DIE BESTRAFUNG DER BÖSEN UND DIE MACHT DES GUTEN.

Dieser Unterschied zwischen Arten des Trauerspiels tritt aber zurück gegenüber einem anderen, tiefer greifenden. Wie fügt sich MACBETH unseren Bestimmungen ein?

Auch MACBETH leidet "für" etwas. Aber nicht für ein gutes Wollen, sondern für ungeheure Frevel. Offenbar hat hier das "für" einen anderen Sinn, als oben. Ich könnte es verdeutlichen, indem ich sagte, MACBETH leide "zur Strafe für" seine Frevel, oder leide für die "Schuld", die er durch seine Frevel auf sich geladen habe. Damit scheint die Schuld- und Straftheorie oder Theorie der "poetischen Gerechtigkeit" wenigstens teilweise wieder in ihr Recht eingesetzt.

Aber es fragt sich, was wir unter Strafe verstehen. Wir sahen oben, was allein der Strafe sittliche, also ästhetische Bedeutung verleiht. Nämlich die Reaktion des sittlichen Willens—nicht gegen den Bösen; eine solche wäre widersinnig und damit das Gegenteil der Reaktion eines sittlichen Willens,—sondern gegen das Böse. Der böse Wille, so sagten wir, muß getroffen, gebrochen überwunden werden; oder die Strafe ist nicht Strafe, sondern nutzlose und eben damit unser Gefühl beleidigende Schädigung.

Dies bestätigt uns die Erfahrung. Wenn wir es außerhalb der Bühne erleben, daß den Verbrecher die Strafe ereilt, so halten wir dies freilich für recht und in der Ordnung. Aber eine erhebende Wirkung verspüren wir von dieser bloßen äußeren Thatsache der Bestrafung nicht, die Strafe mag noch so wohlverdient sein. Sie wird besonders wohlverdient erscheinen müssen, wenn der Verbrecher noch angesichts und während des Vollzugs der Strafe verstockt bleibt. Aber gerade dann sind wir von jeder erhebenden Wirkung am weitesten entfernt.

Vollends gilt dies, wenn die Strafe in Verhängung des Todes besteht. Solche Strafe wird ja von nicht wenigen überhaupt als unrecht, unsittlich, empörend abgewiesen. Ihnen stehen andere entgegen, denen sie zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung notwendig und darum gut erscheint. Lassen wir hier dahingestellt, ob mit dieser "Aufrechterhaltung der Rechtsordnung" überall ein klarer und widerspruchslos denkbarer Begriff sich verbindet. Welchen Begriff wir allein damit verbinden können, haben wir oben angedeutet, und wir werden, was die Tragödie betrifft, darauf zurückkommen. Einstweilen genügt uns daß in jedem Falle niemand zum Anblick des Vollzugs der Todesstrafe sich drängt, weil er einen sittlich erhebenden Genuß, weil er sittliche Genugthuung davon erwartet. Und auf der Bühne sollten wir solchen Genuß, solche sittliche Genugthuung daraus schöpfen!

Wohl aber übt es eine erhebende und sittlich befreiende Wirkung, wenn wir sehen, wie MACBETHs Trotz getroffen, sein Glaube alles Sittliche verhöhnen zu können für ihn selbst zu Schanden geworden ist, wie er also nicht nur gestraft ist, sondern sich innerlich gestraft weiß. Damit erfüllt eben die Strafe die Forderung, die wir ehemals an sie stellten, wenn sie ihren Namen verdienen solle. Die Strafe, die MACBETH erfährt, ist, was die "Strafe" der ANTIGONE sein müßte, aber, wie wir sahen, ganz und gar nicht ist.

Wir müssen aber, was wir hier unter Strafe verstehen, oder in wiefern wir der Strafe eine sittlich erhebende Wirkung beimessen können, noch genauer bestimmen. Wir müssen vor allem uns darüber klar sein, daß auch bei der inneren Wirkung der Strafe nicht das Gebrochensein, das Zuschandenwerden, das darin sich verwirklichende Leiden als solches den Grund der sittlichen Erhebung ausmacht. Das wäre ein Rückfall in den zurückgewiesenen Fehler.

