Aufstand der Bastards von Grootfontein 1901.
Auch dieser Aufstand entsprang dem so leicht erregbaren Mißtrauen der Eingeborenen gegen Maßnahmen von unserer Seite. Wie bereits erwähnt, war mittels eines 1895 abgeschlossenen besonderen Vertrages die militärische Ausbildung der wehrfähigen Rehobother Bastards mit der Verpflichtung zur Heeresfolge vereinbart worden. Der Vertrag war 1896 auch auf den kleinen Zweig der Bastards ausgedehnt worden, der sich in Grootfontein (südlich) niedergelassen hatte. Diese Grootfonteiner Bastards hatten alle Veranlassung, der Regierung dankbar zu sein. Sie hatten sich während der Witbooiunruhen in ihrem allzu nahe bei der Naukluft gelegenen Wohnsitz nicht mehr sicher gefühlt, ihn aufgegeben und sich in das Bethaniergebiet zurückgezogen. Etwa Waffenhilfe gegen den Eindringling zu leisten, daran dachten sie nicht im entferntesten. Als Landeskenner würden sie im Naukluftfeldzuge sehr von Nutzen gewesen sein.
Trotzdem setzte sie die Regierung nach Beendigung des Witbooikrieges wieder in den Besitz ihres bisherigen Wohnplatzes Grootfontein, wo sie als gute Viehzüchter bald, wie vordem, stattliche Wollschafherden auf die Weide führen konnten. Als Gegenleistung hatten sie lediglich ihre wehrfähige Mannschaft unter denselben Bedingungen wie die Rehobother Bastards der Regierung zur Verfügung zu stellen.
Zu den Mobilmachungsvorarbeiten gehört bekanntlich auch die Lösung der Pferdefrage. Hierzu war die Feststellung erforderlich, inwieweit die Eingeborenenstämme, die zur Heeresfolge verpflichtet waren, mithin die Witboois, die Rehobother und die Grootfonteiner Bastards, in der Lage sein würden, sich selbst beritten zu machen. Während die zu diesem Zwecke erforderlichen Erhebungen bei den beiden erstgenannten Stämmen anstandslos vor sich gingen, widersetzten sich die Grootfonteiner Bastards, angeblich, weil sie befürchteten, es handele sich um Wegnahme ihrer Pferde — dieselbe Befürchtung, wie wir sie an anderer Stelle bei der Gewehrstempelungsfrage haben zutage treten sehen. Bei der Beurteilung dieser Widersetzlichkeit muß indessen berücksichtigt werden, daß den Witboois und den Rehobother Bastards ihre derzeitigen Verwaltungsbeamten (v. Burgsdorff, Oberleutnant Böttlin) genau bekannt waren und ihr Vertrauen besaßen, daß dagegen der Distriktschef der Bastards von Grootfontein, Leutnant v. Lekow,[37] erst neuernannt und daher noch nicht in der Lage gewesen war, sich dieses Vertrauen zu erwerben. Es ist das die alte Geschichte von der Wichtigkeit der Personalfrage in den Kolonien. Ob Leutnant v. Lekow, ein ruhiger und vornehmer Charakter, durch eine andere Art des Auftretens den Aufstand hätte verhindern können, wie damals in einem Teile der heimatlichen Presse behauptet worden ist, ließe sich nur an Ort und Stelle beurteilen. Aus dem äußeren Hergang der Sache zu schließen, muß die Schuld fraglos den Bastards zugeschrieben werden. Der Verlauf war folgender:
Als der Distriktschef Leutnant v. Lekow in Begleitung von nur zwei eingeborenen Soldaten zur Feststellung des Pferdebestandes der Bastards erschien, widersetzte sich der Kapitän Claß Swart, mit der Waffe drohend, und verweigerte dann die Abgabe der Waffen, als nunmehr der Distriktschef sie verlangte. Dieses Verlangen kann allerdings nicht als zweckmäßig bezeichnet werden, da dem Leutnant v. Lekow zu dessen Durchsetzung keinerlei Machtmittel zur Seite standen. Der Kapitän hatte zwölf, der Distriktschef zwei Gewehre zur Stelle, und letztere waren nicht einmal geladen.
Als dann der Distriktschef mit verstärkten Machtmitteln zurückkehrte, wurde er ohne weiteres mit Schüssen empfangen. Ein Versuch des Kapitäns Swart, bei seinen Nachbarn, den Rehobother Bastards und den Bethanier Hottentotten, Hilfe zu erlangen, schlug dagegen fehl. Nur einige gerade zum Besuch anwesende Rehobother Bastards, darunter bedauerlicherweise auch ausgebildete Soldaten, trieb das Verwandtschaftsgefühl so weit, sich dem Aufstande anzuschließen. So blieben die Aufständischen auf ein kleines Häufchen von 20 bis 25 Gewehren beschränkt, denen Leutnant v. Lekow aus seinem Distrikt nur etwa 15 Bewaffnete, meist ausgebildete Witbooisoldaten, entgegenzusetzen hatte. Es folgte nun ein seitens des Leutnants v. Lekow mit außerordentlicher Energie geführter Kriegszug, bei dem es zu zwei größeren Zusammenstößen kam. Die Aufständischen sahen sich schließlich zur Übergabe bewogen, noch bevor die von Windhuk heranbeorderten Verstärkungen sowie die aus Gibeon im Anmarsch befindlichen Witboois auf dem Schauplatze der Unruhen eingetroffen waren. Bezeichnenderweise aber erfolgte diese Übergabe nicht an den Distriktschef, sondern an eine Abteilung Witboois. Die Verluste betrugen auf unserer Seite: tot ein weißer Reiter (Reer) und ein Witbooisoldat, auf seiten der Aufständischen: der Kapitän und drei seiner Leute.
Reiter der Schutztruppe.
Am 14. März fand Kriegsgericht über die Gefangenen in Rehoboth statt, zu welchem Zweck ich mich selbst dorthin begeben hatte. Es standen im ganzen 22 Angeklagte vor Gericht, zu dem als Richter auch Bastards von Rehoboth hinzugezogen worden waren. Von den Angeklagten wurden 3 zum Tode, die übrigen zu Gefängnisstrafen von 1–10 Jahren mit Zwangsarbeit verurteilt; sieben wurden freigesprochen. Die zum Tode Verurteilten waren ausgebildete Bastardsoldaten, die nachweislich auf deutsche Soldaten geschossen hatten. Mit Rücksicht auf die sehr entwickelten verwandtschaftlichen Beziehungen des Bastardvolkes begnadigte ich jedoch auch sie zu 10 Jahren Kettenhaft, jedoch unter Ausstoßung aus dem Soldatenstande. Letzteres geschah öffentlich angesichts des Volkes von Rehoboth sowie der Bastardsoldaten, die, soweit man ihrer habhaft werden konnte, rasch eingezogen und eingekleidet worden waren.[38] Die Gefangenen wurden sämtlich nach Windhuk überführt, wo in der Folge nach Ausbruch des Hereroaufstandes 1904 die letzten von ihnen begnadigt worden sind. Wie bekannt, haben die Bastards während des Aufstandes bis zum heutigen Tage treu auf unserer Seite ausgehalten.