Geständnis des Mörders Fritz Haarmann

Ich habe die gelegenheit, da ich Persönlich peer Auto durch die Straße gefahren werde um zur Polizei Präsidium zu fahren, diesen Brief der Öffentlichkeit zu geben.

Ich mögte nicht, das diese Zeilen dem Gericht oder aber der Polizei in den Händen gelangen, da ich annähmen muß, dieses der Oeffentlichkeit meinen Geständniß vorenthalten wird & dadurch ein Unschuldiger Hans Grans durch das Beil des Henkers zu Tode gebracht würde. Möge der Ehrliche Finder Gottes Segen bis in Ewigkeit der Familie & Kinder bringen. Dieses wünscht Ihnen der zum Tode geweihten Fritz Haarmann. Mein volles Geständniß aber werde ich Herrn Pastor Hauptmann Gerichtsgefängnis geben. Um das auch dieses Schriftstück durch die Oeffentlichkeit geprüft wird und nicht verschwindet; daher dieser Brief. Also Herr Rechtsanwalt Dr. Lotze muß das Schriftstück von Herrn Pastor Hauptmann fordern. Ich Fritz Haarmann habe diesen Brief eigenhändig geschrieben, um die Wahrheit zu Beweisen, das dieses meine Schrift ist, kennt mein Bruder Adolf Haarmann-Fortmüller hier Asternstr. No. 16 meine Handschrift ganz genau. Mein Geständniß. So war mir Gott helfe, ich sage hir die reine Wahrheit u mögte doch so gern mein Gewissen nicht vor Gott noch mehr Belasten ich der zum Tode verurteilte.

Hans Grans, hat mich furchtbar die langen Jahre Betrogen & Bestohlen, aber trotzdem konnte ich nicht von Ihm lassen, da ich keinen Menschen auf der Welt hatte. Grans sollte mir im Alter eine Stütze sein, da ich doch immer für Grans sorgte & ich hätte ein gutes Vermögen zusammen gebracht, wenn mir Grans nicht alles Fortgenommen hätte. Grans war nicht schlecht, aber sehr Leichtsinnig. Grans seine Leichtsinnigkeit ging so weit mit den Weibern & Saufereien, so das ich für Grans nur die Melkende Kuh war. Aus den Treiben, welches ich mit den Jungen Leuten machte, war Grans zu arglos durch seinen liederlichen Lebenswandel. Grans hatte überhaupt keine Ahnung das ich Mordete hat nie etwas gesehen. Grans wußte nur das ich Pervers war und mit Jungen Leuten harmonirte. Wie nun meine Sachen entdeckt wurde betrefs Mord, so wurde ich durch die hiesige Polizei genötigt mit Gewalt durch Mißhandlungen Unwarheiten zu sagen, aus Angst um das ich keine Mißhandlungen mehr haben wollte, sagte ich nachher zu allen ja & habe dann Grans, durch Unwahrheit belastet. Meine Schwester Emma & Bruder Adolf welche ich um Hilfe rief da die kommen habe ich in Herrn Kommisar Rätz gegenwart zu Ihnen gesagt, Emma, Adolf, ich werde hir mit Gewalt & Schlägen gezwungen Unwahrheiten zu sagen. Ich habe Frau Witzel damals gebeten zu beantragen das ich meine Aussagen vor der Staatsanwaltschaft machen wollte, aber leider, ich wurde nicht gehört. Dann habe ich Gelogen & habe Grans Belastet um das ich Ruh hatte vor der Polizei. Da nun noch die Polizei sagte Grans Belastette mich auch noch sehr, dann habe ich, mir gesagt, das durfte Grans nicht da Grans zu viel gutes von mir gehabt hatte, je mehr ich Schwindelte über Grans je anständiger wurde ich behandelt. Betrefs Wiederrufen meine Aussagen vor Gericht mochte ich auch nicht, ich dachte nur an Rache an Grans & das ist mir auch mit Hülfe der Polizei gelungen. Ich mögte hir Erwähnen Hans Grans der wußte von meinen Vorleben nichts. Grans wußte nicht das ich je in einer Irrenanstalt war, hat mich betrefs auch nie bedroht, Grans wußte von keinen Mord, hat nie etwas gesehen hatte keine Ahnung. Alle die Aussagen die Grans machte wurden Grans nicht geglaubt, oder aber so gedreht, das Sie Grans Belasteten. Daher Grans seine Worte vor Gericht, Haarmann sagt Wahrheit & Dichtung so, sodas mann das nicht Unterscheiden kann. Ich, Fr. Haarmann rufe den Himmel zum Zeugen an, Grans ist Unschuldig verurteilt. Grans hat sich noch nicht mal der Helerei bei mir schuld gemacht. Grans hat mir niemals einen Menschen gebracht, welcher mir zum Opfer fiel & hätte Grans gewust das ich Mordete dann hätte Grans es bestimmt verhütet. Ich kann diese Schuld nicht mit ins Grab nehmen und Rufe meine Mutter zum Zeugen welche mir heilig ist & bei Gott ist. Hans Grans ist Unschuldig verurteilt durch die Schuld der Polizei & damals aus Rache von mir, weil Grans der nur Gutes von mir hatte noch schwer belastete. Nehmt mein bischen Leben ich fürchte mich nicht vor den Tod durch das Beil des Henkers es ist für mich eine Erlösung, aber stellen Sie sich in der Lage von Hans Grans, der muß an Gott & Gerechtigkeit verzweifeln durch meine Schuld. Ich wurde mit meinen Lügen geglaubt Grans mit seine Wahrheit verworfen. Möge Hans Grans mir verzeihen für meine Rache, die Menschheit aber mir meine Morde welche ich in Krankhaften Zustande beging. Mein Tod und Blut gebe ich gern zur Sühne in Gottes Arme und Gerechtigkeit.

