I. Einleitung.
Der Grundgedanke aller gewerkschaftlichen Bestrebungen der Arbeiterklasse ist Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Interesse des Arbeiters. Da nun aber derartige Maßregeln, mögen sie die Erhöhung der Löhne, Verkürzung der Arbeitsdauer, Vorkehrungen gegen Schädigungen im Betriebe, gegen übermäßige Ausbeutung der Arbeitskraft oder sonstige Fragen betreffen, fast ausnahmslos mit einer Verteuerung der Produktionskosten verknüpft sind, so ist ganz zweifellos ihre Durchführung auf allen Produktionsgebieten, bei denen es sich um eine Konkurrenz mit dem Auslande — und zwar sowohl beim Exporte als im eigenen Lande — handelt, erschwert, solange nicht durch dieselbe oder eine ähnliche Veranlassung der ausländischen Produktion gleiche Opfer auferlegt werden. Gewiß ist es unberechtigt, wenn bei jeder, oft unbedeutenden arbeiterfreundlichen Maßregel sofort die Existenzfrage der einheimischen Industrie gestellt wird, denn die natürliche Verschiedenheit der Produktionsbedingungen ist meist so groß, daß eine geringe Verschiebung gar keine Rolle spielt, aber immerhin ist grundsätzlich eine Verteuerung der inländischen Produktion im Gebiete der internationalen Konkurrenz nur insoweit möglich, wie sie in allen beteiligten Ländern übereinstimmend stattfindet. Damit ist der internationale Rahmen der Gewerkschaftsbewegung von selbst gegeben: Die Arbeiter selbst haben im Interesse der praktischen Ausführbarkeit ihrer Bestrebungen sich die Aufgabe zu stellen, auf möglichst gleichmäßige Erhebung ihrer Forderungen in allen Kulturländern hinzuwirken.
Die Sozialdemokratie hat schon früh den internationalen Karakter der Arbeiterfrage erkannt; wenn sie den Grundsatz der Internationalität dahin übertrieb, daß sie die Berechtigung der nationalen Eigenart verkannte, so beeinträchtigt dies nicht die Richtigkeit des Grundgedankens. Die Gewerkschaftsbewegung, soweit sie selbständig auftritt, ist erst wesentlich später zu diesem Verständnis durchgedrungen. Freilich haben die englischen trade unions schon seit Jahren angefangen, durch besondere Abgesandte die Verhältnisse des Arbeits- und Warenmarktes im Auslande studieren zu lassen, aber diese Reisen bezweckten eben nur Studien, nur Feststellung der Thatsachen, nicht Beeinflussung derselben durch Verbindung mit der ausländischen Arbeiterschaft.
Nun muß aber, wenn es sich darum handelt, die ersten Anfänge internationaler Beziehungen auf gewerkschaftlichem Gebiete festzustellen, mit der Thatsache gerechnet werden, daß auch die Sozialdemokratie von je her Forderungen gewerkschaftlicher Natur erhoben und vertreten hat, daß also insoweit auch ihre Thätigkeit einen gewerkschaftlichen Karakter trägt. Es rechtfertigt sich deshalb unter diesem Gesichtspunkte, auch die früheren, überwiegend auf politischem Gebiete liegenden Bestrebungen zur Herbeiführung einer internationalen Verbindung der Arbeiter kurz zu erwähnen.
II. Die internationale Arbeiterassoziation.
Schon das kommunistische Manifest von 1848 erklärt: „Die Kommunisten arbeiten überall an der Verbindung und Verständigung der demokratischen Parteien aller Länder.“ Aber ein ernsthafter Versuch wurde in dieser Beziehung zuerst unternommen durch die am 28. September 1864 in London erfolgte Gründung der „Internationalen Arbeiterassoziation“. Ein Ausschuß von 50 Personen unter Leitung von Marx entwarf das Programm des 1866 in Genf abgehaltenen ersten internationalen Kongresses, welches als Ziel „die ökonomische Emanzipation der arbeitenden Klassen“ aufstellte, „dem jede politische Bewegung als bloßes Hülfsmittel sich unterordnen sollte“, und in Erwägung, „daß alle auf dies große Ziel gerichteten Anstrengungen bisher an dem Mangel der Solidarität zwischen den vielfachen Zweigen der Arbeit jedes Landes und an dem Nichtvorhandensein eines brüderlichen Bandes der Einheit zwischen den arbeitenden Klassen der verschiedenen Länder gescheitert sind, daß aber die Emanzipation der Arbeit weder ein lokales, noch ein nationales, sondern ein soziales Problem ist, welches alle Länder umfaßt, in der modernen Gesellschaft existiert und dessen Lösung von der praktischen und theoretischen Mitwirkung der fortgeschrittensten Länder abhängt“, „ein unmittelbares Bündnis der noch getrennten Bewegungen“ fordert Die Organisation bestand darin, daß die Delegierten der an den einzelnen Orten bestehenden Lokalsektionen eine Föderation des betreffenden Landes und die Vertreter die Föderationen einen Kongreß bildeten, der jährlich zusammentreten sollte und das souveräne Vereinsorgan bildete. Das leitende Verwaltungsorgan war der „Generalrat“ in London, dem die Generalsekretäre der einzelnen Länder angehörten.
Die folgenden Kongresse wurden abgehalten: 1867 in Lausanne, 1868 in Brüssel und 1869 in Basel. Neben der Störung der Bewegung durch den deutsch-französischen Krieg machte sich aber bald ein scharfer Gegensatz unter den beiden Richtungen geltend, nämlich der sozialdemokratisch-zentralistischen unter Führung von Marx, und der anarchistisch-föderalistischen unter Leitung des Russen Bakunin. Auf dem vom 2.–9. September 1872 im Haag abgehaltenen Kongresse kam es deshalb zu einer Spaltung indem mit 26 gegen 23 Stimmen die Anarchisten ausgeschlossen wurden. Aber man überzeugte sich zugleich von der Aussichtslosigkeit der Bestrebungen für die nächste Zukunft, und so beschloß man die Auflösung in der Form, daß man den Generalrat nach New York verlegte[179].
Im Jahre 1873 tagten beide Parteien getrennt in Genf und befehdeten sich gegenseitig auf das heftigste. Der Versuch, auf dem Kongresse in Gent (9.–16. September 1877) die Verbindung wieder herzustellen, mißlang. Der Plan, bei Gelegenheit der Pariser Weltausstellung 1878 einen „Internationalen Arbeiterkongreß“ einzuberufen, scheiterte an dem Verbote der französischen Regierung. So war denn die internationale Organisation der Arbeiterschaft endgültig zerstört, und die nächsten Jahre zeigen ein getrenntes Vorgehen der beiden feindlichen Richtungen.
III. Allgemeine Arbeiterkongresse.
Die Anarchisten hielten eine Reihe von Kongressen, u. a. den „Weltkongreß“ vom 14.–19. Juli 1881 in London, ferner am 4. Juni 1882 in Lausanne und am 13. August 1883 in Genf, auf dem sie die „Propaganda der That“ zu organisieren suchten.
Die Sozialisten veranstalteten vom 2.–4. Oktober 1881 einen „Weltkongreß“ in Chur, auf dem man sich aber bald überzeugen mußte, daß der eigentliche Zweck des Kongresses, eine gemeinsame internationale Organisation, noch durchaus unmöglich sei und an der zu großen Ungleichheit der sozialen Entwickelung in den einzelnen Ländern und der nationalen Verbände scheitern müsse. Man begnügte sich deshalb mit einer Verständigung über die gemeinsamen Ziele, nämlich: „Völlige körperliche und geistige Erziehung der Individuen auf Kosten der Gesamtheit, Ueberführung aller Produktionsmittel in Gesamteigentum, voller Arbeitsertrag für jeden Arbeiter nach Abzug der gesellschaftlichen Unkosten und Gewährleistung vollständigen Lebensunterhaltes seitens der Gesellschaft an alle Arbeitenden und Arbeitsunfähigen.“
Der Kongreß in Chur bedeutet insofern einen Umschwung in dem Auftreten der Sozialdemokratie, als sie sich seitdem von der Theorie zur Praxis gewandt, die sozialistischen Endziele, wie es Singer genannt hat, in den „Silberschrank der guten Stube“ gestellt hat, aus dem sie nur bei besonderen festlichen Gelegenheiten hervorgeholt werden, und dagegen solche Forderungen in den Vordergrund gerückt hat, die nicht allein im Gegenwartsstaate zu erreichen sind, sondern hinsichtlich deren auch unter den verschiedenen Parteien keine grundsätzliche Meinungsverschiedenheit, sondern nur eine solche in betreff des Umfanges und des Tempos besteht. Dazu gehört vor allem der Arbeiterschutz, der von jetzt ab bei den Bestrebungen zu internationalem Zusammenwirken in den Vordergrund tritt.
Für die weitere Entwickelung der internationalen Beziehungen war es von Bedeutung, daß die 1878 aus Deutschland ausgewiesenen Sozialdemokraten großenteils nach Paris gingen und hier einen Mittelpunkt bildeten. Im Sommer 1882 entstand aus ihrer Mitte der „cercle international“, der sich in mehrere, den verschiedenen Nationalitäten entsprechende Sektionen sonderte und in ähnlicher Weise wie die frühere Internationale, die in Frankreich durch Gesetz vom 14. März 1872 verboten war, die Förderung der internationalen Beziehungen zwischen den sozialistischen Parteien der betreffenden Länder sich als Aufgabe stellte.
Aber hatten bisher die Streitigkeiten zwischen Anarchisten und Sozialisten es zu keiner gemeinsamen internationalen Organisation kommen lassen, so stellte sich dieser jetzt eine Spaltung in dem eigenen Lager der letzteren hemmend in den Weg. Dieselbe bezog sich freilich zunächst nur auf die Verhältnisse in Frankreich, wo sich der oben[180] näher dargestellte Zwiespalt zwischen Marxisten und Possibilisten entwickelt hatte, griff dann aber weiter, indem die Possibilisten bei den englischen trade unions Anschluß suchten und sich so ein weiterer Gegensatz zwischen sozialistischer und rein gewerkschaftlicher Auffassung geltend machte.
Nachdem so schon ein für den Herbst 1883 in Paris geplanter internationaler Kongreß an der Unmöglichkeit gescheitert war, eine Verständigung unter den leitenden Persönlichkeiten herbeizuführen, gingen endlich die Possibilisten (fédération des travailleurs socialistes de France) selbständig vor, indem sie nach Verständigung mit den englischen trade unions an Stelle eines eigentlichen Kongresses, gegen den sie auch den Einspruch der französischen Regierung fürchteten, eine bloße internationale Konferenz[181] einberiefen, die vom 29. Oktober bis 2. November 1883 in Paris stattfand und an der außer 65 französischen und 10 englischen Abgesandten nur 3 spanische und ein italienischer Vertreter teilnahmen. Trotz der Fernhaltung der Marxisten trat unter den Franzosen und Engländern ein grundsätzlicher Gegensatz der Anschauungen zu Tage, indem die ersteren den Schwerpunkt auf das Eingreifen des Staates legten, während die letzteren dieses verwarfen und den Erfolg durch Ausnutzung des Koalitionsrechtes erreichen wollten. Da es nicht möglich war, sich gegenseitig zu überzeugen, so mußte man sich mit Beschlüssen begnügen, die rein äußerlich den beiden Standpunkten Rechnung trugen und folgenden Wortlaut hatten:
„1. Die Konferenz ist der Ansicht, daß das Hauptziel der Arbeiter darin bestehen muß, die Arbeitszeit zu beschränken und den Arbeitern aller Nationen eine erträgliche Lage zu schaffen. Dies zu erreichen giebt es zwei Mittel: die Gesetzgebung, um diejenigen zu schützen, die zu schwach sind, um sich gegen die Mißbräuche des Systems der Konkurrenz zu verteidigen, und die Organisierung aller einigen und disziplinierten Arbeiter. Da in einigen Ländern die Organisation der Arbeiter durch ungerechte Gesetze gehemmt wird, so liegt den Arbeitern aller Länder die Pflicht ob, alle ihre Bemühungen gegen die Gesetze zu richten, welche die nationale und internationale Gesetzgebung hemmen, vermöge deren das obige Resultat und alle der Arbeiterklasse förderlichen Verbesserungen eingeführt werden können.
2. In betreff der Arbeit, welche von fremden Arbeitern in einem Lande verrichtet wird, empfiehlt die Konferenz diesen Arbeitern, sich den allgemeinen Bedingungen zu fügen, welche in dem betreffenden Lande von nationalen und lokalen Arbeitervereinen aufgestellt worden sind, und den einheimischen Arbeitern nicht gefährliche Konkurrenz zu machen, indem sie Bedingungen annehmen, welche den Arbeitgebern günstiger sind.
3. In Erwägung, daß die Interessen der Arbeiter aller Länder gleiche und gegenseitige sind, daß, um eine gute Verteidigung dieser Interessen zu organisieren, es nötig ist, eines Tages eine dauernde Vereinigung zwischen den Arbeitervereinen aller Industrieländer herstellen zu können, ladet die Konferenz die Arbeiter der Länder, in denen nationale oder internationale Vereinsfreiheit nicht besteht, ein, in Parlamenten und im Volke dafür zu agitieren, daß die Gesetze, die dieser Vereinigung im Wege stehen, abgeschafft werden. Sie wünscht, daß bei der Unmöglichkeit, diese Vereinigung zustande zu bringen, Konferenzen oder Kongresse so oft als möglich die ernsthaft organisierten Arbeiterparteien der verschiedenen Nationen in Verkehr bringen mögen.“
Im wesentlichen denselben Verlauf nahm die zweite internationale Konferenz[182], die vom 23.–29. August 1886 ebenfalls in Paris stattfand, doch hatte man sowohl die Tagesordnung wie den Teilnehmerkreis bereits erweitert und so einen Uebergang zu den späteren eigentlichen Kongressen hergestellt. Die äußere Veranlassung hatte die „Erste internationale Industrieausstellung“ geboten, welche die Pariser Gewerkschaften am 6. Juni desselben Jahres eröffnet hatten. Außer den französischen und englischen Gewerkvereinen waren dieses Mal auch die sozialistischen Arbeiterparteien Belgiens, Deutschlands, Oesterreich-Ungarns und Schweden-Norwegens eingeladen und vertreten, so das sich die Gesamtzahl der Abgeordneten auf 170 belief.
Aber diese Erweiterung des Teilnehmerkreises hatte zur Folge, daß der schon auf der ersten Konferenz hervorgetretene Gegensatz zwischen den englischen trade unions auf der einen und den Sozialisten auf der anderen Seite sich noch schärfer geltend machte. Die deutschen Vertreter machten den Engländern den reaktionären Karakter ihrer Haltung zum Vorwurfe und bestritten ihnen das Recht, als eine Vertretung der gesamten Arbeiterschaft zu gelten, da sie nur die gelernten Arbeiter und nur etwa 1/10 der Gesamtheit hinter sich hätten. Die Engländer dagegen beriefen sich auf die von ihnen erzielten praktischen Erfolge im Gegensatze zu dem rein negativen Verhalten der sozialdemokratischen Agitation. Die Engländer waren in der ausgesprochenen Minderheit, beteiligten sich deshalb an den eigentlichen materiellen Verhandlungen insbesondere über die Fabrikgesetzgebung wenig und verließen die Konferenz vor deren Beendigung.
Die von der Konferenz gefaßten Beschlüsse lauteten folgendermaßen:
I. Hinsichtlich der internationalen Fabrikgesetzgebung.
Die Arbeiter der verschiedenen Länder sollen ihre Regierungen auffordern, Unterhandlungen einzuleiten behuf Abschließung internationaler Vorträge und Vereinbarungen über die Arbeitsbedingungen. Die Konferenz empfiehlt in erster Linie folgende Forderungen:
II. Hinsichtlich des Fachunterrichtes verlangte die Konferenz die Einrichtung gewerblicher Freischulen unter Aufsicht der Gewerkschaften für Kinder bis zu 16 Jahren nach Absolvierung der Elementarschule und gesetzliche Sicherstellung der Ausbildungskosten in Höhe von 200–300 Franks für solche Kinder deren Eltern weniger als 3000 Franks Einkommen haben.
III. Hinsichtlich der internationalen Koalition erklärte sich die Konferenz von neuem gegen alle Gesetze, die in den verschiedenen Ländern die Arbeiter verhinderten, sich international zu vereinigen und forderte die Abschaffung dieser Gesetze. Es sei notwendig, eine internationale Verbindung unter den Arbeitern aller Länder wiederherzustellen und nationale wie internationale Gewerkschaften zu begründen.
Außerdem wurde beschlossen, zum Juli 1889 aus Anlaß der hundertjährigen Gedenkfeier der französischen Revolution einem internationalen Arbeiterkongreß nach Paris einzuberufen und die französische Arbeiterpartei mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Aber bevor dieser Plan zur Ausführung gelangte, beschloß der englische trade unions Kongreß in Swansea am 11. September 1887 für das Jahr 1888 einen internationalen Kongreß nach London einzuberufen und beauftragte das parlamentarische Komitee mit den erforderlichen Vorbereitungen. Nach den schlechten Erfahrungen, die man in Paris mit der Herbeiziehung des politisch-sozialistischen Elementes gemacht hatte, wollte man sich jedoch dessen Mitwirkung nicht wieder aussetzen, und so war beschlossen, nur solche Abgeordnete zuzulassen, die Mitglieder eines Arbeitervereins und auf dessen Kosten abgesandt seien, um dadurch berufsmäßige Agitatoren und Palamentarier auszuschließen. Der „reaktionäre“ Beschluß erregte bei den deutschen und österreichischen Sozialdemokraten große Entrüstung, wobei die ersteren noch einen besonderen Grund hatten, sich um die Angelegenheit zu bekümmern, da sie auf ihrem Parteikongresse in St. Gallen (2.–6. Oktober 1887) ebenfalls die Einberufung eines internationalen Kongresses für das Jahr 1888 beschlossen hatten. Aber vergeblich beriefen sie sich darauf, daß ihnen ihre Gesetze die Erfüllung der englischen Forderung unmöglich machten und daß die internationale Fabrikgesetzgebung ebenso die politischen wie die gewerkschaftlichen Organisationen angehe. Ihre Forderung, die Parlamentsabgeordneten einer Arbeiterpartei ohne weiteres als Arbeitervertreter zuzulassen und ihr Angebot, ihren eigenen Kongreß zu Gunsten des englischen fallen zu lassen, wurde abgelehnt, und so erließ die sozialdemokratische Fraktion des deutschen Reichstages am 1. März 1888 einen öffentlichen Aufruf, in dem sie unter Darlegung des Sachverhaltes von einer Beschickung des englischen Kongresses abriet zu Gunsten eines allgemeinen Arbeiterkongresses, den sie mit den Vertretern der Arbeiterklasse der anderen Länder für das Jahr 1889 einberufen werde.
Gleichwohl fand der Kongreß vom 6.–10. November 1888 in London statt[183]. Vertreten war England durch 79 Abgeordnete für 850000 und das Ausland durch 44 Abgeordnete für 250000 Mitglieder. Von den letzteren entfielen 18 auf Frankreich, 13 auf Holland, 10 auf Belgien, 2 auf Dänemark und 1 auf Italien. Von den englischen Vertretern galten 15 als Sozialisten, und da sämtliche Ausländer dieser Richtung zuzurechnen waren, so war die sozialistische Mehrheit um so mehr von vornherein gesichert, als die Abstimmungen nach Nationalitäten erfolgten.
Nachdem man den ersten Punkt der Tagesordnung einstimmig dahin beantwortet hatte, daß die Arbeiterparteien in den verschiedenen Ländern die Abschaffung aller Gesetze, welche das Recht der freien Versammlung und Vereinigung der Arbeiter, sei es national oder international, aufheben oder beschränken, auf ihr Programm setzen und künftig dafür wirken sollten, begann der Gegensatz sich geltend zu machen, und zwar schon bei dem folgenden Punkte der Tagesordnung, der Frage der internationalen Vereinigung. Die Engländer schlugen eine Organisation auf rein gewerkschaftlicher Grundlage vor, derart, daß sämtliche Gewerkvereine eines Landes einen gemeinschaftlichen Vollziehungsausschuß und diese nationalen Ausschüsse einen internationalen Generalausschuß einrichten, daneben aber jährlich nationale und jedes dritte Jahr internationale Gewerkschaftskongresse stattfinden sollten. Dieser Antrag wurde aber nach mehrstündiger erregter Verhandlung mit 5 Nationen gegen eine und 48 gegen 31 Stimmen verworfen und statt dessen folgender Beschluß angenommen:
„In Erwägung der steigenden Konzentration des Kapitals und der numerischen Schwäche der Gewerkschaften im Verhältnis zur Gesamtmasse der Arbeiter drückt der Kongreß die Ueberzeugung aus, daß eine fernere Verringerung der Arbeitszeit ohne Eingreifen des Staates nicht möglich sei, sowie daß der Arbeitstag 8 Stunden nicht überschreiten soll.“
Der von einem französischen Anarchisten gemachte Vorschlag, diese Forderung durch allgemeine Streiks zu erzwingen, wurde allseitig zurückgewiesen. Der nächste internationale Gewerkschaftskongreß wurde für 1889 in Paris in Aussicht genommen.
So hatte dieser erste wirkliche Gewerkschaftskongreß mit einem völligen Siege des Sozialismus geendet. —
Auf Grund dieses Beschlusses und des von der letzten internationalen Konferenz im Jahre 1886 erhaltenen Auftrages beriefen nun die französischen Possibilisten zum 14. Juli 1889 einen internationalen Arbeiterkongreß nach Paris, hatten aber in der Einladung bestimmt, daß die Prüfung der Mandate nach Nationalitäten erfolgen solle. Hiernach glaubten die Marxisten ihren Ausschluß vom Kongresse befürchten zu müssen, da die Possibilisten, wenigstens in Paris, innerhalb der französischen Arbeiterpartei die Mehrheit bildeten. Sie bestritten deshalb das Einberufungsrecht der Possibilisten und beschlossen ihrerseits einen Gegenkongreß auszuschreiben, wozu sie den Auftrag von zwei französischen Gewerkschaftskongressen erhalten zu haben behaupteten.
Um der Welt das Schauspiel eines solchen Doppelkongresses zu ersparen und den Zwiespalt beizulegen, fand auf Anregung der sozialdemokratischen Fraktion des deutschen Reichstages am 28. Februar 1889 im Haag eine Einigungskonferenz statt, an welcher je zwei Abgesandte für Deutschland, Belgien, Holland, Frankreich und Schweden teilnahmen. Aber die Verhandlungen blieben erfolglos, und so beriefen die Marxisten nun ebenfalls ihren Gegenkongreß auf den 14. Juli 1889.
An diesem Tage wurden beide Kongresse in Paris eröffnet. Beide haben auch bis zum 20. desselben Monats nebeneinander getagt. Freilich wurden von beiden Seiten Versuche gemacht, eine Verschmelzung herbeizuführen, dieselben scheiterten aber daran, daß die Marxisten die Mandatsprüfung dem Kongresse vorbehalten, die Possibilisten dagegen sie von den einzelnen Nationen vornehmen und nur eine Berufung an den Kongreß zulassen wollten.
Der Marxistenkongreß[184] war von insgesamt 391 Abgeordneten besucht, von denen 221 auf Frankreich, 81 auf Deutschland, 23 auf England entfielen. Die trade unions waren nur auf dem Possibilistenkongresse vertreten, dagegen hatten die englischen Sozialisten beide Kongresse beschickt. Die ersten fünf Tage wurden abgesehen von Störungen, die von den Anarchisten hervorgerufen wurden und mit deren gewaltsamer Entfernung endeten, durch die Verhandlungen mit den Possibilisten und Berichte der Abgeordneten über die Verhältnisse in den einzelnen Ländern ausgefüllt, so daß am letzten Tage nichts übrig blieb, als über die eingebrachten Anträge ohne Beratung abzustimmen, was lebhafte Proteste von den verschiedensten Seiten zur Folge hatte. Der Hauptgegenstand war der internationale Arbeiterschutz; in dem bezüglichen Beschlusse forderte der Kongreß:
| 1. | Festsetzung eines höchstens 8 Stunden betragenden Arbeitstages für jugendliche Arbeiter. |
| 2. | Verbot der Arbeit für Kinder unter 14 Jahren, und für Personen von 14–18 Jahren Herabsetzung des Arbeitstages auf 6 Stunden. |
| 3. | Verbot der Nachtarbeit, außer für bestimmte Industriezweige, deren Natur einen ununterbrochenen Betrieb erfordert. |
| 4. | Verbot der Frauenarbeit in allen Industriezweigen, deren Betriebsweise besonders schädlich auf den Organismus der Frauen einwirkt. |
| 5. | Verbot der Nachtarbeit für Frauen und jugendliche Arbeiter unter 18 Jahren. |
| 6. | Ununterbrochene Ruhepause von wenigstens 36 Stunden die Woche für alle Arbeiter. |
| 7. | Verbot derjenigen Industriezweige und Betriebsweisen, deren Gesundheitsschädlichkeit für den Arbeiter vorauszusehen ist. |
| 8. | Verbot des Trucksystems. |
| 9. | Verbot der Lohnzahlung in Lebensmitteln sowie der Unternehmerkramladen, Kantinen u. s. w. |
| 10. | Verbot der Zwischenunternehmer (Schwitzsystem). |
| 11. | Verbot der privaten Arbeitsnachweisebureaus. |
| 12. | Ueberwachung aller Werkstätten und industriellen Etablissements mit Einschluß der Hausindustrie durch vom Staate besoldete und mindestens zur Hälfte von Arbeitern gewählte Fabrikinspektoren. |
Zur Durchführung dieser Maßregeln forderte der Kongreß den Abschluß internationaler Verträge, ernannte aber zugleich eine Exekutivkommission aus 5 Mitgliedern, die bei der von der schweizerischen Regierung berufenen internationalen Arbeiterschutzkonferenz im Sinne der Forderungen wirken sollte. Dieselbe erhielt außerdem den Auftrag, die Agitation für den Achtstundentag in die Hand zu nehmen und zu diesem Zwecke ein besonderes wöchentliches Organ unter dem Titel: „Der Achtstundenarbeitstag“ herauszugeben und endlich den nächsten internationalen Arbeiterkongreß einzuberufen. Dagegen wurde die insbesondere von dem Holländer Domela-Nieuwenhuis und der Mehrzahl der Franzosen geforderte Empfehlung des Generalstreiks als Vorbereitung der sozialen Revolution und insbesondere des sog. „Militärstreiks“, d. h. der allgemeinen Weigerung der Arbeiterklasse, bei einem ausbrechenden Kriege die Waffen zu ergreifen, nach sehr erbitterten Verhandlungen mit großer Mehrheit abgelehnt. Endlich wurde die Einladung der Belgier angenommen, im Jahre 1891 in Brüssel einen ferneren internationalen Arbeiterkongreß abzuhalten.
Die übrigen Beschlüsse betrafen: die Abschaffung der stehenden Heere und Einführung allgemeiner Volksbewaffnung, das uneingeschränkte Vereins- und Koalitionsrecht und gleiche Löhne für die Arbeiter ohne Unterschied des Geschlechts und der Nationalität. In einer Resolution forderte man die Arbeiter auf, die Eroberung der politischen Macht und des politischen Wahlrechts anzustreben und in die Reihen der sozialdemokratischen Partei einzutreten.
Endlich faßte der Kongreß in Bezug auf die Schaffung eines allgemeinen Arbeiterfeiertages folgenden Beschluß:
„Es ist für einen bestimmten Zeitpunkt eine große internationale Manifestation zu organisieren, und zwar dergestalt, daß gleichzeitig in allen Ländern und in allen Städten an einem bestimmten Tage die Arbeiter an die öffentlichen Gewalten die Forderung richten, den Arbeitstag auf 8 Stunden festzusetzen und die übrigen Beschlüsse des internationalen Kongresses von Paris zur Ausführung zu bringen«.
In Anbetracht der Thatsache, daß eine solche Kundgebung bereits von der amerikanischen federation of labor auf ihrem im Dezember 1888 zu St. Louis abgehaltenen Kongreß für den 1. Mai 1890 beschlossen worden ist, wird dieser Zeitpunkt als Tag der internationalen Kundgebung angenommen.
Die Arbeiter der verschiedenen Nationen haben die Kundgebung in der Art und Weise, wie sie ihnen durch die Verhältnisse ihres Landes vorgeschrieben wird, ins Werk zu setzen.“
Der Possibilistenkongreß[185] war von insgesamt 651 Abgeordneten besucht, wovon 477 aus Frankreich, 42 aus England, 35 aus Oesterreich, 66 aus Ungarn. Die englischen trade unions hatten 17 Vertreter geschickt, obgleich das parlamentarische Komitee von der Beschickung abgeraten hatte. Die Gewerkschaften waren hier stärker vertreten, als bei den Marxisten, insbesondere hatten 136 französische Gewerkschaften Abgeordnete gesandt. Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war auch hier die internationale Arbeiterschutzgesetzgebung, insbesondere die Beschränkung der Arbeitszeit, Frauen-, Kinder-, Nacht- und Sonntagsarbeit. Die Beschlüsse waren ganz ähnlich, wie bei den Marxisten, nur forderte man noch außerdem: doppelte Bezahlung der Ueberarbeit und Beschränkung derselben auf täglich höchstens 4 Stunden, Arbeiterwerkstätten mit Staats- oder Gemeindeunterstützung, Regelung der Armenhaus- und Gefangenenarbeit und Ausnutzung derselben für den Bedarf des Staates, Festsetzung eines Minimallohnes durch die Gewerbekammern nach den Existenzbedingungen des Landes. Außerdem verlangte man Einführung der zivilen und strafrechtlichen Haftbarkeit der Unternehmer bei Unfällen, sowie Alters- und Invaliditätsversicherung. In betreff der internationalen Verbindung faßte man folgenden Beschluß:
„1. Zwischen den sozialistischen Organisationen der verschiedenen Länder sind dauernde Beziehungen herzustellen, doch dürfen diese in keinem Falle und unter keinem Vorwande die Autonomie der nationalen Gruppen gefährden, da letztere die im eigenen Lande zu befolgende Taktik am besten beurteilen können.
2. An alle Gewerkschaften und Berufsverbände soll eine Aufforderung ergehen, sich national und international zu organisieren.
3. Die Schaffung eines internationalen Blattes, das in mehreren Sprachen erscheint, soll für die sozialistischen Parteien der verschiedenen Länder in Aussicht genommen werden.
4. Alle Organisationen sollen für ihre wandernden Mitglieder Karten ausgeben, um sie für ihre Arbeitsbrüder in allen Ländern kenntlich zu machen.
5 Für jedes Land sollen Nationalkommissionen errichtet werden, soweit sie nicht schon bestehen; diese haben dann sowohl auf gewerkschaftlichem wie auf politischem Gebiete die internationalen Beziehungen zu unterhalten. Die Kommissionen haben die Pflicht, alle diejenigen Mitteilungen in Empfang zu nehmen, zu übersetzen und an die interessierten Kreise zu übermitteln, welche an sie über die soziale und wirtschaftliche Lage der Arbeiter gelangen.“
Endlich beschloß der Kongreß, die Arbeiter der einzelnen Länder sollten ihre Regierungen auffordern, auf Grund der bestehenden und zu schaffenden Gesetze allen Koalitionen und Ringen entgegenzutreten, welche den Zweck haben, ein Monopol der Rohstoffe und der Lebensmittel zu schaffen oder die Arbeiter zu vergewaltigen. Auch sollten die Arbeiter ihre eigenen Koalitionen denen der Arbeitgeber entgegenstellen.
Auch hier wurde beschlossen, den nächsten Kongreß 1891 in Brüssel abzuhalten. —
So war der Boden für ein Zusammengehen der beiden Richtungen vorbereitet, und der vom 16. bis 22. August 1891 in Brüssel abgehaltene zweite internationale Arbeiterkongreß[186] konnte deshalb mit Recht den Anspruch erheben, das erste gemeinsame Parlament der Sozialdemokratie zu sein. Anwesend waren 187 belgische und ebensoviele auswärtige Abgeordnete, darunter 65 französische, 28 englische und 40 deutsche. Bei den englischen wird im Protokolle ausdrücklich bemerkt, daß sie sowohl sozialistische wie bloß gewerkschaftliche Organisationen verträten. Ebenso wird hervorgehoben, daß die vertretenen 17000 dänischen Arbeiter 90 sozialistischen und 140 gewerkschaftlichen Vereinen angehörten; dazu kamen noch 20000 gewerkschaftlich organisierte Arbeiter in Kopenhagen.
Den Hauptgegenstand der Verhandlungen bildete wieder die internationale Arbeiterschutzgesetzgebung. Nachdem die Abgeordneten die Verhältnisse der einzelnen Länder geschildert hatten, brachte man in einer Resolution die Enttäuschung darüber zum Ausdrucke, daß die Berliner Arbeiterschutzkonferenz so geringe Erfolge gehabt habe und forderte die Arbeiter aller Länder auf, fortdauernde Erhebungen anzustellen und sich gegenseitig Mitteilungen zu machen.
Große Meinungsverschiedenheiten machten sich geltend bei der Frage der internationalen Organisation. Am weitesten gingen die Belgier und ein Teil der Franzosen, die verlangten, daß jede Nation ein Komitee einsetzen und diese Komitees zu einer gemeinsamen Verbindung zusammentreten sollten, indem sie diesen Vorschlag damit begründeten, daß die Arbeiter aufhören müßten, französische, deutsche, englische u. s. w. Arbeiter zu sein, sondern Arbeiter der Welt werden müßten. Die Mehrheit der Franzosen und die Engländer stellten sich freilich ebenfalls auf den Boden des Grundgedankens, daß der internationalen Verbindung des Kapitals diejenige der Arbeit entgegengesetzt werden müsse, verlangten deshalb, daß überall Gewerkschaften begründet werden sollten und jeder Arbeiter denselben beitreten müsse, sowie daß auf Abschaffung aller die Koalitionsfreiheit beschränkender Gesetze hingearbeitet werden müsse, wollten aber die internationale Verbindung auf die Einrichtung nationaler Gewerkschaftsekretariate beschränkt sehen, die untereinander in Austausch treten und so die Vorbereitung für die folgende Stufe, die internationalen Gewerkschaftsverbände, bilden sollten. Die Deutschen endlich erklärten, daß ihre Gesetze ihnen auch dies nicht gestatteten und ihnen eine internationale Organisation nur durch Vertrauensmänner möglich sei. Sie wollten sich deshalb darauf beschränken, den Arbeitern die gewerkschaftliche Vereinigung ans Herz zu legen, die Form aber den einzelnen Ländern überlassen. Nachdem sie sich dann jedoch auf Wunsch der Franzosen dazu bereit erklärt hatten, wenigstens die Forderung nationaler Sekretariate aufzunehmen, würde folgende Resolution fast einstimmig angenommen:
„Unter den heutigen ökonomischen Verhältnissen und bei dem Bestreben der herrschenden Klassen, die politischen Rechte und die wirtschaftliche Lage des Arbeiters immer tiefer herabzudrücken, sind Streiks und Boykotts eine unumgängliche Waffe für die Arbeiterklasse, einmal, um die auf ihre materielle und politische Schädigung gerichteten Bestrebungen ihrer Gegner zurückzuweisen, dann aber auch, um ihre soziale und politische Lage nach Möglichkeit innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft zu verbessern.
Da aber Streiks und Boykotts zweischneidige Waffen sind, die, am unrechten Orte und zu unrechter Zeit angewandt, die Interessen der Arbeiterklasse mehr schädigen als fördern können, empfiehlt der Kongreß den Arbeitern sorgfältige Erwägung der Umstände, unter welchen sie von diesen Waffen Gebrauch machen wollen. Insbesondere betrachtet es der Kongreß als zwingende Notwendigkeit, daß die Arbeiterklasse zur Führung solcher Kämpfe sich gewerkschaftlich organisiere, um sowohl durch die Wucht der Zahl wie auch der materiellen Mittel die beabsichtigten Zwecke erreichen zu können.
