DAS ENDE DER "POETISCHEN GERECHTIGKEIT".
Aber soll nicht etwa die poetische Gerechtigkeit etwas ganz anderes sein als die sonstige Gerechtigkeit? Gewiß, hören wir sagen, ist sie etwas anderes. Was sie auszeichnet, ist, daß sie nicht bloße äußere Gerechtigkeit ist, sich nicht lediglich in der äußeren Strafe vorverwirklicht. "Wie gelinde ist die Strafe der DESDEMONA, der CORDELIA für geringe Schuld; wie furchtbar die MACBETHs."—Und inwiefern dies?—"Die Schuld der Naiven kommt kaum zu ihrem Bewußtsein, Der Zuschauer muß das Gewissen für sie haben; so für LEAR, ROMEO und JULIA, OTHELLO, DESDEMONA, CORDELIA, OPHELIA."—
In der That eine sonderbare Art, die poetische Gerechtigkeit zu rechtfertigen. Oder heißt es nicht zum Unrecht den Hohn hinzufügen, wenn ich einen Menschen erst äußerlich über Gebühr "strafe" und dann damit tröste, daß ich ihm sage, er habe ja sein gutes Gewissen. Wird er nicht eben, weil er ein gutes Gewissen hat, ein Recht haben, die Strafe nicht als solche anzuerkennen, sondern als unverdientes Geschick abzuweisen?
Freilich, in den eben angeführten Worten ist vorausgesetzt, der Held befinde sich mit dem Bewußtsein seiner Schuldlosigkeit im Wahn. Was von diesem Gedanken zu halten sei, haben wir schon gesehen. Nicht nur die gestrafte Person müßte sich in jedem der angeführten Fälle in Selbsttäuschung befinden, sondern mit ihr zugleich das ganze Kunstwerk, dem sie angehört, und der Dichter, der dasselbe geschaffen hat. Der Zuschauer, der das Gewissen für den Helden hätte, hätte es zugleich für den Dichter und sein Werk. Er verbesserte, d. h. verfälschte die Tragödie nach seiner Idee von poetischer Gerechtigkeit.—Wir sehen hier die Gerechtigkeitstheorie genau auf dem Punkte angelangt, auf dem sich die pessimistische Theorie der Resignation befand, wenn sie die Resignation, weil nun einmal das Kunstwerk nichts davon wußte, der Reflexion des Zuschauers überließ.
Wenn wir aber davon absehen, was wäre das für eine "sittliche"
Weltordnung, die die Strafe des Helden dadurch milderte, daß sie ihn in
sittlicher Selbstverblendung ließe.—Wie sinkt die Theorie der poetischen
Gerechtigkeit tiefer und tiefer mit jedem Versuche, sich zu retten.
Es ist aber von hier nur ein Schritt zur völligen Selbstaufhebung der Theorie. Der Schritt ist gethan, sobald auf die innere Strafe, überhaupt auf das, was im Bewußtsein der "Gestraften" vorgeht, das Hauptgewicht oder alles Gewicht gelegt wird; wenn wir hören, die poetische Gerechtigkeit walte gar "nicht im Physischen, sondern im Psychischen".
Ist es denn aber nicht so, so kann man fragen, daß die größere Strafe die innere Strafe, die Strafe des bösen Gewissens ist, daß andererseits die Tugend in sich selbst den Grund höchster Befriedigung, höchsten Glückes trägt? Darauf antworte ich, daß ganz gewiß in der Tragödie die innere Strafe nicht nur die größere, sondern daß sie diejenige ist, auf die es bei der Bestrafung des Bösen einzig ankommt; und daß ohne Zweifel die Guten, die vom Schicksal verfolgt werden, nur im Bewußtsein ihres guten Wollens ihren "Lohn" finden können. Aber was will das hier? Glaubt man die Theorie der poetischen Gerechtigkeit dadurch vor dem Bankrott bewahren zu können, daß man in dieser Zuteilung innerer Strafe und inneren Lohnes, die ja ganz gewiß immer nach "Verdienst" erfolgen wird, die poetische Gerechtigkeit findet?
Man hat in der That den Versuch gemacht,—ohne zu sehen, daß man damit der poetischen Gerechtigkeit einen völlig neuen Sinn gab und den Boden der Gerechtigkeits- oder Straftheorie ganz und gar verließ. Die Frage, um die es sich bei dem Streit um die poetische Gerechtigkeit handelt, ist ja doch einzig die und kann einzig die sein, warum der Held in der Tragödie vom Unglück verfolgt werde, unter den Schlägen des Schicksals leide und schließlich physisch untergehe. Darüber und nur darüber ist Streit, ob dies Leiden und dieser Untergang überall als Strafe für eine entsprechende Schuld zu fassen sei oder nicht.
