B. Gesetzliche Organisationen.
Die Ansicht, daß es im Interesse der gegenseitigen Annäherung und des sozialen Friedens zwischen Arbeitern und Arbeitgebern liege, sie in gemeinsamen Organisationen zu vereinigen, ist schon seit langer Zeit in weiten Kreisen vertreten. Es ist deshalb begreiflich, daß man ihr auch bereits seitens der Gesetzgebung Rechnung getragen hat, und zwar nicht nur insofern, als man solchen Vereinigungen, soweit sie sich freiwillig bildeten, die gesetzliche Unterlage bot, sondern auch in der Weise, daß man sie auf dem Wege des staatlichen Zwanges ins Leben rief. Insbesondere ist dies geschehen in Deutschland und in Oesterreich.
Die zur Zeit bestehenden Zwangsorganisationen dieser Art lassen sich im wesentlichen auf zwei Gruppen zurückführen, nämlich einerseits diejenigen, die mit der gesetzlichen Arbeiterversicherung zusammenhängen, und andrerseits diejenigen, welche auf der Gewerbeordnung beruhen.
Die staatliche Sozialversicherung hat von Anfang an den richtigen Gedanken zu Grunde gelegt, daß eine Einrichtung, die das Interesse der Arbeiterklasse verfolge, auch deren Mitarbeit erfordere, und so hat man denn in den deutschen Versicherungsgesetzen überall den Arbeitern das Recht einer Mitwirkung eingeräumt, das sich natürlich verschieden gestalten mußte nach dem Verhältnisse, in welchem die einzelnen Arten der Versicherung deren Lasten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern verteilen.
Bei der Krankenversicherung werden die Beiträge zu 2/3 von den Arbeitern und zu 1/3 von den Arbeitgebern getragen. Es ist deshalb sachgemäß, daß auch im Vorstande und in der Generalversammlung der Krankenkassen beide Teile nach diesem Verhältnisse vertreten sind. Das Gesetz schreibt dies vor.
Die Unfallversicherung geschieht ausschließlich auf Kosten der Unternehmer, und demgemäß bilden sie allein die Berufsgenossenschaften. Aber es giebt doch für die Heranziehung der Arbeiter zu der Verwaltung außer ihrer Beteiligung an der Aufbringung der Mittel noch andere Gesichtspunkte, und so hat man ihnen auch innerhalb der Unfallversicherung eine Mitwirkung eingeräumt. Die Notwendigkeit hierfür tritt am schärfsten hervor bei den Schiedsgerichten, denn will man diese nicht aus unbeteiligten Personen zusammensetzen, sondern die Arbeitgeber zu ihrer Bildung herbeiziehen, so muß man offenbar auch die Arbeiter, und zwar im gleichen Verhältnisse, beteiligen; das folgt aus dem Begriffe des Gerichtes als einer beiden Teilen gleiche Rechte gewährenden Einrichtung. Aber auch bei der Unfallverhütung glaubte man die Mitwirkung der Arbeiter nicht entbehren zu können, wenn auch nicht aus einem prinzipiellen, sondern aus dem praktischen Grunde, daß die Arbeiter über die Mittel, wie am besten den Betriebsgefahren vorzubeugen ist, naturgemäß ein sachverständiges Urteil besitzen, und weil außerdem die von den eigenen Vertretern angeordneten Sicherungsmaßregeln mehr Aussicht haben, auch thatsächlich Befolgung zu finden. Diesen Erwägungen entspricht die Vorschrift des Gesetzes, daß zum Zwecke der Wahl von Beisitzern zum Schiedsgerichte und von Mitgliedern des Reichsversicherungsamtes, sowie zur Begutachtung der zur Verhütung von Unfällen zu erlassenden Vorschriften für jede Berufsgenossenschaft bezw. Sektion ebensoviele Vertreter der Arbeiter gewählt werden, wie dem Vorstande Arbeitgeber angehören. Die Arbeitervertreter sind bei den betreffenden Verhandlungen des Vorstandes zuzuziehen und haben bei denselben gleiches Stimmrecht. Die Verhandlung ist deshalb eine völlig gemeinsame. Da die Ergebnisse nicht maßgebende Beschlüsse, sondern nur Gutachten sind, so ist die Gefahr, daß sich bei Abstimmungen Stimmengleichheit ergiebt, ohne Bedeutung. Bei den Schiedsgerichten und im Reichsversicherungsamte ist die Entscheidung durch den Vorsitzenden bezw. die übrigen Mitglieder gegeben.
Bei der Invaliditäts- und Altersversicherung wird die Last von Arbeitern, Arbeitgebern und dem Reiche gemeinsam getragen, dem entsprechend sind auch alle drei Faktoren an der Verwaltung beteiligt. Die Mitglieder des Vorstandes sind zunächst staatliche bezw. kommunale Beamte, aber sowohl der Ausschuß wie der Aufsichtsrat wird aus Vertretern der Arbeiter und Arbeitgeber in gleicher Zahl gebildet; die Einrichtung des Aufsichtsrates ist freilich an sich freiwillig, sie muß aber geschehen, sobald dem Vorstande Arbeitgeber und Versicherte nicht angehören. Die Verhandlung in allen diesen Behörden ist eine gemeinsame. Endlich werden Vertrauensmänner aus beiden Kreisen als örtliche Organe bestellt. Auch hier giebt es Schiedsgerichte, deren Beisitzer von den Vorständen der Krankenkassen, und zwar von den beiden in ihnen vertretenen Gruppen im getrennten Verfahren gewählt werden.
Die zunächst für die gedachten Versicherungen geschaffene Einrichtung der Schiedsgerichte ist dann durch das Gesetz über die Gewerbegerichte weiter entwickelt. Auch hier wirken Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeiter, die in geheimer und unmittelbarer Wahl von allen Beteiligten in getrenntem Verfahren gewählt werden, unter einem staatlichen Vorsitzenden zusammen. Das Gewerbegericht kann zugleich als Einigungsamt thätig werden und hat dann die Befugnis, auch einen Schiedsspruch abzugeben, doch kann der Vorsitzende, falls bei der Abstimmung beide Gruppen sich geschlossen gegenüberstehen, sich seiner Stimme enthalten und feststellen, daß ein Schiedsspruch nicht zustande gekommen ist.
Die Kranken- und Unfallversicherung ist auch in Oesterreich eingeführt und durchaus nach dem deutschen Muster gestaltet, nur giebt es keine Berufsgenossenschaften, vielmehr sind deren Aufgaben territorial gegliederten Anstalten übertragen. Ebenso entspricht das am 1. Juli 1898 in Kraft getretene österreichische Gesetz über die Gewerbeschiedsgerichte dem deutschen Vorbilde. Eine Invaliditäts- und Altersversicherung besteht noch nicht.
Auch bei der Ordnung der gewerblichen Verhältnisse ist ein Zusammenwirken von Arbeitern und Arbeitgebern vorgesehen. Die deutsche Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 war den aus früherer Zeit überlieferten Organisationen nicht günstig gesinnt. Man ließ sie freilich bestehen, indem man nur einigen Mißbräuchen entgegentrat, aber man suchte ihren Einfluß möglichst einzuschränken. Auch die neuen Innungen, deren Bildung im Gesetze vorgesehen ist, sind sehr knapp in acht Paragraphen behandelt; als ihr Zweck ist lediglich bezeichnet „die Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen“. Eine gemeinsame Thätigkeit von Arbeitern und Arbeitgebern ist allerdings insofern ins Auge gefaßt, als die zur Entscheidung von Streitigkeiten der selbstständigen Gewerbetreibenden mit ihren Gesellen, Gehülfen oder Lehrlingen zu bildenden Schiedsgerichte, deren Errichtung den Ortsstatuten überlassen ist, unter gleichmäßiger Zuziehung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geschehen soll, doch war die Errichtung solcher Schiedsgerichte der Regelung durch Ortsstatut überlassen und ist deshalb nur ganz vereinzelt erfolgt.
Die späteren Aenderungen der Gewerbeordnung hatten neben der Verbesserung des Arbeiterschutzes hauptsächlich die Förderung des Innungswesens zum Gegenstande, und in diesem Rahmen hat man auch den Arbeitern eine gewisse Berücksichtigung zu teil werden lassen. Die Aufgaben der Innungen sind oben[321] aufgezählt. Von denselben interessiert uns hier insbesondere „die Förderung des gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und Gesellen, sowie die Fürsorge für das Herbergswesen und den Arbeitsnachweis“ und die Befugnis zur Einrichtung von Kassen zur Unterstützung der Mitglieder, ihrer Angehörigen, Gesellen, Lehrlinge und Arbeiter in Fällen der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfähigkeit und sonstiger Bedürftigkeit, sowie zur Begründung von Schiedsgerichten. Hinsichtlich der Innungskrankenkassen ist den Statuten die Befugnis eingeräumt, entweder die Einrichtung des Krankenversicherungsgesetzes beizubehalten oder die Verwaltung ausschließlich den Arbeitnehmern zu überlassen oder endlich unter der Voraussetzung, daß die Innungsmitglieder die Hälfte der Beiträge aus eigenen Mitteln bestreiten, die Bestellung des Vorsitzenden und die Wahl der Hälfte der Vorstandsmitglieder und der Generalversammlung der Innung zu übertragen.
Mitglieder der Innung sind nur die Meister, dagegen ist den Gesellen eine Teilnahme an den Aufgaben und der Verwaltung der Innung durch den Gesellenausschuß eingeräumt. Allerdings sind dessen Befugnisse recht gering. Er ist zu beteiligen „bei der Regelung des Lehrlingswesens und bei der Gesellenprüfung, sowie bei der Begründung und Verwaltung aller Einrichtungen, für welche die Gesellen Beiträge entrichten oder eine besondere Mühwaltung übernehmen, oder welche zu ihrer Unterstützung bestimmt sind.“ „Die nähere Regelung dieser Beteiligung hat durch das Statut mit der Maßgabe zu erfolgen, daß 1. bei der Beratung und Beschlußfassung des Innungvorstandes mindestens ein Mitglied des Gesellenausschusses mit vollem Stimmrechte zuzulassen ist, 2. bei der Beratung und Beschlußfassung der Innungsversammlung seine sämtlichen Mitglieder mit vollem Stimmrechte zuzulassen sind, 3. bei der Verwaltung von Einrichtungen, für welche die Gesellen Aufwendungen zu machen haben, abgesehen von der Person des Vorsitzenden, Gesellen, welche vom Gesellenausschusse gewählt werden, in gleicher Zahl zu beteiligen sind, wie die Innungsmitglieder.“ Die Ausführung von Beschlüssen der Innungsversammlung in Angelegenheiten, für welche die Beteiligung des Gesellenausschusses vorgeschrieben ist, darf nur mit dessen Zustimmung erfolgen; doch kann diese durch die Aufsichtsbehörde ergänzt werden.
Hiernach hat also nicht etwa der Gesellenausschuß nur ein Recht der Genehmigung, über dessen Ausübung er für sich allein beriete, sondern in den Verhandlungen des Innungsvorstandes und der Innungsversammlung, in denen diese Angelegenheiten zur Erörterung gelangen, müssen Gesellen zugezogen werden; die Verhandlung ist deshalb eine gemeinsame. Dasselbe gilt von der Verwaltung der bezüglichen Einrichtungen, die von den Meistern und den Gesellen gemeinsam geleitet wird.
Auch für die Handwerkskammern sind Gesellenausschüsse vorgeschrieben, die mitzuwirken haben 1. bei Regelung des Lehrlingswesens, 2. bei Gutachten und Berichten über Angelegenheiten, welche die Verhältnisse der Gesellen und Lehrlinge berühren, 3. bei der Entscheidung über Beanstandung von Beschlüssen der Prüfungsausschüsse. In dem Falle unter 2 ist der Gesellenausschuß berechtigt, ein besonderes Gutachten oder einen besonderen Bericht zu erstatten, in den übrigen Fällen ist die Thätigkeit eine gemeinsame.
Für die Innungsausschüsse und die Innungsverbände ist eine Beteiligung der Gesellen nicht vorgesehen[322]; ebensowenig ist den verschiedenen Gesellenausschüssen gestattet, miteinander in Verbindung zu treten, dies würde vielmehr gegen die Vereinsgesetze der meisten Länder verstoßen.
Ueber die österreichischen Zwangsgenossenschaften ist oben[323] bereits das Wichtigste mitgeteilt[324]. Die Hülfspersonen sind nicht Mitglieder, sondern nur Angehörige der Genossenschaft. Doch ist ihnen hinsichtlich der ihre Interessen berührenden Aufgaben eine Teilnahme an der Verwaltung eingeräumt. Nicht allein haben sie zu der Genossenschaftsversammlung Delegierte mit beratender Stimme zu entsenden, sondern statutarisch kann ihnen auch in dem Genossenschaftsausschusse eine Vertretung eingeräumt werden. Hinsichtlich der bei jeder Genossenschaft zu bildenden Krankenkasse haben sie das Recht, in den Vorstand, den Ueberwachungsausschuß und die Generalversammlung Vertreter zu wählen, die sogar ein den Beiträgen der Gesellen entsprechendes Uebergewicht (⅔ : ⅓) haben. Endlich besteht ein schiedsgerichtlicher Ausschuß, der von beiden Teilen im gleichen Verhältnisse besetzt wird.
Aber man ist in Oesterreich weiter gegangen, als in Deutschland, indem man den Gesellen in der „Gehülfenversammlung“, d. h. der Versammlung sämtlicher Gehülfen der in einer Genossenschaft vereinigten Gewerbetreibenden mit einem der Bestätigung durch die Behörde bedürfenden Obmann ein eigenes Organ gegeben hat. Die Aufgaben der Gehülfenversammlung sind: 1. die Wahrnehmung und Erörterung der Interessen der zu der Genossenschaft gehörigen Gehülfen, soweit diese Interessen den Zwecken der Genossenschaft nicht widerstreiten; 2. die Wahl der Mitglieder des schiedsgerichtlichen Ausschusses, des Vorstandes, des Ueberwachungsausschusses und der Delegierten der Generalversammlung der Krankenkasse aus dem Stande der Gewerbegehülfen; 3. die Wahl der Vertreter aus dem Stande der Gewerbegehülfen zur Genossenschaftsversammlung, sowie des Obmannes und der Mitglieder des Gehülfenausschusses. Dagegen darf die Gehülfenversammlung weder obligatorische Beiträge erheben, noch freiwillige Gaben annehmen, auch darf sie nur auf Aufforderung des Genossenschaftsvorstandes zusammentreten.
Die bisherige Entwickelung der Verhältnisse hat bewiesen, daß die Gesellen besser als die Meister verstanden haben, sich die neue Einrichtung nutzbar zu machen. Während unter den Meistern sich ein gewisser Gegensatz zwischen Großen und Kleinen geltend macht, wobei die letzteren infolge ihrer Mehrheit die Leitung an sich gerissen haben, sind die Arbeiter umgekehrt bemüht gewesen, ihre tüchtigsten Kräfte an die maßgebenden Stellen zu bringen, haben sie auch dadurch von den Meistern unabhängig gemacht, daß sie ihnen die besoldeten Stellen in den Krankenkassen übertragen haben, und so hat sich der Gehülfenausschuß zu einem wertvollen Organe für die Vertretung der allgemeinen Berufsinteressen der Arbeiter entwickelt.
Die Einrichtung der obligatorischen Berufsorganisation wird von österreichischen Sozialpolitikern durchaus günstig beurteilt[325]. Es ist deshalb begreiflich, daß der Versuch unternommen ist, sie auch für die Großindustrie durchzuführen. Schon am 5. Oktober 1886 hatte die deutsche Linke im Abgeordnetenhause einen Antrag über Errichtung und Organisation von Arbeiterkammern eingebracht, und durch Antrag vom 19. April 1890 hatte sie den Gedanken in der Form eines Gesetzentwurfes über Einrichtung von Einigungsämtern, in welchen die Schaffung von Arbeiterausschüssen vorgesehen war, wieder aufgenommen, aber beides ohne Erfolg. Während hier ausschließlich die Organisation der Arbeiter beabsichtigt war, indem man sie den bereits bestehenden Kartellen der Unternehmer, deren Reform man ins Auge faßte, gegenüberstellen wollte, schlug der Entwurf, betr. Einführung von Einrichtungen zur Förderung des Einvernehmens zwischen den Gewerbsunternehmern und ihren Arbeitern, den die Regierung am 17. Juni 1891 dem Abgeordnetenhause vorlegte, den Weg einer beiderseitigen Organisation ein.
Der Schwerpunkt lag allerdings auch hier in den Arbeiterausschüssen, die in allen fabrikmäßigen Gewerbeunternehmungen gebildet werden sollten, und zwar durch Wahl seitens aller Arbeiter, die mindestens 21 Jahre alt und seit einem Jahre in dem betreffenden Unternehmen beschäftigt sind.
Ueber den Wirkungskreis war folgendes bestimmt:
„Die Aufgabe der Arbeiterausschüsse besteht zunächst darin, dem Gewerbsunternehmer oder dessen von ihm bestimmten Organen die Wünsche und Beschwerden der Arbeiterschaft oder eines Teiles derselben in Beziehung auf den Lohnvertrag oder die sonstigen Arbeitsbedingungen vorzutragen, sowie die Beilegung von in dieser Hinsicht vorhandenen Meinungsverschiedenheiten anzubahnen. Ueberhaupt haben die Arbeiterausschüsse zur Erhaltung des guten Einvernehmens zwischen den Gewerbsunternehmern und deren Organen einerseits und den Arbeitern andererseits durch angemessene Einwirkung beizutragen.“
Mit Zustimmung des Unternehmers können den Ausschüssen auch noch andere Aufgaben übertragen werden, insbesondere die Mitwirkung bei der Verwaltung der bestehenden Wohlfahrtseinrichtungen und bei Ueberwachung der Befolgung der Arbeitsordnung und der für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter erlassenen Vorschriften. Es kann ferner bestimmt werden, daß der Arbeiterausschuß vor Verhängung von Konventionalstrafen um sein Gutachten zu befragen ist.
Aber der Entwurf beschränkte sich nicht hierauf, sondern gab der Regierung das Recht, in einzelnen Städten und Industriebezirken, in welchen eine größere Anzahl gleicher oder verwandter Gewerbe fabrikmäßig betrieben wird, die Zusammenfassung derselben in genossenschaftliche Organisationen (Berufsgenossenschaften) anzuordnen. Diese sollte erfolgen durch Errichtung von je zwei Genossenschaften, nämlich einerseits der sämtlichen in der Organisation einbezogenen Unternehmer und andererseits der sämtlichen Hülfsarbeiter dieser Unternehmer.