Kein Leiden, wie es auch heißen mag, kann durch sein bloßes Dasein erfreuen. Der Grund des Genusses kann in keiner Weise in einem lediglich Negativen, er kann auch nicht in der inneren Negation bestehen. Sondern das macht hier wie überall den Genuß am Leiden, daß in dem Leiden ein positiv Wertvolles der Persönlichkeit zu Tage kommt. Dies positiv Wertvolle ist aber hier die Stimme des Gewissens und der Wahrheit. Sie erwacht in der bösen Persönlichkeit und schafft ihr durch ihr Erwachen und Sichregen das innere Leiden. Das Leiden erhebt und erzeugt Genugthuung, sofern in ihm die innere Macht des Guten aber das Böse in der Persönlichkeit sich kundgiebt.

Hiergegen bleibt noch ein Einwand zurückzuweisen. Kein Leiden, sagten wir, schaffe durch sein bloßes Dasein Genuß. Aber giebt es nicht Schadenfreude, angenehmes Gefühl der befriedigten Rache? Solche Gefühle mag man sonst nicht hochstellen. Sie könnten darum doch durch den besonderen Charakter, den sie der Tragödie gegenüber annehmen, zum Genuß der Tragödie beitragen.

In der That giebt es dergleichen. Wir können sogar von einer doppelten Schadenfreude reden, einer egoistischen und einer nichtegoistischen oder sittlichen.

Wir empfinden zwar nicht Freude an dem Schaden, dem äußeren oder inneren Leiden jedes Beliebigen, wohl aber können wir Freude haben an dem Schaden desjenigen, der uns geschädigt, sich uns überlegen gezeigt, oder in irgend einer Weise sich uns gegenüber wirklich oder vermeintlich überhoben hat, ja der auch nur durch das, was er ist, oder hat, uns einen eigenen Mangel fühlbar macht. Dies ist die egoistische Schadenfreude. Dagegen ist es nicht egoistische Schadenfreude, aber doch auch "Schadenfreude", wenn ich mich freue über den Schaden desjenigen, der Unrecht gethan hat, gleichgiltig an wem es begangen wurde.

Es kommt aber hier alles auf das psychologische Verständnis dessen an, was wir Schadenfreude nennen. Und dazu gehört vor allem, daß wir uns des positiven Kerns der Schadenfreude bewußt sind. Dieser ist bei der egoistischen Schadenfreude Genuß des befreiten und gehobenen Selbstgefühls. Darum eben heißt sie egoistisch. Die Schädigung, die ich von der fremden Persönlichkeit erfahren habe, ihre Überhebnug oder Überlegenheit, das Bewußtsein des eigenen Mangels, das alles bedeutet für mich Niederdrückung, Hemmung, Störung meines Selbstgefühls. Von dem Druck oder der Störung fühle ich mich befreit durch den der fremden Persönlichkeit zugefügten Schaden.

