ÜBER DEN GROSSEN NÜRNBERGER GLÜCKSHAFEN VOM JAHRE 1579 UND EINIGE ANDERE VERANSTALTUNGEN SOLCHER ART.
VON TH. HAMPE.
Wann zuerst in Nürnberg Glückshäfen gehalten, d. h. in der Sprache des 15.-17. Jahrhunderts Lotterien veranstaltet worden sind, steht nicht völlig fest. Der bekannte Nürnberger Ratsschreiber und Annalist Johann Müllner, der um die Wende des 16. und 17. Jahrhunderts lebte, (und nach ihm u. a. Vulpius in seinen »Curiositäten« X, 143) erwähnt eines Glückshafens bereits zum Jahre 1477 im Anschluß an ein angeblich in diesem Jahre stattgehabtes Armbrustschießen nebst Wettrennen und Schachturnier mit folgenden Worten:
»Uberdiß hat man auch einen glückshafen angerichtet; in diesem sind 26 gaben gewesen, etliche silberne geschirr, das beste eine silbern verguldete scheuren und die letzte eine silbern verguldete scheuren um 12 f. Man hat umb einen zettul eingelegt 52 ₰ und die nahmen der einleger alle in einen hafen und in einen andern hafen die gaben samt so viel weisen zettuln als der nahmen gewesen, gelegt, und jedesmal 2 nemlich aus jeden hafen einen zugleich zurückgenommen, und so mit einem namen eine gab herauskommen, der hat sie gewonnen[34].«
Indessen findet die Nachricht von diesem Glückshafen des Jahres 1477 in den offiziellen Akten, insbesondere in den aus dieser Zeit bereits vollständig erhaltenen Nürnberger Ratsprotokollen keine Bestätigung. Ebensowenig trifft die Nachricht verschiedener Chroniken, denen z. B. Kriegk gefolgt ist[35], zu, wonach 1487 ein Glückshafen in Nürnberg angerichtet worden wäre. Schon die Herausgeber der Städtechroniken haben diesen Irrtum richtig gestellt und auf Grund der Jahresregister d. h. Stadtrechnungen und der Ratsmanuale nachgewiesen, daß Heinrich Deichsler in seiner Chronik recht hat, wenn er diesen Glückshafen in den Juli des Jahres 1489 setzt[36]. Der kurzen Beschreibung des Glückshafens fügt Deichsler noch den Satz hinzu: »und gedaht vor kein mensch kains hafen hie«, womit er wohl gleichfalls das Richtige trifft. Von diesem frühesten Nürnberger Glückshafen nun und dem damit verbundenen Büchsenschießen hat sich eine spezifizierte Rechnung erhalten, die gegenwärtig im Kreisarchiv Nürnberg verwahrt wird, und die ich, da es sich um eines der ältesten Dokumente dieser Art handelt und aus ihr manches über die sich in jener Frühzeit offenbar noch in bescheidenen Grenzen haltende Volksbelustigung zu entnehmen ist, in der Anmerkung[37] unverkürzt zum Abdruck bringe. Ist es mir doch bei der vorliegenden Arbeit wesentlich um die Mitteilung eben von Dokumenten zur Geschichte der Glückshäfen in Nürnberg, als deren bedeutendster derjenige des Jahres 1579 betrachtet werden darf, zu thun.
