Register.

(Die beigesetzten Ziffern bedeuten die Seitenzahl.)

Druck von Gottlieb Gistel & Comp. in Wien.

Fußnoten:

[1] Vide Mende, Handb. d. ger. Med. 1819, I; A. O. Goeliche, Medicina forensis cui praemissa est introductio in historiam litterariam scriptorum, qui medicinam forensem commentariis suis illustrarunt. Francof. ad viadrum 1723; C. L. Schweickhard, Tentamen catalogi rationalis dissertationum ad medicinam forensem et politiam medicam spectantium ab anno MDLXIX ad nostra usque tempora. Frankfurt a. M. 1796; Heinroth, System der psychisch-gerichtlichen Medicin. 1825, pag. 549; J. B. Friedreich, Handb. d. gerichtsärztl. Praxis. 1843, I, pag. 5; Sonnenkalb, Deutsche Zeitschr. f. Staatsarzneikunde. 1859, XIV. Bd., pag. 274; Krahmer, Handb. d. ger. Med. 1857, 2. Aufl., pag. 14; Legrand du Saulle, „Leçons médico-légale sur la folie. — Antiquité — Époque romaine.“ Gaz. des hôp. 1870, Nr. 6 v. 8. Sept., 5 v. 8. Nov.; Ortolan, „Débuts de la médecine légale en Europe“. Annal. d’hygiène publ. 1872, XXXVIII, 358; E. Buchner, Lehrb. d. ger. Med. 2. Aufl., 1872, pag. 7 u. s. f. (mit ausführl. Literaturangabe); auch A. Pauly, „Bibliographie des sciences médicales“, Paris 1874, III, pag. 1272 bis 1275; O. Oesterlen, „Ueber die früheste Entwicklung der gerichtlichen Medicin“. Schmidt’s Jahrb. d. gerichtl. Med. CLXXVI, 166; Kopp, „Skizze einer Geschichte der gerichtlichen Arzeneikunde“. Kopp’s Jahrb. I, 176; Chaumenton, „Esquisse historique de la médecine légale en France“. Im Original abgedruckt. Ibidem. II, 269; Ch. Desmaze, Histoire de la médecine légale en France. Paris 1880; H. Haeser, Lehrb. d. Gesch. d. Med. 1881, II, pag. 1080–86; L. Blumenstok, „Fortunatus Fidelis, der erste gerichtsärztliche Autor“. Ref. in Virchow-Hirsch’ Jahresber. pro 1873, I, pag. 306, und 1884, I, pag. 439; Ch. Masson, Essai sur I’histoire et le développement de la médecine légale. Lyon 1884: W. Reubold, Demonstration eines sogenannten „Leibzeichens“. Würzburger Berichte, October 1893 und „Zur Geschichte der gerichtlichen Section“. Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1894, Nr. 1. Werthvolle Daten über die Geschichte des gerichtlich-medicinischen Unterrichtes in Wien finden sich in J. Bernt’s „Beiträgen zur gerichtlichen Arzneikunde“. Wien 1818.

[2] In dieser Beziehung entnehmen wir den von der k. k. statistischen Centralcommission herausgegebenen Jahrbüchern, dass, abgesehen von den bei den Militärgerichten verhandelten Fällen, in den Jahren 1872 bis 1876 in sämmtlichen im Reichsrathe vertretenen Ländern unter anderen folgende Verurtheilungen stattfanden wegen:

1872

1873

1874

1875

1876

Verbrechen

Nothzucht,
Schändung etc.

 286

 346

 347

 465

 516

Kindsmord

  97

 110

  97

 103

  96

Mord

 137

 185

 171

 166

 198

Todtschlag

 287

 309

 245

 296

 235

Abtreibung
der Leibesfrucht

  17

  10

  15

  19

  14

Weglegung
des Kindes

  33

  37

  30

  32

  30

Schwere
körperliche
Beschädigung

3870

4093

3447

4254

4732

Zweikampf

   9

   2

Vergehen

Fahrlässige
Tödtung

 423

 408

 313

 409

 452

Vergehen gegen
die Sicherheit
des Lebens

   5

  43

   7

   8

  16

Summe

5173

5541

4676

5752

6289

Bedenkt man, dass unter diesen Zahlen nur die Verurtheilungen subsumirt sind, dass aber die Summe der Fälle, in denen eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet wurde, aber keine Verurtheilung stattfand, sich ebenfalls hoch beläuft; erwägt man ferner die Menge der civilgerichtlichen Fälle, welche ärztliche Begutachtung erfordern, und rechnet dazu die zahllosen polizeilichen Untersuchungen von Selbstmördern und verunglückten Personen (im Jahre 1873 kamen 1863 Selbstmorde und 6734 Verunglückungen und Todesarten aus unbekannter Ursache vor), so kann man sich eine genügende Vorstellung davon machen, wie häufig die gerichtsärztliche Thätigkeit in Anspruch genommen wird.

[3] Die betreffenden Paragraphe lauten:

§. 151. Als Zeugen dürfen bei sonstiger Nichtigkeit ihrer Aussage nicht vernommen werden:

— — — — — — — — — — — — — — — — — — — — —

2. Staatsbeamte, wenn sie durch ihr Zeugniss das ihnen obliegende Amtsgeheimniss verletzen würden, insoferne sie dieser Pflicht nicht durch ihre Vorgesetzten entbunden sind;

3. Personen, die zur Zeit, in welcher sie das Zeugniss ablegen sollen, wegen ihrer Leibes- oder Gemüthsbeschaffenheit ausser Stande sind, die Wahrheit anzugeben.

§. 152. Von der Verbindlichkeit zur Ablegung eines Zeugnisses sind befreit:

1. Die Verwandten und Verschwägerten des Beschuldigten in auf- und absteigender Linie, sein Ehegatte und dessen Geschwister, seine Geschwister und deren Geschwisterkinder, Adoptiv- und Pflegeeltern, Adoptiv- oder Pflegekinder, sein Vormund oder Mündel.

§. 170. Folgende Personen dürfen bei sonstiger Nichtigkeit des Eides nicht beeidigt werden:

1. welche selbst überwiesen sind oder im Verdachte stehen, dass sie die strafbare Handlung, wegen welcher sie abgehört werden, begangen oder daran theilgenommen haben;

2. die sich wegen eines Verbrechens in Untersuchung befinden oder wegen eines solchen zu einer Freiheitsstrafe verurtheilt sind, welche sie noch abzubüssen haben;

4. diejenigen, welche schon einmal wegen falschen Zeugnisses oder falschen Eides verurtheilt worden sind;

— — — — — — — — — — — — — — — — — — — — —

5. welche an einer erheblichen Schwäche des Wahrnehmungs- oder Erinnerungsvermögens leiden;

6. die mit dem Beschuldigten, gegen welchen sie aussagen, in einer Feindschaft leben, welche nach Massgabe der Persönlichkeiten und mit Rücksicht auf die Umstände geeignet ist, die volle Glaubwürdigkeit der Zeugen auszuschliessen.

[4] Die in diesem Tarife enthaltenen Gebühren für gerichtlich-chemische Untersuchungen haben insoferne eine Abänderung erfahren, als das Justizministerium auf Vorschlag des ob. Sanitätsrathes mit Erlass vom 30. Juni 1874 eine pauschalweise Entlohnung der Chemiker empfohlen hat. Dieselbe beträgt incl. der Vergütung für Vorauslagen: für die Untersuchung des Magens und Darmcanals sammt Inhalt 35 fl., anderer Eingeweide 40 fl., von Ueberresten exhumirter Leichen 45 fl., von Erbrochenem, Darmentleerungen oder Speisen 18 fl., von Getränken, Genussmitteln und Toiletteartikeln 15 fl., von Harn 10 fl., von Blutflecken 5 fl., von Graberde, eines bestimmten Giftes, von Sargholz, Kleidern etc. 10 fl., von anderen flüssigen oder festen Substanzen 5–10 fl.

[5] §. 22. Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:

1. Wenn er selbst durch die strafbare Handlung verletzt ist; 2. wenn er Ehemann oder Vormund der beschuldigten oder der verletzten Person ist oder gewesen ist; 3. wenn er mit dem Beschuldigten oder mit dem Verletzten in gerader Linie verwandt, verschwägert oder durch Adoption verbunden, in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist, auch wenn die Ehe, durch welche die Schwägerschaft begründet ist, nicht mehr besteht; 4. — —; 5. wenn er in der Sache als Zeuge oder Sachverständiger vernommen ist.

§. 24. Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgniss der Befangenheit abgelehnt werden.

[6] §. 51. Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt: 1. der Verlobte des Beschuldigten, 2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht, 3... (wie in §. 22, 3).

§. 52. Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt — — — 3. — — Aerzte in Ansehung desjenigen, was ihnen bei Ausübung ihres Berufes anvertraut ist — — — — wenn sie nicht von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden sind.

[7] Zufolge Entscheidung des königl. Landgerichtes in Köln vom 20. März 1890 ist eine in Gemässheit des §. 3 des Regulativs vorgenommene äussere Besichtigung, respective Untersuchung einer Leiche als erster Haupttheil einer Obduction anzusehen, und haben die Gerichtsärzte die volle Obductionsgebühr zu beanspruchen, auch wenn gerichtlicherseits von der inneren Besichtigung der Leiche Abstand genommen wird. Zeitschr. f. Med.-Beamte. 1890, pag. 229. Nicht lebensfähige Früchte werden nicht als „Leichname“ angesehen und dürfen daher für die Besichtigung blos Taggelder und Reisekosten in Berechnung gebracht werden. Ibidem, 1892, pag. 550.

[8] Die abgelaufenen Gebühren werden in Oesterreich unter allen Umständen von Seite des betreffenden Gerichtes angewiesen und ausbezahlt. Eine gleiche Einrichtung ist in Deutschland getroffen. Doch haben die unmittelbar geladenen Sachverständigen auf eine Entschädigung aus Staatsmitteln keinen Anspruch, sind aber nur dann zum Erscheinen verpflichtet, wenn ihnen bei der Ladung die gesetzliche Entschädigung für Reisekosten und Versäumniss baar dargeboten oder deren Hinterlegung bei dem Gerichtsschreiber nachgewiesen wird (§. 219 der deutschen St. P. O.).

[9] Die bleibende Bestellung von Sachverständigen liegt in dem Wirkungskreise des Gerichtes, für welches sie bestellt sind. (Justiz-Min.-Erl. vom 1. Juni 1858, Z. 9744.)

[10] Es wäre dieses schon angezeigt wegen der dem Arzte gesetzlich auferlegten Verpflichtung zur Wahrung des Geheimnisses seiner Kranken. Gegenwärtig berechtigt diese Verpflichtung keineswegs zur Verweigerung der Zeugenschaft oder der Uebernahme einer Function als Sachverständiger, da der Arzt von derselben durch das Gericht entbunden werden kann (§. 498 der österr. St. P. O., §. 52 deutsche St. P. O., Zusatz zu Alinea 3).

[11] Der Vollständigkeit wegen erwähnen wir noch mit Rücksicht auf den zweiten Absatz des §. 127 der österr. St. P. O., der von eventueller dringender Gefahr für die Gesundheit von Personen spricht, die an einer Exhumation Theil nehmen sollen, dass von älteren Autoren in der That die Frage discutirt wurde, ob hochgradige Fäulniss einer Leiche für den Arzt einen Grund zur Verweigerung der amtlich geforderten Obduction bilden könne (vide Henke’s Zeitschrift für Staatsarzneikunde. 1824, 1). Der §. 4 des preuss. Regulativs vom Jahre 1875 enthält eine einschlägige Bestimmung, welche lautet: „Wegen vorhandener Fäulniss dürfen Obductionen in der Regel nicht unterlassen und von den gerichtlichen Aerzten nicht abgelehnt werden“; motivirt jedoch dieselbe nur damit, dass auch bei faulen Leichen sich in gewissen Beziehungen diagnostisch verwerthbare Befunde ergeben können. — Wir glauben nicht, dass Fäulniss oder eine andere Infectionsgefahr als solche den Arzt berechtigen könne, die Vornahme einer Obduction zu verweigern, denn eine gewisse Infectionsgefahr liegt in der Natur des ärztlichen Berufes überhaupt, und sich ihr auszusetzen, gehört in den Pflichtenkreis dieses Berufes. Doch muss man zugeben, dass mitunter eine mehr als gewöhnliche Infectionsgefahr für den Arzt bestehen und dann einen auch dem Gerichte einleuchtenden Ablehnungsgrund bilden kann, z. B. bei Verletzungen an den Händen einerseits und besonderer Infectionsfähigkeit des zu obducirenden Cadavers anderseits (Milzbrand, Rotz, septische Processe). Auch müsste ein triftiger Entschuldigungsgrund darin erblickt werden, wenn der Arzt sofort nach einer mit besonderer Infectionsgefahr verbundenen gerichtlichen Section geburtshilfliche oder grössere chirurgische Operationen vorzunehmen hätte.

[12] Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1870, pag. 336.

[13] Dass man auch von juristischer Seite einsah, dass an Gerichtsärzte höhere Ansprüche in wissenschaftlicher Beziehung gestellt werden müssen, beweist schon ein Decret des obersten Gerichtshofes vom 10. Juni 1820 (Hempel-Kürsinger, Sammlung der Medicinalgesetze, Artikel „Kunstgutachten“), welches bestimmt, dass die Criminalgerichte bei der Auswahl gerichtlicher Kunstverständiger vom Sanitätsfach bei criminalgerichtlichen Fällen mit aller Sorgfalt zu Werke zu gehen haben, und dass bei offenbarer Unkenntniss eines zugewiesenen Sanitätsindividuums um Abhilfe bei den höheren Behörden einzuschreiten sei.

[14] Zweckmässig sind in dieser Beziehung die von Laupp in Tübingen herausgegebenen „Schemata zum Einzeichnen von Befunden bei gerichtsärztlichen Untersuchungen“ (an Schädel und Gehirn).

[15] Rulf, Commentar zur St. P. O., pag. 126. Eine principielle diesbezügliche Entscheidung des österr. Cassationshofes ist aus Anlass eines speciellen Falles erflossen, in welchem, gegen das Gutachten der Gerichtsärzte, der Angeklagte nicht wegen schwerer Verletzung, sondern nur wegen Uebertretung nach §. 411 (leichte Verletzung bei Raufhandel) verurtheilt wurde. Der Cassationshof, heisst es in der Entscheidung, erkennt wohl, dass nach §. 258 St. P. O. die freie richterliche Ueberzeugung auch in technischen Fragen entscheide, dass ferner das Gericht befugt sei, den Befund und das Gutachten der Sachverständigen sowohl in Ansehung ihrer persönlichen und fachmännischen Vertrauenswürdigkeit, als nach Form und Inhalt zu prüfen, dass es jedoch bei vorwaltenden Bedenken vorerst im Sinne der §. 125 und 126 St. P. O. auf Beseitigung derselben hinzuwirken, und wenn dieselbe nicht gelingt und in Folge dessen dem Befunde oder Gutachten die beweismachende Wirkung versagt bleiben muss, jedenfalls die hierfür eintretenden Gründe in der Urtheilsausfertigung anzugeben habe. („Wiener med. Presse“, 1882, pag. 29.)

[16] Die genannten Fachbehörden haben aber noch eine andere, sehr wichtige Aufgabe. Es müssen nämlich alle Obductionsprotokolle der preussischen Gerichtsärzte, sammt den betreffenden Gutachten, ebenso alle Verhandlungen über Wahnsinns- und Blödsinnserklärungen in civilrechtlichen Fällen zunächst an das Medicinalcollegium der betreffenden Provinz und von diesem an die wissenschaftliche Deputation zur Revision, resp. Superrevision eingesendet werden, und die Ergebnisse dieser werden sowohl dem betreffenden Medicinalcollegium als den betreffenden Gerichtsärzten zur Kenntnissnahme, beziehungsweise für letztere zur Belehrung oder als Anerkennung und Aufmunterung mitgetheilt (Casper-Liman, Handb. der gerichtl. Med. 1876, II, 238). Es ist dies eine unseres Erachtens nach höchst erspriessliche Einrichtung, die gewiss Nachahmung verdient, weil dadurch die Thätigkeit der Gerichtsärzte gerade in den wichtigsten Functionen von besonders Berufenen überwacht und die Heranbildung tüchtiger Gerichtsärzte damit gefördert wird.

[17] Vide Christison (London and Edinburgh Journ. of med. Science Nov. 1851, pag 402), Young (Jurist) in The Boston medical and surgical Journ. 29. Juli 1869 und Tuke, Journ. of mental science April 1882.

[18] Dagegen darf das in der Voruntersuchung von den Sachverständigen abgegebene Gutachten nicht vorgelesen werden, ausser in den im §. 252 der österr. und §. 250 der deutschen St. P. O. angegebenen Fällen.

[19] Eine Mittheilung über andauernde Erection des Penis nach Schussverletzung des Kleinhirns findet sich im Med. Centralbl., 1865, pag. 910, ebenso andere Mittheilungen über Priapismus bei Wirbelsäulenfractur von Neumann, Rosenthal und Bamberger in dem Sitzungsber. der k. k. Gesellschaft der Aerzte vom 24. Februar 1882.

[20] Bei einem von uns obducirten 62jährigen Israeliten fanden wir ausgebreitete tiefe und wulstige Hautnarben in beiden Leistengegenden, am Promontorium und an der Vorder- und Innenfläche des oberen Antheiles beider Oberschenkel, die wie Narben nach Brandwunden aussahen. Vom Penis war nur ein 2 Querfinger langer Stumpf vorhanden mit kaum kenntlichem Eichelreste, an dessen unterer rechter Seite die Harnröhre ausmündete. Der Mann war verheiratet und Vater eines Sohnes. Leider konnte über die Provenienz des Defectes nichts erhoben werden.

[21] Dass in dieser Beziehung Unglaubliches geschehen kann, beweist ein, Herrn Collegen G. Henke vorgekommener und mir durch Herrn Hofrath Suchier in Birstein freundlichst mitgetheilter, einen 60jährigen Mann betreffender Fall: „Der Mann,“ schreibt Dr. Henke, „bisher gesund, starker Trinker, doch kein Säufer, welcher den Coitus fast täglich auszuüben pflegte, erkrankte an einer flotten croupösen Pneumonie, und am 5. und 6. Tage, als er noch hoch fieberte, kam des Morgens seine Frau zu mir und frug mich, ob der Coitus, der an dem Tage vorgegangen war, ihm nicht schaden könnte. Es trat ganz sicher erst später Entfieberung ein, die übrigens nicht von Dauer war, weil ein anderer Lappen acut befallen wurde, woran dann der stark geschwächte Mann auch zu Grunde ging.“

[22] Wie Taylor angibt, fand Marshall unter 1000 Recruten blos einen Fall, in dem ein Hode in der Bauchhöhle zurückgeblieben war, und unter 10.000 blos einen von beiderseitiger Kryptorchie.

[23] Auch Liégeois vermisste bei einem 37jährigen kinderlosen Kryptorchen trotz zahlreicher Untersuchungen die Samenfäden. An einem alten Spirituspräparate des Wiener pathologisch-anatomischen Museums, das von einem 23jährigen Kryptorchen herrührte und welches uns Prof. Heschl freundlichst zur Verfügung stellte, fanden wir einen normal gebildeten, 6·5 Cm. langen, an der Wurzel mit dichten Schamhaaren umwachsenen Penis, die Samenblasen gut entwickelt, beiderseits 4 Cm. lang und 2 Cm. breit, die Hoden jedoch so klein wie bei Knaben von 10–12 Jahren. Der linke war platt und blos 2·2 Cm. lang, der rechte mehr rundlich, von 2·5 Cm. Durchmesser. Weder in den Hoden, noch in den Nebenhoden und Samenblasen konnten Spermatozoiden nachgewiesen werden. Vor Kurzem fanden wir beiderseitige Kryptorchie bei einem sehr kräftigen, 21jährigen, in Kohlendunst erstickten Mann. Die äusseren Genitalien waren sonst gut entwickelt und beide Hoden gross, von normalem Aussehen. Trotzdem enthielten weder sie, noch die Samenblasen Spermatozoen.

[24] Wir hatten Gelegenheit, die Leiche eines gerade 14jährigen Knaben, der an eitriger Meningitis gestorben war, zu obduciren. Obgleich der Habitus noch ein vollkommen infantiler und am Schamberg erst ein unbedeutender Flaum sichtbar war, fanden sich doch sowohl in den Hoden, als in den Samenblasen gut entwickelte, allerdings aber noch spärliche Spermatozoen. Von zwei 15jährigen Knaben, die beide gut entwickelte Pubes zeigten, besass der eine reichliche, der andere gar keine Samenfäden, und ebenso war der Befund bei zwei anderen 15jährigen Knaben, von denen keiner noch Pubes besass. — Ein 16jähriger Junge ohne Pubes zeigte keine, von drei anderen mit spärlichen Pubes der eine viele, die zwei übrigen spärliche Spermatozoen. Auch zwei weitere 16jährige Knaben mit gut behaartem Schamberg ergaben nur spärliche Zoospermien. In der Leiche eines 17jährigen Burschen mit reichlichem Schamhaar wurden reichliche Samenfäden nachgewiesen, ebenso in der eines 18jährigen, dagegen wurden in der eines zweiten 18jährigen mit ebenfalls gut behaartem Schamberg keine gefunden.

[25] Aehnliche Beobachtung von Montmollin vide Virchow’s Jahrb. 1876, II, 110.

[26] Interessant ist die Thatsache, dass auch bei Morphiumsucht, sowie bei Opiumrauchern verhältnissmässig frühzeitig Impotenz sich einstellt (Lewinstein, „Die Opiumsucht“. Monographie. Berlin 1877; Dudgeon, „Opium in relation to population.“ Virchow’s Jahrb. 1877, I, 436). Ob die Ursache dieser Erscheinung in allgemeinen oder in blos localen Störungen zu suchen ist, muss vorläufig dahingestellt bleiben. Thatsache ist, dass ebenso wie bei an Morphinismus leidenden Männern Impotenz, bei Frauen Amenorrhoe und Sterilität sich einstellt. Gabalda („Étude sur la Benzin et la Nitrobenzin.“ Paris 1879) sah auch bei chronischer Benzinvergiftung fast constant Impotenz eintreten.

[27] „Zur Histologie des menschlichen Sperma nebst forensischen Bemerkungen über Aspermatozie.“ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F. XXVII.)

[28] Unter die in ihren späteren Stadien mit Aspermatozie einhergehenden Krankheiten der männlichen Sexualorgane gehört nach Marris Wilson und Albert auch die Spermatorrhoe, bei welcher schon in früheren Stadien die Begattungsfähigkeit sowohl als die Befruchtungsfähigkeit durch allzu frühen Abgang des Samens beeinträchtigt sein kann. Zeissl, Lehrbuch der Syphilis. 1875, I, 91.

[29] Prager Vierteljahrsschr. 1864, 82. Bd., 114. Siehe auch Kopp, „Ueber Hypospadiäen und ihre Zeugungsfähigkeit“; mit ausführlicher Literatur. Kopp’s Jahrb. III, pag. 228.

[30] Prager Vierteljahrsschr. 52. Bd., pag. 103; Wiener med. Wochenschr. 1856. 18.

[31] Zwei derartige von Ziemssen mitgetheilte Fälle siehe Monatschr. f. Geburtsk. 1865, XXV, 240.

[32] Hierher gehört auch der von Hillebrand (Arch. f. Gyn. III, 221) beschriebene Fall von Krampf des Levator ani, den eine junge, sehr erregbare Frau jedesmal beim Coitus bekam, in der Art, dass der Penis gegen die vordere Beckenwand angepresst und so durch einige Zeit festgehalten wurde (Penis captivus). Zwei analoge Fälle wurden von Henrichsen (Ibid. XXIII, pag. 59) mitgetheilt. Der Coitus kann übrigens auch wegen chronischer Erkrankung der inneren Genitalien zu einem habituell schmerzhaften sich gestalten. So excidirte Trenholm (Med.-chir. Centralb. 1877, pag. 240) ein chronisch entzündetes Ovarium, welches den Coitus wegen damit verbundener Schmerzhaftigkeit unmöglich gemacht hatte, und wir haben 1878 eine ehemalige noch junge Prostituirte obducirt, von welcher die Anamnese ergab, dass sie ihr Gewerbe aufgeben musste, weil ihr der Beischlaf immer heftige Schmerzen verursachte. Die Obduction ergab beiderseitige chronische Salpingitis, sonst normale Genitalien.

[33] Ein Seitenstück zu diesem Falle bildet ein von Braxton Hicks (Virchow’s Jahresb. 1885, I, pag. 499) mitgetheilter, wo die Ausübung des Coitus unmöglich war, weil die Frau wegen angeborener Verkürzung der Adductoren die Beine nicht auseinander zu geben vermochte und auch die Anziehung der Oberschenkel an den Bauch nur in beschränktem Grade gestattet war.

[34] Belehrend in dieser Beziehung, sowie auch für die Frage der Conceptionsfähigkeit ist ein von Gusserow (Berliner klin. Wochenschr. 1879, Nr. 2) beschriebener, höchst interessanter Geburtsfall bei gespaltenem Becken und — hochgradiger Ectopia vesicae.

[35] Krafft-Ebing, Pollutionsartige Vorgänge beim Weibe. Wiener med. Presse. 1888, Nr. 14 und Hanc, Wiener med. Blätter. 1888, pag. 649. Als Curiosum sei hier die von Mundé behandelte Patientin erwähnt, welche jedesmal beim Coitus in tiefen comatösen Schlaf verfiel. Es fand sich eine Narbe am Muttermund, deren Berührung sofort jenen hypnotischen Zustand herbeiführte. Nach Excision der Narbe Heilung (Virchow’s Jahresb. 1883, II, 553).

[36] Andere Fälle vide: Virchow’s Jahrb. 1876, II, 625; 1878, II, 555; 1884, II, 607 und Wachs, Zeitschr. f. Geburtsh. u. Gyn. I, 173, und einen von Stocker, Med. Centralbl. 1879, pag. 800, der umso interessanter ist, als er ein Zwillingskind betrifft. Schon im ersten Lebensjahre wurden geringe Blutspuren im Bettzeug wahrgenommen. Regelmässige Menstruation seit dem 3. Jahre von stets 3tägiger Dauer. Das Kind ist körperlich stark entwickelt, doch von geringerer Intelligenz als seine Altersgenossin. Wir selbst haben ein 2½jähriges, 74 Cm. langes Mädchen obducirt, welches blonde, ziemlich dichte und bis 1½ Cm. lange Haare am Mons veneris und an den stark entwickelten grossen Labien besass. Die inneren Genitalien aber zeigten eine dem Alter entsprechende Entwicklung.

[37] Ein interessanter, vom königl. Medicinalrath in Calm begutachteter Fall, in welchem es sich darum handelte, ob ein 12½jähriges Kind abortirt habe oder nicht, findet sich von Wiener mitgetheilt in der Deutschen med. Wochenschr. 1876, Nr. 44–45; ein ähnlicher, ein 10jähriges Mädchen betreffend, von Molitor beobachtet, bei Oesterlen in Maschka’s Handbuch der gerichtl. Med. III, pag. 44.

[38] Aehnliche Fälle s. Wiener med. Ztg. 1875, pag. 85 und Louis Mayer (Virchow’s Jahrb. 1875, II, 595).

[39] Dass übrigens zurückgebliebene kleine Partien normalen Ovariums noch eine Conception ermöglichen können, beweisen die von Badlehner (1883), Schatz (1885) und Robertson (1891) mitgetheilten Fälle von Schwangerschaft nach doppelseitiger Ovariotomie. Ueber das „Geschlechtsleben castrirter Frauen“ berichtet Keppler (Wiener med. Wochenschr. 1891, Nr. 37).

[40] In einem von Levi (Virchow’s Jahrb. 1888, II, 482) mitgetheilten Falle entschied der Turiner Cassationshof, dass der Mangel des Uterus einen Eheauflösungsgrund bilde.

[41] Die künstliche Befruchtung ist bereits Gegenstand einer gerichtlichen Verhandlung geworden, und zwar in einem von Leblond (Ann. d’hyg. publ. 1884, pag. 89) mitgetheilten Falle, in welchem ein Arzt in Bordeaux ein Honorar von 1500 Fr. für eine solche Operation eingeklagt hatte, aber mit seiner Forderung vom Gerichte abgewiesen wurde. Im Urtheil wurde erwähnt, dass der Kläger die Pflicht der Geheimhaltung verletzt habe, dass es unverträglich mit der Würde der Ehe wäre, wenn die künstliche Befruchtung aus dem Gebiete der Wissenschaft auf das der Praxis übertragen würde, dass dieser Vorgang im Falle des Missbrauches eine wirkliche sociale Gefahr bedingen und dass daher die Justiz Verpflichtungen aus solchen Vorgängen nicht sanctioniren könne. Leblond gibt zu, dass eine Verletzung der Pflicht der Geheimhaltung vorlag, da der Arzt, noch bevor das Gericht eine Information verlangte, die Details mittheilte. Was aber die künstliche Befruchtung als solche betrifft, so bemerkt er mit Recht, dass zu dieser von verschiedenen Methoden, welche die Beseitigung des Conceptionshindernisses bezwecken, z. B. der Erweiterung des Muttermundes, nur ein Schritt ist, und dass sie dort indicirt sei, wo letztere im Stiche lasse. Die Procedur werde von bedeutenden Gynäkologen ausgeführt, könne sehr einfach und in decenter Weise effectuirt werden und sei, wenn sie im gegenseitigen Einverständnisse der Eheleute und nur mit dem (gesunden) Samen des Gatten geschehe, nicht blos nicht zu verdammen, sondern im Gegentheil zu befürworten, da sie zur Fortpflanzung der Gattung beitrage und die Erzielung von Familienfreuden für solche ermögliche, welche sonst dieselben entbehren müssten.

[42] Debierre (l. c.) hat nicht Unrecht, wenn er, um solchen Situationen vorzubeugen, verlangt, dass jedes neugeborene Kind ärztlich untersucht, wenn das Geschlecht zweifelhaft ist, eine entsprechende Bemerkung im Geburtsscheine beigefügt und die definitive Geschlechtserklärung erst einer neuerlichen Untersuchung zur Zeit der Pubertät vorbehalten werden möge.

[43] Handb. der pathol. Anat. 1876, I, pag. 732 und 744.

[44] Beigel, „Ueber abnorme Haarentwicklung beim Menschen“. Virchow’s Archiv, XLIV, 418; Durval, „Zwei Fälle von bärtigen Frauen“. Virchow’s Jahrb. 1877, II, 81.

[45] „Sopra un caso di apparenze virili in una donna.“ Il Morgagni. 1865.

[46] Virchow’s Jahrb. pro 1881, I, pag. 280, enthält mehrere neue Fälle von versuchter Geschlechtsbestimmung bei „Zwittern“, darunter einen Fall von Steinmann, ein erst 16jähriges Individuum betreffend, welches schon dreimal Wandlungen seiner gesellschaftlichen Stellung durchgemacht hat. Bei seiner Geburt wurde es als Knabe angesehen und auf den Namen Joseph getauft, von den Eltern ward es als Mädchen behandelt und Theresia genannt; im 10. Jahre wurde es ärztlicherseits als Knabe recognoscirt, und Steinmann wies ihm seinerseits jetzt wieder seinen Platz in der Mädchenschule an. Aeusserer Habitus weiblich, Hypospadie, regelmässige Menses, keine fühlbaren Sexualdrüsen in den Labien.

[47] Hierher gehört auch der von Klotz (Extraabdominale Hystero-Cystovariotomie bei einem wahren Hermaphroditen. Langenbeck’s Arch. 1879, XXIV, pag. 454) beschriebene Fall, in welchem der betreffende, regelmässig alle vier Wochen aus der Harnröhre und einer Fistelöffnung am rechten Hodensack menstruirende 24jährige „Zwitter“ gestand, seit mehreren Jahren von Zeit zu Zeit geschlechtliche Beziehungen zu kleinen Knaben und Mädchen gehabt zu haben, welche mit Erection seines Gliedes und Ejaculation ihren Abschluss fanden. (Oesterlen, l. c. 81, woselbst auch ein weiterer Fall von Blumhardt.)

[48] Vide Maudsley („Vortrag über med. Psychologie.“ Deutsche Klinik. 1873, Nr. 2 und 3); ferner Pelikan, „Das Skopzenthum in Russland“, pag. 104 u. ff. Ueber körperliche und geistige Veränderungen der Frauen nach Castration und Uterusentfernung hat Glaeveke (Arch. f. Gyn. 1889, pag. 89) geschrieben.

[49] Vide den über Verletzungen handelnden Hauptabschnitt.

[50] Henke’s Zeitschr. f. Staatsarzn. 1826, pag. 280.

[51] Ibid. 1874, 4. Heft. „Ueber Nothzucht“ von Müller.

[52] 24 und 25 Vict., c. 100, s. 63. Taylor, l. c. II, 464.

[53] Goltdammer’s Archiv, pag. 360, und Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXVI, pag. 50.

[54] Zeitschr. f. ration. Med. von Henle und Pfeuffer, XXVI.

[55] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XII, 329.

[56] Krankh. der weibl. Geschlechtsorgane. Ziemssen’s Handbuch der spec. Pathol. u. Ther. 1874, X, pag. 42 u. s. f.

[57] Med. Centralbl. 1875, pag. 869, und Zeitschr. f. Geburtshilfe. 1884, XI, I. Nach O. Schaeffer (Arch. f. Gyn. 1890) bildet sich das Hymen im 5. Monat aus einer vorderen und hinteren Lamelle.

[58] Solche Hymenformen hat auch Skrzeczka (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., V, pag. 54) beschrieben.

[59] 1871 und im Jahre 1872 in der Warschauer „Gazeta lekarska“ Nr. 3 et seq. in polnischer Sprache.

[60] Solche Fälle erwähnt Parent-Duchatelet (La prostit. dans la ville. Paris 1857), ebenso Rosenberg in einem Berichte über die Lustdirnen und das Bordellwesen in Petersburg (Schmidt’s Jahrb. 1848, 59. Bd., pag. 56).

[61] Schröder (Lehrb., pag. 391) sagt: „Ein vollständig unversehrt erhaltenes Hymen trifft man bei Erstgeschwängerten durchaus nicht auffallend selten.“ Credé (Verhandl. d. Gesellsch. f. Geburtsh. 1851) sah sogar in einem Falle den Hymen trotz des Geburtsactes erhalten. Einen Fall von Abortus eines viermonatlichen Embryo mit Erhaltensein des halbmondförmigen Hymen nach demselben beschreibt Steinhaus (Wiener Medicinalhalle. 1862, III, Nr. 16), und einen ähnlichen enthält unser Museum.

[62] Clemens, Schmidt’s Jahrb. 1884, Bd. 43, pag. 202; ebenso Oldham, Ibid. 1850. Bd. 66, 336.

[63] Handb. d. gerichtl. Med. IV, 436 und 444.

[64] Wochenblatt der Gesellsch. d. Aerzte. 1857, Nr. 42.

[65] Einen Fall von letaler Blutung in Folge eines wahrscheinlich beim Coitus entstandenen, 2 Cm. langen, ziemlich seichten Risses zwischen Clitoris und der Harnröhre und einschlägige früher beobachtete Fälle theilt Müller mit (Verh. der phys.-med. Gesellsch. in Würzburg. N. F., V, 1873, pag. 178). Einen ähnlichen Klapproth, Monatsschr. f. Geburtskunde. 1859, XIII, 1.