Aber wie ist dies möglich? Der mir zugefügte Schaden wird ja nicht aufgehoben durch den Schaden, den mein Schädiger erleidet. Es wird damit nur der Schaden in der Welt verdoppelt. Auch sonst wird mir kein faktischer Gewinn, der mein Selbstgefühl heben könnte, zu Teil. Mein Mangel wird nicht geringer.—Umso sicherer habe ich einen ideellen Gewinn. Aber auch ihn ziehe ich nicht aus dem Schaden, den die fremde Persönlichkeit erfährt, sondern aus dem mit dem Bewußtsein desselben verbundenen Gedanken der Hemmung oder Verminderung des fremden Selbstgefühls. Daher ich die Schadenfreude erst empfinde, wenn ich annehmen kann, die fremde Persönlichkeit habe den Schaden nicht nur erfahren, sondern fühle ihn auch und fühle sich dadurch in ihrem Selbstgefühl getroffen. Die fremde Persönlichkeit kann sich, so meine ich, nachdem sie den Schaden erfahren hat, nicht mehr so, wie sie es that, gegen mich überheben oder sich mir überlegen glauben; ich brauche mich nicht mehr, wie vorher, durch den Gedanken ihrer Überhöhung oder das Nachempfinden ihres Überlegenheitsbewußtseins in mir gedrückt zu fühlen.—Damit ist zugleich gesagt, daß auch dann, wenn ich von der fremden Persönlichkeit thatsächlichen Schaden erfahren habe, das Bestreben ihr wieder zu schaden in dem Gedanken, daß sie sich gegen mich überhebe oder mir überlegen fühle, seinen eigentlichen Grund hat, daß also auch bei solcher realen Schädigung die darin liegende Überhebung das mir eigentlich Unerträgliche ist.

Doch auch damit ist die Schadenfreude nicht erklärt. Daß ich nicht mehr den drückenden Gedanken der fremden Überhebung in mir vollziehe, das schafft mir nicht die in der Schadenfreude liegende positive und eigenartige Lust. Jener drückende Gedanke schwindet ja immer auch dann, wenn ich ihn für einen Augenblick oder längere Zeit hindurch vergesse. Und doch ergiebt sich daraus kein der Schadenfreude vergleichbares Gefühl. Vielmehr muß noch Eines hinzukommen; und das ist der Gedanke, daß die fremde Persönlichkeit, indem sie sich in ihrem eigenen Selbst vermindert weiß, nicht umhin kann, nunmehr mich, oder wenn sie von mir nichts weiß, Meinesgleichen als sich gleich, und zu gleichem Selbstbewußtsein berechtigt anzuerkennen. Und wiederum ist dabei nicht das Entscheidende, daß überhaupt mein Selbst und Selbstbewußtsein anerkannt wird;—denn solche Anerkennung finde ich ja sonst in allen möglichen Individuen, die sich nicht gegen mich überheben oder gar mir positiven Respekt bekunden. Vielmehr kommt alles darauf an, daß eben die Persönlichkeit, die sich gegen mich überhob oder mir überlegen war, ihrer Überhebung oder ihrem Überlegenheitsbewußtsein zum Trotz zur Anerkennung sich gezwungen sieht. Dadurch gewinnt die Anerkennung ein Gewicht und für mich einen Wert, den sonstige Anerkennung für mich nicht besitzt. Es schafft mir Genugthuung, mich in eine Art von Respekt gesetzt zu sehen, da und gerade da, wo kein solcher Respekt und keine Neigung dazu vorhanden war. Und in dieser Genugthuung erst besteht die Schadenfreude.—Weil sie darin besteht, darum ist meine Schadenfreude umso vollkommener, je überlegener mir derjenige zu sein oder sich zu fühlen schien, an dessen Schaden ich mich freue, und je vollkommener die bewußte Demütigung ist, die ich bei ihm, nachdem er den Schaden erfahren hat, meine annehmen zu dürfen.—Man sieht, es verhält sich mit dieser egoistischen Schadenfreude völlig analog wie mit der Grausamkeitswollust, von der oben die Rede war. Die Grausamkeitswollust ist eben am Ende nur eine andere Art der Schadenfreude.

Es braucht nun aber nicht mehr gesagt zu werden, daß solche egoistische Schadenfreude ebenso gut wie die Grausamkeitswollust dem Kunstwerke gegenüber ausgeschlossen ist. Der Held der Tragödie insbesondere schädigt uns nicht, er weiß nichts von Überlegenheit und Überhebung uns gegenüber, es hat keinen Sinn sich mit ihm vergleichen oder messen zu wollen und über das für die eigene Person ungünstige Ergebnis der Vergleichung und Messung ihm zu grollen. Vor allem dem bewahrt uns die absolute Kluft zwischen der Welt des Kunstwerkes und uns.