Ueber den Zweck dieser Organisation bestimmte § 14 des Entwurfes: „Die Errichtung jeder der beiden Genossenschaften hat den Zweck, den Mitgliedern derselben Gelegenheit zu bieten, im Rahmen der bestehenden Gesetze ihre wirtschaftlichen Interessen, soweit sie mit dem Gegenstände ihrer gewerblichen Thätigkeit in Zusammenhang stehen, zu erörtern, einschlägige Wünsche und Beschwerden in Beratung zu ziehen und hierbei über ihre Haltung zu den in den betreffenden Fragen von der anderen Genossenschaft gefaßten Beschlüssen sich zu entscheiden. Beide Genossenschaften sind verpflichtet, über Aufforderung der Behörden, sowie der Handels- und Gewerbekammern Gutachten zu erstatten; sie sind oder auch berechtigt, im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungskreises aus eigener Initiative mit Anträgen hervorzutreten“.
Die Genossenschaftsversammlung der Unternehmer besteht aus sämtlichen Mitgliedern, die der Arbeiter aus Vertretern; die letzteren wählen die Arbeiterausschüsse. Die Geschäftsführung liegt in der Hand der „Vorstehung“, d. h. des Ausschusses und eines der Bestätigung seitens der Behörde bedürfenden Vorstehers. Der letztere hat ein Disziplinarstrafrecht gegen die Mitglieder.
In dem letzten Abschnitte des Entwurfes war die Schaffung von Einigungsämtern vorgesehen, die für gleiche oder verwandte Berufe errichtet werden sollten. Dabei war für Großindustrie und Kleingewerbe insofern eine verschiedene Organisation vorgeschlagen, als die Arbeitervertreter bei der erstern von den Mitgliedern der Genossenschaftsversammlung, bei der letztern von der Gehülfenversammlung zu wählen waren, während die Vertreter der Unternehmer aus allgemeinen Wahlen der letzteren hervorgehen sollten.
Zur Ueberwachung wird bei jeder Genossenschaft ein staatlicher Kommissar bestellt. Auch kann die Auflösung der Genossenschaft seitens des Ministers erfolgen, sobald sie ihren gesetzlichen oder statutenmäßigen Wirkungskreis überschreitet, gesetzwidrige Beschlüsse faßt oder „überhaupt den Bedingungen ihres rechtlichen Bestandes nicht mehr entspricht“.
Der Entwurf wollte eine Lösung der sozialen Frage durch staatliche Organisation im großen Stile unternehmen, insbesondere war in der Begründung ausdrücklich hervorgehoben, daß die Arbeitergenossenschaften befugt sein sollten, auch allgemeine Fachfragen in den Bereich ihrer Erörterung zu ziehen und dadurch zur Wahrung der berechtigten Interessen und zur Verbesserung der Gesamtlage der Genossenschaftsmitglieder beizutragen. Mit Recht bezeichnete die Begründung gegenüber dieser Organisation der Arbeiter die korporative Vereinigung der Unternehmer als notwendiges Korrelat. Es ist lebhaft zu bedauern, daß die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses zu keinem positiven Ergebnisse führten und die Regierung den durch den Entwurf beschrittenen Weg später nicht weiter verfolgt hat.
Fußnoten:
[291] Das benutzte Material ist mir von dem „Tarifamte der deutschen Buchdrucker“ zur Verfügung gestellt; insbesondere hat dessen Sekretär in dankenswerter Weise sich der Aufgabe unterzogen, die bisherige Entwicklung, die zur Gründung der jetzigen Tarifgemeinschaft geführt hat, in einer kleinen Arbeit zusammenzustellen, die ich meiner Darstellung im wesentlichen zu Grunde gelegt habe.
[295] Abgedruckt in der „Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker“ am 6., 8. und 12. Oktober 1898 und in dem „Korrespondent für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer“ von denselben Tagen.
[296] Bei der folgenden Darstellung ist in erster Linie die Arbeit von Alfred Swaine, Die Arbeits- und Wirtschaftsverhältnisse der Einzelsticker in der Nordostschweiz und Vorarlberg, Straßburg, Trübner 1895, benutzt, in der die frühere Litteratur angegeben ist. Vgl. außerdem Handwörterbuch der Staatsw., Artikel: „Arbeiterschutzgesetzgebung“, „Gewerbe“ und „Hausindustrie“, sowie Schmoller, Jahrb. XVIII, S. 1251 ff.
[297] Die Gesamtzahl der Maschinen betrug in den drei Kantonen St. Gallen, Appenzell und Thurgau 1865: 770; 1872: 6384; 1876: 9942; 1880: 14770; 1884 über 20000; 1890: 21660. Man zählt in ganz Europa 29000 Maschinen, von denen 4500 auf Sachsen entfallen, während 3000 sich auf Böhmen, Frankreich, Italien und Rußland verteilen. Vgl. „Die Industrie“ Nr. 1 vom 7. Mai 1887.
[298] 1872 zählte man nur 7 % „Einzelsticker“, d. h. Hausindustrielle, die mit 1–2 Maschinen arbeiten; 1876: 10%, 1880: 39,5%. 1890 fanden von 19923 Maschinen in der Schweiz (also außer Vorarlberg) 12033 im Hausbetriebe und nur 1890 in Fabriken Verwendung.
[299] Man bezeichnet die Abhängigkeit von einem Kaufmanne, ohne Unterschied, ob die Gegenpartei ein Fabrikant oder ein Einzelsticker ist, als „Lohnstickerei“. Wie sehr diese überwiegt, beweist, daß der Prozentsatz der in der Lohnstickerei verwandten Maschinen zu der Gesamtzahl 1872: 56, 1876: 60, 1880: 70 und 1890 sogar 91,5 betrug. Innerhalb der Fabriken allein betrug das Verhältnis 1872: 53,5%, 1890: 77,55%. Zählt man die Fabrikanten, die zwar regelmäßig „auf eigene Muster sticken“, zuweilen aber auch „auf Stich arbeiten“, den Lohnstickern hinzu, so steigert sich die Ziffer sogar auf 94,5%.
| Es betrugen: | die Einnahmen | die Ausgaben | das Vermögen der Kasse | |||
| 1889 | 77436 | Frs. | 76096 | Frs. | 136826 | Frs. |
| 1890 | 52766 | „ | 53593 | „ | 135998 | „ |
| 1891 | 99261 | „ | 64538 | „ | 170722 | „ |
| 1892 | 52681 | „ | 84590 | „ | 110292 | „ |
[301] Der Anschaffungspreis beträgt etwa 1700 Frs.
[302] Nach der „Industrie“ Nr. 1 vom 7. Mai 1887 hatten die Minimallöhne eine Erhöhung des Jahreslohnes um 6000000 Frs. zur Folge.
[303] Das Material verdanke ich dem früheren Vorsitzenden, Rechtsanwalt Kirbach, und dem jetzigen, Fabrikant Richard Mühlmann in Plauen i. V.
[304] Vgl. Berghoff-Ising: Die sozialistische Arbeiterbewegung in der Schweiz, S. 255 ff.
[305] Die nachfolgende Darstellung beruht wesentlich auf den Angaben des mit den Verhältnissen durch eigene Erfahrung und eingehende Studien genau bekannten Pastors Zeiß in Schwalenberg i. Lippe, dem ich für seine Unterstützung hier meinen wärmsten Dank sage, sowie den die Zieglerbewegung betreffenden Veröffentlichungen.
[306] Das benutzte Material verdanke ich überwiegend den Mitteilungen des Landrats Dönhoff in Solingen. Eine litterarische Behandlung desselben bietet der Aufsatz: „Arbeiterorganisationen und Vergleichskammern in der Solinger Industrie“ im Jahrgang II, Nr. 8 der Zeitschrift der Zentralstelle für Wohlfahrtseinrichtungen vom 15. April 1895. Eine Darstellung der interessanten Entwickelung der Solinger Industrie, der einige der folgenden Angaben entnommen sind, bietet das Buch von Alphons Thun: „Die Hausindustrie am Niederrhein“.
Für die sozialpolitische Würdigung der Verhältnisse ist es von Bedeutung, daß es bei der letzten Reichstagswahl zu dem einzig dastehenden Ereignisse einer doppelten sozialdemokratischen Kandidatur gekommen ist, indem gegenüber dem Parteikandidaten Scheidemann der frühere Abgeordnete Schumacher aufgestellt wurde, dessen Anhänger dann bei der Stichwahl für den liberalen Kandidaten Sabin stimmten. Im Gegensatz hierzu haben die offiziellen Sozialdemokraten bei der letzten Stadtverordnetenwahl die Wahl von Schumacher dadurch vereitelt, daß sie in der Stichwahl für den bürgerlichen Kandidaten eintraten. Spielen dabei auch persönliche Reibereien eine Rolle, so ist doch von Bedeutung, daß Schumacher der gemäßigten Richtung angehört, die insbesondere die Politik aus den Gewerkschaften fern gehalten wissen will.
[307] Eine Darstellung der hier geschilderten Verhältnisse und Thatsachen findet sich im Heft 2 der Zeitschrift „Gemeinwohl“, Jahrgang 1890, S. 58 ff. Daneben hat mir Herr Landrat Königs in Lennep wertvolles Material zur Verfügung gestellt.
[308] Es wird erwähnt, daß die Löhne 1,80 Mk. bis 2,40 betrugen, daß aber hiervon noch häufig Abzüge stattfänden.
[310] Vorsitzender ist der Landrat, Stellvertretender der Bürgermeister.
[311] Das benutzte Material ist mir von dem Vorsitzenden des Fabrikantenvereins, Herrn Ad. Widmeyer und dem Schriftführer des Bandwirkervereins, Herrn Sebulon Monhof, beide in Ronsdorf, zur Verfügung gestellt.
[312] Die nachfolgende Darstellung beruht wesentlich auf dem Buche von Boissard Le syndicat mixte, Paris 1897, Rousseau et Guillaumin.
[313] Vgl. oben S. [63] ff. und S. [619] ff.
[314] Die Zahlen sind dem Buche von Boissard entnommen, stehen aber nicht im Einklang mit den oben angegebenen der annuaires.
[315] Von Boissart a. a. O. S. 141.
[317] Vgl. hinsichtlich der genaueren Ziffer oben S. [83].
[318] Eine eingehende Darstellung seines Systems giebt E. J. Smith in seinem Buche: The New Trades Combination Movement, Birmingham 1895. Eine kurze Uebersicht bietet Ed. Bernstein in einem Aufsatze: „Neue Formen gewerblicher Verbindung in England“ in der „Neuen Zeit“ Oktoberheft 1898. Auch S. und B. Webb in ihrem Buche: Theorie und Praxis der englischen Gewerkvereine (Uebersetzung), Stuttgart, Dietz, Bd. II, S. 115 ff. behandeln das Thema.
[319] Nach einem Aufsatze von E. J. Smith in dem Daily Chronicle vom 6. Januar 1898.
[320] Deren Statut ist bei Webb a. a. O. mitgeteilt.
[322] Der frühere Entwurf (Reichsanzeiger vom 3. August 1896) hatte wenigstens für den „Handwerksausschuß“ die Bildung von Gesellenausschüssen vorgeschrieben.
[324] Die folgende Darstellung stützt sich hauptsächlich auf den Aufsatz von Schwiedland: „Die Einführung obligatorischer Arbeiterausschüsse in Oesterreich“ in Schmoller, Jahrb. 1891, S. 1241 ff.
[325] Vgl. Schwiedland a. a. D. S. 1259, Anm. 1.
Nachträge[326].
I[327].
In England ist der oben (S. [619]) erwähnte, seitens der Regierung unternommene Versuch, organische Beziehungen zwischen den Verbänden der Arbeiter und der Arbeitgeber herzustellen, gescheitert. Wie erwähnt, war von dem Handelsminister Ritchie der Plan eines ständigen Einigungsamtes ausgegangen. Nach demselben sollte in jedem Gewerbe ein dauerndes Amt dieser Art aus Vertretern der beiderseitigen Verbände bestehen, vor das jeder Streit gebracht werden mußte. Als zweite Instanz sollte ein aus allen Gewerbezweigen gebildetes Zentraleinigungsamt eintreten, bis zu dessen Spruche kein Streik und keine Aussperrung erklärt werden dürfe. Nachdem der Minister im Anfang Dezember 1898 dem parlamentarischen Ausschusse der Arbeiter diesen Plan unterbreitet hatte, antwortete dieser schon am 16. dess. Monats, daß er den Vorschlag mit Dank annehme und um Zusammenberufung einer gemeinsamen Konferenz mit den Vertretern der Unternehmer bitte, wiederholte auch diese Zustimmung, nachdem ihm am 13. Februar 1899 ein ausgearbeiteter Entwurf mitgeteilt war. Dagegen ließ das parlamentarische Komitee der Unternehmer[328] nachdem es anfangs geschienen hatte, als ob es ebenfalls eine zustimmende Haltung einnehmen wollte, dem Minister am 18. März 1899 folgende Erklärung zugehen: »Bei voller Würdigung und Sympathie für die Punkte in dem Schreiben des Ministers und bei allem Eifer, den für die nationale Wohlfahrt so notwendigen gewerblichen Frieden zu sichern, sieht der Parlamentarische Rat der Unternehmer gegenwärtig keinen gangbaren Weg zur Bildung einer vollständigen und befriedigenden Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitern in einem Versöhnungsamte, wie es in dem angeführten Briefe vorgeschlagen wird.»
Am 19. Juli 1899 hat in London der erste Kongreß des neu geschaffenen Gewerkschaftsverbandes[329] stattgefunden, auf dem 44 trade unions mit insgesamt 310437 Mitgliedern durch 47 Abgesandte vertreten waren. Nach einem Berichte des Vorsitzenden des Parlamentarischen Komitees über die bisherige Entwickelung des Verbandes kam man überein, denselben als mit dem 1. Juli 1899 ins Leben getreten anzusehen, und wählte die Mitglieder des Vorstandes. Es wurde ins Auge gefaßt, die Jahresversammlungen stets an demselben Orte und in unmittelbarem Anschlusse an die trade unions-Kongresse abzuhalten.
Der vom 4.–9. September 1899 in Plymouth abgehaltene 32. Jahreskongreß der trade unions war von 386 Abgesandten als Vertretern von 147 Vereinen mit 1200000 Mitgliedern besucht Die Maschinenbauer, die sich einem Beschlusse des Parlamentarischen Komitees nicht gefügt hatten, waren von diesem für 2 Jahre von den Kongressen ausgeschlossen, was eine leidenschaftlich erregte Verhandlung hervorrief, doch würde schließlich ein diese Maßregel billigender Beschluß mit 2/3 Mehrheit angenommen. Auch sonst herrschte Streit und Hader, insbesondere beklagten sich die kleineren Vereine, daß sie durch das Stimmenübergewicht der größeren erdrückt würden. Die wichtigste Frage der Beratungen war die Stellung zu den Parlamentswahlen. Die radikale Richtung hatte, wie früher erwähnt, schon seit Jahren gefordert, daß man nicht Angehörige der beiden großen Parteien unterstützen, sondern eigene Arbeiterkandidaten aufstellen solle. Dieses Mal gelang es ihr mit knapper Mehrheit, ihre Ansicht durchzusetzen, indem das Parlamentarische Komitee beauftragt wurde, einen besonderen Kongreß der Genossenschaften, trade unions und sozialistischen Vereine zu berufen, um Mittel und Wege für eine Verstärkung der Zahl der Arbeitervertreter im Parlament zu beraten. Auch hinsichtlich des Achtstundentages siegte die radikale Richtung, indem man ihn für alle Gewerbe forderte, obgleich insbesondere die Textilarbeiter darauf hinwiesen, daß ihr Gewerbe die damit verbundene indirekte Lohnerhöhung von 15% nicht ertragen könne. Der Kongreß beschäftigte sich eingehend mit der Wohnungsfrage, beklagte die bestehenden Wohnungsverhältnisse der Arbeiter und forderte die Gemeindebehörden auf, von den ihnen zustehenden Befugnissen besseren Gebrauch zu machen; auch sollen Mietgerichtshöfe eingesetzt und auf Einrichtung billiger Arbeiterzüge der Eisenbahnen hingewirkt werden. Das neue Haftpflichtgesetz wurde in mehrfacher Beziehung bemängelt und zu dem Entwurfe eines Alterspensionsgesetzes eine Reihe von Vorschlägen gemacht. Hinsichtlich der Kinderarbeit wurde gegen die Stimmen der Textilarbeiter das völlige Verbot der Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren und der Nachtarbeit von Personen unter 18 Jahren gefordert. Die früheren Beschlüsse wegen vollständiger Sonntagsruhe und frühzeitigen Ladenschlusses wurden wiederholt, dagegen ein Antrag auf Einführung von Einigungsämtern mit Zwangsbefugnis mit großer Mehrheit abgelehnt. Endlich erklärte man sich gegen den Bimetallismus und den Krieg in Transvaal. Eine Anregung in dem Sinne, die Beziehungen zu den Arbeiterorganisationen des Auslandes zu stärken, fand wenig Beifall.
Die Berichte über den Kongreß stimmen in der Ansicht überein, daß derselbe keinen Höhepunkt in der Entwickelung der trade unions bedeutet. Der Grund ist zu Suchen teils darin, daß augenblicklich große Fragen von besonderer Bedeutung nicht zur Erörterung standen und deshalb innerer persönlicher Zwist Raum hatte, sich geltend zu machen, teils in dem allgemeinen Umstande, daß der augenblickliche Aufschwung der Industrie die Lage der Arbeiter günstiger gestaltet hat und manchen ihrer früheren Klagen den Boden entzieht.
II[330].
In Frankreich ist es in neuester Zeit den in das alte Parteitreiben am wenigsten Verwickelten Führern der socialistes indépendants, insbesondere Jaurès und Millerand, gelungen, eine Verbindung unter den verschiedenen sozialistischen Gruppen herbeizuführen, das comité d'entente socialiste, in welches jede der oben[331] aufgeführten 5 Gruppen (d. h. ausschließlich der Anarchisten) 7 Vertreter entsendet. Auch bei den im April 1898 stattgefundenen Parlamentswahlen, bei denen die Guesdisten 350000, die Blanquisten 32000, die Allemanisten 42000 und die Unabhängigen Sozialisten nebst den Broussisten[332] 516000 Stimmen erhielten, gingen die 5 Gruppen zusammen, und endlich besteht im Parlamente eine Union socialiste aus allen sozialistischen Abgeordneten.