Von diesen Auffassungen ausgehend empfiehlt der Kongreß den Arbeitern kräftige Unterstützung der gewerkschaftlichen Organisationen. Und da, wie wünschenswert auch eine Zentralorganisation der Kräfte der internationalen Arbeiterschaft wäre, diese im Augenblicke an Schwierigkeiten aller Art scheitert, so beschließt der Kongreß, der Solidarität der Arbeiter in den verschiedenen Ländern ein gemeinschaftliches Mittel an die Hand zu geben, indem in jedem Lande, wo dies möglich ist, die Errichtung nationaler Arbeitersekretariate empfohlen wird, damit, sobald von irgend einer Seite sich ein Konflikt zwischen Kapital und Arbeit entwickelt, die Arbeiter der verschiedenen Nationalitäten davon benachrichtigt werden können, um ihre Maßnahmen zu treffen.
Zugleich erhebt der Kongreß Protest gegen alle Versuche der Regierungen und der Unternehmerklasse, das Recht der Vereinigungen der Arbeiter irgendwie zu beschränken. Zur Sicherung des Koalitionsrechtes verlangt der Kongreß Beseitigung aller Gesetze, welche geeignet sind, dem Koalitionsrechte irgend welche Schranken zu ziehen, desgleichen Bestrafung aller derjenigen, welche die Arbeiter in der Ausübung dieses Rechtes hindern.“
Wie der Wortlaut des Beschlusses ergiebt, war man darüber einverstanden, bei Anwendung der Kampfmittel des Streiks und des Boykotts den Arbeitern die äußerste Vorsicht zu empfehlen; dies wurde bei den Verhandlungen von allen Seiten hervorgehoben.
Hinsichtlich der Maifeier hatten die deutschen Vertreter auf einer Sonderbesprechung beschlossen, den Antrag zu stellen, dieselbe auf den ersten Sonntag im Mai zu verlegen, falls aber dieser Vorschlag keine Annahme finden sollte, die Verständigung auf der Grundlage zu suchen, daß der Gedanke der allgemeinen Arbeitsruhe nicht obligatorisch mit der Maifeier verbunden werde. Während die Engländer sich dieser Auffassung anschlossen, wollten die Franzosen und die Oesterreicher unbedingt an dem 1. Mai und an dem Gedanken der Arbeitsruhe festhalten. Nachdem ein französischer Antrag, der Feier zugleich die Bedeutung einer Friedensdemonstration zu geben, abgelehnt war, wurde folgender vermittelnde Antrag angenommen:
„Um dem 1. Mai seinen bestimmten ökonomischen Karakter der Forderung des Achtstundentages und der Bekundung des Klassenkampfes zu wahren, beschließt der Kongreß:
Der 1. Mai ist ein gemeinsamer Festtag der Arbeiter aller Länder, an dem die Arbeiter die Gemeinsamkeit ihrer Forderungen und ihre Solidarität bekunden sollen. Dieser Festtag soll ein Ruhetag sein, soweit dies durch die Zustände in den einzelnen Ländern nicht unmöglich gemacht wird.“
Nachdem noch eine Resolution gegen den Militarismus unter Ablehnung des von Nieuwenhuis (Holland) gestellten Antrages eines Militärstreiks zur Verhinderung des Krieges angenommen und in einem ferneren Beschlusse die Abschaffung der Stück- und Akkordarbeit und des Schwitzsystems, sowie die Gleichstellung der Frau mit dem Manne auf zivilrechtlichem und politischem Gebiete gefordert war, wurde unter Ablehnung einer Einladung nach Chicago beschlossen, den nächsten Kongreß im Jahre 1893 in der Schweiz abzuhalten. —
Stellte bereits der Brüsseler Kongreß hinsichtlich der Vereinigung aller Arbeiter insofern einen Fortschritt dar, als der Gegensatz unter den sozialistischen Richtungen überwunden war, so versuchte man jetzt, auch die englischen trade unions, die sich bisher offiziell durchaus fern gehalten hatten, für den Anschluß zu gewinnen.
Zunächst schien dies freilich nicht erreichbar. Als nämlich auf Grund des in Brüssel gefaßten Beschlusses, den nächsten Kongreß 1893 in der Schweiz stattfinden zu lassen, am 10. Januar 1892 die Komitees der drei großen schweizerischen Arbeiterverbände: des Grütlivereins, des Gewerkschaftsbundes und der sozialdemokratischen Partei zusammengetreten waren und eine Einladung nach Zürich „an alle Gewerkschaften und sozialistischen Parteien“ erlassen hatten, fanden sie damit bei dem parlamentarischen Komitee der englischen trade unions wenig Gegenliebe. Wie der offizielle Kongreßbericht mitteilt, nahm man von dem Einladungsschreiben keine Notiz, und der Erfolg wiederholter Erinnerungen war lediglich der, daß der Gewerkschaftskongreß in Glasgow das Parlamentarische Komitee beauftragte, seinerseits einen internationalen Kongreß für den Achtstundentag für 1893 nach London einzuberufen. Aber den Bemühungen des schweizerischen Komitees, das sich unmittelbar an die einzelnen englischen Gewerkschaften wandte, gelang es schließlich doch, die Zurücknahme der bereits erlassenen Einladung und den Beschluß herbeizuführen, sich an dem Züricher Kongresse[187] zu beteiligen.
Derselbe fand vom 6.–12. August 1893 statt, nachdem auf einer am 26. März 1893 in Brüssel abgehaltenen und von folgenden Verbänden:
| 1. | für Frankreich Comité révolutionaire central, parti ouvrier und bourse du travail, |
| 2. | für Deutschland Parteikomitee und Generalkommission der Gewerkschaften, |
| 3. | für England Parlamentarisches Komitee, Londoner Gewerkschaftsrat, socialdemocratic federation, independant labour party und einige größere Einzelvereine, |
| 4. | für Belgien, Holland, Dänemark, Schweden, Italien und Oesterreich die Zentralvorstände der sozialistischen Parteien, |
besuchten Vorkonferenz die Einzelheiten und die Form der Einladung festgesetzt waren.
Obgleich die Einladung gerichtet war: „an alle Gewerkschaften sowie an diejenigen sozialistischen Parteien und Vereine, die die Notwendigkeit der Arbeiterorganisation und der politischen Aktion anerkennen“, hatten sich die Anarchisten und die deutschen „unabhängigen Sozialisten“, die man gerade hierdurch hatte ausschließen wollen, eingefunden und suchten ihre Zulassung zu erzwingen, bis man sie gewaltsam entfernte. Die sozialistischen und die gewerkschaftlichen Vereinigungen waren zum Teil durch besondere Abgeordnete vertreten. Der Bericht erwähnt aus Dänemark 2 Delegierte für 150 sozialdemokratische Vereine mit 17000 und 90 gewerkschaftliche Organisationen mit 20000 Mitgliedern, aus Spanien einen sozialistischen und einen gewerkschaftlichen Abgeordneten, aus Ungarn 9 Vertreter für die politische Partei und 23 Gewerkschaften, aus England 65 Abgeordnete, die 44 politische und gewerkschaftliche Organisationen vertraten. Insgesamt waren anwesend 296 Abgeordnete, darunter 101 aus der Schweiz, 65 aus England, 39 aus Frankreich, 34 aus Oesterreich, 92 aus Deutschland, 21 aus Italien, 17 aus Belgien. Die Verhandlungen zogen sich durch die Streitigkeiten der verschiedenen Richtungen, insbesondere mit den Anarchisten, so lange hin, daß die Engländer erklären ließen, sie seien diese zwecklosen Debatten übersatt; jeder von ihnen wisse bereits, wie er zu stimmen habe; sie hätten wichtige Fragen zu verhandeln und seien es ihren Mandanten schuldig, ihre Pflicht zu erfüllen; würde der Kongreß nicht endlich in seine Tagesordnung eintreten, so wären die englische Delegierten leider gezwungen, den Kongreß zu verlassen.
Der erste Punkt der Tagesordnung betraf die Maßregeln zur internationalen Durchführung des Achtstundentages. Gegenstände der Verhandlung waren insbesondere die Frage des Minimallohnes, die Berufung einer Staatenkonferenz und die Ueberzeitarbeit. Zur Annahme gelangte schließlich einstimmig eine Resolution, in welcher die Bedeutung des Achtstundentages betont und als Mittel zu dessen Durchführung die gewerkschaftliche und politische Organisation der Arbeiterklasse auf nationaler und internationaler Grundlage und die Agitation und Propaganda durch diese Organisation empfohlen wurde. In derselben wurde ferner bemerkt:
„Die Gewerkschaftsorganisation der Arbeiter hat den außerpolitischen freien Kampf mit dem Unternehmertum für den Achtstundentag zu führen, um dadurch der gesetzlichen Einführung desselben für die ganze Arbeiterklasse den Weg zu bereiten.“
Sehr langwierige Verhandlungen knüpften sich an die beiden Gegenstände der Tagesordnung: „Stellung der Sozialdemokratie im Kriegsfalle“ und „Politische Taktik der Sozialdemokratie“. Bei dem ersteren Punkte handelte es sich wieder um den Antrag der Holländer, den Krieg durch einen allgemeinen Streik unmöglich zu machen, doch wurde derselbe gegen die Stimmen von Holland, Frankreich, Norwegen und Australien durch die übrigen 14 Nationen verworfen. Bei dem zweiten Punkte war man allseits einig über die Notwendigkeit sowohl des parlamentarischen wie des gewerkschaftlichen Kampfes, so daß eine dementsprechende Resolution mit 18 Stimmen bei einer Stimmenthaltung angenommen wurde.
Bei der Frage der Maifeier kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den Deutschen und den Oesterreichern, die den ersteren den Vorwurf machten den Brüsseler Beschluß nicht mit dem erforderlichen Nachdruck und Ernst ausgeführt zu haben. Es wurde deshalb schließlich neben der einstimmigen Wiederholung jenes Beschlusses mit allen gegen die Stimmen von Deutschland, Dänemark, Bulgarien und Rußland ein Zusatz dahin angenommen, daß die Sozialdemokratie jedes Landes die Pflicht habe, die Durchführung der Arbeitsruhe am 1. Mai anzustreben und jeden Versuch zu unterstützen, der an einzelnen Orten und von einzelnen Organisationen in dieser Richtung gemacht werde. Uebrigens wurde in der Begründung, daß die Feier des 1. Mai den festen Willen der Arbeiterschaft bekunden solle, durch die soziale Revolution die Klassenunterschiede zu beseitigen, der Ausdruck „soziale Revolution“ durch „soziale Umgestaltung“ ersetzt.
Ueber die Gewerkschaftsfrage wurde eingehend verhandelt. Es standen sich, wie in Brüssel, zwei Richtungen gegenüber. Der deutsche Referent v. Elm führte aus, in der Kommission habe Uebereinstimmung darüber geherrscht, daß es notwendig sei, die Gewerkschaftsbewegung sowohl auf nationalem, wie auf internationalem Gebiete zu stärken; nur die Frage, wie die Gewerkschaften international am besten zu verbinden seien, habe Meinungsverschiedenheiten hervorgerufen, wobei insbesondere für Deutschland und Oesterreich die gesetzlichen Hindernisse in Betracht kämen. Nationale Verbände über ganz Deutschland seien heute noch nicht möglich, viel weniger aber festgegliederte internationale Verbände, da sie die deutschen Gewerkschaften sofort mit dem Staatsanwalt in Konflikt bringen würden. Durch internationale Kartellverträge bezw. Vereinbarungen könne bei gutem Willen dasselbe erreicht werden, wie durch festgegliederte internationale Organisationen, wie dies die Buchdrucker und die Tabakarbeiter bewiesen hätten. Bezüglich der internationalen Arbeitersekretariate halte es die Mehrheit der Kommission für am zweckmäßigsten, zunächst in den verschiedenen Berufen nationale Sekretariate zu bilden; diese könnten alle Nachrichten von Bedeutung gegenseitig austauschen. Einem gemeinschaftlich zu bestimmenden Lande müsse die Aufgabe zugeteilt werden, das gemeinschaftliche internationale Sekretariat zu bilden. In Ländern, wo die Gesetze Schwierigkeiten böten, könnten die nationalen Sekretariate durch in öffentlichen Versammlungen oder auch in internationalen Kongressen zu wählende Vertrauenspersonen gebildet werden. Ein einziges internationales Sekretariat für alle Berufe würde organisatorisch zu schwerfällig arbeiten, hinsichtlich Auskunft- und Raterteilung in allen internationalen Arbeiterangelegenheiten sei dasselbe zu empfehlen.
Was endlich die Arbeitsbörsen betrifft, so war die Kommission darin einig, daß sie notwendig seien, doch müßten die Gewerkschaften selbst deren Leitung in die Hand nehmen.
Die von dem Referenten vorgeschlagene Resolution betonte die Pflicht aller Arbeiter, sich ihren Organisationen anzuschließen und die Pflicht der politischen Parteien, die Organisationen der Arbeiter auf gewerkschaftlichem Gebiete mit aller Energie zu fördern, mit der Begründung, daß die Gewerkschaften berufen seien, die Pfeiler der künftigen Organisation der Gesellschaft zu bilden und daß deren Ausbau deshalb neben der Erringung der politischen Macht der Arbeiterklasse eine absolute Notwendigkeit sei. Sie schloß mit folgenden Forderungen:
| „1. | Gründung von nationalen Verbänden der gleichen Berufe; |
| 2. | Abschluß von internationalen Vereinbarungen zwecks gegenseitiger Hülfeleistung; |
| 3. | Errichtung von nationalen Arbeitersekretariaten der einzelnen Arbeitsbranchen, bei denen alle Verbände beteiligt sind; denselben wird es zur Pflicht gemacht, alle Nachrichten von Bedeutung über die Arbeiterbewegung, Streiks und Ausschlüsse, sowie die Jahresberichte der einzelnen Gewerkschaften gegenseitig auszutauschen; |
| 4. | zwecks einheitlicher Organisation des Arbeitsnachweises sollen die Gewerkschaften in allen Plätzen die Errichtung von Arbeitsbörsen von den Gemeinden verlangen, deren Leitung einzig und allein den organisierten Gewerkschaften der betreffenden Stadt zu übertragen ist.“ |
Bei der Abstimmung wurde aber der Antrag des Referenten verworfen und statt dessen folgender von Volders (Belgien) gestellte Gegenantrag angenommen:
„Indem der Kongreß die auf die Gewerkschaftsorganisationen bezüglichen Resolutionen, welche in Brüssel angenommen worden waren, aufrecht erhält und indem er für die Arbeiterklasse die Pflicht, sich in Fachvereinen zu organisieren, nachdrücklich betont, erklärt er, daß die Industriearbeiter, die landwirtschaftlichen und maritimen Arbeiter die Obliegenheit haben:
| 1. | Berufsvereine zu bilden, um ihre Berufsinteressen zu verteidigen, ihre Löhne zu schützen und der kapitalistischen Ausbeutung Widerstand leisten zu können; |
| 2. | die Gewerkschaften eines und desselben Berufes, deren Interessen identisch sind, überall, wo dies möglich ist, zu Landesverbänden zu vereinigen; |
| 3. | durch Verständigung der Landesverbände einen internationalen Verband der organisierten Berufe zu bilden, um die Organisationen der verschiedenen Länder zu einem festen Bande zu vereinigen; |
| 4. | die Gewerkschaften aller Berufe, wo dies möglich ist, regional, national und international zu organisieren, damit in den Lohnkämpfen die Arbeiter aller Korporationen geschlossen und im Einverständnis handeln; |
| 5. | durch die im Brüsseler Kongreß beschlossenen Arbeitersekretariate, deren Funktionen gesichert werden müssen, von Land zu Land gegenseitig zu verkehren und, wenn nötig, durch internationale, mit der Aufgabe betraute Arbeitersekretariate den Landesverbänden alle die einzelnen Korporationen berührenden Nachrichten zu übermitteln; |
| 6. | durch die Initiative der Arbeiter oder Intervention der öffentlichen Gewalten überall, wo keine Arbeitsbörsen bestehen, solche zu gründen, damit die Arbeiter sowohl leichter Beschäftigung finden, als auch leichter den Gewerkschaften beitreten können; |
| 7. | für jeden Beruf besondere internationale Kongresse abzuhalten, um daselbst die den verschiedenen Verbänden eigenen Fragen zu behandeln; |
| 8. | die Arbeiter oder Organisationen ohne Unterschied der Rasse und der Berufe zu einer kompakten Masse zu gruppieren, um für die politische Thätigkeit im Kampfe gegen den Kapitalismus eine genügende Macht zu besitzen, um die vollständige Emanzipation des Proletariats zu sichern.“ |
Für den deutschen Antrag stimmten außer Deutschland: Oesterreich, Dänemarck, Schweiz, Ungarn und Polen. Schweden und Rußland enthielten sich der Abstimmung. Die übrigen 12 Nationen stimmten für die holländische Resolution.
Hinsichtlich des Schutzes der Arbeiterinnen wurde ein Antrag einstimmig angenommen, der im wesentlichen den Beschlüssen der früheren Kongresse entspricht, jedoch die Landarbeiterinnen einbezog und außerdem gleichen Lohn für gleiche Arbeit forderte.
Der letzte Punkt, die Agrarfrage, wurde von der Tagesordnung abgesetzt und dem nächsten Kongresse vorbehalten, dessen Zusammentritt für 1896 in London festgesetzt wurde. —
Dieser Kongreß, der unter dem Namen „Internationaler sozialistischer Arbeiter- und Gewerkschaftskongreß“[188] vom 27. Juli bis 1. August 1896 in London tagte, war der erste, an dem die englischen trade unions offiziell teilnahmen, aber dieser Umstand hat nicht vermocht, ihm einen wesentlich anderen Karakter zu verleihen, als seinen Vorgängern. Auch dieses Mal wurden die ersten drei Verhandlungstage ausgefüllt durch die Redekämpfe mit den Anarchisten, die so heftig wurden, daß die Sitzungen wiederholt unterbrochen werden mußten, bis endlich mit den Stimmen von 18 Nationen gegen 2 (Frankreich und Holland) bei einer Stimmenthaltung (Italien) beschlossen wurde, die Anarchisten von den weiteren Verhandlungen auszuschließen. Mit ihnen verließ dann auch die von Domela Nieuvenhuis geführte Mehrheit der Holländer den Kongreß.
Nach Entfernung der Anarchisten waren auf dem Kongresse folgende Nationen vertreten:
England durch 475 Abgeordnete, wovon 185 den Gewerkschaften, 120 der Socialdemocratic Federation, 115 der Independant Labour Party, 22 der Fabian Society, 5 kleineren sozialistischen Gesellschaften, 3 der Arbeiterkirche, 13 dem parlamentarischen und 12 dem Organisationskomitee angehörten. Außerdem Frankreich (113 Abgeordnete), Deutschland (46)[189], Belgien (19), Schweiz (12), Rußland (7), Italien (7), Polen (14), Oesterreich (7), Dänemark (7), Spanien (8), Holland (15), Rumänien, Bulgarien, Böhmen, Ungarn, Schweden, Amerika, Australien, Portugal. Da die Franzosen sich aus zwei fast gleich starken Gruppen zusammensetzen, so wurde auf ihren Antrag beschlossen, ihnen eine geteilte Vertretung in den Kommissionen zu bewilligen.
Zu dem ersten Gegenstande der Tagesordnung, der Agrarfrage, wurde im Widerspruche zu einem Antrage, der in die Einzelheiten eingehen wollte, eine Resolution angenommen, die sich darauf beschränkt, neben der Forderung der Ueberführung des Grund und Bodens in Gemeinbesitz das Studium der Agrarfrage zu empfehlen und es als wichtigste Aufgabe zu bezeichnen, das Landproletariat in seinem Kampfe gegen seine Ausbeuter zu organisieren, jedoch die Festsetzung der Mittel bei der Verschiedenheit der Verhältnisse in den einzelnen Ländern diesen selbst überläßt und von der Aufstellung eines sogen. Aktionsprogrammes absieht.
Zu der Frage der politischen Aktion wurde beschlossen, den Arbeitern die Erringung der politischen Macht und des Stimmrechtes sowie den Beitritt zu der internationalen Sozialdemokratie zu empfehlen, und zwar „unabhängig von allen bürgerlichen Parteien“. Der letztere Zusatz wurde von Seiten der englischen trade unions und der Fabian Society bekämpft, jedoch mit großer Mehrheit angenommen.
Unter der Bezeichnung „Erziehung und körperliche Entwicklung“ wurden Fragen der Schule und des Arbeiterschutzes behandelt. Man beschloß in ersterer Beziehung unentgeltlichen Unterricht vom Kindergarten bis zur Universität, dagegen wurde die Forderung der Schulmahlzeiten abgelehnt. Hinsichtlich des Arbeiterschutzes wurden die Forderungen der früheren Kongresse wiederholt und die Wirkungslosigkeit der Berliner internationalen Konferenz betont.
In Bezug auf die „Wirtschaftspolitik der Arbeiterklasse“ wurde die Vergesellschaftung aller Produktions-, Transport- und Verteilungsmittel, sowie die Organisation der Produktion unter demokratischer Kontrolle der ganzen Gesellschaft gefordert und den Arbeitern empfohlen, eine internationale Agentur zu schaffen, welche die Machinationen der kapitalistischen Trusts und Kartelle mittels nationaler und internationaler Gesetzgebung verfolgen soll.
Bei dieser Gelegenheit wurde die Stellung zur Gewerkschaftsfrage in einer ausführlichen Resolution niedergelegt, die folgenden Wortlaut hat:
„Der gewerkschaftliche Kampf der Arbeiter ist unerläßlich, um der wirtschaftlichen Uebermacht des Kapitals zu trotzen und so die Lage der Arbeiter in der Gegenwart zu verbessern. Ohne Gewerkschaften keine auskömmlichen Löhne und keine verkürzte Arbeitszeit. Durch diesen Kampf wird aber die Ausbeutung nur gelindert, nicht beseitigt. Die Ausbeutung der Arbeiter kann nur ein Ende nehmen, wenn die Gesellschaft selbst Besitz ergriffen hat von den Produktionsmitteln einschließlich des Grund und Bodens und der Verkehrsmittel. Das hat zur Voraussetzung ein System gesetzgeberischer Maßnahmen. Um diese vollkommen durchzuführen, muß die Arbeiterklasse die ausschlaggebende politische Macht sein. Sie wird aber zur politischen Macht nur in dem Maße, wie sie organisiert ist. Die Gewerkschaften machen die Arbeiterklasse schon deshalb zur politischen Macht, weil sie die Arbeiter organisieren.
Die Organisation der Arbeiterklasse ist ungenügend und unvollständig, wenn sie nur politisch ist. Aber der gewerkschaftliche Kampf erfordert auch die politische Bethätigung der Arbeiterklasse. Was die Arbeiter im freien Kampfe gegen die Ausbeuter erringen, müssen sie oft erst als politische Macht gesetzgeberisch festlegen, um es zu sichern. In anderen Fällen macht die gesetzgeberische Errungenschaft den gewerkschaftlichen Konflikt überflüssig. Ein internationales Zusammenwirken der Arbeiterklasse in Bezug auf den gewerkschaftlichen Kampf, wie insbesondere auch in Bezug auf die Arbeiterschutzgesetzgebung wird desto mehr zur Notwendigkeit, je mehr der wirtschaftliche Zusammenhang des kapitalistischen Weltmarktes und damit zugleich die Konflikte der nationalen Industrien sich entwickeln. Für die nächste Zeit ist ein internationales Vorgehen des Proletariats nach folgenden Richtungen notwendig:
| 1. | Abschaffung der Zölle, Verbrauchssteuern und Ausfuhrprämien. | |
| 2. | Durchführung einer internationalen Arbeiterschutzgesetzgebung. Indemder Kongreß in letzterer Beziehung die Beschlüsse des Pariser Kongresseswiederholt, empfiehlt er, die nächste Agitation hauptsächlich darauf zukonzentrieren: | |
| a) | den gesetzlichen achtstündigen Normalarbeitstag zu erringen; | |
| b) | das Schwitzsystem zu beseitigen und für die Arbeiter der Hausindustrieeinen wirksamen Arbeiterschutz zu schaffen; | |
| c) | ein vollständig freies Vereins- und Versammlungsrecht für beideGeschlechter herbeizuführen. | |
Um dieses durchzuführen, ist ein Zusammenwirken der gewerkschaftlichen und politischen Bethätigung notwendig.
Deshalb erklärt der Kongreß, anschließend an die gleichen Beschlüsse des Brüsseler und Züricher Kongresses, die Organisation der Arbeiter in Gewerkschaften für ein dringendes Erfordernis im Emanzipationskampfe der Arbeiterklasse und betrachtet es als Pflicht aller Arbeiter, welche die Befreiung der Arbeit von dem Joche des Kapitalismus anstreben, der für ihren Beruf bestehenden Gewerkschaft anzugehören.
Die gewerkschaftlichen Organisationen sollen, um eine wirksame Aktion zu ermöglichen, sich in Verbänden, die sich auf das ganze Land erstrecken, zusammenthun, und ist jede Zersplitterung der Kräfte in Sonderorganisationen zu verwerfen. Die politische Anschauung darf keinen trennenden Grund im wirtschaftlichen Kampfe bilden, es ist aber eine aus dem Wesen des proletarischen Klassenkampfes sich ergebende Pflicht der Arbeiterorganisationen, ihre Mitglieder zu Sozialdemokraten heranzubilden. Es muß als eine Pflicht der Gewerkschaften angesehen werden, die im Berufe beschäftigten Frauen als Mitglieder aufzunehmen und gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung für Männer und Frauen anzustreben.
Neben dem Kampfe für bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen haben die Gewerkschaften die Ausführung der Arbeiterschutzgesetze zu überwachen, die Beseitigung gesundheitsschädlicher Betriebsformen sowie des Schwitz- und Trucksystems zu erstreben. Der Kongreß hält den Streik und Boykott für ein notwendiges Mittel zur Erreichung der Aufgaben der Gewerkschaften, sieht aber die Möglichkeit für einen internationalen Generalstreik nicht gegeben.
Das nächste Erfordernis ist die gewerkschaftliche Organisation der Arbeitermassen, weil von dem Umfange der Organisation die Frage der Ausdehnung des Streiks auf ganze Länder oder Industrien abhängt.
Um eine einheitliche internationale gewerkschaftliche Organisation der Arbeiter zu ermöglichen, ist in jedem Lande ein gewerkschaftliches Zentralkomitee einzusetzen. Diese Komitees sollen noch Möglichkeit Statistiken über den Arbeitsmarkt führen und diese sowie die regelmäßigen Berichte gegenseitig austauschen und alle im Lande vorkommenden wichtigen Vorgänge gegenseitig melden.
Besonders wird den Gewerkschaften aller Länder zur Pflicht gemacht, dafür zu sorgen, daß vom Auslande kommende Arbeiter Mitglieder der Landesorganisationen werden, und daß diese Arbeiter nicht zu geringeren Löhnen arbeiten, als die einheimischen. Bei Streiks, Lockouts und Boykotts sind die Gewerkschaften aller Länder verpflichtet, sich gegenseitig nach Kräften zu unterstützen.“
Hinsichtlich der Maifeier schloß sich der Kongreß lediglich den früheren Beschlüssen an mit dem Zusatze: „er erblickt in der Maifeier eine wirksame Demonstration für den Achtstundentag und hält die Arbeitsruhe für die wirksamste Form der Demonstration.“
War bei der Frage der Gewerkschaften bereits die Schaffung einer internationalen Organisation empfohlen, so beschloß man eine solche auch für die politischen Beziehungen und insbesondere zum Zwecke der regelmäßigen Berufung internationaler Kongresse. Indem man die Begründung einer internationalen Zeitung ablehnte, da alle sozialistischen Zeitungen die Hauptthatsachen über die soziale Frage in allen Ländern bereits enthielten, wurde folgender Beschluß gefaßt:
Gegen 5 Nationen, die für die Schweiz stimmten, wurde mit 15 Nationen beschlossen, daß das internationale Bureau seinen Sitz in London haben soll.
Nachdem man dann noch Beschlüsse über die Abschaffung der Kriege durch internationale Schiedsgerichte, den Schutz der Wöchnerinnen, die Beschäftigung der Arbeitslosen durch Staat und Gemeinde, Freiheit des Gewissens, der Rede, der Presse und der Vereinigungen, sowie über eine Amnestie gefaßt und das Recht der Arbeitsvermittelung ausschließlich für die Arbeitergewerkschaften gefordert hatte, wurde beschlossen, den nächsten Kongreß im Jahre 1899 in Deutschland abzuhalten; sollte sich dies als unmöglich erweisen, so soll er 1900 in Paris stattfinden. Das Bureau des Kongresses wurde beauftragt, die Einladungen zu erlassen und ausschließlich einzuladen:
| 1. | „die Vertreter aller Gruppen, die die Umwandlung der kapitalistischen Eigentums- und Produktionsordnung in die sozialistische Eigentums- und Produktionsordnung anstreben und die Teilnahme an der Gesetzgebung und parlamentarischer Thätigkeit als ein notwendiges Mittel zur Erreichung dieses Zweckes ansehen; |
| 2. | alle gewerkschaftlichen Organisationen, die, wenn sie sich auch als solche nicht am politischen Kampfe beteiligen, doch die Notwendigkeit politischer und parlamentarischer Thätigkeit anerkennen. Anarchisten sind mithin ausgeschlossen.“ |
Die Prüfung der Mandate soll durch die nationalen Gruppen selbst geschehen mit Vorbehalt des Rekurses an eine besondere Mandatprüfungskommission, die aus Vertretern aller nationalen Gruppen besteht. Die Mandate der Nationalitäten, die weniger als 5 Delegierte senden, werden von der Mandatprüfungskommission geprüft, ebenso wie die angefochtenen Mandate.
Mit einem Hoch auf die internationale Sozialdemokratie wurde der Kongreß geschlossen. —
Werfen wir einen Rückblick auf die bisherigen Ansätze zu einer internationalen gewerkschaftlichen Organisation, so kann der Erfolg noch nicht als erheblich betrachtet werden. Dennoch ist seit der Zeit der alten „Internationale“ ein großer Fortschritt zu verzeichnen, insbesondere sind die seit ihrem Erlöschen abgehaltenen Kongresse nicht mehr Versammlungen von Offizieren ohne Soldaten, sondern wirkliche Arbeitervertretungen, auf denen die unsere Zeit bewegenden großen elementaren Strömungen auf sozialem Gebiete zu ihrem natürlichen Ausdrucke gelangen.
Dagegen beruht ihre Unvollkommenheit hauptsächlich auf der Verknüpfung der gewerkschaftlichen mit der politischen Bewegung. Daß dabei die erstere zurückgedrängt werden muß, hat insbesondere der Londoner Kongreß bewiesen, auf dem die erste offizielle Beteiligung der englischen trade unions, der einzigen Arbeiterorganisation, die sich bisher zu einer wirklichen Macht hat entwickeln können, zu einem Zusammenstoße führte, den man aus Rücksichten der Gastfreundschaft vermied, öffentlich stark hervortreten zu lassen, der aber die Sympathieen der Engländer für die gemeinschaftliche Thätigkeit so abkühlte, daß David Holmes, einer der anerkannten Führer der älteren Gewerkvereinler, öffentlich erklärte, dies sei der letzte Kongreß dieser Art, auf dem die britischen Gewerkvereine vertreten gewesen wären, und daß darauf die 185 Vertreter der trade unions bis auf ganz wenige sich von den Verhandlungen fern hielten. Da nämlich, wie oben bemerkt, diese 185 mit den 120 Abgeordneten der Socialdemocratic Federation, den 115 Delegierten der Independent Labour Party und 55 Vertretern kleiner Gruppen die aus 475 Mitgliedern bestehende Delegation bildeten, so waren die der Zahl noch weitaus einflußreichsten trade unions schon in ihrer eigenen Gruppe in der Minderheit und nicht in der Lage, ihren Standpunkt geltend zu machen. Um so mehr wurden sie im Kongresse selbst überstimmt und hier Beschlüsse gefaßt, die ihren Grundsätzen durchaus zuwiderlaufen. So, wenn die staatliche Besitznahme aller Produktionsmittel einschließlich des Grund und Bodens sowie der Verkehrsmittel und die Bildung einer eigenen Arbeiterpartei „unabhängig von allen bürgerlichen Parteien“ beschlossen wurde. Diese Beschlüsse waren gegen die trade unions um so feindlicher, als gerade in den letzten Jahren in ihrem Kreise, wie an anderer Stelle[190] mitgeteilt, die kollektivistische Richtung stark zurückgedrängt war. Auch die weitere Entwickelung der Dinge und insbesondere der Edinburger Kongreß[191] hat bewiesen, daß die Londoner Verhandlungen die Neigung der trade unions zum ferneren Zusammenarbeiten mit den Sozialisten sehr beeinträchtigt hat.
Die deutschen Sozialdemokratischen Blätter haben auch diesen Mißerfolg des Londoner Kongresses offen zugegeben. So erklärt z. B. der „Vorwärts“: „es hieße Schönfärberei treiben, wollte man behaupten, daß der eben abgeschlossene Kongreß einen vollkommen befriedigenden Eindruck hinterlassen hätte.“ Das Korrespondenzblatt der Generalkommission schreibt: „Die Hoffnung, die englischen Gewerkschaften durch den Kongreß für die sozialistische Arbeiterbewegung zu gewinnen und den Gewerkschaften des Festlandes näher zu bringen, ist infolge dieser Debatten nicht erfüllt.“ Wenn man dabei alle Schuld auf die Streitigkeiten mit den Anarchisten abwälzen will, so ist das eine einseitige Auffassung. Die „Neue Zeit“, das wissenschaftliche Zentralorgan der Partei, erkennt dies auch ausdrücklich an, denn nachdem sie bemerkt hat, daß der Kongreß einstimmig für einen Fehlschlag erklärt werde, fügt sie hinzu: „Und es ist nicht richtig, den Anarchisten und ihren Gönnern ausschließlich die Schuld daran zuzuschieben.“ Sehr wertvoll ist die dann folgende Ausführung, daß künftig entweder nur sozialistische Kongresse abgehalten, oder, was richtiger sei, die Thore des Kongresses möglichst weit aufgemacht werden müßten. „Denn nur die enge Verbindung mit dem Gros der vorwärts strebenden Arbeiterschaft schützt die Sozialdemokratie vor Verknöcherung, vor dem Verfallen in Sektierertum. Kein Bruchteil der Bewegung hat die Weisheit allein gepachtet; sie kann nur das Ergebnis der Gesamtbewegung sein.“
Sind hiernach die Ansätze zu internationalen Verbindungen zwischen den gewerkschaftlichen Gesamtorganisationen der einzelnen Länder noch auf den ersten Anfangsstufen stehen geblieben, ist man insbesondere bisher auf der Abhängigkeit von der Sozialdemokratie als politischer Partei noch nicht herausgekommen, so haben dagegen die Verbände einzelner Berufszweige bereits mehr erreicht und sind insbesondere zur Abhaltung regelmäßiger internationaler Kongresse gelangt, auf denen die Ansichten ausgetauscht und die angebahnten Beziehungen weiter befestigt werden. Allerdings ist die Entwickelung in dieser Hinsicht bei den überhaupt in Betracht kommenden Berufszweigen eine sehr verschiedene gewesen, und es sind nur wenige, bei denen man bereits von einem ernsthaften Erfolge sprechen kann, während es sich bei den übrigen erst um schwache tastende Versuche handelt und die an der Ausgestaltung beteiligten Personen sich auf das lebhafteste darüber beklagen, daß ihre Bemühungen so geringes Verständnis bei den Arbeitern finden. Aus diesem Grunde ist auch die Sammlung des einschlägigen Materials mit sehr großen Schwierigkeiten verknüpft, und es ist deshalb nicht möglich, für die nachfolgende Darstellung die Garantie absoluter Vollständigkeit zu geben.
