Inhaltsverzeichnis.

Erster Teil.
Arbeiterverbände.
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Erster Abschnitt. Nationale Vereinigungen[1]
I.England[1]
II.Frankreich[63]
III.Oesterreich[85]
IV.Schweiz[111]
V.Belgien[135]
VI.Holland[140]
VII.Italien[145]
VIII.Die übrigen europäischen Länder[152]
IX.Nordamerika[159]
X.Australien[178]
XI.Deutschland[183]
1.Einleitung[183]
2.Die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine[185]
3.Die sozialistischen Gewerkschaften[201]
A.Der v. Schweitzer'sche Gewerkschaftsbund[201]
B.Die Internationalen Gewerksgenossenschaften[202]
C.Die York'sche Gewerkschaftsunion[205]
D.Die Vereinigung der Lassalleaner und Marxisten[206]
E.Die lokalen Fachvereine[207]
F.Die Wirkung des Sozialistengesetzes[208]
G.Wiederaufleben der gewerkschaftlichen Bewegung[210]
H.Die neueste Entwickelung[216]
I.Die Lokalorganisierten[255]
4.Der deutsche Buchdruckerverband[258]
5.Die Bergarbeiter[293]
6.Die Postbeamten[316]
a)Allgemeines[316]
b)Der Bayrische Verkehrsbeamtenverein[318]
c)Verband deutscher Post- und Telegraphenassistenten[321]
d)Die Postunterbeamten[326]
7.Die Eisenbahnbediensteten[331]
A.Beamte[331]
a)Deutscher Eisenbahnbeamtenverein[332]
b)Verein Deutscher Lokomotivführer[333]
B.Arbeiter[334]
a)Verband Deutscher Eisenbahnhandwerker und Arbeiter[335]
b)Der Bayrische Eisenbahnerverband[336]
c)Verband bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und Betriebs-Arbeiter[338]
d)Verband badischer Eisenbahnbediensteter[339]
e)Der Verband der deutschen Eisenbahner[340]
C.Gemischte Vereine[342]
8.Der deutsche Privatbeamtenverein[343]
9.Der Deutsche Werkmeisterverband[347]
10.Die kaufmännischen Vereinigungen[349]
A.Die ältere Richtung[351]
a)Deutscher Verband kaufmännischer Vereine[351]
b)Verein für Handlungskommis von 1858[353]
c)Kaufmännischer Verein in Frankfurt a. M.[354]
d)Kaufmännischer Verein in Mannheim[355]
e)Kaufmännischer Verein Union in Bremen[356]
f)Kaufmännischer Verein München[356]
g)Verein junger Kaufleute in Berlin[357]
h)Kaufmännischer und gewerblicher Hülfsverein für weibliche Angestellte[358]
i)Verband deutscher Handlungsgehülfen[359]
k)Verband reisender Kaufleute Deutschlands[360]
l)Kaufmännischer Hülfsverein in Berlin[361]
B.Die neuere Richtung[362]
a)Verein der deutschen Kaufleute[362]
b)Deutschnationaler Handlungsgehülfenverband[364]
c)Verein für kaufmännische Angestellte[367]
d)Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen Deutschlands[369]
11.Konfessionelle Arbeitervereine[372]
A.Evangelische[372]
B.Katholische[388]
C.Fachabteilungen[391]
D.Christlich-soziale Gewerkvereine[396]
a)Textilarbeiterverband Aachen, Burtscheid[397]
b)Textilarbeiterverein Eupen[399]
c)Textilarbeiterverein Düren[399]
d)Niederrheinischer Verband christlicher Textilarbeiter[400]
e)Textilarbeiterverband in Mönchen-Gladbach[403]
e)Textilarbeiterverband in Mönchen-Gladbach[403]
f)Bayrischer Textilarbeiterverband[404]
g)Gewerkverein der Maurer[405]
h)Gewerkverein der Metallarbeiter[407]
i)Gewerkverein der Gastwirtsgehülfe[407]
k)Gewerkverein kaufmännischer Hülfsarbeiter[408]
l)Schwarzwälder Uhrenindustriearbeiter[408]
m)Christliche Gewerkschaft in Frankfurt a. M.[409]
n)Gesamtverband christlicher Gewerkvereine[410]
Zweiter Abschnitt. Internationale Beziehungen[414]
I.Einleitung[414]
II.Die internationale Arbeiterassoziation[415]
III.Allgemeine Arbeiterkongresse[416]
IV.Die einzelnen Gewerbe[440]
1.Buchdrucker[440]
2.Bergarbeiter[462]
3.Eisenbahnarbeiter[472]
4.Textilarbeiter[475]
5.Die Metallarbeiter[478]
6.Die Holzarbeiter[481]
7.Die Seeleute und Hafenarbeiter[483]
8.Tabakarbeiter[486]
9.Lederarbeiter[489]
10.Die Brauer[490]
11.Former[491]
12.Handschuhmacher[492]
13.Hutmacher[496]
14.Töpfer[499]
15.Porzellanarbeiter[500]
16.Glasarbeiter[500]
17.Die Diamantarbeiter[504]
18.Die Bildhauer[505]
19.Die Lithographen[507]
20.Die Sattler und Tapezierer[509]
21.Schuhmacher[510]
22.Die Schneider[512]
23.Handlungsreisende[514]
Zweiter Teil.
Arbeitgeberverbände.
I.Einleitung[516]
II.Deutschland[522]
A.Uebersicht der bestehenden Interessentenvereinigungen[522]
a)Allgemeine Verbände[522]
b)Organisationen einzelner Berufszweige[526]
B.Arbeitgeber-Schutzverbände[533]
a)Allgemeine Arbeitgeberverbände[535]
1.Arbeitgeberverband Hamburg-Altona[535]
2.Bund der Arbeitgeberverbände Berlins[538]
3.Arbeitgeberverband Flensburg[539]
4.Verein Bielefelder Fabrikanten[540]
5.Bergischer Fabrikantenverein[541]
6.Die Streikversicherungsgesellschaft Industria[542]
b)Vereinigungen einzelner Berufszweige[545]
I.Bergbau[545]
1.Ausstandsversicherungsverband des Oberbergamtsbezirks Dortmund[545]
2.Oelsnitz-Gersdorf-Lugauer Steinkohlenbergwerke[546]
3.Magdeburger Braunkohlenbergbauverein[547]
II.Metallindustrie[548]
1.Gesamtverband Deutscher Metallindustrieller[548]
2.Verband der Metallindustriellen für Nürnberg, Fürth und Umgebung[550]
3.Verband der Metallindustriellen Magdeburgs und Umgebung[550]
4.Vereinigung der Berliner Metallwarenfabrikanten[551]
5.Vereinigung der Berliner Klempner, Kupferschmiede, Gas- und Wasser-Installateure und verwandter Berufszweige[552]
6.Verein der Kupferschmiedereien Deutschlands[552]
7.Verband Berliner Metallindustrieller[553]
8.Verband der Metallindustriellen Württembergs[554]
9.Verband der Metallindustriellen in Halle a. S. und Umgegend[554]
10.Verein Braunschweiger Metallindustrieller[555]
11.Verband der Metallindustriellen im Bezirk Leipzig[555]
III.Brauerei[556]
1.Verband Braunschweigischer Bierbrauereien[556]
2.Verband der norddeutschen Brauereien[557]
3.Die bayrischen Bierbrauereien[557]
4.Zentralverband deutscher Brauereien gegen Verrufserklärungen[558]
IV.Brauerei[560]
1.Verein zur Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Tuchfabrikanten zu Cottbus[560]
2.Tuchfabrikantenverein zu Aachen-Burtscheid[563]
3.Verein der Riemenfabrikanten in Barmen[564]
4.Wupperthaler Riemendreherverband[565]
V.Tabakindustrie[566]
VI.Baugewerke[567]
A.Oertliche Vereine[567]
1.Arbeitgeberbund für das Maurer- und Zimmerergewerbe von Berlin und den Vororten[567]
2.Bund der vereinigten Arbeitgeber der Maurer, Zimmerer und Bauarbeiter in Brandenburg a. H. [568]
3.Verein bremischer Baugewerksmeister[569]
4.Verband der Baumeister und Bauunternehmer in Dresden[570]
5.Freie Vereinigung der Baugeschäftsinhaber in Greiz[571]
6.Arbeitgeberverband des Maurer- und Zimmerergewerbes in Magdeburg[572]
7.Verband der Arbeitgeber des Baugewerbes in München[574]
8.Verband süddeutscher Baugewerksmeister[575]
9.Freie Vereinigung der Maurer- und Zimmermeister in Stettin[577]
B.Der deutsche Arbeitgeberbund für das Baugewerbe[578]
VII.Hutfabrikation[580]
1.Verein Berliner Wollfilzhutfabrikanten[580]
2.Verein sächsischer Strohhutfabrikanten zur Wahrung gemeinsamer Interessen[581]
VIII.Tapetenfabrikation[581]
IX.Handwerk[582]
1.Arbeitgeberbund der vereinigten Tischler- und Drechslermeister, sowie verwandter Holzbearbeitungsbetriebe in Stettin[582]
2.Verein der Möbel- und Bautischlereien in Herford[583]
3.Verband der Faßfabrikanten und Küfermeister von Rheinland und Westfalen[584]
X.Landwirtschaft[585]
XI.Der Deutsche Buchdruckerverein[587]
III.Oesterreich[602]
IV.England[611]
V.Frankreich[619]
VI.Die übrigen Länder[622]
Dritter Teil.
Gemeinsame Organisationen.
A.Freiwillige Vereinigungen[624]
1.Die Tarifgemeinschaft der deutschen Buchdrucker[624]
2.Der Schweizerische Stickereiverband[643]
3.Der Sächsische Stickereiverband[651]
4.Die Schweizerische fédération horlogère[652]
5.Die Lippeschen Ziegler[654]
6.Solinger Stahlwarenindustrie[667]
7.Die Feilenhauerindustrie in Remscheid[671]
8.Die Bergische Bandindustrie[675]
9.Die Schlittschuhindustrie in Remscheid[677]
10.Die französischen syndicats mixtes[678]
11.Die englische trade alliance[685]
B.Gesetzliche Organisationen[624]
Nachträge.
I. [697]
II. [699]
III. [700]
IV. [700]
V. [702]
VI. [703]
VII. [704]
VIII. [708]
IX. [709]
X. [710]
XI. [710]
XII. [711]
XIII. [711]
XIV. [712]
XV. [712]
XVI. [712]
XVII. [714]
XVIII. [714]
XIX. [716]
XX. [718]

Erster Teil.
Arbeiterverbände.

Erster Abschnitt.
Nationale Vereinigungen.

I. England[2].

Auf dem Gebiete der Arbeiterorganisation nimmt England zweifellos den ersten Platz ein. Die Entwickelung ist hier am längsten zu verfolgen und am weitesten vorgeschritten, und es liegt nahe, anzunehmen, daß diejenige der übrigen Länder in ihr das Vorbild zu sehen hat, dem sie gut thut als Ziel nachzustreben, womit es völlig vereinbar ist, daß sie sich je nach der Eigenart der Völker und ihrer geschichtlichen Entwickelung verschieden modifiziert.

Ueber den Ursprung der englischen trade unions besteht keine Uebereinstimmung der Meinungen. Während George Howell, dem sich die ältere Auffassung in England anschloß, in seinem Buche: „The conflicts of capital and labour“, London 1877, sie als Ausläufer der alten Handwerkergilden betrachtet, wird diese Auffassung von S. und B. Webb entschieden bekämpft, die vielmehr den Ausgangspunkt in den früh auftauchenden Genossenschaften von Lohnarbeitern finden wollen.

Auch Brentano[3], ebenso wie Schanz[4] sehen das Vorbild der trade unions nicht in den Gilden, sondern in den Arbeiterbrüderschaften.

Solche Vereinigungen von Handwerksgesellen, ähnlich den deutschen Gesellen- und Bruderladen, finden wir in England wie in den meisten übrigen Kulturländern schon im Mittelalter, aber überall stehen diese Bildungen im Gegensatze zu der Gesetzgebung, die häufig mit strengen Strafbestimmungen gegen sie einschreitet. Aus diesem Grunde hüllen sie ihre Thätigkeit regelmäßig möglichst in Dunkel, und es ist deshalb über sie wenig bekannt. Die Zeit, über die wir besser unterrichtet sind, beginnt erst mit dem im Jahre 1562 durch die Königin Elisabeth erlassenen sog. Lehrlingsgesetze, dessen Bestimmungen für das Verständnis der damaligen gewerblichen und sozialen Verhältnisse von dem größten Interesse sind. Vorbedingung für den Betrieb eines Gewerbes ist eine 7 jährige Lehrlingszeit. Die Anzahl der von einem Meister angenommenen Lehrlinge darf die der von ihm beschäftigten Gesellen höchstens um zwei übersteigen. Die Arbeitszeit dauert im Sommer 12 Stunden, im Winter von Tagesanbruch bis zur Nacht. Der Lohn wird vierteljährlich von den Friedensrichtern und Magistraten festgesetzt, doch ist nicht das Zahlen eines geringeren, sondern nur das eines höheren, als des bestimmten Lohnes mit Strafe für Arbeitgeber und Arbeiter bedroht; man hatte also nicht, wie heute gefordert wird, einen Minimal-, sondern einen Maximallohn. Der Grund hierfür war, daß, nachdem die Pest im Jahre 1348 die Bevölkerung um ein Drittel oder gar die Hälfte vermindert hatte, die Arbeitslöhne infolge des verminderten Angebotes an Arbeitskräften plötzlich außerordentlich in die Höhe gingen, so daß das Parlament 1349 zu einer besonderen Sitzung zusammenberufen wurde, um das „Arbeiterstatut“ zu erlassen, in welchem den Arbeitern verboten wurde, höhere Löhne zu fordern, als zwei Jahre vor Ausbruch der Pest üblich gewesen waren. Das Lehrlingsgesetz behielt diese Vorschrift bei, und verschiedene dagegen unternommene Aufstände hatten keinen Erfolg.

Kann hiernach das Gesetz gewiß nicht als ein arbeiterfreundliches bezeichnet werden, so wurde doch in den bald folgenden Zeiten der steigenden industriellen Entwickelung die behördliche Lohnregelung von den Arbeitern als ein Schutz angesehen, den die meist die Partei der Arbeitgeber nehmenden Behörden ihnen dadurch zu entziehen suchten, daß sie sich weigerten, den Anträgen auf Lohnfeststellung Folge zu geben, und die meisten Arbeiterunruhen aus dem 18. Jahrhundert haben ihren Grund in der Erbitterung der Arbeiter über den ihnen verweigerten Schutz. Einzelne Versuche der Gesellen, den Beistand des Parlamentes anzurufen, gelangen, waren aber ohne nachhaltigen Erfolg. So wurde im Jahre 1756 auf Antrag der Wollweber der Woollen Cloth Weavers Act erlassen, in dem die Festsetzung der Stücklöhne den Friedensrichtern übertragen wurde, aber auf Grund von Petitionen der Fabrikanten, die erklärten, der Konkurrenz gegenüber nicht bestehen zu können, wurde das Gesetz wieder aufgehoben.

Die frühere Periode der staatlichen Fürsorge wurde gegen Ende des 18. Jahrhunderts endgültig überwunden infolge der durch das 1776 erschienene berühmte Buch von Adam Smith: „The Wealth of Nations“ verkündeten und bald allgemein angenommenen Lehre von der wirtschaftlichen Freiheit, die dahin führte, daß 1813 das Lehrlingsgesetz von Elisabeth als „schädlich“ im vollen Umfange aufgehoben wurde.

Dieser Grundsatz der Freiheit forderte nach damaliger Auffassung die Beseitigung aller Vereinigungen, die im stande waren, sie zu beeinträchtigen und, nachdem schon eine Reihe von Einzelgesetzen für die verschiedenen Berufe vorangegangen waren, wurde 1799 durch das Gesetz 39 Geo. III c. 81, den General Combination Act allgemein jede Verbindung verboten und für kriminell strafbar erklärt; dieses Gesetz wurde auch im folgenden Jahre durch ein neues Gesetz (39 und 40 Geo. III c. 60) ausdrücklich bestätigt.

Nun richtete sich freilich das Verbot formell gegen die Arbeitgeber ebensogut, wie gegen die Arbeiter, aber nicht allein waren gegen sie nicht, wie gegen die Arbeiter, Gefängnisstrafen, sondern nur geringe Geldstrafen angedroht, sondern vor allem gelang es niemals, gegen sie ein Eingreifen des Friedensrichters zu erzielen, so daß ein Parlamentsbericht von 1824 anerkennen muß, daß sich kein einziger Fall von Verurteilung eines Arbeitgebers habe nachweisen lassen.

Erschwert wurde die Lage für die Arbeiter noch durch die nach dem Frieden von 1815 in Verbindung mit dem niedrigen Stande der Preise einsetzende außerordentliche Herabdrückung der Löhne. Es ist deshalb begreiflich, daß sich überall Geheimbunde bildeten und Verschwörungen stattfanden, die mit blutigen Verfolgungen endeten.

In dieser Not erstand den Arbeitern ein Helfer in der Person von Francis Plate, eines Schneidermeisters, der sich nach Aufgabe seines Geschäftes mit einer bewundernswerten Energie der Aufgabe der Befreiung der Arbeiterklasse widmete. Ihm in Verein mit dem Parlamentsmitgliede Josef Hume gelang es im Jahre 1824, im Parlamente ein Gesetz (5 Geo. IV c. 95) durchzubringen, welches alle Koalitionsverbote, insbesondere die Combination Laws von 1799/1800, aufhob und den gewerblichen Verbindungen gesetzliche Anerkennung verlieh, indem dieselben nur dann strafbar sein sollten, wenn sie Gewalt gegen Personen oder Sachen verübten. Aber die daraufhin einsetzende allgemeine Bildung von Gewerkvereinen in Verbindung mit erheblichen Lohnsteigerungen riefen einen Entrüstungs- und Petitionssturm der Unternehmer hervor, und es schien, als ob es ihnen gelingen würde, das neue Gesetz völlig wieder rückgängig zu machen. In Wahrheit kam es jedoch nicht hierzu; dasselbe wurde freilich aufgehoben, aber das neue Gesetz von 1825 (6 Geo. IV c. 129), obgleich es formell das allgemeine Verbot von Verbindungen wieder herstellte, berührte doch insofern die Interessen der Arbeiter nicht allzutief, als es von dem Verbote die Verbindungen zum Zwecke der Regelung der Löhne und der Arbeitszeit ausnahm und so das Recht der Arbeiter zum Verhandeln über diese Punkte anerkannte. Allerdings bezog sich dies nur auf Versammlungen, die sich mit den Arbeitsbedingungen der in der Versammlung anwesenden Personen beschäftigten. Ebenso waren Vereinbarungen, mit bestimmten Personen nicht zusammen zu arbeiten oder Jemand zur Niederlegung der Arbeit zu bewegen, strafbar. Die Folgen dieser gesetzlichen Maßregeln waren auch jetzt wieder Unruhen, die sich bis zu Mordthaten steigerten.

Zu dieser Ungunst der Gesetzgebung kam noch der mit dem Jahre 1825 einsetzende und bis 1829 dauernde wirtschaftliche Niedergang, der keine Ausdehnung der Gewerkschaften zuließ; alle von ihnen eingeleiteten Lohnbewegungen endigten mit völligen Niederlagen.

Die nächste Periode in der Entwickelung der englischen Gewerkvereine wird beherrscht durch den Einfluß des Fabrikanten Robert Owen, des ersten kollektivistischen Sozialisten, der nach Vereitelung des in seiner Kolonie New-Harmony in Nordamerika unternommenen Versuches, ein kommunistisches Gemeinwesen ins Leben zu rufen, seine ganze Kraft der heimischen Arbeiterbewegung widmete. Aber sein Ziel war nicht, wie es der Grundgedanke der heutigen Trade unions ist, eine berufliche Organisation innerhalb jedes einzelnen Gewerbes, sondern die Zusammenfassung aller Arbeiter ohne Unterschied zu einem einzigen umfassenden Verbande, entsprechend dem Ideale von der gemeinsamen absoluten Solidarität der Arbeiterinteressen. Dies ist deshalb der Typus für die Periode von 1829–1834, dessen Unterschied gegen die heutigen Gewerkvereine schon in dem Namen hervortritt, indem die damaligen Verbände sich nicht trade unions nannten, sondern ihre Organisation als trades union, also als eine einheitliche Vereinigung bezeichneten. Den äußeren Abschluß fanden diese Bestrebungen in der von R. Owen auf dem Kongresse in London am 6. Oktober 1833 ins Leben gerufenen Grand National Consolidated Trades Union, die in kurzer Zeit eine Mitgliederzahl von mehr als einer halben Million erreichte und einen wahren Gewerkschaftstaumel einleitete. Die Grundlage bildeten als Regel Vereine („Logen“) von Angehörigen desselben Gewerbes, doch gab es auch „gemischte Logen“. Die Leitung der ganzen Union lag in den Händen eines Exekutivkomitees, das aus vier Personen bestand und als Ziel offen den Generalstreik aller Lohnarbeiter ins Auge faßte. In einzelnen Fällen wurden auch tief eingreifende Arbeitseinstellungen unternommen. So war infolge einer von den Londoner Gasarbeitern eingeleiteten Arbeitseinstellung Anfang März 1834 ein Teil der Hauptstadt einige Tage nachts in völlige Dunkelheit gehüllt.

Es ist begreiflich, daß hiergegen nicht allein die Arbeitgeber alle Mittel der Abwehr in Bewegung setzten, indem sie hauptsächlich die Beschäftigung der Arbeiter davon abhängig machten, daß sie „das document unterschrieben“, d. h. erklärten, der Union nicht anzugehören, sondern daß auch die staatlichen Behörden sich zum Eingreifen verpflichtet hielten. Hierzu benutzte man nicht allein den alten master and servant act, auf Grund dessen man Arbeiter wegen Niederlegung der Arbeit zu Gefängnisstrafen verurteilte, sondern vor Allem richtete man den Angriff gegen eine aus dem Mittelalter überkommene Gewohnheit der Arbeiterverbände, sich mit allerlei mystischem und phantastischem Apparate zu umgeben und sowohl bei der Aufnahme der Mitglieder, wie bei sonstigen wichtigen Vorkommnissen feierliche Eidesleistungen zu fordern. Gegen diesen Gebrauch brachte man ein im Jahre 1819 erlassenes Gesetz (37 Geo. III c. 123) zur Anwendung, welches die Abnahme von Eiden seitens eines ungesetzlichen Vereins mit schweren Strafen bedrohte. Auf Grund dieses Gesetzes wurden am 18. März 1834 sechs Arbeiter in Dorchester zu sieben Jahren Deportation verurteilt. Hiergegen leitete die Grand National Consolidated Trades Union eine allgemeine Arbeiterbewegung ein, die nicht nur in einer Riesenpetition mit mehr als einer Million Unterschriften, sondern auch einer am 21. April 1834 ins Werk gesetzten Prozession vor das Parlamentshaus, an der 100000 Menschen teilnahmen, ihren Ausdruck fand.

Aber hinderte man hierdurch zwar den von den Arbeitgebern betriebenen Erlaß strengerer gesetzlicher Maßregeln gegen das Vereinigungsrecht, so erwies sich doch die Union nicht als fähig, die Uebermacht der Unternehmer auf rein privatem Gebiete, zu brechen. Das höchst wirksame Mittel, welches dieselben anwandten, bestand, wie schon bemerkt, darin, daß Sie überall durch „Präsentierung des Dokumentes“ die Arbeiter zum Austritte zwangen. Owen selbst sah sich gezwungen, seine Organisation im August 1834 auf einem zu diesem Zwecke einberufenen Kongresse aufzulösen und in eine „British and Foreign Consolidated Association of Industry, Humanity and Knowledge“ überzuleiten, deren Ziel die Errichtung einer „Neuen moralischen Welt“ durch die Versöhnung aller Klassen war, von der aber, außer wenigen mißglückten Versuchen der Gründung von Produktivgenossenschaften, nichts zu berichten ist.

Owen, der hiermit vom Schauplatze abtritt, war, wie gesagt, ein Vertreter des kollektivistischen Sozialismus und stand Marx ziemlich nahe. Er fand bei seinem Auftreten die Ideen vor, die in den Jahren nach 1815 die Schriften von Cobbes in die englische Arbeiterschaft hineingetragen hatten und die sich zusammenfassen lassen als den Gedanken der Erringung der politischen Macht seitens der Arbeiterklasse. Dieser politischen Demokratie, die er gering anschlug, setzte Owen seine „industrielle Demokratie“ mit dem genossenschaftlichen Eigentum und der genossenschaftlichen Kontrolle der Produktion entgegen. Es war begreiflich, daß nach dem Scheitern des Owenschen Gedankens das politische Ziel wieder in den Vordergrund trat, daß die Partei der „physischen Gewalt“ immer neue Anhänger fand, mit einem Worte, daß es zu der unter dem Namen der „Chartistenbewegung“ bekannten Schreckenszeit kam, die an Gefahr für alle staatliche und gesellschaftliche Ordnung weit alles überbot, was jemals der Sozialdemokratie hat nachgesagt werden können.

Da diese Bewegung, die von 1837 bis 1842 ihren Höhepunkt erreichte, aber bis 1848 ihren bedrohlichen Charakter bewahrte, durchaus politischer Natur ist, so fällt ihre Darstellung aus dem Rahmen der vorliegenden Aufgabe. Es sollen deshalb nur zwei Ereignisse erwähnt werden, die die oben aufgestellte Behauptung beweisen, nämlich einerseits die am 15. Juli 1839 seitens der Chartisten unternommene Plünderung von Birmingham und andererseits die am 10. April 1848 erfolgte Bestellung des Generals Wellington zum Oberbefehlshaber des Heeres, um den drohenden Angriff von 300000 Chartisten, die gegen London heranzogen, abzuwehren. Es ist zweifellos festgestellt, daß damals unter dem Drucke der politischen Erregung nicht allein sonstige Gewaltthätigkeiten, sondern geradezu Mordthaten von Personen verübt wurden, die sich sonst bei ihren Mitbürgern der besten Achtung erfreuten und diese auch ihrer Verurteilung ungeachtet nicht verloren, indem sie eben als politische Märtyrer angesehen wurden.

Uebrigens bestand hinsichtlich des Verhältnisses zu den trade unions zwischen der Owenistischen und der Chartistenbewegung der große Unterschied, daß die erstere die trade unions als Gesamtheit in ihren Bannkreis gezogen hatte, während sie der letzteren in ihrer Eigenschaft als Vereinigungen durchaus fern standen, womit vereinbar ist, daß manche ihrer Mitglieder für ihre Person zugleich eifrige Chartisten waren.

Kann man in gewissem Sinne die bisherige Periode der trade unions, die etwa bis 1843 zu berechnen ist, als die revolutionäre bezeichnen, der die etwa mit dem Jahre 1860 beginnende Glanzzeit der parlamentarischen Periode gegenübersteht, so giebt es zwischen beiden eine Periode des Ueberganges, in der sich die Ideen der neuen Entwickelung vorbereiten. Indem man alle Pläne sozialer Revolution aufgab, legte man das Hauptgewicht darauf, Wissen und Kenntnisse unter der Masse der Arbeiter zu verbreiten und im übrigen sich auf Maßnahmen rein praktischer Natur zu beschränken. Von der Kampfpolitik der früheren Zeit ist kaum eine Spur geblieben, insbesondere war das Mittel des Streiks so in Mißkredit geraten, daß nicht allein die meisten Verbände ihn völlig aus ihrem Programm beseitigten, sondern die Loge Portsmouth der Steinmaurer sogar beschloß, das Wort „Streik“ abzuschaffen. An Stelle des Streiks sollte das System der Einigungsämter und Schiedsgerichte treten. Man betonte nicht allein den Nutzen eines guten Einvernehmens mit den Arbeitgebern, um die bestehenden Vorurteile gegen die Arbeiterverbände zu zerstören, sondern wies vor allem darauf hin, daß die Höhe des Lohnes nicht in dem Belieben der Unternehmer stehe, sondern dem großen Gesetze von Angebot und Nachfrage unterworfen sei, daß es deshalb die erste Aufgabe der Arbeiterschaft sein müsse, das Angebot von Arbeit zu verringern, wofür man vor allem die Beschränkung der Zahl der Lehrlinge, die Beseitigung der Ueberzeitarbeit und die Schaffung eines Auswanderungsfonds ins Auge faßte. Insbesondere die letztere Maßregel fand allgemeinen Anklang, und in den nächsten 20 Jahren finden wir bei den meisten trade unions einen Fonds, aus dem man Personen unterstützte, die zur Auswanderung geneigt waren, bis die Erfahrung bewies, daß nicht allein die Mittel für einen solchen Zweck nicht entfernt ausreichten, sondern daß man auch gerade die kräftigsten Elemente der Arbeiterschaft entfernte, während die schwächeren zurückblieben. Dagegen stammt aus dieser Periode die segensreiche und auch noch heute anerkannte Politik der „lokalen Gewerbeämter“ zur schiedsrichterlichen Beilegung von Streitigkeiten als Ausdruck des Systems autoritativer Verhandlungen zwischen den Vertretern des Kapitals und der Arbeit. Die Betonung der besseren Bildung der Arbeiterschaft, um die sich insbesondere die allmählich in den Vordergrund des gewerkschaftlichen Lebens tretenden Bucharbeiter (Buchdrucker und Buchbinder) Verdienste erwarben, führte zu der immer allgemeineren Bildung von Gewerkschafts-Bibliotheken und ebenso zu der Gründung von ständigen Gewerkschaftsblättern. „Verschafft euch Wissen statt Alkohol“ — das ist eine in diesen öfters zu lesende Aufforderung an ihre Leser.

Hand in Hand mit dieser veränderten grundsätzlichen Haltung ging eine Umgestaltung der Organisation. Die Gewerkvereine hatten sich früher nicht nur auf Personen desselben Gewerbes, sondern auch auf einen bestimmten Ort beschränkt. Aenderte deshalb ein Mitglied seinen Aufenthalt, so verlor es alle Vorteile seiner bisherigen Mitgliedschaft und mußte erst an dem neuen Orte wieder einem Vereine beitreten, der ein hohes Eintrittsgeld forderte. Dazu kam, daß infolge dieses örtlichen Charakters innerhalb desselben Gewerbes eine ganze Reihe von Gewerkvereinen bestanden, unter denen es keinen organischen Zusammenhang gab. Dem half man dadurch ab, daß man nicht allein Freizügigkeit unter den Vereinen einführte, sondern diese selbst zu einer höheren Einheit verschmolz, indem man einen Exekutivausschuß und einen Sekretär einsetzte. Die erste Vereinigung dieser Art war der am 1. Januar 1851 ins Leben getretene Maschinenbauerverein (Amalgamated engineers).

Um den Streiks entgegenzuwirken, erfand man zwei Wege: entweder übertrug man die Entscheidung dem Exekutivkomitee, d. h. der Zentralinstanz, so daß rein lokale Einflüsse ausgeschlossen waren, oder man verlangte zur Einleitung eines solchen die Unterbreitung unter das Votum der gesamten Mitgliederschaft des ganzen Landes, womit ein erheblicher Zeitaufschub und eine Abkühlung der erregten Gemüter gegeben war.

Die Politik suchte man immer entschiedener aus den Bestrebungen der Gewerkschaften ganz auszuschließen, mit der einzigen Ausnahme der Beeinflussung des Parlamentes hinsichtlich solcher Gesetze, welche unmittelbar das Interesse der Arbeiterschaft berühren. Für diesen Zweck dagegen machte man große Anstrengungen, und so gelang es z. B. im Jahre 1844, als von den Unternehmern versucht wurde, ein Gesetz zustande zu bringen, durch welches die Friedensrichter ermächtigt wurden, „jede schlechte Aufführung in Bezug auf das Dienst- oder Arbeitsverhältnis“ mit zwei Monaten Gefängnis zu bestrafen und gegen jeden von seinem Arbeitgeber verklagten Arbeiter einen Verhaftsbefehl zu erlassen, durch Protestversammlungen und eine Riesenpetition mit zwei Millionen Unterschriften diese Gefahr abzuwenden.

Eine eigentümliche Stellung in dieser Periode bezeichnet die „National Association of United Trades for the Protection of Labour“, die von den vereinigten Gewerkschaften Sheffields, insbesondere unter dem Beistande des Parlamentsmitgliedes Duncombe, eines aristokratischen Demagogen im guten Sinne, Ostern 1845 auf einer von 110 Vertretern in London abgehaltenen Versammlung ins Leben gerufen wurde und eine Reihe von Jahren einen großen Einfluß hatte, obgleich sich ihr von vornherein gerade die großen Verbände fernhielten. Der Zweck der Vereinigung war „die Förderung der Interessen der vereinigten Gewerbe und deren Wohlergehens durch Schlichtung, Schiedsspruch und Rechtsanrufung sowie durch Förderung aller politischen, sozialen und erzieherischen Maßregeln, die die Lage der arbeitenden Klassen zu bessern bestimmt sind“, insbesondere aber die Erringung eines gerechten Lohnes (fair wage). Das Unternehmen knüpfte insofern an die Pläne Owens an, als es auf eine Zusammenfassung aller Gewerbe Bedacht nahm, doch unterschied es sich von diesen nicht nur durch den Grundzug der Mäßigung und der Fernhaltung aller anderen, als der rein gewerkschaftlichen Politik, sondern wollte auch durchaus vermeiden, in die Angelegenheiten der einzelnen Gewerkschaften einzugreifen. Obgleich man auch den genossenschaftlichen Gedanken Owens aufgriff, wollte man ihn doch nicht in den Vordergrund stellen und beschloß deshalb auf der am 28. Juli bis 3. August 1845 in London abgehaltenen Konferenz, das Unternehmen in zwei Teile zu zerlegen: in eine Vereinigung „zum Schutze der Arbeit“, welche die Interessen der Arbeiter gegenüber den Unternehmern und im Parlamente wahrnehmen sollte, und eine solche „zur Beschaffung von Arbeit“, welche den durch Streik arbeitslos gewordenen Mitgliedern auf genossenschaftlichem Wege Arbeit verschaffen sollte. Aber obgleich der Verband auf der im Juni 1846 in Manchester abgehaltenen und von 126 Vertretern besuchten zweiten Konferenz 40000 Mitgliedern zählte, krankte er doch bald an den Schwierigkeiten, die sich stets bei Zusammenfassung der Arbeiter aus verschiedenen Gewerbszweigen ergeben und hauptsächlich in deren widerstreitenden Interessen liegen; jeder Zweig glaubt sein Interesse zu Gunsten eines anderen zurückgesetzt, was insbesondere bei Unterstützung von Streiks sich geltend macht. Ebenso scheiterten die Versuche einer genossenschaftlichen Organisation der Arbeit, und nachdem Duncombe, der als Leiter dem Unternehmen seine ganze Kraft gewidmet hatte, 1848 infolge geschwächter Gesundheit sich hatte zurückziehen müssen, verlor der Verband immer mehr an Bedeutung; als Zeitpunkt der formellen Auflösung wird von Howell das Jahr 1860 bezeichnet.

War der genannte Verband gewissermaßen noch ein Nachzügler der älteren Periode, so sehen wir dagegen in der genannten Amalgamated Society of Engineers, die noch heute im Mittelpunkte des gewerkschaftlichen Lebens Englands steht, den vollen Durchbruch der neuen Anschauungen, die sich von denen der früheren Zeit wesentlich unterscheiden. Der Schwerpunkt liegt neben den bereits hervorgehobenen Momenten hauptsächlich darin, daß die Vereine auf eine breitere Basis, als die des bloßen gewerkschaftlichen Kampfes, gestellt wurden und das Ziel ins Auge faßten, den Mitgliedern einen Rückhalt für ihre ganze wirtschaftliche Existenz zu bieten, insbesondere durch Aufnahme der Versicherung gegen alle diejenigen Schädigungen, die den Arbeiter in seiner Lebensführung bedrohen. Diese vielfach angegriffene „Kassenpolitik“ hatte allerdings neben Vorzügen auch erhebliche Mängel. Der wesentlichste Vorzug bestand in der Sicherung eines festen Mitgliederbestandes, einer Sicherung, die so weit ging, daß selbst große Streiks mit unglücklichem Ausgange den Bestand des Verbandes kaum merklich erschütterten. Die Kehrseite dagegen tritt hervor in einer gewissen Ausschließlichkeit, in der Schaffung einer Arbeiteraristokratie, die sich dadurch behauptet, daß sie eine tiefere Schicht zu ihren Füßen schafft, auf der sie steht. „Schutz gegen Eindringlinge“ ist ein wesentlicher Programmmpunkt, mit dem man unmittelbar an die Verhältnisse der höheren Klassen, insbesondere den Abschluß der studierten Kreise durch Prüfungen, sich anlehnte. Hiermit war verknüpft eine einsichtsvollere Beurteilung der übrigen Bevölkerungsklassen; die in der früheren Periode übliche Bezeichnung derselben als „Müßiggänger“, die Scheidung zwischen „produktiven“ und „unproduktiven“ Klassen läßt man fallen und erhebt zum Grundsatz, keine Forderungen zu stellen, von denen man sich sagen muß, daß der Gegner sie nicht erfüllen kann.

Das Mittel, dessen die Gewerkschaften bedurften, um zu dieser neuen Stellung zu gelangen, war ein doppeltes. Einerseits erhoben sie Beiträge von einer solchen Höhe, wie man sie in Deutschland noch heute kaum kennt, und andererseits hatte man eine Sorgfalt der Geschäftsführung nötig, an die man früher gar nicht gedacht hatte. Damit hängt es zusammen, daß man nicht, wie früher, die Geschäfte der Verwaltung Arbeitern im Nebenamte übertragen konnte, sondern besondere Sekretäre mit angemessenem Gehalte anstellen mußte. Es genügten, wie Webb[5] sich ausdrücken, nicht mehr Enthusiasten und Agitatoren, sondern man bedurfte eine Klasse ständig bezahlter Beamten, die, aus den Reihen der trade unions selbst hervorgegangen, ausdrücklich auf Grund ihrer Fähigkeiten zur Geschäftsführung ausgewählt wurden.

Für alles dieses liefert die Amalgamated Society of Engineers den besten Typus. Ihre Entstehung verdankt sie in erster Linie den beiden um die Entwickelung der trade unions hochverdienten Männern William Newton und William Allam. Der erstere war Mitglied des „Unterstützungsvereins der Dampfmaschinenarbeiter und Maschinen- und Mühlenarbeiter“, denen bei der Bewegung die Führung zufiel. Während Newton in London für die Verschmelzung der bestehenden Vereine thätig war, richtete Allam seine Bemühungen auf die Provinz, insbesondere Lancashire und Manchester, und suchte die dort bestehende Rivalität gegen die Hauptstadt zu besiegen. Auf einer im September 1850 in Birmingham abgehaltenen Konferenz wurde der Plan der Verschmelzung endgültig beschlossen und am 6. Januar 1851 konnte das Exekutivkomitee sein Amt endgültig übernehmen. Obgleich der Bestand an Mitgliedern zunächst nur 5000 betrug, indem eine ganze Reihe von Vereinen sich zurückhielt, war derselbe doch bis zum Oktober auf 11000 gestiegen, die mit einem Wochenbeitrage von 1 Shilling eine stärkere Organisation darstellten, als man sie bis dahin überhaupt gekannt hatte.

Der neue Verein hatte sehr bald seine Feuerprobe zu bestehen, indem er mit dem ihm gegenüber begründeten Unternehmerverein der „Central Association of Employers of Operative Engineers“ über die Frage der Stückarbeit und der Ueberarbeit in einen Kampf verwickelt wurde, der das höchste Interesse der ganzen Arbeiterschaft erregte. Um einem Streik zuvorzukommen, schlossen die Unternehmer am 10. Januar 1852 ihre Werkstätten, und obgleich auch die unbeteiligten Kreise, insbesondere unter dem Einflusse der „Christlichen Sozialisten“, eines im Jahre 1851 gegründeten Vereins, der sich die Aufgabe stellte, das Publikum zu einer gerechten Würdigung der Arbeiterforderungen zu veranlassen und hier zum erstenmal energisch in die Arbeiterbewegung eingriff, über 5000 Pfund beisteuerten, mußten doch die Arbeiter, nachdem ihr Vorschlag eines Schiedsgerichts abgelehnt war, im April die Arbeit zu den alten Bedingungen wieder aufnehmen. Aber das Bedeutungsvolle dieses Kampfes war, daß er trotz seines ungünstigen Ausganges die Stellung des neuen Verbandes kaum ernsthaft berührte. Ebenso erwies sich das auch hier wieder zur Anwendung gelangte Mittel des „Dokumentes“ als wirkungslos, denn, obgleich die meisten Arbeiter in ihrer Notlage dasselbe unterzeichneten, hielten sie innerlich an ihrem Vereine fest, und selbst hochstehende Personen bestritten öffentlich die Verbindlichkeit einer solchen erzwungenen Erklärung. Im Jahre 1861 konnte die Union auf eine Mitgliederzahl von 22000 und einen Vermögensbestand von 73398 Pfund zurückblicken. Die Grundlage dieses Erfolges war aber „das wunderbar durchdachte Finanz- und Verwaltungssystem, das die Union in den Stand setzte, die Funktionen eines gewerblichen Schutzvereines mit dem einer permanenten Versicherungsgesellschaft zu verbinden und auf solche Weise eine finanzielle Stabilität zu erlangen, wie sie vorher nicht geträumt worden war“[6].

Die Folge dieser Ereignisse war, daß der Union die anerkannte Führerschaft der englischen Gewerkschaftsbewegung der nächsten Jahrzehnte zufiel und daß von 1852 bis 1875 kaum eine Gewerkschaft zu finden ist, die nicht die Einrichtungen der Maschinenbauer als Muster und Vorbild übernommen hätte.

Einen Hauptgegenstand des Streites zwischen den Arbeitern und den Unternehmern bildet in dieser Zeit die Anerkennung der Gewerkschaften als berufene Vertreter der Arbeiterschaft. Ließ man die Politik des „Dokumentes“ von jetzt ab fallen, so wollten die Unternehmer doch durchaus die Befugnis der Gewerkschaften, mit ihnen über die Arbeiterforderungen zu verhandeln, nicht anerkennen, indem sie sich ängstlich besorgt zeigten um die Freiheit der Arbeiter, die angeblich durch die Vereine bedroht würde. Zuerst die Bauarbeiter erreichten in den Provinzialstädten die Anerkennung von „Arbeitsstatuten“ (Working rules), die von den beiderseitigen Vereinigungen der Arbeiter und der Arbeitgeber bis in die geringsten Einzelheiten festgestellt wurden und den neuen Grundsatz der kollektiven Ordnung des Arbeitsverhältnisses zur Geltung brachten.

Das Beispiel der Maschinenbauer sich zu „amalgamieren“[7] fand bei verschiedenen Gewerben Nachahmung, und indem die intelligenten Generalsekretäre dieser großen Arbeiterverbände durch ihren gemeinsamen Wohnort in London die Möglichkeit eines engen Freundschaftsverhältnisses und steten Gedankenaustausches erhielten, entwickelte sich das System einer eigenartigen Oligarchie. Die „Junta“, die bis zum Jahre 1871 die Führerschaft des englischen Unionismus in der Hand hatte, bestand aus fünf Personen: Allam, Applegarth, Guile, Coulson und George Odger, von denen besonders die beiden ersten sich durch eine ungewöhnliche Intelligenz auszeichneten, während Odger eine sehr wertvolle populäre Beredsamkeit mitbrachte. Allam richtete seinen ganzen unermüdlichen Fleiß auf die Schaffung eines außerordentlich sinnreichen, wenn auch etwas schwerfälligen Systems der Verwaltung und Kontrolle. „Uebertriebene Vorsicht, bureaukratische Genauigkeit und eine an Geiz streifende Sorge für Vermehrung der Vereinsgelder gehörten zu Allams Schwächen, aber zu einer Zeit, wo den „Arbeiteragitatoren“ allgemein Liederlichkeit in Geldsachen und Unfähigkeit zu angespannter regelmäßiger Thätigkeit vorgeworfen wurde, hatten diese Schwächen einen äußerst günstigen Einfluß auf die öffentliche Meinung zur Folge“. „Während Allam danach strebte, den „bezahlten Agitator“ in den verantwortlichen Beamten eines großen Finanzinstituts umzuwandeln, suchte Applegarth der organisierten Trade union eine anerkannte soziale und politische Stellung zu gewinnen“. „Bei allen diesen Männern fanden die Verleumder des Trade-Unionismus sich Personen gegenübergestellt, die bedeutende Charaktereigenschaften und außergewöhnliche Geschäftskenntnisse mit einem großen Stück jenes offiziellen Anstandes verbanden, die der englischen Mittelklasse so imponiert.“ „Der Besitz guter Manieren war, obgleich er als eine Kleinigkeit erscheinen mag, nicht der geringste ihrer Vorzüge. Mit vollendeter Selbstachtung und Integrität verbanden sie Korrektheit des Ausdruckes, durchaus vorwurfsfreies Verhalten im Privatleben und eine bemerkenswerte Abwesenheit von allem, was an die Schenke erinnert.“ „Es war das erstemal in diesem Jahrhundert, daß die Arbeiterbewegung unter die Leitung kam nicht von Gönnern aus den mittleren und höheren Klassen, sondern von wirklichen Arbeitern, die für ihre Stellung speziell vorgebildet waren[8]“. Sie hatten kein bestimmtes Glaubensbekenntnis, sondern standen dem extremen Individualismus der englischen Radikalen ebenso unbefangen gegenüber, wie der Marxschen Internationale, der Applegarth und Odger eine Zeit lang als Mitglieder angehörten. Ihre Gewerkschaftspolitik war in der Praxis darauf beschränkt, allen Arbeitern die Bedingungen zu sichern, die von den entgegenkommendsten Arbeitgebern freiwillig zugestanden wurden.

Aber die Thätigkeit der Junta griff über das rein gewerkschaftliche Gebiet hinaus und umfaßte zugleich eine energische politische Thätigkeit durch Beeinflussung des Parlamentes, und zwar beschränkte man sich nicht auf Maßregeln, die, wie Erweiterung des Stimmrechtes und Abschaffung der arbeiterfeindlichen Gesetze, insbesondere des Master and Servant Law, das unmittelbare Interesse der Arbeiterschaft berührten, sondern man beschäftigte sich auch mit allgemeinen Fragen, wie der Unterstützung der amerikanischen Nordstaaten in ihrem Kampfe gegen die Sklaverei und dem Auftreten Garibaldis. Durch diese Betonung des politischen Elementes stellte sich die Junta in entschiedenen Gegensatz zu dem alten Unionismus, aus dessen Reihen sie lebhaft befehdet wurde.

Neben der Junta sind ein wichtiger Faktor in der nächsten Entwickelungsperiode der trade unions, die allmählich in den meisten größeren Städten ins Leben gerufenen trade councils, d. h. gemeinsame Ausschüsse der sämtlichen an dem betreffenden Orte vertretenen Gewerkschaften, die zuerst nur bei besonderen Vorkommnissen zum Zweck gemeinsamer Stellungnahme und Beschlußfassung einberufen wurden, später aber sich zu festen Organisationen entwickelten. Um 1860 gab es solche permanente councils in Glasgow, Sheffield, Liverpool und Edinburgh; am 10. Juli 1860 wurde dann das Londoner trade council begründet, das bald eine besondere Bedeutung gewann. An demselben waren zunächst nur die kleinen Vereine beteiligt, bis allmählich auch die größeren aus ihrer Zurückgezogenheit heraustraten und sich anschlossen. George Howell und Odger waren die ersten Sekretäre und schon nach einigen Jahren stand das council völlig unter dem Einflusse der Junta. Uebrigens erhielt dasselbe wertvolle Unterstützung durch eine Gruppe von jüngeren Anwälten und Schriftstellern, die es sich zur Aufgabe machten, die berechtigten Forderungen der Arbeiter in den Zeitungen zu vertreten.

Der Hauptgegenstand der Thätigkeit war die Organisierung einer Bewegung gegen das Master and Servant Law, dessen Bestimmungen aus der in den Worten ausgedrückten Auffassung des Verhältnisses von Herren zu ihren Dienern entsprangen und die größte Rechtsungleichheit enthielten. So wurde der Arbeiter, der vorsätzlich seinen Vertrag brach, mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft, während der Arbeitgeber nur auf Schadensersatz verklagt werden konnte; auch war es bei dem letzteren zulässig, ihn in eigener Sache als Zeugen zu vernehmen, während der erstere in Ermangelung ausreichender Beweismittel machtlos war. Gegen die Entscheidung der Friedensrichter, mochten sie noch so willkürlich sein, gab es keine Berufung. In einer Anfang 1863 abgehaltenen Versammlung des Glasgower trade council wurde nachgewiesen, daß in einem einzigen Jahre 10339 Arbeiter wegen Vertragsbruches bestraft waren.

Auf Veranlassung der Glasgower Gewerkschaftsführer Macdonald und Campbell trat im Mai 1864 in London eine Konferenz von Vertretern der trade unions zusammen, die als erste gemeinsame Beratung besondere Bedeutung hat. Auf ihre Anregung hin wurde überall eine Bewegung gegen das verhaßte Gesetz eingeleitet, die den Erfolg hatte, daß 1867 ein neuer Master and Servant Act (30 u. 31 Vict. c. 141) erlassen wurde, der einen erheblichen Fortschritt darstellte.

Aber schon zog sich ein neues Gewitter gegen die trade unions zusammen. Die Unternehmer hatten, nachdem das „Dokument“ bei den letzten großen Kämpfen der Maschinenbauer und der Bauhandwerker sich erfolglos erwiesen hatte, ein neues Kampfmittel in der Aussperrung, dem Lockout, gefunden und wandten es in der Ausdehnung an, daß die trade unions im Juni 1866 eine Konferenz nach Sheffield beriefen, an der 138 Vertreter teilnahmen, um gegen diese Angriffe Schutzmaßregeln zu ersinnen. Man begründete die united kingdom alliance of organised trades, die aber, ohne wesentliche Erfolge erzielt zu haben, 1870 sich wieder auflöste, nachdem die Frage, welche Fälle im Gegensatz zum Streik als Lockout zu behandeln und demgemäß zu unterstützen seien, zu steten Streitigkeiten geführt hatte.

Auch andere Kreise, als die Unternehmer, erhoben öffentliche Anklagen gegen den „Terrorismus der trade unions“, und die heute üblichen Angriffe gegen die gewissenlosen Männer, die, ein nichtsthuerisches Leben führend, von den Groschen der von ihnen Betrogenen leben, im Gegensatz zu den Vertretern von Bildung, Talent und Wissen, spielen auch in der damaligen Zeitschriftenlitteratur eine große Rolle.

Den Funken ins Pulverfaß warf ein Vorgang in Sheffield, wo im Hause eines Arbeiters eine Büchse Schießpulver eine Explosion hervorrief, von der man behauptete, daß sie ein beabsichtigtes Attentat darstelle, indem man sich zugleich auf Vorgänge ähnlicher Art bezog, die gleichfalls in Sheffield in den letzten Jahren vorher sich ereignet hatten. Von allen Seiten erscholl der Ruf noch einer gründlichen Untersuchung des Treibens der trade unions, und diese selbst schlossen sich der Forderung an, um den Nachweis zu liefern, daß es sich um Vorgänge von rein örtlicher Bedeutung handele, für die die Gewerkschaften als solche durchaus nicht verantwortlich gemacht werden könnten. Eine im Februar 1867 eingesetzte königliche Kommission erhielt den Auftrag, eine eingehende Untersuchung anzustellen, die sich nicht auf die Vorgänge in Sheffield beschränken, sondern sich auf alle innerhalb der letzten 10 Jahre vorgekommenen Gewaltthätigkeiten erstrecken, auch nicht nur einzelne Vereine, sondern die ganze Thätigkeit der trade unions umfassen sollte.

Hierzu gesellte sich noch eine weitere Gefahr, die dadurch entstanden war, daß der oberste Gerichtshof (Queens Bench) in einer Entscheidung im Jahre 1867 dem Gesetze von 1825 eine Auslegung gab, nach welcher die Gewerkschaften keine Prozeßfähigkeit, also insbesondere nicht das Recht hatten, gegen ungetreue Kassenverwalter gerichtlich vorzugehen. Dadurch war das Vermögen der Vereine, das sich bereits auf eine Viertel Million Pfund belief, schutzlos den Angriffen solcher Personen preisgegeben. Applegarth berief deshalb Ende Januar 1867 nach London eine „Konferenz der amalgamierten Berufe“, die im wesentlichen aus den Mitgliedern der Junta und einigen ihnen nahestehenden Freunden bestand und von 1867 bis 1871 als das eigentliche Kabinett der trade union-Bewegung fungierte.

Eine wirksame Unterstützung leisteten auch in dieser schweren Zeit die bereits erwähnten „Christlichen Sozialisten“ insbesondere Frederic Harrison und der Professor Beesly. Webb[9] äußern sich dahin: „Es würde schwer halten, den Eifer und die geduldige Ergebenheit dieser Freunde des Trade-Unionismus und die Dienste, die sie demselben in der Stunde der Not geleistet haben, zu übertreiben.“ Unterstützt wurden die Bestrebungen der trade unions auch durch die im Jahre 1850 gegründete Gesellschaft zur Förderung der Staatswissenschaften, die 1860 einen aus den hervorragendsten Sozialpolitikern gebildeten Ausschuß zur Untersuchung der Thätigkeit der trade unions einsetzte.

Die Verhandlungen vor der königlichen Kommission bedeuteten einen vollen Sieg der Gewerkschaften. Die Kommission stellte fest, daß selbst in Sheffield vier Fünftel der dortigen Vereine sich an keinerlei Gewaltthätigkeiten beteiligt hätten, diese vielmehr ganz überwiegend von nicht organisierten Arbeitern ausgegangen seien. Allerdings stellte sich der Bericht keineswegs unbedingt auf die Seite der trade unions, insbesondere versuchte er darzulegen, daß derartige Vereinigungen den Arbeitern keinen wirklichen ökonomischen Vorteil brächten, aber trotzdem empfahl er, ihnen unter gewissen Voraussetzungen durch Anmeldung bei einer Registerbehörde gesetzliche Anerkennung zu gewähren. Diese Voraussetzungen waren die Beseitigung von Bestimmungen über die Lehrlingszahl, des Verbotes der Stückarbeit und der Zwischenkontrakte, sowie der gegenseitigen Unterstützung in Streikfällen. Während das Gesetz von 1825 die Verbindungen, die sich auf die Frage des Lohnes und der Ueberstunden beschränkten, von dem Makel der Ungesetzlichkeit ausnahm, empfahl die Kommission für die Zukunft, nur solche Vereine für ungesetzlich zu erklären, die geschaffen würden, um Handlungen zu vollführen, die einen Kontraktbruch enthalten oder zum Zweck der Weigerung, mit einer bestimmten Person zusammen zu arbeiten.

Die Minderheit der Kommission ging in dem von ihr erstatteten Sonderberichte noch weiter und stellte den Satz auf, der für die nächste Zeit den Mittelpunkt der politischen Bestrebungen der Gewerkschaften bildet, daß keine von einem Arbeiter begangene Handlung strafbar sein solle, die nicht ebenso strafbar sei, wenn sie von einem Anderen begangen werde, und daß keine von einer Verbindung von Arbeitern ausgeführte Handlung als strafbar angesehen werden solle, die nicht strafbar sei, wenn sie von einer Einzelperson vorgenommen werde.

Von diesem Berichte der Kommission datiert ein neues Stadium in der Stellungnahme der öffentlichen Meinung gegenüber den trade unions, die sich insbesondere auch in den Leitartikeln der Presse wiederspiegelt. Auch große Unternehmer, wie Brassey, äußerten sich öffentlich dahin, daß die Gewerkschaften erzieherisch auf die Arbeiter einwirkten, und daß ihre Thätigkeit die Kosten der Produktion nicht erhöhe, sondern vermindere.

Die Führer verfehlten nicht, diesen Sieg auszunutzen, und Anfang 1869 arbeitete der christlich-soziale Harrison einen Gesetzentwurf aus, den die Parlamentsmitglieder Hughes und Mundella im Parlamente einbrachten, und obgleich er nicht ohne weiteres zur Annahme gelangte, erklärte doch die Regierung sich bereit, im nächsten Jahre ihrerseits ein Gesetz vorzulegen.

In der That brachte sie im Jahre 1871 einen Gesetzentwurf ein, durch den die bisherigen Angriffe gegen die Gewerkschaften, soweit sie sich auf ihre angebliche Beschränkung der Freiheit des Gewerbes bezogen, künftig ausgeschlossen sein sollen. Jeder Verein sollte das Recht der Registrierung haben, sobald seine Statuten nicht gegen das Strafgesetz verstießen. Aber obgleich die Vorlage von den Unternehmern, als den Wünschen der trade unions zu weit entgegenkommend, wütend angegriffen wurde, enthielt sie Bestimmungen, welche für die letzteren sehr bedenklich waren: Es sollte nämlich jede Gewaltanwendung, Drohung oder Belästigung, die zu dem Zwecke verübt wurde, auf die Unternehmer oder Arbeiter einen Zwang auszuüben, streng bestraft werden. Die unbestimmten Ausdrücke der früheren Gesetze, wie „belästigen, hemmen, drohen, einschüchtern“ waren wieder aufgenommen; das Ausstellen von Piketts, das andauernde Hinterhergehen oder Beobachten von Personen und selbst das friedliche Zureden, sich einer Vereinigung anzuschließen, war ausdrücklich verboten. Aber obgleich die Gewerkschaftsführer nicht verfehlten, alle Fälle, in denen die Anwendung dieser Bestimmungen zu großen Härten geführt hatten, zu sammeln und geltend zu machen, und obgleich die Gewerkschaften selbst in zahlreichen Versammlungen dagegen protestierten, daß irgend eine Handlung, die sonst nicht strafbar sei, dies dadurch werden solle, daß sie zur Förderung der Arbeiterinteressen vorgenommen werde, gelang ihnen doch nichts Weiteres, als daß sie die Zerlegung des Entwurfes in zwei Teile durchsetzten, von denen der eine unter dem Namen Trade Unions Act die Gewerkschaften legalisierte, während der andere unter dem Titel „Criminal Law Amendment Bill“ sich als eine Ergänzung des allgemeinen Strafrechtes darstellte. Beide Gesetze wurden 1871 erlassen.

Die Bewegung, die durch diese Ereignisse in der Arbeiterwelt hervorgerufen wurde, führte übrigens zu einer wichtigen Neugestaltung der gewerkschaftlichen Organisation, nämlich zu der Schaffung jährlich wiederkehrender allgemeiner Gewerkschaftskongresse. Dieselben haben ihren Ursprung genommen von den trades councils. Wir haben bereits die im Mai 1864 in London und die im Juni 1866 in Sheffield abgehaltenen Konferenzen erwähnt, die gewissermaßen als Vorläufer zu betrachten sind. Aber der Gedanke, jährlich wiederkehrende Kongresse zu berufen, ging aus von den trades councils von Manchester und Salford, die im April 1868 ein Cirkular erließen, durch das sie alle bestehenden trade unions zu einem Pfingsten 1868 in Manchester abzuhaltenden Kongresse einluden. Derselbe war von 34 Abgeordneten als Vertretern von 118000 Mitgliedern besucht und bestimmte Birmingham als Ort des im folgenden Jahre abzuhaltenden 2. Kongresses. Derselbe tagte im August 1869 und konnte bereits die Zahl von 48 Abgeordneten als Vertreter von 250000 Mitgliedern aufweisen; dort wurde auch zuerst das später so wichtig gewordene parlamentarische Komitee eingesetzt.

Aber während diese Bewegung von der Provinz ausging, fand sie bei der Londoner Junta eine unfreundliche Aufnahme. An dem Kongreß in Manchester nahm außer dem in scharfer Opposition zu der Junta stehenden Potter kein einziger Londoner Vertreter teil, und in Birmingham waren freilich George Howell und Odger zugegen, weigerten sich aber, in das parlamentarische Komitee einzutreten. Obgleich hier beschlossen wurde, den nächsten Kongreß 1870 in London abzuhalten, unterließen es doch die Londoner Führer, ihn einzuberufen. Erst unter dem Drucke der oben mitgeteilten Ereignisse vollzog sich ein Umschwung, und so bildet der im März 1871 in London abgehaltene Kongreß den ersten, an dem die eigentlichen Führer der Bewegung teilnahmen. Dieser Umschwung erhielt auch äußerlich dadurch seinen Ausdruck, daß die im Januar 1867 begründete „Konferenz der amalgamierten Berufe“ sich im September 1871 zu Gunsten des parlamentarischen Komitees auflöste, indem die Führer Applegarth, Allam, Powell, Odger u. a. in das letztere eintraten.

Den hauptsächlichsten Gegenstand der gewerkschaftlichen Thätigkeit bildet in den nächsten vier Jahren die Bewegung für Abschaffung der Criminal Law Amendement Bill. Man berief sich insbesondere auf die Dehnbarkeit der in derselben enthaltenen Ausdrücke und die Ungerechtigkeit, daß entsprechende Maßregeln der Unternehmer, wie „schwarze Listen“ und „Führungszeichen“, nicht strafbar waren, und nachdem im Dezember 1872 verschiedene Londoner Gasheizer auf Grund des Gesetzes mit 12 Monaten Gefängnis bestraft waren, stellte man überall die bestimmte Forderung auf, alle auf die gewerkschaftlichen Kämpfe bezüglichen besonderen Strafbestimmungen zu beseitigen.

Der Kongreß von Sheffield 1874, auf dem 1191922 organisierte Arbeiter vertreten waren, zeigt uns den Einfluß der hervorgerufenen Entrüstung auf das Wachstum der Gewerkschaften.

Das Mittel, um zu einem Erfolge zu gelangen, boten die für das Jahr 1874 bevorstehenden Parlamentswahlen, indem man überall den Kandidaten der beiden großen Parteien die Frage nach ihrer Stellung zu jener Forderung vorlegte. Während nun die Liberalen sich durchaus ablehnend verhielten, stellten sich die Konservativen auf Seiten der Gewerkschaften, und so gelang es ihnen mit Hülfe der letzteren, einen entscheidenden Sieg zu erringen. An einigen Orten hatte man auch eigene Arbeiterkandidaten aufgestellt. Die Labour representation league hatte schon 1869 mit der Aufstellung Odgers den ersten Versuch dieser Art gemacht, und 1871 gelang es, von 13 Kandidaten wenigstens zwei durchzusetzen, so daß Alexander Macdonald und Thomas Burt als erste Arbeiterabgeordnete in das Parlament einzogen.

Die konservative Regierung löste denn auch ihr Wort ein, und so wurde 1875 die Criminal Law Amendement Bill widerrufen und durch den Conspiracy and Property Protection Act (38 u. 39 Vict. c. 86) ersetzt. Ebenso wurde das Master and Servant Law gänzlich aufgehoben, und es trat an dessen Stelle der Employers and Workmen Act (38 39 u. Vict. c. 90), der schon durch ihren Namen, insbesondere Ersetzung der Ausdrücke: „Herr“ und „Diener“ durch „Unternehmer“ und „Arbeiter“, die veränderte Grundauffassung anzeigt und den Gedanken von zwei selbständigen und gleichberechtigten Vertragsteilnehmern zum Ausdruck bringt. Die Bestrafung des Vertragsbruches wurde abgeschafft, Gefängnisstrafe soll nur den treffen, der eigenwillig einen Vertrag bricht, obgleich er weiß oder Grund hat, anzunehmen, daß die wahrscheinliche Folge seiner Handlungsweise die ist, daß Menschenleben gefährdet oder schwere körperliche Verletzungen verursacht werden oder daß wertvolles Eigentum der Zerstörung oder schweren Beschädigung ausgesetzt wird, das friedliche Ausstellen von Piketts wurde gestattet, die dehnbaren Begriffe „Zwang“ und „Belästigung“ wurden beseitigt und die Anwendung von Gewalt lediglich dem allgemeinen Strafgesetze unterstellt. Keine von einer Gruppe von Arbeitern begangene Handlung ist in Zukunft strafbar, sofern sie nicht auch bei ihrer Verübung durch einen Einzelnen und ohne Rücksicht auf die Stellung als Arbeiter strafbar ist. Darin lag aber zugleich die Zulässigkeit der neuen wirtschaftlichen Form ausgesprochen, nämlich den Arbeitsvertrag nicht mehr seitens des einzelnen Arbeiters, sondern kollektiv d. h. seitens der ganzen Arbeiterschaft eines bestimmten Gewerbes festzusetzen.

Man darf sich jedoch durch diese äußeren Erfolge nicht darüber täuschen lassen, daß innerlich der Trade-Unionismus sich auf absteigender Bahn befand. Der industrielle Aufschwung, der bis 1875 andauerte, hatte diese innere Zersetzung nicht hervortreten lassen, indem er der Bewegung einen äußeren Anstoß gab, aber sobald er nachließ, machte sich jener Umstand geltend und führte insbesondere Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre in Verbindung mit dem wirtschaftlichen Niedergange zu einer Krisis, die nur deshalb nicht in höherem Maße verhängnisvoll wurde, weil der Trade-Unionismus bereits eine zu starke Macht in der Arbeiterwelt erlangt hatte.

Wir haben oben die Vorzüge der Männer wie Applegarth und Allam gewürdigt, aber auch ihre Mängel nicht verschwiegen. War damals vor allem erforderlich, der Arbeiterbewegung das auf Lauterkeit des Charakters und Solidität der Geschäftsführung beruhende öffentliche Vertrauen zu sichern, so trat doch, nachdem dies erreicht war, der mit dem Uebermaße der Vorsicht psychologisch untrennbar zusammenhängende Mangel an Initiative immer schärfer hervor, und so groß die Autorität der alten Führer war, so wurden doch die Klagen über ihren „reaktionären Standpunkt“ immer lebhafter und führten zu wesentlichen Verschiebungen, deren wichtigste die Verlegung des Schwerpunktes von London in die Provinz war. Die Junta, die so lange die Führerschaft gehabt hatte, löste sich auf. Applegarth hatte schon 1871 sein Amt als Sekretär niedergelegt. Allam starb 1874. Odger trat aus der Gewerkschaftsbewegung zurück und widmete sich mehr der allgemeinen Politik. Umgekehrt hatte die Bewegung in der Provinz erheblich an Bedeutung gewonnen, und zwar insbesondere durch das Emporblühen von zwei Industriezweigen, die in London nicht vertreten waren. Der eine waren die Kohlenarbeiter, die, nachdem ihre Bewegung 1855 fast vollständig erloschen war, besonders unter ihrem bereits erwähnten Führer Macdonald einen außerordentlichen Aufschwung nahmen und auf dem vom 9.–14. November 1863 in Leeds abgehaltenen Kongresse eine Nationale Union bildeten. Allerdings trat derselben bald eine durch die Grubenarbeiter in Lancashire 1869 ins Leben gerufene andere Organisation, die amalgamierte Association der Bergarbeiter gegenüber, aber gerade diese Spaltung regte das Interesse an und so erreichte die Gesamtzahl der organisierten Bergarbeiter in wenigen Jahren die außerordentliche Höhe von 200000.

Die zweite dieser Arbeitergruppen waren die Baumwollarbeiter, die seit 1853 eine amalgamierte Association besaßen, aber erst seit 1869, insbesondere infolge der Bedeutung ihres Generalsekretärs Thomas Birtwistle, in den Vordergrund der Bewegung traten.

Diese beiden Organisationen, die Bergarbeiter einerseits und die Spinner und Textilarbeiter andererseits, bezeichnen aber zugleich auch die Vertreter von zwei entgegengesetzten Auffassungen für das wichtigste der Arbeiterinteressen, die Lohnfrage. Die eine dieser Auffassungen ist niedergelegt in dem System der „gleitenden Skala“ (sliding scale) und beruht auf dem Grundgedanken, daß der Lohn sich dem Preise des Produktes anzuschließen habe, sodaß er mit ihm steigt und fällt. Insbesondere in den Spinnereibezirken von Oldham und Bolton wurden Listen von 80 Druckseiten aufgestellt, um diesen Grundsatz in alle Feinheiten der Technik hinein zu verfolgen, wahre Kunstwerke der Berechnung, die ein solches Maß von Studium erforderten, daß man für den Sekretär ein besonderes Examen hierüber einführen mußte. Dieser Grundanschauung stellte Macdonald die entgegengesetzte gegenüber, daß unter allen Umständen ein die Aufrechterhaltung der Lebenshaltung des Arbeiters ermöglichender Lohnsatz (fair wage) zu zahlen sei, der seinerseits ein für den Preis bestimmender Faktor sein müsse.

Ein anderer Gegensatz, der aber sich nicht auf die Bergarbeiter und die Textilarbeiter beschränkte, sondern alle Gruppen in seinen Bereich zog, war die Stellung zu dem Eingriffe der staatlichen Gesetzgebung in die Fragen der Arbeiterinteressen, ein Punkt, der sich am schärfsten zuspitzte in der Ordnung der Arbeitsdauer. Während die eine Richtung hier jeden staatlichen Eingriff ausschloß, wollte die andere die gesetzliche Festlegung, insbesondere den Achtstundentag. Eine Mittelmeinung, auf die man sich zuweilen verständigte, beschränkte die Forderung auf Frauen und Kinder, verwarf aber den gesetzlichen Maximalarbeitstag für Männer, in der Erwartung, daß diese doch mittelbar durch jene beeinflußt werden würde.

Aber noch schärfer trat der Gegensatz der beiden Grundanschauungen hervor hinsichtlich der beiden großen Aufgaben der Gewerkschaften, nämlich einerseits der Unterstützung in den Notfällen des Lebens und andererseits der Erkämpfung günstigerer Arbeitsbedingungen. Gewiß stehen beide Richtungen, die Hülfskassenthätigkeit und die gewerkschaftliche im engeren Sinne, nicht in dem Verhältnisse, daß die eine die andere ausschlösse[10], aber offenbar ist es möglich, einseitig das Gewicht auf diese oder auf jene zu legen. Die alten Verbände, die unter der Leitung von Männern wie Applegarth und Allam groß geworden waren, gingen in der Wertschätzung der Hülfskassenpolitik so weit, daß sie in der That die gewerkschaftliche Seite, also die Vertretung der Arbeiterinteressen gegenüber den Unternehmern, in unangemessener Weise zurücktreten ließen.

Dieses Ueberwiegen der Unterstützungsthätigkeit führte endlich zu einer Praxis, die am tiefsten den Gegensatz der einen und der anderen Grundanschauung erkennen läßt. Es ist für eine Hülfskasse natürlich, daß sie bei der Aufnahme von Mitgliedern das Moment des Risikos in den Vordergrund rücken muß, daß sie „schlechte Risiken“ vermeidet und deshalb Personen oberhalb einer gewissen Altersgrenze überhaupt nicht mehr aufnimmt, da sie die Wahrscheinlichkeit einer baldigen Inanspruchnahme der Kasse bieten, ohne bereits entsprechende Beiträge gezahlt zu haben. Aber mit dieser Rücksicht steht der Gesichtspunkt der Solidarität und der Zweck, möglichst alle Angehörigen des Berufes zu vereinigen, um die gemeinsamen Interessen auch mit gemeinsamer Kraft zu vertreten, in offenbarem Widerspruche. Führte deshalb schon dieser Hülfskassenstandpunkt der alten großen Verbände zu einer Politik der Absonderung, so war es nur ein weiterer Schritt, daß dieselben nicht jedem Berufsangehörigen, sondern nur solchen den Eintritt gestatteten, die ein gewisses Maß von Leistungsfähigkeit boten und demgemäß einen bestimmten Lohnsatz verdienten. Damit war in der That der Grundsatz der Teilung der Arbeiterschaft in eine höhere und eine niedere Schicht, eine Aristokratie und eine rückständige Masse, ausgesprochen.

Führte nun der Verlust der Führerstellung der Hauptstadt mit Rücksicht darauf, daß keine einzelne der Provinzialstädte eine solche erlangte, zu einer Dezentralisierung des ganzen Trade-Unionismus, so gab die bezeichnete aristokratische Politik der großen Verbände den Anlaß, daß selbst innerhalb derselben Berufe eine Zersplitterung Platz griff, die häufig sogar zu Reibereien und Kämpfen führte. Streitigkeiten der einzelnen Gewerbe untereinander über ihre Abgrenzung, ähnlich denen der alten Zünfte, füllen die Protokolle der damaligen Gewerkschaftskongresse. Wir können also die etwa 1876 einsetzende und bis 1885 andauernde Periode in der Entwicklung der Trade-Unionismus bezeichnen als diejenige des Partikularismus und der Sonderpolitik, die notwendig eine Schwächung der ganzen Bewegung mit sich brachte. Demgemäß ist das charakteristische Moment dieser Periode der allgemeine Rückgang, die verlorenen Streiks und die Herabsetzung der Löhne. Der Gesamtbestand von Mitgliedern ging auf denjenigen von 1871 zurück, und auf dem Kongreß in London im Jahre 1881 waren nur 463899 Gewerkschaftler vertreten.

Einer besonderen Erwähnung bedarf die in diese Zeit fallende Landarbeiterbewegung, die mit dem Jahre 1872 einsetzt. Es war ja nur natürlich, daß, wenn alle Arbeitergruppen eine Verbesserung ihrer Lebenslage erlangten, auch die Landarbeiter glaubten, nicht zurückbleiben zu sollen, und das damals herrschende Organisationsfieber führte in Anlehnung an einen am 11. März 1872 ausgebrochenen Streik von 200 Landarbeitern in Warwickshire zur Gründung einer Nationalen Landarbeiter-Union, die schon am Schlusse des Jahres 100000 Mitglieder zählte. Aber obgleich die Bewegung in Josef Arch einen talentvollen Führer hatte und bei den industriellen Vereinen warme Unterstützung fand, war doch die Union innerhalb einiger Jahre auf wenige Tausend Mitglieder zurückgegangen und die Bewegung als erloschen anzusehen.

Auch die schon 1833/34 versuchte Organisation der weiblichen Arbeiter wurde in den folgenden Jahren von neuem in Angriff genommen, insbesondere von Emma Patterson, der Frau eines Tischlers, die, nachdem sie von einer Studienreise nach Amerika zurückgekehrt war, im April 1874 in den „Labour News“ einen Aufruf erließ, in dem sie die Notwendigkeit einer Organisation der weiblichen Arbeiter nachwies. Der Aufruf erregte allgemeine Aufmerksamkeit, und schon nach kurzer Zeit hatte sich ein Komitee gebildet, das am 13. Juli 1874 seine erste Sitzung hielt und die „Womens Protective and Provident League“ begründete. Abweichend von dem ursprünglichen Plane von Mrs. Patterson, einen allgemeinen Arbeiterinnenverein ins Leben zu rufen, beschloß man, die Arbeiterinnen nach den verschiedenen Gewerben zu organisieren. Die League, die später den Namen „Womens trade union provident league“ annahm, besteht noch heute und hatte im Jahre 1894 45000 Mitglieder. Mrs. Patterson starb 1886, doch fand sie in Lady Dilke eine gleichwertige Nachfolgerin. In den folgenden Jahren trat der League ein ähnlicher Verein unter dem Namen „National Union of Working Women“ mit gleichen Zielen zur Seite.

Anfangs hatten diese Bestrebungen nicht allein mit der Indolenz der Frauen selbst und der Abneigung der öffentlichen Meinung, sondern auch mit dem Widerstande der trade unions zu kämpfen, die auf dem alten bürgerlichen Standpunkte standen, daß die Frau ins Haus gehöre. Später drang jedoch die Einsicht durch, daß die Organisation der Arbeiterinnen in dem eignen Interesse der Männer liege, und so beschloß der Kongreß von Dundee 1889 ausdrücklich, dieselbe zu unterstützen.

Die Periode von 1875–1885 ist aber nicht allein, wie schon bemerkt, eine solche der Zersplitterung, sondern auch eine der inneren Auflösung und Schwäche. Die Führer, die an die Stelle der alten Mitglieder der Junta getreten waren, insbesondere Henry Broadhurst, John Burnett, Prior und George Shipton, übernahmen von ihren Vorgängern die Politik der Bedächtigkeit und Vorsicht. Die Kongresse lehnten grundsätzlich die Verhandlung tiefer eingreifender Fragen ab, und da man auch die innere Organisation als eine Aufgabe der einzelnen Vereine ansah, so gestalteten sich die Kongresse immer mehr zu bloßen Auseinandersetzungen persönlicher Art unter den Mitgliedern. In allen Fragen der Taktik und des Prinzips herrschte stets die größte Einstimmigkeit, indem von der durch das parlamentarische Komitee vorbereiteten Tagesordnung alle gewerkschaftlichen Streitpunkte ausgeschlossen waren. Auch in dem parlamentarischen Komitee selbst herrschte völlige Ruhe; man wählte in der Regel dieselben Mitglieder wieder, und so war H. Broadhurst 14 Jahre lang Vorsitzender, bis er als Unterstaatssekretär in das Ministerium des Innern berufen und durch Shipton ersetzt wurde.

Die einzige Angelegenheit von größerer Bedeutung, die in dieser Periode von den Gewerkschaften eifrig betrieben wurde, war die Regelung der Haftpflicht der Unternehmer bei Unfällen. Nach dem gemeinen Rechte in England ist Jeder verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, den er selbst oder seine Angestellten im Rahmen ihrer Thätigkeit verschuldet haben. Aber von diesem Grundsatze besteht eine wichtige Ausnahme für die „Arbeitsgemeinschaft“, indem er nicht Platz greift, falls der Schaden durch einen bei derselben Arbeit Beteiligten verursacht ist. Hierdurch ist die Entschädigungsbefugnis der Arbeiter in den meisten Fällen ausgeschlossen. Obgleich es der Agitation der Gewerkschaften gelang, im Jahre 1880 ein Gesetz (Act. 43 u. 44 Vict. c. 52) durchzubringen, welches eine teilweise Reform darstellt, indem das Parlament die Verpflichtung der Unternehmer aussprach, ihre Arbeiter gegen Unfall zu versichern, so war doch dadurch wenig geholfen, da den Unternehmern das „contracting out“ gestattet, d. h. die Befugnis gegeben war, die gesetzliche Bestimmung durch den Arbeitsvertrag auszuschließen, wovon sie begreiflicherweise weitgehend Gebrauch machten. In der Parlamentssession 1893/94 nahm das Unterhaus ein Gesetz an, durch welches die ganze Bestimmung über die Arbeitsgemeinschaft beseitigt und der Arbeiter jedem anderen Staatsbürger gleichgestellt, auch das contracting out für unwirksam erklärt wurde; doch scheiterte die Vorlage im Oberhause und so ist eine befriedigende Ordnung der Angelegenheit noch heute nicht erzielt.

Im übrigen verhielten sich die trade unions gegen alle Vorschläge, die in der gleichen Zeit die Arbeiter anderer Länder bewegten, völlig ablehnend, und noch auf den Kongressen von 1882 und 1883 wurden Anträge hinsichtlich der Ausdehnung des Wahlrechts auf alle erwachsenen Männer mit großer Mehrheit verworfen. Dagegen erwärmte man sich für die Schaffung von bäuerlichen Stellen und eines eignen Hauses für jeden Arbeiter, sowie die Gründung von Produktivgenossenschaften, während man jeden staatlichen Eingriff in den Arbeitsvertrag grundsätzlich verwarf. Ueberhaupt geriet der Trade-Unionismus völlig in das Fahrwasser des bürgerlichen wirtschaftlichen Liberalismus, und einzelne vom sozialen Standpunkte als Fortschritte zu begrüßende Maßregeln sind lediglich der liberalen Partei im Unterhause ohne Mitwirkung der trade unions zuzuschreiben. Dazu gehört z. B. das Gesetz, welches die Auszahlung des Lohnes in Schankwirtschaften verbietet, hinsichtlich dessen das parlamentarische Komitee sich zwar zustimmend äußerte, aber mit der Bemerkung, daß das Gesetz für die organisierten Arbeiter nicht notwendig sei. In derselben Weise erklärte man 1877 hinsichtlich einer Verschärfung des Druckverbotes kein Bedürfnis anerkennen zu können, und erst 1887 gelang es, ein solches Gesetz zur Annahme zu bringen.

Ein Umschwung der Anschauungen wurde zuerst angebahnt durch die in die Jahre 1880–1883 fallende ganz ungewöhnliche Verbreitung des Buches: „Fortschritt und Armut“ von dem Amerikaner Henry George mit seinen Forderungen der Verstaatlichung des Grund und Bodens bezw. der Besteuerung der Grundrente. Hier war ein neuer Gedanke in die Geister geworfen und zum Nachdenken darüber angeregt, ob nicht in den Unterlagen der bestehenden Wirtschaftsordnung ein Grund für die unbefriedigende Lage der Arbeiterklasse zu finden sei. Der Hinweis darauf, daß die ungemeine Steigerung der Produktion und des Gütervorrates infolge der Fortschritte der Technik allen Bevölkerungsklassen zu gute kommen müsse, während er bis jetzt wegen Mangels angemessener Verteilung nur zu jähem Wechsel von Perioden des Aufschwunges und tiefgreifender Krisen Anlaß gebe, führte dazu, sozialistische Anschauungen, deren Verbreitung früher vergeblich versucht war, dem Verständnisse näher zu bringen.

Im Zusammenhang hiermit steht die Thätigkeit der Fabian Society, die 1883 gegründet wurde und durch die Massenverbreitung ihrer „Fabian Essays in Socialism“ und „Fabian Tractats“ sowie durch Tausende von Vorträgen einen weitgehenden Einfluß auf die öffentliche Meinung, insbesondere auch auf die Arbeiterschaft gewann. Vorwiegend aus gebildeten Kreisen hervorgehend, vertritt die Gesellschaft einen gemäßigten Sozialismus, den sie nicht plötzlich und gewaltsam, sondern schrittweise und allmählich zu verwirklichen bestrebt ist, wie sie in dem von Fabius cunctator entnommenen Namen andeuten will.

Unterstützung fanden die theoretischen Erörterungen durch statistische Erhebungen über die Notlage der besitzlosen Klassen, wie sie von mehreren Seiten ins Werk gesetzt wurden. Besondere Verdienste erwarb sich in dieser Beziehung ein reicher Großkaufmann, Charles Booth, der 1886 eine systematische Untersuchung über die Verhältnisse in London einleitete, aus der sich ergab, daß 1¼ Millionen Menschen unter die von ihm gezogene „Linie der Armut“ fielen, daß 32% der Bevölkerung der Hauptstadt in einem Zustande chronischer Armut lebten, die nicht nur die Entwickelung zu höherer Kultur, sondern sogar die Vorbedingungen physischer Gesundheit und gewerblicher Leistungsfähigkeit ausschloß.

So war der Boden vorbereitet, daß neben den beiden bisherigen gewerkschaftlichen Richtungen, von denen die eine die Hülfskassenthätigkeit, die andere den Kampf um bessere Arbeitsbedingungen in den Vordergrund stellte, sich eine dritte entwickeln konnte, die den Schwerpunkt in die Ordnung des Arbeitsverhältnisses durch staatliche Maßregeln vorlegte, die sich im übrigen aber wieder abstuft von dem Standpunkte des Staatssozialismus bis zum reinen Kollektivismus und der Anhängerschaft der Marxistischen Sozialdemokratie.

Einen bedeutenden Einfluß auf diese Entwickelung haben vor allem zwei Männer gewonnen, deren Stetigkeit bis zu einem gewissen Grade für die Stellung der heutigen englischen Arbeiterschaft typisch ist, nämlich: Burns und Mann.

John Burns, 1859 in Battersea geboren, beteiligte sich schon als Lehrling in einer Maschinenfabrik an öffentlichen Versammlungen, trat dann dem amalgamierten Maschinenbauervereine bei und benutzte die Dauer einer Beschäftigung in Westafrika zum gründlichen Studium der Schriften von Adam Smith und John Stuart Mill. In der socialdemocratic federation, der er 1883 beitrat, wurde er bald das hervorragendste Mitglied; seinem Einflusse verdankten insbesondere die Dockarbeiter in dem unten zu erwähnenden großen Streik ihre Erfolge. Bei den Wahlen 1892 wurde er für Battersea in das Parlament gewählt und auf dem Trade-Unions-Kongreß von 1893 wurde er Vorsitzender des parlamentarischen Komitees.

Auch Tom Mann, der 1856 in Foleshill geboren wurde, ist Maschinenbauer und trat 1878 dem amalgamierten Verein bei. Nachdem er sich insbesondere an den George'schen Schriften gebildet und 1884 durch einen Aufenthalt von 6 Monaten die nordamerikanischen Verhältnisse kennen gelernt hatte, wurde auch er Mitglied der socialdemocratic federation und gab zu Gunsten seiner Agitationsthätigkeit seinen bürgerlichen Beruf auf. Auch er war 1889 an den großen Streiks der Gasarbeiter und der Dockarbeiter hervorragend beteiligt und wurde demnächst Vorsitzender in dem Gewerkvereine der letzteren. 1891 wurde er in die königliche Kommission zur Untersuchung der Arbeiterverhältnisse berufen; 1894 wurde er Sekretär der neugebildeten unabhängigen Arbeiterpartei.

Das Element, welches jetzt neu in die Arbeiterbewegung eingeführt wurde und die Begründung einer neuen Periode bedeutet, waren die ungelernten Arbeiter, die von den alten trade unions grundsätzlich ausgeschlossen waren und nun in dem Sozialismus das neue Evangelium der Befreiung begrüßten. Für sie war nicht allein die Hülfskassenpolitik unverwendbar, da sie bei ihren geringen Löhnen nicht imstande waren, erhebliche Beiträge zu leisten, sondern auch der gewerkschaftliche Kampf aussichtslos, da ihre Kraft zu gering war, um selbst bei Zusammenfassung einen ausreichenden Machtfaktor zu bilden. Ihnen blieb deshalb nichts übrig, als sich an die Hülfe des Staates zu wenden.

Vor die Oeffentlichkeit trat die neue sozialistische Bewegung zuerst im Februar 1886 durch Organisierung einer Anzahl Arbeitslosenversammlungen, bei denen es zu großen Tumulten kam. Die deshalb gegen die Führer Hyndman, Burns, Champion und Williams wegen Aufruhrs erhobenen Anklagen führten jedoch zu Freisprechungen.

Hieran schloß sich dann die Periode der großen Streiks. Eingeleitet wurde sie durch den im Juli 1888 wegen harter Behandlung unternommenen Ausstand von 672 „Zündholz-Fabrikmädchen“ in London, die, von Frau Annie Besant ins Leben gerufen, eine so allseitige Unterstützung im Publikum fand, daß unter dem Drucke der öffentlichen Meinung die Unternehmer nachgeben und Abhülfe schaffen mußten. Dieser Sieg bedeutete eine ganz neue Entwickelung der Arbeiterverhältnisse. Hatte es sich bisher lediglich darum gehandelt, die Kräfte der streikenden Teile gegeneinander zu messen, so hatten hier Arbeiterinnen einen Erfolg erzielt ohne Hülfsmittel und ohne Organisation, nicht aus eigener Kraft sondern durch das Eingreifen der unbeteiligten Bevölkerungsklassen. Offenbar war unter solchen Umständen auch für die ungelernten Arbeiter eine Besserung möglich.

Nachfolge fand das Vorgehen der Zündholzarbeiterinnen bei den Londoner Gasarbeitern, die eine Union der Gasarbeiter und sonstigen Arbeitsleute (Gas workers and general labourers' union) gründeten und ohne Streik die Herabsetzung der Arbeitszeit von 12 auf 8 Stunden, verbunden mit einer kleinen Lohnerhöhung, erreichten.

Aber den Höhepunkt der Bewegung bildet der große Dockarbeiterstreik. Die Arbeit in den Docks und beim Beladen und Entladen der Schiffe im Londoner Hafen ist naturgemäß eine sehr ungleichmäßige, da sie durch das Eintreffen der Schiffe bedingt ist. Deshalb halten die Dockverwaltungen und Werftbesitzer nur einen kleinen Stamm fester Arbeiter, die sie im Bedarfsfalle aus den Reihen der sog. Zufallsarbeiter (Casuals) durch diejenigen ergänzen, die sich arbeitsuchend vor den Thoren der Docks drängen, um bei einer sich bietenden Gelegenheit die Ersten zu sein, die Beschäftigung erhalten. Aber nicht allein dauert diese oft nur wenige Stunden, sondern infolge des Ueberangebotes sind auch die Löhne auf das äußerste gedrückt, und außerdem führt das Herumtreiben ohne Arbeit zu einer großen moralischen Gefahr. Auf die Klasse dieser bejammernswerten Menschen richteten die Londoner Sozialisten ihre Fürsorge, indem sie eine Organisation derselben ins Leben zu rufen versuchten. Nachdem diese Versuche anfangs wenig Erfolg gehabt hatten, brachte am 12. August 1889 ein unbedeutender Streit einen Ausstand der Arbeiter auf dem South West India Dock zum Ausbruche, der sich unter Führung von Ben Tillet (der selbst Arbeiter in einem Thee-Lagerhause war) und Beihilfe von John Burns und Tom Mann, wie ein Lauffeuer auf alle Docks nördlich der Themse ausbreitete. Auch die beiden großen Vereine der Stauer traten auf die Seite der Streikenden, und so hatten sich binnen einer weiteren Woche alle am Themseufer beschäftigten Arbeiter dem Streik angeschlossen, der über vier Wochen hindurch den größten Hafen der Welt völlig lahm legte. Ein förmlicher Enthusiasmus für die Streikenden bemächtigte sich aller Gesellschaftsklassen, so daß nicht weniger als 48736 Pfund zur Unterstützung eingingen, und unter dem Drucke der öffentlichen Meinung gelang es der Vermittelung hervorragender Personen, insbesondere des Erzbischofs Kardinal Manning, alle Forderungen der Arbeiter, die in der Erhöhung des Lohnes auf 6 Pence für die Stunde, der Abschaffung der Zwischenverdingungen und der Stückarbeit, Mehrvergütung für Ueberzeit und Mindestanstellung auf vier Stunden bestanden, durchzusetzen.

Ueberall wurden jetzt Vereine der ungelernten Arbeiter ins Leben gerufen, deren Mitgliederzahl sich innerhalb Jahresfrist auf 200000 belief. An die beiden großen Flutwellen in dem englischen Trade-Unionismus von 1833/34 und 1873/74 hatte sich die dritte angeschlossen.

Der Geist dieser neuen Unionen war ein wesentlich anderer, als bei den alten. Geringe Beiträge bei großen Mitgliederbeständen bedingten schon für sich allein die Ablehnung der Unterstützungspolitik; umsomehr mußte deshalb der Kampfcharakter in den Vordergrund treten. Als hauptsächlichste Ziele bezeichnete man die Verringerung der Arbeitszeit und die Beseitigung der Sonntagsarbeit.

Naturgemäß übte dieser „Neue Unionismus“ erheblichen Einfluß auch auf diejenigen Kreise, die ihm nicht unmittelbar angehörten, und zwar nach zwei Seiten, nämlich sowohl auf die alten Gewerkschaften, wie auf die Entwickelung des eigentlichen Sozialismus. Hatte auch die Sozialdemokratie im deutschen Sinne, insbesondere die Marxistische Propaganda in England zunächst wenig Boden gefunden, so war sie doch gegen Ende der 80er Jahre immer mehr gewachsen und stand auf dem Sprunge, größere Kreise insbesondere unter den ungelernten Arbeitern zu ergreifen. In dem Hauptorgane derselben, der „Justice“, und zwar in den Jahrgängen 1884–1889 und in den Veröffentlichungen der socialdemocratic federation finden wir starke Anklänge an R. Owen und die Periode von 1833/34. Nicht allein die Vereinigung aller Arbeiter ohne Unterschied und in allen Ländern der Welt zu einem einzigen großen Bunde und die Herstellung einer umfassenden Republik auf Grundlage genossenschaftlicher Produktion und Gemeinbesitz aller Produktionsmittel wird unter ausdrücklicher Anlehnung an Owen gefordert, sondern auch die Anwendung von Gewalt wird entweder mit den Worten des kommunistischen Manifestes ausdrücklich empfohlen oder mindestens als eine offene Frage behandelt, deren Entscheidung von dem Verhalten der besitzenden Klassen abhängen werde.

Hierin bewirkte das Jahr 1889 einen weitgehenden Umschlag, indem es „den Strom der sozialistischen Arbeiterbewegung aus revolutionären in konstitutionelle Kanäle leitete“[11]. Der Plan, „die Arbeiter aller Gewerbe und aller Grade zu einem Ansturm auf das mörderische Monopol der Minderheit zu vereinigen“, wird mit dem Aufschwunge der politischen Demokratie von der Tagesordnung abgesetzt. Gerade als der Kampf der Dockarbeiter sich zur Entscheidung neigte, flackerte für einen Augenblick die Idee eines Generalstreikes auf, aber nur, um auch alsbald als unausführbar aufgegeben zu werden. Als die neuen Führer der Bewegung den Problemen der Verwaltung gegenüber wirklich Stellung zu nehmen hatten, ließ man die speziell Owenschen Merkmale der sozialistischen Propaganda ruhig fallen[12].

Burns wurde im Januar 1889 in den Londoner Grafschaftsrat gewählt und mußte sich gerade dort auf praktischem Gebiete bald von der Unmöglichkeit der sozialistischen Pläne überzeugen. Es kann deshalb nicht überraschen, daß sowohl er als Tom Mann der socialdemocratic federation den Rücken kehrten, wofür sie von deren Anhängern mit den heftigsten Angriffen überhäuft wurden. „Als die „neuen Unionisten“ abtrünnig wurden, hörte der revolutionäre Sozialismus auf, um sich zu greifen, und der Wetteifer in der Propaganda für den Kampf um gesetzliche Reformen wurde das bezeichnende Merkmal der englischen sozialistischen Bewegung[13].“

Noch interessanter als die Auseinandersetzung, welche der Neu-Unionismus mit der Sozialdemokratie zu vollziehen hatte, ist diejenige mit dem alten Unionismus und der Versuch des Sozialismus, dort Eingang zu erhalten. Den ersten Versuch, den Boden für sozialistische Ideen zu ebnen, unternahm Adam Weiler, ein Freund von Marx, und eifriges Mitglied der Internationale 1878 auf dem Kongresse in Bristol, indem er zu Gunsten der gesetzlichen Beschränkung der Arbeitszeit der Männer eine Rede hielt und im folgenden Jahre einen Antrag zu Gunsten der Nationalisierung des Grund und Bodens einbrachte, der aber nicht einmal eine zweite Unterschrift zu erlangen vermochte. Im Jahre 1882 sah man bereits die Wirkung der Georgeschen Lehre, und derselbe Antrag wurde mit 71 gegen 31 Stimmen angenommen. Allerdings schien dies mehr ein Zufallserfolg gewesen zu sein, denn in den nächsten 5 Jahren wurde der gleiche Antrag stets abgelehnt. Aber die Minderheiten stiegen von Jahr zu Jahr, und nachdem 1887 in Swansea der Antrag eine kleine Mehrheit erlangt hatte, wurde er 1888 in Bradford sogar mit 66 gegen 5 Stimmen zum Beschlusse erhoben.

Hinsichtlich der gesetzlichen Regelung der Arbeitsdauer gelangte Weiler noch rascher zum Siege, indem er 1883 eine Resolution durchsetzte, durch die das parlamentarische Komitee beauftragt wurde, Schritte zu thun, um für alle Arbeiter im Dienste öffentlicher Behörden oder von Gesellschaften, die vom Parlamente mit Vollmachten ausgestattet seien, die gesetzliche Beschränkung der Arbeitsdauer auf 8 Stunden herbeizuführen. Da der Beschluß nur bei geringer Beteiligung gefaßt war, so suchte das parlamentarische Komitee ihn zunächst ebenso zu ignorieren, wie denjenigen hinsichtlich der Nationalisierung des Grund und Bodens. Aber die auf Beschluß der beiden folgenden Kongresse vorgenommenen Urabstimmungen bewiesen, daß der Gedanke selbst in solchen Unionen der herrschende geworden war, die früher durchaus gegnerisch gesinnt gewesen waren, und ferner, daß die bisherige Zulässigkeit der Ueberstunden dahin geführt hatte, den Neunstundentag zu einer Illusion zu machen, indem über die Hälfte der Arbeiter Ueberschichten hatte.

Unter den Bergarbeitern führte diese Frage zu einer Spaltung und einem scharfen Gegensatze zwischen den Bezirken von Northumberland und Durham auf der einen und den übrigen auf der andern Seite, indem die ersteren die gesetzliche Beschränkung der Arbeitsdauer selbst für Knaben ablehnten, während die letzteren sie befürworteten. Die Leitung der National-Union war freilich seit dem 1881 erfolgten Tode Macdonalds in die Hände der Führer von Northumberland gefallen und hielt deshalb an dem Prinzip der gleitenden Skala und Bekämpfung der gesetzlichen Regulierung fest, aber die Folge hiervon war, daß, nachdem der Streit auf den jährlichen Bergarbeiterkongressen von 1885–1888 mit steigender Erbitterung geführt war, auf einer im September 1888 in Manchester abgehaltenen Konferenz eine Gegenorganisation in der Föderation der Bergarbeiter (miners federation) gegründet wurde, der sich allmählich alle Bezirke außer Northumberland und Durham anschloßen. Im Jahr 1893 zählt die Förderation bereits über 200000 Mitglieder und ist damit die stärkste aller bestehender Unionen geworden.

Einen letzten Gegenstand des Streites bildete die Frage der internationalen Kongresse, die insofern mit der Stellung zum Sozialismus zusammenhing, als dessen Gegner mit der festländischen Sozialdemokratie keine Berührung haben wollten und deshalb jenen Gedanken bekämpften. Schon 1883 und 1886 hatte das parlamentarische Komitee nur ungern und auf ausdrücklichen Beschluß des Kongresses die beiden internationalen Zusammenkünfte in Paris[14] beschickt. Den Beschluß, 1887 nach London einen Kongreß zu berufen, hatte es einfach unausgeführt gelassen, und erst einem nochmaligen Beschlusse in Swansea 1887 gelang es, den Widerstand zu überwinden, so daß 1888 ein internationaler Kongreß in London abgehalten wurde, wobei das Komitee nur die Beschränkung durchgesetzt hatte, daß von demselben die deutsche Sozialdemokratie ausgeschlossen werden sollte.

Unter diesen Umständen wurde die Stellung der alten Führer und insbesondere des parlamentarischen Komitees immer schwieriger; seine alten Forderungen mußte es, da sie den Anschauungen der Mehrheit der Kongresse widersprachen, Schritt für Schritt fallen lassen, während es sich auf der anderen Seite sträubte, dafür die neuen an die Stelle zu setzen. Der einzige Punkt, hinsichtlich dessen in den Jahren 1884–1894 eine erfolgreiche Thätigkeit zu verzeichnen ist, besteht in der eingeleiteten Agitation zur Erlangung „gerechter Löhne“ (fair wages), indem man die staatlichen und städtischen Behörden zu veranlassen suchte, Lieferungen nur unter der Bedingung zu vergeben, daß an die Arbeiter die von den trade unions anerkannten Löhne gezahlt würden. Allmählich ist dies in dem Maße gelungen, daß 1894 bereits 150 städtische Behörden diesen Grundsatz angenommen hatten. Den staatlichen Behörden ist dies durch einen Parlamentsbeschluß vom Jahre 1895 ausdrücklich zur Pflicht gemacht.

Trotzdem wurde der Gegensatz immer schärfer und würde bereits 1889 auf dem Kongresse in Dundee zu einem Sturze des parlamentarischen Komitees geführt haben, wenn nicht die Sozialisten den Fehler gemacht hätten, die Gegner in gehässiger Weise persönlich anzugreifen, wodurch sie die Stimmung in der Weise gegen sich aufbrachten, daß der Kongreß mit einer entschiedenen Niederlage der Sozialisten endete.

Aber schon das nächste Jahr brachte in Liverpool den Umschwung. Der eigene Verein von Henry Broadhurst hatte sich für den Achtstundentag erklärt, und nachdem auch der Kongreß mit 193 gegen 155 Stimmen sich diesen Standpunkt zu eigen gemacht hatte, sah Broadhurst sich gezwungen, seine Stellung als Sekretär des parlamentarischen Komitees niederzulegen[15]. Sein Nachfolger wurde Fenwick, der Vertreter der Kohlenarbeiter von Northumberland, der zwar ebenfalls ein Anhänger der liberalen Politik war, den sozialistischen Forderungen aber nicht so schroff gegenüberstand, wie Broadhurst. Auch Shipton erklärte seine Bekehrung zu den neuen Anschauungen, und so war der Kongreß von Liverpool ein ebenso entschiedener Sieg der sozialistischen Anschauungen, wie der von Dundee eine Niederlage derselben gewesen war.

Im folgenden Jahre hat man dann allerdings in Newcastle den gefaßten Beschluß ganz wesentlich eingeschränkt, indem man die Ausnahme beifügte, daß der Achtstundentag da nicht zur Anwendung gelangen solle, wo die Mehrheit der organisierten Mitglieder eines Gewerkes in geheimer Abstimmung ihn ablehne, aber in dieser Form ist die Forderung auch 1892 auf dem Kongresse von Glasgow mit überwältigender Mehrheit und 1893 in Belfast mit 197 gegen 8 Stimmen angenommen. Seitens der Regierung ist in allen Kriegs- und Marinewerkstätten der achtstündige Arbeitstag eingeführt, und es ist wahrscheinlich, daß diese Einrichtung immer mehr Nachahmung finden wird.

Ganz ähnlich ist der Verlauf gewesen hinsichtlich der eigentlichen sozialistischen Grundforderung, nämlich der Ersetzung der Privatproduktion durch die kollektive. Wie schon erwähnt, hatte 1888 der Kongreß von Bradford die Verstaatlichung des Grund und Bodens gefordert, aber erst in Belfast wurde dies auf alle Mittel der Produktion ausgedehnt durch den am 6. September 1893 mit 137 gegen 97 Stimmen gefaßten Beschluß, nur solche Kandidaten zu unterstützen, die für diesen Programmpunkt einträten. Dieser Beschluß wurde am 6. September 1894 in Norwich mit 219 gegen 61 Stimmen bestätigt.

Der Verschiebung in der prinzipiellen Richtung, wie sie in dem Programme zum Ausdruck kommt, hat auch eine Aenderung in den leitenden Personen entsprochen. Während 1893 Fenwich trotz seines antisozialistischen Standpunktes als parlamentarischer Sekretär nochmals wiedergewählt wurde, da man noch keinen geeigneten Ersatzmann besaß, hat man ihn 1894 in Norwich fallen lassen und an seine Stelle den Bergmann Samuel Woods gewählt, der den Sozialisten wesentlich näher steht, indem er zwar ein Gegner der Verstaatlichung der Produktionsmittel ist, aber für den gesetzlichen Achtstundentag eintritt. Der ausgesprochene Sozialist Tom Mann unterlag mit einer starken Minderheit.

Auf dem vom 2. bis 6. September 1895 in Cardiff abgehaltenen Kongresse ist nun aber ein Rückschlag erfolgt, der sich aus der, durch Rückgang der „neuen“ G.-V., der ungelernten, insbesondere der Dockarbeiter hervorgerufenen Verschiebung erklärt. Der parlamentarische Ausschuß hatte bereits eine Reihe von Veränderungen der Geschäftsordnung beschlossen, die der älteren Richtung im Verhältnis zu der jüngeren ein Uebergewicht verschaffen mußten, nämlich, daß nur solche Vertreter zugelassen werden sollten, welche den Beruf, den sie vertreten, auch thatsächlich ausüben oder Beamte einer Organisation sind, daß ferner die lokalen Gewerkschaftskartelle, deren bisherige Beteiligung eine Doppelvertretung bedeutete, ausgeschlossen sein, und daß die Abstimmung nicht mehr nach der Zahl der erschienenen Vertreter, sondern nach der Mitgliederzahl der vertretenen Vereine (je 1 Stimme auf 1000 Mitglieder) stattfinden solle. Durch diese Aenderungen war das Stimmenverhältnis der neuen zu den alten Vereinen auf 357 zu 604 herabgesetzt, und so wurde denn der Antrag angenommen, die Verstaatlichung nicht für alle Produktionsmittel, sondern nur für den Grund und Boden, die Bergschätze und die Eisenbahnen und daneben die Kommunalisierung der Werft- und Häfenbetriebe zu fordern. Allerdings wurde beschlossen, den deutschen Sozialdemokraten die Sympathie des Kongresses für ihren Kampf gegen die Behörden auszusprechen und gegen die Uebergriffe der letzteren zu protestieren, doch wurden in den parlamentarischen Ausschuß nur zwei Sozialisten (Thorne und Wilson) gewählt. Als Sekretär wurde Samuel Woods wiedergewählt.

Diese antisozialistische Strömung ist auf dem Kongresse in Edinburgh (7. bis 12. September 1896) noch entschiedener zum Ausdrucke gelangt. Zunächst machte sich dies geltend bei der Beratung des von dem parlamentarischen Ausschusse erstatteten Jahresberichtes, der sich über den kurz vorhergegangenen internationalen Arbeiter- und Gewerkschaftskongreß in London[16], den ersten, auf den die trade unions gemeinschaftlich mit der Sozialdemokratie getagt hatten, dahin äußerte, daß man zwar über die Nützlichkeit derartiger Kongresse kein Urteil fällen wolle, daß man aber doch fragen dürfe, „ob es angesichts der Dinge, die sich auf diesem Kongresse ereignet haben, und der Erfahrungen, die dort gesammelt wurden, für die trade unions eine weise und kluge Politik sei, sich in Zukunft mit Kongressen dieser Art zu identifizieren“. Der von sozialistischer Seite gestellte Antrag, diesen Satz zu streichen, wurde nach einer lebhaften Auseinandersetzung zwischen Anhängern und Gegnern des Sozialismus mit 143 gegen 91 Stimmen abgelehnt.

Ein anderer Antrag von Ben Tillet, der dahin ging, daß zukünftige internationale Kongresse nur aus wirklichen („bona fide“) Vertretern von Arbeiterorganisationen bestehen und daß die Vertretung nach der Ordnung der trade unions-Kongresse geregelt werden solle, richtete sich nicht geradezu gegen die Sozialdemokratie, zumal der Antragsteller selbst als ein gemäßigter Sozialist gilt, bedeutet aber doch die Ausschließung der politischen Parteien als solcher und insbesondere der Parteiführer von den Kongressen. Der Antrag wurde mit 172 gegen 11 Stimmen angenommen.

Den Hauptpunkt bildete auch jetzt wieder die Stellung zum Kollektivismus. Die schottischen Buchdrucker beantragten folgende Erklärung: „Der Kongreß ist der Ansicht, daß den Interessen der Arbeiter am besten gedient wird, wenn das Land und die Produktions-, Verteilungs- und Austauschmittel verstaatlicht werden; er beauftragt den parlamentarischen Ausschuß, einen dahin gehenden Gesetzentwurf auszuarbeiten und alsbald einzubringen.“ Demgegenüber beantragte die Gewerkschaft der Webstuhl-Aufseher: »Der Kongreß beschließt, die auf dem Kongresse von Norwich am 6. September 1894 beschlossene Resolution von Keir Hardie aufzuheben und an ihre Stelle die folgende zu setzen: „Der Kongreß ist der Ansicht, daß es zur Aufrechterhaltung der britischen Industrie durchaus notwendig ist, den Grund und Boden, die Bergwerke, Mineralien, Berggerechtigkeiten, Wegeanlagen und Eisenbahnen zu verstaatlichen und alles Wasser, künstliche Licht und alle Straßenbahnen zu kommunalisieren.“ Dadurch, daß dieser Antrag die Aufhebung der Resolution von Norwich forderte, stellte er sich in ausdrücklichen Gegensatz zu dem Programme des Kollektivismus und setzte an dessen Stelle dasjenige der Bodenbesitzreformer, indem er die Verstaatlichung nicht auf alle Produktionsmittel ausdehnen, sondern auf Grund und Boden beschränken wollte. Nun erklärte freilich der Vorsitzende des Kongresses es formell für unzulässig, den früheren Beschluß aufzuheben, da jeder Kongreß für sich souverän sei und nur die Aufgabe habe, für das folgende Jahr dem parlamentarischen Ausschusse Instruktionen zu erteilen. Aber obgleich aus diesem Grunde der erste Teil des Antrages nicht zur Abstimmung gelangte, so lag doch darin, daß der Kongreß den zweiten Teil mit 172 gegen 42 Stimmen annahm, eine Ablehnung des früheren Standpunktes und eine entschiedene Niederlage der Kollektivisten. Allerdings bietet das Stimmenverhältnis keinen Anhaltspunkt für das beiderseitige Stärkeverhältnis, da einerseits auch Sozialisten für den Antrag stimmen konnten und andererseits zu der Minderzahl auch Vertreter des reinen Individualismus gehörten, aber der Beschluß war eben deshalb, weil er sich in Gegensatz zu demjenigen von Norwich stellte, eine Ablehnung des Kollektivismus[17].

Die Forderung des gesetzlichen achtstündigen Arbeitstages wurde mit 211 gegen 34 Stimmen wiederholt.

Außerdem wurden Beschlüsse gefaßt zu Gunsten eines Haftpflichtgesetzes für alle Gewerbe, der gesetzlichen Altersversicherung, des Genossenschaftswesens, der Ausdehnung der Kinderschutzvorschriften auf Kinder unter 15 Jahren, der besseren Ausbildung der Lehrlinge, des Verbotes der Nachtarbeit für Personen unter 18 Jahren und einer allgemeinen Amnestie für alle wegen politischer Vergehen Verurtheilten. Ein Fonds für politische Wahlen wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Infolge eines Telegramms des Präsidenten der amerikanischen federation of labour Samuel Gomper's wurde beschlossen, die einzelnen Gewerkschaften darüber zu befragen, ob sie geneigt wären, im Jahre 1898 einen internationalen Gewerkschaftskongreß abzuhalten. Für den amerikanischen Gewerkschaftskongreß wurden zwei Abgesandte gewählt.

