Kirche und Schule.

In bezug auf Kirche und Schule war das Wirkungsfeld unter den Eingeborenen vollständig der Mission überlassen, worüber näheres im nächsten Kapitel folgt. Hier interessiert uns dieses Gebiet nur, insoweit die weiße Bevölkerung des Schutzgebietes in Betracht kommt. Auch zwischen dieser und der Mission blieb ein Zusammenhang insofern bestehen, als da, wo die Zahl der weißen Bevölkerung zur Gründung einer eigenen weißen Gemeinde nicht ausreichte, nach gegenseitiger Vereinbarung die Seelsorge für sie seitens der Missionare mit übernommen wurde. Ebenso war in bezug auf die Seelsorge innerhalb der Schutztruppe eine solche Vereinbarung getroffen worden. Für diese Mehrarbeit erhielt die Mission beider Konfessionen einen staatlichen Zuschuß von je 6000 Mark.

Zur Gründung einer besonderen Gemeinde hatte bis jetzt im Schutzgebiet nur die Zahl der Weißen evangelischer Konfessionen in Windhuk gereicht. Diese besitzen einen eigenen Geistlichen, der zur Mission in keinerlei Beziehung steht. Vielmehr befindet sich außer ihm in Windhuk noch ein besonderer evangelischer Missionar; jede der beiden Gemeinden besitzt eine eigene Kirche. Indessen besteht dieser Zustand erst seit 1899; bis dahin war auch in Windhuk die Seelsorge der Weißen durch einen auf Anregung des Gouvernements seitens der Mission entsandten Geistlichen wahrgenommen worden. Dieser hatte dann im Nebenamte die Eingeborenen mit zu besorgen.

Die Seelsorge für die katholische weiße Bevölkerung liegt dagegen noch in den Händen der (katholischen) Mission. Da diese jedoch unter den meist bereits protestantisch getauften Eingeborenen Windhuks ein nennenswertes Arbeitsfeld nicht besitzt, so kann auch dort von einer katholischen weißen Gemeinde mit eigener Seelsorge gesprochen werden. Eine bedeutendere Wirksamkeit unter den Eingeborenen, und zwar überall verbunden mit derjenigen unter den Weißen, übt die katholische Mission nur außerhalb Windhuks aus.

Ähnlich verhält es sich mit den Schulen. Regierungsschulen können nur da eingerichtet werden, wo die Zahl der Schüler dies lohnt. Dies ist bis jetzt nur an den Orten Windhuk, Karibib, Swakopmund, Grootfontein (nördlich), Gibeon und Keetmanshoop der Fall gewesen, und zwar werden diese Schulen von den Kindern aller Konfessionen besucht, sie sind mithin paritätisch. Der Religionsunterricht bleibt den Geistlichen bzw. Missionaren der einzelnen Konfessionen überlassen. Um den auswärts wohnenden Farmern die Unterbringung ihrer Kinder in den mit allen Schulen verbundenen Pensionaten zu erleichtern, bewilligte die Regierung für jedes Kind einen Pensionszuschuß von jährlich 300 Mark. Es sollte dieser namentlich die Buren zur Sendung ihrer Kinder in die Regierungsschulen aneifern. Denn von der Einführung eines allgemeinen Schulzwanges im Schutzgebiete mußte mit Rücksicht auf die oft weitab gelegenen Farmen und die teuren Lebensbedingungen bis jetzt abgesehen werden. Es blieb daher jedem Familienoberhaupt überlassen, in welcher Weise es für den Unterricht seiner Kinder sorgen wollte. Praktisch zur Geltung kam diese Frage indes in der Regel nur für Burenkinder. Die reichsdeutschen Farmer lebten bis jetzt meist noch in junger Ehe und stellten daher nur wenig schulpflichtige Kinder. Die Schülerzahl betrug Mitte 1903 in Windhuk 36, Grootfontein 10, Gibeon 45, Keetmanshoop 20, Swakopmund 13. Sehr viel hat sich auch die katholische Mission dem Unterrichte weißer Kinder ohne Unterschied der Konfession gewidmet. Sie war hierzu umsomehr in der Lage, da sie, weil erst seit dem Jahre 1896 in dem Schutzgebiet, unter den Eingeborenen selbst noch nicht ein sie vollständig beschäftigendes Arbeitsfeld hatte finden können.