Einen Stoß hat dieser Zusammenschluß dadurch erhalten, daß bei der im Juni 1899 vollzogenen Neubildung des Ministeriums Waldeck-Rousseau Millerand das Amt des Handelsministers übernahm. Dieser Schritt wurde in den sozialistischen Kreisen zum Teil scharf getadelt, zumal der General Gallifet, der „Mörder der Commune“, dem Ministerium als Kriegsminister angehört, und am 12. Juli 1899 veröffentlichten 21 sozialistische Abgeordnete, die überwiegend dem parti ouvrier und dem parti socialiste révolutionaire angehören, eine Erklärung, in der sie den Schritt Millerand's entschieden verurteilen und ihren Austritt aus der Union socialiste erklären. Inzwischen ist es jedoch gelungen, eine Wiederannäherung herbeizuführen, und insbesondere haben sämtliche Gruppen sich geeinigt, im September 1899 einen gemeinsamen Kongreß in Paris abzuhalten zur Entscheidung der Frage, „ob der Klassenkampf, der die Grundlage des Sozialismus bildet, den Eintritt eines Sozialisten in eine Bourgeois-Regierung gestattet.“
III[333].
In Ungarn hat die Gewerkschaftsbewegung insofern einen Fortschritt zu verzeichnen, als am 21. Mai 1899 in Budapest ein Gewerkschaftskongreß abgehalten ist, an dem 66 Abgeordnete aus der Hauptstadt und 36 aus der Provinz teilgenommen haben. Nach dem erstatteten Berichte giebt es etwa 19000 organisierte industrielle Arbeiter, während die Zahl der organisierten Landarbeiter mehr als das Doppelte betragen soll. Es wurde beschlossen, die bestehenden Fachvereine zu Landesorganisationen umzugestalten, die hauptsächlich die Arbeitslosen- und Reiseunterstützung pflegen sollen. Die ferneren Beschlüsse des Kongresses forderten die Einführung des gesetzlichen Maximalarbeitstages von 10 Stunden und einer Sonntagsruhe von 36 Stunden, die gesetzliche Unfallversicherung und volle Koalitionsfreiheit, Gewerbegerichte und Ausdehnung der Gewerbeaufsicht auf das Kleingewerbe, sowie Teilnahme von Arbeitern an derselben. Der von der Regierung geplanten Zentral-Arbeitsvermittelung will man sich nicht feindlich gegenüberstellen, falls Arbeiter und Unternehmer gleiche Rechte erhalten. Zur Durchführung der Beschlüsse wurde ein Ausschuß aus 11 Mitgliedern eingesetzt, der zugleich die Streikbewegung zu überwachen, Widerstandskassen zu organisieren und die Schritte für Schaffung von Arbeitersekretariaten in die Hand zu nehmen hat, auch spätere Gewerkschaftskongresse einberufen soll.
IV[334].
In Holland haben am 2. April 1899 sowohl der Algemeen Nederlandsch Werklieden Verbond wie der Sociaaldemocratische Bond ihre Jahresversammlungen abgehalten.
Der erstere Verband zählt jetzt 34 Vereine mit 3544 Mitgliedern und hat 3 Vertreter im Abgeordnetenhause. Man beschloß Eingaben an die Regierung zu Gunsten der Alters-, Invaliden- und Unfallversicherung, sowie des gewerblichen Fachunterrichtes und der gesetzlichen Regelung der Arbeitszeit erwachsener Männer. Im ganzen scheint der Verband in den letzten Jahren keine erhebliche Thätigkeit entfaltet zu haben.
Der sozialdemokratische Bund umfaßt 55 Vereine mit 2500 Mitgliedern und zählt 3 Vertreter im Abgeordnetenhause. Man forderte progressive Einkommensteuer und Besteuerung des steigenden Bodenwertes in den Städten, Unfallversicherung, den gesetzlichen Maximalarbeitstag zunächst von 10 Stunden, sowie eine Sonntagsruhe von 36 Stunden und endlich das allgemeine Wahlrecht. Die übrigen Verhandlungen betrafen die Bekämpfung der Trunksucht, die hygienischen Einrichtungen, die Wohnungsfrage, den Schulunterricht, die Arbeitslosenversorgung, den Grundbesitz der Gemeinden und die Schaffung von Konsumgenossenschaften.
Der Arbeitersekretariat hat am 26./27. Februar 1899 in Utrecht seine fünfte Jahresversammlung abgehalten. An demselben sind jetzt folgende Verbände beteiligt: Möbelarbeiter, Maler, Zigarrenarbeiter, Metallarbeiter, Buchdrucker, Zimmerer, Steinhauer, Weber und Spinner, Maschinisten und Heizer, Landarbeiter, Handarbeiter, Schiffsarbeiter, Maurer, Bildhauer, Holzschuharbeiter, Stukkateure, Tapezierer, Former, Thon-, Topf- und Steingutarbeiter, Erd- und Baggerarbeiter, Korkschneider, Oelschläger, Zuckerbäcker, Chemische Arbeiter, Holzarbeiter, Damenschneider. Das Sekretariat umfaßt 40 Verbände und Vereine mit 12950 Mitgliedern, gegen 22 Verbände mit 15000 Mitgliedern 1894, 35 Verbände mit 18700 Mitgliedern 1895, 41 Verbände mit 17500 Mitgliedern 1896 und 44 Verbände mit 15000 Mitgliedern 1897. Im Jahre 1898 haben sich 3 Verbände aufgelöst, 3 andere haben sich von dem Sekretariate getrennt, weil sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen konnten. Während eine Unterstützung in Streikfällen bei Gründung des Sekretariates nicht beabsichtigt war, hat man 1896 eine solche mit freiwilligen Beiträgen eingeführt und später diese obligatorisch auf 5 Pf. wöchentlich festgesetzt. Es haben 16 Streiks stattgefunden, für die 14150 fl. Unterstützung gezahlt sind. Die regelmäßige Jahreseinnahme des Sekretariates beträgt 822 fl., die Ausgabe 742 fl., der Kassenbestand belief sich am 31. Dezember 1898 auf 3310 fl. Der Sitz des Sekretariates soll auch ferner in Amsterdam bleiben; der Sekretär wurde auf 5 Jahre gewählt und gegen feste Besoldung angestellt. Der Antrag auf Erhöhung der Beiträge wurde abgelehnt. Streiks sollen nur dann unterstützt werden, wenn sie 14 Tage vorher dem Sekretariate angezeigt sind, auch muß vor Niederlegung der Arbeit erst der Zentralvorstand der Organisation und das Sekretariat gehört werden.
V[335].
In Dänemark hat am 2. Juni 1899 der Metallarbeiterverband in Kopenhagen seinen 6. Jahreskongreß abgehalten, unter Beteiligung von 62 Abgeordneten, von denen 17 aus Kopenhagen, 45 aus der Provinz entsandt waren. Der Verband zählt 6356 Mitglieder = 85% aller gelernten Metallarbeiter, während er die ungelernten ausschließt. Das Verbandsvermögen betragt 194399 Kronen.
Auf dem Frankfurter Gewerkschaftskongresse machte der dänische Vertreter noch einige Angaben über die dortige Gewerkschaftsbewegung. Die Verhältnisse liegen in Dänemark insofern eigenartig, als von den 2½ Millionen Einwohnern des Landes 500000 in der Hauptstadt Kopenhagen vereinigt sind, so daß etwa die Hälfte der industriellen Bevölkerung dort zusammengedrängt ist. Den „Vereinigten Fachverbänden Dänemarks“ gehörten im Frühjahr 1899 38 Verbände und 27 Einzelvereine mit rund 70000 Mitgliedern an, darunter 20000 ungelernte Arbeiter und 6000 Frauen. Die Gesamtzahl der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter ist auf 75000–80000 zu veranschlagen. Außer dem Jahresbeitrage von 20 Oere für industrielle und 10 Oere für Landarbeiter und Frauen wird bei Streiks und Aussperrungen eine Sonderabgabe von wöchentlich bis zu 50 Oere erhoben. In den letzten Jahren haben sich in den verschiedenen Industrien zahlreiche Arbeitgebervereine gebildet, die sich im Frühjahr 1898 zu dem „Zentralverein der dänischen Arbeitgeber“ zusammengeschlossen haben, dessen Zweck ist, den Forderungen der Arbeiter Widerstand entgegenzusetzen, Streiks zu bekämpfen und entstehende Streitigkeiten durch Schiedsgerichte zu regeln. Sobald ein partieller Streik ausbricht, hat der Vorstand des Bundes das Recht, die Aussperrung aller Arbeiter nicht allein des beteiligten Gewerbes, sondern in sämtlichen Betrieben anzuordnen.
Weitgehendes Interesse auch außerhalb Dänemarks hat die Massenaussperrung der organisierten Arbeiter seitens des Arbeitgeberbundes erregt. Der Streit begann zwischen den Tischlergesellen und ihren Meistern über Lohnfragen, indem die Meister am 2. Mai 1899 über sämtliche 3500 Gesellen die Sperre verhängten. Zugleich wandten sie sich an den Zentralverein der dänischen Arbeitgeber, und dieser erklärte am 24. Mai die Aussperrung aller Arbeiter in den Baugewerben und der Eisenindustrie in der Zahl von etwa 40000. Im August 1899 ist die Aussperrung noch auf fernere 10000 Arbeiter ausgedehnt, so daß sie etwa 2/3 aller dänischen organisierten Arbeiter umfaßte.
Der von den Arbeitgebern verfolgte Zweck ist nach den Zeitungsnachrichten die Vernichtung der Arbeiterorganisationen, während andere Beurteiler[336] dies bestreiten und den Arbeitern insofern einen Teil der Schuld beimessen, als sie sich unerträgliche Uebergriffe erlaubten. Die christlich-soziale Partei Dänemarks ist auf die Seite der Arbeiter getreten, ebenso haben die kleinen Gewerbetreibenden von Kopenhagen in einer großen Protestversammlung zu deren Gunsten Stellung genommen. Die dänische Regierung hat sich neutral gehalten, während die deutschen Behörden mehrfach (z. B. in Schleswig, Sachsen, Braunschweig) die von den Arbeitern zur Abhaltung von Versammlungen gesandten Redner ausgewiesen haben, offenbar von der Auffassung ausgehend, daß in einem Streite zwischen Arbeitern und Unternehmern, und mag er selbst im Auslande sich abspielen, die Stellung der deutschen Obrigkeit stets auf seiten der Unternehmer sein muß; man hofft dadurch den Staatsgedanken und das Nationalgefühl unter der deutschen Arbeiterschaft zu fördern.
Nachdem wiederholte Einigungsversuche gescheitert waren, ist endlich am 4. September 1899 eine Verständigung erzielt, in welcher die Arbeitgeber die meisten der von ihnen erhobenen Forderungen fallen gelassen haben, so daß die Arbeiter sich als die Sieger betrachten; jedenfalls ist die Absicht, die Arbeiterorganisation zu vernichten, falls sie bestanden haben sollte, gescheitert.
Am 7. September 1899 ist die Arbeit überall wieder aufgenommen. Es scheint, als ob auf den Entschluß des Arbeitgeberverbandes ein Wechsel im dänischen Ministerium, nämlich die Ersetzung des bisherigen Ministers des Innern Bardenfleth durch Bramsen, nicht ohne Einfluß gewesen ist. Der letztere, der auch bereits in dem Streite vermittelnd thätig gewesen war, ist ein hervorragender Nationalökonom, der u. a. auch 1890 Dänemark bei dem Berliner internationalen Arbeiterschutzkongresse vertreten hatte. Obgleich er der konservativen Partei angehört, genießt er großes Vertrauen in Arbeiterkreisen, so daß selbst das dänische sozialdemokratische Parteiorgan seine Ernennung mit Befriedigung begrüßt und an seine Thätigkeit große Hoffnungen knüpft.
VI[337].
Ueber die Gewerkschaften von Nordamerika veröffentlicht das Bulletin of the department of Labor, das amtliche Organ des Arbeitsamtes in Washington, sehr eingehende Angaben[338], um den Nachweis zu liefern, daß die amerikanischen Gewerkschaften von Jahr zu Jahr mehr die Unterstützungspolitik in den Vordergrund ihrer Thätigkeit gestellt haben. Danach gab es 1880 nur 4 Vereine, die Unterstützungseinrichtungen besaßen, nämlich die Lokomotivheizer mit 2800, die Zimmerleute und Tischler mit 245, die Lokomotivführer mit 2203 und die Seemaschinisten mit 342, zusammen also mit 5590 Mitgliedern; sämtliche übrigen Organisationen zahlten nur Streikgeld. Die Folge war ein äußerst lebhafter Wechsel der Mitglieder und der starke Rückgang während der industriell ungünstigen Jahre 1893–1897. Dagegen haben 1897 31 Gewerkschaften mit 217351 Mitgliedern Angaben gemacht, nach welchen sie in den genannten Jahren 643906 Dollars an Unterstützungen gezahlt haben gegenüber 322509 Dollars, die sie in derselben Zeit für Streiks ausgegeben haben. Leider sind die amerikanischen Gewerkschaften in der Aeußerung über ihre Angelegenheiten sehr zurückhaltend, so daß die Vereine, die Berichte eingesandt hatten, mit ihren 217351 Mitgliedern nur etwa ¼ der gesamten organisierten Arbeiterschaft Nordamerikas darstellen.
Das Nähere aus den in dem bezeichneten Aufsatze mitgeteilten Thatsachen ergiebt sich aus der folgenden Tabelle:
(Siehe Tabelle auf Seite [705]).
Eine Gegenüberstellung dieser Ziffern mit denen der englischen und der deutschen Gewerkschaften ergiebt, daß im Jahre 1897 gezahlt wurden
| Unterstützung | Streikgeld | |||||||||
| insgesamt Mark | a. d. Kopf Mark | insgesamt Mark | a. d. Kopf Mark | |||||||
| von | 31 | amerikan. | Gewerkschaften | m. | 217351 | Mitgl. | 2,704405 | 12,30 | 1,354537 | 6,20 |
| „ | 100 | englischen | „ | „ | 996953 | „ | 16,273480 | 16,80 | 3,102560 | 3,20 |
| „ | 55 | deutschen | „ | „ | 410864 | „ | 1,197960 | 2,90 | 881858 | 2,10 |
Bei der Vergleichung der deutschen Gewerkschaften ist in Betracht zu ziehen, daß die Krankenunterstützung ihnen zum größten Teile durch die gesetzliche Krankenversicherung abgenommen ist, der gegenüber die Gewerkschaften sich auf bloße Zuschußkassen beschränken.
VII[339].
Die Generalkommission der Gewerkschaften veröffentlicht[340] die Statistik für 1898. Danach gab es Ende 1898 57 Zentralorganisationen mit 493742 Mitgliedern, unter denen sich 13481 weibliche befanden. Daneben gab es 17500 lokal organisierte Arbeiter, so daß sich eine Gesamtzahl von 511242 ergiebt. Der stärkste Verband waren die Metallarbeiter mit 74160 Mitgliedern, dann folgen die Maurer mit 60175, die Holzarbeiter mit 48589, die Textilarbeiter mit 27679, die Bergarbeiter mit 27300, die Buchdrucker mit 24020,
| Organisation | Gründungsjahr | Zahl der Mitglieder | Ausgabe | ||
| für Unterstützungen Dollar | für Streiks Dollar | ||||
| 1. | Verband der Zigarrenmacher | 1864 | 27318 | 328499 | 12175 |
| 2. | Verband der Zimmerleute u. Tischler | 1881 | 31508 | 43953 | 8697 |
| 3. | Internationaler Typographenverband | 1850 | 28614 | 58455 | 24075 |
| 4. | Deutsch-Amerikanische Typographia | 1873 | 1110 | 15877 | 1053 |
| 5. | Englischer Verband der Zimmerer und Tischler | — | 1392 | 26072 | 346 |
| 6. | Englischer Verband der Maschinenbauer | — | 1441 | 27431 | 486 |
| Verband der | |||||
| 7. | Bäcker | 1886 | 4850 | 734 | 754 |
| 8. | Barbiere | 1887 | 3600 | 4700 | 125[341] |
| 9. | Grobschmiede | 1891 | 300 | 1921 | 109 |
| 10. | Baumwollspinner | 1889 | 2600 | 29450 | 1000[341] |
| 11. | Lederarbeiter | 1896 | 1430 | 355 | 675 |
| 12. | Flaschenbläser | 1853 | 3000 | 18000 | — |
| 13. | Granitsteinschneider | 1877 | 9765 | 9765 | 25000 |
| 14. | Eisengießer | 1859 | 23000 | 45599 | 48033 |
| 15. | Lederarbeiter beim Pferdegeschirr | 1896 | 475 | 350 | 150[341] |
| 16. | Maler und Dekorateure | 1887 | 5500 | 2875 | 2500[341] |
| 17. | Mustermacher | 1887 | 913 | — | 1921 |
| 18. | Seeleute des stillen Ozeans | 1885 | 1471 | 1060 | — |
| 19. | Kleidermachergehülfen | 1883 | 5683 | 6949 | 4057 |
| 20. | Tabakarbeiter | 1894 | 5000 | 16251 | — |
| 21. | Tabakarbeiter | 1883 | 830 | 1850 | — |
| 22. | Holzarbeiter | 1896 | 5520 | 1000 | 12000 |
| 23. | Flintglasarbeiter | ? | 7500 | — | 160101 |
| 24. | Seeleute des atlantischen Ozeans | 1889 | 218 | — | — |
| 25. | Gummizeugweber | 1885 | 323 | 300 | 155[341] |
| 26. | Arbeiter der Elektrizitätswerke | 1891 | 3000 | 900 | 800 |
| 27. | Hutmacher | 1885 | 6000 | 750 | — |
| 28. | Maschinisten | 1888 | 22000 | — | 8697 |
| 29. | Schlachter | 1897 | 4000 | 560 | 100[341] |
| 30. | Metallpolierer &c. | 1890 | 7000 | — | 8000 |
| 31. | Steinmetzen | 1890 | 2000 | 250 | 1500 |
| — | 217351 | 643906 | 322509 | ||
die Zimmerer mit 22101, die Schuhmacher mit 13727, die Hafenarbeiter mit 10037 und die Steinarbeiter mit 10000 Mitgliedern. Der Verband der Flößer, der sich aufgelöst hat, und die Xylographen, die sich in Lokalvereinen organisiert haben, sind aus den Verzeichnissen weggelassen, dagegen sind die Buchdruckereihülfsarbeiter, die Formenstecher und die Maschinisten und Heizer neu aufgenommen, von denen die ersteren beiden Verbände 1895, der letztere 1893 gegründet wurden. Die Zahl der Zweigvereine ist 1898 von 6151 auf 6756 gestiegen. Die Zunahme der Lokalorganisation beruht nicht auf einer wirklichen Vermehrung, sondern auf veränderten Schätzungen, insbesondere waren 1897 über 7 Gewerbe, für die jetzt insgesamt 10070 Mitglieder angegeben sind, überhaupt keine Angaben gemacht. Nach dem Berichte giebt es außer den hier berücksichtigten Vereinen noch eine größere Anzahl von Gewerkschaften, die „nicht auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehen“ und entweder zu den christlichen Vereinen gehören oder in ihren Tendenzen ganz isoliert stehen. Als solche werden erwähnt: Bergarbeiter mit 35000, Bildhauer 120, Böttcher 200, Brauer 1800, Buchdrucker 1700, Buchdruckereihülfsarbeiter 25, Former 1000, Gärtner 5000, Gastwirtsgehülfen 3000, Gemeindebetriebsarbeiter 300, Konditoren 600, Maschinisten und Heizer 4200, Maurer 3800, Porzellanarbeiter 554, Schuhmacher 3500, Steinsetzer 140, Töpfer 150, Werftarbeiter 250, insgesamt 61339 Mitglieder.