Der 30. Kongreß wurde vom 6. bis 11. September 1897 in Birmingham abgehalten bei einer Beteiligung von 381 Abgeordneten, die 1093191 Mitglieder in 149 Vereinen vertraten. Die Verhandlungen hatten erhöhte Bedeutung durch den großen Maschinenbauerstreik und den dadurch aufs neue entfachten schroffen Gegensatz zu den Unternehmern, der die Veranlassung bot, den schon früher öfters aufgetauchten, aber niemals zur Ausführung gebrachten großen Plan eines einheitlichen Verbandes aller Gewerkvereine von neuem aufzugreifen. In der That wurde der Vorschlag im Prinzip angenommen und ein Ausschuß von 13 Mitgliedern beauftragt, bis zum 1. Januar 1898 ein Statut auszuarbeiten, das dem nächsten Kongresse zur Genehmigung vorgelegt werden sollte, dessen Grundzüge aber darin bestehen sollten, daß der Verband aus regelmäßigen Beiträgen, die alle Vereine nach Verhältnis ihrer Mitgliederzahl zu leisten haben, einzelne in Streik befindliche Gewerke zu unterstützen hat. Zunächst wurde den Vereinen zur Pflicht gemacht, zu Gunsten der Maschinenbauer besondere Umlagen zu erheben.

Mit dem Maschinenbauerstreik stand auch ein anderer Punkt der Tagesordnung in Verbindung, nämlich das Verhältnis zu den Genossenschaften. Schon seit längerer Zeit war der Plan erörtert, daß diese den Maschinenbauern beispringen sollten, und um die bisher nicht seltenen Grenzstreitigkeiten zwischen Gewerkschaften und Genossenschaften zu vermeiden, beschloß der Kongreß, künftig etwa auftauchende Meinungsverschiedenheiten einem gemeinsamen Schiedsgerichte zu unterbreiten.

Der Antrag, den Achtstundentag mit allen Mitteln einzuführen, wurde, wie früher, mit großer Mehrheit (923000 gegen 141000 Stimmen) angenommen; ebenso die Verstaatlichung von Grund und Boden, Bergwerken, Eisenbahnen, Wasserläufen und Docks, sowie die Kommunalisierung der Wasserleitungen, Lichtwerke und Straßenbahnen. Hinsichtlich des Arbeiterschutzes forderte man den Ausschluß von aller gewerblichen Arbeit bei Kindern bis zu 15 Jahren und der Nachtarbeit bei jugendlichen Personen unter 18 Jahren mit 595000 gegen 274000 Stimmen.

Bei allen diesen Abstimmungen bestand die Minderheit aus den Kohlenarbeitern von Durham und Northumberland unter Hinzutritt der Weber von Lancashire. Ein Antrag, im Jahre 1898 einen internationalen Gewerkschaftskongreß zu berufen, wurde mit 317145 gegen 282071 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde einstimmig beschlossen, für die Parlamentsmitglieder eine staatliche Vergütung zu fordern. Andere Beschlüsse betrafen den Schutz der Wöchnerinnen und die Forderung, daß im Staatsbetriebe und beim Schiffbau nur organisierte Arbeiter verwendet werden sollen, endlich die unentgeltliche Erteilung von Schulunterricht mit Schulzwang bis zum 16. Lebensjahre und Gelegenheit für jedes Kind, je nach seinen Fähigkeiten wissenschaftliche Ausbildung zu erhalten, Ausschluß des Religionsunterrichtes aus der Schule, sowie Speisung sämtlicher Schulkinder auf Kosten der Schule durch die Schulbehörde. Die Bildung eines Wahlfonds zur Unterstützung von Parlamentswahlen im sozialistischen Sinne wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Der vorstehend erwähnte Maschinenbauerstreik ist ein in der neueren Geschichte der englischen Gewerkvereine so bedeutendes Ereignis, daß er einige nähere Angaben verlangt[18]. Er war insofern eigenartig, als beide Parteien ihre eigentlichen Ziele nicht völlig aufdeckten, so daß nach außen der Streitpunkt etwas unklar bleibt. Die Unternehmer, die sich über die Tyrannei des Gewerkvereins beklagten, beabsichtigten in erster Linie überhaupt diesen zu vernichten, in zweiter Linie wenigstens das früher in langen Kämpfen errungene Prinzip des kollektiven Verhandelns, d. h. die Aufstellung der maßgebenden Vertragsbedingungen durch Uebereinkunft der Unternehmer mit dem Gewerkverein zu beseitigen und an seine Stelle wieder den Individualvertrag mit den einzelnen Arbeitern zu setzen. Sie stellten auch anfangs diese Forderung auf, ließen sie aber später fallen, da sie dadurch die öffentliche Meinung gegen sich aufbrachten. Die Arbeiterführer ihrerseits kämpften insofern unter falscher Flagge, als die Forderung des Achtstundentages nur wegen ihres populären Karakters gewählt war, während sie nicht den eigentlichen Streitpunkt bildete, wie sich schon daraus ergiebt, daß sie nach kurzer Zeit von 250 Firmen bewilligt wurde und trotzdem der Streik fortdauerte. Der letzte Grund für den Kampf war wohl, daß beide Teile ihre Kraft erproben wollten und dabei die des Gegners unterschätzten. Daneben wirkten gewisse Schwierigkeiten mit, die sich aus den veränderten technischen Einrichtungen und ihrer Anpassung an die bestehenden Arbeitsverträge ergaben, insbesondere spielte eine große Rolle die Frage, ob an der Maschine auch ungelernte Arbeiter beschäftigt werden dürften.

Nach kleineren Scharmützeln im Anfange des Jahres begann der Konflikt dadurch, daß der Ausschuß der vereinigten Vereine, unter denen die vereinigten Maschinenbauer mit 92000 und die Kesselschmiede mit 41000 Mitglieder die weitaus stärksten waren, am 1. Mai 1897 an mehrere hundert Londoner Firmen die Forderung richtete, den Achtstundentag ohne Lohnermäßigung zu bewilligen. Wie schon bemerkt, kam ein Teil dieser Firmen der Forderung nach, ein anderer Teil aber lehnte sie am 26. Mai ab, nachdem sie sich vorher des Schutzes des Arbeitgeberverbandes (Federated Engineering Employers) versichert hatten. Dieser war im Juni 1896 dadurch gegründet, daß sich die bis dahin bestehenden vier lokalen Vereine der Maschinenfabrikanten zu einem nationalen Verbande zusammenschlossen, der in der Person des Oberst Dyer einen ungewöhnlich geschickten Führer hatte. Am 1. Juli trat der Unternehmerverband in Manchester zusammen und beschloß, falls die Arbeiter wegen der von ihnen gestellten Forderungen in einzelnen Fabriken streiken würden, 25 % aller Arbeiter zu entlassen. Da die Arbeiter sich durch diese Drohung nicht zurückhalten ließen, so trat die Aussperrung am 14. Juli in Kraft, worauf die Arbeiter damit antworteten, daß auch die übrigen 75 % die Arbeit kündigten.

Nach sechsmonatlicher Dauer und mehrfachen Vermittelungsversuchen, insbesondere seitens des Handelsamtes, wurde endlich am 24. Januar 1897 eine Verständigung erzielt, bei der die Arbeiter insofern der unterliegende Teil waren, als sie ihre Forderung des Achtstundentages fallen lassen mußten; andererseits wurde von den Unternehmern der Grundsatz des kollektiven Verhandelns ausdrücklich anerkannt.

Die unmittelbaren Kosten des Streiks haben etwa 25 Millionen Mark, die Schädigung der Arbeiter unter Berücksichtigung des Lohnausfalles fast 100 Millionen betragen. Der Verlust der Unternehmer läßt sich auch nicht annähernd schätzen. Ein Hauptgrund für den Mißerfolg der Arbeiter lag darin, daß sich der große, etwa 180000 Mitglieder zählende Gewerkverein der Maschinenbau- und Eisenschiffbaugewerbe von dem Streite fern hielt, indem der Gewerkverein der Maschinenbauer die von jener Seite als Bedingung der Beihülfe gestellte Forderung des Beitrittes ablehnte. Es ist wahrscheinlich, daß jetzt nachträglich eine Verschmelzung beider Vereine erfolgen wird.

Der 31. Gewerkschaftskongreß ist am 29. August bis 3. September 1898 in Bristol abgehalten; auf demselben waren 159 Vereine mit 1176896 Mitgliedern durch 406 Abgeordnete vertreten. Die Verhandlungen waren erregter, als gewöhnlich, und hierzu trug insbesondere bei die Mißstimmung gegen das parlamentarische Komitee wegen nicht genügender Unterstützung der Maschinenbauer in ihrem Ausstande. Man machte demselben zum Vorwurfe, daß es nicht wegen dieser wichtigen Angelegenheit einen besonderen Kongreß einberufen habe, doch wurde ein Tadelsantrag abgelehnt.

Die durch die Niederlage der Maschinenbauer hervorgerufene Unzufriedenheit war wohl auch der Grund dafür, daß der in den letzten Jahren stets abgelehnte sozialistische Antrag, die Vergesellschaftung des Bodens, sowie aller Produktions- und Umsatzmittel zu fordern, dieses Mal mit 710000 gegen 410000 Summen angenommen wurde, nachdem man vorher bereits beschlossen hatte, den steigernden Grundwert durch Steuern für den Staat nutzbar zu machen. Auch in der Wahl des Kongreßvorsitzenden O'Grady, der zu den Neu-Unionisten gehört, fand diese sozialistische Stimmung Ausdruck. Derselbe bekannte sich in seiner Eröffnungsrede zu der Auffassung, daß die Arbeiter auch in ihrer Vereinigung dem vereinigten Unternehmertum nicht gewachsen seien, wie das Schicksal der Maschinenbauer beweise, und daß man deshalb sich an der Politik beteiligen müsse, um durch die Macht des Staates die berechtigten Forderungen der Arbeiter durchzusetzen. Man müsse ohne Anlehnung an die bestehenden Parteien nur solche Kandidaten wählen, die sich verpflichteten, das trade-unionistische Programm zu vertreten. Außerdem seien Diäten für die Abgeordneten, Einführung der Stichwahl und das allgemeine Wahlrecht zu fordern.

Man hat in Deutschland vielfach in diesem Auftreten des Kongresses einen Uebergang in das sozialistische Lager finden wollen, aber die Engländer selbst haben es keineswegs in dieser Weise aufgefaßt, sondern die Beschlüsse lediglich als Ausdruck der augenblicklichen Unzufriedenheit über den Verlauf des Maschinenarbeiterstreikes aufgefaßt, die es nicht im geringsten ausschließt, daß die Gewerkvereine nach wie vor sich auf praktische Politik beschränken. So wurde das parlamentarische Komitee einfach wiedergewählt, obgleich es in seinem Berichte sogar den vorjährigen Beschluß über Bodenverstaatlichung für „schlechterdings unausführbar“ erklärt hatte.

Dem Einflusse dieser Meinung ist es auch wohl zuzuschreiben, daß man der internationalen Verbindung der Arbeiter geneigter war, als früher. Der betreffende Beschluß lautet: „Um die Arbeiter der Welt fester zusammenzuschließen, um genauere Informationen über ihre Stellung und Arbeitsbedingungen zu erlangen, erhält das parlamentarische Komitee den Auftrag, einen Austausch der verschiedenen Berichte der Verbände mit denen ähnlicher Verbände im Auslande zu veranlassen und, wo es möglich ist, zur Veranstaltung internationaler Kongresse verwandter Gewerbe Beihülfe zu leisten, aber auch in sonstiger Beziehung zur Konsolidation der internationalen Arbeit beizutragen.“

Der wichtigste und zwar ebenfalls durch den Maschinenbauerstreik veranlaßte Punkt der Beratungen war die schon 1897 in Birmingham behandelte Gründung eines Zentralverbandes der Gewerkvereine (General Federation of Trade Unions). Der dort gewählte Ausschuß hatte einen Plan ausgearbeitet, der sich aber nicht der Billigung der sozialistischen Richtung erfreute. Diese, und zwar der rechte Flügel, der in dem Blatte „The Clarion“ seine Vertretung findet, hatte einen Gegenentwurf, das Clarion-Scheme, aufgestellt und sogar, um denselben durchzusetzen, ein besonderes „Arbeiterparlament“ einberufen, das vom 18. bis 20. Juli 1898 in Manchester tagte. Obgleich die zuerst angegebene Zahl von 750000 Mitgliedern nach den offiziellen Protokollen auf 428000 zusammenschrumpfte, von denen an dem zweiten Tage nur noch 200000 an den Verhandlungen teilnahmen, handelte es sich zweifellos um eine bedeutende Versammlung, aber es hatten sich auch solche Gewerkvereine beteiligt, die keineswegs der sozialistischen Richtung zuneigen. Jedenfalls war es verfehlt, daß man dort bereits die Bildung eines Verbandes vollzog, für den man auf 200000 Mitglieder rechnete, die einen von ihnen selbst festzusetzenden, aber nicht unter 1 Penny betragenden Wochenbeitrag zahlen sollten. Unterstützung sollte den beteiligten Vereinen im Falle eines Streiks dann gezahlt werden, wenn der Verband denselben als berechtigt anerkenne und wenn mindestens 26 Mk. für jedes Mitglied eingezahlt seien.

Diese Beschlüsse bedeuteten eine Rücksichtslossigkeit gegen den Gewerkvereinskongreß, da sie dessen Stellungnahme vorgriffen, und vielleicht war dies der Hauptgrund, weshalb der Kongreß das Clarion-Scheme verwarf und den Entwurf seines Komitees annahm. Nach demselben soll zur Aufrechterhaltung des Koalitionsrechts und zur Verbesserung der Lage der arbeitenden Klassen ein Zentralverband aller Gewerkvereine gebildet werden, in dessen Kasse außer einem Eintrittsgeld von 5 Pf. ein vierteljährlicher Betrag für jedes Mitglied zu leisten ist, der sich auf 25 oder 50 Pf. beläuft, je nachdem der Verein der ersten oder der zweiten Klasse angehört. Dementsprechend wird im Streikfalle eine Unterstützung von 2½ bezw. 5 Mk. wöchentlich gezahlt. Doch sollen Streitigkeiten mit den Unternehmern in erster Linie durch gütliche Verständigung insbesondere Schiedsgerichte oder ständige Einigungsämter beigelegt und Streiks nur dann unterstützt werden, wenn der Verbandsvorstand, in den jeder Verein zwei Vertreter sendet, seine Genehmigung dazu erteilt hat, auch der Verein mindestens ein Jahr dem Verbande angehört. Aber obgleich der Kongreß so grundsätzlich die Gründung beschloß, so glaubte man doch zur entgültigen Erledigung der wichtigen Sache nicht die nötige Zeit zu besitzen, und so wurde das parlamentarische Komitee beauftragt, im Januar 1899 nach Manchester einen besonderen Kongreß für diesen Zweck einzuberufen.

Die übrigen Beschlüsse waren zum Teil alte Bekannte, z. B. die Forderung des Achtstundentages, die Forderung, daß Armenunterstützung nicht den Verlust der bürgerlichen Rechte zur Folge haben soll, die Besoldung der Fabrikärzte durch den Staat, die Bewilligung von Diäten für die Parlamentsmitglieder und das allgemeine Wahlrecht für alle erwachsenen Männer, Revision des Verschwörungsgesetzes und Erweiterung des Haftpflichtgesetzes, insbesondere Verbot des contracting out d. h. der vertragsmäßigen Ausschließung der Haftpflicht. Ebenso forderte man von neuem, daß die Regierung Arbeiten nur an solche Unternehmer vergeben solle, die angemessene, insbesondere die vom Gewerkverein festgesetzten Löhne (fair wages) zahle. In der gleichen Weise erledigte man den Antrag auf zwangsweise Einführung von Schiedsgerichten, indem man verlangte, es sollten Regierungsarbeiten nur solchen Unternehmern gegeben werden, die sich einer schiedsgerichtlichen Erledigung in Streitfällen unterwerfen. Andere Beschlüsse forderten das Verbot der Beschäftigung ungelernter Arbeiter an Maschinen und des Abzugs der Strafen vom Lohne, die Einführung des Achtuhr-Ladenschlusses und Verbesserung der Arbeiterschutzgesetze.

Auf dem Kongresse waren außer Vertretern der amerikanischen und australischen Gewerkschaften sowie zwei Japanern auch Abgesandte der englischen Genossenschaften (cooperative societies) zugegen, und ein wichtiger Teil der Verhandlungen bezog sich auf die Herbeiführung eines engen Zusammenschlusses zwischen Gewerkschaften und Genossenschaften, insbesondere in der Weise, daß letztere nur die von den ersteren gearbeiteten Waren umsetzen und dagegen die Mitglieder der Gewerkschaften ihre Waren von den Genossenschaften beziehen. Allerdings verlangte man auf dem Kongresse auch, daß die Genossenschaften ihren Angestellten die von den Gewerkschaften festgesetzten Löhne zahlen und den Achtstundentag einführen sollten. Bindende Beschlüsse wurden nicht gefaßt.

Der letzte Punkt der Verhandlungen des Kongresses betraf die Schaffung eines gemeinsamen Gewerkvereinsblattes, doch wurde dieselbe abgelehnt, wie es scheint, aus dem Grunde, weil ein Teil der Vereine, insbesondere die sozialistischen, dem parlamentarischen Komitee, mit dessen Geschäftsführung sie unzufrieden waren, nicht ein solches Machtmittel in die Hand geben wollten. Nachträglich ist der Plan dennoch verwirklicht, indem das Parlamentsmitglied F. Maddison seit 1. Oktober 1898 ein Blatt unter dem Titel: „The Trade Unionist“ herausgiebt, das sich nach seiner Programmnummer in der That in entschiedenen Gegensatz zu den sozialistischen Bestrebungen stellt, den Standpunkt des Klassenkampfes als falsch bekämpft und für friedliche Verständigung, sowie für Organisation von Arbeitern und Unternehmern, als im beiderseitigen Interesse liegend, eintritt. An demselben sind die hervorragendsten Gewerkschaftsführer dieser Richtung beteiligt.

Das Programm, welches die Gewerkvereine für die nächste Zukunft verfolgen wollen, ist in der Eingabe (charte) aufgestellt, welches das parlamentarische Komitee, nachdem es zuvor die Ansichten der einzelnen Verbände eingeholt hatte, dem Ministerium eingereicht hat, und das auch jedem Parlamentskandidaten zur Erklärung vorgelegt werden soll. Es enthält folgende Forderungen: 1. Erleichterung und Verallgemeinerung des Wahlrechts; 2. volle Besteuerung des Grund und Bodens; 3. Diäten für die Parlamentsmitglieder; 4. Ausdehnung des Haftpflichtgesetzes auf alle Gewerbe zu Lande und zur See; 5. bessere Durchführung der fair-wages-Resolution; Lohnminimum von wöchentlich 24 sh. in allen Staatsbetrieben; 6. Achtstundentag für die Bergleute; 7. amtliche Erhebungen über Maßregelung von Bergleuten wegen ihrer Beteiligung an Gewerkvereinen; 8. Schutzgesetz für Dampfmaschinen- und Kesselarbeiter. In einem Teile der Presse wird gegen dieses Programm der Vorwurf erhoben, daß es sehr wichtige Forderungen, wie z. B. die weitere Beschränkung der Kinderarbeit, nicht enthalte.

Der in Bristol beschlossene außerordentliche Gewerkschaftskongreß hat vom 24. bis 26. Januar 1899 in Manchester stattgefunden unter Beteiligung von 280 Abgeordneten, die zusammen rund eine Million Mitglieder vertraten. Anfangs schien es schwierig, eine Verständigung zu erreichen, da die Ansichten sich insofern schroff gegenüberstanden, als mehrere größere Verbände, insbesondere die Bergarbeiter (miners federation) — die Vertreter von Durham waren überhaupt nicht erschienen — einen ganz losen Zusammenschluß wollten, der die einzelnen Verbände möglichst wenig in ihrer Selbstständigkeit beschränken sollte, während die kleineren Verbände umgekehrt eine straffe Zentralisation begünstigten. In Verbindung hiermit stand die weitere Frage, ob der Bund nur eine Vereinigung der Zentralverbände sein und deshalb die einzelnen Vereine nur insoweit ihm beitreten könnten, wie sie dem Zentralverbande ihres Gewerbes angehören, oder ob von einer solchen Vorbedingung Abstand genommen werden sollte. Bei der Abstimmung über den ersten Paragraphen des Statutes zeigte sich aber sofort, daß die föderalistischen Bestrebungen sich in der Minderheit befanden, denn die Gründung eines Gesamtverbandes unter dem Namen General Federation of Trade Unions wurde mit 756000 gegen 204000 Stimmen angenommen.

Als Zweck des Verbandes ist bezeichnet, das Recht der Arbeiterorganisationen zu wahren, die allgemeine Lage der Arbeiter und ihre soziale Stellung in jeder Richtung zu heben durch eine Politik, die ihnen die Macht verschafft, die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu bestimmen, unter denen sie arbeiten und leben sollen, die Zusammenfassung der Arbeiterklasse als Ganzes und die Herstellung eines einheitlichen Vorgehens seitens aller am Bunde beteiligten Gewerkschaften. Der prinzipielle Standpunkt ist dahin festgelegt, daß als Aufgabe aufgestellt ist die Förderung des sozialen Friedens und die Verhinderung von Ausständen und Aussperrungen zwischen Arbeitern und Unternehmern, sowie von Streitigkeiten zwischen den einzelnen Gewerben und Organisationen durch alle Mittel freundschaftlicher Beilegung, wie Einigung, Vermittelung, Schiedsspruch oder die Errichtung fester Schiedsämter. Bei Ausbruch von Zwistigkeiten soll auf ihre Erledigung durch ein gerechtes, auf beiderseitiger Gleichberechtigung beruhendes Verfahren hingewirkt werden.

Der Verband soll zur gegenseitigen Unterstützung und für die Durchführung der statutenmäßigen Aufgaben einen Fonds ansammeln, zu dem die Vereine nach Maßgabe ihrer Größe vierteljährlich 3 bezw. 6 Pence und daneben ein Eintrittsgeld von 1 Penny für jedes Mitglied zu zahlen haben. Vereine, die dem Bunde später beitreten, haben außerdem, falls sie bereits jetzt bestehen, 10 %, falls sie aber erst später gegründet werden, 5 % des auf den Kopf entfallenden Bundesvermögens beizusteuern. Dafür zahlt die Bundeskasse bei Streiks einen Zuschuß von wöchentlich 2 sh. 6 p. bezw. 5 sh. für jedes Mitglied, jedoch erst seit der zweiten Woche. Bei Eintrittsgeldern und Beiträgen sowie bei dem Streikzuschusse werden nur 90 % des Mitgliederbestandes in Ansatz gebracht. Uebrigens hat der Bundesausschuß darüber zu bestimmen, ob er den Unterstützungsfall als gegeben ansieht, auch steht ihm nach achtwöchiger Dauer oder nach den Umständen schon früher das Recht zu, zu entscheiden, ob die Fortsetzung des Kampfes Vorteil verspricht. Kein Verband wird unterstützt, der nicht ein Jahr lang seine Beiträge bezahlt hat und nachweisen kann, daß er die Mittel hat, 10 % seiner Mitglieder 8 Wochen lang das statutenmäßige Streikgeld zu zahlen.

Die Organisation des Bundes besteht in einem Generalrat (general council), in den die Verbände je nach ihrer Größe (10000, 25000, 50000) 1–4 Vertreter entsenden, und in einem von diesem ernannten Ausschusse (management committee) von 15 Personen, gegen dessen Entscheidung Berufung an den Generalrat offensteht. Daneben bestehen Distriktskomitees nach näherer Bestimmung des Generalrates, die an den Ausschuß regelmäßige Berichte zu erstatten haben. Ueber die Frage, ob in die Vertretungskörper nur wirkliche (bona fide) Arbeiter oder auch die festangestellten Vereinsbeamten sollten gewählt werden können, wurde lange gestritten, schließlich aber die letzteren mit 500000 gegen 357000 Stimmen zugelassen. Uebrigens darf in dem Ausschusse jedes Gewerbe nur durch ein Mitglied vertreten sein. Bei den Verhandlungen wurde dem Zwecke des Bundes, Streiks nach Möglichkeit zu vermeiden, mehrfach und von allen Seiten entschieden Ausdruck gegeben.

Das langangestrebte Ziel einer Gesamtorganisation der trade unions ist also jetzt erreicht, denn wenn auch der Beitritt der einzelnen Verbände von einer Urabstimmung in denselben abhängig gemacht ist, so kann es doch keinem Zweifel unterliegen, daß die große Mehrzahl sich dafür erklären wird. Allerdings ist auch eine skeptische Auffassung, ja eine gewisse Abneigung vertreten, insbesondere bei den großen Verbänden, die sich stark genug fühlen, um auf eigenen Füßen zu stehen und jetzt eine Einmischung des Bundes in ihre Angelegenheiten befürchten, so daß als Träger der Bewegung gerade die kleineren Verbände anzusehen sind. Die Frage, ob der Bund eine Zukunft haben wird, ist vorwiegend dadurch bedingt, ob seine Leitung es verstehen wird, die Selbständigkeit der Verbände soweit zu schonen, daß sie hier nicht auf Widerstand stößt, ohne doch ihren allgemeinen Pflichten etwas zu vergeben. —

Nachdem wir im Vorstehenden die äußere Entwicklung des Trade-Unionismus zusammenhängend zur Darstellung gebracht haben, verbleibt noch einiges über deren Wirksamkeit im einzelnen zu sagen.

Die Thätigkeit der Gewerkvereine richtet sich natürlich in erster Linie auf die beiden Hauptpunkte des Arbeitsvertrages: den Arbeitslohn und die Arbeitsdauer. Die letztere ist in England wesentlich kürzer als in Deutschland. Für weibliche Personen ist sie schon seit 1847 gesetzlich auf 10 Stunden festgesetzt, und dies hat wesentlich dazu beigetragen, sie auch für Männer abzukürzen. Sie beträgt für diese durchschnittlich 9–9½ Stunden; Sonnabends schließen die Fabriken schon am frühen Nachmittage (half holy day). Aus diesem Grunde stehen Kämpfe um die Arbeitsdauer nicht in der Art im Vordergrunde der gewerkschaftlichen Thätigkeit, wie in Deutschland, und sie treten zurück gegen solche über den Arbeitslohn.

Aber auch auf diese üben die G.-V. einen besänftigenden Einfluß. Soweit nicht durch die automatisch wirkende Regelung der gleitenden Skala eine feste Ordnung geschaffen ist und deshalb die Verständigung von Fall zu Fall erfolgen muß, hat man verschiedene Systeme des Einigungsverfahrens, die man als negotiation, conciliation und arbitration bezeichnet. Der erstere Ausdruck bedeutet die Verhandlungen, die im Falle eines ausgebrochenen oder wenigstens schon drohenden Streikes unter den beiden Sekretären, dem des G.-V. der Arbeiter und dem des G.-V. der Arbeitgeber, eingeleitet werden. Führen diese nicht zum Ziele, so tritt der board of conciliation, das Einigungsamt in Thätigkeit. Dasselbe wird gebildet durch eine gleiche Anzahl Vertreter, welche auf seiten der Arbeiter und der Arbeitgeber gewählt werden und zerfällt in einen Ausschuß (joint committee), dem nur eine kleine Anzahl von Mitgliedern angehören und vor dem insbesondere die Streitigkeiten „individueller“ Natur, d. h. die ein bestehendes Vertragsverhältnis betreffenden, soweit sie nicht bereits durch die Sekretäre beigelegt sind, zur Entscheidung kommen, und die Vollversammlung (full board), in welcher die sog. Grafschaftsfragen d. h. die allgemeinen Verhältnisse des Gewerbes und deren Regelung für die Zukunft erörtert werden. Ist eine Verständigung nicht zu erreichen, so tritt das Schiedsgericht (board of arbitration) in Wirksamkeit, d. h. jede Partei ernennt zwei Schiedsrichter (arbitrator), die ihrerseits einen Obmann erwählen.

Wenn das Einigungsverfahren im Zusammenhange mit der Lohnfrage erwähnt ist, so bedeutet das nicht, daß die Thätigkeit sich auf diese beschränke, sie umfaßt ebenso auch die Arbeitsdauer und die Regelung der sonstigen Arbeitsbedingungen. Ebenso ist nicht gesagt, daß stets alle Formen zur Anwendung kommen, daß insbesondere beim Scheitern der Verständigung unter allen Umständen das schiedsrichterliche Verfahren eingeschlagen wird. Jedenfalls ist die ganze Einrichtung, die sich als äußerst segensreich erwiesen hat, nur denkbar auf der Unterlage der beiderseitigen Organisation in G.-V., denn daß die Frage, ob das Ergebnis der beiderseitigen Verhandlungen gerichtlich erzwingbar sei, bis jetzt in England in der praktischen Bedeutung ganz zurückgetreten ist, hat allein darin seinen Grund, daß die Verhandlungen zwischen Organen geführt werden, die eine zu hohe Stellung in der öffentlichen Achtung einnehmen, als daß sie sich der Anerkennung des einmal ordnungsgemäß geschaffenen Zustandes frivol entziehen könnten, und die einen so großen Einfluß auf ihre Mitglieder ausüben, daß sie deren Folgeleistung sicher sind. Aber selbst in dem Falle, daß einmal ein gerichtlicher Zwang nötig werden sollte, giebt insbesondere hinsichtlich der Arbeiterorganisationen deren angesammeltes, nicht unerhebliches Vermögen einen Rückhalt, auf den bei der Vollstreckung gegriffen werden kann und den die Mitglieder nicht im Stiche lassen.

Einen anderen Teil der Thätigkeit des G.-V. der Arbeiter bildet der Kampf gegen die Mittelmänner (sweating system), d. h. Personen, welche die Arbeit von dem Arbeitgeber übernehmen und sie auf ihre Rechnung von Arbeitern ausführen lassen, diese aber dabei meist in der nichtswürdigsten Weise aussaugen.

Ist ihre Wirksamkeit hier von erheblichem Erfolge begleitet gewesen, so sind sie dagegen in ihrem Kampfe gegen die Accordarbeit im wesentlichen unterlegen. Man wirft derselben vor, daß sie insofern für den Arbeiter ungünstig sei, als sie ihn zu einer ungesunden Anspannung seiner Kräfte anreize, daß dadurch aber ein Ueberschuß an Arbeitskräften hervorgerufen werde und daß selbst der beschäftigte Arbeiter nicht einmal selbst Vorteil habe, indem der Arbeitgeber, sobald tüchtige Arbeiter einen erheblichen Verdienst erzielten, den Lohnsatz herabsetze. Trotz dieser Angriffe ist jedoch die Stücklöhnung noch die überwiegend übliche Form geblieben.

Eine wesentliche Aufgabe der G.-V. ist ferner die Fernhaltung der Arbeitslosigkeit. Dies ist, wie hervorgehoben, eine Hauptrücksicht bei der Bekämpfung der Stücklöhnung und ebenso bei den Bestrebungen auf Herabsetzung der Arbeitsdauer, insbesondere durch Verbot der Ueberarbeit. Man hat aber vor allem für eine vorzügliche Regelung des Arbeitsnachweises gesorgt, der vielfach auch von den Arbeitgebern benutzt wird, und ebenso giebt man bei Arbeitslosigkeit nicht allein Wandergelder, — die früher üblich gewesene Reisekarte, die das Recht auf Unterkunft und Verpflegung gewährte, ist wegen Mißbrauches außer Uebung gekommen — sondern vor allem erhält das ohne seine Schuld arbeitslos gewordene Mitglied eine Unterstützung, deren Höhe verschieden ist und sich bei Personen, die als Führer von Arbeiterbewegungen gemaßregelt sind, häufig auf die volle Höhe des Lohnes, z. B. bei den Maschinenbauern auf etwa 2000 Mk. beläuft. Auch die Dauer der Unterstützung ist verschieden, meist wird sie für eine Zeit von drei Monaten bis zu einem Jahre gewährt.

Ein weiteres Ziel ist die Herstellung gesunder Arbeitsräume und die Schaffung ausreichender Schutzvorrichtungen; in dieser Richtung wird teils unmittelbar auf die Arbeitgeber, teils auf die Gesetzgebung einzuwirken gesucht.

Von größter Bedeutung Sind die von den G.-V. ins Leben gerufenen Unterstützungseinrichtungen für die verschiedensten Lebensschicksale, die um so wertvoller sind, als auf diesem Gebiete staatlicherseits in England bisher nichts geschehen ist. Allerdings bestehen auch freie Hülfskassen, die friendly societies, denen jeder beitreten kann, aber der Schwerpunkt liegt doch ganz überwiegend in der Thätigkeit der G.-V. Die hauptsächlichsten Formen der Unterstützung sind folgende:

1. Sterbe- und Begräbnisgeld; es ist die älteste Form der Beihülfe und findet sich in allen Vereinen. Die Höhe beträgt im Durchschnitt etwa 200 Mk.; zuweilen wird es beim Tode nicht bloß des Arbeiters selbst, sondern auch der Familienangehörigen gezahlt.

2. Krankengeld. Es beträgt meist wöchentlich etwa 10 Mk. und wird 13–25 Wochen lang gezahlt; daneben wird meist Arzt und Apotheke bezahlt, doch ist die Einrichtung nicht so allgemein, wie das Sterbegeld.

3. Die Altersrente. Sie ist nicht so häufig und meist niedriger als das Krankengeld. Das Recht auf dieselbe setzt ein gewisses Alter, meist 60 Jahre, und eine gewiße Dauer, meist 30–40 Jahre, der Mitgliedschaft voraus. Zuweilen wird eine einmalige Abfindungssumme gezahlt, z. B. bei den Eisenbahnarbeitern 400 Mk.

4. Invalidenrente, indem nicht ein bestimmtes Alter, sondern der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit den Anspruch auf Rente begründet.

5. Unfallunterstützung findet sich meist nicht als jährliche Rente, sondern als einmalige Entschädigung von 1000–2000 Mk.

6. Waisengeld wird nur von einzelnen Vereinen gezahlt, ebenso

7. Auswanderungsunterstützung gegen die Verpflichtung, innerhalb gewisser Zeit nicht zurückzukehren.

8. Arbeitslosenunterstützung. Dieselbe besteht in fast allen Vereinen.

Außer diesen materiellen Zwecken suchen die G.-V. auch auf das sittliche Leben der Mitglieder günstig einzuwirken und sie geistig zu heben. Um dem Spirituosengenusse entgegenzuwirken und den Einzelstehenden einen Halt zu gewähren, wird das Klubleben gefördert; es werden Lesezimmer mit Zeitungen und guten Büchern gehalten, wobei insbesondere die Naturwissenschaften bevorzugt werden. Vorlesungen, zum Teil von Universitätslehrern und Disputierübungen dienen der geistigen Anregung.

Um diese großen Aufgaben erfüllen zu können, bedürfen die Gewerkvereine erheblicher Beiträge ihrer Mitglieder, die aber sehr verschieden sind und sich von wöchentlich 10 Pf. bis zu 1 Mk. 40 Pf. belaufen; während langdauernder Streiks ist sogar schon bis zu täglich 1 Mk. erhoben.

Wie schon erwähnt, sind die G.-V., um ihre Einzelkraft zu steigern, zu Verbindungen zusammengetreten, und zwar nicht allein so, daß die Vereine desselben Gewerbes sich untereinander mehr oder weniger eng (federation-amalgamation) zusammengeschlossen haben, sondern auch durch die Schaffung von Gewerkschaftsräten (trade councils), welche für einen bestimmten Bezirk alle G.-V. ohne Unterschied des Berufes vereinigen. Aber dieselben üben keinen erheblichen Einfluß auf die Bewegung aus, da sie einerseits nicht über Geldmittel verfügen und im Falle des Bedarfes auf freiwillige Beiträge angewiesen sind, andererseits auch keine beschließende, sondern nur eine beratende Stimme haben. So kommt es denn auch, daß gerade die bedeutenderen Kräfte der Bewegung sich von ihnen fernhalten; daß es zur Zeit der Junta anders war, lag an den damaligen besonderen Verhältnissen und Personen.

Auch die Gewerkschaftsräte größerer Bezirke, insbesondere der verschiedenen Provinzen, vereinigen sich zuweilen untereinander zu Kartellen, deren Befugnisse sehr mannigfaltig bestimmt sind.

Ihre oberste Zusammenfassung erhalten die G.-V. in den Gewerkschaftskongressen, die seit 1868 jährlich stattfinden[19]. Aber obgleich in denselben bis auf verschwindende Ausnahmen alle G.-V. vertreten sind, so ist der Kongreß doch „mehr ein Aufmarsch der Gewerkvereinskräfte als ein echtes Arbeiterparlament“. „Alle Nebenumstände drängen dazu hin, den Karakter des Kongresses als eine Schaustellung auf Kosten der Eigenschaft desselben als gesetzgeberisches Organ zu verstärken. Der Mayor und die Gemeindevertretung des Ortes, wo er abgehalten wird, heißen die Delegierten in öffentlicher Ansprache willkommen und veranstalten ihnen zu Ehren eine prächtige Empfangsfeier. Die Gallerie der Besucher ist voll von interessierten Beobachtern. Ausländer von hervorragender Stellung, Vertreter von Regierungsabteilungen, Deputationen von dem Verbande der Genossenschaften und anderen einflußreichen Organisationen, wißbegierige Politiker und Minister auf der Jagd nach Popularität wohnen den Sitzungen von Anfang bis zu Ende bei. Der für die Presse bestimmte Tisch ist von Reportern aller bedeutenden Zeitungen des Königreichs dicht besetzt, während die Lokalblätter einander in Extraausgaben überbieten, die wortgetreue Berichte über die Verhandlungen bringen. Aber mehr als alles andere macht der gänzliche Mangel gesetzgebender Macht den Kongreß zu einer Feiertagsdemonstration statt zu einer verantwortlichen, beratschlagenden Versammlung. Die Delegierten wissen genau, daß die Resolutionen keine bindende Kraft für ihre Mandatgeber haben und nehmen sich deshalb nicht die Mühe, sie in ausführbarer Form oder auch nur miteinander in Uebereinstimmung zu bringen[20]“.

Das Verhältnis zu den Unternehmern ist das der gegenseitigen Achtung und Höflichkeit; häufig werden von den Delegierten größere industrielle Werke besichtigt, von den Pferdebahnen wird ihnen freie Fahrt bewilligt und in jeder Weise wird ihnen äußere Auszeichnung entgegengebracht.

Der Kongreß wählt seit 1871 aus seiner Mitte für das folgende Jahr den „parlamentarischen Ausschuß“, der aus 10 Mitgliedern und einem Sekretär besteht. Derselbe ist gewissermaßen die oberste Leitung des ganzen Gewerkschaftswesens, zumal seine Befugnisse in keiner Weise scharf bezeichnet und abgegrenzt sind. Aber um eine solche Stellung auszufüllen, bedürfte man einer Organisation, deren Mitglieder sich ganz dieser Aufgabe widmen könnten, während man vielmehr regelmäßig in den Ausschuß die Sekretäre der großen Verbände wählt, die schon durch ihre sonstigen Arbeiten vollständig in Anspruch genommen sind. „Es ist daher nicht verwunderlich, wenn man erfährt, daß das dem Komitee unterbreitete Arbeitsprogramm, statt das durch die Kongreßbeschlüsse angezeigte weite Feld zu umfassen, gewöhnlich auf das armseligste Minimum herabgeschraubt ist. Die Jahresleistung des Komitees hat sich in den letzten Jahren in der That je auf ein paar Deputationen an die Regierung, zwei oder drei Rundschreiben an die Vereine, eine kleine Beratung mit befreundeten Politikern und die Zusammenstellung eines ausführlichen Berichtes an den Kongreß beschränkt, der nicht ihre eigenen Leistungen, sondern die im Laufe der Session zustande gekommenen Gesetze und anderen parlamentarischen Vorgänge schildert[21]“. So ist die Bedeutung des parlamentarischen Ausschusses in den letzten Jahren immer mehr zurückgegangen und es hat eine immer größere Unzufriedenheit mit seinen Leistungen um sich gegriffen, aber der Mangel liegt nicht an den Personen, sondern an deren Ueberlastung. —

Das bisher Gesagte bezieht sich großenteils nicht auf alle G.-V., sondern nur auf diejenigen der gelernten Arbeiter (skilled men).

Die Unionen der ungelernten Arbeiter (unskilled men) unterscheiden sich von den ersteren, abgesehen von der bereits erwähnten anderen Grundanschauung, auch im einzelnen in wesentlichen Punkten.

Zunächst sind sie überwiegend Streikvereine, beschränken sich hauptsächlich auf Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und schließen andere Zwecke, wie Kranken-, Unfall- und Altersfürsorge grundsätzlich aus. Der eigentliche Grund hierfür ist wohl, daß die jungen Organisationen der zum Teil sehr gering gelohnten ungelernten Arbeiter nicht annähernd über solche Mittel verfügen, wie die bereits befestigten Verbindungen ihrer besser gestellten Kollegen. Oeffentlich freilich begründen sie ihre Ablehnung der Unterstützungspolitik mit dem prinzipiellen Gesichtspunkte, daß diese die Vereine allzu bedächtig und vorsichtig gegenüber Arbeitseinstellungen mache. Immerhin ist es wahrscheinlich, daß die neuen G.-V. dieselbe Entwickelung durchmachen werden, wie die älteren, und bereits jetzt läßt sich ein besänftigender Einfluß der ungünstigeren wirtschaftlichen Lage auf die überschäumende Streiklust beobachten.

Ebenso beginnen schon einzelne Vereine mit den Hülfskasseneinrichtungen. So zahlt die Dock-, Werft- und Uferarbeiter-Union Sterbegeld, während viele Filialen derselben Krankenunterstützungsfonds ins Leben gerufen haben. Einige Ortsvereine der „National Union of Gasworkers and General Labourers“ haben örtliche Unterstützungsfonds, und die Unfallunterstützung seitens des Gesamtvereins wird eifrig erörtert.

Eine weitere Verschiedenheit beider Organisationen besteht in ihrer Stellung zu der Regelung von Arbeitsstreitigkeiten, insbesondere bei Lohnfragen. Nachdem es eine Zeit lang üblich gewesen war, in solchen Fällen, sofern eine unmittelbare Verständigung nicht zum Ziele geführt hatte, gemeinsam einen Schiedsrichter zu ernennen und hierzu eine Person zu wählen, die weniger gewerbliches Verständnis, als vor allem das allgemeine Vertrauen der Unparteilichkeit besaß, gingen die älteren G.-V. immer mehr dazu über, an Stelle dieses schiedsrichterlichen das oben näher beschriebene Einigungsverfahren zu setzen. In diesem wird die Streitfrage fast ausschließlich nach der Richtung erörtert, ob der erhobene Anspruch in der allgemeinen Lage des Gewerbes seine Begründung findet, ob also z. B. eine Lohnerhöhung oder -herabsetzung durch die Preislage des Marktes und die Verhältnisse in den Konkurrenzländern gerechtfertigt wird. Um dies festzustellen, werden häufig sehr umfassende Erhebungen veranstaltet. Läßt man sich auf ein schiedsrichterliches Verfahren überhaupt ein, so schließt man durchaus gewerbsfremde Personen aus, man wählt jemand, der die einschlagenden gewerblichen Verhältnisse völlig übersieht und dessen Aufgabe darin besteht, nicht sowohl nach Billigkeitsrücksichten über die Berechtigung des beiderseitigen Standpunktes zu entscheiden, sondern lediglich zu beurteilen, ob nach Lage des augenblicklichen wirtschaftlichen Machtverhältnisses bei einem etwaigen Streik die eine oder die andere Partei den Sieg davon tragen werde, um so das gleiche Ergebnis, welches nach Wahrscheinlichkeitserwägungen ohnehin zu erwarten ist, anstatt durch den Kampf lieber durch freiwilliges Nachgeben der schwächeren Partei herbeizuführen. Es ist begreiflich, weshalb die neuen G.-V. hier das entgegengesetzte Verfahren befolgen. Da ihre Stärke weniger in der eigenen Kraft als in der Sympathie der Bevölkerung beruht, und diese sich weniger durch wirtschaftliche Erwägungen als durch solche der Billigkeit bestimmen läßt, so streben sie dahin, die Entscheidung einem gewerbsfremden Schiedsrichter, also einer Person zu übertragen, die gewissermaßen als Organ der öffentlichen Meinung betrachtet werden kann.

Das Bewußtsein der eigenen Schwäche bringt endlich die neuen G.-V. auch zu der bereits erörterten, grundsätzlich abweichenden Haltung gegenüber der Stellung des Staates zu den wirtschaftlichen Verhältnissen. Während die alten trade unions den staatlichen Eingriff ablehnen und sich zutrauen, falls man ihnen nur keine Hindernisse in den Weg legt, selbst ihre Interessen wirksam vertreten zu können, stehen die neuen Verbände durchaus auf dem Boden des Staatssozialismus.

Uebrigens hat sich in der Stellung zur Politik in den englischen Arbeiterkreisen überhaupt ein gewisser Umschwung vollzogen. Während die trade unions sich früher grundsätzlich mit politischen Fragen als solchen nicht beschäftigten und die beiden bestehenden großen Parteien unterstützten, je nachdem sie sich zu den Arbeiterforderungen stellten, besteht seit 1893 eine Independent Labour Party, die es sich zur Aufgabe stellt, die Arbeiter auch auf politischem Boden zu sammeln. Sie wurde auf einer am 13./14. Januar 1893 in Bradford abgehaltenen Konferenz gegründet, hielt am 2. Februar 1894 in Manchester ihre erste Jahresversammlung und zählte im September 1894 350 Zweigvereine mit 38500 Mitgliedern. Seitdem scheint aber das Wachstum kaum fortgeschritten zu sein, denn die Angaben aus dem Jahre 1897 lauten nur auf 40000 Angehörige. Auch bei den ersten allgemeinen Parlamentswahlen 1895, bei denen die neue Partei ihre Kraftprobe machte, hat sie keine eigenen Kandidaten durchgesetzt, denn die beiden einzigen im Parlamente befindlichen Arbeiter S. Woods und J. Mallinson gehören ihr nicht an. Die Zahl der für sie abgegebenen Stimmen, die damals 27566 betrug, ist allerdings bei späteren Nachwahlen auf 64480 in 38 Wahlkreisen gestiegen. Ihr Präsident ist Keir Hardie, ihr Sekretär Tom Mann. Im Vorstande, der den Titel „Nationaler Verwaltungsrat“ trägt, sitzt u. a. Ben Tillet. Auf dieser Personalunion beruht der Hauptteil ihres Einflusses.

Eine formelle sozialdemokratische Partei besteht in England erst seit kurzer Zeit. Allerdings wurde im März 1881 durch angesehene Personen aus den oberen Klassen unter Führung des Schriftstellers Hyndman eine democratic federation mit dem Programm der Verstaatlichung des Grund und Bodens gegründet, die sich im Jahre 1883 in socialdemocratic federation umtaufte und ein eigenes Organ, die „Justice“ herausgiebt. Anfangs schlossen sich ihr auch die bedeutendsten Arbeiterführer an, wie John Burns, Tom Mann, Ben Tillet und Keir Hardie, von denen aber, wie oben erwähnt, die ersten beiden ihr später den Rücken kehrten. Ihre Mitgliederzahl wird auf 3500–5000 angegeben.

Wiederholt sind Versuche gemacht, die Bildung einer einheitlichen sozialdemokratischen Partei, insbesondere eine Verschmelzung der Independent Labour Party mit der Socialdemocratic Federation herbeizuführen und noch auf dem letzten Jahreskongresse der letzteren am 12. April 1898 ist die Frage eingehend erörtert, doch ist es bisher nicht gelungen, sie zu lösen, indem insbesondere die Mitglieder der I. L. P. der S. F. den Vorwurf machen, revolutionäre Phrasen an Stelle ernsthafter Arbeit zu kultivieren. Der neueste Versuch dieser Art ist zugleich in mehrfacher Hinsicht interessant für die Stellung der Sozialdemokratie in England. Er wurde unternommen von dem bereits erwähnten rechten Flügel, den Clarionisten unter Führung von Robert Blatchford, indem sie eine Abstimmung durch Umfrage nicht allein über die Bildung einer einheitlichen sozialdemokratischen Partei, sondern auch noch über einige der wichtigsten Einzelfragen veranstalteten. An der Abstimmung haben sich 8885 Personen beteiligt, und da viele von ihnen nicht wahlberechtigt sind, so ergiebt sich daraus die geringe politische Bedeutung. Die Notwendigkeit einer Gesamtpartei wurde fast allgemein bejaht, und so sollen bei den nächsten Wahlen in erster Linie überall Sozialdemokraten aufgestellt und nur im Notfalle für andere arbeiterfreundliche Kandidaten gestimmt werden. Im übrigen stimmten für Referendum und Initiativwahl nach schweizerischem Muster 5995, für Altersversorgung, Beschäftigung der Arbeitslosen, Verbot der Kinderarbeit bis zum 14. Jahre und gesetzlichen Achtstundentag zwischen 4763 und 5115, für Nationalisation des Grund und Bodens bezw. volle Besteuerung, Parlamentsdiäten, Verstaatlichung der Eisenbahnen 3709–4052, das allgemeine Stimmrecht 2856, Befreiung von Schulgeld, Verstaatlichung des Schankgewerbes und der Bergwerke, Einführung von Stichwahlen und Erhöhung der Erbschaftssteuer 1423–1976 Personen.

Ist auch im allgemeinen das Verhältnis der Unternehmer zu den Gewerkvereinen der Arbeiter jetzt ein günstiges und wird im ganzen in den Kreisen der ersteren das Ziel einer Beseitigung der trade unions nicht mehr verfolgt, so werden doch naturgemäß Klagen über ihren „Terrorismus“ oft gehört, und so ist denn in neuerer Zeit der Versuch unternommen, eine Gegenorganisation ins Leben zu rufen. Dies ist die national free labour association. Sie wurde auf einem am 31. Oktober 1893 in London abgehaltenen Kongresse begründet und hat seitdem jährliche Jahresversammlungen abgehalten, besitzt auch in der „Free Labour Gazette“ ein eigenes regelmäßiges Organ. Auf dem Kongresse in Manchester im Oktober 1896 wurde mitgeteilt, daß die Mitgliederzahl Ende 1895 131650 betragen habe und Ende Juli 1896 auf 150353 gestiegen sei, im Oktober 1897 soll sie sogar 180000 und im Juni 1898 200000 betragen haben, doch werden diese Ziffern von gegnerischer Seite als nackter Schwindel dargestellt. Die Vereinigung, die sich insbesondere in London und den nördlichen Hafenplätzen des Mersey und des Clyde sowie des Bristol-Kanals ausbreitet, will nicht die trade unions als solche, oder die von ihnen geübte Tyrannei bekämpfen, insbesondere setzt sie mit ihren Angriffen ein bei der Praxis der trade unions, nicht mit blake legs zusammenzuarbeiten und die Behörden zu zwingen, ausschließlich ihre Angehörigen zu beschäftigen. Die Vereinigung will für jeden Bezirk aus Arbeitgebern und Arbeitern in gleicher Zahl zusammengesetzte Schiedsgerichte (boards of arbitration) der verschiedenen Berufszweige errichten, denen sämtliche Arbeitsstreitigkeiten unterbreitet werden müssen. Falls sich das Gericht über einen Urteilsspruch nicht einigen kann, soll ein Unparteiischer mit der Entscheidung betraut werden. Streiks sind nicht völlig ausgeschlossen, sollen aber nur dann unterstützt werden, wenn sie zuvor einem Schiedsgerichte unterbreitet sind. Die Einrichtung von Unterstützungskassen soll den örtlichen Vereinen überlassen bleiben.

Am 10. Oktober 1898 hat die Association ihren Jahreskongreß gehalten, auf dem erwähnt wurde, daß die Vereinigung im Laufe des Jahres an Fabriken, in denen gestreikt wurde, 13000 Arbeitskräfte gesandt habe, darunter 900 während des Maschinenbauerstreiks. Von einzelnen Rednern wurde das neue Haftpflichtgesetz als die englische Industrie schädigend verurteilt, andere wollten das Postenstehen bei Streiks unter Strafe gestellt wissen.

Auch auf diesem Kongresse sollen 250000 Mitglieder durch 100 Abgesandte vertreten gewesen sein, aber unparteiische Blätter, wie der „Daily Chronicle“, behaupten, die ganze Association bestehe aus drei oder vier Leuten, die in London ein Bureau für den Zweck errichtet hätten, bei Ausständen den Unternehmern Arbeit zu verschaffen und deren Angestellte die Kongresse bildeten. Ein gewiß klassischer Zeuge, der jetzige Vorsitzende der Federated Engineering Employers, Alexander Siemens schreibt mir: „Die F. L. A. besteht zum Teil aus zweifelhaften Elementen. Während des Engineering-Streiks unternahm sie, unabhängige Arbeiter zu finden, um die Ausständigen zu ersetzen. Soviel mir bekannt ist, war der Erfolg so gering, daß die Association jetzt ignoriert wird, nachdem sie während des Ausstandes eine Menge Anhänger gefunden hatte.“ Danach darf man davon ausgehen, daß Herr v. Stumm sehr unrichtig berichtet war, wenn er in der Reichstagssitzung vom 9. März 1898 der Vereinigung eine große Bedeutung beimessen wollte, es scheint sich im Gegenteil um ein völlig verunglücktes Unternehmen zu handeln.

Statistische Angaben über die trade unions giebt es erst seit der im Jahre 1886 erfolgten Ernennung John Burnetts zum Arbeitsberichterstatter (chief labour correspondent) im Handelsamte. Seit dieser Zeit werden jährliche Berichte herausgegeben, doch waren dieselben anfangs unvollständig, indem nur ein kleiner Teil der Vereine die ihnen zugesandten Fragebogen ausfüllte. Erst der im November 1898 veröffentlichte Bericht für 1897[22] giebt eine Uebersicht, die den Anspruch auf annähernde Vollständigkeit erhebt. Danach gab es:

18921203Vereinemit1500451Mitgliedern
189312591478474
189412991437765
189513031404898
189613081491007
189712871609909

Die Gesamtzunahme von 109458 Mitgliedern entspricht 7,3%, doch verteilt sie sich nicht gleichmäßig, indem die 100 größten Vereine einen Zuwachs von 17,2% haben, während die kleineren 7,7% abgenommen haben. Die Verminderung der Vereine um 21 von 1896 auf 1897 bei gleichzeitiger Vermehrung der Mitglieder erklärt sich aus den in dieser Zeit erfolgten Verschmelzungen von Vereinen. Trade councils gab es 1894 148 mit 698550, 1895 151 mit 696270, 1896 148 mit 694701 und 1897 151 mit 693390 Mitgliedern.

Die Verteilung der trade unions auf die einzelnen Gewerbegruppen zeigt folgende Tabelle:

GewerbegruppenZahl derProzentsatz
trade unionsZweigvereineMitglieder
Metallindustrie, Maschinen- und Schiffbau 272 2433 317518 20
Bergbau und Hüttenwesen 64 1543 282432 17
Bauwesen 138 3034 219072 14
Textilindustrie 244 499 217217 14
Transportwesen (Eisenbahnen, Docks u. s. w.) 65 1268 183418 11
Ungelernte Arbeiter 16 744 92858 6
Bekleidungsindustrie 48 652 75617 5
Buchdruckerei u. Buchbinderei 54 350 52572 3
Oeffentlicher Dienst 37 873 45157 3
Holzbearbeitung 115 559 38401 2
Sonstige Gewerbe 234 1380 385692 5
Zusammen1287133351609909100

Das Alter und die Entwickelung der Vereine zeigt folgende Aufstellung:

GründungszeitAnzahl der
trade unions
ProzentsatzMitgliederzahlProzentsatz
Vor 1825 48 4 54264 3
1825–1829 12 1 9436 1
1830–1839 32 2 107848 7
1840–1849 46 3 66951 4
1850–1859 72 6 221106 14
1860–1869 118 9 250958 16
1870–1879 162 13 286093 18
1880–1887 152 12 233008 14
1888–1897 640 50 375411 23
Zusammen 1282[23]100 1605075[23]100

Das Gesetz gewährt denjenigen Vereinen, die ihre Eintragung in ein öffentliches Register bewirken, eine Reihe von Vergünstigungen, insbesondere das Recht, Grund und Boden bis zu 1 Acre und sonstiges Eigentum durch ihre Vorstände (trustee) zu erwerben, sowie einen umfassenden Schutz gegen Veruntreuungen. Die Anzahl der Vereine, die diese Eintragung erlangt haben, sowie die Abstufung nach der Mitgliederzahl zeigt folgende Tabelle:

MitgliederzahlEingetragene VereineNicht eingetragene Vereine
AnzahlAnzahl
der Vereineder Mitgliederder Vereineder Mitglieder
Ueber 50000 5 341167
2000050000 6 190854
1000020000 14 192508 5 60446
500010000 54 226680 26148977
2000 5000 29 86812 20 63019
1000 2000 40 51294 25 36961
500 1000 65 45089 54 37412
300 500 53 20163 60 22065
100 300154 26837213 35331
50 100 89 6352161 11269
Unter 50 58 1859156 4819
Zusammen5671189610720420299

Im allgemeinen zeigen die größeren Vereine eine stärkere Zunahme als die kleineren, deren Mitgliederzahl sogar nicht selten zurückgeht. Das hängt damit zusammen, daß sie ihren Mitgliedern freilich geringere Beiträge abfordern, ihnen dafür aber auch weniger bieten können. Die amtliche Statistik giebt die Ziffern über Einnahme, Ausgabe und Vermögensbestand, sowie über die einzelnen Arten der Ausgaben nur für die 100 größten Vereine, die zusammen 1059609 Mitglieder haben. Sie zeigen in den Jahren 1892–1897 folgende Entwicklung:

JahrMitgliederzahlEinnahme
Pfd. St.
Ausgabe
Pfd. St.
Vermögensbestand
Pfd. St.
1892 903981145588514183111618790
1893 910119161437918481591385010
1894 924584162955014338671580693
1895 914766155766713907171747643
1896 961026167357112334942187720
18971059609198197118960722273619

Die Einnahmen bestehen neben Zinsen aus belegten Kapitalien, Eintrittsgeldern, Erträgen aus dem Verkauf von Mitgliedskarten und Statuten u. s. w. naturgemäß überwiegend aus den Beiträgen, und zwar sowohl den regelmäßigen Jahreszahlungen wie aus besonderen Umlagen, zu deren Ausschreibung meist das Exekutivkomitee befugt, zuweilen aber auch ein Mehrheitsbeschluß der Mitglieder erforderlich ist. Die Beiträge sind sehr verschieden, und zwar sowohl in den verschiedenen Vereinen wie nach den Jahren mit Rücksicht auf besondere Bedürfnisse. Eine Uebersicht der Beiträge, und zwar der regelmäßigen wie der außerordentlichen, für das Jahr 1897 bietet folgende Tabelle:

Beitrag auf den Kopf:Zahl
der Vereineder Mitglieder
Unter 5Schilling 1 2300
mindestens 5aber10 17 119369
1015 17 241842
1520 9 49074
2030 19 251825
3040 16 115077
4060 8 81031
6080 10 88421
80Schillingunddarüber 3 110670
Zusammen:1001059609

Der Durchschnittsbeitrag belief sich 1892 auf 28 sh. 9¼ d., 1893 auf 31 sh. 2½ d., 1894 auf 32 sh. 1½ d., 1895 auf 31 sh. 11¼ d., 1896 auf 32 sh. 3¾ d., 1897 auf 32 sh. 11¼ d.

Unter den Ausgaben sind die wichtigsten Posten: 1. Streikgeld (dispute pay); 2. Arbeitslosenunterstützung; 3. Alterspension; 4. Kranken- und Unfallunterstützung; 5. Begräbnisgeld; 6. Verwaltungskosten. Damit ist nicht gesagt, daß alle Vereine diese sämtlichen Arten von Unterstützungen gewähren. Der amtliche Bericht teilt die Ausgaben in drei Klassen, nämlich Streikgeld, Verwaltungskosten und Unterstützungen, wobei zu den letzteren die unter 2–5 bezeichneten Posten gezählt werden.

Die Gesamtausgabe aller Vereine für die Jahre 1892–1897 beträgt:

fürStreikgeld2171271Pfd.Sterl.=23½Proz.
Unterstützungen5466903=59½
Verwaltungskosten1582446=17
9220620=100

Eine Verteilung auf die hauptsächlichsten Gewerbegruppen, bei der auch die einzelnen Unterstützungen getrennt sind, ergiebt folgende Tabelle:

GewerbegruppeProzentsatz der Ausgaben für:Betrag in
Pfd. Sterl.
StreikgeldUnterstützungen fürVerwaltungskosten
ArbeitsloseKrankheit und UnfallAlterBegräbnisZusammen
Baugewerbe12,816,626,5 8 12,363,423,81358292
Bergbau u. Hüttenwesen44,515,7 9,516,942,113,41452284
Metallindustrie, Maschinen- und Schiffbau11 40,217,213,7 7,178,210,83686798
Textilindustrie38,125,6 4 1,313,844,717,2 948664
Bekleidungsindustrie27,2 4,135,1 9,1 7,455,717,1 422261
Transportgewerbe10,8 5,6 9,5 3,317,836,253 407611
Buchdruckerei und Buchbinderei 6 50,2 5 10,7 9,975,818,2 325992
Holzverarbeitung12,131,311,313,8 9,966,321,6 201062
Ungelernte Arbeiter verschiedener Betriebe19,822,215,4 6,2 9,553,326,9 417656
Zusammen 20,3[24]27,515,9 8,310,9 62,6[24]17,19220620

Diese Aufstellung zeigt, wie verschieden das Verhältnis zwischen Streikgeld und Unterstützungen sich bei den einzelnen Vereinen gestaltet. Der Bericht giebt nähere Nachweisungen für die 100 größten Vereine, die in drei Gruppen geteilt werden. Die erste, bei der das Streikgeld im Vordergrunde steht, obgleich zuweilen auch Begräbnis-, Kranken- und Unfallunterstützung gezahlt wird, umfaßt 25 Vereine mit 243411 Mitgliedern. Die zweite, bei welcher zu dem Streikgeld die Arbeitslosenunterstützung hinzukommt, umfaßt 34 Vereine mit 264548 Mitgliedern. Die dritte, bei der daneben alle Arten von Unterstützung (Alter, Krankheit, Unfall) bezahlt werden, ist die größte, denn sie umfaßt 41 Vereine mit 551650 Mitgliedern. Die Vereine, die sich ausschließlich auf Streikgeld beschränken, sind die jüngsten, denn das Durchschnittsalter der Vereine beträgt in der ersten Klasse nur 16, in der zweiten 25, in der dritten 55 Jahre. Aber jedenfalls ergiebt sich aus diesen amtlichen Ziffern, wie unzutreffend es ist, zu behaupten, daß die trade unions überwiegend Streikvereine seien; nicht allein sind die Vereine, bei denen die Streikunterstützung im Vordergrunde steht, stark in der Minderzahl, sondern selbst bei Berücksichtigung aller Vereine beläuft sich der, auf die Streikunterstützung entfallende Betrag, wie nachgewiesen, auf 20,8 bezw. 23½%.

Obgleich alle Vereine ihre Mitglieder bei Streiks unterstützen, ist doch der Betrag in den einzelnen Jahren sehr verschieden; so hatten von den 100 größten Vereinen im Jahre 1897 14 mit 50070 Mitgliedern überhaupt keine Ausgaben hierfür gehabt.

Eine Uebersicht über die Jahre 1892–1897 giebt folgende Tabelle, bei der zu berücksichtigen ist, daß 1892/93 der große Baumwollenstreik, 1893 der große Kohlenstreik und 1897 der Maschinenbauerstreik stattfand, und daß bei solchen Streiks nicht nur die unmittelbar beteiligten, sondern infolge der gegenseitigen Unterstützung auch die übrigen Gewerbe in Mitleidenschaft gezogen werden.

In den 100 größten Vereinen wurden verausgabt in Pfd. St.:

189218931894189518961897
im Baugewerbe 33286 30655 25279 20110 35178 20516
im Bergbau und Hüttenbetriebe111656346361 63235 41403 39478 43374
in d. Metallindustrie, Maschinen- u. Schiffbau 28997 9265 23575 30145 34855280460
Textilindustrie134610132014 33432 21245 17778 31941
Bekleidungsindustrie 12743 10086 8017 60136 5666 18297
Eisenbahndienst 2643 9286 2176 2018 2753 9684
Dockbetrieb 3789 6044 995 1004 2129 1234
anderen Gewerben 26770 32089 13451 10343 16070 27994
Zusammen352500584800160160186404153907433500

Arbeitslosenunterstützung zahlen 75 von den 100 größten Vereinen ihren Mitgliedern in Höhe von 6 sh. bis 20 sh. wöchentlich; die häufigsten Beträge sind 10, 12 oder 15 sh. Die höchsten Ausgaben hierfür werden in der Metallindustrie sowie dem Maschinen- und Schiffbau gemacht. In der folgenden Uebersicht ist deshalb diese Gruppe von den übrigen getrennt; zugleich ist der Prozentsatz der Arbeitslosen angegeben.

JahrAusgabe für ArbeitslosenunterstützungProzentsatz der Arbeitslosen
in allen Gewerben
Metallindustrie, Maschinen-und Schiffbau
Pfd. St.
Andere Gewerbe
Pfd. St.
18922166881348246,3
18932538742086277,5
18942669071942826,9
18952068222294125,8
18961319231524833,4
18974048511373733,5

Den Betrag der übrigen von den 100 größten Vereinen in den Jahren 1892–97 gezahlten Unterstützungen sowie des Vermögens ergiebt folgende Tabelle.

JahrAlterspension[25]
Pfd. St.
Kranken- und Unfallunterstützung[26]
Pfd. St.
Begräbnisgeld[27]
Pfd. St.
Vermögen
Pfd. St.
1892102432210243685891618790
1893112588241638753431385010
1894122434230233701041580693
1895131861263966764431747643
1896142518246788758582187720
189715220726978482156 2273619[28]

Der Betrag des Vermögens, berechnet auf den Kopf des einzelnen Mitgliedes, ist sehr verschieden. Er betrug 1897 bei den 100 größten Vereinen:

1Schill.4 d.biswenigerals10Schill.bei 19Vereinenmit 148998Mitgliedern
10 1Pfd.St. 15 97180
1Pfd. St. 2 31 344472
2 3 16 302237
3 4 7 64804
4und darüber 12 101918
100Vereinemit1059609Mitgliedern.

Die geringsten Beträge von 1 sh. 4 d. und 1 sh. 5 d. finden sich nur bei zwei Vereinen; der Höchstbetrag war 13 £. St. 4 sh. 11 d. Bei 57 Vereinen mit 646709 Mitgliedern = 60% belief er sich zwischen 1 und 3 Pfd. St. Am niedrigsten stehen die Vereine, die sich auf Streikgeld beschränken, am höchsten diejenigen, welche möglichst alle Arten von Unterstützungen, insbesondere Alterspension, zahlen. Der Durchschnitt für die 100 Vereine belief sich

1892auf1Pfd.St.15Schill.Doll. 1895auf1Pfd.St.18Schill.Doll.
1893110 18962 5
1894114 18972 211

Die Organisation der Frauen ist naturgemäß noch weit weniger vorgeschritten, als die der Männer; wo aber die Frauen organisiert sind, gehören sie überwiegend den von den Männern begründeten Vereinen an. Vereine, die ausschließlich aus Frauen bestanden, gab es 1897 nur 25 mit 7935 Mitgliedern gegenüber 114 gemischten, denen 161539 Männer und 111840 Frauen angehörten. In allen 139 Vereinen gab es also 119775 Frauen, so daß sie innerhalb der Gesamtzahl von 1609909 organisierten Arbeitern nur etwa 7% darstellen. Die genauen Verhältnisse der Verteilung zeigt folgende Tabelle:

Prozentsatz der weiblichen
Mitglieder
Zahl der VereineZahl der Mitglieder
MännerFrauenZusammen
100 25 7935 7935
50biswenigerals100 63 38041101895139936
10 50 23 10208 6143 16351
unter 10 28113290 3802117092
Zusammen139161539119775281314

Weitaus die meisten der organisierten Frauen, nämlich 109180 = 91,1% in 91 Vereinen, sind in der Textilindustrie beschäftigt, wovon allein 74034 = 61,8% in 48 Vereinen auf die Baumwollweberei und 19996 = 16,7% in 18 Vereinen auf die Baumwollspinnerei entfallen. Von den 25 Vereinen mit ausschließlich weiblichen Mitgliedern bestehen nur zwei länger als seit 1874, fünf haben ein Alter von 10–18 Jahren, sieben ein solches von 5–10 Jahren und 11 sind jünger als 5 Jahre. Von den 25 Vereinen haben 20 weibliche Sekretäre.

Das Verhältnis der organisierten Arbeiter zu den nicht organisierten ist nicht genau zu bestimmen, zumal die letzte Volkszählung von 1891 die verschiedenen Beschäftigungsarten nicht streng sondert und deshalb nicht genau diejenigen ausscheiden läßt, die überhaupt für die Organisation in Betracht kommen, indem zu berücksichtigen ist, daß dies durch mancherlei Gründe, insbesondere jugendliches Alter, Gebrechlichkeit u. dgl. ausgeschlossen ist. Nach einer oberflächlichen Schätzung kann man die Anzahl der erwachsenen Männer in den Berufen, die für die Organisation in Frage kommen, auf etwa 7 Millionen annehmen, diejenige der Frauen auf 1 Million. Danach bedeutet die Zahl von 1490134 männlichen und 119775 weiblichen Mitgliedern einen Prozentsatz von 21 bez. 12%. Scheidet man aber die Landwirtschaft aus, in der bisher nur 0,8% der Arbeiter organisiert sind, so steigt der Prozentsatz der männlichen Mitglieder von 21 auf 25%. Am höchsten steigt er im Bergbau und Hüttenbetriebe, indem hier von den insgesamt beschäftigten 776267 Arbeitern über 16 Jahren 282432 = 36% organisiert sind. In der Textilindustrie sind von 403669 beschäftigten Männern über 18 Jahren 108037 = 27% und von den 519915 Frauen gleichen Alters 109180 = 21% organisiert. Von der Gesamtbevölkerung bilden die Mitglieder der trade unions etwa 4%.

Die trade unions sind übrigens über die verschiedenen Gegenden des Königreiches sehr ungleichmäßig verteilt, wie folgende von S. und B. Webb aufgestellte Tabelle ergiebt:

BerufszweigEngland und WalesSchottlandIrlandInsgesamt
Maschinenbau u. Metallindustrie 233450 45300 8250 287000
Baugewerbe 114500 24950 8550 148000
Bergbau 325750 21250 347000
Textilgewerbe 184270 12330 3400 200000
Bekleidungs- u. Lederindustrie 78650 8400 2950 90000
Druckgewerbe 37950 5650 2400 46000
Verschiedene kleinere Berufe 46550 7450 4000 58000
Landarbeit., Transportgewerbe &c. 302880 2167010450 335000
Gesamtsummen1324000447000400001511000

Die nördlich vom Humber und Dee gelegenen sieben Grafschaften enthalten allein 726000 Mitglieder; dann folgen die industriellen Bezirke von Mittelengland, Leicester, Derby, Nottingham, Warwick, Gloucester, Northampton und Stafford mit 210000 und Südwales mit 89000, während London mit seiner nächsten Umgebung nur die verhältnismäßig geringe Zahl von 194000 Mitgliedern aufweist. Die führenden Bezirke sind Northumberland, Durham und Lancashire, wo in verschiedenen Berufen 80 bis 100% der Arbeiter Mitglieder ihrer Gewerkschaft sind. In diesen Gegenden bilden die trade unions in der That die ausschlaggebende Macht in der Arbeiterschaft; aber in vielen Bezirken gehören ihnen immerhin 50% der Arbeiter an, und da dies naturgemäß die tüchtigsten sind, so haben sie auch dort die unbestrittene Führerschaft.

Im wesentlichen liegt diese noch heute in der Hand der gelernten Arbeiter der Großindustrie; gegen 750000 Mitglieder gehören allein den drei großen Stapelindustrien an: dem Kohlenbergbau, dem Maschinen- und Schiffbau und der Baumwollenbearbeitung. Der plötzliche Aufschwung der ungelernten Arbeiter von 1889/90 hat rasch nachgelassen. Von den 200000 Eisenbahnarbeitern sind nur 48000 organisiert, von denen noch die größere Zahl auf die höheren Stellungen der Schaffner und Lokomotivführer entfällt. Der Dockarbeiterverein, der 1890 57000 Mitglieder zählte, war schon 1893 auf 14000, 1894 auf 10000 und 1895 auf 9000 zurückgegangen. Die Nationale Union der Hafenarbeiter, der 1890 30000 Personen angehörten, hatte 1893 nur noch 11000 Mitglieder. Die Pferdebahn- und Omnibuskutscher, die Lagerhausarbeiter, Lastträger und städtischen Tagelöhner sind im wesentlichen wieder in den Zustand mangelnder Organisation zurückgesunken.

Die englische Gewerkschaftsbewegung hat insbesondere in den letzten Jahren die deutschen sozialistischen Gewerkschaften ebenso wie die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine lebhaft angeregt; von beiden Seiten sind Versuche gemacht mit den englischen trade unions nähere Beziehungen anzuknüpfen. So war auf dem Kongresse in Edinburg auch ein Vertreter der deutschen sozialistischen Gewerkschaften, v. Elm, anwesend, dessen Beteiligung zu einer lebhaften Preßfehde zwischen diesen und den Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereinen Anlaß gegeben hat. Die „Generalkommission“ hat zugeben müssen, daß ihr keine Einladung zu dem Kongresse zugegangen war und v. Elm sich ohne eine solche nach Edinburg begeben hat, obgleich die „Generalkommission“ die trade unions zu ihrem II. Gewerkschaftskongresse in Berlin eingeladen hatte, was mit der Begründung abgelehnt war, daß die Einladung zu spät eingetroffen sei, um noch eine Sitzung des parlamentarischen Ausschusses abhalten zu können. Auch der Vorwurf des „Gewerkvereins“ ist als berechtigt anzuerkennen, daß v. Elm das Hauptgewicht seines in London gehaltenen Vortrages darauf gelegt habe, die Hirsch-Duncker'schen Vereine anzugreifen und herabzusetzen. Daß beide gewerkschaftliche Gruppen Deutschlands großen Wert darauf legen, Fühlung mit den trade unions zu erhalten und deren Autorität für ihre Sache zu benutzen, ist begreiflich und berechtigt, aber der Kampf der beiden Konkurrenten soll in Deutschland ausgefochten werden und nicht auf einem englischen Kongresse, auf dem, sofern überhaupt deutsche Gewerkschaften zugelassen werden, die eine Partei ebenso berechtigt ist, wie die andere. Die Haltung der trade unions, wie sie insbesondere durch die beiden Kongresse in Cardiff und Edinburg festgelegt ist, entspricht weder der Politik der sozialistischen Gewerkschaften, noch derjenigen der Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine, sondern bewegt sich auf einer Mittellinie, und es scheint wenig Aussicht vorhanden, daß sie diese zu Gunsten des einen oder anderen extremen Standpunktes verlassen werden; dazu sind sie zu sehr Männer des praktischen Lebens und Gegner aller theoretischen Prinzipien, mögen sie liegen in der Richtung des Sozialismus oder des Individualismus.

Auch die Gegner der Gewerkschaftsbewegung in Deutschland haben versucht, aus den Kongreßbeschlüssen der letzten Jahre Kapital zu schlagen und insbesondere aus den Beschlüssen in Liverpool und Norwich den Beweis hergeleitet, daß auch in England die G.-V. sich auf die Dauer nicht als derjenige Schutz gegen die Sozialdemokratie bewährt hätten, als welcher sie bis dahin gepriesen wären; man hat deshalb prophezeit, daß diese staatsgefährliche Bewegung jetzt sehr bald auch England erobert haben und dann für jeden klar ersichtlich sein werde, daß jedes Entgegenkommen gegenüber der Arbeiterbewegung lediglich zur Stärkung der Sozialdemokratie führe. Ich werde auf diese Frage an anderer Stelle zurückkommen und bemerke hier nur, daß es sehr viele Leute giebt, die für den Maximalarbeitstag eintreten und selbst den Achtstundentag für ein erstrebenswertes und im Laufe der Zeit erreichbares Ziel halten, ja die auch den Bodenwucher und die Gewinnung ungeheurer Vermögensmassen durch das Steigen des Grundwertes in den Großstädten ohne irgend welche eigene Arbeit für verwerflich halten und deshalb Anhänger der Bodenbesitzreform sind und gewisse Betriebe lieber in der Hand des Staates oder der Gemeinde als in derjenigen des Privatunternehmers sehen, ohne doch trotz aller dieser sozialistischen oder halbsozialistischen Neigungen in der spezifisch sozialdemokratischen Richtung der heutigen Arbeiterbewegung etwas anderes als eine auf das Tiefste zu beklagende Verwirrung zu sehen. Schon hier mag auch darauf hingewiesen werden, daß selbst die sozialistischen G.-V. in England in wichtigen und vielleicht entscheidenden Fragen eine durchaus entgegengesetzte Haltung einnehmen, wie die deutsche Sozialdemokratie. Vor allem teilen gerade die bedeutendsten sozialistischen Führer die geschichtlichen und sittlichen Ideale der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung: Vaterlandsliebe und Religion. Begeisterung für die Größe und Macht Englands macht sich auch bei ihnen in einer den Nichtengländer fast verletzenden Form geltend; häufig eröffnen sie ihre Versammlungen mit Gebet- und Liederandachten, und unerschrocken halten sie den Massen Strafpredigten über Unsittlichkeit und Ausschweifung. Eine große Anzahl von Geistlichen der englischen Staatskirche sind Mitglieder der Fabian Society. Aus der religiösen Gesinnung der englischen Sozialdemokraten ist im Jahre 1891 die Begründung der „Arbeiterkirche“ hervorgegangen, der die meisten der oben genannten Führer angehören. Sie steht auf einem freien, aber durchaus religiösen Boden, setzt sich aber das Ziel, „Mitglieder aller Klassen zu vereinigen, um die gewerbliche Sklaverei abzuschaffen“.

Uebrigens ist schon auf dem Kongresse in Belfast offen von Trennung der beiden mehrgedachten Richtungen gesprochen, und es liegt nicht außerhalb des Bereiches der Möglichkeit, daß hier neben dem vierten Stande der gelernten Arbeiter demnächst die Bildung eines neuen fünften Standes der ungelernten Arbeiter in Frage kommt.

Fußnoten:

[2] Die erste erschöpfende Bearbeitung des englischen Gewerkschaftswesens, die in gewisser Weise noch immer die Grundlage bildet, sind die Arbeiten von L. Brentano, insbesondere seine „Arbeitergilden der Gegenwart“, Leipzig 1871. In neuester Zeit ist diesen Arbeiten ergänzend zur Seite getreten das umfassende Buch von Sidney und Beatrice Webb: „Die Geschichte des Trade-Unionsmus“, London 1874, übersetzt von E. Bernstein, Stuttgart 1895, A. Dietz. Dieses Werk hat in der deutschen Litteratur mit Recht die allgemeinste Anerkennung gefunden; die Verfasser sind selbst Mitglieder der Fabian Society, stehen also auf dem Boden des Sozialismus, wahren sich aber nicht allein einen durchaus unabhängigen Standpunkt, sondern machen auch aus ihrer Abneigung gegen die Marxistische Sozialdemokratie so wenig ein Hehl, daß der Uebersetzer an mehreren Stellen in Anmerkungen ihnen deswegen Tadel zu teil werden läßt. In der folgenden Darstellung ist in erster Linie dieses Buch zu Grunde gelegt.

Die sonstige Litteratur ist in dem Aufsatze von L. Brentano „Die Gewerkvereine in England“ im Handwörterbuch der Staatswissenschaften IV, 7 und den Ausführungen von Biermer im I. und II. Erg.-Bande, S. 412 u. 440 zusammengestellt.

Seit dem 1. April 1891 erscheint in London das Wochenblatt „The Trade Unionist“.

Seit 1887 werden die amtlichen Labour Statistics „Statistic tables and reports on Trade Unions“ herausgegeben, umfangreiche Blaubücher als Anlagen zum Labour Correspondent (J. Burnett). Besonders wertvoll sind auch die Mitteilungen der von dem Labour Department der englischen Regierung in der Mitte jedes Monats herausgegebenen „Labour Gazette“, die seit Mai 1893 erscheint und eine umfassende Statistik aller auf die Arbeiterverhältnisse bezüglichen Thatsachen bietet. Vergl. außerdem L. Brentano: „Entwickelung und Geist der englischen Arbeiterorganisationen“ in Braun: „Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik“, VIII, S. 75 ff., Galton, daselbst, XII, S. 449 ff. Ueber die Organisationen der Arbeiterinnen vergl. G. Dyrenfurth in Brauns Arch. VII, 166 ff.

[3] Arbeitergilden, Buch I, Kap. III, S. 83.

[4] Zur Geschichte der deutschen Gesellenverbände, Leipzig 1877, S. 25 ff.

[5] A. a. O. S. 163.

[6] Webb, a. a. O. S. 175.

[7] Unter amalgamation versteht man die völlige Verschmelzung verschiedener Berufe zu einer einheitlichen Organisation, während federation ein bloßes Bündnis selbständiger Vereine bedeutet.

[8] Webb, a. a. O. S. 189 ff.

[9] A. a. O. S. 216.

[10] Webb, a. a. O., S. 270.

[11] Webb, a. a. O., S. 352.

[12] Webb, a. a. O.

[13] Webb, a. a. O., S. 353.

[14] Siehe unten.

[15] Später hat auch Broadhurst sich zu dem Grundsatze des Achtstundentages bekehrt und ist 1893 von neuem in das parlamentarische Komitee gewählt.

[16] Vergl. unten.

[17] Auch in dem stärksten der englischen Gewerkvereine, nämlich der schon erwähnten neuen Union der Bergarbeiter (miners federation), der um so mehr Interesse bietet, als in ihm die ältere und die jüngere Richtung sich am schärfsten bekämpfen, hat auf der am 3. Januar 1897 in Leicester abgehaltenen Generalversammlung, in der 326214 Mitglieder durch 54 Abgeordnete vertreten waren, die gemäßigte Richtung den Sieg gewonnen, indem der Antrag der Abteilung Schottland, sich für Verstaatlichung aller Produktionsmittel zu erklären, abgelehnt und statt dessen der Antrag von Yorkshire angenommen wurde: „Die Federation erachtet es zur Erhaltung der britischen Industrie für absolut notwendig, den Grund und Boden, die Bergwerke, Bergwerksgerechtigkeiten und die Eisenbahnen des Landes zu verstaatlichen.“

[18] Ich folge im allgemeinen der Darstellung von Clement Edwards in Brauns, Archiv für soziale Gesetzgebung XII, 626 ff.

[19] Die bisher abgehaltenen Kongresse sind folgende: 1. Manchester, 2. Juni 1868, 118367 Mitglieder mit 34 Vertretern; 2. Birmingham, 23. August 1869, 250000 M. mit 48 V.; 3. London, 6. Mai 1871, 287430 M. mit 50 V. Hier wurde zum erstenmale ein parlamentarisches Komitee gewählt. 4. Nottingham, 8. Januar 1872, 255710 M. mit 77 V. Hier wurden die Abgesandten politischer Vereinigungen, die erschienen waren, zurückgewiesen. 5. Leeds, 13. Januar 1873, 730074 M. mit 130 V.; 6. Sheffield, 12. Januar 1874, angeblich 1191922 M. mit 169 V., doch ist man einig, daß diese hohe Ziffer durch Doppelzählungen herbeigeführt ist. 7. Liverpool, 18. Januar 1875, 818032 M. mit 151 V.; 8. Glasgow, 11. Oktober 1875, 539823 M. mit 139 V.; 9. Newcastle on Tyne, 18. September 1876, 556488 M. mit 140 V.; 10. Leicester, 17. September 1877, 691089 M. mit 114 V.; 11. Bristol, 9. September 1878, 623927 M mit 136 V.; 12. Edinburg 1879, 541892 M. mit 115 V.; 13. Dublin, 16. September 1880, 494222 M. mit 105 V.; 14. London, 12. September 1881, 463899 M. mit 157 V.; 15. Manchester, 13. September 1882, 509337 M. mit 153 V.; 16. Nottingham 1883, 471651 M. mit 163 V.; 17. Aberdeen, 8. September 1884, 569033 M. mit 141 V.; 18. Southport, 7. September 1885, 580976 M. mit 141 V.; 19. Hull, 6. September 1886, 633088 M. mit 143 V.; 20. Swansea, 5. September 1887, 674034 M. 156 V.; 21. Bradford, 3. September 1888, 674634 M. 150 V.; 22. Dundee, 2. September 1889, 885055 M. mit 211 V.; 23. Liverpool, 1. September 1890, 1470191 M. 457 V.; 24. Newcastle on Tyne, 7. September 1891, 1302855 M. mit 552 V.; 25. Glasgow, 5. September 1892, 1219934 M. mit 418 V.; 26. Belfast, 4. September 1893, 900000 M. mit 380 V.; 27. Norwich, 3. September 1894, 1080545 M. mit 372 V.; 28. Cardiff, 2.–6. September 1895, 951000 M. mit 345 V.; 29. Edinburg, 7.–12. September 1896, 1035341 M. mit 346 V.; 30. Birmingham, 6.–11. September 1897, 1093191 M. mit 381 V.; 31. Bristol, 29. August bis 3. September 1898, 1176896 M. mit 406 V.

Seit 1874 veranstalten die irischen Gewerkvereine jährliche Sonderkongresse, da die meist kleineren Vereine nicht imstande sind, die Kosten eines Abgesandten für die englischen Kongresse zu tragen. Der dritte irische Kongreß wurde im Mai 1896 in Limerick abgehalten; es waren auf ihm 50000 Mitglieder vertreten (Vgl. Labour Gazette, Juni 1896, S. 177). Auch die schottischen Gewerkvereine sind jetzt diesem Beispiele gefolgt, indem sie den ersten schottischen Kongreß im März 1897 in Glasgow abgehalten haben; auf demselben waren 38 Vereine mit 41000 Mitgliedern vertreten (Vgl. Report of the first annual Scottish trade unions congress. Glasgow, March 1897).

[20] Webb, a. a. O. S. 420.

[21] Webb, a. a. O. S. 423.

[22] Report of the chief labour correspondent of the board of trade on trade unions in 1897 with comparative statistics for 1892–1896. London 1898, Darling & Son.

[23] Für fünf kleine Vereine mit zusammen 4834 Mitgliedern ist die Gründungszeit nicht zu ermitteln gewesen.

[24] Die Abweichung dieser Ziffern mit den oben angegebenen ist in dem Berichte nicht erläutert, scheint aber auf der schwierigen Unterscheidung zwischen Streikgeld und Arbeitslosenunterstützung zu beruhen.

[25] Diese wird nur von 40 Vereinen gezahlt.

[26] Nur 49 Vereine zahlen Krankengeld, nur 44 zahlen Unfallunterstützung.

[27] Das Begräbnisgeld ist am allgemeinsten verbreitet; es wird von 87 Vereinen mit 954965 Mitgliedern gezahlt. Der Betrag schwankt zwischen 2 und 30 Pfd. St., meist ist er 10, 12 oder 15 Pfd. St. Zuweilen wird es auch beim Tode von Frauen oder Kindern gezahlt.

[28] Die verhältnismäßig geringe Zunahme gegen 1896 erklärt sich daraus, daß der Maschinenbauerstreik in den betreffenden Vereinen eine Verminderung des Vermögens im Betrage von 130725 Pfd. St. verursacht hatte.

II. Frankreich[29].

Der Grundzug der Entwickelung, den wir in England beobachtet haben, tritt uns auch in Frankreich entgegen. Auch hier finden wir zunächst die entschiedenste Ablehnung aller fachvereinlichen Bestrebungen sowohl seitens der Unternehmer wie seitens der öffentlichen Meinung und der Gesetzgebung, aber ebenso das allmähliche Vordringen der Ueberzeugung, daß nur auf diesem Wege eine friedliche soziale Entwickelung möglich sei, und schließlich den völligen Sieg dieser Bewegung über die früheren Vorurteile, ja endlich auch die feindliche Stellung, welche die Sozialdemokratie zu derselben einnimmt. Dabei ist es interessant, daß die beiden großen Revolutionen von 1789 und 1848, weit entfernt, der Arbeiterbewegung Vorschub zu leisten, derselben vielmehr in durchaus bureaukratischer Weise die engsten Fesseln angelegt haben, ein Beweis für die neuerdings oft gemachte Bemerkung, daß diesen Revolutionen der soziale Karakter noch völlig fehlte, daß sie lediglich politischer Natur waren und daß der Arbeiterstand, der zu einem Klassenbewußtsein noch nicht erwacht war, sich bei ihnen lediglich von den bürgerlichen Parteien hat ins Schlepptau nehmen lassen.

Seit dem 16. Jahrhundert waren gegen die Gesellenverbände (compagnonnages) Gesetze erlassen, die jede Vereinigung verboten. Dies wurde zwar durch die Revolution zunächst insofern geändert, als das Gemeindegesetz vom 16. Dezember 1789, Art. 62, allen französischen Bürgern das Recht gab, sich friedlich und ohne Waffen zu vereinigen, um Adressen und Petitionen zu beraten, wobei nur die vorherige polizeiliche Anmeldung vorgeschrieben war. Aber obgleich diese Bestimmung durch das Polizeigesetz vom 19. Juli 1791, Art. 14, auf alle Vereine und Klubs erstreckt und in Tit. I, Art. 3 der Verfassung von 1791 und Art. 7 der Verfassung von 1793 wiederholt wurde, so galt sie doch nicht für gewerkschaftliche Vereinigungen, vielmehr verbot das Gesetz vom 14./27. Juni 1891 in Art. 4 alle Vereinigungen von Bürgern desselben Standes oder Gewerbes und erklärte, daß solche Vereine ebenso wie Unternehmer, Inhaber von offenen Läden und Arbeiter oder Gesellen irgend eines Gewerbes nicht das Recht hätten, in ihren Versammlungen Vorsitzende, Sekretäre und Sachwalter zu bestellen, Register zu führen und über ihre angeblichen gemeinsamen Interessen Beschlüsse zu fassen, zu beraten oder Statuten zu erlassen. In gleicher Weise verbot das Gesetz vom 28. Septbr./6. Oktober 1791, Tit. II, Art. 20, die Koalitionen der ländlichen Arbeiter und Dienstboten.

Dieser Standpunkt wurde auch später beibehalten, indem man zugleich das Vereins- und Versammlungsrecht im allgemeinen erheblich einschränkte. Schon die Verfassung vom 5. Fructidor III (1795) verbot alle Vereine, die der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen und gab dadurch der Regierung das freie Auflösungsrecht. Zugleich wurden durch das Dekret vom 6. Fructidor III alle Klubs aufgehoben und durch das Dekret vom 22. Ventôse VI (14. März 1798) alle politischen Vereine geschlossen. Der Code pénal von 1810 forderte nicht allein für jeden Verein mit mehr als 20 Mitgliedern polizeiliche Genehmigung (Art. 291–294), sondern hielt das schon durch das Gesetz vom 22. Germinal XI (12. April 1803) erlassene Verbot aller Vereinigungen der Arbeiter und der Arbeitgeber aufrecht (Art. 414–416). Die Ungerechtigkeit, die darin lag, daß die Uebertretung dieses Verbotes bei den Arbeitgebern neben Geldbuße nur mit Gefängnisstrafe von 6 Tagen bis 1 Monat, bei den Arbeitern aber mit Gefängnis von 1–3 Monaten und bei den Anstiftern sogar mit Gefängnis von 2–5 Jahren bedroht war, wurde erst durch das Gesetz vom 27. November 1849 aufgehoben und gegen Arbeiter und Arbeitgeber die gleiche Strafe festgesetzt.

Die Verfassung vom 4. November 1848 hatte freilich in Uebereinstimmung mit dem Gesetze vom 28. Juni 1848 die Vereins- und Versammlungsfreiheit ausgesprochen, aber schon durch Gesetz vom 19. Juni 1849 wurde der Regierung das Recht, Vereine und Versammlungen im öffentlichen Interesse aufzulösen und zu verbieten, wiedergegeben, und durch Gesetz vom 25. März 1852 wurde einfach das Gesetz vom 28. Juni 1848 aufgehoben und der frühere Rechtszustand wieder hergestellt. Die Folge war das Blühen zahlreicher geheimer Gesellschaften.

Auch Napoleon III. verfolgte zunächst diese Politik, und von 1853–1862 wurden 3909 Arbeiter wegen Teilnahme an 749 verbotenen Vereinen bestraft. Erst als der Kaiser die Bedeutung des in der sozialen Bewegung enthaltenen Machtfaktors für seine Interessen erkannte, änderte sich seine Politik. Zunächst wurde durch Gesetz vom 30. Mai 1864 das Koalitionsverbot des Code pénal Art. 414–416 insoweit beseitigt, als nur diejenigen strafbar sein sollten, die durch Gewalt, Drohung oder betrügerische Vorspiegelungen eine Arbeitseinstellung zum Zwecke einer Erhöhung oder Erniedrigung der Löhne herbeizuführen oder die freie Ausübung der Industrie oder der Arbeit zu beschränken versuchen, sowie die Arbeiter oder Arbeitgeber, welche nach einem verabredeten Plane durch Sperren, Bußen oder Verrufserklärungen die Freiheit der Industrie oder der Arbeit beeinträchtigen. Dabei blieb aber das allgemeine Vereinsgesetz auch für die Vereine der Arbeiter und Arbeitgeber in Kraft. Noch weiter ging man im Jahre 1868, indem man seitens der Regierung erklärte, daß man den Fachvereinen der Arbeiter, sofern sie sich von Politik fernhielten, dieselbe Duldung gewähren werde, wie sie bisher schon — wenngleich im Widerspruche zu dem Gesetze — den Vereinen der Arbeitgeber gewährt war. Zugleich ersetzte das Gesetz vom 6. Juni 1808 allgemein für alle nicht politischen Versammlungen das bisherige System der polizeilichen Genehmigung durch die bloße Anmeldung. Die Folge dieser freieren Stellung war zunächst in den Jahren 1868–1870 eine wilde Streikbewegung, die aber fast ausnahmslos ohne Erfolg war.

Die neuere Entwicklung der Arbeitergewerkschaften hat sich in engem Anschlusse an die politische Bewegung der Arbeiterschaft vollzogen und ist durch deren Spaltungen erheblich beeinflußt.

Nachdem die Ausbreitungen der Kommune im Jahre 1871 zu dem Erlasse des Gesetzes vom 14. März 1872 gegen die Internationale und überhaupt zu einem entschiedeneren Auftreten der Regierung gegen die ganze Arbeiterbewegung geführt hatten, wurde der Versuch, die Gewerkschaften zu organisieren, zunächst nicht von der sozialdemokratischen, sondern von der radikalen Partei wieder aufgenommen. Das gilt insbesondere auch von dem ersten allgemeinen französischen Arbeiterkongresse, der vom 2.–10. Oktober 1876 in Paris abgehalten wurde und auf dem 101 Gewerkschaften und 46 lokale Arbeitervereine (cercles d'étude) aus 39 Städten mit einer angeblichen Mitgliederzahl von 1 Million Arbeitern durch 360 Abgeordnete vertreten waren. Er war von der radikalen Zeitung „La Réforme“ zusammenberufen, während die Kosten von dem Minister Crémieux getragen wurden. Man betonte ausdrücklich, daß man sich nicht mit sozialpolitischen Prinzipien, sondern mit rein wirtschaftlich-praktischen Arbeiterangelegenheiten befassen und die Auseinandersetzung zwischen Arbeit und Kapital auf friedlichem Wege herbeiführen wolle. Man forderte die ungehinderte Entwicklung der Gewerkschaften (chambres syndicales) durch Abschaffung aller einschränkenden Gesetze und Erteilung der juristischen Persönlichkeit, volle Autonomie derselben bezüglich aller einschlagenden Fragen, insbesondere des Genossenschaftswesens, der Versorgungskassen, der gewerblichen Ausbildung und durch Vereinigung aller Arbeitersyndikate zu einer „Union nationale“ behufs Vertretung der Gesamtinteressen der französischen Arbeiterschaft, Einführung des Maximalarbeitstages, Reform des Fabrikwesens hinsichtlich die Frauen-, Kinder- und Nachtarbeit und der Fabrikaufsicht, Umgestaltung der Schiedsgerichte zur möglichsten Vermeidung der Streiks u. s. w., kurz, der erste französische Gewerkschaftskongreß stellte sich ganz auf den Boden des englischen Trade-Unionismus, ja auf demselben wurde sogar energisch gegen die Vermischung mit der Politik protestiert und betont, daß man ehrgeizigen Führern, welche das Volk nur benutzen wollten, um ihren persönlichen Interessen zu dienen, nicht folgen solle.

Das äußere Ergebnis des Kongresses war die Gründung des Blattes „Le Prolétaire“, das von den Vertretern der Pariser Syndikate geleitet wurde, und die Einsetzung einer Exekutivkommission, die mit den Abgeordneten der parlamentarischen Linken Fühlung zu nehmen hatte, indem man bei ihnen solange Belehrung suchen wollte, bis man eigene Arbeiterkandidaten werde durchsetzen können.

Es ist begreiflich, daß die Partei der Revolution, die durch Gefangensetzung und Verbannung ihrer thätigsten Anhänger auf Grund des Kommuneaufstandes zunächst machtlos war, sich über die auf dem Pariser Kongresse eingeschlagene Richtung empörte. In einem aus London datierten, von der „Commune révolutionnaire“ unterzeichneten Schriftstücke mit dem Titel: „Les Syndicaux et leur Congrès“ beschuldigte man die Gewerkschaften des offenen Verrates an der Sache der Revolution. Zugleich suchten einige jüngere Anhänger dieser Richtung, unter ihnen auch der soeben zum Marxismus bekehrte spätere Parteiführer Guesde, durch Gründung des Blattes „L'Egalité“ der sozialdemokratischen Bewegung einen festen Halt zu geben.

Auf dem vom 28. Januar bis 8. Februar 1878 in Lyon abgehaltenen zweiten Gewerkschaftskongresse war die revolutionäre kollektivistische Richtung bereits vertreten und forderte die Ueberführung der Produktionsmittel in Gemeinbesitz, indem sie erklärte, daß sie die Gewerkschaften nicht als Mittel, die Lage der arbeitenden Klassen zu bessern, sondern nur als Organisierung des Klassenkampfes ansehen könnte; jede Beziehung zu der bürgerlichen Demokratie müßte abgebrochen, eine eigene Arbeiterpartei geschaffen und der Umsturz der bestehenden Gesellschaftsordnung angestrebt werden. Aber diese Anträge wurden gegen etwa 10 Stimmen abgelehnt und von den Wortführern der Mehrheit nicht allein der Kollektivismus verworfen, sondern sogar erklärt, daß auch die Streiks zu mißbilligen seien, da sie zur Verteuerung der Waren führten; man müsse überhaupt das Heilmittel in der Bethätigung der individuellen Freiheit erblicken. Revolutionen führten, abgesehen von den Opfern, die sie kosteten, nur zur Diktatur.

Aber die Mehrheit war unter sich nicht einig; sie bestand aus Vertretern der unter dem Einflusse von Buchez ins Leben gerufenen Genossenschaftsbewegung, denen sich auch die Anhänger Proudhons anschlossen, und endlich den Mitgliedern der neuen Schule der Possibilisten unter Führung von Finance. Einer ihrer Hauptführer war Vaillant, der später insbesondere im Pariser Gemeinderate eine hervorragende Rolle spielte.

Unter diesen Umständen ist es erklärlich, daß die revolutionären Elemente allmählich an Einfluß gewannen. Zunächst ging das Blatt „Le Prolétaire“ im Jahre 1878 in die Hände von Benoit Malon und Paul Brousse über, die ihrerseits die Ideen Proudhons mit dem System von Marx zu vermitteln suchten. Daneben entstanden andere Blätter derselben Richtung, z. B. „Le Citoyen“, „La Bataille“, „La Commune libre“.

So vorbereitet, hoffte man, auf dem folgenden dritten Kongresse, der vom 20.–31. Oktober 1879 in Marseille stattfand, den entscheidenden Schlag führen zu können, und man hatte sich nicht getäuscht. Dieser Kongreß hat für die soziale Bewegung in Frankreich die größte Bedeutung, sowohl durch die Anzahl der Teilnehmer, wie durch die dort gefaßten Beschlüsse. Gegen 250 Syndikate und 100 andere Organisationen waren durch 130 Abgeordnete vertreten; das Kongreßprotokoll umfaßt 820 Seiten. In Widerspruch zu der von dem Exekutivkomitee der Regierung gegenüber abgegebenen Zusicherung, alle Fragen politischen und internationalen Karakters fern zu halten, beschloß die Mehrheit, für die selbständige Organisation der Arbeiterklasse einzutreten und zu dem Zwecke nicht allein an den politischen, sondern auch an den kommunalen Wahlen teilzunehmen. Als Mittel, durch welches allein die Emanzipation der Arbeiterklasse erreicht werden könne, bezeichnete man die Einführung des Kollektiveigentums an allen Produktionsmitteln. Zum Zwecke der Durchführung dieser Beschlüsse, deren genauere Festsetzung dem folgenden Kongresse vorbehalten wurde, teilte man Frankreich in 6 Distrikte: 1. Zentrum mit Paris, 2. Norden mit Lille, 3. Osten mit Lyon, 4. Westen mit Bordeaux, 5. Süden mit Marseille, 6. Algier. Als Mittel wurde auch die Anwendung von Gewalt für zulässig erklärt.

Die Minderheit des Kongresses, die insbesondere von Finance vertreten wurde, bestritt freilich die Gesetzlichkeit der Abstimmung, und 23 Abgeordnete legten einen formellen Protest ein, aber das Ergebnis wurde dadurch nicht geändert: die Leitung der gewerkschaftlichen Bewegung war an die revolutionäre Partei und insbesondere an die Kollektivisten übergegangen.

Aber begreiflicherweise wollten die überstimmten Vertreter des gewerkschaftlichen Gedankens sich dieser Entthronung nicht fügen, und so beginnt von jetzt an die für die französische Bewegung karakteristische Spaltung in eine große Anzahl sich heftig bekämpfender Gruppen.

Zunächst vollzog sich auf dem Kongresse von Havre (14.–22. November 1880) die Scheidung der politischen von der rein gewerkschaftlichen Richtung, von denen die erstere durch 55, die letztere durch 57 Abgeordnete vertreten war. Beide hielten nach der Trennung ihre Sitzungen nebeneinander und beanspruchten, als der eigentliche Kongreß angesehen zu werden.

Die gewerkschaftliche Gruppe, deren Hauptführer Clémenceau war, gab sich den Namen „Alliance socialiste républicaine“ und schuf sich neben dem Blatte „La ville de Paris“ noch ein besonderes Organ „Le moniteur des syndicats ouvriers“.

Die politische Gruppe hatte durch ihre beiden Führer Guesde und Lafargue (Schwiegersohn von Marx) unter der Beihülfe von Marx und Engels in London ein ausführliches Programm ausarbeiten lassen, das sie in Havre annahm und in welchem erklärt wurde, daß die Gewerkschaften und die Streiks nur Hülfsmittel für die Organisation und die Agitation seien.

Aber die Einigkeit auf seiten der Kollektivisten fand schon auf ihrem Kongresse in Reims (30. Oktober bis 5. November 1881), auf dem 45 Abgeordnete als Vertreter von etwa 300 Gewerkschaften und sozialistischen Gruppen (Studienzirkeln) erschienen waren, ein frühes Ende. Hier waren auch die „Anarchisten“ oder „Kommunisten“ vertreten, die gegen die Tyrannei der Führer protestierten und in den aufgestellten Forderungen nur ein „Minimalprogramm“ sehen wollten, das je nach den örtlichen Verhältnissen Erweiterungen zulaße. Vor allem aber widerstrebten sie der von der Mehrheit beabsichtigten straffen Organisation, die lokal, regional und national gegliedert sein, in einem aus je fünf Vertretern jeder der sechs Distrikte und je einem Vertreter jeder national organisierten Gewerkschaft gebildeten Nationalkomitee mit dem Sitze in Paris gipfeln und die Aufgabe haben sollte, die Verbindung unter den einzelnen Vereinigungen und mit dem Auslande aufrecht zu erhalten. Schließlich verließ die Minderheit unter Protest den Kongreß.

Aber auch unter der Mehrheit zeigte sich der Beginn weiterer Streitigkeiten zwischen den Marxisten, vertreten durch Guesde und Lafargue und den Anhängern von Brousse, denen sich auch Malon anschloß. Der Gegensatz war mehr persönlich als sachlich. Die Broussisten erklärten, daß sie die Ideen aber nicht die Autorität von Marx anerkennen und sich nicht dessen Leitung unterwerfen wollten. So richtete sich die von Brousse und Malon durchgesetzte Gründung eines Nationalkomitees hauptsächlich gegen die bisher von Guesde ausgeübte Diktatur und hatte deshalb eine persönliche Spitze. Spielte bei dem Gegensatze ferner auch die nationale Eitelkeit zweifellos eine Rolle, so handelte es sich doch zugleich um einen Einfluß der alten Proudhon'schen Erinnerungen.

Obgleich man die Austragung dieser Streitigkeiten dem folgenden Kongresse vorbehielt, setzten sie sich doch in der Presse und insbesondere in heftigen Fehden zwischen dem auf dem Kongresse als Parteiorgan anerkannten „Prolétaire“ und den an die Stelle der „Égalité“ getretenen Blättern „Le Citoyen“ und „La Bataille“ fort, ja man beschuldigte sich gegenseitig des Verrates und der Beziehungen zur Polizei. Als Joffrin, der in den Pariser Gemeinderat gewählt wurde, dabei von dem Marseiller Programm insofern abwich, als er sich nicht für die Abschaffung des Erbrechts für Erbschaften über 20000 Fr. aussprach und nicht den Achtstundentag, sondern nur allgemein die gesetzliche Festsetzung der Arbeitszeit forderte, wurde er von den Marxisten auf das heftigste angegriffen.

Der Bruch vollzog sich dann auf dem Kongresse von Saint-Etienne (24. September bis 1. Oktober 1882), auf dem 200 Gewerkschaftler und 150 Studienzirkel vertreten waren. Die Marxisten wurden bei der Wahl des Nationalkomitees mit 66 gegen 6 Stimmen ausgeschlossen, worauf sie in Stärke von 27 Abgeordneten als Vertretern von 37 Vereinen den Kongreß verließen, sich nach Roanne begaben und dort einen Gegenkongreß abhielten.

Die Mehrheit von 86 Abgeordneten als Vertretern von 401 Vereinen tagte in St. Etienne weiter und beschloß, das Hauptgewicht auf die Bildung von Gewerkschaften zu legen. Da sie erklärten, daß sie die politische Thätigkeit nicht als bloße Vorschule der Organisation betrachteten, sondern ihr Ziel auf das Nächstliegende und insbesondere auf die praktische Arbeit richteten, so nannten die Marxisten sie spöttisch: „Les Possibilistes.“ Sie selbst änderten ihren Namen auf dem vom 30. September bis 7. Oktober 1883 in Paris abgehaltenen Kongresse in „Fédération des travailleurs socialistes de France“ und beschlossen, ohne grundsätzlich auf die Revolution zu verzichten, doch sich vorwiegend mit praktischen Fragen, insbesondere dem Versicherungs- und Lehrlingswesen, Schiedsgerichten u. s. w., beschäftigen zu wollen.

Die rein gewerkschaftliche Richtung, die sich in Havre von den Kollektivisten getrennt hatte, hielt seitdem unter den Namen „Alliance socialiste républicaine“ eigene Kongresse ab, so vom 27. November bis 5. Dezember 1881 in Paris und vom 3.–12. September 1882 in Bordeaux. Sie organisierte eine Zentralstelle in der „Union des syndicats“ in Paris mit dem eigenen Organ „Le Moniteur des syndicats ouvriers“. Sie schloß jede politische Thätigkeit aus und beschränkte sich ganz auf die wirtschaftliche Hebung der Arbeiterklasse durch Gewerkschaften, und zwar thunlichst im Wege friedlicher Verständigung mit den Syndikaten der Unternehmer. In der That erreichte sie eine weitgehende Verständigung mit diesen auf dem Wege gegenseitiger Nachgiebigkeit.

Das wichtigste Ereignis in der Entwicklung der gewerkschaftlichen Bewegung in Frankreich bildet das umfassende und segensreiche Syndikatsgesetz (Loie rélative à la creation des Syndicats professionels) vom 21. März 1884.

Das Gesetz verfügt zunächst die Aufhebung des Gesetzes vom 14./27. Juni 1791 und des bereits durch Gesetz vom 30. Mai 1864 abgeänderten Art. 416 des Code pénal und erklärt die Art. 291–294 des letzteren sowie das Gesetz vom 10. April 1834[30] auf die Syndikate für nicht anwendbar und bestimmt dann, daß gewerbliche Vereinigungen auch in größerer Mitgliederzahl als 20, sofern diese Personen denselben oder einen verwandten Beruf ausüben, sich ohne Erlaubnis der Regierung bilden können. Die Syndikate dürfen sich nur mit dem Studium oder der Verteidigung wirtschaftlicher, industrieller kommerzieller und landwirtschaftlicher Interessen beschäftigen. Sie brauchen nur die Statuten und die Namen der Vorstandsmitglieder, sowie jede Veränderung bei der Behörde anzuzeigen und die Vorschrift zu befolgen, daß alle Vorstandsmitglieder Franzosen und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sein müssen, um das Recht der juristischen Persönlichkeit und die Befugnis zur Erhebung von Beiträgen zu erlangen. Grundstücke dürfen sie allerdings nur insoweit erwerben, als sie für ihre Versammlungen, Bibliotheken und Unterrichtskurse notwendig sind. Sie dürfen Arbeitsnachweise begründen und für ihre Mitglieder Hülfskassen jeder Art errichten. Endlich ist es ihnen gestattet, innerhalb des ihnen selbst zugewiesenen Rahmens Verbände zu bilden, denen aber das Recht der juristischen Persönlichkeit und des Grunderwerbes vorenthalten ist. Jedes Mitglied der Syndikate hat das durch Statutenbestimmung nicht einzuschränkende Recht, vorbehaltlich der Beitragspflicht für das laufende Jahr jederzeit auszuscheiden, ohne daß dabei das durch Beitragszahlungen erworbene Recht an den bestehenden Hülfskassen verloren geht. Uebertretungen des Gesetzes werden an den Vorstandsmitgliedern mit Strafen von 16–200 Frcs. bestraft, doch kann von den Gerichten auch auf Schließung des Vereins erkannt werden.