[66] Virchow’s Jahrb. 1873, II, 609.

[67] Auch Tardieu war dieser Ansicht; in der letzten Auflage seiner Attent. aux moeurs aber (1878, pag. 83) glaubt er, bei kleinen Kindern eine derartige Möglichkeit zugeben zu können, indem er, jedoch ganz flüchtig, zweier „zu seiner Kenntniss gekommener“ Fälle erwähnt, in welchen beim Sturz kleiner Kinder bei gleichzeitigem heftigen Auseinanderspreizen der Schenkel ein scharf begrenzter Einriss der untersten Partie der Vulva entstand, den Hymen und einen Theil der hinteren Commissur (Fourchette) begreifend. Diese Beobachtungen hätten wohl verdient, etwas genauer beschrieben zu werden. Jedenfalls wird in solchen Fällen früher die Commissur als der Hymen einreissen.

[68] Journ. f. Kinderheilk. Nov., Dec. 1860, XXVII, 321.

[69] Lancet. 14. April 1860, I.

[70] Wiener med. Wochenschr. 1865, Nr. 73, und 1866, Nr. 21 und 22.

[71] Separatabdruck, pag. 47.

[72] Casper-Liman, Handb. 1876, I, 121.

[73] Weiss, „Zerstörung des Hymen durch Diphtheritis.“ Prager med. Wochenschr. 1878, pag. 234.

[74] Barthelemy, Erkrankungen der weiblichen Genitalien bei Variola. Virchow’s Jahrb. 1881, II, pag. 535.

[75] Letzterer kann aber auch von anderen Ursachen herrühren. Siehe: Benike, Vorfall der Harnröhrenschleimhaut bei jungen Mädchen. Zeitschr. f. Geburtsh. XIX, pag. 301 und Kleinwächter, Ueber Prolaps der weiblichen Harnröhre. Ibidem, pag. 40.

[76] Virchow’s Jahrb. 1870, I, 425, und vollständiger bei A. Kocher: „La criminalité chez les arabes.“ Paris 1884, im Abschnitt: „Du viol dans le mariage“, pag. 194; ausserdem mehrere andere einschlägige Fälle.

[77] Arch. f. Gyn. 1873, VI, pag. 132.

[78] In einem Falle von Ermordung einer Prostituirten (Ballogh) fanden wir keine Spur von Spermatozoiden in den Genitalien. Trotzdem konnten wir die Möglichkeit, dass die Ermordete kurz vor ihrem Tode den Beischlaf zugelassen habe, nicht wegleugnen, weil bei dem Gewerbe der Betreffenden das Fehlen des Sperma in den Genitalien sich auch aus sofort nach dem Coitus erfolgter Ausspritzung oder daraus, dass letzterer mit Condom ausgeübt wurde, erklären liess. In einem anderen Fall von Raubmord an einer Prostituirten durch Halsabschneiden wurden zahlreiche Spermatozoiden im Scheidenschleim vorgefunden. Der bald eruirte Thäter gestand, den Mord in dem Momente begangen zu haben, als die Betreffende eben zur Zulassung des Coitus sich anschickte, leugnete jedoch entschieden, letzteren vollbracht zu haben, und es musste mit Rücksicht auf das Gewerbe der Getödteten zugegeben werden, dass das in ihrer Scheide gefundene Sperma auch von einem anderen kurz zuvor erfolgten Beischlaf herrühren konnte.

[79] Das Haar in forensischer Beziehung. Leipzig 1869, pag. 79. Auch auf Bettwäsche, Möbelüberzügen, Taschentücher u. dergl. können sich Samenflecke ergeben. Ein Unicum ist ein Fall von Langier (Ann. d’hyg. publ. 2. sér., XLVII, 130), in welchem Spermaspuren auf Dielen sich fanden und auch als solche constatirt wurden.

[80] Virchow’s Archiv. 1865, II.

[81] Nach Filomusi-Guelfi (Virchow’s Jahrb. 1892, I, pag. 470) zerstört nur die Salpetersäure die Samenfäden rasch, SO3 erst nach mehrtägiger, Salzsäure erst nach mehrmonatlicher Einwirkung. In Soda-, Kali- und Sublimatlösung bleiben die Samenfäden erhalten.

[82] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., V, 347.

[83] Eine Uebertragung von venerischem Virus auf die Genitalien, eventuell auch auf andere Körperstellen kann auch ohne Coitus erfolgen. Ryan berichtet über einen Fall, in welchem zwei Schwestern von 1 und 4 Jahren im Bade mit Gonorrhoe angesteckt wurden, und zwar durch einen Schwamm, mit welchem sich kurz zuvor eine mit Tripper behaftete Person die Genitalien gereinigt hatte. Bosc und Berggrün (Virchow’s Jahrb., 1893, I, pag. 475) und ebenso Haberda in seiner unten zu erwähnenden Arbeit über die Gonokokken theilen solche Fälle, die insbesondere bei Kindern möglich sind, mit; es wird demnach bei derartigen Untersuchungen auch die Möglichkeit einer solchen Provenienz im Auge zu behalten sein. Vor einigen Jahren wurde ein 10jähriges Mädchen und dessen Mutter auf die hiesige Klinik für Syphilis mit breiten Condylomen und Macula syphil. aufgenommen. Das Kind hatte angeblich die Mutter, mit der es in einem Bette zusammenschlief, angesteckt und behauptete, von seinem Stiefvater missbraucht worden zu sein. Bei letzterem, welcher mit seinem Weibe seit Monaten nicht mehr geschlechtlich verkehrte, wurde keine virulente Affection gefunden und er leugnete entschieden, das Kind missbraucht zu haben. Bei der Hauptverhandlung entschlug sich dieses der Aussage, und da sich herausstellte, dass die Familie im Hause eines vielbeschäftigten Syphilidiaters wohnte, und dass der zur Wohnung gehörende Abort von den Patienten des letzteren häufig benützt wurde, somit die Infection des Kindes am Abort als möglich zugegeben werden musste, erfolgte Freisprechung.

[84] Pott, Die specifische Vulvovaginitis im Kindesalter, Jahrb. f. Kinderhk., XIX. Brouardel, Annal. d’hygiène publ. 1883, pag. 60 und 146. Fränkl, Virchow’s Archiv, IC, pag. 251. v. Dusch, Wiener med. Presse, 1889, Nr. 48. Späth, Med. Centralbl., 1889, pag. 768. Vibert et Bordas, Annal. d’hygiène publ. 1891, pag. 443. Epstein, Med. Centralbl., 1891, pag. 891. Combry, Ibid. 1892, XXVI, pag. 66.

[85] Arch. f. Gyn. 1891, XL und 1892, XLII.

[86] Gerichtsärztliche Bemerkungen über die Gonorrhoe und ihren Nachweis. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII. Supplementheft, pag. 227.

[87] Das Auftreten tuberculöser Geschwüre am Präputium mehrerer Kinder nach der Beschneidung hat Lehmann (Deutsche med. Wochenschr. 1886, Nr. 9) beobachtet. Der hochgradig tuberculöse Beschneider hatte die Wunden ausgesaugt.

[88] l. c. II, 447. Eine Reihe ähnlicher Fälle wird von Casper-Liman, l. c. 136, citirt, ebenso von Brouardel (l. c.).

[89] Quaestionum med. leg. Tom. III.

[90] System der gerichtl. Arzneiwissensch. 2. Aufl. 1799, pag. 325.

[91] Die Leipziger med. Facultät. Mende l. c. I, 136.

[92] 3. Aufl. 1865, pag. 281.

[93] Vide einen solchen Fall in Casper’s Vierteljahrsschrift, 1854, von Reinhard mitgetheilt, und einen ähnlichen in Buchner’s Lehrbuch der gerichtl. Med. II. Aufl., 197. Vom Schwurgericht in Linz wurde im Jahre 1879 ein gewisser Michael Ernst wegen Raub und Nothzucht verurtheilt, die er an mehreren (wahrscheinlich gegen 40!) früher durch Würgen oder Drosseln betäubten Individuen verübt hatte.

[94] Bei Alberti findet sich (Syst. jurispr. méd. II, 200) ein Fall, in dem eine Jungfrau „angeblich“ durch einen aus den Samen von Datura bereiteten Schlaftrunk betäubt und stuprirt worden sein soll. Lombroso (sein Archiv. 1883, IV, pag. 335) berichtet über einen 50jährigen Wirth, welcher im Initialstadium der progressiven Paralyse Mädchen attaquirte und eines davon, um es zu gebrauchen, mit Morphium in Wein vergiftete, das er sich unter dem Vorwande, an Neuralgien zu leiden, aus mehreren Apotheken verschafft hatte.

[95] l. c. II, 458, auch Tourdes, Gaz. hebdom. 1866.

[96] Wiener med. Wochenschr. 1854, Nr. 1.

[97] Winkler, „Ueber Chloroformirung zum Zwecke der leichteren Verübung von Verbrechen“, Vierteljahrsschrift für gerichtl. Med. 1875, 23. Bd., pag. 98.

[98] Annal. d’hygiène publ. Januar 1874, XLI.

[99] In letzter Zeit berichtet Potter (Wr. med. Presse, 1889, Nr. 42), dass es ihm gelang, einen Knaben, der sich im wachen Zustand nicht narcotisiren lassen wollte, im Schlafe zu chloroformiren.

[100] Handbuch der gerichtl. Arzneikunde. 1846, 5. Aufl., pag. 72.

[101] Sammlung gerichtsärztl. Gutachten. 1867, III, pag. 300.

[102] Edinb. med. Journ. 1870, 220–230. Ein ganz analoger Fall kam am 9. November 1877 vor den Assisen von Northampton zur Verhandlung. Von der Vertheidigung war B. W. Richardson beigezogen worden, welcher mittheilte, dass einmal eine Dame in seiner Gegenwart, dann in der ihres Vaters und ihrer Mutter, sowie eines Assistenten, von einem Zahnarzte chloroformirt wurde und trotzdem nachträglich fest behauptete, dass Letzterer an ihr ein unsittliches Attentat verübt habe. In Folge dieser Auseinandersetzung wurde der angeklagte Arzt freigesprochen, und der Vorsitzende fand sich veranlasst, sowohl Klägerin als den Beklagten zu diesem Ausgange der Verhandlung zu beglückwünschen. („Times.“ 14. Nov.)

[103] Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 7. October 1852. Herbst, Commentar. I, pag. 282.

[104] l. c. II, 303.

[105] Psychologisch interessant ist die Thatsache, dass im Gegentheil mitunter ganz alte, nichts weniger als anziehende Frauen Opfer solcher Attentate geworden sind. Tardieu berichtet über Nothzüchtigung einer 63jährigen und Casper-Liman über die einer ebenso alten und überdies durch Pockennarben entstellten Person, und in Innsbruck wurde im Jahre 1875 ein 18jähriger Bursche wegen Nothzucht verurtheilt, die er an einem 70jährigen, ganz herabgekommenen Weibe begangen hatte, ebenso in Wien am 19. October 1878 ein 16jähriger Fleischergehilfe, der die That an einem 51jährigen und ein zweites Mal an einem 61jährigen Weibe beging.

[106] Weiss (Prager med. Wochenschr. 1878, pag. 234) berichtet über eine Atresie der Vagina, die bei einem 15jährigen Mädchen durch brutalen, von vier Personen hintereinander ausgeübten Coitus zu Stande gekommen war.

[107] Jacobi und Hamilton, „Nervöse Störungen bei masturbirenden Kindern“. Virchow’s Jahrb. 1876, II, 611; ebenso Fleischmann, „Onanie bei Säuglingen“. Wiener med. Presse. 1878, pag. 8.

[108] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874, XXI, 60. Einen andern Fall von Tamburini, „Lipemania suicida in sequito al oltraggio al pudore“, vide Virchow’s Jahrb. 1876, II, 64, und einen neuen von Maschka (l. c., pag. 161).

[109] Besonders merkwürdig ist ein von Blumenstok (Virchow’s Jahresb. 1887, I, 484) mitgetheilter Fall von Tod eines 24jährigen Mädchens durch Aneurysma dissecans, dessen Entstehung auf ein 11 Tage zuvor von zwei Männern ausgeübtes Nothzuchtsattentat zurückgeführt werden konnte.

[110] Im Jahre 1873 obducirte Tardieu (l. c. 86) ein 14jähriges Mädchen, welches an Bauchfellentzündung in Folge einer nach einem Nothzuchtsattentate eingetretenen heftigen Vaginitis gestorben war. Brouardel (l. c.) fand bei der Obduction eines 15jährigen Mädchens, welches, nachdem es von einem mit Tripper behafteten Manne wiederholt, das letzte Mal 8 Tage vor dem Tode, gebraucht worden, an einem Oedem der linken unteren Extremität erkrankt und plötzlich gestorben war, ausser purulenter Metritis und Vaginitis eine Thrombose der Vena iliaca sin. und eine Embolie der Pulmonalarterie durch ein losgerissenes Stück des betreffenden Thrombus.

[111] Casper-Liman, 7. Aufl., 102.

[112] Andere unter den Begriff der „Schändung“ zu subsumirende Unzuchtsacte sind verhältnissmässig selten. Nach Tardieu (Attent. aux moeurs, 1878, pag. 70) wurden 1866 mehrere Mägde und ihre Liebhaber verurtheilt, welche mit einem 7jährigen Mädchen und einem 5jährigen Knaben die schändlichste Unzucht getrieben hatten, indem sie ersterem ausser den Fingern verschiedene fremde Körper, u. A. Rüben, in die Scheide, letzterem ebensolche Gegenstände und selbst kleine Löffel, in den Anus einführten; und Fredet (Annal. d’hygiène publ. 1880, Nr. 21, pag. 247 u. ff.) berichtet über die Ligatur der Clitoris eines 8jährigen Kindes durch ein 18jähriges Mädchen. Es gehören hierher auch die von weiblichen Individuen mit Knaben ausgeübten Beischlafsversuche und die an Mädchen unter 14 Jahren, sowie an wehr- und bewusstlosen weiblichen Individuen unternommene Päderastie.

[113] Entscheidung des ob. Gerichtsh. vom 3. Februar 1858 und 8. März 1864. Herbst, l. c., pag. 285.

[114] Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Med. 1865, N. F., II, pag. 355.

[115] Wie Mayer (Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1875, 41) mittheilt, berichtet Dr. Fischer, Hausarzt am Arbeitshause zu St. Georgen, ein sehr erfahrener Gefängnissarzt, es komme gar nicht selten vor, dass die an sexuelle Genüsse gewöhnten Mädchen in der Anstalt selbst Liebschaften etabliren, und sobald sie irgendwie Gelegenheit finden, sich zu vereinigen suchen. Ihre Leidenschaft entbrennt nach dieser Richtung merkwürdig, und sie machen alle Qualen der Liebe und Eifersucht durch, wie sie nur bei Verschiedenheit der Geschlechter hier und da im Leben vorzukommen pflegt. Aehnliche Angaben, betreffend Prostituirte und Inhaftirte, vide Andronico, Arch. di psich. scienze penali ed anthropologia criminale. Vol. III, pag. 145. Als „Saphismus“ bezeichnet Martineau („Leçons sur les déflorations vulvaires et anales produites par la masturbation, le saphisme, la défloration et la sodomie.“ Paris 1884) eine eigene Form der Tribadie, die in mit Saugen verbundener Friction der Clitoris mit der Zunge besteht. Diese Unzuchtsform soll in Paris häufig vorkommen und Martineau erklärt, dass dieselbe sogar als eine Form der Prostitution unter Frauen existirt.

[116] Dies geht deutlich aus dem psychologisch höchst interessanten Selbstbekenntniss eines den höheren Ständen angehörenden Päderasten hervor, dessen Mittheilung wir Casper verdanken (Liman’s Handb. I, 183). Im Jahre 1870 wurde in Innsbruck der Vorsteher eines Junggesellenbundes (in loco „Buben-Apis“ genannt) wegen widernatürlicher Unzucht verurtheilt, die er mit einer grossen Zahl halberwachsener Knaben getrieben hatte. Fast alle ihm zur Last gelegten Handlungen liefen auf onanistische Manipulationen hinaus, die er theils selbst an den Knaben vornahm, theils an sich vornehmen liess. Nur einmal hatte er die Immissio penis in den Anus eines Jungen unternommen, musste jedoch davon abstehen, als dieser wegen Schmerz zu schreien anfing. — Doch liegt eine Entscheidung des österr. Obersten Gerichtshofes vom 13. Juli 1878 und ein Erkenntniss des deutschen Reichsgerichtes vom Jahre 1884 (Virchow’s Jahrb. I, 440, Wellenstein) vor, wonach Onanie zwischen Männern nicht unter den §. 129, resp. 175 fällt.

[117] Im Cornelius Nepos finden sich folgende Stellen:

„Laudi in Graecia ducitur adolescentulis multos habere amatores.“ —

„Alcibiades ineunte adolescentia amatus est a multis more Graecorum.“

[118] Vide diese zusammengestellt von Krafft-Ebing, Arch. f. Psych. 1877, VII, pag. 291, insbesondere aber in seinem bekannten Werke „Psychopathia sexualis“ und eine ausführlichere Besprechung der psychologischen Seite der Päderastie in unserem gleichbenannten Artikel in Eulenburg’s Real-Encyclopädie der gesammten Heilkunde.

[119] Motive des deutschen St. G.-Entwurfes.

[120] F. Frisch, Gonorrhoea rectalis. Prager med. Wochenschr. 1892, pag. 52.

[121] S. auch Liman, Berichte des X. intern. med. Congresses.

[122] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. VII, 193.

[123] Meist sind es grössere Säugethiere, insbesondere Stuten, Kühe und Ziegen, seltener Hunde, die auf diese Weise missbraucht werden, keineswegs aber ausschliesslich. So wurde nach Tardieu (l. c. 10) 1876 in Paris ein 35jähriger Mann verurtheilt, der wiederholt — Hennen missbraucht hatte und bei frischer That erwischt wurde, und auch Schauenstein (Lehrb. der gerichtl. Med. 1875, pag. 161) und Kowalewsky (Jahrb. für Psych. 1887, VII, 289) erwähnen solche Fälle.

[124] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1865, II, pag. 355.

[125] Das Haar in forensischer Beziehung. 1866, pag. 79.

[126] Lehrb. d. gericht. Med. 1875, 161. Ausführlicheres über die Verbreitung der Sodomie mit männlichen Thieren in Paris findet sich bei Martineau (l. c.).

[127] Sonderbarer Weise gehört auch päderastische Unzucht von Männern mit männlichen Thieren nicht in das Bereich der Unmöglichkeiten, denn Tardieu berichtet (l. c. 12) über einen solchen 1872 vorgekommenen Fall, betreffend einen Bauer, der von einem anderen im Walde überrascht wurde, als er, wie Letzterer positiv angab, von einem grossen Hunde per anum sich gebrauchen liess. Der Angeklagte gestand das Factum, soweit es die Position betraf, zu, behauptete jedoch, er habe sich von dem Hunde blos belecken lassen, um die von einem Eczem herrührenden Schmerzen zu lindern. Analoge Fälle werden von Bouley und Brouardel (Annal. d’hygiène publ. 1884, pag. 528), Montalti (Virchow’s Jahresber. 1887, I, 483) und einem Anonymus (Ibid. 1888, 447) mitgetheilt. Im letzteren Falle war durch die Bemühungen des in actu Ueberraschten, vom Hunde loszukommen, eine starke Zerreissung des Afters entstanden.

[128] Lehrb. d. Geburtsh. 1855, pag. 111.

[129] Henke’s Zeitschr. Bd. 73, pag. 402.

[130] Med. Times. 4. Nov. 1871. Schmidt’s Jahrb. 1872, Nr. 1, pag. 49. Neuere Fälle, in welchen aber die betreffenden Blutungen fast sämmtlich als pathologische erkannt wurden, bringt Lewy: „Ueber Menstruation während der Schwangerschaft.“ Arch. f. Gyn. XV, 361. Auch in den von Säxinger (Maschka’s Handb., l. c. 200) untersuchten Fällen konnten die Blutungen auf pathologische Ursachen zurückgeführt werden.

[131] An der Leiche gelingt dies schon viel früher, mitunter, wie wir uns wiederholt überzeugt haben, schon im zweiten bis dritten Monate, und es verdient hervorgehoben zu werden, dass man auch bei während der Menstruation verstorbenen jungfräulichen Individuen mitunter im Stande ist, einen molkigen Tropfen aus der Brustdrüse herauszupressen.

[132] Statistische Resultate aus der Untersuchung von 3000 Schwangeren. Christiania 1866.

[133] Nach Ahlfeld (Monatsschrift für Geburtsk. XXXIV, 180) werden die Kindesbewegungen durchschnittlich am 132·77. Tage gefühlt, und zwar bei Erstgebärenden später (am 137·46. Tage) als bei Mehrgebärenden (am 130·73.).

[134] März, pag. 75 und November, pag. 354.

[135] Kritische Zusammenstellung älterer Angaben vide Casper-Liman, l. c. 230 ff.

[136] Monthly Journ. Juli 1853. — Schmidt’s Jahrb. 1853, II, 228.

[137] Arch. f. Gyn. 1872, III, pag. 456; v. auch Cohnstein, „Ueber Prädilectionszeiten der Schwangerschaft“. Ibid. XV, 220.

[138] Olshausen (Zeitschr. f. Geburtsh. 1889, XVI, pag. 202 und 207) verlangt, dass mindestens 310 Tage festgesetzt werden sollten, und daneben die Zulässigkeit des Wahrscheinlichkeitsbeweises einer 320tägigen Schwangerschaftsdauer.

[139] In einem von Rosenfeld (Wiener med. Presse. 1885, Nr. 34) mitgetheilten Falle von Spätgeburt (letzte Menstruation 10. Februar, Entbindung am 16. December) war das neugeborene Kind 59 Cm. lang und 5920 Grm. schwer, im Falle Bensinger’s (11monatliche Gravidität, Centralbl. f. Gyn. 1893, Nr. 35) betrug die Länge 58 Cm. und das Gewicht 6 Kgrm.

[140] Lobstein (Kopp’s Jahrb. 1810, IX, pag. 282) fand bei einem angeblich am 300. Tage geborenen Kinde sechs Schneidezähne in den Kiefern. Nach Dumur („Des dents dans les questions médico-légales“; Lyon 1882) kamen unter 17.578 Neugeborenen der Pariser Maternité nur drei Kinder mit Zähnen zur Welt.

[141] Bayr. med. Correspondenzblatt. 1844, Nr. 23 und 24.

[142] „Vom Mangel u. s. w. der Gebärmutter.“ Würzburg 1858, pag. 271 u. s. f. nebst ausführlicher Literaturangabe, bezüglich welcher auch auf Casper-Liman’s Handb. I. 237 u. ff. verwiesen wird.

[143] Med. Centralblatt. 1873, 720. Auch Weinlechner berichtete in der Sitzung der k. k. Gesellschaft der Aerzte vom 5. Jänner 1877 über einen Fall, in welchem nach doppelseitiger Ovariotomie die Menstruation noch durch neun Jahre fortdauerte.

[144] Fünf so benannte Fälle von Brachet in Schmidt’s Jahrb. 1849, 63. Bd., pag. 213. Hierher gehören auch die Fälle, in denen die bereits begonnene Entbindung wieder sistirte und Lithopädionbildung eintrat. Von solchen Fällen, die mit zum Verständniss sowohl der Spätgeburt als der Nachempfängniss beitragen und die bei Thieren häufiger vorkommen, stellt Oldham gegen 30 zusammen, wozu Henning (Arch. f. Gyn. XIII, 292) einen neuen hinzufügt.

[145] Kussmaul, l. c., ebenso Schmidt’s Jahrb. 1854, II, 61.

[146] Osiander (Handb. d. Entbindungsk., 1829) erwähnt eines Falles, in welchem eine trotz langjähriger Ehe kinderlose Frau, die ein fremdes Kind als das ihrige untergeschoben hatte, kurz darauf thatsächlich gebar und nun die Sache als Ueberfruchtung darstellen wollte. Ueber einen zweiten gerichtlichen Fall, in welchem auch an Superfötation gedacht wurde, und der eine wegen Kindesmord in Untersuchung befindliche Person betraf, die zwei Monate nach der betreffenden Entbindung in der Untersuchungshaft angeblich ein degenerirtes Ei gebar, berichtet Fischer in der Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., V, pag. 22; über einen dritten Friedberg (Virchow’s Jahrb. 1877, I, 378). Eine Frau gebar ein reifes Kind. Am dritten Tage fand man in der Nachgeburt einen macerirten viermonatlichen Fötus und an der Placenta zwei Nabelschnüre. Das Gericht dachte an eine Unterschiebung, die jedoch seitens der Aerzte wegen des Vorhandenseins zweier Nabelschnüre in Abrede gestellt wurde.

[147] Unter 45 von Hecker zusammengestellten Fällen (Arch. f. Gyn. XIII, 253) trat die Ruptur 26mal im zweiten, 11mal im dritten, 7mal im vierten Monat ein, wozu Fränkel einen neuen hinzufügt.

[148] Einen genau untersuchten solchen Fall siehe Welponer u. Zillner, Arch. f. Gyn. XIX, pag. 241.

[149] Aehnlich wie die Tubarschwangerschaft verhält sich die Schwangerschaft in dem verkümmerten Horne eines Uterus bicornis (Kussmaul, l. c.). Zur Unterscheidung einer solchen von einer eigentlichen Tubarschwangerschaft empfiehlt sich, die Lage des geborstenen Sackes zum Lig. rotundum zu beachten, das genau an der Stelle abgeht, welche die Grenze zwischen Tuba und Uterus bezeichnet. Ein solcher Fall kam uns im Juli 1877 vor und betraf ein 16jähriges Mädchen, welches unter Erbrechen und sich wiederholenden Ohnmachtsanfällen im Laufe weniger Stunden gestorben war. Es bestand Verdacht auf Schwangerschaft und durch medicamentöse Mittel versuchte Fruchtabtreibung. Die Obduction ergab Gravidität am Ende des dritten Monates in dem verkümmerten Horn eines zweihörnigen Uterus mit Berstung desselben und hochgradiger Hämorrhagie in die Bauchhöhle; kein Zeichen von Vergiftung. Einen ähnlichen Fall hat Maschka (Prager med. Wochenschr. 1882, Nr. 49) beschrieben und abgebildet, ebenso vier aus der älteren Literatur H. Coutagne (Des ruptures utérines pendant la grossesse et de leurs rapports avec l’avortement criminel. Paris 1882, pag. 9). Auch Kaltenbach (Wr. med. Blätter. 1883, Nr. 52) theilt eine solche Beobachtung mit, die anfangs für eine durch Misshandlung entstandene Ruptur gehalten wurde.

[150] Arch. f. Gyn. XIX, 3 und „Das tuberöse subchoriale Hämatom der Decidua. Eine typische Form der Molenschwangerschaft“, Wien 1892.

[151] Mitunter finden sich noch Eihautreste oder noch die Placenta. Letztere kann selbst mehrere Tage zurückgehalten werden und frisch bleiben. Ueber einen Fall von Retention der Placenta durch 3 Wochen, der zur gerichtlichen Untersuchung Veranlassung gab, berichtet Thoresen, und Heger führt an, dass die Placenta bis 103 Tage nach der Geburt der Frucht frisch im Uterus zurückgehalten werden kann (Virchow’s Jahresb. 1874, II, 806).

[152] Die mit einer Entbindung verbundene Blutung hat auch insoferne eine grosse forensische Wichtigkeit, als die Spuren, die sie zurücklässt, sowohl für die Erkennung des Ortes, wo die Geburt stattgefunden, als auch für die Begutachtung mancher anderer concreter Verhältnisse des Falles brauchbare Anhaltspunkte zu gewähren im Stande sind. Uns wurde wiederholt vom Gericht die Frage vorgelegt, ob mit einer Entbindung nothwendig Blutung verbunden sein müsse, und wie bedeutend dieselbe in der Regel wäre; so besonders in einem Falle, in welchem die Angeklagte angab, dass sie hinter einem Plankenzaun entbunden, und nachdem sie das angeblich todte Kind von sich abgetrennt hatte, sofort über den Zaun wieder zurückgestiegen sei, während sich an demselben unmittelbar darauf keine Spuren von blutigen Händen vorfanden, dagegen bei der Obduction sich herausstellte, dass das Kind lebend geboren und erwürgt worden sei. — Blutung ist mit jeder Entbindung verbunden, doch ist die Grösse derselben sehr verschieden. Die Stärke der Blutung aus dem Uterus hängt zunächst ab von der Energie, mit welcher sich derselbe nach der Ausstossung der Frucht und später der Placenta zusammenzieht, und es ist in dieser Beziehung die Angabe von Schröder (l. c. 561) bemerkenswerth, dass gerade bei sehr schnell verlaufenden Geburten (und viele heimliche Geburten sind es) nach Ausstossung des Kindes eine Atonie des Uterus eintreten kann, die stärkere Blutungen veranlasst. Ausserdem ist die Zahl und die Ausdehnung der Einrisse des Muttermundes auf die Quantität des sich ergiessenden Blutes von Einfluss, ferner auch jene der Einrisse am Scheideneingang, von denen zu bemerken ist, dass sie bei Erstgebärenden in der Regel zahlreicher und ausgebreiteter zu sein pflegen, sowie, dass insbesondere die Schleimhautrisse zwischen Clitoris und Urethra, wie wir bereits an einem anderen Orte erwähnt haben ([pag. 120]), und wie auch Schröder angibt (l. c. 567), des blutreichen und cavernösen Gewebes wegen mitunter bedeutende Blutungen herbeizuführen vermögen. Beachtenswerthe Untersuchungen über den „Blutverlust bei der Geburt“ hat Schauta (Wiener med. Blätter. 1886, Nr. 11) angestellt.

[153] Dass ein solcher Vorgang und nicht, wie man meist annimmt, eine subepidermoidale Zerreissung der Malpighi’schen Schichte stattfindet, hat Langer (Wr. med. Wochenschr. 1879, pag. 635) dargethan.

[154] Jena’sche Zeitschr. 1868, IV, pag. 577.

[155] Vierteljahrschr. f. gerichtliche Med. 1874, N. F., XXI, 229. Ebenso fand Fasbender (Zeitschr. f. Geburtsh. II, 43) bei 37·3 Procent der Erstgebärenden und bei 36·6 Procent der Mehrgebärenden das Frenulum erhalten. Die Frequenz der Dammrisse steigt nach Fasbender mit dem Alter der Erstgebärenden.

[156] Vide Mayrhofer, „Ueber die gelben Körper“ etc. Wien 1876. Ebenso Leopold, Archiv f. Gyn. 1877, XI, pag. 110 und XXI, pag. 347.

[157] Nach Henle, Handb. d. Anat. 1864, II, 453, beträgt die Höhe des jungfräulichen Uterus 6–8 Cm., der transversale Durchmesser des Fundus 4–5, der grösste sagittale 2–3 Cm.; bei Frauen, welche geboren haben, die Höhe 9 bis 19, der transversale Durchmesser 5½-6½, der sagittale 3–3½ Cm.

[158] S. Pichler, Wiener Allg. med. Ztg. 1860, Nr. 42; R. Lex, Vierteljahrsschrift f. gerichtl. Med. 1866, N. F., IV, pag. 179 ff.; Ferri, „Evolutione dell’ omicidio“. Lombroso’s Archiv. Vol. III, 296; E. Verrier, Ibid. 1884, pag. 496; H. Ploss, „Zur Geschichte der Fruchtabtreibung“. 1883; Galliot, „Recherches histor. sur l’avortement criminel“. Paris 1884.

[159] „Persien und seine Bewohner.“ Leipzig 1865, I, 216.

[160] Virchow’s Archiv. XXIII, 313 und LXII, 272.

[161] Virchow’s Jahresbericht. 1869, pag. 628.

[162] „Sur la décroissance de la population en Turquie.“ 1872. Ullersperger in Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1873, pag. 240.

[163] „Étude méd.-lég. sur l’avortement.“ Paris 1863.

[164] Pfaff, Zeitschr. f. Staatsarzneik. XXVI, 1. Heft. In einem von Gallard (l. c. 30) mitgetheilten Fall hatte ein Ehemann, um die Frucht seiner schwangeren Frau abzutreiben, sich selbst eine eiserne Uterussonde verfertigt und seiner Frau versprochen, künftig eine silberne sich zu verschaffen und bei eventuellen neuen Schwangerschaften anzuwenden. Unglücklicher Weise verletzte er gleich das erstemal den Uterus, so dass die Frau zwar abortirte, aber in Folge der Verletzung starb. Häufiger dürften andere Mittel in Gebrauch sein, um übergrossen Kindersegen einzuschränken. Darüber berichten Lombard und Toulemont (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, N. F., 19, pag. 421 u. s. f.), und Letzterer bezeichnet die freiwillige Unfruchtbarmachung der Ehe, den „Malthusianisme pratique“, geradezu als ein „grand mal social“. — Derartige Mittel hat das preuss. Landrecht in dem oben ([pag. 47]) citirten §. 695 im Auge gehabt und als Scheidungsgrund bezeichnet. Vide darüber auch Beigel, Wiener med. Wochenschr. 1877, Nr. 36; Pincus, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1879, XXX, pag. 377; Stille, Die Bevölkerungsfrage. Berlin 1879, 2. Aufl., C. Hasse, Ueber facultative Sterilität. Das Pessarium occlusivum. Neuwied 1882–1883, 2 Theile, mit Abbildungen; Steinbach, Internat. Rundschau. 1889, Nr. 1.

[165] Ullersperger, l. c. — Ovid (Amor. II, 14) erwähnt, dass die römischen Damen die Frucht abtrieben, „ut careat rugarum crimine venter“.

[166] Im Falle eines blossen Versuches, ob die Betreffende wirklich schwanger sei oder gewesen ist. Es kommt gar nicht selten vor, dass von Frauenspersonen Fruchtabtreibungsversuche unternommen werden, weil sie glauben, schwanger zu sein, ohne dass dies thatsächlich der Fall wäre. Durch letzteren Nachweis wird eine Anklage auf Fruchtabtreibung gegenstandslos, da das Gesetz ausdrücklich von „Schwangeren“ spricht. Zufolge Entscheidung des deutschen Reichsgerichtes vom 24. Mai 1880 ist jedoch die Strafbarkeit des Versuches der Kindesabtreibung dadurch nicht ausgeschlossen, dass der Thäter des beabsichtigten, aber nicht eingetretenen Erfolges sich absolut untauglicher Mittel bedient hat, und es ist ferner laut weiterer Entscheidung vom 10. Juni 1880 für die Strafbarkeit des Versuches gleichgiltig, ob die Vollendung des Verbrechens wegen Untauglichkeit des Objectes (z. B. todtes Kind) möglich war oder nicht. In einem Wiener Falle liess sich nachweisen, dass die Frucht zur Zeit des Eihautstiches schon todt (macerirt) war, in einem anderen von Paltauf (Archiv f. Gyn. XXX, 3. Heft) mitgetheilten, in welchem Einspritzungen in den Uterus gemacht worden waren, ergab die Obduction — Extrauteringravidität. In beiden Fällen wurden die betreffenden Hebammen nicht wegen Fruchtabtreibungsversuch, sondern nur wegen fahrlässiger Tödtung verurtheilt.

[167] Hausmann, Beiträge zur Geburtshilfe und Gynäkologie. Berlin 1872, I, 155.

[168] Leblond (Annal. d’hygiène publ. 1877, Nr 102, pag. 522), besonders aber Gallard (l. c. pag. 16 und 17).