Ueber Einnahmen und Ausgaben haben 1898 zum erstenmale alle Organisationen Angaben gemacht, allerdings nur hinsichtlich der Zentralkassen. Der Bericht giebt über die Jahre 1891–1898 folgende Tabelle.
| Es vereinnahmten | Es verausgabten | ||||||||
| 1891 | 49 | Organisationen | 1116588 | Mk. | 47 | Organisationen | 1606534 | Mk. | |
| 1892 | 46 | „ | 2031922 | „ | 50 | „ | 1786271 | „ | |
| 1893 | 44 | „ | 2246366 | „ | 44 | „ | 2036025 | „ | |
| 1894 | 41 | „ | 2685564 | „ | 44 | „ | 2135606 | „ | |
| 1895 | 47 | „ | 3036803 | „ | 48 | „ | 2488015 | „ | |
| 1896 | 49 | „ | 3616444 | „ | 50 | „ | 3323713 | „ | |
| 1897 | 51 | „ | 4083696 | „ | 52 | „ | 3542807 | „ | |
| 1898 | 57 | „ | 5508667 | „ | 57 | „ | 4279726 | „ | |
| 24326050 | Mk. | 21198697 | Mk. | ||||||
Wie die Ausgaben sich für 1898 im einzelnen verteilen, zeigt folgende Tabelle. Es verausgabten für:
In 43 Organisationen verblieben den Zweigvereinen von der Einnahme insgesamt 723101 Mk. Aus diesem Betrage sind zunächst die lokalen Ausgaben gedeckt, doch werden vielfach aus den Beträgen, welche den Zweigvereinen verbleiben, Unterstützungen an Reisende und in Not geratene Mitglieder, oder auch Unterstützungen für Streiks gegeben. Nicht in allen Organisationen wird der Zentralstelle über solche gezahlte Unterstützungen berichtet, so daß die von den Gewerkschaften für Unterstützungszwecke aufgewandten Summen sich noch beträchtlich durch diese lokalen Ausgaben erhöhen. In vier Organisationen wird die Reiseunterstützung direkt von den Zweigvereinen respektive den einzelnen Orten aus deren Einnahmen für lokale Zwecke gedeckt.
Die Ausgabe für Streikunterstützung steht in den letzten Jahren, soweit ein einzelner Posten in Betracht kommt, an erster Stelle. Sie betrug für 1898: 1073290 Mk.; 1897: 881758 Mk.; 1896: 944345 Mk. Aber auch im Jahre 1898 ist die Ausgabe für direkt an die Mitglieder gezahlte Unterstützung bei Arbeitslosigkeit in Krankheits- und Notfällen wesentlich höher als die Ausgabe für Streiks.
Es wurden 1898 gezahlt: für Rechtsschutz 43378 Mk., für Gemaßregeltenunterstützung 39978 Mk., für Reiseunterstützung 283267 Mk., für Arbeitslosenunterstützung 275404 Mk., für Krankenunterstützung 491634 Mk. für Invalidenunterstützung 79587 Mk., für Beihülfe in Not- und Sterbefällen 78419 Mk. Hiernach beträgt die Gesamtsumme der Unterstützungen 1291667 Mk., denen 1073290 Mk. Streikunterstützung gegenüberstehen, doch muß der ersteren Summe noch die Ausgabe für das Verbandsorgan mit 518949 Mk. hinzugerechnet werden, so daß sie sich dann auf 1810616 Mk. beläuft und die Ausgabe für Streiks um 737326 Mk. übersteigt. Vervollständigt man hiernach die oben[342] gegebene Tabelle, so haben die Gewerkschaften in den letzten 8 Jahren aus den Verbandskassen 10574894 Mk. für die materielle und geistige Hebung ihrer Mitglieder, dagegen nur 4490077 Mk. für Streiks, mithin für die ersteren Zwecke 6064817 Mk. mehr als für den letzteren ausgegeben.
VIII[343].
Der deutsche Buchdruckerverband hat vom 19.–24. Juni 1899 in Mainz seine dritte Generalversammlung abgehalten, die von 82 Vertretern besucht war; außerdem hatte der österreichische und der elsaß-lothringische Verein, sowie das internationale Sekretariat Abgesandte geschickt. Der von dem Vorsitzenden Döblin erstattete Bericht erwähnt die Gründung der Buchdruckergewerkschaft, der jedoch angeblich nur 300 Mitglieder angehören, sowie den Gutenbergbund, von dem behauptet wird, daß er gegründet sei, um den Unternehmern Heeresfolge zu leisten. Aber weder durch diese beiden Vereine, noch durch die von den Prinzipalen ins Leben gerufene Unterstützungskasse, der zur Zeit 4000 Mitglieder angehören, sei das Wachstum des Verbandes aufgehalten. In den 4 Jahren 1895–1898 sind seitens des Verbandes an Reiseunterstützung 501899 Mk., an Arbeitslosenunterstützung 499170 Mk., an Umzugskosten und Gemaßregeltenunterstützung 209678 Mk., an Krankengeld 137489 Mk., an Invalidenunterstützung 5381 Mk. (davon 3494 Mk. aus der Invalidenkasse, 1887 Mk. aus der Verbandskasse) und an Begräbnisgeld 79055 Mk. gezahlt. Trotzdem ist 1898 ein Ueberschuß von rund 500000 Mk. erzielt. Der Vorstand sah in der großen Anhäufung von Geld insofern eine Gefahr, als dadurch die Versuchung erhöht werde, sich bei Streitigkeiten mit den Prinzipalen zu fest auf die gefüllte Verbandskasse zu verlassen und glaubte vielmehr, den Ueberfluß zur Erhöhung der Verbandsleistungen verwenden zu sollen, um die Mitglieder desto fester an den Verband zu ketten. Er beantragte deshalb: 1. die Reiseunterstützung von 75 Pf. auf 1 Mk. (bei einer Wartezeit von 6 Wochen) bezw. 1 Mk. 25 Pf. (bei einer solchen von 50 Wochen), 2. die Arbeitslosenunterstützung von 1 Mk. 25 auf 1 Mk. 50 Pf., 3. die Invalidenunterstützung von 1 Mk. auf 1 Mk. 25 Pf., 4. das Begräbnisgeld auf 150 Mk. (bei 500 Wochenbeiträgen) bezw. 200 Mk. (bei 1000 Wochenbeiträgen) zu erhöhen. Umzugsgelder bis zur Höhe von 100 Mk. sollen auch bei freiwilligen Umzügen gezahlt werden. Außerdem soll der Preis für das Verbandsorgan von 1 Mk. auf 65 Pf. vierteljährlich herabgesetzt werden. Die Versammlung nahm diese Vorschläge an. Die Gehälter des Vorsitzenden, des Kassierers und des Redakteurs wurden von 2500 Mk., 2300 Mk. und 2200 Mk. auf 2900 Mk., 2600 Mk. und 2500 Mk. erhöht. Die Gesamtsumme dieser Mehrbelastungen beläuft sich auf jährlich 145000 Mk.
In einer Resolution gegen die Zuchthausvorlage wurde betont, daß auf dem Frankfurter Gewerkschaftskongresse die organisierten Arbeiter sich fast einstimmig für friedliche Verständigung mit den Arbeitgebern durch Tarifvereinbarungen ausgesprochen hätten, daß aber die letzteren solche Vereinbarungen ablehnten und dadurch die wirtschaftlichen Kämpfe hervorriefen. Dabei stellte der Vorsitzende fest, daß die Ansicht der Generalversammlung dahin gehe, die Tarifvereinbarung mit den Prinzipalen, falls diese den Wünschen der Gehülfen nachkämen, nach Ablauf der gegenwärtigen Frist wieder zu erneuern. Die beantragte Einsetzung eines Verbandsausschusses als Kontrollkommission für den Vorstand wurde abgelehnt, ebenso die obligatorische Einführung des Verbandsorgans. Ein Antrag, mit dem Verbande der Buchdruckereihülfsarbeiter in ein näheres Verhältnis zu treten, um eine spätere vollständige Verschmelzung vorzubereiten, wurde abgelehnt und nur zur Unterstützung der „Solidarität“, des Organes der Hülfsarbeiter, 500 Mk. bewilligt.
Hinsichtlich des internationalen Buchdruckersekretariates, dem zur Zeit 19 Organisationen angeschlossen sind, kam es zu lebhaften Auseinandersetzungen, indem das Organ des schweizerischen Verbandes sich bei den Tarifstreitigkeiten auf die Seite der Opposition gestellt und aus diesem Grunde der deutsche Verband die Erneuerung des bestehenden Gegenseitigkeitsvertrages abgelehnt hatte. Die Generalversammlung stimmte einem abgeänderten Vertrage, der inzwischen schon von den Schweizern angenommen war, auch ihrerseits zu, sprach jedoch über die Haltung des schweizerischen Organes seinen Tadel aus.
Die Gewerkschaft der Buchdrucker hat am 6. August 1899 in Hannover ihren Kongreß abgehalten. Berichtet wurde, daß trotz des Rückganges der Preßfondsbeiträge die „Buchdruckerwacht“ in Zukunft gehalten werden könne. Die Zunahme der Mitglieder sei eine geringe; die Hoffnung, alle Tarifgemeinschaftsgegner in der Gewerkschaft zu vereinigen, habe sich nicht erfüllt, da die Anhänglichkeit der Buchdrucker an ihre Kassen zu groß sei. Aber nicht die Quantität, sondern die Dualität der Mitglieder bilde die Stärke einer Gewerkschaft. Ein Antrag, eine Einigung mit dem Verbande zu versuchen, wurde abgelehnt. Die Mitgliederzahl beträgt 226, der Kassenbestand 8357,91 Mk. Der nächste Kongreß soll in Kassel tagen.
IX[344].
Der Gewerkverein christlicher Berg-, Eisen- und Metallarbeiter für den Oberbergamtsbezirk Bonn hat am 9. Juli 1899 seine zweite Generalversammlung in Betzdorf abgehalten. Nach dem erstatteten Geschäftsberichte Zählt der Verein jetzt 7000 Mitglieder mit 79 Anmeldestellen; es sind nur 160 Austritte vorgekommen. Es wird hervorgehoben, daß der Verein seitens der Behörden wegen angeblicher sozialdemokratischer Tendenzen scharf beobachtet sei, daß aber die Mitglieder bei den vorgekommenen schwierigen Fragen große Ruhe, Mäßigung und Disziplin bewiesen hätten.
X[345].
Zu dem am 21./22. Mai 1899 in Nürnberg abgehaltenen Verbandstage des Verbandes bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und Betriebsarbeiter ist nachzutragen, daß dem Verlangen der Generaldirektion der Eisenbahnen wegen Aenderung der Statuten insoweit nachgegeben wurde, als § 20 der Statuten folgende Fassung erhielt:
„Das Bestreben des Verbandes ist insbesondere darauf gerichtet, für seine Mitglieder bei Erhaltung eines guten Einvernehmens mit allen obrigkeitlichen Staatsbehörden möglichst günstige Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erzielen und zwar: a) in Lohnfragen durch Eingaben und Petitionen an die königliche Regierung und den Landtag; b) durch Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehörden durch Vertretung der Arbeiterausschüsse bei allen berechtigten Wünschen und Beschwerden; ferner auch die Ueberwachung der Arbeiterausschüsse zu vollziehen, damit diese die Interessen seiner Mitarbeiter auch wirklich wahrnehmen.“
Außerdem wurde beschlossen, den Beitritt zu dem Verbande auch Arbeitern des äußeren Betriebes zu gestatten. Der Antrag auf Gründung einer Krankenunterstützungskasse wurde abgelehnt, dagegen die Errichtung einer Sterbekasse, die am 1. August 1899 ins Leben treten soll, beschlossen. Man wählte ferner eine Petitionskommission, die bei dem Landtage verschiedene Forderungen, insbesondere Durchführung des 9stündigen Arbeitstages, Lohnerhöhung und Abschaffung der Akkordarbeit durchsetzen soll. Endlich wurde in einer Resolution Protest dagegen erhoben, daß der Bayrische Eisenbahnverband den Beruf habe, die Interessen der Werkstättenarbeiter zu vertreten, und dieses Recht vielmehr für den Verband in Anspruch genommen.
Die Generaldirektion hat übrigens auch die veränderte Statutenbestimmung mit der Begründung beanstandet, daß die Inanspruchnahme oder Beeinflussung der von der Staatseisenbahnverwaltung geschaffenen Arbeiterausschüsse nicht gestattet werden könne. Der Verbandsausschuß hat aber hierauf erwidert, daß er nicht in der Lage sei, seine Statuten nochmals zu ändern.
Die Mitgliederzahl war Ende Juli 1899 auf 1600 in 19 Werkstätten gestiegen.
XI[346].
Der Verband bayrischer Eisenbahnbediensteten zählte am 20. Juli 1899 3124 Mitglieder in 21 Obmannschaften und ist im weiteren Fortschreiten begriffen.
XII[347].
Dem Verbande kaufmännischer Vereine sind außer den früher genannten noch ferner beigetreten die kaufmännischen Vereine Bruchsal mit 186, Heidelberg mit 435, Lahr mit 263 und Ruhla mit 119 Mitgliedern, sowie der Verein für weibliche Angestellte in Stuttgart mit 325 Mitgliedern; der Gesamtbestand wird von dem Vorsitzenden für Ende Juni 1899 auf 101 Vereine mit 25277 Prinzipalen, 95783 Gehülfen, 4924 Lehrlingen und 1902 Nichtkaufleuten = 127886 Mitgliedern angegeben[348]. In der am 5./6. Juni 1899 in Eisenach abgehaltenen Generalversammlung forderte der Verband die Beseitigung der bisherigen übermäßig langen Arbeitszeit und anderer für die Gesundheit der Gehülfen nachteiligen Einrichtungen in den Ladengeschäften, ferner die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Ladenschlusses spätestens um 8 Uhr abends, die Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte und eine geregelte Unterstützung bei unverschuldeter Stellenlosigkeit. Man wünschte außerdem die Befreiung der Handlungsgehülfen von der allgemeinen Invaliditätsversicherung und die Schaffung einer eigenen Versicherungsanstalt, das Verbot der Sonntagsarbeit nach 10 Uhr vormittags und die Aufnahme einer Arbeitslosenstatistik im Anschluß an die nächste Volkszählung.
XIII[349].
Die katholischen Arbeitervereine der Erzdiözese Köln stehen schon seit längerer Zeit untereinander in einer näheren Verbindung; insbesondere haben sie bereits 4 Vertretertage abgehalten, nämlich 1895 in Düsseldorf, 1896 in Krefeld, 1897 in Köln und am 12. Juli 1898 in Essen. Auf dem letztgedachten Vertretertage wurde eine dauernde Organisation unter dem Namen „Verband der katholischen Arbeitervereine in der Erzdiözese Köln“ begründet. Organe sind 1. das Diözesankomitee, 2. die Generalversammlung der Präsides, 3. der jährliche Vertretertag der Arbeiter. Das Diözesankomitee besteht aus dem Diözesenpräses und den Bezirkspräsides. Es giebt 7 solche Bezirke, nämlich Köln, Aachen, M.-Gladbach, Krefeld, Düsseldorf, Essen und Elberfeld; in ihnen finden Bezirkskonferenzen statt. Auf dem Vertretertage in Essen wurde in einer Resolution die Bildung von Arbeiterberufsvereinen auf christlicher (interkonfessioneller) Grundlage für dringend notwendig erklärt zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter wie auch zur Sicherung eines dauernden friedlichen Verhältnisses und Verkehrs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wo die Bildung von Berufsvereinen noch nicht möglich ist, soll versucht werden, durch Fachabteilungen, Unterrichtskurse, Arbeiterschutzkommissionen u. s. w. ihre Thätigkeit vorläufig zu ersetzen.
Diözesenpräses ist Dr. Pieper in M.-Gladbach, dem seit 1. April 1899 ein Arbeiter als Arbeitersekretär beigegeben ist. Der Verband zählte am 1. April 1899 133 Arbeitervereine mit 32816 Mitgliedern.
Der „Verband der katholischen Arbeitervereine Süddeutschlands“ hat am 26. August 1899 in Nürnberg einen Vertretertag abgehalten, auf dem man sich gegen die Zuchthausvorlage und für Arbeitskammern erklärte; den Schwerpunkt der Verhandlungen bildete die Arbeiterwohnungsfrage.
XIV[350].
Ein „Verband christlicher Textilarbeiter“ ist am 31. August 1899 auch für Bocholt und Umgebung gegründet. Vorsitzender ist Webermeister Karl Schiffer. Dem Verbande traten sofort etwa 500 Mitglieder bei.
Ein gleicher Verband besteht in Wipperfürth mit 100 Mitgliedern. In Krefeld ist im März 1899 ein „Niederrheinischer Schutz- und Unterstützungsverein christlicher Textilarbeiterinnen“ mit 100 Mitgliedern gegründet.
XV[351].
Am 3. September 1899 ist in Düren ein „Gewerkverein christlicher Maurer“ mit 600 Mitgliedern gegründet. Derselbe bezweckt den Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen und auf gesetzlichem Wege. Dieses Ziel wird angestrebt 1. durch Errichtung von Ausschüssen, die bei etwaigen Meinungsverschiedenheiten betreffs der Lohnfragen, der Arbeitszeit und des Arbeitsschutzes mit den zuständigen Organen in Verbindung treten und die Vermittelung übernehmen; 2. durch Regelung des Arbeitsnachweises; 3. durch Besserung der Wohnungsverhältnisse; ferner 4. durch Errichtung einer Hülfskasse für besondere Fälle, beziehungsweise durch Vermittelung des Anschlusses an andere bereits bestehende ähnliche Kassen.
XVI[352].