Durch ein späteres Gesetz vom 30. November 1892 wurde bestimmt, daß auch Aerzte, Zähnärzte und Hebammen, nicht aber Staats- und Gemeindebeamten unter das Syndikatsgesetz fallen.

Daß ein Gesetz von solcher Bedeutung nicht ohne lebhaften Widerspruch geschaffen werden konnte, liegt auf der Hand, und es hat nicht an Stimmen gefehlt, die von demselben die Auflösung aller staatlichen Ordnung vorhersagten. Aber die sowohl auf der Linken wie auf der Rechten der französischen Kammer verteidigte Ansicht, daß gerade umgekehrt die gesetzliche Organisation der Fachvereine zu einer sozialen Beruhigung führen werde, hat schließlich den Sieg davon getragen.

Für die Arbeiterklasse war dieses Gesetz ein Ferment, welches zu lebhaften Auseinandersetzungen und völlig neuen Gruppenbildungen führte. Die revolutionäre Richtung, die durch dasselbe den Verlust ihres Einflusses befürchtete, suchte es als ein Werk der Reaktion zu bekämpfen und die ihr zugänglichen Vereine zu bestimmen, sich ihm nicht zu unterwerfen, insbesondere also ihre Anmeldung, durch die sie die im Gesetze gewährte Stellung erlangen konnten, nicht vorzunehmen. Um dieser Bewegung entgegenzuwirken, veranstalteten die Syndikate der Rhonegegend unter Begünstigung seitens der Regierung im Jahre 1886 einen Kongreß in Lyon, der lediglich für die gewerkschaftliche Richtung unter Ausschluß der politischen Parteien bestimmt sein sollte und der deshalb als der erste Gewerkschaftskongreß bezeichnet werden kann. Aber trotz dieser Beschränkung erklärten sich auf dem Kongresse, auf dem 248 Syndikate durch 158 Abgeordnete vertreten waren, 74 Stimmen gegen und nur 29 für das Gesetz, obgleich von den 248 Syndikaten sich 88 demselben unterworfen hatten. Ja es kam sogar zu Ausschreitungen, indem die dreifarbige Fahne zerrissen und an ihrer Stelle die rote aufgezogen wurde. Die „Union des syndicats ouvriers“ blieb in der Minderheit, und um gegen sie ein Gegengewicht zu schaffen, beschloß der Kongreß die Bildung eines Verbandes aller Syndikate unter dem Namen: „Fédération nationale des syndicats ouvriers“. Zur Leitung der Geschäfte ernannte man ein Nationalkomitee, dessen sich nun die verschiedenen Parteien zu bemächtigen suchten. Die Possibilisten, die es nach Paris verlegen wollten, unterlagen jedoch den Marxisten, die durchsetzten, daß es in der Provinz bleiben und seinen Sitz jährlich wechseln sollte.

Auch auf dem folgenden II. Kongresse, der 1887 in Montluçon stattfand, waren die Marxisten in der Mehrheit, so daß sich die Possibilisten nach Charleville zurückzogen. Die rein gewerkschaftliche Richtung hatte sich infolge ihrer Niederlage in Lyon ganz fern gehalten.

Dasselbe Bild zeigte der III. Kongreß von Bordeaux 1888, auf dem die Marxisten zuerst einen Beschluß zu Gunsten des Generalstreiks durchsetzten, indem sie behaupteten, daß nur auf diesem Wege das Ziel der Sozialisierung der Produktionsmittel zu erreichen sei.

Für eine Zeit lang wurde die bisherige Entwicklung des Parteiwesens innerhalb der Syndikate durchbrochen durch die Boulangistische Bewegung (1887–1890), die von den Marxisten begünstigt, dagegen von den Possibilisten bekämpft wurde, während die Blanquisten sich in zwei Lager teilten. Dieser Umstand sowie die Weltausstellung hinderte im Jahre 1889 die Veranstaltung eines Gewerkschaftskongresses. Statt dessen fanden in Paris zwei internationale Arbeiterkongresse statt, von denen der eine durch die Marxisten in Verbindung mit den Blanquisten, der andere von den Possibilisten mit Unterstützung der englischen trade unions einberufen war[31].

Der IV. Kongreß von Calais 1890 brachte keine Aenderung der Lage. Er beschloß auf Anregung der Marxisten, daß die Bergarbeiter in den Generalstreik einzutreten hätten, um durch Mangel an Kohlen auch die übrigen Industrien zum Stillstande zu bringen und so die Beseitigung der bestehenden Wirtschaftsordnung zu erzwingen. Man erklärte dabei, daß eine gewaltsame Revolution bei den modernen Waffen unmöglich sei, daß aber ebensowenig auf dem Wege der Eroberung der politischen Macht durch das allgemeine Wahlrecht ein durchgreifender Erfolg zu erzielen sei, Abhülfe biete nur die „Revolution der untergeschlagenen Arme“. Die Bergarbeiter leisteten aber diesem Beschlusse keine Folge.

Wie die bisherige Darstellung ergiebt, vollzieht sich die gewerkschaftliche Bewegung in Frankreich zwar formell unabhängig von der politischen, indem die Kongresse lediglich gewerkschaftlichen Karakter tragen und die Kongresse der politischen Parteien neben ihnen hergehen. In Wahrheit jedoch bestimmen sich die verschiedenen gewerkschaftlichen Richtungen völlig durch die politischen Gegensätze. Aus diesem Grunde muß hier auch die Geschichte der politischen Parteien verfolgt werden.

In dieser Hinsicht ist von Interesse, daß sich nicht allein auf dem Kongresse der Possibilisten von 1890 in Chatellerault eine Spaltung zwischen den Anhängern von Brousse und Allemane vollzog, auf die später noch zurückzukommen ist, sondern daß die Marxisten, seit sie bei den Gemeinderatswahlen von 1892 und 1893 erhebliche Erfolge erzielt hatten, ihre Haltung nicht unwesentlich änderten. Während sie, wie erwähnt, noch 1890 in Calais die politischen Wahlen für eine bloße Agitationsschule erklärt und den Generalstreik als einziges Mittel der Abhülfe empfohlen hatten, wurden sie durch ihre Wahlerfolge plötzlich zu Gunsten der parlamentarischen Thätigkeit umgestimmt, und obgleich sie auf dem V. Gewerkschaftskongresse in Marseille (19.–23. September 1892) noch für den Generalstreik eintraten, ließen sie ihn bereits auf ihrem gleichzeitig in Marseille abgehaltenen Parteikongresse fallen und haben ihn auf dem am 15. September 1894 in Nantes abgehaltenen Kongresse endgültig verworfen, sich überhaupt seitdem mehr auf das politische Gebiet begeben. Neben der Erlangung der politischen Macht ist seitdem ihr Ziel die Gewinnung von Anhängern unter den Bauern, indem sie den bäuerlichen Kleinbesitz verteidigen. Um so mehr werden sie von den Possibilisten als Verräter an der Sache des Sozialismus angegriffen. Es hat sich mithin im Laufe der Zeit zwischen beiden Parteien eine völlige Vertauschung der Rollen vollzogen, indem die Marxisten jetzt die gemäßigte Richtung darstellen.

Von besonderem Interesse und erheblichem Einflusse auf die gewerkschaftliche Bewegung hat sich ferner ein neues Element erwiesen, nämlich die Entwickelung der Arbeitsbörsen. Schon im Jahre 1842 war der Gedanke zuerst von Molinari[32] ausgesprochen und damit begründet, daß man durch sie und die damit ermöglichte Vermittelung zwischen Angebot und Nachfrage nach Arbeit die Interessen der Arbeiter am besten befördern und die letzteren zugleich den Einflüssen politischer Neuerungen entziehen könne, indem man sie auf das rein gewerkschaftliche Gebiet verweise. Im Laufe der Zeit ist der Gedanke der Arbeitsvermittelung immer mehr in den Hintergrund getreten und die Börsen sind, genau besehen, nichts als Gewerkschaftsverbände geworden, nur mit dem Unterschiede, daß sie Zuschüsse seitens der Gemeinde erhalten. Sie sind ganz allgemeine Anstalten zur Wahrung der gesamten Interessen der ihnen angehörigen Arbeiter. Sie übernehmen deshalb außer dem Arbeitsnachweise die Veranstaltung von Versammlungen zur Erörterung von Fragen, die das Arbeiterinteresse berühren, oder für wissenschaftliche Vorträge, ferner die Einrichtung von Fachlehrkursen und von Bibliotheken, die Herausgabe periodischer Zeitschriften u. s. w.

Der Plan der Schaffung solcher Arbeitsbörsen wurde seit 1884 seitens der Possibilisten aufgenommen, um in ihnen für alle Syndikate, mochten sie auf dem Boden des Syndikatsgesetzes stehen oder nicht, eine gemeinsame Vereinigung und zugleich eine Möglichkeit zu haben, praktisch im Interesse der Arbeiterklasse zu wirken. Allerdings hatten sich seit Erlaß des Gesetzes mehrfach Kartelle zwischen den Syndikaten verschiedener Gewerbe derselben Stadt gebildet, aber obgleich diese grundsätzlich allen Syndikaten offen standen, hatten sich auch hier die politischen Spaltungen als Hindernis erwiesen. In den Arbeiterbörsen sollten dagegen alle Syndikate unabhängig von der politischen Richtung zusammenarbeiten und die Arbeiter zur gewerkschaftlichen Arbeit erziehen.

In Wahrheit nahm die Entwickelung der Arbeitsbörsen zunächst einen ganz anderen Verlauf. Die erste derselben wurde am 28. April 1887 in Paris eröffnet, indem der Pariser Gemeinderat einen jährlichen Zuschuß von 20000 Frs. zusagte, der 1892 auf 100000 Frs. und 1894 auf 154000 Frs. erhöht wurde. Alle Syndikate, mochten sie sich dem Gesetze unterworfen haben oder nicht, waren zugelassen. Aber während die Possibilisten, die den Gemeinderat beherrschten, geglaubt hatten, auch in der Arbeitsbörse die Leitung zu erhalten, drängten sich in Masse neu gegründete Syndikate herzu, die zum Teil unter anarchistischem Einflusse standen, zum Teil auch überhaupt keine Leitung anerkannten. Endlich führte die Ernennung von Ribanier zum Mitgliede der Anfang 1891 geschaffenen obersten Arbeitskommission zu einer Explosion; die Exekutivkommission wurde gewaltsam abgesetzt und die Broussisten, die bisher die Leitung gehabt hatten, wurden durch die Allemanisten entthront. Seitdem entwickelte sich die Arbeitsbörse zum Mittelpunkte derjenigen Syndikate, die dem Syndikatsgesetze feindlich gegenüberstanden. Alle Elemente, die im Verdachte der Mäßigung standen, wurden entfernt, in dem „Journal de la Bourse du Travail“ wurde ein Organ geschaffen, das den Kapitalismus und das Unternehmertum bekämpfen sollte, öffentliche Versammlungen wurden abgehalten, eine Streikkasse begründet und der Plan des Generalstreiks verfolgt. Durch Bildung eines Ausschusses aus Vertretern der Bataillone der Nationalgarde betrat man sogar das rein politische Gebiet und suchte die Kommune und den Bürgerkrieg vorzubereiten.

Hiergegen glaubte der Minister Dupuy einschreiten zu müssen. Zunächst forderte er die außerhalb des Syndikatsgesetzes stehenden, bisher zugelassenen sog. irregulären Syndikate auf, sich bis zum 5. Juli 1893 dem Gesetze zu unterwerfen und schloß, als dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wurde, an diesem Tage die Börse. In einer Erklärung vom 7. Juli 1893, die von Vertretern der verschiedensten Parteirichtungen, insbesondere von Lafargue, Jaurès, Brousse unterzeichnet war, wurde hiergegen Protest erhoben und an die Arbeiter die Aufforderung gerichtet, sich auf den Generalstreik vorzubereiten. Thatsächlich freilich gereichte die Auflösung den Marxisten zum größten Vorteile, da durch sie eine Einrichtung beseitigt wurde, die ihren Händen längst entschlüpft und in diejenigen ihrer entschiedensten Gegner übergegangen war. Nachdem dann unter dem Ministerium Bourgeois durch Dekret des Präsidenten vom 5. Dezember 1895 eine andere Verfassung der Börse angeordnet und durch den Gemeinderat von Paris beschlossen war, wurde die Börse im April 1896 wieder eröffnet, doch blieb ein Teil der Syndikate derselben nach wie vor fern und hielten die in der Zwischenzeit gegründete freie Börse aufrecht.

Auf dem Kongresse in St. Etienne (7.–8. Februar 1892) hatte sich unter den Arbeitsbörsen von 11 Städten, die etwa 500 Syndikate umfaßten, ein Zusammenschluß zu der „Fédération nationale des Bourses du travail“ vollzogen, die vom 12.–14. Februar 1893 in Toulouse einen zweiten Kongreß abhielt. Aus den Beschlüssen ist hervorzuheben: Unentgeltliche Arbeitsvermittelung ausschließlich durch die Arbeitsbörsen, Ernennung der Arbeitersekretäre durch dieselben, gesetzliche Festsetzung gewisser Bedingungen des Arbeitsvertrages, insbesondere Minimallohn und gleiche Entlohnung männlicher und weiblicher Arbeiter, Ausführung der Gemeindearbeiten in eigener Regie unter Zulassung von Arbeitervereinigungen. Außerdem wurde von dem Comitée fédéral vorgeschlagen, in Zukunft mit der auf dem Gewerkschaftskongreß von Marseille 1892 gegründeten Fédération nationale des Chambres syndicales zusammenzugehen und insbesondere den nächsten Kongreß gemeinsam 1894 in Nantes abzuhalten, um eine gemeinsame Vertretung aller Syndikate herbeizuführen. Obgleich die Marxisten sich hiergegen energisch auflehnten, mit der Begründung, daß die Arbeitsbörsen, die nur Hülfsmittel für die Syndikate sein sollten, jetzt den Versuch machen wollten, die Herrschaft an sich zu reißen und sich an die Stelle der Fédération nationale zu setzen, erklärte sich die Mehrheit für den Plan, und so fand vom 17.–22. September 1894 in Nantes der VI. Gewerkschaftskongreß zugleich als solcher der Arbeitsbörsen statt. Auf diesem siegte die possibilistische über die marxistische Richtung, und der von der letzteren auf ihrem Parteikongresse 8 Tage zuvor fallen gelassene, dagegen von der ersteren aufgenommene Plan des Generalstreiks wurde mit 63 gegen 36 Stimmen bei 9 Stimmenthaltungen angenommen. Nach stürmischen Auftritten zogen sich die Marxisten von dem Kongresse zurück. Man gründete eine allgemeine Streikkasse, zu der jedes Mitglied monatlich 5 Cts. beizutragen hat. Jede Gewerkschaft soll sich dem für sie bestehenden Berufsverbande anschließen. Die Gesamtheit der Berufsverbände in Gemeinschaft mit den Arbeitsbörsen bildet den Landesgewerkschaftsbund, an dessen Spitze ein Zentralkomitee (conseil national ouvrier) steht, das aus 2 Mitgliedern der einzelnen Berufsverbände und 4 Mitgliedern des Arbeitsbörsenverbandes zusammengesetzt ist. Ihm soll die Aufgabe des früher auf dem Kongresse in St. Etienne eingesetzten Arbeitersekretariates zufallen. Weitere Beschlüsse forderten die Ausdehnung der Prudhommes-(Gewerbe-) Gerichte auf Handels-, Eisenbahn- und Staatsbedienstete, sowie Arbeitsvermittlung durch die Gewerkschaften unter Zuschüssen seitens der Gemeinden.

Im Jahre 1895 fanden infolge dieser Spaltung zum erstenmale seit 1884 getrennte Gewerkschaftskongresse statt. Der conseil national ouvrier berief den VII. Kongreß nach Limoges, wo derselbe vom 23.–28. September 1895 unter Teilnahme von rund 100 Vertretern mit 140 Mandaten tagte. Man gab sich hier eine neue Organisation, deren Ziel besteht in der möglichsten gewerkschaftlichen Zentralisation, unabhängig von politischen Einflüssen. Man betonte besonders die Uebertragung der gewerkschaftlichen Bewegung auf die landwirtschaftlichen Arbeiter und die Schaffung einer Invalidenversicherung rein aus staatlichen Mitteln. Auf kommunalem Gebiete verlangte man Ausführung der Arbeiten in eigener Regie unter Arbeiterinspektoren, die von den Gewerkschaften vorzuschlagen sind, Unentgeltlichkeit der Lehrmittel in den Schulen, unentgeltliche Schulküchen, Einrichtung von Arbeitsbörsen auf Kosten der Gemeinde und unter Leitung der Gewerkschaften, Einrichtung kommunaler Werkstätten. Als Zwangsmittel zur Durchführung dieser Forderungen betrachtet man in erster Linie den Generalstreik. An der Spitze steht der conseil national ouvrier.

Die Marxistische Fédération des chambres syndicales hielt vom 12.–14. September 1895 in Troyes einen eigenen Kongreß ab, der gleichfalls von etwa 100 Abgeordneten als Vertretern von 750 Gewerkschaften besucht war. Man beschloß u. a. die Aufhebung des Gesetzes gegen die Internationale vom 14. März 1872 und der gegen die Vereinsfreiheit gerichteten Art. 414 und 415 des Code pénal, ferner die Forderung eines Gesetzes, nach welchem die von den Gewerkschaften festgesetzten Arbeitsbedingungen für das ganze Gewerbe maßgebend sind, und die Wahl der Gewerbeinspektoren durch die Gewerkschaften. Auch die Landagitation will man betreiben unter Anschluß an das sozialistische Landprogramm von 1891 und ebenso die Beteiligung an allen Gemeindeangelegenheiten. Der Kongreß empfahl außerdem die nationale und internationale Verbindung der Gewerkschaften.

Die Fédération des chambres syndicales hat seitdem weitere Kongresse nicht abgehalten, die marxistischen Gewerkschaften haben sich vielmehr auf dem 1896 in Lille abgehaltenen Kongresse mit der politischen Partei vereinigt und halten seitdem ihre Zusammenkünfte gleichzeitig mit denen der letzteren ab. Die Zahl ist auf 152 meist unbedeutende Organisationen herabgegangen.

Dagegen hat der von dem conseil national ouvrier einberufene VIII. Gewerkschaftskongreß vom 14.–19. September 1896 in Tours stattgefunden, auf dem 203 gewerkschaftliche Organisationen und Arbeitsbörsen, die zusammen 826 Syndikate umfaßten, durch 69 Abgeordnete vertreten waren. Leider wird auf den Kongressen nur die Zahl der Organisationen, nicht aber die der Mitglieder derselben angegeben, wie denn auch bei den Abstimmungen nicht das Stärkeverhältnis berücksichtigt wird. Deshalb ist es nicht möglich, über die Anzahl der auf den Kongressen vertretenen Arbeiter genaue Ziffern zu geben. Nach Schätzungen soll dieselbe in Tours etwa 100000 betragen haben.

Im Vordergrunde der Beratungen stand die Organisationsfrage. Gemäß einem auf dem internationalen Arbeiterkongresse in Brüssel 1891 gefaßten Beschlusse, in allen Ländern nationale Arbeitersekretariate einzurichten, hatte man auch für Frankreich auf dem Kongresse von St. Etienne ein solches Sekretariat eingesetzt. Aber dasselbe war niemals eigentlich wirklich in Kraft getreten, und seine ganze Thätigkeit hatte sich auf die Veröffentlichung eines einzigen Berichtes über die Lage der arbeitenden Klassen beschränkt. Der Grund hierfür war, daß in dem Sekretariate alle die sich bekämpfenden Richtungen der Blanquisten, Allemanisten, Broussisten, Anarchisten und der reinen Gewerkschaftler vertreten waren und die innere Uneinigkeit jede gemeinschaftliche Thätigkeit unmöglich machte. Schon in Limoges hatte man nun versucht, unter dem Namen einer „Confédération générale du travail“ eine Vereinigung aller Syndikate und Arbeitsbörsen zu schaffen, die sich frei halten sollte von allen Einflüssen der politischen Gruppen (en dehors de toute ingérence politicienne). Auch die wenigen dort vertretenen Marxisten hatten sich hierfür ausgesprochen, und so schien dieser neue Verband endlich den inneren Streitigkeiten ein Ende machen zu sollen. Aber indem man den Sitz nach Paris verlegte und in das Programm den Generalstreik aufnahm, hatte man diese Einigkeit sofort wieder zerstört und den Verband unter den Einfluß der Allemanisten gestellt. Dies wurde auch in dem auf dem Kongresse in Tours erstatteten Berichte über die Thätigkeit des ersten Jahres offen ausgesprochen und darauf hingewiesen, daß an der unseligen Zersplitterung, hervorgerufen durch den Einfluß der politischen Richtungen, jede Machtentwicklung der gewerkschaftlichen Organisation scheitern müsse. Von den sämtlichen vereinigten Verbänden hatten nur 34 den auf jährlich 2 Frs. festgesetzten Beitrag bezahlt und so stellte sich die für den 10. September 1896 abgeschlossene Kassenrechnung auf 808 Frs. 30 Cts. Einnahme und 371 Frs. 50 Cts. Ausgabe.

In Tours versuchte man, diesen Mißerfolg durch eine Aenderung der Organisation zu beseitigen. Der leitende „conseil national“ wird gebildet aus Vertretern, die durch die einzelnen Verbände gewählt werden. Jedes Mitglied kann nur zwei Verbände vertreten und höchstens zwei Stimmen führen; sieben ständige Kommissionen (für Agitation, Schiedsgerichte, Gesetzgebung, Statistik, Streiks, Zeitungswesen und Verwaltung) wurden eingesetzt. Die Kommission für Agitation hat die Aufgabe, die ganze Gewerkschaftsbewegung zusammenzufassen und einen einheitlichen Gewerkschaftskongreß vorzubereiten, auf dem alle Gewerkschaften vertreten sein sollen. Die Beiträge sind nach der Mitgliederzahl der Verbände von 1–10 Frs. abgestuft. Der Vereinigung können nur ganze Verbände, nicht die einzelnen Syndikate angehören, um dadurch die letzteren zum Anschlusse an die Verbände zu zwingen. Immerhin soll die Vereinigung nicht zentralistisch die Selbständigkeit der Verbände aufheben, sondern nur ein föderatives Band herstellen und eine gegenseitige Verständigung anbahnen. Eigenartig ist die Stellung der Arbeitsbörsen, da sie selbst ihrerseits Gewerkschaftsverbände darstellen. So ist die fédération nationale des bourses du travail, die 43 von den bestehenden 51 Börsen umfaßt und der von den 826 in der Confédération générale vertretenen Syndikaten 686 angehören, ein Zentralverband, der innerhalb der Confédération einen Staat im Staate darstellt und auf die Dauer neben ihr keinen Raum haben wird, obgleich man bis jetzt eine Abgrenzung der beiderseitigen Aufgaben dahin versucht hat, daß die Arbeitsbörsen die lokalen, die Confédération die allgemeinen Interessen der Gewerkschaften zu vertreten haben soll.

Der unpolitische Karakter der Vereinigung wurde von neuem betont durch den an die Spitze des Statutes gestellten Satz: „Les éléments constituant la Confédération générale se tiendrout en dehors de toute école politique.

Hinsichtlich der Frage des Generalstreiks beschloß der Kongreß ein gewisses Entgegenkommen gegen die Marxisten, indem man freilich das Prinzip mit allen gegen 4 Stimmen annahm, aber nicht allein die Thätigkeit für dessen Verwirklichung einem besonderen, außerhalb der regelmäßigen Organisation stehenden Komitee übertrug, was in Limoges vergeblich von den Marxisten gefordert war, sondern auch als Aufgabe dieses Komitees nicht die Vorbereitung des allgemeinen Streiks, sondern nur die Propaganda für denselben bezeichnete. Von allen für Streiks aufkommenden Geldern sollen 5 Proz. für diesen Zweck zurückbehalten werden.

Man beschäftigte sich ferner mit der Schaffung eines allgemeinen gewerkschaftlichen litterarischen Organes, doch wurde die Frage nicht zum Abschlusse gebracht, sondern einer Kommission überwiesen.

Dasselbe gilt von der Frage der schiedsgerichtlichen Vermittelung entstehender Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, doch wurde den Arbeitern empfohlen, in solchen Fällen, ehe sie irgend welche Schritte thäten, sich behufs Vermittelung an ihre Gewerkschaft zu wenden. Die Schiedsgerichte sollen nicht obligatorisch sein, auch sollen ihre Sprüche nur einen moralischen Zwang darstellen, dagegen sollen ständige Einigungsämter bestehen.

Hinsichtlich der Streiks empfahl man äußerste Vorsicht, jedoch die Schaffung ständiger Streikkassen, um die einmal unvermeidlichen Arbeitseinstellungen mit Erfolg durchzuführen.

Die übrigen Beschlüsse betrafen die Ausdehnung der Gewerbegerichte auf alle Betriebszweige, die Wahl der Fabrikinspektoren durch die Arbeitersyndikate, die Gefängnisarbeit, das Submissionswesen, das Zwischenmeistersystem, Kinderarbeit, Lehrlingswesen, Stückarbeit und Einbehaltung des Lohnes, Arbeiterschutzgesetzgebung, Minimallohn und den achtstündigen Maximalarbeitstag.

Man beschloß endlich, für Abhaltung eines allgemeinen internationalen Gewerkschaftskongresses thätig zu sein, der sich ausschließlich mit gewerkschaftlichen Angelegenheiten unter Beiseitelassung aller Politik beschäftigen soll.

Obgleich der Kongreß mit einem Hoch auf die Revolution geschlossen wurde, ist er doch als ein wesentlicher Fortschritt auf der Bahn einer gewerkschaftlichen Entwicklung zu betrachten.

Der III. Kongreß der Confédération générale du travail hat vom 20. bis 25. September 1897 in Toulouse stattgefunden[33], wo 1316 Vereine durch 150 Abgeordnete vertreten waren. Die Hauptgegenstände der Beratung waren die Aenderung der Statuten und die Gründung eines täglichen an Stelle des bisherigen monatlich erscheinenden Organs. Grundsätzlich können nur Verbände von Vereinen die Mitgliedschaft erwerben, Einzelvereine nur dann, wenn der Verband, dem sie angehören, den Anschluß an die confédération ablehnt. Der Sitz wurde endgültig nach Paris verlegt. Die Ablehnung der früheren Abhängigkeit von den politischen Parteien fand seinen scharfen Ausdruck in der Bestimmung der Statuten, daß die dem Bunde angehörigen Verbände und Vereine nicht bei einer politischen Partei eingeschrieben sein dürfen. Das Ziel des Bundes ist vielmehr der Zusammenschluß der gesamten Arbeiterschaft lediglich auf wirtschaftlichem Gebiete zum Kampfe für deren „émancipation intégrale“. Der geschäftsleitende Ausschuß zerfällt in mehrere Abteilungen, die sich mit der Propaganda, mit der Einwirkung auf die Gesetzgebung, der schiedsgerichtlichen Thätigkeit, den Streiks, der Arbeitsstatistik u. s. w. zu beschäftigen haben. Auf Kongressen sollen die nationalen Verbände durch drei, die lokalen durch einen Abgeordneten vertreten sein; jeder Abgeordnete muß einem Vereine angehören. Für das tägliche Organ wurden 200000 Frs. aufgebracht. Auch dieser Kongreß hielt fest an der Empfehlung des Generalstreiks.

Auch der IV. Kongreß, der am 1. Oktober 1898 in Rennes unter Anwesenheit von 104 Abgeordneten als Vertretern von 1090 Organisationen stattfand, hat in die unbefriedigenden Verhältnisse keine durchgreifende Besserung gebracht. Um die in der Stellung zu den Arbeitsbörsen liegende Schwierigkeit zu beseitigen, wurde beschlossen, daß diese in dem conseil général künftig keine unmittelbare Vertretung haben, sondern daß in außerordentlichen Fällen beide Verbände miteinander in Beratung treten sollten. Die Gefahr, daß hierbei Zwistigkeiten entstehen, ist um so größer, als der Verband der Arbeitsbörsen unter der Leitung des Anarchisten Pelloutier steht, der bestrebt ist, die Börsen und die ganze Gewerkschaftsbewegung in anarchistisches Fahrwasser zu leiten. Die Verhandlungen über den Generalstreik ergaben, daß die Stimmung für denselben zurückgegangen ist, insbesondere haben nicht allein nur wenige Vereine die Zahlungen in den dafür vorgesehenen Fonds geleistet, sondern es sind sogar auf Anfrage bei den Vereinen nur wenige Antworten eingegangen. Sonstige Gegenstände der Beratungen waren: die Kontrollmarke, die Altersversorgung, das staatliche Getreidemonopol, die Abrüstungsfrage, die Einschränkung des Alkoholismus, der Boykott und einzelne Punkte des Arbeiterschutzes. —

Bei der Verworrenheit der Parteiverhältnisse möge die jetzige Gruppierung noch einmal kurz zusammengefaßt werden.

Es giebt in Frankreich augenblicklich sechs sozialistische Gruppen:

1. Parti ouvrier français d. h. die auf dem Kongreß in Havre 1880 in der Minderheit verbliebenen Marxisten, die nach ihrem jetzigen Führer Paul Guesde gewöhnlich als Guesdisten bezeichnet werden. Sie bilden heute ein verhältnismäßig gemäßigtes Element, indem sie die „Revolution des Stimmzettels“ vertreten d. h. ihre Pläne lediglich auf dem Wege der gesetzlichen Eroberung der politischen Macht durchzusetzen beabsichtigen. Die wirtschaftlichen Fragen, insbesondere die Streiks, stehen für sie erst in zweiter Linie.

2. Fédération des travailleurs socialistes de France, die 1882 auf dem Kongreß in St. Etienne von den Guesdisten getrennte und nach ihrem Führer Paul Brousse als Broussisten bezeichnete Gruppe, die aber an Bedeutung zurücktritt. Auch sie vertreten eine gemäßigte Richtung, ja ihnen wird seitens ihrer Gegner sogar vorgeworfen, daß sie mit fliegenden Fahnen in das Lager der Staatssozialisten übergegangen seien. Seit 1892 verwerfen sie den Generalstreik ebenso wie die Guesdisten; ihr Gegensatz zu diesen ist vorwiegend ein persönlicher.

3. Parti ouvrier socialiste révolutionaire, die 1890 auf dem Kongresse in Chatellerault abgetrennten, nach ihrem Führer Jean Allemane als Allemanisten bezeichnete Gruppe. Sie betrachten die politische Thätigkeit nur als Mittel der Propaganda und erwarten alles von der Revolution, obgleich sie diese nicht durch Gewalt, sondern durch den Generalstreik d. h. die gleichzeitige Arbeitseinstellung in allen Betrieben herbeiführen wollen. Sie sind heute die Vertreter des revolutionär-kommunistischen Prinzips und lieben es, sich als „Arbeiterproletarier“ den „geistigen Proletariern“ gegenüberzustellen.

4. Neben diesen drei auf der Grundlage des Marx'schen Systems stehenden Gruppen giebt es noch das comité révolutionaire central, das unter Führung von Vaillant die alten Blanquisten in sich vereinigt und nur politisch-revolutionäre Tendenzen verfolgt. Sie gehen meist Hand in Hand mit den Allemanisten und schließen sich diesen auch an hinsichtlich des Generalstreiks, obgleich sie keine besondere Begeisterung für ihn zeigen. Die gewerkschaftliche Thätigkeit halten sie von der politischen völlig getrennt; beide sollen dasselbe Ziel auf verschiedenen Wegen erreichen. Sie sind in erster Linie Vertreter der Zusammenfassung aller gewerkschaftlichen Richtungen.

5. Die Anarchisten. Sie haben, seitdem sie unter ein scharfes Ausnahmegesetz gestellt sind, auf die „Propaganda der That“ verzichtet, und da sie die politische Thätigkeit grundsätzlich verwerfen, so suchen sie in den Gewerkschaften ihren Einfluß geltend zu machen, um die Arbeiter für die Revolution zu erziehen.

6. Die letzte Gruppe bilden die „Socialistes indépendants“, eine nicht geschlossene Organisation, in der sich seit 1885 um den jetzt verstorbenen Benoit Malon hauptsächlich bürgerliche Sozialisten sammeln, die, wie Jaurès, Millerand, Viviani, nur unbestimmt gegen den Radikalismus abgegrenzt sind.

Außer diesen Gruppen giebt es noch die unabhängigen Gewerkschaften, unter denen die Buchdrucker die erste Stelle einnehmen. Sie sind im Gegensatz zu den revolutionären Theorien Anhänger praktischer Thätigkeit im Sinne der sozialen Reform.

Geographisch grenzt sich der Einfluß dieser Gruppen dahin ab, daß die Guesdisten in der Provinz, und zwar im Norden, in Lille, Roubaix, ferner in Lyon, Marseille und Bordeaux, die Allemanisten in Paris, die Broussisten außer in einigen Pariser Vierteln in den Städten des Westens, Blois, Chatellerault, Poitiers, Tours, die Hauptrolle spielen; hier, sowie im Departement Cher teilen sie sich den Einfluß mit den Blanquisten. —

Nach dieser geschichtlichen Darstellung mögen noch einige Angaben über die Thätigkeit der Gewerkschaften und ihrer Ausbreitung am Platze sein.

Die Syndikate zerfallen in die beiden Hauptgruppen: 1. syndicats industriels et commerciaux, 2. syndicats agricoles.

Die landwirtschaftlichen Syndikate[34], die in dem Entwurf des Gesetzes vom 21. März 1884 überhaupt nicht vorgesehen waren und erst bei der Beratung in der Kammer aufgenommen wurden, haben eine sehr große Bedeutung erlangt. Allerdings ist ihr Karakter von demjenigen der industriellen Syndikate sehr verschieden, indem sie vielfach Aufgaben übernommen haben, die in Deutschland den landwirtschaftlichen Vereinen und Genossenschaften zufallen. Dahin gehören Verbesserung der Bodenbearbeitung, Errichtung landwirtschaftlicher Versuchsanstalten und Untersuchungsstellen, gemeinschaftliche Beschaffung von Samen, Düngungsmitteln, Vieh und Maschinen, gemeinsamer Verkauf der Erzeugnisse, insbesondere Korn, Wein, Butter, Milch, Geflügel, Eier u. s. w. Auch suchen sie die Gesetzgebung, hauptsächlich die Zoll- und Agrarpolitik zu beeinflussen. Den Betrieb einer Produktivgenossenschaft verbinden sie vielfach mit demjenigen eines Konsumvereines, auch errichten sie genossenschaftliche Schlächtereien, Bäckereien, Müllereien; so giebt es allein im Departement Charente-Inferieure 130 Bäckereigenossenschaften. Eine sehr wichtige Thätigkeit entfalten die Syndikate auf dem Gebiete des Versicherungswesens, indem sie entweder selbst allerlei Versicherungen, z. B. gegen Hagel und Feuer, ja sogar gegen die Gefahr, die Ernte nicht einbringen zu können, errichten, oder sich mit Versicherungsgesellschaften in Verbindung setzen. Auch neue Industrien, wie Konservenfabriken, Stärke-, Nudelfabriken u. s. w. suchen sie auf dem Lande einzuführen, um so eine Verbindung der Industrie mit der Landwirtschaft zu erreichen.

Kommen solche Einrichtungen freilich in erster Linie den landwirtschaftlichen Besitzern zu gute, so ist doch der Gegensatz zu den ländlichen Arbeitern in Frankreich schon deshalb nicht so stark, wie in Deutschland, weil die meisten der letzteren ein kleines Grundstück besitzen. Außerdem sind aber auch viele Einrichtungen den Arbeitern als solchen von Nutzen. Hierzu gehören Witwen-, Waisen-, Sterbe-, Pensions- und Sparkassen, Sühne- und Schiedsgerichte, Volkssekretariate und Arbeitsauskunftstellen; die letzteren will man sogar zu einer Zentralstelle für ganz Frankreich zusammenfassen. Gleichfalls Bedeutung für alle Klassen haben die landwirtschaftlichen Fachkurse, Bibliotheken und Haushaltungsschulen, sowie die geselligen Veranstaltungen, bei denen das ausgesprochene Ziel ist, die gegenseitigen Vorurteile abzuschleifen und „die Schranken niederzureißen, die sich gewöhnlich zwischen die einzelnen Personen stellen“. In vielen Syndikaten wird dieser soziale Zweck mit besonderem Nachdruck betont.

Die Syndikate der Industrie und des Handels zerfallen in drei Klassen, nämlich 1. solche der Arbeitgeber, 2. solche der Arbeiter, 3. gemischte.

Die Arbeiter haben erst langsam von den Befugnissen des Gesetzes Gebrauch gemacht. Bis 1890 hielten die Syndikate der Unternehmer denen der Arbeiter die Waage; erst seit dieser Zeit steigen die letzteren rascher. Die von ihnen verfolgten Aufgaben sind neben der Statistik die Hebung der Lebenshaltung der Arbeiterklasse in allen Beziehungen, also insbesondere Erhöhung der Löhne und Verkürzung der Arbeitszeit, Arbeitsnachweis, Regelung des Lehrlingswesens, sowie Gründung von Kassen für Durchführung von Streiks und zur Unterstützung in Fällen von Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit. Die meisten haben auch Bibliotheken eingerichtet. Der Bericht von 1895 giebt den Arbeitersyndikaten das Zeugnis, daß sie beherrscht sind durch eine alles Lobes und aller Anerkennung würdige Mäßigung und Weisheit, wenn man sie mit der Arbeiterbewegung anderer Länder vergleicht. Im Jahre 1895[35] bestanden bei ihnen: 419 Bibliotheken, 297 Versicherungskassen, 295 Arbeitsnachweisestellen, 113 Unterrichtsanstalten, 102 Reisekassen, 94 Kassen für Arbeitslose, 43 Unterstützungskassen, 36 Konsumanstalten, 17 Produktivgenossenschaften. Uebrigens haben alle Syndikate von der Befugnis Gebrauch gemacht, sich zu Verbänden zusammenzuschließen.

Das Wachstum und die jetzige Ausdehnung der Syndikate ergiebt folgende Tabelle. Es gab

im JahreIndustrielle und kommerzielle SyndikateLandwirtschaftl.SyndikateZusammen
UnternehmerArbeiterGemischte
1884 101 68 1 5 175
1885 285 221 4 39 549
1886 359 280 8 93 740
1887 598 501 45 2141358
1888 859 725 78 4612123
1889 877 821 69 5572324
189010041006 97 6482755
189111271250126 7503253
189212121589147 8633811
189313971926173 9524448
18941518217817710924965
18951622216317311885146
18961730225316912755427
18971823231617013715680

Die Anzahl der Mitglieder ist nur für die Zeit seit 1890 veröffentlicht und ergiebt sich aus folgender Tabelle:

JahrMitgliederbestand der SyndikateZusammen
der Unternehmerder Arbeiterder gemischtender landwirtschaftlichen
1890 9341113969214096234234 481433
189110615720515215773269298 596380
189210254928877018561313800 723680
189311417640212530052353883 900236
189412191440344029124378750 933228
189513103141978131126403261 585199
1896141877422777303334234921018479
1897159293431794322374385961061920

Die Verteilung auf die Syndikate ist eine sehr verschiedene; sie ergiebt sich aus folgender für den 1. Juli 1894 gültigen Tabelle:

MitgliederzahlSyndikateZusammen
UnternehmerArbeitergemischtelandwirtschaftl.
20u.darunter31429430 48 686
21 50578613501741415
51 10028738643199 915
101 20014031925195 679
201 500 56205 9184 454
501 1000 13 62 7 77 159
1001 2000 5 27 8 55 95
2001 5000 3 10 1 14 28
500110000 1 7 4 12
über10000 3 2 5

An Verbänden von Syndikaten gab es:

JahrUnternehmerArbeitergemischtelandwirtschaftl.Zusammen
18841010 20
18851213 25
18861313 2 28
18871615 7 38
18881715 9 41
1. Juli18891816 8 42
18902224 1 9 56
18912227 5 9 63
18922447 814 93
189329611116117
18942972 915126
18953879 917143
18964286 819155
18974692 820166

Die Zahl der in diesen Verbänden vereinigten Syndikate und deren Mitgliederbestand ergiebt sich aus folgender Tabelle:

JahrZahl der SyndikateMitglieder der Syndikate
UnternehmerArbeitergemischtelandwirtschaftlicheUnternehmerArbeitergemischtelandwirtschaftliche
1894498 89635 729615091329862394537966
1895672119135 821802613348242518565318
1896730124834 876846773364912807590121
18977831320361006890163268353395 596534[36]

Ein ziemlich erhebliches Schwanken in der Syndikatsbewegung ergiebt sich daraus, daß viele sich auflösten und andere sich neu bildeten. So wurden 1897

SyndikateSyndikatsverbände
UnternehmerArbeitergemischtelandwirtschaftlicheZusammenUnternehmerArbeitergemischtelandwirtschaftlicheZusammen
aufgelöst 871677 4830943411
gegründet180230814456289522

Die Zahl der Arbeitsbörsen, der an ihnen beteiligten Syndikate und deren Mitglieder enthält folgende Tabelle:

JahrZahl der BörsenZahl der SyndikateZahl der Mitglieder
189437 658 73359
189534 688199382
189645 946144727
1897491047166886

Von den 49 Arbeitsbörsen waren 2 1887, 1 1888, 2 1889, 4 1890, 6 1891, 6 1892, 9 1893, 2 1894, 4 1895 und 13 1896 entstanden; 3 andere hatten sich wieder aufgelöst. Die 48 Börsen der Provinz hatten 1896 auf 68220 Nachfragen 40061 Stellen vermittelt. Die Börse von Paris umfaßte nach ihrem am 31. Oktober 1897 abgeschlossenen Berichte 194 Syndikate, von denen 82 einen Arbeitsnachweis besaßen, während die Börse selbst sich damit nicht befaßt, sondern ihre Thätigkeit in der Vertretung der allgemeinen Klasseninteressen sieht.

Fußnoten:

[29] Vgl. W. Lexis: Gewerkvereine und Unternehmerverbände in Frankreich, in den Schriften des Vereins für Sozialpolitik XVII, Leipzig 1879. v. d. Osten: Die Fachvereine und die soziale Bewegung in Frankreich, Schmollers Jahrb. 1891, S. 1031 ff. und Sonderausgabe. Raoul Jay: Die Syndikate der Arbeiter und Unternehmer in Frankreich, Brauns Archiv IV, S. 403 ff.: Annuaire des Syndicats professionnels. Paris seit 1889. Bulletin de l'Office du travail, insbesondere die Januarhefte. Einen wertvollen Ueberblick über die Entwickelung der französischen Gewerkschaften bis auf die neueste Zeit bietet der Aufsatz von Bourdeau: „Le mouvement syndical en France“ in Serie A Circulaire Nr. 15 des Musée sozial vom 31. Juli 1897. Vgl. auch Zacher: Die rote Internationale. 3. Aufl., Berlin 1884. Hertz. S. 48 ff.

[30] Dasselbe hatte die Bestimmungen des Code pénal Art. 291, die an sich nur für Vereine von mehr als 20 Mitgliedern galten, auf solche Vereine ausgedehnt, die in mehrere Abteilungen von weniger als 20 Mitgliedern zerfallen.

[31] Vgl. unten.

[32] Vergl. G. de Molinari: Les bourses du travail Paris. Guillaunmin, 1893, S. 121 ff.

[33] Da bis zu dem Kongresse von Limoges 1895, wo die Gründung der Confédération générale erfolgte, bereits sechs allgemeine Gewerkschaftskongresse (Lyon 1886, Montluçon 1887, Bordeaux 1888, Calais 1890, Marseille 1892 und Nantes 1894) stattgefunden hatten, so war der von Toulouse der neunte. Die Arbeitsbörsen hatten vorher Kongresse abgehalten in St. Etienne 1892, Toulouse 1893, Lyon 1894, Nimes 1895, Tours 1896, so daß es für sie der sechste war. Die Marxistische Fédération nationale des Syndicats hat außer Troyes 1895 keine weiteren Kongresse abgehalten.

[34] Einen interessanten Ueberblick gewährt der bei Gelegenheit des am 5.–7. Mai 1897 in Orleans abgehaltenen dritten nationalen Kongresses der französischen landwirtschaftlichen Syndikate von Graf de Bocquigny gehaltene Vortrag: „Le mouvement syndical dans l'Agriculture“. Paris, Guillaumin, 1897.

[35] Bis 1895 einschließlich war den Tabellen und statistischen Zahlen der jährlich vom office du travail, einer Abteilung des Handelsministeriums, herausgegebenen Annuaires des syndicats professionels eine erläuternde Einleitung vorangeschickt, der die folgenden Angaben entnommen sind; für 1896 und 1897 ist sie fortgelassen.

[36] Daß diese Ziffer größer ist, als die der Mitglieder der Syndikate selbst, beruht auf mangelhaften Angaben der letzteren.

III. Oesterreich[37].

In Oesterreich begegnet die Gewerkschaftsbewegung einer Reihe schwerwiegender Hindernisse. Dazu gehört in erster Linie der Gegensatz der verschiedenen Nationalitäten, die, abgesehen von einer gewissen instinktiven gegenseitigen Abneigung, zugleich verbunden ist, mit einer weitgehenden Abweichung in der hergebrachten Lebenshaltung; so fühlt der slavische und romanische Arbeiter sich noch völlig zufrieden bei einer Lebensweise, die dem Deutschen unerträglich ist. Ferner kommt in Betracht die Verschiedenheit der Sprache, durch welche die Herausgabe gemeinsamer Arbeiterblätter wesentlich erschwert wird. Außerdem steht Oesterreich noch auf einer verhältnismäßig niedrigen Stufe der industriellen Entwicklung. Es überwiegt einerseits die Landwirtschaft und andererseits das Handwerk. Beide aber begünstigen nicht einen so scharfen Interessengegensatz zwischen Arbeitern und Unternehmern, wie die Industrie. In weitem Umfange besteht auch noch die Hausindustrie mit ihren traurigen Verhältnissen[38].

Die Gesetzgebung enthält für die Gewerkschaftsbewegung teils günstige, teils ungünstige Momente. Zu den ungünstigen gehört die Bestimmung des Vereinsgesetzes, noch welcher den Vereinen verboten ist, Beschlüsse zu fassen, durch welche sie sich eine Autorität in irgend einem Zweige der Gesetzgebungs- oder Exekutivgewalt anmaßen. Auf Grund dieser Bestimmung hat z. B. die Wiener Polizeibehörde 1888 den Fachverein der Bäcker geschlossen, weil derselbe statistische Erhebungen über die Lage der Bäckereiarbeiter unternommen hatte. Das frühere Koalitionsverbot ist freilich durch Gesetz vom 7. April 1870 aufgehoben, aber den Behörden steht das Recht zu, beschäftigungslose Personen in die Heimatgemeinde abzuschieben, wovon vielfach gegen streikende Arbeiter Gebrauch gemacht wird. Eine günstige Einrichtung dagegen liegt in der gesetzlichen Zwangsorganisation, die für das Kleingewerbe bereits durchgeführt und für die Großindustrie und den Bergbau ins Auge gefaßt ist. Sowohl Arbeiter als Arbeitgeber sind hiernach durch gesetzliche Bestimmung zu bezirksmäßig abgegrenzten Vereinigungen verbunden. Die Arbeiterschaft, insbesondere soweit sie unter sozialdemokratischem Einflusse steht, verhielt sich anfangs diesen Gehülfenverbänden gegenüber wegen ihres Zwangskarakters durchaus ablehnend. Aber bald überwog die Ansicht, daß man sich den durch sie gebotenen Vorteil nicht entgehen lassen dürfe, und so hat ein im Jahre 1890 abgehaltener allgemeiner Gewerkschaftstag beschlossen, die Zwangsgenossenschaften thunlichst für die Zwecke der Arbeiterbewegung zu verwerten, wobei der Umstand, daß in denselben alle Arbeiter vereinigt sind, daß aber den fortgeschritteneren naturgemäß die Führung zufällt, und daß der Gehülfenausschuß eine staatlich anerkannte Behörde bildet, als besonders bedeutungsvoll hervorgehoben wurde.

Die erste umfassende Begründung von Gewerkvereinen erfolgte zum Beginn der 70er Jahre, nachdem 1870 durch die Aufhebung des Koalitionsverbotes ein freier Spielraum geschaffen war. Ende der 70er Jahre sollen etwa 30000 Arbeiter gewerkschaftlich organisiert gewesen sein. Aber einerseits wurde dieser Aufschwung durch die spätere ungünstige wirtschaftliche Entwicklung stark gedämpft, andererseits führte das Uebergewicht, welches der Anarchismus zeitweilig in der Arbeiterbewegung erlangte, zu einer gegnerischen Haltung der Behörden und insbesondere zur Verhängung eines Ausnahmezustandes durch ein dem deutschen Sozialistengesetze entsprechendes Gesetz. So zählte man 1888 nur 15000 Mitglieder der Gewerkschaften.

Ein Umschwung erfolgte erst seit dem vom 30. Dezember 1888 bis 1. Januar 1889 in Hainfeld abgehaltenen ersten Parteitage der österreichischen Sozialdemokratie, auf dem es unter Zurückdrängung der anarchistischen und antiparlamentarischen Elemente gelang, eine einheitlich organisierte österreichische sozialdemokratische Partei zu schaffen. Hier wurde auch die Stellung zu den Gewerkschaften behandelt und beschlossen, deren Gründung mit möglichster Heranziehung der männlichen und weiblichen Hilfsarbeiter zu empfehlen, wobei man betonte, daß ein Gegensatz zwischen der politischen und der gewerkschaftlichen Bewegung nicht bestehe und nur mit Rücksicht auf die bestehende Gesetzgebung beide getrennt vorzugehen gezwungen seien.

Auch auf dem zweiten sozialdemokratischen Parteitage in Wien (28.–30. Juni 1891) wurde das Thema „Stand und Ziele der gewerkschaftlichen Organisation“ behandelt. Obgleich man erklärte, Ziffern über den Bestand nicht angeben zu können, so wurde doch behauptet, daß seit 1889 die Zahl der Vereine sich verdoppelt, die der Mitglieder sich verdreifacht habe. Die Gesamtzahl der Fach- und Gewerkschaftsvereinen wurde auf 300, die der Mitglieder auf 600000 geschätzt. Es wurde dabei wiederholt betont, daß die Gewerkschaften nur die Bedeutung einer Erziehung für die Sozialdemokratie haben dürften, daß allerdings manche derselben humanitäre Bestrebungen, insbesondere das Kassen- und Versicherungswesen zu stark in den Vordergrund treten ließen und in einigen sich geradezu eine Arbeiteraristokratie entwickelt habe, in der ein konservativer Geist großgezogen würde, wie ja früher die Arbeiter für die Ideen von Schultze-Delitzsch geschwärmt hätten, daß aber auf eine Umwandlung zu hoffen sei. Eine Resolution empfahl die Förderung der Gewerkschaften auf föderativer Grundlage doch mit der Einschränkung, „daß durch die Gewerkschaftsorganisation die sozialdemokratische Bewegung in keiner Weise hintangesetzt werden darf.“ Die Gewerkschaften sollen sich über ganze Kronländer, womöglich über das ganze Reich erstrecken; wo das nicht angeht, sind lokale Vereine zu gründen, doch soll die Schaffung eines das ganze Reich umfassenden Verbandes angestrebt werden. Solange dies nicht gelungen ist, sollen regelmäßig Delegiertentage die Verbindung vermitteln. In den Vereinen sind auch die nicht qualifizierten Arbeiter und die Frauen aufzunehmen. Als Aufgaben der Gewerkschaften wurden bezeichnet: die Arbeitsvermittelung, die Schaffung von Widerstandsfonds, die Unterstützung der Arbeitslosen sowohl am Orte als auf der Reise und die Gewährung von Rechtsschutz. Die Resolution schloß mit der Aufforderung, allenthalben in Oesterreich Gewerkschaftsvereine zu gründen.

Die späteren Parteitage haben sich mit der Gewerkschaftsfrage nicht mehr beschäftigt, vielmehr unternahm man es bald, eine eigene gewerkschaftliche Organisation zu schaffen. Den Anlaß hierzu bot der Beschluß des englischen trade unions Kongresses in Glasgow 1892, gleichzeitig mit dem für 1893 in Zürich geplanten internationalen Arbeiterkongresse einen internationalen Gewerkschaftskongreß zu berufen. Um diesen Plan zu vermitteln, bildete sich ein Komitee der Wiener Gewerkschaften, das einen Protest gegen den Versuch, zwischen den Gewerkschaften und der Sozialdemokratie einen Gegensatz zu schaffen, veröffentlichte, aber zugleich beschloß, die Schaffung einer Gesamtorganisation der österreichischen Gewerkschaften ins Leben zu rufen und zunächst selbst die Aufgabe einer provisorischen Gewerkschaftskommission übernahm.

Nach mühevollen Vorarbeiten gelang es, den I. österreichischen Gewerkschaftskongreß[39] zustande zu bringen, der vom 24.–27. Dezember 1893 in Wien tagte. Auf demselben waren 194 Vereine mit angeblich 50000 organisierten Arbeitern durch 270 Abgeordnete vertreten. Davon entfielen 69 Vereine mit 158 Vertretern auf Wien. Außerdem waren die deutsche Generalkommission der Gewerkschaften und der schweizerische Gewerkschaftsbund vertreten.

Der Bericht der provisorischen Generalkommission betonte die großen Schwierigkeiten, mit denen man zu kämpfen gehabt habe. Die Ausgaben der Kommission hatten 576 fl. betragen gegenüber einer Einnahme von 447 fl.

Die wichtigste Aufgabe war die Schaffung einer gemeinsamen Organisation. Als Zweck der Gewerkschaften bezeichnete man: „Die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder allseitig zu wahren, insbesondere durch Maßnahmen zur Erzielung bezw. Erhaltung möglichst günstiger Arbeitsbedingungen beizutragen.“

Die nächsten praktischen Aufgaben sollen sein:

„1. Regelung der Arbeits- und Lohnverhältnisse sowie Beseitigung von Mißständen in den einzelnen Betrieben und dem ganzen Gewerbe.

2. Regelung des Vermittelungswesens und Errichtung von Herbergen.

3. Pflege der Statistik.

4. Einführung bezw. Regelung der Reiseunterstützung.

5. Beseitigung der Lehrlingsausbeutung.“

Die Gewerkschaften sollen sich auf das ganze Kronland erstrecken; in allen Orten, wo eine genügende Anzahl von Berufsgenossen vorhanden ist, sind Ortsgruppen zu errichten. Die Gewerkschaften haben sich mit den verwandten Berufsorganisationen unter einheitlicher, aus Vorstandsmitgliedern sämtlicher dabei in Betracht kommender Berufsorganisationen bestehender Leitung zu Gruppenorganisationen in der Form der Industrieverbände zu vereinigen. Deren Aufgaben sind:

1. Möglichst planmäßige und auf gemeinschaftliche Kosten zu betreibende Agitation für die zur Industriegruppe gehörenden Berufsorganisationen.

2. Herausgabe eines gemeinschaftlichen Organs, das so eingerichtet sein muß, daß den Interessen sämtlicher dabei in Betracht kommender Organisationen Rechnung getragen wird.

3. Streiks, die innerhalb der zur betreffenden Gruppe gehörenden Industriezweige notwendig werden, von den einzelnen Berufsorganisationen aber nicht wirksam geführt werden können, sind, nachdem sie in der Industriegruppe gutgeheißen worden, auf gemeinschaftliche Kosten im prozentualen Verhältnis zur Mitgliederzahl zu führen.

4. Die Berufsstatistik der einzelnen Organisationen zu führen und für die Veröffentlichung der Resultate zu sorgen.

5. Die für die zur Industriegruppe gehörigen Berufe errichteten Herbergen, Zahlstellen für Reiseunterstützung, Rechtsschutz u. s. w. in einzelnen Städten sowie im ganze Reiche möglichst zu zentralisieren.

Für die Zeit, bis die Industrieverbände genügend ausgebaut sind, um einen geschlossenen Verband bilden zu können, wurde zur Regelung der gemeinsamen Angelegenheiten eine zentrale Körperschaft in Form einer aus je einem Vertreter der verschiedenen Industriegruppen gebildeten Gewerkschaftskommission eingesetzt. Dieselbe hat sich durch je einen Vertrauensmann der Gewerkschaften in der Hauptstadt eines jeden Kronlandes zu ergänzen und ist dem Kongresse für ihr Gebahren verantwortlich. Ihre Aufgaben sind:

1. Die Betreibung der Organisation und Agitation in denjenigen Industrien und Gruppen, deren Angehörige teilweise oder noch gar nicht organisiert sind, mit besonderer Berücksichtigung der Provinz.

2. Gründung von Widerstandsfonds.

3. Die Statuten des Vereins, sowie der Verbände zu einem Einheitlichen und Praktischen zusammenzustellen.

4. Das Unterstützungswesen, als: Rechtsschutz-, Reise-, Herbergs- und Vermittelungswesen u. s. w. zu zentralisieren durch Anstrebung der Errichtung von Arbeitsbörsen.

5. Die in den einzelnen Vereinen aufgenommenen Statistiken zu einer einheitlichen zusammenzustellen, sowie statistische Aufzeichnungen über sämtliche Streiks zu führen.

6. Verbände für zusammengehörende Industriegruppen, sowie einen Zentralverband aller Verbände zu bilden.

7. Veröffentlichung aller die gewerkschaftliche Organisation betreffenden Angelegenheiten durch das Korrespondenzblatt für die Vorstände und Vertrauensleute.

8. Regelung der Fachpresse.

9. Einen Gewerkschaftskongreß mit Zustimmung der Mehrheit der Organisationen einzuberufen.

Die Kommission hält ihre Sitzungen nach Bedarf und wählt aus ihrer Mitte einen Sekretär.

Die Organisationen haben:

1. für Mitglied und Monat einen Kreuzer an die Gewerkschaftskommission zu leisten. Von diesen Beiträgen sind zunächst die Kosten des Blattes, der Verwaltung, Agitation u. s. w. zu bestreiten;

2. die statistischen Erhebungen der Kommission zur allgemeinen Zusammenstellung und Veröffentlichung zu übermitteln, sowie einen vierteljährlichen Bericht über Arbeitslosen- und Reiseunterstützung, Rechtsschutz und Vermittelungswesen u. s. w. einzusenden resp. diesbezügliche Fragebogen der Kommission genau zu beantworten;

3. von etwaigen Streiks der Kommission zu berichten, womöglich und nach Thunlichkeit deren Gutachten einzuholen;

4. sich bei Streiks gegenseitig zu unterstützen oder, wenn es die Notwendigkeit erheischt, daß einzelne Industriezweige sich dem Streik anschließen, dasselbe zu vollführen;

5. zu den Verbandstagen und Kongressen die Kommission einzuladen;

6. die Beschlüsse der Kommission, und sowohl der gemeinsamen Kongresse der Vertreter der Vereine wie der Gewerkschaftskongresse, zu beachten und einzuhalten;

7. die Kommission bei den Erhebungen über Statistik zu unterstützen;

8. Vorschläge in Bezug auf Organisation zu machen.

Die Gruppeneinteilung, wie sie vom Kongresse beschlossen wurde, ist folgende:

I. Bauarbeiter. II. Bekleidungsindustrie. III. Bergarbeiter. IV. Chemische Industrie. V. Eisen- und Metallindustrie. VI. Gas- und Wasserarbeiter. VII. Glas-, Porzellan- und Thonwarenindustrie. VIII. Graphische Fächer und Papierindustrie. IX. Handelsgewerbe und Handelsangestellte. X. Holzarbeiter. XI. Horn-, Bein- und Schildkrotindustrie. XII. Landwirtschaftliche Gruppen. XIII. Lebensmittelbranche. XIV. Ladenindustrie. XV. Textilindustrie. XVI. Verkehrs- und Transportwesen. XVII. Weibliche, Hand- und Maschinenindustrie.

Die Stellung zur Politik wurde in einem Beschlusse niedergelegt, in dem, mit der Erwägung, daß es Zweck der gewerkschaftlichen Organisation sei, eine Kampfes- und Widerstandsorganisation zu sein, deren vornehmste Pflicht darin besteht, die Folgen der kapitalistischen Produktionsweise zu mildern und zu beseitigen und die Arbeiterschaft vor gänzlicher physischer wie geistiger Degeneration zu bewahren, als Aufgabe bezeichnet wird, die wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterschaft zu wahren, daneben aber, um den Kampf nach allen Seiten hin erfolgreich durchführen zu können, auch die politischen Mittel zum Zweck nicht zu vergessen; deshalb habe die gewerkschaftliche Organisation sich voll und ganz auf den Boden und die Prinzipien der Sozialdemokratie zu stellen.

An sonstigen Beschlüssen sind noch folgende zu erwähnen:

Da die Gewerkschaften in verschiedenen Kronländern noch sehr schwach und bloß Bildungs- und Unterstützungsvereine vorhanden sind, so sollen die sämtlichen derartigen Arbeitervereine in die Gewerkschaftsorganisation einbezogen werden. Diese Bildungs-, Fach- und Gewerkvereine der Provinz und Wiens sind der Gewerkschaftsorganisation zuzuzählen, sobald sie ihr Statut in die von der Gewerkschaftskommission vorzuschlagende Normalfassung bringen.

Jeder Arbeiter, der sich als Genosse bekennt, muß auch Mitglied der Gewerkschaft seiner Branche sein.

Die Regelung der Fachpresse bleibt den einzelnen verbündeten Organisationen der verwandten Berufe vorbehalten, doch wurde das schon vorläufig von der Generalkommission herausgegebene Korrespondenzblatt für sämtliche Gewerkschaften des Reiches womöglich mit dreimaligem Erscheinen im Monate beibehalten. Dasselbe soll in deutscher und nach Möglichkeit in tschechischer Sprache erscheinen. Kleine Organisationen sollen sich zur Herausgabe eines gemeinschaftlichen Fachblattes vereinigen; doch sollen im allgemeinen die kleinen Branchenblätter abgeschafft und durch Verschmelzung zu großen leistungsfähigen Blättern umgestaltet werden.

Streiks sind bei der jeweiligen Kronlandszentralleitung anzumelden, die unverzüglich die Gewerkschaftskommission zu verständigen hat. Dies gilt für Streiks, die zum Zweck der Lohnverbesserung geführt werden, unbedingt; sie sollen nur eintreten, nachdem sie gutgeheißen sind. Streiks wegen Lohnverkürzung oder aus anderen Ursachen, welche nicht vorhergesehen werden können, sind nach Möglichkeit vorher anzuzeigen. Streiks, welche weder bei der Gewerkschaftskommission noch bei der Kronlandszentralleitung angezeigt sind, verlieren, wenn der Ausbruch nicht ein unvorhergesehener und durch begründete Umstände bedingt ist, den Anspruch auf Unterstützung, doch darf die Gelegenheit zur Entgegennahme freiwilliger Beiträge gegeben werden. Auch nichtorganisierte Arbeiter soll die Organisation nach Kräften bei Streiks unterstützen, um sie dadurch zum Beitritt zu gewinnen.

Boykotts können von der Kommission angeordnet werden und sind dann von den beteiligten Organisationen zur Ausführung zu bringen.

Nach langen Verhandlungen über den Generalstreik wurde von einer Beschlußfassung darüber abgesehen, dagegen beschloß man, die Feier des 1. Mai zu empfehlen. —

War hiermit die Grundlage einer umfassenden Gewerkschaftsorganisation gelegt, so boten sich doch bei der Ausführung sehr große Schwierigkeiten, die durch die Wahl eines ungeeigneten Sekretärs noch vermehrt wurden; insbesondere fiel es schwer, die Vereine an regelmäßige Beiträge zu gewöhnen.

Als erste Aufgabe betrachtete es die Gewerkschaftskommission, in den einzelnen Kronländern Zentralleitungen zu bilden; solche wurden 1894 und 1895 in Mähren, Schlesien, Ober- und Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Steiermark, Kärnten, Buckowina und Galizien geschaffen. Ihre Ergänzung fanden sie in Vertrauensmännern, denen ein Hauptteil der Arbeit zufiel. Eine ganze Anzahl von Vereinen wurde durch deren Mitwirkung ins Leben gerufen.

Die Regierung stellte sich von Anfang an nicht unfreundlich zu der Gewerkschaftskommission, ja als es sich 1895 darum handelte, eine offizielle Statistik über den Stand der Arbeitsvermittelung in Oesterreich aufzunehmen, wurde von der k. k. Zentralkommission für Statistik die Gewerkschaftskommission sowie einige große Gewerkschaften, wie die Metallarbeiter, Schneider u. s. w. eingeladen, ihr Gutachten über die von der Regierung vorgelegten Fragebogen abzugeben. Auf Wunsch des statistischen Departements des Handelsministeriums übernahm es die Gewerkschaftskommission, als Erhebungsstelle für die Gewerkschaften und Bildungsvereine zu fungieren. In gleicher Weise ist man bei Besetzung der neu geschaffenen, dem Amte für Arbeitsstatistik beigegebenen ständigen Arbeitsbeiräte, die am 1. Oktober 1898 in Wirksamkeit getreten sind, vorgegangen, indem sich der Handelsminister bei Auswahl der acht Arbeitervertreter mit den Arbeiterorganisationen ins Einvernehmen gesetzt und zwei von der Organisation der christlich-sozialen Arbeiter vorgeschlagene sowie sechs von der Gewerkschaftskommission empfohlenene Personen ernannt hat. Dafür erklärte auch der Sekretär der Gewerkschaftskommission, Hueber, in der Eröffnungssitzung vom 26. September 1898, daß das neue Amt jederzeit die Unterstützung der organisierten Arbeiterschaft haben würde und die Arbeiter alles daransetzen wollten, um ihren guten Willen zur Mitarbeit zu beweisen. In Deutschland würde eine solche Anerkennung der Arbeiterorganisationen von der Bureaukratie als gleichbedeutend mit der Unterwerfung des Staates unter die Sozialdemokratie betrachtet werden. So ist es denn begreiflich, daß, wie an anderer Stelle[40] dargelegt, auch die Unternehmer den Arbeitern gegenüber eine ganz anderen Haltung als in Deutschland einnehmen und infolge davon die soziale Entwicklung einen wesentlich anderen Gang genommen hat.

Der Rechenschaftsbericht der Kommission für 1895 und 1896 führt lebhafte Klage über planlose und deshalb mit großen Opfern verlorene Streiks. Er macht geltend, der Standpunkt mancher Organisation: „Nun stehen wir im Streik und müssen unterstützt werden,“ müsse vertauscht werden mit dem entgegengesetzten der Kommission: „Zuerst der Widerstandsfonds, die Einwilligung der Organisation, dann erst zum Streik.“

Ein besonderer Abschnitt wird in dem Berichte den Arbeiterbildungsvereinen gewidmet. In Oesterreich bestehen danach 230 deutsche und 289 tschechische, zusammen also 519 solcher Vereine. Von den deutschen haben 157 = 70%, von den tschechischen nur 81 = 28% die Fragebogen beantwortet; wie der Bericht meint, hat dabei das Mißtrauen der tschechischen Vereine gegen die als „deutsch“ verschrieene Kommission mitgewirkt. Von den Vereinen hatten sich bis 1896 39 aufgelöst. Die 238 Vereine, aus denen Angaben vorlagen, hatten 19508 Mitglieder, von denen 2256 Frauen waren, mit einer Gesamteinnahme von jährlich 36747 fl., einer Gesamtausgabe von 24657 fl. und einem Vermögensbestande von 12220 fl. Nach dieser Ziffer wird der gesamte Mitgliederbestand der 519 Vereine auf 33400 geschätzt, von denen 20% auch den Gewerkschaften angehören. Die meisten Arbeiterbildungsvereine haben auch Fachblätter, Arbeitslosen- und Waisenunterstützung, Rechtsschutz und Streikgeld, stehen also den Gewerkschaften sehr nahe.

Vom 25. bis 30. Dezember 1896 hat dann der zweite österreichische Gewerkschaftskongreß in Wien stattgefunden. Auf demselben waren 243 Vereine mit 91966 Mitgliedern durch 228 Abgeordnete vertreten. Nach dem mündlichen Berichte des Referenten Hueber umfaßte die Organisation Ende Juni 1896 105000 Mitglieder; insgesamt seien die organisierten Arbeiter Oesterreichs auf 150000 zu veranschlagen, was bei einer Gesamtzahl von acht Millionen noch nicht 2% bedeutet. Die Beiträge wurden an die Kommission 1894 für 37500, 1895 72883 und 1896 für 95900 Mitglieder bezahlt. Als Organ wurde „Die Gewerkschaft“ ins Leben gerufen, die schon bald in erweitertem Umfange erscheinen mußte.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung, der Bericht der Generalkommission, führte zu lebhaften Auseinandersetzungen, wobei namentlich die Tschechen sich über Vernachlässigung beklagten. Ebenso wurde es getadelt, daß die sozialdemokratische Partei Oesterreichs nicht offiziell eingeladen sei, doch wurde dies mit der Rücksicht auf die Polizei entschuldigt; übrigens war sie durch drei Abgeordnete vertreten. Auch Legien als Vertreter der reichsdeutschen Gewerkschaften war anwesend.

Weitaus die meiste Zeit nahm die Beratung über die Organisation in Anspruch. Die Gewerkschaftskommission hatte einen Entwurf aufgestellt, der auf dem Grundsatze möglichster Zentralisation beruhte. Die Grundlage sollten Vereine der einzelnen Berufe bilden, die sich zu großen, das ganze Reich umfassenden Zentralverbänden zusammenzuschließen hätten. Die Zentralverbände verwandter Berufe sollten sich zu Industrieverbänden vereinigen, doch waren diese nur als Vorstufe gedacht, denn überall, wo es möglich sei, sollte die Auflösung der Berufsgewerkschaften und die Bildung von Unionen angestrebt werden. Der Unterschied dieser gegenüber den Industrieverbänden beruht darauf, daß, während die letzteren die Berufsgewerkschaften, und zwar sowohl die Ortsvereine wie die Zentralverbände bestehen lassen und lediglich unter ihnen eine föderative Vereinigung schaffen, die Unionen eine völlige Verschmelzung der verwandten Berufe darstellen, so daß schon in den Ortsgruppen nicht die einzelnen Berufe, z. B. Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Hülfsarbeiter u. s. w., sondern die Gesamtheit der beteiligten Gruppen, z. B. der Bauarbeiter zusammengefaßt ist. Zur Erledigung der lokalen Angelegenheiten, wie Herbergswesen, Arbeitsnachweis, Abhaltung von Vorträgen u. s. w. sollten übrigens an allen Orten aus allen dort vertretenen Arbeiterorganisationen Ortsverbände gebildet werden. Die Bildungsvereine sollten überall aufgelöst und nur da, wo die örtlichen Verhältnisse die Schaffung von Berufsgewerkschaften oder von Ortsgruppen der Unionen nicht gestatteten, „allgemeine (gemischte) Gewerkschaften“ zugelassen werden.

Diese Vorschläge fanden jedoch lebhaften Widerspruch, indem darauf hingewiesen wurde, daß man mit dem Zusammengehörigkeitsgefühle innerhalb der einzelnen Berufsarten als einer Thatsache rechnen müsse, die man durch Tadel über Kastengeist und Berufsdünkel nicht aus der Welt schaffe; man werde niemals erreichen, daß Modelleure sich mit Ziegelarbeitern, Bildhauer mit Bauarbeitern zu einer Union zusammenschlössen, selbst die Maurer pflegten den Hülfsarbeitern den Beitritt zu versagen. Das Ergebnis des langwierigen Redekampfes war, daß, nachdem anfangs die Annahme des Vorschlages der Kommission mit 38844 gegen 37019 Stimmen verkündet war, eine nochmalige Zählung die Ablehnung mit 37163 gegen 36555 Stimmen ergab, wobei 11221 Stimmen nicht abgegeben waren.

Bei den Verhandlungen wurde auch das Verhältnis zur Sozialdemokratie gestreift und erwähnt, daß einzelne Gewerkschaften sich zu ihr in scharfem Gegensatze befänden und sozialdemokratische Redner nicht einmal zum Worte zuließen.

Der gegen die Arbeiterbildungsvereine gerichtete Antrag der Kommission, der freilich von einigen Seiten mit dem Hinweise auf die Möglichkeit, durch sie die Arbeiterschaft für die Bewegung zu gewinnen, bekämpft, von der Mehrheit oder wegen der Rückständigkeit jener Bestrebungen unterstützt wurde, fand schließlich insofern Annahme, daß die Auflösung der bestehenden Vereine gefordert und die Neubildung untersagt wurde, doch wurden die vorgeschlagenen „allgemeinen Gewerkschaften“ gestrichen.

Ein weiterer erbitterter Streit betraf die Anstellung eines selbständigen tschechischen Sekretärs bei der Gewerkschaftskommission. Für diese Forderung wurde geltend gemacht, daß die tschechischen Arbeiter dies als Zugeständnis an ihre Nationalität beanspruchten, während die Gegner teils einen solchen Gesichtspunkt als grundsätzlich unzulässig bekämpften, da die Interessen der Arbeiter nicht durch die Nationalitätsunterschiede berührt würden, teils sich darauf beriefen, daß die Forderung praktisch unausführbar sei, da sie zu einer Zweiteilung der Gewerkschaftskommission selbst führen müsse. Als der Antrag abgelehnt und nur beschlossen war, daß einer der beiden Angestellten, der Sekretär oder sein Stellvertreter, der tschechischen Sprache völlig mächtig sein müsse, zogen sich die tschechischen Abgeordneten zu einer Sonderberatung zurück, als deren Ergebnis sie verkündeten, daß sie gegen die Majorisierung protestierten und es den Organisationen im Lande überlassen müßten, zu beschließen, was weiter zu geschehen habe.

Der an die Gewerkschaftskommission monatlich zu zahlende Beitrag wurde unter Ablehnung des Kommissionsantrages, der 1½ Kr. forderte, auf 1 Kr. festgesetzt.

Der Wortlaut der auf die Organisation bezüglichen Beschlüsse ist folgender:

1. „Bildungs- und Lesevereine und gemischte Gewerkschaften, die aus Mitgliedern bestehen, für deren Branchen eine Ortsgruppe oder Zahlstelle der Berufsorganisation auf Grund der am Orte beschäftigten Arbeiter eines Berufes möglich ist, haben sich in Ortsgruppen oder Zahlstellen der betreffenden Berufsorganisation umzuwandeln. Die Gründung von Bildungs- und Lesevereinen hat in Zukunft zu unterbleiben.

2. Gründung von Berufsgewerkschaften und Verbänden, welche sich auf das ganze Reich zu erstrecken haben.

3. Verbindung verwandter Berufsgewerkschaften (Verbände) zu einem Industrieverbande.

4. Verbindung von Gewerkschaften, Fachvereinen, Ortsgruppen und Zahlstellen zu einem Ortsverbande zum Zwecke der Zentralisation der Arbeitsvermittelung, Errichtung von Herbergen, Abhaltung von Vorträgen und Unterrichten am Orte.

5. Die Gewerkschaftskommission Oesterreichs, welche sich aus je einem Vertrauensmann der Industriegruppen zusammensetzt, ist die Gesamtvertretung der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter Oesterreichs.“

Als Aufgaben der Gewerkschaftskommission wurde neben der Durchführung der beschlossenen Organisation unter Beobachtung der vom Kongresse angenommenen Normalstatuten noch ferner bezeichnet: Zentralisation des Rechtsschutz-, Herbergs- und Arbeitsvermittelungswesens durch Anstrebung und Errichtung von Arbeitsbörsen unter ausschließlicher Führung der Gewerkschaften, Führung einer sorgfältigen Statistik und Aufzeichnung sämtlicher Streiks, Entgegennahme von An- und Abmeldungen von Angriffs- und Abwehrstreiks und Beschlußfassung über dieselben, Sammlung freiwilliger Spenden für die im Lohnkampfe stehenden organisierten Arbeiter im Wege der freien Organisation der Branchen, Pflege der internationalen Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer Länder und Einberufung der nach Bedürfnis, jedoch mindestens alle drei Jahre abzuhaltenden Gewerkschaftskongresse, sowie Besorgung der erforderlichen Vorarbeiten.

Zu ausgedehnten Verhandlungen führte die Streikfrage. Man war allgemein darüber einig, daß freilich Streiks und Boykotts nicht zu entbehren seien, daß aber das Mittel nur mit großer Vorsicht angewandt werden dürfe. Leichtsinnige Streiks seien das Zeichen der Unreife und schädigten die Organisationen. Die Gewerkschaftskommission hatte ein eingehendes Streikreglement vorgelegt, nach dem alle Streiks spätestens sechs Wochen vor ihrem Beginne bei der Kommission angemeldet und nur mit deren Zustimmung unternommen werden dürften; nur Abwehrstreiks sollten hiervon ausgenommen sein. Zur Ansammlung eines Zentralstreikfonds sollten die einzelnen Organisationen für jedes Mitglied monatlich 1 Kreuzer an die Kommission abführen, doch sollte jede Gewerkschaft daneben einen eigenen Widerstandsfonds gründen. Kleine Werkstättenstreiks sollten überhaupt nicht von der Kommission unterstützt werden.

Am heftigsten angegriffen wurde die Ansammlung eines Zentralstreikfonds und die vorherige Anmeldung bei der Kommission, von der man befürchtete, daß die Absicht, einen Streik einzuleiten, zur Kenntnis der Unternehmer gelangen könnte, während andrerseits gerade eine längere Anmeldungsfrist aus dem Grunde gefordert wurde, um dem „Streikfieber“ entgegenzuwirken. Das Ergebnis der Abstimmung war die Ablehnung des festen Beitrages von 1 Kr.: vielmehr soll die Kommission die Beiträge zum Streikfonds durch Sammellisten einziehen. Die Anmeldefrist von sechs Wochen wurde gestrichen, aber die Zustimmung der Kommission als Vorbedingung der Unterstützung beibehalten. Ausgenommen hiervon sind nur Abwehrstreiks, doch sollen auch diese nur im Notfalle und nur dann geführt werden, wenn eine gütliche Beilegung sich als unmöglich erwiesen hat. Genehmigte Streiks sind durch die „Gewerkschaft“ und die „Arbeiterzeitung“[41] bekannt zu machen. Durch eine besondere Resolution wurde für alle Streiks die größte Vorsicht empfohlen.

Ein weiterer Gegenstand der Beratung war die Stellung zu der vorgeschlagenen kommunalen Arbeitsvermittelung. Dieselbe wurde aus dem Grunde abgelehnt, weil die Kommunalverwaltungen zur Zeit dem Einflusse des Kapitales in der Weise unterworfen seien, daß ihre Arbeitsvermittelung nur dessen Interessen dienen würde. Ebenso wurde vor gemeinsamen Arbeitsnachweisen der Arbeiter und der Unternehmer gewarnt und die Arbeitsvermittelung als alleinige Angelegenheit der Gewerkschaften in Anspruch genommen.

Hinsichtlich der Hausindustrie wurde deren völlige Aufhebung und die Einrichtung von Betriebswerkstätten gefordert. Solange dies nicht durchgeführt ist, soll die Hausindustrie unter die Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung, unter die Gewerbeinspektion und die Arbeiterversicherung gestellt werden.

Auch bei der Frage der Ausgestaltung des Rechtsschutzes ergab sich eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob derselbe den einzelnen Gewerkschaften zu überlassen oder bei der Gewerkschaftskommission zu zentralisieren sei; doch wurde dies letztere beschlossen.

Endlich wurde noch eine ausführliche Resolution angenommen, in der eine Verbesserung der Arbeiterschutzgesetzgebung, insbesondere die Einführung des gesetzlichen Achtstundentages und eine staatliche Invaliditätsversicherung gefordert wurde; ebenso wurde beschlossen, an der Feier des 1. Mai festzuhalten. Die Vergebung öffentlicher Arbeiten ist an die Bedingung einer höchstens neunstündigen Arbeitszeit und die Gewährung eines ausreichenden, mit den Arbeiterorganisationen zu vereinbarenden Lohnes zu knüpfen.

Im Gegensatze zu den deutschen Verhältnissen wurde von den anwesenden Vertretern der sozialdemokratischen Partei anerkannt, daß auch die sozialpolitische Gesetzgebung Gegenstand der Beratungen und der Thätigkeit der Gewerkschaften zu bilden habe.

Mit einem Hoch auf die internationale Sozialdemokratie wurde der Kongreß geschlossen. Der nächste Kongreß soll 1899 abgehalten werden. —

Die Entwicklung und die Bedeutung der österreichischen Arbeiterorganisationen wird am besten beleuchtet durch einige statistische Angaben.

Nach einer im Jahre 1893 aufgenommenen Statistik gab es damals rund 50000 gewerkschaftlich organisierte Arbeiter. Für Niederösterreich wurden 136 Vereine mit 31522 Mitgliedern gezählt, von denen 56 mit 20202 Mitgliedern auf Wien und 80 mit 11320 Mitgliedern auf die Provinz entfielen. Da die in den betreffenden Berufen beschäftigten Arbeiter in Wien 311652 und in der Provinz 132041 betrugen, so entsprach dies einer Beteiligung von 6-2/3, bezw. 8%.

Eine für Mähren und Schlesien vom 8./9. September 1894 in Wien abgehaltene Konferenz, die von 123 Vertretern aus 35 Orten besucht war, zählte für diese beiden Länder 29 Gewerkschaften mit 11859 Mitgliedern nebst 56 Bildungsvereinen mit 5865 Mitgliedern.

Auf der am 30. Juni 1895 in Wien abgehaltenen Gewerkschaftskonferenz wurde die Gesamtzahl der in Oesterreich bestehenden Gewerkschaften auf 591 mit 80000 Mitgliedern angegeben, neben 275 Bildungsvereinen mit 27000 Mitgliedern.

Die „Gewerkschaft“ veröffentlichte auf Grund von Fragebogen, die von 750 Organisationen versandt und von 730 beantwortet waren, folgende für den 31. Dezember 1895 berechnete Statistik:

Die Mitgliederzahl der 730 Organisationen betrug 88826, während die der fehlenden 20 Organisationen auf 2000 geschätzt wurde. Die Verteilung auf die einzelnen Gewerbe ergiebt folgende Tabelle:

BerufsgruppenGesamtzahl der
beschäftigten Arbeiter
Gesamtzahl der
organisierten Arbeiter
Prozentsatz
Polygraphische Gewerbe 21375 825838,77
Eisenbahn- und Postdienst 1223181785114,60
Industrie der Steine und Erden 119974 7591 6,33
Metallindustrie 24602314867 6,04
Berg- und Hüttenwesen 139769 7710 5,50
Handel 28728314719 5,32
Industrie der Holz- und Schnitzstoffe 163400 6673 4,08
Papier- und Lederindustrie 57411 2070 3,60
Baugewerbe 252900 3251 1,68
Textilindustrie 399938 6265 1,56
Chemische Industrie 19312 281 1,45
Bekleidungsindustrie 383339 6614 1,07
Nahrungsmittelindustrie 317600 3319 1,04
Sonstige Gewerbe 123693 3375 2,71
265433588826 3,30

Eine Ende Juli 1896 aufgenommene Zählung ergab sogar 99434 Mitglieder, darunter 3501 Frauen.

Dazu kommen noch die in mehr oder weniger engem Verbande mit den Gewerkschaften stehenden und in der Umbildung zu ihnen befindlichen Arbeiterbildungsvereine, denen Ende Juni 1896 33400 Personen (31900 Arbeiter und 1500 Arbeiterinnen) angehörten.

Eine Ergänzung finden diese Angaben an den Ziffern der oben erwähnten, von der Regierung im Jahre 1895 vorgenommenen Erhebung, die zugleich die Verteilung auf die einzelnen Kronländer erkennen läßt. Danach ergiebt sich folgende Tabelle:

KronlandGewerkschaftenOrtsgruppenBildungsvereineZusammen
Niederösterreich:Wien 85110 33 228
Provinz 2109 34 141
Oberösterreich 14 6 14 34
Böhmen 91152322 465
Mähren 39 56 72 167
Schlesien 11 6 14 31
Galizien 10 1 11
Bukowina 2 2
Steiermark 24 28 5 57
Tirol 11 8 17 36
Vorarlberg 4 10 7 21
Krain 5 1 3 9
Kärnten 7 3 5 15
Triest und Istrien 1 1
Salzburg 7 1 3 11
Zusammen3134905271330

Doch wurden von den ausgesandten 1330 Fragebogen nur 660 beantwortet.

Die in die Statistik der Gewerkschaftskommission einbezogenen Gewerkschaften hatten vom 1. Januar bis 30. Juni 1896 492585,88 fl. Einnahmen und 300760,76 fl. Ausgaben. Die Ausgaben betrugen in Prozenten der Einnahme für Fachblätter 9%, für Agitation 3,6%, Rechtsschutz 0,7%, Reiseunterstützung 2,8%, Arbeitslosenunterstützung 10,1%, Kranken- und Invalidenunterstützung 14,8%. In einem besonderen Dispositionsfonds wurden außerdem für denselben Zeitraum noch 113502 fl. 49 Kr. vereinnahmt und 85103 fl. 22 Kr. verausgabt. Der Vermögensbestand betrug 367634,70 fl.

Die Einnahmen der Bildungsvereine beliefen sich in derselben Zeit auf 113502,49 fl., die Ausgaben auf 85013,22 fl., der Vermögensstand auf 24124,46 fl.

Die Einnahmen der Gewerkschaftskommission für den Zeitraum vom 1. Januar 1894 bis 31. Oktober 1896 betrugen 21913 fl. 39 Kr., die Ausgaben 20150 fl. 33 Kr. Daneben hatte die Kommission für Streiks 45371,50 fl. vereinnahmt und 44960,51 fl. ausgegeben. Die gewerkschaftliche Presse umfaßte 19 deutsche, 12 tschechische und 2 slavonische Fachblätter mit einer Gesamtauflage von 119850 Exemplaren (gegen 77550 im Jahre 1894). Das Zentralorgan ist die „Gewerkschaft“.

Nach dem für das Jahr 1897 veröffentlichten Rechenschaftsberichte beliefen sich für das Jahr 1897 die Einnahmen der Gewerkschaftskommission auf 14120 fl. (gegen 11891 fl. 1896) und die Ausgaben auf 12996 fl. Darunter befanden sich 10892 fl. (gegen 11700) für Streiks. Beiträge wurden im Durchschnitt von 93193 Mitgliedern gezahlt. Die „Gewerkschaft“ erschien in 53000 Exemplaren.

Der Bericht für 1898 ist nur knapp gehalten, da für die Pariser Weltausstellung von dem Ausstellungskomitee, dem auch der Sekretär der Gewerkschaftskommission angehört, eine umfassende Aufstellung aller Arbeiterorganisationen ohne Unterschied der Parteistellung vorbereitet wird; die Einnahme der Kommission betrug 24111,40 fl., die Ausgabe 23130,65 fl. Im Durchschnitt haben 1898 105855 Mitglieder ihre Beiträge gezahlt. An Streikgeldern hat die Kommission 8317,62 fl. vereinnahmt und 7793,68 fl. verausgabt. Vielfach ist es der Kommission gelungen, bei Streiks eine gütliche Beilegung zu erzielen. Die „Gewerkschaft“ würde in 46350 Exemplaren unentgeltlich an die Organisationen abgegeben.

Für das Jahr 1899 ist eine wesentliche Zunahme des Umfanges der österreichischen Gewerkschaften zu erwarten, da eine am 3. Januar 1899 in Krakau abgehaltene Konferenz der galizischen Gewerkschaften beschlossen hat, ihre Mitglieder zum Anschluß an die österreichischen Verbände zu verpflichten und eine gemeinsame Reise- und Arbeitslosenunterstützung einzuführen. Die Gewerkschaftskommission soll aufgefordert werden, im Einvernehmen mit der Landeskommission Galiziens und Schlesiens ein monatliches Gewerkschaftsblatt in polnischer Sprache herauszugeben, das für die Mitglieder obligatorisch sein soll. —

In Oesterreich hat, wie die angeführten Zahlen beweisen, die gewerkschaftliche Bewegung noch nicht den Umfang und deshalb auch die Zentralorganisation noch nicht die Bedeutung erlangt wie in England, Deutschland, Frankreich u. s. w. Es ist deshalb von Interesse, auch die Entwicklung der einzelnen Berufsgruppen zu verfolgen, und mögen deshalb noch einige auf sie bezügliche Angaben hier Platz finden.

Wie bereits hervorgehoben, datiert die Gewerkschaftsbewegung in Oesterreich im wesentlichen erst vom Jahr 1890; ja der hier genommene Aufschwung ist vielfach ohne nachhaltige Wirkung gewesen und die abgehaltenen Kongresse haben später seine Nachfolge gefunden.

1. Vom 7./8. September 1890 fand in Wien der I. österreichisch-ungarische Tischlertag[42] statt. Auf die an 150 Vereine versandten Einladungsschreiben hatten sich außer zahlreichen Wiener Genossen 30 Vertreter aus 18 Provinzorten eingefunden, u. a. aus Pest, Prag, Innsbruck, Graz, Agram, Salzburg, Reichenau. Gegenstände der Tagesordnung waren: 1. Berichte über die Lohnbewegung; 2. Genossenschaftswesen; 3. Gewerkschaftsorganisation; 4. Gründung einer Fachpresse. Als Form der gewerkschaftlichen Organisation wurde ein ganz Oesterreich und ein ganz Ungarn umfassender Verband mit Zweigvereinen für jedes Kronland beschlossen. Neben dem deutschen Fachblatte soll ein solches in böhmischer Sprache erscheinen.

2. Die Berg- und Hüttenarbeiter Oesterreichs[43] haben vom 7.–9. Dezember 1890 in Wien einen Kongreß abgehalten, auf dem Böhmen durch 45, Mähren-Schlesien durch 18, Steiermark durch 13, Niederösterreich durch 6 und Krain durch 4 Abgeordnete vertreten war. Die Tagesordnung betraf: 1. die Lage der Arbeiter und die Mittel zu ihrer Verbesserung; 2. die Achtstundenschicht; 3. die Organisation der Bruderladen; 4. die Organisation der Fachpresse.

Man forderte die achtstündige Schicht einschließlich Ein- und Ausfahrt und Beseitigung der Akkordarbeit. Es soll ein ganz Oesterreich umfassender Zentralverband angestrebt und durch Gründung von lokalen Fachvereinen vorbereitet werden. Aufgabe derselben ist Arbeitslosenunterstützung, Schaffung von Widerstandsfonds, Arbeitsvermittelung und Gewährung von Rechtsschutz. Es wurde hervorgehoben, daß es schwer sei, sich mit den ungarischen Kollegen zu verständigen, sodaß ein gemeinsamer Kongreß nicht durchführbar wäre. Der Kongreß erklärte einstimmig, sich auf den Boden der internationalen Sozialdemokratie zu stellen. Auf einer am 4. März 1895 in Brüx abgehaltenen Generalversammlung des neu begründeten Zentralvereins wurde eine Mitgliederzahl von 3745 in 21 Ortsgruppen festgestellt. In der Osterwoche 1895 wurde in Wien ein fernerer allgemeiner Kongreß der Berg- und Hüttenarbeiter abgehalten, bei dem 8500 Arbeiter durch 45 Abgeordnete vertreten waren. Zwischen den Deutschen und den Böhmen fanden kleine Reibereien statt, auch zeigten sich einzelne fachliche Meinungsverschiedenheiten; so forderten die ersteren bei der Beratung der Kranken- und Unfallversicherung eine Bruderlade für das ganze Reich, während die Böhmen einzelne Landesbruderladen verlangten.

3. Vom 26.–28. Dezember 1890 tagte in Brünn der erste österreichische Metallarbeiterkongreß[44] unter Beteiligung von 122 Abgeordneten aus 43 Orten. Tagesordnung: 1. Organisation sämtlicher Metallarbeiter; 2. Arbeiterschutz und Sozialreform; 3. Koalitionsrecht; 4. Arbeitszeit; 5. Fachpresse; 6. Lohnstatistik. In jeder Provinz soll ein Gewerkschaftslandesverein mit Filialen oder Zahlstellen in den einzelnen Orten bestehen; alle Vereine bilden einen gemeinsamen Verband. Für ganz Oesterreich sollen zwei Fachorgane gegründet werden, und zwar ein solches in deutscher und eins in tschechischer Sprache.

Auf dem am 30. Oktober 1892 in Wien abgehaltenen Verbandstage wurde das Bestehen von 18 Fachvereinen mit 8500 Mitgliedern und ein Vermögen von 16500 fl. festgestellt, auch wurde ein Sekretariat und ein Verbandsorgan begründet.

4. Der II. österreichisch-ungarische Schneidertag[45] wurde vom 15.–17. August 1891 in Wien abgehalten in Anwesenheit von 106 Abgeordneten. Tagesordnung: 1. Berichte über die soziale und wirtschaftliche Lage der Schneider und Schneiderinnen Oesterreichs; 2. Organisation und Agitation; 3. Fachpresse; 4. Arbeiterschutzgesetzgebung. Beschlossen wurde die Gründung eines einheitlichen, aber lokal gegliederten Verbandes über das ganze Reich nach dem Vertrauensmännersystem, mit der Zentralstelle Wien. Die Fachvereine sollen sich über ein ganzes Kronland erstrecken. Neben dem bereits bestehenden Fachblatte soll die Gründung eines deutschen ins Auge gefaßt werden, bis dahin aber die in Hamburg bestehende „Schneiderzeitung“ als Ersatz eintreten; den ungarischen Kollegen soll die Gründung eines eigenes Fachblattes überlassen und schließlich auch auf die Schaffung eines solchen für die kroatisch-slavonische Sprache Bedacht genommen werden. Der Kongreß beschloß, für die Feier des 1. Mai einzutreten und sich auf den Boden der Sozialdemokratie zu stellen.

Der II. österreichisch-ungarische Bäckertag fand vom 2. bis 4. April 1893 in Wien statt. Die Beteiligung war infolge des mißlungenen Wiener Streiks von 1891 nicht erheblich; es waren nur 20 Abgeordnete aus der Provinz und 10 aus Wien anwesend. Auch fanden Streitigkeiten statt, indem die Vertreter der Provinz gegenüber den Wiener Kollegen über „Zentralismus“ sich beklagten. Der auf sozialdemokratischem Boden stehenden Mehrheit trat eine Minderheit entgegen, die von politischer Thätigkeit nichts wissen und sich rein auf gewerkschaftlichen Boden stellen wollte. Die Tagesordnung betraf: Situationsberichte, Rechenschaftsbericht, Organisation und Agitation, Nachtarbeit, Sonntagsruhe, Lehrlings- und Vermittelungswesen, Streiks und Boykotts, Achtstundentag, Reise- und Unterstützungswesen, internationale Vereinigung und den internationalen Bäckereiarbeiterkongreß, die Presse. Es wurde ein Zentralkomitee eingesetzt, um die Organisation für das ganze Reich auf Grund örtlicher Verbände durchzuführen und einen gemeinsamen Fonds anzusammeln. Für die slavischen Länder soll ein Zentralkomitee in Prag eintreten. Bis zur Durchführung einer selbständigen Organisation für Ungarn soll das deutsche Komitee die bezüglichen Aufgaben mit übernehmen. Daneben soll jedoch die Verbindung mit den verwandten Berufen zu einem Industrieverbande angestrebt werden. Ein deutsches und ein tschechisches Fachorgan soll unter der Leitung der beiden Zentralkomitees erscheinen.

Der III. österreichisch-ungarische Bäckertag ist vom 1. bis 3. Januar 1898 in Wien abgehalten und war von 39 Abgeordneten besucht. Die Beschlüsse bezogen sich auf Fragen des Arbeiterschutzes, insbesondere zehnstündige Arbeitszeit einschließlich zwei Stunden Pausen, Sonntagsruhe, Ausschluß jugendlicher Personen von der Nachtarbeit, Aufhebung der unterirdischen Werkstätten, daneben forderte man obligatorische Fach- und Fortbildungsschulen, Regelung der Arbeitsvermittelung, insbesondere Beseitigung der Winkelherbergen, Beschränkung der Lehrlingszahl und Verstärkung der Gewerbeaufsicht. Zur Durchführung dieser Forderungen beschloß man in Notfällen den Generalstreik ins Auge zu fassen.

Entsprechend dem erwähnten Beschlusse wurde die Vereinigung mit den verwandten Berufen angebahnt, und am 25. Dezember 1894 wurde der Verband der Arbeitervereine in der Nahrungs- und Genußmittelindustrie begründet. Der erste Verbandstag wurde am 5. Januar 1896 in Wien und ebendaselbst am 5./6. April 1896 der I. Kongreß der Arbeiter in den Lebensmittelbranchen Oesterreichs abgehalten[47]. Vertreten waren die Bäcker, Fleischhauer, Müller, Brauer, Faßbinder, Kellner und Feigenkaffeeerzeuger. Die Tagesordnung betraf: 1. Situationsberichte, 2. Organisation und Agitation, 3. Arbeiterschutzgesetzgebung, 4. Presse.

6. Nachdem schon 1893 eine Konferenz stattgefunden hatte, in der die Gründung eines Verbandes der Vereine der Buchbinder und verwandten Berufe Oesterreichs angeregt wurde, ist ein solcher auf dem am 25. und 26. Dezember 1896 in Wien abgehaltenen Kongresse endgültig begründet[48]. Vertreten waren 10 Vereine aus Böhmen, Galizien, Krain, Niederösterreich, Mähren, Oberösterreich, Steiermark und Tirol durch 18 Abgeordnete, außerdem waren Gäste aus Deutschland und Ungarn, sowie Vertreter des Vereins der graphischen Fächer, der Buchdrucker, des Vereins der Papierarbeiter, des Vereins der Futteralmacher und des Vereins der Etuitischler und der Gewerkschaftskommission anwesend. Während von der Vorkonferenz die Böhmen aus nationalen Gründen sich fern gehalten hatten, wurde auf dem Kongresse eine Verständigung erreicht. Es wurde mitgeteilt, daß zunächst versucht sei, sich mit den Buchdruckern zu einem Verbande der Bucharbeiter zu verschmelzen, doch sei dies daran gescheitert, daß die Buchdrucker wesentlich höhere Beiträge hätten, als die Buchbinder leisten könnten; von einigen Seiten wurde auch der Vorwurf aristokratischer Auffassung gegen die Buchdrucker erhoben. Ebenso sah man von einem Anschluß an den Verein der graphischen Fächer ab und beschloß zunächst, einen eigenen Verband zu gründen. Aus den Beratungen über das Statut ist hervorzuheben, daß man Reise- und Arbeitslosenunterstützung, Einrichtung von Herbergen und Arbeitsvermittelung, Pflege der Statistik, Schaffung von Bibliotheken und Lesezirkeln, sowie Gewährung von Rechtsschutz beschloß; Politik und Religion sollen ausgeschlossen sein.

5. Die Bäcker[46] haben den I. österreichisch-ungarischen Bäckertag vom 7. bis 9. Dezember 1890 in Wien abgehalten. Verhandelt wurde über Gewerkschafts- und Genossenschaftsorganisation, Reiseunterstützungswesen und Arbeitsvermittelung, Arbeitszeit und Arbeitslage, Fabrik- und Werkstättenordnung, Lehrlingswesen, Gewerbeinspektion, Arbeiterkammern und Einigungsämter, Kranken- und Unfallversicherung, Fachpresse. Es wurde eine auf örtliche Verbände gestützte Zentralorganisation beschlossen und zu deren Durchführung ein Organisationskomitee eingesetzt.

Der Ausdruck „verwandte Berufe“ ward absichtlich nicht näher bestimmt, um späterer Ausdehnung Raum zu lassen. Zu Schwierigkeiten führte die Ordnung der Fachpresse, indem die Böhmen einerseits erklärten, zur Schaffung eines eigenen Blattes zunächst nicht im stande zu sein, dagegen eine größere Ausdehnung des tschechischen Teiles des Verbandsorgans „Die Einigkeit“ wünschten, was aber abgelehnt wurde. Weitere Punkte der Tagesordnung waren Arbeits- und Lohnverhältnisse, Accordsystem, Minimallohn, Strafhausarbeit und neunstündiger Arbeitstag. Die Ungarn erklärten, daß auch sie die Gründung eines Verbandes beabsichtigten, sich aber zunächst noch zu schwach fühlten.

7. Die Buchdrucker[49] hatten am frühesten eine Organisation, indem für Niederösterreich schon 1842 ein Verein der Buchdrucker und Schriftgießer begründet wurde, der 1891 2200 Mitglieder und ein Vermögen von 168612 fl. besaß. In diesem Jahre wurde er von der Regierung aufgelöst, weil er die bei der Maifeier arbeitslos gewordenen Mitglieder unterstützte. Erst am 28. November 1891 konnte sich ein neuer Verein mit 1800 Mitgliedern bilden. Auch die Bildung eines Gesamtverbandes für ganz Oesterreich wurde schon vor Jahren angeregt, insbesondere wurde schon auf einer Konferenz in Brünn 1881 als Vorbereitung für einen festen Verband die Gemeinsamkeit des gesamten Unterstützungswesens beschlossen, doch kam der Beschluß nicht zur Ausführung. Ebenso scheiterte ein auf dem Buchdruckertage in Wien 1883 beschlossenes Normalstatut an der Nichtgenehmigung seitens der Behörden, und dasselbe Schicksal hatte ein die Zentralisation des Viatikums bezweckender Beschluß des 1890 in Klagenfurt abgehaltenen Buchdruckertages. Auf dem folgenden, der 1892 in Wien tagte, wurde die Zentralisation der örtlichen Arbeitslosenunterstützung durchgeführt, und endlich am 23. Dezember 1894 auf dem Buchdruckertage in Brünn konnte, nachdem die vorher von einer Kommission ausgearbeiteten Statuten am 31. Mai 1894 von der Behörde genehmigt waren, die endgültige Begründung des „Verbandes der Vereine der Buchdrucker und Schriftgießer und verwandter Berufe Oesterreichs“ erfolgen. Die dem Verbande zunächst beigetretenen 12 Vereine von Böhmen, Bukowina, Kärnten, Krain, Mähren, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Schlesien, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Triest umfaßten 5540 Mitglieder. Nachdem am 26. September 1895 auch Galizien beigetreten war, betrug die Mitgliederzahl Ende 1895 6305. Ende 1896 war dieselbe auf 6965 und Ende 1897 auf 7565 gestiegen. Am 30. September 1897 hat sich auch ein Verein für Dalmatien gebildet, der dem Verbande beigetreten ist, so daß die Zahl der Vereine 13 beträgt.

Das Unterstützungswesen ist jetzt in vollem Umfange im Verbande zentralisiert. Die Ausgaben desselben betrugen 1897 für Krankenunterstützung 89817 fl., für Arbeitslosenunterstützung 44720 fl., für Reiseunterstützung 17371 fl., für Invalidengeld 30802 fl., für Sterbegeld 10662 fl., für Waisenunterstützung 7765 fl., für sonstige Unterstützungen 2929 fl.

Der Verband besitzt außer dem „Vorwärts“ noch drei Verbandsorgane in böhmischer, polnischer und italienischer Sprache. Er hat mit dem ebenfalls für ganz Oesterreich bestehenden Prinzipalverein einen Normallohntarif vereinbart, der mit dem 1. Januar 1896 in Kraft getreten ist und außer den Lohnsätzen die Vorschrift des neunstündigen Arbeitstages sowie genaue Bestimmungen über die zulässige Lehrlingszahl enthält. Der Tarif ist bis auf geringe Ausnahmen in allen Druckereien eingeführt. Ein Tarifeinigungsamt, in dem Gehilfen und Prinzipale in gleicher Anzahl vertreten sind, entscheidet entstehende Streitigkeiten. Der Verband hat sich der österreichischen Gewerkschaftskommission angeschlossen und steht auf dem Boden der Sozialdemokratie. Er umfaßt die große Mehrzahl aller Berufsangehörigen, wie sich aus folgenden Zahlen ergiebt. Es gab

Ende 1892Ende 1893Ende 1894
Verbandsangehörige3917=71,7%5096=78,445540=80,43%
Nichtverbändler1545=28,3%1401=21,561348=19,57%
Zusammen5462 6497 6888
Ende 1895Ende 1896Ende 1897
Verbandsangehörige6305=81,14%6595=83,037565=85%
Nichtverbändler1466=18,861424=16,971335=15%
Zusammen7771 8389 8900

Von den Ende 1895 vorhandenen 1466 Nichtmitgliedern waren etwa 600 Mitglieder der Gegenorganisation, des sog. Prinzipalvereins. Danach verblieben 866 = 11,14%, die überhaupt nicht organisiert waren. Das Gesamtvermögen des Vereins belief sich Ende 1895 auf 555667 fl. = 88,13 fl. auf den Kopf des Mitgliedes.

8. Weit fortgeschritten ist die Organisation der Eisenbahnbediensteten. Bereits Mitte Oktober 1895 hatten die österreichischen Lokomotivführer in Wien eine Delegiertenversammlung abgehalten, die von etwa 400 Personen, darunter 110 aus der Provinz, besucht war und eine Organisation nach Heizhäusern mit der Zentralstelle Wien beschloß, unter Anlehnung an die Fachorganisation der Eisenbahnbediensteten und an den Verband der Beamten, Hilfsbeamten und Unterbeamten. Zum Organ wurde „Der Eisenbahner“ bestimmt.

Vom 22. bis 24. März 1896 tagte dann in Wien der erste österreichische Eisenbahnerkongreß. Vertreten waren insgesamt etwa 20000 organisierte Mitglieder durch 93 Abgeordnete, und zwar 30 der Staatsbahn, 48 der Südbahn, 10 der Staatseisenbahngesellschaft, 3 der Nordwestbahn, 2 der Nordbahn. Die Forderungen, deren Durchführung man beschloß, sind folgende: 1. Vermehrung des Personals und des rollenden Materials, wöchentliche 36stündige ununterbrochene Ruhepause und jährlichen vierzehntägigen Urlaub ohne Lohnabzug; 2. Abschaffung des Prämien-, Kilometer-, Stundengelder- und Akkordsystems und Einführung eines anständigen festen Lohnes; 3. Bestimmungen darüber, daß jeder Angestellte nach 20 Jahren Dienstzeit seinen höchsten Lohn und längstens nach einem Jahr seine definitive Anstellung erhält. Abschaffung der Bestrafung durch Ausschluß der Beförderung oder Bezugsverkürzung; 4. Einführung eines Eisenbahnschiedsgerichts; 5. Schaffung eines Gesetzes, welches die Wahl von Inspektoren aus den Reihen der Bediensteten bestimmt. Die Inspektoren sollen darüber zu wachen haben, daß die zum Schutze der Eisenbahnbediensteten erlassenen Gesetze befolgt werden; 6. Verbesserung der staatlichen Unfallversicherung durch Erhöhung der Renten; 7. Verwaltung der Betriebskrankenkassen durch das Personal; 8. Durchführung der Alters- und Invaliditätsversorgung durch den Staat und Auflösung der bei den Bahnen bestehenden Pensions- und Provisionsfonds; inzwischen Verbesserung der bestehenden Versicherungen; 9. Verstaatlichung der Eisenbahnen und aller Verkehrsmittel.

Außerdem beschloß man die Feier des 1. Mai und die Ausdehnung des Wahlrechts auf alle 21jährigen Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechtes. Außer dem bereits bestehenden Fachorgan „Der Eisenbahner“ mit 18000 Abonnenten und einem slovenischen Fachblatte wurde die Gründung eines solchen auch für die polnische und böhmische Sprache beschlossen. Rechtsschutz, Statistik und Agitation soll zentralisiert, die übrige Thätigkeit dagegen den Einzelorganisationen überlassen werden; doch wurde allen Vereinen empfohlen, der Gewerkschaftskommission beizutreten. Der nächste Kongreß soll nach drei Jahren in Prag stattfinden.

Abgesehen von dem Kongresse, der hauptsächlich auf die Gewinnung der Nichtorganisierten berechnet war, besteht in Oesterreich seit 1893 eine Organisation der Eisenbahnbediensteten nach Ortsgruppen, deren Gesamtzahl auf dem Kongresse zu 18–20000 angegeben wurde.

Ein im Oktober 1896 abgehaltener allgemeiner Eisenbahnbeamten-, Hilfsbeamten- und Unterbeamten-Tag suchte eine ähnliche Verbindung auch für die Beamten anzubahnen.

Durch Erlaß des Ministers des Innern vom 13. März 1897 sind sämtliche Organisationen mit der Begründung aufgelöst, daß sie „Tendenzen verfolgen, welche mit den Staatsinteressen unvereinbar sind“, doch hat sich bald darauf ein neuer Verband gebildet.

Die bisher nur dürftige Statistik über die gewerkschaftlichen Verhältnisse in Oesterreich wird für die Zukunft wahrscheinlich wesentlich ausgiebiger werden durch die Thätigkeit des bereits erwähnten, im Sommer 1898 im Handelsministerium eingerichteten arbeitsstatistischen Amtes, zumal wenn ein dem Reichsrate vorgelegter Gesetzentwurf Annahme finden wird, nach welchem eine allgemeine Auskunftspflicht für statistische Zwecke eingeführt und der Kommission ein weitgehendes Recht der Einsicht von Büchern und anderen Urkunden eingeräumt ist.

Ungarn.