IV. Die einzelnen Gewerbe.
1. Buchdrucker[192].
Wie die Buchdrucker überhaupt an der Spitze der Arbeiterbewegung marschieren, die höchste Stufe ihrer Intelligenz darstellen und auch auf anderen Gebieten die ausgereifteste Entwicklung zeigen, so haben sie auch die internationalen Beziehungen bereits am besten ausgebildet, so daß dieselben als Vorbild und typisches Muster angesehen werden dürfen und es sich rechtfertigt, sie etwas eingehender, als bei den übrigen darzustellen.
Eine internationale Organisation wurde zuerst im Jahre 1887 von dem Zentralkomitee der französischen Buchdrucker angeregt, das zugleich den ersten Schritt zur praktischen Ausführung dadurch that, das es 1889 in Verbindung mit der Weltausstellung nach Paris den ersten internationalen Buchdruckerkongreß[193], der vom 18. bis 21. Juli in der Bourse du travail tagte, zusammenberief. Auf demselben waren die Buchdruckerverbände folgender Länder mit den dabei gesetzten Mitgliederzahlen vertreten:
Spanien 1130, Italien 3800, Oesterreich 7000, Belgien 1500, romanische Schweiz 400, deutsche Schweiz 1150, Deutschland 13500, England 7500, Ungarn 800, Norwegen 500, Dänemark 750, Frankreich 5500, Nordamerika 30000, zusammen 13 Länder mit 74480 Mitgliedern. Der Kongreß beschloß, daß bei den Abstimmungen jede Nation eine Stimme führen sollte.
Der erste Punkt der Tagesordnung war die Regelung des Viatikums, die dadurch außerordentlich erschwert wurde, daß die Einrichtungen der einzelnen Länder in wesentlichen Punkten voneinander abweichen. In den meisten erhält jedes Mitglied eines Verbandes die gleiche Unterstützung ohne Rücksicht auf die Nationalität. Diese Länder erklärten sich für den Grundsatz der Gegenseitigkeit ohne Rückerstattung. Andere, insbesondere Belgien, die Schweiz und Italien, beriefen sich darauf, daß sie hierzu bei der geringen Leistungsfähigkeit ihrer Kassen um so weniger im stande seien, als gerade diese Länder in besonders großem Umfange von Reisenden besucht würden, ja, es wurde sogar behauptet, daß es sich vielfach um Vergnügungsreisende handele; die Forderung, die insbesondere von Belgien und Italien erhoben wurde, ging deshalb dahin, daß eine gegenseitige Rückerstattung der geleisteten Zahlungen stattfinden solle. Ferner wird in Deutschland das Viatikum gegeben ohne Rücksicht auf den Grund der Reise, während in Belgien und Frankreich die Bemerkung in dem Verbandsbuche gefordert wird: „abgereist wegen Mangels an Arbeit“. Der romanische Verband zahlt den nicht französisch sprechenden Kollegen ein geringeres Viatikum. In Italien wird die Kenntnis einer der drei Sprachen: italienisch, spanisch und französisch verlangt, andernfalls erhält der Reisende nur eine einmalige Unterstützung von 2 Franken, um sofort wieder die Grenze zu gewinnen. Auch das System der Entschädigung ist verschieden. In Deutschland erhält der Reisende, sobald er eine gewisse Entfernung — in neuester Zeit 20 Kilometer — zurückgelegt hat, für jeden Tag einen festen Satz (75 Pf. bis 1 Mk.). Aehnlich ist es in den übrigen germanischen Ländern. Bei den romanischen Verbänden dagegen besteht das sog. kilometrische System, d. h. die Vergütung richtet sich nach der Länge des zurückgelegten Weges (5 Cent per Kilometer).
Bei den Verhandlungen erklärten zunächst Nordamerika und England, daß sie sich einer internationalen Viatikumskasse mit Rücksicht auf die abweichenden Verhältnisse ihrer Länder nicht anschließen könnten; der englische Vertreter empfahl sogar, das Viatikum ganz fallen zu lassen. Ebenso lehnten Oesterreich und Deutschland eine internationale Kasse ab, weil die Gesetze ihrer Länder ihnen die Beteiligung nicht gestatteten. Auch die Frage eines einheitlichen Verbandsbuches wurde gestreift, doch wurde gegen ein solches die Verschiedenheit der Sprachen geltend gemacht.
Von den meisten Seiten wurde betont, daß die Schwierigkeiten der Sache zu groß seien, um sie sofort erledigen zu können, und daß es richtiger sei, sie einem weiteren Studium vorzubehalten. Bei der Abstimmung wurde deshalb nur die Frage der Rückerstattung endgültig entschieden. Hier standen sich die Ansichten schroff gegenüber. Während einige Länder, insbesondere Belgien und Italien, forderten, daß die Last des Viatikums grundsätzlich von demjenigen Verbande zu tragen sei, dem der Reisende angehört, so daß dem fremden Verbande, der es gewährt, seine Aufwendungen von dem einheimischen erstattet werden müßten, sah die Mehrzahl hierin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Solidarität. Das Ergebnis der langwierigen Verhandlungen war, daß der belgische Antrag:
„Die Kosten des Viatikums werden unter die Sektionen und Verbände nach der Mitgliederzahl verteilt, um nicht diese Last denjenigen Sektionen und Verbänden aufzulegen, die am meisten unter der Beschäftigungslosigkeit zu leiden haben.“
mit 10 gegen die beiden Stimmen von Belgien und Italien abgelehnt und dagegen auf Antrag der deutschen Schweiz mit 10 Stimmen, bei zwei Enthaltungen, beschlossen wurde, freilich ein einheitliches Verbandsbuch anzunehmen, aber im übrigen in der Frage des Viatikums weitere Beschlüsse vorzubehalten. Spanien war bei den Verhandlungen nicht vertreten.
Noch größer waren die Meinungsverschiedenheiten bei dem zweiten Punkte der Tagesordnung, der sich auf die Schaffung eines internationalen Verbandes der Buchdrucker bezog. Dabei handelte es sich in erster Linie um die prinzipielle Frage über das Verhältnis zum Sozialismus. Während der Referent Pasquelin bemerkte, daß viele, die für den Gedanken der Organisation erwärmt seien, sich von ihr aus dem Grunde zurückhielten, weil sie sich scheuten, sich einer bestimmten politischen Gruppe anzuschließen und die Ansicht vertrat, daß es erforderlich sei, daß alle Kräfte des Proletariates zur Zeit auf das wirtschaftliche Gebiet beschränkt würden, verlangten der dänische und der italienische Vertreter den Anschluß an den Sozialismus. Eine fernere Meinungsverschiedenheit betraf die Frage, ob man die anzuhebende internationale Vereinigung auf die Buchdrucker und die Schriftgießer beschränken oder auf alle Arbeiterklassen erstrecken solle. Endlich machten die Vertreter von Deutschland und Oesterreich geltend, daß die Gesetze ihrer Länder ihnen die Beteiligung weder an einem internationalen Verbande, noch auch nur an einem internationalen Bureau gestatteten.
Der Vorsitzende erklärte schließlich das Ergebnis der Erörterungen dahin zusammenfassen zu können, daß es die Meinung des Kongresses sei, zuerst die Buchdrucker national und international zu organisieren, und daß sich daraus später die Verbindung und die nachdrückliche Fühlungnahme mit den übrigen in gleicher Weise organisierten Arbeitergruppen entwickeln werde. Er stellte dann zunächst die prinzipielle Frage über die Notwendigkeit einer internationalen Organisation zur Abstimmung, die durch die Stimmen von Spanien, Italien, Oesterreich, der beiden schweizerischen Verbände, Nordamerika, England, Ungarn, Dänemark, Norwegen und Frankreich bejaht wurde, während Belgien und Deutschland sich der Abstimmung enthielten.
Man wandte sich sodann der wichtigen Frage der Errichtung einer internationalen Widerstands-(Streik-) Kasse zu. Die beiden schweizerischen Gruppen hatten sich schon eingehend mit dem Plane beschäftigt und über folgenden Antrag Siebenmann (deutsche Schweiz) geeinigt:
„Der internationale Buchdruckerkongreß erkennt die Notwendigkeit der bereits in den verschiedenen Ländern bestehenden Widerstandskassen an und spricht den Wunsch aus, daß jeder Verband sofort die nötigen Schritte thue, um überall Widerstandskassen zu gründen.
Der Verband der romanischen Schweiz wird beauftragt, in Gemeinschaft mit dem Verbande der deutschen Schweiz innerhalb eines Jahres den Plan einer internationalen Widerstandskasse vorzulegen. Der nächste Kongreß wird sich über Annahme dieses Planes entscheiden.“
Der Antragsteller teilte mit, daß man eine Beitragszahlung von monatlich 10 Cent. für jedes Mitglied ins Auge gefaßt habe; das angesammelte Kapital dürfe vor Ablauf eines halben Jahres nicht angegriffen werden; der Zweck der Kasse solle nur sein, die Herabsetzung der Löhne zu bekämpfen. Den meisten Beifall fand der Plan bei den romanischen Nationen, während insbesondere der deutsche Vertreter Trapp nicht allein betonte, daß die Verhandlungen nur den Karakter eines Meinungsaustausches haben könnten und daß es jeder Organisation überlassen bleiben müsse, auf welchem Wege sie glaube, am besten das gemeinsame Ziel erreichen zu können, sondern auch bemerkte, daß die Gründung einer internationalen Widerstandskasse unmöglich sein werde, da insbesondere bei einem so geringen Beitrage jeder große Streik die Kasse erschöpfen müsse.
Bei der Abstimmung wurde der erste Satz des Antrages Siebenmann mit allen Stimmen bei einer Stimmenthaltung (Deutschland) angenommen. Für den zweiten Satz (Errichtung einer internationalen Kasse) wurden 8 Stimmen abgegeben (Italien, Belgien, beide schweizerische Verbände, England, Dänemark, Norwegen und Frankreich). Deutschland, Oesterreich, Ungarn und Spanien enthielten sich der Stimme. Ein Antrag wegen Einrichtung genossenschaftlicher Buchdruckervereine wurde abgelehnt, dagegen ein solcher wegen Bildung gemeinschaftlicher Schiedsgerichte angenommen, ebenso ein Antrag, der sich gegen die lange Dauer der Streiks erklärte und den Gewerkschaften empfahl, keine übertriebenen Forderungen zu stellen. Alle Buchdrucker wurden für verpflichtet erklärt, den bestehenden Gewerkschaften beizutreten.
Der folgende Gegenstand betraf die Herabsetzung der Arbeitszeit. Man war im allgemeinen in dieser Forderung einig und betonte insbesondere den Wert dieses Mittels zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, doch wurde hervorgehoben, daß, um einen Ausfall am Verdienste zu vermeiden, zunächst eine Erhöhung der jetzigen Löhne durchgesetzt werden müsse. Uebereinstimmend wurde auch die Abschaffung der Akkordarbeit und ihre Ersetzung durch Lohnarbeit empfohlen. Ebenso war man überwiegend gegen die Ueberstundenarbeit; einzig der belgische Vertreter D'Hooghe erklärte, daß er den bestimmten Auftrag habe, gegen jede Verminderung der Arbeitszeit zu stimmen. Die meisten Redner wollten auch zur Erreichung ihres Zieles den Weg der gesetzlichen Regelung eingeschlagen sehen, nur der dänische Vertreter Petersen erklärte sich gegen gesetzlichen Zwang. Trapp (Deutschland) machte geltend, daß bei der jetzigen Zusammensetzung der gesetzgeberischen Gewalten auf diesem Wege eine Besserung nicht zu erwarten sei, während die Schweizer sich von der durch den dortigen Bundesrat einzuberufenden internationalen Konferenz viel versprachen.
Bei der Abstimmung wurde zunächst der Grundsatz der Verminderung der Arbeitszeit einstimmig angenommen in folgender Fassung:
„Der Kongreß erklärt sich für die Herabsetzung der Arbeitszeit ohne Verminderung des Lohnes.“
Auch die Dauer von 8 Stunden wurde gegen die Stimmen von Belgien und der romanischen Schweiz angenommen. Einstimmige Annahme fand ferner der Antrag Drummond (England), der die Ueberarbeit grundsätzlich verwirft und sie deshalb wenigstens auf ein möglichst geringes Maß beschränkt wissen will, mit dem Zusatze von Kralik, daß die Ueberstunden möglichst hoch bezahlt werden sollen. Ebenso einstimmig wurde der Antrag Mangeot angenommen, der die Abschaffung der Nachtarbeit der Frauen und Kinder forderte.
Eine längere Verhandlung verursachte auch die Lehrlingsfrage. Man wünschte von verschiedenen Seiten nicht allein die gesetzliche Verpflichtung des Lehrlings zur Beibringung eines Schulzeugnisses, sondern insbesondere die Festlegung eines bestimmten Zahlenverhältnisses zwischen Lehrlingen und Gehülfen. Von der Mehrzahl der Anwesenden wurde aber die Ansicht vertreten, daß diese Angelegenheiten entweder überhaupt nicht auf gesetzlichem Wege zu regeln seien oder daß mindestens diese Regelung nicht international, sondern nur in jedem Lande nach Maßgabe seiner besonderen Verhältnisse geschehen könne.
Weiter verhandelte man über die gegenseitige Krankenunterstützung reisender Gehülfen, wobei mitgeteilt wurde, daß ein solches Gegenseitigkeitsverhältnis bereits zwischen Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Norwegen und der Schweiz bestehe. Man erkannte allseitig den Wunsch noch einer solchen Einrichtung als berechtigt an, berief sich aber teils auf die Geringfügigkeit der Mittel, teils darauf, daß in einzelnen Ländern eine Krankenunterstützung seitens der Gewerkschaften überhaupt nicht gewährt werde. Trotzdem wurde der Antrag Kralik (Oesterreich), den Wunsch nach der Schaffung solcher Einrichtungen auszusprechen, einstimmig angenommen.
Hubert (Belgien) beklagt sich darüber, daß in einigen Fällen in Frankreich belgische Buchdrucker schlechter behandelt seien als Franzosen und fordert Garantien hiergegen. Der Kongreß ging über den Antrag zur Tagesordnung über, indem er an die Solidarität der Arbeiter appellierte.
Einstimmig wurde ferner beschlossen, auf die Aufhebung der Bestimmung des französischen Syndikatsgesetzes hinzuwirken, nach welcher Ausländer von dem Eintritte in den Vorstand der Syndikate ausgeschlossen sind.
Den letzten Gegenstand der Verhandlungen bildete die bereits bei der Schaffung eines internationalen Verbandes gestreifte wichtige Frage nach der Stellung der Gewerkschaften zur Politik. Während aber die einen die Beschäftigung mit Wirtschafts- und Sozialpolitik empfahlen, hielten andere jede Hineintragung der Politik in die Gewerkschaften für verderblich. Man vermochte sich weder über das eine noch über das andere Prinzip zu einigen, und so wurden alle hierauf bezüglichen Anträge abgelehnt. —
Dem erhaltenen Auftrage gemäß unterzogen sich die beiden schweizerischen Verbände der Vorbereitung der weiteren Maßnahmen und beriefen den zweiten internationalen Buchdruckerkongreß auf den 25. August 1892 nach Bern, wo er bis zum 28. dess. Monats tagte.
Beteiligt waren folgende Verbände:
| 1. | Schweizerischer Typographenbund mit | mit | 1210 | Mitgliedern |
| 2. | Schweizerische fédération romande mit | „ | 460 | „ |
| 3. | Elsaß-Lothringischer Unterstützungsverein für Buchdrucker und Schriftgießer mit | „ | 450 | „ |
| 4. | Deutscher Unterstützungsverein für Buchdrucker und Schriftgießer mit | „ | 17000 | „ |
| 5. | Französische fédération française des travailleurs du livre mit | „ | 5600 | „ |
| 6. | Rumänischer Gutenbergverein mit | „ | 400 | „ |
| 7. | Ungarischer Landesverein der Buchdrucker mit | „ | 2300 | „ |
| 8. | Oesterreichischer Buchdruckergehülfenverein mit | „ | 5000 | „ |
| 9. | Holländischer Buchdruckerverband mit | „ | 750 | „ |
| 10. | Italienischer Buchdruckerverband mit | „ | 1560 | „ |
| 11. | Belgische fédération typographique belge Association libre de Bruxelles mit | „ | 2000 | „ |
| 12. | Luxemburg. Association typographique mit | „ | 80 | „ |
| 13. | London society of compositors mit | „ | 9700 | „ |
| 14. | Dänische und norwegische Vereine mit | „ | 1700 | „ |
| zusammen: | 52210 | Mitglieder. | ||
Nordamerika war dieses Mal nicht vertreten.
Die Tagesordnung beschränkte sich auf folgende 3 Punkte:
| 1. | Bericht betreffend Gründung eines internationalen Buchdruckerverbandes; Beratung der Statuten. |
| 2. | Bericht betreffend Regulierung des Viatikums vom internationalen Standpunkte. |
| 3. | Regulierung des Lehrlingswesens. |
Da die Verhandlungen ihrem Inhalte nach denen des ersten Kongresses sehr ähnlich waren, so kann deren Wiedergabe sich hier etwas kürzer gestalten.
Der wichtigste war der erste Punkt, die Gründung eines internationalen Buchdruckerverbandes, womit die Schaffung einer internationalen Widerstandskasse zusammenhing, und da hier die Ansichten der germanischen und romanischen Nationen auseinander gingen, so wurde auf Antrag des deutschen Vertreters Döblin beschlossen, daß die Delegierten der sprachverwandten Länder in gesonderter Beratung zu der Frage Stellung nehmen sollten, um dadurch die Verhandlungen zu erleichtern. Nach deren Beendigung stellte der französische Vertreter Këufer namens der Nationen der lateinischen Sprache folgenden Antrag:
„Der internationale Buchdruckerkongreß in Bern acceptiert das Prinzip der definitiven Gründung eines internationalen Buchdruckerverbandes. Um die Thätigkeit dieser neuen Organisation durch Ernennung eines leitenden Bureaus zu sichern und um die Errichtung einer internationalen Widerstandskasse vorzubereiten, beschließt der Kongreß die Entrichtung eines monatlichen Beitrages von 5 Centimes per Mitglied.“
Döblin (Berlin) als Sprecher der germanischen Gruppe machte hiergegen geltend, daß es für sie eine Unmöglichkeit sei, einem internationalen Verbande mit Widerstandskasse beizutreten, da die Gesetze ihnen dies nicht gestatteten. Um dennoch etwas Positives zu schaffen, hätten die Vertreter dieser Länder sich auf folgende Anträge geeinigt:
„Die Vertreter der germanischen Gruppe erklären im Namen ihrer Verbände, daß in Lohnbewegungen nur nach vorhergegangener gemeinsamer Verständigung einzutreten ist. In Streikfällen soll eine alle Mitglieder der beteiligten Verbände gleichbelastende Steuer erhoben werden.
Die genannte Gruppe ist ferner für Schaffung einer Zentralstelle, die die internationalen Beziehungen zu vermitteln hat. Die Kosten dieser Zentralstelle werden auf die einzelnen Verbände nach Maßgabe ihrer Mitglieder verteilt. In den Ländern, wo sich einer internationalen Vereinigung Schwierigkeiten entgegenstellen, geschieht die Verständigung durch nationale Sekretäre. Die Zentralstelle wird verpflichtet, alle die internationalen Interessen berührenden Angelegenheiten schnellstens den beteiligten Verbänden zur Kenntnis zu bringen. Organisationen, die dem Beschlusse des Kongresses hinsichtlich der Gewährung von Viatikum nicht nachkommen, sind von einer Beteiligung ausgeschlossen.“
Die Romanen machten zu gunsten ihres Antrages geltend, daß, falls erst bei Ausbruch eines Streikes Steuern erhoben würden, möglicherweise die weniger leistungsfähigen Verbände nicht in der Lage sein könnten, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, während die regelmäßige Ansammlung von Beiträgen ihnen weniger schwer falle. Die Gegner bestritten diese Gefahr und beriefen sich wiederholt auf das Hindernis ihrer Gesetze. Nachdem die Verhandlungen nochmals unterbrochen waren, um in einer eingesetzten Kommission eine Verständigung zu versuchen, einigte man sich endlich auf folgenden Beschluß:
„Der Kongreß beschließt die Schaffung einer Zentralstelle, die die internationalen Beziehungen zu vermitteln hat. Die Kosten dieser Zentralstelle werden auf die einzelnen Verbände nach Maßgabe ihrer Mitgliederzahl verteilt. Der Kongreß beschließt ferner, daß in Lohnbewegungen nur nach vorausgegangener gemeinsamer Verständigung einzutreten ist. In Streikfällen soll eine alle Mitglieder der beteiligten Verbände gleichbelastende Steuer erhoben werden. Die Beschaffung der Mittel zu obigem Zwecke bleibt den einzelnen Verbänden überlassen. In denjenigen Ländern, wo sich einer internationalen Vereinigung Schwierigkeiten entgegenstellen, geschieht die Verständigung durch nationale Sekretäre. Die Zentralstelle wird verpflichtet, alle die internationalen Interessen berührenden Angelegenheiten schnellstens den beteiligten Verbänden zur Kenntnis zu bringen. Organisationen, die dem Beschlusse des Kongresses hinsichtlich der Gewährung von Viatikum binnen Jahresfrist nicht nachkommen, sind von einer Beteiligung ausgeschlossen.“
Dieser Beschluß wurde einstimmig angenommen, jedoch erklärt, daß er auf London, wo bis jetzt kein Viatikum gezahlt wird, keine Anwendung finden solle. Als Sitz der Zentralstelle wurde die Schweiz gewählt. Die Kommission erhielt das Recht, eine tägliche Unterstützung bis zu täglich 2 Frs. für jedes Mitglied zu bewilligen.
Die Verhandlungen über die Frage des Viatikums boten gegenüber denjenigen des Pariser Kongresses nichts Neues. Der Bericht der eingesetzten Kommission erklärt, nicht viel Hoffnung auf Herbeiführung eines Einverständnisses zu haben, da die Ansichten in den verschiedenen Ländern zu weit auseinander gingen, und selbst die Rückerstattung der Unterstützungen, obgleich der Pariser Kongreß sie mit 10 gegen 2 Stimmen verworfen habe, werde wohl auch ferner bestehen bleiben.
Unter Ablehnung des italienischen Antrages, Viatikum nur an solche reisende Mitglieder zu zahlen, denen Arbeit zugesichert sei, wurde die Auszahlung an alle Verbandsmitglieder beschlossen. Eine Kommission wurde beauftragt, ein Statut als Ersatz der bisherigen Gegenseitigkeitsverträge auszuarbeiten.
Zu dem letzten Gegenstande der Tagesordnung, Regelung des Lehrlingswesens, wurde einstimmig folgender Beschluß gefaßt:
„In Berücksichtigung der Lage aller Berufe hält der Kongreß eine internationale Regelung des Lehrlingswesens für undurchführbar. Dagegen erblickt er der großen Lehrlingsausbeutung gegenüber ein Gegengewicht in starken Organisationen, die durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit einen Ausgleich zu schaffen in der Lage sind. Die ganze Kraft ist daher auf Agitation sowie Aufklärung der Berufsangehörigen, einschließlich der Lehrlinge, zu legen.“
Der Schweizerische Typographenbund hatte ohne ausdrücklichen Auftrag, aber im Interesse der Förderung der internationalen Organisation ein besonderes Blatt, den „Internationalen Buchdruckerverband“, herausgegeben. Obgleich dessen Leistungen sehr ungünstig beurteilt wurden, wobei Döblin die Ansicht vertrat, daß internationale Organe nichts taugten, wurde doch beschlossen, daß diese Kosten sowie diejenigen der Organisation des Kongresses den verschiedenen Verbänden im Verhältnis zu ihrer Mitgliederzahl zur Last fallen sollten.
Bereits nach dem Pariser Kongreß, der den beiden Schweizer Verbänden, dem „Schweizerischen Typographenbunde“ und der „Fédération des Typographes de la Suisse romande“, den Auftrag erteilt hatte, verschiedene Fragen für den folgenden Kongreß vorzuberaten, hatten die Vorstände dieser Verbände eine aus fünf Mitgliedern bestehende besondere Kommission zur Führung der internationalen Angelegenheiten eingesetzt. Als dann der Kongreß in Bern die Schaffung einer internationalen Zentralstelle beschloß, deren Einsetzung den beiden schweizerischen Verbänden übertragen wurde, beauftragten diese die gedachte Kommission mit der Ausführung auch dieses Beschlusses. Die Kommission hatte nun zunächst ihren Auftrag in dem Sinne aufgefaßt, daß es sich um Begründung eines eigentlichen Verbandes handele und hatte am 3. April 1892 den Entwurf eines „Statuts für den internationalen Buchdruckerverband“ zur gutachtlichen Aeußerung an die einzelnen Verbände gesandt, in dem außer einer internationalen Widerstandskasse auch ein regelmäßiges Verbandsorgan vorgesehen war. Der deutsche Buchdruckerverband hatte aber hiergegen als eine Verletzung des gefaßten Beschlusses, der nicht auf Schaffung eines internationalen Verbandes, sondern nur auf Einrichtung einer Zentralstelle gerichtet sei, lebhaft protestiert, und um diesem Proteste Rechnung zu tragen, hatte die Kommission sich nunmehr auf ein bloßes internationales Sekretariat beschränkt, das mit dem 10. Dezember 1893 ins Leben getreten war und seinen Sitz in Bern erhalten hatte. Das für dieses entworfene Reglement fand denn auch einstimmige Annahme. Bei der Wichtigkeit desselben soll es hier unter Auslassung einiger Nebenpunkte, sowie der Uebergangs- und Schlußbestimmungen abgedruckt werden.
Reglement für das Internationale Buchdruckersekretariat.
1. Kapitel.
Name, Zweck und Dauer.
Art. 1. Unter der Bezeichnung „Internationales Buchdruckersekretariat“ wird eine ständige Centralstelle geschaffen, die den Zweck hat:
| a) | die Beziehungen unter den einzelnen Buchdrucker-Zentralverwaltungen, soweit sie internationale Interessen berühren, zu vermitteln; |
| b) | bei allgemeinen Arbeitsniederlegungen diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, welche ein Fernhalten von Zuzug zu ermöglichen und eine nachhaltige Unterstützung der für Verbesserung ihrer Lebenshaltung kämpfenden, einer Verschlechterung derselben sich widersetzenden oder eine Verkürzung der Arbeitszeit anstrebenden Kollegen zu verbürgen imstande sind; |
| c) | internationale Kongresse einzuberufen, die Tagesordnung für dieselben vorzubereiten und deren Beschlüsse auszuführen. |
Art. 2. Das internationale Sekretariat wird auf unbestimmte Zeit gegründet.
Ein internationaler Kongreß kann die Aufhebung desselben beschließen.
2. Kapitel.
Organisation und Verwaltung des Sekretariates.
Art. 3. Die Verwaltung des internationalen Sekretariates wird vom internationalen Kongreß durch Stimmenmehrheit der Delegierten einem Landesverbande übertragen; eventuell können sich zwei in einem und demselben Lande bestehende Verbände in diese Verwaltung teilen.
Der Verband oder die Verbände tragen die Verantwortlichkeit für die ganze Geschäfts- und Kassagebarung des Sekretariates.
Art. 4. Das internationale Sekretariat besteht aus:
| a) | der fünfgliedrigen Aufsichtskommission; |
| b) | dem ständigen Sekretär. |
Art. 5. Die Aufsichtskommission wird vom Verband oder den Verbänden nach einem von ihnen zu bezeichnenden Modus gewählt und hat folgende Befugnisse:
Art. 6. Die Aufsichtskommission versammelt sich auf Einladung ihres Vorsitzenden ordentlicherweise einmal im Jahre.
Sie hat das Recht, jederzeit Einsicht zu nehmen in die Geschäftsführung des Sekretärs und der Finanzverwaltung.
Art. 7. Der ständige Sekretär ist das ausführende Organ des internationalen Sekretariates.
Er wird von der Zentralleitung oder den Zentralleitungen des mit der Geschäftsführung des internationalen Sekretariates betrauten nationalen Verbandes oder Verbände gewählt.
Art. 8. Ein von der Aufsichtskommission aufzustellendes Reglement (Vertrag) umschreibt die Thätigkeitsgebiete des Sekretärs, dessen Anstellungsverhältnis und Besoldung.
Im allgemeinen liegen ihm folgende Arbeiten ob:
| a) | Ausarbeitung von Reglements und Statuten; |
| b) | rasche Zustellung — auf dem Zirkularwege, eventuell auch auf telegraphischem Wege — aller Mitteilungen des Sekretariates an die beteiligten Verbände; |
| c) | prompte Erledigung aller einlaufenden Korrespondenzen; |
| d) | Entgegennahme und Ausarbeitung von Anregungen seitens der beteiligten Verbände; |
| e) | Zustellung der für die Oeffentlichkeit bestimmten Mitteilungen an die Redaktionen der Landesverbandsorgane; |
| f) | Ausarbeitung der Vierteljahrsberichte zu Händen der Aufsichtskommission und Veröffentlichung von Auszügen aus denselben; |
| g) | Ausarbeitung des Jahresberichts zu Händen der beteiligten Verbände; |
| h) | Sammlung von statistischen Daten aus den verschiedenen Verbänden und Verwendung oder Anhandgabe derselben zu vergleichenden oder positiven statistischen Erhebungen; |
| i) | Einziehung der Jahresbeiträge und der Beitragsquoten für Unterstützungszwecke von den beteiligten Verbänden; |
| k) | Ausrichtung der Unterstützungssummen an die im Streik stehenden Verbände. |
3. Kapitel.
Verpflichtungen der beteiligten Verbände
A. Mit Bezug auf die Verwaltung des Sekretariates.
Art. 9. Die beim internationalen Buchdruckersekretariat beteiligten Verbände sind verpflichtet:
| a) | die jeweilige Wahl ihrer resp. Verbandsleitungen oder der zur Korrespondenzführung speziell bezeichneten Personen (nationale Sekretäre), wie auch die sich allfällig ergebenden Mutationen dem internationalen Sekretariat zur Kenntnis zu bringen; |
| b) | dem Sekretariat alle die Gesamtheit der Verbände interessierenden Mitteilungen zugehen zu lassen, wie auch die Angabe der Mitgliederzahl auf 31. Dezember jeden Jahres; |
| c) | die für die Oeffentlichkeit bestimmten Mitteilungen der Sekretariate in ihren resp. Verbandsorganen aufzunehmen; |
| d) | ein Exemplar ihrer Verbandsorgane regelmäßig nach Erscheinen an die Adresse des Sekretärs gelangen zu lassen behufs Aufnahme ins Archiv; |
| e) | ihre Jahresberichte jeweilen in zwei Exemplaren an den Sekretär einzusenden; |
| f) | die Betreffnisse der auf sie nach Maßgabe ihrer Mitgliederzahl entfallenden Beiträge an die Verwaltungskosten jeweilen regelmäßig nach erfolgter Mitteilung durch den internationalen Sekretär an den letztern gelangen zu lassen bei Strafe der Einstellung im Viatikum aller ihrer reisenden Mitglieder und der Nichtunterstützung in Streikfällen. |
B. In Streikfällen.
Art. 10. Lohnbewegungen, in welchen Anspruch erhoben wird auf die Unterstützung der übrigen Verbände, können nur nach erfolgter Verständigung unter denselben unternommen werden.
Durch diese Bestimmung wird das Recht auf Unterstützung nicht präjudiziert für Defensivstreiks.
Art. 11. Diese Verständigung geschieht dadurch, daß der Verband, in dem eine derartige Bewegung insceniert werden soll, an das internationale Sekretariat gelangt unter detaillierter Klarlegung der Gründe, der Zahl der in Betracht kommenden Städte, Firmen und Gehülfen, überhaupt aller Verumständigungen, welche die Schlußnahme der Verbände in dieser oder jener Weise beeinflussen könnten.
Auf dem Wege konfidentieller Mitteilung setzt das Sekretariat die übrigen Verbände in Kenntnis von der Sachlage und ersucht dieselben um umgehende Vernehmlassung.
Art. 12. Sind 2/3 der beteiligten Verbände mit der angeregten Bewegung einverstanden, so wird vom Sekretariat aus sofort eine allgemeine, sämtliche Mitglieder gleichmäßig belastende Steuer dekretiert.
Art. 13. Kommt eine gemeinsame Verständigung nach Art. 12 nicht zustande, so wird der quest. Verband ersucht, von seiner geplanten Bewegung abzustehen.
Art. 14. Kann sich derselbe hierzu nicht verstehen, so trägt er die Folgen seines Vorgehens selbst und werden seitens des Sekretariates keinerlei Aufrufe zur Unterstützung erlassen.
Art. 17. In Streikfällen kommt die Gesamtheit der beteiligten Verbände für einen täglichen Maximalbetrag von Francs 2. — auf per Streikenden. Es bleibt dem in Frage kommenden nationalen Verbande überlassen, seinen streikenden Mitgliedern aus eigenen Mitteln einen größeren Betrag auszurichten.
Art. 18. Die Bewegung (Streik) wird als beendet erklärt, wenn die Forderungen der Gehülfen von der Prinzipalität angenommen worden sind oder wenn die Aussichtslosigkeit des Kampfes vom Zentralvorstand des betreffenden Verbandes oder von der Aufsichtskommission konstatiert werden muß.
Art. 22. Oeffentliche Unterstützungsgesuche an die organisierten Buchdrucker dürfen nur vom Sekretariat aus erlassen werden.
C. Im Viatikumswesen.
Art. 23. Jeder Verband, der beim internationalen Sekretariat beteiligt ist und bei Arbeitsniederlegung in seinem Gebiet Anspruch machen will auf die Unterstützung der gesamten organisierten Buchdruckergehülfenschaft, ist verpflichtet, allen reisenden Kollegen eine Unterstützung (Viatikum) auszurichten.
Art. 24. Zum Bezuge dieses Viatikums sind berechtigt alle einem beim internationalen Buchdruckersekretariat beteiligten nationalen Verband angehörenden Setzer, Drucker, Gießer oder eine andere Partie des graphischen Gewerbes ausübenden Personen, welche im rechtmäßigen Besitz eines von einem dieser Landesverbände ausgestellten Mitgliedsbuches und Viatikumsausweises sind.
Art. 25. Die einheitliche Regelung des Viatikums wird nach den Beschlüssen des II. Internationalen Buchdruckerkongresses erfolgen.
4. Kapitel.
Internationale Kongresse.
Art. 26. Internationale Kongresse können einberufen werden, wenn es das Sekretariat auf Anregung von drei nationalen Verbänden und nach Einholung der Zustimmung der Mehrheit der Verbände beschließt, oder wenn der vorhergegangene Kongreß einen bezüglichen Beschluß gefaßt hat.