Der Arbeitgeberbund für das Maurer- und Zimmerergewerbe in Berlin hat im Juni 1899 einen Streit mit seinen Arbeitern ausgefochten, der weitgehendes Interesse erregt hat. Da die von dem Zentralverein der Maurer geforderte Erhöhung des Stundenlohnes von 60 auf 65 Pf. auf einigen Bauten bewilligt, auf anderen aber abgelehnt wurde, so wurde auf den letzteren die Arbeit niedergelegt. Der Arbeitgeberbund beantwortete dies mit einer allgemeinen Aussperrung der Maurer, was zur Folge hatte, daß diese den allgemeinen Ausstand erklärten, dem sich auch die lokalorganisierten Maurer und die im Verein „Arbeiterschutz“ befindlichen anschlossen. Der Arbeitgeberbund beabsichtigte nun, die Aussperrung auf ganz Deutschland auszudehnen, und berief auf den 19. Juni 1899 eine Konferenz deutscher Baugewerksmeister nach Berlin, auf dem die auswärtigen Vertreter im allgemeinen sich mit dem Plane einverstanden erklärten; ein auf den 27. Juni berufener Kongreß sollte über die weiteren Maßregeln beschließen. Zugleich richtete man an die Lieferanten von Baumaterial die Aufforderung, während des Streites Baumaterialien an diejenigen Unternehmer, die weiter arbeiten ließen, nicht zu liefern. Es ist das große Verdienst des Berliner Gewerbegerichtes, daß es bei dieser Sachlage eingriff und ohne die Aufforderung der streitenden Teile abzuwarten, die Vermittelung in die Hand nahm. In der That ist in einer Versammlung, die am 24. Juni stattfand, und an der außer den Vertretern der Berliner Maurer auch der Vorsitzende des Zentralvereins der Maurer Deutschlands, sowie der Vertreter der Berliner Gewerkschaftskommission teilnahm, eine völlige Einigung erreicht, die nicht nur den augenblicklichen Streitpunkt dahin erledigt, daß die Einführung des Lohnes von 65 Pf. stufenweise bis zum 1. Oktober 1900 erfolgt, sondern die Schaffung einer Tarifgemeinschaft bedeutet und deshalb von ganz besonderer Tragweite ist. Es wird nämlich eine Kommission aus je 9 Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerorganisationen gebildet, der die Regelung der Arbeitszeit, der Pausen, der Lohnverhältnisse, die Einrichtung der Werkstätten u. dgl., sowie die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen beiden Parteien obliegt. Gegen die Entscheidung der Kommission kann innerhalb 3 Tagen die Entscheidung des Gewerbegerichtes als Einigungsamtes angerufen werden. Bis zum endgültigen Spruche der Kommission oder des Einigungsamtes dürfen Bausperren unter keiner Bedingung verhängt werden; nach der endgültigen Entscheidung sind sie nur insoweit zulässig, als derselben nicht Folge geleistet wird. Alljährlich im Herbst tritt die bezeichnete Kommission zusammen, um für die nächste Bauperiode die Arbeits- und Lohnverhältnisse festzusetzen; ihrer Entscheidung haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterwerfen. Unter den 9 Vertretern der Arbeiter soll sich je ein Mitglied des Zentralverbandes, der Lokalorganisation und der Gewerkschaftskommission befinden.
Diese Verständigung ist nach ihrer Billigung seitens beider Teile in Kraft getreten; die wesentliche Bedeutung derselben liegt darin, daß beide Teile ihre gegenseitigen Organisationen als berechtigt zur Erledigung örtlicher Streitigkeiten anerkannt haben.
Das gute Beispiel der Maurer hat zur Folge gehabt, daß auch seitens der Zimmerer und der Bauhülfsarbeiter Schritte eingeleitet sind, um ähnliche Einrichtungen zu schaffen.
Hat bei den mitgeteilten Verhandlungen der Arbeitgeberbund ein anerkennenswertes Entgegenkommen bewiesen, so ist derselbe doch durchaus nicht gewillt, die auf die Erweiterung der Machtsphäre der Unternehmer gerichteten Bestrebungen fallen zu lassen, vielmehr hat er in einer Vorstandssitzung vom 5. August 1899 beschlossen, an den Bundesrat, die Ministerien der Bundesstaaten und an die Konservativen und die Zentrumsfraktion des Reichstages Proteste gegen die Errichtung paritätischer Arbeitsnachweise zu richten, letztere vielmehr ausschließlich für die Arbeitgeber zu beanspruchen; ebenso erklärte man sich für die Zuchthausvorlage.
XVII[353].
Der bestehende Verband der Böttchermeister hat seine Wirksamkeit auf ganz Deutschland ausgedehnt und führt deshalb jetzt den Namen: „Verband der Faßfabrikanten und Böttchermeister“. Als Zweck wird in den Statuten bezeichnet die Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses untereinander und der Schutz gegen irgend welche unberechtigten Angriffe. Der jährlich zusammentretende Verbandstag hat das Recht, neben den jährlichen auch außerordentliche Beiträge auszuschreiben, deren Höhe nicht bestimmt ist. Wer trotz zweimaliger Aufforderung den Beschlüssen des Verbandstages oder den Vorschriften des Statutes zuwiderhandelt, kann aus dem Verbande ausgeschlossen werden. Auf dem Verbandstage hat der Vorstand über die wichtigsten Angelegenheiten des Verbandes, insbesondere über „Lohn-Streik-Bewegungen“ Bericht zu erstatten. Nähere Bestimmungen über die weitere Behandlung sind nicht gegeben.
XVIII[354].
Eine interessante Arbeitgebervereinigung ist der „Verband der deutschen Schuh- und Schäftefabrikanten“. Schon 1880 wurde derselbe in einer Versammlung in Eisenach gegründet; er zählt heute 12 Zweigverbände mit 230 Mitgliedern. Der Zweck des Verbandes ist nach dem Statute die Wahrnehmung der Interessen der deutschen Schuh- und Schäfteindustrie; insbesondere verpflichten sich die Mitglieder, bei vorkommenden Arbeitseinstellungen sich gegenseitig zu unterstützen. In einem besonderen Anhange zum Statute sind die „Bestimmungen über die Pflichten der Mitglieder bei Arbeiterbewegungen“ zusammengestellt. Danach will der Verband den koalierten Arbeitern ein feste Koalition der Fabrikanten gegenüberstellen, doch wird der Schwerpunkt der Thätigkeit in die Zweigvereine gelegt. Jedes Mitglied hat Streitigkeiten mit seinen Arbeitern, die er nicht selbst zu schlichten vermag, sofort bei dem Vorstande des Zweigvereins zur Anzeige zu bringen, der nach gewissenhafter Prüfung die Beilegung auf gütlichem Wege versucht. Mißlingt dieselbe und trifft den Fabrikanten keine Schuld, so sind die Mitglieder des Verbandes verpflichtet, während der Dauer der Arbeitseinstellung die streikenden Arbeiter nicht zu beschäftigen. Nach Beendigung des Ausstandes dürfen solche Arbeiter innerhalb der nächsten 4 Wochen nur dann eingestellt werden, wenn der frühere Arbeitgeber auf deren Beschäftigung verzichtet. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vorstand eine Konventionalstrafe bis zu 500 Mk. festsetzen oder auch den Ausschluß aus dem Verbände verfügen. Der Verband hat einheitliche Entlassungsscheine eingeführt und für alle Mitglieder obligatorisch gemacht. Das für die Zweigvereine aufgestellte Normalstatut enthält noch nähere Bestimmungen. Danach hat nach erfolgter Anzeige eines Streitfalles der Vorstand sofort eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen, in welcher der Fall zu prüfen ist. Bedarf es weiterer Aufklärung, so wird eine Kommission aus 3 Mitgliedern eingesetzt, welche die Parteien zu hören und sich durch Prüfung der Beweisstücke, insbesondere der Listen und Bücher, ein Urteil zu bilden hat. Entscheidet die Kommission gegen das Mitglied, so hat dasselbe unverzüglich Folge zu leisten. Im umgekehrten Falle hat die Kommission ihre Entscheidung den Arbeitern zu eröffnen. Fügen diese sich nicht, so ist sofort eine neue Generalversammlung einzuberufen, die das Recht hat, die sofortige Einteilung des Betriebes bei allen Verbandsmitgliedern zu beschließen. Jedes Mitglied hat nach 4 Klassen (Wochenarbeitslohn bis 500, 1000, 1500 und 2000 Mk.), nach dem sich auch das Stimmrecht bestimmt, Solawechsel Von 3000–9000 Mk. zu hinterlegen, die bei Widerstand gegen die Beschlüsse der Generalversammlung in Umlauf gesetzt werden.
Schon bei Begründung des Verbandes wurde betont, daß man das Koalitionsrecht der Arbeiter nicht antasten, sondern nur deren fest geschlossener Organisation eine gleiche gegenüberstellen wolle. Auch in der am 18. Juni 1899 in Breslau abgehaltenen jährlichen Hauptversammlung betonte der Vorsitzende, daß die Bestrebungen stets auf die friedliche Beilegung auftauchender Schwierigkeiten gerichtet gewesen seien, daß man sich lediglich in der Defensive halte und deshalb auch im letzten Verbandsjahre der gütliche Weg stets zum Ziele geführt habe. „Treten Arbeiter in anständiger Form an uns heran, so darf der Arbeitgeber nicht gleich nervös werden und es dem wirtschaftlich Schwächeren verdenken, wenn er seine Lage zu verbessern trachtet. Das Bestreben nach höheren Löhnen ist nicht zu den ungerechtfertigten Forderungen zu zählen Man benimmt sich mit den Leuten und bei ruhiger Aussprache ist eine Verständigung in der Regel zu erzielen. Dagegen sind Forderungen, wie z. B. die Erzwingung des 1. Mai als Feiertages, überhaupt alle Machtfragen entschieden zurückzuweisen.“ Ebenso verwarf der Vorsitzende unter allgemeinem Beifall auf das entschiedenste die Zuchthausvorlage mit der Begründung, daß dieselbe sich als einen Eingriff in die stets von dem Verbande festgehaltene Koalitionsfreiheit der Arbeiter darstelle, die man auch für sich selbst in Anspruch nehme. Die bestehenden Gesetze reichten vollkommen aus und man bedürfe keiner weiteren polizeilichen Schutzmittel. Der Verband beschränkt übrigens seine Thätigkeit nicht auf das Arbeitsverhältnis, sondern sucht auch hinsichtlich der allgemeinen Lage der Industrie Einfluß auf die Gesetzgebung und Verwaltung zu gewinnen, insbesondere hat er in betreff der Handelsverträge sowie der Revision der Gewerbe- und Konkursordnung mit Erfolg eingegriffen. Der Sitz des Verbandes ist Berlin.
XIX[355].
In Stuttgart ist am 19. Juni 1899 der „Verband südwestdeutscher Holzindustrieller“ gegründet. Die Veranlassung bot ein Anfang Mai ausgebrochener Streik der Möbelarbeiter, der 12 Wochen dauerte und in dem es sich hauptsächlich um die Einführung des 9stündigen Arbeitstages und eines Minimallohnes handelte. Der Verband stellt sich die Aufgabe: a) die wirtschaftlichen Interessen der Holzindustriellen zu wahren: b) in Streitfragen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen Ausgleich anzustreben und womöglich eine beide Teile befriedigende Vermittelung herbeizuführen; c) Bestrebungen, welche darauf gerichtet sind, die Arbeitsbedingungen, einseitig vorzuschreiben und zu diesem Zweck geplante Ausstände gemeinsam abzuwehren und in ihren Folgen unschädlich zu machen; d) einheitliches Handeln in allen Fragen, welche für das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeiter von grundsätzlicher Bedeutung sind, z. B. Maximalarbeitstag, Minimallohn, Abschaffung der Akkordarbeit, Arbeiterfeiertage, Arbeitsordnungen u. s. w.
Mitglieder des Verbandes können alle selbständigen Gewerbetreibenden der Holzindustrie in Württemberg, Baden, Hessen und Elsaß-Lothringen werden; dieselben haben nach der Anzahl der beschäftigten Arbeiter 1–8 Stimmen. Die hier einschlagenden Bestimmungen des Statutes lauten:
In allen das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffenden Angelegenheiten haben sich die Mitglieder des Verbandes nach dem Grundsatz zu richten, daß jedes einzelne Mitglied des Verbandes stets nur mit seinen eigenen Arbeitern oder mit einem von diesen selbst aus ihrer Mitte gewählten Ausschusse zu verhandeln hat, daß dagegen Verhandlungen mit irgend welchen nicht zu der eigenen Arbeiterschaft gehörenden Mittelspersonen abzulehnen sind. Sollten derartige Verhandlungen erforderlich werden, so werden sie ausschließlich durch den Verbandsvorstand geführt. Desgleichen ist die Vertretung der Verbandsinteressen in der Oeffentlichkeit ausschließlich Sache des Ausschusses, und sollen sich die einzelnen Verbandsmitglieder aller Kundgebungen in den Tagesblättern und dergleichen enthalten, soweit sie nicht ausnahmsweise hierzu vom Vorstand ermächtigt sind.
Wird in einer Verbandswerkstätte von seiten der Arbeiter ein Ausstand oder eine Sperre erklärt, so ist dem Vorstande sofort Mitteilung zu machen. Dieser soll alsdann baldigst eine Untersuchung einleiten, welche klarstellt, ob und inwieweit den Arbeitgeber ein Verschulden trifft. Alsdann hat der Vorstand eine Sitzung des Ausschusses einzuberufen. Der betreffende Arbeitgeber ist berechtigt, den Sitzungen des Ausschusses der Regel noch beizuwohnen, jedoch ist der Vorstand befugt, auch Sitzungen ohne dessen Zuziehung abzuhalten oder ihn zeitweise sich entfernen zu lassen. Ist der beteiligte Arbeitgeber selbst Mitglied des Ausschusses, so steht ihm bei der Beschlußfassung kein Stimmrecht zu.
Falls der Ausschuß beschließt, daß der Fabrikant den Forderungen der Arbeiter ganz oder teilweise nachgeben soll, so ist das Nähere hierüber festzusetzen und der Fabrikant verpflichtet, diesen Beschluß durchzuführen und die beschlossene Bewilligung der gestellten Forderungen der Arbeiter durch Anschlag zur Kenntnis der letzteren zu bringen.
Erklärt der Ausschuß den Streik für nicht berechtigt, so hat der Vorstand das Verzeichnis der beteiligten Arbeitnehmer sofort sämtlichen Verbandsmitgliedern mitzuteilen. Nach erfolgter Mitteilung darf kein Verbandsmitglied einen streikenden Arbeiter in seinem Betriebe beschäftigen und muß einen aus Versehen eingestellten Arbeiter alsbald wieder entlassen, und zwar so lange, bis von dem Vorstande bekannt gemacht wird, daß einer Beschäftigung der beteiligten Arbeiter bei den Mitgliedern des Verbandes nichts mehr im Wege steht.
Findet eine Beilegung des Ausstandes nicht statt, so hat der Vorstand das Recht, die in der notleidenden Fabrik vorliegenden Aufträge auf die übrigen Fabriken zu verteilen, während letztere verpflichtet sind, dieselben mit gleicher Sorgfalt wie ihre eigenen Aufträge auszuführen, soweit dies nach der Natur der Sache ohne besondere Schwierigkeit oder Benachteiligung des eigenen Betriebes geschehen kann.
Sollten die Arbeitnehmer derjenigen Firma, welcher die Ausführung der Arbeit übertragen worden ist, sich weigern, die Arbeit auszuführen, so sind dieselben zu entlassen. Eine weitergehende Unterstützung einzelner durch die erwähnten Ereignisse betroffener Betriebe, sei es durch Geldunterstützung, sei es in anderer Weise, kann durch die Verbandsversammlung und in dringenden Fällen durch den Ausschuß beschlossen werden.
Ein Rechtsanspruch auf die in gegenwärtigem Paragraphen in Aussicht gestellte Beihülfe steht den einzelnen Verbandsmitgliedern nicht zu.
Bei Zuwiderhandlungen hat der Ausschuß eine Konventionalstrafe in Höhe von 20 Mk. bis 5000 Mk. zu verhängen.
XX[356].
Der Tarifausschuß der deutschen Buchdrucker hat am 15./16. Mai 1899 seine dritte Jahressitzung in München abgehalten. Der erstattete Geschäftsbericht stellt fest, daß der Zweck der Organisation, die Verallgemeinerung des Tarifs, auch im verflossenen Jahre wirksam verfolgt sei und daß man dabei auch nicht davor habe zurückschrecken dürfen, Tarifgegner in beiden Lagern zu bekämpfen. Die in dieser Richtung seitens des Tarifamtes unternommenen Schritte[357] hätten freilich in gewerblichen Kreisen Aufsehen erregt, weil sie von einer Gemeinschaft der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Zeugnis ablegten, wie solche in keinem anderen Gewerbe vorhanden, wie sie aber geboten sei, wenn Ordnung und Friede im Gewerbe herrschen solle. Das Ergebnis der betriebenen Agitation zeigt folgende, mit der früher gegebenen[358] zu vergleichende Tabelle. Es wurden am 6. Mai 1899 nach dem Tarif beschäftigt:
| im | I. | Kreise | in | 147 | Orten | bei | 497 | Firmen | 3967 | Gehülfen |
| „ | II. | „ | „ | 94 | „ | „ | 192 | „ | 1450 | „ |
| „ | III. | „ | „ | 60 | „ | „ | 202 | „ | 1736 | „ |
| „ | IV. | „ | „ | 111 | „ | „ | 277 | „ | 2782 | „ |
| „ | V. | „ | „ | 124 | „ | „ | 299 | „ | 2627 | „ |
| „ | VI. | „ | „ | 85 | „ | „ | 198 | „ | 1923 | „ |
| „ | VII. | „ | „ | 127 | „ | „ | 444 | „ | 5149 | „ |
| „ | VIII. | „ | „ | 58 | „ | „ | 433 | „ | 6010 | „ |
| „ | IX. | „ | „ | 74 | „ | „ | 162 | „ | 1805 | „ |
| zusammen | in | 880 | Orten | bei | 2704 | Firmen | 27449 | Gehülfen. | ||
Da aber bei der Erhebung, auf der diese Angaben beruhen, von 6000 entsandten Fragebogen nur 2154 brauchbar ausgefüllt waren, so sind die Ziffern erheblich zu niedrig, vielmehr ergiebt sich bei entsprechender Berichtigung, daß insgesamt in 3482 Betrieben 30551 tarifmäßig und 1940 unter Tarif entlohnte Gehülfen beschäftigt sind.
Zu den schon früher errichteten Schiedsgerichten sind solche in Frankfurt a. M., Karlsruhe, Königsberg, Mainz, Mannheim und Würzburg hinzugekommen, so daß jetzt 20 bestehen. Arbeitsnachweise giebt es 58. Im II. Kreise ist die Wahl eines Prinzipalvertreters für den Ausschuß noch immer nicht zustande zu bringen gewesen.