In Ungarn steht die Industrie noch auf niedriger Stufe; es ist deshalb interessant, daß hier die Arbeiterbewegung ihren Ausgangspunkt von der Landwirtschaft nimmt. Den ersten Anfang einer solchen, der aber sofort allgemeines Aufsehen erregt und zu einer zweitägigen Verhandlung im Reichsrate Anlaß gegeben hat, war der vom 1. bis 4. Februar 1897 in Budapest abgehaltene und von 60 Vertretern aus 90 Gemeinden besuchte erste ungarische Feldarbeiterkongreß. Derselbe beschloß Einleitung einer umfassenden Organisation, die einem aus 11 Mitgliedern bestehenden Aktionskomitee übertragen wurde. Die Verhandlungen, an denen auch der frühere ungarische Landwirtschaftsminister Graf Festetich teilnahm, zeigten ein schreckliches Bild der Lage der ungarischen Feldarbeiter. Obgleich der Kongreß den Beschluß faßte, sich der sozialdemokratischen Partei anzuschließen, so handelt es sich doch in demselben Maße um eine gewerkschaftliche, wie um eine politische Organisation.

Die hauptsächlichsten Forderungen waren: Allgemeines Stimmrecht und volle Preß- und Versammlungsfreiheit, Maximalarbeitstag von vorläufig zwölf Stunden, der später bis auf acht Stunden herabgesetzt werden soll, Abschaffung der Akkordarbeit und Bezahlung nicht in Naturalien, sondern in barem Gelde, Abschaffung der Robot-(unentgeltlichen) Arbeit, gleiche Bezahlung für Männer und Frauen bei gleicher Leistung.

Ein zweiter Kongreß fand Ende Februar 1897 in Czegled statt unter Beteiligung von 195 Abgeordneten aus 12 Komitaten als Vertretern von 50 Gemeinden. Auch hier wurde allgemeines Stimmrecht und Preß- und Versammlungsfreiheit gefordert, doch wollte man eine teilweise Entlohnung in Naturalien und während der Ernte eine Arbeitszeit von 5 Uhr morgens bis 7 Uhr abends zulassen; selbst darüber hinaus sollten Ueberstunden gegen besondere Bezahlung gestattet sein.

Der dritte Kongreß ist vom 1. bis 3. Januar 1898 in Budapest abgehalten, unter Beteiligung von etwa 200 Abgeordneten aus 121 Gemeinden, unter denen sich auch eine Anzahl Kleinbauern befanden. Es wurde festgestellt, daß der Erntestreik des vorigen Sommers fast durchweg zu Lohnerhöhungen geführt habe. Es wurden dieselben Beschlüsse gefaßt, wie im Jahre zuvor, auch soll nicht allein die Organisation der Feldarbeiter nötigenfalls gegen das Gesetz im geheimen fortgesetzt, sondern auch der jährliche Erntestreik solange wiederholt werden, bis alle Forderungen bewilligt sind.

Der Verband der Feldarbeiter giebt seit 1. Mai 1897 unter dem Titel „Der Feldarbeiter“ ein monatlich zweimal erscheinendes Organ heraus und wirkt daneben hauptsächlich durch Flugschriften und Wanderredner.

Die ungarische Regierung ist sich der Gefahr, die in der Bewegung liegt, wohl bewußt, aber sie handelt ganz nach deutschem Vorbilde, indem sie die Bewegung nicht durch Beseitigung der Uebelstände zu entkräften, sondern mit Gewalt zu unterdrücken sucht. Nicht allein hat man im Sommer 1897 Soldaten zu Erntearbeiten kommandiert und das Gleiche für ähnliche Fälle in Aussicht genommen, sondern auch ein am 1. März 1898 in Kraft getretenes Gesetz erlassen, nach dem die Aushaltung der Landarbeiterverträge durch Polizei und Militär erzwungen werden soll. Der Reichsrat hat bei Beratung des Gesetzes den Wunsch ausgesprochen, daß das gleiche Verfahren, welches bisher nur für Erntearbeiten vorgesehen ist, auf alle Arten landwirtschaftlicher Arbeiten ausgedehnt wird.

Auf den 25. Dezember 1898 war nach Czegled in Verbindung mit dem Parteitage der ungarischen Sozialdemokratie ein neuer Feldarbeiterkongreß einberufen, insbesondere um gegen das „Sklavengesetz“ zu protestieren. Beide Versammlungen sind von der Regierung verboten. Man hat deshalb beschlossen, den Schwerpunkt in die geheimen sozialdemokratischen Tischgenossenschaften zu verlegen, ihnen gedruckte Referate und Resolutionen zugehen zu lassen und über die erforderlichen Fragen eine schriftliche Abstimmung herbeizuführen.

Am 2. April 1899 hat der zu Weihnachten verbotene Kongreß in Budapest stattgefunden unter Beteiligung von 133 Vertretern aus 92 Orten. Die Verhandlung verlief durchaus ruhig, obgleich die Redner sich ausnahmslos als Anhänger der sozialdemokratischen Partei bekannten. Man protestierte gegen das Feldarbeitergesetz und dagegen, daß die Regierung, wie sie es 1898 gethan und für 1899 wieder angekündigt hatte, während der Ernte eine Feldarbeiterreserve auf den Staatsdomänen zusammenziehe. Daneben forderte man Preß-, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Beseitigung der mit den Schnitterverträgen getriebenen Mißbräuche und auskömmlichen Lohn, sowie endlich die Einrichtung staatlicher Ackerbauinspektoren durch Wahl der Feldarbeiter.

Neben der unter sozialdemokratischem Einfluß stehenden Feldarbeiterbewegung hat sich aber in neuester Zeit auch eine christlich-soziale Bewegung entwickelt. Ein Verein dieser Richtung ist in Raab gebildet, ebenso hat im Dezember 1897 eine Konferenz in Budapest stattgefunden, auf der 20 Industriezweige durch etwa 200 Abgeordnete vertreten waren. Man beschloß die Durchführung einer allgemeinen Gewerkschaftsorganisation und ernannte zunächst einen Gewerkschaftsrat, der die Zentralstelle bilden soll.

Auch die Organisation der Arbeiterinnen ist von dieser Seite in die Hand genommen und vom 6. bis 8. September 1897 in Czegled ein Arbeiterinnenkongreß abgehalten, auf dem Einführung des Achtstundentages für die Industrie und des Zehnstundentages für die Landwirtschaft, sowie gewisse Mindestlöhne gefordert wurden. Das Organ dieser Bewegung ist das in Budapest erscheinende Wochenblatt „Die Freiheit.“

Auch für Ungarn ist in neuester Zeit eine dem österreichischen arbeitsstatistischen Amte entsprechende Behörde ins Leben getreten, nämlich der Landesindustrierat in Budapest, der am 1. Februar 1899 seine erste Sitzung abgehalten hat. Sein Arbeitsprogramm umfaßt folgende Aufgaben: Arbeiterstatistik, Arbeiterversicherung gegen Unfälle, Invalidität und Alter, Regelung der Frauen- und Kinderarbeit und Revision des Gesetzes über die Arbeiterkrankenkassen. Aber der karakteristische Unterschied der ungarischen Einrichtung gegenüber der österreichischen tritt am deutlichsten darin hervor, daß zu allen diesen Beratungen über Arbeiterangelegenheiten die Arbeiter selbst nicht zugelassen wurden, während die Handels- und Gewerbekammern Vertreter entsandten. Der hauptsächlichste Gegenstand der bisherigen Beratungen bildete die Regelung des Arbeitsnachweises. Man beschloß eine auf Beihülfe des Staates, der Gemeinden und der Handelskammern beruhende Zentralanstalt mit Filialen in den größeren Orten einzurichten, die unter staatlicher Aufsicht zu je einem Drittel aus Arbeitgebern, Arbeitern und unabhängigen Personen bestehen und ihre Thätigkeit unentgeltlich besorgen soll.

Fußnoten:

[37] Vgl. Kautsky: „Die Arbeiterbewegung in Oesterreich“ in der „Neuen Zeit VIII (1890), S. 49 ff., 97 ff., 154 ff.“ Kralik: Nutzen und Bedeutung der Gewerkschaften. Wien 1891. Oesterreichischer Arbeiterkalender seit 1891 (Brünn). Verhandlungen des I. und II. sozialdemokratischen Parteitages. Wien 1889 u. 1891. Bretschneider, Arbeiterzeitung, erscheint seit 1. Juli 1889. Rechenschaftsbericht der Gewerkschaftskommission Oesterreichs für die Zeit vom 1. Januar 1894 bis 31. Oktober 1896 und Protokoll des II. österreichischen Gewerkschaftskongresses. Wien 1896. Hueber: Einige sonstige Litteratur ist bei den einzelnen Organisationen angegeben.

[38]

Nach der Berufszählung von 1890 waren im cisleithanischen Oesterreich beschäftigt in

die Landwirtschaft13351370Personen=55,9%
die Industrie 6155510=25,8
Handel und Verkehr 2115313= 8,8
öffentlichen Dienst und freien Berufen 2273211= 9,5

Im Jahre 1880 betrug der Anteil der Landwirtschaft noch 59,9%, der Industrie 24,6%, des Handels 7%. In Deutschland ergab die Zählung von 1895 für Landwirtschaft 35,7%, für Industrie 39,1%.

[39] Der Beschluß des Kongresses, seine Verhandlungen als Broschüre zu veröffentlichen, ist in Ermangelung ausreichender Beteiligung beim Absatze desselben nicht zur Ausführung gelangt. Als Quelle der Darstellung konnten deshalb nur die Berichte der Zeitungen benutzt werden.

[40] Vgl. unten.

[41] Das Organ der politischen Partei.

[42] Die Verhandlungen sind nach dem stenographischen Protokoll herausgegeben von Adolf Presl, Wien 1890, Mathias Eibensteiner.

[43] Die Verhandlungen sind nach dem stenographischen Protokoll herausgegeben von E. Berner, Prag 1891, Verlag von Knorr.

[44] Die Verhandlungen sind als Broschüre herausgegeben von Ludwig Exner, Wien 1891, im eigenen Verlage.

[45] Das Protokoll ist erschienen im Verlage von Ignaz Brand, Wien. Ueber den I. Schneidertag habe ich nichts ermitteln können.

[46] Die Protokolle beider Bäckertage sind im Verlage von J. Tobola in Wien 1891 und 1893 erschienen.

[47] Das stenographische Protokoll ist in Wien 1894 im Verlage der Administration des „Zeitgeist“ erschienen.

[48] Das Kongreßprotokoll ist, Wien 1897, im Verlage der „Einigkeit“ erschienen.

[49] Das Material verdanke ich dem „Verbande der Vereine der Buchdrucker und Schriftgießer und verwandter Berufe Oesterreichs“. Die Thätigkeitsberichte 1. für 1894–96, 2. für 1896, 3. für 1897 sind im Verlage des Verbandes erschienen.

IV. Schweiz[50].

Die Verhältnisse in der Schweiz sind in mannigfacher Beziehung abweichend von denen anderer Länder, und gerade diese Abweichungen bieten hinsichtlich der Entwickelung, welche die Arbeiterbewegung hier genommen hat, ein besonderes Interesse. In erster Linie gilt dies von dem Umstande, daß es in der Schweiz an dem Hindernisse, das anderwärts der freien Entfaltung der eignen Leistungsfähigkeit der Arbeiterklasse sich in den Weg gestellt hat, nämlich dem Widerstande der staatlichen Gewalt, fast völlig fehlt. Die Verfassung sowohl der Eidgenossenschaft wie der einzelnen Kantone ist die denkbar freieste, das Wahlrecht durchaus demokratisch; die Regierung wird von dem Volke selbst gewählt, der Arbeiterklasse ist deshalb die Möglichkeit gewährt, alle ihre Bestrebungen insoweit durchzusetzen, wie sie im stande ist, die aus den Gesamtinteressen der Bevölkerung sich ergebenden natürlichen Beschränkungen zu überwinden, vor allem aber die Arbeiterschaft selbst zu gemeinsamer Stellungnahme zu veranlassen. Insbesondere die Bildung von Gewerkvereinen ist in keiner Weise beschränkt, dieselben bedürfen sogar, um juristische Persönlichkeit zu erlangen, lediglich der Anmeldung zum Handelsregister.

Ergeben sich hieraus für die soziale Entwickelung besonders günstige Verhältnisse, so liegen allerdings hindernde Umstände einerseits in der niedrigen Stufe, auf der sich die Industrie des Landes bisher im allgemeinen befindet und der hiermit zusammenhängenden Kleinheit und Enge der Verhältnisse, sowie andererseits in der staatlichen und sprachlichen Zerrissenheit.

Eine letzte Eigentümlichkeit, die man in Betracht ziehen muß, um die Entwicklung der Arbeiterbewegung in der Schweiz zu verstehen, liegt endlich in der eigentümlichen nationalen Abgeschlossenheit und Ablehnung aller fremden Einflüsse. Dies ist besonders aus dem Grunde von Bedeutung, weil die Schweiz seit Jahrhunderten ein Zufluchtsort solcher Elemente gewesen ist, die aus andern Ländern wegen ihres Widerstandes gegen die herrschenden Gewalten sich entfernen mußten, von denen also ein erheblicher Einfluß auf die Schweizer Verhältnisse hätte erwartet werden dürfen. Thatsächlich hat ein solcher nicht stattgefunden; man hat freilich die fremden Elemente, solange sie gewisse Grenzen nicht überschritten, gewähren lassen, aber ihnen eine Herrschaft nicht gestattet.

Dies gilt insbesondere von der Sozialdemokratie, mit deren Entwicklung hier wie in den meisten übrigen Ländern diejenige der Gewerkschaftsbewegung so eng verknüpft ist, daß beide bei der Darstellung nicht getrennt werden können. Nachdem die Propaganda Lassalle's im Anfange der sechziger Jahre Schiffbruch gelitten hatte, wurde ein neuer Versuch seitens der „Internationale“ von dem begeisterten Schüler Karl Marx', Johann Philipp Becker, unternommen, der schon 1864 in Genf eine „Sektionsgruppe deutscher Sprache der internationalen Arbeiterassoziation“ mit einem eigenen Organe, dem „Vorboten“, begründete, der ersten regelmäßigen Zeitung der Internationale.

Das neue Unternehmen fand bereits zwei ältere Arbeiterorganisationen vor, auf die der geübte Einfluß wesentlich verschieden war. Die erste derselben waren die deutschen Arbeiterbildungsvereine, die bereits in den dreißiger und vierziger Jahren entstanden waren. Unter dem Einflusse der Bewegung von 1848 waren sie stark in das revolutionäre Fahrwasser geraten, und als es Liebknecht und anderen deutschen Flüchtlingen gelang, 1850 eine „Vereinigung der deutschen Arbeitervereine in der Schweiz“ ins Leben zu rufen, bildete dieselbe einige Zeit lang den Sammelpunkt der revolutionären Elemente, bis der Bundesrat auf Drängen der deutschen Regierungen alle diese Vereine auflöste und ihre Mitglieder auswies. Im geheimen bestanden sie jedoch fort und konnten sogar 1858 in Horgen ein Zentralfest der deutschen Arbeitervereine abhalten; doch hatte sich die verfolgte Richtung wesentlich geändert, indem neben den eigentlichen Bildungszwecken auch die genossenschaftlichen Bestrebungen Schulze-Delitzsch's weite Verbreitung fanden. In diesem Sinne wurde auch das 1862 begründete Organ „Das Felleisen“ geleitet. Aber bald wechselte die Stimmung, wobei sich insbesondere der Einfluß der deutschen Sozialdemokratie geltend machte, und auf der Zentralversammlung in Neuenburg am 9./10. August 1868 wurde offiziell der Anschluß der Vereinigung an die internationale Arbeiterassoziation beschlossen, wodurch derselben über 50 Lokalvereine mit 1500 bis 1600 Mitgliedern zugeführt wurden. Nachdem dann auch auf dem V. deutschen Arbeitertage in Nürnberg am 6. September 1868 eine Mehrheit von 61 Vereinen gegen eine Minderheit von 32 sich für den Anschluß erklärt hatte, stand die Internationale auf der Höhe ihrer Macht.

Die zweite Organisation war der „Grütliverein“, der im Mai 1838 in Genf begründet war und sich im bürgerlich-demokratischen Fahrwasser bewegte, auch seit Oktober 1851 ein eigenes Organ: „Der Grütlianer“ herausgab. Der Verein beschränkte sich streng auf Schweizer Bürger und schloß alle Ausländer aus. Obgleich von den anfangs bunt gemischten Elementen allmählich alle anderen bis auf die Arbeiter und kleinen Handwerker ausgeschieden waren, bot doch die Mischung dieser beiden Klassen ein Hemmnis gegen sozialdemokratischen Einfluß, das insbesondere dadurch verstärkt wurde, daß der Sozialismus in internationalem Gewande auftrat und deshalb das oben bezeichnete nationale Selbstgefühl verletzte. Die Folge dieser Umstände war, daß der Grütliverein gegenüber der Internationale eine wesentlich andere Haltung einnahm, als die deutschen Arbeitervereine. Fanden auch deren Bestrebungen in einzelnen Sektionen des Vereins Beifall, so verhielt sich doch die Mehrheit durchaus ablehnend und setzte es durch, daß auf dem Grütli-Zentralfest am 14./15. Juni 1868 ein Anschlußantrag abgelehnt und lediglich eine wohlwollende Neutralität beschlossen wurde.

Auch die Gewerkschaftsbewegung wurde von der Internationale in die Hand genommen. Die erste und einflußreichste Verbindung dieser Art war der im Jahre 1858 entstandene schweizerische Typographenbund; 1867 folgten die Schuhmacher und 1868 die Uhrmacher. Im allgemeinen freilich hatte man sich bis dahin auf lokale oder kantonale Unionen beschränkt, in denen Arbeiter der verschiedensten Berufe nebeneinander zusammengefaßt waren. Die Internationale hatte auf ihrem Kongreß in Brüssel im September 1868 den Arbeitern den fachgenossenschaftlichen Zusammenschluß empfohlen und den Bemühungen Becker's war es bereits Anfang 1869 gelungen, einen Genfer Arbeiterbund mit 23, einen Baseler mit 11 und einen Züricher mit 5 Fachvereinen ins Leben zu rufen. Aber der Grundgedanke war die internationale Zusammenfassung und an ihm scheiterte der groß angelegte Plan, ja es gaben sogar die neu entstehenden Gewerkschaften, die sich regelmäßig auf nationale Abgrenzung beschränkten, den ersten Anstoß, daß die internationale Bewegung Becker's zurückging und ihren Ersatz fand in einer auf die Schweiz beschränkten sozialdemokratischen Partei.

Einer der Ersten, der die Notwendigkeit einer solchen Schwenkung erkannte, war der frühere Buchbinder, spätere Arbeitersekretär Hermann Greulich, der schon 1865 Vizepräsident des Verbandes der deutschen Arbeiterbildungsvereine war und seit 1. Januar 1870 ein neues Organ derselben, die „Tagwacht“ herausgab, in der er für die Gründung einer sozialdemokratischen Partei der Schweiz eintrat. Auf Grund eines von ihm entworfenen Programms wurde eine solche auf dem am 13./14. März 1870 in Zürich abgehaltenen allgemeinen sozialdemokratischen Kongreß beschlossen. Allerdings hielt man hier noch an der Notwendigkeit internationaler Berufsorganisationen fest, aber es war doch gegen die Beckersche Richtung ein Gegengewicht geschaffen, und nachdem auf dem Kongresse des romanischen Bundes der Internationale in Chaux de Fonds (4.–6. April 1870) unter Bakunin die Anarchisten, die ihre Thätigkeit ebenfalls auf die Schaffung von Berufsorganisationen (corps de métier) richteten aber jede politische Thätigkeit verwarfen, mit 21 gegen 18 Stimmen den Sieg davon getragen hatten, ging der Einfluß Beckers mit raschen Schritten zurück und der „Vorbote“ erschien im Dezember 1871 zum letztenmal.

Den Hauptanstoß zu einer wesentlichen Umgestaltung der Verhältnisse gab der deutsch-französische Krieg, und zwar nach zwei Richtungen. Ergriff die Begeisterung über die deutschen Siege die Mehrzahl der Mitglieder der deutschen Arbeiterbildungsvereine, so mußte das zunächst eine Spaltung innerhalb derselben, insbesondere zwischen der durch das „Felleisen“ vertretenen demokratischen und der sozialistischen Richtung, deren Organ die „Tagwacht“ war, hervorrufen, indem die letztere ihrem internationalen Karakter gemäß für die Revolution Partei ergriff. Andererseits begeisterte sich auch der sonst gemäßigte „Grütliverein“ für die Schwesterrepublik und trat in einen scharfen Gegensatz gegen die deutschen „fremden“ Elemente. Ein Umschwung trat erst ein, als die „Tagwacht“ soweit ging, selbst die Schreckensherrschaft der Kommune zu verherrlichen. Jetzt erhob sich gegen die Internationale ein Sturm der Entrüstung ohne Unterschied der Parteien, und der Grütliverein beschloß in seiner Generalversammlung in Langenthal am 26./27. Mai 1872 die völlige Lossagung von ihr. Dieser Beschluß bildete zugleich den Anfang für einen neuen Aufschwung des Vereins, der jetzt wieder entschieden die Führung der Arbeiterbewegung übernahm.

Die Sozialdemokratie hatte demgegenüber einen schweren Stand. Ihr Versuch, einen allgemeinen schweizerischen Arbeiterkongreß zusammenzubringen, scheiterte an der Abneigung gegen die „Fremden“. Mehr Erfolg hatte sie auf gewerkschaftlichem Gebiete. Man suchte zunächst die vielen bestehenden Krankenkassen zu Invalidenkassen zu erweitern und stellte als Ziel auf, für die gesamte Schweiz einen Gewerkschaftsverband zu gründen, für den man zunächst einen Zentralausschuß aller Krankenkassen, Gewerkschaften, Produktivgenossenschaften und gemischten Arbeitervereine einsetzte.

Da man jedoch auf diese Weise das Politische stark in den Hintergrund drängte, so stieß man auf heftigen Widerstand bei den Anhängern der Internationale. Diese benutzten jetzt ihrerseits die Abneigung gegen die Fremden als Hebel für ihre Bestrebungen, indem sie dem Plane der Gründung einer schweizerischen sozialdemokratischen Partei entgegenhielten, daß die Schweizer den Fremden niemals die Einmischung in schweizerische Angelegenheiten politischer Art gestatten würden. Sie empfahlen demgegenüber in einem Rundschreiben vom 19. Februar 1873 eine rein gewerkschaftliche Organisation, indem es erst durch diese möglich werden würde, das Klassenbewußtsein der Arbeiter soweit zu stärken, um demnächst den nationalen Gegensatz zu überwinden und zur Grundlage einer sozialdemokratischen Landespartei zu gelangen.

Der Schachzug hatte Erfolg, und indem man bei den nichtsozialdemokratischen Gruppen, insbesondere auch bei dem Grütlivereine Beifall fand, gelang es, Pfingsten 1873 in Olten den ersten schweizerischen Arbeiterkongreß zustande zu bringen, der zum Markstein einer neuen Periode der schweizerischen Arbeiterbewegung wurde.

Vertreten waren außer dem Grütlivereine, der mit 4000 Mitglieder die stärkste Organisation darstellte, 13 Arbeiterbildungsvereine mit etwa 1000 Mitgliedern und 35 gewerkschaftliche Vereine mit 3400 Mitgliedern sowie die Reste der Internationalen. Insgesamt waren 9900 Arbeiter durch 82 Abgeordnete vertreten, doch erscheint die Zahl infolge der Doppelzählungen zu hoch. Abgelehnt hatte die Beteiligung lediglich der schweizerische Typographenbund. Die fünf Mitglieder der Bakuninschen Fédération Jurassienne verließen nach kurzer Verhandlung den Kongreß mit der Erklärung, daß sie zwar mit den gewerkschaftlichen Zielen einverstanden seien, aber die Schaffung eines Zentralkomitees ablehnten, da ein solches die Gefahr einer Diktatur begründe.

Von den übrigen Mitgliedern wurde die Gründung eines schweizerischen Arbeiterbundes einstimmig beschlossen, dessen Mitgliedschaft allen Gewerkschaften und Arbeitervereinen offen stehen sollte, die die Statuten anerkennen würden.

In diesen Statuten vermied man sorgfältig jeden Uebergriff auf das politische Gebiet und beschränkte sich lediglich auf gewerkschaftliche Forderungen; und zwar auf solche, die auf dem Boden der bestehenden Ordnung erreichbar waren, indem man allerdings in der Einleitung betonte, daß es sich nur eine einstweilige Besserung des Loses der Arbeiter und deshalb um „Uebergangsforderungen“ handele, wobei die Erringung des vollen Arbeitsertrages das Ziel bleiben müsse. Solche Forderungen waren: Verminderung der Arbeitszeit, insbesondere ein Normalarbeitstag von 10 Stunden, Feststellung der Löhne nach dem Erfordernisse einer auskömmlichen Existenz, Einschränkung der Kinderarbeit, gleiche Bezahlung von Männer- und Frauenarbeit, Gründung der Produktivgenossenschaften seitens der Gewerkschaften, Einrichtung von Arbeitsnachweisen seitens der Arbeiter, Gründung einer Arbeiter-, Kranken-, Invaliden- und Sterbekasse u. s. w. Die lokale Organisation sollte den beteiligten Arbeitern überlassen bleiben, doch wurde empfohlen, für jeden Beruf eine eigene Sektion zu bilden; aushülfsweise sollten gemischte Sektionen eintreten. Das aus neun Personen bestehende Bundeskomitee wurde durch die Sektionen des Vorortes gewählt. Seine Aufgabe bestand in Ueberwachung und Ausführung der Kongreßbeschlüsse und Verwaltung der Bundeskasse sowie Veranstaltung statistischer Erhebungen und Betreibung der Propaganda. Jedes Mitglied hatte jährlich 20 Cent. Beitrag an die Bundeskasse zu zahlen. Oberstes Organ war der jährlich zusammentretende Kongreß, zu dem die Sektionen auf je 50 Mitglieder einen Vertreter wählten, doch sollten alle das Programm und die Statuten berührenden Beschlüsse der Urabstimmung unterbreitet werden. Die Ordnung der Streiks war den einzelnen Gewerkschaftsverbänden überlassen, das Bundeskomitee war auf Sammlung freiwilliger Unterstützungen beschränkt. Zum Bundesorgan wurde die „Tagwacht“ bestimmt, die von Juni 1873 ab mit dem Zusatze: „Sozialdemokratische Zeitung“ wöchentlich zweimal erschien.

Durch die Gründung des Arbeiterbundes hatte die sozialdemokratische Richtung infolge weiser Mäßigung einen erheblichen Sieg erfochten. Immerhin konnten die Reibereien nicht ausbleiben, und zwar um so weniger, als man bald versuchte, den Sieg in dem Sinn auszunutzen, daß man die politische Thätigkeit und die letzten Endziele stärker betonte und mit der Internationale festere Fühlung zu gewinnen suchte. Dies führte insbesondere zu lebhaften Kämpfen zwischen der „Tagwacht“ und dem „Felleisen“, das die Traditionen der nationalen Richtung aufrecht erhielt. Doch siegte auch hier die schärfere Tonart, und nachdem auf dem II. Kongresse in Winterthur im Mai 1874 die Züricher „Eintracht“ wegen ihrer Feindseligkeit gegen die „Tagwacht“ aus dem Bunde ausgeschlossen war, mußte auch das „Felleisen“ nach 13jähriger Wirksamkeit sein Erscheinen einstellen, ja der Verband der Arbeiterbildungsvereine selbst nebst der von ihnen eingerichteten Wanderunterstützungskasse wurde aufgelöst.

Auch im Grütliverein war die sozialdemokratische Richtung erstarkt, und obgleich der Antrag, den Gesamtverein als solchen an den Arbeiterbund anzuschließen, mit 1479 gegen 676 Stimmen abgelehnt wurde, so richtete sich doch die Thätigkeit des Vereins immer mehr auf das soziale und gewerkschaftliche Gebiet.

Der Aufschwung des Arbeiterbundes dauerte in den Jahren bis 1876 und 1877 fort. Auf dem zweiten Kongresse in Winterthur Mai 1874 waren 62 Vereine mit 4439, auf dem dritten in Basel Mai 1875 76 Vereine mit 4953 und auf dem vierten in Bern Juni 1876 71 Vereine mit 5815 Mitgliedern vertreten. Von diesen 71 Vereinen waren 38 Gewerkschaften mit 3342 Mitgliedern. Die nächststärkste Gruppe waren die 17 Arbeiterbildungsvereine mit 1113 Mitgliedern. Von dem Grütliverein hatten sich nur 5 Sektionen mit 524 Mitgliedern angeschlossen.

Aber bald begann der Rückschlag. Der Gegensatz zwischen den politischen und den gewerkschaftlichen Elementen machte sich in steten Streitigkeiten geltend. Der Plan einer Unterstützungskasse für Arbeitseinstellungen mußte wegen mangelnder Beteiligung fallen gelassen werden, auch die ins Leben gerufene Kranken- und Sterbekasse kam nicht zu einer befriedigenden Entwicklung. Das Bundesorgan, die „Tagwacht“ arbeitete bei 1200–1400 Abonnenten mit einem steten Defizit.

So mußte dann endlich auf dem siebenten Kongresse in Olten, 6. bis 8. November 1880, die Auflösung des Bundes beschlossen werden, nachdem die Beteiligung bereits auf 20 Sektionen mit 1400 Mitgliedern zurückgegangen war. Man hatte einsehen müssen, daß die Verschmelzung der schweizerischen und der ausländischen Elemente auf politischem Boden ebenso unmöglich war, wie die Gewinnung der ersteren für die sozialdemokratischen Grundanschauungen. So gründeten denn die Deutschen in Anlehnung an das Mutterland den „Landesausschuß der organisierten deutschen Sozialisten in der Schweiz“, während die Schweizer Sozialisten sich in der „sozialdemokratischen Partei der Schweiz“ zusammenfinden wollten. Endlich schuf man für die unpolitischen Zwecke den „allgemeinen schweizerischen Gewerkschaftsbund“, der allen Arbeitern ohne Unterschied der Nationalität offen stehen sollte. Zum Vororte wurde Genf bestimmt. An Stelle der „Tagwacht“ wurde als Organ der sozialdemokratischen Partei der Schweiz und des Gewerkschaftsbundes die „Arbeiterstimme“ ins Leben gerufen, die versuchen sollte, die auch im Gewerkschaftsbunde herrschenden sozialdemokratischen Traditionen fortzusetzen.

Alle diese Gründungen hatten wenig Lebenskraft. Dem Gewerkschaftsbunde gehörten zur Zeit seiner am 9./10. September 1882 in Olten abgehaltenen, von 16 Vertretern beschickten Konferenz nur 17 Sektionen mit 450 Mitgliedern an; die sozialdemokratische Partei der Schweiz erhob sich nicht über eine Anhängerzahl von 400.

Im Gegensatze hierzu hielt sich der Grütliverein auf seiner früheren Höhe; er zählte Ende September 1882 185 Sektionen mit mehr als 7000 Mitgliedern. Allerdings hatte er gewisse sozialreformerische Gedanken in sich aufgenommen, ja auf der Delegiertenversammlung in Luzern, Pfingsten 1878, war sogar das von einem Ausschusse entworfene „Programm der sozialdemokratischen Partei der Schweiz“ mit 114 gegen 2 Stimmen angenommen, zugleich aber ein „Allianzvertrag“ mit dem Arbeiterbunde mit 119 gegen 28 Stimmen abgelehnt. „Grütlianer“ und „Arbeiterstimme“ lebten fortwährend in lebhaftester Fehde. An der Schaffung des allgemeinen Gewerkschaftsbundes hatte sich der Verein beteiligt, doch trat er schon 1887 mit der Begründung zurück, daß er „als nationaler Verein mit den internationalen Bestrebungen des Gewerkschaftsbundes und der Sozialisten sich nicht befreunden könne“.

Ein neuer Versuch, zu einer Einigung zu gelangen, wurde unternommen durch den „Allgemeinen schweizerischen Arbeitertag“, der von einflußreichen Personen im Grütliverein und in der sozialdemokratischen Partei einberufen wurde und vom 8. bis 10. September 1883 in Zürich unter Beteiligung von 172 Abgeordneten zusammentrat, doch waren von den 183 Sektionen des Grütlivereins nur 60 vertreten. Das Ergebnis war die Einsetzung eines aus je 2 Mitgliedern des Grütlivereins, der schweizerischen sozialdemokratischen Partei, des Gewerkschaftsbundes, der deutschen sozialdemokratischen Mitgliedschaften und der deutschen Arbeiterbildungsvereine zusammengesetzten „Aktionskomitees des schweizerischen Arbeitertages“, dem es gelang, bis Ende 1883 eine Gesamtzahl von 3900 Mitgliedern zusammenzubringen, von denen 1500 dem Grütliverein, 300 der schweizerischen sozialdemokratischen Partei, 650 den deutschen sozialdemokratischen Mitgliedschaften und 550 den deutschen Arbeiterbildungsvereinen und kleinen Gruppen angehörten. Der Beitrag beschränkte sich auf ein Agitationsgeld von vierteljährlich 5 Cts. Auf eine eigentliche Zentralleitung hatte man ebenso verzichtet, wie auf größere praktische Aufgaben; es handelte sich lediglich um eine lose Verbindung zum Zwecke sozialistischer Propaganda. Außerdem versuchte man durch Eingaben an den Bundesrat und die Staatsregierungen, sowie Beeinflussung der öffentlichen Meinung für arbeiterfreundliche Maßregeln zu wirken. Dabei trat jedoch, wie bei der Stellung zum Branntweinmonopol, das von dem Grütliverein befürwortet, von den Sozialisten dagegen bekämpft wurde, vielfach der Gegensatz in den Grundanschauungen deutlich hervor.

Um den sozialistischen Elementen einen stärkeren Einfluß zu verschaffen, setzte man im Sommer 1887, wo die Mitgliederzahl übrigens bereits auf 6000 gestiegen war, durch, daß der Sitz des Aktionskomitees von Zürich nach Bern verlegt wurde. In der That wurde jetzt die Tonart schärfer und das Ziel der Gründung einer sozialdemokratischen Partei deutlicher in den Vordergrund gestellt. Insbesondere der Fürsprecher Stock in Bern und der Bezirksanwalt Otto Lang in Zürich, der seit dem 1. Januar 1888 in seinem Verlage ein neues Blatt, den „Schweizerischen Sozialdemokraten“ erscheinen ließ, waren die Führer der Bewegung, und obgleich der Grütliverein sich fern hielt, gelang es doch, auf den 21. Oktober 1888 nach Bern einen zweiten „schweizerischen Arbeitertag“ zusammenzuberufen, auf dem die neue „sozialdemokratische Partei der Schweiz“ gegründet wurde. Es sollten nicht mehr, wie früher, Vereine als solche, sondern nur noch einzelne Mitglieder beitreten können. Nur Schweizer Bürgern war der Beitritt gestattet. Der Beitrag belief sich auf jährlich 20 Cts. An der Spitze steht das aus 15 Personen bestehende Parteikomitee. Jährlich findet ein ordentlicher Parteitag statt, dessen Beschlüsse jedoch auf Verlangen einer Urabstimmung unterworfen werden müssen.

Der „schweizerische Gewerkschaftsbund“ hatte sich nach kümmerlichen Anfängen allmählich eine etwas festere Stellung erworben. Er zählte 1886 1000 Mitglieder; die „Arbeiterstimme“ hatte sogar eine Auflage von 1700 und deckte ihre Ausgaben. Immerhin hatte der Bund wenig praktische Bedeutung, insbesondere fehlte ihm die Befugnis, bei Streiks einzugreifen, und so war es ganz naturgemäß, daß man nach dieser Richtung hin neuen Plänen nachging. In der That wurde auf dem Zentralfeste des Grütlivereins in Grenchen am 26. Juni 1886 dem Zentralkomitee des Vereins der Auftrag erteilt, mit anderen Vereinen zur Gründung einer „Allgemeinen schweizerischen Reservekasse“ in Verbindung zu treten, und es gelang, mit dem Gewerkschaftsbunde und dem Aktionskomitee des Arbeitertages eine Verständigung zu erzielen, nach der die für die Leitung der Kasse bestimmte Kommission aus 9 Mitgliedern bestehen und von diesen 5 dem Grütliverein und je 2 den beiden anderen Gruppen angehören sollten. Die Mitgliedschaft an der Kasse war keine direkte, sondern nur Vereine und Verbände konnten derselben beitreten. Die Einnahmen der Kasse bestanden aus jährlichen Beiträgen der beteiligten Verbände, die für den Grütliverein auf 1000, für das Aktionskomitee auf 800 und für den Gewerkschaftsbund auf 400 Frs. festgesetzt wurden. Doch wurden diese Beiträge von den einzelnen Verbänden selbständig verwaltet und von der Ablieferung derselben an eine eigene Kasse abgesehen. Ein fester Fonds von 5000 Frs. sollte stets unangetastet bleiben und erst bei Ansammlung von 10000 Frs. die Bewilligung von Unterstützungen eintreten. Diese sollte erst zulässig sein, wenn alle Mittel einer friedlichen Beilegung des Streites erschöpft waren.

Der Erfolg des Unternehmens war zunächst sehr erheblich. Allerdings waren die festen Einnahmen gering, aber es gelang, in einzelnen Fällen große Summen an freiwilligen Beiträgen zu sammeln, und den Arbeitern gab der bloße Bestand einer solchen Kasse einen moralischen Stützpunkt. Immerhin wünschte man mehrfach eine festere Organisation und die Einführung direkter Mitgliederbeiträge. Aber ein in diesem Sinne auf dem Delegiertentage in Aarau am 1. April 1888 gefaßter Beschluß scheiterte an dem Widerspruche des Grütlivereins, und erst nach langen Verhandlungen einigte man sich im März 1889 dahin, daß die übrigen Mitglieder direkte Beiträge von monatlich 20 Cts. zu zahlen, der Grütliverein dagegen eine jährliche Pauschalsumme von 2000 Frs. zu leisten habe; außerdem wurde eine eigene Kassenverwaltung eingerichtet.

Aber die praktische Notwendigkeit drängte weiter. Es war ein unnatürlicher Zustand, daß neben den zentralisierten Verbänden der einzelnen Berufe noch zwei selbständige gewerkschaftliche Organe bestanden, und man forderte deshalb wiederholt die Verschmelzung der Reservekasse mit dem Gewerkschaftsbunde, sowie den engeren Anschluß an die Gewerkschaftsverbände. Trotz des Widerstandes des Grütlivereins gelang es auf dem am 25. Januar 1891 in Zürich abgehaltenen Delegiertentage, diesen Plan durchzusetzen. Die Reservekasse wurde dem Gewerkschaftsbunde überwiesen und die Verwaltung dem aus 12 Mitgliedern bestehenden Bundeskomitee unterstellt.

Aber noch immer wurden weitere Umgestaltungen gewünscht, und nachdem in Bern 1893 beschlossen war, eine Neuregelung hinsichtlich der Behandlung von Streiks vorzunehmen und zu diesem Zwecke einen außerordentlichen Kongreß zu berufen, wurde dieser am 5./6. Juni 1895 in Luzern abgehalten unter einer Beteiligung von 9 Zentralverbänden mit 83 Sektionen durch insgesamt 141 Vertreter.

Die Statuten wurden dahin geändert, daß der Beitritt zum Gewerkschaftsbunde allen Berufsverbänden offensteht, daß aber der Anschluß von Einzelmitgliedern nicht statthaft ist, diese vielmehr ihrem Berufsverbande beizutreten haben. Wo einzelne Berufe zu wenig Mitglieder für eine eigene Organisation besitzen, sollen gemischte Gewerkschaften zulässig sein. Alle zwei Jahre soll ein Bundeskongreß stattfinden; die Gewerkschaften können auf je 50 Mitglieder einen Vertreter entsenden. Gegen alle Beschlüsse kann von 1/3 der Vertreter oder 1/10 der Bundesmitglieder Urabstimmung gefordert werden. Um die durch den großen Uhrenarbeiterstreik erschöpften Mittel des Bundes zu ergänzen, wurde ein außerordentlicher Beitrag von 2 Frs. auf den Kopf beschlossen. Den Verbänden wurde empfohlen, Beitragsleistungen an die sozialdemokratische Partei einstweilen einzustellen. Hinsichtlich des Verhältnisses des Bundes zu den einzelnen Verbänden fand sowohl die straffere Organisation als auch die Lockerung derselben Vertreter. Einerseits wurde den einzelnen Verbänden dadurch ein größerer Einfluß eingeräumt, daß dem Bundesvorstande Vertreter der Verbände hinzutreten und mit ihm das erweiterte Bundeskomitee bilden sollen. Andrerseits wurde angeregt, die Zentralverbände sollten sich zu Gunsten des Bundes auflösen, doch wurde ein Beschluß hierüber nicht gefaßt. Auch die Regelung der Stellung des Bundeskomitees gegenüber Streiks wurde lebhaft erörtert: endlich wurde beschlossen, daß über die Genehmigung eines Streiks das Bundeskomitee, über dessen Beendigung dagegen dasselbe in Verbindung mit den beim Streik beteiligten Arbeitern entscheiden soll.

Auf dem Kongresse ließ der Typographenbund, der früher dem Gewerkschaftsbund angehört hatte, seinen Austritt anzeigen. Auch das Zentralkomitee des Grütlivereins hatte erklärt, auf Vertretung im Bundeskomitee zu verzichten. Trotzdem wurde beschlossen, ihm eine solche Vertretung gegen Zahlung eines festen jährlichen Beitrages einzuräumen, worauf der Verein dann später eingegangen ist.

Auf dem am 5. April 1896 im Schwurgerichtssaale in Zürich abgehaltenen Kongresse, auf welchem 11 Zentralverbände mit 142 Sektionen durch 185 Abgeordnete vertreten waren, war als Vertreter der sozialdemokratischen Partei der Schweiz der Staatsanwalt Zgraggen aus Bern zugegen. Ein Hauptgegenstand der Verhandlungen war das Verhältnis der bisher als Organ des Bundes benutzten „Arbeiterstimme“ zu der sozialdemokratischen „Tagwacht“. Es wurde beschlossen, die „Arbeiterstimme“ zum wirklichen Gewerkschaftsblatte umzugestalten und wöchentlich erscheinen zu lassen; politische Angelegenheiten soll dasselbe nur soweit bringen, wie sie eng mit der Gewerkschaftsbewegung verknüpft sind. Ferner wurde beschlossen, am 1. Januar 1897 ein selbständiges Sekretariat in Zürich einzurichten.

Der letzte Kongreß ist vom 8. bis 10. April 1898 in Solothurn abgehalten unter Beteiligung von 16 Verbänden mit 138 Sektionen, die durch 187 Abgeordnete vertreten waren. Der Typographenbund hatte mit einer kleinen Mehrheit gegen den Vorschlag seines Vorstandes beschlossen, mit dem Gewerkschaftsbunde einen Kartellvertrag abzuschließen, aber trotz lebhafter Befürwortung seitens derjenigen, die auf diese Weise die Wiederannäherung anbahnen wollten, wurde dies abgelehnt mit der Begründung, daß man dadurch auch andere Verbände bestimmen würde, ein solches loseres Verhältnis mit geringeren Opfern der eigentlichen Mitgliedschaft vorzuziehen. Das Verhältnis der Zentralverbände zum Gewerkschaftsbunde wurde wieder einer eingehenden Erörterung unterzogen, wobei angeregt wurde, einerseits den Bundesvorstand lediglich aus den Vorständen der Verbände zusammenzusetzen, andererseits die Verbände zu Gunsten des Bundes aufzulösen. Schließlich wurde zur Prüfung der Frage eine Kommission eingesetzt, die davon ausgehen soll, daß das gesamte Kassenwesen an den Bund abgetreten, hingegen die Berufsorganisation den Verbänden überlassen werden soll. Besonders interessant waren die Verhandlungen über die Organisation. Der Vorstand der sozialdemokratischen Partei hatte den Gewerkschaftsbund benachrichtigt, daß er eine Neuorganisation anstrebe und anheimgestellt, daß der Bund sich derselben anschließen möge. Obgleich von mehreren Seiten hiergegen mit dem Bemerken protestiert wurde, daß keineswegs alle Mitglieder Sozialdemokraten seien, wurde doch dem Bundesvorstande Vollmacht erteilt, unter Vorbehalt späterer Genehmigung seitens des Bundes in Verhandlungen einzutreten. Dagegen wurde der von einem Vertreter geäußerte Wunsch, es möge auch Nichtschweizern der Eintritt in die sozialdemokratische Partei gestattet werden, von allen Seiten unter dem Hinweise darauf abgelehnt, daß dies nach den bisherigen Erfahrungen den Tod der Partei bedeuten würde.

Diese Verhandlungen zeigen deutlich, daß der Gewerkschaftsbund stark unter sozialdemokratischem Einflusse steht, eine Thatsache, die auch durch mancherlei andere Umstände, z. B. dadurch, daß auf allen Bundeskongressen der sozialdemokratische Parteistand offiziell vertreten ist, bestätigt wird. Ihr ist auch zweifellos der Austritt des Typographenbundes zuzuschreiben, denn bei den einschlägigen Kongreßverhandlungen wurde stets betont, daß derselbe auf konservativem Standpunkte stehe und seine Mitglieder sich zu gut dünkten, um mit anderen Arbeitern zusammenzuwirken.

Die äußere Entwickelung und jetzige Bedeutung des Gewerkschaftsbundes zeigen folgende Zahlen.

Bei seiner Gründung im Jahre 1880 hatte er 13 Sektionen mit 133 Mitgliedern. In Olten (9. September 1882) hatten sich diese auf 17 Sektionen mit 450 Mitgliedern vermehrt. 1886 zählte der Bund 1000 Mitglieder, 1893 gab es bereits 260 Sektionen mit 9495 Mitgliedern.

Durch den Austritt des 1100 Mitglieder zählenden Typographenbundes trat ein starker Rückschlag ein, doch gab es nach dem auf dem Kongreß in Zürich (5. April 1896) erstatteten Berichte am 31. Dezember 1895 bereits wieder 9203 Mitglieder, die sich auf folgende Verbände verteilen: 1. Uhrmacher 3000, 2. Metallarbeiter 1750, 3. Schneider 500, 4. Lithographen 280, 5. Schuhmacher 220, 6. Buchbinder 200, 7. Glaser 150, 8. Tabakarbeiter 100, 9. Müller 40, 10. Korbmacher 20, 11. Holzarbeiter 1261, 12. verschiedene andere Gewerkschaften 1468, 13. politische Vereine 214.

Eine ausführliche Darstellung der äußeren Verhältnisse des Bundes giebt der von demselben zum Zwecke der Landesausstellung in Genf 1897 zusammengestellte und auf besonderen Erhebungen beruhende Bericht. Danach gab es folgende Verbände:

1. Der Metallarbeiterverband mit 53 Sektionen und 2620 Mitgliedern.

2. Die Brauerunion mit 8 Sektionen und 490 Mitgliedern.

3. Der Schneider- und Schneiderinnenverband mit 25 Sektionen und 746 Mitgliedern.

4. Der Schuhmacherverband mit 14 Sektionen, von denen 11 mit 424 Mitgliedern berichtet haben.

5. Der Tabak- und Zigarrenarbeiterverband mit 5 Sektionen und 108 Mitgliedern.

6. Der Müllerverband mit 6 Sektionen und 145 Mitgliedern.

7. Der Buchbinderverband mit 7 Sektionen und 236 Mitgliedern.

8. Der Lithographenbund mit 292 Mitgliedern.

9. Der Korbmacherverband mit 80 Mitgliedern.

10. Der Verband der Baugewerbe mit 22 Sektionen und 1374 Mitgliedern.

11. Der Verband der Holzarbeiter mit 26 Sektionen und 2080 Mitgliedern.

12. Zwei Gärtnerfachvereine mit 64 Mitgliedern.

13. Die Färbergewerkschaft in Zürich mit 90 Mitgliedern.

14. Allgemeine Arbeitervereine mit 477 Mitgliedern.

Dazu kommt noch der Uhrenarbeiterverband mit 3000 Mitgliedern.

Mit Rücksicht auf die zum Teil unvollständigen Antworten ist die Gesamtmitgliederzahl auf 12700 zu veranschlagen.

Auf dem Kongresse in Solothurn (8. April 1898) wurde mitgeteilt, daß der Bund 322 Sektionen mit rund 14000 zahlenden Mitgliedern umfasse, was etwa 10 % der gesamten schweizerischen Arbeiterschaft entspreche.

Von 1887–1897 hatte der Bund 203267 Frs. verausgabt. Einnahmen und Ausgaben belaufen sich jährlich auf etwa 20000 Frs., der Vermögensbestand betrug am 31. Dezember 1897 12319 Frs. 31 Cts. Das Organ des Bundes „Die Arbeiterstimme“ hat eine Auflage von etwa 4000.

In noch höherem Grade, als in dem Gewerkschaftsbunde, hat die sozialdemokratische Richtung allmählich das Uebergewicht erlangt in dem „Grütliverein“. Wie oben gezeigt, stand der Verein anfangs auf einem durchaus anderen Standpunkte, obgleich schon früh einzelne Sektionen sich dem Einflusse der Sozialdemokratie zugänglich erwiesen. Den Abschluß erreichte diese Bewegung auf dem am 8./9. Oktober 1892 in Olten abgehaltenen Delegiertentage. Nach dem hier gefaßten und dann Ende Mai 1893 durch Urabstimmung mit 4952 gegen 623 Stimmen angenommenen Beschlusse wurden die Statuten dahin geändert, daß sich der Verein nicht mehr, wie bisher, auf die „Grundlage der freisinnigen Demokratie“, sondern auf die „Grundlage der Sozialdemokratie“ stellen will. Demgemäß wurde die frühere Zweckbestimmung: „Förderung des nationalen Bewußtseins“ gestrichen und statt dessen betont, daß der Verein auch mit zweckverwandten Vereinen des Auslandes in freundschaftliche Verbindung treten will. Dieser Umschwung erregte großes Aufsehen und hatte zur Folge, daß eine Anzahl Mitglieder ihren Austritt erklärten. Freilich darf man die Bedeutung des Beschlusses nicht überschätzen. Muß zunächst schon auffallen, daß von 15241 Mitgliedern nur 5675 sich an der Abstimmung beteiligten, wie denn auf der Oltener Versammlung von den 352 Sektionen nur 78 vertreten waren, so bewies die im November 1892 erfolgte Wahl des Redakteurs für das Vereinsorgan, den „Grütlianer“, daß die eigentliche Sozialdemokratie noch immer im Vereine sich in der Minderheit befand. Der von ihr aufgestellte Kandidat, der Redakteur der „Arbeiterstimme“, R. Seidel, erhielt nur 2858 Stimmen, während 5379 sich auf den Redakteur des „Bieler Anzeigers“, H. Mettier, den Kandidaten der Grütlianer Partei, vereinigten. Der Verein lehnte deshalb anfangs auch, trotz seines Programms, die formelle Verbindung mit der Sozialdemokratie durchaus ab. Aber schon aus den Abstimmungsziffern ergiebt sich, daß die sozialdemokratischen Elemente innerhalb des Vereins weitaus die energischeren waren, und so ist es denn begreiflich, daß diese immer mehr die andern aus ihrem Einflusse und schließlich aus dem Vereine verdrängten und dieser völlig zu einer sozialdemokratischen Organisation wurde. Die Jahresberichte für 1895, 1896 und 1897 stehen durchaus auf diesem Standpunkte, bezeichnen die sozialdemokratische Partei und den Grütliverein als „die beiden sozialdemokratischen Zentralverbände“, bekämpfen „die Geringschätzung, mit der einzelne Gewerkschaften und Genossenschaften auf die politische Arbeiterbewegung glauben herabschauen zu dürfen“ und erwarten von einer „Ausbreitung der sozialdemokratischen Ideen“ das Heil der Zukunft. Die Frage, ob die Bildung politisch neutraler oder ausdrücklich sozialdemokratischer Gewerkschaften und Genossenschaften den Vorzug verdiene, wird als eine solche der bloßen Zweckmäßigkeit bezeichnet. Allerdings sind gewerkschaftliche und genossenschaftliche Organisationen ein unentbehrliches Mittel im sozialen Emanzipationskampfe des Proletariates, aber „eine gänzliche Befreiung aus den Fesseln des Kapitalismus werden nur diejenigen dieser Bildungen finden, in denen der sozialdemokratische Geist am lebendigsten und konsequentesten sich äußert“.

Aus der öffentlichen Wirksamkeit des Vereins innerhalb der letzten Jahre ist insbesondere hervorzuheben das Eintreten für eine Revision des Fabrikgesetzes im Sinn einer Beschränkung der Nacht- und Sonntagsarbeit, der Herabsetzung des gesetzlichen Maximalarbeitstages von 11 auf 10 Stunden für Männer und 8 Stunden für Frauen, ferner die Unterstützung des Tabakmonopols und der Schaffung einer eidgenössischen Bundesbank mit alleinigem Banknotenrechte, die Agitation für ein gemeinsames bürgerliches Recht und obligatorische Kranken- und Unfallversicherung, sowie Vorbereitung der Arbeitslosenversicherung. Während in allen diesen Punkten die Bewegung fruchtlos verlief, wurde hinsichtlich des Eisenbahnrückkaufes durch den Bund ein Erfolg erzielt, indem dieser bei der Volksabstimmung am 20. Februar 1898 mit großer Mehrheit angenommen wurde. Daneben hat der Verein und seine Sektionen sich nachdrücklich der Unterstützung der Lohnbewegung gewidmet und eine Reihe von Streiks unterstützt. Der Verein besitzt eine Unterstützungskasse sowie eine eigene Buchhandlung und Buchdruckerei. Die offiziellen Blätter des Vereins sind „Der Grütlianer“ und „Le Grutli“; außerdem erhalten noch mehrere Blätter jährliche Zuschüsse.

Die Zahl der Mitglieder ist seit dem Jahre 1890, wo der Verein den Gipfel der Blüte erreicht hatte, stetig zurückgegangen. Die Mitgliederzahl betrug: am 1. Juli 1860: 2253; am 1. April 1872: 4217; am 1. Oktober 1876: 7332; am 1. Oktober 1881: 6165; am 1. Oktober 1886: 11080; am 1. Oktober 1889: 15363; am 31. Dezember 1890: 16391; zu dem gleichen Zeitpunkte 1891: 15241; 1892: 14140; 1893: 13289; 1894: 12976; 1895: 12439; 1896: 11286 und 1897: 10919.

Allerdings ist die Zahl der Sektionen, die Ende 1897 324 betrug, nicht im gleichen Maße gesunken, da vielfach neue Sektionen gebildet wurden; um so größer ist der Rückgang der Mitglieder in vielen der bestehenden Sektionen. Der Bericht für 1897 giebt auch zu, daß neben anderen Gründen für das Herabgehen des Vereins die Abschwenkung zur Sozialdemokratie in Betracht komme, glaubt aber, daß dafür die Einheitlichkeit des Vereins um so mehr gewachsen sei. Da die sozialdemokratische Partei der Schweiz noch immer recht schwach ist, so bedeutet der Grütliverein augenblicklich, wie auch die Berichte betonen, die wichtigste Zusammenfassung der sozialdemokratischen Elemente.

Dem Rückgange der Mitglieder entspricht der schwache Besuch der Vereinstage, von denen der letzte, der am 2./3. Oktober 1897 in St. Gallen abgehalten wurde, nur 78 Abgeordnete als Vertreter von 62 Sektionen aufwies. Das Verbandsvermögen betrug am 31. Dezember 1897 5765 Frs. Die neben dem Vereine bestehende Kranken- und Sterbekasse hatte 4651 Mitglieder und ein Vermögen von 116011 Frs.

Der Verein hat übrigens trotz seines sozialdemokratischen Karakters in den letzten Jahren versucht, mit den sozialreformerischen Elementen anderer Parteien, insbesondere der bürgerlichen Demokratie, eine Verbindung anzuknüpfen. Nicht allein haben sich im Nationalrate die Abgeordneten dieser Richtungen zu einer gemeinsamen Gruppe zusammengeschlossen, sondern es hat auch am 6. Juni 1897 in Luzern eine Vertrauensmännerversammlung stattgefunden, auf der 91 Vertreter aus 15 ganzen und 5 halben Kantonen zugegen waren und nach eingehenden Vorträgen über wichtige Tagesfragen zur Beratung des weiteren Vorgehens eine Kommission aus 9 Mitgliedern eingesetzt wurde, von denen die sozialpolitische Gruppe 3 und die übrigen 3 Verbände, nämlich Grütliverein, sozialdemokratische Partei und Gewerkschaftsbund je 2 ernannten. Diese Kommission hat am 25. September 1897 in Olten ihre erste Sitzung gehalten und verschiedene Beschlüsse gefaßt. Die Fortsetzung dieser Beratungen ist beabsichtigt.

Der bereits erwähnte „Schweizerische Typographenbund“ hatte sich bis zu dem im Jahre 1889 zu Gunsten des Neunstundentages ausgebrochenen großen Streik in ausgesprochenem Gegensatze zu der Sozialdemokratie befunden und sich aus diesem Grunde auch von dem Gewerkschaftsbunde fern gehalten. Dieser unglücklich verlaufene Streik hat einen gewissen Umschwung der Anschauungen herbeigeführt, indem ein Teil der Vereinsmitglieder für einen Anschluß an die sozialdemokratische Partei eintritt. Trotzdem wurde ein entsprechender Antrag auf der Generalversammlung in Burgdorf 1892 abgelehnt und lediglich unter Freistellung des Beitrittes für die einzelnen Mitglieder die Zahlung eines jährlichen Zuschusses von 200 Frs. beschlossen. Dem Gewerkschaftsbunde ist der Typographenbund 1892 beigetreten, doch hat, wie oben mitgeteilt, das Verhältnis nur bis Ende 1895 gedauert. Seitdem ist wegen des Wiedereintrittes mehrfach innerhalb des Typographenbundes verhandelt, wobei sich die beiden Vorschläge einer völligen Mitgliedschaft mit festen Beiträgen oder eines bloßen Kartellverhältnisses gegenüberstanden. Bei der am 26. März 1898 vorgenommenen Urabstimmung siegte die letztere, auch vom Zentralvorstande vertretene Ansicht mit 660 gegen 651 Stimmen, doch ist abzuwarten, ob der Gewerkschaftsbund auf dieses Angebot eingehen wird.

In der Schweiz besteht auch ein Verein der Buchdruckereibesitzer, und das Verhältnis zwischen ihm und dem Gehülfenverbande ist ein friedliches, obgleich es nicht so weit entwickelt ist, wie in Deutschland, insbesondere besteht kein allgemeiner Tarif für die ganze Schweiz, und die Vorschläge, ihn herbeizuführen, haben innerhalb des Gehülfenverbandes bis jetzt noch nicht die Mehrheit gefunden. In den letzten Jahren hat man eingehend über die Frage der Setzmaschine verhandelt, aber zu einer festen Vereinbarung ist man bis jetzt noch nicht gelangt.

Auch die Bildung einer graphischen Union ist schon mehrfach, insbesondere von den Lithographen, angeregt, der Typographenbund hat sich aber bisher ablehnend verhalten mit der Begründung, daß dieselbe erst möglich sei, wenn die übrigen graphischen Berufe sich auf einer ähnlich hohen Stufe der Organisation befinden würden, wie die Buchdrucker.

In welchem Umfange der Bund in den letzten Jahren seinem Ziele, die Gesamtheit der Angehörigen des Gewerbes zu vereinigen, näher gekommen ist, zeigen folgende Ziffern. Die Zahlen der dem Bunde angehörigen und der außerhalb stehenden Setzer und Drucker waren 1890: 1034 und 524; 1891: 1118 und 560; 1892: 1147 und 509; 1893: 1183 und 526; 1894: 1332 und 543; 1895: 1417 und 563; 1896: 1556 und 494; 1897: 1563 und 559.

Der Bund besitzt Kranken-, Invaliden- und Sterbekasse, die 1896 zu einer einzigen verschmolzen sind, ferner ein eigenes Organ, die „Helvetische Typographia“ und eine eigene Vereinsdruckerei. Aus der allgemeinen Kasse werden außerdem Viatikum und Konditionslosenunterstützung, sowie Umzugsvergütung geleistet. Das Vermögen des Bundes belief sich am 31. Dezember 1897 auf 37000 Frs. neben 100654 Frs. der Kranken-, Invaliden- und Sterbekasse.

Für die französische Schweiz besteht ein gleicher Verband, die Fédération romande; zwischen beiden herrschen freundschaftliche Beziehungen. —

Eine ähnliche Stellung, wie die Buchdrucker haben in der Schweiz von je her die Uhrenarbeiter eingenommen, indem sie sich insbesondere von der allgemeinen Arbeiterbewegung fern hielten und die Aufrechterhaltung guter Beziehungen zu den Arbeitgebern erstrebten. Obgleich man bereits 1868 eine Fédération des Graveurs et Guillocheurs begründet hatte, beschränkte sich doch anfangs die gewerkschaftliche Bewegung auf kleine lokale Vereinigungen. Nachdem dann eine nach dem Muster des Stickereiverbandes am 31. Juli 1886 gegründete fédération horlogère, aus Arbeitern und Fabrikanten bestehend, nach kurzem Bestehen an dem Widerstande der beiderseitigen Interessen gescheitert war, wurde endlich auf einem am 16. Oktober 1892 in St. Immer abgehaltenen Kongresse der „Uhrenarbeiterverband“, die „Fédération Ouvrière Horlogère“ ins Leben gerufen, der sich freilich dem Gewerkschaftsbunde nicht formell anschloß, aber doch zu ihm freundschaftliche Beziehungen unterhält und sich an der Reservekasse in der Weise beteiligt hat, daß er für jedes Mitglied jährlich 50 Cent. an dieselbe zahlt. Auf dem am 3. Dezember 1893 in Biel abgehaltenen ersten ordentlichen Kongresse wurden 4500 Mitglieder gezählt. Das Verbandsorgan ist die von G. Reimann herausgegebene „Solidarité horlogère“, die in einer gemäßigt sozialdemokratischen Richtung geleitet wird. Es ist also nicht zu verkennen, daß die sozialdemokratischen Anschauungen unter der schweizerischen Arbeiterschaft allmählich einen größern Einfluß erlangt haben, als die ersten Entwickelungsstadien erwarten ließen. —

Die letzten Jahre haben endlich aber auch einen formellen Zusammenschluß sämtlicher Arbeitervereine in der Schweiz herbeigeführt. Schon auf dem Arbeitertage in Zürich 1883 war von dem Grütliverein die Schaffung eines eidgenössischen Bureaus für Arbeiterstatistik nach dem Vorbilde der nordamerikanischen boards of trade angeregt, jedoch ohne Erfolg. Am 28. August 1886 richtete das Zentralkomitee des Grütlivereins an das Handelsdepartement des Bundes ein Gesuch um einen Zuschuß für ein im Rahmen des Vereins zu errichtendes Arbeitersekretariat, dessen Aufgabe sich unabhängig von allen politischen Zielen lediglich auf Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterschaft beschränken sollte. Schon am 7. September 1886 erfolgte eine grundsätzlich zustimmende Antwort. Auf ein Ausschreiben des Grütlivereins, in dem derselbe alle Arbeitervereine ohne Rücksicht auf Parteistellung und religiöses Bekenntnis zur Teilnahme aufforderte, erklärten sich nicht allein das „Aktionskomitee des schweizerischen Arbeitertages“ und der „Allgemeine schweizerische Gewerkschaftsbund“, sondern auch zahlreiche andere Gruppen, z. B. die katholischen Vereine, zur Mitwirkung bereit. Seitens der Bundesregierung wurden dann folgende Bedingungen gestellt:

1. daß ein Komitee gebildet werde, in dem alle schweizerischen Arbeiterverbände im Verhältnis ihrer Mitgliederzahl vertreten seien,

2. daß der Arbeitersekretär von diesem Komitee ernannt werde und von ihm seine Anweisungen erhalte,

3. daß jährlich ein Voranschlag über Einnahme und Ausgabe aufgestellt und am Schlusse des Jahres eine Rechnung mit Belegen eingesandt werde,

4. daß das Handelsdepartement sich bei den Beratungen des Komitees durch einen Abgesandten mit beratender Stimme vertreten lassen dürfe,

5. daß wahlberechtigt nur die Vereine sein sollten, die in ihrer Mehrheit aus schweizer Bürgern beständen, und daß stimmberechtigt nur die letzteren sein dürften: endlich sollte für den Arbeitersekretär und die Mitgliedschaft des Vorstandes die gleiche Eigenschaft erfordert werden.

In der zur endgültigen Beschlußfassung auf den 10. April 1887 nach Aarau berufenen allgemeinen Delegiertenversammlung waren der Grütliverein mit 13000, der Piusverein mit 10000, die Fédération horlogère mit 15000, das Aktionskomitee des schweizerischen Arbeitertages mit 6000, die katholischen Gesellenvereine mit 2600, der allgemeine Gewerkschaftsbund mit 2000 Mitgliedern, sowie eine große Anzahl von Kranken- und Unterstützungskassen durch insgesamt 158 Abgeordnete vertreten. Die Gesamtzahl der Mitglieder wird auf 100000 angegeben, doch erscheint sie ebenso wie die Einzelziffern wesentlich zu hoch. Bei den Verhandlungen machte sich wieder der Gegensatz zwischen der Sozialdemokratie und dem Grütliverein geltend, doch überließ man schließlich dem letzteren die Leitung.

Das Ergebnis war die Gründung des „Schweizerischen Arbeiterbundes“. Der erste Paragraph der Statuten lautet: „Zur gemeinsamen Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterklasse der Schweiz bilden die Arbeitervereine des Landes einen Verband unter den Namen: „Schweizerischer Arbeiterbund“. Beitrittsberechtigt ist jeder Verein, der in seiner Mehrzahl aus schweizerischen Arbeitern besteht und Arbeiterinteressen vertritt, ohne Unterschied seiner politischen und religiösen Richtung.“

Organe des Bundes sind

1. die alle drei Jahre zu berufende Delegiertenversammlung („Arbeitertag“), für die jeder Verein auf je 250 Mitglieder einen Vertreter zu entsenden berechtigt ist;

2. der aus 25 Mitgliedern bestehende Bundesvorstand, der auf je drei Jahre von der Delegiertenversammlung gewählt wird. Mitglieder können nur Schweizer Bürger werden; 2/3 müssen Arbeiter sein;

3. der aus drei Mitgliedern bestehende leitende Ausschuß. Die Mitglieder müssen einem bestimmten Verbande angehören; das Amt wurde dem Grütliverein übertragen;

4. der Arbeitersekretär, der vom Bundesvorstande auf drei Jahre gewählt wird, doch hat die Delegiertenversammlung ein Vorschlagsrecht. Der Sekretär ist ausschließlich dem Bundesvorstande unterstellt, aber verpflichtet, dem schweizerischen Bundesrate in allen Angelegenheiten, die Arbeiterfragen betreffen, Beihülfe zu leisten.

Der Versuch der sozialdemokratischen Gruppe unter Führung von Steck, diesem Programme ein anderes gegenüberzustellen, nach dem von der Bildung eines Arbeiterbundes ganz abgesehen, vielmehr der Sekretär von einer jährlich zu berufenden allgemeinen Delegiertenversammlung gewählt und einem von ihr eingesetzten dreigliedrigen Ausschusse unterstellt werden sollte, mißlang ebenso, wie die Bestrebungen, einzelne Vereine, insbesondere den „Piusverein“ von dem Verbande auszuschließen. Immerhin erreichte man auf dem ersten ordentlichen Arbeitertage in Olten Ostern 1890 eine Abänderung der Statuten dahin, daß die Wahl des Sekretärs dem Bundesvorstande genommen und der Delegiertenversammlung zugewiesen wurde. Der schweizerische Bundesrat erteilte hierzu seine Zustimmung.

Für die Stellung des Arbeitersekretärs wurde am 11. April 1887 vom Bundesvorstande mit 14 gegen 9 Stimmen, die auf R. Seidel fielen, Hermann Greulich gewählt, der das Amt bis jetzt bekleidet.

Der Zuschuß der Regierung wurde von ursprünglich 5000 seit 1891 auf 25000 Frs. erhöht. In diesem Jahre wurde auch eine Filiale des Sekretariates für die romanische Schweiz in Biel begründet.

Als Aufgabe des Sekretariates waren von Anfang an in erster Linie statistische Arbeiten, insbesondere über Lohnhöhe, Unfälle u. dgl. ins Auge gefaßt. Allerdings ist die der Regierung gegebene Zustimmung, sich streng auf wirtschaftliche Fragen zu beschränken und politische Vereinsverwaltungsfragen vollständig unberührt zu lassen, nur unvollkommen erfüllt. Mit sehr günstigem Erfolge hat der Sekretär mehrfach eine vermittelnde Thätigkeit bei Streitigkeiten ausgeübt. Ein Hauptteil seiner Arbeit bezieht sich auf die Durchführung des eidgenössischen Fabrikgesetzes. Eine Beeinflussung seitens des schweizerischen Bundesrates ist von diesem stets entschieden abgelehnt, und gerade darauf beruht das Zutrauen, das die Arbeiterschaft dem Sekretariate entgegenbringt. Man ist sich seitens der Regierung wohl bewußt, daß die Arbeiterschaft in erheblichem Maße von den sozialdemokratischen Elementen geleitet wird und daß sich dieser Umstand auch in der Thätigkeit des Arbeitersekretariates wiederspiegelt, aber man hat trotzdem daran festgehalten, das letztere als eine eigene Einrichtung der Arbeiterschaft völlig deren selbständiger Leitung zu überlassen.

Der Ausschuß des Arbeiterbundes hatte seinen Sitz zunächst in St. Gallen; im Juni 1891 wurde er dann nach Winterthur und am 1. Januar 1897 nach Luzern verlegt. Der Bund erhebt bisher keine festen Mitgliederbeiträge, sondern bezieht nur freiwillige Zahlungen der beteiligten Vereine. Es ist schon mehrfach auf das Mangelhafte dieses Zustandes hingewiesen, doch steht einer Aenderung das Hindernis im Wege, daß die am Bunde beteiligten Krankenkassen gesetzlich ihre Mittel nicht anders, als zur Krankenunterstützung verwenden dürfen. Die Mitgliedschaft des Piusvereins ist mehrfach, insbesondere von sozialdemokratischer Seite, angegriffen, doch hat, nachdem der Piusverein den Nachweis erbracht hatte, daß von seinen 15000 Mitgliedern 9000 Lohnarbeiter und auch nur 1000 Ausländer sind, die Mehrheit des Zentralvorstandes sich dahin entschieden, daß der Verein den statutarischen Bedingungen entspreche.

Durch den 1895 erfolgten Beitritt des Eisenbahnerverbandes mit seinen 15000 Mitgliedern hat der Bund eine erhebliche Verstärkung erfahren, so daß auf dem am 6. April 1896 in Winterthur abgehaltenen vierten ordentlichen Schweizer Arbeitertage insgesamt 174181 Mitglieder vertreten waren, von denen 66528 auf die Krankenkassen, 54562 auf Gewerkschaften und Berufsvereine, 16031 auf den Grütliverein, 11548 auf allgemeine Arbeitervereine, 10512 auf katholische Vereine und 15000 auf den Piusverein entfielen. Dabei waren sogar die 30000 Mitglieder des welschen Krankenkassenverbandes, die auf dem früheren Arbeitertage in Zürich vertreten waren, dieses Mal fern geblieben.

Unter den Angelegenheiten, mit denen sich der Bund bisher beschäftigt hat, ist die interessanteste die Errichtung obligatorischer Berufsgenossenschaften. Der Gedanke, Arbeiter und Arbeitgeber seitens des Staates zu korporativen Verbänden zusammenzufassen und diesen die Fassung verbindlicher Beschlüsse in gewerblichen Angelegenheiten zu übertragen, war schon mehrfach aufgetaucht, insbesondere unter den Uhrmachern, indem man glaubte, dadurch dem Uebergewichte der Großindustrie begegnen zu können. Man stützte sich dabei auf die günstigen Erfolge des Ostschweizerischen Stickereiverbandes. Anfangs hatte die Sozialdemokratie diesen Bestrebungen den schärfsten Widerspruch entgegengesetzt, indem sie fürchtete, daß das Klassenbewußtsein der Arbeiter hinter den Berufsinteressen zurücktreten könnten, allmählich aber war man auch in diesen Kreisen zu einer dem Plane günstigeren Auffassung gelangt.

Die erste öffentliche Beratung der Frage erfolgte auf dem Arbeitertage in Olten Ostern 1890. Der Referent, der radikale Nationalrat Cornatz empfahl, in das Fabrikgesetz die Bestimmung aufzunehmen: „Die Kantone sind ermächtigt, für die Bedürfnisse gewisser Industrien obligatorische Berufsverbände zu schaffen.“ Die Beschlüsse derselben sollten durch die Vertreter der Meistervereinigungen und die der Arbeitervereinigungen in gemeinsamer Beratung gefaßt werden, wobei die Mehrheit entscheiden sollte. Die Berufsgenossenschaften sollten der Ueberwachung durch die öffentlichen Behörden unterliegen.

Der Korreferent Greulich forderte dagegen ausschließlich, daß den „Arbeitergewerkschaften“, sobald sie die Mehrzahl der Berufsgenossen umfassen — der Beitritt sollte also freiwillig bleiben — folgende Rechte zustehen sollten:

1. Begutachtung aller Gesetze und Verwaltungsmaßregeln, die den bezüglichen Beruf betreffen, insbesondere Anträge über Bewilligung von Ueberstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit.

2. Begutachtung der Ortsgebräuche hinsichtlich der Arbeitszeit, Lohnzahlung, Kündigungszeit und anderer Streitpunkte des Arbeitsvertrages.

3. Vertretung der Arbeiter des Berufes vor Gericht, soweit berufliche Interessen in Frage kommen.

4. Das Recht, für die Arbeiter als Vertragspartei mit den Arbeitgebern über die Arbeitsbedingungen zu unterhandeln und Arbeitsverträge abzuschließen, die für alle Arbeiter der Gruppe verbindlich sind, sowie die Befugnis, die Innehaltung derselben zu überwachen und gegen Zuwiderhandelnde mit Strafen einzuschreiten.

Aus den Wahlen der Gewerkschaften aller Berufe werden die kantonalen Arbeiterkammern und aus Wahlen der letzteren die schweizerische Arbeiterkammer gebildet.

Gleiche Organisationen mit gleichen Rechten bestehen für die Arbeitgeber.

Beide Gruppen wählen Abgeordnete in gleicher Zahl, die zusammen die gemischten Gewerbekammern bilden unter einem neutralen Vorsitzenden. Sie können Beschlüsse fassen, die für alle Berufsangehörigen verbindlich sind. Auch hier erfolgt eine Zusammenfassung zu kantonalen Industriekammern und einer schweizerischen Industriekammer.

Diese Körperschaften haben Gewerbeschiedsgerichte und Einigungsämter zu bilden und gemeinsame Einrichtungen für gewerbliche Ausbildung und Förderung der gewerblichen Interessen zu treffen.

Der Arbeitertag stellte sich auf den Boden der Greulich'schen Vorschläge, beschränkte sich aber auf einen allgemeinen Beschluß, „durch Schaffung von Berufsgenossenschaften mit korporativen Rechten und unter strenger Ausscheidung der Organisationen der Arbeiter und Gewerbsinhaber den Boden herzustellen, auf welchem die gegenseitige Verständigung der Gewerbsgenossen vor sich gehen und die Industrie- und Gewerbegesetzgebung erblühen kann.“

Nachdem am 20. Januar 1892 im Nationalrate ein Antrag Favon eingebracht war, der sich in ähnlicher Richtung bewegte, und nachdem auch der schweizerische Gewerbeverein am 12. Juni 1892 auf seiner Versammlung in Schaffhausen sich für staatlich geregelte Berufsgenossenschaften ausgesprochen und auf dem Kongresse des Gewerkschaftsbundes in Aarau am 17./18. April 1892 Greulich von neuem seine Vorschläge verteidigt hatte, gelang es endlich, auf dem Arbeitertage in Biel am 2./3. April 1893 nach einem Referate des ultramontanen Nationalrats Decurtins einen einstimmigen Beschluß herbeizuführen, daß jedes Gewerbegesetz als verfehlt zu betrachten sei, das nicht die obligatorischen Berufsgenossenschaften enthalte. Dabei wurde allerdings die Trennung der Unternehmer und Arbeiter in selbständige Gruppen gefordert, um einer Majorisierung der einen oder der anderen Partei vorzubeugen. Die Ausgleichung der Sonderinteressen soll einer aus beiden Gruppen gewählten Delegiertenkommission übertragen werden. Der Wortlaut des Beschlusses ist folgender:

1. Die obligatorischen Berufsgenossenschaften müssen in jedem Berufe zwei verschiedene Gruppen umfassen: die der Meister und die der Arbeiter. Diese Gruppen haben durch Verständigung zu regeln: a. die Lehrlingsverhältnisse, b. die Arbeitszeit, c. die Lohnverhältnisse.

2. Die obligatorischen Berufsgenossenschaften müssen in allen Gemeinden oder Bezirken organisiert werden, in dem sich die nötigen Berufselemente vorfinden.

3. Jeder Meister und jeder Arbeiter, der auf einem organisierten Berufe arbeitet, ist Mitglied der Berufsgenossenschaft.

4. Die von der Berufsgenossenschaft gefaßten Beschlüsse haben Gesetzeskraft für alle Prinzipale und Arbeiter, die in einer Gemeinde oder in einem Bezirke den organisierten Beruf ausüben.

5. In jedem Kanton besteht ein Kantonalverband obligatorischer Berufsgenossenschaften. Dessen Organ ist eine Kommission, bestehend aus einer gleichen Anzahl von Delegierten jeder Meister- und Arbeitergenossenschaft. Sie entscheidet über die Reklamationen gegen die Beschlüsse einer Gewerkschaft des Kantons und legt die Konflikte zwischen den Meister- und Arbeitergewerkschaften eines Berufes bei.

6. Alle Kantonalverbände bilden einen schweizerischen Verband, dessen Organ eine Kommission von gleich vielen Delegierten der Meister und Arbeiter aus den Kantonalverbänden ist. Diese entscheidet über die Reklamationen gegen die Beschlüsse der kantonalen Kommissionen und begleicht die Konflikte zwischen den letzteren.

7. Die eidgenössischen und kantonalen Behörden haben das Recht, sich in den eidgenössischen und kantonalen Kommissionen durch Mitglieder vertreten zu lassen, die beratende Stimmen haben.

Anfangs hatte insbesondere die Sozialdemokratie die Befürchtung geltend gemacht, daß nicht allein die Arbeiter in der gemeinsamen Organisation mit den Unternehmern der schwächere Teil sein, sondern daß insbesondere die zielbewußten Arbeiter von der großen Masse der indifferenten erdrückt werden würden. Später ließ man aber dieses Bedenken fallen in der Erwägung, daß die natürliche Führung doch stets den intelligenteren Arbeitern zufallen werde, und so erklärte sich schließlich selbst der Führer der radikalen sozialistischen Richtung, Seidel, mit dem Antrage Greulich's einverstanden. Einen praktischen Erfolg hat der gefaßte Beschluß bisher noch nicht gehabt, da die Verfassungsänderung, die bezweckte, dem Bunde die Zuständigkeit auf dem Gebiete des Gewerbewesens einzuräumen, bei der Volksabstimmung am 4. März 1894 mit 155000 gegen 134500 Stimmen verworfen wurde.

Der Arbeiterbund hat aber trotzdem sein Ziel nicht fallen gelassen, sondern sich auch auf dem Arbeitertage in Winterthur (6. April 1896) wieder mit der Frage der obligatorischen Berufsgenossenschaften beschäftigt. Man beschloß, den obligatorischen Karakter insoweit zu mildern, als der Zwang von der Zustimmung der Mehrheit abhängig gemacht wird und deshalb ein Bundesgesetz mit folgenden Bestimmungen zu fordern:

Wenn in einem Berufszweige, der sich mit der Erzeugung von Waren beschäftigt — dadurch sollte der Handel ausgeschlossen sein — von bestehenden Organisationen der Arbeiter oder der Arbeitgeber die Bildung einer solchen Genossenschaft beantragt wird, so soll unter sämtlichen Beteiligten eine Abstimmung stattfinden. Hat in beiden Gruppen die Mehrheit sich für den Antrag erklärt, so sind zunächst in jeder Gemeinde Sektionen zu bilden, aus deren Wahl dann die unter Vorsitz eines Bundesbeamten tagende konstituierende Delegiertenversammlung aus gleicher Vertretung beider Gruppen hervorgeht. Beide Gruppen haben das Recht, sich selbständig zu konstituieren und ihre eigenen Angelegenheiten zu ordnen; ihre Beschlüsse sind für alle Arbeiter bezw. Arbeitgeber verbindlich. Keine Gruppe ist an die Beschlüsse der anderen gebunden; allgemeine Beschlüsse können nur von der Berufsgenossenschaft als Gesamtheit gefaßt werden, wobei stets erforderlich ist, daß die Mehrheit der Arbeiter und die Mehrheit der Arbeitgeber sich für die Maßregel erklärt. Die Berufsgenossenschaft ist befugt, alle Arbeitsverhältnisse in ihrem ganzen Geschäftsgebiete zu regeln, insbesondere kann sie Lohntarife aufstellen, die Arbeitszeit festsetzen, das Lehrlingswesen ordnen, die Verkaufspreise für die Erzeugnisse bestimmen, die Arbeit verteilen (kontingentieren), Betriebe selbst übernehmen, den Absatz genossenschaftlich organisieren und Vorkehrungen zur Sicherung der Existenz ihrer Angehörigen treffen. Gegen Beschlüsse der Berufsgenossenschaft, die nicht in beiden Gruppen mindestens 2/3 der Stimmen erhalten, findet Rekurs an den Bundesrat und die Bundesversammlung statt. Beide Instanzen können auch von Amtswegen einen Beschluß aufheben, wenn er die allgemeinen Interessen der Bevölkerung schädigt.

Neben der Frage der obligatorischen Berufsorganisation haben sich die Verhandlungen der Bundesversammlungen besonders bezogen auf die Reform des eidgenössischen Fabrikgesetzes, insbesondere einen besseren Arbeiterschutz, die Haftpflicht der Unternehmer, sowie die Kranken- und Unfallversicherung.

Aus dem von dem Bundesvorstande veröffentlichten Berichte für das Jahr 1897 ist hervorzuheben, daß sich in Zürich am 18. März 1897 eine Arbeitskammer aus dem dort bestehenden Arbeiterberufsverein auf politisch und religiös neutraler Grundlage gebildet hat, die bei ihrer Gründung 7000 Mitglieder umfaßte und ein eigenes Bureau besitzt. Ihr Hauptzweck ist neben organisatorischen Aufgaben die Auskunftserteilung. Man hat sich entschlossen, bei dem Bundesrate die Erhöhung des Bundeszuschusses von 25000 auf 30000 Frs. zu beantragen, um einen italienischen Gehülfen des Arbeitersekretärs anzustellen, wofür das Bedürfnis durch die sich lebhafter entwickelnde gewerkschaftliche Bewegung in Tessin gegeben ist.

Der am 3. April 1899 in Luzern abgehaltene fünfte schweizerische Arbeitertag beschäftigte sich vor allem mit den Gewerkschaften. Es ist von großer Bedeutung, daß beide Referenten, nämlich der christlich-soziale Prof. Beck wie der sozialdemokratische Arbeitersekretär Greulich in der Forderung, die Gewerkschaften auf politisch und religiös neutraler Grundlage aufzubauen, durchaus übereinstimmten, sodaß, nachdem ein Antrag, sie den sozialdemokratischen Grundsätzen anzupassen, gegen wenige Stimmen abgelehnt war, fast einstimmig beschlossen wurde, „in Erwägung, daß eine einheitliche gewerkschaftliche Organisation der großen Mehrheit der Arbeiter nur auf dem neutralen Boden der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterklasse unter Ausschluß parteipolitischer oder religiöser Stellungnahme erzielt werden kann“, die Agitation für solche unpolitische Gewerkschaften zu empfehlen, um dadurch den Zusammenschluß aller Organisationen in dem Gewerkschaftsbunde herbeizuführen.

Daneben wurden die Fragen der Arbeitslosenversicherung und des Arbeitsnachweises verhandelt und in letzterer Hinsicht beschlossen, es sei als Ideal ein Arbeitsnachweis anzustreben, der unter Kontrolle der Betriebsinhaber in den Händen der Arbeiter liege, wobei Streitigkeiten durch eine gemischte Kommission zu schlichten seien; solange dieses Ideal noch nicht erreicht sei, müßten paritätisch verwaltete Arbeitsnachweisebureaux geschaffen werden.

In den letzten Jahren ist übrigens auch für die Schweiz angeregt, nach dem französischen Vorbilde Arbeitsbörsen zu schaffen, insbesondere wird der Gedanke von den Züricher Metallarbeiterorganisationen vertreten und in der Sitzung der Züricher Arbeiterunion vom 8. März 1894 ist ein entsprechender Entwurf zur Annahme gelangt. Zweck der Arbeitsbörsen soll sein: Arbeitsvermittelung, sowie statistische Erhebungen über Wohnungsverhältnisse, Lohn, Lehrlingswesen, Lebensmittelpreise und Reiseunterstützung. Die Arbeitgeberverbände, die sich der Börse als ausschließlichen Arbeitsvermittelungsortes bedienen, sollen ein Kontrollrecht erhalten.

Fußnote:

[50] Die wertvollste Quelle für die Schweiz bildet das Buch von Dr. Berghoff-Ising: Die sozialistische Arbeiterbewegung in der Schweiz. Leipzig 1895, Duncker & Humblot. Vgl. außerdem Bechtle: Die Gewerkvereine in der Schweiz, Jena, 1888 und Bücher: Die schweizerischen Arbeiterorganisationen in der Zeitschrift für die gesamt. Staatswissenschaft. Bd. XLIV (1888), S. 609–674. Das neuere Material ist mir von dem schweizerischen Arbeitersekretariate zur Verfügung gestellt.

V. Belgien[51].

Belgien besitzt, nachdem 1830 die früheren Beschränkungen aufgehoben sind, ein völlig unbeschränktes Vereinsrecht; es ist deshalb wunderbar, daß trotzdem die Entwicklung des Gewerkschaftswesens sich noch in einem wenig fortgeschrittenen Zustande befindet. Die ersten Versuche wurden von der Internationale unternommen, aber die ins Leben gerufenen Vereine, die nicht nach Berufen gesondert waren und weniger wirtschaftliche als politische Zwecke verfolgten, sind nach 1870 rasch wieder verschwunden. Erst nach der 1885 erfolgten Gründung der unter sozialdemokratischem Einflusse stehenden Arbeiterpartei (Parti ouvrier) ist die Gewerkschaftsbewegung in lebhaften Fluß gekommen. Anfangs freilich beschäftigte sich auch die Arbeiterpartei mehr mit der Errichtung von „Kooperativgesellschaften“ (Genossenschaften), die sich zu großer Bedeutung entwickelt haben. Die bedeutendste, der Voruit, wurde 1880 gegründet und zählt jetzt, bei einem jährlichen Geschäftsumsatze von 16000000 Frs., über 5000 Mitglieder. Der Progrès in Jolimont mit 6276 Mitgliedern betreibt eine Bäckerei mit einem Jahresumsatz von 8000000 kg Brot, zwei Schlachtereien, mehreren Apotheken und vier Gast- und Volkshäusern. Das Maison du Peuple in Brüssel mit einem Jahresumsatze von 2000000 Frs. liefert Brot, Kohlen, Kurzwaren und betreibt ebenfalls mehrere Wirtshäuser. Der Zusammenhang dieser Genossenschaften mit der Arbeiterpartei ist ein sehr enger, so daß sie sogar aus ihren Ueberschüssen Beiträge für Streikzwecke liefern. In der neueren Zeit hat man aber auch angefangen, eigentliche Gewerkvereine zu gründen.

Dem Beispiele der Sozialisten ist seit 1886 die katholische Partei gefolgt und hat katholisch-konservative und katholisch-demokratische Arbeitervereine geschaffen, die aber ebenfalls in erster Linie politische Zwecke verfolgen. Da sie den Grundsatz vertraten, daß die Arbeitgeber aus Gründen christlicher Liebe nicht berechtigt seien, ihre Sonderinteressen in einer den Arbeitern nachteiligen Weise zu verfolgen, so gelangen sie zu einer gewissen Interessenharmonie und haben deshalb überall Arbeiter und Arbeitgeber zu Mitgliedern.

Die Liberalen sind hinsichtlich der Arbeiterorganisation die letzten gewesen und haben bis jetzt am wenigsten Erfolge aufzuweisen; erst die 1893 geschaffene liberale Arbeiterpartei hat die Gründung von Gewerkvereinen in die Hand genommen.

Außer diesen Gruppen giebt es noch einige unabhängige Arbeiterorganisationen, z. B. die Buchdrucker und die Schneider.

Endlich haben die amerikanischen Ritter der Arbeit in Belgien einigen Anhang, doch haben sich die Bergarbeiter (fédération des mineurs) in neuerer Zeit von der amerikanischen Oberleitung unabhängig gemacht, so daß dieser jetzt nur noch die Glasarbeiter (Union verrière) mit 1120 Mitgliedern unterstellt sind.

Die Gesamtzahl dieser Vereine wird von Vandervelde und Mahaim übereinstimmend auf 180 mit etwa 60–70000 Mitgliedern geschätzt, was bei etwa 7–800000 männlichen Arbeitern einem Verhältnis von etwa 8% entspricht. In acht Gewerben haben sich die Vereine der einzelnen Orte miteinander zu Verbänden (fédérations) zusammengethan; es sind dies die Zigarrenmacher mit 6, die Holzarbeiter mit 12, die Buchdrucker mit 14, die Steinarbeiter mit 12, die Maler mit 3, die Bergarbeiter mit 27 und die Metallarbeiter mit 20 Ortsvereinen. Die stärksten Verbände sind die Bergarbeiter mit 23000 und die Buchdrucker mit 14000 Mitgliedern; 8 andere besitzen über 500, die meisten aber unter 200 Mitgliedern.

Etwa 100 Vereine gehören als „affiliés“ der Arbeiterpartei an. Im übrigen läßt sich das Stärkeverhältnis der Parteien annähernd ersehen aus den Ziffern für Gent, wo die Bewegung sich am stärksten entwickelt hat; hier besaßen 1897 die Sozialisten 14 Gewerkschaften mit 10195, die Antisozialisten 18 Gewerkschaften mit 2981 und die Liberalen 4 Gewerkschaften mit 884 Mitgliedern.

Im allgemeinen sind die Vereine noch zu schwach, um äußere Erfolge zu erzielen; die nach dem 1. Mai 1891 zahlreich unternommenen Streiks endigten überall mit Niederlagen und führten zu einem erheblichen Verluste von Mitgliedern.

Bei den meisten Vereinen steht der Kampfkarakter im Vordergrunde, und dies gilt nicht allein von den sozialistischen, sondern auch von den unabhängigen und den Rittern der Arbeit. Die Hauptform ist die der Vereine zur Behauptung des Lohnsatzes (Sociétés de maintien de prix).

Von allen belgischen Gewerkvereinen sind nach außen am meisten die Bergarbeiter hervorgetreten, die nicht allein an dem Londoner internationalen Gewerkschaftskongresse mit 15000 Mitgliedern teilnahmen, sondern auch seit 1892 ihre regelmäßigen öffentlichen Jahresversammlungen abhalten. Die dritte derselben, die am 8./9. April 1894 in La Louvière stattfand, hat eine Reihe wichtiger Forderungen aufgestellt, insbesondere die Verstaatlichung der Bergwerke und ihren Betrieb durch den Staat oder durch die Arbeitersyndikate, Festsetzung eines Minimallohnes, Abschaffung der Akkordarbeit, internationale Vereinbarung zur Einschränkung der Kohlenförderung behufs Vermeidung der Ueberproduktion. Auf dem am 20. Oktober 1896 gleichfalls in La Louvière abgehaltenen fünften Kongresse, auf dem 91 Gruppen vertreten waren, beschloß man, den Bergarbeitern frei zu stellen, ob sie sich den Gewerkschaften oder den Genossenschaften anschließen wollen. Am Eröffnungstage der Brüsseler Ausstellung hat ein großer Bergarbeiterkongreß stattgefunden. Ein am 10. Januar 1897 in Charleroi abgehaltener außerordentlicher Kongreß forderte eine Lohnerhöhung, lehnte aber für den Weigerungsfall ab, den Generalstreik zu beschließen.

Einen erheblichen Einfluß haben die Arbeitervereine auf die Gemeinden gewonnen, insbesondere seitdem bei den Gemeindewahlen am 19. November 1895 die Sozialisten in 19 Städten ausschließlich und in 29 anderen in Gemeinschaft mit den Radikalen die Verwaltung in die Hand bekommen haben. So haben sie es durchgesetzt, daß regelmäßig bei den städtischen Arbeitsverdingungen ein gewisser Mindestlohn zur Bedingung gemacht wird.

Die staatliche Gesetzgebung hat erst seit 1890 ihr Interesse den sozialen Fragen zugewandt. Das erste einschlägige Gesetz war dasjenige vom 9. August 1890 über die Einrichtung und Verwaltung von Arbeiterwohnungen.

Die Versuche, den Gewerkvereinen die Rechte der juristischen Persönlichkeit und des Eigentumserwerbes zu verschaffen, die schon am 7. August 1889 zur Einbringung einer Vorlage seitens des Ministers Lejeune und am 16. November 1894 zur Vorlegung eines neuen Gesetzentwurfes durch den Minister Bergerem geführt hatten, scheiterten lange an der Befürchtung, daß dadurch das „Eigentum der toten Hand“ begünstigt werden würde. Schließlich ist aber doch das Gesetz vom 31. Mai 1898 zur Verabschiedung gelangt, nach welchem den Berufsvereinen nach näher Bestimmung des Gesetzes die Rechte der juristischen Person zugesichert sind. Als Berufsverein ist anzusehen „eine Vereinigung, die ausschließlich zum Betriebe, zum Schutze und zur Entwicklung ihrer Berufsinteressen zwischen Personen gebildet ist, die in der Industrie, im Handel, in der Landwirtschaft oder in den freien Berufen mit einem Erwerbszwecke entweder denselben oder ähnliche Berufe, entweder dasselbe Gewerbe oder solche ausüben, die auf die Herstellung derselben Produkte abzielen“. Vereine mit politischem Karakter sind ausgeschlossen. Die Anmeldung geschieht bei einer besonderen Behörde, die darüber zu entscheiden hat, ob der Verein den Bedingungen des Gesetzes entspricht. Eine Vorbedingung für die Anerkennung ist, daß der Verein die Verpflichtung übernimmt, „gemeinsam mit der Gegenpartei die Mittel und Wege aufzusuchen, um jede auf die Arbeitsbedingungen bezügliche Streitigkeit, bei welcher der Verein beteiligt ist, entweder durch Einigung oder durch ein Schiedsgericht beizulegen“. Jährlich muß der Verein eine Liste der Vorstandsmitglieder und ein Verzeichnis von Einnahmen und Ausgaben einreichen. Die Liste der Mitglieder muß öffentlich ausgelegt werden. Zur Annahme von Geschenken und Legaten kann der Verein durch königliche Verordnung ermächtigt werden. Vereine, die sich nicht im Rahmen des Gesetzes halten, insbesondere ihr Vermögen zu anderen als den im Gesetze zugelassenen Zwecken verwenden, werden aufgelöst. Ihr Vermögen wird nach den Bestimmungen des Gesetzes verwandt und die Vorstandsmitglieder bestraft.

Das Gesetz ist besonders von sozialdemokratischer Seite heftig bekämpft, und es ist zu erwarten, daß die Gewerkschaften dieser Richtung auf die hier gewährte Rechtsstellung verzichten und ihre Anmeldung nicht nachsuchen werden. Die Hauptangriffe stützen sich darauf, daß das Gesetz nur solche Vereine zuläßt, welche ausschließlich die Förderung der Interessen eines bestimmten Berufes bezwecken, daß aber alle allgemeinen Angelegenheiten, also nicht bloß politische, sondern insbesondere auch die Versicherungen gegen Krankheit, Unfälle, Alter, Arbeitslosigkeit u. s. w. ausgeschlossen sind. Auch Werkstätten für Arbeitslose dürfen sie nur für einen vorübergehenden Zeitraum errichten. Oertliche Verbände der Gewerkschaften sind untersagt. In der That scheint das Gesetz ein recht unvollkommener Versuch geblieben zu sein.

Die sozialdemokratische Partei hat sich auf ihrem im August 1898 abgehaltenen Parteitage eingehend mit den Gewerkschaften beschäftigt und ihre Stellung in einer umfassenden Resolution bezeichnet, aus der folgende Punkte hervorzuheben sind:

Jede Gewerkschaft soll alle Arbeiter des gesamten Berufes umfassen ohne Unterscheidung der Spezialfächer. Geschäftsführer und Schatzmeister sind zu besolden. Der Beitrag soll wöchentlich 50 Cts. für Männer und 15–25 Cts. für Frauen und Lehrlinge betragen. Jede Gewerkschaft soll eine Unterstützungskasse besitzen oder sich einer solchen anschließen, auch die Hälfte ihrer Einnahme hierauf verwenden. Aus der Kasse sollen hauptsächlich bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall Unterstützungen gewährt werden. Die andere Hälfte der Einnahmen ist für Verwaltungskosten und die Streikkasse zu bestimmen. Jede Gewerkschaft soll eine Bibliothek einrichten und die Parteiblätter halten. Streiks sind nicht zu billigen, wenn die Gewerkschaft nicht stark genug ist, oder wenn Ueberfluß an Arbeitskräften besteht, oder wenn es sich darum handelt, die Wiederbeschäftigung eines Einzelnen zu erzwingen, falls dieser nicht seine Stelle im Kampfe für die Gewerkschaft verloren hat.

In neuester Zeit scheinen übrigens auch die Liberalen größere Anstrengungen zu machen, den Vorsprung ihrer sozialistischen und klerikalen Konkurrenten wieder einzuholen. Sie haben am 25./26. Dezember 1897 in Brüssel ihren ersten Kongreß abgehalten, auf dem 55 Vereine mit angeblich 300000 Mitgliedern durch 80 Abgeordnete vertreten waren. In dem aufgestellten Programme finden sich folgende Forderungen: Staatliche Organisation einer Alters- und Pensionskasse; Einrichtung von Arbeitsbörsen mit einen Schutzausschusse für die Arbeiter; allgemeine obligatorische Volksschule mit weltlichem und unentgeltlichem Unterricht; allgemeines gleiches Stimmrecht mit Proportionalvertretung, Mindestlöhne und Maximalarbeitszeit; Besteuerung des Kapitalbesitzes und des Einkommens; allmähliche Abschaffung der Eingangszölle, Umkehr der Beweispflicht bei Arbeitsunfällen, die dem Unternehmer zufallen soll.

Nach dem Vorbilde von Frankreich hat man in Belgien auch Arbeitsbörsen geschaffen. Der erste Versuch wurde schon 1850 von Molinari in Brüssel unternommen, 1885 nahm der Bürgermeister von Brüssel, Buls, den Gedanken wieder auf und rief 1889 neben dem bereits von Arbeitervereinigungen begründeten Oeuvre du travail eine doppelte Einrichtung dieser Art: das maison du travail für männliche und das comptoir du travail für weibliche Arbeiter ins Leben. In Lüttich hat am 11. Februar 1888 die Handelskammer eine Arbeitsbörse mit gemeinsamer Verwaltung eines Arbeiters, eines Arbeitgebers und eines Vertreters der Stadt geschaffen. In Gent ist 1891 von dem „Handels- und Gewerbeverein“ eine ähnliche, von Stadt und Provinz unterstützte Einrichtung begründet.

Seit 1892 besteht auch zwischen den verschiedenen Börsen ein Verband, um eine Arbeitsvermittelung von Ort zu Ort für ganz Belgien herzustellen.

Uebrigens weichen die belgischen Arbeitsbörsen von ihrem französischen Vorbilde doch in ihrer Grundlage erheblich ab, indem sie sich streng auf das Ziel der Arbeitsvermittelung beschränken und hierbei eine volle Gleichberechtigung beider Parteien betonen, während jene sich zu einseitigen Kampforganisationen der Arbeiter entwickelt haben, die den Unternehmern keinerlei Einfluß gestatten.

Fußnote:

[51] Die weitaus wichtigsten Quellen für die belgischen Gewerkschaften sind einerseits die Arbeit von Emile Vandervelde: „Enquète sur les associations professionels d'ouvriers et d'artisans en Belgique“, 2 Bände, Brüssel 1891. Imprimerie des travaux publies (vgl. dazu die Besprechung von Binck in Braun, Archiv für soziale Gesetzgebung VI, 627) und andererseits Ernest Mahaim: Etudes sur l'association professionelle, Lüttich 1891. Außerdem: Rapport sur les associations professionelles en Belgique, Bruxelles 1889 und Rapport sur le projet de loi accordant la personification civile aux unions professionelles, Bruxelles 1889.

VI. Holland[52].

In Holland ist es sehr schwer, über Arbeiterverhältnisse etwas zu erfahren. Bis vor wenigen Jahren hatte man keine amtliche Statistik, sondern überließ diese Thätigkeit einer Privatgesellschaft, der „Vereinigung für Statistik“, deren Erfolge sehr gering waren. Im Jahre 1889 wurde bei Gelegenheit der Beratung eines Gesetzes über Frauen- und Kinderarbeit die Einsetzung einer staatlichen statistischen Kommission angeregt, und 1892 wurde in der That durch königliche Verfügung eine solche unter dem Namen „Zentralkommission für Statistik“ geschaffen, in die man unter anderem auch einen bekannten Sozialdemokraten, R. van Zinderen-Bakker, berief. Die Kommission begann ihre Thätigkeit damit, daß sie außer an die Gemeindebehörden auch an die bestehenden vier großen Arbeiterverbände: 1. den allgemeinen niederländischen Arbeiterverband (Het algemeen nederlandsch werklieden verbond), 2. den niederländischen römisch-katholischen Volksbund (De nederlandsche roomsch-katholicke volksbond), 3. den niederländischen Arbeiterverband „Patrimonium“ (Het nederlandsch werklieden verbond „Patrimonium“), 4. den sozialdemokratischen Bund (De socialdemocratische Bond) Fragebogen schickte. Allein die unter 2 und 4 genannten Vereinigungen lehnten die Antwort ab, und da auch von den 1149 Arbeitervereinen, die nach den Berichten der Bürgermeister bestanden, nur 693 Auskunft gaben, so ist das Ergebnis der Erhebungen durchaus ungenügend. Das Wesentlichste aus dem von der Kommission erstatteten und im Jahre 1894 veröffentlichten Berichte ist im folgenden wiedergegeben.

Vor 1811 bestanden in Holland keine Arbeitervereine. Von 1811–1855, wo das Koalitionsverbot aufgehoben wurde, sind 13, von 1855–1865 8, von 1865–1878 65, von 1878–1885 72 und von 1885–1894 271 derartige Vereinigungen gegründet.

Die Mitgliederzahl, soweit sie genau ermittelt wurde, betrug:

bei265allgemeinen Vereinen 42712
bei133Gewerkschaften 10106
bei181Hülfskassen 63201
bei103Geselligkeitsvereinen 5601
bei 29anderen Vereinen 5049
insgesamtbei711Vereinen126669

Doch sind diese Zahlen wesentlich zu hoch, da viele Mitglieder mehreren dieser Vereinigungen angehören. Die Gesamtzahl der bestehenden Gewerkschaften wurde auf 226 ermittelt. Am stärksten und am besten organisiert sind der Typographen- und der Zigarrenmacherbund, sowie der Verein der Eisenbahnarbeiter.

Von den erwähnten vier Verbänden zählte der erste 23 Zweigvereine mit 2500 Mitgliedern, der zweite 12 Zweigvereine mit 11000 Mitgliedern, der dritte 160 Zweigvereine mit 12000 Mitgliedern und der vierte 99 Zweigvereine, deren Mitgliederzahl absichtlich geheim gehalten wird.

Die holländischen Gewerkschaften schwimmen durchaus im sozialdemokratischen Fahrwasser, und zwar verfolgt die holländische Sozialdemokratie unter ihrem allmächtigen Führer Domela Nieuwenhuis eine völlig andere Richtung, als diejenige der meisten übrigen Länder, insbesondere die deutsche, und steht zu derselben in einem schroffen Gegensatze, der sich auf dem internationalen Kongresse in London 1896 in der entschiedensten Form geltend machte. Der Standpunkt der holländischen Sozialdemokraten ist etwa derselbe, den die deutschen sog. „Jungen“ oder „Unabhängigen“ vertreten: sie verwerfen die Vertretung ihrer Ansicht im Parlamente und die Mitwirkung an der Gesetzgebung, und obgleich nach dem bei den letzten Wahlen (Juni 1897) in Kraft getretenen Wahlgesetze eine Erweiterung des Wahlrechts von 290000 auf 580000 Wähler (bei 5 Millionen Einwohnern) eingetreten ist, so besteht doch der Beschluß des Weihnachten 1893 abgehaltenen Parteitages in Groningen, unter keinen Umständen an den Wahlen teilzunehmen, auch jetzt noch in Kraft. Thatsächlich ist freilich diese Enthaltungspolitik bei den Wahlen keineswegs durchgeführt, vielmehr sind vier sozialdemokratische Abgeordnete gewählt, während insgesamt 15000 sozialdemokratische Stimmen abgegeben sind[53]. Obgleich nun diese antiparlamentarische Richtung der Sozialdemokratie die Gewerkschaften durchaus begünstigt und ihnen geneigter gegenübersteht, als die parlamentarische, die in ihr eine Konkurrenz sieht, so ist die holländische Gewerkschaftsbewegung dennoch bisher schwach und wenig entwickelt, was sich daraus erklären mag, daß die Bevölkerung vorzugsweise aus Landarbeitern, Kleinbürgern, Handels- und Seeleuten besteht und die Industrie wenig vertreten ist.

Dagegen ist es jetzt gelungen, einen Zusammenschluß der gewerkschaftlichen Organisationen in dem Arbeitersekretariat zu schaffen, welches thatsächlich die Stellung einer obersten Gewerkschaftsinstanz besitzt. Die Anregung hierzu war zunächst von dem „Sozialdemokratischen Bunde“ auf seiner Hauptversammlung in Amsterdam 1891 gegeben; es zeigte sich jedoch bald, daß die Uebernahme der Sache seitens der sozialdemokratischen Partei nicht der richtige Weg war, und so wurde auf der Hauptversammlung in Zwolle 1892 beschlossen, zunächst eine Verständigung mit den gewerkschaftlichen Zentralverbänden zu suchen. Dieser Anregung entsprechend fand eine auf den 9. Juli 1893 einberufene Zusammenkunft von Gewerkschaftsvertretern statt, die zwar über den Grundgedanken sich einigte, jedoch beschloß, zu einer neuen Konferenz am 27. August 1893 nicht nur die sozialistischen, sondern alle Arbeiterorganisationen einzuladen, „welche davon überzeugt sind, daß die Arbeiter gegenüber dem geschlossenen Vorgehen der Arbeitgeber gemeinsame Sache machen müssen“. Obgleich einzelne Vereinigungen dieser Aufforderung keine Folge leisteten, so war doch diese neue Konferenz so zahlreich besucht, daß man zur Gründung des „Nationalen Arbeitersekretariats“ schreiten konnte. Dessen Zweck ist nach dem Organisationsstatut die Verbindung der bestehenden Arbeitervereinigungen untereinander, das Sammeln und Veröffentlichen statistischer Daten und die Korrespondenz mit Arbeitersekretariaten anderer Länder. Dasselbe besteht aus je einem Vertreter der beteiligten Verbände. Eine Versammlung der Zentralvorstandsmitglieder aller angeschlossenen Verbände wird nach Ermessen vom Sekretariate einberufen. Nach dem ersten im Februar 1893 veröffentlichten Berichte des Sekretariates umfaßte dasselbe damals 22 Fachverbände und allgemeine Arbeiterorganisationen mit zusammen 330 Abteilungen, 15728 Mitgliedern und Fachorganen. Der Vorschlag, ein gemeinsames Organ seitens des Sekretariates herauszugeben, ist zunächst abgelehnt. Auf der am 23. Februar 1896 in Haarlem abgehaltenen zweiten Jahresversammlung, auf der 22 Verbände vertreten waren, wurde mitgeteilt, daß sich im Jahre 1895 15 neue Organisationen dem Sekretariat angeschlossen hätten und dasselbe Ende 1895 31 Verbände und Vereine mit 18700 Mitgliedern umfaßte; doch scheint die Mitgliederzahl infolge von Doppelzählungen zu hoch gegriffen. Die 31 Organisationen sind folgende: 1. Allgemeiner Möbelarbeiterbund, 2. Internationaler Maler- und Anstreicherbund, 3. Niederländischer internationaler Tabak- und Zigarrenarbeiterbund, 4. Sozialistenbund, 5. Niederländischer Bürstenmacherbund, 6. Kalk- und Steinarbeiterbund, 7. Schneiderverein, 8. Metallarbeiterbund, 9. Erd- und Bergarbeiterverein, 10. Allgemeiner niederländischer Schriftsetzer(Typographen-)bund, 11. Allgemeiner niederländischer Holzarbeiterbund, 12. Niederländischer Bund der Eisenbahn- und Tramarbeiter, 13. Korkschneiderverein, 14. Steinhauerbund, 15. Neutraler Schmiedegesellenverein Amsterdam, 16. Handlangerverein, 17. Blei- und Zinkarbeiterverein, 18. Verein der Arbeiter für Pfahlarbeiten, 19. Weber- und Spinnerbund, 20. Schneiderverein in Heerenveen, 21. Maschinisten- und Heizerbund, 22. Kombinierter Fachverein in Appeldoorn, 23. Verein der Schmiedegesellen und verwandter Fächer, 24. Oelschlägerverein in Zaandyk, 25. Sozialdemokratische Arbeiterpartei, 26. Kupfer- und Blecharbeiterbund, 27. Zuckerbäckerbund, 28. Spiegel- und Leistenmacherverein, 29. Bäckergesellenbund, 30. Arbeitersekretariat Maastricht, 31. Feldarbeiterverein.