Aus den neunzig Jahren, die zwischen jenem ersten und diesem großen Nürnberger Glückshafen liegen, findet sich kaum eine ausführlichere Notiz über einen »zu Nürnberg ausgegangenen Hafen« — um in der Sprache des 16. Jahrhunderts zu reden —, wenn freilich auch zu vermuten ist, daß kleinere Veranstaltungen dieser Art gelegentlich mit den häufig abgehaltenen Armbrust-, Büchsen- und sonstigen Schießen verbunden gewesen sein mögen. So verzeichnen die Chroniken zu dem großen Armbrustschießen des Jahres 1561 außer anderen nebenher gehenden Lustbarkeiten auch ein »Silber- und Zinnspielen«, womit wohl gleichfalls eine Art Glücksspiel um allerlei Silber- und Zinngeschirr gemeint ist, das aber ohne Zweifel rein privater Natur war[38]. Eine vom Rat der Stadt selbst unterstützte oder doch begünstigte größere Lotterie, wie sie etwa 1501 anläßlich eines Stahl- und Büchsenschießens zu Köln stattfand oder wie es der bekannte Rostocker Glückshafen des Eler Lange vom Jahre 1518 war, hat in Nürnberg, wie es scheint, vor 1579 nicht wieder stattgefunden. Von jenen Veranstaltungen zu Köln und Rostock wissen wir vor allem durch die erhaltenen gedruckten Anschlagzettel, von denen sich ein Exemplar des Kölner Einblattdrucks im Kupferstichkabinet des Germanischen Museums (H. B. 631), das einzige noch vorhandene Exemplar des Rostocker Blattes in der Universitätsbibliothek zu Rostock befindet. Dieses ist in Hirths Kulturgeschichtlichem Bilderbuch I, 16 in halber Originalgröße reproduziert und da es einen Holzschnitt bietet, auf dem unter anderm der Vorgang der Ziehung, wie er sich nach den uns erhaltenen Nachrichten in ganz ähnlicher Weise auch in Nürnberg abzuspielen pflegte, anschaulich dargestellt ist, so haben wir diesen Teil des Holzschnittes unter nochmaliger Reduzierung des Maßstabes nach Hirth in unserer Figur 2 wiedergegeben. Figur 1, an der Spitze dieses Aufsatzes, ist dem Kölner Blatte entnommen. Sie zeigt einen Knaben, der, zwischen den beiden großen, mit dem Kölner Wappen geschmückten »Häfen« sitzend, gleichzeitig je einen der mit den Namen versehenen Zettel und eines der Loose daraus hervorholt.
Fig. 2. Der Rostocker Glückshafen von 1518 (nach Hirth, Kulturgeschichtliches Bilderbuch I, 16).
Auch von dem großen Nürnberger Glückshafen des Jahres 1579 haben sich solche Anschlagzettel oder Postenbriefe, wie das 16. Jahrhundert dergleichen Plakate wohl zu benennen pflegte, erhalten. Ein unausgefüllt gebliebenes und also nicht abgesandtes Exemplar davon besitzt das Kupferstichkabinet des Germanischen Museums (H. B. 13572), ein anderes, das die »Schützenmeister vnd gemeinen Schießgesellen« zu Nürnberg, von denen das ganze Ausschreiben ausging, »den gestrengen, edeln, ernuesten, frommen, fürsichtigen, ersamen, weysen vnd achtbaren Schützenmeistern vnd gemeinen Gesellschaft des Armbrust und Stahelenpogenschiessens zu Beern« (Bern) übersandten, befindet sich jetzt in der Nürnberger Stadtbibliothek, wohin es mit der Will’sehen Büchersammlung kam[39].
Die Nürnberger »fügen« darin den Bernern »dienst vnd freundtlich zuuernemen, Als die Fürsichtigen, Ersamen vnd Weisen Herren Burgermeister vnd Rathe der Fürstlichen Stat München, im verschienen 1577. Jar, nach endung des daselbst gehaltenen schiessens, etlichen vnserer Gesellschafft verwandten Stahelschützen, so dem selben schiessen beygewohnt, den Krantz verehren vnd auffsetzen lassen, welchen sie der gepür nach, gutwillig vnd freundlich angenommen, vnd denselben zu jrer anheimskunfft, den Ernuesten, Fürsichtigen, Erbern vnd Weisen Herrn Burgermaistern vnd Rathe diser Stat Nürmberg, vnsern günstigen gepietenden lieben Herrn vnd Oberkeit, neben vntertheniger gepürender Relation vberantwort. Wiewol sich nun