Den Hauptpunkt der Verhandlungen bildete wieder die Setzmaschinenfrage. Das Tarifamt hatte einen Tarif ausgearbeitet, aber der Antrag, denselben seitens des Tarifausschusses einzuführen, wurde mit Stimmengleichheit abgelehnt, indem die Prinzipale den Standpunkt vertraten, daß dies eine Aenderung des Tarifs bedeuten würde, die vor 1901 nicht zulässig sei, während die Gehülfen behaupteten, daß es sich um ein bei Aufstellung des Tarifs gar nicht berücksichtigtes neues Gebiet handle. Dabei wurde mitgeteilt, daß in Deutschland bereits 170 Setzmaschinen im Betriebe seien. Die Prinzipale erklärten übrigens, einer Regelung der Angelegenheit seitens des Ausschusses sich nicht widersetzen zu wollen, doch könne es sich dabei nur um eine Empfehlung handeln, deren Berücksichtigung dem freien Ermessen der Prinzipale und Gehülfen überlassen bleiben müsse, und außerdem müßten die vom Tarifamt vorgeschlagenen Sätze erst noch von einer Kommission geprüft werden. Eine solche wurde darauf gewählt.
Nachdem Büxenstein sich auf allgemeinen Wunsch bereit erklärt hatte, wieder den Vorsitz zu übernehmen, wurde beschlossen, den Sitz des Tarifausschusses und des Tarifamtes für die nächsten 3 Jahre wieder nach Berlin zu verlegen.
Fußnoten:
[326] Es war nicht möglich, bei der großen Anzahl der behandelten Organisationen überall die Darstellung bis auf die bei dem Drucke des Buches laufende Gegenwart fortzuführen, denn dies würde, abgesehen von anderen Schwierigkeiten, erfordert haben, vor Abschluß des Manuskriptes von jeder einzelnen Organisation Ergänzungen der früheren Angaben zu erbitten. Ich sehe auch nicht hierin die Bedeutung meiner Arbeit. Immerhin glaube ich dasjenige Material, welches mir bis zur Beendigung des Druckes bekannt wurde, den Lesern mitteilen zu sollen und thue dies in der Form von Nachträgen, wobei ich stets die Stelle des Buches, an welche das Nachgetragene anknüpft, angeben werde, indem ich bitte, dort die entsprechende Verweisung anzubringen.
[327] Anschluß an S. [62] u. [619].
[332] Die letzteren sind wenig zahlreich und deshalb mit den „Unabhängigen“ zusammengerechnet.
[335] Anschluß an S. [154] und [622].
[336] Vgl. „Soziale Praxis“ Nr. 37 vom 15. Juni 1899.
[338] Der Aufsatz ist im Korrespondenzblatt der Generalkommission Nr. 26 vom 10. Juli 1899 auszugsweise wiedergegeben.
[340] In Nr. 30 des Korrespondenzblattes vom 7. August 1899.
[341] Streikunterstützung für andere Gewerbe.
[348] Die mitgeteilten Zahlen der neu beigetretenen 5 Vereine würden höhere Gesamtziffern ergeben; vielleicht sind die beiden österreichischen Vereine nicht mitgezählt.
[354] Anschluß an S. [582]. Das Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden, Herrn Kommerzienrat Manz in Bamberg.
[355] Anschluß an S. [582]. Das Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden, Herrn H. Sorge.
Register.
- Abnehmerverbände [517], [521].
- [Achtstundentag] [31], [34], [35], [37], [39], [98], [101], [108], [110], [124], [154], [160], [166], [168], [171], [173], [178] fg., [196], [296] fg., [312], [370], [419], [421], [423], [428] fg., [435] fg., [444], [462] fg., [468] fg., [474], [476] fg., [481] fg., [486], [490], [496], [502] fg. fg., [614], [628], [636], [698]; s. a. [Maximalarbeitstag].
- [Acht-Uhr-Ladenschluß] [191] fg., [354], [359], [363], [366] fg., [711].
- Agenten im Zieglergewerbe [657].
- Agrarfrage [433].
- Akkordarbeit, Stellung der Organisationen zu derselben [44], [108], [222], [443], [474], [478], [482], [487], [497], [502] fg., [512], [615], [710].
- Aktionskomitee des schweizerischen Arbeitertages [118]; Industrielles A. in Wien [609].
- Allam, William [10] fg., [18] fg.
- Allemane, Jean [72], [80].
- Allgemeen Nederlandsch Werklieden Verbond [140]140 fg., [700].
- Allgemeiner deutscher Arbeiterunterstützungsverband [201].
- Allgemeiner schweizerischer Gewerkschaftsbund [117]117 fg.
- Allgemeine schweizerische Arbeitertage [117] fg.
- Allgemeine schweizerische Gewerbekasse [119].
- Alliance socialiste républicaine [68] fg.
- Alphabet-Tarif [263].
- Altersrente, Altersversicherung und -unterstützung [45], [341], [353]; s. a. [Invalidenkasse] und -unterstützung, [Hülfskassen].
- Amalgamated engineers s. [Engineers].
- [Amalgamated Society of Engineers] [9] fg.
- American Federation of Labour [170] fg.
- American Railway Union [174] fg.
- Anarchisten [81], [113], [429] fg.
- Anbieterverbände [517], [521].
- „Annehmer“ bei den Lippeschen Zieglern [655].
- Antisemitismus in der Handlungsgehülfenorganisation [364].
- [Antistreikvereine] [537]; s. a. überhaupt [Arbeitgeberverbände] und [Streikversicherung].
- Applegarth [12] fg., [18] fg.
- [Arbeiterausschüsse] [406], [411], [694]; s. a. [Komitee].
- Arbeiterberufsvereine s. [Berufsvereine].
- [Arbeiterbildungsvereine] (Oesterreich) [91], [93], [95], [100], (Schweiz) [112], (Deutschland) [183].
- Arbeiterbund, schweizerischer [115] fg., [178].
- Arbeiterinnen s. [Weibliche Arbeiter].
- [Arbeiterkammern], Arbeitskammern [131], [134], [144], [147] fg., [413], [694], [712].
- Arbeiterkirche [62].
- Arbeiterkongresse s. [Kongresse]; internationale A. s. [Internationale Kongresse].
- Arbeiterparlament (England) [38].
- Arbeiterpartei, italienische [151], norwegische [156], der Vereinigten Staaten [164].
- Arbeiterreformpartei (Amerika) [161].
- Arbeiterschaften (Berufsgruppen d. deutschen Gewerkschaftsbundes) [201].
- Arbeiterschutzgesetzgebung, internationale [426].
- Arbeitersekretäre, Arbeitersekretariat; s. [Sekretäre, Sekretariat].
- [Arbeiterstatut] v. 1349 [2], [12].
- Arbeiterunion (Amerika) [162].
- Arbeitgeber, Notwendigkeit des Zusammenschlusses derselben [516] fg.
- [Arbeitgeberverbände] [516] fg.
- Arbeitsämter [382], in Oesterreich [604] fg., kommunale A. [237].
- Arbeitsbörsen (Frankreich) [73] fg., (Schweiz) [134], (Belgien) [139], Errichtung auf den allgemeinen Arbeiterkongressen [431]431 fg.
- Arbeitsdauer s. insbesondere [Achtstundentag], [Neunstundentag], [Maximalarbeitstag].
- Arbeitskammern s. [Arbeiterkammern].
- [Arbeitslosenunterstützung] [45], [57], [102], [146], [177], [194], [230], [239], [246] fg., [252] fg., [258], [262], [271], [285], [291], [348], [353] fg., [362] fg., [374] fg., [382], [390], [395], [403], [411], [601], [700] fg., [706] fg., [711]711.
- Arbeitslosigkeit (Abhülfe u. Versicherung) [44], [134], [188], [226], [352].
- [Arbeitsnachweis] [44], [97], [102] fg., [110], [115], [134], [148], [188], [195], [212], [221], [224] fg., [231], [235] fg., [267], [279], [291], [348], [352] fg., [363] fg., [374] fg., [382], [386], [390] fg., [398], [401] fg., [406] fg., [411], [423], [431], [510], [536] fg., [554], [572], [577] fg., [583] fg., [600], [603], [610], [620], [630] fg., [657], [663], [665], [674], [682], [700], [707], [712] fg., [719].
- Arbeitsvermittelung s. [Arbeitsnachweis].
- Arch, Josef [22].
- Auer [228].
- [Ausschließlicher Verbandsverkehr] in der Schweizer Stickereiindustrie [647], [650], in der Sächsischen Stickereiindustrie [651].
- [Ausschüsse] [13]; s. a. [Komitee], [Arbeiterausschüsse] und [Sekretariat], internationaler Ausschuß der [Eisenbahnarbeiter] [473].
- Ausstandsversicherungsverbände [545] fg., s. a. [Streikversicherung], [Antistreikverbände], auch überhaupt [Arbeitgeberverbände].
- Australien [178] fg.
- Auswanderungsunterstützung [45].
- Bakunin [113], [115], [162], [416].
- Bäckertage 1890 (Oesterreich) [103] fg., Bäckerverband in Schweden [158].
- Bandindustrie, Bergische [675] fg.
- Bauarbeiter, Bauhandwerker s. [Maurer], [Zimmerer] und [Holzarbeiter].
- [Baugewerke], Arbeitgeberorganisation [567] fg.
- Baumwollarbeiter (England) [20]; s. a. [Textilindustrie] und [Weberorganisation].
- Bayrischer Eisenbahnerverband [336] fg.
- Bayrischer Textilarbeiterverband [404].
- Bayrischer Verkehrsbeamten-Verein [318] fg.
- Bebel [204].
- Becker, Johann Philipp [112] fg.
- Beesly [15].
- Befähigungsnachweis [529], in Oesterreich [610].
- Begräbnisgelder, Begräbniskasse s. [Sterbegelder], Sterbekasse.
- Belgien [135] fg., Arbeitgeberorganisation [622].
- Bergarbeiter, Bergarbeitertage s. [Bergbau], Arbeiterorganisation.
- [Bergbau], Arbeiterorganisation [20], [30], [34], [101], [136], [180], [293] fg., [314] fg., [396], [685], [709]; internationale Organisation [462] fg., Arbeitgeberorganisation [526], [545] fg.
- Berggewerbegerichte [471].
- v. Berlepsch, Frhr., [192] fg., [270].
- Berliner Bewegung [211].
- Berliner Gewerkschaftskonferenz [216]; s. a. [Kongresse].
- Berliner Programm [379].
- [Berufsgenossenschaften] [532], [690], [695]; Gedanke der Errichtung obligatorischer B. in der Schweiz [130] fg.
- Berufsorganisationen, internationale Bestrebungen in der Schweiz [113].
- [Berufsvereine] (im allgemeinen) [189] fg., [193] fg., [432], [711] fg.; der Arbeitgeber [545] fg.; s. a. [Berufsgenossenschaften].
- Betriebsführer s. [Werkmeister].
- Beschwerdekommissionen, Antrag zur Errichtung [240].
- Bildhauer, internationale Organisation [505] fg.
- Bildungs- und Unterstützungsvereine s. [Arbeiterbildungsvereine].
- Birtwistle, Thomas [20].
- Blanquisten [72], [81].
- Blatchford, Robert [51].
- Board of Arbitration [43], [32].
- Board of conciliation [43], [180].
- [Bodenverstaatlichung] [24], [32], [35].
- Booth, Charles [25].
- Bosco, Garibaldi [146].
- Böttchermeister, Organisation [714].
- Boulangistische Bewegung [72].
- Branchenorganisation, im Gegensatz zu den Industrieverbänden [218] fg.
- Brandts, Fabrikant u. Landesrat [388] fg.
- Brauer, Brauereigewerbe, internationale Organisation [490] fg.; Arbeiterorganisation [556] fg.
- Bride, Mac [172].
- Broadhurst, Henry [23], [31].
- Brousse, Paul [67] fg., [80].
- Brust [303] fg.
- Buchbinderverband in Oesterreich [104].
- Buchdruckerordnung [259].
- Buchdruckersekretariat, internationales [448] fg., [454] fg., [459] fg.
- Buchdruckerstreik von 1891 [267].
- Buchdruckertarifgenossenschaft [627]; s. a. [Tarifgemeinschaft].
- [Buchdruckerverbände], Buchdruckertage in Oesterreich [105] fg., schweizerischer Typographenbund [113], [115], [120] fg., [125] fg., in Holland [143], in Italien [147], in Norwegen [155], in Amerika [176] fg., in Deutschland [183], [258] fg., [440] fg., [708] fg.; internationale Beziehungen [440] fg.; Arbeitgeberorganisation [126], [587] fg.; gemeinsame Organisation der Arbeitgeber und Arbeitnehmer [624] fg., [718] fg., in Frankreich [685]; Statistik [287] fg.
- Buchgewerbe, Zentralverein [600]; s. a. Buchdruckergewerbe etc.
- Buchhändler, Börsenverein [529].
- Bund der Industriellen [524] fg., [542] fg.
- Bund österreichischer Industrieller [607] fg.
- Burnett, John [23], [52].
- Burns, John [25] fg., [50].
- Burt, Thomas [19], [468].
- Büxenstein [270], [631] fg.; s. a. [Döblin-Büxenstein'sches Abkommen].
- Campbell [14].
- Central Association of Employers of Operative Engineers [11].
- Certificates (der Trusts) [520].
- [Chambres syndicales], chambres mixtes [65], [678].
- Chartistenbewegung [6].
- Christliche Bergarbeitervereine, Delegiertentag [313].
- Christliche Gewerkschaft in Frankfurt a/M. [409] fg.
- Christliche Organisationen der Bergleute im Gegensatz zu den sozialdemokratischen Bestrebungen [299], [709].
- Christlicher Sozialismus, Christliche Sozialisten, Christlich-soziale Partei [11], [15], [211], in Dänemark [703].
- Christlicher Uhrenindustriearbeiterverband Schwarzwald [408] fg.
- Christliche Syndikate in Frankreich [682].
- Christlich-soziale Gewerkvereine [396] fg.
- Christlich-soziale Vereinigung der Ziegler in Lippe [654] fg.
- Clarion-Scheme, Clarionisten [38] fg., [51].
- Clémenceau [68].
- Code pénal [64], [70].
- Comité central des chambres syndicales s. [chambres syndicales.]
- Comité d'entente socialiste [699].
- Comité révolutionaire central [81].
- Compagnonnages (Gesellenverbände in Frankreich) [63].
- Confédération générale du travail [77] fg.
- Conseil national ouvrier [75] fg.
- Conseil syndical, conseil intérieur [679] fg.; conseil patronal [680].
- Conspiracy and Property Protection Act [19].
- Cooperative societies s. [Genossenschaften].
- Corners (Ringe von Arbeitgebern) [520].
- Corporations chrétiennes [679] fg.
- Corps de métier s. [Berufsvereine].
- Coulson [12].
- Criminal Law Amendment Bill [17] fg.
- Dänemark [153] fg., [702] fg., Arbeitgeberorganisation [622].
- Debbs, Eugen [174] fg.
- Demonstration day (Australien) [179].
- Deutscher Buchdruckerverein (Prinzipalverein) [262], [587] fg., [626].
- Deutscher Gewerkschaftsbund [201] fg.
- Deutscher Handelstag [522].
- Deutscher Nationalbuchdruckerverein [260].
- Deutscher Ziegelmeisterverband s. [Ziegelmeisterverband].
- Deutschnationaler Handlungsgehülfenverband 364 fg.
- Diamantarbeiter, internationale Organisation [504] fg., Diamantarbeiterbund in Holland [143].
- [Döblin] [228], [270], [275], [281] fg., [455] fg., [708].
- [Döblin-Büxenstein'sches Abkommen] [233], [270], [596]; s. a. [Döblin].
- Dockarbeiter [483], Dockarbeiterstreik von 1889 in London [27].
- [Domela Nieuwenhuis] [141], [423] fg.
- Doppelbesteuerung im Zieglergewerbe in Lippe [662], [664].
- Drechsler, Arbeitgeberorganisation [582] fg.
- Duncker, Franz [184] fg.
- [Einigungsämter], Einigungsverfahren [43], [49], [78], [148], [150], [190], [264], [469], [543] fg., [589], [626], [670] fg., [685] fg., [691], [694] fg., [697] fg., [713].
- Einigungskonferenz im Haag (1889) [422].
- Einigungsverfahren s. [Einigungsämter].
- [Eisenbahnarbeiter], [Eisenbahnbedienstete] in Oesterreich [107], Schweiz [130]130, Italien [147], Amerika [174] fg., Deutschland [331] fg., [396], [710]; internationale Organisation [472] fg.
- Eisenindustrie, Arbeitgeberorganisation [527].
- „Émancipation intégrale“ [79].
- [Employers and Workman Act] [17].
- Employers, trade unions of the E., [519].
- [Engineers] [9] fg., [36]; s. a. [Amalgamated Society].
- England [1] fg., Arbeiterorganisation [611] fg., Nachtrag [697].
- Evangelische Arbeitervereine [372] fg.
- Ewald [211] fg.
- Exekutivkomitee (des internationalen Lithographenverbandes) [507].
- Fabian Society [25].
- Fabrikantenvereine s. [Arbeitgeberverbände].
- Fabrikgesetzgebung, internationale [419].
- Fachabteilungen s. [Fachsektionen].
- Fachgenossenschaften, obligatorische [378].
- Fachmeister s. [Werkmeister].
- [Fachsektionen], Fachabteilungen [391] fg., [410], [603] fg.; s. a. [Berufsvereine].
- Fachvereine, lokale [207] fg.
- Fair wage [9], [20], [31], [39].
- Familienbeirat des Verbandes deutscher Post- und Telegraphenassistenten [321].
- Fasci di lavoratori (Italien) [145] fg.
- Faßfabrikation, Arbeitgeberverband [584].
- Federated Engineering Employers (Arbeitgeberverband) [36].
- Federation s. [Socialdemocratic federation], [miners federation], [General Federation] etc.
- — [des Graveurs et Guillocheurs] (in der Schweiz) [127].
- — des mineurs (Belgien) [136].
- — des travailleurs socialistes de France (Possibilisten) [69], [80].
- — horlogère (in der Schweiz) [127], [652] fg.
- — horlogère ouvrière [127], [653] fg.
- — Jurassienne [115].
- — nationale des Bourses du travail [75], [78].
- — nationale des Chambres syndicales [75] fg.
- — nationale des syndicats ouvriers [71].
- — of organised Trades and Labor Unions of the United States and Canada [176].
- — romande [126].
- Feilenhauerindustrie in Remscheid [671] fg.
- Feldarbeiterkongresse (in Ungarn) [108] fg.
- Fenwick [31] fg.
- Fergger (in der Schweizer Stickereiindustrie) [644] fg.
- Föderation der Bergarbeiter in England [30].