Dagegen befinden wir uns auf völlig anderem Boden, sobald es als poetische Gerechtigkeit gepriesen wird, daß nicht nur die Bösen in der Marter des bösen Gewissens ihre innere Strafe, sondern auch die Guten, bei allen Schlägen das Schicksals, im Bewußtsein des Guten ihren inneren Lohn empfangen. Ja es ist damit die poetische Gerechtigkeit im eigentlichen und ursprünglichen Sinne des Wortes aufs entschiedenste geleugnet. Ist das Bewußtsein des Guten gerechter Lohn, also berechtigt, dann hat es ganz gewiß keinen Sinn mehr, das Leiden, das die Träger dieses Bewußtseins trifft, als verdiente Strafe zu fassen. Ist es aber nicht verdiente Strafe, so ist es unverdientes Geschick, also ein Geschehen, in dem sich gar keine Gerechtigkeit, mithin auch keine poetische Gerechtigkeit verwirklicht. Die Theorie ist damit in ihr Gegenteil umgeschlagen. Natürlich streiten wir gegen diese in ihr Gegenteil umgeschlagene Theorie nicht mehr.
Wir streiten ebenso wenig gegen diejenige Theorie der poetischen Gerechtigkeit, die unter poetischer Gerechtigkeit von vornherein, freilich wiederum ohne davon ein Bewußtsein zu haben, etwas versteht, das mit Gerechtigkeit irgend welcher Art, darum auch mit poetischer, gar nichts zu thun hat. Nur gegen den unberechtigten Wortgebrauch und die daraus notwendig entstehende Verwirrung kämpfen wir auch in diesem Falle.
Es giebt eine für das poetische Kunstwerk überhaupt, vor allem aber für die Tragödie giltige Forderung der poetischen Begründung oder Motivierung. Das Schicksal des Helden muß sich, wie aus den Umständen und dem Charakter derjenigen, die ihm das Schicksal bereiten, so auch aus seinem eigenen Charakter und Handeln auf begreifliche Weise ergeben. Sein Leiden und Untergang muß zufolge der Art, wie er auftritt und sich geberdet, möglich erscheinen, nicht in dem bloß logischen Sinne, daß wir die Unmöglichkeit nicht behaupten können, sondern in dem ästhetischen Sinne, daß uns nach gewohnter Vorstellungsweise einleuchtet, wie es bei solchem Verhalten, zugleich unter Voraussetzung solcher Umstände und eines solchen Charakters der Gegner, so habe kommen können und am Ende kommen müssen.
Diese Forderung nun und nichts anderes meinen einige, wenn sie die Forderung der poetischen Gerechtigkeit stellen, nur daß sie sich über ihre eigene Meinung täuschen. Sie verwechseln die sachliche oder psychologische mit der moralischen Begründung und schieben jener diese, ohne es zu wissen, unter. Auch der Held, nicht die Umstände und Gegner allein, ist an seinem Schicksal "Schuld", so nämlich wie der Regen "Schuld" ist am Wachstum der Pflanzen, oder die Dürre "Schuld" ist an ihrem Verwelken, d. h. er ist Mitursache desselben. Aus diesem Schuldsein macht man ein Schuldigsein. Der Held der gewiß jederzeit an seinem Tod mit "Schuld" ist, wird "des Todes schuldig". Damit ist die Theorie der poetischen Gerechtigkeit geboren. Sie beruht schließlich auf einem Wortspiel.
Hiermit nehmen wir Abschied von der Theorie der poetischen Gerechtigkeit und zugleich überhaupt von den Theorien der Tragödie, die in dem Kunstwerk statt des Kunstwerkes ihre Weltanschauung suchen und finden. Der Vollständigkeit halber wäre auch noch diejenige Theorie zu erwähnen gewesen, die den Helden und den Zuschauer mit dem ausgleichenden, besseren bzw. für den Bösen schlimmeren Jenseits tröstet. Aber dagegen ist nichts Neues zu sagen. Wir wissen, daß die Tragödie abschließt, wo sie abschließt. Läßt sie der Dichter, wie im "Faust", im Jenseits abschließen, dann und nur dann kann sie auch für uns im Jenseits abschließen. Dann aber braucht man uns nicht mehr mit der Aussicht auf das Jenseits zu trösten.