jre Erberkeiten erinnert, vnd sonst one das vor augen ist, welcher gestalt es der beschwerlichen leufft halben, in der Christenheit geschaffen, derwegen aller hand bedencken einfallen möchten, zu disem mahl bey den jren dergleichen kurtzweilen anrichten zu lassen. Dieweyl es aber an dem, das die Schiessen, nit allein vmb sonderer kurtzweil, sondern aller hand billich zulässigen vbungen wegen, vnd zuuorderst darumben angesehen werden, damit freundliche vertrewliche Correspondentien, guter will, vnd nachbarschafft zwischen allerley Stenden vnd Benachbarten gepflantzt vnd erhalten, damit auch der obangezogen verehrte vnd presentierte Krantz nit verligen bleiben, sondern also grunend, zu fortsetzung diser vertrewlichen Gesellschafft, bey andern ehrliebenden Communen gleicher gestalt auch vnter gebracht werden möge, So hat demnach oberngeachter ein Erber Rathe vnsere Herrn vnd Oberkeit, so wol für sich selbst, als auff vnterthenigs erinnern vnd ersuchen gemeiner Gesellschafft des Stahelschiessens allhie, günstiglich zugelassen vnd bewilligt, auff nechstkünfftigen Sanct Jacobstag, den 25. des Monats Julij, ein frey, freundlich, gemein Gesellenschiessen mit dem Armbrust oder Stäheln pogen zu halten, zu welchem ein Erber Rathe, vnsere Herrn obgemelt, ein Hundert Reinischer Goldgulden, frey beuor geben wöllen, welche hundert gulden in Gold, auch das erste vnd beste gewinnet sein vnd bleiben.«
Es folgen nun die weiteren Bestimmungen über die übrigen Gewinne, das Leggeld, die Schießordnung u. s. f, und sodann im zweiten Teil des Sendschreibens die Mitteilung über den Glückshafen, der mit dem Schießen verbunden sein soll. Diese lautet:
»NAch dem vns auch obgedachter ein Erber Rathe vnsere Herrn, vergönt vnd erlaubt, bey vnd neben disem Schiessen, so wol von gemeiner Gesellschafft der Stahelnschützen, als anderer beywohnenden hieigen vnd frembden personen wegen, einen Glückshafen zu machen vnd auffzurichten, Also soll dasselbig, vermittelst sonderbarer darzu verordenter Erberer vertrauter personen vnd Amptleuth, so darüber gelobt vnd geschworen sein sollen, damit es inn allem auffrichtig und erberlich zugehe, vnd einem jeden, weß Stands er sey, gleichs vnd billichs widerfaren möge, angestellet, vnnd dermassen angerichtet vnd versehen werden, auff das derselbig Hafen, auf S. Bartolmestag, den 24. Augusti, nechst nach dem gehaltenen Schiessen, auffgethan, die zetel öffentlich vnd ordenlich verlesen, vnd einem jedwedern oder seinem beuelchhaber, was jme das glück gönnen vnd bescheren wirdet, getrewlich vnd auffrichtig zugestelt vnd vberantwort werde, on alles geferde. Wer nun lieb vnd lust hat in solchen Glückhafen zu legen, dem soll es frey zugelassen sein, vnd damit nachuolgender gestalt gehalten werden. Nemlich soll man auff einen jeden namen vnd zettel sechs kreutzer einlegen, vnd welcher ein gulden, das ist 60 kreutzer einlegt, der soll jedesmals einen namen zum besten vnd also eilff zettel vnd namen haben, die auch mit fleiß auffgezeichent vnd eingeschriben werden, Es soll auch ein jeder, der für sich oder andere einlegen wirdet, seinen namen darzu schreiben lassen, damit man wissen für welchen, oder wer für jne eingelegt habe, vnd dem oder denselben, beuorab frembden personen, so ein Gab gewinnen würden, dieselbig zuordnen möge. Vnd solle in disem Hafen, ein silbern verguldt Trinckgeschirr oder Kleinot, auch hundert gulden inn Reinischem gold werth, die erste vnd beste Gab sein, die andern Gaben vnd Kleinoth aber, sollen nachuolgenden Tax haben, nemlich 90. 80. 70. 60. 50. 45. 35. 30. 28. 27. 26. 25. 24. 23. 22. 21. 20. 19. 18. 17. 16. 15. 14. 13. 12. 11. 11. 10. 10. 10. 9. 9. 9. 8. 8. 8. 8. 7. 7. 7. 7. 6. 6. 6. 6. 5. 5. 5. 5. 4. 4. 4. 