Art. 27. Der internationale Kongreß hat folgende Kompetenzen und Befugnisse:
| a) | Bestellung des Kongreßbureaus; |
| b) | Abnahme eines Berichtes der Aufsichtskommission des internationalen Buchdruckersekretariats über den Stand des letzten; |
| c) | Entgegennahme eines Berichtes der nationalen Verbände über den Stand der Sozialgesetzgebung in ihren Ländern, soweit dadurch die Gehülfenorganisation betroffen wird; |
| d) | Behandlung der Anträge der einzelnen Landesverbände und Beschlußfassung über dieselben; |
| e) | Maßnahmen gegen renitente Verbände, d. h. solche Verbände, welche die Beschlüsse früherer internationaler Kongresse nicht innehalten oder den Bestimmungen vorliegenden Reglements nicht nachkommen; |
| f) | eventuell Wahl des Verbandes, der das internationale Sekretariat zu bestellen hat; |
| g) | Festsetzung des Ortes und der Abhaltungszeit des Kongresses. |
Im Dezember 1895 wurde von dem deutschen Verbande die Einberufung eines neuen Kongresses verlangt und damit begründet, daß die Organisation des internationalen Sekretariates sich als reformbedürftig erwiesen habe. Die an die vorigen Verbände gerichtete Anfrage ergab einhellige Zustimmung und mit Mehrheit wurde die Schweiz mit der Einberufung beauftragt. Die Aufsichtskommission betraute hierauf die Sektion Genf mit den erforderlichen Vorarbeiten, und so fand vom 5. bis 7. August in Genf der III. Internationale Buchdruckerkongreß statt, auf dem folgende Verbände mit den dabei bemerkten Mitgliederzahlen vertreten waren:
Gegen Italien und Spanien hatte, da sie dem Beschlusse des Berner Kongresses wegen gleichmäßiger Behandlung einheimischer und auswärtiger Gehülfen bei Entrichtung des Viatikums Folge zu leisten sich beharrlich weigerten, das für solche Fälle vorgesehene Mittel in Anwendung gebracht werden müssen, sie des Anspruchs auf Unterstützung in Streikfällen für verlustig zu erklären. Dies hatte zur Folge gehabt, daß Italien sich gefügt und am 25. November 1895 angezeigt hatte, das Viatikum werde künftig allen reisenden Kollegen ohne Rücksicht auf Sprachkenntnisse ausgezahlt werden, so daß die Zwangsmaßregel wieder aufgehoben werden konnte. Spanien dagegen hatte im Mai 1895 seinen Rücktritt vom Sekretariate erklärt mit der Begründung, es sei ihm unmöglich, den Forderungen betreffend Zahlung des Viatikums sowie der Beiträge bei Streiks zu entsprechen.
Der französische Verband hatte auf seinem Kongresse in Marseille (7. bis 15. September 1895) die weitere Beteiligung am Sekretariate beschlossen, dieser Beschluß wurde aber in der darauf folgenden Urabstimmung mit 2687 gegen 2649 Stimmen verworfen, so daß sich das französische Zentralkomitee gezwungen sah, von der weiteren Beteiligung am Sekretariate am 31. Dezember 1896 zurückzutreten. Der französische Vertreter war deshalb auf dem Kongreß ohne Mandat anwesend.
England hatte sich am Sekretariate überhaupt nicht beteiligt. Belgien war nicht vertreten. Nordamerika war schon in Bern nicht vertreten gewesen. Dagegen hatten sich Schweden und Bulgarien dem Sekretariate angeschlossen.
Der erste Gegenstand der Verhandlung des Kongresses war das internationale Sekretariat. Der deutsche Vertreter brachte die Gründe, die den deutschen Verband zu seinem Verlangen auf Einberufung des Kongresses bestimmt hatten, zur Geltung. Der Sekretär habe es nicht verstanden, bei den Mitgliedern der beteiligten Verbände das Interesse für das Sekretariat zu wecken, ja nicht einmal den Beweis für die Existenzberechtigung des Sekretariates erbracht, geschweige denn eine Initiative zur Förderung der Internationalität entwickelt. Der Entwurf des Statuts für einen internationalen Verband sei ein grober Verstoß gegen den Beschluß des Berner Kongresses gewesen.
Obgleich dieser Tadel auch von anderer Seite unterstützt wurde, so konnte doch am Schlusse der Verhandlungen der Vorsitzende feststellen, daß kein Verband sich gegen die Weiterführung des Sekretariates ausgesprochen habe. Es wurde vielmehr beschlossen, daß der Sekretär neben seinem Amte kein anderes übernehmen und durch Teilnahme an den Generalversammlungen der einzelnen Verbände die Fühlung aufrecht erhalten, auch vierteljährlich Berichte versenden solle.
Ueber den Plan der internationalen Widerstandskasse fand zunächst wieder eine gesonderte Beratung der germanischen und romanischen Gruppe statt, bei der gegen die bisherigen Kongresse insofern eine Verschiebung zu Tage trat, als der österreichische Verband, der in Paris und Bern gegen den Plan gestimmt hatte, jetzt für denselben sich aussprach.
Gerade der österreichische Vertreter Höger entwickelte eingehend die Gründe, aus denen die Maßregel unentbehrlich sei, wenn man an eine erfolgreiche Thätigkeit des Sekretariates denken wolle. Allerdings müßten nationale Widerstandskassen der internationalen vorangehen; deren Stärkung sei notwendiger, als die Anhäufung von Geldern für manche der übrigen Unterstützungskassen. Redner bringt in Gemeinschaft mit dem ungarischen Vertreter Lipp den Antrag ein, die internationale Widerstandskasse mit dem 1. Januar 1897 zu gründen.
Döblin erklärte, in der unangenehmen Lage zu sein, als einziger Vertreter der germanischen Gruppe sich im Widerspruche zu dem Antrage Höger zu befinden. Er halte die Gründung einer internationalen Widerstandskasse für gefährlich, da sie die organische Entwickelung der nationalen Widerstandskassen hemmen werde, deren Gründung namentlich die romanischen Verbände ins Auge fassen sollten. Nach der Gründung der internationalen Kasse werde sich jeder Verband darauf verlassen, aus der vollen Kasse zu schöpfen. Die Bedeutung der Kasse könne nur darin gesehen werden, nach außen, d. h. dem Unternehmertum zu imponieren, und dieser Zweck werde doch nicht erreicht werden. Die Kasse habe keinen praktischen Wert. Wolle sie nur einzelne Streiks unterstützen, so hätten die romanischen Verbände von ihr keinen Vorteil, da sie erklärt hätten, daß sie solche nicht unternehmen könnten, gewähre sie aber Unterstützung nur dann, wenn ein gewisser Prozentsatz der Mitglieder am Streike beteiligt sei, so werde der deutsche Verband von ihr keinen Vorteil haben, da bei ihm schon 5% der Mitglieder die große Zahl von 1000 Streikenden ausmachten; sollten aber endlich alle Streiks unterstützt werden, so werde die Kasse nicht genug Mittel besitzen und ein steter Streit um die Berechtigung des Streiks bestehen.
Die Vertreter aller übrigen Verbände sprachen sich für die Gründung der Kasse aus; der französische Abgeordnete Këufer erklärte sogar, er sei der Ueberzeugung, daß, wenn die Kasse schon bestanden hätte, der Austritt Frankreichs nicht erfolgt sein würde, auch sei es keineswegs ausgeschlossen, daß Frankreich dem Verbande wieder beitrete. Uebrigens lägen die Verhältnisse in Frankreich abweichend von denen der meisten übrigen Länder. Die französischen Kollegen glaubten an den Staatssozialismus und hofften von ihm alles; deshalb seien sie indifferent gegenüber den Tagesfragen, welche Buchdrucker berührten. Außerdem gäbe es eine Spaltung unter den Kollegen, welche die Thätigkeit des Zentralkomitees sehr erschwere.
Nachdem der Vorsitzende darauf hingewiesen hatte, daß es wünschenswert erscheine, die Kasse auch ohne Beteiligung Deutschlands zu beschließen, da nach einer oberflächlichen Berechnung doch gegen 20000 Francs jährlich angesammelt werden könnten, wird zur Abstimmung geschritten. Unter Ablehnung des Antrages Döblin mit 11 Stimmen gegen die einzige von Deutschland, wobei Frankreich sich der Abstimmung enthielt, wurde das Prinzip der Gründung der Kasse angenommen. Das von der Aufsichtskommission ausgearbeitete Reglement erhielt nach längeren Verhandlungen folgende Fassung:
Art. I.
Die Widerstandskasse des internationalen Buchdruckersekretariats hat den Zweck, Arbeitseinstellungen, welche durch die betreffende Zentralverwaltung gut geheißen sind, oder Aussperrungen zu unterstützen.
Art. II.
Jeder internationale Verband entrichtet für jedes seiner Mitglieder einen monatlichen Beitrag von 10 Cent. in die Widerstandskasse. Anläßlich einer Arbeitseinstellung kann im Bedarfsfall durch das internationale Sekretariat ein außerordentlicher wöchentlicher Beitrag bis zur Maximalhöhe von 50 Cent. von jedem Mitgliede der beteiligten Verbände erhoben werden. Die Erhebung dieses außerordentlichen und einheitlichen Beitrages kann jedoch nur erfolgen angesichts größerer Bewegungen für Lohnerhöhungen oder Arbeitsverkürzungen oder wenn die Widerstandskasse nur noch 50000 Fr. enthält, welche Summe als unangreifbarer Reservefonds dienen soll.
Art. III.
Die Unterstützung aus der Widerstandskasse beginnt erst 14 Tage nach Ausbruch des Streiks; in besonderen Fällen (Lohnherabsetzung, Lockout) kann dieselbe jedoch sofort erfolgen.
Art. IV.
Wenn eine Arbeitseinstellung nicht vermieden werden kann oder eine Aussperrung erfolgt ist, soll die Zentralverwaltung des betreffenden Verbandes unverzüglich ihre Beschlüsse dem internationalen Sekretariate mitteilen, welches die nötigen Maßnahmen anordnen wird, um den Streikenden die Unterstützung zu sichern. Sämtliche Verbände sind hiervon zu benachrichtigen.
Art. V.
Die tägliche Unterstützung der Streikenden beträgt 1 Fr. 50 Cent.
Art. VI.
Arbeitseinstellungen von anderen Berufsverbänden dürfen aus der Widerstandskasse des internationalen Sekretariats nicht unterstützt werden.
Vor der Gesamtabstimmung erklärte der dänische Vertreter Petersen, der sich bei der Abstimmung über die einzelnen Artikel, ebenso wie Deutschland, der Stimme enthalten hatte, daß er die Beteiligung an der Widerstandskasse und die Bestimmungen des Reglements nicht für genügend erachte, um eine erfolgreiche Thätigkeit derselben voraussetzen zu können, und daß er aus diesem Grunde genötigt sei, gegen das Reglement zu stimmen. So wurde das Reglement mit den 10 Stimmen der übrigen Verbände gegen diejenigen von Deutschland und Dänemark bei Enthaltung Frankreichs angenommen. Als der Vorsitzende darauf die Hoffnung aussprach, daß Deutschland, wenn es auch der Widerstandskasse nicht beitrete, doch aus derselben unterstützt werden könne, wurde hiergegen von mehreren Seiten lebhaft protestiert und darauf hingewiesen, daß, wo keine Pflichten, auch keine Rechte seien. Wenn Deutschland sich von der Allgemeinheit ausschließe und auf seine Stärke baue, so möge es späterhin zusehen, wie es sich helfen könne. Die Vergangenheit habe bewiesen, daß Deutschland, gerade so gut wie andere Verbände, bei Streiks die Hülfe sämtlicher Organisationen gebraucht habe, und im Falle des Nichtbeitritts zur Widerstandskasse könne es nur Anspruch auf freiwillige Beiträge erheben.
Am folgenden Sitzungstage wurde aber der gefaßte Beschluß in seiner Bedeutung dadurch wesentlich abgeschwächt, daß auf Antrag des italienischen Vertreters einstimmig beschlossen wurde, das Reglement der Widerstandskasse den einzelnen Verbänden zur Genehmigung zu unterbreiten. Döblin hatte den Antrag mit Freude begrüßt, weil dadurch jedem Vertreter Gelegenheit geboten sei, in seinem Verbande die nötigen Aufklärungen zu geben; auch er wollte in dieser Beziehung das Möglichste thun und die Entscheidung der berufenen Instanz herbeiführen: fördere oder diese Umfrage noch mehr ablehnende Vota zu Tage, so hoffe er, daß die Aufsichtskommission die Kasse nicht ins Leben treten lassen werde. Schon jetzt könne man die Kasse als abgelehnt betrachten, wenn die Mitgliederzahl in Betracht gezogen werde, welche die betreffenden Verbände hätten, denn Deutschland und Dänemark hätten zusammen 22450, die übrigen Verbände dagegen nur 18232 Mitglieder.
Der Kongreß beschloß, den Termin, bis zu welchem die Erklärungen der einzelnen Verbände bei der Aufsichtskommission abzugeben seien, auf den 1. Dezember 1896 festzusetzen.
Zu dem folgenden Punkte der Tagesordnung, das Viatikum betreffend, wurden im allgemeinen die auf den beiden früheren Kongressen vertretenen widersprechenden Ansichten wiederholt und von neuem der Beschluß gefaßt, das Tagegeldsystem und die Erhöhung des Reisegeldes zu empfehlen.
Der folgende Punkt der Tagesordnung, Maßregeln gegen renitente Verbände, erledigte sich dadurch, daß der Vorsitzende mitteilte, daß gegenwärtig alle bei dem internationalen Buchdruckersekretariate beteiligte Verbände ihren Verpflichtungen nachkämen. Dagegen führte die Verhandlung zu einer scharfen Auseinandersetzung zwischen Döblin und dem schweizerischen Vertreter Göcking, der die schon bei anderen Punkten hervorgetretene Spannung der Gemüter deutlich erkennen ließ. Als Döblin sich wiederholt darauf berief, daß Deutschland in Verbindung mit Dänemark in der Frage der Widerstandskasse die Mehrzahl der Mitglieder darstelle, erklärte Göcking, daß für die Bedeutung der gefaßten Beschlüsse nicht die Zahl der Mitglieder, sondern die Zahl der Verbände maßgebend sei; andernfalls würde der internationale Verband lediglich ein Verband von Deutschlands Gnaden sein, da Deutschland über nahezu die Hälfte der Mitglieder und im Verein mit noch einem zweiten Verbande alle übrigen majorisieren könne.
Der Gegensatz zwischen den großen und den kleinen Verbänden machte sich auch ferner geltend bei dem von dem niederländischen und dem dänischen Vertreter gestellten Antrage, die Reise- und Unterhaltungskosten der Delegierten des Kongresses aus der Sekretariatskasse zu vergüten und nach dem Verhältnisse der Mitglieder auf die einzelnen Verbände umzulegen. Dieser Antrag wurde von Döblin lebhaft bekämpft. Derartige Kosten müßten von den Verbänden selbst getragen werden; andernfalls müsse auch Deutschland das Recht haben, mehrere Delegierte zu schicken. Schließlich wurde der Vermittelungsantrag Höger angenommen, den Delegierten von Verbänden bis zu 2000 Mitgliedern die Fahrkosten zu vergüten, während für die Unterhaltskosten die Verbände selbst aufzukommen haben. Dieser Beschluß soll aber erst dem nächsten Kongresse vorgelegt werden.
Die bereits bei dieser Verhandlung angeschnittene Frage nach dem Rechte der größeren Verbände gegenüber den kleineren hinsichtlich der Vertretung, wurde zum Austrage gebracht durch den von Dornseiffer (Luxemburg) gestellten Antrag auf proportionale Vertretung der Verbände auf den internationalen Kongressen nach Maßgabe ihrer Mitgliederzahl. Gegen den Grundgedanken des Antrages wurde von keiner Seite Widerspruch erhoben, doch wollte Këufer (Frankreich), daß kein Verband mehr als 5 Stimmen haben dürfe. Dieser Vorschlag wurde aber von Döblin, Röger und Dornseiffer bekämpft und schließlich mit 9 Stimmen abgelehnt. Mit derselben Stimmenzahl wurde darauf der Antrag Siebenmann (Schweizerischer Typographenbund):
„Der Kongreß beschließt, das Stimmrecht in folgender Weise zur regeln: Jeder Verband bis auf 2000 Mitglieder hat das Recht auf eine Stimme; für je weitere 2000 Mitglieder eine Stimme mehr“,
angenommen und der Aufsichtskommission zur Besorgung für spätere Kongresse überwiesen.
Da sich die bisherige Einrichtung, 2 Verbände mit der Bestellung des Sekretärs zu beauftragen, als unpraktisch erwiesen hatte, so beschloß man, künftig nur einen Verband damit zu betrauen. Bei der Wahl erhielt der schweizerische Typographenbund 7 und die fédération romande 2 Stimmen; der erstere ist deshalb gewählt. Als Wohnort wurde Bern beibehalten.
Hinsichtlich der Zeit und des Ortes für den nächsten Kongreß wurde, nachdem die für London und Brüssel gemachten Vorschläge abgelehnt waren, auf den Antrag von Döblin von einer Beschlußfassung abgesehen, dagegen das Reglement, welches die Einberufung von dem Auftrage dreier Verbände abhängig macht, dahin abgeändert, daß schon der Antrag eines Verbandes genügt.
Ein Antrag von Veraldi (Italien), das Sekretariat mit der Organisation der Frauen zu beantragen, wurde der Aufsichtskommission zur Berichterstattung für den nächsten Kongreß überwiesen.
Das internationale Sekretariat hat bis jetzt 3 Berichte erstattet, und zwar für 1894, 1895 und 1896[194]. Die wichtigeren Mitteilungen aus demselben sollen hier wiedergegeben werden. An dem Sekretariate waren am Schlusse des Jahres 1896 folgende Verbände beteiligt:
Im Jahre 1897 sind noch die serbischen und die kroatischen Vereine beigetreten.
Dagegen ist es dem Sekretariate nicht gelungen, die Londoner Setzergesellschaft oder den englischen Verband zum Anschlusse zu bewegen. Der englische Vereinssekretär Bowermann erklärte, daß er mit den Bestrebungen des Sekretariates sympathisiere, daß aber ein Anschluß der englischen Vereine erst dann erfolgen könne, wenn dieselben unter sich fest verbunden seien.
Im Juni 1895 richtete der schwedische Verband die Anfrage wegen seines Beitrittes an das Sekretariat. Dies führte jedoch zu einem Proteste der typographischen Vereinigung Kopenhagen, die verlangte, daß Schweden zunächst dem skandinavischen Reservefonds und der Reisekasse, aus denen es ausgetreten war, wieder beitreten müsse. Das Sekretariat wies diesen Anspruch zurück. Auf dem Kongresse des schwedischen Verbandes wurde dann ein Vermittelungsantrag dahin angenommen, eine Kommission einzusetzen, welche den Anschluß an den skandinavischen Verband prüfen solle, doch ist die Angelegenheit noch nicht zum Abschlusse gebracht.
Bei der Unsicherheit seiner Existenz hat das Sekretariat, abgesehen von einem Schreiben nach Südrußland, auf welches keine Antwort erfolgte, keine weiteren Versuche zur Gewinnung von Beitrittserklärungen gemacht. Dagegen wurden die Berichte und Mitteilungen auch den dem Sekretariate nicht angehörenden Verbänden und Vereinen übermittelt, um dadurch eine Verbindung herzustellen. Es ist dies auch teilweise gelungen, indem der spanische Verband sowie die beiden amerikanischen Verbände, die International typographical Union und die deutsch-amerikanische „Typographia“ dem Sekretariate ihre Vereinsorgane zur Verfügung stellen. Seitens der englischen Vereine, des schwedischen Verbandes und der russischen Vereine ist dies bisher nicht zu erlangen gewesen. Auch der französische Verband ist noch nicht wieder beigetreten; wie das Sekretariat meint, spielt dabei der Haß gegen Deutschland eine erhebliche Rolle. Doch steht der französische ebenso wie der spanische Verband mit dem Sekretariate in regelmäßiger Verbindung. Das Statut der Widerstandskasse ist nach dem Berichte des Sekretariates als gescheitert anzusehen, indem viele Verbände gar nicht dazu zu bewegen gewesen sind, es der vorbehaltenen Urabstimmung zu unterwerfen. Das Sekretariat hat dann einen anderen Plan ausgearbeitet, in dem auf feste Jahresbeiträge verzichtet und nur die Ansammlung eines festen Fonds von 30000 Frcs. vorgesehen ist, der durch einmalige Beiträge von 70 Cts. für jedes Mitglied geschaffen und in Fällen der Verminderung durch Umlagen wieder ergänzt werden soll. Eine Beschlußfassung hierüber ist noch nicht erfolgt.
Hinsichtlich der Aufsichtskommission, deren Bestellung zunächst den beiden schweizerischen Verbänden übertragen war, wurde im Interesse der Vereinfachung der Geschäftsführung und der Kostenersparnis die Aenderung getroffen, daß die Sektion Bern mit der Bestellung betraut wurde. Als dann der Genfer Kongreß die Leitung dem Typographenbunde allein übertragen hatte, übernahm das Zentralkomitee dieses Verbandes die Oberleitung, während der Aufsichtskommission mehr die Rolle eines beigeordneten Rates zu teil wurde, über dessen Thätigkeit ein genaues Reglement ausgearbeitet wurde. Zum Sekretär wurde an Stelle von Reimann, der am 30. April 1896 sein Amt niedergelegt hatte, Siebenmann gewählt, der sein Amt mit dem 5. November 1896 antrat.
Der Schweizerische Typographenbund hat angeregt, ein Verzeichnis der blockierten Druckereien anzulegen, doch ist dies bis zum Schlusse des Berichtes noch nicht gelungen, da die erforderlichen Mitteilungen von den einzelnen Verbänden nicht zu erlangen waren.
Vielfach ist das Sekretariat in Anspruch genommen bei Beschwerden eines Verbandes gegen den anderen wegen Behandlung des Viatikums. Daß gegen Italien und Spanien wegen beharrlicher Nichterfüllung ihrer Pflichten die Sperre verhängt werden mußte, ist bereits oben erwähnt. Aber auch in den übrigen Ländern ist man von einer einheitlichen Durchführung der gefaßten Beschlüsse noch weit entfernt. Der niederländische Verband führte Klage gegen den deutschen, daß seine Mitglieder in Deutschland kein Viatikum erhielten, worauf aber Deutschland erwiderte, daß es an der notwendigen Gegenseitigkeit fehle. Als dann Deutschland seinerseits den gleichen Vorwurf gegen Dänemark erhob, berief sich dieses darauf, daß nach dem Rücktritte Schwedens von der skandinavischen Kasse diese nicht mehr imstande sei, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
Bei Behandlung der Streiks hat, wie schon in den Verhandlungen des Kongresses erwähnt wurde, die Bestimmung, daß eine Unterstützung nur unter Zustimmung von zwei Dritteln der Verbände erfolgen solle, zu großen Erschwerungen geführt. Aber auch sonst haben die Verbände bei Ausbrüchen von Streiks ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere solche ins Leben treten lassen, ohne sich mit dem Sekretariate überhaupt in Verbindung zu setzen, dann aber doch Unterstützung beansprucht und geltend gemacht, daß die Streiklust nicht zu bezähmen gewesen sei. So ist das Sekretariat nur zweimal in die Lage gekommen, Ausstände nach eingeholter Zustimmung der Verbände zu unterstützen, nämlich den dänischen Streik von 1895 und den italienischen von 1896. Beide sind im ganzen erfolgreich verlaufen. Bei dem dänischen Streik betrug die ausgeschriebene und aufgebrachte Summe 2520 Fr. Ein Streik des niederländischen Verbandes konnte, da die Mitteilung zur Ermöglichung der Abstimmung nicht rechtzeitig erfolgt war, nicht in formeller Weise unterstützt werden, doch wurde zu freiwilligen Unterstützungen aufgefordert, wobei insgesamt 6524 fl. zusammen kamen. Auch dieser Streik war erfolgreich. Dagegen ging ein von den ungarischen Buchdruckern im November 1895 aufgenommener Streik, bei dem es sich im wesentlichen um Erringung des Achtstundentages handelte, völlig verloren, da die eingeleitete Umfrage eine fast einstimmige Ablehnung der Unterstützung ergab, indem man geltend machte, daß die aufgestellten Forderungen unangemessen seien und es insbesondere nicht als gerechtfertigt anerkannt werden könne, in einem Lande bereits den Achtstundentag zu fordern, solange in anderen noch nicht einmal der neunstündige durchgesetzt sei. Der deutsche Verband hat, als er zur Durchführung des mit dem Prinzipalverein getroffenen Abkommens gegenüber den rheinisch-westfälischen Druckereibesitzern zum Streik schreiten mußte, erklärt, diesen aus eigenen Kräften durchführen zu wollen. Infolge davon ist der Verband von Beitragsleistung bei dem gleichzeitig durchgeführten italienischen Streik befreit.
Der internationale Sekretär hat an den Kongressen des deutschen, des französischen und des belgischen Verbandes teil genommen und insbesondere bei dem letzteren durch seinen Einfluß zu dem gefaßten Beschlusse beigetragen, daß der Verband bei dem Sekretariate verbleibt. Der gleiche Beschluß war auf dem französischen Kongresse gefaßt, ist aber, wie oben erwähnt, durch Urabstimmung verworfen.
Auf Beschluß der Aufsichtskommission hat das Sekretariat eine umfassende Lohn- und Arbeitsstatistik in Angriff genommen, doch ist derselbe noch nicht zur Ausführung gelangt.
2. Bergarbeiter[195].
Zu den ersten, die eine internationale Organisation anbahnten, gehören die Bergarbeiter, die auch bisher regelmäßig jährlich einen internationalen Kongreß abgehalten haben, an dem allerdings nur einige Nationen, nämlich Engländer, Franzosen, Belgier, Deutsche und Oesterreicher, beteiligt gewesen sind. Die Anregung ging von den Engländern aus, die denn auch die bisherigen Kongresse durch ihre Ueberzahl völlig beherrscht haben, obgleich sich dagegen bei den anderen Nationen eine ziemlich starke Opposition geltend gemacht hat, die auch nicht ganz ohne Einfluß auf die Entwickelung gewesen ist.
Nach einer vorbereitenden Konferenz in Köln wurde der erste internationale Bergarbeiterkongreß im Frühjahr 1890 nach Jolimont (Belgien) einberufen, wo er in den Tagen vom 20. bis 23. Mai stattfand unter einer Beteiligung von 111 Abgeordneten, nämlich 36 Engländern, 55 Belgiern, 7 Franzosen und 3 Deutschen als Vertretern von 337946 englischen, 58887 französischen und 6089 belgischen Arbeitern, während die Ziffer hinsichtlich der deutschen nicht angegeben ist. Die Hauptgegenstände der Verhandlungen bildeten neben den Berichten aus den einzelnen Ländern die Fragen des Achtstundentages, des internationalen Streiks und der Begründung einer internationalen Organisation. Hinsichtlich des Achtstundentages herrschte Einstimmigkeit darüber, daß er anzustreben sei, dagegen gingen die Meinungen über den hierbei einzuschlagenden Weg, insbesondere darüber, ob man dabei die Hülfe der Gesetzgebung in Anspruch nehmen solle, stark auseinander, ja die Verhandlungen hierüber führten zu langwierigen Erörterungen, die damit endigten, daß ein Beschluß, der die gesetzliche Einführung des Achtstundentages für alle unter Tage beschäftigten Arbeiter fordert, mit den Stimmen der Belgier, Franzosen und Deutschen sowie 21 englischen Stimmen angenommen wurde, während 9 Engländer dagegen stimmten. Die Minderheit bestand aus den Vertretern von Durham und Northumberland.
Hinsichtlich des internationalen Streiks ging am weitesten der Antrag des englischen Sozialisten Keir Hardie, der für den Fall, daß der Beschluß in betreff des Achtstundentages nicht bis zum 1. Mai des folgenden Jahres zur Ausführung gelangt sei, den europäischen Bergarbeiterstreik als das beste Mittel empfahl, um den Achtstundentag zu erlangen. Aber nicht allein dieser, sondern auch ein anderer Antrag, der sich darauf beschränkte, sich im Prinzip für den Weltstreik zu erklären, wurde schließlich zurückgezogen und mit 46 gegen 15 belgische und 2 französische Stimmen beschlossen, die Frage zunächst den Vereinen der einzelnen Länder vorzulegen und im April 1891 einen neuen Kongreß abzuhalten, um zu einer endgültigen Entscheidung zu gelangen.
Endlich wurde neben der Empfehlung nationaler Gewerkschaften die Bildung eines internationalen Bergarbeiterverbandes beschlossen und ein aus 2 Mitgliedern jeder Nation bestehender Ausschuß mit dem Auftrage eingesetzt, den Gedanken zur Ausführung zu bringen.
Der beschlossene zweite Kongreß wurde in den Tagen vom 31. März bis 4. April 1891 in Paris abgehalten. Vertreten waren 448636 Engländer durch 41, 141531 Deutsche durch 19, 100000 Oesterreicher durch einen, 92000 Belgier durch 15 und 127000 Franzosen durch 23, zusammen also 909167 Bergarbeiter durch 99 Abgeordnete.
Während man in Jolimont, ohne daß darüber besonders verhandelt war, nach der Zahl der erschienenen Vertreter abgestimmt hatte, verlangten jetzt die Engländer, daß jeder Abgeordnete für je 1000 vertretene Mitglieder eine Stimme haben solle, während die übrigen Nationen dies auf das entschiedenste mit der Begründung bekämpften, daß bei dem Uebergewichte der Engländer diese Art der Abstimmung die alleinige Entscheidung durch die Engländer bedeuten würde und daß es erforderlich sei, die Abstimmung nach Nationen aufrecht zu halten. Dieser Antrag wurde denn auch schließlich mit den 58 kontinentalen gegen die 41 englischen Stimmen angenommen.
Hatte das Stimmverhältnis schon hinsichtlich des Kongresses so große Schwierigkeiten veranlaßt, so war es nur natürlich, daß diese Schwierigkeit sich steigerte, als es sich darum handelte, den auf dem vorigen Kongresse vorbehaltenen Punkt der Ausgestaltung eines internationalen Verbandes zu erledigen, da hier naturgemäß das Schwergewicht gerade in der Regelung dieses Verhältnisses lag. Es gelang deshalb auch nicht, hierüber eine Verständigung zu erzielen, und es blieb nichts übrig, als von neuem einen Ausschuß mit der weiteren Beratung und Bearbeitung der Sache zu betrauen.
Bei der Frage des internationalen Streiks wiederholte sich der schon in Jolimont hervorgetretene Gegensatz zwischen der entschiedeneren und der gemäßigteren Richtung. Die erstere verlangte die Proklamierung des Generalstreiks für den 1. Mai 1891, doch gelang es den Gemäßigten, nicht allein den Beschluß der nochmaligen Einleitung von Verhandlungen mit den Regierungen der beteiligten Staaten durchzusetzen, sondern sogar eine weitere Abschwächung in doppelter Beziehung herbeizuführen, insofern einerseits der Satz gestrichen wurde, der den einzusetzenden Ausschuß ermächtigte, nach erfolglosen Verhandlungen den Anfang des Streiks festzusetzen und andererseits die Erklärung, daß zur Erlangung des Achtstundentages der Generalstreik erforderlich sei, dahin zu mildern, daß er notwendig werden könne.
Der dritte Kongreß wurde in London vom 7. bis 10. Juni 1892 abgehalten bei einer Anwesenheit von 61 englischen, 4 deutschen, 5 französischen, eines österreichischen und 8 belgischen Vertretern.
Der einzige Punkt der Tagesordnung, an den sich aber die wesentlichsten der bisherigen Streitfragen anschlossen, war die Bildung eines internationalen Verbandes und dessen Ausgestaltung. Der alte Gegensatz zwischen den Arbeitern von Northumberland und Durham auf der einen und allen übrigen auf der anderen Seite machte sich von neuem geltend, indem die ersteren nicht allein den gesetzlichen Achtstundentag, sondern auch die Ernennung der Grubeninspektoren durch die Arbeiter verwarfen. Noch schwieriger wurde die Sache bei der Frage, ob man den gesetzlichen Achtstundentag nicht allein für die eigentlichen Grubenarbeiter, sondern auch für die über Tage beschäftigten Arbeiter fordern solle, da hier sämtliche Engländer erklärten, nicht im Besitze von Instruktionen zu sein und deshalb erst solche einholen zu müssen. Schließlich wurde deshalb diese Forderung von den übrigen Nationen einstimmig angenommen, während die Engländer sich der Abstimmung enthielten. Man einigte sich dann dahin, daß die Frage auf dem nächsten Kongresse einer erneuten Beratung unterzogen werden solle.
Hinsichtlich des Generalstreiks wurde mit 64 gegen die 9 Stimmen der Nordengländer beschlossen, wenn die Regierungen die Gewährung des Achtstundentages verweigerten, sei genügender Grund vorhanden, einen internationalen Ausstand zu beraten.
In der Frage der Abstimmung erklärten die Deutschen und Belgier, den englischen Vorschlag, daß die Vertreter für je 1000 von ihnen vertretener Mitglieder eine Stimme haben sollen, jetzt annehmen zu wollen, so daß, da nur die Franzosen ihren Widerspruch aufrecht erhielten, dieser Abstimmungsmodus festgesetzt wurde.
Das Statut des internationalen Bergarbeiterverbandes lautete nach der endgültigen Beschlußfassung folgendermaßen:
I. Der Verband soll aus Bergarbeitern aller Nationen bestehen, die sich demselben anzuschließen wünschen.
II. Der Zweck des Verbandes ist:
| 1. | das Zusammenwirken aller Bergarbeiter der Welt; |
| 2. | die Beschränkung der Arbeit auf 8 Stunden einschließlich der Ein- und Ausfahrt; |
| 3. | die Erlangung einer wirksamen Beaufsichtigung der Bergwerke dadurch, daß den bereits in der Bergwerksindustrie bestehenden Inspektoren und Aufsichtsbeamten Arbeitervertreter hinzugefügt werden, die von den Grubenarbeitern frei gewählt und vom Staate bezahlt werden sollen; |
| 4. | internationales Handeln im Bedarfsfalle; |
| 5. | Organisation der Bergleute und Wahrung aller berechtigten Interessen; |
| 6. | Anwendung aller gesetzlichen Rechte zur Erlangung einer gerechten Durchführung aller Arbeitsverträge sowie zur Wahrung aller sonstigen Rechte und Herbeiführung humaner Behandlung der Kohlenindustriearbeiter. |
III. Es soll ein Organisationskomitee gebildet werden, welches aus mindestens 2 Vertretern jeder der beteiligten Nationen zu bestehen hat und dessen Aufgabe es ist, alle den Verband betreffenden Angelegenheiten in Erwägung zu ziehen und dem internationalen Kongresse Bericht zu erstatten, sowie Vorschläge zu unterbreiten. Die Vertreter müssen ihrer Instruktion gemäß handeln.
IV. Die Beamten des Verbandes müssen zugleich Mitglieder des Organisationskomitees sein. Sie bestehen aus dem Präsidenten, dessen Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Generalsekretär.
V. Das Organisationskomitee wird von den Vertretern aller Nationen erwählt und von dem Kongresse bestätigt.
VI. Die Wahl der Beamten wird vom Kongresse vorgenommen. Jede Nation besitzt das Recht, zwei Kandidaten für jedes Amt vorzuschlagen und hat mindestens 4 Wochen vor dem Kongresse dieselben dem Generalsekretär namhaft zu machen.
VII. Alljährlich soll ein Kongreß an einem von der Mehrheit des Komitees oder des Kongresses zu bestimmenden Orte und zu einer von demselben festzusetzenden Zeit stattfinden.
IX. Ein außerordentlicher Kongreß soll stattfinden, wenn das Interesse einer ganzen Nation dies infolge ernster Ereignisse erfordert. Der Generalsekretär beruft dann nach Rücksprache mit dem Präsidenten, wenn das Komitee ihn dazu bevollmächtigt, baldthunlichst einen Kongreß.
X. Jede Nation kann so viele Vertreter, wie es ihr beliebt, zu dem Kongresse entsenden.
XI. Abgestimmt wird in den Komiteesitzungen nach Nationen, auf dem Kongresse nach der Zahl der Mitglieder.
XII. Alle Beamten und Personen im Dienste des Kongresses sollen von dem Verbande, dem sie angehören, honoriert werden.
XIII. Der Präsident und der Generalsekretär haben das Recht, wenn es ihnen nötig erscheint, eine Komiteesitzung anzuberaumen.
XIV. Die Kosten des Kongresses und des Komitees für Mieträume u. dgl. sind von den Kongreßmitgliedern zu berichtigen.
Das bestehende Organisationskomitee wurde in seinem Amte bestätigt und als Ort des nächsten Kongresses Brüssel bestimmt.