(gez.) Fritz Haarmann.

Meine erste Vermutung, daß dieses Schreiben eine Verulkung sei – (denn ich hatte einen solchen Beweis für fast alle, sogar für meine zartesten Seelendeutungen nicht mehr erwartet) hat sich nicht bestätigt.

Gepeinigt von Gewissensqualen in der einzigen Beziehung, die ihm edlere Gefühle wachrief; gequält von Angst vor der Polizei, die durchaus etwas herausbringen wollte, wo doch nichts herauszubringen war als nur die Selbsterkenntnis der eigenen Mitschuld; gemartert endlich von der Pein, daß es zur Umkehr zu spät sei, daß man einen Widerruf keinesfalls in die Öffentlichkeit würde gelangen lassen, um nicht die große Schlappe unserer Rechtspflege einzugestehen, ja daß man vielleicht erklären würde: „Jetzt ist das Verfahren abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig“; von allen diesen Ängsten gequält, hat der unselige Mensch diesen Weg gewählt, um vielleicht durch den Druck der öffentlichen Meinung die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den jungen Grans doch noch zu erzwingen.

Es entstehen nun die Fragen: Kann man ihm glauben? und: Wird man ihm glauben? Denn natürlich ist auch mit der Möglichkeit zu rechnen, daß ein an „pseudologia fantastica“ leidender Seelenkranker im Entlastenwollen gerade so übertreibt wie er zuvor im Belastenwollen übertrieben hat. Und auch damit ist zu rechnen, daß dieser Mann immer neue Tricks ersinnt, nur um seine Hinrichtung hinauszuschieben. Folgendes aber scheint mir nunmehr bewiesen:

1. Das Urteil des Schwurgerichts Hannover kann nicht befriedigen. Die Behörden haben vermieden, die eigene Mitschuld klar hervortreten zu lassen.

2. Es ist bewiesen, daß Haarmann unter dem Druck bestimmter Behörden und Personen anders ausgesagt hat, als er in einer anderen Stadt, vor einem anderen Gericht und vor einer anderen Polizei ausgesagt hätte.

3. Das hannoversche Gericht hat ein Fehlurteil gesprochen! Es hat einen unter den Einflüssen der Zeit verwahrlosten Jüngling zum Tode verurteilt, einzig auf Aussagen eines Mannes hin, welchen fünf Irrenärzte für geisteskrank befunden haben. Die den Grans belastenden Indizien sind sämtlich auch durch In-den-Tag-hineinleben und Nichtswissen- und Nichtssehenwollen vollkommen erklärlich.