Obgleich dies alles nicht gesagt zu werden braucht, so ist es doch für das Verständnis des Kunstwerkes grundwesentlich es zu wissen. Wir betonten schon, daß das sittliche Urteil gegenüber dem Kunstwerke reiner sei als unser sonstiges sittliches Urteil, und daß es dies darum sei, weil es von Rücksichten auf das, was außerhalb der Welt des Kunstwerkes liege, frei bleibe. Hier nun sehen wir an einem Punkte deutlich, wiefern diese Behauptung zutrifft. Was ist es denn, das im Leben vor allem unser sittliches Urteil trübt? Gewiß die Beziehung auf uns und unser Selbstgefühl. Statt eine Person und ihr Handeln nach ihrem eigenen Werte und nur danach zu beurteilen, sind wir geneigt sie vielmehr zu beurteilen nach dem realen oder ideellen Gewinn oder Verlust, der uns oder unserem Selbstgefühl aus ihrem Dasein oder Handeln erwächst oder erwachsen könnte. Daß davon nicht nur gegenüber der Tragödie, sondern gegenüber jedem darstellenden Kunstwerk—trotz aller Theorien, die das Gegenteil behaupten und so den Sinn des Kunstwerkes in Widersinn verkehren—keine Rede ist und keine Rede sein kann, dies ist es zunächst, was dem Kunstwerk und damit auch der Tragödie einen besonderen, durch nichts in der Welt zu ersetzenden sittlichen Wert verleiht.

Je weniger nun aber die egoistische Schadenfreude beim Genuß der Tragödie mitsprechen kann, umsomehr scheint die andere, die von uns oben zugestandene nichtegoistische Schadenfreude dabei beteiligt zu sein. Dies leugne ich denn auch nicht. Sie ist nicht nur dabei beteiligt, sondern sie macht das Wesen des Genusses aus. Die unegoistische oder sittliche Schadenfreude ist eben gar nichts, eine leere Illusion, oder sie ist jene Freude an der inneren Macht des Guten, auf die wir den tragischen Genuß zurückgeführt haben.

Was bei der egoistischen Schadenfreude unser Selbstgefühl, das ist bei der nichtegoistischen oder sittlichen unser sittliches Gefühl. Wie dort durch die Überhebung gegen unsere Person unser Selbstgefühl, so wird hier durch die Überhebung gegen die Forderungen unseres sittlichen Bewußtseins unser sittliches Gefühl bedrückt, gehemmt, verletzt. Wir verspüren hier wie dort Genugthuung, nicht weil durch das Leiden die Überhöhung aufgehoben, sondern weil sie in Anerkennung dessen verwandelt ist, wogegen die Persönlichkeit sich erhob. Endlich ist auch hier wesentlich, daß eben derjenige zur Anerkennung der sittlichen Forderungen sich gezwungen sieht, der mit aller Gewalt sich dagegen sträubte und vielleicht bis zuletzt sich dagegen sträubt. Je mehr er sich sträubt, umsomehr kommt die innere Macht des Guten in jenem Zwang der Anerkennung zu Tage.—So hat die Berufung auf die Thatsache der Schadenfreude nur unsere schon ausgesprochene Anschauung bestätigt.