Hier tagte dann der vierte Kongreß in der Zeit vom 22. bis 26. Mai 1893, in dem 650000 Engländer durch 38, 92000 Franzosen durch 14, 69000 Belgier durch 9, 183000 Deutsche und 100000 Oesterreicher durch je einen Abgeordneten vertreten waren.
Der Hauptstreitpunkt war wieder die gesetzliche Regelung der Arbeitszeit, die gegen die 100000 Stimmen der Nordengländer mit 994000 angenommen wurde.
Ebenso wurde die Forderung des Generalstreiks in der Form des vorigen Kongresses mit 974000 gegen 120000 Stimmen angenommen. Auch hinsichtlich der Oberflächenarbeiter wiederholte sich die Stellungnahme des letzten Kongresses, indem bei 565000 Stimmenthaltungen mit 399000 gegen 100000 Stimmen beschlossen wurde, zwischen ihnen und den eigentlichen Grubenarbeitern keinen Unterschied zu machen. Auch der Beschluß in betreff der Grubeninspektoren wurde wiederholt und außerdem einstimmig beschlossen, die Frauenarbeit in der Bergwerksindustrie in allen Ländern zu verbieten.
Der letzte Punkt der Verhandlungen betraf die Frage der Ueberproduktion im Bergbau, insbesondere die Stellungnahme zu dem Programm des belgischen Bergwerksdirektors Lewy, welches davon ausgehend, daß die bestehende Ueberproduktion die Interessen der Arbeiter sowohl wie der Unternehmer schädigt, die Anpassung derselben an die Konsumtion durch internationale Regelung mit Hülfe eines internationalen Arbeiterausschusses fordert, in dem alle Nationen gleichmäßig und zwar zu ¾ durch Arbeiter und zu ¼ durch Unternehmer vertreten sein sollen. Die Arbeitszeit soll, je nach den Verhältnissen der einzelnen Länder, auf 4 oder 5 Tage beschränkt werden, jedoch bei Lohnzahlung für 5 bezw. 6 Tage. Der Gewinn aus der durch die Produktionsbeschränkung zu erwartenden Preissteigerung soll zu 75 % den Unternehmern zufließen, mit 25 % dagegen zur Steigerung des Lohnes verwandt werden. Die Belgier und die Franzosen haben sich dieses Programm angeeignet. Die Engländer führten die Ueberproduktion auf die Beschäftigung ungelernter Arbeiter in den Bergwerken und die Konkurrenz der Händler untereinander zurück und wollten alle Nationen auffordern, jedes Mittel anzuwenden, um die Kohlenförderung einzuschränken und die ungelernten Arbeiter auszuschließen. Die Deutschen bezeichneten als Grund der Ueberproduktion die Unterkonsumtion, wollten deshalb die Verkürzung der Arbeitszeit und Erhöhung der Löhne und erklärten, daß eine völlige Abhülfe erst durch die Beseitigung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung möglich sei.
Nach langen Verhandlungen überwies man die Vorberatung einer Kommission.
Der fünfte Kongreß hat dann vom 14. bis 19. Mai 1894 in Berlin stattgefunden, wobei 645000 Engländer durch 38, 100000 Franzosen durch 4, 70000 Belgier durch 3, 192000 Deutsche durch 39 und 100000 Oesterreicher durch 2 Abgeordnete vertreten waren. Obgleich der Kongreß nicht allein durch Legien in Vertretung der Generalkommission, sondern auch durch Singer im Namen der sozialdemokratischen Partei begrüßt wurde, erklärte doch der englische Vorsitzende Pickart, daß sie nicht in der Absicht gekommen seien, die Arbeitgeber zu bekämpfen oder als Agitatoren im eigentlichen Sinne zu wirken, noch weniger aber Klasse gegen Klasse oder gar gegen das Gesetz aufzureizen, daß sie auch nicht die Reichen um ihren Reichtum beneideten, sondern daß sie nur für den Arbeiter einen besseren Anteil an dem Reichtume verlangten. Dasselbe wurde von belgischer Seite betont. Der Engländer Burt sprach die besondere Hochachtung seiner Landsleute für den deutschen Kaiser wegen des Berliner internationalen Kongresses aus.
Die Verhandlungen über das Verbot der Frauenarbeit, den gesetzlichen Achtstundentag und die Gleichstellung der Oberflächenarbeiter mit den Grubenarbeitern lieferten dasselbe Ergebnis, wie auf den früheren Kongressen, mit der einzigen Ausnahme, daß bei dem letzteren Punkte 30000 Engländer mit den übrigen Nationen stimmten. Neue Gegenstände der Beratungen waren die Haftpflicht der Unternehmer und die Frage des Minimallohnes, aber bei beiden zeigte sich der alte Gegensatz zwischen den Engländern und den übrigen Nationen. So wurde der Antrag, die Unternehmer auch ohne Rücksicht auf ihr Verschulden bei Unglücksfällen für haftbar zu erklären, und ebenso die Forderung, einen Minimallohn durch das Gesetz festzustellen, mit 645000 gegen 462000 Stimmen abgelehnt. Ueber das System Lewy wurde wieder eingehend verhandelt, doch fand dasselbe trotz der Befürwortung der Franzosen und Belgier wenig Anklang. Diese Verhandlungen wurden nicht zum Abschlusse gebracht, führten vielmehr zu lebhaften Streitigkeiten zwischen den Engländern auf der einen, und den übrigen Nationen auf der anderen Seite, indem man den ersteren vorwarf, daß sie den Kongreß zu tyrannisieren suchten. Außerdem machte man sich gegenseitig zum Vorwurfe, die Verhandlungen unnötig in die Länge gezogen zu haben, und schließlich reisten die Engländer ab, bevor die Beratungen beendigt waren, indem sie für die Verhandlungen des letzten Tages nur 2 Vertreter zurückließen. So konnte die Frage der Ueberproduktion und der Bergwerksinspektion nicht mehr erledigt werden, sondern man konnte nur noch die Wahl eines Vorstandes des internationalen Verbandes vornehmen.
Der sechste Kongreß wurde vom 3. bis 7. Juni 1895 in Paris abgehalten. Vertreten waren 590000 Engländer durch 32, 132000 Franzosen durch 5, 80000 Belgier durch 8 und 266300 Deutsche und Oesterreicher durch 5 Abgeordnete.
Ueber das System Lewy wurde lange verhandelt, schließlich aber mit den Stimmen der Engländer und Deutschen gegen die der Franzosen und Belgier beschlossen, die Frage nochmals einem Komitee zu überweisen. Die Beratung über den Achtstundentag führte insofern zu einem anderen Ergebnisse wie früher, als zum erstenmale die Mehrheit der Engländer (Miners federation) mit den kontinentalen Arbeitern dafür stimmten, denselben auch auf die Oberflächenarbeiter auszudehnen, so daß dieser Beschluß mit 872000 gegen die 96000 Stimmen der englischen national union gefaßt wurde. Hinsichtlich der Frage der Haftpflicht der Unternehmer standen sich wieder die Ansichten der Engländer, die eine Erfolgpflicht im Falle eigenen Verschuldens des Arbeiters ausschließen und der übrigen Nationen, die diesen Unterschied nicht anerkennen wollten, gegenüber: infolge einer Wunderlichkeit der englischen Geschäftsordnung kam es zu keiner maßgebenden Entscheidung. Eine Forderung besserer gesundheitlicher Einrichtung der Gruben wurde einstimmig angenommen, während der deutsche Antrag, die Kongresse künftig nur alle 2 Jahre abzuhalten, nachdem er lebhaften Widerspruch der übrigen Nationen gefunden hatte, zurückgezogen wurde.
Auf dem siebenten Kongresse, der vom 25. bis 28. Mai 1896 in Aachen abgehalten wurde, waren 400000 Mitglieder der Miners federation durch 18, 126000 der National union durch 16 und 100000 Von Süd Wales durch 3, insgesamt also 626000 Engländer durch 37 Abgeordnete, außerdem 152000 Franzosen durch 2, 85000 Belgier durch 4, 50000 Oesterreicher durch 1 und 174000 Deutsche durch 13 Abgeordnete vertreten.
Hinsichtlich des Achtstundentages war das Ergebnis der eifrigen Debatte dasselbe, wie im Jahre zuvor, nämlich daß die gesetzliche Festlegung für Arbeiter über und unter Tage mit allen (960000) gegen die (126000) Stimmen der National union angenommen wurde. Dabei kam es zu einer ausgedehnten Erörterung des Verhältnisses zwischen Gewerkschaften und Sozialdemokratie. Der Oesterreicher Stark beantragte einen Beschluß, daß in Zukunft nur sozialdemokratische Kongresse zu beschicken oder sozialdemokratische Bergarbeiterkongresse einzuberufen seien, in Erwägung, daß die gewerkschaftliche Organisation auf konservativem Standpunkte nicht im Stande sei, die endgültige Befreiung der Arbeit aus den Banden des Kapitalismus zu bewerkstelligen und deshalb der Anschluß an die Sozialdemokratie erforderlich sei. Auch der deutsche Vertreter Möller stellte sich auf diesen Standpunkt, der aber von anderen Seiten, so auch von dem deutschen Vertreter Werdelmann entschieden bekämpft wurde. Der Beschluß der früheren Kongresse über das gänzliche Verbot der Frauenarbeit in Bergwerken wurde einstimmig wiederholt. Hinsichtlich der Einigungsämter gingen die Ansichten auseinander, man sah deshalb von einer Beschlußfassung ab. Dagegen wurde der Antrag, einen den besonderen Verhältnissen der einzelnen Länder und der Konjunktur entsprechenden Minimallohn zu fordern, gegen die Stimmen der National union angenommen. Die Beratung über das System Lewy mußte wegen ungenügender Vorbereitung wieder von der Tagesordnung abgesetzt werden, doch wurde nicht allein ein Verbot aller Ueberstunden, soweit sie zum Zwecke der Produktionsvermehrung geschehen, sondern überhaupt die Beschränkung der Produktion nach Maßgabe des Bedürfnisses beschlossen, wobei unter allgemeiner Zustimmung der Grundsatz ausgesprochen wurde, daß der Arbeitslohn den Warenpreis bestimme, und nicht umgekehrt. Ein weiterer Beschluß forderte die Schaffung von Kranken-, Pensions- und Invalidenkassen unter staatlicher Garantie, ein anderer die Anstellung von Grubeninspektoren aus Arbeiterkreisen mit gesicherter Stellung. In Beziehung auf die Verstaatlichung der Bergwerke bestand insofern zwischen den Deutschen und den übrigen Nationen, abgesehen von der National union, die sie grundsätzlich verwarf, eine Meinungsverschiedenheit, als die Deutschen sie freilich grundsätzlich billigten, aber dem heutigen Staate die daraus sich ergebende Macht nicht zugestehen wollten. Schließlich wurde der Antrag auf Verstaatlichung mit 737000 gegen 126000 Stimmen angenommen, wobei die Deutschen sich der Abstimmung enthielten.
Nachdem noch der Antrag, die Arbeitgeber für alle Unfälle haftbar zu machen, soweit sie nicht eine Schuld des Arbeiters nachweisen können, einstimmig angenommen, dagegen der deutsche Antrag, die Kongresse künftig nur alle 2 Jahre stattfinden zu lassen, abgelehnt war, wurde als Sitz des nächsten Kongresses London gewählt und zugleich beschlossen, zu demselben auch die Amerikaner und die asiatischen Russen einzuladen.
Der achte Kongreß hat vom 7. bis 11. Juni 1897 in London stattgefunden bei einer Beteiligung von 68 Abgeordneten, die angeblich 1050000 Arbeiter aus England, Frankreich, Belgien und Deutschland[196] vertraten, während Oesterreich nicht vertreten war. Die Verhandlungen bewegten sich durchaus in den früheren Bahnen, nur trat der Gegensatz zwischen der miners federation und der national union noch schärfer in gegenseitigen Beschuldigungen hervor. Dies gilt in erster Linie von dem Gegenstande der Tagesordnung, der die meiste Zeit in Anspruch nahm, nämlich dem Achtstundentage, der, wie auf den früheren Kongressen, in Ausdehnung auch auf die Oberflächenarbeiter gegen die national union angenommen wurde. Dasselbe Stimmenverhältnis bestand hinsichtlich der Haftpflicht der Unternehmer, des Minimallohnes, der Verstaatlichung der Bergwerke, bei der die Deutschen sich der Stimme enthielten, und des Systems Lewy, bei dem übrigens die dasselbe verteidigenden Belgier und Franzosen sich auf eine Resolution beschränkten, die nur im allgemeinen eine internationale Einschränkung der Produktion forderte und in dieser Form angenommen wurde. Einstimmig dagegen war man bei den Beschlüssen wegen Vermehrung der Grubeninspektoren durch von Arbeitern gewählte Vertrauenspersonen, wegen Erlasses eines Gesetzes über das Invalidenwesen, der Anlegung von Pflegestationen bei den Gruben und Einführung von Berggewerbegerichten. Endlich wurde folgender Beschluß einstimmig angenommen:
„Der Kongreß wendet sich auf das entschiedenste gegen diejenigen Unternehmer, die ihre Arbeiter entlassen, nur weil sie einer Gewerkschaft angehören. Wenn es ein grober Unfug ist, daß organisierte Arbeiter ihre unorganisierten Kameraden zwangsweise in die Organisation treiben, so ist es ein eben so grober Unfug, wenn Unternehmer Arbeiter entlassen, nur weil diese von ihrem gesetzlichen Organisationsrechte Gebrauch machen.“
Der neunte Kongreß, der vom 1. bis 5. August 1898 in Wien stattfand, war von 61 Vertretern, darunter 33 aus England, 19 aus Oesterreich, 2 aus Frankreich, 3 aus Belgien und 4 aus Schweden besucht. Die englischen Abgesandten vertraten 610000, die österreichischen und belgischen je 100000; die deutschen Bergarbeiter hatten die Entsendung eines Vertreters abgelehnt und erklärt, nur alle 2 Jahre einen Kongreß beschicken zu wollen.
Die Verhandlungen waren lediglich eine Wiederholung der früheren. Die Forderung des Achtstundentages auch für die über Tage beschäftigten Arbeiter wurde gegen den Widerspruch der national union mit 813000 gegen 136000 Stimmen angenommen. Dasselbe gilt von der Forderung eines Mimimallohnes und der Nationalisierung der Bergwerke. Dagegen wurden die Beschlüsse wegen Erlasses eines Haftpflichtgesetzes, durch das die Unternehmer für alle Unfälle verantwortlich gemacht würden, unter Ausschluß der Möglichkeit, diese Verpflichtung durch Vertrag auszuschließen, ferner wegen Einführung der Alters- und Invalidenpension und wegen Anstellung von Grubeninspektoren, die von den Arbeitern zu wählen und vom Staate zu besolden sind, einstimmig angenommen. Der Antrag zu Gunsten der internationalen Regelung der Kohlenförderung (System Lewy), für den nur die Belgier eintraten, wurde mit 715000 gegen 65000 Stimmen abgelehnt. Die Verbände der einzelnen Länder sollen dem Kongresse Berichte über Löhne und Arbeitszeit einreichen.
Der zehnte Kongreß ist vom 2. bis 6. Juni 1899 in Brüssel abgehalten worden. Vertreten waren 670000 englische Arbeiter durch 32, 125000 belgische durch 7, 152000 französische durch 4, 350000 deutsche durch 2 und 140000 österreichische durch 2 Abgesandte. Der Beschluß wegen des gesetzlichen Achtstundentages wurde mit allen gegen 30000 Stimmen aus Northumberland wiederholt; die Ausdehnung auf die Oberflächenarbeiter einstimmig angenommen. Die Forderung einer gesetzlichen Unfallentschädigung wurde auf die öffentlich-rechtliche Alters- und Invaliditätsversorgung ausgedehnt. Dabei wurde erwähnt, daß das englische und französische Haftpflichtgesetz befriedigend wirke und von allen Industrie-Ländern allein Belgien ein solches nicht besitzt. Man beschloß ferner für gesetzliche Regelung des Submissionswesens einzutreten und in Streikfällen sich gegenseitig zu benachrichtigen und internationale Verhandlungen anzuknüpfen. Die Notwendigkeit einer Regelung der Produktion wurde einstimmig als grundsätzlich notwendig anerkannt die weitere Verhandlung aber dem nächsten Kongreß vorbehalten.
3. Eisenbahnarbeiter[197].
Der erste internationale Eisenbahnarbeiterkongreß wurde auf Anregung des holländischen Vereins „Immer Vorwärts“ am 1. August 1893 in Zürich abgehalten. Vertreten waren 13 Vereine aus der Schweiz, Holland, Oesterreich, Italien, England und Frankreich durch 21 Abgeordnete. Aus Hamburg und Wien waren Zustimmungserklärungen eingegangen. Es wurde die Gründung eines internationalen Sekretariates beschlossen, dessen Errichtung den Holländern überwiesen wurde. Die Kosten sollen durch freiwillige Beiträge der einzelnen Länder aufgebracht werden. Dagegen wurde der von Holland und der Schweiz gestellte Antrag auf Begründung eines internationalen Ausschusses zur Förderung der Interessen der Eisenbahnarbeiter von verschiedenen Seiten unter dem Hinweise darauf bekämpft, daß zunächst nationale Verbände geschaffen werden müßten. Ein ausdrücklicher Beschluß ist nach dem Protokolle nicht gefaßt. Die von Holland angeregte Frage der Schaffung einer internationalen Widerstandskasse, die aus vierteljährlichen Beiträgen der beteiligten Verbände gespeist werden sollte, wurde von der Tagesordnung abgesetzt und dem nächsten Kongresse vorbehalten. Doch sollen Streiks, die von einem Verbande mit mindestens zwei Drittel Mehrheit beschlossen sind, von den anderen Verbänden moralisch und finanziell unterstützt werden. Eingehende Verhandlungen wurden geführt über die Frage der Arbeitszeit. Von den Schweizern war folgender Antrag gestellt:
„Der Kongreß verpflichtet die Gewerkschaften aller Länder, alle in ihrer Macht stehenden Mittel und insbesondere die Vermittelung der Arbeitervertreter in den Parlamenten zu benutzen, um zur Einführung des Achtstundentages mit einer ununterbrochenen wöchentlichen Ruhepause von 36 Stunden zu gelangen; von den 52 jährlichen Ruhetagen sollen mindestens 17 auf den Sonntag fallen. Güterzüge sollen am Sonntag nicht verkehren. Die Ausführung dieser Bestimmungen soll durch besondere Aufsichtsbeamte kontrolliert werden, die verpflichtet sind, jährlich Rechenschaftsbericht zu erstatten.“
Der Antrag wurde aber von dem Kongresse als unausführbar bekämpft und schließlich einigte man sich dahin, den Gegenstand dem nächsten Kongresse zu überweisen. Dasselbe geschah hinsichtlich der von der Schweiz beantragten Forderung eines gesetzlichen Minimallohnes. Ein holländischer Antrag, daß die Eisenbahnarbeiter jede Kriegserklärung mit einem Streik beantworten sollen, wurde von Frankreich bekämpft und schließlich zurückgezogen.
Der zweite Kongreß fand statt in Paris vom 3. bis 6. Oktober 1894. Vertreten waren Oesterreich, Frankreich, Italien, Holland und Spanien. Belgien und Deutschland hatten erklären lassen, daß ihnen eine Vereinsbildung durch das Staatseisenbahnsystem und den Druck der Behörden unmöglich gemacht sei. Amerika hatte Beteiligung in Aussicht gestellt, doch war kein Vertreter erschienen. Die Schweiz hatte auf ihrem nationalen Kongresse beschlossen, die Beteiligung auf spätere Zeit zu verschieben. Der englische Vertreter war durch den gleichzeitig tagenden englischen Kongreß verhindert.
Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war die Schaffung eines internationalen Ausschusses, die nach langen Verhandlungen beschlossen wurde. Derselbe führt den Titel: „Internationaler Ausschuß zum Studium der Interessen der Arbeiter in den Transportgewerben“ und hat die Aufgabe: 1. die Organisation der internationalen Kongresse zu erleichtern, 2. Auskunft zu erteilen. Die Zulassung einer Organisation zu der Teilnahme muß von einem internationalen Kongresse beschlossen werden. Die Selbständigkeit der einzelnen Verbände soll nicht beeinträchtigt werden. Sitz des Ausschusses ist jedesmal der Ort, wo der letzte Kongreß stattgefunden hat. Die Verbände dieses Landes haben die Mitglieder zu bestimmen. Jede Nation hat einen internationalen Sekretär zu ernennen, der sich mit dem Ausschusse in Verbindung setzt, ihm Auskunft erteilt und die von dem Ausschusse erhaltenen Mitteilungen den einheimischen Kollegen bekannt giebt. Falls die Kassenverhältnisse es gestatten, soll der Ausschuß einen gedruckten Bericht herausgeben. Zur Bestreitung der Ausgaben für Uebersetzungen, Briefwechsel u. s. w., sowie für Vorbereitungen zu den internationalen Kongressen soll eine Kasse geschaffen werden, an die jede beteiligte Organisation für jedes Mitglied jährlich 5 Pf. zu zahlen hat; die Unterstützung von Streiks aus der Kasse ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die internationalen Kongresse werden von den Vertretern der Stadt berufen, in der er nach dem Beschlusse des vorangegangenen Kongresses tagen soll. Jeder Verband kann beliebig viele Vertreter entsenden, die mit einer die Zahl der Vertretenen ergebenden Vollmacht versehen sein müssen. In der Regel hat jeder Vertreter eine Stimme, doch kann jeder Vertreter die Abstimmung noch Nationalitäten fordern; in wichtigen Fragen kann der Kongreß beschließen, daß die Abgeordneten eine der Anzahl der von ihnen Vertretenen entsprechende Anzahl von Stimmen haben.
Die übrigen Beschlüsse betrafen folgende Punkte:
| 1. | der 1. Mai soll als der Tag angesehen werden, an dem das Proletariat seine Forderungen vertritt. Die Eisenbahnarbeiter sollen sich an den Kundgebungen beteiligen, soweit es möglich ist. |
| 2. | Die Arbeitszeit soll wöchentlich 48 Stunden, d. h. täglich 8 Stunden, nicht überschreiten, ohne daß die Löhne verringert werden. Die Stunden sind nach den Dienstverhältnissen zu regeln, doch soll die Arbeitsschicht nicht über 10 Stunden betragen und jede Woche eine Ruhepause von 36 Stunden stattfinden. |
| 3. | Es soll ein nach den Lebensbedürfnissen geregelter Minimallohn festgesetzt werden. Ueberarbeiten sollen nur stattfinden bei Unfällen oder Bahnstockungen; sie sind durch vermehrte Ruhe auszugleichen; |
| 4. | Güterzüge sollen am Sonntage nur verkehren, wenn sie ausschließlich leicht verderbliche Waren führen; |
| 5. | Akkordarbeit und Prämien sollen abgeschafft werden ohne Verminderung des Einkommens. |
| 6. | Ueber die Gehaltsaufbesserung nach Klassen oder dem Dienstalter wurde lange gestritten; Holland, Italien und Frankreich machten gegen das Dienstaltersystem geltend, daß dabei kein Unterschied zwischen tüchtigen und untüchtigen Leuten stattfinde, während auf der anderen Seite auf die Möglichkeit von Bevorzugungen hingewiesen wurde. Schließlich einigte man sich auf einen Beschluß, durch den lediglich gegen persönliche Begünstigungen protestiert wurde. |
| 7. | Es wurde die Einführung von Pensionskassen auf Kosten der Verwaltungen gefordert, aus denen jeder Arbeiter nach 20 Dienstjahren eine ausreichende Pension nach Verhältnis der Dienstjahre beziehen soll. |
| 8. | Ueber die Schwierigkeit, die Ausübung des Wahlrechtes mit den Rücksichten des Dienstes zu vereinigen, wurde lange beraten, die Regelung aber den einzelnen Ländern überlassen. |
| 9. | Schließlich sprach der Kongreß seine Ueberzeugung aus, daß die wirtschaftliche Befreiung der Arbeiterklasse nicht anders möglich sei, als durch Vergesellschaftung der Produktionsmittel. |
Der dritte Kongreß wurde am 29. bis 31. August 1895 in Mailand abgehalten unter Beteiligung von Abgeordneten aus Oesterreich, Frankreich, Holland, der Schweiz, Italien, Spanien und Portugal. Der englische Vertreter war wieder durch den englischen Kongreß behindert, der amerikanische durch eine Gefängnisstrafe. Um den Ländern, in denen dem Arbeiter die Organisation unmöglich ist, insbesondere Belgien und Deutschland, die Beteiligung zu ermöglichen, hatte das belgische Blatt: „Le Moniteur des employés“ den Antrag gestellt, aus solchen Ländern die die Arbeiterinteressen vertretende Zeitung zuzulassen; doch wurde dies abgelehnt.
Die Verhandlungen boten wenig Neues. An dem in Paris beschlossenen Reglement für den internationalen Ausschuß wurden einige unerhebliche Aenderungen vorgenommen. Der Antrag Italiens, das Verbot einer Verwendung der Beiträge zur Unterstützung von Streiks zu streichen, wurde, nachdem er von Oesterreich und Frankreich bekämpft war, zurückgezogen. Auf Antrag von Frankreich wird beschlossen, daß der internationale Ausschuß mindestens alle 3 Monate eine besondere Druckschrift versenden soll, die sich von Kampf und Propaganda völlig fern hält und lediglich statistische Angaben über die Arbeiterverhältnisse der einzelnen Länder enthält. Hinsichtlich des Minimallohnes wurde nach langer Verhandlung der Beschluß des vorigen Kongresses bestätigt und die Durchführung den einzelnen Ländern überlassen, doch sollen über die notwendigen Existenzbedingungen statistische Ziffern und Berechnungen gesammelt werden. Der Kongreß forderte die Einführung von Schiedsgerichten unter gleicher Beteiligung Von Arbeitern und Arbeitgebern, sowie die Gewährung des politischen und kommunalen Wahlrechts an die Eisenbahnarbeiter. Um die Durchführung eines Haftpflichtgesetzes für die Unternehmer zu erreichen, wurde das internationale Sekretariat beauftragt, die Gesetze der einzelnen Länder über diesen Punkt zu sammeln und dem nächsten Kongresse einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Beschlüsse des vorigen Kongresses wegen Anstellung von Eisenbahninspektoren, sowie wegen Nationalisierung der Transportmittel wurden wiederholt.
Der Beschluß im Jahre 1897 in Barcelona einen neuen Kongreß abzuhalten, ist wegen der Kriegsverhältnisse in Spanien nicht zur Ausführung gelangt.
4. Textilarbeiter[198].
Bei Gelegenheit des internationalen Arbeiterkongresses in Zürich 1893 war auch eine Konferenz der Textilarbeiter abgehalten, in der beschlossen war, die Errichtung eines internationalen Sekretariates ins Auge zu fassen und zu diesem Zwecke in Verbindung mit dem im Jahre 1896 in London abzuhaltenden internationalen Arbeiterkongreß einen Textilarbeiterkongreß abzuhalten. Im Widerspruch zu dieser Verabredung beriefen die Engländer einen solchen schon 1894 nach Manchester, was zur Folge hatte, daß die Deutschen sich fern hielten; dabei spielte übrigens, wie die Aeußerungen der betreffenden Blätter bewiesen, die Abneigung gegen die als „Bourgeois“ betrachteten Engländer eine Rolle.
Der Kongreß wurde vom 24. bis 27. Juli 1894 abgehalten. Vertreten waren 15000 Engländer durch 42, 7500 Franzosen durch 4, 2500 Belgier durch 4, 15000 Amerikaner, 3000 Oesterreicher, 500 Holländer und 500 Dänen durch je einen Abgeordneten. Das absolute Uebergewicht der Engländer wurde dadurch unschädlich gemacht, daß die Abstimmung nach Nationen stattfand.
Nach eingehenden Berichten aus den einzelnen Ländern über die Lage der Textilarbeiter wurde zunächst einstimmig eine Resolution zu Gunsten des gesetzlichen Achtstundentages angenommen. Nicht völlig so einig war man hinsichtlich des zweiten Punktes der Tagesordnung, der Mittel und Wege, um eine Erhöhung der Löhne herbeizuführen, indem hier die Mehrzahl der Engländer das Hauptgewicht auf die gewerkschaftliche Organisation und gefüllte Streikkassen legte, während die Franzosen, Holländer, Belgier die Bedeutung der politischen Thätigkeit im Sinne der Sozialdemokratie betonten. Man einigte sich schließlich zu einem Beschlusse, in dem sowohl die Notwendigkeit der Organisation betont, als auch die Erringung von Sitzen in den politischen Körperschaften empfohlen und gegen alle die Koalitionsfreiheit der Arbeiter beschränkenden Gesetze mit dem Hinweise darauf protestiert wurde, daß man durch die letzteren die Arbeiter zu ungesetzlichen Maßregeln anreize.
Hinsichtlich der Frage der internationalen Organisation standen sich zwei Ansichten gegenüber. Die Oesterreicher wünschten nicht allein ein Sekretariat, sondern auch einen internationalen Fonds insbesondere zur Unterstützung von Streiks. Die Belgier verlangten außerdem eine gemeinsame Fachzeitung und regelmäßige jährliche Kongresse. Dem hielten die Engländer entgegen, daß man nicht in der Lage sei, die damit verknüpften erheblichen Kosten zu bestreiten und daß man sich zunächst auf ein bloßes Informationskomitee beschränkten müsse; auch genüge es, wenn die Kongresse alle 2 bis 3 Jahre stattfänden. Schließlich wurde ein Beschluß angenommen, in dem die Bildung eines internationalen Verbandes ins Auge gefaßt und ein vorläufiger Ausschuß zu dem Zwecke eingesetzt wurde, daß an ihn die von den einzelnen Ländern zu ernennenden Sekretäre Vorschläge hinsichtlich der Organisation einsenden sollten, aus denen für den nächsten Kongreß ein Entwurf ausgearbeitet werden soll. Dieser sollte im nächsten Jahre in Gent stattfinden.
Demgemäß ist der zweite internationale Textilarbeiterkongreß vom 4. bis 10. August 1895 in Gent abgehalten. Vertreten waren 142725 Engländer durch 24, 5600 Belgier durch 18, 7200 Franzosen durch 2, 13000 Deutsche durch 3, 20054 Oesterreicher durch 1, insgesamt also 189470 Arbeiter durch 47 Abgeordnete. Aus Böhmen, Russisch-Polen und der Schweiz waren Zustimmungserklärungen eingegangen.
Die Frage des Achtstundentages führte dieses Mal zu heftigen Kämpfen zwischen den Deutschen und Oesterreichern auf der einen, und einem Teile der Engländer (Lancashire) auf der anderen Seite. Die letzteren erklärten, daß die englischen Fabrikbesitzer schon jetzt in schwieriger Lage seien, da sie durch die ausländische Konkurrenz bedroht würden und daß es in England nicht möglich sei, die Arbeitszeit weiter herabzusetzen, solange andere Länder noch nicht einmal so weit gegangen seien, wie England. Auf die deutsche Empfehlung der Kollektivproduktion entgegneten sie, daß der Sozialismus ein schönes Ideal sei, daß aber der Kongreß es mit praktischen Dingen zu thun habe. Die Erringung der politischen Macht würde an den bestehenden Zuständen auch nichts ändern, denn ein englisches Parlament würde, auch wenn es ausschließlich aus Arbeitern zusammengesetzt sei, dennoch den Achtstundentag ablehnen. Der englische Arbeiter brauche solche Mittel nicht, da er die politische Freiheit und kräftige gewerkschaftliche Organisationen besitze. Die Ursache für die Machtstellung der englischen trade unions sei, daß sie sich von politischen und religiösen Fragen völlig fern hielten, so daß in ihnen die Anhänger der verschiedensten Richtungen vereinigt seien. Natürlich fanden diese Ausführungen lebhaften Widerspruch, und der deutsche Vertreter beschuldigte sogar die Engländer, daß sie die Arbeiterschaft bei ihrem Emanzipationskampfe nicht unterstützen wollten. Schließlich wurde ein Beschluß angenommen, in welchem der Kongreß allen Nationen die Bildung kräftiger Gewerkschaften mit hohen Beiträgen empfiehlt, um den Achtstundentag zu verlangen; der Gegenantrag von Deutschland und Oesterreich, der die Erringung der politischen Macht forderte, wurde abgelehnt.
Ueber die übrigen Gegenstände der Tagesordnung: Abschaffung der Sonntags-, Nacht- und Ueberarbeit, Arbeiterschutz und bessere Zusammensetzung der Volksvertretungen im Interesse der Arbeiter, einigte man sich in einer Resolution, in welcher den Arbeitern empfohlen wird, sich einen Einfluß auf ihre Parlamente, insbesondere durch Wahl eigener Abgeordneten, zu verschaffen und die Aufteilung von Fabrikinspektoren zu fordern, die von den Arbeiterorganisationen zu wählen und vom Staate zu besolden sind.
Hinsichtlich der internationalen Organisation wurde folgendes beschlossen:
Der dritte Kongreß hat vom 9. bis 14. August 1897 in Roubaix (Belgien) stattgefunden. Vertreten waren 166000 Engländer durch 29, 24250 Franzosen durch 44, 24000 Deutsche durch 3, 7000 Belgier durch 5, 5000 Oesterreicher durch 1, 1200 Holländer durch 2, insgesamt also 227450 Textilarbeiter durch 84 Abgeordnete. Man beschloß, auf bessere Arbeiterschutzmaßregeln hinzuwirken, und zwar sowohl durch starke Gewerkschaften als auch mit Hülfe der Staatsgesetze. Ebenso soll Erreichung des Achtstundentages auf beiden Wegen angestrebt werden. Die Abschaffung der Kinderarbeit wurde gegen den Widerspruch der Engländer beschlossen; diese erklärten, sie nicht entbehren zu können. Hinsichtlich der Frauenarbeit erreichten die Deutschen die Streichung der Forderung einer kürzeren Arbeitszeit für Frauen als für Männer, indem sie geltend machten, daß beide Geschlechter gleiche Rechte und gleiche Pflichten haben sollten. Die Forderung der obligatorischen staatlichen Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Altersversicherung wurde gegen die Engländer, die ihre freiwilligen Kassen vorzogen, angenommen. Dagegen war man einig in dem Verlangen nach staatlichen Fabrikinspektoren, dem Verbote der Sonntagsarbeit und des Akkordsystems und der Forderung des Schutzes der Koalitionsfreiheit. Als Mittel empfahl man sowohl die gewerkschaftliche Organisation wie die Erringung politischer Macht.
Auf Antrag der Belgier wurde der Sitz des internationalen Sekretariates nach England (Sekretär Wilkinson in Acorington-Lancashire) verlegt. Die von den übrigen Nationen geforderte Kostendeckung durch Beiträge von jährlich 1 Cent. für jedes Mitglied wollten die Engländer nur bewilligen, wenn auch das Stimmrecht sich nach der Zahl der Mitglieder richten solle. Schließlich einigte man sich dahin, es bei der bisherigen Abstimmung nach Nationen zu belassen und die Kosten so zu verteilen, daß jährlich England 300, Frankreich und Deutschland je 200, Belgien 150, Oesterreich 125 und Holland 25 Frs. aufzubringen haben. Der nächste Kongreß soll 1900 in Deutschland stattfinden.
5. Die Metallarbeiter[199].
Auf dem ersten internationalen Metallarbeiterkongresse, der vom 4. bis 11. August 1893 in Zürich abgehalten wurde, waren Oesterreich und Frankreich durch je 2, Deutschland durch 4, Ungarn, Belgien und Nordamerika durch je einen, England durch 3 und die Schweiz durch 13 Abgeordnete vertreten.