4. 4. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 2. 2. 2. 2. 2. 2. gulden im Müntz. Darneben soll der erste namen oder zettel, so auß dem Hafen kombt, vnd sonst kein Gab gewint, zwen gulden, vnd der ander ein gulden, Jtem der nechst namen vor dem Besten zwen gulden, deßgleichen der nechst namen nach dem Besten, auch zwen gulden, Und wann die Gewinneter alle herauß sind, so soll der nechst namen nach der letzten gab einen gulden haben. Welcher auch die mehresten namen vnd zettel in disem Glückhafen haben vnd einlegen wirdet, der soll, vber das jme das glück geben möchte, ein Silbergeschirr oder Kleinot für 15 gulden, alles zu 60 kreutzer gerechnet, darzu haben.«
Mit der Bitte, sich an den geplanten Lustbarkeiten recht zahlreich zu beteiligen und auch die »guten ehrlichen Gesellen« der umliegenden Ortschaften, denen man nicht besonders Mitteilung machen könne, von dem Vorhaben in Kenntnis zu setzen und zur Beteiligung aufzufordern, schließt die Einladung. »Geben vnter der Ehrnuesten vnd Weisen Herrn Bartelme Bömers vnd Clementen Volckhamers, beider des kleinern Raths allhie zu Nürmberg Jnnsigeln, die sie auff vnser fleissige bitt fürgetruckt haben, Welches wir, die jetzt benanten Sigler, also geschehen sein, bekennen, Montag den 30. Monatstag Martij, Nach Christi vnsers lieben Herren geburt, im 1579. Jare.«
Den beiden Siegeln sind noch die üblichen den Text ergänzenden Angaben über die zur Verwendung kommende Schießscheibe und die Entfernung derselben von dem Standort (»Ansitz«) der Schützen in graphischer Darstellung, sowie über das für die Bolzen vorgeschriebene Kaliber hinzugefügt.
Dieses ganze, soeben besprochene Dokument nun findet eine willkommene Ergänzung durch chronikalische Nachrichten, die uns über Anrichtung und Verlauf des Schießens sowohl wie auch des Glückshafens vom Jahre 1579 überliefert sind. So berichtet darüber in ausführlicher Weise auch die Chronik-Handschrift Nr. 18025 der Bibliothek des Germanischen Museums, die ich schon früher gelegentlich als auf gleichzeitigen Notizen beruhend und relativ zuverlässig charakterisiert habe[40], und eben die Veröffentlichung dieses Berichtes, der in vielfacher Beziehung unser Interesse zu erregen geeignet ist, ist der eigentliche Zweck der vorliegenden Arbeit[41]. Ich stelle dabei wiederum die kürzere Beschreibung des Kränzleinschießens, die uns das Lokal auch für die Veranstaltung des Glückshafens kennen lehrt, für die Abhaltung solcher Volksfeste im 16. Jahrhundert manchen kulturgeschichtlich interessanten Zug bietet und auch für die Kenntnis alter reichsstädtischer Festdekoration nicht ganz wertlos ist, der längeren Beschreibung des Glückshafens selbst, die teilweise ohne Zweifel auf offiziellen Aufzeichnungen beruht, voran. Da in dem Glückshafen ausschließlich Erzeugnisse der Goldschmiedekunst, darunter vermutlich viele Meisterstücke, für die man sonst keinen Absatz hatte, zur Verlosung kamen, so ist insbesondere das Verzeichnis der »Gewinneter« für diesen Zweig des Kunsthandwerks von Interesse. Freilich läßt sich bei dem heutigen Stande der Realienforschung, die in der deutschen Altertumskunde hinter ihrer Schwester, der Sprachforschung, weit zurückgeblieben ist, nicht in jedem Falle mit Sicherheit sagen, was man sich unter den aufgezählten Gegenständen zu denken hat. Aber gerade zur Klärung solcher Fragen ist die Bekanntgabe derartiger Verzeichnisse, wie nicht minder die Veröffentlichung älterer Inventare gewiß von Nutzen. Ebenso dürfte hin und wieder auch die Sprachforschung und — hinsichtlich der den Namen der Teilnehmer von diesen mehrfach hinzugefügten volkstümlichen Sprüche — selbst die Litteraturgeschichte bei der Publikation ihre Rechnung finden.