[169] Auch Hohl (l. c. 1862, 2. Aufl., pag. 283) erwähnt diese Möglichkeit.

[170] Literatur über den Gegenstand vide Hausmann (l. c.) und Beigel, Arch. f. Gyn. IX, 84; Kleinwächter, Wiener Klinik. 1885, 2. Heft.

[171] Ziemssen’s Handb. X, 312. Vide auch Leopold, Archiv f. Gyn. 1876, X, 293.

[172] Hecker, Ueber das Gewicht des Fötus und seiner Anhänge in den verschiedenen Monaten der Schwangerschaft. Monatsschr. f. Geburtsk. 1866, XXVII, 266. Schröder l. c. 35. Casper-Liman l. c. II, 820. Toldt, Ueber Altersbestimmung menschlicher Embryonen. Prager med. Wochenschr. 1879, pag. 121.

[173] Nach Whitehead abortirten 37 Procent aller Schwangeren. Abegg zählt 1 Abortus auf 11, Henning (Schmidt’s Jahrb. 1873, 160, pag. 261) einen schon auf 10 Geburten.

[174] Whitehead, Lex (l. c. 211).

[175] Nach Rican’s Mittheilungen über die Pneumonia gravidarum (Virchow’s Jahresb. 1875, II, 591) erfolgten bei 28 Pneumonien vor dem 180. Schwangerschaftstage 23 Heilungen (6 mit, 17 ohne Abortus). Dagegen kamen bei 15 nach dem 180. Tage nur 8 Heilungen (5 mit, 3 ohne Frühgeburt) und 7 Todesfälle, unter denen nur 2 unentbunden, vor. Den Untersuchungen Runge’s zufolge (Arch. f. Gyn. XII und XXV) sind insbesondere hohe Fiebertemperaturen geeignet, ein Absterben der Frucht und dadurch Abortus zu bewirken. Wurde die Temperatur trächtiger Kaninchen längere Zeit auf 41·5 fixirt, so wurden regelmässig todte Junge extrahirt und zugleich ergab sich, dass bei hohen Hitzegraden die Jungen eher starben als das Mutterthier. Weitere Versuche Runge’s (Ibid. XIII, 143) machen es auch wahrscheinlich, dass durch dauernd erhöhte Temperaturen die Reizbarkeit des Uterus erhöht wird.

[176] Die acute Nephritis der Schwangeren verläuft in der Regel unter dem Bilde der Eclampsie und veranlasst häufig nicht blos Abortus, sondern auch den Tod der Schwangeren. Solche Fälle können dann den Verdacht eines absichtlich, insbesondere durch innerlich genommene Mittel veranlassten Abortus erwecken. Wir haben mehrere solche Fälle beobachtet, und ein derartiger findet sich in Maschka’s Gutachten. III, 234. Vide auch Hofmeier, Bedeutung der Nephritis in der Schwangerschaft. Zeitschr. f. Geburtsh. III, 259. Löblein, Bemerkungen zur Eclampsie-Frage. Ibid. IV, 89.

[177] Fehling, Habituelles Absterben der Frucht bei Nierenerkrankung. Wr. med. Blätter. 1885, Nr. 42.

[178] Virchow’s Jahresb. 1874, II, 757.

[179] Die Ansicht Ruge’s (Zeitschr. f. Geburtsh. I, Heft I und III, pag. 214), dass die Nabelschnurtorsionen bei macerirt geborenen Früchten grösstentheils erst postmortal entstanden sind, wurde durch Martin (Ibid. II), Dohrn und Kehrer (Arch. f. Gyn. XIII) ausführlich widerlegt.

[180] Fälle dieser Art finden sich bei Schröder (l. c. 214) zusammengestellt. Besonders interessant von diesen ist der von Fairbank publicirte, in dem eine Frau im sechsten Monate der Schwangerschaft eine colossale Quetschung des Unterleibes und Fractur des Beckens erlitt, aber von der damals abgestorbenen Frucht erst drei Monate später entbunden wurde. — Auch M‛Clintok (Virchow’s Jahrb. 1875, II, 595) hat zwei Fälle beschrieben, in denen die Ausstossung des abgestorbenen Eies erst drei, beziehungsweise sechs Monate später erfolgte. Zwei Fälle von je fünf und zwei Monate dauernder Retention finden sich im Arch. f. Gyn. 1877, XII, 482, und über einen von Retention der im vierten Monate abgestorbenen Frucht bis zum normalen Ende der Schwangerschaft berichtet Roth (Med. Centralbl. 1879, pag. 461), indem er gleichzeitig eine Reihe analoger Fälle aus der Literatur zusammenstellt. Einen neuen Fall dieser Art, betreffend eine fünfmonatliche Frucht, welche erst sechs Monate nach ihrem Absterben geboren wurde, bringt Depaul (Gaz. des hôp. 1881, Nr. 96).

[181] Schröder (l. c. 224).

[182] Pflüger’s Archiv. IX, 552.

[183] Pflüger’s Archiv. IX, 552.

[184] Oesterr. med. Jahrb. 1874, pag. 1.

[185] Zeitschr. f. rat. Med. 5. Folge, II, 1.

[186] Wiener med. Jahrb. 1872, I.

[187] Fehling (Arch. f. Gyn. XI, pag. 523) will zwar, wenn er trächtige Thiere Kohlenoxyd athmen liess, dieses auch im fötalen Blute gefunden haben; dieser Nachweis ist uns jedoch in einem gemeinschaftlich mit Professor Ludwig angestellten Versuche nicht gelungen, vielmehr zeigten, obzwar das Mutterthier eine Stunde lang CO geathmet hatte und in der CO-Atmosphäre verendet war, die fünf Jungen, mit denen dasselbe trächtig sich erwies, gewöhnliches Erstickungsblut, welches sowohl makroskopisch, als bei der spectralen Untersuchung ganz anders sich verhielt als das Blut des Mutterthieres. Auch haben wir ebenso wie Falk (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1884) bei einer an CO-Vergiftung verstorbenen Schwangeren wohl im natürlichen, nicht aber im fötalen Blute CO gefunden. Wenn demnach Breslau (Monatsschr. f. Geburtsk. Juni 1859) einen Fall von frühzeitiger Geburt eines todten Kindes nach Leuchtgasvergiftung mit Erhaltung der Mutter beschreibt, so ist durchaus nicht erwiesen, dass das Leuchtgas auch in das Blut des Fötus gelangte und diesen vergiftete; es lässt sich vielmehr der Tod der Frucht auch einfach durch Erstickung erklären, welche erfolgte, weil dem fötalen Blute von Seite der Mutter nicht die nöthige Menge von Sauerstoff zugeführt wurde.

[188] Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt, dass auch die Quecksilbercuren, insbesondere Inunctionscuren schwangerer Syphilitischer, als für die Frucht gefährlich bezeichnet wurden. Die Erfahrungen der Syphilidologen (wir berufen uns insbesondere auf diesbezügliche Mittheilungen Prof. v. Sigmund’s) lehren jedoch, dass derartige Curen ohne Schaden für die Frucht vorgenommen werden können, und dass, wenn Abortus eintritt, dieser in anderen Ursachen, insbesondere in der Syphilis selbst, seinen Grund hat. — F. Weber (Med. Centralbl. 1875, pag. 528) hat das Verhalten der Schwangerschaft bei den verschiedenen antisyphilitischen Behandlungsmethoden in 129 Fällen verfolgt. Die günstigsten Resultate erzielte die Schmiercur; denn von den so behandelten 35 Weibern kam keine einzige vorzeitig nieder, während bei anderen Methoden 15–36 Procent abortirten. Die ungünstigsten Resultate lieferte die Behandlung mit Jodkalium, nämlich 36 Procent. Tardieu citirt einen Fall, in welchem die Gerichtsärzte nicht anstanden, den im vierten Monate erfolgten Abortus mit einer genau vier Gramm Jodkalium enthaltenden Mixtur in causalen Zusammenhang zu bringen. Dagegen bemerkt Gallard (l. c. 20), dass er häufig noch beträchtlichere Dosen von Jodkalium bei Schwangeren verordnet habe, ohne den geringsten Schaden, will jedoch die abortive Wirkung des Jodkaliums dennoch nicht ganz bestreiten! Auch dem Chinin wurde eine abortive Wirkung zugeschrieben. Dagegen berichtet Goth (Virchow’s Jahrb. 1881, II, 561) über 46 wegen Malaria mit Chinin behandelte Schwangere und bemerkt, dass selbst bei grossen Dosen eine schädliche Einwirkung des Mittels auf die Frucht nicht beobachtet wurde.

[189] Stockes, Amer. Journ. 1871, pag. 599. — Schmidt’s Jahrb. 1871, 151, pag. 166.

[190] Dass derartige individuelle Einflüsse eine wichtige Rolle spielen, zeigen deutlich die in der neueren Zeit mit Pilocarpin, dem wirksamen Princip der Folia Jaborandi, gemachten Erfahrungen (vide diese zusammengestellt in Kleinwächter’s Aufsatz: „Mittheilungen über die Verwendung des Pilocarpinum muriaticum in der Geburtshilfe.“ Wr. med. Presse. 1879, Nr. 13 u. ff.). Während es einzelnen Geburtshelfern gelang, durch subcutane Injection 2procentiger Lösungen von Pilocarpin (bis 20 Milligramm pro dosi) Frühgeburt zu bewirken, und zwar im Ganzen in fünf Fällen, erzielten andere keinen Erfolg. Später hat Gigeollet durch Pilocarpininjection die künstliche Frühgeburt herbeigeführt, und zwar zweimal bei ein und derselben Frau. Ferner hat van der May durch Thierversuche sich überzeugt, dass das Pilocarpin sowohl bei subcutaner als bei intravenöser Injection Uteruscontractionen veranlasst (Virchow’s Jahrb. 1881, I. 455). Neueres über Pilocarpinwirkung bei Schwangeren siehe Schauta, Grundriss der operativen Geburtshilfe. 1885, pag. 48.

[191] Virchow’s Archiv. LVI, 505, und Beiträge zur Gynäkologie und Geburtshilfe. 1874, III, 1.

[192] Reiche Literaturangaben bei O. Egeln: „Ist Secale cornutum ein Abortivmittel?“ Diss. Bonn. 1892.

[193] Derselbe Fall wurde auch von Neubert publicirt (Husemann’s Toxikologie. 360).

[194] Husemann, l. c. Supplementh. 43.

[195] Zusammenstellung der Fälle (vide Lex, l. c. 243). Weitere Beobachtungen über Vergiftung von Thieren mit Taxusblättern finden sich in Virchow’s Jahrb. 1874, I, 489. Ebendaselbst eine nicht letal abgelaufene Vergiftung eines fünfjährigen Mädchens mit Taxusfrüchten.

[196] Med. Centralbl. 1876, pag. 97.

[197] Eine letale Vergiftung mit diesem als Abortivum genommenen Gewürz hat Schmidtmann (Berl. klin. Wochenschr. vom 11. Juni 1888) beobachtet.

[198] „Kurze Mittheilung einer acuten Phosphorvergiftung zum Zwecke der Fruchtabtreibung.“ Mittheilungen des Vereines der Aerzte in Niederösterreich. 1887, Nr. 15.

[199] Miura (Virchow’s Archiv. XCVI, 1) hat gefunden, dass bei Vergiftung trächtiger Kaninchen auch bei den Föten fettige Degenerationen sich entwickeln.

[200] Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 7. Jänner und 22. April 1852. Herbst, Strafrecht. I, 311. Ueber die modificirte Anschauung des deutschen Reichsgerichtes s. [pag. 216].

[201] Lex, l. c. 254, vide auch Gallard, l. c. pag. 24. Daselbst auch ein Fall von Fruchtabtreibungs-Versuch durch zweimaliges sich Hinunterkollernlassen von einer Stiege und durch Stösse gegen den Bauch.

[202] Dass Contractionen sowohl des schwangeren als des nichtschwangeren Uterus nach mechanischen Reizen der Oberfläche desselben erfolgen, davon haben wir uns bei Hündinnen wiederholt überzeugt. Insbesondere war es der eigentliche Körper des Uterus, dessen Reizung durch Reiben mit einer Sonde sehr constant Contractionen desselben und jene Bewegungserscheinungen am Cervix hervorrief, die wir gemeinschaftlich mit v. Basch l. c. beschrieben haben.

[203] Henke’s Zeitschr. 1863, 122. Lex, l. c. 257.

[204] Vierteljahrsschr. f. ger. Med. N. F. I, 321, ebenso in zwei von Schoder (l. c.) publicirten.

[205] Zu diesen gehören auch die über die Gefühle, welche sie angeblich bei der an ihnen eingeleiteten Operation, insbesondere beim Eihautstich, empfunden haben. Gewöhnlich wollen die Schwangeren beim Einführen von Instrumenten einen Stich oder ein Bohren empfunden haben. P. Berger (Des sensations perçues par les femmes pendant les manoeuvres d’avortement. Annal. d’hygiène publ. pro 1881, Nr. 10, pag. 321) hat diesen Gegenstand sowohl bei leerem, als bei pathologische Geschwülste enthaltendem, schwangerem Uterus verfolgt und fand, dass sowohl der innere Muttermund, als das Collum uteri, sowie die Innenfläche des Uterus unempfindlich sind, und dass daher, wenn Sonden etc. vorsichtig eingeführt werden, die Betreffenden dabei keinen Schmerz, ja nicht einmal ein auffälliges Gefühl verspüren. Schmerzen treten aber sofort auf, wenn der Uterus gezerrt wird. Leicht dagegen entstehen Schmerzen bei Manövern in der Vagina, die dann häufig als „Stich“ empfunden werden. Schon die einfache Untersuchung mit Instrumenten oder selbst mit den Fingern kann dieses Gefühl erzeugen. Es ist auch begreiflich, dass die Schwangeren nicht immer präcise Angaben über die an ihnen vorgenommenen Operationen zu machen vermögen. So gab, wie Liman (l. c. I, 248) berichtet, eine Abortirte an, dass ihr die Hebamme eine Einspritzung mit Oel gemacht habe, während diese geständig war, einen Katheter in Oel getaucht und in die Gebärmutter eingeführt zu haben.

[206] Hohl (l. c. 1862, pag. 741). Eine ausführliche Zusammenstellung der Erfahrungen über den Zeitpunkt des Abortus nach den verschiedenen mechanischen Fruchtabtreibungsmethoden bringt Dölger (l. c.).

[207] Nach Krause (Lex, l. c. 261) bis zu 22 Tagen. Wie schwer es mitunter selbst Sachverständigen fällt, den Uterus zu Contractionen anzuregen, geht aus der Mittheilung von Baader (Virchow’s Jahrb. 1868, II, 633) hervor, der durch 11 Tage 43 Douchen anwandte, dazu noch am fünften Tage Schröpfköpfe auf die Warzen setzte und schliesslich doch zur Einführung des Katheters in den Uterus greifen musste, um am dreizehnten Tage (!) die Entbindung zu bewirken.

[208] Virchow’s Jahresb. 1868, II, 632.

[209] S. [Fig. 44.] Einen solchen Fall hat Winter in der Berliner gynäkologischen Gesellschaft am 12. November 1886 vorgezeigt und Richardière (Virchow’s Jahresb. 1888, I, 516) berichtet über einen anderen.

[210] Die Angaben über die Häufigkeit der spontanen Uterusruptur gehen sehr auseinander. Einzelnen Beobachtern zufolge kommt schon auf 300 Geburten eine Ruptur des Uterus, nach anderen eine erst auf 113.138 Entbindungen (Schröder, l. c. 539). Wie auch in dieser Beziehung statistische Berechnungen täuschen können, beweisen die Beobachtungen in der Maternité in Paris, woselbst in den Jahren 1839–1848 trotz 31.560 Geburten kein einziger Fall von Uterusruptur sich ereignete, während in den nächstfolgenden zehn Jahren bei blos 28.299 Geburten 11 Rupturen vorkamen (Lex, l. c. 254). Braun (Lehrb. der Gyn. 1881, pag. 695) sah auf seiner Klinik vom Jahre 1857–1860 unter 16.425 Gebärenden blos 4 Spontanrupturen. Von 1861–1874 kamen unter 59.217 Geburten 31 Uterusrupturen vor, von 1875–1878 unter 11.432 Geburten blos zwei.

[211] Monatschr. f. Geburtsk. XII, 408. Eine quere Cervixruptur im sechsten Lunarmonat sah Piering (Prager med. Wochenschr. 1888, Nr. 24).

[212] Bandl, Die Ruptur der Gebärmutter. Wien 1875. Rheinstädter, Die Uterusrupturen in foro (besonders mit Rücksicht auf angeschuldete Kunstfehler; mit reicher Literaturangabe). Vierteljahrschr. f. ger. Med. 1882, XXXVII, pag. 80 und 247. Loewy, Uterusruptur in foro. Diss. Breslau 1888.

[213] Nachträglich (1876) hinzugefügt.

[214] Körber in Dorpat (Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. 1883, pag. 266) fand bei der Obduction zweier gelynchter Pferdediebe unzählige mit Blut unterlaufene Striemen, bei dem einen auch eine Schädelfissur und intermeningeale Hämorrhagie am Scheitel und meint, dass in solchen Fällen der Tod zunächst durch Verblutung in Folge der ausgebreiteten Blutaustritte unter die Haut erfolgt.

[215] Aehnlichen, mitunter auffallend blauen Stellen begegnen wir auch bei abgemagerten Individuen dort, wo die dünne Haut über oberflächlich liegende Muskelbäuche sich hinwegspannt und letztere durchscheinen. So entsprechend dem M. tibilias ant. und über den Muskelbäuchen der kurzen Strecker der Zehen und der Kopfnicker.

[216] Ueber derartige Hauthämorrhagien schrieb v. Kogerer, Zeitschr. für klin. Med. X, 234.

[217] Vide über diesen Gegenstand unsere Besprechung der forensisch wichtigsten Leichenerscheinungen: Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1877, XXVI, pag. 264; ferner: Langhans, „Beobachtungen über Resorption der Extravasate.“ Virchow’s Archiv. 49. Bd. und Cordua, „Ueber den Mechanismus der Resorption aus Blutergüssen.“ Med. Centralbl. 1877, pag. 952. Rokitansky’s Handb. der pathol. Anatomie, 3. Aufl., I, 216; Eschweiler (Deutsche Zeitschr. f. Chirurg. 1885, XXIII, pag. 94), welcher entgegen den sonstigen Anschauungen findet, dass die nach Blutextravasaten auftretenden Hautverfärbungen nichts mit Umwandlungen des Blutfarbstoffes zu thun haben, sondern nur von der mehr weniger oberflächlichen Lage und der Dicke der färbenden Schichte abhängen, und H. Dürk, Zur Lehre von den Veränderungen und der Altersbestimmung von Blutungen im Centralnervensystem. München 1892. Diss. aus Bollinger’s Institut.

[218] Das Aussehen der durch Hundebiss gesetzten Wunden hat H. Coutagne („Notes sur les morsures des animaux domestiques considérées au point de vue de la recherche médico-légale de l’identité.“ Annal. d’hyg. publ. 1879, pag. 508) zum Gegenstande einer näheren Prüfung gemacht, und zwar aus Anlass eines Falles, in welchem ein Mann bei einem Raubanfalle von dem kleinen Hunde des Angefallenen gebissen wurde und nach seiner Verhaftung, um sein Alibi zu beweisen, behauptete, dass er die betreffende Bisswunde allerdings zu gleicher Zeit, aber an einem anderen Orte und von einem grossen Neufundländer erhalten habe.

[219] An der Leber, seltener an anderen Organen, beobachtet man mitunter centrale oder subseröse Rupturen. Einmal sahen wir eine Ruptur des Ductus hepaticus und ein zweites Mal eine isolirte Ruptur des Ductus choledochus nach Ueberfahren. In letzterem Falle erfolgte der Tod erst nach 10 Tagen. Die Obduction ergab stark gallig gefärbtes Exsudat in der Bauchhöhle und lehmfarbige Fäces.

[220] Virchow’s Jahresb. 1874, I, 291. Zwei ähnliche Fälle (Ueberlebung einer Leberruptur durch 48 und einer Milzruptur durch 43 Tage; vide Wiener med. Wochenschr. 1879. Militärarzt. Beilage zu Nr. 2).

[221] Sitzungsbericht der k. k. Gesellschaft der Aerzte in Wien vom 26. Januar 1877 und Wiener med. Blätter. 1878, Nr. 13. Ferner: Hofmeier, Virchow’s Jahresb. 1876, I, 286.

[222] Vide Maschka’s Bericht über die Explosion der Dynamitfabrik bei Prag. Wiener med. Wochenschr. 1871, Nr. 8.

[223] Innerhalb sieben Jahren kamen an unserem Institute 58 an Stichverletzungen gestorbene Personen zur Obduction; siebenmal handelte es sich um Selbstmord, dreimal um Zufall, in allen übrigen Fällen um Mord oder Todtschlag. Das verletzende Werkzeug war vierzigmal ein Taschenmesser, einmal ein Federmesser, einmal ein dolchartiges Messer mit stellbarer Klinge, dreimal ein Fleischermesser, fünfmal ein Küchenmesser, je einmal ein Infanteriesäbel, ein Bistouri (Selbstmord eines Arztes durch Stich in die Art. femoralis), ein Schusterkneif, ein Tischlerschnitzer, ein Meissel und ein myrthenblattförmiges Polirinstrument, und in einem weiteren Falle musste unentschieden bleiben, ob die Verletzung mit einem Taschenmesser oder einem sogenannten Haubajonet beigebracht worden war. Endlich wurde eine Frau obducirt, die durch zahlreiche, mit einem starken vierkantigen Bilderhaken gegen Kopf und Hals geführte Stiche ermordet worden war.

[224] Näheres über den Gegenstand sammt entsprechenden Abbildungen von E. Hofmann: „Ueber Stichwunden in Bezug auf das verletzende Werkzeug und dessen Erkennung.“ Oesterr. med. Jahrb. 1881, Nr. 2, pag. 261.

[225] „Ueber die Einwirkung von Pulvergasen auf das Blut und einen neuen Befund beim Nahschusse.“ Wiener klin. Wochenschr. 1890, Nr. 51.

[226] „Observation de blessure mortelle fait an moyen d’un revolver avec quelques remarques médico-légales sur ce genre de blessure.“ Strassburg 1870. Aehnliche Versuche von Lombroso, Crespi und Tazon. Rivista clinica di Bologna. 1875, Maggio, pag. 136 und Rivista sperim. di freniatr. e med. leg. 1876, pag. 148, sowie von Caselli, ibid., pag. 6, und Du Mesnil, Annal. d’hyg. publ. 1877, pag. 465 (mit Abbildungen).

[227] In Friedreich’s Blättern, 1873, pag. 361, ebendaselbst, 1879, pag. 145, bringt Kuby einen höchst interessanten Fall, in welchem wieder eine entschiedene Stichwunde für eine Schusswunde gehalten worden war.

[228] l. c. pag. 281.

[229] Arch. f. klin. Chir. XVIII, pag. 201.

[230] Arch. f. klin. Chir. XVII, Heft 2 und XVIII, Heft 2.

[231] „Mechanik der Schussverletzungen.“ Ibidem. XVI u. XVII.

[232] „Ueber die Wirkungen der neueren Geschosse.“ Berliner klin. Wochenschrift, 1874, Nr. 15.

[233] „Chirurgie der Schussverletzungen.“ Med. Centralbl. 1874, pag. 601.

[234] „Untersuchungen über die Wirkungen der modernen Kleingewehrprojectile.“ Centralbl. f. Chir. Nr. 14 u. 15.

[235] Weitere Mittheilungen über die Geschosswirkung der Mannlichergewehre wurden von Bogdanik (Wiener Klinik, 1890, Heft 12) und von Habart („Die Geschosswirkung der 8 Millimeter-Handfeuerwaffen an Menschen und Pferden.“ Mit 5 Lichtdrucktafeln. Wien 1892) und aus dem Kriege in Chile (Wiener klin. Wochenschr. 1892, pag. 108) gebracht. Nahschüsse mit den modernen Gewehren, wie sie bei Selbstmördern jetzt häufig vorkommen, erzeugen, wie auch Perko (Prager med. Wochenschr. 1894, Nr. 19) bestätigt, keine wesentlich anderen Effecte, wie die mit gewöhnlichen Schusswaffen grösseren Kalibers.

[236] Auch die durch die „Züge“ des Laufes bewirkten Streifungen des Projectils können mitunter eine Bedeutung besitzen. In einem von Lacassagne (Arch. de l’anthrop. crimin. 1889, pag. 70) untersuchten Falle zeigte das in der Leiche eines Ermordeten gefundene Projectil 7 Längsstreifen und es wurde durch Waffenkundige sichergestellt, dass der Lauf des beim Thäter gefundenen Revolvers abweichend von sonstigen Revolverarten 7 Züge besass. In einem anderen Falle fand sich an jedem der 3 im Körper aufgefundenen Projectile, obgleich das eine nur Weichtheile durchdrungen hatte, eine auffallende Längsrinne, und die Untersuchung des Laufes des saisirten Revolvers ergab, dass dieselbe von einem Vorsprunge des Visirkornes herrührte.

[237] Ueber eine merkwürdige Schussverletzung und eigenthümliche Formveränderung der Kugel, wobei die Frage wichtig war, ob erstere durch directen Schuss oder durch Ricochetiren der Kugel entstanden war, berichtet Führer (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1877, XXVII, pag. 222). Hier sei auch bemerkt, dass aus der Auffindung einer Spitzkugel in einer Schusswunde nicht unbedingt auf ein Hinterladergewehr geschlossen werden kann, da eine solche auch in eine Schusswaffe alten Systems geladen worden sein konnte, wie uns bei Selbstmördern bereits zweimal vorkam, die sich mit einer gewöhnlichen Pistole erschossen hatten. Im zweiten Falle, wo sich eine hochgradige Zertrümmerung der rechten Schläfegegend und im Schusscanal nebst einem Papierpfropf eine kleine Spitzkugel fand, lautete der Polizeibericht: Schrotschuss mit Doppelpistole. Offenbar war also der zweite Lauf mit Schrot geladen gewesen.

[238] Wahl, Langenbeck’s Archiv. XV und XVII.

[239] Herbst, Commentar, pag. 317.

[240] Diese können allerdings auch in dem Bilde einer acuten Geistesstörung bestehen, welche von Wille und Guder („Die Geistesstörungen nach Kopfverletzungen.“ Jena 1886) als die acute Form des primär traumatischen Irrsinns bezeichnet wird und eine günstige Prognose bietet, da von 7 Fällen 6 genasen. Das Bewusstsein kehrt vorübergehend zurück, nachher folgt Somnolenz, aus welcher die Kranken in heftige hallucinatorische Angstzustände mit feindseligem Charakter übergehen. Allmälig werden die Kranken ruhiger, haben noch Kopfschmerz und allerhand Innervationsstörungen und genesen, indem sie für das Geschehene Erinnerungslücken behalten oder diese erst später durch die Erzählungen Anderer ausfüllen. Einen neueren solchen Fall von acutem hallucinatorischem Wahnsinn bei einem 18jährigen, im Wachsthum zurückgebliebenen und erblich belasteten Knaben nach Schlägen auf dem Kopfe bringt van Hoff (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1894, VIII, pag. 311). Hier war das Trauma die Gelegenheitsursache zum Ausbruch der Psychose, zu welcher bereits Veranlagung bestand.

[241] Zeitschr. d. k. k. Gesellsch. d. Aerzte in Wien. 1875, pag. 454.

[242] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874, XXI, pag. 56, ebenso ausser den bereits erwähnten Autoren Hartmann (Arch. f. Psych. XV, pag. 98) und Legrand du Saulle (Les traumatismes cérébraux. Gaz. des hôp. 1885, Nr. 103–112).

[243] Maudsley, „Physiologie und Pathologie der Seele.“ 1870, pag. 335. A. Pick, „Drei Fälle traumatischen Irrsinns“. Prager med. Wochenschr. 1879, Nr. 40 u. s. f., insbesondere pag. 402.

[244] P. Bruns („Die Laryngotomie.“ Berlin 1878) bezeichnet als die häufigste und unangenehmste, in 50 Procent der Fälle eintretende Folge der Laryngotomie die Beeinträchtigung oder den gänzlichen Verlust der Stimme, welcher Misserfolg schon der Spaltung des Schildknorpels allein zur Last falle. Noch leichter können diese Sprachstörungen nach Traumen des Kehlkopfes zurückbleiben, und zwar sowohl nach penetrirenden Wunden, als nach anderen Verletzungen. So beschreibt Schnitzler (Wiener med. Presse. 1874, Nr. 42 u. 44) bei einem Manne, der gewürgt worden war und seitdem seine Stimme verloren hatte, Bruch des Aryknorpels und Längsriss des rechten Stimmbandes.

[245] Schon Galen war dieser als ein wichtiger Nerv für die Stimmbildung bekannt, da er fand, dass, wenn er bei Schweinen denselben beiderseits durchschnitt, dieselben nicht mehr schreien konnten (Brücke’s Vorlesungen. II, 93).

[246] Auch die traumatischen, durch Erschütterung (directe sowohl als per Contrecoup) erzeugten Blutungen im Pons und Medulla oblongata (Duret).

[247] „Ueber transitorische Aphasie nach Gemüthsbewegungen.“ Schlangenhausen, Psych. Centralbl. 1876, pag. 26. — „Ueber simulirte Stimmlosigkeit und ihre Bedeutung für den Militär- und Gerichtsarzt.“ Sidlo, Wiener med. Presse. 1877, pag. 1611.

[248] Vide den Aufsatz von Blumenstok in „Gerichtshalle“, 1873, Nr. 35 und 39, in welchem allerdings B. die von juristischer Seite aufgestellte Ansicht zu widerlegen sich bestrebt.

[249] „Zur Revision der Bestimmungen des Reichs-Strafgesetzbuches über Körperverletzungen.“ Gerichtssaal. 1874, Heft 4.

[250] Herbst, l. c. pag. 322.

[251] Eine Entscheidung des deutschen Reichsgerichtes (Wellenstein, V. f. gerichtl. Med. XXXVII, 353) lautet: „Verurtheilung aus §. 224 St. G. B. hat zu erfolgen, wenn der schwere Erfolg auf die vorsätzliche That als Ursache zurückzuführen ist, wenn auch Krankheitsanlagen des Verletzten einwirkten.“

[252] Ist die Unterlassung der „Antiseptik“ dem behandelnden Arzte als ein Verschulden oder „Kunstfehler“ anzurechnen? Einem aus der neuen Schule hervorgegangenen und in ihren antiseptischen Principien herangebildeten Arzt zweifellos, doch wäre es gewiss zu weit gegangen, wenn man die Verpflichtung auf bestimmte Verbandmethoden, respective auf die Anwendung ganz bestimmter antiseptischer Mittel, einengen wollte, da, wie bekannt, über die Dignität der einzelnen Methoden und Mittel noch vielfach gestritten wird und, wie es scheint, durch verschiedene derselben Gleiches erzielt werden kann. Aerzten älterer Schule kann, wenn sie sonst correct, insbesondere mit der unter allen Umständen nöthigen Reinlichkeit vorgegangen sind, die Unterlassung der Antiseptik nicht ohne Weiteres als Kunstfehler angerechnet werden, sondern es wird zu erwägen sein, ob und in welchem Grade sie im Stande waren, der Verpflichtung, sich über die Fortschritte der Wissenschaft möglichst im Laufenden zu erhalten, zu genügen. Beachtenswerth ist eine reichsgerichtliche Entscheidung (Wellenstein, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLIII, pag. 365), welche einen Arzt wegen fahrlässiger Tödtung, begangen durch Unterlassung der antiseptischen Behandlung, verurtheilt. Der Fall betraf einen Knecht, der 25 Tage, nachdem er einen Messerstich in der Brust erhalten hatte, an Pleuritis gestorben war. Der Arzt hatte sowohl den hermetischen Verschluss als die antiseptische Behandlung der Wunde unterlassen und das Reichsgericht nahm als erwiesen an, dass durch diese Unterlassung die letale Pleuritis veranlasst worden sei. „Das antiseptische Verfahren,“ heisst es in der Entscheidung, „gilt als eine anerkannte Regel der Heilkunde. Der ausübende Arzt muss sich so weit auf der Höhe der Wissenschaft halten, dass er von den Regeln der fraglichen Art genaue Kenntniss erlange und solche beobachte. Unterlässt er dieses, wie es hier der Fall war, so muss ihm Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.“ Unserer Ansicht nach war der Arzt allerdings strafbar, weil er die antiseptische Behandlung unterliess, zur Begründung der „fahrlässigen Tödtung“ aber fehlt der Beweis, dass die tödtliche Pleuritis wirklich nur in Folge der Unterlassung der antiseptischen Behandlung eingetreten ist, der im vorliegenden Falle um so schwieriger zu liefern gewesen wäre, als gerade penetrirende Brustwunden verhältnissmässig häufig, trotz sofort und energisch eingeleiteter Antisepsis, durch Pleuritis zum Tode führen. — Die Nichtbeobachtung antiseptischer Cautelen, respective Nichtschonung des bereits angelegten antiseptischen Verbandes von Seite der untersuchenden Gerichtsärzte hat bereits zu unerquicklichen Auseinandersetzungen geführt (s. Virchow’s Jahrb. f. 1880, I, 645). Unserer Ansicht nach muss die Entscheidung, ob trotz angelegten Verbandes eine gerichtsärztliche Untersuchung der Verletzung stattzufinden habe, in jedem einzelnen Falle dem Gerichte im Einvernehmen mit dem Gerichtsarzte vorbehalten bleiben. Die Heranziehung des behandelnden Arztes ist, wo thunlich, stets angezeigt. Dass der Gerichtsarzt sowohl bei der Untersuchung einer frischen, als einer bereits verbundenen Verletzung mit der grössten Reinlichkeit und unter Beobachtung antiseptischer Vorsichten vorzugehen habe, ist eine selbstverständliche Forderung.

[253] Bezeichnend für die Dehnbarkeit aller allgemeinen Bezeichnungen ist der Umstand, dass in einem der von Wellenstein erwähnten Fälle von Seite eines Landgerichtes auch der Verlust eines Stückes des Schädelknochens als „Verlust eines wichtigen Gliedes“ aufgefasst wurde. Eine ausführliche Besprechung des §. 224, insbesondere seiner Schwächen, siehe auch W. Hauser (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XXXVIII, pag. 93).

[254] Bischoff fand bei Erwachsenen 7·7, Welker bei Kindern 5·2 Blut auf 100 Theile Körpergewicht, so dass also ein Mensch von 71·5 Kilo 5·5 Kilo Blut haben würde (Brücke, Vorlesungen. 1874, I, pag. 120). Nach Landois (Lehrbuch der Physiologie, pag. 73) kann Erwachsenen der Verlust ihrer halben Blutmenge lebensgefährlich werden. Thiere vertrugen nach Maydl’s Versuchen (Anzeiger d. Wiener Gesellsch. d. Aerzte. 1884, Nr. 22) den Verlust der Hälfte ihres Blutes fast ausnahmslos und mehr als die Hälfte der Versuchsthiere überlebte sogar den Verlust von zwei Drittel ihrer Blutmenge. Dass so starke und selbst stärkere Blutverluste vertragen werden, ist der Wirkung der Vasoconstrictoren zu verdanken, durch welche in Folge der Verengerung der Lumina gewisser Gefässe, insbesondere jener des Splanchnicusgebietes, die noch zurückgebliebene Blutmenge den centralen Nervenapparaten zu Gute kommt. Die Wirkung der Vasoconstrictoren erfolgt bei acuten Verblutungen präciser und energischer als bei allmäligen, weil bei letzteren das Regulirungsvermögen des Rückenmarkes erlischt. Deshalb werden acute, wenn auch bedeutendere Blutverluste besser vertragen, als eine länger andauernde, wenn auch schwache Blutung (v. Basch, „Ueber die Regulirung der Blutspannung und Blutvertheilung“. Vortrag, gehalten in der Jahresversammlung der k. k. Gesellschaft der Aerzte am 29. März 1878). Ausführliches über die physiologische Wirkung von Blutverlusten s. Jürgensen in Ziemssen’s Handb. 1880, I und Oesterlen, Tod durch Verblutung in Maschka’s Handb. d. gerichtl. Med. I, 699.