Elf dieser Verbände haben ein eigenes Fachorgan.

Auf der am 28. Februar 1897 abgehaltenen dritten Jahresversammlung hatte sich die Anzahl der zugehörigen Vereine von 31 auf 44 erhöht, die Zahl der Mitglieder aber wird, auf Grund genauerer Zählungen, auf 17553 angegeben. Die Einnahmen betrugen 832,80 fl., die Ausgaben 658,81 fl. Die Streikkasse hatte 14923,70 fl. Einnahme und 15119,1 fl. Ausgabe.

Die Thätigkeit des Sekretariates hat sich bisher vorwiegend auf Organisationsfragen und die Behandlung der Streiks beschränkt. Eine am 23. Juni 1895 abgehaltene Versammlung der Hauptvorstände der Organisationen lehnte den Vorschlag der Begründung eines gemeinsamen Streikfonds ab, beschloß aber ein allgemeines Streikreglement und forderte die Vereine auf, sich bei Streiks gegenseitig zu unterstützen. Der Jahresbeitrag der Verbände für das Sekretariat wurde von 1 fl. auf 2½ fl. für je 100 Mitglieder erhöht. Als Aufgabe des Sekretariates wurde vor allem die Schaffung einer möglichst genauen Arbeitsstatistik bezeichnet.

In der bereits erwähnten Hauptversammlung vom 28. Februar 1897 wurde die Herausgabe einer monatlich erscheinenden gemeinsamen Zeitung wiederholt abgelehnt. Unter die Stellung der politischen Parteien zu dem Sekretariate einigte man sich dahin, daß deren Vertreter als solche auszuschließen seien, dagegen sich als Privatpersonen beteiligen könnten.

Unter den Verbänden der einzelnen Gewerbe ist der bedeutendste derjenige der Diamantarbeiter, der Anfang 1898 7500 Mitglieder zählte, eine jährliche Einnahme von 93630 fl. und eine Ausgabe von 104545 fl. hatte. Von den Ausgaben entfielen 68269 fl. auf Unterstützungen. —

Der Typographenbund zählte 1716 Mitglieder; die Einnahme betrug 2581 fl., die Ausgabe 2528 fl. Das Fachblatt hatte eine Auflage von 3700. Die im Januar 1898 abgehaltene Generalversammlung beschloß die Gründung einer Krankenkasse. Die Buchdrucker haben aber Anfang 1898 auch einen allgemeinen Kongreß unter Beteiligung aller Richtungen, insbesondere auch der katholischen Vereine, abgehalten, auf dem man einen einheitlichen Tarif aufstellte und dessen Durchführung mittels gemeinsamen Vorgehens beschloß; die Errichtung eines föderativen Zentralverbandes wurde ins Auge gefaßt.

Der Bund der Post- und Telegraphenbeamten zählt 55 Vereine mit 1850 Mitgliedern.

Der Bund der Weber und Spinner zählt 9 Vereine mit 1000 Mitgliedern und besitzt ein gemeinsames Fachblatt. Die Einnahme betrug 673 fl., die Ausgabe 624 fl.

Es besteht auch noch seit 28 Jahren ein allgemeiner niederländischer Arbeiterbund mit 3600 Mitgliedern und einer Jahreseinnahme von 2196 fl. Derselbe besitzt eine Begräbniskasse, an der auch andere Arbeiter teilnehmen können, mit 9870 Mitgliedern.

Uebrigens beginnt jetzt auch die holländische Regierung den sozialen Dingen ein größeres Interesse zuzuwenden. Ein am 23. Mai 1897 von der Regentin vollzogenes Gesetz über Errichtung von Arbeitskammern ist das erste greifbare Ergebnis dieser Politik.

In Zukunft können durch königliche Verordnung in einer Gemeinde oder in einer Gruppe von Gemeinden für ein jedes oder für mehrere verwandte Gewerbe gemeinsam Arbeitskammern errichtet werden. Diesen Kammern soll eine gleiche Anzahl von Arbeitgebern und Arbeitern angehören. Eine vierfache Aufgabe wird ihnen zugedacht, nämlich 1. das Sammeln von Informationen über Arbeiterangelegenheiten, 2. das Erstatten von Gutachten an die staatlichen, provinziellen oder städtischen Behörden in Bezug auf alle Fragen, welche die Interessen von Arbeit und Arbeitern berühren, 3. das Erstatten von Gutachten und das Ausarbeiten von Verträgen und Regelungen, wenn von einer bei Arbeiterangelegenheiten beteiligten privaten Seite ein derartiges Gesuch erfolgt, endlich 4. das Verhindern oder Beilegen von Arbeitsstreitigkeiten entweder durch direkte Vermittlung oder durch das Anraten zur Anrufung eines Schiedsgerichts.

Die Kammer soll mindestens jährlich viermal zusammentreten und außerdem auf Verlangen des Vorstandes oder eines Drittels der Mitglieder. Wähler ist jeder Niederländer, männlich oder weiblich, Arbeiter oder Arbeitgeber, der 30 Jahr alt ist. Wahlberechtigt sind alle männliche oder weibliche Personen, die im letzten Kalenderjahre in ihrem Bezirke den Beruf als Arbeitgeber oder Arbeiter ausgeübt haben und 25 Jahr alt sind. Die Kammer hat einen Vorstand, bestehend aus einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei Beisitzern als Vertreter von Arbeitern und Arbeitgebern und einen Sekretär. Die Art der Beilegung von Streitigkeiten ist genau geordnet.

Auch die auf Grund der Neuwahlen im Juni 1897 zusammengetretene II. Kammer ist für soziale Reformen günstig gestimmt, insbesondere ist die treibende Kraft in sozialpolitischer Richtung die neu gebildete „Liberale Union“, die bei den letzten Wahlen 30 Abgeordnete durchgesetzt hat und mit Nachdruck für soziale Verbesserungen eintritt. Aus dem im November 1896 veröffentlichten Programme sind folgende Punkte hervorzuheben: Erweiterung des Wahlrechts, insbesondere Befreiung vom Zensus, Arbeitskammern, Regelung des Arbeitsvertrages, Einschränkung übermäßiger Arbeitszeit auch für erwachsene Männer, Sonntagsruhe, Zwangsversicherung gegen Unfall, Krankheit, Invalidität und Alter mit Staatszuschuß, Wohnungsgesetz, Neuordnung des Armenwesens.

Demgemäß hat auch das auf Grund der Kammerwahlen neu gebildete Ministerium Pierson-Gormann-Borgesius die Bahn der Sozialreform eingeschlagen und die Thronrede, mit der die Kammer am 21. September 1897 eröffnet wurde, bezeichnet als Vorlagen u. a. ein Arbeiterschutzgesetz für Kinder und jugendliche Arbeiter, ein Gesetz über obligatorische Unfallversicherung und eine Regelung der Wohnungsfrage.

Fußnoten:

[52] Die wichtigste Quelle für Holland ist der im Texte erwähnte Bericht der „Zentralkommission für Statistik“, der unter dem Titel: Statistik der Arbeidervereenigingen, utgeven door de Centrale Commission voor de statistik, s'Gravenhage 1894, van Weelden en Mingelen, im Buchhandel erschienen ist. Vgl. außerdem H. Polak in der „Neuen Zeit“ 1894/95, Nr. 2. S. 54 ff. Falkenberg u. Mayer in Braun, Archiv f. soz. Ges. XI, 750. Endlich veröffentlicht das „Nationaal Arbeids-Secretariaat in Nederland“ seit 1893 jährliche Berichte. Die Adresse des Arbeitersekretärs ist: G. van Erkel, Amsterdam, Rozenstraat 155.

[53] Gewählt sind: 17 Altliberale (früher 38), 30 Sozialliberale (früher 20), 4 Radikale (früher 2), 22 Antirevolutionäre (früher 15), 22 Katholiken (früher 25), 4 Sozialdemokraten, 1 Christlich-Historischer.

VII. Italien[54].

In Italien ist das Vereinsleben von je her stark entwickelt gewesen, wie die Neigung zu Geheimbünden beweist; auch das Klubleben umfaßt größtenteils nicht nur die höheren Klassen, sondern auch die Arbeiter. Vereinigungen der letzteren sind die über ganz Italien verbreiteten und mitgliederreichen fasci, die man als eine Zwischenstufe zwischen Bildungsvereinen und Gewerkvereinen Hirsch-Duncker'scher Richtung bezeichnen kann; sie stehen nicht allein nicht auf dem Boden des Klassenkampfes, sondern werden sogar häufig von Nichtarbeitern, insbesondere auch von den Arbeitgebern geleitet.

Eine besondere, mit den übrigen Arbeitervereinigungen des Landes nicht in organischer Verbindung stehende Organisation bilden die fasci dei lavoratori in Sizilien, insbesondere in den Provinzen Palermo, Catania und Girgenti. Dieselben werden geleitet durch einen Ausschuß von 9 Personen, an deren Spitze der in den Zeitungen öfters genannte Buchhalter der Volkbank in Palermo, Garibaldi Bosco, steht. Die Vereinigungen, aus Männern und Frauen bestehend, haben das allgemeine Ziel der Erringung besserer Arbeitsbedingungen, sehen von politischen Forderungen ab und sind deshalb als gewerkschaftliche zu betrachten, obgleich die italienische Regierung sie als sozialistische bekämpft. Einige haben Lebensversicherungseinrichtungen, andere betreiben Kranken- und Unterstützungskassen, Vorschuß- und Konsumvereine.

Einen ähnlichen Karakter tragen die Hilfs- und Unterstützungsvereine (società di mutuo soccorso), die eine Unterstützung in einzelnen Notfällen des Lebens bezwecken, insbesondere bieten sie eine Versicherung gegen die aus Krankheit und Todesfall erwachsenden Vermögensnachteile, doch unterstützen sie auch im Falle von Arbeitslosigkeit und insbesondere auch bei Streiks und nähern sich dadurch dem gewerkschaftlichen Gebiete. Lebenslängliche Renten zu gewähren ist ihnen durch das Gesetz vom 15. April 1886 verboten. Die Mehrzahl der Mitglieder sind Handwerker und Kleingewerbetreibende, auch Kleinbauern; deshalb tragen die Vereine im ganzen einen kleinbürgerlichen Karakter, doch haben sie sich überwiegend der in den letzten Jahren gebildeten selbständigen Arbeiterpartei angeschlossen. Ueber die Ausbreitung dieser Vereine fehlen neuere Nachrichten; nach der amtlichen Statistik von 1885 gab es damals 4971 mit 804000 Mitgliedern und 32 Millionen Lire Vermögen.

Die eigentlichen Gewerkvereine, die im Gegensatze zu der Unterstützung in einzelnen Notfällen die Hebung des Arbeiterstandes im allgemeinen und insbesondere die Verbesserung der Arbeitsbedingungen bezwecken, nennen sich in Italien società di resistenza und bezeichnen so ihren Kampfkarakter und ihre Hauptaufgabe des Eingreifens bei Streiks. Obgleich durch den erst 1890 aufgehobenen Art. 386 des codice penale italiano jede Verständigung der Arbeiter untereinander zu dem Zwecke, „ohne vernünftigen Grund“ (senza ragionevole causa) die Arbeit einzustellen, zu verhindern oder Lohnsteigerungen herbeizuführen, mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft wurde, so haben doch schon früh einzelne Arbeitervereinigungen auch auf diesem Gebiete eine Thätigkeit entfaltet. Der allererste Verein dieser Art ist der Hutmacherverband (federazione dei cappellai), doch ist die Verbindung der einzelnen Vereine untereinander sehr lose; der Vorschlag, die lokalen Organisationen zu zentralisieren, wurde auf dem Hutmacherkongreß in Intra 1885 von der Mehrheit abgelehnt. Die Zahl der zum Verbande gehörigen Vereine betrug 1891 85 mit etwa 5000 Mitgliedern, was bei einer Gesamtzahl von 17292 Hutmachern (nach der Statistik von 1881) ein Verhältnis von 29 % bedeutet.

Der wichtigste Gewerkverein ist derjenige der Buchdrucker, der seit Anfang der 70er Jahre besteht. Die einzelnen Vereine haben freilich keine gemeinschaftliche Streikkasse, entrichten aber doch an das Zentralkomitee eine nach der Zahl der Mitglieder bemessene Steuer, aus der ausständigen Genossen ein Zuschuß gewährt wird. Der Hauptzweck, den der Verband verfolgt, ist Aufrechthaltung eines für Italien gemeinsam aufgestellten Tarifs. Die Zahl der Mitglieder betrug 1878: 2238, 1881: 2958, 1885: 3752, was bei einer Gesamtzahl von 14317 Buchdruckergehilfen ein Verhältnis von 26 % bedeutet.

Eine Frucht des großen Ausstandes im Jahre 1891 ist der Gewerkverein der Metallarbeiter in Mailand (federazione di resistenza agli operai metallurgici di Milano), der trotz polizeilichen Verbotes fortbesteht und sich neuerdings stark ausbreitet.

Endlich hat sich auf dem am 27. April 1894 in Mailand abgehaltenen Kongresse sämtlicher italienischer Eisenbahnarbeitervereinigungen ein Gewerkverein unter dem Namen Lega dei ferrovieri gebildet, der den Zweck der moralischen und materiellen Hebung der Klasse verfolgt, während die gegenseitige Hilfeleistung zunächst noch den einzelnen Vereinen überlassen bleibt. Zugleich wurde der Anschluß an die Arbeiterpartei beschlossen. Sie besitzt ein eigenes Fachblatt „Il Treno“ (der Zug). So haben wir hier den Abschluß einer Entwicklung: der alte fascio ferrovierio stand durchaus auf dem Boden der oben bezeichneten Auffassung der fasci, konnte also als G.-V. nicht angesehen werden. Die später im Gegensatze dazu gegründete Unione ferrovieri vertrat den gewerkschaftlichen Standpunkt, lehnte aber anfangs politische Bestrebungen ab, bis diese auch in ihr das Uebergewicht erlangten und sie nun diese auch in die Kreise des alten fasci übertrug.

Die Hauptforderungen der lega sind: gesetzliche Regelung der Arbeitszeit und der Sonntagsruhe, Lohnminimum bei gleichem Lohne für Frauen und Männer, besondere Gewerbegerichte und Schiedsämter (probi viri) für die Eisenbahnen, Verstaatlichung der Eisenbahnen, Teilnahme der Arbeiterschaft an den Wohlfahrtseinrichtungen.

Einen sehr erheblichen Aufschwung der gewerkschaftlichen Entwicklung haben die Arbeiterkammern (camere di lavoro) herbeigeführt, eine Einrichtung, die mit den französischen Arbeitsbörsen und den Arbeitersekretariaten Verwandtschaft hat. Nachdem ein von dem (Mazzini'schen) XIV. allgemeinen Arbeiterkongreß in Genua 1876 gefaßter Beschluß, entsprechend den Handelsgerichten und Handelskammern auch Arbeitergerichte und Arbeiterkammern zu errichten, ohne weitere Wirkung geblieben war, wurde der Gedanke unter dem Einflusse der am 28. April 1887 erfolgten Begründung der Arbeitsbörse in Paris insbesondere von dem Buchdruckerverbande wieder aufgenommen und es gelang zuerst in Mailand am 22. September 1891 eine Arbeiterkammer zu errichten. In den beiden folgenden Jahren folgten Bologna, Brescia, Cremona, Florenz, Monza, Parma, Pavia, Piacenza, Rom, Turin, Venedig, Neapel, Padua und San Pier d'Arena. Auf dem 1893 in Parma abgehaltenen ersten Delegiertenkongreß wurde die Begründung eines Gesamtverbandes (Federazione italiana delle Camere del Lavoro) und die Einrichtung eines Arbeitersekretariates (Segretariato nazionale del Lavoro) beschlossen. Die hier gleichfalls ins Leben gerufene und zuerst am 1. Januar 1894 erschienene eigene Zeitschrift (Giornale delle Camere del Lavoro), die in Mailand monatlich herausgegeben wurde, ist bereits nach neun Nummern wieder eingegangen. Die Spitze des Gesamtverbandes bildet das Zentralkomitee (comitato centrale), das zuerst seinen Sitz in Mailand hatte, denselben aber am 21. März 1895 nach Bologna verlegte. Jährlich finden Delegiertenkonferenzen statt, in denen die maßgebenden Beschlüsse gefaßt werden.

Die Arbeiterkammern sind nach ihrem Grundgedanken selbständige Klassenvertretungen der Arbeiterschaft. Sie erhalten von den Gemeinderäten jährliche widerrufliche Zuschüsse von 500–15000 Lire und haben dagegen jährliche Berichte zu erstatten. Dagegen sind sie, abgesehen davon, daß sie keine politische Thätigkeit betreiben dürfen, durchaus unabhängig. Ihre Aufgabe ist im allgemeinen die Vertretung der Interessen der Arbeiter. Im einzelnen werden in den Statuten aufgeführt: 1. die Sammlung von Nachrichten, insbesondere über die Lage des Arbeitsmarktes, 2. die Errichtung von Arbeitsnachweisen, 3. Einflußnahme auf die soziale Gesetzgebung, insbesondere Ausdehnung der Arbeiterschutzgesetzgebung und Ueberwachung der bestehenden Gesetze, 4. Verhandlungen mit den Unternehmern, insbesondere bei Feststellung der Lehrlingsverträge und Herbeiführung einheitlicher Lohntarife, 5. Thätigkeit als Schiedsgerichte und Einigungsämter, 6. Förderung des Genossenschaftswesens, 7. Pflege der geistigen Interessen, insbesondere der Bildung in den Arbeiterkreisen durch Vorträge, Unterrichtskurse, Lesehallen, Bibliotheken u. s. w. Politische und religiöse Fragen sind allgemein ausgeschlossen.

Ueber die Abgrenzung der Mitgliedschaft ist bei der ersten Entstehung von Arbeiterkammern viel gestritten, insbesondere ob man ausschließlich Arbeiter oder auch andere Personen zulassen sollte, wobei in Betracht kommt, daß in den meisten bestehenden Arbeitervereinen auch Arbeitgeber vertreten sind, so daß man bei deren Ausschließung den Beitritt der Vereine als solcher nicht hätte gestatten dürfen. Obgleich die Regelung in den einzelnen Städten verschieden ist, so werden doch im allgemeinen sowohl Einzelpersonen als Vereine zur Mitgliedschaft zugelassen, aber man hat dadurch eine gewerkschaftliche Organisation und eine allmähliche Ausscheidung der nicht zu der Arbeiterklasse gehörenden Elemente herbeigeführt, daß in den Kammern besondere Fachabteilungen gebildet sind, deren Mitgliedschaft mehr oder weniger weitgehende Rechte innerhalb der Kammer begründet.

Ueber den Mitgliederbestand der einzelnen Kammern liegen nur Zahlen aus dem Jahre 1895 vor. Damals gab es in Bologna 9628, in Cremona 4494, in Florenz 4000, in Mailand 12000, in Neapel 2600, in Parma 1800, in Pavia 1134, in Rom 10782, in Turin 4806, in Venedig 9163 Mitglieder. Zu den meisten Kammern stehen die Unterstützungsvereine, die Kampfvereine und die Genossenschaften in dem Verhältnis als „società aderenti“.

Das Verhältnis zu den städtischen Behörden war durchweg ein durchaus freundliches; obgleich vielfach ausgesprochene Sozialdemokraten an der Spitze der Kammer standen, aber gerade indem die italienischen Arbeiter, schon bevor die Sozialdemokratie eine ausschließliche Herrschaft erlangt hat, zu einer geordneten praktischen Mitarbeit und Vertretung ihrer Interessen herangezogen werden, ist vorgesorgt, daß die Arbeiterverhältnisse sich in gesunden Bahnen entwickeln.

Aber der reaktionäre Wind, der in den letzten Jahren in anderen Staaten zur Herrschaft gelangt ist, hat auch in Italien die viel versprechende Schöpfung gestört. Nach § 260 des Gesetzes über die Gemeindeverwaltung dürfen die Gemeinden Ausgaben nur für gemeinnützige Zwecke beschließen. Der Minister erforderte nun ein Gutachten des Staatsrates darüber, ob die in den oben genannten Städten in den Etat aufgenommenen Zuschüsse für die Arbeiterkammern als gemeinnützige Ausgaben angesehen werden könnten, und in der Sitzung vom 12. November 1896 entschied der Staatsrat dahin, daß die Arbeiterkammern, selbst wenn sie sich durchaus auf ihre legalen Aufgaben beschränkten, doch nur als Einrichtungen im Interesse einer bestimmten Klasse von Personen anzusehen seien. Der Minister hat nicht allein durch Erlaß vom 28. November 1896 dieses Gutachten den Präfekten zur Nachachtung mitgeteilt, sondern ist noch weiter gegangen und hat kurz darauf die Arbeiterkammern völlig aufgehoben mit der Begründung, daß sie nicht wirtschaftliche, sondern ausschließlich politische Zwecke verfolgten. So wird also auch Italien vor dem Schicksale nicht verschont bleiben, daß alle eingreifenden sozialen Reformen erst durch den Einfluß der erstarkten Sozialdemokratie erzwungen werden müssen.

Bis zu dieser jüngsten Aera wandelte die italienische Gesetzgebung auf der Bahn der sozialen Reform. Nicht allein wurde durch Gesetz vom 8. Juli 1883 eine nationale Kasse für Versicherung gegen Betriebsunfälle begründet, sondern durch Gesetz vom 15. April 1886 sind auch die Verhältnisse der freien Hülfskassen (Società di mutuo soccorso) dahin geregelt, daß Unterstützungsvereine der Arbeiter, die sich aber auch mit Bildungszwecken befassen dürfen, durch Eintragung die Rechte der juristischen Persönlichkeit erlangen. Endlich ist am 15. Juni 1893 ein Gesetz über Gewerbeschiedsgerichte und Einigungsämter (Collegii dei probi viri) erlassen.

Die Aufgaben, welche in anderen Ländern die Gewerkschaften übernommen haben, sind bisher den politischen Parteien zugefallen. Insbesondere ist die bürgerliche Demokratie, die unter der Fahne des fast als Nationalheiligen verehrten Mazzini kämpft, von je her stark mit sozialem Oele gesalbt gewesen. Der von Mazzini selbst begründete Patto di fratellanza hat schon seit mehreren Jahren sich mit anderen ihm nicht angehörenden, aber nahe stehenden Vereinen zur Abhaltung gemeinsamer Arbeiterkongresse verbunden, die deshalb den Namen congresso operaio italiano delle società affratellate ed aderente haben. Der XVIII. Kongreß dieser Art, der Ende Mai 1892 in Palermo abgehalten und von 415 Brudervereinen und 274 Anschlußvereinen durch insgesamt 217 Abgeordnete beschickt wurde, führte zu lebhaften Auseinandersetzungen zwischen Kollektivisten und Individualisten, und während der Kongreß von Neapel 1889 die individualistische Tagesordnung angenommen hatte, entschied man sich hier für eine neutrale Resolution, die lediglich die Notwendigkeit einer vollständigen politischen und sozialen Emanzipation betont. Zugleich beschloß man die Bildung einer umfassenden Arbeiterpartei und setzte einen Ausschuß ein, um innerhalb sechs Monaten mit den übrigen nationalen und regionalen Arbeiterverbänden eine federazione dei lavoratori d'Italia ins Leben zu rufen auf Grundlage der Erwägung, daß „das moderne Leben sich ausdrückt im Kampfe des Proletariats gegen den Kapitalismus zur Erlangung wirtschaftlicher Gerechtigkeit“.

Aber in diesen Bestrebungen ist die bürgerliche von der sozialen Demokratie überflügelt. Bisher hatte die letztere in Italien keine erheblichen Erfolge aufzuweisen, zumal sie an dem Anarchismus einen starken Gegner hatte. Den Kern der sozialistischen Bewegung bildete bisher die Lega socialista in Mailand unter der geistigen Leitung des Herausgebers der Critica sociale des Advokaten Turati. Diese berief auf den 2. und 3. August 1891 nach Mailand einen italienischen Arbeiterkongreß, auf dem gleichfalls beschlossen wurde, eine italienische Arbeiterpartei zu begründen. Der eingesetzte Ausschuß hat dann nach umfangreichen Vorarbeiten eine konstituierende Versammlung (congresso per l'organizatione operaia italiano) ausgeschrieben, die am 14. und 15. August 1892 in Genua zusammentrat. Da man alle Arbeitervereinigungen zugelassen hatte, so war es begreiflich, daß es zu einer Auseinandersetzung zwischen Sozialisten und Anarchisten kommen mußte, und obgleich die Präsidentenwahl, bei der für die ersteren 106, für die letzteren 46 Stimmen abgegeben wurden, das Uebergewicht der Sozialisten ergeben hatte, so räumten dieselben doch das Feld und eröffneten am 15. August einen neuen Kongreß, auf welchem die Gründung einer italienischen Arbeiterpartei (partito dei lavoratori italiani) erfolgte. Das Organ derselben ist „La Lotta di Classe“. Auf dem Kongresse waren 192 Arbeiterorganisationen vertreten, unter ihnen auch 450 società affratellate.

Vom 8. bis 10. September 1893 ist in Reggio (Emilia) der zweite Parteitag abgehalten, auf dem 164 Abgeordnete anwesend waren.

Die Partei ist zweifellos als politische zu betrachten, da sie nicht allein die Vergesellschaftung der Arbeitsmittel und der Produktion in ihr Programm aufgenommen hat, sondern dies Ziel auch dadurch erreichen will, daß sie sich in Besitz der staatlichen Macht setzt. Immerhin hat sie auch rein gewerkschaftliche Zwecke, will aber diese im Rahmen des Parteiverbandes durch besondere Organisationen verfolgen, indem sie als Aufgaben bezeichnet:

1. den gewerkschaftlichen Kampf zur unmittelbaren Verbesserung der Lebenslage des Arbeiters hinsichtlich der Arbeitszeit, des Lohnes, der Fabrikordnungen u. dgl., ein Kampf, dessen Leitung den Arbeiterkammern und den Gewerkvereinen übertragen wird;

2. einen umfassenderen Kampf zur Eroberung der politischen Machtstellung.

Gewerkschaftliche Angelegenheiten sollen nur von den G.-V. behandelt werden, und Mitglieder der letzteren dürfen nur Handarbeiter sein, während an der politischen Organisation auch andere Personen teilnehmen können.

Bei der geringen Entwickelung der politischen und gewerkschaftlichen Arbeiterverbände ist es von Interesse, daß sich in Italien eine eigenartige Ausbildung des Genossenschaftswesens vollzogen hat, die sich an die russischen Kartelle anlehnt. Die società cooperative di lavoro haben den Zweck, unmittelbar vom Staate, den Gemeinden und auch Privatleuten Arbeiten zu übernehmen und so den Verdienst der Zwischenpersonen auszuschließen. Die Mitglieder sind sämtlich Arbeiter. Von den erzielten Ueberschüssen werden gewöhnlich erhebliche Beträge in Reservefonds für Pensions-, Kranken- und Invalidenkassen zurückgelegt, der Rest wird verteilt. Durch das Gesetz vom 11. Juni 1889 wird die Gründung solcher Genossenschaften begünstigt, die denn auch bereits unter den Pflasterarbeitern, Fuhrleuten, Handlangern, Maurern, Steinhauern, Bildhauern, Malern, Lackierern u. s. w. ins Leben getreten sind. Von 1889–1894 wurden an 146 Arbeitsgenossenschaften Arbeiten im Betrage von 9½ Millionen Mark vergeben. Ende 1894 bestanden 530 anerkannte Genossenschaften. Einige derselben haben sich auch zu größeren Verbänden zusammengeschlossen.

Eine Zeit der heftigsten Verfolgung der Partei begann, als Crispi Ende 1893 zum zweiten Male das Ministerpräsidium übernahm. In Veranlassung der Unruhen in Sizilien, für die man die Partei verantwortlich machte, beschloß Anfang Juli 1894 die Kammer auf Vorschlag der Regierung eine Reihe von Gesetzen, die der Regierung das Recht gaben, alle Versammlungen der Partei zu verbieten, und sogar die Führer in bestimmten Orten zu internieren. Am 22. Oktober 1894 wurde darauf die „sozialistische Arbeiterpartei“ durch Beschluß der Regierung aufgelöst.

Aber trotz des Verbotes gelang es, am 13. Januar 1895 einen Kongreß nach Parma einzuberufen und im geheimen abzuhalten. Hier wurde der Name „Italienische sozialistische Partei“ angenommen und beschlossen, daß nicht mehr Vereine als solche, sondern nur noch Einzelmitglieder der Partei angehören können. Bei den Parlamentswahlen, die am 26. Mai und 2. Juni 1895 stattfanden, erhielt die Partei 80000 Stimmen gegen 27000 im Jahre 1892, und obgleich man 20–25000 als Unterstützung der Radikalen abziehen muß, so bedeutet dies doch eine starke Verdoppelung innerhalb drei Jahren. Die Anzahl der Abgeordneten stieg von 5 auf 12.

Die Niederlage der italienischen Truppen in Adua Anfang März 1896 führte dann zum Sturze Crispis, und da auch die Verlängerung des mit Ende 1895 ablaufenden Internierungsgesetzes von der Kammer abgelehnt war, so war damit der Höhepunkt der Verfolgung überschritten. Der am 11.–13. Juni 1896 abgehaltene Kongreß von Florenz zeigte eine neue Stärkung der Partei, denn während in Reggio nur 294 Vereine in 209 Orten vertreten gewesen waren, zählte man jetzt 450 in 420 Orten. Allerdings war die Mitgliederzahl von 107830 in Reggio auf 28000 herabgegangen, aber dies war nur die Folge des Grundsatzes der unmittelbaren Mitgliedschaft, und die 21000 waren ausschließlich solche Personen, die eingeschrieben waren und regelmäßig ihre Beiträge gezahlt hatten. Die Partei verfügt über 27 Zeitungen, von denen einige, wie „La Lotta di Classe“, „Battaglia“, „Giustizia“, bis zu 7500 Auflage haben. Das wissenschaftliche Organ der Partei ist die „Critica Sociale“.

Fußnote:

[54] Mitteilungen über italienische Gewerkschaften finden sich in: C. F. Ferrari, Saggi di economia statistica, übersetzt von Eheberg in Schmollers Jahrb. Bd. V, S. 247 ff., außerdem in der Statistica della società di mutuo soccorso, Rom 1888, p. XV und in Colnaghi, Italy, the condition of labour 1891. Im allgemeinen ist die Litteratur über italienische Arbeiterverhältnisse äußerst dürftig, so daß Biermer im Handw. d. Staatsw., II. Erg.-Bd., S. 437 bemerkt: „Ueber die Organisation der Arbeiter und Arbeiterinnen sind wir so gut wie nicht unterrichtet.“ Die beste deutsche Quelle bilden die Aufsätze von Sombart in den „Blättern für sozial. Praxis“ und »Braun's Archiv für soz. Gesetzgebung, insbesondere Bd. VI, S. 209, 215, 549, 557, Bd. VIII, S: 521 ff. Vgl. außerdem Virgili, daselbst Bd. XI, S. 726. Einen Ueberblick über die Entwickelung der „Italienischen sozialistischen Partei“ giebt der für den internationalen Arbeiterkongreß in London 1896 erstattete Bericht vom 27. Juli 1896. Mailand. Druckerei des Vorstandes der sozialistischen Partei.

VIII. Die übrigen europäischen Länder.

Wie in Italien, so haben sich auch in den noch zu erwähnenden europäischen Ländern die meist noch sehr geringen Ansätze einer gewerkschaftlichen Bewegung im Anschlusse an die politische Sozialdemokratie entwickelt.

In Dänemark ging die Bewegung von der Internationale aus, indem 1871 der „Internationale Arbeiterverein für Dänemark“ gebildet wurde, der, in eine Reihe von Sektionen für die verschiedenen Gewerbe eingeteilt, die Beförderung von Arbeitseinstellungen und die Schaffung von Produktivgenossenschaften als seine Aufgabe ansah. Als 1873 die Internationale polizeilich aufgelöst und verboten wurde, bildeten die einzelnen Sektionen selbständige Gewerkvereine, deren es damals 27 gab, von denen aber die Mehrzahl sich später wieder zu einem „Sozialdemokratischen Bunde“ zusammenschlossen. Seit 1880 ist die Gewerkschaftsbewegung stärker geworden und es haben sich in den meisten Betriebszweigen Gewerkvereine gebildet. Auf dem sozialdemokratischen Kongreß, der Ende Juli 1892 in Kopenhagen stattfand, wurde die Zahl der politischen Parteiangehörigen auf 15000, diejenige der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter auf 32000 angegeben.

Ueber die Fortschritte in den letzten Jahren geben folgende Zahlen Anhalt:

18941896
Die Gesamtzahl der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter
in Dänemark betrug2784163377
DavonwarenMitgliedervonZentralverbänden2557654757
einzelstehenden Lokalvereinen 2265 8620
Solche Lokalvereine gab es 45 53
während die zentralisierten Vereine 426 802
betrugen, die an Gewerkschaftsverbänden bildeten 23 40
Die JahreseinnahmenbetrugeninKronen 317372,14 711063,61
Die Jahresausgaben 261862,97 586669,83

Die Verteilung auf die einzelnen Berufe ergiebt sich aus folgender Tabelle:

ZentralverbandZahl derZentralverbandZahl der
LokalvereineMitgliederLokalvereineMitglieder
Arbeitsleute9619365Vergolder 2 44
Bäcker30 900Maler281500
Klempner23 750Maurer674296
Buchbinder11 789Müller13 360
Former36 982Papierfabrikarbeiter 7 561
Glasarbeiter 4 190Maschinentischler 9 517
Schneider60 2200Sattler und Tapezierer30 450
Schmiede- und Maschinenarbeiter53 4657Schuhmacher492000
Textilarbeiter12 1200Schlachter28 610
Zimmerleute61 3298Tischler453422
Wagenbauer14 230Tabakarbeiter312461
Lohngerber 6 165Buchdrucker451475
Drechsler11 205Schiffszimmerer 5 350

Außerdem giebt es noch Zentralverbände der Weißgerber, Lithographen und der Dienstboten, die zusammen 12 Lokalvereine mit etwa 1000 Mitgliedern hatten.

Vom 3. bis 5. Januar 1898 ist in Kopenhagen der erste reine Gewerkschaftskongreß abgehalten, auf dem 943 gewerkschaftliche Organisationen mit 69720 Mitgliedern durch 403 Abgeordnete vertreten waren. Hier wurde der Zusammenschluß sämtlicher Fachvereine zu einem einheitlichen Verbande unter dem Namen: „Vereinigte Fachverbände Dänemarks“ erreicht. An dessen Spitze steht ein Zentralvorstand aus 21 Mitgliedern, zu denen noch zwei Mitglieder des Vorstandes der Sozialdemokratischen Partei hinzutreten. Der Zentralvorstand wählt einen geschäftsführenden Ausschuß von fünf Personen. Der Schwerpunkt der Leitung fällt in die Einzelverbände, doch ist für wichtige Fälle die Entscheidung des Zentralvorstandes vorbehalten, z. B. muß jeder Streik bei ihm angemeldet werden und bedarf seiner Genehmigung, wovon die aus dem Zentralfonds zu zahlende Streikunterstützung von wöchentlich 10 Kronen für Männer und 6 Kronen für Frauen abhängig ist. Die Mittel sollen durch Sondersteuern der Mitglieder in Höhe von wöchentlich 25–50 Oere aufgebracht werden. Außerhalb des Verbandes stehen 52 lokale Vereine in Kopenhagen mit etwa 20000 Mitgliedern. Es wurde beschlossen, für die Durchführung des Achtstundentages einzutreten. Neben mehreren Fachorganen besitzt auch der Gewerkschaftsbund eine eigene Wochenzeitung. Die Beiträge belaufen sich auf jährlich 20 Oere. Es soll in der Regel kein Streik unterstützt werden, bei dem nicht ein Versuch der gütlichen Beilegung oder eines schiedsgerichtlichen Verfahrens gemacht ist; dabei ist der Zentralvorstand zuzuziehen. Für die erste Woche wird Unterstützung seitens des Verbandes nicht gezahlt[55].

Auch die politischen Vereine der Sozialdemokratie bilden einen einheitlichen Verband. Die Partei besitzt im Reichstage 11 Abgeordnete und hat fünf Tageszeitungen, von denen die gelesenste, „Socialdemokraten“, allein in Kopenhagen 33000, die übrigen zusammen etwa 17000 Abonnenten haben. Daneben giebt es ein wöchentlich erscheinendes gemeinsames Gewerkschaftsorgan, und endlich besitzen die meisten Gewerkschaften ihr eigenes Fachblatt.

In Norwegen[56] gab es bis zum Jahre 1886 nur wenige und unbedeutende Arbeitervereine, die aber kaum einen gewerkschaftlichen Karakter trugen, sondern neben der Krankenunterstützung vorwiegend gesellige Zwecke verfolgten. Die einzige Ausnahme bildeten die Buchdrucker, die schon seit 1874 eine gewerkschaftliche Organisation besitzen und auch heute an der Spitze der Bewegung marschieren. Aus den Mitgliederbeiträgen von wöchentlich 1 Krone (= 1 Mk. 12½ Pfg.) werden außer der Verbandskasse eine Streikkasse, eine Arbeitslosigkeitskasse, eine Reisekasse, eine Krankenkasse und eine Sterbekasse unterhalten.

Eine allgemeine gewerkschaftliche Bewegung beginnt erst seit 1886, und ist auch heute noch wenig entwickelt. Bis 1890 gab es nur lokale Vereine; seit dieser Zeit haben sich nicht allein die meisten Vereine desselben Gewerbes zu Zentralvereinen zusammengeschlossen, sondern es haben sich auch Gesamtverbände gebildet. Endlich bestehen in den meisten größeren Städten Kartelle der verschiedenen Fachvereine.

Ende 1898 gab es folgende 13 Zentralvereine:

1.Buchbinder 20Vereinemit 1400Mitgliedern
2.Metallarbeiter 13 1200
3.Tischler 12 1000
4.Schneider 12 1000
5.Schuhmacher 12 1000
6.Maler 6 900
7.Eisenbahnarbeiter 16 1000
8.Bäcker 24 900
9.Steinhauer 10 800
10.Former 4 500
11.Klempner 3 400
12.Buchbinder 3 400
13.Hafenarbeiter 7 1600
Zusammen142Vereinemit12100Mitgliedern.

Daneben giebt es aber noch in Christiania einen Verband unter dem Namen „De samwirkende Fagforeninger i Kristiania“, dem 50 Vereine mit 6000 Mitgliedern angehören und der eine gemeinsame Unterstützung in Streikfällen bezweckt. Zu ihm gehören die meisten der oben aufgeführten Vereine, soweit sie in Christiania ihren Sitz haben, daneben aber auch noch andere nicht zu Zentralverbänden zusammengeschlossene Fachvereine. Endlich besteht noch unter dem Namen „Norsk Fagforbund“ ein Verband von 30 Vereinen mit etwa 2000 Mitgliedern, der insofern von den Zentralverbänden und den „Samwirkende Fagforeninger“ unabhängig ist, als seine Mitglieder keiner von beiden Organisationen angehören.

Zusammengenommen giebt es in Norwegen etwa 270 Fachvereine mit ungefähr 24000 Mitgliedern.

Auf dem am 2. April 1899 in Christiania abgehaltenen Gewerkschaftskongresse, auf dem 73 Vereine mit rund 20000 Mitgliedern durch 113 Abgesandte vertreten waren, wurde unter dem Namen „Landesorganisation der norwegischen Fachvereine“ ein Zentralverband für das ganze Land gebildet.

Von den politischen Parteien haben sich sowohl die Sozialdemokraten wie die Liberalen der Gewerkschaftsbewegung angenommen. Die ersteren haben erst seit 1884 eine Organisation, indem damals auf dem Arbeitertage in Arendal die Norwegische Arbeiterpartei (Det norske Arbeiderparti) gegründet wurde, die zur Zeit 80 Vereine mit etwa 12000 Mitgliedern zählt. Von den Vereinen haben 36 ihren Sitz in Christiania, 44 in der Provinz. Der Einfluß der Sozialdemokratie überwiegt in den meisten der obengenannten Fachvereine (mit Ausnahme der Buchdrucker) und in den Samwirkende Fagforeninger, während der Norsk Fagforbund den Liberalen folgt, die auch eine politische Organisation in den „Vereinigten norwegischen Arbeitergesellschaften“ (De forenede norske Arbeidersamfund) geschaffen haben. In der Nationalversammlung hat die Sozialdemokratie bisher noch keinen Vertreter; seitens der Hauptstadt ist in dieselbe ein Buchdrucker gewählt, der sich zu der liberalen Partei zählt.

In Schweden[57] ist ebenfalls sowohl die politische, wie die gewerkschaftliche Bewegung bisher nur schwach entwickelt. Beide haben erst seit 1885 begonnen; 1889 wurden die bestehenden Einzelvereine zu einer einheitlichen sozialdemokratischen Partei zusammengefaßt, deren Mitgliederzahl auf dem Kongresse in Gothenburg 1894 auf 7000 angegeben wurde, dagegen war sie im Juli 1897 auf 21261 angewachsen.

Gewerkschaftliche Zentralverbände gab es Ende 1895 in folgenden Gewerben: 1. Metallarbeiter, 2. Gießer, 3. Klempner und Blecharbeiter, 4. Holzarbeiter, 5. Schuharbeiter, 6. Schneider, 7. Sattler und Tapezierer, 8. Erd- und Hafenarbeiter, 9. Maurer, 10. Maler, 11. Töpfer, 12. Böttcher, 13. Bäckereiarbeiter, 14. Buchbinder, 15. Kellner, 16. Buchdrucker. Für sämtliche Verbände war der Vorort Stockholm mit Ausnahme der Klempner (Malmö), Schuharbeiter (Gothenburg), Sattler und Tapezierer (Gothenburg), Erd- und Hafenarbeiter (Helsingborg), Maurer (Malmö). Die Tabakarbeiter besitzen einen Verband für die drei skandinavischen Länder mit dem Vorort Stockholm.

Ueber die Mitgliederzahlen liegen nur Angaben vor von den in Stockholm bestehenden Ortsvereinen. Von diesen hatten die Metallarbeiter 9 Vereine mit 843, die Gießer 240, die Klempner und Blecharbeiter 2 Vereine mit 161, die Holzarbeiter 7 Vereine mit 385, die Schuharbeiter 2 Vereine mit 266, die Schneider 461, die Sattler und Tapezierer 2 Vereine mit 72, die Erd- und Hafenarbeiter 2 Vereine mit 350, die Maurer 240, die Maler 508, die Böttcher 44, die Tabakarbeiter 125 Mitglieder. Außerdem gab es in Stockholm noch 36 Fachvereine, die keinem Zentralverbande angehörten, u. a. Bürstenbinder mit 19, Seiler mit 20, Zuckerraffinadeure mit 35, Telegraphen- und elektrische Arbeiter mit 70, Brauereiarbeiter mit 282, Gerbereiarbeiter mit 12, Gasarbeiter mit 25, Handelshülfsarbeiter mit 85, Pantoffelmacher mit 20, chemisch-technische Arbeiter mit 38, Rohrarbeiter mit 275, Gepäckträger mit 60, Korbmacher mit 30, Porzellanarbeiter mit 32, Buchdrucker mit 36 Mitgliedern. Die meisten dieser Mitglieder sind gleichzeitig solche der sozialdemokratischen Partei, die in Stockholm 3500 Mitglieder besitzt. In einzelnen dieser Fachvereine, z. B. bei den Holzarbeitern, hat die Stellung zur Sozialdemokratie schwere Kämpfe hervorgerufen, doch haben schließlich deren Anhänger meistens den Sieg davongetragen.

Einen Markstein der gewerkschaftlichen Entwickelung bildet der vom 5. bis 8. August 1898 in Stockholm abgehaltenen Gewerkschaftskongreß, auf dem es gelang, den Zusammenschluß zu einer einheitlichen Landesorganisation herbeizuführen. Anwesend waren 269 Vertreter für 23 Gewerkschaftsverbände, 13 Lokalvereine und 19 „Arbeitergemeinden“ (lokale Gesamtorganisationen entsprechend den deutschen Gewerkschaftskartellen) mit insgesamt über 50000 Mitgliedern, bei weitem mehr, als bis dahin auf einem schwedischen Arbeiterkongresse vertreten waren. Die geschaffene Landesorganisation bezweckt durch Einfordern von Berichten eine möglichst vollständige Uebersicht über die Wirksamkeit der Gewerkschaften zu erlangen, durch ein Sekretariat diese Berichte zu verarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen in allen Fällen, wo die Arbeitgeber durch Aussperrungen die Organisation oder die Bestrebungen der Arbeiter auf Verbesserung ihrer Lohn- und Arbeitsverhältnisse hindern, wo das Koalitionsrecht bedroht ist, sowie bei erheblichen Lohnherabsetzungen. Die Einzelvereine sollen sich zu Zentralverbänden zusammenschließen, die ihrerseits die Landesorganisation bilden; ebenso sollen örtliche Gewerkschaftskartelle gebildet werden. Nur wenn Zentralverbände fehlen, können die Einzelvereine unmittelbar dem Landesverbande beitreten. Die Leitung des letzteren wird geführt durch ein aus 5 Mitgliedern bestehendes Sekretariat, das von einem Ausschusse aus Vertretern der Zentralverbände kontrolliert wird. Die oberste Instanz ist der Kongreß, auf dem alle Vereine nach ihrer Größe vertreten sind. Streiks werden nur dann unterstützt, wenn sie von dem Sekretariat gebilligt sind und mehr als 5% der Mitglieder umfassen. Die Mittel werden durch wöchentliche Steuern von 25 Oere aufgebracht. Ein Hauptpunkt des Streites war die Frage, ob dem Vereine die Zugehörigkeit zur sozialdemokratischen Partei zur Pflicht gemacht werden sollte. Nach dreitägigen Debatten siegte die bejahende Ansicht mit 173 gegen 83 Stimmen bei 7 Enthaltungen, jedoch wurde für den Anschluß eine Frist von drei Jahren gestattet.

Seit mehreren Jahren hat man übrigens angefangen, eine gemeinsame Organisation der drei skandinavischen Länder ins Auge zu fassen, indem man gemeinsame Kongresse veranstaltet, die zugleich für die politische und für die gewerkschaftliche Bewegung bestimmt sind. So wurde auf dem am 18. August 1892 in Malmö abgehaltenen skandinavischen Sozialistenkongresse der Zusammenschluß aller Fachvereine der drei Länder namentlich zum Zwecke des gemeinsamen Vorgehens in Lohnfragen beschlossen. Ebenso faßte der vom 19. bis 22. Juni 1897 in Stockholm stattgefundene skandinavische Arbeiterkongreß, auf dem 51 dänische, 24 norwegische und 101 schwedische Vertreter anwesend waren, eine Resolution, in welcher als gemeinschaftliche Aufgabe der politischen und der gewerkschaftlichen Arbeiterorganisation bezeichnet wurde, die Arbeiter zum Kampfe für die Anerkennung ihrer Menschenrechte zu sammeln, um unter den gegenwärtigen kapitalistischen Verhältnissen die bestmöglichen ökonomischen Bedingungen und die politische Freiheit zu erringen und die Arbeiter über die wirtschaftliche Entwickelung und ihre Folgen aufzuklären. Um Verbesserungen in den Existenzbedingungen der Arbeiter zu erreichen, sollen die gewerkschaftlichen und politischen Organisationen Einfluß auf die gesetzgebenden Körperschaften zu gewinnen suchen und bei jeder Gelegenheit solche Fragen behandeln, die in sozialökonomischer oder politischer Beziehung für die Arbeiter von Wichtigkeit sind. Der gewerkschaftliche Kampf ist so lange nötig, bis die Gesellschaft selbst die Produktionsmittel in Besitz nimmt, aber durch diesen Kampf kann die Ausbeutung nicht abgeschafft, sondern nur gemildert werden. Als Ziel wurde die Erringung des allgemeinen Wahlrechts bezeichnet und als Mittel zu dessen Erreichung eine allgemeine Arbeitseinstellung ins Auge gefaßt. Die Gewerkschaften sollen in jedem Lande von einem Sekretariate geleitet werden und sich in allen drei Ländern bei Streiks gegenseitig unterstützen.

Von den einzelnen Gewerben sind die Bäcker bisher am besten organisiert. Auf einem im September 1895 in Kopenhagen abgehaltenen Kongreß der skandinavischen Bäckergesellen wurde mitgeteilt, daß in Christiania eine Organisation besteht, die in dieser Stadt 800, im übrigen Norwegen 500 Mitglieder zählt. Der dänische Bäckerverband hat etwa 800 Mitglieder. Der Kongreß beschloß die Bildung eines skandinavischen Bäckereiarbeiterverbandes unter der Bedingung, daß die drei Länder gegenseitige Reise- und Unterstützungskassen errichten, dagegen jedes Land seine eigene Organisation behält. —

In Rumänien hat die Arbeiterpartei auf ihrem Parteitage im Juni 1894 beschlossen, in allen Orten, wo Industrie vorhanden ist, Gewerkschaftsorganisationen zu gründen. (Adresse: Josef Schneid, Bukarest, Clubul Muncitorilor Palatul Bâilor Etorie). —

Für Spanien besteht nach einer mir zugegangenen Notiz ein Nationales Arbeitersekretariat (M. Antonio Garcia Quejido, Barcelone Sadurni, 3 I).

Für Portugal hat ein im August 1892 abgehaltener und von 96 Abgeordneten besuchter Arbeiterkongreß die Bildung gewerkschaftlicher Organisationen beschlossen, welche Widerstandskassen gründen, aber gegen leichtfertige Streiks auftreten und daneben die Schaffung von Arbeiterschutzgesetzen für Frauen und Kinder, von Gewerbegerichten und Arbeitsbörsen, sowie die Unterdrückung der Gefängnisarbeit verfolgen sollen.

Fußnoten:

[55] Der Wortlaut des Organisationsstatutes ist in Nr. 21 des „Correspondenzblattes der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands“ vom 23. Mai 1898 veröffentlicht.

[56] Die nachfolgende Darstellung beruht auf den von Herrn Dr. Oscar Jäger in Christiania mir gemachten Mitteilungen, die sich ihrerseits auf Angabe des Geschäftsführers der Norwegischen sozialdemokratischen Partei stützen.

[57] Die folgenden Angaben, die ich Herrn Dr. Uppström in Stockholm verdanke beruhen überwiegend auf dem letzten der alle 5 Jahre von dem Oberstatthalteramte in Stockholm veröffentlichten Bericht für 1890–1895.

IX. Nordamerika[58].

In den Vereinigten Staaten von Nordamerika sind die Vorbedingungen für die gewerkschaftliche Entwickelung insofern denen in der Schweiz ähnlich, als derselben keinerlei staatliche Hindernisse entgegenstehen, ja die politische Freiheit ist in Amerika aus dem Grunde noch unbeschränkter, als in der Schweiz, weil das Land gegen fremde Einflüsse gesichert ist. Wenn deshalb in beiden Ländern die Arbeiterbewegung sich nicht, wie in Deutschland, Oesterreich und zum Teil in Frankreich in einer der Staatsgewalt feindlichen Richtung vollzogen und überhaupt nicht eine Bedeutung erlangt hat, aus der den übrigen Bevölkerungsklassen Gefahr drohen könnte, so liegt es nahe genug, hierin einen inneren Zusammenhang zu finden und daraus den Schluß zu ziehen, daß nur der Druck den Gegendruck erzeugt. Uebrigens nimmt Amerika noch in einer anderen Beziehung gegenüber allen europäischen Ländern eine Sonderstellung ein, nämlich insofern, als die Bevölkerung im Verhältnis zu der Ausdehnung des Landes gering ist und deshalb Arbeitslosigkeit, falls sie die Folge von Uebervölkerung wäre, hier ausgeschlossen sein müßte. Wenn in Wahrheit auch in Amerika Verkehrskrisen und Arbeitslosigkeit eine kaum geringere Rolle spielen, als in Europa, so ist der Schluß nicht abzuweisen, daß der Grund dieser traurigen Erscheinungen in Verhältnissen ihren Grund haben müsse, die diesseits wie jenseits des Ozeans in gleichem Maße Geltung haben.

Wie in der Schweiz, so kommt auch in Nordamerika bei der sozialen Entwickelung ein gewisser Gegensatz des deutschen Elementes gegen das einheimische in Betracht, der um so wichtiger ist, als hier wie dort das erstere sich den Einflüssen des Sozialismus in weit höherem Grade zugänglich zeigt, als einerseits das schweizerische und andererseits das englisch-amerikanische. In beiden Ländern finden wir aber auch innerhalb der deutschen Arbeiterschaft eine Teilung hinsichtlich der Stellung zu der Frage des Internationalismus. Die von Marx geleitete Internationale hat hier wie dort anfangs einen nicht unerheblichen Einfluß geübt, der aber schließlich ganz zurückgedrängt wurde. Um aber die Parallele zwischen beiden Ländern zu vervollständigen, finden wir endlich beiderseits die Nachwirkungen der innerhalb der Internationale eingetretenen Spaltung zwischen Sozialisten und Anarchisten. Dagegen ist eine Besonderheit des englisch-amerikanischen Wesens eine eigentümliche kirchlich-religiöse Richtung und die wohl hiermit in Verbindung stehende Neigung, auch Vereinen, deren Zweck vorwiegend auf wirtschaftlichem Gebiete liegt, einen gewissen Ordenskarakter mit allerlei wunderlichem Ritual zu geben, womit eine stark autoritäre Stellung des Vorsitzenden verbunden zu sein pflegt.

Schon seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts bestanden Gewerkvereine, welche den englischen ähnlich waren, doch hatten sie meist nur lokalen Karakter und haben sämtlich die Handelskrise von 1837 nicht überdauert. Eine umfassendere Arbeiterbewegung beginnt erst nach dem Ende des Sezessionskrieges insbesondere durch die Gründung der National Labor Union, die sich zum erstenmale mit Erfolg der Aufgabe unterzog, alle Gewerkvereine zu einer großen Organisation zusammenzufassen.

Die Anregung hierzu ging aus von der Gewerkschaft der Maschinenbauer, die schon 1863 den Vorschlag machte, eine allgemeine „National Trades Assembly“ ins Leben zu rufen. Die Gewerkschaft der Farmer schloß sich 1864 auf ihrem Vereinstage in Buffalo diesem Plane an und trat zunächst mit den Maschinenbauern zu der „Labor Reform Association“ zusammen. Im März 1866 wurde endlich von dem Gewerkverein der Wagenbauer ein Ausschuß eingesetzt, mit dem Auftrage, einen allgemeinen Arbeiterkongreß einzuberufen, dessen Hauptaufgabe darin bestehen sollte, die Agitation für den Achtstundentag einzuleiten[59]. Auf dem Kongresse, der am 20. August 1866 zusammentrat, waren 60000 Arbeiter vertreten. Man beschloß die Gründung eines alle Arbeiter umfassenden Zentralvereins unter dem Namen „National Labor Union“, dem alle auf dem Kongresse vertretenen Vereine beitraten, deren Hauptzweck darin bestehen sollte, die Besserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere die Verkürzung der Arbeitszeit auf 8 Stunden, herbeizuführen. Streitigkeiten mit den Arbeitgebern suchte man möglichst durch Schiedsgerichte zu erledigen, doch wollte man im Notfalle auch Arbeitseinstellungen durchführen. Daneben befürwortete man die Gründung von Konsumvereinen, die Errichtung staatlicher arbeitsstatistischer Aemter und das Zurückbehalten der öffentlichen Ländereien für wirkliche Ansiedler im Gegensatze zu dem Verkaufe an Spekulanten. Dem Verbande traten sehr bald 3000 lokale Gewerkschaften bei.

Die wichtigste Frage war von Anfang an die Stellung zur Politik, über die es sowohl bei der Gründung in Baltimore, wie auch auf dem im August 1867 in Chicago abgehaltenen zweiten Jahreskongresse lebhafte Auseinandersetzungen gab. Insbesondere das Organ des Verbandes, der „Workmen's Advocate“ trat für die politische Bethätigung ein und ebenso der Präsident, Sylvis, eine der bedeutendsten Persönlichkeiten in der amerikanischen Arbeiterbewegung, der jedoch schon am 27. Juli 1869 starb. Seinen Bemühungen gelang es, auf dem dritten Jahreskongreß in New York am 21. September 1868 die „Arbeiterreformpartei“ zu begründen, die freilich von der N. L. U. äußerlich getrennt sein, innerlich aber mit ihr in fester Verbindung stehen sollte. Man wollte insbesondere bei den Präsidentenwahlen gegenüber den alten großen Parteien, den Republikanern und den Demokraten, selbständig vorgehen.

Auf dem vierten Kongresse in Philadelphia, August 1869, war die Beteiligung noch größer, als auf den früheren; es wurden 178571 eingeschriebene Mitglieder der N. L. U. gezählt. Die Stärke der „Arbeiterreformpartei“ war noch größer. Aber trotzdem begann bereits jetzt der Rückgang. Den mehrfach begonnenen Streiks war man in Ermangelung ausreichender Streikfonds nicht gewachsen, und der mit den 1870er Jahren beginnende Geschäftsaufschwung entfremdete die Arbeiter den Gewerkschaften. Schon der fünfte Kongreß in Cincinnati am 15. August 1870 war schwach besucht, und auf dem sechsten in St. Louis (7. bis 10. August 1871) waren nur noch 21 Abgeordnete anwesend; von größeren Gewerkschaften waren nur die Bergarbeiter vertreten.

Einen Hauptgrund zu diesem Rückgange bildete die innerhalb der „Arbeiterreformpartei“ ausgebrochene Meinungsverschiedenheit über die Frage, ob man sich auf die industriellen Arbeiter beschränken oder auch die Kleinbauern (Farmer) heranziehen sollte. Auf einer im Februar 1872 in Columbus abgehaltenen Konferenz kam es über diese Frage zu einer Spaltung, und so tagten am 21. August 1872 die beiden Gruppen in getrennten Versammlungen, die eine in Columbus, die andere in Philadelphia. Die erste der beiden Richtungen hat dann noch zwei Kongresse, den einen 1873 in Cleveland, den anderen 1874 in Rochester abgehalten, doch war die Bedeutung der N. L. U. für das öffentliche Leben bereits geschwunden.

Schon 1866 hatten auch eine Reihe deutscher Gewerkvereine einen Verband, die „Arbeiterunion“, gegründet, die ein Blatt unter gleichem Namen herausgab. In demselben fanden anfangs die beiden Richtungen, von denen die eine die Interessengemeinschaft von Kapital und Arbeit betonte, während die andere sozialdemokratische Grundsätze verfolgte, gleichzeitig Vertretung, doch erlangte die zweite Richtung allmählich das Uebergewicht, und als das Blatt bei Beginn des deutsch-französischen Krieges gegen Deutschland Stellung nahm, war die Mißstimmung so groß, daß es am 17. September 1870 einging.

Die „Internationale Arbeiterassoziation“ hatte bis zum Ende der 1860er Jahre in Amerika wenig Boden zu fassen vermocht. Als in der National Labor Union die durch Sylvis vertretene Richtung das Uebergewicht erlangte, suchte sie mit jener Verbindungen anzuknüpfen, die dahin führten, daß die N. L. U. sich auf dem Kongreß in Basel 1869 durch zwei Abgesandte vertreten ließ. Auch gelang es mehrfach, auf dem Boden der Internationale stehende deutsche Arbeitervereine ins Leben zu rufen und Sektionen der verschiedenen Nationalitäten zu begründen, obgleich der Höchstbestand der Mitgliederzahl niemals 4–5000 überschritten hat; bereits 1873 war dieselbe wieder auf 2–3000 und Anfang 1874 auf 1800–2000 zurückgegangen. Diese Sektionen, deren man Anfang 1871 erst 6, am Ende des Jahres aber bereits 24 zählte, setzten ein Zentralkomitee ein, das mit dem Londoner Generalrate in engster Verbindung stand. Am 6. Juli 1872 wurde in New York der erste Kongreß der Internationale in Amerika abgehalten, auf dem 22 Sektionen vertreten waren und ein Föderalrat, bestehend aus 3 Deutschen, 2 Franzosen, 2 Irländern, 1 Schweden und 1 Italiener, eingesetzt wurde. Die eingeborenen Amerikaner fehlten. Hinsichtlich der auf dem Kongreß im Haag 1872 vollzogenen Spaltung der Anhänger von Marx und Bakunin trat der amerikanische Verband durchaus auf die Seite der ersteren. Dieser Rückhalt war auch der Grund, weshalb der Kongreß im Haag auf Vorschlag von Marx den Beschluß faßte, den Sitz des Generalrates von London nach New York zu verlegen.

Entsprechend dem von Marx gegebenen Rate, die Erringung politischer Macht durch Anlehnung an die wirtschaftlichen Forderungen zu unterstützen, suchte man auch in Amerika im weitesten Umfange internationale Gewerkschaften ins Leben zu rufen, doch war der mit dem Jahre 1873 beginnende gewerbliche Niedergang diesen Bestrebungen sehr ungünstig. Die traurigen geschäftlichen Verhältnisse, die bis 1879 andauerten, führten auch zu einer Spaltung innerhalb der Arbeiterschaft. Ein Teil derselben unter Führung der deutschen Arbeitervereine, die sich im März 1872 in der „Arbeiterzeitung“ ein wertvolles Organ geschaffen hatten, forderte gegenüber der allgemeinen Not staatliche Hilfe, insbesondere Beschäftigung der Arbeitslosen, Außerkraftsetzung der Mietgesetze, Verteilung von Lebensmitteln u. s. w. Andere gingen noch weiter und verlangten die Einführung der Volksabstimmung über jedes Gesetz und die Beschränkung des Vermögensbesitzes auf 300000 Dollars. Auch griff man zu dem bedenklichen Mittel öffentlicher Umzüge, die zu Konflikten mit der Polizei führten.

Es scheint übrigens weniger die sachliche Meinungsverschiedenheit, als persönliche Gegensätze und der Unabhängigkeitsdrang gegenüber dem Generalrate der Internationale gewesen zu sein, was zu der Spaltung führte und den Generalrat veranlaßte, zunächst den Föderalrat der amerikanischen Föderation aufzulösen und einige andere Sektionen bis zum nächsten Kongresse zu suspendieren. Dieser, der zweite und letzte amerikanische Kongreß der Internationale wurde am 11. April 1874 in Philadelphia abgehalten. Es gelang, die Unzufriedenen aus der Partei auszuschließen; um den Föderalrat zu überwachen, wurde eine Kontrollkommission eingesetzt. Die „Arbeiterzeitung“ wurde zum offiziellen Organ erklärt, aber der Kontrollkommission unterstellt.

Die Ausgeschlossenen, die im allgemeinen mehr das einheimische amerikanische Element darstellten, gründeten jetzt ihrerseits im Sommer 1874 die „sozialdemokratische Arbeiterpartei von Nordamerika“. In einer Konferenz am 4. Juli 1874 in New-York wurden Programm und Statuten angenommen. Anfangs machte sich innerhalb der Partei der Gegensatz zwischen Lassalleanern und Marxisten sehr stark geltend, aber nachdem in Gotha die Einigung der deutschen Sozialisten vollzogen war, gelang es auch für Amerika, auf dem vom 4. bis 6. Juli 1875 in Philadelphia abgehaltenen ersten Jahreskongresse grundsätzlich eine Einigung aller sozialistischen Gruppen zu beschließen, deren Durchführung dann auf dem Kongresse in Pittsburg am 16. April 1876 in der Weise zustande kam, daß man erklärte: 1. die zu schaffende Arbeiterorganisation aller Sozialisten Amerikas soll eine nationale mit internationalen Tendenzen sein; 2. sie soll zentralistisch gerichtet sein; 3. die Partei wird für die Schaffung von Gewerkschaften mit nationaler und internationaler Grundlage Sorge tragen; 4. es soll eine internationale beratende Behörde eingesetzt werden. Der Versuch, auf einer gleichzeitig tagenden Versammlung eine Einigung auch mit den anderen politischen Gruppen, insbesondere den Greenback-Leuten, zustande zu bringen, mißlang.

Die Internationale hatte bei diesen Verhandlungen im Bewußtsein ihrer Schwäche weitgehende Zugeständnisse machen müssen, jedenfalls hatte sie durch die Schaffung einer nationalen Arbeiterpartei für Amerika ihre Bedeutung verloren, und da, wie der letzte Bericht des Generalrates hervorhebt, der Verkehr mit den europäischen Ländern sich auf einen unerheblichen Briefwechsel mit einigen Personen beschränkte, Beiträge aber überhaupt nicht mehr eingingen, so hielt der Generalrat es für richtig, die Internationale auch formell aufzulösen. Er berief eine Delegiertenkonferenz nach Philadelphia auf den 15. Juli 1876, auf der aber nur 14 amerikanische und keine einzige europäische Sektion vertreten waren und sprach seine Ansicht dahin aus, daß die Internationale Arbeiterassoziation als nicht mehr vorhanden anzusehen sei. Es wurde dann auch die Auflösung einstimmig beschlossen.

Am 22. Juli 1876 wurde die neue Partei unter dem Namen: „Arbeiterpartei der Vereinigten Staaten“ oder „Workingmen's Party of the United States“ in Philadelphia formell begründet. Das Programm fordert, daß alle Arbeitsmittel, Grund und Boden, Maschinen, Verkehrswege Eigentum der Gesellschaft werden und an Stelle der Lohnarbeit die genossenschaftliche Produktion trete. Die Gewerkschaften wurden als Vorstufe zur sozialistischen Organisation gutgeheißen. Zu Organen der Partei wurden der „Labor Standard“, die „Arbeiterstimme“ und der „Vorbote“ bestimmt.

Aber der Streit der Meinungen war nur äußerlich beigelegt und machte sich bald von neuem geltend, insbesondere gab es zwischen den beiden neu geschaffenen Organen der Partei, dem Vollziehungsausschusse in Chicago und dem Aufsichtsrate in New-Haven lebhafte Fehde. Die Gemäßigten und die Radikalen bekämpften sich heftig über die prinzipielle Frage, ob die politische oder die gewerkschaftliche Richtung in den Vordergrund zu stellen sei. Die früheren Mitglieder der Internationale vertraten im allgemeinen mehr die gemäßigte, insbesondere die gewerkschaftliche Richtung, sie suchten mit den bestehenden Gewerkvereinen enge Fühlung zu halten und gründeten eine International Labor Union, die sich jedoch schon 1880 wieder auflöste.

Die Jahre 1876–78 standen unter dem Zeichen der durch die wirtschaftliche Notlage hervorgerufenen großen Streiks, die überwiegend mit einem Mißerfolge der Arbeiter endeten. Das hatte zur Folge, daß die öffentliche Meinung in Arbeiterkreisen sich mehr von der gewerkschaftlichen Richtung ab- und der politischen zuwandte. Ja es bildeten sich die berüchtigten Molly Maguires, Geheimbünde, die Gewaltthätigkeiten und Aufstände hervorriefen und gewaltsam unterdrückt werden mußten. Ein Ausfluß dieser Stimmung war auch die auf dem Kongreß in Newark vom 25. bis 31. Dezember 1877 beschlossene Abänderung der bisherigen Bezeichnung „Arbeiterpartei der Vereinigten Staaten“ in „Sozialistische Arbeiterpartei Nordamerikas“. Die gewerkschaftliche Richtung unter Führung von Strasser wurde in den Hintergrund gedrängt und ein selbständiges Auftreten bei der Präsidentschaftswahl beschlossen. Auch die Mitgliederzahl hob sich auf etwa 10000, die in 25 Staaten etwa 100 Sektionen bildeten.

Aber dieser Aufschwung der Sozialdemokratie fand rasch sein Ende mit der im Jahre 1879 wieder beginnenden günstigern Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Mitgliederzahlen der Vereine schmolzen zusammen wie Schnee vor der Sonne, und auf dem vom 26. Dezember 1879 bis 1. Januar 1880 in Alleghany abgehaltenen Jahreskongreß wurde berichtet, daß nur noch 1500 Mitglieder ihre Beiträge zahlten. Man versuchte deshalb, durch Sendboten aus Deutschland zu wirken, und verschiedene Parteiführer, insbesondere Fritzsche und Viereck, unternahmen große Agitationsreisen, jedoch ohne nennenswerten Erfolg.

Auch die in Deutschland zurückgedrängte sozialrevolutionäre Richtung glaubte in Amerika neuen Boden zu finden, und ihre Vertreter, insbesondere Hasselmann und Most, bearbeiteten denselben mit dem Feuereifer des Fanatismus. In der That gelang es, am 14. Oktober 1883 in Pittsburg einen Kongreß der Sozialrevolutionäre und Anarchisten zustande zu bringen, auf dem Abgesandte aus 26 amerikanischen Städten anwesend waren; auch einige Vertreter aus dem Auslande waren erschienen. Man beschloß, eine neue Internationale zu begründen und gab dem neuen Verbande, der zunächst für Amerika wirken sollte, den alten Namen: „Internationale Arbeiterassoziation“ oder „International Working Peoples' Association“; er betrachtete sich als einen Zweig der auf dem Londoner Weltkongreß[60] am 14. Juli 1881 ins Leben gerufenen neuen Internationale, die allerdings ihr Dasein nur auf dem Papiere führte, denn das dort errichtete Auskunftsbureau hatte schon längst seine Thätigkeit wieder eingestellt.

Die Organisation des neuen Verbandes war dem Prinzip gemäß durchaus föderalistisch, die Sektionen hatten weitgehende Autonomie. Der verbindende Gedanke war die Ueberzeugung von der Notwendigkeit einer „Propaganda der That“; Beteiligung an der Politik wurde grundsätzlich verworfen. Hinsichtlich der Gewerkschaften erklärte man: „Wir erblicken in solchen Gewerkschaften, die auf radikalen Prinzipien beruhen und die Abschaffung der Lohnarbeit erstreben, die Grundlage zu einem besseren Gesellschaftssystem. Andrerseits sind wir entschlossen, alle Organisationen, welche auf reaktionären Prinzipien beruhen, zu bekämpfen, indem sie Feinde der Arbeiterklasse und ein Hindernis von Humanität und Fortschritt sind.“ Schiedsgerichte wurden, als für die Arbeiter wertlos, unbedingt verworfen.

Das Verhältnis der neuen Internationale zu der sozialdemokratischen Arbeiterpartei wurde, nachdem die zunächst, insbesondere auf dem in Baltimore vom 26. bis 28. Dezember 1883 abgehaltenen Kongresse der letzteren gemachten Versuche einer Annäherung gescheitert waren, bald ein immer feindlicheres und die gegenseitigen Angriffe in den Parteiblättern immer heftiger.

Hatte schon die bisherige Entwicklung den Beweis geliefert, daß die praktisch veranlagten Amerikaner für die sozialistischen Bestrebungen einen durchaus ungeeigneten Boden bildeten, denn auf dem im Mai 1883 in Kopenhagen abgehaltenen Parteitage der deutschen Sozialdemokratie wurde die Zahl der amerikanischen Genossen auf nur 2000 angegeben, so waren die nächsten Jahre noch wesentlich ungünstiger. Der wirtschaftliche Aufschwung im Anfange der 80er Jahre hatte für die Arbeiter den Anlaß gegeben, in eine umfassende Bewegung zur Erringung des Achtstundentages einzutreten. Aber die unternommenen Ausstände hatten wenig Erfolg, führten dagegen vielfach zu Unruhen und Gewaltthätigkeiten, bei denen insbesondere die sozialrevolutionäre Partei eine Rolle spielte. Die schärfste Zuspitzung fanden diese Dinge in Chicago, wo vom 1. bis 4. Mai 1886 umfassende Straßenkämpfe stattfanden, bei denen durch das Werfen von Dynamitbomben sieben Polizisten getötet und 60 schwer verwundet wurden. Ihre Sühne fand diese Schreckensthat in der am 11. November 1887 in Chicago erfolgten Hinrichtung der vier Anarchisten Spies, Parsons, Fischer und Engel. Aber die Folge dieser Ereignisse war zugleich eine allgemeine Abneigung gegen alles, was mit der sozialen Revolution kokettierte, und obgleich davon in erster Linie die International Working Peoples' Association betroffen wurde und deren Schwächung ihrer Gegnerin, der sozialdemokratischen Arbeiterpartei scheinbar hätte zu gute kommen müssen, so wandte sich die Stimmung doch auch gegen sie, und indem Streitigkeiten persönlicher Art noch hinzutraten, machte sich bald ein starker Rückgang bemerkbar, ja Most berechnet in seiner „Freiheit“ die Mitgliederzahl für den Sommer 1889 auf nur noch 780.

Die Gewerkvereine hatten sich inzwischen kräftig entwickelt, und in der Not sahen sich die Vertreter der politischen Richtung gezwungen, die soeben noch als Aschenbrödel behandelte Gewerkschaftsbewegung wieder in den Vordergrund zu rücken, wobei ihnen der schon nach 2–3 Jahren wieder einsetzende wirtschaftliche Rückgang wesentlich zu statten kam.

So gelang es, in den meisten größeren Städten central labor unions zu gründen, in denen überwiegend ungelernte Arbeiter vertreten waren und die stark unter sozialistischem Einflusse standen. Die älteren, mehr konservativen Gewerkschaften der gelernten Arbeiter fanden sich meist zu sog. Trade Assemblies zusammen, lokalen Verbänden, die zunächst gegenseitige Unterstützung und erst in zweiter Linie politische Thätigkeit bezweckten.

Die weitere Entwicklung knüpft sich vor allem an zwei große Verbände, die in der amerikanischen Arbeiterbewegung eine erhebliche Bedeutung erlangt haben.

Der erste derselben ist der Orden der Ritter der Arbeit (Knights of Labor), der 1869 in Philadelphia von dem Schneider Stevens begründet wurde, sich aber bald zu einem alle Berufszweige umfassenden Bunde erweiterte. Er war anfangs ein Geheimbund und geriet dadurch, daß er die Geheimhaltung seiner Einrichtungen auch im Beichtstuhle forderte, in Gegensatz zu der katholischen Kirche, den er durch Nachgeben beendigte. Seitdem wird er von katholischer Seite begünstigt; übrigens hat er den Karakter als Geheimbund 1881 aufgegeben und seine Statuten in dem Bundesblatte (Journal of the Knights of Labor) bekannt gegeben.

Der Zweck des Ordens ist die allgemeine Hebung der Arbeiterklasse, insbesondere die gemeinsame Vertretung der Arbeiterinteressen gegenüber den Unternehmern. Aber seine Organisation ist insofern abweichend von derjenigen der eigentlichen Gewerkvereine, als er sich nicht auf die Berufszugehörigkeit stützt, sondern alle Arbeiter ohne Unterschied, insbesondere also gelernte und ungelernte vereinigt; selbst andere, nicht den Arbeiterkreisen angehörende Personen können ihm beitreten, doch dürfen sie nicht ¼ der Gesamtmitgliederzahl übersteigen. Auch gegen die Unterschiede der Religion, Nationalität und Rasse ist er durchaus gleichgültig und gestattet nicht allein den Negern, sondern unter gewissen Beschränkungen sogar den Chinesen den Eintritt. Endlich steht er allen politischen Anschauungen grundsätzlich neutral gegenüber, und Sozialisten wie Anarchisten sind in ihm vertreten.

In den letzteren Jahren haben die sozialistischen Ideen sich etwas mehr Boden verschafft, insbesondere wurde 1894 das noch zu erwähnende von der Federation of Labour abgelehnte Programm angenommen. Dasselbe erklärt sich für Zusammenschluß aller Arbeiter- und Farmerorganisationen zu einer einzigen politischen Partei und fordert: „1. Obligatorischen Schulbesuch; 2. unmittelbare Gesetzgebung; 3. gesetzlichen Achtstundentag; 4. sanitäre Ueberwachung der Werkstätten, der Bergwerke und des Hauses; 5. ausgedehnte Unfallversicherung seitens der Arbeitgeber; 6. Abschaffung des Kontraktsystems bei allen öffentlichen Arbeiten; 7. Abschaffung des Schwitzsystems; 8. Erwerb von Straßenbahnen, Gas- und elektrischen Werken seitens der Gemeinden zum Zwecke öffentlicher Verteilung von Licht, Wärme und Betriebskraft; 9. Ankauf der Telegraphen, Telephone, Eisenbahnen und Bergwerke durch den Staat; 10. gemeinsamen Besitz des Volkes an allen Mitteln der Produktion und Güterverteilung; 11. Volksabstimmung (Referendum) bei allen Gesetzen.“

Auf den Mitgliedskarten der Arbeitsritter ist deren Standpunkt in folgender Weise bezeichnet:

„Die Ritter der Arbeit bilden die größte Arbeiterorganisation der Welt. Sie sind die einzige Organisation, die — neben dem Eintreten für möglichst günstigen Lohn, kurze Arbeitszeit und sonstige Vorteile — die der industriellen Ungerechtigkeit zu Grunde liegenden Ursachen zu beseitigen sucht. Sie überlassen jedem Gewerbe und jedem örtlichen Zweigvereine die selbständige Regelung der Verhältnisse des betreffenden Gewerbes oder Ortes und können doch vermöge ihrer Organisation, falls nötig, ihre Kräfte rasch zusammenfassen. Sie streben nach der Beseitigung des kapitalistischen Systems der Produktion und des Austausches, wollen aber, in der Ansicht, daß Reformen nur wohltätig und von Dauer sein können, wenn sie auf der Ueberzeugung eines gebildeten und einsichtigen Volkes beruhen, ihre Ziele allein durch den Appell an die Vernunft und das Gewissen, niemals auf gewaltsame Weise erreichen. Sie laden alle ehrlichen und nützlichen, mit der Hand oder geistig thätigen Arbeiter zur Mitgliedschaft ein ohne jede Rücksicht auf Religion, Rasse oder Abstammung.“

Trotz dieser sozialistischen Anwandlungen hat der Orden sich nicht allein gegenüber dem Anarchismus wegen seiner ungesetzlichen Haltung durchaus gegensätzlich gestellt und z. B. die Attentate in Chicago scharf getadelt, sondern auch zu der Sozialdemokratie wegen ihres antireligiösen Verhaltens eine ablehnende Stellung eingenommen. Die Hauptziele sind neben Erhöhung der Löhne und Herabsetzung der Arbeitszeit insbesondere die Erringung des Achtstundentages, die Errichtung arbeitsstatistischer Aemter, das Verbot der Kinderarbeit und Sicherung gegen gesundheitsschädliche Einflüsse, Einschränkung der Gefängnisarbeit, sowie die Einrichtung von Produktivgenossenschaften und Konsumvereinen. Auf staatlichem Gebiete erstrebt der Bund die Verstaatlichung der Telegraphen und Eisenbahnen, die Einrichtung von Postsparkassen, die Reform des Münzwesens insbesondere durch freie Silberprägung, die Zurückbehaltung der öffentlichen Ländereien für wirkliche Bebauer und die Einführung der progressiven Einkommensteuer. Endlich legt man das Hauptgewicht auf die Einschränkung der Einwanderung, da diese ein Ueberangebot von Arbeitskräften erzeugt. Die wirtschaftlichen Ziele sucht man in erster Linie durch Selbsthülfe, insbesondere auf friedlichem Wege durch Verhandlungen mit den Unternehmern und Schiedsgerichte zu erreichen, scheut aber auch vor Arbeitseinstellungen nicht zurück, wie denn große Streiks seitens des Bundes durchgeführt sind. Soweit auf diesem Wege Abhülfe nicht zu erreichen ist, verlangt man das Eingreifen der staatlichen Gesetzgebung ohne scharf ausgesprochenes Prinzip. In die eigentliche Politik hat man, abgesehen von der 1886 bei den New-Yorker Gemeindewahlen dem bekannten Bodenreformer Henry George gewährten Unterstützung, sich nur insoweit eingemischt, als man bei den Wahlen die Kandidaten zu gewissen Zusagen zu bestimmen suchte; der Wunsch, auf Schaffung einer selbständigen Arbeiterpartei neben Republikanern und Demokraten hinzuwirken, ist allerdings seit Jahren laut geworden, bisher aber ohne Erfolg geblieben.

Für die Organisation des Bundes bilden die Grundlage die local assemblies, Ortsvereine, in denen die Mitglieder ohne Unterschied der Rasse, der Religion und des Berufes vereinigt sind, nur in größeren Städten nimmt man diese Unterschiede zur Unterlage für Sondergruppen. Meist sind Frauen den allgemeinen Vereinen zugeteilt, doch giebt es einige Ortsvereine, die nur aus Frauen bestehen. Die Ortsvereine werden zu Bezirksverbänden (district assemblies) vereinigt, über denen die General Assembly steht, die jährlich zusammentritt und die oberste Instanz bildet. Sie wählt den Großmeister (Grand Master Workman), der sehr weitgehende Befugnisse besitzt, jedoch von einem Aufsichtsrate aus 5 Mitgliedern kontrolliert wird.

Großmeister war von 1869 bis 1879 der Begründer des Ordens, Stevens, der dann durch Powderley ersetzt wurde; der letztere ist ebenso, wie sein Vorgänger, aus den niedrigsten Verhältnissen hervorgegangen und hat neben einem außerordentlichen Organisationstalente eine große Mäßigung insbesondere in den Verhandlungen mit den Unternehmern bewiesen. Auf dem Kongresse in Philadelphia 1893 wurde er wegen des zurückgegangenen Einflusses des Ordens und der unzweckmäßigen Verwendung der Gelder lebhaft angegriffen und legte, nachdem er nur mit geringer Mehrheit wiedergewählt war, sein Amt nieder. Sein Nachfolger wurde R. Sovereign, ein Mann, der zuerst cowboy, dann Steinhauer und endlich Journalist gewesen war, auch bereits in der Politik eine Rolle gespielt hatte und dem Orden seit 1887 angehörte. Seine Wahl bedeutete den Sieg der westlichen über die bis dahin herrschend gewesene östliche Gruppe, hat aber eine Verschiebung der allgemeinen Richtung innerhalb des Bundes nicht zur Folge gehabt.

Der äußere Entwickelungsgang drückt sich aus in der Zahl der Mitglieder. Dieselbe hatte in den ersten Jahren nach der Gründung schon einmal 80000 betragen, war aber 1878 auf 12000 zurückgegangen, 1883 betrug sie 52000, 1884 71000, 1885 111000, Anfang 1886 etwa 200000 und am 1. Juli 1886 sogar 752430; schon am 1. Juli 1887 war sie wieder auf 585127 und am 1. Juli 1888 aus 425038 zurückgegangen. Auf der Nationalkonvention (Generalversammlung) in St. Louis 1892 waren angeblich 241000, in Philadelphia 1893 nur noch 212000 Arbeiter vertreten und in New-Orleans im November 1894 wurde nur erwähnt, daß der Bestand an Mitgliedern noch weiter zurückgegangen sei. Später scheint wieder ein Aufschwung eingetreten zu sein, denn für 1897 wird die Mitgliederzahl auf 325000 angegeben[61].

Der Orden hat einen ausgesprochen amerikanischen Karakter. Aus diesem erklärt sich auch seine Abneigung gegen die Einflüsse der deutschen Sozialdemokratie, denn er fordert von seinen Mitgliedern, daß sie die aus ihrer früheren Heimat mitgebrachten Anschauungen und Besonderheiten völlig aufgeben und sich ganz als Amerikaner fühlen. Allerdings hat er auch außerhalb Amerikas, insbesondere in England und Belgien[62], Vereine zu gründen versucht, aber doch nur mit ziemlich geringem Erfolge. Dadurch, daß er keinen Unterschied zwischen gelernten und ungelernten Arbeitern macht, ja sich hauptsächlich auf die letztern stützt, erhält er ein gewisses anti-aristokratisches Gepräge.

Die staatssozialistischen Neigungen, die sich eine Zeit lang stark geltend machten, sind auch in neuerer Zeit mehr zurückgetreten, nachdem man die Erfahrung gemacht hat, daß die im Parlament durchgesetzten arbeiterfreundlichen Gesetze, insbesondere das Gesetz über den achtstündigen Arbeitstag für Regierungsarbeiter lediglich auf dem Papiere stehen geblieben und von den Behörden nicht befolgt sind, so daß man jetzt von der Stärkung der eigenen wirtschaftlichen Kraft der Verbände sich mehr Erfolg verspricht, als von der Gesetzgebung. Doch haben die großen Ausstände der letzten Jahre, der Minenarbeiter in Idaho und Tennessee, der Eisenbahnarbeiter in Buffalo, der Eisen- und Stahlarbeiter der Carnegie'schen Werke in Homestead und endlich der große Pulman-Streik bewiesen, daß auch hier die Macht des großen Kapitals überwiegt.

Bildet der hervorgehobene Umstand, daß der Orden der Arbeitsritter eine Sonderung der Arbeiter nach Berufen nicht zuläßt, den Grund, weshalb er als Gewerkverein im engeren Sinn nicht zu betrachten ist, so trägt dagegen der zweite große Verband durchaus diesen Karakter. Es ist das die American Federation of Labour.

Im Jahre 1881 hatten mehrere große Gewerkschaften in Pittsburg unter dem Namen „Federation of organised Trades and Labor Unions“ einen allgemeinen nationalen Verband gegründet, der auf jährlichen Kongressen zu den die Arbeiter betreffenden gesetzlichen Einrichtungen Stellung nehmen wollte. Der Verband stand den sozialistischen Ideen ziemlich ablehnend gegenüber, und auf den Kongressen in Pittsburg 1881 und Cleveland 1882 wurden die Anträge, die Verstaatlichung des Grund und Bodens in das Programm aufzunehmen, mit großer Mehrheit verworfen. Erst 1883 auf dem III. Kongreß in New York wurde die Forderung der Ueberführung der Eisenbahnen und Telegraphen in das Eigentum des Staates zugestanden.

Auf dem im Oktober 1884 in Chicago abgehaltenen IV. Kongresse beschloß man, für die Erringung des Achtstundentages und die Feier des 1. Mai einzutreten, wiederholte auch diesen Beschluß auf dem V. Kongresse in Washington im Dezember 1885, erzielte aber wenig praktische Erfolge. Auf dem VI. Kongresse in Columbus im Dezember 1886 änderte der Verband seinen Namen und bezeichnet sich seitdem als „American Federation of Labor“.

Der Grundkarakter ist durchaus derjenige eines gewerkschaftlichen Zentralverbandes, der sich aus einer Reihe einzelner nach Berufen getrennter Vereine zusammensetzt. Zweck des Bundes ist die Weckung des Klassen- und Solidaritätsgefühls der Arbeiter. Das nächste Ziel bildet die Durchführung des Achtstundentages. Der Politik steht man sehr kühl gegenüber, und der langjährige Präsident Samuel Gompers, der sich vom einfachen Zigarrenarbeiter zu seiner jetzigen einflußreichen Stellung emporgearbeitet hat, gilt den deutschen Sozialdemokraten geradezu als der Typus eines „Nur-Gewerkschaftlers“, gegen den man die schärfsten Angriffe richtet. Neben dem Präsidenten, der weitgehende Machtvollkommenheit besitzt, besteht ein Exekutivausschuß aus vier Mitgliedern. Bei kleinen Streiks, die nicht über 5 Wochen dauern, erfolgt die Bewilligung der Unterstützung durch den Präsidenten, in anderen Fällen findet Urabstimmung unter sämtlichen zum Bunde gehörigen Vereinen statt. Das Organ des Bundes ist der seit März 1894 erscheinende „American Federationist“.

In neuester Zeit haben hinsichtlich der Stellung zum Sozialismus heftige Kämpfe stattgefunden. Schon auf dem im Dezember 1892 in Philadelphia abgehaltenen Kongresse neigte etwa ¼ der Abgeordneten nach dieser Richtung, insbesondere hinsichtlich einer von den bestehenden Parteien unabhängigen Arbeiterpolitik und der Verstaatlichung der Produktionsmittel. Die Mehrheit jedoch beschränkte diese Forderung auf die Verkehrsmittel und erklärte die Bildung einer selbständigen Arbeiterpartei solange für aussichtslos, wie die Arbeiter nicht in wesentlich größerem Umfange an den Organisationen sich beteiligten.

Auf dem Kongresse in Chicago im Dezember 1893 setzte sich dieser Kampf fort, indem der Sozialist Morgan einen Antrag einbrachte, der eine unabhängige Arbeiterpolitik verlangte und folgende Einzelforderungen aufstellte: 1. Schulzwang; 2. direkte Gesetzgebung[63]; 3. gesetzlicher achtstündiger Arbeitstag; 4. Sanitäre Inspektion für Fabriken, Bergwerke und Arbeiterwohnhäuser; 5. Haftpflichtgesetz; 6. Abschaffung des Kontraktsystems bei öffentlichen Arbeiten; 7. Beseitigung des Schwitzsystems; 8. Uebernahme der Straßenbahnen, Gasanstalten und elektrischen Anlagen durch die Stadt; 9. Verstaatlichung der Telegraphen, Telephone, Eisenbahnen und Bergwerke; 10. Verstaatlichung aller Produktionsmittel; 11. Einführung des Referendums für die gesamte Gesetzgebung. Der Kongreß lehnte es jedoch ob, zu diesen Forderungen Stellung zu nehmen, indem er sie lediglich den Arbeiterverbänden zur Erwägung überwies mit dem Ersuchen, ihre Vertreter zur nächsten Jahreskonvention über die aufgeworfenen Fragen zu instruieren.

Dieser nächste Kongreß, der am 12. Dezember 1894 in Denver stattfand, entschied gegen die Sozialisten. Zunächst wurde die Forderung einer unabhängigen Arbeiterpolitik verworfen. Dann wurden die mitgeteilten Punkte 1–9, 11 angenommen, Ziffer 10 dagegen abgelehnt. Endlich wurden bei der Gesamtabstimmung für das so geschaffene Programm nur 735, dagegen aber 1173 Stimmen abgegeben, so daß es verworfen war, wobei die Sozialisten sich der Abstimmung enthielten.

Auf diesem Kongresse, bei dem als Vertreter der englischen trade unions John Burns und David Holmes anwesend waren, wurde übrigens der Sitz des Verbandes von New York nach Indianapolis verlegt und ebenso an Stelle von Gompers zum Präsidenten Mac Bride gewählt, eine Wahl, die nicht eine prinzipielle Aenderung der Haltung, sondern nur den Sieg des Westens über den Osten bedeutete. Bride war früher Kohlengräber und wurde dann zum statistischen Beamten des Staates Ohio berufen; er ist ebenso wie sein Vorgänger Gegner des Sozialismus und wird sogar als noch weiter rechts stehend betrachtet. Uebrigens wurde schon nach zwei Jahren Gompers mit großer Mehrheit wiedergewählt und ist seitdem Präsident geblieben.

Der letzte (XVI.) Kongreß hat vom 12. bis 21. Dezember 1897 in Nashville stattgefunden unter Beteiligung von 97 Abgeordneten als Vertreter von 74 Organisationen. Auch die englischen trade unions hatten zwei Vertreter gesandt. Nach dem Jahresberichte hatte die Einnahme sich auf 18639, die Ausgabe auf 10113 Dollars belaufen; der Vermögensbestand betrug 4168 Dollars.

Die aufgestellten Forderungen waren: Allgemeine Schulpflicht, Beschränkung der Kinderarbeit, direkte Gesetzgebung des Volkes durch das Referendum und Initiativbegehren, sanitäre Beaufsichtigung der Betriebsstätten, Haftpflicht der Unternehmer bei Gesundheitsschädigungen und Tötungen der Arbeiter, Abschaffung des Schwitzsystems, Aufhebung der Verschwörungsgesetze, städtische Verwaltung aller öffentlichen Unternehmungen, Beseitigung des Banknotenmonopols, Errichtung eines Arbeitsamtes, die Schaffung von Postsparkassen, Beschränkung der Einwanderung durch Festsetzung eines Bildungsminimums, die Einführung eines gesetzlichen Achtstundentages, für die sich die Mehrheit erklärte. Auch forderte man, daß die Regierung ihre Kriegsschiffe nicht Unternehmern in Auftrag geben, sondern auf eignen Werften bauen solle und erklärte sich für den Uebergang aller dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalten, insbesondere der Telegraphen, in das Eigentum des Staates. Zu dem vorgeschlagenen Gesetze über die trusts nahm man im allgemeinen eine zustimmende Haltung ein, wollte aber auch gegen dessen Anwendung auf die Gewerkschaften geschützt sein. Für einige Streiks, so auch für den der englischen Maschinenbauer, wurden Unterstützungen bewilligt. Auch Fragen der Politik wurden behandelt. So erklärte man sich mit der Anerkennung der Aufständischen auf Cuba als kriegführender Macht einverstanden, mißbilligte aber die beabsichtigte Erwerbung von Hawaii. Zur Vorbereitung der nächsten Parlamentswahlen wurde eine besondere Konferenz ins Auge gefaßt. Der Bund will künftig das Hauptgewicht auf die Bildung von Vereinen ungelernter Arbeiter legen. Gompers wurde mit 1858 Stimmen gegen 407, die auf den Sozialisten Kraft fielen, als Präsident wiedergewählt.

Den Gesamtkarakter des Kongresses bezeichnet ein Bericht in dem „American Federationist“, dem Organ des Bundes[64], dahin: „Während der ganzen Zusammenkunft beschränkten sich die Abgeordneten durchaus auf praktische Fragen, welche den Arbeiter unmittelbar angehen. Sehr wenig sozialistische Gesinnung wurde entfaltet. Nur sieben Abgeordnete können als Mitglieder der sozialistischen Arbeiterpartei angesehen werden.“

Der Mitgliederbestand des Bundes hat sehr geschwankt. Auf dem Kongreß in Washington 1882 wurden 280000, in Columbus 1886 316469, in Boston 1889 549641 Mitglieder gezählt. Im Jahre 1890/91 soll diese Zahl sogar auf 675117 in 60 Gewerkschaftsverbänden gestiegen sein, doch wurden auf dem Kongreß in Philadelphia 1892 nur 17 Verbände mit 229800 Mitgliedern gezählt, die durch 89 Abgeordnete vertreten waren. In der noch zu erwähnenden Statistik der New Yorker Volkszeitung wird die Mitgliederzahl auf 350000 angegeben. Auf dem Kongreß in Nashville 1897 wurde mitgeteilt, daß dem Bunde im letzten Jahre 18 Zentralverbände, 189 Ortsvereine und 8 Nationalverbände mit insgesamt 34000 Mitgliedern beigetreten waren, doch wurde der Gesamtbestand nicht angegeben.

Die American Federation of Labor steht zu dem Orden der Arbeiterritter in einem gewissen Konkurrenzverhältnisse, huldigt auch, wie erwähnt, zum Teil anderen Ansichten, insbesondere ist der Orden streng zentralistisch, während der Bund seinen einzelnen Unterverbänden weitgehende Selbständigkeit gewährt. In dieser Beziehung steht zwischen ihnen gewissermaßen in der Mitte der erst in den letzten Jahren begründete Zentralverband der Eisenbahnangestellten, die American Railway Union. Die Eisenbahnarbeiter hatten bis dahin eine große Menge von Vereinen, die aber alle auf kleine Bezirke beschränkt waren und sich nicht allein gegenseitig nicht unterstützten, sondern häufig gegeneinander auftraten. Erst 1893 gelang es dem früheren Lokomotivheizer, späteren Stadtschreiber Eugen Debbs, der bis dahin Sekretär des Heizerverbandes und später Redakteur des Fachorganes war, in dem neuen Verbande eine Verbindung zu schaffen, die sich zu erheblicher Bedeutung entwickelt hat. Allerdings fand Debbs bei den bestehenden Vereinen den schärfsten Widerstand, doch gelang es ihm, eine Menge bisher noch nicht organisierter Eisenbahnarbeiter insbesondere aus dem Westen zu Vereinen zusammenzuschließen, die seinem Verbande beitraten. Er suchte zwischen diesen und den Einzelvereinen dadurch ein festes Band herzustellen, daß die Mitglieder der letzteren zugleich einem Ortsvereine des Gesamtverbandes angehören mußten.

Der Standpunkt der Railway Union ist am besten zu ersehen aus der von Debbs bei deren Gründung abgegebenen Erklärung, in der es heißt:

„Der Hauptpunkt der Organisation ist der Schutz der Mitglieder hinsichtlich ihres Lohnes und ihrer Rechte. Die Eisenbahnbediensteten können ein Mitbestimmungsrecht für den Lohnsatz und die Arbeitsbedingungen beanspruchen. Genügender Lohn und angemessene Behandlung müssen die Gegenleistung für erfolgreiche treue Dienste bilden. So werden wir zu harmonischen Beziehungen und befriedigenden Ergebnissen gelangen. Der neue Bund wird konservativen Grundsätzen huldigen. Auch dem geringsten Mitgliede wird bei gerechten Forderungen der Beistand nicht versagt werden, aber auf der anderen Seite sollen keine maßlosen Forderungen, keine unberechtigten Beschwerden Unterstützung finden. Nach gründlicher Organisation jedes Dienstzweiges bei gebührender Berücksichtigung jedes Rechtes kann man zuversichtlich hoffen, daß alle Differenzen zu befriedigender Erledigung kommen, daß harmonische Beziehungen hergestellt werden, daß der Dienst unberechenbar besser wird, daß die Notwendigkeit für Ausstände und Sperren, Verrufserklärungen und schwarze Listen, die beiden Teilen gleich verderblich sind und für die allgemeine Wohlfahrt eine beständige Drohung bilden, ganz und für immer wegfällt“.

Die Gesamthaltung des Bundes ist hiernach als eine antisozialistische zu bezeichnen. Allerdings verfolgt er im Gegensatze zu den älteren Vereinen, die nur gelernte Arbeiter aufnehmen und deshalb einen aristokratischen Karakter tragen, eine fortschrittliche Politik; Debbs selbst gehört zu der Partei der Demokraten. Aber der Sozialismus hat von ihm keine Förderung zu erwarten; ebenso gilt er als ein Mann, der dem in Amerika allmächtigen Einflusse des Dollars nicht unterliegt.

Ueber den Mitgliederbestand liegen nur Zahlen aus dem Jahre 1894 vor. Danach zählte die Union im April 1894 80000 Angehörige, während auf der ersten Generalversammlung Mitte Juni 1894 425 Vereine mit 125000 Mitgliedern vertreten waren.

Obgleich hiernach kollektivistische Anschauungen zum Teil in die angeführten großen Verbände Einzug gehalten haben, so stehen diese doch dem Sozialismus in der Form der Sozialdemokratie durchaus ablehnend gegenüber; insbesondere ist es karakteristisch, daß die genannten Führer streng religiös sind und zugleich dem Templerenztum zuneigen. Es wird hier also der Beweis geliefert, daß eine in ihrer Gegnerschaft gegen den Kapitalismus durchaus entschieden vorgehende Arbeiterorganisation nicht entfernt Veranlassung hat, gleichzeitig materialistischen Grundsätzen zu huldigen.

In neuester Zeit hat übrigens auch die sozialdemokratische Bewegung wieder einen gewissen Aufschwung genommen und zugleich ihr Interesse den Gewerkschaften in höherem Grade zugewandt. Es ist ihren Anhängern gelungen, im November 1895 einen neuen gewerkschaftlichen Zentralverband unter dem Namen „Socialist Trade and Labor Alliance« ins Leben zu rufen, der vom 29. Juni bis 2. Juli 1896 in New York seine erste Hauptversammlung abhielt. Schon der Name bezeichnet die sozialistische Richtung, wie denn auch das Programm als Zweck angiebt, den bestehenden Gewerkschaftsorganisationen und ihren teils trägen, teils korrumpierten, teils bewußt reaktionären Elementen eine Gewerkschaftsorganisation gegenüberzustellen, die es sich zur Aufgabe macht, die Interessen der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter nicht nur nach der ökonomischen, sondern auch nach der politischen Seite hin zu wahren“. In der Versammlung waren 64 Lokal- und 7 Distriktsorganisationen, sowie einige gewerkschaftliche Nationalverbände durch 75 Abgeordnete vertreten.

Außer den bisher behandelten großen Verbänden bestehen noch eine ganze Anzahl von Einzelgewerkschaften, die ihnen teils angehören, teils ihnen fern stehen. Dieselben bezeichnen sich, wenn sie auf die Vereinigten Staaten beschränkt sind, als nationale, wenn sie dagegen auch Mitglieder in Canada oder Mexiko haben, als internationale Vereine. Die wichtigsten sind die Eisengießer, die Eisen- und Stahlarbeiter, die Zigarrenarbeiter, die Möbelarbeiter, die Hafenarbeiter, die Granithauer; unter den Buchdruckern bestehen zwei Vereine, nämlich einerseits der deutsch-amerikanische Typographenbund und andererseits die International typographical union. Meist giebt es auch in den größeren Städten lokale Verbände der am Orte bestehenden Gewerkschaften, die häufig in deren Selbstbestimmung tief eingreifende Befugnisse haben. Ebenso haben sich zuweilen die local assemblies der einzelnen Staaten zu Verbänden zusammengeschlossen, so in New York, New Jersey, Pennsylvania, Ohio, Illinois, Maryland, Missouri, Michigan und Wisconsin.

Der Versuch, eine Zusammenfassung aller Gewerkschaften nach dem Vorbilde der englischen trade unions-Kongresse mit ihren eigenem parlamentarischen Komitee ins Leben zu rufen, ist 1881 unternommen durch einen nationalen Gewerkschaftskongreß, der in Pittsburg tagte und auf dem die „Federation of organised Trades and Labor Unions of the United States and Canada“ mit einem „Legislative committee“ aus 5 Personen gegründet wurde. Aber obgleich einige Jahresversammlungen abgehalten wurden — auf derjenigen in Chicago im Oktober 1884 waren 400000 Arbeiter durch 200 Abgesandte vertreten — hat es die Organisation doch niemals zu wirklicher Bedeutung gebracht.

Hinsichtlich der Statistik der gesamten amerikanischen Arbeiterbewegung ist man auf private Angaben angewiesen, die um so weniger zuverlässig sind, als viele Vereine ihre Mitgliederzahlen absichtlich geheim halten. Aus älterer Zeit ist eine von der American Review für den 1. Januar 1885 veranstaltete Erhebung vorhanden, nach der es damals 26 nationale und 15 internationale Gewerkschaften mit zusammen 434550 Mitgliedern gab; doch waren dabei viele örtliche Vereinigungen nicht mitgerechnet. Eine neuere Statistik hat die New Yorker Volkszeitung veranstaltet und in ihrem Blatte vom 27. August 1892 veröffentlicht. Danach betrug die Mitgliederzahl:

1. bei den Knights of Labor 205000,

2. bei der American Federation of Labor 350000.

3. Eine Anzahl von Vereinen, die den beiden Verbänden sich nicht angeschlossen hatten, umfaßte 266871 Personen. Dazu gehörten: die International Bricklayers and Stonemasons Union mit 35000, die Brotherhood of Locomotive Engineers mit 31000, die Brotherhood of Locomotive Firemen mit 25071, die Brotherhood of Railroad Trainmen mit 23500, der Order of Railway Telegraphers mit 22506, die Granite Cutters National Union mit 20000, die Operative Plasters International Union mit 14000, die Musicians National League mit 11000, der Order of Railroad Conductors mit 10000, die National Association of Machinists mit 10000, die Brotherhood of Railroad Carmen mit 10000 Mitgliedern.

Ein Teil der hier aufgeführten Vereinigungen hat sich später der American Railway Union angeschlossen.

4. Außer diesen Gruppen zählt die Erhebung noch 14 Vereine, von denen nicht ermittelt ist, ob sie der Federation angehören, mit 55000 Mitgliedern und schätzt, daß in nicht bekannt gewordenen Vereinen, insbesondere Geheimbünden, noch etwa 50000 Arbeiter gesammelt sind.

Hiernach ergiebt sich eine Gesamtzahl von 926900 oder, da viele Doppelzählungen vorzuliegen scheinen, von rund etwa 825000 organisierten Arbeitern, was etwa 30 % der in der Industrie, im Handwerk und im Bergbau beschäftigten Personen und 10 % der gesamten Arbeiterbevölkerung entspricht.

Nach einer Uebersicht des American Federationist, des Organes der American Federation of Labor, gab es Ende 1898 in den Vereinigten Staaten rund eine Million gewerkschaftlich organisierte Arbeiter, von denen etwa 60 % der Federation of Labor, 10 % den Verbänden der Eisenbahnangestellten und 10 % den lokalen Bauarbeitervereinen angehörten.

Diese Zahlen sind zusammengetragen aus den Berichten der Behörden für Arbeitsstatistik und den Berichten der verschiedenen Landes- und Ortsgewerkschaften und Arbeiterverbände.

Nach der letzten Volkszählung giebt es in den Vereinigten Staaten 22000000 Personen, welche in Erwerbsverhältnissen stehen. Hiervon sind 4000000 weibliche Personen, 7000000 Landarbeiter, gelernte Handwerker, Bank- und Handlungsgehülfen, 2000000 Arbeiter, welche kein Gewerbe erlernt haben und 2000000 Dienstboten und Personen in ähnlichen Stellungen, welche sich zu gewerkschaftlicher Organisation nicht eignen. Von den übrigen 5000000 sind vielleicht 500000 Arbeitgeber und wenigstens 2000000 leben in Landstädten und in den dünnbevölkerten Distrikten des südlichen und westlichen Gebietes, außerhalb der Mittelpunkte der gewerblichen Betriebe, des Bergbaues und anderer Industriegebiete, welche das Feld für Arbeiterverbände darbieten. Hiernach verbleiben ungefähr 2500000, welche die Gewerbe und die Gebiete umfassen, in welchen die Gewerkschaften ihre Thätigkeit entfalten.

In manchen Bezirken sind fast alle Arbeiter organisiert. Die meisten Gewerkschaften haben Unterstützungskassen. Der Buchdruckerverband verausgabt für Unterstützungszwecke jährlich etwa 1400000 Mk.; der Zigarrenarbeiterverband zahlte 1893 für Arbeitslose 356000 Mk. Die Lokomotivführer gaben in den letzten 15 Jahren durchschnittlich jährlich 700000 Mk. für Sterbegeld, die Heizer 600000 Mk. Die Gesamtausgabe dieser vier größten Verbände, die zusammen etwa 120000 Mitglieder haben, beträgt jährlich rund vier Millionen Mark für Unterstützungen.

Fußnoten:

[58] Vgl. H. W. Farnam: Die amerikanischen Gewerkvereine, Leipzig 1879. Sartorius v. Waltershausen: Die nordamerikanischen Gewerkschaften unter dem Einflusse der fortschreitenden Produktionstechnik, Berlin 1886. Derselbe: Der moderne Sozialismus in den Vereinigten Staaten von Amerika, Berlin 1890. W. T. Stead: Der Krieg zwischen Arbeit und Kapital in den Vereinigten Staaten, deutsch von M. Pannwitz, 1894. Stevens: Die Gewerkvereine der Vereinigten Staaten in Braun, Archiv für sozial. Gesetzgebung, Bd. XII. S. 695 ff.

[59] Mit Recht weist S. v. Waltershausen: Die n. a. Gewerkschaften, S. 28, darauf hin, daß der erste Versuch zur Bildung einer allgemeinen Arbeiterpartei sich abweichend von Deutschland nicht auf politischer, sondern auf wirtschaftlicher Unterlage vollzogen habe.

[60] Vgl. unten S....

[61] Bei W. T. Stead a. a. O., S. 113.

[62] Vergl. oben S....

[63] Es ist nicht recht verständlich, was damit gemeint ist, denn die Forderung dahin zu verstehen, daß die Gesetze nicht von Vertretungskörpern endgültig gemacht, sondern dem Volke selbst zur Urabstimmung unterbreitet werden, scheint nicht angängig, da dies schon unter Ziffer 11 (Referendum) ausgesprochen ist.

[64] Der Bericht ist in Nr. 7 des Korrespondenzblattes der Generalkommission für die Gewerkschaften Deutschlands vom 14. Februar 1898 abgedruckt.

X. Australien[65].

Australien ist das Land, dessen soziale Verhältnisse man bei uns am wenigsten kennt, die aber dieser Kenntnis am meisten wert sind, nähern dieselben sich doch mehr, als die irgend eines anderen Landes denjenigen Zuständen, die wir als das letzte Ziel der sozialen Entwickelung, als das durch den Jammer und Kummer, durch den Hader und Streit unserer heutigen Uebergangsverhältnisse wie ein trostreiches Licht hindurchschimmernde Ideal befriedigender Ausgleichung der Gegensätze betrachten müssen. Nirgend hat der Arbeiterstand und damit die Masse der Bevölkerung eine so hohe Stufe der materiellen und ideellen Lebenshaltung erreicht, nirgend findet ein so günstiges Verhältnis zwischen Produktion und Konsumtion, eine so weitgehende Verwertung der vorhandenen Arbeitskraft und eine so geringe Arbeitslosigkeit statt, wie in Australien. Eine nähere Beschäftigung mit den dortigen Verhältnissen ist deshalb allen, die sich mit sozialen Fragen beschäftigen, auf das nachdrücklichste zu empfehlen.

