Ostexpedition 1899.
Mitte des Jahres 1899 kamen Nachrichten nach Windhuk, daß der im Osten des Schutzgebietes lebende Stamm des Hererohäuptlings Tjetjo bei der Gewehrstempelung gleichfalls Schwierigkeiten mache. Auch sonst zeige der Stamm Neigung zur Unbotmäßigkeit. Diese Nachrichten führten zu einer Expedition nach dem Distrikt Gobabis, die von der in Windhuk garnisonierenden Truppe am 25. August 1899 angetreten wurde. Am 3. September war Gobabis erreicht. Vom bösen Gewissen getrieben, fanden sich auch bald Tjetjo und dessen Sohn Traugott ein, um durch freiwillige Empfangnahme der Strafe dem ihnen unbequemen Zug der Truppe in ihre Werften vorzubeugen. Diesen zu unterlassen, lag jedoch nicht in meinem Sinn. Infolgedessen wurden beide mit einer Strafpredigt entlassen und angewiesen, meinen Besuch bei sich abzuwarten. Das friedliche Entgegenkommen der Unbotmäßigen hatten wir vor allem dem Umstand zu verdanken, daß auf unserer Seite der Oberhäuptling Samuel mit 40 seiner Leute sich am Zuge beteiligt hatte.
Hererohäuptling Tjetjo und sein Sohn Traugott.
Am 11. September erfolgte der Abmarsch von Gobabis den starkfließenden Schwarzen Nosob aufwärts und am 13. das Eintreffen vor der Werft des Häuptlings Tjetjo, Gefechtsaufmarsch und dann Einreiten in die Werft, wobei mich neben dem Adjutanten (Böttlin) auch der Oberhäuptling Samuel begleitete. Dieses Mitreiten Samuels konnte als ein unbedingt friedliches Zeichen aufgefaßt werden, andernfalls würde er sein Mißtrauen zu erkennen gegeben haben. Tjetjo saß auch ganz friedlich in seiner Werft, sein Sohn Traugott dagegen mit seinen Leuten, anscheinend schußbereit, seitwärts im Busch. Doch auch dieser kam jetzt zur Begrüßung herbei. Die vorgenommene Untersuchung ergab, daß die treibende Kraft bei der aufrührerischen Bewegung Traugott gewesen war, sein Vater dagegen lediglich der Getriebene. Letzterer kam daher mit einer Strafpredigt und nachträglicher Einlieferung seiner Gewehre behufs Abstempelung davon. Traugott dagegen, der eine zwei Stunden weiter entfernte eigene Werft bewohnte, wurde zwei Tage später in dieser aufgesucht und ihm die Wahl zwischen Gefecht und freiwilliger Abgabe seiner Gewehre gelassen. Traugott zog das letztere vor und lieferte rund 60 gute Hinterlader ab.[32]
Somit würde diese Expedition zur allgemeinen Zufriedenheit verlaufen sein, wenn nicht das unbegreifliche Handeln eines Offiziers das Bild getrübt und auch Südwestafrika mit einem Eingeborenenexzeß belastet hätte, womit es seit seinem Bestehen bis jetzt verschont geblieben war. Es war dies der sattsam bekannte Fall des Leutnants Prinz von Arenberg. Dieser Offizier stand à la suite der Schutztruppe und leistete bei ihr zur Zeit freiwillig aktiven Dienst, um sich Kenntnisse über Land und Leute zu erwerben. In Erfüllung seines Wunsches hatte ich ihn zunächst nach Osten gesendet und dem damaligen Distriktschef Leutnant Reiß[33] zur beliebigen Verwendung zur Verfügung gestellt. Dieser setzte ihn als Chef der Grenzstation Epukiro ein.
Nach Beendigung der Ostexpedition befahl ich dem Leutnant Prinz von Arenberg, mit der Truppe nach Windhuk zurückzugehen, um nunmehr auch andere Teile des Schutzgebietes kennen zu lernen. Der Prinz bat jedoch, noch vier Wochen im Distrikt bleiben zu dürfen, da er einem größeren Schmuggel auf der Spur sei. Da ein solcher gerade im Distrikt Gobabis nicht ausgeschlossen erschien, wurde die Bitte bewilligt, und die Truppe marschierte am 25. September ohne ihn ab. Am 27. September kam der Leutnant Prinz von Arenberg nach Lehmwater nachgeritten und meldete die durch ihn vollzogene Bestrafung des Herero-Bastards Willi Kain wegen Hochverrats mit dem Tode. Die Meldung wurde anscheinend in der aufrichtigen Überzeugung vorgetragen, sich um das Deutsche Reich ganz besondere Verdienste erworben zu haben. Zur Untersuchung des Falles marschierte ich mit der Truppe nach Gobabis zurück. Nachdem die Untersuchung beendet war, wurde der abermalige Rückmarsch nach Windhuk angetreten, aber diesmal auf dem nördlichen Wege mitten durch das Hereroland, wobei auch Tjetjos Werft noch einmal berührt wurde. Der Zweck dieser Abänderung der Marschroute war, eine im Hererolande etwa auftretende Erregung über den Fall Kain niederzuhalten. Indessen ergab sich, daß von einer solchen nirgends die Rede gewesen war. Die Truppe rückte am 19. Oktober ohne Zwischenfall wieder in Windhuk ein.
Im übrigen sind die Einzelheiten des Falles »Arenberg« bekannt genug, so daß ich hier über sie hinweggehen kann. Die Untersuchung hat ergeben, daß die Gefahren, von denen sich der Leutnant Prinz von Arenberg in dem Augenblick seines Handelns bedroht geglaubt hat, nur in seiner Phantasie bestanden hatten. Er wurde für sein Vergehen in der Heimat zum Tode verurteilt, dann zu fünfzehnjähriger Freiheitsstrafe begnadigt, später aber für geistig nicht normal erklärt und aus dem Gefängnis in eine Anstalt für Geisteskranke überführt.
Bei dem Marsch durch das Osthereroland, das ich seit der Rinderpest nicht mehr gesehen hatte, trat unverkennbar zutage, wie sehr die Seuche nicht nur die Herden, sondern durch ihre Begleiterscheinungen auch das Volk der Hereros dezimiert hatte. Der Rinderpest war nämlich s. Zt. unmittelbar der Typhus gefolgt, der unter Weißen wie Eingeborenen aufräumte, unter den letzteren jedoch ungleich mehr. Die Eingeborenen zeigten sich durchaus widerstandsunfähig und starben in großer Anzahl. Das sonst so volk- und namentlich viehreiche Land war beinahe ganz leer geworden.
Nicht im Zusammenhang mit der Ostexpedition stehend, aber hier zu erwähnen ist noch die während des Rückmarsches der Truppe erfolgte Ermordung zweier Weißer durch Hottentotten und Buschmänner bei Kowas im Bezirk Windhuk. Namentlich durch die damals gerade zur Übung eingezogenen Bastards unter dem Leutnant v. Schönau wurden die Räuber verfolgt und entweder niedergeschossen oder gefangen genommen und gerichtlich abgeurteilt. Als Ursache des Mordes hatte sich ergeben, daß die Eingeborenen glaubten, sich auf diese Weise am zweckmäßigsten ihrer Schulden an die betreffenden Weißen entledigen zu können.