[255] Nach einer unter den Auspicien Bardeleben’s publicirten, sehr eingehenden kritischen Studie Gröningen’s über den Shok (Wiesbaden 1885) ist der Shok eine durch heftige Insulte bewirkte Erschöpfung der Medulla oblongata und des Rückenmarks.

[256] „Ueber den Shok grosser Verletzungen.“ Vortrag im ärztl. Bezirksverein in München. Wiener med. Presse. 1877, Nr. 16 und 17.

[257] Bergmann, Czerny, Uffelmann und Heschl, ferner Riedl, „Zur Fettembolie“. Zeitschr. f. Chir. VIII, 571. Scriba, „Untersuchungen über Fettembolie“. Ibid. 1879, XII, 118, Wiener, „Wesen und Schicksal der Fettembolie“. Arch. f. experim. Path. XI, 275 und Ribbert, „Ueber Fettembolie“. Med. Centralbl. 1894, Nr. 1. Diese Fettembolien können sich sehr rasch bilden, insbesondere bei Knochenfracturen schon unmittelbar nach der Verletzung, wovon wir zahlreiche Beispiele anführen könnten. Auch nach Weichtheilwunden, wenn sie fetthältige Organe betrafen, können Fettembolien entstehen. So fand Hamilton (Virchow’s Jahresber. 1877, I, 227) Fettembolien in den Lungen eines Schiffsjungen, welcher einige Stunden nach einem Fall aus beträchtlicher Höhe unter Dyspnoe und Coma gestorben war. Die Autopsie ergab Fettleber und kleine Rupturen in derselben. In einem von uns obducirten Falle von Leberruptur durch Ueberfahren ergab sich Lungenembolie durch zertrümmerte Lebersubstanz als nächste Todesursache. Auch bei Schädelfracturen wurden Fettembolien in der Lunge beobachtet, aber nur dann, wenn gleichzeitig Quetschung des Gehirns bestand, weshalb das Fett kaum aus der bekanntlich fettarmen Diploë, sondern aus dem Gehirne selbst gestammt haben dürfte. Hinzugefügt sei noch, dass auch durch Eintritt (Aspiration) von Luft in die Venen erfolgter plötzlicher Tod für Shok imponiren kann (Fischer, „Ueber die Gefahren des Lufteintrittes in die Venen“. Volkmann’s Samml. klin. Vortr. Nr. 113. Ferner Kézmarsky, „Lufteintritt in die Venen des puerperalen Uterus“. Arch. f. Gyn. 1878, XIII, 200 und Bergmann [l. c.]).

[258] Postmortale Beschädigungen durch Ratten kommen ungemein häufig zur Beobachtung, insbesondere bei aus Aborten herausgezogenen Kindesleichen. In einem später zu erwähnenden Falle, betreffend eine auf einer Canalstiege in liegender Stellung erhängt gefundene Hadernsammlerin, waren ausgebreitete, durch Ratten veranlasste Substanzverluste an den Händen für vital entstandene Wunden gehalten worden. Aber auch durch ganz kleine Thiere bewirkte, nur oberflächliche Benagungen können für vital entstandene Hautaufschürfungen imponiren, und, besonders wenn sie am Halse oder im Gesichte vorkommen, zu schwerwiegenden Täuschungen Veranlassung geben, wie namentlich der bedauerliche Fall Harbaum zeigt, in welchem Letzterer wegen angeblicher Vergiftung seines unehelichen Kindes mit Schwefelsäure acht Jahre im Kerker verbrachte, während sich nachträglich herausstellte, dass postmortale Magenerweichung vorgelegen war, und dass gewisse, theils rundliche, theils streifige, pergamentartige Vertrocknungen am Kinn, am Halse etc., welche die Obducenten von Schwefelsäureeinwirkung hergeleitet hatten, durch Benagung der Leiche durch Ameisen entstanden waren, von denen einige noch bei der Obduction im Munde gefunden wurden! (Skrzeczka, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1882, XXXVI, pag. 193). Die Aufdeckung dieses Justizirrthums wurde durch einen von Maschka (Ibid. 1881, XXXIV, pag. 193) publicirten ähnlichen Fall veranlasst, in welchem ebenfalls verschiedene, im Gesicht und am Halse einer Kindesleiche gefundene, zum Theile schwärzlich aussehende und sauer reagirende Excoriationen auf Schwefelsäureeinwirkung bezogen wurden, während sie, wie die Erwägung der Umstände, der Befund einer todten Ameise im Munde und der Nachweis von Ameisensäure in den überschickten Hautstückchen erwies, von Ameisen hergerührt haben. Ausserdem bringt Maschka einen zweiten Fall, wo es sich um Schaben handelte, am gleichen Orte, 1879, XXX, 238. Benagungen der im Sommer im Keller aufbewahrten Leichen durch Kellerasseln kamen uns so häufig vor, dass wir besondere Vorkehrungen dagegen treffen mussten.

[259] Taylor (l. c. I, 520) berichtet über eine Dame, welcher offenbar in gleicher Absicht der Hals durchschnitten wurde, nachdem sie früher durch Erstickung getödtet worden war. Die verhältnissmässig geringe Menge von Blut, welche aus der Wunde herausgeflossen war, hatte zuerst den Verdacht erweckt, dass nicht ein Mord, sondern Selbstmord vorliege.

[260] Handb. d. gerichtl. Med. 1864, 4. Aufl., II, 264.

[261] Handb. d. gerichtl. Med. 1875, 2. Aufl., 513.

[262] „Zur Frage der Widerstandsfähigkeit der Gewebe im Leben und nach dem Tode.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, XVIII, 18.

[263] „Ueber die verschiedene Widerstandsfähigkeit der Knochen im todten und lebenden Zustande.“ Arch. f. Anat. und Phys. 1874, 510. Ebenso Med. Centralblatt. 1878, pag. 181, woselbst er unter Anderem angibt, dass aufschlagende Kugeln bei frischen Knochen vorherrschend auseinandertreibend wirken, während an trockenen vorherrschend Loch- und Rinnenschüsse erzeugt werden.

[264] „Leichenerscheinungen.“ Wien 1854.

[265] „Die forensisch wichtigsten Leichenerscheinungen.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1876, XXV.

[266] Den Untersuchungen Corin’s („Ueber die Ursachen des Flüssigbleibens des Blutes bei der Erstickung und anderen Todesarten.“ Vierteljahrschr. f. gerichtliche Med. 1893, V, 234) zufolge behält das Blut seine postmortale Gerinnungsfähigkeit nur einige, allerdings unbestimmt lange Zeit.

[267] Hierher gehört auch das sogenannte Hämatom der Dura mater, eine sackartige, mit flüssigem, braunrothem, vor dem Spectralapparate den Methämoglobinstreif zeigenden Blut gefüllte Auseinanderweichung der Schichten einer pachymeningitischen Auflagerung, welcher eine muldenförmige Abflachung der betreffenden Grosshirnhemisphäre entspricht. Solche Hämatome werden oft überraschend lange vertragen, ohne auffällige Symptome zu veranlassen.

[268] „Ueber concurrirende Todesursachen.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1866, V, 284. Liman (l. c. II, 60) gebraucht dafür die Bezeichnung „Priorität der Todesart“. Obwohl diese Bezeichnung ganz richtig ist, so liegt doch eine Verwechslung nahe mit der in civilrechtlicher Beziehung wichtigen Frage nach der „Priorität des Todes“, die sich ergibt, wenn Zweifel darüber entstehen: „welche von zwei oder mehreren verstorbenen Personen zuerst mit dem Tode abgegangen sei“ (§. 25 österr. b. G. B.), namentlich, „wenn zwei oder mehrere Menschen ihr Leben in einem gemeinsamen Unglücke oder auf andere Art gleichzeitig verloren haben“ (Preussisches allgemeines Landrecht. I, Tit. 1, §. 39). Es verdient daher die von Skrzeczka angegebene Bezeichnung den Vorzug. Einen Fall dieser Art, wo es sich um die Verunglückung eines Ehepaares bei einer Kahnfahrt, respective um die Ueberlebungsfrage, handelte, hat Lacassagne („Question de survie. Consultation médico-légale dans l’affaire Rivoire.“ Lyon 1883) begutachtet.

[269] C. Majer, „Statistische Studien über den Selbstmord in Bayern“. Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1872, 155. Die ausführlichsten Daten über die Statistik des Selbstmordes in Europa und den aussereuropäischen Ländern enthält das schöne Werk von H. Morselli, welches in deutscher Uebersetzung unter dem Titel: „Der Selbstmord. Ein Capitel aus der Moralstatistik“ 1881 bei Brockhaus in Leipzig erschienen ist.

[270] Oesterlen, „Handb. d. med. Statistik“. 1874, pag. 732.

[271] „Zeitschr. des königl. preuss. statist. Bureaus.“ 1871, pag. 98 u. s. f. Majer, l. c. 177.

[272] Annal. d’hygiène publ. 1875, II, 192.

[273] Darunter durch Kohlendampf 42.

[274] 823 Fälle von Erstickung bes. durch Kohlendunst. Sedlaczek, l. c.

[275] Interessante Beispiele finden sich bei Orfila (Lehrb. d. gerichtl. Med., übersetzt von Knapp. 1848, I, pag. 442).

[276] Siehe auch Morselli, l. c. pag. 72 u. s. f. und P. Gonzier, Action des courants telluriques, du magnétisme terrestre sur l’activité cérébrale. Arch. de l’anthropol. criminelle. 1891, pag. 349 und 466.

[277] Selbst Anschuldigungen Dritter kommen vor, s. z. B. Kuby, „Selbstmordversuch durch Halsabschneiden für Mordversuch ausgegeben“. Friedreich’s Blätter. 1878, pag. 224. Wir selbst obducirten einen Mann, der, schwer krank in’s Spital aufgenommen, angab, von mehreren Personen misshandelt und in eine Senkgrube geworfen worden zu sein, und nach wenigen Stunden starb, während die gerichtliche Section eine exquisite Schwefelsäurevergiftung ergab.

[278] Damit stimmt auch die Statistik Durham’s (Güterbock, „Die Verletzungen des Halses“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, 19, pag. 33) über die Lage der Wunde bei 158 Fällen von theils durch Mord, theils durch Selbstmord erzeugten Halsdurchschneidungen überein. 11mal lag die Wunde über dem Zungenbein, 45mal auf der Membrana hyothyreoidea, 35mal auf dem Schildknorpel, 26mal auf dem Lig. conoideum oder dem Ringknorpel, 41mal auf der Trachea.

[279] Ein derartiger Fall kam uns 1879 zur Beobachtung. Er betraf eine Prostituirte, welcher, als sie eben zur Zulassung des Coitus sich anschickte, von dem über ihr knienden Thäter mit einem unbemerkt hervorgezogenen Fleischermesser der Vorderhals bis auf die Wirbelsäule, eingestandenermassen in einem Zuge, durchschnitten worden war.

[280] Dass auch solche Befunde nicht absolut den Mord beweisen, zeigt ein Fall von Porter-Wornum (Virchow’s Jahresb. 1887, I, 506), der zu einer Frau gerufen wurde, die sich den Hals durchschnitten hatte. Er fand die Frau mit angeschnittener Trachea im Zimmer stehend, mit einem Tischmesser in der Hand, womit sie sich noch in Gegenwart des Arztes in den rechten Vorderarm Schnitte beibrachte. Das Messer wurde ihr leicht genommen und die Frau in ein Spital gebracht, wo sie nach 9 Stunden starb. Die Obduction ergab die Trachea bis auf eine schmale hintere Brücke durchschnitten, zahlreiche Schnitte an beiden Vorderarmen und Handgelenken und jederseits einen Schnitt in der Falte zwischen Daumen und Zeigefinger!

[281] In unserem Museum bewahren wir den Schädel eines Ermordeten, an dem sich namentlich am Hinterkopf mehr als 20 Stichwunden finden.

[282] Tessier (Annal. d’hygiène publ. XXIV, pag. 5) sah bei einem im Duell Gefallenen eine Stichöffnung in der Brustwand und in der vorderen Wand der Aorta, dagegen drei in einem Dreieck gestellte, nur die oberen Schichten betreffende, in der Hinterwand der letzteren, und erwähnt eine Beobachtung von Coutagne, wo sich bei einem verwundeten Manne ein Stich in der Bauchwand und 2 in der Leber fanden.

[283] Auf weitere Distanzen ist von einem „Wasserschuss“ kein Effect zu erwarten. Eine interessante diesbezügliche Angabe findet sich in Brehm’s „Thierleben“, 1878, IV, 451: „In den alten Reisewerken und Naturgeschichten steht zu lesen, dass man Kolibris blos mit Sand oder Wasser schiessen könne. Audubon hat sich verleiten lassen, dies zu versuchen und gefunden, dass die aus Wasser bestehende Ladung wohl das Gewehr einschmutzt, nicht aber Kolibris tödtet.“ Eine kurze Mittheilung über einen Selbstmordversuch mittelst eines mit Wasser geladenen, in den Mund abgefeuerten Terzerols, wodurch nur Einrisse an den Mundwinkeln und Verwundungen der Mundschleimhaut entstanden, enthält der Wiedener Spitalsbericht pro 1880, pag. 258.

[284] Neuere Versuche über die Wirkung „blinder Schüsse“ hat Salzmann (Virchow’s Jahresb. 1881, II, 321) angestellt und gefunden, dass die sogenannten Platzpatronen, wie sie bei den Militärmanövern benützt werden, auf 2 Meter Schussdistanz leichte, auf 1 Meter schwere Verletzungen bewirken und auf 30 Cm. Knochenwände zu durchschlagen vermögen, wobei der Wachspfropf, mit dem die betreffenden Patronen geschlossen waren, wie ein Projectil wirkte. Nach Gerstacker (Prager Zeitschr. f. Heilk. 1887, VIII, 376) sind Selbstmorde mit Platzpatronen in der preussischen Armee häufig, wobei sich grosse Zerstörungen ergeben.

[285] Im Februar 1877 kam ein derartiger Fall in Prag zur Hauptverhandlung. Am 29. September war ein Heger im Walde erschossen gefunden worden. Die Section ergab, dass der Schuss aus nächster Nähe gegen die linke Brustseite abgefeuert worden war und Herz und Lunge zertrümmert hatte. In der Brusthöhle wurden zahlreiche Schrote und die Reste eines Papierpfropfens vorgefunden, welche als Stücke des Nationalkalenders vom Jahre 1876 erkannt wurden. In der Wohnung des der That verdächtigen Wilddiebes wurde ein solcher Nationalkalender gefunden, aus welchem mehrere Seiten, darunter auch die, aus welcher der Pfropfen bestand, herausgerissen waren, ein Umstand, der natürlich den Angeklagten schwer gravirte, obgleich dieser den Todesfall als Selbstmord hinzustellen sich bemühte.

[286] Trelat (Casper-Liman, II, 75) berichtet über einen Selbstmörder, der sich gleichzeitig zwei Pistolen an je einer Schläfe ansetzte und abfeuerte, und einen analogen Fall (gleichzeitiger Schuss gegen Kopf und Brust) findet man in Kopp’s Jahrb. d. St. A. K. XI, 123 (Siebenhaar’s Encyklop. Handb. I, 419). Auch in Wien hat sich 1893 ein Officier durch zwei gleichzeitig gegen die rechte und linke Schläfe abgefeuerte Revolverschüsse getödtet.

[287] So wäre z. B. der Fall als Selbstmord klargestellt, wenn die Obduction gleichzeitig Vergiftung ergeben würde, wie wir zwei solche Fälle obducirten, von denen der eine einen Mann betraf, der, wie man meinte, zufällig aus einem Dachfenster herabgestürzt war, und bei dem ausser groben Verletzungen eine Schwefelsäurevergiftung sich fand; der zweite ein Mädchen, welches zuerst Phosphor-Zündhölzchenköpfchen genommen und dann aus dem dritten Stockwerke sich herabgestürzt hatte.

[288] Zahlreiche Beispiele von Eisenbahnverletzungen und deren Folgen, sowie von und in Trains begangenen Verbrechen enthält das Werk von L. Borri: L’esercizio delle strade ferrate nei suoi rapporti con la medicina giudiciaria. Mailand 1894.

[289] Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, dass auch die Fixirung anderer Fussspuren u. dergl. von Wichtigkeit sein kann, wobei besonders der Gerichtsarzt im Stande ist, mit Rath und That behilflich zu sein, so, wenn Fussstapfen oder andere Eindrücke in Erde, Staub, Koth oder Schnee gefunden werden und ein Aufbewahren derselben nicht thunlich erscheint. Zur Fixirung dieser hat man die Herstellung eines Abgusses der Spur entweder mit Gyps oder mit einer Mischung von gleichen Theilen Cement und Sand empfohlen. Diese Substanzen werden fein gepulvert und mit ihnen am besten mittelst eines Siebes die Spur, aus welcher man das etwa darin befindliche Wasser mit Fliesspapier vorsichtig aufgesaugt hatte, ausgefüllt, so dass die Schichte das Niveau der Spur etwas überragt. Hierauf wird die Oberfläche etwas getrocknet, ein Leinwandlappen darüber gelegt und mittelst der Brause einer Giesskanne vorsichtig mit Wasser übergossen, bis die ganze Masse durchfeuchtet ist. Man gönnt hierauf der Masse die nöthige Zeit, um zu erstarren, und hebt dann vorsichtig den Ausguss heraus, der nach Bestreichung mit Oel wieder abgedrückt werden kann, so dass man einen genauen Abklatsch der ursprünglichen Spur erhält.

Unter Umständen kann man den Gyps- oder Cementbrei unmittelbar in die Spur eingiessen und erhärten lassen (Krahmer, Hodann). Hugoulin hat auch das Ausfüllen der Spur mit gepulverter Stearinsäure empfohlen, nachdem erstere früher durch ein darüber gehaltenes heisses Eisenblech erwärmt worden ist. Jaumes (Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 657) modificirt dieses Verfahren dahin, dass er die Spur durch eine darüber gehaltene heisse Metallplatte erwärmt und vorsichtig mit feinem Stearinpulver bestreut, welches schmilzt und nach dem Erkalten die Erhöhungen und Vertiefungen der Spur in dünner Schichte überzieht. Letztere wird nun mit Oel bestrichen und die so bereitete Form mit nicht zu dickem Gypsbrei ausgegossen, welcher erstarrend einen genauen und leicht aufzubewahrenden Abdruck des Gegenstandes darstellt, von dem die Spur herrührt. Ausführlicheres über diesen Gegenstand s. Schauenstein, „Untersuchung der Spuren von Fussabdrücken und Werkzeugen“ in Maschka’s Handbuch der gerichtl. Med. I, 541; W. Zenker, „Die Fussspuren des Menschen. Grundzüge einer methodischen Untersuchung und forensischen Beurtheilung derselben.“ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. Nr. 4, XXX, pag. 80); Masson (Annal. d’hygiène publ. 1886, XVI, 336), welcher auf die Verlängerung der Spur eines und desselben Fusses, insbesondere des Abdruckes der grossen Zehe beim Gehen aufmerksam macht; Coutagne und Florence (Arch. de anthropol. crim. IV, 25) und Vocke (Friedreich’s Blätter. 1892, pag. 36).

[290] Im Innern mehrfach zusammengelegter Kleidungsstücke kann sich, wie Vibert hervorhebt, das Blut mitunter auffallend lange feucht erhalten.

[291] „Untersuchungen über einige den Blutnachweis störende Einflüsse.“ Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1892, IV, 44.

[292] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., XIX, 113. Ausführliche Literaturangaben über forensische Untersuchungen von Blutspuren vide unseren Artikel über „Blutspuren“ in Eulenburg’s „Real-Encyclopädie der ges. Heilk.“

[293] Annal. d’hygiène publ. Januar 1885, 139.

[294] „Ueber das Verhalten des Blutes zu Kaliumhydroxyd.“ Mittheilungen des Vereines der Aerzte in Steiermark, 1875–1876.

[295] Valore delle granulazioni ventrofile dei globuli bianchi nella determinazione specifica dei sangue. 1894. Estratto dagli Atti del R. Istituto Veneto. Tom. V, Ser. VII.

[296] Die ihrer Zeit viel besprochene Behauptung Barruel’s (Annal. d’hygiène publ. 1829, Nr. 6 und 1854, pag. 413), dass man bei Behandlung einer Blutspur mit Schwefelsäure aus dem dabei sich ergebenden specifischen Geruche erkennen könne, ob das Blut vom Menschen oder von einem Thiere und von welchem abstamme, hat nur einen historischen Werth. Wichtig dagegen ist es, wenn es sich um die Provenienz von Blutspuren handelt, auf Beimengungen zu achten. So gab in einem unserer Fälle der Besitzer eines Messers an, dass die daran befindlichen Blutspuren entstanden seien, als er einige Tage zuvor eine Pferdeleber zerschnitt. In der That waren die Blutkörperchen klein und deutlich Leberzellen nachweisbar. In einem anderen wurde uns ein Papier mit Flecken übergeben, die grösstentheils gelblich, theilweise aber verwaschen röthlich aussahen und für Blut gehalten wurden. Der Angeschuldigte gab an, dass er auf diesem Papier geräuchertes Fleisch verzehrt habe, wovon die Flecke herrühren. Die mikroskopische Untersuchung bestätigte diese Angabe, da sie viel Fett, sowie Fetzen von Bindegewebe und quergestreiften Muskelfasern ergab.

[297] Arch. f. path. Anat. und Physiol. 1862, XXIII, pag. 446.

[298] Ladendorf (Berliner klin. Wochenschr. 1880, Nr. 35) empfiehlt statt des Terpentinöls das Ol. Eucalypti. Wahrscheinlich sind die meisten ätherischen Oele Ozonträger.

[299] Ueber die weiteren Eigenschaften dieses Körpers vide: Hoppe-Seyler (Handb. der physiol. und path.-chem. Analyse. 1865, pag. 220); Preyer (Blutkrystalle. 1871, pag. 191); A. Jäderholm (Zeitschr. f. Biologie. XVI) und unsere oben citirte Arbeit, pag. 133. Als bestes Lösungsmittel für Methämoglobin, und gleichzeitig für Oxyhämoglobin constatirte Klein (Dissert., Dorpat 1889) mit Kohlensäure gesättigtes destillirtes Wasser, welches schon Struve (l. c.) zum Sichtbarmachen der Blutkörperchen empfohlen hatte.

[300] Philos. Magazin. Ser. 4, XXVIII, pag. 391.

[301] Vide unseren Aufsatz: „Zur Kenntniss der Befunde nach Cyankaliumvergiftung.“ Wiener med. Wochenschr. 1876, Nr. 45 und 46. Als eine angeblich neue Methode zur Entdeckung von Blutspuren empfiehlt Cazeneuve (Compt. rendus. 5. März 1877) den gleichen Vorgang mit Ammoniak.

[302] Tamassia erwärmt die Substanz über Wasserdampf, unter Zusatz einer 3procentigen Kochsalzlösung, bedeckt mit einem Deckgläschen, und gibt dann durch 15–20 Minuten Eisessig hinzu, wobei er den Zutritt des Wasserdampfes vermindert. Dann wird das Object dem Verdampfen überlassen. Mit diesem Verfahren konnte, auch wenn Seife, Fett oder Fäulniss eingewirkt hatten, ein positives Resultat erhalten werden. Neuere Mittheilungen über den Einfluss von Rost und organischen Säuren siehe Virchow’s Jahrb. 1890, I, 488 und in der oben citirten Arbeit von Hammerl.

[303] „Die Grenzen der Beweiskraft des Hämatinspectrums und der Häminkrystalle für die Anwesenheit von Blut. Ein Beitrag zur Verhütung von Justizmorden.“ 1892.

[304] Ueber die Untersuchung eines Fetzens mit besonderer Rücksicht auf die Frage, ob die daran klebenden Haare von einem neugeborenen Kinde herstammen, hat Gallard berichtet (Annal. d’hygiène publ. 1879, 371). Neuestens behauptet Jaumes (De la distinction entre les poils de l’homme et les poils des animaux. Montpellier méd. April 1882, etc.), dass er ausnahmsweise die Kopfhaare der Neugeborenen markhältig gefunden habe.

[305] Vide unseren Aufsatz: „Ueber Haare in gerichtsärztlicher Beziehung.“ Prager Vierteljahrschr. CXII, 67.

[306] Bezüglich der Farbe muss bemerkt werden, dass Farbendifferenzen verhältnissmässig leicht zu constatiren sind, wenn ganze Haarbüschel vorliegen, schwer an einzelnen Haaren, am schwierigsten aber durch die mikroskopische Untersuchung, weil die Farbe desto weniger gesättigt erscheint, mit je stärkeren Vergrösserungen man untersucht. Mitunter trifft man, wie auch Jaumes ausführt, Menschen, die ganz anomale Haare besitzen, so z. B. scheckige oder knotige, von welchen letzteren wir ein Beispiel in unserer Sammlung besitzen. In solchen Fällen wäre die Constatirung, dass die gefundenen Haare von einem bestimmten Individuum herrühren, wesentlich leichter, anderseits könnten aber eben die ungewöhnlichen Eigenthümlichkeiten der Haare, wenn letztere allein vorliegen, die Meinung erwecken, dass es sich um Thierhaare handle.

[307] Auch an falsche und künstliche Haare wäre in solchen Fällen zu denken. Letztere sind gegenwärtig stark verbreitet und bestehen meist aus Angorawolle (den Haaren der Angoraziege), die unter dem Mikroskop sofort als solche erkannt werden kann.

[308] Als Beweis, wie umschriebene Läsionen des Gehirnes vertragen werden können, möge der Geisteskranke dienen, über welchen Carpenter berichtet (Virchow’s Jahresber. 1876, II, 71), der auf folgende Arten versuchte, sich das Leben zu nehmen. 1. Er bohrte oberhalb des rechten Ohres einen dicken Draht durch den Schädel 4¾ Zoll in das Gehirn hinein. 2. Er stiess sich einen Pfriem in den Scheitel. Beides ohne üble Folgen. 3. Durch die sub 1 gemachte Oeffnung bohrte er wieder einen Draht bis zur gegenüberliegenden Seite des Schädels, worauf eine linksseitige Hemiplegie erfolgte, die nach 14 Tagen verschwand. Endlich (nach mehreren Monaten) vergiftete er sich mit Morphium. Bei der Section fand man erstens im mittleren Lappen der rechten Hemisphäre neben einander horizontal liegend ein 2 Zoll langes Stück Draht und eine eingefädelte Nadel, zweitens im Vorderlappen vertical gestellt ein 2½ Zoll langes Stück Draht und daneben einen langen Nagel ohne Kopf.

[309] Auch durch wiederholte rasch aufeinanderfolgende Erschütterungen des Kopfes können ähnlich wie bei den Koch-Filehne’schen „Verhämmerungsversuchen“ die Symptome der Hirnerschütterung hervorgerufen werden. Seydel („Ueber Kopftraumen mit tödtlichem Erfolge ohne makroskopische Veränderungen“, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, S. 75) hat einen solchen wahrscheinlich in diese Kategorie gehörigen Fall begutachtet, der einen halbidiotischen Knaben betraf, der nach wiederholten rasch aufeinanderfolgenden Schlägen auf den Kopf bewusstlos wurde und nach etwa 6 Stunden comatös starb, ohne dass makroskopische Veränderungen am Gehirn gefunden werden konnten.

[310] Ausser in früheren Arbeiten auch in Friedreich’s Blätter. 1885, pag. 81: „Ueber die gerichtlich-medicinische Bedeutung verschiedener Knochenbruchformen.“ Weitere einschlägige Versuche wurden von Wahl und Greiffenhagen (Inaug.-Dissert. Dorpat 1887), sowie von Körber (Deutsche Zeitschr. f. Chir. 1889, XXIX, pag. 545) und dessen Schüler v. Knorre („Casuistische Studien über Schädelfracturen.“ Mit 4 Tafeln. Dorpater Dissertation 1890) angestellt. S. auch Flatten, „Ueber einige bemerkenswerthe Brüche der Schädelbasis“. Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1892, IV. Suppl., pag. 29.

[311] Nach Körber (l. c.) beginnen bei doppelseitiger Compression des Schädels, die auch bei einseitigem Angriffe stattfindet, wenn die andere Seite auf einer festen Unterlage ruht oder durch die Wirbelsäule unterstützt wird, die Berstungsbrüche im Aequator, klaffen dort am meisten und verbinden beide Pole durch einen Meridian. Bei blos einseitiger Compression beginnen die Berstungsbrüche in der Nähe des Druckpols, klaffen dort am meisten und verjüngen sich, je mehr sie sich vom Druckpol entfernen. Unserer Ansicht nach bildet auch in diesem Falle eine vom Druckpol mehr weniger entfernte Partie des Schädels den anderen Pol und die Berstung erfolgt zunächst an einer zwischen beiden gelegenen Stelle. Klafft der Bruch am meisten an der Angriffsstelle selbst, so ist er überhaupt kein Berstungs-, sondern ein Biegungsbruch.

[312] Siehe auch: „Drei Fälle von Schädelverletzungen mit Einklemmung von Haaren“ von A. Schlemmer. Wiener med. Presse. 1876, Nr. 9–12.

[313] Eine häufige Folge von Fracturen oder Fissuren der Schläfegegend ist die Ruptura der Arteria meningea media mit consecutivem Blutaustritt zwischen Dura und den Knochen. Man findet dann ein mächtiges kuchenförmiges, gegen die peripheren Partien linsenförmig sich verdünnendes Blutgerinnsel zwischen Dura und Schädelwand, welches erstere vorwölbt und dementsprechend das Gehirn verdrängt und an der betreffenden Stelle muldenförmig abflacht.

[314] „Die Verletzungen des Auges in gerichtlicher Beziehung.“ Wiener med. Wochenschr. 1874, Nr. 5 u. ff., und als Broschüre Wien bei Braumüller. Ebenso O. Bergmeister, „Die Verletzungen des Auges mit besonderer Rücksicht auf die Bedürfnisse des Gerichtsarztes.“ Wiener Klinik. 1880, Heft 1 und 2 und Hasner, „Die Verletzungen des Auges in gerichtsärztlicher Hinsicht“ in Maschka’s Handb. d. gerichtl. Med. I, 307. Ohlemann, „Zur Frage der Aggravation von Augenverletzungen“. Zeitschr. f. Medicinalb. 1893, pag. 493 und 591 und Wilhelmi, ebenda pag. 591.

[315] Ein instructiver Aufsatz über Erkennung der Simulation einseitiger Amaurose von Schenkl findet sich auch im Prager ärztl. Correspondenzbl. 1875, Nr. 28. Von Haupt (Friedreich’s Blätter. 1887, pag. 433) u. A. wird die Anwendung farbiger Gläser empfohlen. Man gibt dem Betreffenden eine Brille, welche für das gesunde Auge ein rothes, für das angeblich blinde ein weisses Glas enthält und lässt ihn grüne Schrift auf schwarzem Grunde lesen. Der wirklich einseitig Blinde wird, da rothes Glas grüne Strahlen resorbirt, nichts sehen können, der Simulant aber wird die Schrift lesen und auch ihre Farbe angeben, weil er mit dem gesunden Auge zu lesen glaubt, während er thatsächlich mit dem anderen liest.

[316] Hassenstein, „Gerichtsärztliche Würdigung der Läsionen des Gehörorganes durch Schlag.“ Berliner klin. Wochenschr. 1871, Nr. 9; Urbantschitsch, „Das Hörorgan in forensischer Beziehung“. Wiener Klinik, 1880, Heft 1 und 2; Trautmann, „Verletzungen des Ohres in gerichtsärztlicher Beziehung“. Maschka’s Handbuch. I, pag. 379 und Sexton, Virchow’s Jahrb. 1887, I, 486. Hüttig, „Verletzungen des Ohres vom gerichtsärztlichen Standpunkt“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1891, VI, pag. 201.

[317]Der Feldarzt.“ Beilage zur Allg. Wiener med. Ztg. 1875, Nr. 1–8. Hier sei bemerkt, dass Durchbohrung des Trommelfells auch als Selbstverstümmlung vorkommt. Karlinski (Deutsche militärärztl. Zeitschr. 1888, pag. 66) berichtet über drei solche Beobachtungen.

[318] „Krankheiten des Halses.“ Pitha-Billroth’s Handbuch. III, I, pag. 58. Ebenso konnte Bert (Arch. de physiol. norm. et path. 1869) durch Zerdrücken der Trachea bei Thieren sofortigen Tod bewirken.

[319] „Zur Kenntniss der Entstehungsarten von Kehlkopffracturen.“ Wiener med. Wochenschr. 1887, Nr. 44 und 45.

[320] In den Berichten des Wiener Stadtphysikates aus den Siebziger-Jahren wird ein von Rokitansky secirter Fall mitgetheilt, wo bei einem älteren an Herzverfettung leidenden Mann, der sich erhängt hatte, eine Ruptur der linken Herzkammer gefunden wurde. Eine solche fand auch Haumeder einer mündlichen Mittheilung zufolge bei einem an Haemorrhagia cerebri gestorbenen Individuum. In der Pariser Société de médecine légale wurde im Jahre 1886 über einen von Monier (Annal. d’hygiène publ. XV, pag. 77) mitgetheilten Fall verhandelt, der ein angeblich erdrosseltes Kind betraf, bei dessen Section man eine unvollständige Querruptur der Vorderwand der linken Kammer gefunden hatte. Brouardel untersuchte das aufbewahrte Herz und fand, dass die Ruptur von einer ulcerösen Endokarditis und Myokarditis ausgegangen war und die Erhebungen machten es wahrscheinlicher, dass das Kind nicht erdrosselt, sondern aus seinem Bettchen herausgefallen war, neben welchem man es sterbend am Boden liegend gefunden hatte.

[321] Eine von uns obducirte, von einem Gerüst gestürzte Taglöhnerin starb erst nach 6 Stunden, obgleich die Obduction ausser intermeningealer Hämorrhagie und Rupturen der Leber und Milz, auch eine Ruptur des Herzbeutels und des linken Herzohres ergab. Nach Schuster (l. c.) erfolgte der Tod bei 82 Fällen von Herzrupturen 24mal augenblicklich, 29mal nach wenigen Minuten, so zwar, dass einzelne der Verletzten noch eine Strecke zu gehen oder zu laufen vermochten, in den übrigen Fällen erst nach längerer, selbst Stunden und Tage betragender Zeit. V. auch unseren Fall [pag. 282]. Isolirte Einrisse der Innenwand des Herzens oder des Septums sind selten, doch haben wir sie wiederholt, allerdings stets combinirt mit Verletzungen anderer Organe, beobachtet. Einmal fanden wir auch eine Zerreissung der mittleren Aortenklappe. Solche isolirte Einrisse können möglicherweise ausheilen. In einem von N. Rosenthal (Berliner klin. Wochenschrift. 1883, Nr. 15) mitgetheilten Falle hatte ein zwischen Puffer gerathener Arbeiter einen fingerweiten Riss des Septum ventriculorum durch 8 Tage überlebt.