Australien verdankt diese glücklichen Zustände in erster Linie der Entwicklung seines Gewerkschaftswesens. Allerdings kommt ihm dabei zustatten, daß ihm aus Europa im allgemeinen ein gutes Arbeitermaterial zufließt; auch hat man sich im Interesse der nationalen Arbeit zu hohen Schutzzöllen entschlossen, aber das Wesentliche ist doch, daß man in der eignen Bevölkerung sich einen kaufkräftigen Abnehmer, einen wertvollen inneren Markt geschaffen hat. Die Löhne der australischen Arbeiter übersteigen die amerikanischen, die ihrerseits die englischen weit hinter sich zurücklassen, von den deutschen gar nicht zu reden. Sätze von 10–12 Mark nach unserm Gelde bilden die Regel für ungelernte Arbeit; für gelernte steigen sie auf 30–35 Mk. Daneben ist die Arbeitszeit fast ausnahmslos auf acht Stunden herabgesetzt, und die gewonnene Muße wird von den Arbeitern benutzt, um sich auf eine Stufe der Bildung zu bringen, die uns unglaublich erscheint. Eine natürliche Folge dieser günstigen Verhältnisse ist es, daß sozialistische Ideen bis jetzt in Australien nirgends Boden gefunden haben, selbst Eingriffe der Gesetzgebung, die uns durchaus berechtigt erscheinen, wie z. B. die Schaffung staatlicher Schiedsgerichte für gewerbliche Streitigkeiten, finden keinen Beifall, da man vorzieht, den Ausgleich durch freie Verhandlungen und nötigenfalls freiwillige Einsetzung einer Schiedsinstanz herbeizuführen. Es ist deshalb völlig begreiflich, daß insbesondere der bekannte englische Politiker Sir Charles Dilke, der den australischen Arbeiterverhältnissen eingehende Studien gewidmet hat, sich gewissermaßen zum Apostel derselben aufgeworfen hat und mit Feuereifer dafür eintritt, dem dort gegebenen Vorbilde nachzueifern. Daß auch in Australien noch nicht das Ideal selbst erreicht ist, daß auch dort noch menschliche Leidenschaften sich häßlich geltend machen und Streitigkeiten selbst größeren Umfanges zwischen Arbeitern und Arbeitgebern nicht zu vermeiden sind, hat insbesondere der große, von den Wollscherern ausgegangene, dann aber allgemein gewordene Streik vom Jahre 1890 bewiesen, der infolge der Ueberspannung der Forderungen, insbesondere des verlangten Ausschlusses aller nicht den G.-V. angehörenden Arbeiter von der Beschäftigung, für die G.-V. ungünstig auslief, indem die öffentliche Meinung sich gegen die Streikenden erklärte. Aber selbst dieses Ereignis hat die sozialen Verhältnisse nicht dauernd zu schädigen und eine Strömung gegen die private Form der Produktion und das Lohnsystem nicht ins Leben zu rufen vermocht.

Gerade der Kampf um den Achtstundentag hat den Ausgangspunkt für die australische Gewerkschaftsbewegung gebildet, er steht noch heute in dem Maße im Vordergrunde, daß keine Arbeitergruppe als G.-V. anerkannt wird, die nicht dieses Ziel errungen hat. Die ersten, die in den Kampf eintraten, waren die Bauhandwerker, die 1856 einen G.-V. bildeten und ohne nennenswerten Widerstand der Arbeitgeber den Achtstundentag durchsetzten. Der Tag, an welchem dies geschah, der 23. April, wird als sog. demonstration day jährlich als allgemeiner Festtag der gesamten Arbeiterschaft Australiens mit großem Pomp gefeiert, wobei sich nicht nur die höchsten Spitzen der Behörden und der Statthalter, sondern auch die Vertreter der G.-V. der Arbeitgeber beteiligen. Auf die Bauhandwerker folgten bald die Maschinenbauer, die Eisengießer und die Schiffbauer. Nach einem Rückschlage, den die Bewegung im Anfange der 60er Jahre durch das massenhafte Rückströmen der Goldwäscher von den erschöpften Goldfeldern des Innern erlitt, beginnt seit 1869 die Ausdehnung auf alle Arbeiterklassen, so daß heute über 60 G.-V. in dem Ausschusse vertreten und eigentlich nur noch die Textilarbeiter von der Organisation ausgeschlossen sind; selbst einige Zweige der weiblichen Arbeiter sind bereits angegliedert.

Der statutenmäßige Zweck aller G.-V. ist Verteidigung der Rechte der Arbeit, insbesondere neben der Aufrechterhaltung des Achtstundentages die Erlangung günstiger Lohnbedingungen, aber dies alles unter möglichster Vermeidung von Streiks durch Beförderung des guten Einvernehmens mit den Arbeitgebern.

So bezeichnen z. B. die Statuten des Vereins der Wollscherer dessen Ziele, wie folgt: „Verteidigung des Rechts der Arbeit, Verbindung zu gegenseitigem Schutze, Erreichung und Erhaltung einer ausreichenden Lohnhöhe, Beistand in allen Fällen der Unterdrückung, Aufbringung eines Vereinsvermögens, möglichste Verhinderung von Streiks und Beförderung eines guten Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitern, Beilegung von Streitigkeiten durch Einigungsämter, Schiedsgerichte und andere gesetzliche Mittel, Anlegung von Geldern in Unternehmungen, welche von Arbeitern betrieben werden.“

Der größte australische G.-V., die Organisation der vereinigten Bergleute, hat nach dem am 24. Februar 1891 dem Delegiertentage erstatteten Berichte in den 18 Jahren seines Bestehens neben 71293 Pfd. St. für Unfallentschädigung, 13929 Pfd. St. für Sterbegelder und 15329 Pfd. St. für andere Hilfskassenzwecke nur 6614 Pfd. St. für Streiks ausgegeben.

Die Verhandlungen erfolgen zwischen dem Zentralverein der Arbeiter und demjenigen der ebenfalls zu G.-V. organisierten Arbeitgeber. Nirgends in der Welt haben die den englischen trade councils entsprechenden Provinzialausschüsse der G.-V. über ihre Mitglieder eine solche fast schrankenlose Gewalt, wie in Australien. Auch von den Behörden werden sie allgemein als Vertreter der Arbeiter anerkannt. Soll ein Streik durchgeführt werden, so wird von dem Ausschusse zuweilen für ganz fern stehende Arbeiterklassen angeordnet, daß sie ebenfalls die Arbeit niederlegen, und niemals wird solchem Befehle die Folgeleistung versagt. Für die Verhandlungen besteht ein besonderes dem G.-V. gehöriges Gebäude, die Trades Hall. Uebrigens hat man 1887 für Victoria ein festes Schiedsgericht (board of conciliation) errichtet und ist bestrebt, diese Einrichtung allgemein zu machen, auch eine gesetzliche Bestimmung durchzusetzen, daß das Vermögen der Vereine für die Durchführung der getroffenen Entscheidungen in Anspruch genommen werden kann. Ebenso geht man darauf aus, dem Vereine ein gesetzliches Besteuerungsrecht über seine Mitglieder einzuräumen; da sie das Recht der juristischen Persönlichkeit bereits besitzen, so würde das ein weiterer Schritt sein, ihnen öffentlich-rechtliche Gewalt zu verleihen und sie zu staatlichen Faktoren zu erheben. Das Kassenwesen hat man bei vielen G.-V. zurücktreten lassen, da die Mitglieder zugleich Versicherungsgesellschaften (friendly societies) angehören.

Ist in Australien, wie in anderen Ländern, die Gewerkschaftsbewegung zunächst von den gelernten Arbeitern ausgegangen, so haben doch insbesondere seit 1890 auch die ungelernten sich der Organisation zugewandt, und es besteht jetzt ein Zentralverein derselben, die General labor union. Auch die landwirtschaftlichen Arbeiter (bush labourers) und insbesondere die schon genannten Wollscherer, die, über den ganzen Kontinent zerstreut, auch ihre Arbeit in nomadisierender Weise verrichten, haben seit Ende der 80er Jahre die Organisation begonnen. In neuester Zeit ist man bestrebt, an Stelle der kolonialen Ausschüsse eine einheitliche Zentralinstanz aller australischen G.-V. zu setzen, durch die man dann die weitere Forderung durchzusetzen hofft, daß nur Mitglieder von G.-V. beschäftigt werden dürfen. Viel Erfolg haben diese Versuche bisher noch nicht gehabt, denn obgleich 1890 die Australian labour federation gegründet wurde, so hat sie doch eine rechte Bedeutung nicht erlangt, da die an die einzelnen G.-V. zur Genehmigung gesandten Statuten eine ausgesprochene sozialistische Tendenz verfolgten und deshalb wenig Beifall fanden. Im September 1895 haben sich auf einer Konferenz in Sidney die Zentralverbände von Queensland und Neu-Süd-Wales sowie zwei lokale Gewerkschaften Südaustraliens zu einem festen Bunde zusammengeschlossen, der beabsichtigt, die Gesamtvereinigung energisch in die Hand zu nehmen.

Ein Ansatz zu einer gewissen gemeinsamen Organisation ist dadurch gemacht, daß ein Gesetz der Kolonie Victoria vom 28. Juli 1896 den Gouverneur ermächtigt für eine Reihe von Gewerben eine je zur Hälfte aus Arbeitgebern und Arbeitern gebildete Behörde einzusetzen, die das Recht hat, die Mindestsätze an Zeitlohn und Stücklohn zu bestimmen; Uebertretungen sind mit Geldstrafe bis 2000 M. bedroht. Nach dem Berichte des ersten Fabrikinspektors vom 1. Juni 1898 ist von dieser Befugnis u. a. für Bäckerei, Schuhmacherei, Tischlerei und die Gewerbe zur Herstellung von Bekleidungs- und Wäschegegenständen mit befriedigendem Erfolge Gebrauch gemacht.

Statistische Angaben liegen nur hinsichtlich einzelner Vereine vor. So besaß nach dem bereits erwähnten Berichte die Organisation der vereinigten Bergleute im Februar 1891 94 Zweigvereine mit etwa 25000 Mitgliedern, die sich über alle Kolonien verteilten. Die Wollscherer besaßen einen Verein für Südaustralien, Victoria und Neu-Süd-Wales und einen andern für Queensland und Neuseeland, von denen der erstere 25000, der letztere 10000 Mitglieder hat. Insgesamt schätzt man die Zahl der organisierten auf 75% aller Arbeiter.

Ein interessanter gesetzgeberischer Versuch verdient hier kurze Erwähnung, der in der Kolonien Neuseeland gemacht ist. Die in Australien bestehenden glücklichen sozialen Zustände haben sich seit Anfang der 1870er Jahre, seitdem das öffentliche Land, soweit es günstigen Boden hatte, in Privatbesitz übergegangen war, wesentlich verschlechtert, und darunter hatten auch die Gewerkvereine zu leiden, so daß insbesondere im Jahre 1890 nicht allein der große Hafenarbeiterstreik, sondern noch mehrere andere Streiks z. B. der Schafscherer, der Bergleute, der Schuhmacher u. s. w. mit völligen Niederlagen endeten. Versuche gütlicher Beilegung durch freiwillige Einigungsämter und Schiedsgerichte waren regelmäßig an der Weigerung der Unternehmer gescheitert, und nachdem in Süd-Wales eine zur Prüfung dieser Verhältnisse eingesetzte königliche Kommission einen eingehenden Bericht erstattet hatte, brachte die Regierung 1892 einen Gesetzentwurf wegen Bildung von Schiedsgerichten ein, der auch Annahme fand. Aber da man den Gerichten keine Zwangsgewalt beigelegt hatte, so erwies sich das Mittel bald als völlig wirkungslos, und der 1895 unternommene Versuch, die zwangsweise Durchführung der Schiedssprüche zu sichern, scheiterte im Oberhause.

Günstiger verlief die gleiche Angelegenheit in Neuseeland, wo der von der Regierung 1891 vorgelegte Entwurf zum Gesetze erhoben wurde und seitdem in Kraft steht. Nach ihm hat jede Partei, Unternehmer und Gewerkverein, das Recht, bei ausbrechenden Streitigkeiten über das Arbeitsverhältnis die Gegenpartei vor das Bezirksamt (district board) zu laden, wo nach eingehender Untersuchung ein Schiedsspruch erlassen wird. Dieser kann freilich nicht zu zwangsweiser Durchführung gebracht werden, sondern ist nur ein guter Rat, aber sobald er nicht befolgt wird, kann die Entscheidung eines Schiedsgerichtes (court of arbitration) angerufen werden. Dieses besteht aus einem Richter des obersten Gerichtshofes als Vorsitzendem und zwei Beisitzern, von denen der eine von den organisierten Unternehmern und der anderen von dem Verbande der Gewerkvereine gewählt wird. Der Spruch dieses Gerichtshofes, der ebenfalls nach eingehender Sachuntersuchung ergeht, kann, sofern das Gericht selbst es anordnet, zwangsweise durchgeführt werden, indem gegen den Unternehmer oder den Gewerkverein, der sich nicht fügt, Geldstrafen bis zu 500 Pfd. St. verhängt werden.

Gegenstand der Entscheidung sind die Länge der Arbeitszeit, die Feiertage, die Höhe des Lohnes, die Frage des Akkordlohnes, die Zahl der Lehrlinge, das Recht der Unternehmer, nicht organisierte Arbeiter zu beschäftigen oder organisierte auszuschließen, sowie die Pflicht der Arbeiter, Unterstützungskassen beizutreten. Jeder Unternehmer und jeder Gewerkverein kann in dieser Weise vor Gericht gezogen werden.

Bei der Beratung des Gesetzes wurde der naheliegende Einwand geltend gemacht, daß doch der Staat nicht einen Unternehmer zwingen könne, zu Bedingungen, die er für unmöglich erkläre, sein Gewerbe zu betreiben, aber man hielt dem entgegen, daß man ihn auch nur zwinge, falls er die von einer berufenen Instanz als angemessen anerkannten Arbeitsbedingungen nicht annehmen wolle, überhaupt auf einen Betrieb seines Gewerbes zu verzichten. Thatsächlich hat das Gesetz, welches seit 1. Januar 1894 in Kraft ist, bis jetzt zur allgemeinen Zufriedenheit gewirkt, wobei allerdings in Betracht zu ziehen ist, daß die Auswahl der betreffenden Richter mit ganz besonderer Vorsicht geschieht, denn offenbar kommt hier alles darauf an, wie die große in die Hand des Gerichtes gelegte Gewalt in der Praxis gehandhabt wird. Uebrigens ist das Gesetz bis jetzt nur für die organisierten männlichen Arbeiter erlassen und auf die nicht organisierten und die Frauen noch nicht ausgedehnt.

Fußnote:

[65] Eine vorzügliche Darstellung der australischen Arbeiterverhältnisse, insbesondere auch hinsichtlich der Gewerkschaftsentwicklung, bietet G. Ruhland in seinem Aufsatze: Achtstundentag und Fabrikgesetzgebung in Australien, Ztschr. f. d. ges. Staatsw. Jahrg. 47, S. 279 ff. Vgl. außerdem: Charles Dilke in der Révue sociale et politique, Brüssel 1891, Heft 2; H. H. Champion, The crushing defeat of trade unionism in Australia. Nineteenth century, Februar 1891; W. P. Reeves in Braun, Archiv f. soz. Ges., Bd. XI, S. 635 ff.

XI. Deutschland[66].

1. Einleitung.

Die ersten Anfänge einer Gewerkschaftsbewegung in Deutschland finden wir in den Handwerker- und Bildungsvereinen, die insbesondere in den Jahren vor 1848 unter der Leitung von liberalen Politikern entstanden, aber in der Zeit der Reaktion vielfach sich wieder auflösten. Ein Interessen- und Klassengegensatz trat jedoch in diesen Vereinen noch nicht hervor, und in der That war zu einem solchen der Anlaß erst geboten, nachdem die Verdrängung des Kleinbetriebes durch den Großbetrieb, der Handarbeit durch die Maschinenarbeit das frühere Verhältnis des Gesellenstandes als einer Vorstufe des Meisterstandes beseitigt und eine immermehr sich vertiefende Scheidungslinie zwischen Arbeitgeber und Arbeiter gezogen hatte.

Der älteste wirkliche G.-V. in Deutschland ist der im Jahre 1865 von Fritzsche gegründete deutsche Tabakarbeiterverein und der im folgenden Jahre ins Leben gerufene Verband der deutschen Buchdrucker. Der letztere verdient unser besonderes Interesse dadurch, daß er sich bis auf die allerneueste Zeit von politischen Einflüssen völlig fern gehalten hat und aus diesem Grunde das treueste Bild eines wirklichen G.-V. bietet. Wir wollen uns deshalb mit ihm demnächst noch eingehender beschäftigen. Das Gleiche gilt von einer Reihe anderer in neuester Zeit begründeter Organisationen, insbesondere den christlichen Vereinigungen aller Art. Im übrigen ist die deutsche Gewerkschaftsbewegung teils ausgesprochenermaßen, teils wenigstens thatsächlich unter Anlehnung an politische Parteien erwachsen und zwar aus einer doppelten Wurzel.

Der äußere Anstoß wurde gegeben durch Berichte, welche Max Hirsch im Sommer 1868 in Briefen aus England über die dortigen G.-V. in der „Berliner Volkszeitung“ veröffentlichte, und in denen er das englische Vorbild zur Nachahmung empfahl. Nach seiner eigenen Angabe hatte er die Reise nach England unternommen, um sich über die dortigen sozialen Verhältnisse, insbesondere über das Genossenschaftswesen zu unterrichten und hatte dort die ihm vorher kaum bekannten G.-V. kennen gelernt. Ob dieselben den Führern der jungen sozialdemokratischen Bewegung bekannt gewesen sind, oder ob diese erst aus den Hirsch'schen Berichten ihre Anregung erhalten haben, mag dahingestellt bleiben, jedenfalls griff der damalige Präsident des von Lassalle gestifteten „Allgemeinen deutschen Arbeitervereins“, v. Schweitzer, in Gemeinschaft mit Fritzsche, dem Gründer des „Deutschen Tabakarbeitervereins“, den Gedanken lebhaft auf und beantragte am 23. August 1868 bei der in Hamburg tagenden Generalversammlung seines Vereins, daß man seitens desselben mit der Gründung von Gewerkschaften vorgehen solle. Er fand jedoch hier den entschiedensten Widerspruch und erlangte schließlich nur, daß man erklärte, nichts dagegen einwenden zu wollen, wenn er und Fritzsche persönlich, oder ganz unabhängig von dem Vereine, die Sache in die Hand nähmen. Daraufhin beriefen beide auf den 26. September 1868 einen deutschen Arbeiterkongreß nach Berlin „zur Begründung allgemeiner, nach den verschiedenen Berufsarten gegliederter Gewerkschaften“.

Max Hirsch, der inzwischen von England zurückgekehrt war und unter den Berliner Arbeitern insbesondere durch die Maschinenbauer eine starke Stütze hatte, versuchte mit deren Hilfe auf diesem Kongresse seinen Standpunkt zu vertreten, blieb aber in der Minderheit und wurde schließlich mit Gewalt aus dem Saale getrieben. Er berief darauf seinerseits auf den 28. September 1868 eine große Arbeiterversammlung, welche unter dem Vorsitze des fortschrittlichen Abgeordneten Franz Duncker tagte und schließlich die von Hirsch entworfenen „Grundzüge für die Konstituierung der deutschen Gewerkvereine“ mit großer Mehrheit annahm.

So waren also gleichzeitig zwei verschiedene Bewegungen ins Leben gerufen, welche beide eine Interessenvertretung der Arbeiter bezweckten. Aber, wie sie sich schon in ihren Namen insofern unterschieden, als die von Hirsch begründeten und gewöhnlich noch ihm und ihrem zweiten geistigen Vater als Hirsch-Duncker'sche bezeichneten Vereine sich „Gewerkvereine“ nannten, während die Schweitzer'schen sich den Namen „Arbeiterschaften“ oder „Gewerkschaften“ beilegten, so waren beide Organisationen auch in ihrem Karakter wesentlich verschieden, wie dies insbesondere bei ihrer Stellungnahme gegenüber den Arbeitseinteilungen hervortritt. Schweitzer bezeichnete in seiner öffentlichen Aufforderung zur Beschickung des einberufenen Kongresses als dessen Ziel „die umfassende festbegründete Organisation der gesamten Arbeiterschaft Deutschlands durch und in sich selbst zum Zwecke gemeinsamen Fortschreitens mittels der Arbeitseinstellungen“.

Während also die Aufgabe dieser Gewerkschaften geradezu als Organisation der Streiks bezeichnet werden kann, gehen umgekehrt die Gewerkvereine davon aus, daß zwischen den Interessen der Arbeiter und der Arbeitgeber eine natürliche Harmonie bestehe, weshalb man sie höhnisch „Harmonieapostel“ genannt hat, daß deshalb eine Verbesserung der Lage der Arbeiter thunlichst in friedlicher Entwicklung geschehen und ein Ausgleich etwa ausbrechender Streitigkeiten durch Schiedsgerichte und Einigungsämter geschehen müsse. Beide Gruppen stehen zu einander in scharfem Gegensatze, insbesondere muß jeder, der den „Gewerkvereinen“ als Mitglied beitreten will, vorher einen Revers unterschreiben, durch welchen er erklärt, weder Mitglied noch Anhänger der Sozialdemokratie zu sein. Versuche, eine Aufhebung dieser Statutvorschrift herbeizuführen, wie sie wiederholt z. B. auf dem letzten am 30. Mai 1898 in Magdeburg abgehaltenen Verbandstage gemacht sind, haben bisher keinen Erfolg gehabt.

Wir wollen jetzt die Entwicklung dieser beiden Gruppen gesondert verfolgen und uns dann noch mit einer Reihe anderer Organisationen, insbesondere dem bereits erwähnten deutschen Buchdruckerverbande beschäftigen.

2. Die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine[67].

Nach den in der Versammlung vom 28. September 1868 angenommenen Grundsätzen sollte eine Organisation der gesamten deutschen Arbeiterschaft mit beruflicher Gliederung angestrebt werden. Die Einheit bildet deshalb der nationale Gewerkverein eines bestimmten in sich abgeschlossenen Gewerbes. Dieser stützt sich auf die Ortsvereine, und zwar wird zur Bildung eines Gewerkvereins das Vorhandensein von mindestens fünf Ortsvereinen gefordert. Uebrigens giebt es auch „selbständige“ d. h. nicht zu einem G.-V. vereinigte Ortsvereine. Eine Mittelstufe zwischen diesen beiden Formen, die Bezirksvereine, die man anfangs nach dem Vorbilde der englischen trade unions ins Auge gefaßt hatte, sind nur ganz vereinzelt gebildet. Dagegen sind vielfach Vereinigungen aller an einem Orte oder in einem Bezirke bestehenden Vereine zur Vertretung der gemeinsamen Interessen als Orts- oder Bezirksverbände geschaffen, denen insbesondere das Bildungswesen, die Erteilung von Rechtsbeistand, die Abwehr gegenüber anderen Parteien und die Errichtung von Herbergen übertragen ist. Der Beitritt zu diesen Verbänden war früher obligatorisch, bis man dies auf dem Verbandstage von 1892 beseitigt hat, immerhin bestehen jetzt 145 Orts- und 7 Bezirksverbände.

An der Spitze jedes G.-V. steht ein „Generalrat“, welcher auf der alle drei bis fünf Jahre zusammentretenden Generalversammlung gewählt wird. Eine Gesamtvertretung aller G.-V. war von Anfang an beabsichtigt und ist schon Pfingsten 1869 durch Gründung des „Verbandes der deutschen Gewerkvereine“ geschaffen, an dessen Spitze der „Zentralrat“ steht. Beirat des letzteren ist Max Hirsch unter dem Titel „Verbandsanwalt“; derselbe ist zugleich Herausgeber des Verbandsorganes: „Der Gewerkverein“. Die regelmäßige Versammlung des Verbandes ist der „Verbandstag“. Auf demselben wird jedesmal der Betrag festgestellt, welchen jeder G.-V. an die Verbandskasse zu zahlen hat; derselbe darf jedoch den Satz von 5 Pfennigen vierteljährlich auf den Kopf des Mitgliedes nicht übersteigen. Die Verbandstage finden jetzt alle drei Jahre statt und nehmen regelmäßig eine ganze Woche in Anspruch. Außer der konstituierenden Versammlung, die am 18. Mai 1869 in Berlin stattfand und in der die Begründung des Verbandes erfolgte, haben bis jetzt 12 ordentliche Verbandstage stattgefunden und zwar 1) 27. bis 29. August 1871 in Berlin; 2) 17. bis 21. April 1873 in Berlin: 3) 28. bis 31. März 1875 in Leipzig; 4) 15. bis 17. Oktober 1876 in Breslau; 5) 23. bis 27. Oktober 1877 in Gera; 6) 12. bis 17. Oktober 1879 in Nürnberg; 7) 19. bis 25. Juni 1881 in Stuttgart; 8) 24. bis 29. Juni 1883 in Stralsund; 9) 17. bis 22. Juni 1886 in Halle a. S.; 10) 11. bis 16. Juni 1889 in Düsseldorf; 11) 7. bis 15. Juni 1892 in Mannheim; 12) 3. bis 9. Juni 1895 in Danzig; 13) 30. Mai bis 6. Juni 1898 in Magdeburg. Außerdem sind zwei außerordentliche Verbandstage in Berlin abgehalten; der erste am 19. Juni 1869 betraf Aenderungen des Verbandsstatutes, der zweite am 8. September 1889 bezweckte die Aufhebung der Verbandsinvalidenkasse.

Der Grundgedanke für das Verhältnis dieser verschiedenen Instanzen ist der, daß den Ortsvereinen möglichste Selbständigkeit gelassen ist, mit einziger Ausnahme des Kassenwesens, welches naturgemäß zentralisiert sein muß. Jeder G.-V. hat eine Kranken- und Sterbekasse. Der Verband hatte außerdem am 1. Juli 1869 eine Invalidenkasse ins Leben gerufen, die aber nach Einführung der reichsgesetzlichen Invaliditätsversicherung am 8. September 1889, nachdem ihr Mitgliederbestand auf 2046 herabgesunken war, liquidieren mußte, wobei übrigens die Mitglieder 76% ihrer Beiträge zurückerhielten. Gleichzeitig mit der Invalidenkasse des Verbandes hatte auch der größte Einzelverein, der G.-V. der Maschinenbauer und Metallarbeiter eine solche gegründet, die man anfangs auch neben den gesetzlichen Zwangsverbänden aufrecht zu erhalten suchte, bis sich ergab, daß die Mitglieder nicht die Beiträge zu beiden Versicherungen nebeneinander aufbringen konnten. So wurde denn im November 1893 von der Generalversammlung die Auflösung beschlossen und das nach Zahlung von insgesamt 928000 Mk. Invalidengeldern noch vorhandene Vermögen in Höhe von 500000 Mk. zur Verteilung gebracht, so daß sämtliche Mitglieder die von ihnen eingezahlten Beiträge zurückerhielten.

Bei ausbrechenden ernsteren Streitigkeiten wenden sich die Ortsvereine zunächst an ihren Generalrat, der, falls seine Versuche zur Beilegung erfolglos bleiben, die Sache dem Zentralrate unterbreitet. Dieser soll eine Arbeitseinstellung nur unter der dreifachen Voraussetzung anordnen, daß auch durch seine Vermittelungen keine Verständigung zu erzielen ist, daß er den Streik als berechtigt anerkennt und daß derselbe nach Lage der Umstände Erfolg verspricht.

Der Zweck der G.-V. ist nach dem Normalstatut „der Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder auf gesetzlichem Wege“. Aus den „leitenden Grundsätzen“ ist folgendes hervorzuheben:

Es soll ein Arbeitslohn angestrebt werden, der zum künftigen Unterhalte des Arbeiters und seiner Familie ausreicht mit Einschluß der Versicherung gegen jede Art von Arbeitsunfähigkeit, sowie der nötigen Erholung und humanen Bildung. Die Arbeitszeit ist auf 10 Stunden zu beschränken, Sonntags- und Nachtarbeit möglichst zu beseitigen. Weiblichen und unerwachsenen Arbeitern ist der erforderliche Schutz zu gewähren. Zuchthausarbeit soll der freien Arbeit keine Konkurrenz bereiten. Fabrik- und Arbeitsordnungen sind mit den Arbeitern zu vereinbaren. Zur Erledigung von Streitigkeiten ist ein von beiden Teilen zu besetzendes stehendes Schiedsgericht unter einem unparteiischen Obmann zu bilden.

Ein Hauptgewicht haben die G.-V. von Anfang an auf die Bildung von Hülfskassen jeder Art gelegt. Ihrem Einflusse ist es wesentlich zu danken, daß das Gesetz über die eingeschriebenen Hülfskassen vom 7. April 1876 erlassen und daß in der Gewerbeordnung und in den späteren Versicherungsgesetzen im wesentlichen der Grundsatz des bloßen Kassenzwanges im Gegensatz zu der weitergehenden Forderung der Zwangskassen Aufnahme gefunden hat, daß also insbesondere die Zugehörigkeit zu einer den gesetzlichen Normativbedingungen entsprechenden Hülfskasse von dem Beitritte zu den gesetzlichen Zwangskassen entbindet. In neuerer Zeit freilich beklagt man sich immer mehr über ungünstige Behandlung der freien Kassen, insbesondere insofern, als man ihre Vertreter nicht zu den für die Schiedsgerichte, das Reichsversicherungsamt und die Unfalluntersuchung und Unfallverhütung geschaffenen Ausschüssen zuläßt, und als das neue Krankenkassengesetz vom 10. April 1892 die Bestimmung traf, daß die freien Kassen die ärztliche Behandlung in Natur — im Gegensatz zu der früher gestatteten Geldentschädigung — leisten und daß der Satz des Krankengeldes sich nach dem ortsüblichen Tagelohn des Wohnortes des Versicherten — im Gegensatze zu dem Sitze der Kasse — richten müsse, entwickelte sich eine große Bewegung auf völlige Aufhebung der Kassen, die aber von der Zentralleitung mit Erfolg bekämpft ist. Nach dem Gesetze müssen die Hülfskassen von den G.-V. völlig getrennt sein. Immerhin hat man eine gemeinschaftliche Interessenvertretung zunächst durch ein Kartell und seit 1892 durch den „Verband der deutschen G.-V.-Hülfskassen“ hergestellt.

Ueber die Ziele der bisherigen Sozialversicherung hinaus hat man seitens der G.-V. die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ins Auge gefaßt, also eine Aufgabe von ungemeiner Bedeutung. Allein obgleich auf dem Verbandstage in Nürnberg 1879 das von einer zu diesem Zwecke eingesetzten Kommission ausgearbeitete Statut einer „Verbandskasse für Reisende und Arbeitslose“ zur Annahme gelangte, so ist die letztere doch mangels ausreichender Beteiligung nicht ins Leben getreten. Immerhin hat man durch statistische Erhebungen über Häufigkeit und Dauer der Arbeitslosigkeit sich ein erhebliches Verdienst erworben. Außerdem haben schon seit 1881, wo die Tischler damit begannen, die einzelnen G.-V. eine Arbeitslosenunterstützung eingerichtet, und auf dem Verbandstage in Danzig 1895 konnte der Verbandsanwalt feststellen, daß dieselbe jetzt bei allen Vereinen durchgeführt sei.

Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sucht man zunächst zu erreichen durch eine möglichst ausgebildete Arbeitsstatistik verbunden mit Arbeitsnachweis. Neben den Ortsvereinssekretären, denen die Arbeitsvermittelung obliegt, sind bisher 90 besondere Arbeitsnachweisestellen eingerichtet. Auch eine Ausdehnung über den örtlichen Rahmen hinaus mit Hülfe der Generalsekretäre wird angestrebt, doch haben hier bis jetzt nur die Vereine der Kaufleute und der Kellner ernsthafte Versuche unternommen. Die Arbeitslosenunterstützung beläuft sich meist auf wöchentlich 7 Mk. 50 Pf. und wird bis zu 13 Wochen gezahlt. Mit derselben verbunden ist eine Reiseunterstützung bei Ortswechsel und eine Uebersiedelungsbeihülfe für die Angehörigen. Endlich giebt es noch eine Unterstützung in besondern Notfällen.

Die G.-V. haben sich die nachdrückliche Förderung des Genossenschaftswesens angelegen sein lassen. Allerdings ist die versuchte Schaffung von Produktivgenossenschaften fast überall an der mangelnden kaufmännischen Berechnung und Umsicht gescheitert; nur in Burg bei Magdeburg bestehen Produktivgenossenschaften der Tuchmacher, der Zigarrenarbeiter und der Goldleistenverfertiger mit gutem Erfolge.

Die Kredit-, Rohstoff- und Magazinvereine haben Bedeutung wesentlich nicht für Arbeiter, sondern für kleine Unternehmer, die übrigens in den G.-V. ebenfalls vertreten sind. So hat z. B. der Generalrat der Schneider seit zwei Jahren einen genossenschaftlichen Wareneinkauf eingerichtet, dagegen hat man Konsumvereine an sehr vielen Orten ins Leben gerufen und zur Blüte gebracht und nicht minder die Bildung von Baugenossenschaften angeregt.

Ebenso haben die G.-V. die Förderung des Volksbildungswesens thatkräftig in die Hand genommen und sich deshalb mit den zu diesem Zwecke bestehenden Vereinigungen, insbesondere der „Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung“, in nahe Fühlung gesetzt.

Als sehr nützlich haben sich die Einrichtungen zur Gewährung von Rechtsschutz erwiesen. Die Ortsvereine oder häufiger noch die Orts- und Bezirksverbände bestellen einen geeigneten Rechtsverständigen, bei dem die Mitglieder unentgeltlich Rechtsbelehrung erhalten können, übernehmen auch auf ihre Kosten die Durchführung von Prozessen der Mitglieder, wobei nur Beleidigungs-, Ehescheidungs- und Erbschaftssachen, sowie Streitigkeiten der Mitglieder untereinander ausgeschlossen sind. Vorzugsweise wird von dem Rechtsschutze in Versicherungsangelegenheiten und vor den Gewerbegerichten Gebrauch gemacht.

In neuester Zeit sind die G.-V. vor allem bestrebt, sich selbst eine gesichertere rechtliche Grundlage zu verschaffen, indem sie den Erlaß eines Gesetzes über die Zulassung von „Berufsvereinen“ fordern, dessen Grundgedanke darin besteht, daß Vereine, welche die Berufsinteressen ihrer Mitglieder vertreten, unter den durch Gesetz festzustellenden Voraussetzungen ihre Eintragung in ein öffentliches Register nachsuchen können und durch diese eigene Rechtsfähigkeit erlangen. Der erste Versuch in dieser Richtung wurde von Schulze-Delitzsch durch einen am 4. Mai 1869 im Reichstage eingebrachten Antrag unternommen, der die privatrechtliche Stellung der Vereine überhaupt regeln und die Rechtsfähigkeit, sobald gewisse gesetzliche Bedingungen erfüllt waren, lediglich von der Eintragung in ein bei den Amtsgerichten zu führendes Register abhängig machen wollte. Nachdem eine Kommission den Gesetzentwurf weiter ausgearbeitet hatte, wurde er am 21. Juni 1869 vom Reichstage angenommen. Aber obgleich Schulze-Delitzsch seinen Antrag noch zweimal wiederholte, gelang es nicht, das Widerstreben des Bundesrates zu besiegen, und längere Zeit ist man auf die Angelegenheit nicht zurückgekommen. Erst seit einem am 14. Mai 1890 von den Abgeordneten Hirsch und Eberty eingebrachten Antrage ist die Frage wieder in Fluß gekommen, aber ein in der Session 1893/94 mit großer Mehrheit angenommener Beschluß hat bei der Regierung keine Zustimmung gefunden, und da man im Bürgerlichen Gesetzbuche[68] den Regierungsvorschlag annahm, nach welchem: Vereine mit sozialpolitischen Zwecken nur mit Genehmigung der Verwaltungsbehörde die die Rechtsfähigkeit bedingende Eintragung erlangen können und sich darauf beschränkte, in einer Resolution die Vorlegung eines Gesetzes über die Berufsvereine zu fordern, so ist bei der ablehnenden Haltung der Regierung zunächst eine endgültige Regelung nicht zu erwarten. Die in den Sessionen 1897/98 und 1898/99 von dem Abg. Schneider, sowie von den Abg. Pachnicke und Rösicke eingebrachten Anträge, welche die Vereine zur Wahrung der Berufsinteressen von der erwähnten Genehmigungspflicht befreien wollten, sind nicht zur Erledigung gekommen.

Den Bestrebungen auf gesetzliche Einführung von Schiedsgerichten und Einigungsämtern und bessere Ausbildung des Arbeiterschutzes haben die G.-V. ihre lebhafte Förderung und Unterstützung angedeihen lassen, und die im Jahre 1890 erlassenen Gesetze über diese Einrichtungen sind wesentlich auf ihren Einfluß zurückzuführen. Dagegen hat neuerdings die Frage des gesetzlichen Maximalarbeitstages eine Meinungsverschiedenheit wachgerufen, die mit der grundsätzlichen Stellung der G.-V. zu der Frage der Selbsthülfe oder Staatshülfe zusammenhängt. Das vorläufige Ergebnis der in dieser Hinsicht geführten langwierigen Verhandlungen ist eine beim Reichstage eingereichte Resolution, nach welcher die Regelung der Arbeitszeit erwachsener Männer bei vollem Koalitionsrechte in erster Linie Sache der Berufsvereine, womöglich mit Hülfe von Einigungsämtern, ist, daneben aber ein beruflich-sanitärer Maximalarbeitstag für solche Gewerbe, in welchen durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird, von Reichswegen eingeführt werden soll. Auf diesem Standpunkte steht bekanntlich auch das Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1890.

Auch bei der durch die Frage des Acht-Uhr-Ladenschlusses für Kaufgeschäfte herbeigeführten Beratung trat der Gegensatz der Anschauungen hervor. Während ein von dem Generalrate der Kaufleute gestellter Antrag forderte, daß man sich einfach auf den Boden des Vorschlages der Kommission für Arbeiterstatistik stellen sollte, wollte der Anwalt freilich dem Grundsatze der gesetzlichen Feststellung der Ladenschlußzeit zustimmen, dagegen die Tageszeit der Bestimmung „auf dem Wege der örtlichen Selbstverwaltung unter Mitwirkung der beteiligten Prinzipale und Gehülfen“ vorbehalten. Nach heftigen Erörterungen siegte jedoch in der Sitzung des Zentralrates vom 21. Mai 1896 die entschiedenere Richtung mit 15 gegen 12 Stimmen.

Einen Einblick in die Thätigkeit des Verbandes und der Gewerkvereine überhaupt gewähren die Verhandlungen des vom 30. Mai bis 6. Juni 1898 in Magdeburg abgehaltenen 13. Verbandstages. Von den 42 vertretungsberechtigten Vereinen waren 40 erschienen und wurden von dem Oberbürgermeister im Namen der Stadt begrüßt. Der Oberpräsident v. Bötticher, Freiherr v. Berlepsch, Dr. v. Rottenburg, Dr. Bödiker und viele andere bekannte Staatsmänner, ebenso wie das Parlamentarische Komitee der trade unions sowie Thomas Burt, der Vorsitzende der Bergarbeiter und Georg Barnes, Generalsekretär der Maschinenbauer, hatten Glückwünsche gesandt, der Vertreter der Ungarischen Arbeiterschutzvereine Soltan Czikora war persönlich anwesend und der Vertreter des Zentralrates der Belgischen Liberalen Arbeiterpartei Professor Wilmotte war nur durch plötzlich eingetretene persönliche Gründe an der Teilnahme gehindert.

Aus dem von dem Anwalte erstatteten Berichte ist folgendes hervorzuheben: Der Verband hat sich in der vorangegangenen dreijährigen Periode in erster Linie mit der Versicherungsfrage beschäftigt, insbesondere mit der dem Reichstage vorgelegten Novelle zu dem Unfallversicherungsgesetze. In einer Massenpetition mit 40000 Unterschriften forderte man Beseitigung der Wartezeit von 13 Wochen, für die heute die Krankenkassen eintreten müssen, bessere Unfallverhütungsvorschriften, Beschleunigung des Rentenfeststellungsverfahrens und Aufrechterhaltung des vollen Rekursrechtes an das Reichsversicherungsamt. Hinsichtlich der auf Schaffung einer Arbeitslosenversicherung seitens des Reiches oder der Gemeinden abzielenden Pläne hat der Verband seinen Standpunkt, dieses Gebiet den Arbeitervereinen zu erhalten, nachdrücklich vertreten und in einer am 25. Januar 1897 in Berlin abgehaltenen Gewerkvereinsversammlung die Zwangsversicherung auf das schärfste verurteilt. Umgekehrt ist der Verband in einer Petition am 2. November 1896 nachdrücklich für erhöhten staatlichen Arbeiterschutz eingetreten und hat insbesondere eine Erhebung über den Zusammenhang der Betriebsunfälle und Betriebskrankheiten mit der Länge der Arbeitszeit unter Berücksichtigung des Alters und Geschlechtes, sowie den Erlaß weiterer Schutzvorschriften nach § 120 e Absatz 3 der Gewerbeordnung (Regelung der Arbeitszeit in gesundheitsschädlichen Betrieben), insbesondere für Verkaufsstellen und in der Konfektionshausindustrie, ferner Verbesserung der Gewerbeaufsicht, insbesondere Verbot der Verbindung derselben mit der Dampfkesselrevision und endlich Ausdehnung des Schutzes jugendlicher Arbeiter von 16 auf 18 Jahre und die Herabsetzung des Maximalarbeitstages der Frauen von 11 auf 10 Stunden gefordert. Ein von dem Anwalte ausgearbeiteter Plan wegen Schaffung eines besonderen Reichsarbeitsamtes ist dem Reichstage noch nicht vorgelegt. Für die durch Bundesratsbeschluß vom 4. März 1896 angeordnete Beschränkung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien ist der Verband nachdrücklich eingetreten; ebenso hat er sich den Bestrebungen auf gesetzliche Einführung des Acht-Uhr-Ladenschlusses und für Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte angeschlossen. Eine an den Reichstag gerichtete Petition wegen Kürzung der Arbeitszeiten und Einführung der wöchentlichen Lohnzahlung, sowie Vorkehr gegen Arbeitslosigkeit in den staatlichen Betrieben ist von diesem dem Reichskanzler überwiesen. Als dieser durch Beschluß vom 17. Dezember 1896 die beantragten Maßnahmen als teils unnötig, teils unausführbar ablehnte, hat der Zentralrat im Januar 1897 eine vom Anwalte ausgearbeitete Denkschrift eingereicht, in der er die geltend gemachten Bedenken zu widerlegen sucht, auf die aber eine Antwort nicht erfolgt ist. Der G.-V. der Maschinenbauer und Metallarbeiter ist auf Grund einer am 26. März 1897 abgehaltenen großen Eisenbahnarbeiterversammlung noch besonders unter Hinweis auf die immer mehr sich häufenden Eisenbahnunfälle für Verkürzung der Arbeitszeit und Erhöhung der Löhne im Eisenbahnbetriebe eingetreten, doch wurde von der Eisenbahndirektion Berlin ihren Arbeitern der Besuch der Versammlung verboten. Im Interesse der endlichen gesetzlichen Regelung der Berufsvereine beschloß der Zentralrat bei dem Reichskanzler durch eine Deputation seine Wünsche vorzutragen. In der dieser Deputation am 12. Februar 1896 gewährten Audienz trat deutlich hervor, daß die Regierung diese Bestrebungen wesentlich aus dem Grunde bekämpfte, weil sie daraus eine Stärkung der Sozialdemokratie befürchtete, wogegen die Deputation vergeblich geltend machte, daß gerade umgekehrt die Beförderung praktischer Reformbestrebungen die utopischen und staatsfeindlichen Anschauungen lahm legen werde. Der frühere Handelsminister Frhr. v. Berlepsch, der am 28. November 1895 einer gleichen Deputation eine Audienz bewilligte, hatte eine wesentlich mehr entgegenkommende Erklärung abgegeben, und es ist nicht unwahrscheinlich, daß gerade diese Stellung gegenüber der Frage der Berufsvereine in Verbindung mit der Einführung des Maximalarbeitstages in Bäckereien der unmittelbare Anlaß für seinen Rücktritt wurde. Als das berühmte Rundschreiben des Grafen Posadowsky vom 11. Dezember 1897 bekannt wurde, welches die Beseitigung des bisherigen Koalitionsrechtes befürchten ließ, veranstaltete der Zentralrat auf den 7. Februar 1898 in Berlin eine große Protestversammlung, der mehrere andere in der Provinz sich anschlossen. Eine besondere Fürsorge hat der Verband von je her der Errichtung von Schiedsgerichten und Einigungsämtern gewidmet und so auch in den letzten Jahren in verschiedenen Städten darauf hingewirkt, solche ins Leben zu rufen. Bei den Gewerbegerichtswahlen hat der Verband sich eifrig beteiligt und ist hierbei auch zuweilen mit den Sozialdemokraten Hand in Hand gegangen. Der Verband ist dem Verein für Sozialpolitik beigetreten und hat sich auf dessen letzter Generalversammlung in Köln, wo Freiherr v. Berlepsch das berühmte Hoch auf den vierten Stand ausbrachte, an den Verhandlungen über die Handwerkerfrage und das Koalitionsrecht mit Erfolg beteiligt. Auch für die Bestrebungen der internationalen Friedensgesellschaften sind einzelne Vereine eingetreten. Zu den ausländischen Arbeiterberufsvereinen, insbesondere in England, Belgien, Holland und Ungarn hat der Verband Beziehungen angeknüpft. An dem internationalen Arbeiter- und Gewerkschaftskongresse in London (Juli 1896) hat der Verband nicht teilgenommen, weil er ein Uebergewicht der Sozialdemokratie befürchtete. Zu dem bald darauf folgenden Kongresse der englischen trade unions in Edinburg, auf dem der Vertreter der sozialistischen Gewerkschaften v. Elm den Verband in unangemessener Weise angriff[69], hatte er eine Einladung nicht erhalten. Man geht mit dem Gedanken um, in Gemeinschaft mit den trade unions einen internationalen Kongreß auf rein gewerkschaftlicher Grundlage einzuberufen. Selbst das Bedenken, bei solchen Gelegenheiten mit den Sozialdemokraten zusammen arbeiten zu müssen, hat sich, seit dem ruhigen Verlaufe und der gemäßigten Haltung des im August 1897 in Zürich abgehaltenen internationalen Arbeiterschutzkongresses, auf dem der Verband aus dieser Rücksicht nicht vertreten war, vermindert, so daß der Bericht des Anwaltes eine Mitwirkung des Verbandes bei solchen Unternehmungen für die Zukunft ins Auge faßt. Die Agitation für Ausbreitung des Verbandes ist nachdrücklich in die Hand genommen; Agitationsvorträge wurden gehalten 1889–91 200 mit 7000 Mk. Kosten, 1892–94 250 mit 9000 Mk. Kosten und 1895–97 311 mit 9400 Mk. Kosten. An Flugblättern wurden 255000, an Broschüren 90000 Stück vertrieben. Auf der Berliner Gewerbeausstellung im Sommer 1896 hatte der Verband eine übersichtliche Darstellung seiner bisherigen Entwicklung und Thätigkeit ausgelegt. Der Erfolg zeigte sich u. a. in der Gründung von sechs Ortsvereinen der Kellner, die auf diese Weise zuerst in die Organisation einbezogen wurden. Auch unter die Arbeiterinnen hat man die Agitation getragen und insbesondere während der Konfektionsarbeiterinnenbewegung mehrere Versammlungen abgehalten, deren Ergebnis darin bestand, daß in Berlin, Stolp und Stettin Ortsvereine der Arbeiterinnen in Anschluß an den G.-V. der Schneider gegründet wurden. Streiks sucht man möglichst durch friedliche Verständigung zu vermeiden, doch ist der Verband nicht allein für den Ausstand der englischen Maschinenbauer eingetreten und hat Sammlungen unter den Mitgliedern veranstaltet, die einen Ertrag von 34292 Mk. ergaben, sondern hat auch für die Hamburger Hafenarbeiter seine Sympathie erklärt, nachdem die Unternehmer die Einleitung von Ausgleichsverhandlungen abgelehnt hatten.

Zu dem Thätigkeitsberichte des Anwaltes wurde folgender Antrag angenommen:

Der 13. ordentliche Verbandstag der Deutschen Gewerkvereine protestiert gegen jede irgendwie geartete Beeinträchtigung des Koalitionsrechts als ungerecht und gemeinschädlich, fordert vielmehr als unentbehrliches Mittel zur Abwehr von Druck und Elend und zur Herbeiführung besserer materieller, geistiger und sittlicher Zustände für die Arbeitermassen die vollste Koalitions- und Vereinigungsfreiheit und die Rechtsfähigkeit der Arbeiterberufsvereine durch lediglich gerichtliche Eintragung.

Der zweite Gegenstand der Verhandlungen war die Zoll- und Handelspolitik. Nach ausführlichen Vorträgen des Prof. Lotz und des Redakteurs Goldschmidt, in denen darauf hingewiesen wurde, daß die Arbeiter nicht nur als Konsumenten, sondern auch als an dem Gedeihen der Industrie beteiligte Personen ein Interesse an der Zoll- und Handelspolitik hätten, wurde beschlossen, die Handelsvertragspolitik ohne Erhöhung der Getreidezölle aufrecht zu halten und auszubauen, auch das Bedauern darüber ausgesprochen, daß die Eingabe des Zentralrates an den Reichskanzler wegen Zuziehung von Arbeitervertretern zu der Vorbereitung neuer Handelsverträge keinen Erfolg gehabt habe.

Ein fernerer Vortrag des Verbandsabgeordneten Mauch behandelte die Arbeitslosenunterstützung und insbesondere die Frage, von wem dieselbe in die Hand zu nehmen sei. Das Ergebnis der Beratungen wurde niedergelegt in folgenden Sätzen:

1. Unterstützungseinrichtungen gegen Arbeitslosigkeit zu treffen, gebietet das private wie das öffentliche Interesse. Die Lösung dieser Aufgabe steht aus den einfachsten und faßlichsten Gründen in erster Linie den gewerblichen Berufsvereinen zu; sie erfüllt einen ihrer wesentlichsten und wichtigsten Zwecke.

2. Die Selbstversicherung in den Berufsvereinen fördert und kräftigt die persönliche und wirtschaftliche Moralität des Arbeiters, indem sie ihn zur Selbstverantwortlichkeit und Selbsthülfe erzieht. Sie bietet durch die Selbstverwaltung Sicherheiten gegen sträfliche Ausbeutung durch Arbeitsscheu wie gegen Parteilichkeit und Zurücksetzung aus Gründen, die mit den gewerblichen und moralischen Eigenschaften des Arbeiters nichts gemein haben.

3. Die Notwendigkeit staatlicher und kommunaler Einrichtungen zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist so lange zu verneinen, bis nicht durch die Erfahrungen erwiesen ist, daß die gewerblichen Berufsvereine zur befriedigenden Lösung dieser ihrer Aufgabe unfähig und unvermögend sind.

4. Zur wirksamen Durchführung dieser Aufgabe bedürfen die Arbeiterberufsvereine öffentlich-rechtlicher Grundlagen, die sowohl die Ansprüche der Mitglieder sicherstellen, als auch die Vereine vor willkürlichen Eingriffen der Aufsichtsbehörden schützen.

5. Die Arbeitsvermittelung bildet eine notwendige Ergänzung der organisierten Arbeitslosenunterstützung; sie wird sich am fruchtbarsten und erfolgreichsten in gewerblicher und sozialer Beziehung erweisen auf dem Boden der Freiwilligkeit in Gemeinschaft mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinen oder -verbänden. In dieser Form verdient sie die erste Stelle. Staatliche oder kommunale Arbeitsnachweise, die als Ersatz oder als Ergänzung der ersten Form eingerichtet werden, erfüllen nur dann ihren Zweck als Wohlfahrtseinrichtungen, wenn in ihrer Verwaltung den Arbeitnehmern wie den Arbeitgebern ein ausreichendes Mitbestimmungsrecht eingeräumt wird.

Der vierte Gegenstand der Verhandlungen war der Vortrag des Verbandsabgeordneten Pioch über die Berufsorganisation der Arbeiterinnen und der jugendlichen Arbeiter. Der Referent forderte möglichste Beseitigung der Fabrikarbeit für verheiratete Frauen durch Erhöhung des Verdienstes der Männer, Beschränkung der Arbeitszeit für weibliche und jugendliche Arbeiter und Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren und empfahl als Mittel die Berufsorganisation. Die Versammlung stellte sich auf denselben Standpunkt durch Annahme folgender Sätze:

„Zur wirksamsten Lösung der Frage gewerblicher Frauenarbeit muß gesucht werden, die Lage der männlichen Arbeiter mit allen gesetzlichen Mitteln und durch Vereinigungen auf dem Boden der Selbsthülfe zu bessern.

Der Beruf der Frau ist am wichtigsten und segensreichsten in der Familie. Solange jedoch die wirtschaftlich-sozialen Verhältnisse einen bedeutenden Teil der weiblichen Bevölkerung für ihre Existenz zur Lohnarbeit nötigen, bedürfen diese Arbeiterinnen im besonderen Grade des gesetzlichen Schutzes sowohl in der Fabrik- als auch in der Hausindustrie.

Die Arbeitszeit der erwachsenen Arbeiterinnen ist allmählich auf acht Stunden herabzusetzen, die Arbeitszeit jugendlicher weiblicher Arbeiterinnen entsprechend niedriger. Die Altersgrenze jugendlicher weiblicher Arbeiterinnen ist auf 18 Jahre zu erhöhen. Eine weitere Beschränkung aller Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter in gesundheitsschädlichen Betrieben ist anzustreben.

Die Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren ist unbedingt nötig und diese sind aus den mit dem Arbeiterleben bekannten Kreisen zu wählen.

Die Entlohnung der weiblichen Arbeitskraft muß bei gleichen Leistungen der der männlichen Arbeiter gleichkommen. Die Forderung der Erhöhung der Löhne der Arbeiterinnen von ihrem jetzigen tiefen und zum Lebensunterhalt unzureichenden Stande ist zugleich ein Hauptmittel zur Besserung der Löhne männlicher Arbeiter.

Die Berufsorganisation der Arbeiterinnen ist das wichtigste Mittel zur Besserung ihres Loses. Die deutschen Gewerkvereine haben die Pflicht, so viel wie möglich weibliche Mitglieder zu erwerben. Die Arbeiterinnen müssen ihr Interesse diesen bewährten Organisationen zuwenden, um dadurch im Kampfe um ihre Existenz gestärkt zu werden.

Den Arbeitsverhältnissen jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen ist volle Aufmerksamkeit zuzuwenden; ebenfalls müssen diese Personen frühzeitig in die deutschen Gewerkvereine aufgenommen und durch allgemeine und gewerbliche Fortbildung zu tüchtigen Mitgliedern geschaffen werden, um so durch Nachwuchs jugendlicher Kräfte der Organisation die weiteste Verbreitung zu geben.“

Weiter gelangte folgender Zusatzantrag des Verbandsanwalts einstimmig zur Annahme:

„Der Verbandstag beschließt, bei den gesetzgebenden Körperschaften um gründliche Umgestaltung der Gesindeordnung gemäß den wesentlichen Grundsätzen der Gewerbeordnung zu petitionieren. Mit der Ausarbeitung dieser Petition wird der Zentralrat betraut.“

Den letzten Hauptgegenstand der Tagesordnung bildete das Referat des Anwalts Dr. Max Hirsch über die Frage: „Wie stellen sich die deutschen Gewerkvereine zu den Arbeitseinstellungen?

Der Redner tadelte die häufigen unüberlegten und zu wenig vorbereiteten Streiks und empfahl zu ihrer Verhütung obligatorische Einführung von Schiedsgerichten und Einigungsämtern, die außerdem das Recht haben müßten, auch ohne Anrufen der Beteiligten bei drohenden oder schon ausgebrochenen Streiks Einigungsversuche zu machen. Das Ergebnis der Beratungen war der folgende Beschluß:

1. „Eine Petition bei dem neuen Reichstag um Abänderung des Gewerbegerichtsgesetzes einzureichen in der Richtung, daß die Gewerbegerichte für alle Orte und Bezirke mit entwickeltem Gewerbebetrieb obligatorisch eingeführt und verpflichtet werden, auch ohne Anrufung der Parteien bei jeder größeren Arbeitsdifferenz Einigungsversuche zu machen.

2. Den Gewerk- und Ortsvereinen dringend zu empfehlen, daß sie bezüglich aller Arbeitsdifferenzen gemäß unseren altbewährten Grundsätzen und Statuten einen festen, selbständigen Kurs einhalten, darin gipfelnd, daß die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse thatkräftig und ausdauernd erstrebt, hierzu aber unter allen Umständen zuerst der Weg der Verständigung und Einigung beschritten und erst bei Erfolglosigkeit aller friedlichen Versuche und bei Vorhandensein günstiger Aussichten und genügender Mittel in den Ausstand getreten wird. In dieser Weise hat unsere Organisation auch bei der Beteiligung von anders oder nicht organisierten Arbeitern zu handeln und sich niemals willenlos mitreißen zu lassen. Dem Generalrat ist sofort bei jeder auftauchenden Differenz wahrheitsgemäße und genaue Mitteilung zu machen und dessen Rat oder Anweisung einzuholen und streng zu befolgen. Die betreffenden Ortsvereins- und Ortsverbandssekretäre werden dringend aufgefordert, auch dem Gewerkvereins- und dem Verbandsorgan von Arbeitsstreitigkeiten Nachricht zu geben.

Hinsichtlich der Unterstützung von Streiks anderer Organisationen wurde noch ausdrücklich beschlossen, dieselbe davon abhängig zu machen, daß die beteiligten Ortsvereine bei den Verhandlungen zur Mitwirkung zugezogen seien.

Die übrigen Beratungsgegenstände waren von geringerer Bedeutung. Der Antrag, daß auch nicht dem Verbande angehörige Organisationen im Streikfalle aus Verbandsmitteln unterstützt werden dürften, wurde ebenso abgelehnt, wie ein Zwang zum Eintritt in die Ortsverbände und die Vergrößerung des Verbandsorgans. Es wurde beschlossen, den Ortsverbänden gemeinschaftliche Arbeitsnachweise zur Pflicht zu machen, dagegen die Kosten des Rechtsschutzes von ihnen auf die Gewerkvereine zu übertragen. Die Zahlung von Pension an die Gewerkvereinsbeamten wurde prinzipiell beschlossen, die Ausführung aber späteren Beschlüssen vorbehalten. Die Beschickung wirtschaftlich-sozialer Kongresse soll in Zukunft stattfinden, dagegen wurde, wie schon erwähnt, die Beseitigung des bei der Aufnahme eines neuen Mitgliedes zu erfordernden Reverses wegen der Nichtzugehörigkeit zur Sozialdemokratie mit allen gegen drei Stimmen abgelehnt.

Der äußere Umfang des Verbandes ist mehrfachen Schwankungen unterworfen gewesen.

Gewaltig war bei dem ersten Auftauchen des Gedankens der Zulauf und die Begeisterung, sodaß Ende 1869, also nach etwa einjährigem Bestehen, die Leitung auf 258 Ortsvereine mit rund 30000 Mitgliedern, gegliedert in 13 Gewerkvereine und 9 selbständige Ortsvereine, herabblicken konnte. Aber die Bewegung wurde in ihrer Blüte gebrochen durch den unglücklichen Waldenburger Streik, der am 1. Dezember 1869 von 7000 Bergarbeitern infolge des von den Grubenbesitzern an sie gestellten Verlangens, aus dem G.-V. auszutreten, begonnen wurde, aber nach 8 Wochen mit einer völligen Niederlage endigte. Der Zentralrat hatte es an Bemühungen, zunächst durch Vermittelung bei den Bergwerksbesitzern und nachher durch Abmahnungen bei den Arbeitern, den von Anfang an aussichtslosen Streik zu vermeiden, nicht fehlen lassen, auch nach Ausbruch desselben nach Kräften Gelder für die Ausständigen gesammelt, aber er konnte es nicht hindern, daß man den unglücklichen Ausgang den G.-V. zur Last legte, daß man von seiten der Arbeiter das Zutrauen zu ihnen verlor und von seiten der Unternehmer sie als Beförderer von Streiks anklagte. Auch der französische Krieg wirkte ungünstig ein, und so war denn am Ende desselben die Mitgliederzahl von 30000 auf etwa 6000 zurückgegangen. Ende 1872 war man jedoch schon wieder zu 279 Ortsvereinen mit 19000 Mitgliedern und Ende 1874 zu 357 Ortsvereinen mit 22000 Mitgliedern emporgestiegen. Aber mit dem wirtschaftlichen Rückgange der folgenden Jahre trat auch für die G.-V. wieder eine Abwärtsbewegung ein, so daß Ende 1878 freilich die Ortsvereine auf 365 gestiegen, die Mitgliederzahl aber auf 16500 herabgegangen war. Ein Aufschwung wurde dann erst wieder durch die Krankenversicherungsgesetzgebung begründet, indem durch dieselbe der Zulauf zu den Hülfskassen der G.-V. und dadurch auch zu diesen selbst wesentlich gesteigert wurde, so daß Ende 1885 953 Ortsvereine mit 51000 Mitgliedern bestanden, die sich Ende 1891 auf 1350 Ortsvereine mit 63000 Mitgliedern vermehrt hatten. Der Austritt des G.-V. der Porzellanarbeiter, der am 1. Januar 1893 in das sozialdemokratische Lager abschwenkte, brachte dann einen Verlust von 4000 Mitgliedern, so daß Ende 1891 nur 1315 Ortsvereine mit 58000 Mitgliedern vorhanden waren. Seitdem hat eine regelmäßige und wachsende Ausdehnung stattgefunden. Allerdings ist 1895 der 554 Mitglieder zählende G.-V. der Berg- und Grubenarbeiter wegen Hinneigung zur Sozialdemokratie aus dem Verbande ausgeschlossen, doch ist dafür der 1894 gegründete G.-V. der deutschen Bergarbeiter beigetreten. Ende 1894 hatte der Verband 1436 Ortsvereine mit 67000 Mitgliedern, Ende 1897 1633 Ortsvereine mit 80000 Mitgliedern und am 30. März 1898 1673 Ortsvereine mit 81150 Mitgliedern. Am 31. Dezember 1898 betrug die Mitgliederzahl 82755. Der Kassenabschluß für den 1. April 1899 ergiebt einen Mitgliederbestand von 84419.

Die Verteilung auf die einzelnen Gewerbe ergiebt sich aus folgender Tabelle:

Ende1872Ende187931.12.31.12.31.12.31.12.31.12.31.12.31.12.
1892189318941895189618971898
Maschinenbauer u. Metallarb.4468374912129241632783627000281273083732938
Fabrik- u. Handarbeiter35432423 9908100801133911833132841500615415
Tischler und verwandte Berufe20192879 4795 4393 4733 4880 5423 6010 6152
Schuhmacher und Lederarbeiter 306 666 3845 3670 3900 4200 4620 5300 5690
Textilarbeiterundverw.Berufe15711129 3403 3002 2788 2899 3022 3330 3434
Schneider 438 457 2415 2595 3060 3000 3010 3350 3360
Bauhandwerker25211642 1709 2090 2226 1629 1624 2300 1985
Graphische Berufe, Maler und verwandte Berufe 2891058 1486 1612 1655 1918 1944 1900 1951
Zigarren- und Tabakarbeiter 102 125 1212 1121 1145 1230 1344 1408 1462
Töpfer 266 43 890 843 916 1021 1139 1324 1487
Berg- und Grubenarbeiter 239 727 554 455 182 210 257
Schiffszimmerer u. verw. Berufe 633 240 170 173 163 173 181 193 190
Klempner und Metallarbeiter 180 2508 2346 2472 2667 3103 3134 3225
Bildhauer und verw. Berufe 28 234 194 221 243 299 387 376
Kaufleute 13 1831 3951 3820 3620 4085 4298 4382
Konditoren und verw. Berufe 484 313 263 305 356 254 247
Selbständige Ortsvereine[70] 41 54 54 66 141 124 312 204
(Siehe Tabelle auf Seite [200]).

Die Gesamteinnahme für die Jahre 1869 bis 1895 belief sich auf 20500000 Mk., die Gesamtausgabe auf 18500000 Mk., so daß ein Vermögen von zwei Millionen Mark verblieb. Von den Ausgaben entfielen 11000000 Mk. auf Kranken- und Begräbnisgelder, 1750000 Mk. auf Invalidenunterstützung, 2850000 Mk. auf Rechtsschutz, Bildungszwecke, Reise-, Notstands- und Arbeitslosenunterstützung.

Das Verbandsvermögen belief sich am 1. April 1899 auf 54977 Mk. 04 Pf. neben einem Bestande der Organkasse von 8322 Mk. 76 Pf. Das Gesamtvermögen der Vereine mit Ausschluß der Kranken- und Begräbniskassen betrug Ende 1895 741257 Mk., d. h. mehr als 11 Mk. auf den Kopf.

Neben dem Verbandsorgan, dem „Gewerkverein“, der 1899 im 31. Jahrgange erscheint, haben noch sechs Gewerkvereine ihre besonderen Fachblätter. Die Gesamtauflage beträgt 74800. Außerdem besteht noch eine zur Benutzung durch die Tagespresse bestimmte „Gewerkvereinskorrespondenz“, die nach einem Beschlusse des Zentralrates vom 2. Juli 1896 künftig mindestens einmal monatlich erscheinen und allen sich dafür interessierenden Blättern unentgeltlich zugesandt werden soll.

Ueber die Leistungen der Vereine giebt für die sechs Jahre 1892–1897 folgende Tabelle eine Uebersicht.

GewerkvereineJahrReise- und WanderunterstützungUebersiedelungsbeihülfeArbeitslosenunterstützungBeiträge arbeitsloser MitgliederUnterstützung in besonderen NotfällenGesamtsumme der Unterstützungen in Mark
Zahl der unterstützten MitgliederBetrag in MarkZahl der unterstützten MitgliederBetrag in MarkZahl der unterstützten MitgliederBetrag in MarkZahl der unterstützten MitgliederBetrag in MarkZahl der unterstützten MitgliederBetrag in Mark1892–941895–97
Maschinenbau- u. Metallarbeiter1892/94629624371 651149591894 6545343927340 382 4765116888113544
1895/97675127558 954221211412 5391430744142 449 5809
Fabrik- u. Handarbeiter1892/94 67 859 689 10659 247 3818 15336 23195
1895/97 210 2650 799 13559 458 6986
Tischler u. verwandte Berufe1892/94 183 3421 605 12483 4 7 183 3545 19456 30798
1895/97 469 2493 115 35181053 20696 479 920 175 3171
Schuhmacher u. Lederarbeiter1892/94 394 2459 119 1592 215 4825 202 554 73 1123 10553 20273
1895/97 403 2761 145 2260 569 12334 6451378 96 1540
Kaufleute1892/94 215 14498 165 921 26 745 16164 29146
1895/97 424 26039 3541643 39 1464
Schneider u. verwandte Berufe1892/94 273 1167 20 333 57 1054 9 41 81 1960 4555 7606
1895/97 257 1403 37 605 150 3557 20 94 86 1947
Textilarbeiter u. verwandte Berufe1892/94 60 554 42 405 73 1233 16 58 199 2059 4369 6909
1895/97 58 297 61 852 186 3594 2 3 208 2223
Klempner u. Metallarbeiter1892/94 257 1069 22 523 68 1260 274 596 96 1433 4881 8970
1895/97 383 2132 60 1721 115 3632 204 445 94 2240
Graphische Berufe, Maler u. verwandte Berufe1892/94 64 1292 9 72 8 198 51 202 35 451 1215 2670
1895/97 75 457 10 137 122 1633 19 45 31 398
Bauhandwerker1892/94 6 58 5 68 1 10 28 377 513 1290
1895/97 9 81 12 172 17 504 44 533
Zigarren- u. Tabakarbeiter1892/94 39 205 23 315 45 1264 20 57 39 527 2308 2292
1895/97 45 258 24 264 844 27 55 67 871
Töpfer u. Ziegler1892/94 17 54 17 221 25 189 12 205 669 1292
1895/97 61 222 20 189 25 499 1 8 24 374
Konditoren u. verw. Berufe1892/94 49 249 16 177 21 290 5 70 786 713
1895/97 27 142 2 64 22 430 1 1 5 76
Bildhauer u. verw. Berufe1892/94 17 80 4 79 31 461 1 20 649 948
1895/97 33 186 2 32 40 703 2 27
Schiffszimmerer u. verw. Berufe1892/94 4 27 4 10 2 30 67 143
1895/97 3 21 1 34 5 8 6 80
Berg- u. Grubenarbeiter1892/94 4 108 25 352 490 132
1895/97 6 8 12 124
Selbständige Ortsvereine1892/94 195
1895/97 4 166 6 29
Insgesamt1892/94747631594117823084391411398551379786143421480198929250176
1895/97858338011165234585493814113848358750180227692

3. Die sozialistischen Gewerkschaften[71].
A. Der v. Schweitzer'sche Gewerkschaftsbund.

Der von v. Schweitzer auf dem 26. September 1868 berufene und unter seinem Vorsitze tagende Kongreß war von 206 Abgeordneten aus allen Teilen Deutschlands besucht, die 142008 Arbeiter aus 110 Orten vertraten. Nach der gewaltsamen Entfernung der Hirsch'schen Anhänger gelang es v. Schweitzer ohne Mühe, in den viertägigen Verhandlungen, seine vorher bis in alle Einzelheiten ausgearbeiteten Pläne zur Annahme zu bringen. Jede Gewerkschaft sollte durch ganz Deutschland eine geschlossene Einheit bilden. Aus den Vorständen der einzelnen Gewerkschaften wurde eine Zentralleitung unter dem Namen „Deutscher Gewerkschaftsbund“ gebildet, dessen Sitz in Berlin war und dessen Präsidium aus v. Schweitzer, Fritzsche und einer dritten unbekannten Person bestand. v. Schweitzer beabsichtigte die Einteilung der Gewerkschaften, die auf dem Grundsatze der Branchenorganisation beruhten, in 32 Berufsgruppen, die sogenannten „Arbeiterschaften“, die etwa den späteren „Industrieverbänden“ entsprechen. Von solchen Arbeiterschaften wurden auf dem Kongresse sofort 10 gebildet, nämlich: die Berg- und Hüttenarbeiter, die Metallarbeiter, die Färber, die Weber und Manufakturarbeiter, die Schuhmacher, die Bäcker, die Buchbinder, die Schneider, die Holzarbeiter und die Maurer.

Aber diesem günstigen Anfange entsprach nicht der weitere Verlauf, und insbesondere v. Schweitzer selbst grub schon nach einem Jahr seinem soeben geschaffenen Werke das Grab, indem die erste Delegiertenversammlung des „deutschen Gewerkschaftsbundes“, die Ende 1869 in Anschluß an die in Kassel abgehaltene Generalversammlung des von Lassalle gegründeten „Allgemeinen deutschen Arbeitervereins“ tagte, auf Antrag v. Schweitzer's die Auflösung aller bestehenden Gewerkschaften und den Uebertritt ihrer sämtlichen Mitglieder in einen gleichzeitig ins Leben zu rufenden „Allgemeinen deutschen Arbeiterunterstützungsverband“ mit dem Sitze in Berlin beschloß. Dieser Verband sollte mit dem „Allgemeinen deutschen Arbeitervereine“ in engster Verbindung bleiben, indem nicht allein zwischen den Präsidenten eine Personalunion bestehen sollte, sondern auch die Mitgliedschaft des Unterstützungsverbandes von der Anerkennung der Grundsätze des Arbeitervereins abhängig gemacht war.

Welche Gründe v. Schweitzer hierzu bestimmt haben, ist schwer zu beurteilen. Möglicherweise fürchtete er aus der nahe liegenden Konkurrenz beider Organisationen eine Zersplitterung und war von der alleinseligmachenden Kraft der politischen Sozialdemokratie so überzeugt, daß er sie nicht durch eine selbständige Gewerkschaftsbewegung lahm legen wollte, vielleicht aber war es auch ein aus seiner eigenartigen Natur zu erklärender blasierter Ueberdruß an dem selbstgeschaffenen Unternehmen, der ihn ja auch bald bestimmte, von seiner ganzen politischen Thätigkeit zurückzutreten. Jedenfalls war durch die Gründung des Unterstützungsverbandes, in dem alle Arbeiter ohne Rücksicht auf die Berufsgliederung und die durch diese bedingten besonderen Beziehungen und Interessen Aufnahme fanden, das allein lebenskräftige Prinzip der gewerkschaftlichen Organisation verlassen.

Dem entsprach auch der äußere Verlauf der Entwicklung. Während, wie erwähnt am 26. September 1869 in Berlin 142000 Arbeiter vertreten gewesen waren, während in Kassel immerhin noch 35232 Mitglieder gezählt wurden, war diese Zahl bereits auf der im folgenden Jahre 1870 in Berlin abgehaltenen Generalversammlung auf 20657 und bei einer am 25. Mai 1871 vorgenommenen Zählung auf 4257 herabgegangen. Als man in den folgenden Jahren seitens der Polizei energisch gegen alle sozialdemokratischen Vereinigungen vorging, benutzte Hasenclever, der Nachfolger v. Schweitzer's im Arbeitervereine und im Unterstützungsverbande, dies als Vorwand, um den nicht mehr lebensfähigen Verband durch einen Erlaß vom 8. September 1874 formell aufzulösen. Allerdings hatten sich nicht alle Gewerkschaften dem in Kassel gefaßten Beschlusse gefügt, und es bestanden deshalb einige derselben auch noch ferner weiter, aber zu irgend welcher Bedeutung vermochten sie nicht zu gelangen.

B. Die internationalen Gewerksgenossenschaften.

Auch die Marxisten hatten die große praktische Bedeutung der Gewerkschaften erkannt, aber sie gerieten, als die konsequenteren, noch mehr als die Lassalleaner in Konflikt mit ihrer Grundauffassung von der Unmöglichkeit, unter der Herrschaft der bestehenden Wirtschaftsordnung zu befriedigenden Zuständen zu gelangen, während doch die Gewerkschaften sich grundsätzlich auf den Boden dieser Ordnung stellen. So fand man denn schließlich eine Vermittelung in dem Standpunkte, daß die Gewerkschaften freilich das Los der Arbeiterklasse nicht eigentlich zu bessern vermöchten, aber doch weiteren Verschlechterungen vorzubeugen im Stande sein und vor allem Schulen bildeten, in denen es möglich sei, die Arbeiter zum Verständnisse ihrer Lage zu bringen und für die politischen Aufgaben vorzubereiten. Eine konsequentere Richtung freilich sprach es offen aus, daß die Gewerkschaftsbewegung keinen weiteren Zweck haben könne, als gewissermaßen experimentell die Unmöglichkeit zu beweisen, im Rahmen der bestehenden Ordnung zu befriedigenden Zuständen zu gelangen und so die Arbeiterschaft von der Notwendigkeit einer Umgestaltung der heutigen Verhältnisse zu überzeugen.

Eine weitere Verschiedenheit beider Richtungen bestand darin, daß die Lassalleaner sich im nationalen Rahmen hielten, während die Marxisten die internationale Regelung als die allein mögliche ansahen. Anstatt nun aber den Ausgangspunkt von nationalen Verbänden zu nehmen und deren internationale Zusammenfassung als letzten Abschluß der Zukunft vorzubehalten, ging man umgekehrt davon aus, daß vor allem die an der Abgrenzung der Völker klebende rückständige Auffassung durchbrochen werden müsse und deshalb die internationale Organisation die Grundlage der nationalen zu bilden habe. Uebrigens war das Ziel, das man anstrebte, das gleiche, wie es Schweitzer verfolgte, nämlich nicht berufsmäßig abgegrenzte Vereinigungen, von denen man vielmehr annahm, daß sie als auf falschem „Kastengeist“ beruhend, dem Solidaritätsgedanken Abbruch thun würden, sondern allgemeine Arbeiterverbände, die sich von den politischen nur durch ihr zunächst in Angriff genommenes Arbeitsgebiet unterschieden. Endlich hielt man die gewerkschaftlichen Vereinigungen überhaupt, da sie auf dem Boden des Lohnsystems standen, nicht für in erster Linie wertvoll, sondern richtete vielmehr die Agitation zunächst auf Produktivgenossenschaften, die den Arbeiter in die Lage bringen sollten, sich der Herrschaft des Kapitals und des Unternehmertums zu entziehen und deshalb geeignet schienen, einen Uebergang zu der künftigen sozialistischen Wirtschaftsordnung herzustellen.

Demgemäß beschloß der erste von der „Internationalen Arbeiterassoziation“ in London einberufene Kongreß, der vom 3. bis 9. September 1866 in Genf tagte, auf Vorschlag des Generalrates, daß die Thätigkeit der „Gewerkvereine“, die sich mit den Fragen des Lohnes und der Arbeitszeit zu beschäftigen hätten, als notwendig anzuerkennen sei, solange die heutige Wirtschaftsform bestehe, daß sie aber bisher zu ausschließlich den unmittelbaren Kampf gegen das Kapital vor Augen gehabt und ihre eigene Macht der Thätigkeit gegen das heutige Produktionssystem noch nicht vollkommen verstanden hätten, daß sie vielmehr Schwerpunkte der Organisation für die Arbeiterklasse zu bilden und ihre Thätigkeit durch die Verbindung der Vereine in allen Ländern zu verallgemeinern hätten. „Die Errichtung und Förderung von Gewerkvereinen soll daher“ — so heißt es dann wörtlich — „die Hauptaufgabe des Arbeiterstandes für die Gegenwart und die nächste Zukunft bleiben; abgesehen davon, daß sie den Uebergriffen des Kapitals entgegenwirken, müssen sie lernen, in bewußter Weise als Brennpunkt der Organisation der Arbeiterklasse zu handeln im Interesse ihrer vollständigen Emanzipation.“

Die Arbeitseinstellungen beschloß man, obgleich von einigen Seiten ihr Nutzen völlig bestritten wurde, „als notwendiges Hülfsmittel im Kampfe zwischen Kapital und Arbeit“ anzuerkennen, doch sei ihr Hauptwerk zu sehen „in der Gewöhnung der Arbeiter an gemeinsame Aktion und in der zuweilen im Anschluß an Streiks erfolgenden Gründung von Produktivgenossenschaften“.

Auf dem dritten Kongresse in Brüssel, der vom 6. bis 13. September 1868 tagte, wurden diese Beschlüsse bestätigt, die allgemeine Gründung von Streikkassen empfohlen und alle Mitglieder der internationalen Arbeiterassoziation zum Eintritte in die „Gewerksgenossenschaften“, wie man sie jetzt nannte, aufgefordert. Auch der 1869 in Basel abgehaltene Kongreß beauftragte den Generalrat, „die internationale Verbindung der Gewerksgenossenschaften aller Länder zu ermitteln“.

In Deutschland hatte die Marx'sche Richtung der Sozialdemokratie zuerst Fuß gefaßt, als der auf den 5. September 1868 nach Nürnberg berufene fünfte Vereinstag deutscher Arbeitervereine, die bis dahin im Fahrwasser der Fortschrittspartei gesegelt waren, auf Antrag von Liebknecht den Beschluß gefaßt hatte, „das Programm der internationalen Arbeiterassoziation zu dem seinigen zu machen.“ Zugleich wurde unter Ablehnung eines Antrags Sonnemann, der sich für staatliche Altersversorgungs- und Lebensversicherungskassen aussprach, beschlossen, „den Mitgliedern des Verbandes und speziell dem Vororte aufzugeben, für Vereinigungen der Arbeiter in zentralisierten Genossenschaften thatkräftig zu wirken.“

Auch der konstituierende Kongreß der sozialdemokratischen Arbeiterpartei in Eisenach (7. bis 9. August 1869) stellte sich auf den gleichen Standpunkt, fand aber eine Schwierigkeit darin vor, daß das gewerkschaftliche Interesse bereits überwiegend durch die lassalleanischen Gründungen in Anspruch genommen war. So wurde denn auf Antrag von Bebel und York beschlossen: „Die sozialdemokratische Arbeiterpartei betrachtet es als eine Pflicht jedes Parteigenossen, auf eine Einigung der Gewerkschaften mit allen Mitteln hinzuwirken, hält aber als Bedingung fest, daß die Gewerkschaften sich von dem Arbeiterschaftspräsidium des Herrn von Schweitzer lossagen. Zugleich empfiehlt der Kongreß die weitere Bildung von Gewerksgenossenschaften auf internationaler Grundlage.“

Diese Bestrebungen waren nicht ohne Erfolg. Nicht allein erhielt die Marx'sche über die Lassalle'sche Richtung überhaupt bald das Uebergewicht, sondern dazu kam noch, daß von Schweitzer durch seine diktatorische Haltung sich viele Feinde gemacht hatte. Außerdem knüpfte der Ausdruck „Gewerksgenossenschaft“ an die gerade von Lassalle in den Vordergrund seines Programms gestellten Produktivassoziationen an, und endlich gab der internationale Karakter einen gewissen Nimbus, als ob dadurch eine außerordentliche Macht gewährt wäre. So gelang denn vielfach die Verschmelzung der von beiden Richtungen begründeten Verbände.

C. Die York'sche Gewerkschaftsunion.

Von besonderem Interesse sind die Bestrebungen des bereits erwähnten York, eines Tischlers in Harburg, der es als seine Lebensaufgabe ansah, die gewerkschaftliche Entwickelung auf eine höhere Stufe zu heben. Er sah den Grund des bisherigen Mißerfolges einerseits in der zu großen Zersplitterung der Gewerksgenossenschaften und andererseits in der Abhängigkeit derselben von der politischen Partei. Er forderte deshalb eine Trennung von der letzteren und eine selbständige wirtschaftliche Arbeiterbewegung, zugleich aber auch die Verbindung aller Fachverbände zu einer „Gewerkschaftsunion“. Die Aufgabe derselben sollte vor allem sein die einheitliche Regelung der Lohnkämpfe, ferner der Austausch der gemachten Erfahrungen und gemeinsame statistische Erhebungen, planmäßige Agitation und gemeinsame Wanderunterstützung. Die Union sollte unter einem leitenden Ausschusse stehen, alljährliche Unionskongresse abhalten und ein gemeinsames Preßorgan, „Die Union“, haben. Es gelang York, einen Gewerkschaftskongreß[72] zur Beratung seines Programms zusammenzuberufen, der vom 15. bis 17. Juni 1872 in Erfurt tagte und von 51 Abgeordneten mit 65 Mandaten als Vertretern von 11358 Arbeitern besucht war. Welche Grundanschauungen York verfolgte, tritt am deutlichsten hervor in folgender von ihm beantragten Resolution: „In Erwägung, daß die Kapitalmacht alle Arbeiter, gleichviel ob sie konservativ, fortschrittlich, liberal oder Sozialdemokraten sind, gleich sehr bedrückt und ausbeutet, erklärt der Kongreß es für die heiligste Pflicht der Arbeiter, allen Parteihader beiseite zu setzen, um auf dem neutralen Boden einer einheitlichen Gewerkschaftsorganisation die Verbindung eines erfolgreichen kräftigen Widerstandes zu schaffen, die bedrohte Existenz sicher zu stellen und eine Verbesserung ihrer Klassenlage zu erkämpfen. Insbesondere aber haben die verschiedenen Fraktionen der sozialdemokratischen Arbeiterpartei die Gewerkschaftsbewegung nach Kräften zu fördern und spricht der Kongreß sein Bedauern darüber aus, daß die Generalversammlung des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins einen gegenteiligen Beschluß gefaßt hat.“

Aber obgleich der Kongreß diese Resolution annahm, so wurden doch die York'schen Vorschläge wesentlich abgeschwächt, indem sich gegen die geplante Zentralisation der Widerstand der bestehenden Gewerkschaften geltend machte. Nachdem ein, allerdings von York nicht unterstützter Antrag, die Vororte der bestehenden Vereine als Exekutivausschüsse und Kassenverwaltungen ganz zu beseitigen und so die Vereine in der Union aufzulösen, abgelehnt und es statt dessen jedem Vereine überlassen war, ob er dies thun wolle, wurde auch die Schaffung eines selbständigen Organes verworfen und beschlossen, ein solches unter dem Namen „Die Union“ als Beiblatt dem „Volksstaat“ beizulegen. Immerhin wurde die Gründung der „Union“ als eines Zentralverbandes aller Gewerkschaften, sowie eine Unionssteuer von wöchentlich 8 Pfennig einstimmig beschlossen, ein Zentralausschuß mit dem Sitze in Leipzig gewählt und zur Beratung eines Unionsstatutes eine Kommission eingesetzt. Diese hat jedoch die übertragenen Aufgaben unerledigt gelassen. Auch der zweite von York zu Pfingsten 1874 nach Magdeburg berufene Kongreß scheiterte an dem Widerstande der einzelnen Gewerkschaftsvorstände gegen die ihnen zugemutete Aufgabe ihres Selbstbestimmungsrechtes. Der am 1. Januar 1875 erfolgte Tod Yorks hatte den baldigen völligen Verfall seiner Schöpfung zur Folge, und damit war der Plan der Gründung unpolitischer, von allen Parteien unabhängiger Gewerkschaften, der vielleicht geeignet gewesen wäre, der sozialen Entwickelung Deutschlands eine ganz andere Richtung zu geben, für Jahrzehnte gescheitert. Allerdings verfolgte man den Plan, alle Gewerkschaften zu einem einheitlichen Verbande zusammenzufassen, in den nächsten Jahren noch weiter und hatte bereits zu Pfingsten 1876 einen allgemeinen Gewerkschaftskongreß nach Magdeburg berufen, doch wurde er unter dem Eindrucke des Hödel'schen Attentates von der Polizei verboten.

D. Die Vereinigung der Lassalleaner und Marxisten.

Die auf dem Gothaer Kongresse vollzogene Vereinigung der Lassalleaner und Marxisten zu einer einheitlichen „sozialistischen Arbeiterpartei“ bot den Anlaß, jetzt auch die Bestrebungen auf Verschmelzung der beiderseitigen gewerkschaftlichen Organisationen von neuem aufzugreifen. Dies wurde dadurch erleichtert, daß auch die Marxisten im Hinblick auf ihre recht geringen praktischen Erfolge den Gedanken einer internationalen Ausgestaltung des Gewerkschaftswesens als ein noch für lange Zeit unausführbares Ziel aufgegeben hatten. So trat denn im Anschluß an den Parteikongreß in Gotha am 28. und 29. Mai 1875 eine von beiden Richtungen beschickte Gewerkschaftskonferenz zusammen, die sich dahin einigte, den bestehenden Vereinen desselben Gewerbes den Zusammenschluß zur Pflicht zu machen. Zur Vorbereitung eines allgemeinen Gewerkschaftskongresses wurde eine Kommission von 5 Personen mit dem Sitze in Berlin eingesetzt, mit der die Vorstände der einzelnen Organisationen in Verbindung treten sollten; die Konferenz erklärte ferner: „Es ist Pflicht der Gewerksgenossen, aus den Gewerkschaftsorganisationen die Politik fern zu halten, dagegen sich der sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands anzuschließen, weil nur diese die politische und wirtschaftliche Stellung der Arbeiter in vollem Maße zu einer menschenwürdigen zu machen vermag.“ Die bestehenden 13 Gewerkschaftsblätter zu einer einzigen zu verschmelzen, hielt man für unthunlich, dagegen sollten die verwandten Berufe sich in dieser Hinsicht zusammenthun. Auch die gemeinsame Wanderunterstützung erklärte man für die erste Aufgabe, die erledigt werden müsse.

E. Die lokalen Fachvereine.

Während die bisher behandelten Bestrebungen sämtlich auf dem Grundsatze der Zentralisation beruhten, indem man davon ausging, daß nur durch Zusammenschluß wenn nicht der gesamten Arbeiterschaft, so doch wenigstens aller Arbeiter eines bestimmten Gewerbes ein Erfolg zu erzielen sei, hatten sich in der Stille, ohne daß man ihre Entstehung im einzelnen verfolgen kann, in den größeren Städten örtliche Vereine von Fachgenossen gebildet, die sich deshalb die Bezeichnung „Fachverein“ beilegten, und die, im Gegensatz zu den zentralisierten Gewerkschaften, die Beschränkung auf einen bestimmten Ort als Grundsatz aufstellten. Daß diese Bewegung von den großen Städten ausging, erklärt sich sehr einfach, war doch die Organisation der Arbeiterschaft in diesen erheblich weiter fortgeschritten, so daß von den seitens einer über ein größeres Gebiet erstreckten Gewerkschaft gesammelten Geldern das Meiste für die Betreibung der Organisation an den kleineren Orten verwendet werden mußte, und deshalb, vom Standpunkte des Egoismus betrachtet, die Arbeiterschaft der Großstädte nicht mit Unrecht den Vorwurf gegen die Gewerkschaften erhob, daß sie für die Arbeiterschaft der kleinen Orte die Last zu tragen habe. Dazu kam, daß man sich durch die Abhängigkeit von den auswärts befindlichen Gewerkschaftsorganen an freier Bewegung und rascher Ausnutzung augenblicklicher Vorteile gehindert fühlte.

Aber auch abgesehen von diesen egoistischen Beweggründen hatten die Lokalorganisationen zweifellos gewisse Vorzüge. In erster Linie fiel bei ihnen die Schwierigkeit fort, daß sie sich nicht mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigen durften, da dies nur in Frage kam, wenn mehrere Vereine miteinander in Verbindung traten. Dadurch aber, daß man politische Fragen in den Versammlungen behandeln durfte, erhielten diese mehr Reiz und Anziehungskraft und gestatteten die Verwendung im Sinne der sozialdemokratischen Agitation.

Dazu kommt, daß nicht allein die Opferwilligkeit für die dem Gebenden aus unmittelbarer Nähe bekannten Aufgaben und Personen größer zu sein pflegt, als für entfernte Kreise, und daß die Kontrolle und überhaupt die Verwaltung sich erheblich vereinfachte. Machten die Anhänger der Zentralorganisation geltend, daß nur sie die wichtige Aufgabe der Wanderunterstützung zu erfüllen im stande seien, so wiesen dem gegenüber die Vertreter der lokalen Vereine darauf hin, daß gerade durch die Wanderunterstützung der Zuzug aus der Provinz in die großen Städte erleichtert und so den Arbeitern der letzteren eine schwere Konkurrenz geschaffen werde.

F. Die Wirkung des Sozialistengesetzes.

Das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ vom 21. Oktober 1878 war, wie der Titel sagt, nicht bestimmt zum Kampfe gegen die Sozialdemokratie als solche, sondern gegen ihre „auf Umsturz gerichtete“ Thätigkeit in Vereinen, Versammlungen und der Presse, noch weniger aber gegen die ganze Arbeiterbewegung und die aus derselben entspringenden Interessenvertretungen. Machte dieser Grundgedanke in der Fassung des Gesetzes einen noch so unklaren und der Auslegung der Behörden weiten Spielraum lassenden Ausdruck gefunden haben, so kann man doch von einer loyalen Handhabung, die bei der Beratung des Gesetzes im Reichstage feierlich angelobt war, nicht mehr sprechen, wenn die Anwendung der gegen die gedachten staatsumstürzenden Bestrebungen gegebenen Machtmittel sich richtete gegen Bestrebungen, die, wie die gewerkschaftlichen, sich grundsätzlich auf den Boden der bestehenden Staats- und Wirtschaftsordnung stellten. Zweifellos giebt es für jene staatsumstürzende Richtung, die allein auf dem Boden der Auffassung erwachsen kann, daß die bestehende Ordnung in ihrer Grundlage verfehlt und zu irgend welcher Besserung unfähig sei, keinen gefährlicheren Feind, als Bestrebungen, die auf dem Boden eben dieser selben Ordnung eine solche Besserung herbeizuführen und so den schlagendsten Beweis für die Verkehrtheit jenes radikalen Ausgangspunktes zu liefern suchen. Wir werden uns mit dem Verhältnisse der Gewerkschaftsbewegung zur Sozialdemokratie an anderer Stelle[73] eingehender zu beschäftigen haben und werden dort den Satz begründen: die Gewerkschaftsbewegung ist der Todfeind der Sozialdemokratie. Daß also die zum Kampfe gegen die letztere verpflichteten Behörden die erstere nicht, wie es natürlich gewesen wäre, mit allen Mitteln unterstützten, war ein Beweis eines unglaublich geringen Verständnisses auf sozialpolitischem Gebiete, wie es uns allerdings bei dem dem realen Leben abgewandten Bureaukratismus nicht wunder nehmen kann; daß man aber zwischen beiden einen Unterschied gar nicht anerkannte, sondern alles, was auf Vertretung der Arbeiterinteressen abzielte, mit den Waffen des Gesetzes bekämpfte, läßt sich in der That nur so erklären, wie es ein sehr vorsichtiger Beurteiler[74] thut mit den Worten: „Ist von staatlichen Organen doch nur zu oft dann gerade in eine Bewegung einer Berufsvereinigung störend eingegriffen worden, wo innerhalb der letzteren eine die spezifisch gewerkschaftlichen Aufgaben ernst nehmende Richtung allgemach die Oberhand über die große Zahl derer gewonnen hatte, denen die Gewerkschaftsbewegung nur als Mittel zur Verfolgung politischer Ziele gilt.“ ... „Ohne tieferes Verständnis für die den Berufsorganisationen bei der Weiterbildung unserer sozialen Verhältnisse zugefallene Rolle waren manche Polizei- sowie andere Staatsbehörden bisher geneigt, das Interesse der besitzenden Klasse und insbesondere dasjenige der Arbeitgeber ohne weiteres mit dem der Gesamtheit zu identifizieren und gegen die Fachvereinigungen der Arbeiter jedes nur irgend angängige gesetzliche Hinderungsmittel in Anwendung zu bringen.“

Die Ausbreitung und die Leistungen der Gewerkschaften zur Zeit des Erlasses des Sozialistengesetzes sind am besten zu ersehen aus der im Jahre 1877 von dem Hamburger Buchhändler Geib auf privatem Wege aufgenommen und in Nr. 4 des „Pionier“ vom 26. Januar 1878 veröffentlichten, neuerdings in dem „Korrespondenzblatt der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands“ Nr. 30 von 1893 wieder abgedruckten Statistik. Nach dieser gab es damals 25 Gewerkschaften, welche zusammen mit 5 Lokalorganisationen 49055 Mitglieder in 1266 Ortsgruppen umfaßten; 18 derselben mit 22145 Personen zahlten einen Monatsbeitrag bis zu 40 Pf., nur 8 derselben erhoben 60 Pf. oder darüber. Nach einer anderen Quelle[75] zählten die Gewerkschaften damals 58000 Mitglieder in 29 Verbänden und 1300 Zweigvereinen mit 15 Gewerkschaftsblättern. Ueber die Ausbreitung der lokalen Fachvereine fehlen alle Angaben, doch geht ihre nicht geringe Bedeutung daraus hervor, daß auf dem von York einberufenen Erfurter Gewerkschaftskongresse von den insgesamt vertretenen 11358 Mitgliedern der Marx'schen Organisationen 6152 den internationalen Gewerksgenossenschaften, dagegen 3768 lokalen Fachvereinen und 1438 freien Vereinigungen angehörten.

Von den in der Geib'schen Statistik aufgezählten 25 Verbänden sind bis zum Ende des Jahres 1878 nicht weniger als 16 der Auflösung zum Opfer gefallen. Die meisten der übrigen lösten sich, um dem zu entgehen, freiwillig auf. Auch die lokalen Fachvereine hatten größtenteils dasselbe Schicksal. Die ganze Arbeiterbewegung, die politische wie die gewerkschaftliche, schien zunächst vom Erdboden verschwunden. Daß man selbst Verbände, wie die der Buchdrucker, die in ausgesprochenem Gegensatze zu der Sozialdemokratie standen, nicht verschonte[76], zeigte deutlich den Karakter des obrigkeitlichen Schreckensregimentes.

G. Wiederaufleben der gewerkschaftlichen Bewegung.

Lag es zunächst wie ein Bann auf der ganzen Arbeiterschaft, so suchten doch die Führer möglichst eine Fühlung der Genossen aufrecht zu erhalten und benutzten hierzu in erster Linie die Gründung von Fachblättern, die sich anfangs ängstlich von jeder Berührung mit allgemeinen oder gar politischen Angelegenheiten fern hielten, deren Unterstützung aber trotzdem gerade mit dem Hinweise den Arbeitern ans Herz gelegt wurde, daß sie den einzigen zunächst möglichen Weg darstellten, das Zusammengehörigkeitsgefühl zu fördern. Solche Organe entstanden schon fast unmittelbar nach der auf Grund des Sozialistengesetzes erfolgten Unterdrückung der früheren Gewerkschaftsblätter und politischen Zeitungen. So wurde schon 1878 das „Schuhmacherfachblatt“, 1879 die „Neue Tischlerzeitung“, der „Schiffbauerbote“ und das Organ der Tabakarbeiter „Der Gewerkschafter“ begründet. Bald bot die von der Regierung ins Leben gerufene soziale Versicherungsgesetzgebung Stoff zur Besprechung, und insbesondere die zugelassene Bildung freier Hülfskassen gab Anlaß, den ablehnenden Standpunkt der Arbeiterschaft gegen die staatliche Bevormundung zum Ausdrucke zu bringen. Hatte man doch die Bekämpfung der Umsturzbestrebungen so weit ausgedehnt, daß selbst die im Jahre 1876 auf Grund des Hülfskassengesetzes errichtete „Zentral-, Kranken- und Sterbekasse“ verboten war, um der Arbeiterklasse das Gefühl völliger Recht- und Schutzlosigkeit mit voller Klarheit zum Bewußtsein zu bringen.

Auch einzelne Vereinigungen, die lediglich die Fachinteressen der Beteiligten vertreten wollten, wagten sich unter dem Namen von „Fachvereinen“ ans Licht, obgleich sie es möglichst vermieden, an die Oeffentlichkeit zu treten und vielmehr ihre Thätigkeit im wesentlichen darauf beschränkten, arbeitslos gewordene Mitglieder durch Wanderbeihülfen zu unterstützen, Krankenkassen, Herbergen und Arbeitsnachweise zu errichten und ein Fachblatt herauszugeben.

Uebrigens war doch auch die durch die Botschaft vom 17. November 1881 eingeleitete Sozialpolitik, genau besehen, bereits eine Abweichung von derjenigen des Sozialistengesetzes. Allerdings beschränkte sie die Aufgabe des Staates auf eine möglichst bureaukratische Staatshülfe und trat den Versuchen der Arbeiter, aus eigner Kraft für sich zu sorgen, rücksichtslos entgegen. Aber immerhin war doch die Parole ausgegeben, die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen und daß ein Anspruch der letzteren auf ein höheres Maß staatlicher Fürsorge, als ihnen bisher zu teil geworden, in den Aufgaben eines auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens stehenden Staates begründet sei. So bedauerlich es war, daß dieses Entgegenkommen der staatlichen Gewalt von den Arbeitern schroff zurückgewiesen wurde, indem man darin nur den Versuch sah, die selbständige Stellung ihrer Klasse noch weiter herabzudrücken, so gab doch diese Haltung zugleich den unbefangen Denkenden Anlaß zur Prüfung der Frage, ob nicht in der That eine Hebung der Arbeiterklasse ohne deren eigene Beteiligung ein verfehltes Unternehmen sein müsse.

Diesen Erwägungen und insbesondere dem Wunsche, das Mißtrauen der Arbeiter zu bekämpfen und zwischen ihm und dem Königtume eine Brücke zu schlagen, entsprang die von Stöcker, A. Wagner, Henrici u. a. im Jahre 1880 eingeleitete sog. Berliner Bewegung, die sich stützte auf die Gründung einer eigenen christlich-sozialen Partei. An maßgebender Stelle stand man zunächst dieser Bewegung nicht unsympathisch gegenüber, und da sie nur auf dem Wege der Vereinsbildung und öffentlicher Versammlungen wirken konnte, so ging damit eine freiere Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechtes Hand in Hand.

Eine besondere Stellung nahm hierbei ein der damals vielgenannte Vergolder Ewald, der im Anfang 1882 öffentlich mit dem Vorschlage hervortrat, die Berliner Arbeiter möchten doch durch eine an den Fürsten Bismarck zu entsendende Deputation oder eine an den Reichstag gerichtete Petition ihre Wünsche und Beschwerden in loyaler Weise zum Ausdruck bringen, einem Vorschlage, der auch in Regierungskreisen Beifall fand. In einer auf den 31. März 1882 einberufenen Versammlung, zu der die Vorstände der damals in Berlin bestehenden 18 Fachvereine eingeladen und in der 9 derselben vertreten waren, wurde zur Ausarbeitung des Petitionsentwurfes ein „Generalkomitee der Berliner Gewerkschaften“ eingesetzt, in das außer sieben Mitgliedern von Fachvereinen auch zwei christlich-soziale Vertreter gewählt wurden. Die Petition, über die man sich schließlich einigte, umfaßte die bekannten Arbeiterschutzforderungen bezüglich der Sonntags-, Frauen- und Kinderarbeit, Ueberwachung der Betriebe und Einführung eines gesetzlichen Maximalarbeitstages von neun Stunden. Aber wichtiger, als dieses formelle Ergebnis, war das durch diese Anregung und die zahlreichen Versammlungen in die gewerkschaftliche Bewegung hineingetragene neue Leben, dessen Bedeutung daraus ersichtlich ist, daß die Zahl der Fachvereine am Schlusse des Jahres 1883 von 18 auf 50 gestiegen war. Die Polizei ging schließlich freilich gegen Ewald und das neugegründete Gewerkschaftskomitee mit Strafen und Schließung vor, doch wurde die letztere von den Gerichten nicht bestätigt.

Die hierdurch gegebene Anregung wirkte im übrigen Deutschland fort. Zunächst begannen solche Arbeiterklassen, die, wie die Buchdrucker, stets im Gegensatze zur Sozialdemokratie gestanden und trotzdem die Wucht des Sozialistengesetzes gefühlt hatten, eine neue Organisation ins Leben zu rufen. Dann folgten andere, die sich in dem Verhältnisse zur Sozialdemokratie einigermaßen neutral gehalten hatten, wie die Hutmacher und Bildhauer, bis dann mit dem auf dem Tischlerkongresse Weihnachten 1883 begründeten Zentralverbande der Tischler unter dem Vorsitze von Kloß eine Arbeiterschaft folgte, in der sozialdemokratische Anschauungen unzweifelhaft vertreten waren. Den Genannten folgten dann bis 1884 einschließlich nach: die Zimmerer, die Manufakturarbeiter, die Schneider, die Steinmetzen, die Schuhmacher und die Tabakarbeiter.

Als Aufgaben bezeichnete man in den Statuten: Arbeitslosenunterstützung, Reisegeld, unentgeltlichen Rechtsschutz, Stellenvermittelung und im allgemeinen Erringung günstigerer Arbeitsbedingungen auf gesetzlichem Wege. Am schwierigsten war die Stellung zu Streiks; einzelne Verbände beschränkten die Unterstützung auf Abwehrstreiks, andere schieden sie ganz aus oder überwiesen sie besonderen Organisationen.

Gerade die Lohnbewegung führte dann noch zu einer Form der Verbindung, die man nicht als eigentliche Organisation bezeichnen kann, die aber praktisch große Bedeutung gewann. Bei einer Arbeitseinstellung mußte es von äußerster Bedeutung sein, alle Berufsgenossen für dieselbe zu gewinnen. Dies war nur möglich durch allgemeine Versammlungen, in denen dann auch die betreffenden Streik- oder Kontrollkommissionen gewählt und die bindenden Beschlüsse gefaßt wurden. Obgleich die Aufgabe dieser Kommissionen zunächst auf einen einzelnen Streik beschränkt war, behielten sie häufig doch ihre Funktionen als eine allgemeine Leitung bei, indem sie nicht allein von Zeit zu Zeit je nach Bedürfnis Versammlungen einberiefen, sondern auch regelmäßige Sammlungen durch „Sammellisten“ und „Quittungsmarken“ in die Hand nahmen, ja häufig erhielten die Kommissionsmitglieder sogar gewisse Besoldungen, wogegen ihnen dauernde Aufgaben, wie die Kontrolle der Werkstätten, Errichtung von Arbeitsnachweisen, Ausarbeitung von Statistiken, übertragen wurden.

Eine ähnliche Stellung hatten die sog. Vertrauensmänner, die zuweilen für eine bestimmte einzelne Aufgabe bestellt wurden, zuweilen aber auch die vorbezeichnete Thätigkeit der Kommissionen übernahmen. Die eine oder die andere Art dieser losen Organisation hat sich nach und nach in fast allen den Berufen entwickelt, in denen man zu festeren Formen nicht gelangte.

Nun haben offenbar beide Firmen der Organisation, die feste und die lose, ihre Vorteile, und es ist das Verdienst des vielgenannten Regierungsbaumeisters a. D. Keßler, daß er in einer Folge von Nummern des von ihm herausgegebenen „Bauhandwerkers“ (Februar und März 1887) einen umfassenden Plan entwickelte, der es ermöglichen sollte, beide miteinander zu kombinieren. Sein Grundgedanke ist der, daß es gewisse Angelegenheiten gebe, auf deren Beeinflussung nun einmal die Arbeiterschaft nicht verzichten könne, da sie ihre wichtigsten Lebensinteressen berührten, wie insbesondere die Aufklärung und Schulung der Mitglieder und die Beeinflussung der Gesetzgebung im arbeiterfreundlichen Sinn, daß aber diese Angelegenheiten unter den Begriff der politischen fielen, und da zu ihrer Besorgung feste Verbände unentbehrlich seien, so ergebe sich daraus die notwendige Folge, daß die Vereine auf Politik nicht verzichten könnten, dafür aber davon absehen müßten, miteinander in Verbindung zu treten. Andererseits ließen sich umgekehrt gewisse andere Aufgaben, insbesondere die Durchführung von Lohnbewegungen, nur erreichen durch gemeinsames Vorgehen der Gewerbsgenossen an verschiedenen Orten. Daraus ergebe sich, daß eine Teilung der Geschäfte nötig sei, indem neben die Vereine, die politischen Karakter haben müßten, öffentliche Generalversammlungen des ganzen Gewerbes träten, denen die Besorgung aller derjenigen Angelegenheiten anheimfalle, die einen breiteren Rahmen, als die Mitgliedschaft des Vereins, erforderten. Als Organe dieser Generalversammlungen sollen endlich Lohnkommissionen bestehen. Diese werden allerdings in der Rechtsprechung ebenfalls als Vereine betrachtet und dürfen deshalb sich nicht mit Politik beschäftigen, können aber für nicht-politische Zwecke miteinander in Verbindung treten.

So scharfsinnig der Gedanke ausgedacht war, so ist doch seine Ausführung gescheitert, wobei wohl die Abneigung der Vereinsleiter, sich einen wesentlichen Teil ihrer Befugnisse entziehen zu lassen, mitgewirkt haben mag, doch liegt auch ein berechtigtes Bedenken in dem Gesichtspunkte, daß der Plan die Bedeutung der festen Vereinsbildung stark zurücktreten läßt, während doch gerade in ihr der beste Weg gesehen werden muß, zu einer befriedigenden Gestaltung unserer sozialen Verhältnisse zu gelangen.

Für die Stellung der Verwaltungsbehörden gegenüber der gewerkschaftlichen Bewegung ist karakteristisch der sogen. Puttkamer'sche Streikerlaß vom 11. April 1886. In demselben wird zunächst die Unanfechtbarkeit des Koalitionsrechts und insbesondere der aus § 152 der Gewerbeordnung sich ergebenden Befugnis zur Arbeitseinstellung betont, dann aber ausgeführt, daß sich dies nur auf solche Vereinigungen und Bestrebungen beziehe, bei denen die Erringung besserer Arbeitsbedingungen in der That das eigentliche und wahre Ziel sei, nicht aber auf solche, bei denen der Lohnkampf nicht Mittel zur Erringung eines an sich legitimen Erfolges, sondern Selbstzweck sei, indem es den Führern lediglich darauf ankomme, die nach ihren falschen Theoremen mit Naturnotwendigkeit aus der heutigen Form des Arbeitsverhältnisses sich ergebende Kluft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu einer unüberbrückbaren zu erweitern, in den letzteren den Haß gegen die Gesamtheit unserer politischen und gesellschaftlichen Zustände anzufachen und zu unterhalten und so die Gemüter der ihren Verführungskünsten anheimgefallenen Arbeitermassen allmählich auf einen gewaltsamen Losbruch vorzubereiten. Arbeitseinstellungen, die unter diese Gesichtspunkte fielen, von welchen also anzunehmen sei, daß sie durch die sozialdemokratische Agitation vergiftet oder auch nur in ihrem weiteren Fortgange der Leitung derselben verfallen, hätten ihren wirtschaftlichen Karakter abgestreift und seien zu revolutionären Bestrebungen geworden, die unter das Gesetz vom 21. Oktober 1878 zu stellen seien.

Hiernach war also jeder Streik verboten, bei dessen Leitung sozialdemokratische Elemente beteiligt waren; es ist begreiflich, daß damit die Thätigkeit der Gewerkschaften völlig lahm gelegt war.

Einen anderen Angriffspunkt entnahm man aus der Versicherungsgesetzgebung, indem man die sämtlichen von den Gewerkschaften eingerichteten Kassen für Versicherungen erklärte und der für diese bestehenden staatlichen Aufsicht unterwarf. Die Gewerkschaften suchten sich dem dadurch zu entziehen, daß sie durch eine Aenderung der Statuten ausdrücklich den Mitgliedern jeden Rechtsanspruch entzogen und die Gewährung von Unterstützung in das freie Ermessen des Vorstandes stellten. Hierin sahen aber die Behörden eine einfache Umgehung des Gesetzes und hielten auch in solchen Fällen an dem Erfordernis der Genehmigung fest. Es liegt auf der Hand, daß dies dem Gesetze zuwiderläuft, da der Grund der staatlichen Ueberwachungspflicht lediglich in dem Zwecke beruht, die Versicherten bei dem durch die Versicherung übernommenen Risiko zu schützen, indem die Beurteilung der Sicherheit des Unternehmens und des angemessenen Verhältnisses zwischen Prämie und Versicherungssumme für das Verständnis der großen Masse zu schwierig ist. Dieser, und nicht der Gesichtspunkt der Gefährdung der Staatssicherheit ist der Grund des staatlichen Aufsichtsrechtes, das also nicht Platz greifen kann, wenn die Beteiligten auf irgend welches Recht ausdrücklich verzichten oder wenn auch nur die Gefahr einer Leistungsunfähigkeit der Kasse, wie es bei bloßen Unterstützungen der Fall ist, nicht eintreten kann.

In Preußen suchte man außerdem noch die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts II, Tit. 6, § 2–21 über die erlaubten Gesellschaften herbeizuziehen, indem man die Gewerkschaften unter diesen Begriff stellte und dann das über sie zugelassene staatliche Aufsichtsrecht in Anspruch nahm.