Der Prozeß hatte zwei glückliche Zufälle. Erstens: Daß in meiner Person ein Unbefangener, gegen Schuljuristerei, Schulmedizin und Schulpsychologie Gleichgültiger zufällig zugegen war. Zweitens: Daß man diesen nicht dulden konnte und entfernte.

Dadurch machte man mich zunächst mißtrauisch und brachte zweitens auch in weiter Öffentlichkeit die Befangenheit oder Unangemessenheit des Gerichtshofes zu Bewußtsein.

Für den Gerichtshof und zumal für den Vorsitzenden ist der Ausgang wohl eine schwere Schlappe: aber dennoch sollen alle für sie dankbar sein. Denn sie bewahrte unsere deutsche Rechtspflege vor einem durch einen seelenunkundigen Richterstand und durch eine unerhört unfähige Verteidigung verschuldeten nun völlig offenkundigen Justizmord.

Wenn ich bedachte: Was soll daraus werden?, dann schwebte mir vor eine grauenhafte Möglichkeit. Haarmann und Grans werden hingerichtet. Nach ihrem Tode findet man einen Brief. Darin steht Folgendes:

„Ich habe Rache am Leben genommen. Rache an dem Einzigen, den ich mit Wohltat überhäufte und der doch von mir abrückte, als mein schlimmes Geheimnis ans Licht kam. Da habe ich noch ein Mal um ihn geworben. Ich brachte ihn unter meine Klauen und wartete ab. Weil er mich nicht lieben konnte, darum habe ich auch ihn getötet. Zugleich war das meine Rache an der Polizei. Sie hat mich mißbraucht, benützt und verdorben und dabei heuchlerisch getan, als wolle man mich ‚bessern‘. Aber als die Mitschuld klar zu Tage trat, haben alle mich fallen gelassen und wollten doch so gern noch ein Mal mit meiner Hülfe sich billige Lorbeeren verschaffen für ihre ‚Karriere‘. Sie haben mir das Gesäß zerschlagen. Sie haben mir die Hoden gequetscht. (Da sieht man Mißhandlung nicht.) Sie haben mich mit dem Gummischlauch geprügelt. (Der hinterläßt keine Striemen.) Sie gaben mir nicht Ruh, bis ich Das gestand, was sie alle gerne hörten. Da hab ich ihnen denn den Triumph verschafft: ‚Wir haben doch was raus gekriegt.‘ und habe mit Hülfe der Polizei auch meine letzte Schufterei vollendet, das Liebste verdorben, was ich hatte. So habe ich alle an der Nase herumgeführt, gerade als sie wähnten, mich überwunden zu haben. Meine letzten Lebenswochen habe ich mir angenehm gemacht, indem ich mich für Euch angenehm machte. Und habe Euch doch nur zum Werkzeug meiner Rache am Leben benützt. Und dadurch eben Rache genommen an – Euch!! Rache auch am Gericht! Das mordet ja nicht wie ich aus Naturzwang. (Denn ist nicht auch Todesstrafe ein Morden am Menschen?), nein! das mordet aus Vernunft und positivem Recht. Dank der Moral! O Eure Moral! An’s Karrieremachen habt Ihr gedacht, meine Lieben. An Euer Urteil im Maule der Literaten. An Euch selber habt Ihr gedacht mehr als an die Sache. Und also war Euch jede meiner Lügen willkommen, wofern sie nur versprach, daß der Herr Oberstaatsanwalt Reichsgerichtspräsident, daß der Herr Landgerichtsdirektor ein Herr Oberlandesgerichtsdirektor werden möge. Ich nahm meine Rache auch an seelenlosen Verteidigern, diesen Opfern ihrer Talare. Brannten sie denn vom Willen zur Gerechtigkeit; sie bebten in Angst vor den Meinungen der Zeit und der großen Menge. Selbst der Blödeste, sogar ein Geschworener oder Schöffe müßte die Wahrheit fühlen, wären nicht alle so verblendet durch die Komödie der Ämter und der Amtsröcke. Ach und Eure Wissenschaft. Wie vermöchten Eure ‚Sachverständigen‘ wohl zuzugeben, daß Einer viel klüger sein kann als sie selber und dennoch ein Triebverfluchter und dennoch unverantwortlich im Sinn ungeschriebener Gesetze. Rache zuletzt am ganzen Volke! Begeistert hätte man mich gesteinigt ohne Gefühl dafür, daß ich genau das Selbe tat als Einer, was Ihr eben nur noch zu tun wagt als Viele. So bereue ich denn nicht und pfeife auf Eure Pfaffen samt Christentum. Ich kenne Euch alle zu gut und weiß wohl, wie es steht mit Eurer ‚Seele‘. Ihr bringt mich nicht um; ich kehre wieder, ja ich bin ewig mitten unter Euch. Und Ihr selber habt nun gemordet. Mögt Ihr es denn wissen: Hans Grans war unschuldig! Nun? Wie stehts um Euer Gewissen?“