[322] Ausführliche Angaben über die reiche Literatur des noch vielfach controversen Gegenstandes und Oppenheim’s eigene Untersuchungen finden sich in dessen Artikel „Railway-spine“ in der zweiten Auflage von Eulenburg’s Real-Encyclopädie. XVI, pag. 384, in jedem Jahrgang des Virchow-Hirsch’schen Jahresberichtes und in der von S. Placzek übersetzten Monographie von Page: „Eisenbahnverletzungen in forensischer und klinischer Beziehung.“ Berlin 1892. Vibert, „Traumatische Neurosen bei Kindern“. Virchow’s Jahresb. 1892, I, 459 und Derselbe, Knapp, Higier, ebenda 1893, 478. Besonders instructiv über den gegenwärtigen Standpunkt der Lehre von den „traumatischen Neurosen“ sind die am XII. Congress für innere Medicin vorgetragenen Referate A. Strümpell’s und K. Wernicke’s über diesen Gegenstand (Wiener med. Wochenschr. 1893, Nr. 23 und 25).

[323] Bei einem Manne, dem ein Zuckerhut auf die rechte Bauchseite gefallen und der unter Erscheinungen von Perforations-Peritonitis gestorben war, fanden wir Ruptur einer der linken Leistengegend anlagernden Schlinge des oberen Ileums. Die Ruptur war bohnengross und sass an der dem Gekrösansatze gegenüberliegenden Darmwand und ihr gegenüber fanden sich zwei dem Gekrösansatze parallel verlaufende, je 3 Cm. lange, zackige, mässig suffundirte Schleimhautrisse. Der Fall ist von Interesse, weil die Ruptur wahrscheinlich durch Contrecoup zu Stande gekommen ist und weil er beweist, dass ebenso wie im Magen, auch im Darm durch heftige Erschütterungen isolirte Schleimhautrisse entstehen können. Auch isolirte Einrisse des Peritonealüberzuges kommen vor.

[324] Roser hat seine Anschauungen in dieser Richtung in dem Satze zusammengefasst: „Wer nicht von Geburt aus eine Hernie hat, bekommt auch nie eine solche.“ Nach Wernher: „Geschichte und Theorie des Mechanismus der Bruchbildung“ (Langenbeck’s Archiv. XIV, 2. und 3. Heft) zeigt die äussere Leistenhernie, wenigstens beim männlichen Geschlecht, in den ersten fünf Lebensjahren die grösste absolute Verhältnisszahl der Frequenz, fällt aber von da an sehr rasch bis zum 10. Jahre und in einem grösseren Verhältnisse, als die Abnahme der Bevölkerungszahl erklären kann. Am Ende des zweiten Quinquenniums ist die Zahl der neuentstandenen Leistenhernien am kleinsten geworden, steigt aber von da wieder und erreicht bei beiden Geschlechtern in dem Alter von 25–30 Jahren die grösste absolute und relative Höhe.

[325] Friedreich’s Blätter f. ger. Med. 1873, pag. 26. Vide auch ein Gutachten von Nussbaum, ibid. 1869, pag. 156 und von Socin, Schweizer Correspondenzblatt. 1887, Nr. 18.

[326] Ein forensisches Interesse hat auch die Thatsache, dass fremde Körper verschiedener Art auch in unzüchtiger Absicht in den eigenen und fremden After eingeführt werden (Fälle vide u. A. bei Tardieu, Attent. aux moeurs. 1878, pag. 231, und den unerhörten von C. Majer in Friedreich’s Blättern f. gerichtl. Med. 1882, pag. 457, in welchem ein 16jähriges Mädchen aus Geilheit 4 Kindern durch Bohren mit den Fingern den Mastdarm zerrissen und das Gleiche auch an einer Kalbin und an einem jungen Schwein ausgeführt hatte). Von Verbrechern wird das Rectum nicht gar selten als Depôt für gestohlene Gegenstände, Feilen etc. benützt. (Albert, Lehrb. der Chir. III, 565.) Endlich gehört hierher auch die Simulation, respective künstliche Erzeugung von Mastdarmvorfall, wie sie von Tillenbaum bei galizischen Recruten beobachtet wurde. („Der Militärarzt.“ Nr. 7 und 8; Beilage zu Nr. 16 der Wiener med. Wochenschr. 1878.) Eine ausführliche Zusammenstellung von Mastdarmverletzungen bringt Mantzel, Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1893, V, 249. Einen 10 Cm. langen Mastdarmvorfall nach Quetschung der Kreuzbeingegend durch einen Scheunthorflügel hat Hirschberg (Berliner klin. Wochenschr. 1894, Nr. 14) beobachtet.

[327] Als Ursachen der Gangrän des Penis gibt Fournier (Le Semaine méd. 1883, Nr. 50) an: Diabetes (insbesondere Verletzungen bei Diabetikern), Typhus, Malaria, acute Exantheme, Trauma, Paraphimosis, Constrictionen durch Ringe, Ligaturen, Bajonnethülsen etc., Ligaturen des Präputiums (um Bettpissen zu verhindern, in einem Fall, um Befruchtungen zu vermeiden!), Phlegmone, fremde Körper in der Urethra. Ob nach übermässigem Coitus oder Onanie Gangrän entstehen könnte, lässt Fournier unentschieden. Eine seiner Beobachtungen spricht dafür: Ein junger Mann war nach mannigfachen Excessen im Bordell eingeschlafen und wurde während des Schlafes von einem Mädchen intensiv masturbirt. Am anderen Tage Gangrän, die Penis und Scrotum ergriff und am neunten Tage tödtlich endete. Fournier berichtet auch über einen Fall von foudroyanter Gangrän des Penis, für welche gar keine Ursache nachgewiesen werden konnte.

[328] Bezüglich dieser Apparate bemerkt Martin („Ueber Scheiden- und Gebärmuttervorfälle.“ Berliner klin. Wochenschr. 1872, IX, 30), dass schon Hohl die Ansicht zurückwies, dass die Gebärmutter von der Scheide getragen werde. Die eigentlichen Träger der Gebärmutter seien die an Muskelfasern sehr reichen Lig. sacro-uterina und pubo-vesico-uterina. Die Lig. uteri lata und rotunda sind ihrer Lage und Schlaffheit wegen zur Stütze des Uterus in Betreff des Höhestandes nicht geeignet.

[329] Uebrigens zeigen gerade solche Fälle die Dehnbarkeit des Begriffes der „eigenthümlichen Leibesbeschaffenheit“. Da wir nämlich zugeben müssen, dass bei allen Frauen, die bereits geboren haben, eine grössere Disposition zur Acquirirung von Vorfällen besteht, als bei solchen, die noch nicht entbunden haben, eine solche Disposition aber dann eine natürliche Folge physiologischer Vorgänge ist und daher ebenso wie Schwangerschaft und Geburt als ein im Bereiche des Normalen liegender Zustand aufgefasst werden muss, so könnte darüber gestritten werden, ob ein solcher Zustand noch als „eigenthümliche Leibesbeschaffenheit“ im Sinne der Strafprocessordnung genommen werden kann, da das Gesetz höchst wahrscheinlich nur pathologische, nicht aber auch physiologische Zustände dabei im Auge gehabt haben mag, wenn auch viele dieser, wie z. B. das Pubertätsstadium, Wochenbett etc., zweifellos eine grössere Empfindlichkeit gegen gewisse Schädlichkeiten bedingen, als dies ausserhalb derselben der Fall ist.

[330] Auch bei forensischer Beurtheilung von Verletzungen der Genitalien ist die chirurgische Erfahrung im Auge zu behalten, dass nach Operationen an den Geschlechtsorganen, selbst nach geringfügigen, sich häufiger fieberhafte Zustände einstellen, als nach anderen. Es scheint, dass das Auftreten solcher Processe vorzugsweise mit einer acuten Erkrankung der Nieren zusammenhängt (acute Nephritis, Pyelitis), welche wieder der Aufnahme septischer Stoffe von der Wunde aus ihre Entstehung verdankt.

[331] Vide auch Högyes, „Ueber den Verlauf der Athembewegungen während der Erstickung“. Arch. f. experim. Path. 1876, und Stricker, Vorlesungen über allgemeine und experimentelle Pathologie. 1877, I, 177.

[332] Eine Reihe anderer derartiger Beobachtungen haben wir in der Wiener med. Presse, 1878, Nr. 11–12, zusammengestellt.

[333] Vide E. Hofmann, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXV, pag. 231; Eberty, Ebenda. 1892, III, pag. 175: Samenerguss mit Erection noch 4–6 Stunden nach dem Tode, und Heel, Ueber postmortale Ejaculationen. Dissert. Würzb. 1893.

[334] Kotelevski, Hoppe-Seyler u. A. Vide auch unsere Leichenerscheinungen. Eine Ausnahme macht der Tod durch Luftembolie, wie er namentlich nach Verletzungen der Halsvenen und post partum von den Uterusvenen aus erfolgen kann. Das Blut erscheint dann in den Luftblasen enthaltenden Gefässgebieten, besonders, wie wir erst unlängst bei einer Puerpera sahen, im rechten Herzen hellroth.

[335] Ueber das „Verhalten von Blutergüssen in serösen Höhlen“ hat Penzoldt (Arch. f. klin. Med. XVIII, pag. 642) interessante Versuche angestellt, welche ergaben, dass das in die Pleurahöhle und in den Bauchfellsack ergossene Blut nicht sofort gerinnt, sondern einige Zeit, selbst bis 24 Stunden, flüssig bleibt.

[336] Neuere Untersuchungen über die Ursache des Flüssigbleibens des Blutes bei der Erstickung und anderen Todesarten bringt Corin in der oben ([pag. 369]) citirten Arbeit.

[337] Experimentalpathologisches über das Lungenödem von Welch und S. Mayer s. Med. Centralbl. 1878, pag. 726. Wie schon Haller angab, hört das rechte Herz später zu schlagen auf als das linke und davon wurde auch die Häufigkeit des Lungenödems am Leichentische hergeleitet. F. Falk, Zur Pathogenese des Lungenödems (Virchow’s Archiv. 1883, XCI) scheint sich dieser Anschauung anzuschliessen, indem er zwei Fälle von Herzverletzung (Schuss des linken, Ruptur des rechten Ventrikels) bei jungen, gesunden Männern nebeneinanderstellt, die beide innerhalb ¼ Stunde zum Tode führten und hervorhebt, dass im ersten Falle Lungenödem, im zweiten aber keines gefunden wurde.

[338] Ueber diese Erscheinung vide insbesondere die Arbeit von Betzold und Gscheidlen: „Die Locomotion des Blutes durch die glatten Muskelfasern der Gefässe.“ Unters. aus dem Würzburger physiol. Laborat. 1867, II, Heft 347.

[339] Aehnliche Angaben in Virchow’s „Sectionstechnik“, 1876, pag. 38. Nach Strassmann’s Untersuchungen („Die Todtenstarre am Herzen.“ Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1889, XLI, pag. 300) findet sich auch bei Erstickung, Blausäurevergiftung und mancher anderen gewaltsamen Todesart, selbst bei der Strychninvergiftung unmittelbar nach dem Tode das Herz beiderseits in Diastole, weich und blutgefüllt, ebenso wie bei dem Tode durch primäre Herzlähmung. Durch die Todtenstarre ändert sich aber dieses Verhältniss auch bei primärer Herzlähmung (wenn diese nicht durch parenchymatöse Degeneration veranlasst wurde) wesentlich, indem man dann den linken Ventrikel fest contrahirt und grösstentheils oder ganz seines Inhaltes entleert findet.

[340] Doch können solche wie Suffusionen aussehende Blutungen auch erst bei der Herausnahme der Brustaorta aus den dabei durchtrennten Gefässen, insbesondere den Intercostalarterien, entstehen.

[341] Observat. de suffocatis satura. 1753, und De infantibus in partu suffocatis. 1760; v. Schwarz, „Die vorzeitigen Athembewegungen“. 1858, pag. 20.

[342] „Sur le mécanisme de la production des ecchymoses sous-pleurales dans l’asphyxie aigue.“ Arch. de physiol. norm. et path. Januar 1894.

[343] Ueber den Entstehungsmechanismus der Verletzungen des Kehlkopfes und des Zungenbeins beim Erhängen. Wiener med. Blätter. 1882, Nr. 24 und 25.

[344] Beim typischen Erhängen ist der Kopf nach vorn, beim atypischen nach der dem Knoten entgegengesetzten Seite geneigt. In Folge dieses Umstandes ist das Kinn, respective die betreffende Seite des Unterkiefers dem Halse stark genähert, wodurch es geschehen kann, dass diese Theile auf den Rand des Hemdbesatzes oder des Hemdkragens etc. zu liegen kommen und gewissermassen gegen diesen angedrückt werden. Sind letztere steif, so können dadurch furchenartige Eindrücke entstehen, deren Deutung als Drosselmarken nicht unmöglich wäre!

[345] Der Bericht über diese Versuche findet sich in den „Mittheilungen des Vereines der Aerzte von Niederösterreich“ vom März 1876.

[346] Hierher gehören auch die Beobachtungen von Quincke und Wasylewski über mechanische Vagusreizung (Virchow’s Jahrb. pro 1875, II, 88 und pro 1876, I, 234).

[347] Doch müssen wir ausdrücklich bemerken, dass auch in Fällen, wo der sogenannte Knoten der Schlinge unmittelbar hinter dem Ohr lag, an der abgenommenen Leiche der entsprechende Eindruck, respective der Winkel der Strangfurchenenden vor dem Ohre liegen kann, weil, wenn die Leiche abgenommen wird, die zugeschnürt gewesenen Theile wieder in ihre frühere Lage zurückkehren. Man muss sich daher, um die Lage und den Verlauf des Stranges richtig zu verstehen, den Hals zugeschnürt, respective die Theile des Halses in jene Lage zurückgebracht denken, welche sie während der Suspension hatten.

[348] Casper und Liman haben niemals eine sugillirte Strangfurche gesehen, dagegen hat sie Neyding (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1871, XII, 349) fünfmal beobachtet, und zwar bei unzweifelhaften Selbstmördern.

[349] „Ueber die localen Befunde beim Selbstmord durch Erhängen.“ Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1881, XXXV, pag. 201 (mit 2 Tafeln). Auch Nobiling (Aerztl. Intelligenzbl. 1884, Nr. 20) fand bei einem corpulenten Mann, der sich an einer mit Draht umflochtenen Rebschnur erhängt hatte und dabei etwa 15 Cm. hoch gefallen war, die Kopfnicker, die am Zungenbein sich inserirenden und die obersten hinteren Halsmuskeln zur Hälfte durchrissen und suffundirt.

[350] E. Hofmann, Ueber postmortale Rupturen des Sternocleidomastoideus. Wiener med. Wochenschr. 1888, Nr. 39.

[351] Literatur vide bei Simon: „Ueber die Zerreissung der Intima carotis bei Erhängten.“ Virchow’s Archiv. XI; ferner: Faber, Deutsche Zeitschr. f. Staatsarzneikunde.“ 1870, Heft 1. Neuere Beobachtungen dieser Art hat H. Friedberg publicirt und daran werthvolle Bemerkungen geknüpft („Gutachten“, pag. 222; P. Börner’s Deutsche med. Wochenschr. 1876, Nr. 16, 18 und 22, und Virchow’s Archiv. 1878, LXXIV).

[352] „Zur Kenntniss der Befunde am Halse von Erhängten.“ Wiener med. Presse. 1882, Nr. 48 u. ff.

[353] Näheres über die verschiedenen Hängemethoden v. G. Hammond: „On the proper method of executing the sentence of death by hanging.“ The New York med. Record. 1882, pag. 426. A. Calcins in den Berichten der gerichtsärztlichen Gesellschaft von New-York. 1882, pag. 254, und Friedreich, Handbuch der gerichtsärztlichen Praxis. 1844, II, 1218. Auch den Artikel „Hinrichtung“ in Eulenburg’s Real-Encyclopädie.

[354] Aehnlicher Befunde bei durch den Strang Hingerichteten erwähnt Taylor, l. c. II, 40.

[355] Ganz unmöglich ist die Sache nicht. Beweis dessen die sensationelle Affaire Gouffet (Virchow’s Jahresber. 1890, I, pag. 496), der in der Wohnung einer Prostituirten von dieser und ihren hinter einem Vorhang versteckten Geliebten in raffinirter Weise mittelst eines vorbereiteten Apparates aufgehängt wurde. Die Sache ging so schnell, dass, nach Geständniss der Thäter, G. keinen Laut von sich gab und keine Spur von Gegenwehr merken liess. Auch erwähnt v. Krafft-Ebing (Friedreich’s Blätter. 1893, pag. 393) einer schwachsinnigen Frau, die sich widerstandslos von ihrem Manne durch Erhängen auf einem Baumast tödten liess.

[356] Literatur über solche Fälle nebst Mittheilung eines Falles von Selbstmord, bei welchem Hände und Füsse gebunden waren und der Strick zwischen den Schenkeln durchgezogen war, findet sich in Bernt’s Beiträgen zur gerichtlichen Arzneikunde. IV, pag. 120. Taylor erwähnt eines Mannes, der sich vor dem Erhängen die Füsse mit einem Sacktuch zusammengebunden und ausserdem mit zwei Eisenstücken beschwert hatte.

[357] F. Strassmann (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLVI, 97) gelang es, postmortal einen hyperämischen Hautstreifen zu erzeugen, obgleich die betreffende Hautpartie hypostatisch nicht geröthet war. Trotzdem muss Hypostase bestanden haben, da trotz gewöhnlicher Stranganlegung die Erscheinung nur auf der einen Halbseite zu Stande kam. Bei 12 suspendirten Leichen erzielte Strassmann achtmal Fracturen der Kehlkopfhörner und eine Fractur des Zungenbeines; einmal war die Fractur etwas suffundirt! Aehnliche Resultate erhielt Patenko (l. c.).

[358] Seitdem haben wir aber wiederholt auch bei einem notorischen Selbstmörder einen ähnlichen Verlauf der doppelten Strangfurche beobachtet. Doch betrug die Distanz nur wenige Centimeter. Ferner fanden wir eine doppelte Strangfurche, trotzdem der Betreffende an einem einfachen Strick hing, bei einem Manne, der, wie die Localbesichtigung ergab, zuerst an einem Nagel und weil dieser ausgerissen war, an einem Comptoirgitter sich erhängt hatte. Erwähnung verdient auch hier der von Orfila (l. c. II, 357) notirte Fall, in welchem sich bei einem Erhängten deshalb eine horizontal um den Hals und eine zweite gewöhnlich verlaufende Strangrinne ergab, weil derselbe den Strang von hinten nach vorn um den Hals gelegt, die Enden am Vorderhalse gekreuzt, dann hinter den Ohren nach aufwärts geführt und daran sich suspendirt hatte. Solche Fälle haben wir wiederholt obducirt und ausserdem einen, wo sich zwei circulär und ziemlich parallel um den Hals verlaufende, zwischen Kehlkopf und Zungenbein sich kreuzende, im Nacken einen Querfinger von einander entfernte rinnenförmige Strangfurchen und noch eine dritte, wie beim typischen Erhängen verlaufende, ergaben, weil der Betreffende den Strick sich von vorn um den Hals gelegt, die Enden über den Nacken zurückgeführt, am Vorderhals gekreuzt und dann erst am Nagel befestigt hatte. Derartige Fälle wurden auch von Freund, Wiener klin. Wochenschr. 1893, Nr. 7, und Erhardt (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, 102) beschrieben und abgebildet.

[359] Da bekanntlich in verschiedenen Gewerben verschiedene Methoden der Knoten- und Schlingenbildung üblich sind (Seilerknoten, Matrosenknoten etc.), so wäre es denkbar, dass die Art der Knotenbildung den Thäter verrathen kann. Einen solchen Fall (Artillerieknoten) bringt Tardieu (Schmidt’s Jahrb. 1875, Nr. 2, 179). In unserer Sammlung besitzen wir eine Schlinge, woran sich eine „Seidenknüpferin“ erhängt hatte. Der Knoten daran ist ebenso kunstgerecht geknüpft, wie er sich an den Fransen von Shawltüchern zu finden pflegt.

[360] „Du suicide par strangulation sans suspension.“ Troyes 1851; Schmidt’s Jahrb. 1852, LXXV, 264.

[361] Zur experimentellen Pathologie des zehnten Gehirnnerven. Arch. f. experim. Path. 1883, VII. Siehe auch: Alpiger-Störck, „Shock nach Kehlkopfexstirpation.“ Langenbeck’s Archiv. 1890, XL, Heft 4, und Tamassia, „Sulla irritazione cardiaco-respiratoria di Brown-Séquard.“ 1891.

[362] Bei Neugeborenen können Hämatome unter der Scheide der Kopfnicker durch Torsion des Kopfes bei Selbsthilfe oder durch den Geburtsact als solchen entstehen. Aber auch bei Erwachsenen, die eines plötzlichen natürlichen Todes starben, haben wir sie wiederholt gesehen. Sie können zwar entstehen beim Zusammenstürzen durch zufällige Zerrung, sich aber auch postmortal mit Ruptur von Muskelfasern durch die auf [pag. 533] erwähnten Manipulationen bilden.

[363] Ch. T. Hiecke, De suspensorum in vitam restitutorum morte subitanea ejusque causa, Jena 1799, hat bereits diese häufige Thatsache besprochen. Angaben über zwei in Wien Justificirte und auf der Anatomie wieder zu sich gekommene Gehenkte finden sich in der von Lamboy aus dem Lateinischen in’s Deutsche übersetzten Abhandlung Anton de Haen’s „Ueber die Art des Todes der Ertrunkenen, Erhängten und Erstickten“. Wien 1772, pag. 79.

[364] Moebius (Münchener med. Wochenschr. 1892, Nr. 36 und 1893, Nr. 127) hält die Krämpfe und die Amnesie für hysterische Symptome, die auch bei anderen Selbstmordsformen vorkommen und durch die heftige Gemüthserschütterung veranlasst werden, welcher Anschauung Wagner (ibid. 1893, Nr. 5 und pag. 129) widerspricht. Auch von Seydel (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, pag. 89) wird über Wiederbelebung einer Erhängten berichtet, bei welcher heftige eklamptische Anfälle, kleine und nach erlangtem Bewusstsein vollständige retroactive Amnesie beobachtet wurde.

[365] „Zur Lehre vom Ertrinkungstode.“ Virchow’s Archiv. XLVII.

[366] Leçons sur la Physiol. comparée de la respiration. Paris 1870; ausserdem Cerardini, „Della morte da sommersione“. Firenze 1873 und Bergeron und Montano, Annal. d’hygiène publ. 1877, pag. 332.

[367] Brouardel und Loye (Recherches expérim. sur la mort par submersion brusque. Arch. de Physiol. 1889, 1., 2. und 3.) bestimmten bei ihren Versuchen den Zeitpunkt und die Menge des Eindringens der Ertränkungsflüssigkeit durch graphische Darstellung an einer rotirenden Trommel. Sie notirten bei einem 25 Kilo schweren Hunde: in der 1. Phase (7 Sec.) Eindringen von 210 Ccm. Flüssigkeit; in der 2. (23 Sec.) war nichts eingedrungen; in der 3. (15 Sec.) 407 Ccm.; nach 2 Minuten folgten 45 Ccm., 90 in der 3. Minute und 30 in den restlichen 40 Secunden. Der grösste Theil wird daher in der 3. Phase innerhalb weniger Secunden eingeathmet.

[368] Nach Brouardel und Loye (l. c.) ist das Blut sofort nach dem Tode coagulirt, die Gerinnsel lösen sich aber nach dem Tode rasch. Die Flüssigkeit des Blutes sei daher nur eine Leichenerscheinung. Coutagne (1891) hat diese an sich unhaltbare Angabe durch positive Beobachtungen widerlegt.

[369] A. Paltauf (Berliner klin. Wochenschr. 1892, Nr. 13) versuchte dieses auf chemischem Wege und fand, dass selbst das Meerwasser trotz seiner 0·35 Procent Chlornatrium noch um mindestens ebenso viel an Salzgehalt hinter dem der Transsudate zurückbleibt.

[370] Zu den gewöhnlichen Befunden gehört bei Ertrunkenen ein Oedem der aryepiglottischen Falten. Ob dieses während des Ertrinkens oder, wie wahrscheinlich, erst postmortal durch Imbibition mit Wasser zu Stande kommt, ist noch unerwiesen.

[371] Bougier (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 529) hat dieses Verhalten an Leichen verfolgt, die in dem neuen Appareil frigorifique der Pariser Morgue in gefrorenen Zustand versetzt wurden. Bei frischen Leichen Ertrunkener fand er einen bis in die feinsten Bronchiolen reichenden Eisbaum, der in einem Falle kleine Pflanzentheilchen enthielt, und beträchtliche Eisklumpen im Magen, dagegen bei in fuchsingefärbtes Wasser oder in Jodkalium- oder Ferrocyankalium-Lösung gelegten und dann dem Gefrieren ausgesetzten Leichen die betreffenden Flüssigkeiten nur in den Bronchien, niemals aber im Lungengewebe oder im Magen.

[372] „Zur Verwerthung der Ohrenprobe für die Diagnose des Ertrinkungstodes.“ Friedreich’s Blätter. 1876, pag. 289.

[373] „Das Schleimhautpolster der Paukenhöhle beim Fötus und Neugeborenen und die Wreden-Wendt’sche Ohrenprobe.“ Wiener med. Blätter. 1883, Nr. 26 u. s. f.

[374] Es kann auch vorkommen, dass Jemand, der durch eine andere Ursache zusammenstürzt, unter Wasser oder eine andere Flüssigkeit geräth und erst in dieser stirbt. Alle jene Ursachen, welche in natürlicher Weise plötzliche Bewusstlosigkeit oder plötzlichen Tod bewirken können, wie Apoplexien, Herzlähmung, epileptischer Anfall, Ohnmacht u. dergl., können auch eintreten, während Jemand am oder im Wasser etc. sich befindet, und es ist insbesondere der natürliche Tod im Bade keine Seltenheit. Gleiches kann aber auch aus gewaltsamen Ursachen geschehen, so z. B. bei Kopfverletzungen oder wie beim Ausräumen von Cloaken durch giftige Gase. Da bei den Betroffenen, selbst wenn die Ursache des Zusammenstürzens für sich allein den Tod in wenigen Augenblicken zu bewirken im Stande gewesen wäre, doch die Agonie in der Flüssigkeit sich abspielt, insbesondere in dieser noch Athembewegungen erfolgen, so finden sich auch bei solchen Leichen die Zeichen des Ertrinkungstodes und es kann mitunter recht schwer sein, die Frage zu beantworten, woran der Untersuchte zunächst gestorben ist. Bei einer jungen, in ihrem von innen verschlossenen Badezimmer unter Wasser todt gefundenen Frau ergab sich auffallend rothes Blut und roth gefärbte Organe. Der Verdacht auf Kohlenoxydvergiftung wurde durch die spectrale Untersuchung bestätigt. Das giftige Gas stammte aus dem Heizapparat. Am 24. Januar 1881 obducirten wir einen im Eis des Donaucanals eingefroren gefundenen alten, marastischen Mann. Angeblich lag Selbstmord durch Ertrinken vor. Es fanden sich jedoch massenhafte Gerinnsel im Herzen und den grossen Gefässen, woraus auf einen protrahirten Tod geschlossen werden musste, und zwar entweder auf natürlichen Tod durch Marasmus oder auf Erfrieren. — Den Beobachtungen Naegeli’s zufolge (Correspondenzbl. f. Schweizer Aerzte. 1880, Nr. 2) scheint die Ursache des Verunglückens Badender häufig darin zu liegen, dass, weil sie mit vollem Magen in’s Wasser gingen, während des Schwimmens Erbrechen und consecutive Aspiration des Erbrochenen eintritt.

[375] A. Paltauf (l. c.) weist auf diese Möglichkeit hin und wir haben einen zweifellosen solchen Fall bei einem 19jährigen Burschen beobachtet, bei welchem sich an beiden Oberarmen deutliche, vom Anfassen herrührende Spuren fanden (s. auch [pag. 568]).

[376] Einen interessanten Fall von bei einem im Wasser Verunglückten durch die Radschaufeln eines sich drehenden Mühlrades entstandener Gekrös- und Darmruptur bringt Kratter aus dem Grazer Institute für Staatsarzneikunde (Friedreich’s Blätter. 1877, 1); ebenso Beispiele von mannigfachen, insbesondere durch Dampfschiffsräder veranlassten Beschädigungen von Wasserleichen: Delens, „Des fractures etc. que l’on rencontre sur les cadavres retirés de la Seine.“ (Annal. d’hygiène publ. 1878, pag. 433).

[377] Hämmerle, Gesetzsammlung. 1869, pag. 57.

[378] Die Leichen Ertrunkener tauchen desto früher auf, je günstiger die Fäulnissbedingungen sind. Im Sommer kann dieses schon nach 2–3 Tagen, seltener schon nach einigen Stunden, geschehen, während im Winter die Leichen wochen- und monatelang unter Wasser bleiben können. Die Fettentwicklung, sowie die Menge der im Körper zur Zeit des Todes gewesenen Luft (Lungen- und Darmluft) ist hierbei ebenfalls von Einfluss. Enthielt der Körper keine Luft, wie z. B. bei todtgeborenen Kindern, so bleibt derselbe verhältnissmässig länger unter Wasser, als wenn Lungen und insbesondere der Darm Luft enthalten hatten. In manchen Fällen können Wasserleichen unter Flösse etc. gerathen, oder durch andere Gegenstände festgehalten werden, welche Möglichkeit ebenfalls in Betracht gezogen werden muss. Gleiches kann eine Beschwerung der Leiche bewirken, wie sie bei Selbstmördern, aber auch bei Beseitigung von Leichen vorkommt. Dass selbst raffinirte derartige Vorkehrungen das Aufsteigen der Leiche nicht absolut verhindern, beweist der im August 1882 in Paris behandelte Fall Aubert, dessen Leiche nach 11 Tagen auftauchte, obgleich sie von den Mördern mit Bleiröhren umwickelt, in die Seine geworfen worden war. Meistens scheint zuerst der Oberkörper aufzutauchen, einestheils wegen der Residualluft in den Lungen, anderseits wegen der raschen Gasentwicklung im subcutanen Zellgewebe des Oberkörpers. In einem von Freyer mitgetheilten Falle (Virchow’s Jahrb. 1886, I, pag. 506) stand die Leiche im Wasser, was zusammengenommen mit den übrigen Umständen des Falles den Verdacht erregte, dass die Untersuchte erdrosselt und dann in das Wasser gebracht worden war. In einem unserer Fälle war aber die Leiche eines in einem See Ertrunkenen 3 Tage darnach plötzlich neben einem Schiffer, der nach ihr gesucht hatte, aufgetaucht und stand senkrecht im Wasser. Ob die Leiche mit dem Rücken oder mit der Vorderfläche nach oben gekehrt im Wasser schwimmt und schliesslich auftaucht, wird vielleicht von Zufälligkeiten abhängen. Lacassagne (Virchow’s Jahrb. 1891, I, pag. 520) behauptet, dass bei weiblichen Leichen meistens letzteres, bei männlichen ersteres der Fall ist, da sich bei jenen meist die Fersentheile, bei diesen meist die vorderen Partien der Beschuhung abgewetzt finden. Auf der Wiener Naturforscherversammlung hat Haberda über das Auftauchen der Wasserleichen und darüber angestellte Beobachtungen berichtet.

[379] Mitunter werden die fester haftenden Haare an oder in der Haut abgerissen oder abgebrochen, wodurch die Hautstelle ein wie rasirtes Aussehen erhalten kann, ein Umstand, der bekanntlich im Tisza-Eszlár-Fall eine Rolle spielte. Siehe unser Gutachten darüber, sammt Abbildungen einer solchen Kopfhaut aus unserer Sammlung in der Wiener med. Wochenschr. 1883, Nr. 25 u. ff.

[380] Das Schwurgericht Osnabrück fällte am 9. März 1878 das Todesurtheil über eine Frau, welche den vier Wochen alten Knaben ihrer Tochter dadurch getödtet hatte, dass sie ihm einen zugespitzten Flaschenkork in den Rachen einpresste.

[381] Schmidt’s Jahrb. 1852, LXXIV, 242. Ebenso Versuche von Mattysen, Tardieu, sowie der med.-chir. Gesellschaft in London in Tardieu’s: „Sur la pendaison etc.“, pag. 292 u. ff., daselbst, sowie in Casper-Liman’s Handb. II, 633, einschlägige Fälle.

[382] Roth und Lex, Militärgesundheitspflege. 1875, II, 557.

[383] O. Schultze, „Zur Lehre vom Stoffwechsel bei Inanition“. Arch. f. Anat. 1863, pag. 31; ebenso F. A. Falk, l. c. Eine fleissige Zusammenstellung der „Veränderungen der Gewebe durch Inanition“, insbesondere der Atrophie der Leber, enthält die Dissertation von G. Kulisch, Halle 1891.

[384] So in England im berüchtigten „Penge-Fall“ 1877 und im Process gegen die Familie Barms, die der gewerbsmässigen Kindervertilgung angeklagt war (Prager med. Wochenschr. 1879, pag. 399).

[385] Eine ausführliche Darstellung der Theorien über die Ursache der Insolation findet sich in dem Werke von Jakubasch, „Sonnenstich und Hitzschlag“. Wien 1881.

[386] Wiener med. Wochenschr. 1867, pag. 144. Siehe auch die Arbeiten von Fraenkel, Deutsche med. Wochenschr. 1889, Nr. 2 und Silbermann, Med. Centralbl. 1889, Nr. 29.

[387] Ueber Verbrennungen durch schlagende Wetter, ein Mal 22, das andere Mal 14 Kohlengrubenarbeiter betreffend, berichtet K. Franz, Zeitsch. d. böhm. Aerzte. 1885, pag. 212 u. s. f., ferner Bourget, Virchow’s Jahresb. 1877, II, 229.

[388] Prager Vierteljahrschr. 1864, LXXXII, 114.

[389] Gröberen durchscheinenden Gefässnetzen begegnen wir auch bei postmortalen und dann vertrockneten Hautaufschürfungen.

[390] Wiener med. Wochenschr. 1875, Nr. 19 und 20, dann 1876, Nr. 7 und 8; ferner Blumenstok, Ibid. 1876, Nr. 15 und 16 und Friedreich’s Blätter. 1878, pag. 347; Jastrowitz, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXII, pag. 1; die ausführliche Zusammenstellung der Befunde nach Verbrennung von Schjerning (Ibid. XLI und XLII) und die Arbeiten aus unserem Institute über den Befund an den Wiener Ringtheaterleichen.

[391] Zusammenstellung der Arbeiten von Graff, Günsburg, Bischoff und Maschka vide in Schmidt’s Jahrb. 1853, I, 105.

[392] In Sédillot’s „Journ. génér. de méd.“ März 1813.