Zu bemerken ist nur noch, daß, wie ein Vergleich der Angaben des gedruckten Ausschreibens mit den im folgenden wiedergegebenen chronikalischen Aufzeichnungen lehrt, namentlich hinsichtlich des Glückshafens der ursprüngliche Plan bei der Ausführung schließlich nicht geringe Änderungen erfahren hat. So waren die drei besten Gaben nicht wie in dem Ausschreiben zu lesen steht, 100, 90 und 80 Gulden wert, sondern sind in dem in unserer Chronik handschriftlich erhaltenen Verzeichnis mit 190 fl. 3 ß, 130 fl. und 100 fl. angesetzt; auch waren der Gewinne nicht, wie man doch nach dem Ausschreiben schließen mußte, im ganzen nur 67, sondern 400, und ward der Termin für die Ziehung von dem 24. August auf den 6. September und die folgenden Tage oder richtiger Wochen, denn die Ziehung dauerte bis zum 26. September, verschoben.
Die Aufzeichnung über das Schießen, das bereits Ende Juli stattfand, findet sich in unserer Chronik auf Bl. 33–35 und lautet, wie folgt:
»Kräntzleinschiessen, auff der Hallerwissen gehalten.
Anno 1579 war ein krentzleinschiessen auf der Hallerwissen mit dem armbrust oder stahel, darzu waren von einem Erbarn Rath zu creuzherren [lies: crenzherren] verordnett: herr Clement Volckhammer vnnd herr Bartholomeus Pömmer. Zu solchem schiessen vnnd kurzweil wurden berueffen vnnd geladen vil frembder schützen von vilen ausslenndischen stätten nahennt vnnd fernne, vnnd zu solchem schiessen gab ein Erbar Rath beuor ainhundert golttgulden vnnd fienge an vnnd wurdt ausgeschrieben, auch an den stöcken angeschlagen, den 25. July anzufahrn.
Zu solchem schiessen hatt man die Hallerwissen so schön vnnd lustig zugericht, als zuuor nie gehört noch gesehen ist worden inn ettlich hundert jahrn sonderlichen mit schönen lustigen springenden prunnen vnnd mit ainundtzwainzig schönen [Bl. 33 b] gezeltten einen yeden zu seiner zugehör, als einen zum schiessen, den annderen zum essen vnnd trinnckhen, den dritten zum spielen, vnd inn summa zu aller notturfft. Es wurden alle schrannckhen vff der gannzen wisen gar lustig vnnd schön zugericht, rott vnnd weiß angestrichen, vnnd wurden fünffzig schöner gemahlter seulen vff die welschen monir an die schranncken gemacht vnnd allwegen zwyschen zweyen seulen ein schönes geflennder[42] mit schönnen gelben laub, inn der mitt mit einem schönnen grönen kranz vnnd ein schöner gemahlter schildt, einer yeglichen statt ihr wappen vnnd schildt, die man zu solchem schiessen berueften vnnd geladen hette, erstlichen der kayserliche adler gar schön vnnd herrlich, darnach die cron inn Behaim, hernach die siben curfürsten vnnd herren aus der Pfalz, Bayrn, Schwaben vnnd Frannckhen vnnd vil statt im Schweizerlanndt, als Zürich, Bassel, Schaffhaussen vnnd wie sie alle nammen haben, auch vil am Bodensee, item Magdeburg, Straspurg vnnd andere mehr, die waren alle schön vnnd herrlich zugericht, das vil frembder schützen, so solches schiessen besuchten, frey bekennten vnnd sagten, sie hetten zuuor inn keiner statt dergleichen [34a] gesehen. Auch war die schießhütten schön vnnd lustig zugericht, dann auff der schießstetten stundt ein schön geschnitten vnnd gemaltes byldt, die Fortuna oder Glückh, das hett einen schönen rotten fahnen[43] inn der hanndt, den schwanng sie hin vnnd her, wie dann deß glückhs aigenschafft ist, das es nicht gernne lanng an einem ortt bleibett[44].