Endlich wurde kein Mittel unversucht gelassen, die verschiedenen Vereinsgesetze zur Bekämpfung aller gewerkschaftlichen Bestrebungen heranzuziehen, indem man nicht allein jede Thätigkeit von mehreren Menschen unter den Begriff des Vereins stellte, sondern zugleich den Begriff der politischen Angelegenheiten so weit ausdehnte, daß neben ihnen für gewerkschaftliche Aufgaben kaum noch irgend ein Raum blieb.

Erwiesen sich nun auch die Gerichte diesen Bestrebungen gegenüber teilweise ablehnend, so ist doch nicht zu verkennen, daß auch ihre Urteilssprüche durch die allgemeine Stimmung beeinflußt wurden, so daß Schmöle[77] das harte Urteil fällt, die Polizeibehörden und die Mehrheit der Gerichte hätten der Ansicht Vorschub geleistet, daß sie in ausschließlicher Parteinahme für die Interessen des Unternehmertums vor keiner Beugung des Rechtes zurückschreckten, sobald die Arbeiter die mindesten Anstalten träfen, sich einer weiteren Verkümmerung ihrer Lebenshaltung zu erwehren oder eine günstigere Gestaltung der Arbeitsverträge herbeizuführen. Diese Auffassung war um so begreiflicher, als niemals etwas davon verlautet hat, daß man die Vereinsgesetze auch einmal gegen Innungen, landwirtschaftliche und Fabrikanten-Vereine angewendet hätte, obgleich diese sehr häufig staatliche Maßnahmen in den Kreis ihrer Erörterungen zogen.

Ganz besonders unverständig war dabei die Bekämpfung des Kassenwesens der Arbeiter, denn es ist klar, daß gerade hier ein konservativer Zug liegt, der eine feste Verbindung mit der bestehenden Ordnung herstellt, wie denn umgekehrt die radikale Richtung innerhalb der Sozialdemokratie stets gerade gegen die „Kassensimpelei“ ihre schärfsten Angriffe gerichtet hat, indem sie behauptete, daß dadurch die Gewerkschaften übertrieben ängstlich und vorsichtig gemacht würden. Als ein Uebel konnten diese Kassen nur erscheinen von einem ganz engherzigen, egoistischen Unternehmerstandpunkte, der die durch sie ermöglichte Hebung der Lebenshaltung der Arbeiterklasse grundsätzlich verwirft, um in einer niedrig stehenden Masse jedes Widerstandes unfähige Sklaven zu haben. Das Vorgehen der staatlichen Behörden hätte also nur Sinn gehabt, wenn sie beabsichtigt hätten, sich auf diesen Standpunkt zu stellen. Da hiervon keine Rede sein kann, so bleibt nur die auch von Schmöle[78] gegebene Erklärung übrig, daß unter der damaligen Zeitrichtung, die aber leider auch heute noch leider die weitaus überwiegende ist, die meisten Angehörigen der oberen Klassen mit einem unklaren Vorurteil auf alles herabsehen, was zu der Sozialdemokratie in irgend welcher Beziehung steht und außerdem von dem Unterschiede zwischen ihr und der Gewerkschaftsbewegung keine Spur eines Verständnisses haben.

Offenbar mußte die Auffassung der Arbeiterschaft, daß ihr gegenüber die staatlichen Behörden alle Mittel und Kniffe anwendeten, um sie zu schädigen, ungemein verbitternd wirken, und es ist das Zeichen eines fast unerklärlichen Vertrauens, wenn man dennoch stets an der bestehenden Rechtsordnung festhielt und es versuchte, sich ihr gegenüber so gut als möglich einzurichten.

H. Die neueste Entwicklung.

Nachdem durch Ablauf des Sozialistengesetzes die Bahn für eine kräftigere Entwickelung des Gewerkschaftswesens frei gemacht war, glaubte man vor allem auf die Schaffung einer einheitlichen Leitung und obersten Spitze bedacht sein zu sollen.

Man berief deshalb eine aus den Vertretern der einzelnen Vereinigungen bestehende Gewerkschaftskonferenz zusammen, die am 16. und 17. November 1890 in Berlin tagte und als provisorischen Zentralausschuß die Generalkommission einsetzte mit dem Auftrage, einen allgemeinen Gewerkschaftskongreß einzuberufen und eine Vorlage für die Organisation der deutschen Gewerkschaften auszuarbeiten. Daneben sollte die Kommission den bestehenden Organisationen ihre Hülfe gewähren, insbesondere alle Abwehrstreiks unterstützen und für die Agitation zur weiteren Verbreitung der Organisation Sorge tragen.

Die Generalkommission, welche aus sieben Mitgliedern besteht, hat ihren Sitz in Hamburg. Vorsitzender ist Reichstagsabgeordneter Legien. Sie hat ausweislich ihres für die Zeit vom 17. November 1890 bis 1. März 1892 erstatteten Berichtes sich zunächst mit einer Statistik der bestehenden Gewerkschaften beschäftigt, nach welcher im Jahre 1890 in Deutschland 53 Zentralvereine mit 3150 Zweigvereinen und 227733 Mitgliedern bestanden. Außerdem gab es fünf Organisationen nach dem Vertrauensmännersystem mit 73467 Mitgliedern, so daß einschließlich der lokalen Fachvereine die Gesamtzahl aller gewerkschaftlich organisierten Arbeiter auf rund 350000 geschätzt wurde. Ein Versuch, eine gleiche Statistik über die vorgekommenen Streiks aufzustellen, ist an dem mangelnden Entgegenkommen der bestehenden Vereinigungen gescheitert. Dagegen hat die Kommission die ausgebrochenen Ausstände, soweit es sich um Abwehrstreiks handelt, unterstützt. Dieser Karakter wurde von 37 angemeldeten Streiks bei 31 anerkannt und für diese insgesamt 184396 Mk. ausgegeben. Nach dem Beschlusse der Berliner Konferenz sollten diese Auslagen von sämtlichen Gewerkschaften nach dem Verhältnis ihrer Mitgliederzahl aufgebracht werden, da aber die Beiträge nicht in ausreichendem Maße eingingen, so sah sich die Kommission gezwungen, ein Anlehen von 106950 Mk. aufzunehmen, worüber sie nachher lebhafte Vorwürfe zu hören gehabt hat.

Da sich übrigens die Ansicht geltend machte, daß die Kommission in der Unterstützung von Ausständen zu freigebig sei, so wurden auf einer am 7. und 8. September 1891 in Halberstadt abgehaltenen Zusammenkunft von Gewerkschaftsvertretern hierfür bestimmte einschränkende Grundsätze aufgestellt.

Auch mit dem Auslande suchte die Kommission Verbindungen anzuknüpfen, insbesondere wurden zwei Mitglieder nach England geschickt, um von den dortigen Gewerkschaften Unterstützung für die ausgebrochenen Streiks zu erhalten. Der Erfolg war freilich nicht erheblich. Um für den genannten Zweck im voraus größere Mittel bereit zu halten, wurden Sammlungen für den sog. Maifonds ausgeschrieben, indem man zu diesem Zwecke am 1. Mai, dem durch den Pariser internationalen Arbeiterkongreß 1889 eingeführten allgemeinen Arbeiterfeiertage, gewisse Abzeichen verkaufte. Aber auch hier entsprach der Erfolg nicht den Erwartungen, und die eingegangenen Summen reichten nicht einmal aus, um das aufgenommene Darlehen vollständig zurückzuzahlen. Endlich schuf sich die Kommission in dem „Correspondenzblatte der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands“ ein eigenes Organ, welches nach Bedarf, regelmäßig aber wöchentlich in etwa 400 Exemplaren, an die Vertrauensleute der Gewerkschaften und die Redaktionen der Arbeiterzeitungen unentgeltlich versandt wird.

Um die endgültige Organisation zu schaffen, wurde dann der ersteKongreß deutscher Gewerkschaften“ einberufen, der vom 14. bis 18. März 1892 in Halberstadt tagte und als Beginn eines neuen Abschnittes in der Gewerkschaftsbewegung von der größten Bedeutung gewesen ist.

Der Schwerpunkt der Aufgabe bestand in der Schaffung einer einheitlichen Organisation, und zwar handelte es sich dabei um erheblich mehr als eine praktisch-formelle Frage, denn die Stellung zu den vorgeschlagenen Formen war wesentlich beeinflußt durch die prinzipielle Auffassung über Zweck und Wesen der Gewerkschaften. Nach den weitaus meisten deutschen Vereinsgesetzen ist es Vereinen, die sich mit öffentlichen Angelegenheiten, insbesondere mit Politik im engeren Sinne befassen, verboten, mit anderen Vereinen gleicher Art in der Weise in Verbindung zu treten, daß sie unter einem gemeinsamen Organe vereinigt werden. Da nun eine solche Vereinigung für die rein gewerkschaftlichen Aufgaben, also die Vertretung der Arbeiterinteressen gegenüber den Unternehmern von dem höchsten Werte ist, so kann es für diejenigen Gewerkschaften, die wirklich auf diesem Boden stehen, keinem Zweifel unterliegen, daß sie diesen Verhältnissen Rechnung tragen und zur Erreichung ihres Zweckes auf die politische Thätigkeit verzichten müssen. Anders müssen sich dagegen diejenigen Vereinigungen stellen, die umgekehrt die politischen Aufgaben als das Wesentliche ansehen und die Maske der Gewerkschaft nur vorgebunden haben, um sich dadurch leichter in den Arbeiterkreisen Eingang zu verschaffen.

Aber der Gegensatz greift noch tiefer, denn ob man die politische oder die gewerkschaftliche Seite der Arbeiterbewegung als die wichtigere ansehen soll, ist durchaus davon abhängig, ob man glaubt, mit den Mitteln der gewerkschaftlichen Thätigkeit eine wesentliche Besserung der Lage des Arbeiterstandes erreichen zu können, oder ob man der Ansicht ist, daß dies ausgeschlossen und ein Erfolg lediglich durch grundlegende Umgestaltung der bestehenden Verhältnisse zu erzielen sei, m. a. W. ob man sich grundsätzlich auf den Boden der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung stellt oder diesen verläßt. Wir werden diesen Gedankengang an anderer Stelle noch eingehender zu verfolgen haben, einstweilen wird das Gesagte ausreichen, um zu zeigen, daß der Streit um die Organisation zugleich die Stellungnahme der Gewerkschaften zu den Grundfragen der Arbeiterbewegung wiederspiegelt.

Auf dem Kongresse standen sich übrigens nicht 2 sondern 3 Gruppen und Systeme gegenüber, indem die Vertreter der zentralen Organisation in 2 Gruppen zerfielen, nämlich die Anhänger der Branchenorganisation und der Industrieverbände. Die letzteren wollten zur Grundlage der Organisation die Gliederung nicht nach Einzelberufen, sondern nach ganzen Industrien machen, so daß z. B. nicht die Tischler, Zimmerleute, Drechsler, Stellmacher u. s. w. je eine selbständige Vereinigung, sondern alle Arbeiter der Holzindustrie einen gemeinsamen Verband bilden sollten. Als Vorteil dieser Organisationsform, die bis dahin insbesondere unter den Metallarbeitern bestand, wurde die Kostenersparung geltend gemacht, indem es bei ihr insbesondere möglich sein würde, die jetzt bestehenden 58 Gewerkschaftsblätter auf 12 bis 15 zu beschränken. Von der Gegenseite wurde dem entgegengehalten, daß das Gefühl der Zusammengehörigkeit in den Berufs- oder Branchenorganisationen sich stärker entwickele, als in den Industrieverbänden, und daß die Rücksicht auf diese Auffassung der Verwischung der Grenze zwischen den einzelnen Berufen im Wege stehe, daß diese Verbände außerdem nicht im stande sein würden, den Verschiedenheiten der einzelnen Berufe, die sich z. B. darin zeigten, daß die wöchentlichen Beiträge der Mitglieder zwischen 7½ und 35 Pf. schwankten, ausreichend Rechnung zu tragen, und daß deshalb der Industrieverband vielleicht für eine spätere Zukunft, aber nicht für die Gegenwart die richtige Form sei. Die Anhänger der Industrieverbände konnten die Thatsache des erwähnten engeren Zusammengehörigkeitsgefühls innerhalb der einzelnen Gewerbe nicht bestreiten, bekämpften sie aber als „Berufsdünkel“ und „Kastengeist“, den man ausrotten müsse und wollten ihm deshalb einen Einfluß auf die Form der Organisation nicht zugestehen.

Neben den genannten 3 Organisationsformen wurde endlich noch von einigen Seiten empfohlen, von der Bildung geschlossener Vereine überhaupt abzusehen und sich mit dem Vertrauensmännersystem zu begnügen, und auf den Vorzug desselben als Brücke zu den nicht organisierten Arbeitern hingewiesen, indem den letzteren Gelegenheit geboten sei, bei öffentlichen, für alle Arbeiter des betreffenden Gewerbes bestimmten Versammlungen sich an diesen zu beteiligen und so die Gedanken der Arbeiterbewegung allmählich in sich aufzunehmen, während Vereinsversammlungen sich auf die bereits zum Verständnis der Notwendigkeit einer Organisation gelangten Arbeiter beschränkten.

Aber die Vertreter dieser Anschauung vermochten gegenüber den offenbaren Vorteilen eines geregelten Vereinswesens nicht durchzudringen, so daß man es auf dem Kongresse im wesentlichen mit den Auseinandersetzungen zwischen den angeführten 3 Organisationsformen zu thun hatte, und zwar stand im Vordergrunde des Interesses der Gegensatz zwischen der lokalen und der zentralen Organisation, da es sich hier um die bereits bezeichnete prinzipielle Stellungnahme handelte. Diese bildete denn auch den roten Faden in den von beiden Seiten vorgebrachten Gründen. Die Vertreter der Lokalorganisation sprachen ganz offen aus, daß man die Arbeiter nicht zu der Anschauung bringen dürfe, als ob auf dem Boden der bestehenden Wirtschaftsordnung eine wesentliche Besserung zu erreichen wäre, daß die Möglichkeit des Erfolges und deshalb der Schwerpunkt der ganzen Arbeiterbewegung auf politischem Gebiete liege, daß die gewerkschaftliche Thätigkeit nur eine Vorschule bedeute und man deshalb, ohne das eigentliche Ziel zu verlieren, nicht auf die Beschäftigung mit der Politik verzichten könne, während ihnen von den Gegnern entgegengehalten wurde, daß der Grundgedanke der ganzen Gewerkschaftsbewegung darin bestehe, das auf dem Boden der bestehenden Verhältnisse Mögliche zu erreichen und sich von politischer Thätigkeit völlig fern zu halten.

Die Generalkommission hatte sich für die Zentralorganisation entschieden, und von Anfang an unterlag es keinem Zweifel, daß die Vertreter der Lokalorganisation sich in erheblicher Minderheit befanden, hatte doch die Berliner Gewerkschaftskonferenz sogar die Frage offen gelassen, ob man ihnen überhaupt die Teilnahme an dem Kongreß gestatten sollte. Diese wurde ihnen nun freilich durch Beschluß des Kongresses eingeräumt, aber eine Reihe von Vereinigungen hatte schon vorher durch Proteste ihre Teilnahme abgelehnt, und nachdem nach einer 4 Sitzungen ausfüllenden Verhandlung, in der man sich recht scharfe Dinge gesagt hatte, die von den Vertretern der Lokalorganisation eingebrachte Resolution „mit bedeutender Mehrheit“, wie der offizielle Bericht sagt, abgelehnt war, verließen diese mit einer Protesterklärung den Kongreß.

So standen denn nur noch die Vertreter der Organisation nach Berufen (Branchen) und Industrieen sich gegenüber. Uebrigens wollten auch die ersteren einen weiteren Zusammenschluß der Berufsverbände zu sog. Unionen, und die Generalkommission, die den Standpunkt der Berufsorganisation vertrat, hatte einen Entwurf vorgelegt, nach welchem die verwandten Gewerkschaften zu solchen Unionen verbunden werden sollten. Zwischen ihnen und den Industrieverbänden bestand nur der Unterschied, daß die ersteren die einzelnen Mitglieder zunächst zu selbständigen Berufsgruppen vereinigen und erst diese Gruppen wiederum zu den Unionen zusammenfassen, während die Industrieverbände jene Zwischenstufe fallen lassen und die Mitglieder in einen unmittelbaren Zusammenschluß bringen würden. Die Union bedeutet allerdings eine feste Organisation, welche die Zentralverbände der verwandten Berufe zu einer höheren Einheit zusammenfaßt, aber diese läßt die Einzelverbände doch als solche mit einer relativen Selbständigkeit bestehen, während der Industrieverband dieselben auflöst und sich an deren Stelle setzt. Mitglieder der Union sind die Zentralverbände, Mitglied des Industrieverbandes sind die einzelnen Arbeiter. Die letztere Form des Zusammenschlusses ist deshalb die engere, sie schafft einerseits eine größere Kraftkonzentration, setzt aber andererseits auch eine höhere Stufe des Solidaritätsgefühls voraus und tritt dem „Kastengeiste und Berufsdünkel“, über den auf dem Kongreß allseitig geklagt wurde, am schärfsten entgegen.

Endlich wurde eine noch losere Verbindung der Berufsgruppen dahin vorgeschlagen, daß dieselben sich nicht zu Unionen, also festen Organisationen, vereinigen, sondern sich auf die Abschließung sog. Kartellverträge beschränken sollten, in denen lediglich für gewisse gemeinsame Zwecke Vereinbarungen der im übrigen in ihrer Selbständigkeit nicht beeinträchtigten Gewerkschaften getroffen würden.

Der Kongreß nahm mit 148 gegen 37 Stimmen eine von den Holzarbeitern vorgeschlagene Resolution an, welche insofern einen Mittelstandpunkt vertrat, als sie einerseits die völlige Vereinigung zu Industrieverbänden als letztes Ziel anerkennt und deren Bildung schon jetzt überall da empfiehlt, wo die Verhältnisse es zulassen, andererseits aber hinter die Unionen zurückgeht und sich auf bloße Kartellverträge beschränkt, indem „die Frage, ob die späteren Vereinigungen der Berufsorganisationen zu Unionen oder Industrieverbänden stattzufinden hat, der weiteren Entwickelung der Organisationen infolge der Kartellverträge überlassen wird“. Das Vertrauensmännersystem soll nur da stattfinden, wo der zentralen Organisation gesetzliche Hindernisse im Wege stehen.

Die Generalkommission wurde als ständige Einrichtung beibehalten, deren Thätigkeit aber insofern eingeschränkt, als sie sich künftig mit der Unterstützung von Ausständen nicht mehr zu befassen haben soll, diese vielmehr zu einer Angelegenheit der einzelnen Zentralorganisationen erklärt ist, wobei lediglich eine gegenseitige Unterstützung auf Grund der Kartellverträge stattfinden soll. Der Grund für diese Aenderung bestand in der Befürchtung, daß die einzelnen Gewerkschaften in ungleicher Weise unterstützt werden möchten, je nachdem in der Generalkommission die Interessen derselben vertreten wären.

Um die letztere möglichst unabhängig zu stellen, wurde auch der von den Metallarbeitern gemachte Vorschlag, an ihre Stelle einen aus je einem Vertreter jeder Gewerkschaft bestehenden Gewerkschaftsrat mit einem von diesem zu bildenden Exekutivausschusse von 5 Mitgliedern zu setzen, abgelehnt und vielmehr beschlossen, daß die Generalkommission aus 7 Mitgliedern nebst 3 Ersatzmännern bestehen und auf dem jedesmaligen Gewerkschaftskongreß gewählt werden soll. Als Sitz wurde Hamburg beibehalten.

Die Aufgaben der Generalkommission bestehen

1.in der Betreibung der Agitation;
2.in der Führung einer einheitlichen Gewerkschaftsstatistik;
3.in der Streikstatistik;
4.in der Herausgabe eines Blattes, welches insbesondere die Verbindung sämtlicher Gewerkschaften unterhalten soll;
5.in der Anknüpfung und Unterhaltung internationaler Beziehungen.

Jede zentralisierte Gewerkschaft hat für jedes Mitglied vierteljährlich 5 Pf. an die Generalkommission abzuführen; der von der letzteren vorgeschlagene Satz von 10 Pf. wurde auf die Hälfte herabgesetzt, nachdem man die Streikunterstützung gestrichen hatte. Gewerkschaften, welche ihre Beiträge nicht zahlen, verlieren Sitz und Stimme auf dem Gewerkschaftskongreß. Dieser ist von der Generalkommission unter Zustimmung der Mehrheit der Zentralvorstände einzuberufen. Den einzelnen Verbänden ist die Erhöhung der Mitgliederbeiträge zur Ansammlung ausreichender Fonds zur Pflicht gemacht.

Als Gegenstände der Kartellverträge sind empfohlen:

1.die gegenseitige Unterstützung bei Ausständen und Aussperrungen;
2.die gegenseitige Unterstützung reisender Mitglieder;
3.die gemeinschaftliche Betreibung der Agitation;
4.die gemeinschaftliche Veranstaltung statistischer Erhebungen;
5.die Zentralisierung von Herbergen und Arbeitsnachweisen;
6.die Schaffung eines gemeinsamen Organes;
7.die Erleichterung des Uebertrittes von einer Organisation in die andere, insbesondere ohne Eintrittsgeld bei Ortswechsel.

Von den übrigen Beschlüssen des Kongresses ist noch folgendes hervorzuheben:

Die der bisherigen Generalkommission gemachten Vorwürfe richteten sich vorzugsweise gegen die Aufnahme des Darlehns von 106950 Mk. und die Verwendung der Mai-Sammlungen zu dessen Deckung, gegen die Begünstigung der Hamburger Gewerkschaften, insbesondere die zu weit gehende Unterstützung des dortigen Tabakarbeiterausstandes, gegen die Herausgabe des „Korrespondenzblattes“ und die unzureichende Pflege der internationalen Beziehungen. Es gelang jedoch den Mitgliedern, diese Vorwürfe, die vorzugsweise von der grundsätzlichen Opposition, nämlich den Vertretern der Lokalorganisationen, ausgingen, im wesentlichen zu widerlegen und einem Tadelsvotum zu entgehen.

Hinsichtlich der weiblichen Arbeiter, von denen eine Vertreterin in die Generalkommission aufgenommen wurde, beschloß man, den bestehenden Organisationen zu empfehlen, auch Frauen als gleichberechtigte Mitglieder aufzunehmen und von der Bildung besonderer Gewerkschaften für Arbeiterinnen abzusehen.

Die bisher schon übliche Einrichtung der Kontrollmarken, d. h. eines an den Fabrikaten angebrachten Zeichens dafür, daß der Fabrikant in seinem Geschäfte die von den Gewerkschaften geforderten Arbeitsbedingungen eingeführt habe, ohne welches die Arbeiter die Ware nicht kaufen dürfen, wurde ohne Debatte zur allgemeinen Nachahmung empfohlen.

Ebenso fand einstimmige Annahme eine Resolution, welche die Forderung möglichster Beseitigung der Akkordarbeit mit der Begründung erhebt, daß dadurch die Erreichung eines Maximalarbeitstages und eines für alle Arbeiter gleichen oder wenigstens eines Minimallohnes vorbereitet werde.

Die große Streitfrage, ob die bei Gelegenheit der Maifeier aufkommenden Gelder der politischen oder der gewerkschaftlichen Bewegung zufließen sollten, wurde dahin erledigt, daß von einer allgemeinen Maisammlung für gewerkschaftliche Zwecke Abstand genommen, den einzelnen Orten und Gewerben aber überlassen wurde, in ihren Kreisen Sammlungen zu veranstalten.

Um das Defizit der Generalkommission, das insbesondere durch Unterstützung des Buchdruckerausstandes herbeigeführt war, zu decken, wurde eine freiwillige Sammlung durch Ausgabe von 10-Pf.-Marken beschlossen.

Von der American Federation of Labor war an den Kongreß der Vorschlag gerichtet, den bei Gelegenheit der Weltausstellung in Chicago zu veranstaltenden internationalen Kongreß durch Delegierte zu beschicken. Man beschloß jedoch mit Rücksicht auf die damit verbundenen erheblichen Kosten hiervon abzusehen.

Das Ergebnis dieses ersten Deutschen Gewerkschaftskongresses können wir kurz dahin zusammenfassen, daß die Organisationsfrage zu einem vorläufigen Abschlusse gelangt ist, und zwar im Sinne der Zentralisation. Allerdings giebt es auch künftig noch lokale Vereinigungen, aber dieselben werden seitens des Gewerkschaftsverbandes nur dann anerkannt, wenn für sie ein Zentralverband nicht besteht. Diese Zentralverbände, welche nach Gewerben (Berufen, Branchen) abgegrenzt sind, bilden die Einheit und die Grundform der Organisation, aber dieselben gliedern sich einerseits nach unten zu örtlichen Zweigvereinen und suchen andererseits untereinander einen weiteren Zusammenschluß anzubahnen.

Der Kongreß hat, wie mitgeteilt, den Industrieverband in erster Linie empfohlen, und demgemäß sind seitdem außer dem Metallarbeiterverbande, der bereits bestand, noch ferner der „Verband der Deutschen Holzarbeiter“ auf dem ersten Holzarbeiterkongresse, der vom 4. bis 7. April 1893 in Kassel tagte, und der „Verband der Lederarbeiter Deutschlands“ ins Leben getreten, indem die am 2./3. April 1893 in Altona abgehaltene Generalversammlung des Zentralvereins Deutscher Gerber und Lederzurichter dem von dem Deutschen Weißgerberverbande in seiner Generalversammlung vom 8. August 1892 in Altenburg gefaßten Beschlusse beitrat.

Während es sich bei diesen Formen um Verbindungen der Zentralorganisationen handelt, hat man dem Zwecke der gegenseitigen Annäherung und Unterstützung außerdem, entsprechend dem Kongreßbeschlusse, durch Kartelle unter den lokalen Vereinen Rechnung getragen, indem die am Orte vertretenen Gruppen der einzelnen Berufe je nach ihrer Stärke Delegierte wählen, welche zusammen das Kartell bilden, das seinerseits einen Vorstand unter dem Namen einer „Kartellkommission“ wählt. Hierbei hatte man aber sich mit der Vereinsgesetzgebung auseinander zu setzen, welche einerseits für politische Vereine die gegenseitige Verbindung verbietet und andererseits für alle Vereine, die sich mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigen, die Einreichung der Statuten und der Mitgliederliste sowie aller Veränderungen derselben vorschreibt. Zur Umgehung dieser Schwierigkeit benutzt man zwei Wege. Der eine ist der, daß man die Delegierten von den einzelnen Vereinen in der Weise wählen läßt, daß sie lediglich als Vertreter dieser Vereine auftreten, nicht aber selbst einen Verein bilden; aber dann ist die Einrichtung eine Verbindung der Vereine untereinander, und es muß dann die Politik ausgeschlossen werden. Der andere Weg besteht darin, daß man die Delegierten nicht von den Vereinen, sondern in öffentlichen Versammlungen der betreffenden Berufsgenossen wählen läßt, dann ist von einer Verbindung von Vereinen nicht die Rede, das Kartell darf sich mit Politik beschäftigen, ist aber nun seinerseits ein Verein, der Statut und Mitgliederliste einreichen muß. Die Generalkommission hat für beide Formen Musterstatute ausgearbeitet und bekannt gemacht, ja denselben noch eine dritte Form hinzugefügt, nach welcher die in öffentlichen Versammlungen gewählten Delegierten sich gar nicht als Verein organisieren, sondern wenn sie beraten wollen, hierfür eine öffentliche Versammlung einberufen; in diesem Falle besteht dann auch keine Kartellkommission, sondern es wird lediglich ein Vertrauensmann mit weitgehenden Befugnissen gewählt. Es muß dahingestellt bleiben, ob diese dritte Form wirklich den beabsichtigten Zweck erreicht, jedenfalls wird sie als ganz lose Verbindung der Berufsgenossen ihrer Hauptaufgabe nur in unvollkommener Weise gerecht.

Die Thätigkeit der Kartelle ist in dem Kongreßbeschlusse im allgemeinen bezeichnet. Der Schwerpunkt liegt in der Regelung der Streiks. Diese werden von dem Kartell nur dann unterstützt, wenn sie von dem Zentralverbande des betreffenden Berufes oder in dessen Ermangelung von der Kartellkommission gebilligt sind. Boykotts können nur von dem Kartell mit zwei Drittel Mehrheit beschlossen werden. Regelmäßig soll die Kartellkommission vorher eine gütliche Verständigung mit den Arbeitgebern versuchen. Zur Deckung der Ausgaben sind für jedes Mitglied vierteljährlich 5 Pf. in die Kartellkasse einzuzahlen. Aus derselben werden die Kosten der Agitation, des Herbergswesens, des Arbeitsnachweises, der Statistik u. s. w., nicht aber diejenigen der Streiks bestritten, hierfür sind vielmehr freiwillige Sammlungen zu veranstalten; mit drei Viertel Mehrheit darf das Kartell auch die Aufnahme von Darlehen beschließen.

In neuerer Zeit ist den Gewerkschaften durch eine Aenderung der Rechtsprechung in Preußen eine erhebliche Schwierigkeit erwachsen. Bisher hatte man, um der polizeilichen Aufsicht zu entgehen, von der Bildung eigentlicher Zweigvereine abgesehen, alle Mitglieder gehören unmittelbar dem Zentralverbande an, und an den einzelnen Orten bestehen lediglich „Zahlstellen“ zur Einsammlung der Beiträge, Annahme von Mitgliederanmeldungen und Verteilung der Fachzeitschrift. Der Gedankenaustausch wird in öffentlichen, nicht auf die Mitglieder beschränkten Versammlungen vorgenommen. Nun hat jedoch das Kammergericht durch Entscheidung vom 3. Oktober 1892 ausgesprochen, daß diese Zahlstellen als Vereine anzusehen seien. Dadurch ist, solange die Politik fern gehalten wird, eine Schwierigkeit für die Verbindung mit der Zentralleitung einstweilen noch nicht geschaffen, wohl aber ist die polizeiliche Anmeldung der Mitglieder erforderlich.

Eine Wiederholung des in Halberstadt abgehaltenen Gewerkschaftskongresses in Zwischenräumen von etwa 3 Jahren lag wohl von Anfang an in der Absicht der Generalkommission, ging doch deren Ziel zweifellos auf einen selbstständigen organischen Ausbau des Gewerkschaftsverbandes neben dem Verbande der politischen Partei. Aber hatte die letztere schon den Halberstädter Kongreß mit offen kundgegebenem Mißtrauen empfangen, so trat diese Abneigung noch entschiedener hervor, als es sich darum handelte, durch eine Wiederholung den Weg der Erhebung der Kongresse zu einer ständigen Einrichtung zu betreten. Man benutzte deshalb Andeutungen über gewisse „dunkele Pläne“, die angeblich von der Generalkommission verfolgt würden und auf die unten zurückzukommen sein wird, um die Gewerkschaften gegen ihre Leitung aufzuhetzen, indem der „Vorwärts“ einen Artikel des „Handschuhmacher“, der von Plänen sprach, die geheim gehalten werden müßten, aber geeignet wären, eine Zersplitterung in der Arbeiterbewegung herbeizuführen, abdruckte und die Frage stellte: „Was geht vor?“ Der Zweck wurde auch insofern erreicht, als die Generalkommission nach einer Umfrage bei den Zentralvorständen ihren Plan für das Jahr 1895 fallen ließ. Die Folge dieser Aufhetzung war dann ferner, daß sowohl die Hutmacher als auch die Tabakarbeiter beschlossen, ihre Beitragsleistung an die Generalkommission einzustellen. Von den Tabakarbeitern war dies um so rücksichtsloser, als gerade das zu ihrer Unterstützung von der Generalkommission aufgenommene Darlehen von 106950 Mk. den Hauptgrund der gegen diese erhobenen Vorwürfe bildete.

Für das Jahr 1896 dagegen wurde die Absicht, einen Kongreß in Berlin und zwar am 4. Mai abzuhalten, von der Generalkommission bereits am 25. November 1895 bekannt gegeben. Dabei wurde der Vorschlag gemacht, auch die Delegierten derjenigen Zentralverbände, die keine Beiträge an die Generalkommission gezahlt hätten, sowie die Handelsangestellten, Handelshülfsarbeiter und Gastwirtsgehülfen und endlich Lokalorganisationen derjenigen Berufe zuzulassen, für welche Zentralverbände nicht bestehen. Diese Vorschläge wurden angenommen. Die Generalkommission hatte sich an das Gewerkschaftskartell in Berlin mit dem Antrage gewandt, die Vorbereitung für den Kongreß zu übernehmen, doch war dies, wie zu erwarten, abgelehnt, da in Berlin die Lokalorganisationen überwiegen. So mußte von den Berliner Zentralorganisationen ein besonderes Lokalkomitee gebildet werden, um die Vorarbeiten zu erledigen.

Vom 4. bis 8. Mai 1896 hat nun der „zweite Kongreß der Gewerkschaften Deutschlands“ in Berlin stattgefunden. Auf demselben waren 48 Zentralorganisationen durch 129 Abgeordnete, 6 lokal organisierte Verbände durch 8 Abgeordnete und 11 Zweigvereine der Tabakarbeiter durch 2 Abgeordnete, insgesamt 271141 Mitglieder durch 139 Abgeordnete vertreten. Die Hutmacher und Tabakarbeiter fehlten, letztere mit Ausnahme der 11 Zweigvereine.

Aus dem vom Vorsitzenden Legien erstatteten Berichte ist folgendes hervorzuheben.

Seit dem Halberstädter Kongresse sind eine Anzahl Organisationen gebildet, die sich später wieder aufgelöst haben, nämlich die Fabrikarbeiterinnen, die Näherinnen, die Porzellan- und Glasmaler und die Posamentiere. Der Zentralverein der Frauen und Mädchen wird nach Aenderung seiner Statuten nicht mehr als Gewerkschaft betrachtet. Dagegen ist der 1891 aus dem Hirsch-Duncker'schen Verbande ausgeschiedene Gewerkverein der Porzellanarbeiter, dessen Mitgliederzahl sich seitdem von 4000 auf 7300 gehoben hat, dem Verbande der Gewerkschaften am 1. Januar 1893 beigetreten. Die Weißgerber und die Lohgerber haben sich Anfang 1893 zu einem Verbande der Lederarbeiter vereinigt. Am 1. April 1894 haben die Maler ihren Anschluß an die Generalkommission erklärt. Die Agitation ist hauptsächlich auf die östlichen Provinzen Preußens gerichtet, wo Organisationen mit insgesamt 2168 Mitgliedern gegründet sind. Dagegen ist die Agitation unter den Lippe'schen Zieglern erfolglos geblieben; ein ins Leben gerufener Verband hat sich wieder aufgelöst.

Ueber die zur Kenntnis der Generalkommission gelangten Streiks giebt der Bericht folgende Tabelle.

JahrAnzahl der Gewerbe,
in denen Streiks
vorkamen
Anzahl der
Streiks
Zahl der beteiligten
Personen
Dauer des Streiks
in Wochen
Gesamtausgabe
1890/91272263853613482094922Mk.
1892 21 73 3022 507 84638
1893 26116 9356 568 172001
1894 27131 7328 879 354297

Der Bericht schätzt, daß zu diesen Zahlen noch etwa 6000 Streikende und 900000 Mk. Ausgabe hinzukommen, sodaß in den 5 Jahren 64000 Personen mit einer Gesamtausgabe von 3600000 Mk. an Streiks beteiligt waren.

Das Korrespondenzblatt erscheint in einer Auflage von 5300. Außerdem sind verschiedene Agitationsschriften vertrieben.

Der Bericht erwähnt, daß ein Vertreter der Generalkommission an dem vom Freien deutschen Hochstift einberufenen am 8. Oktober 1893 in Frankfurt a. M. abgehaltenen Sozialen Kongreß zur Beratung der Frage der Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittelung teilgenommen, daß man es aber abgelehnt habe, sich bei der Einladung zu einer Konferenz der bei der Arbeitsvermittelung praktisch thätigen Personen im März 1894 beteiligen.

Auch die internationalen Beziehungen sind gepflegt. Mit der Gewerkschaftskommission in Oesterreich, dem Schweizerischen Gewerkschaftsbunde, der Fédération nationale des Bourses du travail in Paris und den Syndicats et groupes corporatifs de France in Troyes, mit dem Board of Trade und dem Trades Union Congress Parliamentary Committee in England, der American Federation of Labor sind Nachrichten ausgetauscht, zu den Kongressen der österreichischen Gewerkschaften und des schweizerischen Gewerkschaftsbundes wurden Vertreter geschickt.

Der in dem Berichte vorherrschende Grundzug einer gewissen Resignation tritt besonders hervor in den Schlußworten: „Arbeitsfreudigkeit und thätiges Eingreifen in alle die Gewerkschaften berührenden Angelegenheiten wird nicht erzeugt, wenn zu befürchten steht, daß diese oder jene Unternehmung auf Widerstand stoßen und neue Angriffe hervorrufen wird. Nur durch einmütiges Zusammenwirken aller denselben Ziele Zustrebenden kann Großes erreicht werden.“

Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in den gegen die Generalkommission und ihre bisherige Wirksamkeit gerichteten und auf ihre Beseitigung abzielenden Angriffen, in denen sich teils allgemeine Oppositionslust und Partikularismus, teils die Anschauung geltend macht, daß die Generalkommission auf eine gegnerische Stellung der Gewerkschaften zu der politischen Partei hin arbeite. Träger der Opposition waren insbesondere die Metallarbeiter, die einfach die Aufhebung der Generalkommission beantragten. Andere Anträge bezweckten, sie durch einen bloßen Generalsekretär oder einen aus den Vorsitzenden der einzelnen Gewerkschaften bestehenden Verein (Gewerkschaftsbund) zu ersetzen, oder nur die Beiträge zu ermäßigen. Umgekehrt wurde auch die Wiederausdehnung der Thätigkeit der Generalkommission auf das ihr in Halberstadt entzogene Gebiet der Streikunterstützung und eine Erhöhung der Beiträge beantragt.

Die Angriffe richteten sich in erster Linie gegen die bereits erwähnten „dunklen Pläne“. Der Hauptwortführer der Opposition, Schlicke-Stuttgart, äußerte: „Ich kann die Entrüstung der einzelnen Gewerkschaften sehr wohl begreifen. In der Generalkommission glaubt man jetzt das Gegengewicht gegen den Parteivorstand zu besitzen, dem die Gewerkschaftsbewegung ein Dorn im Auge sein soll.“ Daneben wurde geltend gemacht, die Kommission habe nichts geleistet; die Statistik sei bei dem gegenwärtigen Stande der Bewegung nur von zweifelhaftem Werte; die Kosten des Korrespondenzblattes von jährlich 14000 M. seien überflüssig; nötig sei vor allem eine Verschmelzung der kleineren Organisationen mit größeren, während gerade die Generalkommission den „Kastendünkel“ Vorschub geleistet habe.

Der Vorsitzende Legien erklärte, die viel besprochenen „dunklen Pläne“ seien lediglich dahin gegangen, neben dem Kongresse der Gewerkschaften einen solchen von dem Lokalkomitee des Kongreßortes einberufen zu lassen, zu dem die Vertreter in öffentlichen Versammlungen gewählt würden. Dieser Kongreß habe sich mit den Fragen der Vereinsgesetzgebung, den Arbeiterschutzgesetzen, der Fabrikinspektion u. s. w. beschäftigen sollen. Dieser Plan sei den 300 Vorstandsmitgliedern der Gewerkschaften bekannt gewesen, also durchaus nicht geheim gehalten, auch der „Vorwärts“ habe nicht, um ihn zu erfahren, eine öffentliche Anfrage nötig gehabt, sondern, da ebensowohl seine Redakteure wie 2 Mitglieder der Generalkommission im Reichstage säßen, sich nur bei diesen zu erkundigen brauchen. Wenn man übrigens der Kommission die Mittel beschneide und sie so wenig unterstütze, so sei es unberechtigt, sich gleichzeitig über ihre zu geringe Wirksamkeit zu beklagen.

Auch von anderen Seiten wurden die Angriffe scharf abgewiesen und die Kommission energisch verteidigt. Faber (Goldarbeiter) erklärte, ein Gegensatz zwischen Partei und Gewerkschaftsbewegung bestehe nicht, der Streit zwischen Auer und Legien gehe nur diese beiden persönlich an. Fricke (Maler) meinte, Legien hätte Auer ganz anders abführen sollen für seine Liebenswürdigkeiten. Lehrich (Maler) will für die Gewerkschaften eine Spitze haben, die es verhindert, daß die Gewerkschaften zum politischen Hausknecht degradiert werden; wenn beschlossen werden sollte, daß der politische Weg eingeschlagen werde, so seien sowohl die Generalkommission als die Zentralverbände überflüssig. Besonders die Buchdrucker stellten sich auf diese Seite. Ihre Redner, Massini und Döblin, erklärten: „Wir Gewerkschaften dürfen keineswegs unter die Botmäßigkeit der Partei kommen; wir sind ein souveränes Volk und brauchen keinen Rat und keine Bevormundung von anderer Seite.“ „Von der politischen Partei dürfen wir uns nicht abhängig machen, und es wäre schon ein Erfolg, wenn man im politischen Lager die Berechtigung der Gewerkschaftsbewegung voll anerkennen würde.“ Massini äußerte auch: „Ich habe nicht viel im Sinn mit der Internationalität; deshalb lege ich auch keinen so großen Wert auf die Anknüpfung internationaler Beziehungen.“

Der Erfolg der zweitägigen zum Teil recht erregten Verhandlungen war, daß auch die Gegner der Kommission, nachdem sie ihrem Aerger Luft gemacht hatten, friedlicher wurden und selbst die Notwendigkeit einer Zusammenfassung betonten. Es war logisch berechtigt und taktisch geschickt, daß man zunächst über die Grundfrage abstimmte, ob man überhaupt prinzipiell eine zusammenschließende Vertretung sämtlicher Gewerkschaften wolle. Nachdem diese Frage durch 133 Vertreter von 262926[79] Mitgliedern gegen 5 Vertreter von 8215 Mitgliedern bejaht war, handelte es sich ferner um die weitere Ausgestaltung, insbesondere die Befugnisse des Zentralorganes. Der Antrag der Generalkommission auf Errichtung eines gemeinsamen Streikfonds wurde mit 104 gegen 18 Stimmen abgelehnt, darauf aber der Antrag, die zu bildende Zusammenfassung „Gewerkschaftsausschuß“ zu nennen, mit Stimmengleichheit abgelehnt und die Bezeichnung „Generalkommission“ beibehalten.

Die Organisation und Aufgabe derselben ergiebt sich aus folgender vom Kongresse angenommene Resolution:

„Der Gewerkschaftskongreß wählt eine aus 5 Mitgliedern bestehende Generalkommission. Zur Unterstützung derselben werden von den Zentralvorständen der Gewerkschaften, die am Sitze der Kommission eine Verwaltungsstelle haben und regelmäßige Beiträge an den Ausschuß zahlen, je ein Vertreter ernannt. Die Zuziehung dieser Vertreter zu den Versammlungen der Kommission hat nach Bedarf mindestens aber allvierteljährlich einmal zu erfolgen. Am Anfang einer Geschäftsperiode der Generalkommission sind in einer gemeinsamen Sitzung eine Geschäftsordnung für die Generalkommission, die Verteilung der Aemter und eventuelle Besoldungen und Remunerationen festzusetzen. Auch die berechtigten Lokalorganisationen haben Stimme in der obenbezeichneten Vertretung.

Die Aufgaben der Generalkommission sind:

1. Die gewerkschaftliche Agitation namentlich in denjenigen Gegenden, Industrien und Berufen, deren Arbeiter nicht oder nicht genügend organisiert sind, zu fördern und den Zusammenschluß der kleinen Verbände und Lokalorganisationen zu Industrieverbänden anzustreben.

2. Die von den Gewerkschaften aufgenommenen Statistiken, soweit sie allgemeines Interesse haben, zusammenzustellen und solche über Stärke, Leistungen und Entwickelung der Gewerkschaften, sowie solche über sämtliche Streiks selbstständig aufzunehmen.

3. Das „Korrespondenzblatt“ erscheint in der bisherigen Weise weiter. Es soll den Vorständen der Gewerkschaften, den Vorsitzenden der Gewerkschaftskartelle, den Vorsitzenden der Agitationskomitees und der Parteipresse unentgeltlich übersandt werden. Kurze, wichtige Publikationen sollen allen Gewerkschaftsblättern zum Abdruck zugehen.

(Anträge auf Vergrößerung des „Korrespondenzblatt“ wurden abgelehnt. Ebenso fiel der Antrag der Kommission, welcher den Buchdrucker-„Korrespondent“ als Publikationsorgan vorschlug.)

4. Die Generalkommission hat internationale Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer Länder zu pflegen.

5. Die Generalkommission hat die allgemeinen deutschen Gewerkschaftskongresse einzuberufen und die hierzu nötigen Vorarbeiten zu erledigen.

Diese Kongresse sind nach Bedürfnis, mindestens jedoch alle drei Jahre einzuberufen.

Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind sämtliche Zentralorganisationen und Lokalorganisationen berechtigt, die verhindert sind, sich zentral zu organisieren. In Zweifelsfällen entscheidet die Gesamtkommission. Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Kongressen sind alle Gewerkschaften, welche ohne genügende Entschuldigung mit drei Quartalsbeiträgen im Rückstande sind.

Auf Antrag der Hälfte der bei der Generalkommission beteiligten Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet, einen Kongreß einzuberufen.

Die Kommission kann zu denjenigen Berufskongressen, wo es nötig erscheint, einen Vertreter entsenden.

Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder einen Delegierten zu wählen. Die Zahl der Delegierten einer Gewerkschaft darf 6 nicht überschreiten. Kleinere Gewerkschaften wählen einen Delegierten. Wichtige Anträge entscheidet die Zahl der durch die Delegierten vertretenen Mitglieder.“

Die Annahme dieser Anträge erfolgte mit 86 gegen 43 Stimmen (152763 gegen 99738 Mitglieder). Darauf drohte jedoch ein großer Streit, indem die beiden großen Verbände der Holzarbeiter und Metallarbeiter erklärten, wegen der durch Beschränkung der Vertreterzahl auf sechs ihnen zugefügten Benachteiligung auf die Vertretung in der Kommission ganz zu verzichten; derselbe wurde dadurch beigelegt, daß man diese Bestimmung mit 79 gegen 29 Stimmen wieder beseitigte. Das Verhältnis bei der nunmehr vorgenommenen neuen Abstimmung war, daß die Resolution von 113 Vertretern von 214502 Mitgliedern gegen 16 Vertreter von 37999 Mitgliedern angenommen wurde.

Auch Hamburg wurde gegen mehrfachen Widerspruch wieder als Sitz der Kommission bestimmt und Legien als Vorsitzender wiedergewählt. Dagegen wurde der Beitrag, den die Gewerkschaften vierteljährlich für jedes Mitglied zu zahlen haben, von 5 Pf. auf 3 Pf. herabgesetzt, indem 65 Vertreter von 113548 Mitgliedern für 5 Pf., aber 58 Vertreter von 131373 Mitgliedern für 3 Pf. stimmten.

Ein Beratungsgegenstand, bei dem es sich gleichfalls um eine Verschiedenheit des grundsätzlichen Standpunktes handelte, war die Frage der Arbeitslosenunterstützung. Der Referent Eichler (Buchdrucker) begründet diese Einrichtung, die bei den Buchdruckern und bei den englischen Gewerkschaften schon lange besteht, mit dem Hinweise darauf, daß sie geeignet sei, die Mitglieder, die erfahrungsgemäß nach ihrem Beitritte bald wieder der Organisation den Rücken kehrten, bei derselben zu erhalten. Die Buchdrucker hätten es gerade dieser Einrichtung zu danken, daß nach dem verlorenen großen Streik ihr Mitgliederstand nicht herabgegangen sei, sondern sich sogar gehoben habe. Außerdem sei es auch für die Lohnfrage von höchster Wichtigkeit, zu hindern, daß nicht die Arbeitslosen den Lohn drückten.

Der Korreferent Fricke (Maler) bekämpft die Arbeitslosenunterstützung als eine kapitalistische Einrichtung, die dem Klassenkarakter der modernen Arbeiterbewegung zuwiderlaufe, indem sie den Arbeitern ein Interesse am modernen Kapitalismus einflöße, und daß keine Veranlassung vorliege, dem Staate seine Pflichten für das Volk abzunehmen, derselbe vielmehr zu zwingen sei, die erforderliche Fürsorge seinerseits zu übernehmen. Es sei auf die freien Hülfskassen zu verweisen, an denen man sehe, wohin das Unterstützungssystem führe; mit ganz wenigen Ausnahmen seien diejenigen, die in den Krankenkassen Verwaltungsämter inne hätten, nicht mehr zu bewegen, sich praktisch an der Verwirklichung dessen, was die moderne Arbeiterbewegung erstrebe, zu beteiligen. Man müsse prinzipiell die Arbeitslosenunterstützung ablehnen, weil man damit die Arbeiter nur von dem Ziele der endgültigen Befreiung der Arbeiterklasse ablenke.

Trotz dieser Einwendungen wurde mit großer Mehrheit folgende Resolution angenommen:

„In der Erwägung, daß die Arbeitslosenunterstützung — abgesehen von deren humanitärem Karakter — die Stabilität des Mitgliederstandes in den einzelnen Organisationen in hohem Maße garantiert und in der weiteren Erwägung, daß durch diese Unterstützung auf die Lohn- und Arbeitsverhältnisse verbessernd eingewirkt werden kann, indem das Angebot der arbeitslosen Hände unter den jeweilig geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen wenn auch nicht vollständig beseitigt, so doch ganz bedeutend vermindert wird, erkennt der zweite deutsche Gewerkschaftskongreß in diesem Unterstützungszweige einen bedeutenden, ja notwendigen Förderer der gewerkschaftlichen Organisationen, der keineswegs geeignet ist, den Klassen- und Kampfeskarakter der Organisationen zu verwischen.

Der Kongreß empfiehlt deshalb den deutschen Gewerkschaften überall da, wo sich der Einführung der Arbeitslosenunterstützung keine Schwierigkeiten bieten, eine solche einzuführen.“

Im Zusammenhange hiermit stand das fernere Thema der Arbeitsvermittelung. Gegen einzelne Stimmen, welche sich zu Gunsten kommunaler Arbeitsnachweise aussprachen, wurde eine Resolution angenommen, welche nicht allein jede Arbeitsvermittlung durch gemeinsame Thätigkeit der Arbeiter und Arbeitgeber, als dem unausgleichbaren Gegensatze zwischen Kapital und Arbeit zuwiderlaufend, verwirft, sondern auch wegen des Uebergewichts der kapitalistischen Interessen in der Gemeindeverwaltung deren Eingreifen ablehnt, den Arbeitsnachweis ausschließlich den Gewerkschaften vorbehält, wobei der Staat oder die Gemeinde die pekuniären Mittel wie bei den Handelsbörsen zu gewähren habe und deshalb „die Arbeiter aller Orte vor jeglichem Experimente auf einer anderen Grundlage als der alleinigen Leitung von Arbeitsnachweisen durch die Organisationen der Arbeiter warnt“. Die Arbeitsvermittelung gegen Entgelt soll gesetzlich als Wucher behandelt und verboten werden.

Nachdem endlich noch Resolutionen gegen das Schwitzsystem zu Gunsten der Konfektionsarbeiter und der Einführung von Betriebswerkstätten, gegen die Ausführungsvorschriften zur Ausführung des Arbeiterschutzgesetzes im Müllergewerbe, sowie zur Bekämpfung von Mißständen im Baugewerbe und wegen der Agitation unter den Arbeiterinnen angenommen waren, wurde der Kongreß von dem Vorsitzenden geschlossen mit dem Ausdrucke der Hoffnung, daß nach den jetzigen Beschlüssen der Bestand der Generalkommission gesichert sei und die späteren Kongresse sich eingehender mit anderen gewerkschaftlichen Fragen beschäftigen könnten, sowie mit dem Hinweise darauf, daß die politische Freiheit ohne die wirtschaftliche Gleichstellung leerer Schall sei und mit einem Hoch auf die Gewerkschaftsbewegung, die Befreiung der Arbeit und auf eine schönere Zukunft.

Die Bedeutung dieses zweiten Kongresses liegt hauptsächlich in der Auseinandersetzung der Anhänger einer kräftigen zentralisierten Gewerkschaftsbewegung mit den föderalistischen Elementen[80]. Im ganzen waren die letzteren zugleich Vertreter der radikaleren Richtung, die das Heil der Zukunft wesentlich nur von der Erringung der politischen Macht erhofft und deshalb die gewerkschaftliche durchaus in engem Anschlusse an die politische Bewegung zu halten sucht, während ihre Gegner, obgleich sie aus taktischen Gründen Vorsicht üben müssen, sich doch thatsächlich immer mehr zu dem entwickeln, was man als „Nur-Gewerkschaftler“ oder „Nichts-als-Gewerkschaftler“ bezeichnet. In Berlin erfolgte nicht wie in Halberstadt durch den Ausschluß der Lokalorganisierten eine Spaltung, sondern im ganzen siegte die konservativere Richtung, denn wenn auch die Entziehung der Streikunterstützung und die Ermäßigung des Beitrages von 5 auf 3 Pf. eine Schwächung der Generalkommission bedeutet, auch in der Herabsetzung der Mitgliederzahl von 7 auf 5 und in der Beifügung der Vorsitzenden der Zentralverbände als außerordentlicher Mitglieder eine Maßregel gegen allzugroße Selbständigkeitsgelüste zu sehen ist, so sind doch nicht allein die gegen die Existenz der Kommission gerichteten Angriffe abgeschlagen, sondern es ist doch auch im wesentlichen beim alten geblieben, ja in der Annahme des Grundsatzes der Arbeitslosenunterstützung liegt ein prinzipiell sehr wichtiger Schritt zur Annäherung an den englischen Trade-Unionismus der älteren Richtung und ein Bekenntnis zur praktischen Arbeit auf dem Boden der bestehenden Verhältnisse im Gegensatze zu fruchtlosen doktrinären Phrasen. Eine wertvolle Unterstützung hat hierbei zweifellos die gemäßigte Richtung durch den Beitritt der Buchdrucker erhalten, und unter diesem Gesichtspunkte gewinnen die im folgenden Abschnitte darzustellenden Verhältnisse der letzteren in ihrer jüngsten Entwickelung ein doppeltes Interesse.

Seit dem Schlusse des Kongresses hat sich übrigens in der Haltung des, wie bemerkt, aus dem Verbande ausgeschiedenen Unterstützungsvereins deutscher Tabakarbeiter insofern ein Umschwung vollzogen, als derselbe auf seiner am 12. bis 17. Juli 1896 in Stuttgart abgehaltenen Generalversammlung beschlossen hat, zwar die bisherige Haltung seines Vorstandes zu billigen, aber von jetzt ab sich der Generalkommission wieder anzuschließen.

Der dritte Gewerkschaftskongreß ist vom 8.–13. Mai 1899 in Frankfurt a. M. unter Beteiligung von 130 Abgeordneten als Vertretern von 495138 Mitgliedern abgehalten. Auch die dänischen und österreichischen Gewerkschaften sowie das Schweizerische Arbeitersekretariat waren vertreten.

Aus dem Geschäftsberichte der Generalkommission ist zu erwähnen, daß dieselbe eine Erhebung über die Lage der graphischen Arbeiterinnen durchgeführt, dagegen den ihr erteilten Auftrag wegen einer solchen bezüglich der Hausindustrie und des Schwitzsystems noch nicht erledigt hat. Noch der aufgenommenen Streikstatistik kommen auf 1000 organisierte Arbeiter nur 3,3 Bestrafte. Die Höhe der monatlichen Beiträge beläuft sich auf 2913 Mk. Die Generalkommission hat zum Zweck der Agitation in Triest und Trient italienische Sekretäre eingesetzt, auch ein besonderes Blatt „L'Operaio Italiano“ ins Leben gerufen, welches seit dem 18. Juni 1898 erscheint. Im übrigen ist die Agitation wirksam insbesondere in Ost- und Westpreußen, Posen und Oberschlesien unter den Landarbeitern betrieben, außerdem unter den Seeleuten, unter denen man einen Seemannsverband errichtet hat, dagegen ist sie unter den Zieglern „ohne nennenswerten Erfolg geblieben“.

Der karakteristische Moment des Kongresses das am deutlichsten die ihn beherrschende Grundauffassung erkennen läßt, trat am schärfsten hervor bei der Stellungnahme gegenüber den unter den Buchdruckern ausgebrochenen Streitigkeiten. Wie an anderer Stelle[81] eingehender zu erwähnen ist, hat die im Jahre 1896 wieder begründete Tarifgemeinschaft mit den Prinzipalen zu den erbittertsten Kämpfen im Lager der Gehülfen geführt, Kämpfe, die sich freilich formell um die Einzelheiten des getroffenen Abkommens, insbesondere dessen fünfjährige Dauer drehten, in Wahrheit aber die Stellung zu der Sozialdemokratie zur Unterlage hatten. Gasch, der Führer der Opposition, der aus dem Buchdruckerverbande ausgeschlossen war und eine „Gewerkschaft der Buchdrucker“ begründet hatte, machte dem ersteren vor allem den Vorwurf, daß er nicht „auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehe“.

Der Streitpunkt wurde gleich bei der Prüfung der Mandate berührt, indem es sich darum handelte, ob der Vertreter der Buchdruckergewerkschaft, Pollender, zu den Verhandlungen des Kongresses zuzulassen sei. Die Vertreter des Verbandes bekämpften diese Forderung auf das entschiedenste und brachten mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck, daß der Verband von der zu betreffenden Entscheidung seine fernere Teilnahme abhängig mache. Die nach erregten Verhandlungen eingesetzte Kommission beschloß mit vier gegen drei Stimmen, den Verband als die einzige rechtmäßige Organisation der Buchdrucker anzuerkennen und nur deren Vertreter zum Kongresse zuzulassen, dagegen das Mandat von Pollender als ungültig zurückzuweisen. Dieser Antrag wurde schließlich mit großer Mehrheit angenommen, indem 96 Abgeordnete, die 347034 Mitglieder vertraten, dafür und nur 26, die 116323 Mitglieder vertraten, dagegen stimmten.

Hatte bei dieser Frage der Kongreß eine inhaltliche Stellungnahme zu der unter den Buchdruckern hervorgetretenen Meinungsverschiedenheit insofern noch nicht nötig gehabt und sogar ausdrücklich vermieden, als er seine Entscheidung lediglich auf den Gesichtspunkt stützte, daß jede Organisation nach eigenem Ermessen über ihre Angelegenheit zu bestimmen und die Minderheit sich der Mehrheit zu fügen habe, so war dies dagegen bei dem ferneren Punkte der Tagesordnung: „Tarife und Tarifgemeinschaften“ nicht möglich, vielmehr mußte die grundsätzliche Haltung gegenüber dem Unternehmertume zur Entscheidung gebracht werden. Aber hier ergab sich die bedeutungsvolle Thatsache, daß die Tarifgemeinschaft als solche, die doch dem Grundsatze von der unversöhnlichen Gegensätzlichkeit der Interessen zwischen Arbeitern und Unternehmern offen ins Gesicht schlägt, Gegner auf dem Kongresse so gut wie gar nicht hatte, denn selbst Pollender, den man freilich als Korreferent abgelehnt, aber als Redner zum Worte gelassen hatte, bekämpfte nur die Bedingungen, die von dem Buchdruckerverbande den Prinzipalen zugestanden waren. Schließlich wurde mit allen gegen 4 Stimmen folgender Beschluß angenommen.

„Tarifliche Vereinbarungen, welche die Lohn- und Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Zeit regeln, sind als Beweis der Gleichberechtigung der Arbeiter seitens der Unternehmer bei Festsetzung der Arbeitsbedingungen zu erachten und in den Berufen erstrebenswert, in welchen sowohl eine starke Organisation der Unternehmer, wie auch der Arbeiter vorhanden ist, welche eine Gewähr für Aufrechterhaltung und Durchführung des Vereinbarten bieten. Dauer und Umfang der jeweiligen Vereinbarungen lassen sich nicht schematisieren, sondern hängen von den Eigenarten des betreffenden Berufes ab.“

Auch die übrigen Gegenstände der Verhandlungen hatten fast ausnahmslos die Bedeutung grundsätzlicher Entscheidungen für die Auffassung der gewerkschaftlichen Aufgabe und insbesondere die Stellung zu der Politik und der sozialdemokratischen Partei. Dies gilt in erster Linie für den Antrag wegen Errichtung einer Zentralstelle für Arbeiterversicherung und Arbeiterschutz. Wie früher erwähnt, war der Vorschlag, das Interesse der Arbeiter an den Gewerkschaften dadurch zu heben, daß diese sich mit Arbeiterschutzfragen beschäftigen sollten, zuerst von Quarck gemacht, hatte aber einen großen Entrüstungssturm hervorgerufen. Trotzdem hatte eine von den Redakteuren der Gewerkschaftspresse am 17. August 1898 in Gotha abgehaltene Konferenz den Beschluß gefaßt, dem Kongresse etwas ganz Aehnliches zu empfehlen, nämlich zu beantragen, daß in Verbindung mit der Generalkommission eine Zentralstelle errichtet werde, welche die Arbeiterversicherungs- und Arbeiterschutzgesetze in gemeinverständlicher Weise für die Gewerkschaftspresse bearbeiten und dadurch eine nutzbringende Beeinflussung der Ausgestaltung und Handhabung herbeiführen, sowie endlich die Wahlen der Arbeitervertreter zu den Versicherungskörperschaften organisieren sollte. Wie begreiflich stieß dieser von dem bestellten Referenten Bringmann befürwortete Antrag auf den entschiedensten Widerspruch derjenigen Richtung, welche ängstlich darüber wachen zu müssen glaubt, daß die Gewerkschaften sich nicht etwa zu Konkurrenten der sozialdemokratischen Partei entwickeln und ihrer Oberleitung entziehen könnten. Der Hauptwortführer dieser Anschauung, der Redakteur des „Vorwärts“, Pötzsch sah in dem Antrage ein Mißtrauen gegenüber der Reichstagsfraktion, und obgleich insbesondere von den Buchdruckern betont wurde, daß die Gewerkschaften „nicht ein Anhängsel irgend einer politischen Partei, sondern vollkommen „selbstständige Institutionen“ seien, welche die Verpflichtung hätten, je nach ihrer Stärke und ihrem Einfluße auf dem Wirtschaftsgebiete die höchsten Probleme wirtschaftlicher und sozialer Fragen praktisch in Angriff zu nehmen und zu beeinflussen“, so gelang es doch nicht, diesen Standpunkt zur völligen Anerkennung zu bringen, vielmehr beschränkte man sich schließlich darauf, unter die später zu erwähnenden Aufgaben der Generalkommission auch die Aufklärung der Arbeiter über die Bedeutung der Arbeiterversicherung und eine Einflußnahme auf die betreffenden Wahlen aufzunehmen.

Von nicht geringerer prinzipieller Bedeutung waren die Verhandlungen über die Frage der Arbeitsvermittlung. Es kann nicht wohl zweifelhaft sein und ist auch eigentlich niemals bestritten, daß diese, rein technisch betrachtet, d. h. lediglich mit Rücksicht auf ihren Zweck eines Ausgleiches zwischen Angebot und Nachfrage, am besten wirken wird, wenn die beiden beteiligten wirtschaftlichen Gruppen, Unternehmer und Arbeiter, an ihr gleichmäßig beteiligt sind und jede Nebenabsicht, insbesondere die Verwendung im einseitigen Interesse einer von beiden Parteien fern gehalten wird. Aber bisher haben beide Teile sich noch nicht entschließen können, die Arbeitsvermittlung auf ihre angegebene natürliche Aufgabe zu beschränken und auf ihre Verwendung als wirtschaftlichen Kampfmittels zu verzichten.

Anfangs hatten in erster Linie die Arbeiter und insbesondere die Gewerkschaften sich auf diesen Standpunkt gestellt und z. B. auf dem von dem Freien deutschen Hochstift berufenen, am 8. Oktober 1893 in Frankfurt a. M. abgehaltenen Kongresse zur Verhandlung über Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittlung die von neutraler Seite gemachten Vorschläge der Uebertragung dieser Aufgabe auf staatliche und gemeindliche Organe entschieden bekämpft. Auch der Berliner Gewerkschaftskongreß hatte die gleiche Stellung eingenommen und beschlossen, daß „jede Erwägung der Möglichkeit einer gemeinsam geführten Arbeitsvermittlung zwischen Arbeitern und Arbeitgebern grundsätzlich abzulehnen“ sei. Inzwischen hatten auch die meisten Unternehmerorganisationen diese Auffassung sich zu eigen gemacht und auf der am 5. September 1898 in Leipzig abgehaltenen, von dem Arbeitgeberbunde Hamburg-Altona einberufenen Arbeitsnachweiskonferenz im Gegensatz zu der von dem Verbande der deutschen Arbeitsnachweise veranstalteten gleichartigen Versammlung in München vom 27. bis 28. September 1898 beschlossen, den Arbeitsnachweis ausschließlich für die Unternehmer in Anspruch zu nehmen. Auf dem Gewerkschaftskongresse waren die Ansichten geteilt. Von dem Referenten Leipart (Holzarbeiter) wurde der in Berlin gefaßte Beschluß als ein „übertriebener Radikalismus“ bezeichnet, „der unserer Gewerkschaftsbewegung ganz und gar nicht ansteht“ und an der Hand umfaßenden Materials bewiesen, daß nicht allein schon viele Gewerkschaften gemeinsam mit den Unternehmern Arbeitsnachweise eingerichtet, sondern daß sogar die sozialdemokratische Fraktion durch ihre Anträge auf Schaffung von Arbeitskammern und Arbeitsämtern diese Forderung aufgenommen habe; deshalb seien in erster Linie kommunale Anstalten zu empfehlen. Von der Gegenseite, insbesondere von Pötzsch wurde nicht allein dieser letztere Vorschlag unter Hinweis darauf bekämpft, daß nach der bestehenden Gesetzgebung in den Gemeindeverwaltungen der überwiegende Einfluß in den Händen der Unternehmer liege, sondern überhaupt daran festgehalten, daß grundsätzlich die Arbeitsvermittlung in die Hände der Arbeiter gehöre.

Das Ergebnis der ausgedehnten Verhandlungen war ein Beschluß, der freilich prinzipiell den radikalen Standpunkt billigt, aber doch sowohl paritätische wie kommunale Arbeitsnachweise zuläßt. Der Wortlaut ist folgender:

„Die gewerkschaftliche Arbeitsvermittlung ist ein wertvolles Mittel zu Hebung der Lage der Arbeiter und zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz. Der Kongreß hält deshalb nach wie vor an dem grundsätzlichen Standpunkt fest, daß der Arbeitsnachweis den Arbeiterorganisationen gebührt.

Die Mitwirkung von Staat und Gemeinde bei der Arbeitsvermittlung kann deshalb nur darauf beschränkt sein, die Mittel für die dazu notwendigen Einrichtungen und deren Erhaltung zur Verfügung zu stellen.

Der Kongreß erkennt dagegen an, daß es unter den gegenwärtig bestehenden Verhältnissen an manchen Orten für eine Reihe von Berufen von Vorteil sein kann, sich an kommunalen Arbeitsnachweisen zu beteiligen. Dieselben sind jedoch nach folgenden Grundsätzen auszugestalten:

a) Verwaltung durch eine von in gleicher Zahl von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern je in freier Wohl gewählten direkten Vertretern, zusammengesetzte Kommission, unter Leitung eines unparteiischen Vorsitzenden;

b) Führung der Geschäfte durch aus den Reihen der Arbeiter hervorgegangene Beamte; Wahl derselben durch die Verwaltungskommission;

c) Ablehnung der Vermittlung von Arbeitskräften an solche Arbeitgeber und Dienstherren, welche notorisch ihre Pflichten als Arbeitgeber nicht erfüllen, sowie an solche Arbeitgeber, welche bei ausbrechenden Differenzen mit ihren Arbeitern in keine Verhandlungen zur Beilegung derselben mit der zuständigen Arbeiterorganisation eintreten wollen;

d) genaue Feststellungen über die Lohnbedingungen und Veröffentlichung derselben mit den übrigen Ergebnissen der Arbeitsnachweisstatistik;

e) vertragsmäßige Verpflichtung der Arbeitgeber, die vor dem Arbeitsamt angegebenen Arbeits- und Lohnbedingungen noch erfolgter Anstellung auch zu erfüllen, um den Arbeiter oder Dienstboten vor Täuschung oder Benachteiligung zu schützen;

f) vollständige Gebührenfreiheit und Uebernahme der gesamten Kosten auf die Gemeinde- oder Staatskasse.

Wo kommunale Arbeitsämter errichtet werden, hat die organisierte Arbeiterschaft ihren berechtigten Einfluß geltend zu machen und für die Durchführung vorstehender Forderungen einzutreten, ohne daß die einzelne Gewerkschaft verpflichtet werden kann, den etwa bestehenden, gut funktionierenden Facharbeitsnachweis ohne besonderen Grund aufzuheben. Derartige Facharbeitsnachweise sind jedoch möglichst mit dem städtischen Arbeitsamt in Verbindung zu bringen, um eine vollständige Arbeitsnachweisstatistik zu ermöglichen.

Paritätische Arbeitsnachweise sind nicht zu verwerfen, wenn es dadurch den Arbeitern gelingt, zugleich ihre Lohn- und Arbeitsverhältnisse günstiger und stabiler zu gestalten.

In den Arbeitsnachweisen der Innungen fällt den gewerkschaftlich organisierten Arbeiten ebenfalls die Aufgabe zu, diese, wenn sie einmal geschaffen, nach Möglichkeit im Interesse der Arbeiter auszugestalten.“

Auch bei dem ferneren Beratungsgegenstande, der Stellung der Gewerkschaftskartelle, handelte es sich um den Gegensatz zwischen der radikalen und der gemäßigten Richtung. Die Kartelle, d. h. die örtlichen Vereinigungen aller dort vertretenen Gewerkschaften bilden offenbar einen Ansatz zu der Verschmelzung der Arbeiter zu einer umfassenden Organisation ohne Unterschied des Berufes, wie sie in England R. Owen in seiner Consolidated trades union[82] angestrebt hatte, wie sie den „Internationalen Gewerksgenossenschaften“[83] zu Grunde lag, wie man sie in Amerika in der National labour union[84] versucht hatte und wie sie auch auf dem Halberstädter Gewerkschaftskongresse als Ideal empfohlen war, das man unter Ueberwindung des „Berufsdünkels und Kastengeistes“ erreichen müsse[85]. Aber ferner ist es eine längst beobachtete Thatsache der praktischen Erfahrung, daß bei Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Arbeitern ein Ausgleich leichter möglich ist, solange der Streik auf die unmittelbar Beteiligten beschränkt bleibt, als wenn Berufsfremde sich einmischen[86]. So hatten auch die Gewerkschaftskartelle schon wiederholt die Fortsetzung von Streiks durchgesetzt, die von den Nächstbeteiligten längst als aussichtslos erkannt waren. War schon aus diesem Grunde die gemäßigte Richtung ihnen nicht günstig gesinnt, so hatten sie sich eine weitere Gegnerschaft dadurch geschaffen, daß sie in einer Art Rivalitätsstellung gegen die Vorstände der Zentralorganisationen getreten waren. Am schärfsten zugespitzt hatte sich dieser Gegensatz in der seitens der Kartelle erhobenen Forderung, auf dem Kongresse eine besondere Vertretung zu erhalten, die sie, nachdem die Generalkommission dies verweigert hatte, durch die Drohung durchzusetzen suchten, einen eigenen Sonderkongreß zu berufen. Auf dem Kongresse bezeichnete die insbesondere durch den Referenten Päplow (Maurer) vertretene gemäßigte Richtung die Kartelle geradezu als ein „notwendiges Uebel“ und betonte, daß es zwecklos, ja schädlich sei, innerlich bereits verlorene Streiks noch künstlich halten zu wollen, daß überhaupt ein Streik nur dann berechtigt sei, wenn die Organisation die erforderlichen Mittel besitze, um ihn aus eigener Kraft durchzuführen, und daß nicht stets der Klingelbeutel umhergehen dürfe, daß aber die jetzigen Zustände gerade durch die mit dem Eingreifen der Kartelle verbundene Regellosigkeit der Streikunterstützung herbeigeführt seien. Demgemäß forderte man vor Allem, daß den Kartellen jeder Einfluß auf die Streiks entzogen werde, was insofern mit einer gewissen Schwierigkeit verknüpft war, als jene sich wesentlich um die Beschaffung der Streikgelder bemüht hatten und es deshalb der Billigkeit zu entsprechen schien, ihnen auch einen Einfluß auf den Verlauf der Streiks einzuräumen. Trotzdem stellte sich schließlich der Kongreß im wesentlichen auf diesen Standpunkt, indem er folgenden Beschluß einstimmig annahm:

„Die Gewerkschaftskartelle haben die gemeinsamen gewerkschaftlichen Interessen ihres Ortes zu vertreten, wie Regelung des Arbeitsnachweises und des Herbergswesens, der Statistik, Bibliotheken, Errichtung von Arbeitersekretariaten &c. Sie haben die Arbeiterinteressen gegenüber den Behörden: Gewerbeinspektion, Gemeindeverwaltung &c. und bei Wahlen zu Gewerbegerichten und Versicherungsanstalten zu wahren. Sie haben weiter im Einverständniß mit den betr. Organisationsleitungen die Agitation unter den Berufen, deren Organisation aus eigener Kraft dazu nicht im Stande sind, zu unterstützen.

Die Beschlußfassung über Streiks ist ausschließlich Aufgabe der Vorstände der Zentralverbände.

Die Kartelle sind verpflichtet, dem Zentralvorstand der Organisation, die am Orte in einen Streik eintreten will oder sich im Streik befindet, auf Erfordern einen Situationsbericht zu geben. Materielle Unterstützung für Streiks wird seitens des Kartells nur dann gewährt, wenn der Zentralvorstand, der im Streik befindlichen Organisation dies beantragt oder seine Zustimmung erteilt hat. Ueber die Taktik bei Lohnbewegungen und bei auftauchenden Fragen innerhalb ihres Gewerbes entscheidet die betreffende Gewerkschaft selbstständig.“

Von je her hat das Kassenwesen einen Prüfstein dafür geboten, ob Arbeiterorganisationen sich auf den gemäßigten, rein gewerkschaftlichen oder auf den politisch-revolutionären Standpunkt stellen. Sind auch in der deutschen Gewerkschaftsbewegung die Angriffe auf „Kassensimpelei“ allmählich fast verstummt, indem man den Wert der Kassen für einen festen und gleichmäßigen Mitgliederbestand zu schätzen gelernt hat, so hat doch noch bis in die neueste Zeit der Radikalismus an einem Punkte den Kampf fortgesetzt, nämlich hinsichtlich der Arbeitslosenunterstützung. Hier glaubte man geltend machen zu können, daß es Pflicht des Staates sei, für die Arbeitslosen zu sorgen, und daß die Arbeiterklasse gar keine Veranlassung habe, dem Staate diese Last abzunehmen. Aber obgleich auch bürgerliche Sozialreformer[87] aus diesem Grunde die staatliche Arbeitslosenversicherung gefordert haben, so hat doch in gewerkschaftlichen Kreisen immer mehr die Ansicht die Oberhand gewonnen, daß gerade die Arbeitslosenunterstützung ein unentbehrliches Mittel sei, um die Organisationen stark und leistungsfähig zu machen; und nachdem schließlich auch die Metallarbeiter auf ihrem 1898 in Braunschweig abgehaltenen Kongresse ihren früheren abweichenden Standpunkt aufgegeben hatten, konnte man von einer Streitfrage kaum mehr sprechen. Immerhin ist es von Interesse, daß der Gewerkschaftskongreß die Generalkommission beauftragte, bei den einzelnen gewerkschaftlichen Organisationen auf die Durchführung der Arbeitslosenunterstützung hinzuwirken.

Nach einem Referate von Legien über das Koalitionsrecht beschloß der Kongreß einstimmig, gegen jede Beeinträchtigung desselben zu protestieren, wobei darauf hingewiesen wurde, daß den heutigen Verhältnissen nicht mehr der individuelle, sondern nur noch der kollektive Abschluß des Arbeitsvertrages durch die beiderseitigen Organisationen entspreche, daß auch die organisierten Arbeiter stets eine friedliche Vereinbarung gesucht hätten, bevor sie zum Streik griffen, daß aber, von einigen Ausnahmen abgesehen, die Unternehmer es rücksichtslos zurückgewiesen hätten, die Organisation der Arbeiter als berechtigten Faktor bei der Festsetzung der Arbeitsbedingungen anzuerkennen, dadurch aber jede friedliche Verständigung abgelehnt und die Arbeiter zum Streik gezwungen hätten.

Hinsichtlich der Gewerbeinspektion wurde beschlossen, den Arbeitern die Bildung von Beschwerdekommissionen in Anschluß an die Gewerkschaftskartelle zu empfehlen, um durch diese mit den Aufsichtsbeamten mündlich in Beziehung zu treten, „wobei die mancherlei Eigentümlichkeiten jener Beamten in Kauf zu nehmen sind“. Sehr gerühmt wurde dabei die in Württemberg bestehende Einrichtung, daß jährlich ein Mal eine Konferenz zwischen sämtlichen Gewerbeaufsichtsbeamten und den Vertretern der Arbeiterorganisationen stattfindet. Man forderte übrigens die Ausdehnung der Gewerbeinspektion auf Handwerk, Klein- und Hausindustrie, Handel, Transport und Verkehr, Vermehrung der Beamten unter Zuziehung von Gehülfen und Gehülfinnen aus Arbeiterkreisen, Ausstattung der Beamten mit eigenem Vollzugsrecht und voller Unabhängigkeit sowie Zentralisierung in einer Reichsinspektion.

Die Arbeitersekretariate wurden als ein bedeutsamer Fortschritt der Arbeiterorganisation anerkannt, gleichwohl aber von Ueberhastung bei deren Gründung gewarnt, so lange nicht die erforderlichen erheblichen Geldmittel sichergestellt seien.

Die Lage der Gewerkschaftsbeamten, zu denen vor allem auch die Redakteure der Fachblätter gehören, war bisher eine sehr unbefriedigende gewesen, indem nicht allein ihre Gehälter sehr gering bemessen, sondern insbesondere ein Recht auf Pension nicht anerkannt war. Von dem Referenten Rexhäuser (Buchdrucker) wurde unter Berufung auf die Ausführung von S. u. B. Webb[88] darauf hingewiesen, daß die englischen Gewerkvereine nicht eher zu durchgreifender Bedeutung gelangt seien, als bis sie durch Anstellung ständiger und gut bezahlter Beamten sich Personen von einer höheren Bildung geschaffen hätten, als sie ein gewöhnlicher Arbeiter besitzen könne. Es sei nicht mehr angängig, gemaßregelte Arbeiter ohne Rücksicht auf ihre Fähigkeiten durch solche Stellungen zu versorgen, und wenn von gegnerischer Seite der Einwand erhoben sei, daß Beamten dieser Art „das proletarische Gefühl verloren gehe,“ so sei dies nicht als maßgebend anzusehen. In der That fand auf dem Kongresse der Standpunkt des Referenten keinen Widerspruch, vielmehr wurde mit allen gegen vier Stimmen beschlossen, den Gewerkschaften die Befolgung dieser Grundsätze, insbesondere die bessere Bezahlung und demnächstige Pensionierung ihrer Beamten zur Pflicht zu machen.

Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildeten die Aufgaben der Generalkommission. Während 1876 in Berlin die Existenzberechtigung einer solchen Zentralinstanz stark in Frage gestellt und schließlich nur mit einer geringen Mehrheit anerkannt wurde, war jetzt von einem solchen Zweifel keine Rede mehr, vielmehr wurde deren Wirkungskreis nicht unerheblich erweitert, indem man ihr die Aufgabe zuwies, in dem zu vergrößernden „Correspondenzblatte“ ein Zentralorgan für die ganze Organisationsbewegung zu schaffen, insbesondere nicht nur alles auf die deutschen Gewerkschaften bezügliche Material zu sammeln, sondern ebenso die Unternehmerorganisationen und die ausländische Entwickelung, sowie endlich die internationalen Beziehungen zu verfolgen[89]. Zu diesem Zwecke wurde beschlossen, außer den bisherigen beiden besoldeten Beamten der Generalkommission noch einen dritten fest anzustellen. Die Zahl der Mitglieder wurde von fünf auf sieben erhöht. Der Gewerkschaftsausschuß wurde beibehalten, ebenso der Beitrag von 3 Pf. Ueber einen Antrag der Hamburger Buchbinder auf Gründung eines Gewerkschaftsbundes- und einer Streik-Reservekasse, wurde zur Tagesordnung übergegangen. Der ablehnende Standpunkt gegenüber den Lokalorganisationen wurde von neuem festgelegt durch den Beschluß, dieselben nur insoweit zu den Gewerkschaftskongressen zuzulassen, wie sie verhindert sind, sich zentral zu organisieren.

Der Wortlaut des gefaßten Beschlusses ist folgender:

„Der Gewerkschaftskongreß wählt die aus sieben Mitgliedern bestehende „Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands.“ Zur Unterstützung derselben wird von den Zentralvorständen der Gewerkschaften, die regelmäßig Beiträge an die Generalkommission zahlen, und den dazu berechtigten Lokalorganisationen je ein Vertreter ernannt. Diese Vertretung führt den Namen „Gewerkschaftsausschuß.“ Der Zusammentritt dieses Ausschusses hat nach Bedarf, mindestens aber vierteljährlich einmal, zu erfolgen.

Jede Gewerkschaft hat vierteljährlich an die Generalkommission einen Beitrag von 3 Pf. pro Kopf ihrer Mitglieder zu zahlen.

Am Anfang einer Geschäftsperiode der Generalkommission sind in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Gewerkschaftsausschuß eine Geschäftsordnung für den Ausschuß, die Verteilung der Aemter der Generalkommission und eventuelle Besoldungen und Remunerationen festzusetzen.

Die Aufgaben der Generalkommission sind:

1. Die gewerkschaftliche Agitation namentlich in denjenigen Gegenden, Industrien und Berufen, deren Arbeiter nicht oder nicht genügend organisiert sind, zu fördern und den Zusammenschluß kleiner, existenzunfähiger Verbände und Lokalorganisationen zu leistungsfähigen Zentralverbänden anzustreben.

2. Die von den Gewerkschaften aufgenommenen Statistiken, soweit sie allgemeines Interesse haben, zusammenzustellen und solche über Stärke, Leistungen und Entwickelung der Gewerkschaften, sowie solche über sämtliche Streiks selbstständig aufzunehmen.

3. Ein Blatt herauszugeben und den Vorständen der Zentralvereine in genügender Zahl zur Versendung an deren Zahlstellen, sowie den Gewerkschaftskartellen und Agitationskomissionen zuzusenden, welches die Verbindung sämtlicher Gewerkschaften mit ihr zu unterhalten, die nötigen Bekanntmachungen zu veröffentlichen und, soweit geboten, deren rechtzeitige Bekanntmachung in der Tagespresse herbeizuführen hat. Kurze Publikationen sind der Arbeiterpresse zur Veröffentlichung direkt zuzusenden.

4. Pflege der internationalen Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer Länder, sowie Sammlungen und Nutzbarmachung des über Entstehung und Entwickelung dieser Beziehungen in den einzelnen Gewerkschaften vorhandenen Materials.

5. Soweit die der Generalkommission zur Verfügung stehenden Mittel hierzu ausreichen und die Gewinnung geeigneter Personen hierfür möglich:

a) Sammlung und Nutzbarmachung des in den amtlichen Publikationen des Reiches, der Einzelstaaten und Gemeinden (als Statistik des Deutschen Reiches, Jahresberichte der Fabrikinspektoren, der statistischen Landes- und städtischen Aemter &c.), ferner in den Berichten der Handels- und Gewerbekammern, der Versicherungsbehörden, Krankenkassen &c., sowie in Zeitschriften und sonstigen Druckwerken sich immer mehr anhäufenden Agitationsmaterials speziell für die Gewerkschaftsbewegung.

b) Erweiterung des „Correspondenzblattes,“ so daß dasselbe eine regelmäßige Uebersicht über alle Vorgänge in den deutschen wie auch ausländischen Gewerkschaften, über die Streikbewegung, über die innere Einrichtung und Verwaltung der verschiedenen Organisationen, über wichtigere Diskussionen in den Fachblättern, besondere Eigentümlichkeiten einzelner Berufe und deren Einwirkung auf die Organisation, Auszüge aus den regelmäßigen Abrechnungen der einzelnen Verbände, Berichte über die Geschäftslage, über die Unternehmerorganisationen, über wichtige Prozesse etc., sowie auch das nach der Aufgabe unter a) bearbeitete Material enthält.

c) Herausgabe eines Jahresberichtes der Generalkommission, welcher als Handbuch für alle wichtigeren Vorkommnisse im Geschäftsleben von den Gewerkschaftsbeamten, Redakteuren, Rednern, wie von allen Mitgliedern und sonstigen Interessenten benutzt werden kann. In dem Jahresberichte sind die jährlichen statistischen Ausweise über die Zahl und Stärke der deutschen Gewerkschaften und deren Einnahmen und Ausgaben nebst der Streikstatistik zu veröffentlichen.

d) Die Aufklärung der Arbeiter durch geeignete Publikationen über die Bedeutung der staatlichen Arbeiterversicherung und die Wahl der Arbeitervertreter zu den hier in Betracht kommenden Körperschaften; ferner: Leitung aller diesbezüglichen Wahlen, welche die Einwirkung von einer Zentralstelle aus erfordern.

6. Die allgemeinen deutschen Gewerkschaftskongresse einzuberufen und die hierzu nötigen Vorarbeiten zu erledigen.

Diese Kongresse sind nach Bedürfnis, mindestens jedoch alle drei Jahre, einzuberufen. Auf Antrag der Hälfte der bei der Generalkommission angeschlossenen Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet, einen Kongreß einzuberufen.

Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind sämtliche Zentralorganisationen und solche Lokalorganisationen berechtigt, welche verhindert sind, sich zentral zu organisieren. Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Kongressen sind alle Gewerkschaften, welche ohne genügende Entschuldigung mit drei Quartalsbeiträgen im Rückstande sind.

Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder einen Delegierten zu wählen. Kleinere Gewerkschaften wählen einen Delegierten. Wichtige Anträge entscheidet die Zahl der durch die Delegierten vertretenen Mitglieder. Die Generalkommission kann zu denjenigen Berufskongressen, wo es nötig erscheint, einen Vertreter entsenden.“

Für die prinzipielle Bedeutung des Kongresses ist von großem Interesse das Schlußwort des Vorsitzenden Bömelburg. Er betonte den ungemeinen Fortschritt, den die Gewerkschaftsbewegung seit den früheren beiden Kongressen gemacht habe; die damals erörterten Streitfragen hätten längst aufgehört, solche zu sein, insbesondere werde die Notwendigkeit, die Macht der deutschen Gewerkschaftsbewegung in einer einheitlichen Spitze zum Ausdruck zu bringen, von keiner Seite mehr beanstandet, ja die „dunkeln Pläne“ der Generalkommission, die damals so heftige Angriffe erfahren hätten[90], seien auf diesem Kongresse verwirklicht. Die Gegner der Arbeiterbewegung suchten zwischen der gewerkschaftlichen und der politischen einen Gegensatz zu konstruieren. Das Verhältnis beider sei so zu bezeichnen, daß die Gewerkschaften keinerlei Zwang hinsichtlich der politischen und religiösen Ueberzeugung auszuüben versuchten, daß sie konservative freisinnige, ultramontane, protestantische, katholische und atheistische Mitglieder willkommen hießen, daß aber bisher in der deutschen gewerkschaftlichen Bewegung die Sozialdemokratie als die beste Vertreterin der arbeitenden Bevölkerung betrachtet sei und dies auch für die Folgezeit wohl so bleiben werde. Deshalb seien auch die Mitglieder der Gewerkschaften zum größten Teile Sozialdemokraten und erhofften die Herbeiführung einer durchgreifenden Verbesserung der Lage des arbeitenden Volkes von der Ersetzung der bisherigen kapitalistischen durch die kollektivistische Wirtschaftsordnung.

Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Frankfurter Kongreß einen großen äußeren und inneren Fortschritt der deutschen Gewerkschaftsbewegung bedeutet. Man hat sich von vielen Vorurteilen der früheren Zeit losgesagt und mit der Macht der Phrase, insbesondere der revolutionären Phrase endgültig gebrochen, indem man sich klar und offen auf den allein möglichen Boden aller gewerkschaftlichen Thätigkeit stellte, nämlich im Rahmen der bestehenden Verhältnisse und ohne Rücksicht auf deren Berechtigung oder Nichtberechtigung durch Zusammenfassung der Kräfte eine möglichst weitgehende Besserung in der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterklasse herbeizuführen. Man ist sich dabei des naturgemäßen Gegensatzes gegen das Unternehmertum voll bewußt geblieben, hat aber ebensowenig verkannt, daß gemeinsame Interessen bestehen, zu deren Förderung ein Zusammenwirken mit den Arbeitgebern das innerlich berechtigte Mittel ist. Man hat endlich auch offen zum Ausdrucke gebracht, daß die aufstrebende Arbeiterschaft in denjenigen bürgerlichen Elementen, die dies als naturnotwendig und vollberechtigt anerkennen und ihrerseits zu fördern versuchen, einen wertvollen Bundesgenossen besitzt, dessen Hülfe man nicht in rauhbeinigem Selbstgefühl abweisen soll. Kurz der 3. Gewerkschaftskongreß bedeutet eine erhebliche und hoch erfreuliche Annäherung an das gewerkschaftliche Ideal, und es ist zu hoffen, daß durch ihn die Richtung auf dieses hin endgültig und dauernd festgelegt ist. —

Die Statistik der Gewerkschaften ist, wie oben mitgeteilt, Aufgabe der Generalkommission. Diese hat sich denn auch seit ihrem Bestehen die Sammlung möglichst genauer Ziffern angelegen sein lassen, allein erst für das Jahr 1892 ist es ihr gelungen, die erforderte Auskunft von den einzelnen Verbänden bis auf einige Ausnahmen zu erhalten. Aus den früheren Jahren sind meist nur dürftige Anhaltspunkte vorhanden, mit einziger Ausnahme der bereits oben (S. [209]) erwähnten Privatarbeit des Hamburger Buchhändlers A. Geib aus dem Jahre 1877, die in Nr. 4 des „Pionier“ am 26. Januar 1878 veröffentlicht ist und auf gute Quellen gegründet zu sein scheint.

Nach dieser Zusammenstellung gab es 1877 30 Organisationen, darunter 25 Zentralverbände mit 1266 Zweigvereinen und 5 Lokalvereinen. Die Mitgliederzahl betrug 49055, die durchschnittliche Monatseinnahme 33551 Mk. Von dem monatlichen Ueberschusse zu rund 8000 Mk. entfielen allein 3538 Mk. auf die Buchdrucker. Es erschienen 15 Gewerkschaftsblätter mit 37025 Abonnenten. Die damalige Anzahl der in den betreffenden Berufen vorhandenen Arbeiter wird auf 2000000 angegeben, so daß etwa 2½% organisiert waren. Nur die Buchdrucker und die Schiffszimmerer erreichten eine Beteiligung von etwa der Hälfte aller Beschäftigten. Die absolut stärkste Vereinigung war die der Tabakarbeiter mit 8100 Mitgliedern in 170 Orten.

Nach Zacher soll die Anzahl der unter sozialdemokratischem Einflusse organisierten Arbeiter im Jahre 1886: 81200, im Jahre 1888: 89700 und im Jahre 1889: 121647 betragen haben.

Oldenberg hat in seinem Artikel „Gewerkvereine“ im Ergänzungsbande des Handw. d. St.-W. S. 384 ff. aus den an den Minister erstatteten Berichten der Polizeibehörden geschöpft, die zum Teil von den Angaben der Generalkommission abweichen und zwar meist höher sind, da sie auch die lokalorganisierten Arbeiter umfassen. Oldenberg berechnet nach diesen beiden Quellen folgende Durchschnittszahlen:

1885/86100356 Frühjahr 1892300815
1887/88103330 März 1892279594
Frühjahr1889135353 Ende 1892236516
1890277098 Frühjahr 1893242555
Ende 1890320213 Ende 1893249985
Frühjahr 1891277474 Frühjahr 1894255622
Ende 1891269988 Letztes Datum273451

Die erste Aufzeichnung der Generalkommission ist für das Jahr 1890 gemacht und berechnet 301200 Mitglieder in 58 Organisationen. Auf dem Halberstädter Gewerkschaftskongresse waren nach Ausweis des Berichtes 305519 Arbeiter durch 208 Delegierte vertreten. Aber die Zahlen sind offenbar in den einzelnen Gruppen nach oben abgerundet und deshalb erheblich zu hoch.

Für die folgenden Jahre ist die Aufzeichnung genauer und giebt folgende Zahlen:

Es bestanden 1891 65 Zentralorganisationen — wovon 4 durch Vertrauensmänner zentralisiert — von denen 55 die erforderten Angaben machten. Diese umfaßten 176664 Arbeiter. Die Mitgliederzahl der fehlenden 10 Organisationen wird nach den entsprechenden Angaben für 1892 auf 101365 berechnet, wozu auch die Mitglieder der Lokalvereine kommen, die auf 10000 geschätzt werden, so daß die Gesamtzahl der in den Gewerkschaften organisierten Arbeiter sich auf etwa 288000 berechnet. Die jährliche Einnahme betrug 1116588 Mk., die Anzahl der Fachorgane 44, deren Kosten sich auf 154015 Mk. beliefen. Für Streiks wurden 1037789 Mk., für Reiseunterstützung 144338 Mk. für Arbeitslosenunterstützung 64290 Mk., an Verwaltungskosten 155676 Mk. ausgegeben. Der Vermögensbestand betrug 427058 Mk.

Im Jahre 1892 gab es 57 Zentralorganisationen, von denen 52 mit 3959 Zweigvereinen und 227023 Mitgliedern berichteten. Die fehlenden 5 hatten nach den Angaben früherer Jahre 10271 Mitglieder, wozu 6 Lokalvereinigungen mit einem von den Zentralvorständen auf 7640 ermittelten Bestande kommen, so daß die Gesamtzahl der organisierten Arbeiter 244934 betrug. Das bedeutet also eine Abnahme von 43000 gegen 1891, die wesentlich auf die Bergarbeiter entfällt; den Hauptanteil dieses Rückganges hatte der Bergarbeiterverband für Westfalen aufzuweisen, dessen Bestand von 45000 auf 15300 zurückgegangen war. Die Verminderung der Zentralorganisationen war die Folge der Vereinigung verwandter Verbände.

Die Jahreseinnahme betrug 2031922 Mk., die Ausgabe für die Fachorgane 285475 Mk., für Streiks 44943 Mk., für Reiseunterstützung 382607 Mk., für Arbeitslosenunterstützung 357087 Mk., für Verwaltungskosten 204427 Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 646415 Mk.

Im Jahr 1893 vereinigten sich, wie schon erwähnt, auf dem vom 4. bis 7. April in Cassel abgehaltenen Kongresse die Bürstenmacher, Drechsler, Stellmacher und Tischler zu dem deutschen Holzarbeiterverbande. Da sich außerdem der Gasarbeiterverband und der Verband der Posamentiere auflöste, so ergiebt sich, indem man den Zentralverein der Frauen und Mädchen, weil er nur Bildungszwecken dient, jetzt als Gewerkschaft nicht mehr mitzählt, für Ende 1893 eine Zahl von 51 Zentralorganisationen, von denen 50 Angaben gemacht haben. Nach diesen betrug die Mitgliederzahl 221530. Rechnet man dazu die fehlende eine Organisation der Steinmetzen mit 2000 und den auf 6280 geschätzten Bestand der Lokalorganisationen, so ergiebt sich eine Gesamtzahl der in Gewerkschaften organisierten Arbeiter von 229810. Die Bergarbeiter in Westfalen sind gegen 1892 mit 15300 noch weiter auf 11174 zurückgegangen, der Rechtsschutzverein der Bergleute des Saargebietes mit 22400 Mitgliedern ist aufgelöst, dagegen haben 26 andere Organisationen um insgesamt 19739 zugenommen.

Die Jahreseinnahme betrug 2224367 Mk., die Ausgabe für die Fachorgane 292158 Mk., für Streiks 65356 Mk., für Reiseunterstützung 328748 Mk., für Arbeitslosenunterstützung 220926 Mk., für Verwaltungskosten 227129 Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 607033 Mk.

Im Jahre 1894 ist der sächsische Bergarbeiterverband aufgelöst, dagegen sind Verbände der Schlachter, der süddeutschen Mühlenarbeiter, der Bureauangestellten, der Flößer und der Binnenschiffer neu gegründet, so daß, indem die Organisation der Steinarbeiter, die keine Zweigvereine, sondern nur Vertrauensmänner in den einzelnen Orten besitzt, nicht mehr mitgezählt ist, sich Ende 1894 54 Zentralverbände ergaben. Von diesen haben 46 mit 4217 Zweigvereinen und 230225 Mitgliedern sowie 2 durch Vertrauensmänner zentralisierte Organisationen mit 133 Zweigvereinen und 8388 Mitgliedern Angaben gemacht. Rechnet man für die fehlenden Verbände und 2 fernere Vertrauensmännerorganisationen deren nach den Angaben für 1893 ermittelte Ziffern mit 8615 bezw. 3888 und endlich 5550 Mitglieder der Lokalorganisationen hinzu, so ergiebt sich ein Gesamtbestand der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter von 256666[91]. Dabei ist allerdings zu bemerken, daß die Ziffern für 1891, 1892 und 1893 den Bestand am Schlusse des Jahres wiedergeben, während diejenigen für 1894 den Durchschnitt aus den Vierteljahrsziffern darstellen, doch hat diese Verschiedenheit auf die Vergleichbarkeit keinen in Betracht kommenden Einfluß. Die Jahreseinnahme der 40 Organisationen, deren Angaben vorliegen, betrug 2685564 Mk., die Ausgabe für die Verbandsorgane 265957 Mk., für Streiks 188980 Mk., für Reiseunterstützung 350455 Mk., für Arbeitslosenunterstützung 239750 Mk., für Verwaltungskosten 154408 Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 1148020 Mk. Der Bericht der Generalkommission für 1894 weist zur Entkräftung der Behauptung, daß die Gewerkschaften Streikvereine wären, darauf hin, daß, während die Ausgaben der aufgeführten Verbände für Rechtsschutz, Gemaßregelten-, Reise-, Arbeitslosen-, Kranken- und Invalidenunterstützung, Umzugskosten und Beihilfe in Not- und Sterbefällen sich auf 1078455,90 Mk. belaufen, die Streikunterstützung nur 179703,76 Mk. betrage.

Auch der Bericht für 1895 erhebt die alte Klage über mangelhafte und verspätete Angaben der Verbandsleitungen. Die Ziffern der Müller, Seiler, Tabakarbeiter und Steinarbeiter haben deshalb aus 1894 übernommen werden müssen. Als Gesamtergebnis des Berichtsjahres wird bezeichnet eine erhebliche Zunahme des Mitgliederbestandes, aber eine Verringerung des Vermögensbestandes infolge großer und andauernder Lohnkämpfe. Die Zahl der Zentralorganisationen hat sich um 5 verringert. Die Verbände der Kürschner und Plätterinnen haben sich infolge geringer Beteiligung aufgelöst; der Verband der Schlachter wird in Ermangelung von Lebenszeichen als tot betrachtet. Die Formenstecher haben sich den Lithographen, die Korbmacher den Holzarbeitern, die süddeutschen Müller dem allgemeinen Müllerverbande angeschlossen. Dagegen ist Anfang 1896 der Verband der Werftarbeiter neu gegründet.

Danach bestanden 1895 — abgesehen von den noch nicht berücksichtigten Werftarbeitern — 49 Zentralverbände und 4 durch Vertrauensmänner zentralisierte Organisationen mit insgesamt 259175 Mitgliedern nebst 10781 in den Lokalorganisationen. Der Bericht führt jedoch aus, daß hierin die volle Zunahme nicht zum Ausdruck gelange, weil der sächsische Bergarbeiterverband mit 8821 Mitgliedern durch die Behörden aufgelöst sei, während diese Mitglieder deshalb der Bewegung nicht verloren gegangen seien. Der Bericht betont wiederholt die Unsicherheit der angegebenen Zahlen und ihre Unvergleichbarkeit mit anderen Jahren, da viele Vorstände, insbesondere der Lokalorganisationen überhaupt, keine Angaben gemacht hätten und diejenigen Zahlen, die auf Grund solcher Angaben eingestellt wären, sich zum Teil auf andere Verbände, als in den Vorjahren, bezögen.

Der Bericht bemerkt, daß die Gesamtzahl der Mitglieder 1889/90 größer gewesen sei, als 1894/95, wie denn stets bei aufsteigender Konjunktur ein Wachstum, bei niedergehender ein Sinken stattfinde, daß aber seit 1894 ein Aufschwung beginne, der sich voraussichtlich noch fortsetzen werde. Sehr nachdrücklich wird die Herbeiziehung der Frauen zur Organisation empfohlen.

Die Jahreseinnahme hat sich von 2643015 Mk. bei 40 Organisationen im Jahre 1894 auf 2745617 Mk. in 44 Organisationen gehoben, doch beziehen sich auch hier die Ziffern nicht auf dieselben Verbände. Der Löwenanteil entfällt auf die Buchdrucker mit 1032460 Mk., dann folgen die Metallarbeiter mit 280262 Mk., die Holzarbeiter mit 205498 Mk., die Porzellanarbeiter mit 195739 Mk., die Maurer mit 109848 Mk. u. s. w.

Die Gesamtausgabe der 43 Organisationen im Jahre 1894 von 2135609 Mk. war bei 44 Organisationen im Jahre 1895 auf 2140985 Mk., der Kassenbestand am Ende beider Jahre von 1319295 Mk. (bei 41) auf 1640438 Mk. (bei 44) gestiegen. Derselbe betrug auf den Kopf des Mitgliedes bei den Buchdruckern 49,12 Mk., den Hutmachern 34,80 Mk., den Zigarrensortierern 18,69 Mk., den Bildhauern 15,06 Mk., den Handschuhmachern 14,47 Mk., den Buchbindern 11,49 Mk., bei den übrigen unter 10 Mk. Der Bericht weist zum Schlusse darauf hin, daß bisher in Deutschland von 100 Industriearbeitern nur 5 organisiert seien und daß die meisten Organisationen es scheuten, durch höhere Beiträge die Füllung der Kassen zu erreichen, ohne die ein kräftiger Widerstand im Falle des Kampfes unmöglich sei.

Der Bericht für 1896 erklärt, daß zum erstenmale die Beschaffung des statistischen Materials wenigstens hinsichtlich der wichtigsten Zahlen für alle Organisationen erreicht sei. Von den am Schlusse des Jahres 1895 vorhandenen 49 Zentralverbänden hat sich 1896 der Verband der Seiler dem Textilarbeiterverbande angeschlossen. Dagegen wurde der Verband der Gasarbeiter neu begründet, so daß am Schlusse des Jahres 1896 48 Zentralverbände bestanden. Daneben gab es 2 durch Vertrauensmänner zentralisierte Organisationen.

Die Mitgliederzahl hat sich, wie schon der Bericht für 1895 vorausgesagt hatte, 1896 sehr bedeutend, nämlich von 259175 auf 329230, also um 70055, gehoben. Dazu kommen noch 5873 Lokalorganisierte.

Die Gesamteinnahme von 49 Organisationen betrug 3616444 Mk., dazu ist noch zu rechnen die Einnahme der Tabakarbeiter, die keine Angabe gemacht hatten und in dem Berichte auf 140000 Mk. geschätzt wird. Für die Gasarbeiter, die noch nicht ein volles Jahr bestanden, lagen ebenfalls noch keine Angaben vor. Uebrigens entfallen von der obigen Einnahme allein 1115163 Mk. auf die Buchdrucker. Die Jahresausgabe betrug in 50 Organisationen (ausschließlich der Gasarbeiter) 3323713 Mk., wovon auf das Verbandsorgan bei 44 Verbänden 362708 Mk., auf Agitation 86676 Mk., auf Rechtsschutz 18349 Mk., auf Reiseunterstützung in 31 Verbänden 310000 Mk., auf Arbeitslosenunterstützung in 13 Verbänden 243201 Mk., auf Krankenunterstützung in 9 Verbänden 430038 Mk. und auf Verwaltungskosten 187599 Mk. entfielen. Für Streiks waren 944344 Mk. verausgabt gegen 704528 Mk. im Jahre 1895. Der Kassenbestand betrug bei 47 Verbänden 2323677 Mk., woran die Buchdrucker mit 1265297 Mk. beteiligt waren.

Im Jahre 1897 sind 5 neue Verbände gegründet, die sämtlich auf einem Zusammenschluß von Lokalvereinen beruhen, deren Mitglieder deshalb zum Teil in den früheren statistischen Ziffern mit enthalten sind. Es sind dies die Verbände der Gastwirtsgehülfen, der Graveure, der Handlungsgehülfen, der Handelshülfsarbeiter und der Seeleute. Damit ist die Zahl der Zentralverbände auf 52 und unter Zurechnung von 4 durch Vertrauensmänner zentralisierten Organisationen auf 56 gestiegen. Die Mitgliederzahl ist um 83129 = 25,2 % gewachsen und betrug Ende 1897 412359, wovon 14644 Frauen waren. Unter Hinzurechnung der von den Zentralverbänden auf 6803 angegebenen Lokalorganisationen ergiebt sich mithin eine Gesamtzahl von 419162. Von den nach der Berufszählung vom 14. Juni 1895 in den betreffenden Gewerben beschäftigten 5064034 männlichen und 1101701 weiblichen Arbeitern waren mithin 7,53 % bezw. 1,05 %, im Durchschnitt 6,66 % in den sozialistischen Gewerkschaften organisiert.

Im Jahre 1898 hat sich die Zahl der Organisationen auf 59, diejenigen der Mitglieder auf 491955 (also um 79596) vermehrt. Darunter befanden sich 13009 weibliche. Die Zahl der Lokalorganisierten wird auf 15792 geschätzt.

Der Bericht der Generalkommission bemerkt zu diesen Ziffern, daß sie ungünstiger schienen, als sie in Wahrheit seien, denn man müsse berücksichtigen, daß die Organisation auf dem Lande gegen die in den Städten sehr zurückgeblieben sei und daß deshalb bei einer Stadt und Land nicht sondernden Durchschnittsberechnung die städtischen Ziffern durch die ländlichen herabgedrückt würden; in den Städten aber liege der Schwerpunkt der Bewegung und die dort errungenen Vorteile kämen schließlich auch den ländlichen Arbeitern zu statten, in den Städten aber sei die Organisation so weit vorgeschritten, daß in einzelnen Orten fast zwei Drittel aller Arbeiter organisiert seien.

Ebenso erwähnt der Bericht, daß, abgesehen von den Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereinen, auch noch andere Arbeiterorganisationen vorhanden seien, die nicht „auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung“ ständen. Solche Vereine beständen nach Ermittelungen der Zentralverbände

beidenBrauern28Vereinemit3200Mitgliedern
Buchdruckern 22000
Gärtnern 1 800
Hafenarbeitern 1 140
Konditoren 2 700
Porzellanarbeiter21 518
Steinsetzern 3 300
zusammen58Vereinemit7758Mitgliedern.

Endlich kommen noch die später[92] zu erwähnenden Organisationen in Betracht, die nur zum Teil einen ausgesprochenen gewerkschaftlichen Karakter haben, so daß sie den Uebergang bilden zu Vereinen, die diesen ganz vermissen lassen.