[393] Laut eines von Anderle in der Sitzung der Section für öffentliche Gesundheitspflege des Wiener med. Doctoren-Collegiums vom 7. Jänner 1885 vorgetragenen Protokolls über die „Feuerbestattung“ einer Frau dauerte die Verbrennung 1 Stunde 24 Minuten und das Gewicht des grössten Theils aus ganz kleinen Knochenstückchen bestehenden Rückstandes betrug 1·5 Kgrm. — Aus Anlass des Processes Pel haben Brouardel und L’Hôte (Annal. d’hygiène publ. 1886, pag. 12 und 106) sich durch den Versuch überzeugt, dass man in einem eisernen Kochherd binnen 40 Stunden eine ganze, etwa 60 Kgrm. schwere, zerstückelte Leiche verbrennen könne, wobei etwa 6 Kgrm. Asche zurückblieb, und sich nach aussen kein auffälliger Geruch entwickelte. Die auf den französischen Schlachtfeldern angestellten Versuche, Thiercadaver durch Begiessen mit Theer und Petroleum zu verbrennen, haben entgegen den Angaben Créteur’s ungünstige Resultate ergeben, da es der Metzer Commission selbst nach fünfstündiger Bemühung und nachdem wiederholt Theer und Petroleum aufgegossen worden war, nicht gelang, Pferdecadaver vollständig zu verkohlen (Roth und Lex, l. c., I, 556.

[394] Ausführliches über „Blitzschlag“ vide unseren gleichbezeichneten Artikel in Eulenburg’s „Real-Encyclopädie der ges. Heilkunde“ und in Oesterlen’s Arbeit über diesen Gegenstand in Maschka’s Handb. I, 795. Auch Eberty: „Ueber Blitzverletzungen.“ Deutsche med. Wochenschr. 1891, Nr. 37. Mit lithographirten Abbildungen, und die Monographie von Vincent: „Médecine légale des accidents de la fondre 1892. Gaz. des hôp. Nr. 98–138.

[395] Ausser den einschlägigen Arbeiten von Krajewski, Blosfeld, Samson-Himelstiern, Dieberg, Hoeche und Ogston siehe die von Pouchet (Med. Times. December 1865); De Crecchio („Della morte pel freddo.“ Morgagni 1866); Beck, Deutsche Klinik. 1868, Nr. 6–8; Wertheim, Wiener med. Wochenschr. 1870, Nr. 19–23; Horwath, „Beiträge zur Wärme-Inanition“. Allg. Wiener med. Ztg. 1870, Nr. 38 und 41; Colemann und M’Kendwick (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 239), die Angaben von Landois in seinem Lehrb. d. Physiol., pag. 413 und Paniénski, Virchow’s Jahresb. 1890, I, 490.

[396] Med. Centralbl. 1873, pag. 33.

[397] Der von der Vorschrift für die gerichtliche Todtenbeschau vom 28. Jänner 1855 im §. 105–107 vorgeschriebene Vorgang bei der Untersuchung des Magens und Mageninhaltes und bei der Uebergabe der Leichentheile an den Chemiker ist im Wesentlichen analog mit den sofort auszuführenden Bestimmungen des §. 22 des preussischen Regulativs vom Jahre 1875 und wir beschränken uns um so mehr auf diese hinzuweisen, als sie dem gegenwärtigen Standpunkt der Toxicologie mehr angepasst sind als jene. Auf die besonderen Bestimmungen bei Vornahme von Exhumationen werden wir zurückkommen.

[398] Der Einfluss dieses Momentes ist insbesondere bei Digitalis und Aconitum bekannt, und es wird behauptet, dass Linné in Lappland Aconitumkraut als Gemüse verspeist haben soll. (Virchow’s Jahrb. 1875, I, 452.)

[399] Dass Substanzen erst durch das Vehikel zu Giften gemacht werden können, zeigt das Amygdalin, welches für sich allein nicht giftig ist, jedoch in Mandelmilch gebracht, durch das darin enthaltene Emulsin schnell in Zucker, Bittermandelöl und Blausäure zerfällt.

[400] Gegenüber Strychnin scheinen sich die Verhältnisse anders zu gestalten, da nach Falck in Kiel (Arch. f. d. ges. Physiologie. XXXIV, pag. 531) bei neugeborenen Kaninchen nicht blos die krampfmachende, sondern auch die letale Dosis eine auffallend höhere ist als bei erwachsenen.

[401] Vide Werber über Arsenikesser. Deutsche Klinik, 1870, 19; ferner die Berichte der Grazer Naturforscherversammlung. Binz und Schulz, Arch. f. exper. Path. XI, 223 und Knapp, Med.-chir. Rundschau. 1886, 1. Heft. Dass das „Arsenikessen“ auch vor Gericht eine Rolle spielen kann, beweist der von Dittrich (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. VIII, Suppl. pag. 212) begutachtete Fall, in welchem ein Mann wegen Giftmord zum Tode verurtheilt, in einer neuerlichen Verhandlung jedoch einstimmig freigesprochen wurde, weil sich durch verlässliche Zeugen herausstellte, dass der Verstorbene Arsenik als Genussmittel zu nehmen pflegte.

[402] L. Herrmann, Lehrb. d. exper. Toxicologie. 1874, pag. 94.

[403] Bemerkenswerth ist, dass auch schwere entzündliche oder infectiöse Erkrankungen latent verlaufen und nachdem die Krankheit bereits einige Zeit gedauert hatte, zum unerwarteten, selbst plötzlichen Tode führen können. Vom Typhus ist dies längst bekannt, unseren Erfahrungen zufolge gibt es aber ebenso wie einen Typhus ambulatorius auch eine Pneumonia, eine Peritonitis und selbst eine Meningitis ambulatoria, da uns vorgerücktere Stadien aller dieser Erkrankungen bei Individuen vorkamen, die plötzlich — einzelne davon mitten in ihrer Arbeit — gestorben waren, ohne bis dahin besonders auffällige Erscheinungen gezeigt zu haben. Am häufigsten scheint die Pneumonie einen solchen latenten Verlauf zu nehmen. In den hierher gehörigen Fällen von Meningitis handelte es sich stets um Meningitis cerebrospinalis und in einem derselben war der kräftige, junge Mann, als er sich zur Arbeit begeben wollte, auf der Strasse zusammengestürzt und in einigen Augenblicken gestorben. Auch Lesser erwähnt im 1. Heft seines Atlas der gerichtl. Med. einer Person, die plötzlich beim Waschfass gestorben war und wo sich als Todesursache Peritonitis nach Ulcus perforans ergab. Dass auch schwere chronische lebenswichtige Organe betreffende Processe latent verlaufen können, zeigt u. A. ein während der Vorstellung plötzlich gestorbener Circus-Clown (!), bei dessen Section ein colossaler Hirntuberkel als Todesursache gefunden wurde.

[404] Langerhans, Deutsche med. Wochenschr. 1893, Nr. 48. Ungar, Tagblatt der Wiener Naturforscherversammlung, pag. 299 u. Wachholz, ebenda.

[405] Vertretung von Kalksalzen der Knochen durch isomorphe Blei- und Barytsalze und die Vertretung von phosphorsauren Salzen durch isomorphe arsensaure. Lud. Herrmann, l. c. 44.

[406] Ueber die Schicksale dieser im Organismus sind die Acten keineswegs geschlossen. So wird von Boyer (Virchow’s Jahrb. 1881, I, 562) unter Berufung auf Vulpian eine Zersetzung des Strychnins im Blute als wahrscheinlich angenommen, von J. Kratter („Untersuchungen über die Ausscheidung von Strychnin durch den Harn.“ Wiener med. Wochenschr. 1882, Nr. 8 u. ff.), sowie von Ipsen („Untersuchungen über das Verhalten des Strychnins im Organismus.“ Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1892, IV, pag. 15) in Abrede gestellt. Morphin wird nach Landsberg (Pflüger’s Arch. XXIII und Eliassow, Diss., Königsberg 1882) bei kleinen Gaben im Organismus völlig zersetzt und nur bei grösseren lässt sich unzersetztes Morphin im Harn nachweisen. Auch Donath (Wiener med. Presse. 1886, pag. 587) hat Gleiches gefunden. Neuere Untersuchungen über den Gegenstand von Pellacani s. Virchow’s Jahresb. 1892, I.

[407] Solche Verfärbungen sind nicht mit unschuldigen von Nahrungs- und Genussmitteln herrührenden zu verwechseln. So können grüne ausser von Galle von grünem Gemüse, rothe und violette von Weinbeeren, Rothkraut, Hollunderbeeren, rothen Rüben u. dergl. stammen. In dem gewöhnlich in saurer Gährung begriffenen Inhalte des Coecum und Colon ascendens, wo die Nahrungsstoffe auch länger verweilen, lösen sich die betreffenden Farbstoffe besonders intensiv und färben dann durch Imbibition die betreffenden Darmschlingen und das anstossende Peritoneum mitunter ganz auffallend wein- oder anilinroth, wegen welcher Färbung in einem uns mitgetheilten Falle von den Obducenten an eine Anilinvergiftung gedacht und deshalb die chemische Untersuchung eingeleitet worden war.

[408] Die anatomischen Veränderungen des Verdauungscanales durch Aetzgifte. Virchow’s Archiv. LXXXIII, pag. 193.

[409] Grosse Mengen wässerigen Mageninhaltes können bei schwacher Concentration des genommenen Aetzgiftes dasselbe so verdünnen, dass wohl Verätzung der Schleimhaut des Oesophagus, aber nicht mehr die des Magens erfolgt, so dass letztere entweder ganz intact bleibt oder nur irritative Veränderungen zeigt. Gleiches kann geschehen, wenn das Gift chemisch durch den Mageninhalt gebunden oder neutralisirt wird. Auch kann es unter solchen Umständen geschehen, dass die obere concentrirtere und noch ätzungsfähige Schichte des Mageninhaltes durch schnell eintretende Contraction des Magens noch in den Dünndarm gelangt, so dass im letzteren noch Verätzungen gefunden werden können, obgleich die Magenschleimhaut verhältnissmässig wenig beschädigt ist. In der That bewahren wir in unserer Sammlung den Magen eines 53jährigen Mannes, der 9 Wochen vor dem Tode Salzgeist (Salzsäure) irrthümlich statt Rum getrunken hatte, in welchem Falle die Schleimhaut des Magens mehrere longitudinale, schmale, in Form eines 3–10 Mm. breiten, fast continuirlichen Streifens entlang der kleinen Curvatur, von der Cardia bis zum Pylorus ziehende und dort mit einer Ausbreitung endigende, in Verheilung begriffene Substanzverluste zeigt, während im übrigen Magen mit Ausnahme einiger unbedeutender Narben an der Hinterwand des Fundus normale, im Duodenum aber wieder mit Narben durchzogene Schleimhaut sich findet.

[410] Letztere können ausser durch Inanition auch durch Perforation zum Tode führen, welche allerdings auch durch forcirte Sondirung, aber auch ganz unabhängig von dieser durch Geschwürs- oder Divertikelbildung, durch entzündliche Erweichung und durch periösophageale Abscesse zu Stande kommen kann. Solche Vorgänge können längere Zeit latent bestehen und es kann ihr Durchbruch zufällig mit einer Sondirung zusammenfallen oder die Perforation mit der Sonde dadurch wesentlich begünstigt werden. Bei Beurtheilung angeblich in dieser Richtung begangener „Kunstfehler“ ist daher besondere Vorsicht angezeigt. Eine einschlägige Beobachtung von Schuberg wurde in Friedreich’s Bl. 1888. pag. 199 und mehrere andere von uns mitgetheilt: Zeitschr. f. Medicinalbeamte. 1888, pag. 353.

[411] Vide u. A. Kossel, „Zur Kenntniss der Arsenwirkungen“. Arch. f. exp. Path. 1876, V, pag. 135, und Fränkel, „Ueber den Einfluss der verminderten Sauerstoffzufuhr zu den Geweben auf den Eiweisszerfall im Organismus.“ Med. Centralbl. 1875, pag. 739, und Virchow’s Archiv, 1876, LXVIII.

[412] Auch die acute Fettdegeneration bei Neugeborenen und Wöchnerinnen ist zu beachten. Vide Buhl, Klinik der Geburtskunde. 1861, I, pag. 296. Hecker, Monatsschr. f. Geburtskunde. 1867, pag. 321 und Arch. f. Gynäk. 1876. X, 537.

[413] Es empfiehlt sich, eine ganze Niere und etwa ein Drittel der Leber zu nehmen, was wir ausdrücklich bemerken, weil in einem hierher zur chemischen Untersuchung gelangten Falle von beiden Organen nur ein nussgrosses Stückchen eingeschickt worden war.

[414] Gorup-Besanez fand in der Leiche einer Frau, welche Spiegelarbeiterin gewesen, aber bereits über ein Jahr vor ihrem Tode den Dienst verlassen hatte, noch deutliche Spuren von Quecksilber. Schmidt’s Jahrb. 1850, II, 144.

[415] Auch vor der Beerdigung können auf und in die Leiche Giftstoffe hineingelangen, so durch „Balsamirung“, dann aber auch durch Desinfection der Leiche mit Carbolsäure, Sublimat u. dergl.; diese Stoffe können dabei auch in die Schling- und Respirationswege und von da durch nachträgliche Imbibition tiefer hineingelangen.

[416] Handbuch der gerichtl. Chemie. 1869, pag. 144 u. s. f. Ferner „Ueber die Verbreitung des Arseniks in der Natur“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., 1870, XIII, 169.

[417] Bekanntlich wurde zur „Einbalsamirung“ (Conservirung) der Leichen häufig Arsenik verwendet. Ein solcher Vorgang macht nicht blos die Erkennung einer stattgehabten Arsenikvergiftung bei der betreffenden Leiche unmöglich, sondern kann auch Arsenik in die Friedhofserde bringen. So berichtet Edling (Monatsblatt für öffentl. Gesundheitspflege und med. Statistik. Beilage zur Deutschen Klinik. 1874, Nr. 3), dass in Stockholm ein ganz enormer Consum von Arsenik zur Conservirung von Leichen stattfinde, dass im Jahre 1872 allein etwa 110 so conservirte Leichen begraben wurden, und dass, da für jede Leiche durchschnittlich 278 Grm. Arsenik gebraucht werden, jährlich etwa 63 Pfund Arsenik in die Friedhofserde gelangen! Seit 1876 ist dieser Vorgang verboten. — Die Thatsache, dass auch durch die Leichen Vergifteter mineralische Gifte der Friedhofserde zugeführt werden, ist insbesondere bei den Friedhöfen grösserer Städte und solchen mit bereits wiederholtem Turnus nicht ausser Acht zu lassen.

[418] Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1872, XVI, 328.

[419] „Vergiftung mit Atropin durch Kaninchenfleisch.“ Med. Centralbl. 1865, 832.

[420] Diese Reaction ist bereits von Joh. Andreas Scherer angegeben worden: Abhandl. der böhm. Ges. der Wissensch. auf das Jahr 1876, pag. 254–271 und Wiener med. Jahrb. 1832, II, pag. 353.

[421] Med. Centralbl. 1875, pag. 176 und Friedreich’s Bl. 1876, pag. 166.

[422] Med. Centralbl. 1876, pag. 228.

[423] Das Leuchten von aufbewahrten Nahrungsmitteln im Dunkeln wird mitunter durch Mikroorganismen veranlasst (Forster und Tilanus, 1888). Wir haben dasselbe unlängst an noch ziemlich frischen Kalbsknochen beobachtet.

[424] In einem unserer Fälle hatte ein 3jähriges Mädchen seinem in der Wiege liegenden Brüderchen Laugenessenz zu trinken gegeben, welche unter dem Bette stand, ebenso in einem zweiten ein 4jähriges Mädchen ihrer 1½ Jahre alten Schwester Scheidewasser, welches zum Putzen einer Uhrkette gekauft worden war.

[425] Eine zufällige Vergiftung von Mutter und Kind durch mit einem Klysma beigebrachte Schwefelsäure theilt Deutsch mit (Schmidt’s Jahrb. 1849, LXIII, 174). Wir haben einen gleichen Fall bei einem Kinde beobachtet, und einer, der eine gelähmte Frau betraf, welcher möglicherweise das Schwefelsäure-Klysma nicht irrthümlich, sondern absichtlich gesetzt worden war, findet sich in der älteren Literatur.

[426] Auch die unvorsichtige Darreichung von Gegenmitteln kann Erstickung bewirken, da wir mehrmals Kehlkopf- und Luftröhre bis tief in die Bronchien mit einem Brei von Magnesia usta ausgefüllt fanden, welche allzu hastig und nur unvollständig mit Wasser verrührt gegeben worden war.

[427] In einem sehr acuten Falle, wo offenbar grosse Mengen der Säure genommen worden waren (die Abends noch gesunde Frau war früh todt in ihrem Bette gefunden worden und vom Magen waren nur Fetzen vorhanden), waren die Todtenflecke auffallend hellroth, so dass anfangs an Kohlenoxydvergiftung gedacht wurde und das Blut himbeergeléeartig, welche Farbe das Blut auch im Reagensglase erhält, wenn es mit concentrirter SO3 versetzt wird.

[428] Diese kann Salpetersäurevergiftung vortäuschen, wie ein von Wunschheim publicirter Fall zeigt (Virchow’s Jahresb. 1891, pag. 520).

[429] Auch forensisch bemerkenswerth ist das Absterben von Fingern und Zehen nach unvorsichtiger äusserer Anwendung von Carbolsäure. Nach Freyer (Zeitschr. f. Medicinalb. 1891) kann dieses auch schon nach 2–3procentigen Lösungen erfolgen.

[430] Stokvis in Amsterdam (Arch. f. exp. Path. XXI, 169) negirt diese Reduction und Methämoglobinbildung, letztere erfolge vielmehr erst am abgestorbenen Blute und sei nur ein postmortales Phänomen. Die giftigen Eigenschaften des Kali chloricum beruhen nach ihm theils auf der Kaliwirkung (Kalisalpeter bewirkt in einer Dosis von 25 Grm., Kaliumsulfat in einer solchen von 37·5 Grm. den Tod unter ähnlichen Erscheinungen wie Kaliumchlorat in einer Menge von 30 Grm.), theils sei sie keine andere wie die der Salze überhaupt, auch des gewöhnlichen Kochsalzes, von welchem 8–10 Grm. auf ein Kilo Thier tödtlich wirken. Durch neuere Untersuchungen von Marchand u. A. (siehe diese zusammengestellt in Virchow’s Jahrb. 1888, I, 389) ist jedoch die vitale Bildung des Methämoglobins ausser Zweifel gesetzt. Mittenzweig (Zeitschrift f. Medicinalb. 1888, pag. 265) konnte in einem Falle auch das Auftreten kernhaltiger rother Blutkörperchen constatiren.

[431] Von den 63 Selbstmorden durch Gift, welche im Jahre 1874 in Wien vorkamen, wurden 32 durch Cyankalium, 11 durch Schwefelsäure, 6 durch Laugenessenz, 7 durch Phosphor, 5 durch Morphium und nur 2 durch Arsenik bewerkstelligt; und von den 1875 vorgekommenen (57) 1mal durch Blausäure, 7mal durch Cyankalium, 3mal durch Morphium, 2mal durch Strychnin, 6mal durch Schwefelsäure, 1mal durch Ammoniak, 11mal durch Kalilauge und 6mal durch Phosphor. Eine Arsenikvergiftung kam nicht vor, dagegen zweimal im Jahre 1876.

[432] „Die Gifte“, übersetzt von Seydeler, II, 196.

[433] Ueber die Ursache der Arsenikwirkung existirt eine beträchtliche Anzahl von Arbeiten. So von Böhm und Unterberger (Arch. f. exp. Path. II, 89), von Lesser (Virchow’s Arch. 74. Bd.), Binz und Schulz (Arch. f. exp. Path. XI, 212, XIV, 345, XV, 322), Filehne (l. c.), Dogiel und Vrijens (Virchow’s Jahresb. 1881, I, 411) und Pistorius (Arch. f. exp. Path. XVI, 188). Letzerer fand bei Hunden und Katzen nach Application per os als auffälligste Veränderung pseudomembranöse Auflagerungen, welche den Dünndarm in grösserer oder geringerer Ausdehnung überziehen und durch reichliche subepitheliale Transsudation einer leicht gerinnbaren fibrinösen Flüssigkeit entstehen.

[434] Virchow’s Arch. XLVII, ferner E. Hofmann (Arsenikvergiftung für Cholera gehalten) ibidem, 4, 455. In einem von uns begutachteten Falle, der eine nach 8 Jahren exhumirte Frau betraf, war der Tod zur Cholerazeit erfolgt und deshalb nicht aufgefallen.

[435] Unter 6 von Prof. Ludwig untersuchten Fuchsinsorten fand sich nur eine arsenfrei; die übrigen enthielten 0·3–0·5 Procent arsenige Säure. (Vide E. Hofmann und Ludwig, „Ein Fall von chronischer Arsenikvergiftung“. Wiener med. Jahrb. 1877.)

[436] Stadelmann, „Die Arsenwasserstoffvergiftung“. Ein weiterer Beitrag zur Lehre vom Icterus. Arch. f. exp. Path. XIV, 221.

[437] Nach Hessler, welcher auf Grund von 48 eigenen Beobachtungen die klinischen Symptome der Phosphorvergiftung zusammenstellte (Vierteljahrschrift für gerichtl. Med. XXXV, 248), trat das Erbrechen meist in den ersten 24 Stunden, nur ausnahmsweise am 2. bis 4. Tage ein. Nur 6mal wurde Phosphor erbrochen, einmal war dieser im diarrhoischen Stuhl nachweisbar.

[438] Hessler beobachtete 26mal Icterus, und zwar 3mal am 2., 11mal am 3., je 3mal am 4. und 6., 2mal am 5. Tage. Petechien in der Haut kamen 3mal vor. Sehr häufig trat am 2. bis 3. Tage eine Besserung ein, die 1 bis 2 Tage dauerte, worauf abermals Verschlimmerung, insbesondere neuerliches Erbrechen. Diarrhöe trat nur 7mal ein, 16mal bestand Verstopfung. 3mal traten Blutungen aus der Nase und 5mal bei Frauen Blutungen aus den Genitalien auf. Der Tod trat ein nach 1 Tage in 3, nach 2 in 1, nach 3 in 3, nach 4 in 8, nach 5 in 7, nach 6 in 3, nach 7 in 4, nach 8 in 1, nach 9 in 3, nach 10 in 2, nach 11 in 3, nach 12 und 15 Tagen in je 2 Fällen.

[439] Ein solcher auch durch den Befund in den Nieren interessanter Fall kam uns im März 1887 vor. Er betraf einen 26jährigen kräftigen Mann, wahrscheinlich Potator, welcher Abends, wie es schien, in schwer berauschtem Zustande in’s Spital gebracht worden war und grosse Mengen stark nach Wein riechender Flüssigkeit erbrach, die Nacht hindurch schlief und am Morgen sich ruhig verhielt, dann aber zu toben anfing, so dass er, weil er sich auch den Hals abzuschneiden versuchte, auf die psychiatrische Abtheilung gebracht werden musste, wo er in Coma verfiel und am Abend starb. Während des Transportes gab er an, Phosphorpasta genommen zu haben. Die Obduction ergab zahlreiche und grosse Ecchymosen im subcutanen Zellgewebe zwischen den Schulterblättern, im hinteren Mediastinum, unter der parietalen Pleura und unter dem Pericard, trübe Schwellung in Oesophagus und Magen, fettige Degeneration der Thoraxmusculatur, des Herzens und der Leber, aber keinen Icterus und auch im Darm gallig-gefärbten normalen Inhalt, in welchem Phosphor chemisch nachgewiesen wurde. Die Nieren zeigten äusserlich normale Färbung und mikroskopisch nur mässige parenchymatöse Degeneration, dagegen waren die Pyramiden besonders in den Spitzenantheilen eigenthümlich bleich und ähnlich wie dies bei den Harnsäureinfarcten der Säuglinge der Fall ist, strahlig gestrichelt, und zwar durch ein bleiches, in den geraden Harncanälchen abgelagertes, ausstreifbares Sediment, welches fast nur aus Phosphaten und Fetttropfen bestand. Auch der spärliche Harn in der Harnblase, der leider verloren ging, zeigte ein kalkwasserartiges Aussehen.

[440] Virchow’s Jahrb. 1876, I, 404, insbesondere aber Med.-chir. Centralbl. 1879, Nr. 32 (4 Fälle von P.-Vergiftung mit Genesung aus Halla’s Klinik in Prag).

[441] Der Icterus kann ausnahmsweise auch bei protrahirteren Fällen nicht vorhanden sein. So fehlte er in einem von Reichel (Wiener klin. Wochenschr. 1894, Nr. 9) publicirten, von Kolisko secirten Fall, obwohl der Tod erst 72 Stunden nach dem Genuss von in Oel aufgelösten Köpfchen von 18 Päckchen Zündhölzchen eingetreten war. Reichel leitet dies von der Compression des Ductus thoracicus durch massenhafte Ecchymosen ab. Der Tod war unter Erscheinungen der Vaguslähmung (Tachykardie, Singultus) erfolgt und beide Vagi waren mit massenhaften Blutaustritten durchsetzt. Auffallender Weise zeigte auch keiner der von Corin und Ansiaux (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, 1) subacut vergifteten Hunde Icterus.

[442] Den Untersuchungen von Corin und Ansiaux zufolge ist das Blut nur bei subacuten Phosphorvergiftungen flüssig. Es zeichnet sich durch Mangel von Plasmafibrinogen, Fibrinferment und Prothrombin aus.

[443] Anzeiger der k. k. Gesellschaft der Aerzte in Wien. 1876, Nr. 23.

[444] L. Herrmann, l. c. 239. Da wässerige Aufgüsse von Phosphor (Zündhölzchen) nicht selten zur Vergiftung benützt werden und die Giftigkeit dieser bezweifelt wurde, hat Fischer (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1876, XXV, 41) Versuche angestellt und gefunden, dass solche wässerige Aufgüsse, selbst wenn sie wiederholt colirt wurden, noch im Dunkeln stark leuchteten und eine Menge suspendirter feinster Phosphorpartikelchen enthielten.

[445] Beachtenswerth ist die von unserem Collegen Ludwig gemachte, noch nicht publicirte Beobachtung, dass der gewöhnliche Phosphor ansehnliche Mengen von Arsen enthält.

[446] Tardieu, l. c. 500; ein anderer Fall, in welchem 60 Grm. Laudanum auf nüchternem Magen genommen wurden und trotzdem erst nach 1½ Stunden Erbrechen eintrat, doch weder der Tod, ja nicht einmal Schlaf sich einstellte, ist von Dobbie im Brit. med. Journ., 9. Juli 1870, pag. 33, mitgetheilt worden.

[447] Morphium sowohl als seine neutralen Salze geben mit neutralem Eisenchlorid eine schön blaue Färbung. Bringt man zu den Krystallen oder ihren Lösungen Chloroform und ein Körnchen Jodsäure, so färbt sich ersteres beim Schütteln violett, da Morphium das Jod aus Jodsäure frei macht und dieses in Chloroform sich löst.

[448] Deutlich war dies in den zwei zuletzt von uns obducirten Fällen. Der erste betraf einen jungen Pharmaceuten, der wegen Gesichtsschmerz sich zu chloroformiren pflegte. Eines Morgens wurde er todt in seinem Bette gefunden, ein Tuch vor Mund und Nase haltend, während ein Chloroformfläschchen auf dem Nachttische stand. Die Obduction ergab Verdickung der inneren Meningen, excentrische Hypertrophie des linken Herzens und starke Nierengranulose, Erstickungsbefunde; Chloroform wurde vom Collegen Ludwig im Gehirn und in den Nieren nachgewiesen. Der zweite Fall betraf einen 14jährigen Knaben, der behufs Exstirpation cariöser Fusswurzelknochen chloroformirt und in der Narkose plötzlich gestorben war. Die Obduction constatirte einen ungemein aufgeschossenen schlanken Körper von 167·5 Cm. Länge, Spitzentuberkulose, Endarteriitis deformans, besonders an den Coronararterien, Hypertrophie und Verfettung des linken Herzens. Möglicherweise begünstigt auch der sogenannte „Status thymicus“ (siehe [pag. 590]) solche Todesfälle (vergl. die einschlägige Debatte in der Sitzung der k. k. Gesellschaft d. Aerzte vom 11. Mai 1894. Wiener klin. Wochenschr. Nr. 20).

[449] Eine Reihe solcher Fälle nach 5–8 und sogar nach 12·5 Grm. vide Prager Vierteljahrschr. 1871, III, 131; Virchow’s Jahrb. 1876, I, 414 und Schüle (l. c. 672). Der rasche Tod erklärt sich aus der exquisit gefässlähmenden Wirkung des Giftes und scheinen, wie beim Chloroform, insbesondere Alkoholiker dazu zu disponiren.

[450] Ueber eine CO-Vergiftung mehrerer Personen durch mehrere Tage, veranlasst durch in der Wand glimmendes Balkenwerk, berichtet Berthold, Zeitschrift f. Staatsarzneikunde. 1830, X, pag. 94.

[451] A. Sudakoff, „Ueber die Bewegung des Leuchtgases in der Richtung geheizter Wohnungen“. Arch. f. Hygiene. 1886, V.

[452] Gruber („Ueber den Nachweis und die Giftigkeit des Kohlenoxyds und sein Vorkommen in Wohnräumen.“ Sitzungsber. d. k. bayr. Akad. 1881, pag. 203) fand, dass Thiere schon beim Einathmen einer Luft von 0·06% Kohlenoxyd leichte Intoxicationserscheinungen, insbesondere Vermehrung der Respirationsbewegungen, zeigen, die bei 0·1% stärker auftritt und bei 0·15% mit Bewegungsschwäche sich verbindet. Doch halten Thiere selbst in einer Luft von 0·2–0·36% CO stundenlang aus. Steigt aber der CO-Gehalt auf 0·4–0·5%, dann verläuft die Vergiftung sehr rapid. Die Grenze der Schädlichkeit des CO liegt nach Gruber wahrscheinlich bei einer Verdünnung von 0·05, sicher aber von 0·02%. Eine Anhäufung von CO im Organismus, wie Fodor annimmt, findet nicht statt, da sich der Körper theils durch Dissociation, theils durch Oxydation zu Kohlensäure entledigt. Nach Gaglio (Arch. f. experim. Path. XXII, pag. 235) jedoch wird das CO vom Blute weder innerhalb, noch ausserhalb des Organismus oxydirt.

[453] Biefel und Poleck (l. c.) halten die Ansammlung von Kohlendunst in einem Raume für gefährlicher als die von Leuchtgas, weil bei letzterem die Luft, respective der Sauerstoff nur einfach verdrängt wird, während bei ersterem die chemische Zusammensetzung der Luft auf Kosten des Sauerstoffes geändert wird. Die aus acht Analysen berechnete mittlere Zusammensetzung des Kohlendunstes („die durch unvollkommene Verbrennung von Kohlen veränderte atmosphärische Luft eines abgeschlossenen Raumes“) ergab in 100 Volumtheilen: 6·75 CO2, 0·34 CO, 13·19 O und 79·72 N, somit wesentliche Verminderung des Sauerstoffes und starke Vermehrung der Kohlensäure, während die Analyse der Leuchtgasatmosphäre nahezu normalen O-Gehalt im Versuchsraum ergab.

[454] „Ueber die Beziehungen der Arteria chorioidea anterior zum hinteren Schenkel der inneren Kapsel des Gehirns.“ Sammlung von Vorträgen der Wiener klin. Wochenschr. 1891.

[455] Auch in sonstigen Wasserreservoirs und Wasserleitungskästen. So haben wir im September 1892 zwei Arbeiten secirt, die in einem sogenannten Wechselkasten der Hochquellenleitung durch die dort angehäufte Kohlensäure erstickt sind.

[456] Wenn man in frisches Blut SH einleitet, so wird das Blut bald grünlich missfarbig, indem sich der SH mit dem Blutfarbstoff (Hämatin oder Hämoglobin) zu einem grünlich gefärbten Körper verbindet. Das Blut zeigt dann ein eigenes Spectrum, nämlich verwaschene Hämoglobinstreifen und einen Absorptionsstreif in Roth. Dieses Spectrum wird bei in SH verunglückten Menschen, wenn ihre Leichen frisch sind, niemals gefunden, ebensowenig bei damit getödteten Thieren, und man überzeugt sich durch Versuche leicht, dass zur Erzeugung sowohl der grünen Verfärbung, als des eigenthümlichen Spectrums ein sehr hoher SH-Gehalt des Blutes nothwendig ist, zu welchem es bei SH-Vergiftungen niemals kommen kann. In einem unserer neueren Fälle, wo zwei Arbeiter beim Ausräumen eines Canales erstickt waren, wurde behauptet, dass dieselben nicht durch Cloaken-, sondern durch Leuchtgas um’s Leben gekommen wären. Die Obduction ergab aber nur gewöhnliche Erstickungsbefunde und aspirirte Cloakenstoffe, sehr dunkles Blut und in diesem keine Spur von CO, so dass letztere Angabe als unbegründet zurückgewiesen werden musste.

[457] In der That ist uns seitdem ein Fall vorgekommen, wo bei einem Selbstmörder der im Glase zurückgebliebene Rückstand sowohl die Reactionen der Blausäure, als die des Ferrocyankaliums ergab.

[458] Thatsächlich berichtet Bělohradský (Prager Zeitschr. f. Heilkunde. 1880, pag. 45) über einen Fall, wo irrthümlich Aetzkali statt Cyankalium genommen wurde.

[459] Friedreich’s Blätter. 1870, pag. 454.

[460] Vide Ludw. Hermann, Med. Centralbl. 1867, pag. 270.

[461] Die Deutlichkeit des Blausäuregeruches im Magen etc. hängt natürlich zuerst von der Menge der darin enthaltenen Blausäure ab. Ausserdem kann der Geruch leicht durch Fäulniss oder anderweitige dem betreffenden Mageninhalt (respective Giftvehikel) zukommende Gerüche verdeckt werden. Auch ist derselbe unter sonst gleichen Verhältnissen in acuten Fällen natürlich deutlicher, als in solchen, wo der Tod erst nach längerer Zeit erfolgt. Die Zersetzlichkeit der Blausäure in der Leiche ist keineswegs eine so hochgradige, wie gewöhnlich angegeben wird. In einem, in unserem Institute obducirten, von Zillner (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. October 1881) publicirten Fall wurde bei einem erst nach 4 Monaten gefundenen Selbstmörder noch Blausäure in der Leiche nachgewiesen, und die Literatur enthält mehrere Fälle, in denen dieser Nachweis noch nach 15–100 Tagen gelang. Struve vermochte sogar noch nach 18 Monaten in, mit Cyankalium versetztem und vergrabenem Fleisch die Blausäure aufzufinden.

[462] Nach Feser (Berliner Arch. f. Thierhk. 1881, VII, pag. 59) werden 0·2 Mgrm. Strychninnitrat pro Kilogramm vom gesunden Hund subcutan wohl noch vertragen, sind aber für kranke schon gefährlich; 0·3–0·4 Mgrm. pro Kilogramm erzeugen schon die stärksten Wirkungen mit häufig tödtlichem Ausgang. Der eventuelle Tod trat nach 12 Minuten bis 1½ Stunden ein. Durch 0·5 Mgrm. pro Kilogramm wird jeder Hund sicher getödtet. Tod in 10–50 Minuten. Innerlich bedingen schon 0·3–0·4 Mgrm. pro Kilogramm manchmal, 0·5–0·6 immer heftige Wirkungen; 1 Mgrm. pro Kilogramm wirkt bestimmt tödtlich.

[463] St. Clair Gray, Zusammenstellung von 143 in der Literatur enthaltenen Fällen von Strychninvergiftung. Schmidt’s Jahrb. 1873, CLX, pag. 15; ferner Kratter, „Fall von Strychninvergiftung“. Oesterr. ärztl. Vereins-Ztg. 1880, Nr. 6 u. 7.