Da es nun alles also zugerichtet ward, fieng man an zu schiessen den 25. tag July. Der frembden schützen waren ainhundert vnnd ailff vnnd der hieigen ainhundert vnnd sechsundtreissig. Man thett vierundtzwainnzig schüß vnnd schoß fünff tag aneinander biß vff den 30. July, darnach am 31. tag July hub man an zu gleichen; vnnd einer von Augspurg, Steffan Riedell, war ein pogner vnnd wirth daselbsten, der gewahn das beste mit dreyzehen schüssen vngleicht. Darnach einer von Nürmberg, Hanns Koller, ein polzmacher alhie, gewahn das ander mit zwölff schüssen. Der von Augspurg traff neun schuß aufeinander, das er keinen darunter deß platts fehlet, es thette ihm auch von nöthen, dann der Koller eylette ihm dapffer nach.
Am freytag den 31. Julij hatt man vil schönner gebutzter knaben mitt [34b] schönen klaydern, silbern dolchen vnnd gulden ketten gannz schön vnnd zierlich inn der herrn schiesßgraben geordnet. Dise knaben haben die fahnnen vnnd alle gaaben hinaus auf die Hallerwissen getragen inn volgender proceßion: erstlich giengen vorher vier trummetter, die pliessen stattlich vnnd dapffer auf, darnach eines erbarn raths prouisoner vnnd kriegleuth, gar zirlich vnnd wolgerüst, hernach die stattpfeyffer, nachmals die zween krannzherren, herr Bartholomeus Pömmer vnd herr Clement Volckhammer, darnach ein sehr grosser mann, der Ochß genannt, war ein haubenschmidt[45], hernach trummel vnnd pfeiffen, nachvolgents die schönen knaben mit wolgebutzten Kleidern, die trugen die fahnen mit den gaaben[46] wie vorgemelt, vnnd man gab yedem einen ayrrinng[47] zum gedechtnus zu lohn, wie dann vff den 31. July alle sachen wurden außgerichtet vnnd vollenndet, mit gleichen vnnd allem anndern. Vnnd da es zum ende kommen, zog man mit gleicher ordnung wider herein vnnd ein jeglicher schütz trug seinen fahnen, den er gewunnen hette, vnnd gaben dem Steffan Riedell von Augspurg, der das beste gewohnnen hette, das gelaytt biß zum Monschein am Vischbach, allda er dann zur [35 b] herberg lage. Darnach giennge ein yeder heimb inn sein losament. Es wurden die frembden schützen von eines Erbarn Rathß wegen mit grosser reuerenz empfanngen; ein Erbar Rath ließ sie alle tage, weil sie schossen, die sechs tage lanng mit einem abendttrunckh verehren allemal vngefehrlich mit einem halben aymer gueten reinischen wein; denselben namen sie zu allen ehren an, trunckhen ihne mit lieb vnd frieden auß, vnnd schossen darnach wider inn das platt.
Bey solchem schiessen waren vil spill vnnd kurzweill, wie es dann bey allen schiessen gebreuchlich ist, als mit kugeln, würffel inn die prenntten[48], in zien, kupffer vnnd silber, auch inn ein lebendig pferdt vnnd anndere selzame manier, darzue hatt man auch zu disem schiessen vnnd demselben zu ehren einen glückhshafen an vnnd aufgericht, wie dann von demselben hernacher an seinem ortt weitter volgen wirdt. Es wardt auch ein kuchen auf der Hallerwissen aufgerichtet, darinnen man alle notturfft an speiß vnnd trannckh für jedermenniglichen bereyttet vnnd zurichtet, das dann ein yeder nach seinem gefallen vmb einen rechten pfenning bekommen kundte.«
Nach einigen anderen Mitteilungen über verschiedene sonstige lokalgeschichtliche Ereignisse des Jahres 1579 folgt dann Bl. 37 b bis 58 a die Beschreibung des Glückshafens:
»Ein glückhshaffen alhie gehalten worden.