Dies war meine Furcht. Denn so war Haarmanns stärkster Gedanke in seiner bösesten Stunde. Aber dieser arme Triebwüstling war ja wahrlich kein Teufel und mithin auch kein Charakter. Er war nichts als ein im Käfig verunzüchtetes und von der Gesellschaft mißbrauchtes primitives Tier, das vor dem Kreuz zusammenbrach und in der Hand eines starken Seelsorgers leicht hinzubringen wäre zu dem selbstaufhebenden Sühnewillen, den Schopenhauer nannte ‚unsern zweiten Weg ins Nirwana‘.

Wie wird das Drama nun zu Ende gehen? Im normalen Rechtsstaat müßte nach Erscheinen dieses hier vorliegenden Buches das Justizministerium das Urteil des Schwurgerichts Hannover kassieren und den Fall zu erneuter Behandlung an ein anderes Schwurgericht verweisen. Dieses wird zwar voraussichtlich das Todesurteil gegen Haarmann bestätigen; sicher aber das Todesurteil gegen Grans aufheben, falls dieser, was zu hoffen steht, den Schwindel eines „Gnadengesuches“ (durch das das hannoversche Gericht seine Verfehlungen zu verschleiern suchen wird) kräftig abweist und darauf besteht, daß er nicht Gnade, sondern Recht haben will. Möglich aber auch, daß man mit anderen Richtern, anderen Anwälten und Sachverständigen noch dahinter kommt, daß Haarmann (wofern er nicht dazu zu bestimmen ist, die Sühne, die er sich doch wünscht, klar an sich selber zu vollziehen) in eine Irrenanstalt gehört! Grans dagegen dürfte für sein Lebensschmarotzertum mit ein, zwei Jahren Gefängnis wegen Hehlerei hart genug bestraft sein. Er gehe ins Ausland, arbeite und werde ein Mann. Dann wird er sicherlich noch eine angesehene Stütze dieser Zeit und dieser Gesellschaft.

Hannover, den 8. Februar 1925.

Theodor Lessing.

Anmerkungen.

„Die Brut des Fenrir

Rötet mit Blut

Den Ratsaal der Götter.

Wißt Ihr’s zu deuten?“

Völu-Spâ.

Gleichwie man aus wenigen aufgefundenen Knochenresten die ganze heute ausgestorbene Tierwelt Amerikas und Australiens wieder vorzustellen vermocht hat, so vermag die Psychologie (aus den dunklen Resten von Tiermenschentum, die sich erhalten haben inmitten der durch Gesetz, Recht, Polizei, Gesellschaft, Sitte und Schule ebenso erhöhten als verbogenen Natur) nachträglich zu erschließen die Seelenkunde unserer frühesten Vorgeschlechter. – Es ist nun gewiß sehr billig, angesichts der hemmungslosen Brutalität von Hunger, Wollust und Machtwille sich schaudernd abzuwenden; aber daß gerade die Liebesleidenschaften und das Zärtlichkeitsbedürfnis wurzelhaft verbunden sind mit dem Drange zum Töten und Fressen (nicht etwa zum Quälen, nein zum Verschlingen eines begehrten Leibes), das läßt uns einen tiefen Blick tun in das Geheimnis der Natur, welches man mit dem Worte Grausamkeit ebenso verfehlt wie mit dem Worte Liebe (amor) oder Barmherzigkeit (caritas) ... In den wenigen Sekunden berauschenden Schauers sinken bei allen Geschöpfen all die lügenhaften Gewohnheiten der Kultur und alle Entstellungen wie Edeltümer der menschlichen Ethik und Logik als völlig wesenlos dahin und in der Ekstase wie im Tode werden alle gleich und wird alles Eins. Tod wie Wollust sind das Wiederauflösen in jene göttliche Sanftmut, daraus wir entstanden sind. Wir haben somit an Wesen wie diesem Haarmann Gelegenheit, uns selber in primitivster Rohnatur zu studieren; man mag dafür den Begriff „Atavismus“ gebrauchen, wenn man nur festhält, daß nicht etwa nur das Verbrechen, sondern auch das Genie, ja jegliche Art von Begeisterung und Traum auf genau den gleichen Atavismus hinweisen. Die Brunst mancher Tiere, die man wohl als ihren periodischen Wahnsinn bezeichnen kann, dürfte daher nur ein letztes Überbleibsel sein jenes Triebrausches, an welchem das domestizierte und mithin zivilisierte Menschentum keinen Anteil mehr hat, weil es, alles Elementarische zerlegend oder auf die Ebene: Zeit zerdehnend, die todumlohte Bluttrunkenheit vormenschlicher Traumekstase längst ersetzte durch zahllose künstliche Nervenanregungen und tägliche Lebensaufkitzelungen vom Bewußtsein aus.