Die Verhandlungen waren anfangs durch die Verschiedenheit der Sprachen sehr erschwert; der ganze Kongreß wurde von einem Teilnehmer als eine bloße Vorkonferenz für einen späteren eigentlichen Kongreß bezeichnet. Immerhin einigte man sich über den Hauptpunkt, die Schaffung einer internationalen Zentralstelle in folgendem Beschlusse:
I. Es wird ein internationales Auskunftsbureau errichtet.
Dessen Funktionen sind folgende:
| 1. | über die Arbeiterbewegungen der verschiedenen Länder an die Arbeiterzeitungen und die Vertrauensmänner der beteiligten Landesverbände Mitteilungen zu machen; |
| 2. | die Aufrufe in Streikangelegenheiten zu übermitteln; |
| 3. | internationale Vorlagen von Arbeiterschutzgesetzen zur Kenntnis der Arbeiterpresse und der Vertrauensmänner zu bringen; |
| 4. | Anfragen in gewerkschaftlicher Beziehung zu erledigen. |
Die Berichte, Mitteilungen u. s. w. werden in deutscher, französischer und englischer Sprache veröffentlicht.
II. Die Kosten für das internationale Auskunftsbureau werden von dem Lande geregelt, in welchem dasselbe seinen Sitz hat. Jedes halbe Jahr wird die verausgabte Summe von den beteiligten Landesorganisationen proportional erhoben.
III. Sitz des internationalen Auskunftsbureaus ist bis zum nächsten Kongresse die Schweiz.
Außerdem wurde beschlossen, daß in jedem Lande die Metallarbeiter einen Vertrauensmann zu wählen haben, dessen Aufgaben darin bestehen, daß er die internationalen Beziehungen wahrnimmt, alle 6 Monate einen schriftlichen Bericht zu erstatten und im Falle von Streiks sofort dem Bureau Mitteilung zu machen hat. Bei dem Letzteren soll ein genaues Adressenverzeichnis der Landesorganisationen, der Vertrauensmänner und der Berufsorgane angelegt werden. Die Kosten für die Vertrauensmänner hat jede Landesorganisation selbst zu tragen, dagegen sind zur Deckung der internationalen Unkosten von jedem Lande 50 Frcs. zu zahlen.
Hinsichtlich der Reiseunterstützung wurde noch folgender Beschluß gefaßt:
| 1. | Die Reiseunterstützung ist in allen beteiligten Ländern für obligatorisch zu erklären. |
| 2. | Die organisierten Metallarbeiter sind beim Betreten eines beteiligten Landes als Mitglieder der betreffenden Landesorganisationen zu behandeln, falls festgestellt werden kann, daß sie mindestens 6 Monate hindurch die Beiträge bezahlt haben. |
| 3. | Reiseunterstützung soll nach der Entfernung einheitlich geregelt werden. Für mehr belastete Länder soll eine Ausgleichung vorgenommen werden. |
Auf Grund dieser Beschlüsse wurde das internationale Informationsbureau in Winterthur eingerichtet, das mit den Metallarbeitern von Frankreich, Deutschland, Oesterreich, Dänemark und der Schweiz in regelmäßige Verbindung trat, während die Engländer den Anschluß abgelehnt haben. Für die Zeit vom 1. November 1894/95 liegt ein Bericht vor, der einen Ueberblick über die bisherige Thätigkeit giebt. Um gegenüber dem internationalen Zusammengehen der Arbeitgeber auch die Arbeiter fester zu verbinden, haben die Mitglieder des Bureaus gemeinsam mit dem Zentralvorstande des schweizerischen Metallarbeiterverbandes auf einer am 23. Februar 1896 in Wallisellen abgehaltenen Konferenz den Plan gefaßt, ein internationales Sekretariat einzurichten; der Sekretär soll besoldet sein und für je 3 Jahre auf den internationalen Kongressen gewählt werden.
Der II. internationale Metallarbeiterkongreß fand vom 23. bis 25. Juli 1896 in London statt unter Beteiligung von 25 Abgeordneten, von denen 13 auf England, 4 auf Deutschland und je einer auf Frankreich, Belgien, Dänemark, Italien, Schweden, Oesterreich, die Schweiz und Nordamerika entfielen. Aus dem von dem internationalen Bureau erstatteten Berichte ist zu erwähnen, daß darin über die mangelhafte Erfüllung der übernommenen Pflichten seitens der verschiedenen Verbände lebhafte Klage geführt wird; aus England und Amerika ist es überhaupt nicht möglich gewesen, die Beiträge von je 50 Frcs. einzuziehen, andere Verbände haben auf Anfragen erst nach mehrfacher Wiederholung oder gar nicht geantwortet. Zur Entschuldigung bemerkte der englische Vorsitzende, daß seine Landsleute in ganz anderer Weise als die übrigen Länder organisiert seien, nämlich nicht nach Industrien, sondern nach einzelnen Berufszweigen, so daß sie für die großen Verbände keinen Sinn hätten. Das Bureau hat seinen Sitz in Winterthur gehabt und aus 5 Mitgliedern bestanden, doch drückten diese den Wunsch aus, ihrer Stelle enthoben zu werden und das Bureau nach einem anderen Lande verlegt zu sehen. Der Kongreß gab diesem Verlangen nach, indem er den Sitz des Bureaus bis zum nächsten Kongresse nach England und zwar nach Sheffield verlegte, im übrigen wurden hinsichtlich der Organisation die Züricher Beschlüsse bestätigt.
Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in den sehr ausführlichen Berichten der einzelnen Länder, sodaß die gefaßten Beschlüsse zurücktreten. Bei Streiks soll der betreffende Verband genaue Berichte an das Sekretariat erstatten und dieses darauf die verbundenen Vereine in Kenntnis setzen und zu Beiträgen auffordern, die an das Bureau zu leisten und von diesem weiter zu befördern sind. Auch eine gegenseitige Reiseunterstützung soll stattfinden, doch ist es jedem Verbande überlassen, deren Betrag zu bestimmen. Um eine Unterlage für einen Minimallohn und die Forderung des Achtstundentages zu erlangen, soll das Bureau über die durchschnittliche Lohnhöhe und die Arbeitszeit Erhebungen anstellen. Ein internationaler Kongreß soll alle 2 Jahre stattfinden, wobei dessen Ort und Zeit durch Abstimmung der Verbände festgesetzt wird.
Der deutsche Metallarbeiterverband steht, wie die von dem Vorstande auf den Generalversammlungen in Altenburg, Magdeburg und Braunschweig (1893, 1895, 1897) erstatteten Berichte ersehen lassen, der internationalen Organisation sehr kühl gegenüber und hat sowohl auf dem Kongresse in London, wie bei einer vorhergegangenen von dem Bureau vorgenommenen Umfrage sich gegen Fortbestand des Informationsbureaus, mindestens aber für Ersetzung desselben durch einen einzelnen Sekretär ausgesprochen, sich aber schließlich dem Mehrheitsbeschlusse gefügt. Er geht davon aus, daß eine internationale Organisation sich auf starken nationalen Verbänden aufbauen müsse und deshalb solange keine Bedeutung habe, wie es an dieser Vorbedingung fehlt. Mit Rücksicht auf das deutsche Vereinsgesetz unterhält er keine unmittelbaren Beziehungen zu dem Bureau, sondern der Verkehr wird durch einen Vertrauensmann vermittelt.
6. Die Holzarbeiter[200].
Die internationale Organisation der Holzarbeiter ist noch in den ersten Anfängen. Schon im Anschluß an den internationalen Arbeiterkongreß in Brüssel (16. bis 22. August 1892) fand eine internationale Holzarbeiterkonferenz statt, deren Beschickung aber sehr schwach war. Es wurde die Begründung eines internationalen Sekretariates beschlossen mit dem Auftrage, Berichte der verschiedenen Länder einzuholen und zusammenzustellen sowie den Verkehr der nationalen Organisationen unter einander zu vermitteln, endlich auch die nächste Konferenz einzuberufen. Dies geschah dann bei Gelegenheit des internationalen Arbeiterkongresses in Zürich (6. bis 12. August 1893), doch mußte der Sekretär, Tischler Saas in Brüssel, berichten, daß alle seine Bemühungen absolut erfolglos gewesen seien. Die Konferenz beschloß von neuem den Sekretär mit Einholung der Berichte aus den einzelnen Ländern und deren Veröffentlichung zu beauftragen, ferner auf die Errichtung nationaler Sekretariate in allen Ländern hinzuwirken, deren Adressen dem internationalen Sekretär mitgeteilt werden sollten, und ebenso, daß von allen Streiks, die nicht aus eigener Kraft des beteiligten Landes geführt werden könnten, von den nationalen Sekretären dem internationalen Sekretariate Anzeige gemacht und von dem letzteren versucht werden solle, die Organisationen der anderen Länder zur Unterstützung aufzurufen und Zuzug fern zu halten. Endlich wurde eine Resolution gegen die Akkordarbeit und zu Gunsten der Verkürzung der Arbeitszeit gefaßt. In einem von dem neu gewählten Sekretär Kloß-Stuttgart im Frühjahr 1896 erlassenen Rundschreiben wird aber wieder mitgeteilt, daß alle diese Beschlüsse wirkungslos geblieben, daß die Berichte der einzelnen Länder nicht eingegangen seien und daß, da auch die Anregung, eine Woche vor dem internationalen Arbeiterkongresse (27. Juli bis 1. August 1896) in Amsterdam eine Konferenz abzuhalten, keinen Erfolg gehabt habe, der Sekretär sich darauf beschränken müsse, die eingelaufenen spärlichen Berichte zusammenzustellen und es den nach London reisenden Kollegen zu überlassen, in Anschluß an den Kongreß eine Separatkonferenz abzuhalten.
Eine solche hat denn auch in der That stattgefunden, doch sind bei derselben nur England, Deutschland, Holland und Dänemark vertreten gewesen. Man wiederholte im allgemeinen die Züricher Beschlüsse, jedoch mit der Abschwächung, daß nur der Austausch der Berichte in der Ursprache stattfinden soll. Von Errichtung einer internationalen Widerstandskasse wurde abgesehen, und zwar einmal aus dem Grunde, weil die nationalen Organisationen noch nicht genügend gefestigt seien, um einen Beitrag für eine solche Kasse zu ermöglichen, ein Sonderbeitrag aber die Mitglieder zu stark belasten würde, andererseits weil man der Ansicht war, daß die nationalen Organisationen ihre Kämpfe in erster Linie mit eigenen Mitteln führen und im Notfalle ihre Beiträge entsprechend erhöhen müßten. Dies soll allerdings nur für Angriffskämpfe gelten, dagegen sollen alle Organisationen gehalten sein bei Abwehrkämpfen, die besondere Opfer erfordern, durch freiwillige Beisteuern zu den Kosten beizutragen.
7. Die Seeleute und Hafenarbeiter[201].
Haben wir schon bei anderen Berufen, z. B. bei den Bergleuten und den Lithographen ein starkes Uebergewicht der Engländer gesehen, so gilt dies insbesondere für die Seeleute und Hafenarbeiter, was bei der vorherrschenden Stellung Englands im Seewesen nicht überraschen kann. Der Gedanke einer internationalen Organisation wurde zuerst von den beiden englischen Vereinen der Dockarbeiter, der dockers union und der National union of dock labourers, die im Mai 1896 ihre Generalversammlungen hielten, angeregt, und nachdem man noch die national sailors and firemen's union hinzugezogen hatte, begründeten die drei Vereine am 10. Juni 1896 einen internationalen Verband, indem sie zunächst einen aus Vertretern der genannten Vereine bestehenden provisorischen Zentralausschuß einsetzten, zu dessen Vorsitzendem Tom Man und zu dessen Sekretär Ben Tillet gewählt wurde. Der Ausschuß richtete dann Schreiben an die Seeleute und Hafenarbeiter in England, Deutschland, Frankreich, Schweden, Belgien, Holland und Spanien mit der Bitte, Vorschläge zu einem Statutenentwurfe zu machen und suchte auch in Nordamerika und Australien Verbindungen anzuknüpfen. Am 14. bis 26. Februar 1897 trat dann eine Konferenz in London zusammen, an der 36 Vertreter von 14 englischen Vereinen und außerdem 5 französische, 3 deutsche und je ein Abgeordneter aus Holland, Belgien, Spanien und Rußland teilnahmen. Da man bei der großen Menge schwieriger Fragen und bei dem Mangel ausreichender Vollmachten der Vertreter zu keinem endgültigen Beschluß kommen konnte, so beschränkte man sich nach einem Meinungsaustausche darauf, einen Zentralausschuß zu ernennen und im übrigen die Erledigung der Sache einer zweiten Konferenz vorzubehalten.
Diese trat am 14. Juni 1897 in London zusammen unter einer Beteiligung von 35 Abgeordneten, die etwa 54000 Arbeiter vertraten, wovon jedoch allein 36000 auf England entfielen. Die französischen, belgischen, holländischen und spanischen Vereine hatten dieses mal aus Mangel an Geld keine Vertreter geschickt, dagegen war Schweden durch einen Abgeordneten beteiligt.
Nachdem man einstimmige Beschlüsse zu Gunsten der Achtstundenarbeit bei freiem Sonnabend Nachmittage sowie der möglichsten Verminderung der Nacht- und Sonntagsarbeit und endlich der Einführung eines Minimallohnes gefaßt hatte, kam man zu der schwierigen Frage des Generalstreiks. Der Zentralausschuß hatte bisher absichtlich die Fahne dieses Schlagwortes entfaltet, um das allgemeine Interesse der beteiligten Arbeiter anzuregen, obgleich zu bezweifeln ist, ob er außer diesem taktischen Zwecke auch noch ernstere Absichten damit verfolgt hat, da der völlige Niedergang der englischen Vereine und die mehrfachen erheblichen Niederlagen den Plan eines neuen Streiks als ganz undurchführbar erscheinen lassen mußten. Außer der geringen Stärke der neuen Organisation kam noch ferner in Betracht, daß es durchaus erforderlich war, zunächst diese selbst endgültig und fest zu begründen, bevor man daran gehen konnte, sie einer Kraftprobe auszusetzen. Diese Erwägungen hatten denn auch zur Folge, daß man sich darauf beschränkte, einen Generalstreik nicht sofort zu beschließen, sondern erst auf den 1. Mai 1898 ins Auge zu fassen. Noch schwieriger wurde die Lage dadurch, daß der schwedische Vertreter die Absicht seiner Landsleute erklärte, sofort einen Streik zu beginnen und um die Unterstützung der übrigen Länder nachsuchte. Trotzdem ging man nicht weiter, als daß man sich im allgemeinen bereit erklärte, „nach Kräften“ zu helfen.
Man ging dann über zu der Beratung des Organisationsstatutes und hatte zunächst Stellung zu nehmen zu der schwierigen Frage der Teilnehmerschaft. Während die Engländer den internationalen Verband aus den Vereinen der einzelnen Länder zusammensetzen wollten, war dies für die Deutschen mit Rücksicht auf die Vereinsgesetze nicht möglich. Der aufgeworfene Gedanke, die Mitglieder der einzelnen Länder unmittelbar Mitglieder des Gesamtverbandes werden zu lassen, fand Widerspruch, indem man befürchtete, daß dadurch ein Konkurrenzverhältnis des internationalen gegen die nationalen Verbände herbeigeführt werden könne. Eine weitere Schwierigkeit lag in der Behandlung der Zweigvereine, hinsichtlich deren die Meinungen darüber auseinander gingen, ob man ihnen unabhängig von der Zugehörigkeit des Hauptvereins den Beitritt gestatten solle. Es gelang nicht, diese Fragen zu lösen, und so beschränkte man sich darauf, die Entscheidung dem Zentralausschusse zu überlassen. Auch hinsichtlich der Beitragszahlung standen sich zwei Auffassungen gegenüber, die insofern eine grundsätzliche Verschiedenheit bedeuteten, als es sich um die Frage handelte, ob die Organisation zentralistisch oder dezentralisiert sein solle; je nachdem mußte man hohe oder niedrige Beiträge verlangen. Man einigte sich schließlich dahin, daß jeder Verein ein einmaliges Eintrittsgeld von 20 Schilling für je 1000 Mitglieder und außerdem einen vierteljährlichen Beitrag von 10 cent. für jedes Mitglied zu zahlen hat. Die oberste Instanz des Verbandes ist der jährlich abzuhaltende Kongreß, zu dem die Vereine bis 1000 Mitglieder einen Abgeordneten, von 1000–5000 einen solchen auf je 1000, von 5000–50000 einen auf je 5000 und darüber hinaus einen auf je 20000 Mitglieder stellen dürfen. Der Kongreß wählt die Beamten, insbesondere den Präsidenten, den Vicepräsidenten und den Schatzmeister, sowie den Zentralausschuß. Der letztere soll aus höchstens 10 Mitgliedern bestehen, die aus den von den Vereinen vorgeschlagenen Personen ausgewählt werden, doch soll jeder Verein nur einen Sitz haben. Dem Zentralausschusse wurden aber nur geringe Rechte eingeräumt, insbesondere hat er nicht die Befugnis, in Fällen von Streiks oder Aussperrungen Beiträge auszuschreiben, sondern muß sich auf die Aufforderung zu freiwilligen Zuschüssen beschränken. Den Generalstreik darf er nur mit Zustimmung der Mehrheit der Angehörigen der verbündeten Vereine erklären; Vereine, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, darf er aus dem Verbande ausschließen, doch findet dagegen eine Berufung an den Kongreß statt. Hinsichtlich der Kosten des Kongresses beschloß man mit 16 gegen 15 Stimmen, daß dieselben von den einzelnen Vereinen zu tragen seien, doch hatte dies zur Folge, daß bei der dann folgender Wahl zum Zentralausschusse und zu den Beamtenstellen lediglich Engländer gewählt wurden, indem die kontinentalen Vertreter erklärten, daß ihre Vereine die Kosten eigener Vertreter nicht aufbringen könnten. Andererseits erregte diese Wahl lebhaften Unwillen, da der ganze Verband sich als ein solcher von Englands Gnaden darstellt.
In der That ist kaum anzunehmen, daß dem Verbande eine lange Dauer beschieden sein wird. Ist derselbe schon an sich auf einer wenig gesicherten Grundlage aufgebaut, so traf ihn noch das besonders ungünstige Schicksal, daß noch vor seiner endgültigen Begründung der Hamburger Hafenarbeiterstreik ausbrach und er so gezwungen wurde, eine Kraftprobe vorzunehmen, bevor er zu einer solchen imstande war. Allerdings haben es die leitenden Personen nicht an Warnungen fehlen lassen, um die Streiklustigen zurückzuhalten, zumal die Jahreszeit für diesen Zweck ganz besonders ungünstig war, aber sie mußten erleben, daß die einmal angeregte Bewegung sich auch von ihren Urhebern nicht mehr hemmen ließ, zumal überhaupt eine organisierte Masse schwer zu leiten ist. Der schließlich eingetretene Mißerfolg mußte aber der Organisation in ähnlichem Maße zum Schaden gereichen, wie dies für die Hirsch-Duncker'schen Vereine bei dem Waldenburger Streik der Fall war.
Inzwischen giebt der Zentralausschuß monatliche Berichte in englischer Sprache heraus, in denen auch Fragen der Organisation erörtert werden. In demselben wird lebhaft die Notwendigkeit betont, dem Ausschuß das Recht zur Erhebung von Beiträgen zu Streiks zu geben, die prozentual auf die Vereine zu verteilen seien.
8. Tabakarbeiter[202].
Der erste internationale Kongreß ist vom 28. September bis 1. Oktober 1890 in Antwerpen abgehalten unter Beteiligung von 6 deutschen, 2 englischen, 4 holländischen und 13 belgischen Vertretern. Aus Amerika, der Schweiz, Norwegen, Schweden und Luxemburg waren Zustimmungserklärungen eingegangen. Nach den erstatteten Berichten sind in Holland 1200 (von 3500), in Belgien 1000, in Deutschland 20000 (von 75000) Tabakarbeitern organisiert; in England sogar alle bis auf 50.
Der wichtigste Punkt der Verhandlungen betraf die Bildung eines internationalen Verbandes. Ein solcher wurde, obgleich die deutschen Vertreter erklärten, daß ihnen die Beteiligung durch die einheimischen Gesetze unmöglich gemacht sei, grundsätzlich beschlossen.
Anders lag es hinsichtlich eines internationalen Streikfonds. Dieser wurde, da er keine Verbindung zwischen Vereinen darstellt, gerade von deutscher Seite energisch gefordert, dagegen seitens der Engländer ebenso entschieden verworfen. Nachdem er dennoch von den übrigen Nationen beschlossen war, blieben die englischen Vertreter nur noch als Zuhörer anwesend. Aus den Ausführungsbestimmungen, die im wesentlichen nach den deutschen Anträgen beschlossen wurden, sind folgende hervorzuheben: In der Regel sind nur solche Streiks zu unterstützen, die von der betreffenden Landesorganisation anerkannt sind. Größere oder lang dauernde Streiks sind aus dem internationalen Fonds zu unterstützen, in welchen von den beteiligten Verbänden für jedes Mitglied 25 Cent. einzuzahlen sind. Jedes Land ernennt einen Vertrauensmann. Diese bilden das internationale Komitee. Einer der Vertrauensleute wird vom Kongreß zum internationalen Sekretär ernannt. Das Land, dem die Leitung übertragen ist, bestimmt 4 Personen, die zusammen mit dem Sekretär den geschäftsführenden Ausschuß bilden und an demselben Orte wohnen müssen. Jeder Vertrauensmann hat eine Stimme und ist verpflichtet, dem Sekretär vierteljährlich Rechnung zu legen. Das Komitee hat jährlich einen Bericht zu erstatten. Der geschäftsführende Ausschuß kann bei Streiks selbständig Unterstützungen bis zu 5000 Frcs. beschließen. Alle 2 Jahre findet ein internationaler Kongreß statt.
Es wurde noch beschlossen, daß der Verband keinen politischen Karakter tragen und die Beteiligung von einer politischen Anschauung nicht abhängig sein solle. Die Regierungen sollen aufgefordert werden, die gesetzliche Einführung des Achtstundentages und das Verbot der Sonntagsarbeit durchzuführen. Kinderarbeit soll ganz, Frauenarbeit dagegen nur soweit verboten sein, wie sie den Rücksichten der Gesundheit widerspricht.
Als Sitz des internationalen Komitees wurde Antwerpen gewählt.
Hatte schon dieses Mal England eine isolierte Stellung eingenommen, so war es auf dem zweiten Kongresse, der vom 4. bis 8. September 1892 in Amsterdam stattfand, gar nicht vertreten, sondern nur Belgien, Holland, Deutschland, Dänemark und die Schweiz. In Dänemark sind von 1900 Tabakarbeitern 1450 organisiert, in Norwegen 250 von 2500, in der Schweiz 600. Der internationale Fonds betrug 5595 Frcs. Der Mittelpunkt der Verhandlungen war die Reiseunterstützung. Die Einführung einer einheitlichen Reisekarte, der Deutschland wegen der Vereinsgesetze nicht zustimmen konnte, wurde insoweit beschlossen, als die Gesetze es zulassen. Gegen den Widerspruch der deutschen Vertreter wurde beschlossen, daß die von den einzelnen Ländern gezahlten Reiseunterstützungen gegenseitig halbjährlich berechnet und zurückvergütet werden sollen. Als Form wurde die Vergütung nach Kilometern angenommen. Ein Antrag, daß bei Streiks die Mitglieder aller Verbände einen einheitlichen Beitrag leisten sollten, wurde abgelehnt, ebenso der von Belgien empfohlene National-(General-) Streik, vielmehr empfohlen, den Streik nur mit aller Vorsicht und als letztes Mittel anzuwenden. Hinsichtlich der Lehrlinge wurde die Ausbildung in Fachschulen seitens der Gemeinde und die Beschränkung auf eine angemessene Zahl gefordert. In einer besonderen Resolution wurde das Fehlen der Engländer bedauert und die Hoffnung ihrer künftigen Mitarbeit ausgesprochen.
Trotzdem waren auch auf dem vom 6. bis 10. August 1894 in Basel abgehaltenen dritten Kongresse nur Deutschland, Belgien, Holland, Luxemburg, Dänemark und die Schweiz vertreten. Der internationale Fonds betrug 9978 Frcs. Nach der Berichterstattung der einzelnen Länder wurde in einer Resolution die Hausarbeit, das Akkordsystem und die lange Arbeitszeit als schädlich verurteilt. Hinsichtlich der Streikunterstützung aus dem internationalen Fonds wurde beschlossen, daß dieselbe von dem Komitee noch besten Kräften erfolgen soll, jedoch nur dann, wenn die Unterstützung von dem betreffenden Lande nicht aufgebracht werden kann, wenn die Organisation dem internationalen Verbande seit einem Jahre angehört und die vom Streik oder der Aussperrung Betroffenen mindestens 10% der organisierten Arbeiter des Landes ausmachen. Ueber die Reiseunterstützung wurde lange verhandelt, aber ein Beschluß nicht gefaßt. Dagegen wurde die Stellung der gewerkschaftlichen zu den politischen Organisationen in folgender Resolution ausgesprochen:
„Der Kongreß erkennt nicht nur die Selbständigkeit der Gewerkschaften neben der politischen Partei an, sondern hält die Gewerkschaften für einen integrierenden Teil der gesamten Arbeiterbewegung, setzt aber auch als selbstverständlich voraus, daß dieselben von dem treibenden Gedanken der modernen Arbeiterbewegung, welche die vollständige Befreiung des gesamten Proletariates in sich schließt, der internationalen sozialistischen Idee, getragen werden.“
Als Sitz des Komitees wurde wieder Antwerpen bestimmt.
Auf dem vom 19. bis 26. Juni 1896 in London abgehaltenen vierten Kongresse war außer Deutschland, Belgien, Holland, Dänemark, Schweiz und Luxemburg endlich auch England vertreten. Die Zahl der Mitglieder wird im Protokolle für England auf 1921, für Belgien auf 1400, für Holland auf 1500, für Dänemark auf 2000, für Deutschland auf 15033, für die Schweiz auf 200 und für Luxemburg auf 40 angegeben. Der englische Abgeordnete teilte mit, daß schon 1870 die Engländer einen internationalen Tabakarbeiterkongreß nach London berufen hätten, daß aber später diese Kongresse eingeschlafen seien und die Engländer an den letzten beiden sich aus dem Grunde nicht beteiligt hatten, weil sie eine internationale Streikkasse mit festen Beiträgen von so geringer Höhe, wie bisher, für völlig wertlos hielten; England hatte deshalb beantragt, daß die Beiträge der internationalen Kasse nicht höher sein sollten, als zur Deckung der Kosten des Sekretariates nötig sei. Holland beantragte demgegenüber die Beiträge auf wöchentlich 4 Cent. für jedes Mitglied festzusetzen; der englische Antrag wurde schließlich dahin angenommen, daß die Beiträge zunächst für das Sekretariat zu verwenden sind und nur der Ueberschuß als Streikunterstützung gegeben werden darf, sofern die Streikenden mindestens 10% der Organisation betragen und der betreffende Verband sich nicht länger als 6 Monate mit seinen Beiträgen in Rückstand befindet. Diese wurde auf 25 Cent. für das Mitglied festgesetzt. Die Summe, über die der geschäftsführende Ausschuß verfügen darf, würde von 5000 auf 2500 Frcs. herabgesetzt.
Ein Antrag der Holländer, daß Mitglieder, falls sie in einem anderen Lande krank würden, von den dortigen Krankenkassen zu unterstützen seien, fand aus praktischen Gründen insofern Widerspruch als nicht in allen Länder gewerkschaftliche Krankenkassen bestehen. Man beschränkte sich deshalb darauf, in einer Resolution das Ziel als grundsätzlich berechtigt anzuerkennen.
Eingehende Verhandlungen veranlaßte die Frage der Maschinenarbeit. Die Holländer hatten ihren Mitgliedern verboten, mit der Maschine zu arbeiten, doch hatte dies zur Folge gehabt, daß die Fabrikanten Frauen eingestellt hatten. Bei diesen Erörterungen wurde auch mehrfach das politische Gebiet gestreift, indem die Holländer gegen die Beteiligung am Parlamentarismus, die Deutschen aber für dieselbe eintraten, während die Engländer gegen diese ganze Erörterung protestierten und lediglich in starken Gewerkschaften den Schutz sahen. Schließlich wurde der englische Antrag angenommen, daß die gelernten Arbeiter so lange nicht an den Maschinen arbeiten sollten, wie diese mangelhaft sind, um nicht ihrerseits zu deren Verbesserung beizutragen.
Nachdem noch eine Resolution gegen die Hausarbeit angenommen war, wurde beschlossen, den nächsten Kongreß in Anschluß an den nächsten allgemeinen Arbeiterkongreß abzuhalten.
9. Lederarbeiter[203].
Die Lederarbeiter haben am 8. und 9. August 1896 in Berlin ihre erste internationale Konferenz abgehalten. Vertreten waren Deutschland durch 7, Oesterreich durch 2, Dänemark, Ungarn, Frankreich und Luxemburg durch je einen Abgesandten. Der erste Gegenstand der Verhandlungen war die Schaffung einer internationalen Organisation. Man erkannte einstimmig eine solche als Ziel an, betonte aber, daß sie erst möglich sei, nachdem die Lederarbeiter der einzelnen Länder nationale Zentralorganisationen geschaffen hätten. Dies wurde in einer Resolution ausgesprochen. Aehnlich stellte man sich zu der internationalen Reiseunterstützung. Man erklärte, daß deren Begründung auf dem Kongresse noch nicht möglich sei und beschloß, die Angelegenheit der Verständigung der Hauptvorstände der einzelnen Länder zu überlassen.
Hinsichtlich der Schaffung von Widerstandskassen war man darüber einig, daß solche nötig, oder zunächst im örtlichen Rahmen zu schaffen seien; man betonte mehrfach die Notwendigkeit vorsichtigen Vorgehens und erklärte sich sogar gegen Abwehrstreiks bei ungünstiger Konjunktur, obgleich dies von anderer Seite bekämpft wurde. Das Ergebnis der eingehenden Beratung war die einstimmige Annahme folgender Resolution:
„Die internationale Konferenz erkennt an und hält es für eine Notwendigkeit, daß die Organisationen und Gewerkschaften, soweit es noch nicht geschehen, lokale Widerstandsfonds zu schaffen haben.
Ferner erklärt es die Konferenz für eine Notwendigkeit, daß die Organisationen bei Streiks, Aussperrungen und Fernhalten des Zuzuges sich gegenseitig unterstützen. In Fällen, wo die kämpfende Organisation des Landes erklärt, daß ihre eigenen Mittel zur Durchführung des Kampfes nicht ausreichen, ist mit aller Kraft von den am Kongreß vertretenen Organisationen für materielle Unterstützung einzutreten. Um aber ein Mißlingen von Streiks zu verhindern, haben die Organisationen genau auf die jeweilige Konjunktur zu achten und sind Angriffsstreiks bei ungünstiger Konjunktur so viel als möglich zu meiden. Dasselbe gilt auch von Abwehrstreiks, weil die Unternehmer bei ungünstiger Geschäftsperiode gern solche Streiks provozieren, um die Organisation zu schwächen.
Pflicht der Organisationen und Gewerkschaften ist es, für die gewerkschaftliche Agitation im Sinne der modernen Arbeiterbewegung energisch einzutreten.
Der Fachpresse liegt die moralische Unterstützung ob.“
Die Begründung eines internationalen Sekretariates, das mit dem 1. Oktober 1896 in Wirksamkeit getreten ist und seinen Sitz in Berlin hat, wurde einstimmig angenommen, doch soll auf der nächsten Konferenz darüber von neuem beschlossen werden; diese soll in Wien abgehalten werden, um auf diese Weise einen größeren Einfluß auf Oesterreich zu erzielen, wo die Verhältnisse durch den Gegensatz zu Böhmen schwierig liegen. Auch der Nationalitätsdünkel der Ungarn, die sich deshalb zurückhielten, wurde beklagt. Man beschloß, mit den Handschuhmachern enge Fühlung zu halten und deren Kongresse durch Abgesandte, die von dem internationalen Sekretariate bestimmt werden sollen, zu beschicken. Endlich erklärte man sich in einer Resolution für Verkürzung der Arbeitszeit auf 8 Stunden und für Einführung eines Minimallohnes, indem man zugleich der Ueberzeugung Ausdruck gab, daß die vollständige Befreiung der Arbeiterklasse erst dann eintreten werde, wenn sie sich in den Besitz der Produktionsmittel und der politischen Macht gesetzt haben werde, und daß zur Erringung dieser Ziele eine enge Verbindung der Arbeiter aller Länder notwendig sei.
10. Die Brauer[204].
Der Anfang einer internationalen Organisation der Brauereiarbeiter ist durch eine internationale Konferenz gemacht, die in Anschluß an den internationalen Arbeiterkongreß in London (27. Juli bis 1. August 1896) abgehalten wurde und an der Vertreter aus England, Deutschland, der Schweiz. Oesterreich, Ungarn und Nordamerika teilnahmen. Nach Berichten aus den einzelnen Ländern wurde zunächst über das Freizügigkeitsverhältnis unter den verschiedenen nationalen Organisationen verhandelt und beschlossen, daß jedes Mitglied der an dem Freizügigkeitsverhältnis beteiligten Verbände, falls es seine Verpflichtungen gegenüber dem Heimatvereine erfüllt hat, ohne Eintrittsgeld dem Verbande eines fremden Landes beitreten kann und dadurch alle Rechte eines Mitgliedes erwirbt. Die gezahlten Unterstützungen sollen gegenseitig jährlich verrechnet werden. In den Verbänden, in denen internationale Unterstützungsfonds noch nicht errichtet sind, soll dies sofort geschehen. Auch soll auf Erhöhung der Beiträge Bedacht genommen werden, da allseitig eine Unterstützung bei Lohnkämpfen als notwendig anerkannt wurde. Da Oesterreich und Ungarn bisher noch keine festen nationalen Verbände besitzen, so soll zunächst auf deren Errichtung hingewirkt werden.
Bei Forderungen an die Unternehmer soll stets in erster Linie die Herabsetzung der Arbeitszeit angestrebt werden.
Zur Festigung der internationalen Beziehungen wurde ein internationales Auskunftsbureau errichtet, das bis auf weiteres seinen Sitz in Budapest hat. Demselben soll über alle Vorkommnisse von Bedeutung, insbesondere über Streiks und Aussperrungen Mitteilung gemacht werden. Die Kosten werden von den beteiligten Organisationen gemeinsam getragen. Zum Publikationsorgan wurde die in Hannover erscheinende „Brauerzeitung“ bestimmt.
11. Former[205].
Am 29. und 30. Mai 1898 hat in Kopenhagen der erste internationale Formerkongreß getagt, an dem 8 deutsche, 7 dänische, 3 französische, 2 schwedische und je ein österreichischer und norwegischer Vertreter teilnahmen. Der ungarische Vertreter war durch Maßnahmen der Regierung zurückgehalten; Italien, Holland und Belgien hatten Zustimmungserklärungen gesandt. England hatte auf das Einladungsschreiben überhaupt nicht geantwortet, was mit Rücksicht auf die festländische Unterstützung des englischen Maschinenbauerstreiks große Entrüstung verursachte.
Der wichtigste Punkt der Verhandlungen war die Schaffung einer internationalen Organisation. Obgleich die Deutschen und Oesterreicher geltend machten, daß ihnen die Beteiligung durch ihre Landesgesetze unmöglich gemacht sei, so wurde doch einstimmig beschlossen, den Zusammenschluß der Former aller Länder um so mehr für erforderlich zu erklären, als auch die im vorigen Jahre in Deutschland stattgefundenen Kämpfe zwischen Arbeitern und Unternehmern den Beweis erbracht hätten, daß die Gießereibesitzer Deutschlands mit denen des Auslandes internationale Abmachungen getroffen hätten. Es wurde ein internationaler Vertrauensmann mit dem Sitze in Kopenhagen bestellt, an den alle wichtigen Ereignisse aus den beteiligten Ländern mitzuteilen sind, damit man sie in den betreffenden Arbeitsblättern veröffentlichen kann.