Anno 1579 baldt nach dem schiessen auff der Hallerwissen ist auch ein glückhshaffen gehalten worden aus vergünstigung eines erbarn raths, vnnd wurden zwen rathsherren darüber gesetzt vnnd verordnet, nemblich herr Bartholomeus Pömer vnnd Clement Volckhamer, über vnnd zu denselbigen waren noch anndere sechs herren von ehrngedachtem rath verordnet, als Christoff Peßler, Friderich Saurman, Wolff Ehinger, Hanns Halbertt, Hanns Clarner vnnd Hanns Nusch, alle genanntte deß grössern rathß, die sassen alle tag inn der herren schießgraben vnd namen das geltt ein, so inn disen glückhshafen gelegtt wurdte, vnnd man leget für einen zettel fünftundtzwainzig pfening ein, vnd war das beste [38 a] ainhundtert vnnd neunzig gulden, vnnd waren der gaaben vierhundtert, vnnd wurdt solcher hafen am stockh angeschlagen, damit es jederman zu wissen vnnd kundt würde, vnnd wardt dabey ein grosse tafel gehennckt, daran die gaaben gehenncket waren[49]. Solche taffel machet mannchem einen lust, das er vil einleget, aber wenig daraus bekame, vnd mancher leget wenig ein vnnd gewan vil daraus, nachdem vnd einem das glückh wolte. Darnach wurden aus den vier lateinischen schulen ettliche knaben genommen, die inn der herren schießgraben die zettel wickelten, so inn disen hafen gehörten, vnnd sassen die obgemeltten herren alle tag darbey, damit sie fleissig gewickelt wurden, vnnd wurde zu disem glückhshafen ein hülzerne bruckhen oder peen vff der Hallerwissen bey dem schießheußlein aufgemacht, vnd wurden also die zettel dises hafens vnntter dem freyen himmel verlesen, damit es menniglich sehen vnd hören kundte.
Vnnd am sontag den sechsten septembris vmb mittag wurden zween grosse kupfferne haffen, inn welchen dann die zettel lagen von den vier pritschenmaistern hinaus auf die Hallerwissen getragen biß vff die obgemeltte pruckhen [38b] vnnd pließ ein trummetter vorher, deßgleichen auch der herren trummelschlager vnnd pfeiffer. Da fiennge man an disem tage an zu lesen, vnnd waren sechs schreiber darzu verordnet, welche die zettel lasen, deßgleichen auch sechs pritschenmeyster, die schrieen die nammen herab, welche verlesen wurden. Es sassen auch die obgemeltten haffenherren an einem tisch dabey, damit niemandt vnrechtt geschehe, vnnd wann ein gaabe heraus kame, so pliese der trummetter auf, damit yederman hören kundte, wer solche gaabe gewunnen hette, vnnd wert solches lesen drey wochen. Da stunden alle tage ettlich hundtert persohnnen, die da zuhöreten, vnnd man hilte darbey auch vil kurzweilliger spill, als inn silber, kupffer, zinn vnnd dergleichen[50], auch inn die prenntten[51]; man hette auch widerumben eine kuchen auff der Hallerwisen, als nemblich dise, so bej den schiessen aufgeschlagen worden, darinnen man allerlej zu essen fande, auch wein vnnd bier.
Vnnd am sambstag den sechsundtzwainnzigisten monnatstag septembris da hette solches lesen ein enndte vnnd war solcher hafen auß, da wurdt offentlich ausgerueffen, wer ettwas aus disem glückhshafen gewunnen hette, der soltte sich auf [39a] den ailfften octobris vff diß ortt verfüegen, da wolte man einer yeden persohn seine gaabe zustellen vnnd also die gaaben außtheilen. Da wurden zwayhundert knaben, geschlechter vnnd kauffleuth söhne, vff das schönnste gezirett vnnd gebucztt, als mit gulden ketten, sameten bireten vnnd gulden krennczen verordnett, die versammelten sich in der herren schießgraben, die trugen solche gaaben hinaus. Es gienge vor ihnen her ein trummelschlager vnnd trumeter, vnnd inn der mitten, auch vor dem pessten auch trummelschlager vnnd pfeiffer biß auf die Hallerwissen auf die obengemeltte bruckhen, da man dann alle gewinnetter dises glückhshafens verlesen hatt. Da wurdt einem jeglichen seine gaabe zugestellt vnnd v̈berantwortet, wie sie dann nach einannder auß disem glückhshafen kommen waren.«
(Schluß folgt.)