[464] Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1876, XXIV, 278. Der Verstorbene hatte im Laufe von vier Wochen 137 Pillen mit ungefähr 16–17 Grm. Digitalispulver genommen.

[465] „Das Muscarin, das giftige Alkaloid des Fliegenpilzes“, Leipzig 1869, ferner „Ueber Fliegenpilzalkaloide“, Schmiedeberg und Harnack, Arch. f. experim. Path. IV, 168; Virchow’s Jahrb. 1876, I, 427 und Jordan, Arch. f. experim. Path. VIII, 15.

[466] Nach v. Wettstein (Wiener klin. Wochenschr. 1890, Nr. 15) ist die Angabe, dass auch die Speisemorchel (Morchella esculenta) giftige Eigenschaften zeigen könne, ganz unbegründet, dagegen enthalte jede Lorchel (Helvella esculenta), welche sich von der Morchel durch den unregelmässig faltigen, nicht regelmässig grubigen, stumpfen und dunklen Hut leicht unterscheidet, im frischen Zustande ein heftiges Gift, das allerdings nach mehrmaligem Brühen schwindet und durch Trocknen an Kraft verliert.

[467] „Eintritt und Ablauf der Krankheitserscheinungen bei Trichinose, sowie Eintritt und Art des Todes bei derselben.“ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXIII, 284.)

[468] Wir hatten zweimal Gelegenheit, mehrere Tage anhaltende Sprachlosigkeit nach plötzlichem Begiessen mit kaltem Wasser, ein drittes Mal nach zufälligem Sturze in’s Wasser zu beobachten. In einem der ersteren Fälle war das betreffende (chlorotische) Mädchen auf diese Weise aus dem Schlafe geweckt worden. Einen einschlägigen Fall (achttägige Sprachlosigkeit) bringt Maschka (Gutachten. III, 33).

[469] Einen ähnlichen, von Jelly berichteten Fall von plötzlicher Lähmung einer 22jährigen Dame durch Schreck beim unerwarteten Abfeuern einer Kanone in unmittelbarster Nähe vide Med. Centralbl. 1874, pag. 544.

[470] Ueber den Einfluss der Affecte auf die Cessation der Menses vide Schröder, Krankheiten der weiblichen Genitalien (Ziemssen’s Handb. X, 307). Anderseits werden Gebärmutterblutungen auch mit Schreck und Gemüthsaufregung in ursächliche Verbindung gebracht (Rokitansky, Wiener Klinik. 1875, IV, 129). Fälle von Unterbrechung der Schwangerschaft durch ein Erdbeben werden im Arch. f. Gyn. IV, 372, erwähnt.

[471] Eigentlich fötale, d. h. durch Athmung gar nicht veränderte Lungen kommen bei reifen oder der Reife nahen Früchten sehr selten vor. Da nämlich, wie wir hören werden, die meisten todtgeborenen Kinder eines suffocatorischen Todes in Folge vorzeitiger Unterbrechung der Placentarathmung sterben und vor dem Tode Athembewegungen machen, so wird die ursprüngliche fötale Beschaffenheit der Lungen schon durch die Todesart in mancher Beziehung geändert, namentlich aber ihr Blutgehalt und damit auch die ursprüngliche Farbe und das ursprüngliche Gewicht.

[472] „Ueber die verschiedene Farbe der Lungen Neugeborener.“ Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1869, X, 1.

[473] Ausführliches hierüber findet sich in dem interessanten Aufsatze Blumenstok’s: „Zum 200jährigen Jubiläum der Lungenprobe.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, XXXVIII, pag. 252. In der unter Maria Theresia 1768 ausgegebenen oder vielmehr aus dem Jahre 1733 reproducirten Instruction für gerichtliche Wund- oder Todtenbeschau wird die Lungenschwimmprobe noch gar nicht berücksichtigt. Dagegen wird in der Sammlung „Medicinischer Gutachten“ von Dr. Joh. Gottlieb Kühn, Adjunctus des kg. Collegii medici und sanitatis, Kreis- und Stadtphysicus, Breslau und Hirschberg 1791 in den Sectionsprotokollen über neugeborene Kinder die Lungenschwimmprobe ausdrücklich erwähnt und beschrieben.

[474] Man hat behufs Beantwortung der Frage, ob die Lunge geathmet habe oder nicht, das specifische Gewicht derselben auch volumetrisch bestimmt und auch das Volum für sich allein verwerthet. Schon Bernt (Handbuch der gerichtlichen Arzneikunde. 1846, 5. Aufl., 206 u. ff.) hat dies gethan. Neuestens hat H. Bernheim (Deutsche med. Wochenschr. 1869, Nr. 43) eine neue „Lungenathemprobe auf volumetrischem Wege“ angegeben. Ungar (Ebenda, Nr. 49) fand jedoch diese Probe bei minimalem Luftgehalt unsicher, ja bedenklich, bei reichlicherem aber überflüssig.

[475] „Luft in den Lungen todtgeborener Kinder.“ Berliner klin. Wochenschrift. 1882, Nr. 18 und Charité-Annalen. 1883, VIII, pag. 683.

[476] Auch in den von Winter (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1887, XLVI, 81) mitgetheilten Fällen von fruchtlosen Wiederbelebungsversuchen tief asphyctischer Kinder, die dann lufthältige Lungen boten, hatten die vorwiegend aus Schwingungen bestehenden Belebungsvorgänge lange (in dem einen Falle 1¼ Stunde) gedauert, und es wurde auch die von uns a. a. O. geäusserte Befürchtung bezüglich der Gefährlichkeit der Schwingungen bestätigt, da in allen diesen drei Fällen Verletzungen zu Stande kamen, und zwar einmal eine Hämorrhagie in die Bauchhöhle, das zweite Mal eine Leberruptur und Bruch dreier Rippen, und das dritte Mal, wo auch die Methode des Zusammenbiegens und Ausstreckens des Kindes zur Anwendung kam, Leberruptur und Absprengung der Hinterhauptsschuppe (!). Runge (Petersburger med. Wochenschr. 1887, Nr. 19) betont trotzdem die Ungefährlichkeit der Schwingungen, indem er meint, dass jene Verletzungen entweder bei der Extraction oder durch ungeschickte Ausführung der Schwingungen entstanden seien. Doch haben auch Körber und Dittrich über solche Verletzungen berichtet.

[477] Klein („Ueber einige forensisch wichtige Befunde Neugeborener.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1892, III, pag. 20) berichtet über einen solchen, der aber nicht einwandsfrei ist, da ein Theil der Luft schon intrauterin aspirirt worden sein konnte.

[478] Näheres darüber vide E. Hofmann, „Ueber vorzeitige Athembewegungen“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, XIX, 233 u. s. f.

[479] „Ueber die Möglichkeit des vollständigen Entweichens der Luft aus den Lungen Neugeborener.“ Arch. f. klin. Med. 1869, VI, 398.

[480] Bossi (Virchow’s Jahrb. 1889, I, pag. 505) hat in 99 Fällen die Dauer des apnoischen Stadiums verfolgt und constatirt, dass die Dauer desselben 15mal kaum merkbar war, 22mal 1–20 Secunden, 18mal 21–40, 21mal 41–60, 8mal 61–80 und 1mal sogar 150 Secunden betrug.

[481] 1836, pag. 235 und 1837, pag. 280, 1840, Ergänzungsheft 203.

[482] 8monatliches Kind. Schmidt’s Jahrb. 1846, L, 235.

[483] Deutsches Arch. f. klin. Med. VI, 398.

[484] Virchow’s Archiv. 1867, XXXVIII, 135; 1868, XLIV, 472; „Geschwülste“, II, 469.

[485] Klebs, Path. Anat. 658. Ferner Schmidt’s Jahrb. 1856, II, 313.

[486] Winter (l. c.), Eckervogt (Zeitschr. f. Medicinalb. 1892, pag. 269), Olshausen und Pistor, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1892, IV, Suppl. 1.

[487] Montali (Virchow’s Jahrb. 1887, I, 521 und 1890, I, 503) hat dieses durch Versuche constatirt und gefunden, dass dabei Berstungen der Alveolen zu Stande kommen, die sich nicht finden, wenn luftleere Lungen, respective todt geborene Kinder der Hitze ausgesetzt worden waren.

[488] „Ueber das Verhalten der Paukenhöhle beim Fötus und beim Neugeborenen.“ Arch. f. Heilk. 1873, XIV, pag. 97. Vide ferner: E. Hofmann, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, XIX, pag. 236 u. 253; Wreden, Ibid. 1874, XXI, pag. 208; Blumenstok, Wiener med. Wochenschr. 1875, Nr. 40 u. ff.; Liman, l. c. 905; Ogston, Med. Centralbl. 1876, pag. 144 u. Moldenhauer, Ibid. 905; H. Schmaltz, Arch. d. Heilk. XVIII, pag. 251; Tröltsch, Lehrb. d. Ohrenhk. 1877, 6. Aufl., pag. 170 u. ff.; Lesser, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXX, 26.

[489] „Das Schleimhautpolster der Paukenhöhle beim Fötus und Neugeborenen und die Wreden-Wendt’sche Ohrenprobe.“ Wiener med. Blätter. 1883, Nr. 26–34. Brieflicher Mittheilung Prof. Kotelewski’s zufolge ist auch Med. Stud. J. Putermann in einer 1881 an der Warschauer medicinischen Facultät gekrönten Preisschrift zu gleichen Resultaten wie Hněvkovský gelangt.

[490] Einen Fall, in welchem die Mutter behauptete, sofort nach der heimlichen Entbindung das Kind gesäugt und dann erst getödtet zu haben, theilt Goeze mit (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1875, XXII, pag. 262). In einem anderen von uns obducirten Falle hatte die Mutter das heimlich, angeblich todtgeborene Kind vorläufig in einem Kasten verborgen, nach einigen Stunden gewaschen, ihm die vorbereitete Kinderwäsche angezogen und dann dasselbe im Keller vergraben, wo es nach einer Woche aufgefunden und der Bekleidung wegen für ein Kind gehalten wurde, welches schon einige Tage gelebt hatte.

[491] „Ueber intrauterine Verletzungen des fötalen Knochengerüstes.“ Monatsschrift f. Geburtskunde. 1857, IX, 321 und 401. Weitere Literatur des Gegenstandes vide Buchner (Lehrbuch, 2. Aufl., 429), Bergmann (Pitha-Billroth’s Handbuch. 1873, III, 26), Casper-Liman (l. c. II, 930) und S. Rembold, Stuttgart 1881.

[492] Gaz. des hôp. 1858, 144. Schmidt’s Jahrb. 1859, CII, 42.

[493] E. Hofmann, „Zur Casuistik der intrauterinen Verletzungen der Frucht“. Wiener med. Presse. 1885, Nr. 18 u. ff. Seitdem haben wir wiederholt, in einem Falle sogar multiple solche Defecte gesehen und auch Dittrich hat einen solchen bei der Wiener Naturforscherversammlung demonstrirt und Hochstetter (Zeitschrift f. Geburtsh. XXVIII, pag. 403) fand einen derartigen, in der Umgebung narbigen Defect am Thorax. Die Mutter soll während der Schwangerschaft von einer Treppe herabgefallen sein.

[494] Braun (Arch. f. klin. Chir. XXXIV, pag. 668) und P. Link (Arch. f. Gyn. XXX), Wiener med. Wochenschr. 1892, Nr. 36 und Sperling, Zeitschr. f. Geburtsh. XXIV, 225.

[495] Nach Runge („Die Veränderungen der brechenden Medien des Auges bei macerirten Früchten.“ Berliner klin. Wochenschr. 1882, Nr. 34) färbt sich einige Tage nach dem Tode zuerst der Glaskörper, dann, und zwar centripetal, die Linse. Letztere zeigt nach 3 Wochen regelmässig einen rothen Farbenton.

[496] Oesterlein, Handb. d. med. Statistik, pag. 100.

[497] Ibidem, pag. 101. Die Zahl der Todtgeborenen beträgt 4–5% aller Geborenen, so dass durchschnittlich auf 20 Geburten eine Todtgeburt kommt.

[498] Literatur des Gegenstandes vide Krahmer’s Lehrb., 1875, pag. 132. Hecker, „Zur Lehre von der Todesart des Kindes während der Geburt.“ Verh. der Berliner Ges. f. Geburtsh. 1853, pag. 145. Schwartz, „Die vorzeitigen Athembewegungen.“ Leipzig 1858. Böhr, „Ueber das Athmen der Kinder vor der Geburt“. Henke’s Zeitschr. 1863, XLIII, pag. 1. B. S. Schultze, „Zur Kenntniss von der Einwirkung des Geburtsactes auf die Frucht etc.“ Arch. f. path. Anat. und Physiol. 1866, XXXVII, pag. 145. Senator, „Ueber den Tod des Kindes in der Geburt“. Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1886, IV, 99. E. Hofmann, „Ueber vorzeitige Athembewegungen in forensischer Beziehung“. Ibid. 1873, XIX, 217. Schwartz, Arch. f. Gyn. I, pag. 361.

[499] Das Meconium besteht vorzugsweise aus Vernix caseosa und Gallenfarbstoff, namentlich enthält es eine Menge schon makroskopisch kennbarer Wollhaare. Es kann daher kein Zweifel darüber bestehen, dass der Fötus auch noch in den späteren Perioden der Schwangerschaft Fruchtwasser schluckt. Zu welchem Zwecke ist allerdings vorläufig unbekannt. Bemerkt sei hier, dass nicht selten das Meconium nur in den unteren Abschnitten des Dickdarms die bekannte dunkelgrüne, in den oberen, namentlich im aufsteigenden Ast, eine gelblichbraune Farbe zeigt. Letzteres, welches vorzugsweise die Elemente geschluckten Fruchtwassers enthält, nennt Huber (Friedreich’s Bl. 1884, pag. 24) das M. amnioticum, ersteres aber das M. hepaticum, welches reichlichen Schleim, Gallenfarbstoff und abgestossene Darmepithelien enthält. Der Gallenfarbstoff findet sich theils diffus, theils in Schollen (Huber’s „Meconkörper“), die vielleicht nur gallig imbibirte gequollene Darmepithelien sind. — Der Darminhalt der Neugeborenen ist frei von Bacterien, doch finden sich solche schon 3–7 Stunden post partum im Inhalte des Rectums (Escherich, Virchow’s Jahrb. 1886, I, pag. 222).

[500] Untersuchungen über die Compression des Schädels bei der Geburt vide Fehling, Arch. f. Gyn. 1874, VI, pag. 68.

[501] Virchow’s Arch. XXXVII, 519.

[502] Skrzeczka, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1869, XI, pag. 75.

[503] Behufs Untersuchung der Pupillarmembran ist der Bulbus zu enucleiren und quer zu durchschneiden; hierauf wird unter Wasser die Chorioidea sammt Ciliarkörper und Iris mit dem Griff des Scalpells abgestreift, dann die Iris auf einem Objectträger ausgebreitet und die Pupille theils mit freiem Auge, theils mit der Loupe untersucht.

[504] „Die Stirnfontanellen und der Horizontalumfang des Schädels.“ Arch. f. Gyn. 1875, VII, 506. Fehling verwerthet den Horizontalumfang auch für die Bestimmung der Lebensfähigkeit und ist der Meinung, dass nur Früchte, die einen Horizontalumfang von mindestens 30 Cm. haben, mit einiger Wahrscheinlichkeit als lebensfähig erklärt werden können. Damit stimmen auch die sehr sorgfältigen Untersuchungen von Körber in Dorpat (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1884, XL, 225) über Gewicht und Maasse Neugeborener mit Rücksicht auf die Frage der Lebensfähigkeit überein.

[505] Eine neuere Arbeit „Ueber den Werth der einzelnen Reifezeichen bei Neugeborenen“ von Frank s. Arch. f. Gyn. 1894, XXVIII, pag. 163.

[506] Monatschr. f. Geburtsk. 1860, XVI, 75; 1862, XIX, 339 und 1865 XXVI, 348. Arch. f. Gyn. 1871, II, 48 (Gregory), dt. 1873, V (Kézmárszky), pag. 547, Med. Centralbl. 1876, pag. 427 (Ingerslev) und Townsend (The so-called physiological lose in infants. Ibid. 1887, pag. 685.)

[507] Ein Fall von freiwilliger Entbindung einer Frau im Stehen wird von Cordwent (Arch. f. Gyn. XIII, 212) mitgetheilt.

[508] Wir obducirten ein unreifes Kind, welches an Verbrühung durch heissen Camillenthee gestorben war. Das Kind stammte von einem 16jährigen Mädchen, welches von seiner Mutter der vermeintlichen Kolikschmerzen wegen auf ein mit dem Theeaufguss gefülltes Gefäss gesetzt worden war und in dieser Lage entbunden hatte.

[509] Bei dem oben erwähnten, vor dem Wiener Gebärhaus im Stehen sammt der Placenta geborenen Kinde fanden wir blos die Nabelvene, und zwar innerhalb der Bauchhöhle unterhalb des Peritoneums durchrissen und letzteres entlang des Gefässes in weitem Umfang blutig suffundirt. Am Schädel fanden sich trotz vorhandenen Ossificationsdefecten nur zwei unbedeutende Fissuren des inneren Randes beider Scheitelbeine. Bei einem anderen im Hofe des allgemeinen Krankenhauses im Stehen geborenen und unbeschädigt gebliebenen Kinde war die uns von Dr. Pritzl überlassene Nabelschnur ziemlich in der Mitte gerissen. Auch Koch bringt einen solchen Fall, wo sich ausserdem noch 3 andere Einrisse am portalen Theile der Nabelschnur fanden (solche hat auch Winckel mehrfach beobachtet) und einen anderen, wo sich bei unverletzter Amnionscheide je eine Sugillation nahe am Nabel und an der Placentarinsertion fand.

[510] Von einem auf C. v. Braun’s Klinik vorgekommenen Falle. Die Frau war mit Zwillingen schwanger. Die Sturzgeburt erfolgte im Stehen in dem Momente, als die Kreissende sich ankleidete, um auf den Abort zu gehen. Die im Ganzen 42 Cm. lange Nabelschnur riss 12 Cm. vom Nabel, das 2200 Grm. schwere Kind fiel auf den Boden und erlitt eine Fissur des rechten Seitenwandbeines, blieb jedoch am Leben. Der zweite Zwilling wurde normal geboren. Placenta und Nabelschnur wurden unserem Museum überlassen.

[511] Wir haben ein Kind obducirt, welches, während sich die Hebamme mit der Entbundenen beschäftigte, sich aus der unterbundenen Nabelschnur verblutet hatte. Das Kind war nach der Abnabelung eingewickelt und bei Seite gelegt worden, und als die Hebamme nach etwa einer Stunde nachsah, war das Kind voll Blut und agonisirend. Ein gleicher Fall kam 1894 zur Beobachtung. In diesen Fällen muss untersucht werden, ob die Nabelschnur entweder gar nicht oder schlecht unterbunden war. Doch es kann auch vorkommen, dass die gut angelegt gewesene Schlinge durch Verdunstung oder Aufsaugung der Flüssigkeit des Nabelschnurendes sich nachträglich lockert.

[512] Prager Vierteljahrschr. CXXIII, 53: „Zur Kenntniss der natürlichen Spalten und Ossificationsdefecte am Schädel Neugeborener.“

[513] Ein anderer Fall, in welchem bei einem 6jährigen (!) Mädchen eine embryonale Hinterhauptsspalte für eine Fissur gehalten wurde, findet sich in Schmidt’s Jahrb. 1851, Bd. LXIX, 224.

[514] O. Küstner (Jena’sche Zeitschr. f. Naturw. 1866, XX, Suppl. I, pag. 9 und Centralbl. f. Gyn. 1886, Nr. 9 u. 25) hat die Bildung eines solchen Hämatoms im linken Sternocleidomastoideus bei einer Steissgeburt beobachtet, die ohne jeden Eingriff verlief und hat sich durch Versuche überzeugt, dass erhebliche Dehnungen dieses Muskels und daher solche Hämatome nicht durch Längsdehnung und Streckung des Halses, sondern durch Torsion desselben mit dem Gesichte nach der gleichnamigen Seite zu Stande kommen. Auch bei Selbsthilfe können sie nur durch eine solche Torsion oder durch directe Quetschung sich bilden.

[515] Auch die Verwirrung kann die Mutter mitunter verhindern, das richtige zu thun. So unterliess dieselbe in einem unserer Fälle, das Kind aus einem Schaff, in welches dasselbe gefallen war, herauszuziehen und rief statt dessen um Hilfe. Die Anklage behauptete, dass die Mutter absichtlich unterlassen habe, das Kind zu retten, es kam aber hervor, dass auch eine Zeugin, welche herbeigeeilt war und das Kind in der Flüssigkeit liegen sah, statt dasselbe herauszuziehen, erschreckt aus der Stube lief, um noch eine andere Frau herbeizuholen. Siehe auch den auf [pag. 805] mitgetheilten Fall.

[516] In der Agonie und kurz nach dem Tode erweitern sich die Pupillen in der Regel, um sich dann wieder etwas zu verengern, welche Verengerung nach Marschall etwa 1 Stunde nach dem Tode beginnt, und durch 3–4 Tage andauert. Häufig ist die Contraction ungleich. Schmeichler (Wiener med. Wochenschrift. 1885, Nr. 39) fand, dass die Pupillen nach dem Tode immer etwas weiter werden als sie vor dem Tode sind und dass bei einem Paralytiker, dessen rechte Pupille während des Lebens seit längerer Zeit weiter als die linke war, bei der Section der Befund gerade umgekehrt war. Es scheint, dass diese postmortalen Veränderungen der Pupillenweite ausser durch Contraction, respective Erschlaffung der Irismuskeln, auch durch Veränderungen des intraoculären Druckes bedingt werden, dessen Abnahme auch Formveränderungen der Pupille erzeugte. Siehe auch Virchow’s Jahresb. 1888, I, 162 (Beobachtungen an abgeschlagenen Köpfen) und 1887, I, 503 (Verhalten der Augenlider nach dem Tode).

[517] Das Wenige über das Verhalten der Temperatur beim acuten gewaltsamen Tode Bekannte vide unsere „Leichenerscheinungen“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXV, 236, ebenso die Arbeit von Schlemmer und Tamassia, „Del decorso della temperatura nelle morti violenti“. Rivista sperim. di freniatria e med. legale. Anno II, Fascicolo V, VI, und Tamassia, „Temperatura negl’ avvelenamenti“. Ibidem, Anno III, Fasc. II, 265.

[518] Nach vernachlässigten Schulterlagen fanden wir wiederholt an dem todt extrahirten Kinde ausser der Geburtsgeschwulst in der vorgelagert gewesenen Schulter- und Brustgegend auch die betreffende Lunge dunkler und blutreicher, so dass sie auffallend von der anderen abstach. Offenbar handelte es sich ebenfalls um eine hypostatische Erscheinung.

[519] Die sogenannte Gänsehaut ist vielleicht eine Fixirung der vitalen Contraction glatter Muskelfasern durch die Todtenstarre. Bezüglich des Herzens hat Strassmann (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1889, LI, 300) an Thieren constatirt, dass es bei keiner Todesart zu einem systolischen Herzstillstand kommt. Immer, selbst nach Strychninvergiftung, fand sich das Herz in Diastole und weich. Erst durch die Todtenstarre ändert sich dieses Verhältniss und man findet bei der späteren Untersuchung fast stets den linken Ventrikel fest contrahirt und seines Inhaltes grösstentheils oder ganz entleert. Wir dagegen haben bei eben getödteten Thieren das Herz nicht selten contrahirt gefunden (Wiener med. Presse, 1890, Nr. 37). A. Paltauf (Prager med. Wochenschr. 1892, Nr. 6), fand, dass nach Strychninvergiftung mit geringen Dosen die Todtenstarre in gewöhnlicher Weise, nach grösseren schon nach 5 Minuten eintrete, ebenso nach Vergiftung mit Picrotoxin, nicht aber mit Veratrin und Physostigmin. In der Wiener Naturforscherversammlung berichtete aber Schlesinger über zwei genau beobachtete Fälle von Tetanie bei Magenerweiterung, in welchen der Tod im Krampfanfalle eingetreten war und sofortige Fixation der Krampfstellung durch die Todtenstarre constatirt wurde. Da Trismus bestanden hatte, öffnete sich auch der Mund an der Leiche nicht!

[520] Obgleich der erstarrende isolirte Muskel thatsächlich sich verkürzt, so wird doch, da an der Leiche gleichzeitig die Antagonisten erstarren, durch den Rigor mortis keine Locomotion grösserer Gliedmassen veranlasst. Auch die Locomotion kleiner Glieder, namentlich ein leichtes Beugen der Finger durch diese Ursache, ist noch keineswegs erwiesen, obgleich wegen Prävalenz der Beuger möglich. Zweifellos kommen Locomotionen bei der „Wärmestarre“, besonders wenn sie die Muskelgruppe ungleichmässig befällt, vor. An den Ringtheaterleichen wurden thatsächlich solche Bewegungen beobachtet und auch für vitale gehalten. Von den dadurch veranlassten Contractionen, welche, wie Becker (1894) fand, zunächst die oberflächlichen und massigen Muskeln betreffen, rühren die mitunter grotesken Stellungen her, in welchen halbverkohlte Leichen gefunden werden. Ob die nach Cholera beobachteten postmortalen Zuckungen der Finger mit der Todtenstarre in Verbindung stehen, ist noch fraglich.

[521] Brown-Séquard (Compt. rendus. C. III, pag. 602; Med. Centralbl. 1886, 948) zog in letzter Zeit diese Anschauung in Zweifel und hält die Todtenstarre für eine wirkliche, letzte Contraction des Muskels vor seinem Absterben. Auch Bierfreund (Pflüger’s Archiv. 1888, XLIII, pag. 195) gelangt zu demselben Schlusse und ebenso glaubt Tamassia (Virchow’s Jahrb. 1884. I, 462) auf Grund seiner Versuche, dass ausser physischen und chemischen Veränderungen des Myosins noch andere, vorläufig unbekannte Einflüsse eine Rolle spielen. Unserer Meinung nach wäre es, um endlich bezüglich des eigentlichen Wesens der Todtenstarre in’s Klare zu kommen, angezeigt, mit dem angeblichen Myosin als solchem Versuche anzustellen, insbesondere über die Bedingungen, unter welchen es gerinnt und wieder sich löst.

[522] Ueber die Ursache dieser Verfärbung s. unsere „Leichenerscheinungen“ und neuere Arbeiten von Pellacani (Virchow’s Jahresb. 1884, I, 463) und Schrank (Grüne Färbung fauler Eier. Wiener med. Jahrb. 1888, pag. 303).

[523] Bevor dies geschieht, können durch den Druck der Fäulnissgase verschiedene Veränderungen geschehen. Eine der gewöhnlichsten ist das Heraustreiben des Mageninhaltes durch den Oesophagus nach aussen, wodurch dieser dann auch in die Luftwege gelangen kann. Ebenso gewöhnlich ist die Vortreibung der Augäpfel. Weniger bekannt ist die Vortreibung der Schleimhaut des Mastdarms und der weiblichen Genitalien, welche Vorfälle vortäuschen kann. Mitunter können aber auch bei weiblichen sehr faulen Leichen Eingeweide durch das Becken herausgedrängt werden (Swaving in Batavia: „Austritt von Darmschlingen durch die Genitalien bei faulen Wasserleichen.“ Schmidt’s Jahrb. 1855, LXXXVIII, pag. 368), oder bei Schwangerschaft die betreffende Frucht. Dies scheint namentlich bei während der Entbindung Gestorbenen leichter vorzukommen. Einen derartigen Fall nebst Zusammenstellung zahlreicher Fälle von sogenannter „Sarggeburt“ bringt Bleisch (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1892, III, pag. 38) und einen neueren von Perrando und Moriz (Virchow’s Jahrb. 1893, I, pag. 490).

[524] Seitdem haben Lehmann (Würzburger Sitzungsb. 1888, pag. 19) und Voit (Münchener Wochenschrift 1888, pag. 518) durch sorgfältige Versuche gefunden, dass sich in der That aus Eiweiss Fett bilden könne. Die Mengen sind aber so gering (nach Lehmann 3·70 und nach Voit 2 Fettsäuren pro 100 Fleisch), dass dieser Vorgang bei der Bildung compacter Fettwachsmassen keine wesentliche Rolle spielen kann.

[525] Zillner hat auch die Vermuthung ausgesprochen, dass diese Ortswanderung der Fette auch schon im früheren Stadium der colliquativen Fäulniss eintreten könne. Unsere weiteren Beobachtungen haben diese Vermuthung insoferne bestätigt, als wir fanden, dass, wie schon Tamassia (Virchow’s Jahrb. 1883, I, 517) erwähnt, schon frühzeitig mit dem beginnenden putriden Zerfall der Gewebe insbesondere im Fettgewebe massenhaft Fett frei wird, welches nicht blos in das Zwischengewebe und in seröse Säcke, sondern auch in das Lumen der Gefässe gelangen und in diesen sogar durch den Druck der Fäulnissgase weiter befördert werden kann. So fanden wir bei einer an CO-Vergiftung verstorbenen, erst mehrere Tage nach dem Tode in ihrer Wohnung gefundenen hochgradig durch Fäulniss gedunsenen alten Frau grosse Mengen wie geronnen aussehenden Fettes im rechten Sinus transversus, in der rechten V. jugularis, im rechten Herzen, vorzugsweise aber im oberen Antheil der Vena cava ascendens. Offenbar stammte das Fett aus der hochgradig faulenden Leber.

[526] Strassmann und Strecker, „Bacterien bei der Leichenfäulniss“. Zeitschr. f. Medicinalb. 1888, pag 65. Hoffa, Münchner med. Wochenschr. 1891, Nr. 14, Ottolenghi und Kijanicin, Virchow’s Jahrb. 1892, I, pag. 472.

[527] Ueber das Auftreten der Insecten und deren Larven in an der Luft liegenden Leichen und die Verwerthung derselben für Todeszeitbestimmungen hat insbesondere Megnin (Virchow’s Jahrb. 1883, I, 517) geschrieben. Frühzeitig beginnen Fliegenmaden und einzelne Coleopteren (Sylphen) ihre Arbeit, welche die Weichtheile und das Fett aufzehren, dazu kommen die Larven von Dermestes, welche die Ueberbleibsel des Fettes consumiren. Die mumificirten Reste werden, und zwar gewöhnlich erst im zweiten Jahre, von Myriaden von Anthrenen und Acarinen attaquirt, welche schliesslich eine die Knochen bedeckende pulverige Masse zurücklassen, welche aus den Excrementen der betreffenden Insecten und ihrer Larven, sowie aus deren Häuten und Puppenhülsen bestehen. Weitere Angaben über die Gräberfauna von Reinhard, Megnin, Jovanovitsch und Handlirsch vide Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 467 und 1894. Daselbst auch eine Mittheilung von Raimondi und Rossi über Flohkrebse auf Wasserleichen.

[528] Flüssige Fette (Oele) dienen bekanntlich zur Conservirung verschiedener fäulnissfähiger Nahrungsmittel. Wahrscheinlich wurde im Alterthum das Oel hier und da auch zur Conservirung menschlicher Leichen angewendet. Ein interessantes Beispiel davon scheint die von H. Thode (Mittheilung des Institutes f. österr. Geschichtsforschung. 1883, IV, pag. 75) besprochene „römische Leiche vom Jahre 1485“ gewesen zu sein, welche in der Via Appia in einem mit Blei verlötheten Marmorsarkophage ausgegraben wurde, wohlerhalten war, biegsame Glieder hatte, von einer eingedickten wohlriechenden Flüssigkeit umgeben war und in der man Cicero’s Tochter Julie vermuthet.

[529] „Wiener med. Wochenschr.“ 1879, Nr. 5–7: „Zwei aus dem Wasser gezogene Skelette.“

[530] „Eine Zusammenstellung der Befunde an 45 exhumirten Leichen auf dem Friedhofe zu Hohenwart im Jahre 1864.“ Aerztl. Intelligenzblatt. 1886, pag. 50.

[531] Elfter Jahresbericht des sächsischen Landes-Medicinal-Collegiums. Leipzig 1881, pag. 174.

[532] Gerichtliche Ausgrabungen. II, pag. 431.

[533] Die Körpermessung zum Zwecke der Identification lebender und todter Personen wurde von A. Bertillon in ein System gebracht und ist in Frankreich, besonders in der Pariser Polizeipräfectur, als „Bertillonage“ eingeführt. Die Messungen betreffen nicht blos die Körper als Ganzes (Länge, Spannweite, Sitzhöhe), sondern auch die einzelnen Theile. Die Methode ist praktisch, leicht durchführbar und hat sich bereits bewährt. Näheres darüber mit Abbildungen: „Das anthropologische Signalement“ von A. Bertillon. Zweite Auflage. Autorisirte deutsche Ausgabe von Professor v. Sury in Basel. 1895.

[534] Eine ansehnliche Zahl von Fällen crimineller Zerstücklung von Leichen haben Lacassagne (Arch. de l’anthropol. crim. 1888, III, pag. 229) und Ravoux (Lyoner These. 1888) zusammengestellt.

[535] Ueber die zuerst von Zuckerkandl näher verfolgte Entwicklung der „Zahnsäckchen“ und „Zahnscherbchen“ beim Embryo und Neugeborenen siehe Mauczka: „Die Zähne vom gerichtsärztlichen Standpunkte.“ Oesterr. Vierteljahrschr. f. Zahnheilkunde, 1892, VIII.

[536] Dass sich diese Quernähte des Körpers des Brustbeins bis in’s höhere Alter hinein erhalten, ist ein sehr seltenes Vorkommniss. In unserem Museum befindet sich ein solcher Fall. Er betrifft das Skelet eines 43jährigen Mannes, welcher sein Weib erstochen und dann sich selbst ertränkt hatte.

[537] Im 20. Jahre ist die Verwachsung gewöhnlich vollendet, doch ist die Epiphyse von der Diaphyse am Durchschnitt noch einige Zeit durch hellere Farbe und lockeres Gefüge differenzirt und durch eine feine Knochenleiste getrennt. Nach Wachholz (l. c.) wird der vollständige Schwund der Knorpelfuge bei Frauen zwischen 17 und 18, bei Männern zwischen 20 und 21 Jahren beobachtet. Die Knochenleiste beginnt sich um das 15., beziehungsweise 17. Jahr zu bilden und erhält sich meist bis zum 30. Jahr. Die Diaphysen-Markhöhle reicht bei Frauen vom 28., bei Männern vom 30. Jahre an bis an’s Ende des Collum chirurgicum, vom 35. an bis zur ehemaligen Epiphysengrenze. — Interessant ist die Thatsache, dass bei manchen Zwergen und bei manchen Individuen mit verkümmerten Genitalien die Epiphysen auch im Mannesalter mit den Diaphysen nicht verwachsen. A. Paltauf, „Ueber den Zwergwuchs etc.“ Wien 1891.

[538] Beim Weibe bleiben Kehlkopf- und Rippenknorpel häufig bis in’s hohe Alter unverknöchert, respective unverkalkt, nur ausnahmsweise beim Manne; so haben wir einen 73jährigen schwächlich gebauten Mann secirt, bei welchem nur Verknöcherung der hinteren Bänder der Schildknorpel und der basalen Theile der Schildknorpelhörner, sowie der Ringknorpelplatte bestand und in den Rippenknorpeln nur Spuren davon sich fanden. Ausführliche Untersuchungen über das Verhalten des Kehlkopfes in den verschiedenen Lebensaltern und bei beiden Geschlechtern hat Patenko (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLI) angestellt. Es geht aus denselben hervor, dass die Verknöcherung keiner Gesetzmässigkeit unterliegt, sich aber im Allgemeinen beim Weibe langsamer und im geringeren Grade entwickelt als beim Manne. Gleiches ergab sich bezüglich der Rippenknorpel und bezüglich der Ankylose der grossen Zungenbeinhörner mit dem Körper.