Bei größeren Arbeitseinstellungen sollen sofort in allen Ländern Sammlungen eingeleitet und die gesammelten Beträge an das Streikkomitee eingesandt werden. Dieses hat fortlaufende Streikberichte zu veröffentlichen. Zuzug ist überall fernzuhalten.
Hinsichtlich der Reiseunterstützung wurde beschlossen, daß sie überall auf die erforderliche Höhe gebracht und gleichmäßig gestaltet werden soll, so daß ein Mitglied, unter der Voraussetzung, daß seine Legitimationspapiere in Ordnung sind, in jedem Lande die dort gewährte Unterstützung erhält. Die Verpflichtung gegenseitiger Reiseunterstützung soll in Kraft treten, sobald der internationale Vertrauensmann den beteiligten Organisationen die Höhe der Unterstützung in den einzelnen Ländern mitgeteilt hat. Vorläufig soll die Unterstützung in der bisherigen Form bestehen bleiben, die endgültige Regelung soll auf dem nächsten internationalen Kongresse erfolgen, der 1900 in Paris stattfindet.
12. Handschuhmacher[206].
Der erste internationale Handschuhmacherkongreß wurde auf Einladung der Brüsseler Union der Handschuhmacher vom 28. bis 31. August 1892 in Brüssel abgehalten unter Beteiligung von 3 luxemburgischen, 4 deutschen, 2 französischen, 2 österreichischen, 1 italienischen, 1 dänischen und 6 belgischen Vertretern. Der Hauptzweck, die Begründung eines internationalen Verbandes der Handschuhmacher, wurde erreicht. An der Spitze steht ein Exekutivkomitee aus 7 Mitgliedern, das jedesmal von dem alljährlich abzuhaltenden Kongreß gewählt wird. Dasselbe hat die Durchführung der Kongreßbeschlüsse zu überwachen und erhält aus den einzelnen Ländern regelmäßige Monatsberichte, wie es an der Hand derselben auch seinerseits Berichte versendet; insbesondere ist auf eine möglichst vollständige Statistik Bedacht zu nehmen. Die dem Verbande angehörigen Organisationen haben für jedes Mitglied neben einer Aufnahmegebühr von 10 Cent. einen Jahresbeitrag in gleicher Höhe an die Verbandskasse zu entrichten. Arbeitseinstellungen dürfen nur beschlossen werden, nachdem alle Versuche einer gütlichen Beilegung erfolglos gemacht sind. Damit der Streik aus der Verbandskasse unterstützt werden kann, ist die Zustimmung des Exekutivkomitees erforderlich. Er soll auch nur dann genehmigt werden, wenn die beteiligte Organisation die erforderlichen Mittel in ihrer eigenen Kasse besitzt, wovon eine Ausnahme nur zu Gunsten von Streiks zur Abwehr von Lohnverkürzungen zugelassen ist. Streikunterstützungen werden in der Regel nur an solche Organisationen bezahlt, die ihren Verpflichtungen gegenüber der Verbandskasse nachgekommen sind. Die Selbständigkeit der einzelnen Vereine soll nicht angetastet und nur Fragen von allgemeinem Interesse dem Kongreß vorgelegt werden. Jedes Mitglied muß ein Mitgliedsbuch haben und bei Aufenthaltswechsel dem Vereine des Anzugsortes vorlegen, auch nachweisen, daß er seine Beiträge bezahlt hat, widrigenfalls ihm keine Arbeit nachgewiesen wird.
Ueber alle übrigen Punkte der Tagesordnung konnte keine abschließende Verständigung erzielt werden, so daß man nach eingehenden Verhandlungen beschloß, sie der Erledigung durch den folgenden Kongreß vorzubehalten. Dazu gehörten:
| 1. | die Festsetzung eines Lohntarifs und eines Minimallohnes. Man war darüber einig, daß diese Maßregel nicht allein im Interesse der Arbeiter liege, sondern zugleich bezwecke, die Schmutzkonkurrenz unter den Fabrikanten zu beseitigen, aber während einige Redner den Standpunkt vertraten, daß der Lohntarif für alle Länder gleichmäßig sein müsse, machten andere geltend, daß derselbe den örtlichen Bedingungen, insbesondere den Lebensverhältnissen angepaßt sein müsse; |
| 2. | die Lehrlingsfrage. In einigen Ländern soll eine übermäßige Lehrlingszüchterei bestehen, in anderen wurde dies bestritten; |
| 3. | die Hausarbeit, Stückarbeit und Teilarbeit; auch hier waren die Erfahrungen sehr abweichend; |
| 4. | die Reiseunterstützung. Es besteht bereits ein Gegenseitigkeitsvertrag zwischen Deutschland, Oesterreich und Dänemark. Während die deutschen Vertreter die Ausdehnung der Einrichtung auf alle Verbandsländer forderten, wurde dies von anderer Seite als undurchführbar bezeichnet; |
| 5. | die Begründung einer gemeinsamen Zeitung. Von Deutschland war hierzu das in Brüssel erscheinende Blatt „Le Gautier“ vorgeschlagen. |
Die Wahl des Exekutivkomitees wurde dem Verein in Brüssel überlassen.
Der zweite internationale Kongreß hat vom 3. bis 7. September 1893 in Grenoble stattgefunden. Vertreten waren Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Italien, Oesterreich, Dänemark, Norwegen, Schweden durch 12 Abgeordnete als Vertreter von insgesamt 4557 Arbeitern, von denen allein 3000 auf Deutschland entfallen. Aus dem Berichte des Sekretärs ist hervorzuheben, daß die Agitation zur Ausbreitung des Verbandes mit großen Schwierigkeiten verknüpft gewesen ist. Der Kongreß beschloß, diese Agitation lebhaft zu betreiben. Auch dieses Mal ergab sich über wichtige Fragen, z. B. Abschaffung der Hausarbeit und der Arbeitsteilung, die Einführung eines Lohnminimums, die Regelung des Lehrlingswesens, eine große Meinungsverschiedenheit, so daß man sich darauf beschränken mußte, die bezeichneten Forderungen nur grundsätzlich aufzustellen, ihre Ausführung aber den einzelnen Organisationen zu überlassen. Der Kongreß beschloß ferner, überall die Einführung der Arbeitslosen- und Wanderunterstützung zu empfehlen. Die Frage einer einheitlichen Kasse dieser Art wurde dem nächsten Kongreß zugewiesen. Das Gleiche geschah hinsichtlich der Verbindung mit den Organisationen verwandter Gewerbe und der Aufnahme von Frauen. Hinsichtlich der Stellung zu Streiks wurden die Beschlüsse des ersten Kongresses wiederholt, die Befugnis des Exekutivkomitees aber dahin erweitert, zu ihrer Unterstützung auch Sonderbeiträge für die beteiligten Verbände nach dem Maßstabe der Mitgliederzahl auszuschreiben. Ein erheblicher Gegensatz trat hervor hinsichtlich der Frage, ob man zum Zwecke der Agitation sich an die politischen Arbeiterparteien der betreffenden Länder wenden solle; schließlich einigte man sich dahin, an ihre Stelle „die organisierten Arbeitervereinigungen“ zu setzen. Zum offiziellen Organ wurde wieder „Le Gautier“ bestimmt; der Antrag, das Blatt auch in deutscher Sprache erscheinen zu lassen, wurde wegen den Kosten abgelehnt, zumal in Deutschland ein besonderes Blatt „Der Handschuhmacher“ erscheint. Die Flamländer hatten sogar auch für ihre Sprache gleiche Rechte gefordert. Die Zahl der Mitglieder des Exekutivausschusses wurde auf 11 erhöht. Die Mitgliederkarten für den Verband sollen nach gleichem Formular eingerichtet werden.
Vertreten waren Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Belgien, Frankreich, Dänemark, Luxemburg, Italien und Spanien. Die Gesamtzahl der vertretenen Arbeiter wurde auf 5000 angegeben.
Der dritte Kongreß fand statt vom 10. bis 18. November 1895 in Paris. In dem Berichte des Sekretärs wie in den Verhandlungen wurde lebhaft darüber geklagt, daß die früher gefaßten Beschlüsse fast nirgends zur Ausführung gebracht seien. Insbesondere gilt dies hinsichtlich der Arbeitslosenunterstützung, so daß eine neue Resolution nachdrücklich deren Durchführung forderte. Auch persönliche Reibereien hatten sich geltend gemacht, so daß der deutsche Vertreter bei Beratung des Gehaltes des Sekretärs den bemerkenswerten Ausspruch that, es sei ein hartes Los für den Arbeiter, das Brot des Kapitalisten zu essen, aber noch trauriger sei seine Lage, wenn er das Brot der Arbeiterorganisationen essen müsse, denn die Arbeiter seien undankbarer als die Kapitalisten.
Die Verhandlungsgegenstände waren im wesentlichen die früheren. Die Zulassung verwandter Berufe zu der Organisation wurde mit 9 gegen 7 Stimmen abgelehnt, dabei aber ausgesprochen, daß dies nur vorläufig und solange gelten soll, bis sie ausreichend organisiert sind.
Nach langen Erörterungen über die Lehrlingsfrage blieb nichts übrig, als sie dem Ermessen der einzelnen Verbände zu überweisen. Bei der Beratung über die Organisation ergab sich, daß diese in den meisten Ländern noch nicht einmal im nationalen Rahmen vollzogen ist, vielmehr vielfach, insbesondere in Italien und in Oesterreich, getrennte Organisationen bestehen, die sogar in einem gewissen Gegensatze stehen. Es wurde beschlossen, mit allen Mitteln auf eine einheitliche nationale Organisation hinzuarbeiten.
Eine grundsätzliche Meinungsverschiedenheit ergab sich bei der Stellung zum Genossenschaftswesen. Gegen den Widerspruch der deutschen Vertreter wurde ein Beschluß angenommen, der die Produktivgenossenschaften empfiehlt.
Das Statut des internationalen Verbandes wurde einer Neugestaltung unterzogen, bei der auch einige wichtigere Bestimmungen geändert wurden. Hierzu gehörten insbesondere die Vorschriften über Streiks, indem die deutschen Vertreter Klage darüber führten, daß leistungsfähige Organisationen die Hülfe der Verbandskasse in Anspruch genommen hätten, ohne vorher ihre eigenen Mittel erschöpft zu haben. Es wurde deshalb eine Aenderung beschlossen, die dem vorbeugen soll. Daneben wurde noch nachdrücklicher, als früher, die Verpflichtung betont, in jeder Lage des Streiks auf friedliche Beilegung bedacht zu sein. Der Höchstbetrag der Streikunterstützung wurde auf 2 Frcs. festgesetzt. Hinsichtlich des Verbandsblattes „Le Gautier“ wurde beschlossen, dessen Bezug für die Mitglieder der Verbände von Frankreich und Belgien obligatorisch zu machen und die germanischen Verbände von dessen Kosten zu befreien.
Der vierte Kongreß ist vom 15. bis 21. Mai 1898 in Zürich abgehalten worden. Vertreten waren Deutschland, Belgien, Frankreich, Oesterreich, Italien, Luxemburg, Dänemark und Schweden durch 15 Abgeordnete, die 5600 Arbeiter vertraten. Infolge von Streitigkeiten zwischen dem Exekutivkomitee und dem Sekretär waren beide nicht erschienen. Da diese Streitigkeiten mit der Leitung des Verbandsblattes zusammenhingen, so wurde dieses nach Paris verlegt, während das Sekretariat in Brüssel belassen wurde. Nach langen Verhandlungen beschloß man, das bisherige Verfahren bei Streiks beizubehalten, doch soll zu jedem Angriffsstreik die Zustimmung des Sekretariates erforderlich sein. Die Franzosen forderten das Verbot der Frauenarbeit, doch wurde dies von seiten der Deutschen und Oesterreicher bekämpft und endlich beschlossen, nur gegen die geringere Bezahlung der Frauenarbeit zu agitieren. Internationale Kongresse sollen in Zukunft nur dann abgehalten werden, wenn es von der Mehrzahl der Landesorganisationen beantragt wird.
13. Hutmacher[207].
Auf Einladung der Franzosen ist der erste internationale Hutmacherkongreß vom 9. bis 11. August 1893 in Zürich abgehalten unter Beteiligung von 17 Abgeordneten aus Deutschland, Frankreich, Oesterreich, Italien, Ungarn und der Schweiz. England und Belgien hatten wegen besonderer Umstände keine Vertreter entsandt, aber ihre Sympathieen kundgegeben.
Die wichtigste Frage war die internationale Organisation, hinsichtlich deren man sich über die folgenden leitenden Gesichtspunkte einigte: In allen Ländern ist eine zentralisierte Gewerkschaftsbewegung einzuleiten. Die Sekretäre der Landesorganisationen treten mit dem internationalen Sekretär in feste Verbindung. Bei Streiks haben die verschiedenen Länder sich gegenseitig zu unterstützen. Es soll ein internationaler Verband geschaffen werden, dessen Hauptaufgabe in Erhöhung der Löhne und Verringerung der Arbeitszeit besteht; derselbe soll eine gemeinsame Streikkasse einrichten und auf einheitliche Regelung der Wanderunterstützung hinwirken.
Eine Erörterung der Lehrlingsfrage endete mit der Annahme einer Erklärung, daß eine Bekämpfung des Lehrlingsunwesens auf wirtschaftlichem Gebiete nicht möglich und deshalb der Anschluß an die politische Arbeiterbewegung zu empfehlen sei, um so die Vernichtung der kapitalistischen Produktionsweise zu beschleunigen.
Hinsichtlich der Reiseunterstützung wurde beschlossen, daß jedes Mitglied der beteiligten Verbände solche überall zu beanspruchen habe. Die mit der Leitung des internationalen Verbandes betraute Nation solle einen allgemeinen Gegenseitigkeitsvertrag ausarbeiten auf der Grundlage, daß die bisherigen Gegenseitigkeitsverträge durch eine feste Organisation mit einem einheitlichen Wanderbuche zu ersetzen sind. Den letzten Gegenstand der Verhandlungen bildete die Presse. Es soll in allen Ländern der Ausbildung der Fachpresse die größte Aufmerksamkeit zugewandt werden, die sich besonders die Pflege der Statistik angelegen sein lassen soll. Auf Gründung einer internationalen Hutmacherzeitung ist hinzuwirken; zunächst beschloß Italien, das französische Fachorgan einzuführen.
Hinsichtlich der Maschinenarbeit faßte man einen Beschluß, in dem ausgesprochen wird, daß sie eine große Zahl von Arbeitern arbeitslos mache und daß, um dem entgegenzuwirken, in allen Ländern gesetzlich die Arbeitszeit auf höchstens 8 Stunden beschränkt werden müsse, indem gleichzeitig erklärt wird, daß die Arbeitslosigkeit erst aufhören werde, wenn die jetzige kapitalistische Produktion beseitigt sei.
Hinsichtlich der Akkordarbeit traten Meinungsverschiedenheiten hervor, indem insbesondere die Franzosen und Schweizer verlangten, daß den Ländern, die sich bei diesem System wohl fühlten, dasselbe belassen werden solle. Auch der deutsche Vertreter erklärte die Verkürzung der Arbeitszeit für wichtiger, als die Abschaffung der Akkordarbeit. Mit diesen Vorbehalten wurde aber eine Resolution angenommen, in der die Beseitigung und zugleich die Festsetzung eines Lohnminimums gefordert wird.
Ein noch wichtigerer Gegensatz bezog sich auf das Verhältnis zu den Arbeitgebern, insbesondere einer gemeinsamen Organisation. Von italienischer Seite wurde eine solche befürwortet, sofern die Arbeitgeber sich mit den Arbeitern solidarisch erklären und sich den in den gemeinsamen Versammlungen gefaßten Beschlüssen unterwerfen. Streitigkeiten sollen auf friedlichem Wege durch Schiedsgerichte erledigt, Arbeiter, die keiner Gewerkschaft angehören, nicht beschäftigt werden. Von den Franzosen wurde dagegen der Standpunkt vertreten, daß die Interessen zwischen Unternehmern und Arbeitern entgegengesetzt und deshalb eine gemeinsame Organisation zwecklos sei. Diese Auffassung erlangte die Mehrheit und wurde in einem entsprechenden Beschlusse zum Ausdrucke gebracht.
Von allen Seiten wurde darüber geklagt, daß Nordamerika den europäischen Hutmachern keine Reiseunterstützung gewähre. Es wurde deshalb beschlossen, die amerikanischen Verbände hierzu aufzufordern und, falls dies keinen Erfolg haben sollte, geeignete Maßregeln gegen die aus Amerika kommenden Hutmacher anzuwenden.
Nachdem die deutschen Vertreter erklärt hatten, daß die Hutmacher in Deutschland durch die Vereinsgesetze gehindert seien, sich formell an dem internationalen Verbande zu beteiligen, aber soweit als möglich dessen Ziele fördern würden, wurde Frankreich beauftragt, die vorläufige Leitung des Verbandes zu übernehmen und einen ausführlichen Organisationsentwurf für den nächsten Kongreß auszuarbeiten.
Dieser zweite internationale Kongreß wurde vom 27. bis 31. Juli 1896 in London abgehalten unter Beteiligung von 12 Vertretern, von denen 7 auf England, 2 auf Frankreich, 2 auf Deutschland und einer auf Oesterreich entfielen. Der von Frankreich aufgestellte Entwurf eines internationalen Verbandes wurde nach eingehenden Verhandlungen angenommen mit Ausnahme des vorgeschlagenen internationalen Streikfonds. Aus ihm sollten Streiks unter der Voraussetzung, daß sie von zwei Drittel der beteiligten Verbände gebilligt seien, in der Weise unterstützt werden, daß durch den Sekretär für alle beteiligten Organisationen eine gleichmäßige Umlage ausgeschrieben und aus den so beschafften Mitteln ein Streikgeld im Höchstbetrage von 1 Frs. solange gezahlt würde, bis der Streik gewonnen oder für aussichtslos erklärt ist. Im gegenteiligen Falle soll der betreffende Verband aufgefordert werden, von dem beabsichtigten Streik Abstand zu nehmen, widrigenfalls er allein für die Folgen einzustehen hat. Dieser Teil des Entwurfes wurde verworfen und lediglich beschlossen, daß im Falle von Massenstreiks die Verbände aufgefordert werden sollen, Sammlungen zu veranstalten oder Sonderbeiträge auszuschreiben.
Aus dem im übrigen angenommenen Organisationsstatut sind folgende Bestimmungen hervorzuheben:
Zweck des Verbandes ist die Befestigung der internationalen Solidarität. Mittel zu dessen Erreichung sind: 1. Geldunterstützung an Genossen, die Arbeit suchen, 2. Unterstützung derjenigen Mitglieder, die für Verbesserung ihrer Verhältnisse kämpfen oder sich einer Lohnherabsetzung widersetzen. Der Internationale Bund besteht aus allen nationalen Verbänden, welche die Statuten anerkennen. Organe des Bundes sind 1. der internationale Kongreß, 2. das internationale Sekretariat, das sich zusammensetzt aus a) dem Leitungsausschuß, b) dem ständigen Sekretär. Der Kongreß wird durch den Sekretär berufen, wenn mindestens 3 Verbände es beantragen. Aufgabe des Kongresses ist vor allem der weitere Ausbau des Bundes und Fassung von Beschlüssen über Maßregeln gegen widerspenstige Verbände, sowie Beratung über die von den beteiligten Verbänden gestellten Anträge. Der Leitungsausschuß besteht aus 5 Mitgliedern. Er hat die Beschlüsse des Kongresses vorzubereiten und auszuführen, jährlich Berichte zu veröffentlichen und die finanziellen Verhältnisse sowie die Geschäftsführung des Sekretärs zu überwachen. Die Zusammenkünfte erfolgen regelmäßig einmal im Jahre. Der Sekretär wird durch die Zentralvorstände der beteiligten Verbände ernannt und ist ausführendes Organ des Leitungsausschusses, insbesondere hat er die schriftlichen Arbeiten zu besorgen und die Beiträge und Streikunterstützungen einzuziehen und wieder auszuzahlen. Alle dem Bunde angeschlossenen Verbände sind verpflichtet, Wanderunterstützung an alle arbeitsuchenden Mitglieder zu zahlen; diese müssen sich im Besitze eines von ihrem Heimatsverbande ausgestellten Legitimationsbuches befinden, aus dem zu ersehen ist, daß sie ihre Verpflichtungen als Mitglieder erfüllt und daß sie aus Mangel an Arbeit oder um die Pflichten der Solidarität zu erfüllen ihren Wohnort verlassen haben.
Die Leitung des Bundes wurde dem französischen Verbande übertragen. Die Wanderunterstützung ist bis jetzt in allen Ländern eingeführt mit Ausnahme von Amerika und England, wo nur Arbeitslose am Orte unterstützt werden. Den zureisenden Mitgliedern wird von dem einheimischen Verbände Arbeit vermittelt. Arbeitseinstellungen werden in den Fachblättern bekannt gemacht. Bei großen Ausständen sind allgemeine Sammlungen mit Erfolg veranstaltet. Der nächste Kongreß soll in Anschluß an den nächsten allgemeinen Arbeiterkongreß stattfinden.
14. Töpfer[208].
In Anschluß an den IX. deutschen Töpferkongreß ist am 23. und 24. September 1894 in Görlitz eine internationale Konferenz der Töpfer abgehalten, auf der außer Deutschland Dänemark, Ungarn, Oberösterreich, Rumänien und die Schweiz vertreten waren. Man einigte sich über folgende Punkte:
| 1. | Hinsichtlich der Fachorganisation soll völlige Freizügigkeit herrschen, so daß ein in ein fremdes Land reisender Töpfer, sofern er seine Verpflichtungen gegenüber seinem Heimatsverbande erfüllt hat, ohne weiteres Mitglied des fremden Verbandes wird und die betreffende Reiseunterstützung erhält. |
| 2. | Streiks sollen gegenseitig durch Sammlungen unterstützt werden, jedoch nur, wenn sie von der betreffenden Landesorganisation gebilligt sind; dabei wird gewarnt, Angriffs- und sogar Abwehrstreiks zu ungünstiger Zeit zu unternehmen. |
| 3. | Die Fachblätter werden gegenseitig ausgetauscht und den Vertrauensmännern zugesandt. Man beschloß im Prinzip die Schaffung eines einheitlichen Fachorganes in deutscher Sprache, verschob aber die Ausführung bis dahin, daß die Organisation in den einzelnen Ländern weiter fortgeschritten und insbesondere auf die ganze keramische Industrie ausgedehnt sein werde. |
| 4. | Es wurde eine aus den Obmännern der Landesorganisationen bestehende internationale Kommission mit den Sitze in Berlin gebildet, deren Obmann die bisher nicht vertretenen Länder für die Organisation gewinnen und den Austausch der Mitteilungen sowie die Einberufung weiterer internationaler Konferenzen besorgen soll. Später sind diese Beschlüsse etwas abgeändert, insbesondere soll in jedem Lande ein aus einem Vertrauensmann und 2 Kollegen bestehendes Landeskomitee gebildet werden. |
Der Erfolg des unternommenen Schrittes ist bisher sehr gering gewesen. In einem im Oktober 1896 erstatteten Berichte teilt der Obmann der internationalen Kommission mit, daß es allerdings gelungen sei, Schweden zu der Organisation heranzuziehen, daß aber in den einzelnen Ländern das Interesse für dieselbe sehr gering sei und deshalb vielfach Berichte nicht hätten erlangt werden können. Auch sind Streitigkeiten zwischen den einzelnen zur keramischen Industrie gehörigen Gruppen z. B. über die Frage entstanden, ob das Setzen der Oefen den Töpfern oder den Maurern zukomme. Eine Wiederholung der internationalen Konferenz hat bisher nicht stattgefunden.
15. Porzellanarbeiter[209].
Internationale Konferenzen oder Kongresse sind von den Porzellanarbeitern bisher noch nicht abgehalten, doch haben die Verbände Deutschlands und Oesterreichs in den letzten Jahren gegenseitig ihre Generalversammlungen durch Abgesandte besuchen lassen. Die internationalen Beziehungen beschränken sich, abgesehen hiervon, auf Gegenseitigkeitsverträge, die von dem deutschen Verbande einerseits mit der österreichisch-ungarischen „Union aller Glas-, keramischen und verwandten Arbeiter“ und andererseits dem dänischen Keraminsk Forbund abgeschlossen sind; der erstere Vertrag besteht seit 1. Januar 1898, der letztere seit 1. März 1898. Danach sind die beiderseitigen Mitglieder auf der Reise berechtigt, die ihnen nach den Bestimmungen ihres eigenen Verbandes zustehenden Unterstützungen auch an den Zahlstellen der verbündeten Organisationen zu erheben; zur Kontrolle dienen besondere Legitimationskarten. Vierteljährlich wird unter den Verbänden eine Abrechnung und gegenseitige Erstattung der verauslagten Beträge vorgenommen.
Die reisenden Mitglieder müssen die in dem fremden Verbande bezüglich der Arbeitsvermittelung bestehenden Bestimmungen beobachten. Ebenso sind sie verpflichtet, falls sie in dem anderen Lande Arbeit nehmen, sich dem dortigen Verbande anzuschließen, indem sie aus ihrem eigenen ausscheiden, doch darf von ihnen kein Eintrittsgeld gefordert werden. Karenzzeit und gezahlte Unterstützungen kommen gegenseitig in Anrechnung.
16. Glasarbeiter[210].
Die Glasarbeiter sind unter den ersten gewesen, die den Gedanken einer internationalen Organisation faßten. Nach einer Angabe[211] soll bereits im April 1884 ein internationaler Bund geschlossen sein, dem folgende Vereine angehörten: 1. die belgische Union verrière, 2. die englische trade union der Glasarbeiter, die das gesamte Personal der bestehenden 4 englischen Glasfabriken umfaßt, 3. die französischen Glasarbeiter einiger Orte, nämlich die chambres syndicales françaises von Fresnes et Escoupont, von Saint-Just sur Loire und von Givers. Der Mitgliedsbeitrag betrug monatlich 1 Frcs. 50 Cent. Der Sitz befand sich in Pittsburg. Die einzelnen Vereine behielten ihre volle Selbständigkeit und übernahmen nur die Verpflichtung, sich in Streikfällen zu unterstützen.
Bei Gelegenheit der Pariser Ausstellung hat dann in Verbindung mit dem allgemeinen Arbeiterkongreß eine Zusammenkunft von Glasarbeitern stattgefunden, an der auch Deutschland beteiligt war, doch wird dieselbe nicht als eigentlicher Kongreß gezählt. Ein solcher ist vielmehr erst wieder vom 9. bis 12. Juni 1891 in London abgehalten unter Beteiligung von 19 Abgesandten, von denen 15 auf England, 2 auf Deutschland und je einer auf Frankreich und Dänemark entfielen. Der Vorsitzende erwähnte, daß der Bund 1886 gegründet sei, daß die Mitgliederzahl 1888 bei Uebernahme der Geschäfte durch den jetzigen Vorstand 906 betragen habe, jetzt aber auf 2030 gestiegen sei, daß sich aber bis dahin außer England, Schottland und Irland kein Land beteiligt habe. Man beschloß ein Statut der „internationalen Glasmacherunion“ auf der Basis der Gerechtigkeit und Brüderlichkeit ohne Unterschied der politischen oder religiösen Ansicht oder der Nationalität. Die Geldunterstützungen sollen auch ferner in das Belieben der einzelnen Vereine gestellt bleiben, doch soll der Mindestbeitrag für jedes Mitglied jährlich 50 Pf. betragen. Der Vorstand wird gebildet durch 7 Personen des Vereins am Sitze der Union. Derselbe bestellt einen Sekretär zur Führung des Briefwechsels. Jedes Jahr soll ein internationaler Kongreß abgehalten werden, auf dem die Vereine für je 100 Mitglieder eine Stimme haben. Nur solche Vereine haben Stimmrecht, die ihre Beiträge bezahlt haben.
Der dritte Kongreß tagte vom 5. bis 8. Juli 1892 wieder in London.
Von den 25 Vertretern hatte England 19, Deutschland 3, Frankreich 2 und Dänemark einen gesandt. Die Deutschen vertraten angeblich 2100 Arbeiter aus 39 Orten, hatten aber bisher keine Beiträge gezahlt; trotzdem wurde ihnen Stimmrecht zuerkannt. Die Mitgliederzahl war auf 3226 gestiegen. Man erklärte sich in einer Resolution für Abschaffung der Frauen-, Kinder-, Nacht- und Sonntagsarbeit, sowie für den Achtstundentag, dagegen wurde die von den deutschen Vertretern geforderte Erklärung gegen die Akkordarbeit abgelehnt. Im Anschluß an den Kongreß hielten die Engländer eine Zusammenkunft, in der sie die Verschmelzung aller Glasarbeiter zu einem einzigen nationalen Verbande beschlossen. Das Gleiche thaten die Franzosen am 15. Juli 1892 in Fourmiers. Auch die deutschen Glasarbeiter wählten im August 1892 ihren Vertrauensmann für den internationalen Bund in allgemeinen Glasarbeiterversammlungen.
Der vierte Kongreß fand statt vom 3. bis 6. Juli 1893 in London, unter Anwesenheit von 16 englischen und 4 französischen Vertretern. Die Deutschen hatten die Berufung nach Zürich erwartet und waren deshalb nicht erschienen. Die Gesamtmitgliederzahl des Bundes wurde auf 4500 angegeben. Den Hauptgegenstand der Verhandlungen bildeten die Arbeiterschutzfragen, wobei man einen Sommerurlaub von einem Monat forderte. Lebhaft wurde insbesondere von den Franzosen die Schaffung eines internationalen Streikfonds empfohlen; schließlich einigte man sich dahin, den Gegenstand zur weiteren Verhandlung für den nächsten Kongreß zu verstellen.
Im Anschlusse an den Züricher allgemeinen Arbeiterkongreß wurde am 8. und 9. August 1893 auch eine internationale Glasarbeiterkonferenz abgehalten, an der 2 englische, 3 deutsche und 3 österreichische Vertreter teilnahmen. Die Gegenstände der Beratung waren überwiegend dieselben, wie in London, doch forderte man außerdem obligatorische Einführung von kündbaren Lohntarifen und besondere Abrechnungsbücher für Löhne und Waren.
Auf dem vom 2. bis 5. Juli 1894 in Paris abgehaltenen fünften Kongresse war Frankreich durch 48, England durch 13, Dänemark durch 1, Deutschland und Spanien durch je 2 Abgeordnete vertreten. Es wurde beschlossen, daß die Organisationen der beteiligten Länder sich bei Streiks gegenseitig zu unterstützen haben. Dagegen wurde der Antrag, ein in 3 Sprachen erscheinendes internationales Fachblatt herauszugeben, mit Rücksicht auf die Kosten abgelehnt. Der Antrag, unter den nationalen Organisationen volle Freizügigkeit herzustellen, wurde dem nächsten Kongresse überwiesen. Es wurde beschlossen, die Kongresse künftig nur alle 2 Jahre abzuhalten.
Obgleich in Paris beschlossen war, den nächsten, sechsten, Kongreß in Charleroi (Belgien) abzuhalten, so wurde er doch mit Rücksicht auf den gleichzeitig tagenden allgemeinen Arbeiterkongreß nach London einberufen, wo er vom 27. Juli bis 3. August 1896 stattfand. Vertreten war England durch 13, Holland und Dänemark durch je 1 und Deutschland durch 2 Abgeordnete. Die letzteren beantragten, an Stelle des internationalen Bundes, dem sie aus Rücksicht auf die deutschen Gesetze nicht beitreten dürften, einen bloßen Kartellvertrag zu setzen, doch wurde dieser Vorschlag von den übrigen Nationen, die eine feste Organisation für erforderlich erklärten, bekämpft und endlich beschlossen, den Deutschen die Beteiligung dadurch zu ermöglichen, daß sie auf dem Kongresse Stimmrecht haben sollten, ohne Beiträge zu entrichten.
Die Frage des gegenseitigen freien Beitrittes zu den nationalen Organisationen wurde eingehend behandelt, aber wieder dem folgenden Kongresse überwiesen. Dagegen beschloß man, daß an allen Orten für Herabsetzung der Arbeitszeit und Erhöhung der Löhne eingetreten und genaue Berichte über diese Verhältnisse an das internationale Sekretariat eingesendet werden sollten.
Der siebente internationale Kongreß ist vom 18. bis 21. September 1898 in London abgehalten unter Beteiligung von 26 Abgesandten, von denen 15 auf Deutschland, 7 auf England, 2 auf Oesterreich, 1 auf Belgien und 1 auf Dänemark entfielen. Durch dieselben wurden angeblich 30000 Arbeiter vertreten. Die Amerikaner haben sich jetzt vom Bunde zurückgezogen und hatten auf die Einladung zum Kongresse nicht einmal geantwortet.
Nach Berichten über die Lage in den einzelnen Ländern wurde beschlossen, das Sekretariat auch ferner in Castelford, wo es bisher stets gewesen war, zu belassen. Die Statuten wurden einer Umgestaltung unterzogen. Jedes beteiligte Land wählt einen Vertrauensmann, der zugleich korrespondierendes Mitglied des internationalen Sekretariates ist und über Streiks und sonstige wichtige Angelegenheiten regelmäßig Bericht zu erstatten, auch die Einsammlung der Gelder für die internationale Streikunterstützung und zur Bestreitung der internationalen Organisation zu besorgen hat. Das Sekretariat hat die einlaufenden Berichte in allen Fachblättern zu veröffentlichen. Mitglieder, die in andere Länder verziehen, werden von den dortigen Organisationen ohne Eintrittsgeld aufgenommen. Länder, die den Vertragspflichten zuwiderhandeln, insbesondere bei Streiks keine Unterstützungen aufbringen, können aus dem Bunde ausgeschlossen werden. Eine ausführliche Resolution forderte Abschaffung der Akkordarbeit und Einführung genau bezeichneter Minimallöhne, sowie Beseitigung des Zwischenmeistersystems, außerdem Beseitigung der Nacht- und Sonntagsarbeit und Herabsetzung der Arbeitszeit auf wöchentlich 48 Stunden. Der Kongreß erklärte sich gegen Schutzzölle und verurteilte die unüberlegten Streiks, forderte dagegen volle Koalitionsfreiheit.
17. Die Diamantarbeiter[213].
Die Diamantindustrie hat ihren Mittelpunkt in Amsterdam, ist aber auch in London, Genf, St. Cloud (Frankreich) und Hanau vertreten. Schon früh hatten die Diamantarbeiter versucht, eine internationale Organisation zu gründen und zu diesem Zwecke in Paris (1889), Charleville (1890), Genf, St. Cloud, Antwerpen (1894) Kongresse abgehalten. In Charleville hatte man grundsätzlich die Gründung eines internationalen Bundes beschlossen. Auch war unter dem Titel „Adamas“ ein internationales Fachblatt in 3 Sprachen (deutsch, französisch, flämisch) ins Leben gerufen. Aber nicht allein war das letztere schon 1892 wieder eingegangen, sondern die früheren Versuche einer Organisation mußten überhaupt als im wesentlichen gescheitert angesehen werden, insbesondere war die gleichfalls in Charleville beschlossene Gründung einer internationalen Streikkasse nicht zur Ausführung gelangt.
Nach einer anderen Quelle[212] dagegen ist ein solcher Bund bei Gelegenheit des im Oktober 1886 in London abgehaltenen ersten internationalen Glasarbeiterkongresses gegründet und zwar ausschließlich unter Beteiligung aus England, Schottland und Irland. Der Zweck des Bundes ist, die Glasarbeiter aller Länder für gemeinsame Verfolgung ihrer Interessen zu gewinnen, gegenseitige Auskunft zu erteilen und sich gegenseitig zu unterstützen, doch soll die Höhe der Unterstützung im Belieben der Vereine stehen. Ein internationaler Sekretär soll die Verbindung unter den Vereinen vermitteln.