- Former, internationale Organisation [491] fg.
- Franken, Fabrikant [376] fg.
- Frankreich [63] fg., Arbeitgeberorganisation [619] fg., Nachtrag [699] fg.
- Freies deutsches Hochstift [236].
- Freie Vereinigung der Kaufleute [369] fg.
- Freizügigkeit der Brauer [490].
- — der Töpfer [499].
- Friendly societies s. [Hülfskassenwesen].
- Fritzsche [183] fg.
- Gasarbeiterstreik von 1888 in London [27].
- Gasch [234], [280] fg., [598], [631].
- Gastwirte, Arbeitgeberverband [529].
- [Gastwirtsgehülfen] [407].
- Geheimbünde (in Amerika) [164].
- Gehülfenversammlung (Oesterreich) [693].
- Gemeinsame Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer [624] fg.
- Generalaussperrung in der Textilindustrie [562].
- General Combination Act (1799) [3].
- General Council (der General Federation) [42].
- [General Federation of Trade Unions] (1898) [38] fg.
- Generalkommission der Gewerkschaften (Errichtung auf der Berliner Gewerkschaftskonferenz) [216] fg., (Bestätigung und Aufgaben), [229] fg., [241] fg.
- Generalrat als Gewerkschaftsorgan [186].
- — der Internationale [416].
- Generalstreik, Proklamierung desselben im Bergbau [463] fg.
- [Genossenschaften], ihr Verhältnis zu den Gewerkschaften (England) [40].
- — in Italien [151], Deutschland [189]; s. a. [Produktivgenossenschaften].
- Gesamtverband christlicher Gewerkvereine [410] fg.
- — Deutscher Metallindustrieller [548] fg.
- — evangelischer Arbeitervereine Deutschlands [372].
- Gesellenausschuss, Gesellenprüfung [692].
- Gesellenbruderschaft [259].
- Gesellenverbände in Frankreich [63].
- Gesellenvereine, katholische [389].
- Gesellschaft zur Förderung der Staatswissenschaften (England) [15].
- Gewerbegerichte [691], [713].
- Gewerbegerichtsgesetz, Petition um Abänderung desselben [197].
- Gewerbeinspektion [240].
- Gewerbeinspektoren, weibliche [196], [513].
- Gewerbekammern (Schweiz) [131], (Oesterreich) [603].
- Gewerkschaftskartelle s. [Kartelle].
- Gewerkschaftskommissionen (in Oesterreich) [90], ihre Aufgaben [96].
- Gewerkschaftskongresse s. [Kongresse]; internationale G. s. [internationale Kongresse].
- Gewerkschaftsunion (Yorksche) [205] fg.
- Glasarbeiter in Belgien [136]; internationale Organisation [500] fg.
- Glasindustrie, Arbeitgeberorganisation [528].
- Gleitende Skala s. [Lohnskala].
- Gompers, Samuel [171] fg.
- Grand National Consolidated Trades union [5].
- Graphisches Gewerbe [233]; s. a. [Buchdruckerverbände], [Lithographen].
- Graphisches Kartell, Antrag der Gründung eines solchen [289].
- Graphische Union, Anregung ihrer Bildung in der Schweiz [126].
- Graveurs s. [Fédération des Graveurs], etc.
- Greulich, Hermann [113], [129] fg.
- Grubeninspektoren [465] fg.
- Grund und Boden, Verstaatlichung s. [Bodenverstaatlichung].
- Gruppeneinteilung der gewerkschaftlichen Organisation in Oesterreich [91].
- Grütliverein [112] fg., [117] fg.
- Guesde, Guesdisten [68], [80], [699].
- Guile [12].
- Gutenbergbund [290] fg., [597], [708].
- Hafenarbeiter, internationale Organisation [483].
- Haftpflicht [23], [34], [39], [172] fg., [420], [425], [468] fg., [475], [616], [698].
- Haftpflicht-Schutzverband deutscher Industrieller [526].
- Handelsinspektionen [371].
- Handelskammern [525], in Oesterreich [603].
- Handelstag, deutscher [522].
- Handlungsgehülfentage [367].
- Handlungsgehülfenverbände [364] fg.
- Handlungsreisende, internationale Organisation [514].
- Handschuhmacher, internationale Organisation [490], [492] fg.
- Handwerkerkammern [531], [693].
- Handwerker- u. Bildungsvereine s. [Arbeiterbildungsvereine].
- Handwerksorganisation (Arbeitgeber) im besonderen [582] fg.
- Hardie, Keir [33], [50].
- Harrison, Frederic [15] fg.
- Hausindustrie [86], [97], [505], [512] fg., in der Schweizer Stickereiindustrie [643], im Solinger Stahlgewerbe [667].
- Hausknechte s. [Hülfsarbeiter], kaufmännische.
- Henrici [211].
- Herbergswesen [221], [224], [239], [510], [692].
- Hirsch, Max [184] fg., [294].
- Hirsch-Duncker'sche Gewerkvereine [185] fg., [303], [362], Beziehung zu England [61].
- Hitze, Dr. [388], [394].
- Hochstift, freies Deutsches [236].
- Höger [455] fg.
- Holland [140] fg., [700] fg.
- [Holzarbeiter], Verband Deutschlands [223], internationale Organisation [481].
- Holzindustrielle, Organisation [716].
- Howell, George [1], [13], [18].
- Hueber [93] fg.
- [Hülfsarbeiter], kaufmännische [408].
- [Hülfskassenwesen] [21], [45], [188], [210], [215], [239], [261], [353] fg., [363] fg., [374] fg., [398], [401] fg., [406] fg., [659], [679], [692]; s. a. [Krankengeld], [Invalidenkasse], [Sterbekasse], [Arbeitslosenunterstützung], [Reiseunterstützung] u. s. w.
- Hülfsverein, kaufmännischer [361].
- Hülfs- u. Unterstützungsvereine (in Italien) [146].
- Hume, Josef [3].
- Hutmacher, internationale Organisation [496] fg.; gemeinsame Organisation mit den Arbeitgebern [497].
- Hutfabrikation, Arbeitgeberorganisation [580] fg.
- Hutmacherverband (Italien) [146].
- Japan, Arbeitgeberorganisation [623].
- Jaurès [699].
- Independenten [81], [699].
- Independent Labour Party [50] fg.
- [Industria] (Streikversicherungsgesellschaft) [525].
- Industriefonds (in der Schweizer Stickereiindustrie) [649].
- Industriekammern [113], [525].
- Industrieller Klub (in Oesterreich) [606] fg.
- Industrielles Aktionskomitee in Wien [609].
- Industrieverbände, im Gegensatz zu der Branchenorganisation [218] fg.
- Ingeneers, amalgamated [8] fg.; s. a. [Engineers].
- Innungen, Innungswesen [529] fg., [601], [691].
- Innungsverbände [532].
- Internationale (Arbeiter-Assoziation) [112] fg., [116], [153], [160] fg., [203], [415] fg.
- Internationale Arbeiterschutzgesetzgebung [426], [435].
- Internationaler Arbeiterverein für Dänemark [153].
- Internationale Beziehungen, allgemeine Gesichtspunkte [414].
- Internationale Fabrikgesetzgebung [419].
- Internationale Gewerksgenossenschaften [202] fg.
- [Internationale Kongresse] [30], [415] fg., [452] fg.
- International Labor Union (Amerika) [164].
- International typographical Union [176].
- International Working Peoples Association 165 fg.
- [Invalidenkasse], Invalidenrente, Invalidenversicherung, [45], [115], [126], [187], [252] fg., [261] fg., [269] fg., [291], [337], [348], [353] fg., [411], [470], [601], [690], [707] fg.
- Invaliditäts- u. Altersversicherung s. [Invalidenkasse].
- Joint committee [43].
- Italien [145] fg.
- Junta [12] fg.
- Kaiserliche Botschaft v. 17. Nov. 1881 [211] fg., [532] fg.
- [Kartelle], Kartellverträge [220] fg., [223] fg., [238] fg., [516] fg., [623].
- Katholische Arbeitervereine [388] fg., [717] fg.
- Kaufmann als Verkaufsvermittler neben dem Fabrikanten in der Schweizer Stickereiindustrie [644].
- Kaufmännische Vereinigungen [349] fg.
- Kellner s. [Gastwirtsgehülfen].
- v. Ketteler, Bischof [389].
- Klempner s. [Metallindustrielle], besonders [552].
- Knappenbund, evangelischer, Beschluß der Gründung eines solchen [309].
- Knappschaftswesen [293], [299] fg., [313].
- Knights of Labor s. [Ritter der Arbeit].
- Koalitionsrecht [240].
- Kohlenarbeiter (England) [20].
- Kollektivproduktion, Kollektivismus [32] fg., [37], [67] fg.; s. a. [Produktivgenossenschaften].
- [Komitees] [42], [43], [115], [118], [158], [211], [506]; s. a. [Parl_KomiteeParlamentarisches Komitee], [Nationalkomitee], [Ausschüsse].
- Kommission, königliche in England (1867) [15].
- Kommunie (bei den Lippeschen Zieglern) [656], [663].
- Konfessionelle Arbeitervereine [372] fg.
- [Kongresse] [17], [46], [65] fg., [71] fg., [87] fg., [94], [101] fg., [115] fg., [128] fg., [134], [139], [142], [147] fg., [153] fg., [157] fg., [161] fg, [171] fg., [184] fg., [201] fg., [216] fg., [225], [233], [236], [244], [257], [261] fg., [282], [296] fg., [312] fg., [351], [412], [415] fg., [422] fg., [440] fg., [463] fg., [472] fg., [475] fg., [479] fg., [486] fg., [496] fg., [685], [698]; internationale K. s. a. [Internationale Kongresse].
- Konkurrenzklausel, Verbot derselben [366] fg.
- [Krankengeld], Krankenkassen, Krankenversicherung u. -unterstützung [45], [115], [126], [143], [187], [216], [252] fg., [261] fg., [285], [291], [302], [337], [393], [404], [411], [444], [470], [601], [690], [706] fg.; s. a. [Hülfskassen].
- Küfermeisterverband [584].
- Kupferschmiede s. [Metallindustrielle], besonders [552] fg.
- Labor Reform Association [160].
- Labour representation league [18].
- Ladenschlußstunde, gesetzliche [365]; s. a. [Acht-Uhr-Ladenschluß].
- Lafargue [68].
- [Landarbeiterbewegung] von 1872 in England [22].
- Landesausschuß der organisierten deutschen Sozialisten in der Schweiz [117].
- Landesgewerkschaftsbund (in Frankreich) [75].
- Landwirtschaft, Arbeitgeberorganisation [585] fg.
- Lassalle, Lassalleaner [184], [201] fg., [206].
- Lederarbeiter, Verband Deutschlands [223], [236], internationale Organisation [489] fg.
- Lederindustrie, Arbeitgeberorganisation [528].
- Legien [215], [226] fg., [240], [467].
- Lehrlingsfrage, Lehrlingswesen, Regelung [135], [444], [447] fg., [493] fg., [496], [505], [530], [610], [678], [692] fg.; im kaufmännischen Beruf [352]; s. a. [Lehrlingsskala].
- Lehrlingsgesetze in England [2] fg.
- [Lehrlingsskala] (im Buchdruckergewerbe) [265], [280], [596] fg., [627]; im kaufmännischen Betriebe [365] fg.
- Lewy (System Lewy) s. [Ueberproduktion im Bergbau].
- Liberale Union (in Holland) [145].
- Liebknecht [112], [204].
- Lippesche Ziegler [654] fg.
- [Lithographen], internationale Organisation [507] fg.
- Lohneinigungsämter, Lohnkomitees [687] fg.; s. a. [Einigungsämter].
- Lohnliste s. [Tarife].
- Lohnkommissionen [213]; s. a. [Tarifkommission].
- Lohnregulierung der französischen Syndicats mixtes [678]; s. a. [Tariforganisation].
- [Lohnskala], gleitende (sliding scale) [20].
- Lohntarife s. [Tarife].
- Lokalorganisation [255] fg.
- Lokomotivführer s. [Eisenbahnbedienstete].
- Londoner Weltkongreß s. [Weltkongreß in London].
- Lüttger, Lüttger Verband [400] fg.
- Macdonald [14], [18] fg.
- Maifeier [222], [424], [427] fg., [436], [474], [604], [609]; s. a. [Maifonds].
- [Maifonds], Maisammlungen [217], [222].
- Malon, Benoit [67] fg.
- Management committee [42].
- Mann, Tom [25] fg., [50].
- Marx, Marxisten [72], [80], [162], [202], [206], [209], [415] fg., [422] fg.
- Maschinenarbeit im Tabakgewerbe [488]; im Hutmachergewerbe [496].
- Maschinenbauindustrie, Arbeitgeberorganisation in England [614] fg.
- Maschinenbauerstreik (England) [35] fg.
- Maschinenbauerverein (England) [8] fg.; (Amerika) [160].
- Massini [228].
- Master and servant act [5] fg., [14], Aufhebung [19].
- [Maurer] [405] fg., [712] fg., Arbeitgeberorganisation [567] fg.; s. a. [Baugewerke].
- [Maximalarbeitstag] (gesetzlicher) [115], [124], [187], [190] fg., [352], [365] fg., [377], [404], [510] fg., [647]. [700] fg.; s. a. [Acht-Uhr-Ladenschluß], [Achtstundentag], [Neunstundentag].
- Mazzini [147], [150].
- Meister s. a. [Werkmeister].
- Meistersystem bei den Lippeschen Zieglern [655].
- Messerschleifer s. [Stahlwarenindustrie].
- Metallarbeiter in Oesterreich [102], in Italien [147], in Deutschland [407], internationale Organisation [478] fg., Dänemark [702], Nachtrag [709].
- [Metallindustrie], Arbeitgeberorganisation [527], [548] fg.
- Militärstreik [423].
- Millerand [699] fg.
- [Miners federation] [30], [34], [41], [468] fg.
- Minimallohn [420], [424], [429], [468] fg., [473] fg., [481], [483], [490], [493], [503], [512], [648] fg., [657] fg., [716]; s. a. [Tarife].
- Molinari [73].
- Molly Maguires (Geheimbünde in Amerika) [164].
- National association, etc. s. [Trade union].
- Nationalbuchdruckerverein, deutscher [260], [626].
- Nationale Bergarbeiterorganisationen [312] fg.
- Nationale Landarbeiter-Union s. [Landarbeiterbewegung].
- National free labour association [51].
- [Nationalkomitee] (Frankreich) [68].
- National Labor Union (Amerika) [160] fg., [614].
- National Union der Bergarbeiter [30], [468] fg.
- National Union of Working Women [23].
- Naumann, Pfarrer [376] fg.
- Neuer Unionismus [28].
- [Neunstundentag] [106], [710], [716]; s. a. [Maximalarbeitstag].
- Newton, William [10].
- Niederländischer Arbeiterverband [140].
- — römisch-katholischer [Volksbund] [140].
- Nieuwenhuis s. [Domela Nieuwenhuis].
- [Nordamerika] [159], [703].
- Normalarbeitstag s. [Maximalarbeitstag].
- Normaltarif s. [Tarife].
- Norsk Fagforbund [155] fg.
- Norwegen [154] fg.
- Oberflächenarbeiter, ihre Gleichstellung mit den Grubenarbeitern [467] fg.
- Odger, George [12] fg., [18].
- Oesterreich [85] fg., Arbeitgeberverbände [602] fg.
- Oeuvre du travail [139].
- Opposition im Buchdruckergewerbe [282] fg.
- Owen, Robert [4] fg., [28] fg., [238].
- Packer s. [Hülfsarbeiter], kaufmännische.
- [Parlamentarischer Ausschuß] der Unternehmerverbände in England [616] fg., [697].
- — der Arbeiter [697].
- [Parlamentarisches Komitee] (Ausschuß), [18], [23], [29] fg., [37] fg., [48].
- Parliamentary Council (of Employers) s. [Parlamentarischer Ausschuß].
- Parteitage s. [Kongresse].
- Partikularismus in der englischen Gewerkschaftspolitik [22].
- Parti ouvrier in Belgien [135], français [80]80, [700].
- Parti ouvrier socialiste révolutionaire [80], [700].
- Patrimonium, niederländischer Arbeiterverband [140].
- Patterson, Emma [22].
- Patto di fratellanza [150].
- Pensionskasse [346], [348], [353] fg., [470], [474].
- Piesberg, Streik am [305] fg.
- Plate, Francis [4].
- v. Podbielsky, seine Stellung zur Postbeamtenorganisation [318], [325], [329].
- [Politische Aktion] (Stellung der internationalen Gewerkschaftsorganisation zur Politik) [429] fg., [437] fg., [445].
- Pools (Arbeitgeberverbände in Nordamerika) [519].
- Portugal [159].
- Porzellanarbeiter, internationale Organisation [500].
- Porzellanindustrie, Arbeitgeberorganisation [528].
- Possibilisten [69] fg., [417] fg., [422] fg.
- [Postbeamten] [316] fg.
- Postulat (Aufnahmeakt der Gesellen) [259].
- Powderley [169].
- Preisfestsetzung als Aufgabe der Arbeitgeberverbände [518].
- Prior [23].
- Privatbeamtenverein [343] fg.
- Produktion, Kontingentierung derselben [518].
- [Produktivgenossenschaften] [24], [115], [151], [168], [363], [495], in der Schweizer Stickereiindustrie [645], Leipziger Pr. des Buchdruckerverbandes [262].
- Progrès (Belgien) [135].
- Prudhommes (Gewerbegerichte in Frankreich) [75].
- Puttkamer'scher Streikerlaß (v. 11. April 1886) [213].
- Quandel, Redakteur [376] fg.
- Quarck, Dr. [367] fg.
- Reeder-Verein in Hamburg [536].
- Registrierungsrecht der Gewerkschaften in England [17].
- Reichstreue Bergarbeitervereine [294].
- Reichsversicherungsamt [532], [690].
- Reisende, Verband reisender Kaufleute Deutschlands [360].
- Rechtsschutzverein der Saarbergleute [295].
- [Reiseunterstützung] [135], [189], [221], [246] fg., [252] fg., [262], [291], [394], [479] fg., [487], [489], [492] fg., [505] fg., [601], [700], [706] fg.; s. a. [Viatikum].
- Rheinland-Westfalen (Bergarbeiterorganisation) [295] fg., Buchdruckereibesitzerorganisation, Sektion II, [590] fg., [628] fg., [719]; Verband der Faßfabrikanten und Küfermeister [284].
- Riemenfabrikantenverein [564] fg.
- Ringe (Corners, Schwänze) [520].
- Ritchie [697].
- [Ritter der Arbeit] [136], [167] fg.
- Rumänien [159].
- Rußland, Arbeitgeberorganisation [622].