[539] Für die thunlichst häufige Anwendung der Photographie in solchen Fällen, sowie bei der Aufnahme von Verletzungen und insbesondere des sogenannten Localaugenscheines haben sich Aerzte und Juristen wiederholt ausgesprochen, so Odebrecht, „Die Benützung der Photographie für das Verfahren in Strafsachen“. Archiv f. preuss. Strafrecht. 1864, pag. 660; Sander, „Die Photographie in der gerichtl. Medicin.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F. II, 179; Vernois, „Ueber Verwendung der Photographie zu med.-gerichtlichen Zwecken.“ Annal. d’hygiène publ. 1870, pag. 239; „Die Photographie im Dienste der Justiz.“ Wiener Juristen-Ztg. vom 15. April 1882 und Bertillon (l. c.), Anhang: „Die gerichtliche Photographie.“

[540] „Ueber die Pariser Morgue mit vergleichenden Hinblicken auf das Berliner Institut gleichen Namens“, vide Liman, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1868, VIII, pag. 308. Ueber neuere Einrichtungen daselbst (Appareils frigorifiques nach dem Systeme Giffard und Berger) siehe den Commissionsbericht von Brouardel (Annal. d’hygiène publ. 1880, pag. 69).

[541] Bemerkenswerth ist, dass in einem seinerzeit von uns begutachteten Falle die durch Fäulniss und Liegen im Wasser bewirkte Undurchsichtigkeit der Corneen eines von der Mutter ertränkten Säuglings die Gerichtsärzte veranlasst hatte, das Kind für ein — blindgeborenes zu erklären.

Die milchige Trübung der Cornea faulender Leichen wird durch Bacteriencolonien erzeugt, indem zuerst weissliche punktförmige Trübungen, besonders im Pupillarbereich, auftreten, die peripher sich vergrössern, schliesslich miteinander verschmelzen. Von dieser Trübung ist diejenige zu unterscheiden, welche durch Verlust der Spannung der Cornea und epitheliale Desquamation zu Stande kommt. Vielleicht gehören auch die von Seydel (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1890, LII, pag. 262) bei Wasserleichen beobachteten Trübungen und Abhebungen des Corneaepithels hierher. Wird der intraoculäre Druck nicht vermindert und sind die Bedingungen für Bacterienvegetation ungünstig, so kann die Cornea mitunter lange durchsichtig bleiben, respective das Auge ein frisches Aussehen bewahren. So fanden wir bei einem Manne, der sich im Winter in einem offenen Keller erhängt hatte und erst nach 20 Tagen gefunden wurde, das eine offene Auge collabirt und unkenntlich, das andere geschlossen gewesene noch vollkommen frisch. — Bei faulen, respective blutig imbibirten Bulbis ergibt auch die innere Untersuchung der letzteren keine positiven Aufschlüsse über die ursprüngliche Farbe der Iris, da, wie unsere Versuche gezeigt haben, unter solchen Umständen auch die pigmentlos gewesene, daher blau oder graublau erschienene Regenbogenhaut durch verschwemmtes Chorioidealpigment und Imbibition mehr weniger braun erscheint.

[542] Die durch Calcination bewirkten Veränderungen der Zähne sind bisher unseres Wissens noch wenig gewürdigt worden. Nur bei Dégranges („Ueber das Verhalten verschiedener Körpertheile bei der Verbrennung.“ Schmidt’s Jahrbuch 1856, XC, pag. 97) finden wir die Angabe, dass bei einer seiner verkohlten Leichen „die wohlerhaltenen Zähne in hohem Grade brüchig waren, besonders die Schneidezähne“, ebenso die Bemerkung, dass „die Knochensubstanz der Zähne frühzeitiger zerstört wird als der Schmelz“. Dagegen treffen wir einschlägige Angaben in einem Aufsatze von Friedrich Küchenmeister in Dresden über die Feuerbestattung (Allg. Zeitschrift für Epidemiologie, 1875, II, pag. 129), die sich auf Beobachtungen beziehen, welche beim Verbrennen von Leichen im Siemens’schen Ofen gemacht wurden. „Die Zähne,“ heisst es in diesem Berichte, „halten in ihren Alveolen stets sehr lange aus; man erkennt sogar ihren Schmelz. Aber sobald der Schädel zerbröckelt — was schon beim Durchfallen durch den Rost in den Aschenraum erfolgt — fallen sie aus und zerbrechen selbst, so dass es selten gelingt, dergleichen in der Asche aufzufinden.“ Und in einer Anmerkung zu diesem Passus heisst es: „Dieses Umstandes wegen machte Herr Siemens einmal den Versuch, Zähne von Pferden allein und in grösserer Menge zu verbrennen. Auch hier fand sich kein einziger erhaltener Zahn in der Asche. Zähne von jungen Thieren erhalten sich viel besser.“

[543] Ausführliches über Tätowirungen in forensisch-medicinischer und anthropologischer Beziehung bringt Lacassagne in „Ricerche sur 1333 tatuaggi di delinquenti.“ Archivio de Psychiatra, anthropologia criminale e scienze penali. 1880, pag. 438 und „Les Tatouages, étude anthropologique et médico-légale.“ Paris 1881 und 1886, sowie in Lombroso’s „L’homme criminelle“, 1887 und dem dazu gehörigen Atlas. Lacassagne fand die betreffenden 1333 Tätowirungen an 360 Soldaten eines algierischen Strafbataillons und 18 Gefangenen der Militärstrafhäuser. Diese Tätowirungen befanden sich 1mal auf beiden Armen und am Bauche, 4mal auf beiden Armen und am Gesässe, 8mal auf der Brust, 4mal am Bauche, 11mal am Penis, 29mal am ganzen Körper, 45mal auf beiden Armen und auf der Brust, 88mal am rechten Arme allein, 59mal an linken Arme allein und 127mal auf beiden Armen allein. In letzter Zeit hat Leppmann: „Die criminal-psychologische und criminal-praktische Bedeutung des Tätowirens der Verbrecher.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, pag. 193, diesen Gegenstand behandelt.

[544] Vide H. Auspitz, „Ueber Resorption ungelöster Stoffe bei Säugethieren“. Wiener med. Jahrb. 1871.

[545] Ueber die Persistenz von Blutegelbissnarben hat De Castro (Annal. d’hygiène publ. 1887, XVIII, pag. 48) Untersuchungen angestellt.

[546] „Mémoire sur les modifications, que déterminé dans certaines parties du corps l’exercice des diverses professions.“ Annal. d’hygiène publ. 1849, XLII, 388.

[547] „De la main des ouvriers et des artisans au point de vue de l’hygiène et de la médecine légale.“ Paris 1862.

[548] Derartige Schwielen finden sich bei einzelnen Berufsclassen auch an anderen Stellen. Hierher gehören die Schwielen an den Oberschenkeln der Schuster und die mit Verdickungen des Periost verbundenen Schwielen über den Dornfortsätzen der ersten Brust- und der Lendenwirbel, die von Lombroso und Cougnet („Studi sui segni professionali dei Facchini.“ Torino 1879) an Lastträgern beobachtet und zum Gegenstande besonderer Studien gemacht wurden.

[549] Tamassia, „Gli ultimi studii italiani sulla imputabilità“. Rivista sperim. di freniatr. e med. legale. Anno III, 646.

[550] Wappäus, „Allgemeine Bevölkerungsstatistik“. 1861, II, pag. 215. A. Wagner, „Die Gesetzmässigkeit der scheinbar willkürlichen Handlungen“. Hamburg 1864. Wendt, „Grundzüge der physiologischen Psychologie“. Leipzig 1874, pag. 834. Ferner: „Die Selbstmorde in Preussen 1869–1872.“ Zeitschrift des preuss. statist. Bureaus. 1874, Heft II u. III.

[551] Tamassia, l. c., pag. 680.

[552] Im §. 46, lit. a des österr. St.-G.-B. wird die vernachlässigte Erziehung ausdrücklich als Milderungsumstand bezeichnet.

[553] Mittheilungen über Mörder im Kindesalter von Man und Kraus siehe Ortloff’s Sammlung von Gutachten, 1888, IV. Ueber kindliches Irrsein vide Wiener med. Blätter, 1879, pag. 824 und P. Moreau: „Der Irrsinn im Kindesalter.“ Deutsche Ausgabe von Galatti. 1889.

[554] Der Entwurf eines deutschen Gefängnissgesetzes kennt besondere Anstalten für die Abbüssung von gegen jugendliche Individuen verhängten Strafen, in welchen nur Personen unter 18 Jahren aufgenommen, aber nur bis zum 20. Jahre festgehalten werden dürfen. Derselbe Entwurf bestimmt auch (§. 15), dass Sträflinge unter 18 Jahren bis zur Dauer von 3 Monaten in Einzelhaft gehalten werden können. Zu einer Verlängerung derselben bedarf es der Genehmigung der Aufsichtsbehörden.

[555] Die Zurechnungs- und Dispositionsfähigkeit unterrichteter Idioten kam in einem von Shuttleworth (Journ. of ment. sc. 1884, pag. 467) mitgetheilten Falle zur Sprache. Im Royal Albert-Asylum hatte ein blödsinniger Knabe einen anderen erschlagen, der ihm die Bettdecke weggezogen hatte. Beim Coroner-Inquest wurden drei bei der That gegenwärtig gewesene blödsinnige Knaben als Zeugen beeidigt (!) und verhört, und der Thäter selbst vor die Assisen gebracht, wo erst die Jury fand, dass „the prisoner was not able to plead“ und hinzufügte: „that he was not answerable for his acts.“

[556] Beachtenswerth ist die von Berkhan (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, pag. 106) gemachte Beobachtung, dass manche Schwachsinnige eine auffällige Schreibweise zeigen, indem sie z. B. einzelne Buchstaben, mitunter auch ganze Silben und Worte, auslassen, verstellen oder durch andere ersetzen. Diese Schreibstörung hält er für analog mit gewissen Sprachstörungen, z. B. dem Stammeln.

[557] Im Gegensatze zu diesen Erfahrungen bei männlichen Idioten fand Voisin („Conformation des organes génitaux chez les idiots et les imbéciles.“ Annal. d’hygiène publ. 1894, XXXI, pag. 525), dass bei weiblichen Idioten die Pubertät keineswegs verzögert, sondern mitunter ungewöhnlich früh sich einstellt. Masturbation ist sehr häufig und in etwa ¼ der Fälle fand Voisin davon herrührende meist rechts gelegene Hymenverletzungen.

[558] „Ueber die Verbreitung des Cretinismus im Böhmen.“ Aerztliches Correspondenzblatt des Vereines deutscher Aerzte in Prag. 1875, Nr. 28.

[559] R. Wagner’s Handwörterbuch. V, 201.

[560] „Psychische Gesundheit und Irrsein in ihren Uebergängen.“ Schmidt’s Jahrb. 1846, II, pag. 263. „Entre un homme de génie et un fou il n’y a pas l’épaisseur de six liards. Il faut que je prenne garde de tomber entre vos mains,“ sagte Napoleon I. zu Pinel, und Maudsley („Die Zurechnungsfähigkeit der Geisteskranken.“ Leipzig 1875, pag. 46) bemerkt: „Merkwürdiger Weise führt eine tiefer eingehende Untersuchung zu dem Ergebniss, dass originelle Anregungen, entschiedene Aeusserungen eines Talentes oder gar eines Genies vielfach von Individuen ausgingen, die einer Familie entstammten, worin eine gewisse Prädisposition zur Irrsinnigkeit vorkam, und es ist bekannt, dass den Visionen und Ekstasen grosser Reformatoren pathologische Exaltationszustände zu Grunde lagen und dass einzelne dieser und anderer berühmter Männer (z. B. Mohamed, Cäsar) Epileptiker waren.“ Vide darüber auch Lombroso, „Genio e Folia“, 2. edit. Milano 1872.

[561] A. Holländer (Zur Lehre von der Moral insanity. Jahrb. f. Psych. 1882, IV, pag. 1) fasst die sogenannte „Moral insanity“ als einfachen Grössenwahn auf. „An letzteren schliesst sich, wenn er auch nicht in fixirter Form zu Tage trat, jene sittlich incorrecte Handlungsweise an, welche man mit dem Namen Moral insanity bezeichnet. Wir haben es nicht mit Leuten zu thun, welche nicht sittlich handeln, weil sie nicht altruistisch fühlen, keine sittlichen Vorstellungen bilden können, sondern mit Kranken, bei welchen der Grössenwahn, ein erhöhtes Machtgefühl die Wurzel ist, aus welcher sich der Kampf mit den Satzungen der Gesellschaft naturgemäss entwickeln muss.“ Auch Klendgen und Schlöss (1889) betrachten das sogenannte moralische Irrsein nicht als eine eigene Irrsinnsform.

[562] Den Einfluss des Standes oder der Lebensschicksale auf die Entwicklung oder Aeusserung des moralischen Irrseins hat namentlich Legrand du Saulle beleuchtet, „Les signes physiques de folies raisonnantes.“ Annal. méd. psychol. Mai 1876.

[563] „L’uomo delinquente“ und das Organ der von ihm gegründeten criminal-anthropologischen Schule: „Archivio di psichiatria, di anthropologia criminale e di scienze penali.“ Ueber die im letzteren enthaltenen Arbeiten wird seit 1881 in Virchow’s Jahrb. von uns referirt. Eine analoge Tendenz verfolgen die von Lacassagne und Coutagne herausgegebenen „Archives de l’anthropologie criminelle et des sciences pénales.“ Siehe auch die Berichte über den criminal-anthropologischen Congress in Rom 1886 und in Paris 1889.

[564] Derartige Schädelbildungen, von denen Legrand du Saulle (l. c.) versichert, dass unter 100 Fällen 50mal zwischen ihnen und Geistesanomalien eine Beziehung besteht, erinneren vielfach an diejenigen niederer Menschenracen und jene von Thieren, insbesondere von Affen, und werden deshalb von mehreren anderen Autoren als Atavismus aufgefasst, d. h. als ein Rückfall in Verhältnisse, wie sie in den früheren Entwicklungsstadien derselben Race bestanden. Hierfür wurde auch herangezogen, dass manche habituelle Verbrecher noch andere körperliche Eigenthümlichkeiten aufweisen, die sich bei niederen Menschenracen als Norm finden, so nach Lombroso eine dunklere Färbung der Haut, ein auffallend dichtes und gekraustes Kopfhaar, spärliches Barthaar, grosse, vom Kopf abstehende Ohren und eine grössere Aehnlichkeit der Körperbildung beider Geschlechter. Die Anschauungen sind nicht ohne Berechtigung, doch lässt sich darüber ebenso streiten, wie über die Frage, ob die merkwürdigste Schädelmissbildung, die Mikrocephalie, als Atavismus oder als pathologische Erscheinungsform im engeren Sinne aufgefasst werden soll.

[565] Westphal, „Die conträre Sexualempfindung“, Arch. f. Psychol., II, 107, bemerkt in dieser Beziehung, dass er sich kaum einen Fall von sogenannter Moral insanity gesehen zu haben erinnere, in welchem nicht epileptische Anfälle zur Evidenz nachweisbar gewesen wären. Lombroso vertritt seit 1885 sogar die Identität der Epilepsie und des moralischen Irrseins.

[566] Arch. f. Psych. u. Nervenkh. 1869, II, pag. 73.

[567] Dieser Umstand muss hervorgehoben werden, da in solchen Fällen auch an die Möglichkeit gedacht werden muss, dass ein männliches Individuum mit verbildeten äusseren Genitalien, eine Hermaphrodisie, vorliegt. (Vide [pag. 84], insbesondere den [pag. 94] erwähnten Fall von Martini, der eine Hebamme(!) betraf, die mit Wöchnerinnen und anderen Weibern Unzucht getrieben hatte, bis sie als ein (männlicher) Zwitter erkannt wurde. Auch die Integrität des Hymen trotz lange geübter Onanie ist beachtenswerth und bestätigt das [pag. 124] Gesagte.)

[568] Andere Fälle von Hotzen, Schuchard, Freyer u. A. s. Virchow’s Jahrb., 1890, I, pag. 482.

[569] Von zwei durch Liman untersuchten Fällen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1882, XXXVIII, pag. 193) betraf der eine einen 28jährigen Gymnasiallehrer, der mit entblössten Genitalien im Thiergarten herumgelaufen war. Derselbe war erblich veranlagt, früher Onanist, mit hypochondrischen Vorstellungen und Sensationen sexueller Natur behaftet und zeitweilig von dem Triebe erfüllt, mit entblössten Genitalien herumzulaufen, was ihm Erleichterung verschaffte. „Der Untersuchte“, sagt Liman, „gehört zu einer Classe von Individuen mit eigenthümlicher hypochondrischer Anlage, deren Aufmerksamkeit von gewissen körperlichen Empfindungen und Vorgängen in abnormer Weise in Anspruch genommen wird, welche über solche grübeln, allerlei sonderbare Vorstellungen daran knüpfen und auf ebenso sonderbare Mittel zur Bekämpfung ihrer Sensationen und Ideen verfallen.“ Im zweiten Falle handelte es sich um einen 30jährigen Hereditarier mit unvollkommen epileptischen Anfällen, periodischem Wandertrieb und Dämmerzustand, während dessen er mehrmals in fremde Häuser ging, seine Genitalien entblösste und Mädchen zeigte. Partielle Amnesie.

[570] Neuere Fälle dieser Art werden in den Annal. d’hygiène publ. 1890 und 1891 mitgetheilt.

[571] Fritsch, Casuistische Beiträge zur Lehre vom impulsiven Irrsein. Jahrb. f. Psych. 1887, VII, pag. 196.

[572] Meynert rechnet solche Fälle zu den complicirten Geistesstörungen, und zwar zur „Geistesstörung mit Neurasthenie“. Darunter subsumirt er die Hypochondrie oder Pathophobie und das reiche Gebiet der Zwangsvorstellungen (Phobien): Grübelsucht, Fragesucht und die „conträre Sexualempfindung“.

[573] „Die Lehre von der Mania transitoria“, Monographie, 1865, ferner „Die Lehre von den transitorischen Störungen des Selbstbewusstseins“, 1868, und Lehrb. f. forens. Psychol., pag. 111; auch Schwarzer, „Die transitorische Tobsucht, eine klinisch-forensische Studie“, Wien 1880.

[574] Von den zahlreichen einschlägigen Arbeiten sind insbesondere zu erwähnen: Falret, De l’état mental des épil. 1861, Morel, D’une forme de délire, se rattachant à une variété d’épilepsie, 1860 und Sur épilepsie larvée. Annal. méd. psych. 1873, I. Griesinger, „Ueber epileptoide Zustände“. Arch. f. Psych. 1868, I. Legrand du Saulle, „Des actes commis par les épileptiques“. Annal. d’hygiène publ. 1875, pag. 412. Legroux, ibidem, pag. 220. Samt, „Epileptische Irrseinsformen“. Arch. f. psychol. 1875, V. Krafft-Ebing, „Ueber epileptische Dämmer- und Traumzustände“. Friedreich’s Blätter, 1876, und Allg. Zeitschr. f. Psych., XXXIII, Legrand du Saulle, „Étude médico-lég. sur les épileptiques“. Paris 1877. Schüle, Handbuch, pag. 407.

[575] Doch bringt Tamburini (Rivista sperim. 1878, pag. 597 u. ff.: „L’Amnesia non e caraterre costante dell’ epilessia larvata“) Fälle, in welchen die Erinnerung für die psychischen Aequivalente vollständig erhalten war.

[576] Dagegen findet sich der Ausdruck „volle Trunkenheit“ im §. 452 des österr. St.-G.-E., jedoch unter ausdrücklicher Beziehung auf den §. 56 des betreffenden Gesetzes.

[577] Dies hat auch der mit der Berathung des österr. St.-G.-E. betraute Ausschuss zugegeben und beschlossen, die Worte „voller Trunkenheit“ wieder aufzunehmen, mit der Motivirung, „weil einerseits die Volltrunkenheit doch nicht als eine „krankhafte Hemmung“ der Geistesthätigkeit betrachtet werden kann und weil anderseits die Volltrunkenheit nicht zur Bewusstlosigkeit gehen muss, um eine darin begangene strafbare Handlung als nicht strafbar zu erklären, da der Volltrunkene straflos bleiben muss, wenn er auch ein gewisses Bewusstsein noch beibehalten, die Trunkenheit aber doch einen solchen Grad erreicht hat, dass der Thäter das Strafbare seiner Handlung nicht einzusehen oder seinen Willen nicht frei zu bestimmen vermag“. Wir selbst halten die specielle Erwähnung der Trunkenheit im §. 56 des St.-G.-E. für überflüssig, da die durch die Trunkenheit veranlassten Zustände ganz gut unter den Begriff „Störung der Geistesthätigkeit“ subsumirt werden können, zumal wenn man das Epitheton „krankhafte“ weglassen würde. Eine ähnliche Abänderung wäre auch im §. 51 des deutschen St.-G. angezeigt.

[578] Literatur und Casuistik: Arens, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. X, 327; Schillinger, ibidem. XII, 327; Krafft-Ebing, l. c. 249. Ferner: „Ein Gutachten der Wiener medicinischen Facultät.“ Prag. Vierteljahrschr. 1857, LIV, pag. 107, Annal.

[579] Eine Untersuchung des Geisteszustandes eines Angeklagten findet statt, wenn im Laufe des processualen Verfahrens, wie sich die österr. St.-P.-O. (§. 134) ausdrückt, Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit entstehen, und es hängt somit vorzugsweise von den Ansichten und Eindrücken von Laien ab, ob eine Untersuchung des Geisteszustandes des Inculpaten für nothwendig erachtet wird oder nicht. Unter diesen Umständen ist es wohl begreiflich, dass entschiedene Geisteskranke verurtheilt werden können, die nie gerichtsärztlich untersucht worden sind. Umsomehr erscheint die bereits von verschiedenen Seiten (v. Krafft-Ebing, v. Wyss, Freymuth u. A.) aufgestellte Forderung berechtigt, dass der Untersuchungsrichter in gewissen Fällen gesetzlich verpflichtet werde, gerichtsärztlich einen genauen „Status“ erheben zu lassen, der alle Momente zu berücksichtigen hätte, welche auf die geistige Entwicklung und den Geisteszustand des Angeklagten Beziehung haben. Die Aufnahme eines solchen Status sollte z. B. ausnahmslos verlangt werden: bei allen, besonders schweren Verbrechen, bei Verbrechen, die von Personen unter 18 Jahren begangen wurden, bei Trunksüchtigen, Epileptikern, Hysterischen, nach überstandenen Kopfverletzungen und schweren Erkrankungen u. s. w.

[580] „Ob zu einer verlangten fachkundigen Ermittlung besondere Vorbesuche nothwendig sind, bleibt dem pflichtgemässen Ermessen der Medicinalbeamten überlassen. Sie dürfen 3 Vorbesuche ohne besondere Requisition des Gerichtes machen und dafür liquidiren. Findet der Arzt mehr als 3 Besuche nothwendig, so hat er die Genehmigung der Behörde zur Fortsetzung der Besuche einzuholen.“ Liman, Commentar zu §. 6 des preussischen Gesetzes vom 9. März 1872, betreffend die Vergütung an Medicinalbeamte für Besorgung gerichtsärztlicher etc. Geschäfte.

[581] Doch hat Fürstner (Arch. f. Psych. 1888, XIX, pag. 601) von 25 Untersuchungsgefangenen, die ihm zur psychiatrischen Untersuchung übergeben wurden, 12 als Simulanten erkannt. Drei davon hatten die entsprechenden Geisteskrankheiten im Gefängnisslazareth kennen gelernt. Auch Lutzenberger (Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 463) erwähnt eines Säufers, der an 40mal wegen Delirium tremens in die Irrenanstalt gebracht worden war und sich dort mit der Epilepsie und psychopathischen Erscheinungen so vertraut gemacht hatte, dass er diese später nicht ohne Geschick zu simuliren vermochte.

[582] Vergl. [pag. 158].

[583] Da der §. 567 des österr. allgem. bürgerl. Gesetzbuches bestimmt, dass, wenn behauptet wird, dass der Erblasser, welcher den Gebrauch der Vernunft verloren hatte, zur Zeit der letzten Anordnung bei voller Besonnenheit gewesen sei, diese Behauptung durch Sachverständige oder durch obrigkeitliche Personen, oder durch andere zuverlässige Beweise ausser Zweifel gesetzt werden soll, so wäre es nicht unmöglich, dass trotz verhängter Curatel doch die Testirfähigkeit des betreffenden Individuums noch Gegenstand einer besonderen ärztlichen Untersuchung werden könnte.

[584] Dieselben sind conform den in der St.-P.-O. festgesetzten. Bezüglich der Vorbesuche, sowie bezüglich der Abgabe der Gutachten ist auch der Erlass des Min. f. geistliche Angelegenheiten vom 28. April und 31. Mai 1887, betreffend das Entmündigungsverfahren, zu beobachten. Siehe Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med., XLVIII, pag. 384 und 385.

[585] Besprechungen der auf Geisteskranke überhaupt und das Entmündigungsverfahren insbesondere bezüglichen Bestimmungen des Entwurfes eines bürgerlichen Gesetzbuches für das deutsche Reich von Roth, Mendel und Mittenzweig s. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLVIII, pag. 1; XLIX, pag. 222 und L, pag. 101. Einer Entscheidung des Reichsgerichtes zufolge (Freyer, Zeitschr. f. Medicinalbeamte, 1894, pag. 101) ist für den Begriff des „Wahnsinns“ das häufigere oder seltenere Vorkommen der Tobsuchtsanfälle nicht massgebend und es wird der §. 698 des Allg. Landr. Anwendung finden müssen, wenn der Beklagte über ein Jahr ohne wahrscheinliche Hoffnung auf Besserung an zeitweilig wiederkehrenden, mit gänzlichem Mangel des Gebrauches seiner Vernunft verbundenen Tobsuchtsanfällen gelitten hat.

[586] Falret, „Rapport sur un cas d’aphasie, pour lequel on demande l’interdiction.“ Annal. d’hygiène publ. 1869, pag. 431. Lefort (Avocat à la cour de Paris), „Remarques sur l’interdiction des Aphasiques.“ Ibid. 1872, pag. 417. Blumenstok, „Ein Fall von traumatischer amnestischer Aphasie und gerichtsärztliche Bemerkung über Aphasie überhaupt“. Friedreich’s Blätter. 1878, pag. 363. Jolly, „Ueber den Einfluss der Aphasie auf die Fähigkeit zur Testamentserrichtung“. Wiener med. Bl. 1882, pag. 1168, und Frischauer, „Die Testirfähigkeit Aphasischer“ nach österr. Rechte. Ibidem, pag. 1260.

[587] R. Arndt, Artikel „Aphasie“ in Eulenburg’s Real-Encyclopädie der gesammten Heilkunde. I, 436.

[588] Der Entwurf eines neuen deutschen bürgerlichen Gesetzbuches bedient sich des Ausdruckes „Geschäftsfähigkeit“.

[589] S. einen einschlägigen Fall Wiener med. Presse, 1878, Nr. 1, und den Fall Sandon (Legrand du Saulle, „Les signes physiques des folies raisonnantes“. 1878, pag. 30, und „Étude médico-lég. sur les testaments.“ 1879, pag. 482.

[590] Interessante Fälle vide Legrand du Saulle, „Étude méd.-lég. sur les testaments“. 1879, pag. 354 u. ff.

[591] „Es ist traurig,“ sagt Legrand du Saulle (l. c. 362), „dass wir gestehen müssen, dass zwei Fünftel derjenigen, die ganz unerwarteter Weise an Spitäler oder Anstalten Legate vermachen, nur unfreiwillige Wohlthäter sind. Diese unvermutheten Menschenfreunde haben eine Familie, die sie enterben, verdächtigen, anschuldigen und ohne Gnade zu Gunsten jener Institute berauben, und es ergibt sich, dass sie während des Lebens mürrische, misstrauische, egoistische und geizige Individuen waren. Ich habe den Muth, zu gestehen, dass meine Ueberzeugung dahin geht, dass die grossen Vermächtnisse an Hospitäler häufig nichts Anderes sind, als der Ausdruck intellectueller moralischer oder affectiver Läsion.“

[592] A. Erlenmeyer, „Die Schrift. Grundzüge ihrer Physiologie und Pathologie.“ Stuttgart 1879. Tardieu, „Étude méd. lég. sur la folie.“ 2me édition 1880. Beide Arbeiten mit zahlreichen Facsimiles. Ueber Schreibstörungen bei Schwachsinnigen, s. [pag. 888].

[593] Es kann auch vorkommen, dass der scheinbar sterbende genest und selbst gegen die Rechtsgiltigkeit der von ihm während der schweren Erkrankung abgeschlossenen Acte protestirt. Ueber einen solchen seltenen Fall hat die königl. wissenschaftliche Deputation in Berlin (Ref. Leyden) ein Gutachten abgegeben. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1890, LIII, pag. 217.

[594] v. Schüle (l. c. 319 u. ff.). Wir haben in mehreren solchen Fällen Verwachsungen der Meningen mit der Hirnrinde gefunden. In mehreren derselben war der Delirien und Convulsionen wegen, unter welchen der Tod eintrat, Meningitis diagnosticirt worden.

[595] Hierher gehört der von Rokitansky (Schmidt’s Jahrb. 1855, LXXXVII, pag. 85) beschriebene Selbstmord eines Melancholikers durch Bauchaufschlitzen und Herausreissen der Gedärme, ferner auch der sonderbare, im Wiener Physikatsberichte vom Jahre 1871, pag. 122, erwähnte Selbstmord eines 56jährigen Sparcassabeamten, der sich dadurch getödtet hatte, dass er einen mit Büchern schwer belasteten Kasten mit Stricken versah und an letzteren anziehend denselben auf sich stürzte, nachdem er sich mit dem Kopfe auf ein prismatisches Holzscheit gelagert hatte.

[596] Zufolge der österr. Pensionsvorschriften, insbesondere zufolge der Circ.-Verordnung des k. k. Finanzministeriums vom 30. August 1852, Z. 14.497, werden Witwen und Waisen jener Staatsdiener, welche in der activen Dienstleistung als „freiwillige“ Selbstmörder ihr Leben enden, ihrer Pensionsansprüche verlustig, und mit Erlass des Ministeriums des Innern vom 17. October 1868, Z. 20.476, wird bestimmt, dass in solchen Fällen von Selbstmord, in welchen bei einem Staatsbeamten der zur Begründung der Versorgungsansprüche der Witwen und Waisen erforderliche Nachweis über die Unzurechnungsfähigkeit selbst durch die Leichen-Obduction geliefert werden kann und soll, eine sanitätspolizeiliche Obduction vorzunehmen sei. Ebenso Verordnung des Ministeriums des Innern und der Justiz vom 8. April 1857, R.-G.-Bl. Nr. 73.

[597] Es gehören hierher auch die Fälle, in denen Personen, die schwere, von sofortiger oder nachträglich eingetretener Bewusstlosigkeit gefolgte Misshandlungen, insbesondere mit Hirnerschütterung verbundene Kopfverletzungen erlitten haben, nach ihrer Genesung über das Vorkommniss aussagen sollen. Nach intensiven Hirnerschütterungen ist auch nach vollständiger Restitutio ad integrum die Erinnerung an die letzten Vorgänge in der Regel nur eine summarische, in anderen Fällen kann die Erinnerung bis zum Moment des Eintrittes der Bewusstlosigkeit erhalten bleiben. In einem von uns begutachteten Falle hatte ein Mann, der sich nachträglich als Paralytiker herausstellte, sein Kind mit der Hacke erschlagen und seiner Geliebten die linke Schläfe zertrümmert. Die Frau lag mehrere Wochen bewusstlos, genas jedoch schliesslich mit zurückbleibender Lähmung der rechten Körperhälfte. Bei der Hauptverhandlung gab sie über ihr Vorleben ganz präcise Auskunft, hatte jedoch von den Vorgängen unmittelbar vor der That nur nebelhafte Erinnerung. Einen Schmerz hatte sie nicht verspürt und weiss gar nicht, dass sie einen Hieb erhielt. In allen solchen Fällen (vide einen einschlägigen in Friedreich’s Bl., 1874, pag. 1) ist aber natürlich auch zu erwägen, ob nicht in Folge der Verletzung psychische Defecte zurückgeblieben sind, die die richtige Beurtheilung früherer Vorkommnisse beeinträchtigen oder ganz unmöglich machen. Beobachtungen über Ausfall von Erinnerungsbildern nach Commotio cerebri hat Gussenbauer (Wiener klin. Wochenschr. 1894, Nr. 43) mitgetheilt. Retroactive Amnesie findet sich auch bei nach Asphyxie Genesenen, insbesondere nach Strangulation und nach CO-Vergiftung (vide pag. 571, 587 und 710).

[598] Insbesondere bei der sogenannten Besessenheit. Instructive Fälle dieser Art, wo die Betreffenden sich sogar auf den Scheiterhaufen brachten, lieferten die mittelalterlichen Hexenprocesse. S. Leubuscher, „Der Wahnsinn in den vier letzten Jahrhunderten“. Halle 1848.

[599] Eine solche Vorsicht ist auch gegenüber Kindern angezeigt, die mitunter die schwersten Anklagen gegen sich oder andere vorbringen, ohne dass dieselben objectiv begründet wären. Die pathologische Grundlage solcher Angaben ist manchmal schwer oder gar nicht nachweisbar. Motet (Les faux témoignages des enfants dévant la justice. Annal. d’hygiène publ. 1887, XVII) berichtet über solche Fälle.

[600] Bei Melancholischen können Selbstanklagen auch als indirecter Selbstmordversuch vorkommen, d. h. in der Absicht geschehen, um hingerichtet zu werden.

[601] Legrand du Saulle, „Folies raisonnantes“ (État mental de Sandon). Paris 1878.

[602] Letztere Angabe kommt übrigens auch bei Nichthysterischen nach verunglückten Selbstmordversuchen gar nicht selten vor, indem sich die Betreffenden aus irgend welchen Gründen scheuen, zu gestehen, dass sie einen Selbstmord begehen wollten. Doch wurden in solchen Fällen unseres Wissens niemals bestimmte, sondern immer fingirte Personen als Urheber der betreffenden Verletzung bezeichnet. Uns sind mehrere einschlägige Fälle bekannt. Einer derselben betraf ein 25jähr. Mädchen, welches in einem der hiesigen Parks Nachts liegend gefunden wurde. Sie hatte 3 Messerstiche in der linken Brustseite, von denen jedoch keiner penetrirte. Auf das Polizeicommissariat gebracht, gab sie an, dass, als sie auf einer Bank ausruhte, plötzlich ein Mann aus dem Gebüsche gesprungen sei, ihr ein mit einer betäubenden Substanz getränktes Sacktuch unter die Nase gehalten und sie dadurch bewusstlos gemacht habe. Nach dem Erwachen habe sie zu ihrem Schrecken bemerkt, dass sie gestochen worden sei. Natürlich erschien diese Angabe unglaubwürdig und die Betreffende gestand auch im Spitale, dass sie sich selbst das Leben nehmen wollte und nur aus Scham den Ueberfall ersonnen habe. S. auch [pag. 392].