Erst der am 25./26. August 1895 in Amsterdam abgehaltene Kongreß, auf welchem 39 Vertreter aus Holland, Belgien, Deutschland und der Schweiz erschienen waren, während Frankreich, England und Amerika sich auf Sympathieerklärungen beschränkt hatten, führte insofern zu einem greifbaren Ziele, als man die Einsetzung eines internationalen Sekretariates in Amsterdam beschloß. Der weitergehende Antrag, einen internationalen Verband zu gründen, gegen den sich der deutsche Vertreter aus dem Grunde erklärt hatte, weil die deutschen Gesetze im Wege standen, war zur Zeit abgelehnt, indem man der Hoffnung Ausdruck gab, daß das Sekretariat den ersten Schritt auf dem Wege zu einem festen Verbande bilden werde. Auch von der Wiederherstellung eines internationalen Fachblattes wurde vorläufig Abstand genommen, aber beschlossen, daß das Sekretariat in angemessenen Zwischenräumen gedruckte Mitteilungen versenden solle. Das gleiche Schicksal hatte die Anregung, einen einheitlichen Lohntarif aufzustellen, indem man sich überzeugen mußte, daß dazu die Verhältnisse in den einzelnen Ländern zu verschieden seien. Dagegen sprach man sich einstimmig gegen die Ausdehnung der Frauenarbeit und für eine Einschränkung der Lehrlingszahl aus. Die Agitation für den Achtstundentag wurde den einzelnen Vereinen überlassen.
Aber man hatte, entgegen einem darauf gerichteten Antrage, es unterlassen, sofort den internationalen Sekretär zu wählen, und so blieb auch dieses einzige positive Ergebnis des Kongresses insofern ohne praktische Folge, als die Wahl thatsächlich unterblieb. Dies war der Hauptgrund, weshalb sich die Einberufung eines neuen Kongresses als notwendig erwies, der dann vom 20. bis 22. September 1897 in Antwerpen unter Beteiligung von 48 Vertretern aus Antwerpen, Genf, London, St. Cloud, Paris und Hanau abgehalten wurde[214]. Auch hier stand neben der Schaffung eines Sekretariates die Gründung eines festen Bundes in Frage. Nach längeren Verhandlungen wurde zunächst die Wahl des internationalen Sekretärs (Polack), der seinen Sitz in Amsterdam haben soll, vorgenommen und darauf die Gründung des internationalen Bundes grundsätzlich beschlossen, mit der Maßgabe, daß innerhalb 3 Monate alle beteiligten Länder Vorschläge zur Organisation an den Sekretär einzusenden haben, aus denen dieser für den nächsten Kongreß einen Entwurf zusammenstellen soll. Auch die Herausgabe eines internationalen Fachblattes in 4 Sprachen (holländisch, französisch, deutsch und englisch) wurde beschlossen, doch ist nur die erste Nummer (vom November 1897) erschienen. Der Hauptteil der übrigen Verhandlungen nahm die Lehrlingsfrage in Anspruch, in der man schließlich nach Einsetzung einer Kommission beschloß, daß bis zu dem nächsten Kongresse Lehrlinge überhaupt nicht mehr angenommen werden dürften. Hinsichtlich der Arbeitszeit beschloß man, daß diese zunächst überall da, wo sie bisher länger war, auf 10 Stunden eingeschränkt werden müsse; später soll dann der Achtstundentag angestrebt werden. Man empfahl schließlich mit großer Mehrheit die Akkordarbeit an Stelle der Lohnarbeit. Dagegen erklärte man sich einstimmig für Abschaffung der Hausindustrie. Die Frage wegen Einrichtung genossenschaftlicher Betriebe wurde dem nächsten Kongresse überwiesen. Dieser Kongreß sollte schon 1898 stattfinden, wurde aber später auf August 1899 verschoben und soll dann in Deutschland abgehalten werden.
18. Die Bildhauer[215].
Die erste internationale Bildhauerkonferenz hat am 5. Juni 1895 in Nürnberg stattgefunden unter Teilnahme von 11 Abgeordneten, von denen 4 auf Deutschland, je 2 auf Oesterreich und Ungarn, je einer auf Böhmen, Holland und die Schweiz entfielen. Außerdem waren aus Frankreich, Belgien, Italien, London, Spanien, Nordamerika und Dänemark ausführliche Berichte eingegangen. Nach Erstattung der mündlichen und schriftlichen Berichte, aus denen hervorzuheben ist, daß bereits zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn ein Gegenseitigkeitsvertrag hinsichtlich der Reiseunterstützung besteht, wurde eingehend über den Achtstundentag verhandelt und demnächst eine Resolution, welche dessen Erringung sowie die Abschaffung der Akkordarbeit den Bildhauern zur Pflicht macht und als Mittel dazu hauptsächlich die gewerkschaftliche Organisation empfiehlt, einstimmig angenommen. Außerdem beschloß man, möglichst überall Widerstandsfonds zu schaffen und Politik im Sinne der modernen Arbeiterbewegung zu betreiben. Unterstützungskassen sollen dagegen nur da begründet werden, wo es unbedingt notwendig ist um weitere Kreise heranzuziehen.
Hinsichtlich der internationalen Organisation standen sich der ungarische und der deutsche Antrag gegenüber. Der erstere forderte eine Organisation, nach der von jeder Werkstatt ein Vertreter zu wählen sei, daß ferner für jeden Ort ein Ortskomitee und für jedes Land ein Landeskomitee sowie endlich ein internationales Korrespondenzbureau zu schaffen sei. Von den übrigen Nationen wurde diese Organisation für zu umständlich erklärt und deshalb der deutsche Antrag angenommen, nach dem in jedem Lande ein Korrespondenzbureau und als gemeinsames Organ ein internationales Agitationskomitee bestehen soll. Als Sitz desselben wurde derjenige Ort bestimmt, wo die deutsche Bildhauerzeitung erscheine; zur Zeit ist dies Berlin. Hinsichtlich des Verfahrens bei Streiks wurde beschlossen: „Die anwesenden Delegierten erkennen die Notwendigkeit der gegenseitigen Unterstützung bei Streiks und Aussperrungen sowie des Fernhaltens des Zuzuges nach den in Betracht kommenden Ländern an, ferner hatten sie nachhaltigste materielle Unterstützung, so weit irgend möglich, für geboten, und zwar in den Fällen, wo die kämpfende Organisation des Landes erklärt, daß die eigenen Mittel zur Durchführung des Kampfes nicht ausreichen.“ Die laufenden Kosten der internationalen Agitation sollen von den einzelnen Ländern prozentual nach der Mitgliederzahl getragen werden. Dabei war man darüber einig, daß die so aufkommenden Gelder nur für die Agitation und nicht für Streiks zu verwenden seien. Der letzte fernere Punkt der Tagesordnung, nämlich die Frage der Presse, wurde wegen Kürze der Zeit dem Agitationskomitee zur Erledigung überwiesen.
Eine Fortsetzung hat diese Konferenz bisher nicht gefunden; ebenso wenig war es möglich, weitere Gegenseitigkeitsverträge abzuschließen, da die Vereine in der Schweiz, Holland und Dänemark zu wenig leistungsfähig sind. In der Schweiz liegt ein Haupthindernis in der herrschenden Hausindustrie. Auch zu Frankreich ein näheres Verhältnis herzustellen ist bis jetzt nicht gelungen.
19. Die Lithographen[216].
Vom 3.–5. August 1896 ist in London der erste internationale Kongreß der Lithographen, Steindrucker und verwandten Gewerbe abgehalten, auf dem 4500 Deutsche durch 3, 4420 Engländer durch 15, 3500 Franzosen durch 3, 2000 Oesterreicher, 300 Schweizer, 400 Italiener und 140 Portugiesen durch je einen, zusammen also 5460 Mitglieder durch 26 Abgeordnete vertreten waren.
Nach Erstattung der Berichte aus den einzelnen Ländern ging man sofort zu dem Hauptpunkte der Tagesordnung über, nämlich der Begründung eines internationalen Verbandes, der denn auch unter dem Namen: „Internationales Sekretariat der graphischen Arbeiter und Arbeiterinnen“ einstimmig beschlossen wurde, indem allerdings die deutschen Vertreter erklärten, daß sie sich mit Rücksicht auf die Gesetze ihrer Heimat nicht formell an der Abstimmung beteiligen könnten, daß sie aber für Durchführung der gefaßten Beschlüsse unter ihren Kollegen Sorge tragen würden. Die wichtigsten Bestimmungen des Statutes sind folgende:
Die organisierten Lithographen und Steindrucker aller Länder unterstützen sich bei allen vorkommenden Streitigkeiten mit den Unternehmern gegenseitig moralisch und materiell, das erstere insbesondere dadurch, daß kein Kollege in einem solchen Lande Arbeit nimmt, das Letztere durch Zuschüsse aus einem internationalen Fonds, zu dem jede Organisation für jedes Mitglied einen jährlichen Beitrag von 1 Shilling zu leisten hat und aus dem neben der Streikunterstützung auch die Kosten des internationalen Sekretariates zu bestreiten sind. Kein Verein darf aus dem Fonds unterstützt werden, der nicht dem Verbande angehört, die Unterstützung darf auch erst dann gegeben werden, wenn die eigenen Mittel des betreffenden Vereins bis auf 10% aufgebraucht sind. Alle Unterstützungen sind außerdem nur als Darlehen zu betrachten, die allerdings frei von Zinsen sind, aber nach fünf Jahren zurückgezahlt werden müssen. Kein Streik soll erklärt werden, ohne daß vorher alle Anstrengungen gemacht sind, eine gütliche Erledigung herbeizuführen. An der Spitze des Verbandes steht ein Exekutivkomitee aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, einem Sekretär und drei anderen Mitgliedern. Dasselbe wird von den englischen Vereinen gewählt und hat seinen Sitz alljährlich abwechselnd in einer der englischen Städte. Der internationale Sekretär ist dem Exekutivkomitee unterstellt, er hat eine sorgfältige Statistik zu führen und regelmäßige Berichte zu erstatten. Während der Sekretär seitens des Kongresses gewählt wird, erfolgt die Wahl des Kassierers, der am Sitze des Exekutivkomitees wohnen muß, durch dieses. Daneben bestehen noch drei Revisoren zur Prüfung der Rechnungen. In jedem Lande ist ein Vertrauensmann zu wählen, der jedes Vierteljahr einen Bericht an den Generalsekretär zu erstatten hat. Alle zwei Jahre findet ein internationaler Kongreß statt, der über Ort und Zeit des nächsten entscheidet. Ein Kongreßkomitee, welches aus sich einen Präsidenten, einen Kongreßsekretär und einen Kongreßkassierer ernennt, soll aus sechs Mitgliedern des Landes bestehen, in welchem der nächste Kongreß stattfindet.
Die übrigen Punkte der Tagesordnung wurden aus Mangel an Zeit sehr kurz erledigt. Hinsichtlich der Reiseunterstützung teilte der deutsche Vertreter mit, daß zwischen Deutschland, Oesterreich und der Schweiz bereits ein Gegenseitigkeitsvertrag bestehe. Es wurde dann eine Resolution angenommen, daß die organisierten Lithographen, Steindrucker, Stein- und Zinkschleifer u. s. w. aller Länder die Kollegen anderer Länder, wenn sie Mitglieder des Vereins in ihrem Lande waren und ihre Pflichten gegenüber der Organisation erfüllt haben, bis zum Tage ihrer Abreise unterstützen, wobei die Höhe der Unterstützung sich nach den Sätzen der unterstützenden Organisation richtet. Es wurde beschlossen, daß es Pflicht jedes Arbeiters sei, der Organisation seines Faches beizutreten und daß Alles geschehen müsse, um den Achtstundentag zu erreichen. Die Herausgabe eines gemeinsamen Fachblattes wurde erörtert, aber nicht erledigt.
Der zweite internationale Kongreß ist vom 11.–14. August 1898 in Bern abgehalten unter Teilnahme von 6 englischen, 5 französischen, 3 deutschen, 1 italienischen und 2 schweizerischen Vertretern. Dänemark und Nordamerika hatten Zustimmungserklärungen gesandt. Die Stadt und Kantonregierung von Bern hatten Vertreter geschickt, ebenso das internationale Buchdruckersekretariat.
Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war wieder die Gründung eines internationalen Sekretariates der graphischen Arbeiter. Die Deutschen und Schweizer wollten dessen Thätigkeit auf Untersuchungen über die wirtschaftliche Lage in den einzelnen Ländern und regelmäßige Berichterstattung hierüber beschränken, von Schaffung eines internationalen Widerstandsfonds dagegen einstweilen absehen; die übrigen Länder dagegen legten gerade auf dessen Einrichtung Wert. Der schließlich gefaßte Beschluß ging dahin: Es soll ein internationales Sekretariat gebildet werden, dessen Sitz jedesmal durch den internationalen Kongreß bestimmt wird. Für die nächsten zwei Jahre ist dasselbe in England. Durch Erhebung eines jährlichen Beitrages von 40 Pf. für jedes Mitglied soll ein Fonds geschaffen werden, um dem internationalen Sekretariat seine Arbeiten zu ermöglichen; der Rest ist zur Unterstützung von Streiks zu verwenden, doch kann vor dem nächsten internationalen Kongresse, der 1900 in Paris tagen soll, von keinem Lande eine Streikunterstützung verlangt werden.
Die Durchführung der Reiseunterstützung findet darin Schwierigkeiten, daß die Berechnung in einigen Ländern nach Tagegeldern, in anderen nach Kilometern stattfindet. Man beschloß, daß vorläufig die Unterstützung an reisende Ausländer nach dem Systeme des unterstützenden Landes geschehen soll, doch wurde der internationale Sekretär beauftragt, bis zum nächsten Kongresse ein gleichmäßiges System für alle Länder auszuarbeiten. Ein Antrag, die Gelder, die ein Land mehr gezahlt habe als das andere, an ersteres zurück zu erstatten, wurde mit 58 gegen 56 Stimmen abgelehnt.
Aus den übrigen Verhandlungen ist hervorzuheben, daß man darin einig war, Ausstände thunlichst zu vermeiden, aber die Abkürzung der Arbeitszeit und die Errichtung von Fachschulen, sowie von genossenschaftlichen Betrieben zu unterstützen. Auch soll ein Auskunftsbureau für Lohn- und Arbeitsverhältnisse eingerichtet werden.
20. Die Sattler und Tapezierer[217].
Die internationalen Beziehungen der in der Ueberschrift genannten Berufe beschränken sich bisher darauf, daß ein 1893 zwischen Deutschland, Oesterreich und der Schweiz getroffenes Abkommen über gegenseitige Reiseunterstützung 1897 auch auf die skandinavischen Länder ausgedehnt ist. Nach denselben erhält, nachdem die früheren internationalen Reisekarten, die zum Bezuge von 60 Pf. berechtigten, mit dem 1. Januar 1898 außer Kraft getreten sind, jedes Mitglied eines verbündeten Vereins beim Betreten eines anderen Landes ein Mitgliedsbuch und damit alle Rechte eines Mitgliedes des einheimischen Vereins. Ueber die internationale Unterstützung von Streiks besteht kein bindendes Abkommen; ein solches hat sich bisher umso weniger als nötig erwiesen, als die Vereine bei Streiks sehr vorsichtig sind und z. B. der deutsche Vereine dazu die Zustimmung von 4/5 der Mitglieder verlangt. Im Notfalle hat sich freiwillige Hülfe als ausreichend erwiesen.
Für das Vertragsgebiet bestehen zwei Fachzeitungen, eine deutsche und eine dänische, von denen die erstere zugleich für die österreichischen Vereine obligatorisch eingeführt ist und deshalb auch Artikel in tschechischer Sprache bringt. Ein internationaler Kongreß hat bis jetzt nicht stattgefunden und ist auch noch nicht in Aussicht genommen, da mit Ausnahme von gegenseitigen Besuchen, die von den betreffenden Vorsitzenden bei Gelegenheit der Generalversammlungen abgestattet sind, der briefliche Verkehr genügt, um persönliche Fühlung zu gewinnen. Versuche, auch mit Frankreich und England in Beziehung zu treten, haben keinen Erfolg gehabt, wobei in Frankreich hauptsächlich die große Zersplitterung der dortigen Organisationen hindernd im Wege steht.
21. Schuhmacher[218].
Die Anregung zu einer internationalen Organisation der Schuhmacher ist von dem Zentralkomitee des schweizerischen Schuhmacherverbandes ausgegangen, der den am 6. und 7. August 1893 in Zürich abgehaltenen ersten internationalen Schuhmacherkongreß einberief. Auf demselben war England, Dänemark, Oesterreich, Ungarn und Frankreich durch je einen, Deutschland durch 5 und die Schweiz durch 16 Abgeordnete vertreten.
Der wichtigste Punkt der Beratungen war die Begründung eines internationalen Sekretariates, das schließlich auch gegen geringen Widerspruch beschlossen wurde. Die Aufgabe desselben soll die Herstellung regelmäßiger Beziehungen zwischen den verschiedenen Verbänden, sowie die Ordnung des Streikwesens sein. Als Sitz des Sekretariates wurde Zürich bestimmt. Die Kosten sollen von den beteiligten Verbänden nach Verhältnis ihrer Mitgliederzahl getragen werden.
Hinsichtlich des Reiseunterstützungswesens wurde die Zentralisierung unter Anschluß an die Holzarbeiter und die Metallarbeiter in der Weise angenommen, daß jeder Verband Coupons ausgiebt, die am Schlusse jeden Vierteljahres unter Vergütung des Fehlbetrages ausgetauscht werden.
Die Verhandlung über die Streikfrage, bei der die Franzosen ihr Steckenpferd des internationalen Streiks ritten, wurde schließlich dem Sekretariate zur weiteren Beratung überwiesen.
Arbeitsnachweis und Herbergswesen wurden zusammen behandelt; es wurde betont, daß gerade deshalb das Herbergswesen in der Hand der Gewerkschaften zentralisiert werden müsse, weil dadurch die Möglichkeit gewonnen werde, die Arbeiter für politische und gewerkschaftliche Bestrebungen zu gewinnen.
Die Fragen der Fachblätter, des Normalarbeitstages, der Stückarbeit, des Zwischenmeistersystems und der Heimarbeit, der Frauenarbeit und des Arbeiterschutzes wurden wegen Kürze der Zeit nur kurz beraten, ohne Beschlüsse zu fassen.
Das internationale Sekretariat hat für die Zeit vom Dezember 1893 bis Mai 1897 einen Bericht erstattet, aus dem folgendes zu erwähnen ist:
Die Leitung des Sekretariates wurde einem aus sieben Personen bestehenden Ausschusse übertragen, der einen Organisationsplan entwarf und an die beteiligten Verbände versandte, aber mit so geringem Erfolge, daß der Bericht erklärt, er sei verhallt wie ein Ruf in der Wüste. Auch über die Nachlässigkeit der Verbandsvorstände bei der Auskunftserteilung wird bittere Klage geführt: nur mit Ungarn, Belgien und der Schweiz, allenfalls auch noch mit Deutschland, Oesterreich und England sei ein geordneter Verkehr hergestellt, dagegen seien von Amerika, Frankreich, Holland und Serbien nur vereinzelte, von Italien, Australien, Böhmen, Portugal, Bulgarien und Rumänien gar keine Antworten zu erlangen gewesen. Danach waren an dem Sekretariate neun Nationen beteiligt, nämlich Deutschland, Oesterreich, Ungarn, England, Schweiz, Schweden, Norwegen, Dänemark und Belgien. Die Einnahmen haben 1894 302 Frs., 1895 191 Frs. und 1896 162 Frs. betragen.
Am 13. und 14. Juni 1897 hat in Brüssel der zweite internationale Kongreß stattgefunden, auf dem Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Böhmen, Schweiz und Belgien durch 13 Abgeordnete vertreten waren. Schweden, Norwegen, Dänemark und Holland hatten erklärt, sich den Beschlüssen des Kongresses fügen zu wollen; im letzten Augenblicke hatte sich auch noch eine Anknüpfung mit Italien vollzogen. Dagegen hatte England und Amerika die Beschickung abgelehnt; von Frankreich war keinerlei Nachricht zu erlangen gewesen.
Die meiste Zeit nahmen auch dieses Mal die Berichte aus den einzelnen Ländern in Anspruch, wobei allseitig betont wurde, daß man in der Einleitung von Streiks vorsichtig sein und in allen Fällen zunächst auf Beschreitung des friedlichen Weges Bedacht nehmen möge. Die Folge des von dem internationalen Sekretariate erzielten geringen Erfolges war, daß der bisherige äußerst rührige Sekretär Mertens in Zürich, dessen Anstrengungen dasjenige, was überhaupt geschehen war, in erster Linie zu danken ist, dafür eintrat, das Sekretariat entweder ganz aufzuheben oder wenigstens nach einem anderen Lande zu verlegen. Nachdem aber die übrigen Länder sich entschieden geweigert hatten, wurde dennoch beschlossen, den Sitz in Zürich zu belassen, auch den beteiligten Verbänden die eifrige Unterstützung bei ausbrechenden Streiks dringend an's Herz zu legen. In Verbindung hiermit erklärte der Kongreß, daß die Gründung einer internationalen Widerstandskasse freilich dringend erwünscht sei, daß dieselbe aber zur Zeit sich nicht durchführen lasse und der Zukunft vorbehalten werden müsse. Zu der Frage der Arbeiterschutzgesetzgebung faßte man eine auf die Frauen-, Kinder- und Nachtarbeit, sowie die Einführung eines Maximalarbeitstages, die Hausindustrie und die Gewerbeinspektion bezügliche Resolution und beschloß endlich den gegenseitigen Austausch von Fachzeitungen.
Man war darüber einig, daß die Vorbedingung der internationalen Organisation in der Schaffung nationaler Zentralverbände zu sehen sei, und da die Generalversammlung der deutschen Schuhmacher im Jahre 1897 den Anschluß an die Gewerkschaftskommission abgelehnt hat, so ist für Deutschland zunächst eine Beteiligung an der internationalen Verbindung nicht wahrscheinlich.
22. Die Schneider[219].
Die erste internationale Schneiderkonferenz ist vom 8. bis 11. August 1893 in Zürich in Anschluß an den dortigen internationalen Arbeiterkongreß abgehalten. Vertreten waren England durch 6, Deutschland durch 4, Oesterreich-Ungarn durch 5, Belgien durch einen und die Schweiz durch 4 Abgeordnete. Nach ausführlichen Berichten aus den einzelnen Ländern verhandelte man über die Hausindustrie, das Schwitzsystem, die Akkordarbeit und den Achtstundentag, wobei die Oesterreicher erklärten, daß sie von der Akkordarbeit zum Tagelohnsystem zurückgekehrt seien, und daß sie den Achtstundentag für verfrüht hielten. Die Schweizer forderten Zentralwerkstätten auf genossenschaftlicher Grundlage. Die Mehrheit nahm jedoch eine Resolution an, die sich für Einrichtung von Betriebswerkstätten auf Kosten der Arbeitgeber, Einführung des Stundenlohnes, und zwar eines Minimallohnes bei gleicher Vergütung für gleiche Arbeit ohne Unterschied des Geschlechtes, für Beschränkung des Schwitzsystems und Ausdehnung der Fabrikinspektion auf die Hausindustrie ausspricht und als Mittel zur Durchführung die gewerkschaftliche Organisation und unbeschränktes Koalitionsrecht fordert.
Hinsichtlich der Organisation wurde beschlossen, deren Form jedem Lande selbst zu überlassen, aber die Anstellung eines Korrespondenten für auswärtige Angelegenheiten zu fordern, der sich bei ausbrechenden Streiks sofort mit den Korrespondenten der übrigen Länder in Verbindung zu setzen hat. Der Antrag der Schneider in Antwerpen, ein internationales Sekretariat zu errichten mit einem Beitrage der beteiligten Vereine von 25 Cent. vierteljährlich für jedes Mitglied wurde zur Beratung für die nächste internationale Konferenz zurückgestellt, auch die Anlegung eines Adressenverzeichnisses aller Berufsorganisationen und Arbeitsnachweise wegen des häufigen Wechsels als unpraktisch abgelehnt. Dagegen soll mindestens halbjährlich von jedem Lande ein kurzer Situationsbericht an die „Fachzeitung für Schneider“ in Hamburg eingesandt werden. Endlich wurde beschlossen, es solle auf den Generalversammlungen der Kollegen in den einzelnen Ländern dafür gewirkt werden, daß die Mitglieder der verschiedenen Länder hinsichtlich der Reiseunterstützung gleichgestellt werden, und außerdem soll empfohlen werden, die Kongresse der einzelnen Länder durch Abgesandte der übrigen Organisationen zu beschicken.
Entsprechend dem in Zürich gefaßten Beschlusse, die nächste Konferenz in Anschluß an den nächsten internationalen Kongreß abzuhalten, tagte die zweite internationale Schneiderkonferenz in London am 3. und 4. August 1896 unter Beteiligung von 17 englischen, 2 amerikanischen, 3 französischen, 3 deutschen, 2 schweizerischen und einem belgischen Abgeordneten. Hinsichtlich der Betriebswerkstätten, der Hausindustrie, des Schwitzsystems und des Maximalarbeitstages faßte man ähnliche Beschlüsse, wie in Zürich, die man jedoch auf die Schutzvorschriften für jugendliche Personen, weibliche Gewerbeinspektoren und Hygiene der Arbeitsräume ausdehnte. Außerdem empfahl die Konferenz die Zentralisierung des Gewerkschaftswesens und verlangte, daß jeder Arbeiter der Gewerkschaft seines Berufes angehören solle. Der von den schweizerischen Vertretern empfohlene, von anderen Seiten jedoch lebhaft bekämpfte internationale Generalstreik wurde mit 12 gegen 11 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde in betreff des internationalen Sekretariates folgende Resolution angenommen:
Obgleich die Engländer erklärt hatten, daß sie in Ermangelung von Instruktionen nicht für den Antrag stimmen könnten, so versprachen sie doch, daß die englischen Kollegen sich dem Beschlusse fügen würden. Die von einer Seite angeregte Bildung eines Widerstandsfonds wurde als verfrüht fallen gelassen. Für den Posten des internationalen Sekretärs wurde Frau Klara Zetkin in Stuttgart gewählt.
Nachdem noch zwei Resolutionen angenommen waren, die sich gegen die kapitalistische Produktionsweise richteten und die Forderung gegenseitiger Unterstützung bei Streiks aussprachen, wurde beschlossen, die nächste Konferenz wieder in Anschluß an den internationalen Arbeiterkongreß abzuhalten.
23. Handlungsreisende.
Vom 19.–21. Juli 1897 hat in Brüssel ein von belgischer Seite einberufener internationaler Kongreß der Handlungsreisenden getagt, der von Abgesandten aus Belgien, Holland, Luxemburg, Frankreich und Böhmen besucht war. Man hatte vorher durch Fragebogen eine Erhebung über die Lage der Handlungsreisenden veranstaltet, die sehr traurige Verhältnisse ergeben hatte; so hatten 5% unter 1000 Frs., 13% 1000 Frs., 22% zwischen 1000 und 2000 Frs. Einnahme, 17% waren am Verluste beteiligt, nicht aber am Gewinn, 56% hatten keinerlei schriftliche Abmachung mit dem Prinzipal. Aus den gefaßten Beschlüssen ist hervorzuheben, daß man allgemein die Organisation in Berufsvereinen als das einzige Mittel zur Besserung empfahl, daneben forderte man bessere Veranstaltungen für Handelsunterricht, die Abschaffung der Verlustbeteiligung, kaufmännische Schiedsgerichte, Verstaatlichung der Eisenbahnen, Verbilligung der Tarife, Entschädigungspflicht bei Nichteinhaltung der Lieferungsfristen. Auch empfahl man Einrichtung von Unterstützungskassen, die bereits in Deutschland, England und Frankreich bestehen.
Fußnoten:
[179] Ueber die weiteren Schicksale in Amerika vergl. oben S. [162] ff.
[181] Vgl. den Bericht in Nr. 46 des „Sozialdemokrat“ vom 10. November 1883.
[182] Vgl. den Bericht in Nr. 36–38 des „Sozialdemokrat“ vom 1., 8. u. 15. Sept. 1886.
[183] Vgl. den Bericht in Nr. 47 des „Sozialdemokrat“ vom 17. November 1888.
[184] Ueber den Kongreß ist ein offizieller Bericht veröffentlicht, der in deutscher Uebersetzung im Verlage von Woerlein & Co. in Nürnberg erschienen ist.
[185] Einen offiziellen Kongreßbericht habe ich nicht ermitteln können; das Material ist der „Berliner Volkstribüne“, Nr. 19 und 20 vom 20. und 27. Juli 1889, entnommen.
[186] Vergl. das im Verlage des „Vorwärts“ erschienene offizielle Protokoll.
[187] Vgl. d. i. Verlage d. Schweizerischen „Grütlivereins“ erschienene offizielle Protokoll.
[188] Das offizielle Protokoll ist im Verlage des „Vorwärts“ erschienen.
[189] Vertreten waren nur die sozialdemokratische Partei und die „Generalkommission der Gewerkschaften“. Die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine hatten, da an sie eine besondere Einladung nicht ergangen war, beschlossen, sich nicht zu beteiligen, dagegen ist der Verbandsanwalt ausweislich eines im „Gewerkverein“ Nr. 32 vom 7. August 1896 veröffentlichten Briefes mit dem englischen Gewerkschaftsführer Thomas Burt zu dem Zwecke in Verbindung getreten, künftig besondere internationale Kongresse von ausschließlich gewerkschaftlichem Karakter zu veranstalten. Doch ist der bezügliche, vom parlamentarischen Komitee gestellte Antrag auf dem Trade-Unions-Kongresse abgelehnt. (Vgl. oben S. [35].)
[192] Eine ausführlichere Darstellung, der das folgende entnommen ist, habe ich in Schmoller's Jahrb. XXII, S. 20 ff. gegeben; dort sind auch die gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse im Wortlaut mitgeteilt. Das benutzte Material verdanke ich dem internationalen Buchdruckersekretariate in Bern.
[193] Ueber den II. und III. Kongreß sind Protokolle herausgegeben, dagegen sind die Verhandlungen des I. Kongresses nur in einer besonderen Anlage der Zeitschrift „La Typographie française“, dem Organ der Fédération française des travailleurs du livre, veröffentlicht, von der mir durch die Güte des zeitigen internationalen Buchdruckersekretärs Siebenmann das einzige dort vorhandene Exemplar zur Verfügung gestellt wurde.
[194] Die Herstellung der Berichte für 1897 und 1898 ist nach einer Mitteilung des Sekretärs Siebenmann wegen dessen langdauernder Krankheit bisher verzögert und wird erst im November 1899 erfolgen.
[195] Ueber sämtliche Kongresse sind gedruckte Berichte veröffentlicht, die mir von Herrn Max Schippel, dem Vorstande des sozialdemokrat. Parteiarchivs, zur Verfügung gestellt sind.
[196] Die Zahl der vertretenen deutschen Bergarbeiter wird auf 330000 angegeben, doch ist in Nr. 26 des „Gewerkvereins“ am 25. Juni 1897 mit Recht darauf hingewiesen, daß die Mitglieder des „alten Verbandes“ mit kaum 8000 Mitgliedern, die allein in London waren, durchaus nicht befugt sind, die Vertretung sämtlicher deutschen Bergarbeiter für sich in Anspruch zu nehmen.
[197] Ueber alle 3 Kongresse liegen Protokolle vor. Das erste ist gedruckt in der Imprimerie Excelsior in Amsterdam, die beiden späteren in Mailand Tipographica Adolfo Koschitz & Co.
[198] Ueber alle Kongresse liegen gedruckte Berichte vor. Dieselben sind mir von dem Redakteur des „Textilarbeiters“, Herrn Wagner in Burgstädt zur Verfügung gestellt.
[199] Ueber beide Kongresse sind Protokolle veröffentlicht. Diese, sowie das übrige Material, insbesondere die Berichte des internationalen Informationsbureaus sind mir durch Vermittelung des Vorsitzenden des deutschen Metallarbeiterverbandes, Herrn Schlicke in Stuttgart, zugänglich gemacht.
[200] Das hier verwertete Material verdanke ich der Güte des internationalen Sekretärs Herrn Kloß in Stuttgart, der auch privatim sich mir gegenüber dahin ausgesprochen hat, daß die internationale Verbindung noch verfrüht sei, da die nationale Organisation sich noch in zu geringer Entwickelung befinde. Protokolle über die Konferenzen in Brüssel, Zürich und London bestehen nicht, sodaß die Wiedergabe der Verhandlungen nur nach Notizen erfolgen mußte.
[201] Die folgende Darstellung stützt sich in erster Linie auf einen Aufsatz in Nr. 17 des Musée social vom 30. September 1897 und Mitteilungen des Vorstandes des Verbandes der Hafenarbeiter Deutschlands (Kellermann-Hamburg).
[202] Die Protokolle der vier Kongresse sind mir von dem Vorsitzenden des Unterstützungsvereins Deutscher Tabakarbeiter, Herrn Junge in Bremen, zur Verfügung gestellt.
[203] Ueber die Konferenz ist im Verlage von H. Beiswenger in Berlin ein Protokoll erschienen. Die übrigen Angaben verdanke ich dem internationalen Sekretär Gustav Kuske.
[204] Das Material ist mir von dem Redakteur der „Brauerzeitung“, Herrn R. Wiehle in Hannover, zur Verfügung gestellt.
[205] Das Material ist mir von dem Vorsitzenden des Zentralvereins der Deutschen Former, Herrn Th. Schwartz in Lübeck, zur Verfügung gestellt.
[206] Die Kongreßprotokolle sind mir von dem Vorsitzenden des Zentralvereins der Handschuhmacher, Herrn O. Wasner in Stuttgart, zur Verfügung gestellt.
[207] Das Material ist mir von dem Redakteur des „Correspondenten für Deutschlands Hutmacher“, Herrn A. Metzschke in Altenburg, zur Verfügung gestellt.
[208] Das Material ist mir von dem Redakteur des „Töpfers“, Herrn F. Kaulisch in Berlin, zur Verfügung gestellt.
[209] Die nachfolgenden Angaben verdanke ich dem Vorsitzenden des Verbandes der Porzellanarbeiter, Herrn Georg Wallmann, in Charlottenburg.
[210] Das Material verdanke ich überwiegend dem Herausgeber des „Fachgenossen“, Herrn G. Horn in Löbtau-Dresden.
[211] Vgl. das oben (S. [135]) angeführte Werk von Vandervelde, Bd. I, S. 127.
[212] Vgl. den Bericht über den unten erwähnten Kongreß von 1891 in dem „Fachgenossen“, Jahrg. VIII, Nr. 34 ff.
[213] Das benutzte Material verdanke ich Herrn Otto Reinhardt in Hanau.
[214] Der Kongreß wird in dem offiziellen Protokolle als fünfter bezeichnet; als die vier ersten werden diejenigen von Paris (1889), Charleville (1890), Antwerpen (1894) und Amsterdam (1895) betrachtet.
[215] Vgl. Protokoll der ersten internationalen Bildhauerkonferenz, Berlin, Max Prehn. Die übrigen Angaben beruhen auf brieflichen Mitteilungen des Vorstandes des Zentralvereins der Bildhauer Deutschlands in Berlin bezw. seines Vorsitzenden Dupont.
[216] Vgl. Protokoll über die Verhandlungen des ersten internationalen Kongreß der Lithographen, Steindrucker und Berufsgenossen. Berlin, O. Sillier. Dasselbe ist in einem unglaublichen Deutsch abgefaßt und vielfach geradezu unverständlich.
[217] Die nachfolgenden Angaben verdanke ich dem Vorsitzenden des deutschen Verbandes der Sattler, Tapezierer und verwandter Berufsgenossen, Herrn Joh. Sassenbach in Berlin.
[218] Ueber beide Kongresse bestehen Protokolle, die aber nicht im Buchhandel zu haben, mir aber von dem internationalen Sekretär Mertens in Zürich zur Verfügung gestellt sind.
[219] Ueber die beiden Konferenzen sind Protokolle herausgegeben, die im Verlage von H. Stühmer in Hamburg erschienen sind.