- Sachsengänger [585].
- Sächsischer Stickereiverband [651] fg.
- Sammetweberei s. [Weberorganisationen].
- Samwirkende Fagforeniger (in Kristiania) [155] fg.
- Sattler u. Tapezierer, internationale Organisation [509] fg.
- Scherenfabrikanten, Scherenschleifer s. [Stahlwarenindustrie].
- Schiedsgerichte [35], [39], [41], [43], [49], [78], [148], [180], [182], [188], [190], [264], [352], [365] fg., [443], [475], [497], [515], [589], [610], [626] fg., [632], [637], [682], [685] fg., [690] fg., [702], [711].
- Schlittschuhindustrie in Remscheid [677].
- Schneider, internationale Organisation [512]; Schneidertag 1891 in Oesterreich [102].
- Schriftgießer, Schriftsetzer s. Buchdrucker.
- Schuhmacherbund (in der Schweiz) [113], internationale Organisation [510] fg.
- Schuh- und Schäftefabrikanten, Verband [714].
- Schulze-Delitzsch [189] fg.
- Schutzkartell gegen Verrufserklärungen [557] fg.
- Schutzverbände der Arbeitgeber (im engeren Sinn) [533] fg.
- Schwarzwälder Uhrenindustriearbeiter [408] fg.
- Schweden [156] fg.
- Schweizerische Fédération horlogère [652] fg.
- Schweizerischer Stickereiverband [643] fg.
- v. Schweitzer [184] fg., [201] fg.
- v. Schweitzerscher Gewerkschaftsbund [201] fg.
- Schwitzsystem [172] fg., [222], [232], [512] fg.
- Seeleute und Hafenarbeiter, internationale Organisation [483].
- [Sekretäre], [Sekretariate] [121], [127], [129], [142], [148], [157], [159], [240], [395], [426], [431] fg., [436], [448] fg., [454] fg., [459] fg., [472] fg., [475] fg., [481] fg., [490], [494] fg., [498], [501], [504], [507], [510] fg., [513], [700] fg., [709].
- Setzmaschine, Regelung der Frage [636] fg., [719].
- Shipton, George [23].
- Sliding scale s. [Lohnskala].
- Smith, Adam [3].
- — Edward J. [686] fg.
- [Socialdemocratic Federation] [26] fg., [50].
- Socialdemokratische Bond [700] fg.
- Socialist Trade and Labor Alliance (Amerika) [175].
- Società cooperative di lavoro [151].
- Società di mutuo soccorso [146], [150].
- Società di resistenza [146].
- Sociétés de maintien de prix [137].
- Solinger Stahlwarenindustrie [667] fg.
- Sozialdemokratie, Verhältnis zur Gewerkschaftsbewegung im Buchdruckerverband [280] fg., im Bergarbeitergewerbe [294], [299], [303], [314] fg., zu den kaufmännischen Vereinigungen [368] fg., zu den evangelischen Arbeitervereinen [375]; s. a. [politische Aktion].
- Sozialdemokratische Parteitage s. [Kongresse].
- Sozialdemokratische Partei in der Schweiz [117] fg.
- Sozialdemokratischer (niederländischer) Bund [140] fg., italienische sozialdemokratische Partei [151] fg., soz. Bund in Dänemark [153], soz. Arbeiterpartei von Nordamerika [163] fg.
- Sozialistengesetz, seine Wirkung auf die Gewerkschaftsbildung [208] fg., [264].
- Sozialistische Gewerkschaften (in Deutschland) insbesondere [61], [201] fg.
- Spanien [159].
- Sovereign, R. [169].
- Staatsbeamten, Karakteristik ihrer Stellung im Vergleich zu den Privatbeamten [316].
- Staatshülfe als gewerkschaftliche Bestrebung [25]25 fg.,.
- Staatswissenschaften, Gesellschaft zur Förderung der St. (England) [15].
- [Stahlwarenindustrie], Solinger [667] fg.
- Statistik der englischen Gewerkschaften [53] fg., der österr. Gewerkschaften [99] fg., des schweizerischen Gewerkschaftsbundes [122], der holländischen Arbeitervereine [140] fg., der dänischen Arbeitervereine [153], der norwegischen Vereine [155], der schwedischen Vereine [156] fg., der amerikanischen Gewerkschaften [176]176 fg., der australischen Vereine [181], des Verbandes der deutschen Gewerkvereine [198] fg., St. zur Zeit des Sozialistengesetzes [209] fg., 245 fg., nach einzelnen Berufen [250] fg., der Streiks 1890–94 [226], des Buchdruckerverbandes [287] fg., des Gutenbergbundes [292], der kaufmännischen Vereine [350], der evangelischen Arbeitervereine [372] fg., der internationalen Buchdruckerorganisation [445], [453], der Buchdruckerorganisation nach den Angaben des Tarifausschusses [637] fg., der Gewerkschaften i. J. 1898 [704] fg.
- Steindrucker s. [Lithographen].
- Steinmetzen s. [Maurer].
- Stellenvermittelung s. [Arbeitsnachweis].
- Stellenvermittelungsbund kaufmännischer Vereine [352].
- v. Stephan, Karakteristik seiner Gegnerschaft gegen die Beamtenorganisation [318].
- [Sterbegelder], Sterbekasse [45], [115], [126], [177], [187], [210], [302], [337], [341] fg., [353] fg., [363] fg., [374] fg., [390] fg., [708] fg.; s. a. [Hülfskassen].
- Stevens [167] fg.
- Stickereiverband, Schweizerischer [643] fg., Sächsischer [651] fg.
- Stöcker, A. [211], [379].
- Stoffweberei s. [Weberorganisationen].
- [Streikfonds], internationaler der Tabakarbeiter [486]; s. a. [Widerstandskasse].
- Streikklausel [568], [575].
- [Streikversicherung] [564] fg., s. a. [Industria].
- Stukkateure s. [Maurer].
- v. Stumm, Frhr. [523].
- Sylvis [161] fg.
- [Syndicats] agricoles [683].
- — des patrons [519].
- — mixtes [63] fg., [619] fg., [678] fg.
- Syndikate [70] fg., [81] fg., s. a. [Syndicats] und Syndikatsgesetze; Statistik der S. [83] fg.
- Syndikatsgesetze (Frankreich) [70], [619] fg.
- System Lewy s. [Ueberproduktion im Bergbau].
- Tabakarbeiter [183], internationale Organisation [486] fg., [Arbeitgeberverbände] [528], [566].
- Tafelmesserfabrikanten, Tafelmesserschleifer, Organisation [670].
- Tapetenfabrikation, Arbeitgeberorganisation [581] fg.
- Tapezierer, internationale Organisation [509] fg.
- Tarifamt [279], [598], [629] fg., [719].
- Tarifausschuß [276] fg., [598], [629], [635] fg., [719].
- [Tarife] (Lohntarife) der Weberindustrie (Textilindustrie) [400] fg., [563].
- — der Uhrenindustrie im Schwarzwald [408].
- — der Handschuhmacher [493].
- — der Feilenhauerindustrie [673].
- — der Bergischen Bandindustrie [675] fg.
- — der Buchdrucker s. [Tariforganisation].
- Tarifeinigungsamt der Buchdrucker in Oesterreich [106].
- [Tarifgemeinschaft] der Buchdrucker [234], [265], [280], [597], [624] fg.; s. a. [Tariforganisation].
- — der Maurer [713].
- [Tariforganisation] der deutschen Buchdrucker [234], [263] fg., [276] fg., [589] fg., [624] fg.
- [Tarifkommission], Tarifrevisionskommission [264], [271], [591] fg., [626] fg.
- 1000n–Tarif [263], [626].
- Telegraphenassistenten s. [Postbeamten].
- [Textilindustrie] [397] fg., [413], [712], internationale Organisation [475] fg., [Arbeitgeberverbände] [528], [560] fg., in Oesterreich [603].
- [Thonindustrielle], Ziegeleibesitzer, Gegensatz zum Gewerkverein der Ziegler in Lippe [665] fg.
- Tillet, Ben [27], [33], [50].
- Tischler, Arbeitgeberorganisation [582] fg., Tischlertag in Oesterreich [101].
- Töpfer, internationale Organisation [499] fg.
- Trade alliance, gemeinsame Organisation [686] fg.
- Trade Assemblies (Amerika) [167].
- Trade councils [13], [46].
- [Trade unions], Ursprung, Geschichtliches [1] fg. Grand National Consolidated Trades Union [5], National Association of United Trades for the Protection of Labour [8] fg., General Federation of Trade Unions (1889) [38] fg., Anschluß der Possibilisten [417] fg., Tr. u. of the employers [519], Nachtrag [698].
- Trade Unions Act [17].
- Trustee [519] fg.
- Trusts [173], [519] fg.
- Tuchfabrikanten s. [Textilindustrie], [Arbeitgeberverbände].
- Typographenbund, schweizerischer [113], [115], [120] fg., [125] fg., holländische [143], deutsch-amerikanische [176] fg.; s. [Buchdruckerverbände].
- [Ueberproduktion im Bergbau] [467] fg.
- Uhrenarbeiter, Uhrmacherbund, ihre Organisation in der Schweiz [113], [126] fg.; Schwarzwälder Uhrenindustriearbeiter [408] fg.
- Uhrenindustrie, Arbeitgeberorganisation [527].
- Unfallversicherung [690].
- Ungarn [108], [700].
- Unlauterer Wettbewerb, Bekämpfung desselben [352], [614].
- Unterstützungskassen s. [Hülfskassen].
- Unterstützungskasse des deutschen Buchdruckervereins [600] fg.
- Unterstützungsverein deutscher Buchdrucker [261], [265].
- Union centrale des syndicats agricoles [683].
- — des syndicats [69].
- — nationale du Commerce et de l'Industrie [621].
- — syndicale (Arbeitgeberorganisation) in Belgien [622].
- Unionismus, Neuer [28].
- United kingdom alliance of organised trades [14].
- Vaillant [81].
- Verbandsverkehr s. [„Ausschließlicher Verbandsverkehr.“]
- Vereinigte Staaten von Nordamerika s. [Nordamerika].
- Vereins- und Versammlungsrecht, Bestimmungen darüber im Code pénal [64].
- Vergleichskammer der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Solinger Stahlwarenindustrie [670], in der Feilenhauerindustrie in Remscheid [671] fg., der Bergischen Bandindustrie [676] fg.
- Verkehrsbeamten s. [Postbeamten] und [Eisenbahnbeamten].
- Verstaatlichung des Grund u. Bodens s. [Bodenverstaatlichung].
- Verstaatlichung der Bergwerke [470].
- Vertrauensmänner, Vertrauensmännersystem [212], [219] fg., [256].
- [Viatikum], Viatikumskassen [259], [261], [440] fg., [446] fg., [452] fg., [588] fg.
- Volksbildungswesen, Förderung durch die Gewerkvereine [189]; s. a. [Arbeiterbildungsvereine].
- Volksbund s. [Niederländischer Volksbund].
- Volksverein für das katholische Deutschland [389].
- Voruit (Belgien) [135].
- Wages boards (Lohneinigungsämter) [687].
- Wagner, A. [211], [313], [382].
- Waldenburger Streik (der Bergarbeiter) [294].
- Warenhäuser, deren Bekämpfung [367].
- Warenkasse nebst Warenhaus des Verbandes deutscher Post- und Telegraphenassistenten [321] fg.
- Weber, Pfarrer lic. [373] fg.
- [Weberorganisationen] [400] fg., [685]; s. a. [Textilarbeiterverbände]; Gesetz von 1756 über die Wollweber in England [3].
- [Weibliche Arbeiter], Organisation und Arbeitszeit [22], [110], Zündholz-Fabrikmädchen-Streik (London) [26], (Statistik) [59], Deutschland [195] fg., [225], [233], [352] fg., [365] fg., [378], [398]398 fg., [404], [423] fg., [432] fg., [486] fg., [478], [502], [507] fg., [712].
- Weigert, O., [525], [542] fg.
- Weiler, Adam [29].
- [Weltkongreß in London] (1881) [265], [461], in Chur (1881) [416].
- [Werkmeisterverband], deutscher [347] fg.
- Wettbewerb, unlauterer, Bekämpfung desselben [352].
- [Widerstandskasse] (Widerstandsfonds), internationale der Buchdrucker [442] fg., [455] fg., der Lederarbeiter [489], der Bildhauer [506], der Lithographen [508], der Schuhmacher [512], Ungarn Nachtrag [700]; s. a. [Streikfonds].
- Witwen- und Waisenkasse [320] fg., [328], [341], [346], [348], [353] fg.; s. a. Hülfskassen und Pensionskassen.
- Wohnungsfrage, Wohnungsverhältnisse [134], [380], [398], [406] fg., [689], [701], [712].
- Wollscherer (in Australien) [180].
- Womens Protective and Provident League [22].
- Woollen Cloth Weavers Act (1756) [3].
- Working rules s. [Arbeiterstatut].
- Workman Act s. [Employers and Workman Act].
- Workmen's Compensation Act [616].
- York, Yorksche Gewerkschaftsunion [204] fg., [209].
- Zentralausschuß der Seeleute und Hafenarbeiter [484] fg.
- Zentraleinigungsamt (England) [696].
- Zentral-Invalidenkasse des Buchdruckerverbandes [262], [272], [594].
- Zentralkomitee der Schweizerischen Fédération horlogère [653].
- Zentralleitungen der Gewerkschaften in Oesterreich [92].
- Zentralrat als Gewerkschaftsorgan [186].
- Zentralstelle für Arbeiterversicherung und Arbeiterschutz, Gedanke der Errichtung [235].
- — internationale [479]; s. a. [Sekretariat].
- Zentralverband der Handlungsgehülfen und Gehülfinnen Deutschlands [369] fg.
- — der Industriellen Oesterreichs [604].
- Zentralverband der Stickereiindustrie der Ostschweiz und des Vorarlberges [646].
- — deutscher Brauereien gegen Verrufserklärungen [558] fg.
- — deutscher Industrieller [522] fg.
- — deutscher Kaufleute [529].
- — der dänischen Arbeitgeber [702].
- Zentralverein für das gesamte Buchgewerbe [600].
- Ziegler [396], in Lippe [654] fg.
- Zieglerboten [657].
- Ziegeleibesitzer s. [Thonindustrielle].
- [Ziegelmeisterverband], deutscher, Verhältnis zum Gewerkverein der Ziegler in Lippe [663] fg.
- Zigarrenfabrikanten, Zigarrenmacher s. [Tabakindustrie].
- [Zimmerer] s. [Baugewerke] und [Maurer].
- Zwangsinnungen [530] fg., [601].
- Zwangsorganisation der österreichischen Unternehmer [609] fg.
- Zwischenmeistersystem, Beseitigung [503], [510].
- Zuchthausvorlage [708], [712], [714].
- Zündholz-Fabrikmädchen-Streik in London 1888 [26].
Berichtigungen.
| S. | [19] | Z. 8 lies seinen Namen statt ihren Namen |
| S. | [30] | Anm. 1 ergänze Siehe unten S. [418], [419]. |
| S. | [33] | Anm. 1 ergänze Siehe unten S. [433]. |
| S. | [39] | Z. 7 lies seien statt seinen. |
| S. | [40] | Z. 28 lies welche statt welches. |
| S. | [49] | Z. 8 lies Labourers statt Lobourers. |
| S. | [63] | Anm. 1 Z. 5 lies professionels statt professinnels. |
| S. | [72] | Anm. 1 ergänze Siehe unten S. [422] ff. |
| S. | [77] | Z. 17 lies toute statt tonte. |
| S. | [78] | Z. 17 lies tiendront statt tiendrout. |
| S. | [80] | Z. 4 lies conseil statt conscil. |
| S. | [93] | Anm. 1 ergänze Siehe unten S. [602]. |
| S. | [132] | Z. 10 v. u. lies Kantonalverbände statt Kontonalverbände. |
| S. | [135] | Anm. 1 Z. 3 lies publics statt publies. |
| S. | [141] | Z. 11 v. u. lies Groningen statt Gronigen. |
| S. | [150] | Z. 16 v. u. lies lavoratori statt lovoratori. |
| S. | [165] | Anm. 1 ergänze Siehe unten S. [416]. |
| S. | [170] | Anm. 2 ergänze Siehe oben S. [136]. |
| S. | [210] | Anm. 1 ergänze Siehe unten S. [265]. |
| S. | [233] | Z. 8 v. u. lies Das statt Der. |
| S. | [234] | Z. 10 lies treffenden statt betreffenden. |
| S. | [241] | Z. 7 v. u. lies einer statt eines. |
| S. | [260] | Z. 6 lies Nationalbuchdruckerverein statt Rationalbuchdruckerverein. |
| S. | [322] | Z. 8 v. u. lies allgemeinen statt allgemein. |
| S. | [332] | Z. 1 lies oben statt ohne. |
| S. | [351] | Anm. 2 lies Namen statt Roman. |
| S. | [362] | Z. 8 lies deckt statt denkt. |
| S. | [421] | Z. 10 v. u. lies mehrstündiger statt mehrständiger. |
| S. | [422] | Z. 15 v. u. lies Paris statt Paries. |
| S. | [432] | Z. 7 lies Widerstand statt Wiederstand. |
| S. | [433] | Z. 16 lies Nieuwenhuis statt Nieuvenhuis. |
| S. | [440] | Z. 11 lies daß statt das. |
| S. | [452] | Z. 1 lies Verbände statt Verbünde. |
| S. | [461] | Z. 3 lies Verminderung statt Vmiernderung. |
| S. | [464] | Z. 7 lies Engländer statt Endländer. |
| S. | [470] | Z. 13 v. u. lies federation statt fédération. |
| S. | [487] | Z. 12 lies Widerspruch statt Wiederspruch. |
| S. | [488] | Z. 11 v. u. lies Widerspruch statt Wiederspruch. |
| S. | [500] | Z. 12 lies keramischen statt koramischen. |
| S. | [504] | Z. 5 lies Charleville statt Charleville. |
Druck von Ant. Kämpfe in Jena.
Anmerkungen zur Transkription:
Rechtschreibung und Zeichensetzung des Originaltextes wurden übernommen, nur offensichtliche Druckfehler wurden korrigiert.
Der Originaltext ist in Fraktur gesetzt, fremdsprachliche Passagen, die im Original in Antiqua gesetzt sind, sind kursiv dargestellt. Für Abkürzungen wie Dr. und römische Zahlen wie XV wurde dies nicht angewendet.
Gesperrter Text wurde mit Dollarzeichen ($Text$), fett gedruckter Text mit Gleichheitszeichen (=Text=) und kursiver Text wurde mit Unterstrich (_text_) markiert.
Die inkosistente Darstellung von Leerzeichen in Zahlen wurden entfernt.