Welche Bedeutung können nun noch bei Tragödien von der Art des "MACBETH" jene uns bekannten Wendungen haben, daß in der Tragödie die sittliche Weltordnung wiederhergestellt erscheine, daß die Idee triumphiere oder das Recht gesühnt werde? Die Antwort liegt in dem bisher Gesagten. Die "sittliche Weltordnung" wird wiederhergestellt, nicht in dieser Allgemeinheit, sondern sofern das Gute im Helden Macht gewinnt. Seine Überhebung über die sittlichen Forderungen, das war die Verkehrung der sittlichen Weltordnung, nämlich der sittlichen Ordnung in der Welt der Tragödie. Daß er sich beugt und wenn auch noch so unwillig beugen muß, daß ist ihre Wiederherstellung.—Die "Idee" triumphiert, aber nicht als dies Abstraktum, sondern als die Stimme des Gewissens und der Wahrheit im Helden.—Damit ist dann auch schon dem "Rechte" sein Recht geworden. Das Recht wird gesühnt, d. h. das Rechtsbewußtsein im Helden, das durch die böse Leidenschaft niedergehalten war, kommt zur Geltung; und eben damit findet unser Rechtsbewußtsein, das er verneint hatte, seine Anerkennung. Jede sonstige Sühnung des Rechtes ist eine inhaltleere Phrase.

Man hat auch wohl gesagt, die sittliche Weltordnung, die Idee, das Recht sei der eigentliche Held der Tragödie, nicht die einzelne Persönlichkeit. Von diesem Satze kann der erste Teil zugestanden werden, wenn man den zweiten preisgiebt. Die sittliche Weltordnung, die Idee, das Recht ist der Held eben in der einzelnen Persönlichkeit und genau so weit, als es die einzelne Persönlichkeit ist.

Wir sind in diesen Erörterungen davon ausgegangen, daß ein MACBETH "für" ungeheure Frevel leide; den Sinn dieses "für" suchte ich deutlich zu machen. Es leuchtet jetzt auch ein, wie mit diesem Moment die anderen oben unterschiedenen und als wesentlich für den tragischen Genuß bezeichneten Momente aufs engste zusammenhängen. Was ist der Gegenstand des Leidens für MACBETH? "Worunter" leidet er? Äußerlich betrachtet unter dem Scheitern seiner Pläne, tiefer gefaßt unter der Anklage seines Gewissens, der Notwendigkeit, die sittliche Weltordnung anzuerkennen.

Die innere Macht des Guten, die sich damit an ihm erweist, muß aber umso größer erscheinen, je gewaltiger in ihm die Macht der bösen Leidenschaft ist, je heftiger er darum gegen das Gute ankämpft. Insofern kommt es auch hier darauf an, "was für eine Persönlichkeit" es ist, die leidet, und "wie" sie leidet oder zu dem sich verhält, was ihr das Leiden schafft. Nicht die Schwächlinge im Bösen, nicht diejenigen, die noch von ihrem bösen Wollen ablassen und, ohne darüber zu Grunde zu gehen, zum Pfade der Tugend zurückkehren können, am wenigsten die weichlich Bereuenden sind die tragisch wirksamsten Gestalten, soweit die tragische Wirkung durch die Wahrnehmung der inneren Macht des Guten über das Böse bedingt ist, sondern die Helden der bösen Leidenschaft, diejenigen, die alles an ihre Leidenschaft setzen, und schließlich knirschend die sittliche Weltordnung anerkennen, aber doch eben sie anerkennen. Nur wo das Böse ein gewaltiges ist, bedarf es einer gewaltigen sittlichen Macht, um es zu brechen, erst wenn es den ganzen Menschen beherrscht, so daß er ohne die Verwirklichung des bösen Wollens nicht leben kann, zeigt sich die sittliche Macht, die trotzdem sich Anerkennung verschafft, in ihrer vollen Größe. Dann wird aber das böse Wollen sich zu behaupten suchen müssen bis zum Ende. Der Held wird kämpfen und kämpfend untergehen.—Es ist wiederum eine wichtige Einsicht, die hier sich ergiebt. Sie ergiebt sich aber aus der richtigen Fassung des Sinnes der Tragödie mit Notwendigkeit.

Endlich ist nicht minder deutlich, daß die Wirkung einer Tragödie von der hier in Rede stehenden Art sich steigert mit der "Tiefe" des Leidens. In ihr zeigt sich ja wiederum die Stärke dessen, wogegen der Held—zuletzt vergeblich—ankämpft.