Schon Kant hat in der „Naturgeschichte des Himmels“ den merkwürdigen Gedanken geäußert, daß die Liebeskämpfe und -Brünste der vormenschlichen Erdzeiten unvergleichlich todumdrohter und elementarer gewesen sein müßten, „denn mit dem Erkalten des zentralen Erdfeuers reifen auch Leidenschaften ihrer langsamen Auskühlung entgegen“.

Noch tiefer hat Nietzsche diesem Gesetz der fortschreitenden Vernüchterung nachgespürt; für ihn wurde zur Überzeugung: „Auch die Künste und selbst die Religionen sind heute Narkotika des überwachen Bewußtseins, durch welche wir genau wie durch Nikotin, Alkohol, Geschlechtsrausch uns einen Traumzustand künstlich schaffen oder erhalten, welchen das Blut allein nicht mehr hergibt.“

Im „Untergang der Erde am Geist“ habe ich endgültig und für immer klargelegt, daß die sogenannte Kultur selber mit allen ihren Werken, Worten und Werten, daß Artefakte, Kunstwerke, Bücher nichts als ein einziges Rausch-Surrogat sind; am besten zu vergleichen den großen Kohlenfeldern, ohne die wir erfrieren würden, die nichts sind als Niederschlag gewesener Sonnenleben und abgeblühter Lenze, uns im wachen Bewußtsein Lebenden nunmehr aber künstliche Wärmequellen und künstliche Blutwärme zuführen, ohne welche das bis zu abstrakter Objektivität, bis zu logomathischer Maschinerie erkaltete Bewußtseinstier in sich selber erstarren müßte.

So frevelhaft und paradox es klingt: ein Geschöpf wie dieser Haarmann inmitten eines Gerichts wie dem hannoverschen, wirkte zuweilen wie ein Stück Saurierzeitalter inmitten eines Saales voll Berufsautomaten und Zivilisationspuppen, welche ja oft unmenschlicher sind als jeder „Unmensch“.

Von der Art, wie in der Tagesliteratur gegen die hier vorliegende Darstellung des Haarmannprozesses und den Verfasser Stimmung gemacht wurde und sogar schließlich anhängig gemacht wurde ein freilich ergebnislos verlaufenes Disziplinarverfahren von seiten der Technischen Hochschule in Hannover (an welcher ich seit zwanzig Jahren, ohne je Beförderung oder Besoldung erhalten zu haben, als Privatdozent diene); davon kann vielleicht das folgende Zitat aus der „Deutschen Zeitung“ (vom 24. Dezember 1924) einen Begriff bewahren:

„Aus akademischen Kreisen wird uns geschrieben: Unangenehmes Aufsehen erregte in dem Haarmannprozeß in Hannover der Ausschluß des Prof. Dr. Lessing von der Technischen Hochschule Hannover aus dem Gerichtssaal und die Entziehung der ihm zur Verfügung gestellten Berichterstatterkarte durch das Gericht, weil er sich nach den Feststellungen der Verteidigung, des Staatsanwalts und des Vorsitzenden des Gerichtshofs schwerer Verstöße gegen das Grundgesetz jeder Berichterstattung, nämlich der Wahrheitsliebe hatte zuschulden kommen lassen. Die Art und Weise, wie Herr Lessing seine Pflichten des Berichterstatters auffaßte und der allerdings mißlungene Versuch, sich dem Gericht als Psychologe unterzuschieben, ist eines akademischen Lehrers in jeder Hinsicht unwürdig. Sie gibt Herrn Boelitz, derzeit preußischer Kultusminister, die Veranlassung, sich bei seiner ‚Säuberungsaktion‘ der preußischen Hochschulen auch dieses akademischen ‚Lehrers‘ etwas anzunehmen und entsprechende Schritte gegen seine weitere Wirksamkeit als solcher baldigst einzuleiten. Das vorgeschrittene Semester und die Besonnenheit der akademischen Jugend Hannovers bewahrte Herrn Lessing vor etwaigen ‚Beifallskundgebungen‘. Dafür wird aber erwartet, daß diese Angelegenheit baldigst bereinigt wird.“

Es ist gewiß lehrreich, neben dieses Zitat aus der „vornehmsten vaterländischen Zeitung“ einige Sätze aus dem Bericht zu stellen, den eine französische Zeitung von dem betreffenden Vorfall gegeben hat.

Le Temps (vom 12. Januar 1925): „Le professeur Théodore Lessing de Hanovre, docteur en philosophie et en médecine, un des esprits les plus libres, une des plumes les plus alertes du Reich républicain, s’était plongé corps et âme dans l’étude de ce cas unique; il avait approfondi ses problèmes juridiques, psychologiques, dépouillé l’immense dossier au point de le mieux connaître que les avocats de la défense. Combatif et irrespectueux il a lumineusement démontré la part de responsabilité des autorités hanovriennes, de la police, même des experts médicaux et publié les résultats de son enquête dans divers organes de gauche. Lessing fut demandé comme expert par le premier avocat de Haarmann. Mais le successeur refusa les services du spécialiste réputé: ‚Que diable saurions-nous faire d’éclaircissements psychologiques? ...‘ M Lessing assista donc aux audiences en qualité de journaliste. Le 11 décembre nous eûmes la surprise de voir Lessing exclu de la salle, conformément au paragraphe 176 de la procédure pénale. On chercha d’abord à lui faire entendre raison. ‚Nous ne vous avons pas admis ici comme publiciste, mais comme correspondant (Berichterstatter). Vous ne désirons pas avoir ici des gens qui se piquent de psychologie ... Vous allez donc nous promettre de ne reproduire que ce que nous disons!‘ ... Sur son refus, surpris, le brave Landgerichtsdirektor Boekelmann, un de ces juristes habitant le ‚ciel des abstractions‘, dont se moquait si agréablement Ihering, lui demande navré; ‚Comment vous êtes professeur? Est-ce possible? Un professeur, écrivant des feuilletons?‘ ... Et le procureur général: ‚... Nous avons des sentiments humains (!). Nous ne désirons pas vous priver de votre gagne-pain ...‘ On fait venir les experts (le bon billet) pour avoir leur avis sur l’état mental de Lessing. Il fut, cela va sans dire, moins favorable que celui sur Haarmann, qu’ils trouvèrent malgré tout responsable ... Et voilà comment on comprend dans la République allemande la liberté de pensée et de parole, le rôle du publiciste, les devoirs de la critique, le contrôle de la conscience publique. L’autorité des ‚classes dirigeantes‘ doit être sauvegardée au prix de toutes les hypocrisies et de toutes les injustices. ‚Perinde ac cadaver.‘ Juger une magistrature incapable, accuser une police notoirement au-dessous de sa tâche, dénoncer les gaffes de la science officielle, voilà le seul crime méritant une sanction rapide et efficace. Il fallait assister au procès de Hanovre observer le ‚traitement à la corporal‘ des cas juridiques les plus délicats, pour saisir le mécanisme mental de centaines de ces jugements révoltants prononcés au cours des dernières années de Fechenbach jusqu’à Ebert (Magdebourg) par une justice irrémédiablement inféodée à Potsdam contre tout ce qui osa représenter Weimar. Pour les deux magistratures du Reich, la révolution de 1918 n’a point eu lieu.“

