Der Ansiedlungsplan für die Zukunft.

Das Ziel jedes Einwanderers wird sein, in dem neuen Vaterlande diejenige Selbständigkeit zu gewinnen, die ihm das alte Vaterland versagt hat. In dem Erreichen dieses Zieles findet er den Ausgleich für die Entsagungen und Entbehrungen, die seiner in der Unwirtlichkeit des neuen Vaterlandes warten. Nach diesem Gesichtspunkt müssen sonach die dem Einwanderer für den Landerwerb zu stellenden Bedingungen zugeschnitten sein, wenn namentlich eine deutsche Einwanderung ermutigt werden soll. Denn bei uns ist der bürgerliche Kleinbesitz durchweg verbreiteter als in anderen Ländern, und daher auch dem weniger bemittelten Landwirt schon in der Heimat die Möglichkeit zur Erreichung eines eigenen Wirtschaftsbetriebes geboten. Um so kleiner ist aber auch der Kreis, auf den wir bei einer künftigen deutschen Einwanderung rechnen können, und um so verlockender müssen wir daher wiederum die Ansiedlungsbedingungen gestalten. Auf der anderen Seite aber müssen diese Bedingungen wieder derart begrenzt sein, daß sie jedwede Spekulation mit dem unter so leichten Bedingungen erworbenen Lande ausschließen. Dagegen wird das künftige Besiedlungswerk durch die Tatsache erleichtert werden, daß jetzt die freien Eingeborenenstämme mit ihren großen Landeigentumsrechten aus der Berechnung ausscheiden, sowie ferner, wenn es gelingen sollte, auch den Landbesitz der Gesellschaften unter für beide Teile befriedigenden Bedingungen der staatlichen Besiedlung nutzbar zu machen, wie es den Anschein hat.

Zwar sind die bisherigen Ansiedlungsbedingungen für den Verkauf von Regierungsfarmen, wie sie in Anlage 4 wiedergegeben sind, schon von dem oben dargelegten Gesichtspunkte aus aufgestellt, indessen waren wir auf diesem schwierigen Gebiete doch aus dem Versuchsstadium noch nicht herausgekommen. Die genannten Bedingungen sind daher durchaus nicht mustergültig, und waren auch bereits in der Umarbeitung begriffen, als der Aufstand diese Absicht, wie so viele, durchkreuzt hat. Im allgemeinen wird man immer das Richtige treffen, wenn der Möglichkeit eines leichten und billigen Landerwerbs der Zwang zur Leistung bestimmt abgegrenzter wirtschaftlicher Arbeiten auf dem erworbenen Grund und Boden gegenübergestellt wird, so daß der Ankauf einer Farm ausschließlich zum Zweck des Wiederverkaufs bei günstiger Gelegenheit unterbunden ist. Die Kaufbedingungen müssen daher immer ein Rückforderungsrecht seitens der Regierung enthalten.

Für praktisch halte ich den Vorschlag des Ansiedlungskommissars Dr. Rohrbach, behufs Durchführung des Besiedlungswerkes für jeden Verwaltungsbezirk eine besondere Ansiedlungskommission einzusetzen. Diese würde dann auch die Verkaufsbedingungen mit zu beraten haben. Die in die Kommission zu berufenden nichtamtlichen Mitglieder dürfen jedoch nur aus selbständigen Landwirten bestehen und keinem anderen Berufe angehören. Dr. Rohrbach schlägt ferner vor, im Schutzgebiete jährlich etwa 100 neue Farmwirtschaften mit etwa 50 Stück Muttervieh beginnen zu lassen; dann würde am Ende des achten Wirtschaftsjahres der Bestand an Muttervieh 250 Stück erreicht haben und somit für den Farmer die Verkaufsmöglichkeit beginnen. Für den männlichen Nachwuchs würde dagegen diese Möglichkeit schon früher eintreten. Um dieses Ziel in absehbarer Zeit für das Schutzgebiet zu erreichen, wünscht Dr. Rohrbach einen jährlichen staatlichen Zuschuß zu Besiedlungszwecken von 1000000 Mark steigend bis 1500000 Mark und glaubt dann das ganze Werk in zehn Jahren als beendigt ansehen zu dürfen. Über die Einzelheiten dieses Planes kann man verschiedener Ansicht sein, aber seine Grundsätze sind ohne Frage gesund, und geschehen muß in der Sache auf alle Fälle etwas.

Auch wenn Dr. Rohrbach die Auswahl der künftigen Farmer möglichst auf die verheirateten heimischen Landwirte beschränkt wissen will, kann ich mich dem nur anschließen. Der einsam auf seiner Farm wohnende weiße Ansiedler verfällt zu leicht dem Konkubinat mit einer eingeborenen Frau, die ihm gleich auch ihren ganzen Familienkreis mitbringt. Dann ist es aus mit dem Weißen, er »verkaffert« vollständig, während seine Bastardkinder weder für das alte Vaterland noch für die Zukunft der Kolonie viel Wert besitzen. Nicht vernachlässigen dürfen wir aber auch die weitere Ansiedlung alter Soldaten aus der Schutztruppe, auf deren besondere Brauchbarkeit ich bereits im vorigen Abschnitt hingewiesen habe. Vergünstigungen, die man ihnen zuteil werden läßt, werden daher auch künftig lohnend erscheinen.

In engem Zusammenhang mit der Frage einer Besiedlung Südwestafrikas steht die nach der Zweckmäßigkeit einer