CHRISTENTUM 2
Gerichtsverhandlung. Mitleidige Frauen hatten nach vielen Monaten sich endlich entschlossen, eine Anzeige zu erstatten. Der Vater hatte das fünfjährige Töchterchen, des Morgens, weil es ihm, verschlafen, nicht einen „Guten Morgen“ gewünscht hatte, aus dem Bettchen gezerrt, an den Ohren hochgezogen und fallen gelassen, diese Prozedur dreimal wiederholt. Der Gerichtsarzt hatte jedoch keine äußerlichen Verletzungen „konstatieren“ können. In der öffentlichen Gerichtsverhandlung wurde das fünfjährige Mäderl, dem die schauerlichen heimtückischen Peiniger es angedroht hatten, ihm im Falle einer richtigen Aussage einen glühenden Eisennagel in den Popo hineinzutreiben, den kein Arzt sehen und „konstatieren“ würde, in Gegenwart seiner Peiniger befragt vom Richter, ob es denn wirklich mißhandelt worden sei!?
Das Kind antwortete frank und frei: „Nein, niemals! Papi lieb!“