Die Stellung der Häuptlinge zu ihren Stammesgenossen.

Die Regierungsform hatte sich bei den Hottentotten sowohl wie bei den Hereros in einer ganz anderen Bahn entwickelt als bei den übrigen Eingeborenen Afrikas. Während wir dort sonst die Häuptlinge immer und überall als unumschränkte Herren über Leben und Eigentum ihrer Untertanen, mithin die absolute Monarchie in ihrer ausgesprochensten Form finden, treten uns hier die Stammeshäupter mehr als »primi inter pares« entgegen. Die Regierungsgewalt liegt mehr bei dem Rat der Ältesten, deren Vorsitzender der Häuptling ist, als bei der Person des letzteren. Nur besonders begabte Herrschernaturen wie Witbooi haben, aber lediglich gestützt auf die eigene Person, eine wirklich beherrschende Stellung zu gewinnen verstanden. Sogar gestraft konnte der Kapitän durch das Gericht der Stammältesten werden. Die einzige Strafe, der er nicht unterlag, war die Prügelstrafe, die sonst ohne Ansehen der Person verhängt wurde.

Diese für Hottentotten und Neger fast allzu freie Regierungsform mag bei den ersteren der frühzeitigen Berührung mit den in die Kapkolonie eingedrungenen Weißen ihre Entstehung verdanken. Zufällig waren die ersten Eindringlinge Holländer, denen dann die Engländer folgten, die beide damals schon unter den Völkern Europas gleichfalls die freieste Regierungsform besaßen. Die vom Norden in das Schutzgebiet gekommenen Bantus haben dann wohl während der zahlreichen kriegerischen und friedlichen Berührungen mit den Hottentotten sich allmählich wohl oder übel auch deren Regierungsform angepaßt. Der Vater des jetzigen Oberhäuptlings, der alte Kamaherero, hatte noch eine nahezu autokratische Gewalt besessen. Er verfuhr mit Leben und Eigentum seiner Untertanen ganz nach der alten Negersitte. Mit seinem Tode und der damit beginnenden Erbfolgestreitigkeit verfiel jedoch diese Machtstellung wieder. Die anfängliche Ohnmacht seines Sohnes und Nachfolgers haben wir ja bereits kennen gelernt. Strafen innerhalb des Stammes und gar die Todesstrafe hat es seit dem Ableben des alten Kamaherero unter den Hereros nicht mehr gegeben. Selbst Morde blieben ungesühnt. Im Gegensatz zu den Hereros hat sich dagegen bei den für sich abgeschlossen lebenden Ovambos die alte absolute Häuptlingsgewalt in ihrer krassesten Form aufrechterhalten. Bei ihnen pflegt sich jeder Häuptling zu einem mehr oder weniger blutgierigen Tyrannen zu entwickeln.

Bei aller Ohnmacht ist jedoch auch bei den Hottentotten und Hereros die Stellung der Stammesoberhäupter in ihrer Mehrzahl immerhin in einer Beziehung noch mit einer gewissen Machtfülle umgeben, nämlich in bezug auf Zulassung des Bösen. Wird der Krieg vom Kapitän nicht gewollt, so kann er auch nicht ausbrechen, wünscht der Kapitän keine Schädigung von Leben und Eigentum der in seinem Lande wohnenden Angehörigen anderer Nationen, so sind diese sicher, seien sie weiß oder schwarz, oder aber es folgt deren etwaiger Verletzung die Ahndung unfehlbar. Nur laues Verhalten des Häuptlings, das Zudrücken von einem oder gar von beiden Augen, gibt den Übelgesinnten unter seinen Leuten Mut und Spielraum zu Untaten. Diese autoritative Stellung schließt aber nicht aus, daß bei einem die Leidenschaften des ganzen Stammes aufwühlenden Anlaß, wie dies der allgemeine große Aufstand des Jahres 1904 war, es vorkommen kann, daß der Häuptling sich lediglich vor die Wahl gestellt sieht, ob er mitmachen oder seinen Platz räumen will. Das ist jedoch in Europa auch nicht anders. Auch dort finden wir Beispiele genug, daß ein regierender Fürst gegen seine Überzeugung in einen Krieg hineingezogen worden ist, weil er dem Drängen der öffentlichen Meinung seines Landes nicht hatte zu widerstehen vermocht.

Kapitel X.
Wirtschaftliches.[91]