Haarmann

Grans

Eine Schriftprobe Haarmanns

Eine Schriftprobe Grans

In der Sammlung
AUSSENSEITER DER GESELLSCHAFT
– DIE VERBRECHEN DER GEGENWART. –
erscheinen in kürzester Zeit folgende Bände:

*Band 1:

ALFRED DÖBLIN
DIE BEIDEN FREUNDINNEN UND IHR GIFTMORD

*Band 2:

EGON ERWIN KISCH
DER FALL DES GENERALSTABSCHEFS REDL

*Band 3:

EDUARD TRAUTNER
DER MORD AM POLIZEIAGENTEN BLAU

*Band 4:

ERNST WEISS
DER FALL VUKOBRANKOVICS

*Band 5:

IWAN GOLL
DIE ROTE IUNGFRAU GERMAINE BERTON

*Band 6:

THEODOR LESSING
HAARMANN, DIE GESCHICHTE EINES WERWOLFS

*Band 7:

KARL OTTEN
DER FALL STRAUSS

*Band 8:

ARTHUR HOLITSCHER
DER FALL RAVACHOL

*Band 9/10:

P. DREYFUS – PAUL MAYER
RECHT UND POLITIK IM FALL FECHENBACH

Band 111):

L. LANIA – HERRMANN
DER HITLER-PROZESS

Band 12:

THOMAS SCHRAMEK
DER FALL EGLOFFSTEIN

Band 13:

HENRI BARBUSSE
DIE MATROSEN DES SCHWARZEN MEERES

Band 14:

OTTO KAUS
DER FALL GROSSMANN

Band 15:

EUGEN ORTNER
DER FALL BERNOTAT

Band 16:

WALTER PETRY
DER FALL NÄGLER

Band 17:

FRIEDRICH STERNTHAL
DER FALL DER RATHENAUMÖRDER

Band 18:

RENÉ SCHICKELE
DIE CAILLAUXPROZESSE

Band 19:

KARL FEDERN
DER FALL MURRI-BONMARTINI

Band 20:

KURT KERSTEN
DER PROZESS GEGEN DIE MOSKAUER SOZIALREVOLUTIONÄRE

Band 21:

MARTIN BERADT
DER FALL HASSELBACH

Band 22:

F. A. ANGERMAYER
DER FALL DER PARISER AUTOMOBILBANDITEN

Band 23:

WILLY HAAS
DER FALL GROSS

Band 24:

WALTER VON HOLLANDER
DER FALL GRUPEN

Band 25:

MAX FREYHAN
DER JUWELENRAUB IN DER KÖPENICKERSTRASSE

Band 26:

HANS REISER
DER FALL STRASSER

Band 27:

FRANZ THEODOR CSOKOR
DER FALL EISLER

Band 28:

E. I. GUMBEL
EIN POLITISCHER MORD

Band 29:

EDUARD TRAUTNER
DER FALL DES SCHUPOWACHTMEISTERS GERTH

Band 30:

ARNOLT BRONNEN
DER FALL VAQUIER

Band 31:

HERMANN UNGAR
DER FALL ANGERSTEIN

Band 32:

JOSEPH ROTH
DER FALL HOFRICHTER

Die mit * versehenen Bände sind bereits erschienen.

1) Bei den folgenden noch nicht erschienenen Bänden behält sich der Verlag Änderungen sowohl der Titel als auch der Reihenfolge usw. ausdrücklich vor.

Ferner Bände von:

MAX BROD, OTTO FLAKE, WALTER HASENCLEVER, GEORG KAISER, THOMAS MANN, LEO MATTHIAS, JAKOB WASSERMANN, ALFRED WOLFENSTEIN und vielen Anderen.

OHLENROTH’SCHE BUCHDRUCKEREI ERFURT

Anmerkungen zur Transkription

Das Cover wurde vom Bearbeiter den ursprünglichen Bucheinbänden der Serie nachempfunden und der public domain zur Verfügung gestellt.

Offensichtliche Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Weitere Änderungen, teilweise unter Zuhilfenahme anderer Auflagen, sind hier aufgeführt (vorher/nachher):