Die Verteilung der Mitglieder, der Einnahmen, Ausgaben und der Kassenbestände auf die einzelnen Berufe ergiebt die folgende Tabelle:

Nr.Verband[93]ZweigvereineMitglieder der OrganisationBerufsangehörigeProzentsatz der OrganisationLokalorganisierteJahreseinnahme in MarkJahresausgabe in MarkVermögensbestand in Mark
1.Bäcker 42 1635 129527 1,27 80 14555,11 12542,40 2012,71
2.Barbiere 21 588 30789 1,91 1690,28 1393,17 297,11
3.Bauarbeiter 82 4339 371762 1,16? 21051,56 27239,69 10270,72
4.Bergarbeiter 190 18000 534157 3,36 48847,70 29923,03 15554,35
5.Bergarbeiter 88 3327 600055,45 83785,55 75612,17 61635,97
6.Bötticher 89 4150 3148313,22 33169,73 26071,04 12280,48
7.Brauer 106 8133 7148211,37 57630,24 49970,69 19804,14
8.Buchbinder 59 6258 4628013,52 30 89039,20 63963,61 62779,54
9.Buchdrucker 899 22865 3700061,80 2001212694,10 840811,711636007,34
10.Bureauangestellte 3 260?? 1716,59 1726,74 34,20
11.Dachdecker 76 1800 21844 8,23 4800 5806 650,12
12.Fabrikarbeiter 127 15639 208737 7,50? 52977,13 26673,74
13.Former 90 4853 70804 6,85 200 41848,99 44974,58 22201,04
14.Gärtner 18 350 79001 0,45 2677,62 2588,85 88,77
15.Gasarbeiter 10 924 12113 7,62 3614,50 4024,64 847,10
16.Glasarbeiter 18 4024 47528 8,47 28858,52 39042,40 10479,09
17.Glaser 64 1195 1103310,83 9142,39 8999,13 13416,56
18.Graveure 17 752 9519 7,95 40 9269,17 2385,99 4236,40
19.Hafenarbeiter 39 11000 2898137,95 25803,86 44856,19 12216,96
20.Handelshülfsarbeiter 32 2703 175336 1,531800 17465,92 13998,32 3467,60
21.Handlungsgehülfen 13 225 270053 0,08 350 1406,61 1142,58 264,03
22.Handschuhmacher 39 2970 938131,66 51573,79 38209,32 48388,66
23.Holzarb.(Verband) 475 40876 37263510,91? 377927,79 303534,15 123263,24
24.(Hülfsarb.) 8 921 66047 1,39 3021,36 2009,09 1739,74
25.Hutmacher 44 2688 1552117,34 40 63303,32 82417,92 86327,01
26.Konditoren 12 452 20418 2,21 3411,45 2202,58 1645
27.Kupferschmiede 57 3284 976933,51 83988,61 25646,69 58351,92
28.Kupferschmiede 267 2346,26 1262,15 1084,11
29.Lederarbeiter 90 4136 42015 9,84 150 51420,43 29451,91 31524,39
30.Lithographen 95 5189 2378121,80 100 42651,58 37167,71 5483,87
31.Maler 167 6861 95419 7,19 44720,78 40375,38 20159,45
32.Maurer 530 42652 37241611,452312 371654,20 372727,63 69987,96
33.Metallarbeiter 427 59890 645536 9,27? 479522,47 366893,59 176291,25
34.Müller 42 1072 66849 1,60 6027,10 5556,86 1716,84
35.Porzellanarbeiter 128 8668 4114121,06 566 127192,82 106662,32 143910,01
36.Sattler u. Tapezierer 57 2151 41914 5,10 50 12966,81 8739,51 9477,57
37.Seeleute? 2444 1529416,00 16637,80 16129,10 2772,10
38.Schiffszimmerer 11 1259 7910,45 6915,25 4599,91
39.Schmiede 27 2190 130768 1,67 14229,25 12285,46 4706,83
40.Schneider 215 9041 328931 2,74? 62496,70 45782,87 38772,39
41.Schuhmacher 233 14935 162931 9,18 91667,13 97549,14 10165,49
42.Steinarbeiter 160 11500 125195 9,19 55134 41338,90 13795,88
43.Steinsetzer 95 2980 1705317,52 220 22247,45 21210,29 5319,47
44.Stukkateure 34 1325 1208910,95? 7885,24 5190,44 7139,24
45.Textilarbeiter 194 22648 697523 3,25 114306,58 84276,43 23913,72
46.Töpfer 127 4416 3689111,96 95 35934,62 41828,91 9926,95
47.Vergolder 18 1029 15957 6,44 9228,80 8319,43 8881,54
48.Werftarbeiter 13 2526 2011612,56 200 21103,27 16523,76 6593
49.Xylographen 3 132 3782,10 4530,71 16068,46
50.Zigarrensortierer 25 68515,43 14623,70 8890,95 20105,44
51.Zimmerer 306 17620 15547511,33? 175703,46 161164,77 84095,22
52.Gastwirtsgehülfen[94] 11 1108 258152 0,43
53.Gold- u. Silberarb.[94] 14 1401 31764 4,40 150
54.Tabakarbeiter[94] 375 17951 12076715,43 197963,63
55.Tapeziere[94] 36 1344 20558 6,53 150
Insgesamt61514108646165735 6,6668034083696,963542807,872951424,63

In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Posten der Ausgabe, nämlich die Arbeitslosen-, Kranken-, Invaliden- und Reiseunterstützung, die Kosten des Verbandsorganes und die für Streiks verausgabten Beträge nach ihrer absoluten wie nach ihrer relativen Höhe nachgewiesen.

Nr.VerbandArbeitslosenunterstützungKranken- u. Invalidenunterstützung, SterbegeldReiseunterstützungVerbandsorganStreikunterstützung
Ueberhaupt MarkAuf den Kopf MarkUeberhaupt MarkAuf den Kopf MarkUeberhaupt MarkAuf den Kopf MarkUeberhaupt MarkAuf den Kopf MarkUeberhaupt MarkAuf den Kopf Mark
1.Bäcker 3880,30 3055 1,86 5470,33
2.Barbiere 634 1,08 120,02
3.Bauarbeiter 4610,10 4848 1,12 106652,45
4.Bergarbeiter 13727 0,76 22700,13
5.Bildhauer 3343010,04 9722 2,91 76102,28 6800 2,04 41891,25
6.Bötticher 284 0,07 33730,81 8680 2,09 19500,46
7.Brauer 4007 0,49 864 0,10 30700,38 10083 1,24 49800,61
8.Buchbinder 14284 2,28 12916 2,06 76051,21
9.Buchdrucker132779 5,8142878711,741373886,01 815073,56
10.Bureauangestellte 812 3,12
11.Dachdecker 2226 1,23 21901,21
12.Fabrikarbeiter 665 0,04 29830,19 6477 0,41 132690,85
13.Former 283 0,05 15 48350,99 8292 1,71 140412,89
14.Gärtner 1150 3,18
15.Gasarbeiter 613 0,66 298 0,32 340,04
16.Glasarbeiter 4440 1,10 4820 1,19 22 6845 1,70 11700,28
17.Glaser 721 0,60 9650,80 3457 2,89 10540,88
18.Graveure 475 0,63 4450,59 816 1,08
19.Hafenarbeiter 781 0,07 124921,13
20.Handelshülfsarbeiter 852 0,31 1610 0,59 2290,08
21.Handlungsgehülfen 453 2,01
22.Handschuhmacher 5128 1,72 225 0,07 15670,53 4396 1,48 179236,03
23.Holzarbeiter(Verband) 4736 0,11 196760,48 51951 1,27 966432,36
24.(Hülfsarb.) 7050,78
25.Hutmacher 19015 7,07 4002814,88 27361,01 5589 2,08 91523,40
26.Konditoren 247 0,54 949 2,10
27.Kupferschmiede 6018 1,83 465 0,14 50681,54 3894 1,18 7500,23
28.Lagerhalter 2500,94
29.Lederarbeiter 1163 0,28 1607 0,39 104932,53 3692 0,89 55591,34
30.Lithographen 464 0,09 72541,40 7750 1,49 112532,17
31.Maler 215 0,03 7790,11 10382 1,51 34200,50
32.Maurer 33090,08 48850 1,121924774,49
33.Metallarbeiter 1236 0,02 5611 0,11 219650,36 61400 1,021109661,82
34.Müller 873 0,81 2323 2,16 920,08
35.Porzellanarbeiter 33552 3,87 34175 3,96 7964 0,92 110601,27
36.Sattler 640 0,30 8820,41 2899 1,35 7000,32
37.Schiffszimmerer 2002 1,59 4500,36
38.Schmiede 5380,24 5442 2,48 5500,25
39.Schneider 289 0,03 73610,81 14109 1,56 29060,32
40.Schuhmacher 2481 0,16 53580,36 14840 0,99 518643,47
41.Steinarbeiter 233242,28
42.Steinsetzer 728 0,24 4660,15 3355 1,12 90823,05
43.Stukkateure 50 0,04— 2750,21 1953 1,47 14581,09
44.Tabakarbeiter 43361 2,41 277181,54 26467 1,42 554103,09
45.Textilarbeiter 71120,31 25587 1,13 432151,20
46.Töpfer 32990,74 4391 0,99 187094,22
47.Vergolder 149 0,14 1340,13 1136 1,10 6000,57
48.Werftarbeiter 149275,90
49.Xylographen 801 6,07 40 0,30 60,04 221516,79 1381,05
50.Zigarrensortierer 2697 3,91 3282 4,79 5560,81 65 0,09
51.Zimmerer 9440,05 31698 1,80 369712,10
Insgesamt289036 587488 289036 439259 881758

Aus diesen Zahlen ergiebt sich, daß es durchaus unberechtigt ist, die Gewerkschaften als reine oder auch nur überwiegend als Streikvereine darzustellen, wie es Graf Posadowsky im Reichstage that. Allerdings haben 1897 die Zentralverbände 881758 Mk. für Streiks ausgegeben, und die Gesamtsumme, die die Streiks erfordert haben, beläuft sich sogar auf 1267308 Mk., indem nicht alle Streikgelder durch die Zentralkassen laufen. Aber dem stehen 1197960 Mk. an Unterstützungen gegenüber, nämlich

Rechtsschutzin37Verbänden 30147Mk.
Gemaßregeltenunterstützung25 30973
Reiseunterstützung33 289036
Arbeitslosenunterstützung18 260316
Krankenunterstützung14 454494
Invalidenunterstützung 3 68688
Beihülfe in Not- und Sterbefällen21 64906
1197960Mk.

Noch günstiger stellt sich die Rechnung, wenn man den Unterstützungsbeträgen noch die Kosten für das Verbandsorgan (439259 Mk.) hinzurechnet; dann stehen den 881758 Mk. oder auch 1267308 Mk. für Streiks 1637219 Mk. gegenüber.

Die Beiträge schwankten zwischen 6,9 Pf. und 1 Mk. 10 Pf. wöchentlich. Sie betrugen bei den Buchdruckern 1 Mk. 10 Pf., den Bildhauern 50 Pf., den Hafenarbeitern 9,2 Pf., den Kupferschmieden 25–30 Pf., den Handschuhmachern 35 Pf., den Lithographen 20 Pf., den Porzellanarbeitern 10–35 Pf., den Steinsetzern 10,11 Pf., den Hutmachern 25–45 Pf., den Seeleuten 19 Pf., den Tabakarbeitern 10–20 Pf., den Zigarrensortierern 25–75 Pf., den Schiffszimmerern 15 Pf., den Werftarbeitern 10 Pf., den Buchbindern 35 Pf., den Böttchern 11,5 Pf., den Töpfern 15–20 Pf., den Maurern 15–20 Pf., den Brauern 20 Pf., den Zimmerern 10–30 Pf., den Stuckateuren 10 bis 20 Pf., den Holzarbeitern (Verband) 20 Pf., den Glasern 15 Pf., den Lederarbeitern 25 Pf., den Metallarbeitern 20 Pf., den Steinarbeitern 10–50 Pf., den Schuhmachern 15 Pf., den Glasarbeitern 30 Pf., den Dachdeckern 10,4 Pf., den Graveuren 30 Pf., den Gasarbeitern 15 Pf., den Fabrikarbeitern 10 Pf., den Malern 10–20 Pf., den Formern 20 Pf., den Tapezierern 15 Pf., den Vergoldern 20 Pf., den Sattlern 15 Pf., den Gold- und Silberarbeitern 20 Pf., den Bergarbeitern 6,9 Pf., den Textilarbeitern 10 Pf., den Schneidern 15 Pf., den Konditoren 30 Pf., den Barbierern 20 Pf., den Schmieden 20 Pf., den Müllern 13,8 Pf., den Handelshülfsarbeitern 20 Pf., den Holzarbeitern (Hülfsarbeiter) 15 Pf., den Bäckern 18,11 Pf., den Bauarbeitern 15 Pf., den Gärtnern 15–20 Pf., den Gastwirtsgehülfen 30 Pf., den Handlungsgehülfen 23 Pf. und den Lagerhaltern 11,5 Pf.

Es hat Interesse, auch die Entwickelung der Gewerkschaften in den letzten Jahren in Ziffern zu verfolgen. Diese ist, was den Mitgliederbestand betrifft, ersichtlich aus folgender Zusammenstellung:

JahrZentral-OrganisationenZweigvereineMitgliederDarunter weiblicheIn LokalvereinenZusammen
18916227765910000287659
1892563959237094 4355 7640244734
1893514133223530 5384 6280229810
1894544350246494 5251 5550252044
1895534819259175 669710781269956
189651543032923015265 5858335088
189756615141235914644 6803419162
1898594919551300915792507747

Das Verhältnis der verschiedenen Ausgabeposten in den einzelnen Jahren und das Wachstum der Leistungen zeigt folgende Uebersicht:

Im JahreRechtsschutz
Mk.
Gemaßregelten-
unterstützung
Mk.
Reise-
unterstützung
Mk.
Arbeitslosen-
unterstützung
Mk.
Kranken-
unterstützung
Mk.
Invaliden-
unterstützung
Mk.
Beihülfe
in Not- und
Sterbefällen
Mk.
Zusammen
Mk.
Streik-
unterstützung
Mk.
Verbands-
organ
Mk.
1891 10843 14737 144338 [95]64290 [95][95][95] 2342981037789 154015
1892 9705236964 382607 357087 21972 252841033619 44943 285475
1893 12542 28321 328748 220926 304648[95] 41762 936947 65356 292157
1894 12902 14630 350455 239750 425489[95] 417441084970 188980 265957
1895 15871 40307 302603 196912 454114[95] 420801051887 253589 274398
1896 18349 37346 310000 243201 430038 57947 538371150718 944372 362708
1897 30147 30973 289036 260316 454494 68088 649061197960 881758 439259
Summa110359403278210778715824822068783148007269613669030934167872073969

Auch hier tritt hervor, daß der Schwerpunkt der Thätigkeit nicht auf dem Gebiete der Arbeitseinstellungen liegt, denn in den Jahren 1891–1897 steht den für Streikunterstützung verausgabten 3416787 Mk. eine Gesamtsumme für Unterstützungen von 6690309 Mk. gegenüber, die sich unter Hinzurechnung der Ausgabe für das Verbandsorgan sogar auf 8764278 Mk. erhöht.

I. Die Lokalorganisierten.

In den vorstehenden statistischen Uebersichten sind auch Zahlen für die lokalorganisierten Arbeiter angegeben, die danach 1891 10000, 1892 7640, 1893 6280, 1894 5550, 1895 10781, 1896 5858, 1897 6803 und 1898 15792 betragen haben. Diese Angaben stützen sich auf Schätzungen der Vorstände der Zentralorganisationen, werden aber von der Generalkommission selbst als „höchst unzuverlässig“ bezeichnet, indem darauf hingewiesen wird, daß allein der nicht berücksichtigte Berliner Lokalverband der Metallarbeiter angeblich 10000 Mitglieder zählen solle. Auf der vom 20. bis 24. April 1897 in Braunschweig abgehaltenen dritten Generalversammlung des deutschen Metallarbeiterverbandes ist nun aber der Anschluß des Berliner Lokalverbandes, dessen Mitgliederzahl dabei auf 9000 angegeben wurde, zu stande gekommen, sodaß die Metallarbeiter jetzt aus der Reihe der Lokalorganisationen ausscheiden. Auf dem I. Gewerkschaftskongresse in Halberstadt waren angeblich 32805 lokalorganisierte Arbeiter vertreten, doch scheint diese Ziffer viel zu hoch gegriffen.

Obgleich hiernach die lokal organisierten Arbeiter keine große Zahl darstellen, haben sie doch schon mehrere eigene Kongresse veranstaltet. Der erste derselben wurde vom 17. bis 19. Mai 1897 in Halle a. S. unter Leitung des Regierungsbaumeisters a. D. Keßler abgehalten. Es waren 38 Abgeordnete aus 13 Orten und für 14 verschiedene Berufe vertreten, aber über den Umfang der Lokalorganisation ist auch hier kein Anhaltspunkt geschaffen, vielmehr erklärte man, daß die Mitgliederzahl noch nicht ermittelt werden könne, ein Eingeständnis, das hinreicht, um die offenbare Schwäche zu verraten[96]. Wenn die Generalkommission in Nr. 22 des Korrespondenzblattes vom 31. Mai 1897 die Zahl von 10000 für sicher zu hoch gegriffen erklärt, so ist das ganz gewiß richtig. Ein anderer Berichterstatter[97] schätzt dieselbe auf 4–5000.

Der Grundgedanke der Lokalorganisation ist, wie schon früher betont, die Auffassung, daß die Gewerkschaften die Beschäftigung mit politischen Angelegenheiten nicht entbehren könnten und deshalb, da die Vereinsgesetze in diesem Falle das In-Verbindung-Treten mehrerer Vereine nicht gestatten, besser thäten, hierauf zu verzichten; außerdem aber würden die Zentralverbände durch die Nichtbeschäftigung mit Politik zur Vereins- und Verbandssimpelei und Züchtung einer Gewerkschaftsbureaukratie geführt. Diese Auffassung fand ihren Ausdruck in folgender Resolution:

In Erwägung
1.daß der sogenannte gewerkschaftliche Kampf um Verbesserung der Lage der Arbeiter auf dem Boden der heute bestehenden Ordnung nicht geführt werden kann, ohne das Verhältnis der Arbeiter zu dem heutigen Staate und seinen Organen der Gesetzgebung und Verwaltung scharf und bestimmt zu berühren;
2.daß der gewerkschaftliche Kampf also von dem politischen Kampfe um die politische Macht und deren Erweiterung nicht zu trennen ist;
3.daß weder eine wesentliche Verbesserung der Lage der Arbeiter noch eine Vermehrung ihrer Rechte von der Humanität oder von dem guten Willen der heutigen Gesellschaft zu erwarten ist, sondern anerkanntermaßen nur der Kampf ums Recht das Recht bildet;
4.daß dieser Kampf aber nur dann mit dem nötigen Nachdruck und der nötigen Einheitlichkeit von den Arbeitern geführt werden kann, wenn er in seinem Karakter als Klassenkampf der Arbeiterklasse gegen ihre Ausbeuter erkannt und geführt wird;
5.daß dieser notwendige und unvermeidliche Klassenkampf nur unter engem und bewußtem Anschlusse an die Grundsätze und Taktik der sozialdemokratischen Partei Deutschlands mit Aussicht auf Erfolg geführt werden kann,

erklärt der zu Halle a. S. tagende erste Kongreß der lokalorganisierten, nur auf dem Boden des Vertrauensmännersystems zentralisierten Gewerkschaften Deutschlands:

I.Eine Trennung der gewerkschaftlichen Bewegung von der bewußten sozialdemokratischen Politik ist unmöglich, ohne den Kampf um die Verbesserung der Lage der Arbeiter auf den Boden der heutigen Ordnung aussichtslos zu machen und zu lähmen.
II.Daß die Bemühungen, von welcher Seite sie auch kommen mögen, den Zusammenhang mit der Sozialdemokratie zu lockern oder zu durchbrechen, als arbeiterfeindliche zu betrachten sind.
III.Daß Organisationsformen der gewerkschaftlichen Bewegung, die sie in dem Kampfe um die politischen Ziele hindern, als fehlerhaft und verwerflich zu betrachten sind. Der Kongreß sieht in der Form der Organisation, die sich die sozialdemokratische Partei Deutschlands auf den Kongreß zu Halle a. S. 1890 gegeben hat, mit Rücksicht auf die bestehende Vereinsgesetzgebung auch für die gewerkschaftliche Organisation die zweckmäßigste und beste Einrichtung zur Verfolgung aller Ziele der Gewerkschaftsbewegung.

Die Teilnehmer waren in ihren Angriffen gegen die Zentralorganisation und insbesondere die Generalkommission so scharf, daß selbst die der Lokalorganisation sympathisch gegenüberstehenden sozialdemokratischen Blätter dies tadelten. Dementsprechend ist denn andererseits auch der oben erwähnte Bericht der Generalkommission gehalten, indem den lokal Organisierten der Vorwurf gemacht wird, daß sie mit ihren Begriffsvermögen zu kurz gekommen seien, und daß ihre Führer sich durch egoistische Gründe leiten ließen. Uebrigens waren auch nicht sozialdemokratische Arbeiter vertreten, denn ein Abgeordneter aus Solingen erklärte, daß die gefaßten Beschlüsse 300 der durch ihn vertretenen 400 Mitglieder zum Ausscheiden zwingen würden, da sie von der Sozialdemokratie nichts wissen wollten.

Aus den übrigen Beschlüssen ist zu erwähnen, daß eine „Geschäftskommission“ aus 5 Personen mit dem Sitze in Berlin geschaffen wurde um die planmäßige Agitation zu betreiben. Jede Lokalorganisation soll an jedem Orte einen Vertrauensmann wählen, der die Sammlungen zum Agitationsfonds zu leiten und sämtliche Verhältnisse nach den Beschlüssen des Kongresses zu regeln hat. Der Kongreß proklamiert die unbedingte Solidarität der Lokalorganisierten mit allen Arbeitern ohne Rücksicht auf die Organisation und die politische Anschauung, soweit sie auf den Boden des Klassenkampfes stehen. Es soll eine Broschüre über Wesen und Form der Lokalorganisation und ein wöchentliches Organ herausgegeben werden.

Vom 12.–14. April 1898 hat dann der zweite Kongreß der „lokalorganisierten und durch Vertrauensmänner zentralisirten Gewerkschaften Deutschlands“ in Berlin stattgefunden. Der Erfolg des verflossenen Jahres war ein höchst geringer gewesen. Der Bericht der Geschäftskommission klagt darüber, daß ihre Thätigkeit gehemmt war, da sie von den Delegierten des ersten Kongresses nicht unterstützt sei, die Anerbietungen der Kommission, Redner zu schicken und Versammlungen abzuhalten, seien in verschiedenen Orten nicht angenommen, an andern Orten seien ihre Mitglieder nicht eingeladen um zu belehren, sondern um sie in langen Reden, auf die sie nichts erwidern durften, todt zu reden. Auch an Geld habe es gefehlt und die Kommission habe stets betteln müssen; die Einführung des unter dem Titel „Einigkeit“ ins Leben gerufenen Blattes sei auf Schwierigkeiten gestoßen, sodaß fortwährend Geld habe zugeschossen werden müssen; deshalb hätten auch die Agitationsreisen nicht in der nötigen Ausdehnung gemacht werden können.

Auf dem Kongresse waren 28 Vertreter aus 16 Orten anwesend, doch sind dabei die Vororte von Berlin als selbständige Orte gezählt. Außer Berlin waren vertreten Königsberg, Halle, Solingen, Jüterbogk, Brandenburg, Braunschweig und Breslau. Die Zahl der Mitglieder wurde auch dieses Mal nicht angegeben, sodaß die Annahme nahe liegt, daß diese Zahl zurückgegangen ist, zumal einige Vertreter dies aus ihren Vereinen berichteten. Auch über Einnahmen und Ausgaben hat man jede Angabe vermieden. Die Thätigkeit der Vereine hat sich wesentlich auf Kampf gegen die Zentralverbände und die Generalkommission beschränkt, wenigstens wird von einer weiteren Wirksamkeit nicht berichtet. Auch in den Verhandlungen bildeten die Anklagen gegen diese den Hauptbestandteil und es wurde beschlossen, den Kampf rücksichtslos fortzusetzen. Man erklärte sich gegen Arbeitslosenunterstützung, da man damit nur dem Staate eine ihm obliegende Aufgabe abnehme und die Gewerkschaften durch Unterstützungseinrichtungen versumpften. Doch soll Reiseunterstützung an die beteiligten Vereine gezahlt werden. Bei Streiks sollen diese sich gegenseitig helfen, indem über die Aufbringung der Mittel jeder Ort und Beruf selbständig bestimmt. An die Geschäftskommission, deren Sitz in Berlin verbleibt, hat jeder Verein vierteljährlich für jedes Mitglied 5 Pf. abzuführen.

Der dritte Kongreß ist vom 4. bis 6. April 1899 in Braunschweig abgehalten unter Beteiligung von 29 Delegierten aus 18 Orten und 13 Berufen. Die Anzahl der Mitglieder ist in Zeitungsberichten auf 5000 bezeichnet, doch wurden auf dem Kongresse Angaben nur über einzelne Vereine gemacht. Die Einnahmen haben einschließlich eines bis auf 100 Mk. zurückbezahlten Darlehens von 5200 Mk. 7345 Mk., die Ausgaben 6876 Mk. betragen. Der Preßfonds hatte eine Einnahme von 11129 Mk. gegen 10200 Mk. Ausgabe. Das Organ „Die Einigkeit“ erscheint in einer Auflage von 5140; es wurde beschlossen, den Vereinen die obligatorische Einführung zu empfehlen. An die Geschäftskommission haben die Vereine für jedes Mitglied vierteljährlich 5 Pf. abzuführen. Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag wieder in den Angriffen gegen die Zentralorganisationen; es wurde beschlossen, „für die Zukunft jede Rücksicht auf ein friedliches Zusammenarbeiten fallen zu lassen“.

4. Der deutsche Buchdruckerverband[98].

Zu dem Verbande der sozialdemokratischen Gewerkschaften gehört seit einigen Jahren eine Vereinigung, die aus dem Grunde unser ganz besonderes Interesse und eine gesonderte Darstellung beanspruchen darf, weil sie am meisten sich nicht allein den für Deutschland als Vorbild anzuerkennenden englischen trade unions, sondern sogar dem Ideal nähert, welches man für eine Lösung der sozialen Frage im friedlichen Sinne als Ziel der Zukunft aufstellen muß. Dies ist der deutsche Buchdruckerverband.

Das Buchdruckgewerbe hat von je her insofern eine bevorzugte Stellung eingenommen, als der Beruf sich in den an seine Mitglieder zu stellenden Anforderungen weit über das gewöhnliche Niveau erhebt und deshalb eine führende Rolle in der Arbeiterbewegung in Anspruch nehmen darf. Andererseits hat dieser Umstand stets einen starken Zufluß von Arbeitskräften zur Folge gehabt, der dazu zwang, auf Schutzmittel gegen Ueberfüllung Bedacht zu nehmen.

Die älteste Form der Organisation war das sog. Postulat, so bezeichnet von dem Aufnahmeakte der Gesellen, von dem man den Ausdruck auf die ganze Einrichtung als solche übertrug. Durch diesen Akt wurde der in 5 Jahren ausgelernte Lehrling zum Gesellen und zugleich zum Mitgliede der Gesellenbruderschaft. Die letztere stand unter Aufsicht der Innung und sorgte für ihre Angehörigen durch Unterstützung bei Krankheiten, Unglücksfällen, Alter und Arbeitsunfähigkeit, insbesondere aber bei Reisen und sonstiger Arbeitslosigkeit durch das sog. Viatikum. Das Verhältnis zu den „Herren“ war durch die Buchdruckerordnung geregelt, die insbesondere genaue Vorschriften über Arbeitslohn und Arbeitszeit enthielt. Mit dem Beginne des jetzigen Jahrhunderts begann die Gesetzgebung diesen Gesellenverbindungen grundsätzlich feindlich gegenüber zu treten, man verbot größtenteils die Gesellenläden, legte die Unterstützungskassen und den Arbeitsnachweis in die Hände der Prinzipale, deren Vereine unangetastet bestehen blieben, und hob schließlich das ganze Postulat mit allen Einrichtungen auf. Seit im Jahre 1826 die Ersetzung der Handpresse durch die Maschinenschnellpresse begann, blieben auch die allgemeinen Folgen der Ersparnis von Arbeitskräften nicht aus, und um den sinkenden Preisen Rechnung zu tragen, nahm man seine Zuflucht zu einer stets wachsenden Einstellung von Lehrlingen, die man nicht völlig, sondern nur in einzelnen Zweigen der Thätigkeit ausbildete, um sie nach Ablauf ihrer Lehrzeit durch andere zu ersetzen.

Das Jahr 1848 gab dem schon lange gehegten Wunsche eines „nationalen Postulates“ d. h. einer über ganz Deutschland erstreckten Organisation Gelegenheit zur Verwirklichung, und nach manchen lokalen Versuchen gelangte auf der von dem Heidelberger Gehülfenvereine auf den 11. Juni 1848 nach Mainz berufenen Versammlung, auf welcher 10000 Gehülfen durch 44 Abgeordnete vertreten waren, der „Deutsche Nationalbuchdruckerverein“ zur Existenz. Derselbe war sowohl für Gehülfen als für Prinzipale bestimmt, und durch genaue Vorschriften über die Organisation, über Schiedsgerichte, Lehrlingswesen, Lohnberechnung, Unterstützungskassen und ein gemeinsames Organ war die Unterlage für eine wirksame Thätigkeit geschaffen. Während der neu gebildete Verein unter den Gehülfen überall begeisterte Zustimmung fand, war die Aufnahme unter den Prinzipalen geteilt und überwiegend ablehnend. Immerhin gelang es auf einer am 27. August 1848 in Frankfurt zusammengetretenen von beiden Parteien beschickten Versammlung, den Plan eines allgemeinen deutschen Buchdruckervereins aufrecht zu erhalten, indem man die Mainzer Beschlüsse etwas zu Gunsten der Prinzipale umgestaltete. Aber leider gelang es nicht für dieses Ergebnis die Zustimmung der Mehrheit der Prinzipale zu gewinnen, und als man um zu einer Verständigung zu gelangen, Ende September 1848 in Berlin von neuem zu einer gemeinsamen Versammlung zusammentrat, wurde dieselbe plötzlich seitens der Polizei aufgelöst. Die folgenden Jahre der politischen Reaktion haben dann sehr bald den letzten Rest der vorhandenen Organisationsansätze vernichtet. Nur der 1849 gegründete „Thüringische Buchdruckerverein“, dem Gehülfen und Prinzipale angehörten, und der verschiedene Unterstützungskassen besaß, erhielt sich bis in die neueste Zeit und neben den späteren Organisationen.

Erst nach Beginn der „Neuen Aera“ nahm man seitens der Gehülfen den Gedanken eines, jedoch zunächst auf Gehülfen beschränkten, allgemeinen deutschen Verbandes wieder auf. Anfang 1862 bildete sich in Leipzig der „Fortbildungsverein für Buchdrucker“, der vom 1. Januar 1863 ab ein eigenes Organ, den „Correspondent, Wochenschrift für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer“ herausgab und die allgemeine Gewerkschaftsorganisation unter den Buchdruckern energisch in die Hand nahm. Im März 1866 erließ der Fortbildungsverein mit Genehmigung der sächsischen Regierung einen Aufruf zur Beschickung eines zu Pfingsten 1866 nach Leipzig berufenen deutschen Buchdruckertages, der dann vom 20. bis 22. Mai unter der Beteiligung von 34 Abgeordneten, die 3187 Gehülfen aus 185 Städten vertraten, stattfand. Der Kongreß beschloß die Gründung des deutschen Buchdruckerverbandes, dem jeder ausgelernte Buchdrucker oder Schriftgießer beitreten konnte.

Wegen des inzwischen ausgebrochenen Krieges trat der Verband erst mit dem 1. Januar 1867 ins Leben. Auf dem vom 11. bis 14. April 1868 in Berlin tagenden zweiten deutschen Buchdruckertage waren 5000 Mitglieder durch 43 Abgeordnete vertreten, während der vom 9. bis 12. September 1871 in Frankfurt a. M. abgehaltene dritte Buchdruckertag bei 50 Delegierten 6227 Mitgliedern in 38 Gauverbänden und 167 Lokalvereinen aufwies.

Die folgenden Verbandstage fanden statt: der IV. vom 21. bis 26. Juni 1874 in Dresden, der V. vom 24. bis 27. Mai 1876 in Leipzig.

Am 21. November 1878 wurde mit Rücksicht auf das Sozialistengesetz der Verband aufgelöst und gleichzeitig der Unterstützungsverein deutscher Buchdrucker gegründet. Derselbe hat folgende Generalversammlungen abgehalten:

1. vom 2. bis 5. September 1879 in Hannover;

2. vom 30. August bis 2. September 1882 in Stuttgart;

3. vom 28. bis 31. Mai 1885 in Berlin;

4. vom 15. bis 17. Februar 1886 in Gotha;

5. vom 13. bis 15. März 1888 in Hamburg;

6. vom 23. bis 25. Juni 1891 in Berlin;

7. vom 28. Juni bis 2. Juli 1892 in Stuttgart.

Aus dem auf dem II. Verbandstage in Berlin beschlossenen Verbandsstatute ist folgendes hervorzuheben. Als Zweck wird bezeichnet die materielle Besserung und geistige Hebung der Mitglieder und als Mittel:

1.die Vereinigung der Gehülfen, event. mit den Prinzipalen, zur Hebung und Förderung des Berufes, Feststellung und Aufrechterhaltung der entsprechenden Arbeitspreise, Sicherstellung gegen unbefugte und maßlose Konkurrenz, Abschaffung aller regelmäßigen Sonntagsarbeit;
2.gründliche Regelung bezw. Besserung des Lehrlingswesens;
3.Errichtung und Erweiterung von Kranken-, Invaliden- und Viatikumskassen, Regelung der weiteren Unterstützungskassen, Förderung von Produktivgenossenschaften;
4.Hebung und Förderung der geistigen Fähigkeiten, würdige Pflege der Kollegialität, Hebung der Moral, Anschaffung von Bibliotheken, Einführung von Unterrichtsstunden, wissenschaftlichen und technischen Vorträgen u. s. w., festes Zusammenhalten in allen Lagen und Gefahren des Berufes; gegenseitige Unterstützung.

An der Spitze des Verbandes stand eine fünfgliedrige Kommission und der Präsident. Organ ist der „Correspondent für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer“.

Der Verband hat das so abgegrenzte Gebiet später ausgebaut. Zunächst wurde schon 1868 in Berlin die Gründung einer Zentral-Invalidenkasse beschlossen, deren Mitgliedschaft seit dem 1. Januar 1876 obligatorisch ist. Da später der Betrieb der Geschäfte in Bayern verboten wurde, so errichtete man dort eine besondere Invalidenkasse für Bayern. Mit dem 1. Oktober 1875 trat eine Reisekasse ins Leben, aus welcher reisende Mitglieder täglich 1 Mk. 25 Pf. erhalten. Die Arbeitslosenunterstützung am Orte war schon 1875 von einer dazu bestellten Kommission, die vom 11. bis 15. April in Gotha tagte, beschlossen, wurde dann aber bei vorgenommener Urabstimmung abgelehnt. Auf dem vom 24. bis 27. Mai 1876 in Leipzig abgehaltenen V. Verbandstage wurde die Arbeitslosenunterstützung im Prinzip genehmigt und dieser Beschluß auf der vom 2. bis 5. September 1879 in Hannover abgehaltenen ersten Generalversammlung des „Unterstützungsvereins deutscher Buchdrucker“ wiederholt, indem zugleich die baldige Gründung einer Zentralkrankenkasse beschlossen wurde. Die Arbeitslosenunterstützung trat darauf mit dem 1. Januar 1880, die Zentralkrankenkasse mit dem 3. Juli 1881 in Thätigkeit. Auf der vom 28. bis 30. Mai 1885 in Berlin abgehaltenen III. Generalversammlung wurde dann auch die Einführung des Rechtsschutzes beschlossen. Am 22. März 1873 wurde die Leipziger Produktivgenossenschaft gegründet, doch wurde am 2. September 1879 deren Liquidation beschlossen und das Unternehmen im Oktober 1879 verkauft.

Die notwendige Ergänzung des Gehülfenverbandes war ein Prinzipalverein, der auf einer am 15. August 1889 in Mainz tagenden Versammlung unter dem Namen „Deutscher Buchdruckerverein“[99] von 85 Prinzipalen gegründet wurde. Der Vorstand aus 9 Mitgliedern hat seinen Sitz in Leipzig, mit einem besoldeten Sekretär. Das Organ waren zunächst die „Annalen der Typographie“, dann von 1875–1888 die „Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereins“ und seit 1889 die „Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker“.

Als Zweck bezeichnete der Verein neben einer „geordneten Organisation“ auch „die thunlichste Förderung der materiellen und geistigen Interessen der Gehülfen, worin der Verein sowohl eine zeitgemäße Berechtigung, als auch das eigene Interesse seiner Mitglieder erkennt“; aber die zu diesen Zwecken zu gründenden Kassen für Kranken-, Begräbnis-, Witwen-, Invaliden- und Reise-Unterstützung sollen allen Gehülfen zu Gute kommen, und der Verein will deshalb „mit aller Energie den Bestrebungen der Gehülfen-Vereine entgegentreten, die die Unterstützung aus solchen Kassen, namentlich die Gewährung des Reisegeldes nur ihren eigenen Mitgliedern gewähren wollen“.

Diese feindliche Haltung gegen den Gehülfenverband zeigte sich denn auch sofort darin, daß der Vorstand sich im Oktober 1889 nicht an diesen, sondern an alle Gehülfenvereine Deutschlands mit der Aufforderung wandte, „sich darüber zu äußern, in welcher Weise der Deutsche Buchdruckerverein nach ihrer Ansicht das Interesse der Gehülfen fördern könne“. Aber der Gehülfenverband erreichte es, daß diese Anfragen mit der einzigen Ausnahme des Leipziger Buchdruckervereins unbeantwortet blieben. Der Hamburger Gehülfenverein gab der herrschenden Stimmung Ausdruck durch die Antwort seines Vorsitzenden: „Wünsche, die die Gehülfenschaft bei Beratung der Statuten Ihres Vereins geltend machen möchte, kann ich mich nicht veranlaßt fühlen zu deklarieren, denn nach meiner Ueberzeugung ist die Zeit vorüber, wo man in patriarchalischer Weise Wünsche an den Stufen des Thrones niederlegte, sondern jetzt verständigt man sich auf der Grundlage, daß alle Menschen gleichberechtigt sind, ob Arbeitgeber und -nehmer“.

Die gegenseitigen Streitigkeiten setzten sich ununterbrochen fort, insbesondere als die wichtige Frage der Lohnregulierung immer brennender wurde. Man bezahlte den Lohn einerseits in dem „gewissen Gelde“, d. h. einem festen Wochensatze, andererseits aber nach der Arbeitsleistung als Akkordlohn. Die Gehülfen forderten nun nicht nur eine Erhöhung des Lohnes, sondern eine ihnen günstigere Art der Berechnung, indem an die Stelle des „1000 n-Tarifes“, nach welchem der Raum nach dem Normalmaße des n gemessen wird, der „Alphabet-Tarif“, bei welchem die Gesamtheit der Buchstaben des Alphabetes die Einheit bildet, treten sollte. Der Prinzipalverein war nun zu einem Entgegenkommen an sich bereit, lehnte aber jede Verhandlung mit dem Gehülfenverbande, obgleich demselben die Mehrheit aller Gehülfen angehörte, ab und forderte die gesamte Gehülfenschaft auf, Vertreter zu wählen. Diese Wahl wurde aber fast überall abgelehnt, und nachdem der von dem Gehülfenverbande aufgeteilte Tarif von dem Prinzipalvereine verworfen war, kündigten zunächst in Leipzig die große Mehrzahl der Gehülfen zum 1. Februar 1873. Die Leipziger Prinzipale wandten sich hierauf an den Prinzipalverein mit dem Antrage, gemäß des Vereinsstatutes nunmehr die Entlassung aller Mitglieder des Gehülfenverbandes herbeizuführen. Der Vereinsvorstand stimmte auch diesem Verlangen zu, aber thatsächlich wurde ihm nur sehr lässig Folge gegeben, so daß die Aussperrung nur etwa 2000 Gehülfen umfaßte. Angesichts dieser Verhältnisse sah sich der Prinzipalverein zum Rückzuge gezwungen und nachdem man im wesentlichen den Forderungen des Gehülfenverbandes hatte nachgeben müssen, die eine Lohnerhöhung um etwa 20–25% darstellten, wurde am 21. April 1873 die Arbeitseinstellung und Aussperrung für beendigt erklärt. Der neue Normaltarif wurde, nachdem eine vom 1.–5. Mai 1873 in Leipzig abgehaltene gemeinsame Versammlung ihn endgültig festgestellt hatte, am 9. Mai 1873 allgemein eingeführt.

Der Tarif wurde zunächst für die Zeit bis zum 1. Juli 1876 vereinbart, doch sollte er, falls nicht von einer der beiden Parteien bis zum 1. April 1876 die Kündigung erfolgt wäre, fortbestehen und nur durch vierteljährliche Kündigung aufgehoben werden können. Um Streitigkeiten zu entscheiden wurde für jeden der 12 Kreise, in welche man das deutsche Reich einteilte, ein Schiedsamt eingerichtet, bestehend aus 3 Prinzipalen und 3 Gehülfen; den Vorsitz führt ein Prinzipal, falls die Klage von einem Gehülfen ausgeht, und umgekehrt. Auch Nichtverbandsmitglieder dürfen sich an das Schiedsamt wenden. Als Berufungsinstanz gilt das aus je einem von den Kreisen gewählten Prinzipal- und Gehülfenvertreter gebildete Einigungsamt in Leipzig. Falls von einer der beiden Parteien eine Abänderung des Tarifes verlangt wird, tritt das Einigungsamt als Tarif-Revisionskommission in Thätigkeit, doch sind deren Beschlüsse der Abstimmung seitens der Kreise zu unterwerfen.

Aber hatte man auf diese Weise der Entstehung von Streitigkeiten theoretisch auf das Beste vorgebeugt, so scheiterte doch die Sache bald daran, daß der Prinzipalverein nicht allein zu wenig Mitglieder besaß, um seinen Beschlüssen den erforderlichen Nachdruck zu geben, sondern sich nicht einmal imstande zeigte, seine eigenen Mitglieder zur Anerkennung seiner Abmachungen zu zwingen. Dazu kam die in den nächsten Jahren ungünstige allgemeine Geschäftslage, und obgleich die Gehülfen sich sowohl 1876 als 1878 den von den Prinzipalen beantragten und von der Tarifrevisionskommission beschlossenen Lohnherabsetzungen fügten, wobei insbesondere der Verbandsvorstand Ehrlichkeit und Einfluß genug bewies, um selbst einzelne Widerstände zu beseitigen, ließ man doch 1878 die Schiedsämter und das Einigungsamt wieder fallen und übertrug die Verhandlung über Tarifänderungsanträge einer besonderen Tarifrevisionskommission aus 24 Mitgliedern. Der neue Tarif trat mit dem 1. Oktober 1878 in Kraft, nachdem er in Urabstimmung von 254 Prinzipalen gegen 16 und von 2832 Gehülfen gegen 537 angenommen war, aber thatsächlich wurde er nur in der Minderzahl der Geschäfte eingeführt, und eine 1879 vorgenommene Umfrage ergab, daß er unter 2715 Prinzipalen nur von 654 beobachtet wurde, ja an verschiedenen Orten z. B. Berlin hatten sich besondere Prinzipalvereine gebildet, die sich in Gegensatz zu dem Hauptverein stellten.

Eine schwere Krisis und bedauerliche Unterbrechung des bisherigen erfreulichen Fortschrittes brachte die Zeit des Sozialistengesetzes. Wie die sächsischen Behörden sich überhaupt vor fast allen übrigen dadurch nicht zu ihrem Ruhme ausgezeichnet haben, daß sie unter der Herrschaft des Gesetzes Alles unterdrückten, was irgendwie nach Arbeiterorganisation und Arbeiterbewegung aussah, so glaubten sie auch hier die Sozialdemokratie dadurch zu schädigen, daß sie ihren gefährlichsten Gegner vernichteten. Um derartigen Angriffen und dem Verdachte, daß politische Zwecke verfolgt würden, thunlichst vorzubeugen, beschloß, wie schon erwähnt, der Verband am 21. November 1878 seine Auflösung, indem gleichzeitig der lediglich die Unterstützung seiner Mitglieder bezweckender „Unterstützungsverein Deutscher Buchdrucker“ mit dem Sitze in Leipzig gegründet wurde. Aber dieser Vorsicht ungeachtet wurde der neue Verein am 5. März 1879 polizeilich aufgelöst. Derselbe verlegte deshalb seinen Sitz nach Stuttgart, wo man mehr sozialpolitisches Verständnis zeigte. Auch in Bayern wurde jetzt plötzlich der Verband für einen solchen politischen Karakters erklärt und den bayrischen Vereinen die Beteiligung untersagt, bis man sie 1889 wieder gestattete. Aehnliches bereitete man 1885 in Preußen vor, sah aber merkwürdigerweise von weiteren Schritten ab, als der Verband seinen Sitz nach Berlin verlegte; nur die dem Verbande angehörige Invalidenkasse blieb in Stuttgart.

Die neue Sozialversicherungsgesetzgebung bot zunächst erhebliche Schwierigkeiten für das Kassenwesen des Verbandes, doch gelang es sich derselben anzupassen und daraufhin war die Wirkung ähnlich wie bei den Hirsch-Duncker'schen Vereinen, daß die Arbeiter sich um so stärker beteiligten, um den Zwangskassen zu entgehen.

Nachdem man einige Jahre ohne schiedsgerichtliche Instanz gelebt hatte, machte sich deren Notwendigkeit von neuem zwingend geltend, und nach einer seitens der Gehülfen Anfang 1886 erfolgten Kündigung des Tarifes trat man am 16. August 1886 in Leipzig zu Verhandlungen zusammen, die neben einer geringen Lohnerhöhung und anderen Aenderungen zu einer Wiederherstellung der lokalen Schiedsgerichte und des Einigungsamtes als Berufungsinstanz führten, doch sollten bei den Wahlen nur diejenigen Prinzipale und Gehülfen stimmberechtigt sein, die den Tarif anerkannten und nach demselben arbeiteten. Hierdurch wurde ein ganz neues Organ geschaffen, nämlich die Tarifgemeinschaft, eine Vereinigung von Prinzipalen und Gehülfen, die den beiderseitigen Vereinen mit einer gewissen Selbständigkeit gegenübersteht.

Ein weiteres wichtiges Ergebnis dieser Verhandlungen bestand in der Festsetzung einer Skala über das Verhältnis der Lehrlinge zu den Gehülfen, die innerhalb 6 Jahren durchgeführt werden sollte[100].

In noch höherem Grade, als bei den Gehülfen, führte die Einführung der staatlichen Zwangsversicherung für den Prinzipalverein eine Stärkung herbei, indem dessen Mitgliederzahl von 277 im Jahre 1885 sich 1886 plötzlich auf 1104 erhob. Aber man that jetzt einen verhängnisvollen Schritt. Durch das Unfallversicherungsgesetz waren die sämtlichen Prinzipale zu einer neuen Zwangsvereinigung, der Berufsgenossenschaft, zusammengeschlossen und so mochte der Gedanke nahe liegen, den bestehenden Verein an diese anzuschließen. In der That ging man diesen Weg, indem man in Anlehnung an die 9 Sektionen der Berufsgenossenschaft auch 9 Sektionen des Vereins bildete und beide örtlich zusammenfallen ließ, ja man machte die Sektionsvorstände der ersteren zugleich zu solchen des letzteren. Das war aber ein schwerer Fehler, denn auf diese Weise legte man wichtige Aufgaben zum Teil in die Hände von Personen, die zu ihrer Erfüllung durchaus nicht geneigt waren und dem Vereine und seiner verständigen sozialpolitischen Tendenz völlig ablehnend, ja feindlich gegenüberstanden.

Das sollte sich sofort zeigen bei der Ausführung der getroffenen Vereinbarungen. Wie auf allen Gebieten der Sozialpolitik die Industriellen in Rheinland-Westfalen sich stets als Vertreter des engherzigsten Unternehmerstandpunktes erwiesen haben, so fand auch hier die auf Verständigung mit den Gehülfen gerichtete Haltung des Prinzipalvereins bei den Prinzipalen in Rheinland-Westfalen die entschiedenste Mißbilligung, und da sie in der rheinisch-westfälischen Sektion der Berufsgenossenschaft die Mehrheit hatten, so war es begreiflich, daß deren Vorstand sich zum Organ der Opposition machte, ja dieser Widerstand ging so weit, daß die Sektion nicht allein auf ihrer Weigerung, den vereinbarten Tarif einzuführen, selbst dann verharrte, als der Prinzipalverein ihn in formgerechter Abstimmung mit 214 gegen 93 Stimmen angenommen hatte, sondern sogar eine regelrechte Agitation gegen denselben einleitete. Der Vereinsvorstand war außer stande, diesen Widerstand zu brechen und die getroffene Vereinbarung bei seinen Mitgliedern zur Anerkennung zu bringen. Es war deshalb ein Beweis großer Selbstverleugnung, daß der Gehülfenverband sich in neue Unterhandlungen einließ, die dahin führte, daß man sich über einen neuen Tarif einigte, der mit dem 1. Januar 1889 in Kraft trat.

Aber dieser wurde bald von den Gehülfen gekündigt, und erst nach langen Verhandlungen, die vom 11.–14. September 1889 in Stettin stattfanden, gelangte man endlich zu einem Abkommen, welches vom 1. Oktober 1890 ob gelten sollte und insbesondere den wichtigen Beschluß enthielt, daß die tariftreuen Prinzipale nur solche Gehülfen beschäftigen sollten, die nachweislich zu tarifmäßigen Bedingungen gearbeitet haben und in tariftreuen Geschäften ausgebildet sind, wie man es ebenso den Gehülfen zur Pflicht machte, nur bei tariftreuen Prinzipalen in Arbeit zu treten. Man hatte nämlich längst eingesehen, daß der Interessengegensatz nicht bestehe zwischen Prinzipalen und Gehülfen, sondern zwischen diesen beiden Klassen, soweit sie ihr wahres Interesse im Auge haben, auf der einen, und den Tarifgegnern unter Prinzipalen und Gehülfen auf der andern Seite. Der schlimmste Feind der gemeinsamen Interessen ist die Schmutzkonkurrenz, welche die Preise drückt; ihr kann man nur durch gemeinsame Thätigkeit entgegentreten.

Um Tarifverhandlungen leichter zum Abschluß bringen zu können, wurde von den Gehülfen eine Aenderung dahin beantragt, daß an Stelle der Gesamtheit der Prinzipale und Gehülfen vielmehr die beiderseitigen Organisationen als vertragschließende Teile treten sollten, doch wurde der Antrag von den Prinzipalen abgelehnt. Dagegen wurde ein ganz neues Prinzip in den Stettiner Tarif eingeführt, indem es dort in § 32 heißt: „Der Prinzipal ist verbunden, die bei ihm konditionierenden Gehülfen voll zu beschäftigen und dieselben bei unzureichender Arbeit für etwaige Zeitversäumnis nach dem Durchschnittsverdienste der letzten 30 Arbeitstage zu entschädigen.“

Den lokalen Schiedsgerichten hat man an einzelnen Orten, so z. B. in Leipzig, einen gemeinsamen Arbeitsnachweis angeschlossen, der unter einem vom Schiedsgerichte gewählten, aus einem Prinzipal und einem Gehülfen bestehenden Vorstande durch einen Gehülfen besorgt wird, wobei die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet; für jede erfolgreiche Anmeldung sind 50 Pf. zu entrichten. Leider haben die Leipziger Gehülfen diesen gemeinsamen Arbeitsnachweis nach einiger Zeit gekündigt und einen solchen einseitig eingerichtet, doch sind sie hierbei von dem Einigungsamte nachdrücklich bekämpft. Abgesehen von diesem Falle haben sich die Gehülfen regelmäßig durchaus den getroffenen Abmachungen gefügt, während es dem Prinzipalverein nur selten gelungen ist, seine Mitglieder zur Befolgung derselben anzuhalten.

Hatte sich bisher die Entwickelung im Buchdruckergewerbe durchaus in einer Richtung vollzogen, welche die besten Hoffnungen für die Zukunft gestattete, so wurde dieselbe leider durch den großen Streik von 1891 in höchst bedauerlicher Weise unterbrochen. Angesichts der großen und immer mehr steigenden Arbeitslosigkeit[101] und der zunehmenden Lehrlingszüchterei[102] hatte die in Berlin vom 23. bis 25. Juni 1891 abgehaltene VI. Generalversammlung des U. V. D. B. beschlossen, an der schon früher angeregten Forderung einer Herabsetzung der bis dahin üblichen Arbeitszeit von 10 auf 9 Stunden, sowie der energischen Durchführung des Tarifs seitens der Prinzipale mit Nachdruck festzuhalten. In Ausführung dieser Beschlüsse hatte man am 1. Juli 1891 den Tarif gekündigt, so daß dessen Gültigkeit am 1. Januar 1892 ablief[103].

Die Tarifkommission, die nach den bestehenden Vereinbarungen nunmehr die Feststellung eines neuen Tarifes zu betreiben hatte, tagte vom 6. bis 8. Oktober 1891 in Leipzig. Die Gehülfen forderten einerseits Herabsetzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden und andererseits, um den dadurch entstehenden Ausfall auszugleichen, eine Lohnerhöhung von 10%. Die Prinzipale waren zu einer Lohnerhöhung von 7½% bereit, lehnten aber die Verkürzung der Arbeitszeit entschieden ab. Da nun aber die Gehülfen aus dem angegebenen Grunde, nämlich um der Arbeitslosigkeit zu steuern, gerade auf den letzteren Punkt das Hauptgewicht legten und deshalb glaubten, mindestens eine Herabsetzung auf 9½ Stunden bei Erhöhung der Grundpositionen um 5% festhalten zu müssen, während die Prinzipale hierauf nicht eingehen wollten, so mußten die Verhandlungen abgebrochen werden, indem zugleich die Gehülfenmitglieder der Tarifkommission ihr Mandat für erloschen erklärten.

Auf Veranlassung des U. V. D. B. fanden am 22. Oktober 1891 an allen Orten Buchdruckerversammlungen statt, welche beschlossen, überall da, wo die Forderungen nicht bewilligt würden, am 24. desselben Monats die Arbeit zu kündigen. Dies wurde denn auch ausgeführt, und da dem Beschlusse fast überall Folge gegeben wurde, so konnte der Vorstand am 28. Oktober bekannt machen, daß mehr als 12000 Gehülfen in Kündigung ständen, während etwa 3000 die Forderungen bewilligt erhalten hätten.

Aber die Gehülfen hatten sich zu sehr auf ihre wohlgefüllten Kassen verlassen und im übrigen die Zeit des Kampfes ungünstig gewählt. Bald machte eine Anzahl von Gehülfen in den kleinen Druckorten die Kündigung rückgängig, so daß nur etwa 8 bis 9000 den Streik durchführten. Ebenso war die anfangs gezahlte Unterstützung von täglich 2 Mk. zu hoch, als daß sie nicht bald zu einer Erschöpfung der Kasse hätte führen müssen. Allerdings erhielten die Gehülfen Unterstützung aus Arbeiterkreisen aller Länder, insbesondere von den englischen trade unions 3520 Pfd. St., außerdem aber aus fast allen Staaten Europas, sowie aus Amerika und Australien, so daß der Rechenschaftsbericht für die Zeit vom 1. April 1891/92 als Ergebnis der „freiwilligen Sammlungen“ 270361 Mk. aufführen konnte. Aber diese Anlehnung an die internationale Arbeiterbewegung, ja geradezu eine Hinneigung zu einem Anschlusse an die Sozialdemokratie[104], wie sie je länger um so entschiedener in dem Organe der Gehülfenschaft, dem „Korrespondent“, hervortrat, trug dazu bei, den Gehülfen die Sympathien in der öffentlichen Meinung und bei den Regierungen zu rauben. Insbesondere die letzteren nahmen eine feindselige Haltung ein und haben dadurch wesentlich dazu beigetragen, den Ausstand zum Scheitern zu bringen. So wurde in Stuttgart, wo der Sitz der Verbandsinvalidenkasse sich befand, in Anlaß eines Beschlusses, derselben 24000 Mk. zu Unterstützungszwecken zu entnehmen, die Sequestrierung der Kasse verfügt. Vor allem aber nahm die preußische Polizei den Kampf auf. Auf eine Eingabe des Prinzipalvereins au den Minister des Innern vom 4. Dezember 1891, in welcher die Auszahlung von Streikgeldern als statutenwidrig angefochten wurde, erhielt derselbe am 12. desselben Monats eine zustimmende Antwort, und am 30. desselben Monats wurde dem Vorstande des U. V. durch Verfügung des Polizeipräsidenten in Berlin die weitere Gewährung von Unterstützungen aus Vereinsmitteln an Streikende, zugleich aber auch die fernere Erhebung von Extrasteuern verboten. Dabei stützte man sich auf eine Bestimmung des Statuts, deren Aenderung bereits durch die Generalversammlung beschlossen war. Die Genehmigung dieser Aenderung war auch schon beim Minister nachgesucht und von diesem in einem Reskripte vom 6. Oktober 1891 insofern in Aussicht gestellt, als nur noch geringfügige redaktionelle Aenderungen erfordert wurden. Jetzt wurde die Genehmigung zunächst hinausgezögert und dann gänzlich verweigert[105]. Das ganze Verfahren des Polizeipräsidenten ist später auf erhobene Verwaltungsklage durch die Urteile des Bezirksausschusses vom 29. März 1892 und des Oberverwaltungsgerichts vom 5. Januar 1893 für ungesetzlich erklärt, aber damit konnte natürlich die einmal eingetretene Schädigung nicht wieder beseitigt werden.

Das Verfahren des Ministers des Innern stand hierbei in einem wunderbaren Gegensatze zu demjenigen des Handelsministers Freiherrn von Berlepsch, der sich durch Vermittelung des Privatdozenten Dr. v. Schultze-Gävernitz in Leipzig bereit erklärte, unter der Voraussetzung der Zustimmung beider Teile eine Vermittelung zu übernehmen. Aber ebenso, wie die schon vorher von privater Seite (Freund und Böhmert) angebotene Vermittelung, scheiterte auch dieser Versuch daran, daß die Prinzipale erklärten, von ihrem Standpunkte nicht abgehen zu können.

Unter diesen Umständen blieb den Gehülfen nichts übrig, als nachzugeben, und nachdem am 10. Januar 1892 eine Konferenz von Vertretern der bedeutendsten Druckorte die Notwendigkeit einer Beendigung des Streiks anerkannt hatte, wurde am 13. desselben Monats von einer gemeinsamen Versammlung der beiderseitigen Vertreter ein Abkommen geschlossen, welches nach den beiden Hauptunterhändlern Döblin und Büxenstein benannt wird. Von denselben wurde die Wiederaufnahme der Arbeit unter den Bedingungen des alten Tarifs vereinbart. Nachdem die der Form halber noch vorbehaltene Zustimmung der einzuberufenden Gehülfenversammlungen am 16. Januar erteilt war, wurde am 18. desselben Monats der Streik von beiden Seiten formell für beendigt erklärt.

Der durch 10 Wochen fortgesetzte Ausstand, der übrigens von den Gehülfen unter strenge Fernhaltung aller Gesetzwidrigkeiten geführt ist, hat denselben außerordentlich hohe Opfer gekostet. Allerdings scheint die im „Korrespondent“ (Nr. 117 von 1893) angegebene Nummer von 2741119 Mk. sehr hoch zu sein, aber immerhin ergeben die Rechnungsablagen eine Gesamtausgabe der Verbandskasse von 999610 Mk., wobei die lokalen Aufwendungen nicht einbegriffen sind[106].

Das bisherige günstige Verhältnis zwischen Prinzipalen und Gehülfen war naturgemäß jetzt völlig zerstört. Allerdings wollte der Prinzipalverein die frühere Tarifgemeinschaft fortsetzen und forderte am 8. April 1892 die Gehülfen auf, an Stelle der früheren Vertreter, die wie erwähnt, ihre Aemter am 22. Oktober 1891 niedergelegt hatten, andere zu wählen. Nachdem man sich zunächst dieser Wahl zu entziehen gesucht hatte, empfahl man dann, überall die Wiederwahl der früheren Vertreter, die dann auch fast überall mit großer Mehrheit erfolgte. Obgleich die Gehülfenschaft hierbei offenbar durchaus in ihrem Rechte war, erklärte der Vorstand des Prinzipalvereins diese Wahl für eine Ablehnung der Tarifgemeinschaft und lösten die Tarifkommission einseitig auf.

Auf der am 19. Juni 1892 in Breslau abgehaltenen Generalversammlung wurde dieses Vorgehen des Vorstandes vielfach angegriffen, dann aber doch beschlossen, sich auf den Boden der geschaffenen Thatsachen zu stellen und unter Vorbehalt späterer Vereinbarungen mit der Gehülfenschaft zunächst selbständig gewisse Aenderungen des alten Tarifes vorzunehmen, von dem später die Gehülfen behaupteten, daß sie eine durchschnittliche Herabsetzung um 10–15% bedeuteten. Doch ist das Inkrafttreten dieses Tarifs bisher hauptsächlich durch den Widerstand der Berliner und Stuttgarter Prinzipale gehindert. Außerdem beschloß man die Begründung einer Unterstützungskasse für arbeitslose Gehülfen, zu der die Gehülfen wie die Prinzipale je 10 Pfennig wöchentlich beizusteuern haben. Dafür wird ein Tagegeld von 1 Mk. bis zu 140 Tagen gewährt, doch ist den Gehülfen keine beschließende Mitwirkung bei der Verwaltung eingeräumt. Trotz des Widerspruches der Gehülfen ist diese Kasse am 1. Januar 1893 ins Leben getreten und mit derselben zugleich eine Invalidenzuschußkasse in der Art verbunden, daß die Mitgliedschaft der einen Kasse die der anderen nach sich zieht.

Nach den Erfahrungen, welche die Gehülfenschaft hinsichtlich des Eingreifens der staatlichen Behörden gemacht hatte, war es ihr nicht zu verdenken, daß sie versuchte, eine dieser Störung weniger ausgesetzte Organisation zu schaffen. Der bisherige Unterstützungsverein hatte die juristische Form einer eingeschriebenen Hülfskasse gehabt und war deßhalb den Bestimmungen des Gesetzes vom 7. April 1876 insbesondere auch hinsichtlich der obrigkeitlichen Bestätigung der Statuten (§ 4) unterworfen gewesen. Um dem zu entgehen, beschloß man auf der 7. Generalversammlung, die vom 28. Juni bis 2. Juli 1892 in Stuttgart stattfand, die Auflösung des Unterstützungsvereins und die Neugründung des „Verbandes deutscher Buchdrucker“, indem man damit an die frühere Entwicklung bis zum Jahre 1878 anknüpfte. Bei der statutengemäß über diesen Beschluß vorgenommenen Urabstimmung in den Tagen vom 17. bis 21. November 1892 wurde derselbe mit 13085 von 13722 abgegebenen Stimmen genehmigt.

Gleichzeitig beschloß man die bisher bestehenden einzelnen Kassen aufzulösen und deren Leistungen alle auf die einzige allgemeine Verbandskasse zu übernehmen. Um staatlichen Eingriffen sich zu entziehen, wurde zugleich beschlossen, die Unterstützungen künftig in das diskretionäre Ermessen des Vorstandes zu stellen und ihnen dadurch den Karakter eines Rechtsanspruches zu nehmen, eine höchst bedenkliche Maßregel, die nur durch den äußern Zwang entschuldigt werden kann.

Ausgeführt wurde dieser Auflösungsbeschluß zunächst nur hinsichtlich der Kranken- und Begräbniskasse, die ihn in ihrer am 13. November 1892 in Berlin abgehaltenen Generalversammlung bestätigte. Man wollte dabei zugleich den Erschwerungen des neuen Krankenversicherungsgesetzes entgehen und faßte ins Auge, den Mitgliedern zu den aus den Zwangskassen bezogenen Krankengeldern einen Zuschuß zu geben, und zwar in Höhe von wöchentlich 7 Mk. bei einem Wochenbeitrage von 30 Pfennig. Die dem Vorstande übertragene Liquidation der bisherigen Kasse war am 20. Juni 1894 beendigt, und da mit verschiedenen Ausnahmen die Mitglieder auf den ihnen statutengemäß zustehenden Rest des verbleibenden Vermögens zu Gunsten des Verbandes verzichteten — wobei die Einzelnen Beträge von 60–80 Mk. aufgaben — so konnte demselben der Betrag von 276923 Mk. 51 Pfennig zugeführt werden. Ein Beispiel anerkennenswerther Opferwilligkeit!

Hinsichtlich der Zentral-Invalidenkasse, deren Sequestration durch einen am 18. März 1892 abgeschlossenen Vergleich beendigt war, beschloß man, die Kasse zwar einstweilen fortbestehen zu lassen, solange nicht von den Behörden weitere Schwierigkeiten gemacht würden, im letzteren Falle aber gleichfalls die Auflösung herbeizuführen. Die Prinzipale suchten dann durchzusetzen, daß auch die aus dem Verbande ausgeschiedenen Buchdrucker an der Kasse teilnehmen dürften, und da ein gerichtliches Urteil dieser Auffassung beitrat, die Verbandsmitglieder aber die Vorteile der Kasse den nicht organisierten Gehülfen nicht zukommen lassen wollten, so beschloß die am 3. Juli 1893 in Weimar abgehaltene außerordentliche Generalversammlung die Liquidation der Kasse. Aehnlich erging es der Invalidenkasse, welche der Gau Bayern für sich gegründet hatte; auch hier erfolgte wegen des gleichen Grundes in der Ostern 1893 in München abgehaltenen Generalversammlung die Liquidation. Die Aufgaben beider Kosten wurden auf die Verbandskasse übernommen.

Hinsichtlich des Tarifs protestirte der Verband gegen dessen einseitige Festsetzung durch die Prinzipale, bevollmächtigte aber seinen Vorstand, mit den letzteren eine Vereinbarung zu treffen.

Ebenso erhielt der Vorstand den Auftrag, mit den übrigen graphischen Arbeiterorganisationen (Schriftschneiderei, Holzschneiderei, Messinglinienfabrikation, Stein-, Metall- und Farbdruckerei), zum Zweck der Abschließung eines Vertrages über gegenseitige Unterstützung in Streikfällen in Verhandlungen zu treten.

Wie schon an anderer Stelle erwähnt, hat sich der Verein auch auf dem vom 13. bis 18. März 1892 in Halberstadt abgehaltenen ersten deutschen Gewerkschaftskongresse beteiligt und ist damit völlig in den Verband der durch die Generalkommission in Hamburg vertretenen Gewerkschaften eingetreten.

Aus den Verhandlungen der vom 17. bis 21. Juni 1895 in Breslau abgehaltenen ersten Generalversammlung des neuen Verbandes und dem dort erstatteten Berichte ist folgendes zu erwähnen:

Ueber den Tarif war mit den Prinzipalen eine Einigung noch nicht erzielt. Der Vorschlag der letzteren, zum Zwecke der Verständigung eine Kommission von je 9 Gehülfen und Prinzipalen niederzusetzen, wobei von den Gehülfenvertretern nur 5 durch den Verband, die übrigen aber durch die nicht zum Verbände gehörigen Gehülfen gewählt werden sollten, wurde mit Entrüstung abgelehnt, indem zugleich darauf hingewiesen wurde, daß auch der Prinzipalverein nur ein Viertel sämtlicher Prinzipale vereinige und trotzdem die Vertretung des gesamten Gewerbes beanspruche.

Die Verhandlung mit den übrigen graphischen Gewerben über den Abschluß eines Kartells hatte ergeben, daß man zu einer gegenseitigen Unterstützung bereit ist, aber von der Sammlung eines gemeinsamen Fonds zunächst noch absehen will.

Der Beitrag der Mitglieder ist auf wöchentlich 1 Mk. 10 Pf. festgesetzt, doch sind Arbeitslose befreit. Arbeitslose Mitglieder können, je nachdem ihre Mitgliedschaft 100, 150 oder 750 Wochen gedauert hat, Unterstützung bis zu 10, 20 oder 40 Wochen erhalten; dieselbe beträgt täglich 1 Mk. Der Krankengeldzuschuß ist auf täglich 1 Mk. 40 Pf. festgesetzt und wird je nach der Dauer der Mitgliedschaft für 13, 26 oder 52 Wochen gewährt. Die Invalidenbeihülfe beträgt 1 Mk. täglich, das Begräbnisgeld 50 bis 100 Mk.

Die Organisation des Verbandes hat Deutschland in 22 Gaue[107] eingeteilt, die in Breslau durch 64 Abgeordnete vertreten waren. —

Das Verhältnis zwischen den Prinzipalen und Gehülfen blieb zunächst ein sehr gespanntes; die Tarifgemeinschaft, sowie Schiedsgericht und Einigungsamt waren aufgelöst und es fehlte mithin an allen Formen, auftauchende Schwierigkeiten beizulegen. Die Gehülfen waren großenteils gezwungen, den von den Prinzipalen geschaffenen Unterstützungskassen beizutreten und deren Arbeitsnachweis zu benutzen. Die Lehrlingszüchterei wurde immer stärker betrieben und ein Bericht des Gehülfenverbandes stellte fest, daß 5000 Lehrlinge über die vereinbarte Zahl beschäftigt würden. Durch den Unmut über diese Zustände, denen man einstweilen machtlos gegenüberstand, wurden die Gehülfen immer mehr in eine Stimmung hineingetrieben, die jede spätere gemeinsame Thätigkeit mit den Prinzipalen auszuschließen drohte. Unter diesen Umständen machte sich auf beiden Seiten allmählich die Ueberzeugung geltend, daß der Versuch, zu geregelten Verhältnissen zu gelangen, von neuem unternommen werden müsse. Der Gehülfenvorstand hat sich später gegenüber Angriffen, die ihm zu weitgehendes Entgegenkommen vorwarfen, darauf berufen, daß er zunächst dafür eingetreten sei, die bei dem großen Streik aufgestellten Forderungen von neuem aufzunehmen und es auf einen neuen Kampf ankommen zu lassen, daß aber nicht allein die Gau- und Bezirksvorstände angesichts der durch den Streik geschwächten Kräfte gegen diesen Plan sich erklärt hätten, sondern daß auch die Stimmung in den Gehülfenkreisen durchgängig gegen denselben gewesen sei.

Der äußere Verlauf der Verhandlungen war folgender:

Schon im Herbst 1894 hatten an verschiedenen Orten Gehülfenversammlungen stattgefunden, in denen man beschlossen hatte, mit den örtlichen Vereinen der Prinzipale Fühlung zu nehmen, da man in dem Prinzipalverein einen widerstrebenden Faktor sah. Demgegenüber sah sich der Vorstand des letzteren veranlaßt, am 26. November 1894 eine öffentliche Erklärung dahin zu erlassen, daß der mit dem 1. Januar 1893 in Kraft getretene Prinzipaltarif nach seiner ausdrücklichen Bestimmung so lange in Kraft stehe, bis durch eine Verständigung zwischen den beiderseitigen Gesamtheiten eine Abänderung herbeigeführt und daß es deshalb unzulässig sei, in örtliche Sonderverhandlungen einzutreten. Unter diesen Umständen wandte sich der Verbandsvorstand am 11. Dezember 1894 an den Vorstand des Prinzipalvereins mit der Frage, unter welchen Bedingungen hinsichtlich der beiderseitigen Vertretung Verhandlungen mit der Gehülfenschaft in Aussicht genommen seien. Die am 28. desselben Monats erfolgte Antwort ging dahin, daß um bestimmte Vorschläge gebeten wurde. Der Verbandsvorstand schlug darauf am 5. Januar 1895 vor, daß in Verfolg des früher getroffenen Büxenstein-Döblin'schen Abkommens zwischen je 12 Vertretern der Prinzipalität und der Gehülfenschaft Verhandlungen über Schaffung eines neuen Tarifes stattfinden sollten. Der Vereinsvorstand antwortete am 6. März 1895, daß freilich der am 1. Januar 1893 eingeführte Tarif in Kraft bestehe, daß er aber bereit sei, Wünsche auf Abänderung entgegenzunehmen und vorschlage, für Verhandlungen mit dem aus 9 Mitgliedern bestehenden Tarifausschusse des Vereins 5 Verbandsmitglieder zu bestimmen, während der Vorstand sich vorbehalte, fernere 4 Gehilfen aus dem Kreise der Nichtverbändler zu ernennen bezw. wählen zu lassen. Der Verbandsvorstand erklärte hierauf am 18. März 1895, daß er die beiderseitige Vertretung von 9 Mitgliedern annehme, aber die Art der Wahl beanstande. Nachdem der Vereinsvorstand am 9. April sich nochmals dahin geäußert hatte, daß er die Urabstimmung seitens der ganzen Gehülfenschaft vorschlage, erklärte der Verbandsvorstand am 24. desselben Monats, daß er bei der Wichtigkeit der Sache die Entscheidung der am 11. Juni stattfindenden Generalversammlung des Verbandes vorbehalten müsse. In dieser wurde dann der Vorschlag des Prinzipalvereins als die Würde der Gehülfenschaft verletzend energisch zurückgewiesen, und die Verhandlungen waren somit vorläufig gescheitert.

Da jedoch die Mißstimmung unter den Gehülfen immer drohender und die Neigung zu einem neuen Streik immer größer wurde, zumal nicht allein die allgemeine Geschäftslage hierfür günstig zu sein schien, sondern auch die Vereinbarung eines Normallohntarifs mit neunstündiger Arbeitszeit zwischen den Prinzipalen und Gehülfen in Oesterreich einen unmittelbaren Anstoß gab, machte sich auch in Prinzipalskreisen öffentlich die Ansicht geltend, daß es erforderlich sei, durch Entgegenkommen gegen die Wünsche der Gehülfen ein neues Vertragsverhältnis anzubahnen, um den agitatorischen Elementen unter den letzteren den Boden zu entziehen. Es war wohl eine Folge dieser Ermunterung, daß Ende Februar und Anfang März 1896 an den verschiedensten Orten große Gehülfenversammlungen stattfanden, in denen ein neuer Tarif gefordert wurde. Insbesondere eine am 21. Februar in Leipzig abgehaltene Versammlung, in welcher der Verbandsvorsitzende Döblin Bericht erstattete, erklärte sich in diesem Sinne. Bereits am 24. desselben Monats beantragte der Verbandsvorstand, dem in der Versammlung erhaltenen Auftrage entsprechend, bei dem Vereinsvorstande die Anberaumung einer gemeinsamen Verhandlung, indem er als Forderungen der Gehülfen geltend machte: 1. möglichste Verkürzung der Arbeitszeit, 2. eine dementsprechende Lohnerhöhung, 3. Präzisierung der durch die Praxis als streitig empfundenen Paragraphen des Tarifs. Versammlungen, die an andern Orten abgehalten wurden, schlossen sich fast überall den Leipziger Beschlüssen an und bezeichneten als Forderungen: Arbeitszeit von 9 Stunden, Lohnerhöhung bei Berechnung um 5%, bei dem gewissen Gelde um 15%.

Der Vorstand des Prinzipalvereins ging, nachdem am 3. März eine persönliche Besprechung der beiden Vorsitzenden stattgefunden hatte, auf den Vorschlag ein, und so traten am 11. März 1896 zum ersten Male seit 4 Jahren wieder Vertreter des Gehülfenverbandes mit denjenigen der Prinzipale zu gemeinsamer Beratung zusammen. Die schwierigen Verhandlungen, bei denen beide Teile große Mäßigung und weitgehendes Entgegenkommen bewiesen, endeten mit Annahme folgenden Beschlusses:

„Der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklärt sich bereit, dem Antrage der Gehülfenschaft auf Zusammentritt beiderseitiger Tarifvertreter zu entsprechen, und werden zu den vorzunehmenden Wahlen, Beratungen und Beschlußfassungen mit den Gehülfenvertretern die folgenden Termine vereinbart:

1.Die erforderlichen Gehülfenvertreterwahlen werden durch das Einigungsamt des Gewerbegerichtes der Stadt Leipzig ausgeschrieben und sind durch Urwahlen bis zum 25. März zu erledigen;
2.Anträge für den Tarifausschuß sind bis zum 8. April bei dem Einigungsamte des Gewerbegerichtes zu Leipzig einzureichen und hat die Veröffentlichung in der „Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker“ und im „Correspondent“ durch die in Leipzig ansässigen Prinzipals- bezw. Gehülfenmitglieder des Tarifausschusses zu erfolgen;
3.am 15. April tritt der Tarifausschuß der Prinzipale mit den gewählten Tarifvertretern unter Zulassung von je zwei Vorstandsmitgliedern des Deutschen Buchdrucker-Vereins und des Verbandes der Deutschen Buchdrucker und zwei Nichtverbandsgehülfen, letztere sechs mit beratender Stimme, zu Verhandlungen in Leipzig zusammen;
4.der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklärt, den vereinbarten Tarif der Hauptversammlung des Deutschen Buchdrucker-Vereins zur Annahme zu unterbreiten, und soll der Tarif spätestens am 15. Mai d. J. in Kraft treten.

Die anwesenden Prinzipalsvertreter erklären für sich persönlich, in ihren Kreisen für eine mäßige Verkürzung der Arbeitszeit und eine Aufbesserung der Grundpositionen des Tarifs wirken zu wollen. Auch erklären sie sich bereit, die Prinzipalität von diesen Beschlüssen sofort in Kenntniß zu setzen und an dieselbe eindringlich das Ersuchen zu richten, den gegenwärtigen Zustand bis zum Abschlusse der Verhandlungen als Friedensstand zu betrachten und keinerlei Maßnahmen an den Personalen vorzunehmen. Anderseits erklären die Gehülfenvertreter, dafür sorgen zu wollen, daß bis zu dem oben erwähnten Schlußtermin Ausstände oder sonstige gewaltsame Auseinandersetzungen nicht stattfinden.“

Man wollte auf Seiten der Gehülfen nicht eine Verhandlung zwischen den beiderseitigen Verbänden, sondern zwischen Vertretern der Gesamtheit; auf Seite der Prinzipale hielt man dagegen an dem Standpunkte fest, daß der Prinzipalverein zur Vertretung der Gesamtheit befugt sei. Schließlich gaben die Gehülfen in diesem Punkte nach. Interessant war, daß in einer ganz Deutschland berührenden Angelegenheit eine lokale Behörde, das Leipziger Einigungsamt, eine Thätigkeit übernahm, die von allen Seiten anerkannt wurde.

Die vom Einigungsamte ausgeschriebenen Wahlen zum Tarifausschusse fanden vom 20. bis 25. März statt und ergaben ausschließlich Verbandsmitglieder; der von den Prinzipalen begünstigte „Gutenbergbund“ erwies sich als völlig machtlos. Schon noch dem Ausfalle der Wahlen konnte man beurteilen, daß die grundsätzlich der Schaffung der Tarifgemeinschaft günstige Stimmung gesiegt hatte. Immerhin machte die Verständigung große Schwierigkeiten und in den durch 3 Tage vom 15. bis 17. April fortgesetzten Verhandlungen drohte häufig die Einigung zu scheitern. Schließlich aber gelang diese, indem man einstimmig folgende Beschlüsse faßte:

1.Die Grundpreise für Berechnung werden um 2 Pfennig für 1000 Buchstaben erhöht;
2.das gewisse Geld wird von 20 Mk. 50 Pf. auf 21 Mk. erhöht;
3.die tägliche Arbeitszeit beträgt 9 Stunden mit Ausnahme der Pausen und hat innerhalb der Zeit von 6 Uhr morgens bis 9 Uhr Abends stattzufinden und zwar in der Weise, daß z. B. beim Arbeitsbeginn um 6 Uhr morgens die Arbeit bis spätestens 5 Uhr abends beendigt sein muß. An Pausen sind zu gewähren je ¼ Stunde für Frühstück und Vesper und mindestens 1 Stunde für Mittag. Bei durchgehender Arbeitszeit soll die effektive Arbeitszeit ¼ Stunde kürzer sein. Die Lohnsätze bleiben jedoch dieselben. Bei dieser Arbeitszeit fällt die Vesperpause fort. Die Mittagspause soll zwischen dem betr. Prinzipal und seinen Gehülfen vereinbart werden; als Willensäußerung der Gehülfen gilt die Ansicht der Mehrheit.

Hierbei waren jedoch 2 Klauseln gemacht, nämlich

1.Hinsichtlich der Maschinenmeister und Drucker die Herabsetzung der Arbeitszeit in anderer Form, als täglich ½ Stunde, insbesondere in der Farm zu verwirklichen, daß an 3 Tagen je 10 Stunden und an 3 Tagen je 9 Stunden gearbeitet wird.
2.hinsichtlich der Städte unter 20000 Einwohner, in denen auf Antrag der Mehrheit beider Parteien die bisherige Arbeitszeit einstweilen beibehalten werden darf.

Der Tarif soll mindestens 3 Jahre gelten, doch ist eine Verlängerung auf 5 Jahre in Aussicht genommen.

Zur Regelung der noch offen gelassenen Punkte fand dann vom 15. bis 19. Mai eine Fortsetzung der Verhandlungen in Berlin statt, als deren Ergebnis folgendes zu erwähnen ist:

1.Der Tarif gilt für die Zeit vom 1. Juli 1896 bis 1. Juli 1901.Sollte jedoch nach Ablauf von 3 Jahren, also bis 1. Juli 1899 festgestelltwerden, daß die Zahl der den Tarif anerkennenden Prinzipaleund der nach demselben arbeitenden Gehülfen nicht fortgesetzt größergeworden ist, so kann er bereits vom 1. Juli 1899 für den 1. Oktober1899 gekündigt werden. Obige Feststellung geschieht durch das Tarifamt.Wird der Tarif nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf vonmindestens 4 Prinzipalen oder 4 Gehülfenvertretern im Auftrage ihrerKreise gekündigt, so verlängert er sich stets um ein Jahr.
2.Anträge auf Abänderung einzelner Teile des Tarifs sind bis zum1. Juli jedes Jahres von mindestens 4 Prinzipalen oder Gehülfenvertreternim Auftrage ihrer Kreise beim Tarifamte einzubringen undvon diesem sofort zu veröffentlichen. Ueber die eingegangenen Anträgemuß bis zum 1. Oktober des betreffenden Jahres vom TarifausschusseBeschluß gefaßt werden; die beschlossenen Aenderungen treten am folgenden1. Januar in Kraft.
3.Als Organ zur Festsetzung des Tarifs wird der aus je 9 Prinzipalenund Gehülfen bestehenden „Tarifausschuß der deutschen Buchdrucker“gewählt. Jeder der 9 Kreise der Buchdruckergenossenschaftwählt einen Prinzipal und einen Gehülfen. Wahlberechtigt sind nurdiejenigen Prinzipale, welche den Tarif anerkannt haben und diejenigenGehülfen, welche in tariftreuen Druckereien arbeiten. Die Thätigkeitdes Ausschusses erstreckt sich auf Beratung und Festsetzung des Tarifssowie Maßnahmen zu dessen Durchführung. Die Beschlüsse werdenmit absoluter Mehrheit gefaßt, in welcher jedoch von jeder Seitemindestens 3 Vertreter zugestimmt haben müssen.
4.Zur Ausführung seiner Beschlüsse sowie zur Vermittelung des Verkehrsder Tarifkontrahenten unter einander behufs Aufrechterhaltung undDurchführung des Tarifs errichtet der Tarifausschuß ein Organ, welchesan dem Vororte eines Kreises seinen Sitz hat und den Namen„Tarifamt der deutschen Buchdrucker“ führt. Dasselbe bestehtaus je 3 Prinzipalen und Gehülfen. Das Tarifamt hat folgendeObliegenheiten:
a)Die Ausführung der Beschlüsse des Tarifausschusses;
b)die Aufstellung und alljährliche Veröffentlichung eines Verzeichnissesder den Tarif zahlende Firmen;
c)die Vornahme statistischer Erhebungen über die Lohn-, Lehrlings- undLebensverhältnisse;
d)die Vermittelung zwischen Prinzipalen und Gehülfen in allenTarifangelegenheiten, soweit nicht die Schiedsgerichte in Betrachtkommen, nachdem die Thätigkeit der am Vororte der betreffendenKreise ansässigen Mitglieder des Tarifausschusses erfolglos war;
e)die Schaffung und Fortführung eines Tarifkommentars;
f)die Errichtung von Schiedsgerichten und Aufstellung einer Geschäftsordnung;
g)Errichtung von Arbeitsnachweisen;
h)Ausschreibung der Wahlen der Vertreter zum Tarifausschuß;
i)Entgegennahmen der Abänderungsanträge zum Tarif, die Einberufungdes Tarifausschusses und Erledigung aller den Tarif betreffendenAngelegenheiten.
5.Zur Schlichtung von Streitigkeiten in Bezug auf Auslegung desTarifs sind an allen Kreisvororten oder sonst auf Antrag Schiedsgerichtezu errichten. Falls die Beschlüsse nicht mit mindestens2/3 Mehrheit gefaßt sind, findet Berufung gegen die Schiedsgerichtean das Tarifamt statt.
6.Die bestehenden Arbeitsnachweise müssen sich verpflichten, nur tariftreueGehülfen in tariftreuen Druckereien unterzubringen und auf Anweisungdes Tarifamtes in erster Linie den durch ihr Eintreten fürtarifmäßige Bezahlung arbeitslos gewordenen Gehülfen Arbeit nachzuweisen.

Nachdem auch die Generalversammlung des Prinzipalvereins am 10. Juni die Abmachungen anerkannt hatte, wurde der Einführungstermin für den neuen Tarif auf den 1. Juli 1896 festgesetzt, wogegen die übrigen Einrichtungen, Tarifamt, Tarifkasse, Schiedsgerichte und Arbeitsnachweise erst im September in Kraft treten sollten.

So war also das große Werk gelungen in dem Betriebszweige, der sich schon immer durch das fortgeschrittenste sozialpolitische Verständnis von allen übrigen ausgezeichnet hatte, im Buchdruckergewerbe war wieder eine organische Verbindung von Arbeitern und Arbeitgebern hergestellt, eine Tarifgemeinschaft, die über den beiderseitigen getrennten Gruppen die höhere Einheit bildet, um die über den gegensätzlichen stehenden gemeinsamen Interessen zu vertreten, eine Gemeinschaft, die nicht zusammenfällt mit der Zusammenfassung der beiden Gruppen, sondern ein neues selbständiges Wesen ist, welches in beiden Gruppen diejenigen Elemente bekämpft, die sich noch nicht auf die Stufe ausreichenden Verständnisses erhoben haben, um die in Wahrheit höheren Interessen auch thatsächlich über die untergeordneten Sondervorteile der einzelnen Gruppen zu stellen.

Eine Reihe von Bestimmungen, z. B. über die Lohnzahlung, die Kündigung und vor allem eine Lehrlingsskala, die bei den Verhandlungen nicht ausdrücklich erwähnt wurden, sind einfach aus der früheren Tarifgemeinschaft übernommen; es wird sich jetzt darum handeln, ob insbesondere die Bestimmungen über die Lehrlingszahl von den Prinzipalen streng zur Durchführung gebracht werden, was damit zusammenfällt, ob überhaupt die besseren, tariftreuen Elemente unter den Prinzipalen imstande sein werden, die Herrschaft über die schlechten zu behaupten. Dazu ist vor allem das Verständnis dafür erforderlich, daß sie in diesen in höherem Grade, als in den Gehülfen ihren Gegner zu sehen haben, den sie deshalb in erster Linie mit aller Kraft zu bekämpfen und zu besiegen haben, wenn es gelingen soll, dem Buchdruckergewerbe seine vorbildliche Stellung und erzieherische Bedeutung für unsere ganze soziale Entwickelung zu wahren und zu erhalten.

Ein Nachspiel fanden die Tarifverhandlungen noch in der außerordentlichen Generalversammlung des Buchdruckerverbandes, die vom 13. bis 18. Juli 1896 in Halle a. S. stattfand. Allerdings handelte es sich nicht mehr darum, über den Tarif zu beschließen, denn der war seitens der Gesamtheit der Buchdrucker durch die in allgemeinen Wahlen gewählten Vertreter mit den Prinzipalen endgültig festgesetzt. Aber es war noch über die Stellung zu beraten, die der Verband als solcher zu der bisherigen Entwickelung der Dinge und insbesondere zu der dabei von seinem Vorstande beobachteten Haltung einnehmen wollte. Im Verbande bestand eine Gegenströmung gegen den Vorstand, die von dem bisherigen Redakteur des Verbandsorganes, Gasch, geführt wurde und aus dem Grunde besonderes Interesse bietet, weil sie auf einer prinzipiellen Verschiedenheit des Standpunktes beruhte und nicht mehr und nicht weniger bedeutete, als den Gegensatz zwischen Gewerkschaftsbewegung und Sozialdemokratie. Den Hauptvorwurf, den Gasch gegen den Vorstand und insbesondere gegen dessen Vorsitzenden Döblin erhob, ging dahin, daß der Vorstand „nicht auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehe“, daß er in „Harmonieduselei“ versunken sei und mit den „Rückschrittlern“ zusammengehe. Döblin habe sogar offen ausgesprochen, daß er nichts von der Sozialdemokratie wissen wolle. Dem gegenüber erklärte es Gasch für erforderlich, einen Systemwechsel vorzunehmen und sich auf die politische Partei zu stützen. Er verfolgte dies Ziel mit Aufwand aller Kräfte, insbesondere durch Flugblätter[108] und Agitationsreisen, vor allem aber durch das seiner Leitung unterstellte Organ. Schon am 5./6. Juni hatte auf Berufung des Vorstandes eine Konferenz der Gauvorsteher in Berlin stattgefunden und einstimmig ihre Verurteilung über Gasch ausgesprochen. In der Generalversammlung wurde dieses Urteil bestätigt und Gasch mit allen 65 Stimmen bei einer Enthaltung seines Amtes enthoben. Sein Nachfolger als Redakteur des „Correspondenten“ würde Rexhäuser. Durchschlagend war für dieses Vorgehen nicht in erster Linie der von Gasch vertretene Standpunkt, der vielmehr von einigen Seiten Verteidiger fand, sondern die Art seines Auftretens, insbesondere daß er nach einem zur Verlesung gebrachten Briefe beabsichtigt hatte, den Verband zu sprengen, sich mit einigen tausend Mitgliedern zu trennen und ein Gegenorgan ins Leben zu rufen.

Aber auch in der Sache selbst stellte sich die Versammlung auf den Standpunkt des Vorstandes, indem sie mit 45 gegen 22 Stimmen die Tarifgemeinschaft billigte und einstimmig beschloß, daß der bisherige Vorstand bis zum Jahre 1899 im Amte bleiben solle.

Die Verhandlungen waren für die Auffassung der Verhältnisse zur Sozialdemokratie von großem Interesse, indem von der Mehrzahl der Stimmen die völlige Unabhängigkeit dieser Partei gegenüber betont wurde. Der Referent Rexhäuser spottete über das „Kirchturmswettrennen in radikalen Phrasen“, das im „Correspondent“ stattgefunden habe, Döblin erklärte, wenn er geäußert habe, ein Gegner der Sozialdemokratie zu sein, so gehe das den Verband gar nichts an, da derselbe als Gewerkschaft auf dem Boden der heutigen Staats- und Gesellschaftsordnung stehe. „Ich habe mich Ihnen nicht als Sozialdemokrat vermietet: vor allem bin ich ein Feind jeder Phrase.“

Auch die sozialdemokratische Presse, insbesondere die „Leipziger Volkszeitung“ und das Parteiorgan, der „Vorwärts“, hatten gegen den Vorstand und die Tarifgemeinschaft Stellung genommen und setzten ihre Angriffe nach der Generalversammlung noch fort, so daß Döblin sich veranlaßt sah, im „Correspondent“[109] sich hiergegen zu verteidigen und zu erklären: „Herr Auer mag sein Feld beackern und die Austragung interner Angelegenheiten dem betreffenden Berufe überlassen. Die Buchdrucker sind selbst Mannes genug, um zu entscheiden, was ihrem Interesse entspricht, sie verzichten sicher gern auf die Auer'schen Vorschläge. Wir respektieren das Thätigkeitsfeld der politischen Partei und bitten uns aus, daß Letztere uns in unserer gewerkschaftlichen Thätigkeit ungeschoren läßt.“

Der Kampf beider Richtungen innerhalb der organisierten Buchdrucker ist aber noch keineswegs beendet. Gasch hat eine Gefolgschaft um sich gesammelt, die auf Schritt und Tritt den Verbandsvorstand bekämpft und sehr rührig ist. Seit dem 15. August 1896 redigiert Gasch die von einem freien Komitee herausgegebene „Buchdruckerwacht“, die an Gehässigkeit gegen den Verbandsvorstand das denkbar Möglichste leistet. Seit dem 1. Oktober 1897 erschien sie zunächst 2 Mal wöchentlich, doch ist sie bald auf 1 Mal zurückgegangen.

Auf den Einfluß dieser Kreise ist es wohl auch zurückzuführen, daß das Leipziger Gewerkschaftskartell sich in den Kampf einmischte, indem es in seiner Sitzung vom 5. April 1897 mit allen gegen 2 Stimmen die am 26. März 1897 in einer öffentlichen Buchdruckerversammlung gewählten 6 Vertreter mit der Begründung zurückwies, daß sie nicht auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung ständen, da die Tarifgemeinschaft deren Grundsätzen zuwiderlaufe. Obwohl die Wahl mit mehr als 1000 Stimmen Mehrheit erfolgt war, ließ man statt dieser andere 6 Vertreter zu, die in einer kleinen Versammlung der Tarifgegner von etwa 150 Anwesenden gewählt waren. Dieser Beschluß hat jedoch in der gesamten sozialdemokratischen Partei- und Gewerkschaftspresse mit einziger Ausnahme der von Schönlank geleiteten „Leipziger Volkszeitung“ allgemeine Mißbilligung gefunden, und auch die Generalkommission ist energisch dagegen aufgetreten mit der Begründung, daß das Gewerkschaftskartell seine Befugnisse überschreite, wenn es sich in die Angelegenheiten der Zentralvorstände einmische; übrigens sei auch die Tarifgemeinschaft sachlich zu billigen.

Die Opposition hat auch bereits zwei eigene Kongresse abgehalten. Der erste fand statt am 7. Juni 1897 in Leipzig und war von 22 Vertretern besucht. Es wurde beschlossen, die Tarifgemeinschaft auf jede Weise zu bekämpfen und dazu einen Fonds zu gründen, zu welchem jeder der Opposition angehörige Kollege wöchentlich 10 Pf. beizutragen habe. Dagegen wurde ein Antrag, sozialdemokratische Buchdruckervereine zu bilden, gegen 8 Stimmen abgelehnt. Das Organ der Opposition ist die „Buchdruckerwacht“, deren Redakteur Gasch wieder gewählt wurde. Die Zahl der Abonnenten wurde auf 1520 am Ende des I. Quartals angegeben.

Unter diesen Umständen blieb dem Verbandsvorstande nichts übrig, als auf eine formelle Ausschließung der oppositionellen Elemente hinzuarbeiten. Obgleich nach § 15 des Statuts der Vorstand das Recht hat, für dessen Aufrechterhaltung Sorge zu tragen und notorische Verbandsschädiger auszuschließen, so wollte er doch dies nicht selbständig thun, sondern veranstaltete eine Urabstimmung sämtlicher Verbandsmitglieder über die beiden Fragen, 1. ob die auf Grund der Beschlüsse des Leipziger Pfingstkongresses entwickelte Thätigkeit der Opposition gegen das Verbandsinteresse gerichtet sei, und 2. ob gegen die Verbandsschädiger auf Grund des Statutes vorgegangen werden solle. Bei der Anfang September vorgenommenen Abstimmung wurde die erste Frage mit 13759 gegen 4601, die zweite mit 13251 gegen 5164 Stimmen bejaht. Der Vorstand hat darauf eine Bekanntmachung erlassen, in der er die Absicht erklärt, diejenigen, die diese Willenskundgebung des Verbandes nicht achten und künftig „die in der „Buchdruckerwacht“ zu Tage tretenden Bestrebungen von Gasch durch Ausübung von Vertrauensämtern in der gegnerischen Vereinigung, Abhaltung von Sonderzusammenkünften zwecks Förderung dieser Bestrebungen oder sonstige von der Oppositionsleitung veranlaßte zur Schädigung des Verbandes führende Maßnahmen unterstützen“ würden, aus dem Verbande zu entfernen.

Da die Opposition nicht auf ihre Bestrebungen verzichten wollte, so war sie jetzt gezwungen, sich zu einem selbständigen Vereine zusammenzuschließen. Sie hat dies gethan, indem sie am 30. Oktober 1897 die „Gewerkschaft der Buchdrucker, Schriftgießer und verwandter Berufsgenossen“ mit dem Sitze in Leipzig gründete. Neben Rechtsschutz und Unterstützung bei Tarifkonflikten will die Gewerkschaft Arbeitslosen-, Reise-, Kranken- und Invalidenunterstützung, sowie Umzugskosten und Beihülfe in Sterbefällen gewähren. Das Eintrittsgeld wurde auf 1 Mk., der wöchentliche Beitrag auf 1 Mk. 20 Pf. festgesetzt. Das Fachorgan, die „Buchdruckerwacht“, erhalten die Mitglieder unentgeltlich. Die Leitung wurde einem provisorischen Komitee aus 7 Personen übertragen. In einem an die organisierte Arbeiterschaft Deutschlands gerichteten Aufrufe suchte dieses Komitee die Notwendigkeit des gethanen Schrittes damit zu begründen, daß nach den Vorgängen im Verbande „die sozialdemokratischen Mitglieder fortwährend mit dem Ausschlusse bedroht sind, was bei jeder Gelegenheit den betreffenden Mitgliedern fühlbar gemacht wird.“

Am 10. April 1898 hat dann in Halle a. S. der zweite Kongreß der Opposition stattgefunden, auf dem die Neugründung endgültig beschlossen wurde. Nach Angabe der der Bewegung günstigen „Leipziger Volkszeitung“ waren Vertreter aus 21 Orten erschienen, doch wird die Zahl nicht mitgeteilt. Der „Correspondent“ dagegen behauptet, es seien außer 30 Vertretern aus Leipzig und den Vororten nur sechs bis sieben Personen aus anderen Orten anwesend gewesen. Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in der Festlegung des Verhältnisses zum Verbande, doch wurde folgender Antrag

„Eine Einigung der Buchdrucker ist herzustellen, insofern der Verband

1.sich von der jetzigen Tarifgemeinschaft lossagt, der Tarif von Jahrzu Jahr festgestellt wird und nur die Gehülfenorganisation den Tariffestsetzt. Sämtliche Anhängsel des Tarifs müssen fallen;
2.Eine Revision des Verbandsstatutes vornimmt, wodurch
a)die Mitgliederrechte gesichert werden,
b)die persönliche Freiheit sichergestellt wird und
c)die Machtbefugnisse der leitenden Personen beschränkt werden;
3.Wird Einigung erreicht, dann treten alle ausgeschlossenen Mitgliederwieder in ihre alten Rechte ein;
4.esgleichen findet dann eine Neuwahl des Verbandsvorstandes statt“

von der Mehrheit abgelehnt und statt dessen folgender Beschluß angenommen:

„In Erwägung, daß es Sache des Verbandes ist, Vorschläge über Herstellung des Friedens unter den Buchdruckern zu machen, weil der Verband durch die vielen Ausschlüsse die Spaltung verschuldet hat, geht der Kongreß über die vorgeschlagenen Friedensbedingungen zur Tagesordnung über.“

Auch der von der Preßkommission gestellte fernere Antrag, die „Buchdrucker-Wacht“ mit Rücksicht auf das bei ihr zu Tage getretene Defizit von 220 Mk. künftig nur einmal wöchentlich erscheinen zu lassen, wurde abgelehnt und dagegen wurde der Vorschlag des „Bundes der Lithographen“ in Stuttgart, die Buchdrucker-Wacht als sein Organ zu benutzen, angenommen. Der genannte Verein ist eine wenig Mitglieder zählende Abzweigung von dem „Verbande der graphischen Arbeiter“, dem wegen Streitigkeiten die Benutzung des Verbandsorgans, die „Graphische Presse“, untersagt ist.

An diesen Kongreß schloß sich am folgenden Tage die erste Generalversammlung der neu gegründeten „Gewerkschaft der Buchdrucker, Schriftgießer und verwandter Berufsgenossen“, die ebenfalls in Halle tagte und auf der nach den Berichten 220 Mitglieder durch 9 Abgeordnete vertreten waren.

Ueber den finanziellen Stand der Gewerkschaft gab der Kassierer folgende Abrechnung: Einnahme der Gewerkschaft 2287,20 Mk., des Unterstützungsfonds der Minderjährigen 246,45 Mk., des Witwenunterstützungsfonds 192 Mk., Summa 2725,65 Mk. Ausgabe der Gewerkschaft 1069,70 Mk., des Unterstützungsfonds der Minderjährigen 42,75 Mk., des Witwenunterstützungsfonds —,—Mk., bleibt Bestand 1613,20 Mk. Die Ausgaben der Gewerkschaft verteilten sich auf Arbeitslosenunterstützung mit 272,50 Mk., Krankenunterstützung 180,60 Mk., Agitation 348,50 Mk., Druckkosten 62 Mk., Abonnement der „Buchdrucker-Wacht“ 45 Mk., Porti 38,15 Mk., Utensilien 29,15 Mk., Unkosten-Conto 58,80 Mk., Diverse 35 Mk. Mitgliederzahl 196.

In der Diskussion wurde das Verhalten des „Vorwärts“ gegenüber der neuen Gewerkschaft getadelt. Der „Buchdrucker-Wacht“ wurden 200 Mk. zur Deckung des Defizits überwiesen. Der Sitz der Gewerkschaft bleibt in Leipzig, es wurden sieben Personen in das Zentralkomitee gewählt. Außerdem wurden fünf Kontrolleure, die an verschiedenen Orten wohnen, eingesetzt.

Die Generalkommission wurde gleichfalls wegen ihrer Stellungnahme zur Gewerkschaft scharf verurteilt, aber beschlossen, daß diese an die Generalkommission angeschlossen werden soll.

Die angenommene Resolution lautet: „Die Gewerkschaft der Buchdrucker ist daselbst anzumelden und der Generalkommission schriftlich wegen ihrer Stellungnahme zur Gewerkschaft der Tadel auszudrücken, event. auch dahin zu wirken, daß die Generalkommission durch andere Personen ersetzt wird.“

Es wurde dann noch eine Protestresolution gegen das Rundschreiben des Staatssekretärs Grafen v. Posadowsky angenommen und ein Referat gehalten über die Bestrebungen der bürgerlichen Sozialpolitiker, durch die Gewerkschaftsbewegung als „staatserhaltenden Faktor“ einen Keil in die allgemeine Arbeiterbewegung zu treiben und diese zu zerstückeln. Der alte Buchdruckervorstand verfahre nach diesen Tendenzen und die Generalkommission habe auch die Exklusivität der Berufsorganisationen anerkannt, eine Selbständigkeit der einzelnen Berufe, die die Gegner dem einheitlichen Vorgehen der Sozialdemokratie entgegensetzen wollen. Der Kongreß schließt sich dem Wunsche an, daß die Arbeiterschaft ein scharfes Auge auf die Quertreibereien werfen solle.

Die Generalkommission hat sich diesen Tadel nicht sehr zu Herzen genommen und sogar den beantragten Anschluß mit Berufung darauf, daß bei ihr nicht zwei Organisationen desselben Gewerbes vertreten sein könnten, abgelehnt. Sie faßt im „Correspondenzblatt“[110] ihr Urteil dahin zusammen: „Ein kleines Häuflein mit revolutionären Phrasen um sich werfender Leute bemüht sich heute in dem Berufe, in welchem eine völlige Einmütigkeit in der Organisation noch nicht erreicht ist, die Zersplitterungsversuche fortzusetzen. Noch kurze Zeit ruhiger Entwickelung, und auch sie werden einsehen, daß die Arbeiter Besseres zu thun haben, als sich zum eigenen Schaden zum Nutzen der Ausbeuter zu bekämpfen.“

Nach einer privaten Mitteilung des Verbandsvorstandes belief sich die Mitgliederzahl der neuen Gewerkschaft im September 1898 auf 270 und ist anzunehmen, daß die leitenden Personen nur beabsichtigen, dieselbe noch bis zu der 1899 stattfindenden Generalversammlung des Verbandes über Wasser zu halten, in der Hoffnung, daß dieser den Abtrünnigen den Wiederanschluß gestatten werde, eine Hoffnung, auf deren Erfüllung kaum zu rechnen sei.

Auch in den letzten Jahren hat in diesem Kampfe zwischen dem Verbande und der Opposition die sozialdemokratische Presse überwiegend gegen den Verband Partei genommen. Daß dieser nicht gewillt ist, sich dies gefallen zu lassen, ergiebt eine Reihe von Artikeln des „Korrespondent“, die in dessen Nummern vom November 1898 erschienen sind und eine sehr deutliche Sprache reden. So heißt es: „Selbst wenn die Auffassung der Mehrheit der sozialdemokratischen Blätter richtig wäre, daß der größte Teil der Buchdrucker nichts von der Sozialdemokratie wissen wollte, so könnten wir uns keine verkehrtere Taktik denken, als mit wüsten und blöden Schimpfereien die Buchdrucker zu Sozialdemokraten „erziehen“ zu wollen. Und dann noch eine Frage: Wie kommt es, daß fast ausschließlich in sozialdemokratischen Druckereien jene Kollegen zu finden sind, welche mit allen Mitteln die Organisation der Buchdruckergehilfen zu vernichten und die übrigen Arbeiter gegen dieselbe aufzuhetzen bemüht sind, wie kommt es, daß sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete, Redakteure, Gewerkschaftsvorsitzende und ähnliche Arbeiterführer ihr Mandat mißbraucht haben und noch mißbrauchen, um durch Verdächtigungen unseres Verbandes, dessen Leitung wie seines Organs, und Förderung einer Gegenorganisation den Verband lahmzulegen oder den Unternehmern gegenüber zu schwächen und dann die Folgen dieser demoralisierenden Thätigkeit aufs Konto der Tarifgemeinschaft zusetzen? Wir sind jederzeit objektiv genug gewesen, nicht die Partei als solche für die Dinge verantwortlich zu machen, wenn es aber in derselben schon so weit gekommen sein sollte, daß jeder von persönlichen Leidenschaften oder Gehässigkeiten erfüllte Mensch namens der Partei die Bekämpfung von Arbeitern oder deren Organisationen zum „Prinzip“ erklären kann, wenn eine Abwehr persönlicher Angriffe und Gehässigkeiten mit dem Ausschluß aus der Partei geahndet und damit zur Parteisache gemacht wird, dann verzweifeln wir an dem Glauben, in der sozialdemokratischen Partei die Vertreterin unserer Interessen zu erblicken“. „Wir müßten ja geradezu feige Hunde sein, wenn wir uns auf die Dauer eine solche Behandlung gefallen ließen.“ Es könnte hiernach kaum unerwartet kommen, wenn der Buchdruckerverband demnächst sich in offnem Gegensatz zur Sozialdemokratie setzen sollte. —

Die Entwickelung des Buchdruckerverbandes hinsichtlich seines äußeren Umfanges und seiner inneren Wirksamkeit zeigt folgende Tabelle:

JahrMitgliederzahl im JahresmittelUnterstützung z. Aufrechterhalt. des Tarifs
Mk.
Arbeitslosenunterstützung
Mk.
Reiseunterstützung
Mk.
Invalidenunterstützung
Mk.
Krankenunterstützung einschl. Sterbegeld
Mk.
1867 3192
1868 5000 8751
1869 6589 2529
1870? 7952
1871 6227 1042
1872 7471 21946
1873 7030124746
1874 7325 43090
1875 7276 45082 28737
1876 6386 5617120250
1877 5511 66711 44017
1878 5696 6963 47871
1879 5724 1038 62005
1880 6278 9590 16806 52500 102
1881 8762 1605 14156 64974 829 13351
1882 9021 9035 24619114651 2314147932
188310116 22024 28532132191 8882226947
188410648 34252 34832125584 15404239145
188511423 18355 35763107081 22231271813
188612824 21874 56448 92237 50670320942
188711856266344130816147418 75349329396
188811643 26282 76687 83496 68957305399
188912792 17664 56512 62421 78648300377
189015377 39514 56394 86190 83661347424
189116921 835679[111] 51333 90482 97285377574
189215188 218042[111] 235528[111]121164116330 455303[111]
189315749 9143 92906100712124232 316820[112]
189417334 16920101562114914131123318484
189519188 22782 97702110843127260326447
189621437 74689 127342[113] 138491[113]129529327918
189722854 63044132779137388138942365152
1898 24942[114] 49154141688115177 67949 391336[115]

Um die Bedeutung der mitgeteilten Mitgliederzahlen zu würdigen, bedarf es einer Vergleichung mit der Gesamtzahl der im Buchdruckgewerbe beschäftigten Personen, da sich hieraus das Verhältnis der in dem Verbande organisierten Gehülfen zu den übrigen und die Berechtigung des Anspruches auf Vertretung der gesamten Gehülfenschaft ergiebt. Dies ist dadurch erschwert, daß die bisherigen Berufszählungen von 1875, 1882 und 1895 zwar die Anzahl der Betriebe sowie der Geschäftsleiter und der Hülfspersonen angeben, nicht aber die einzelnen Klassen der letzteren ersehen lassen. Nach der Zählung vom 14. Juni 1895 waren in Deutschland in 6303 Buchdruckereibetrieben 80942 Personen beschäftigt. Davon waren Geschäftsleiter 6034, Verwaltungspersonal 4946, technisches Aufsichtspersonal 1820, 43183 männliche und 10249 weibliche Gehülfen und 14512 Lehrlinge. Die Ende 1897 vorhandenen 22854 Verbandsmitglieder entsprechen mithin 53% aller Gehülfen[116].

Im Jahre 1887 hat die Buchdruckerberufsgenossenschaft eine Statistik veranstaltet, nach der in 3863 versicherungspflichtigen Betrieben 58000 Hülfspersonen beschäftigt waren, doch beschränkt sich diese Zählung auf den Umfang der Berufsgenossenschaft, der die Stein-, Metall- und Farbdruckereien und alle die nicht unfallversicherungspflichtigen Betriebe nicht angehören.

Von dem Herausgeber des Klimsch'schen Adreßbuches sind 1886 und 1890 ebenfalls Zählungen veranstaltet[117]. Diejenige von 1886 giebt folgende Zahlen:

I.Setzerei: 1480 Faktoren, 841 Korrektoren, 19872 Setzer, 184 Setzerinnen, 7118 Lehrlinge.
II.Buchdruckerei: 3645 Maschinenmeister, 1031 Schweizerdegen, 667 Handpressendrucker, 1681 Druckerlehrlinge, 1518 Einleger, 3454 Einlegerinnen.
III.Lithographie: 3507 Lithographen, 1559 Lehrlinge.
IV.Steindruckerei: 1429 Maschinenmeister, 5079 Handpressendrucker, 2168 Lehrlinge, 680 Einleger, 1451 Einlegerinnen.
V.299 Präger, 4126 Comptoiristen, 370 Materialienverwalter.

Dieses Personal war beschäftigt in 3453 Buchdruckereien, 1295 Steindruckereien, 834 Buch- und Steindruckereien.

Die Zählung von 1889 erstreckt sich auf 5300 Druckereien und giebt an:

1647 Faktoren, 1028 Korrektoren, 21922 Setzer, 4382 Drucker und Maschinenmeister, 1056 Schweizerdegen, 10253 Setzerlehrlinge, 2519 Druckerlehrlinge.

Auch die Gehülfen haben Erhebungen veranstaltet. Die erste aus dem Jahre 1885 umfaßte nur 2408 Druckereien mit 2708 Prinzipalen (1618 gelernten und 1090 Nicht-Buchdruckern) und ergab 923 Faktoren, 485 Korrektoren, 13929 Setzer, 2916 Drucker und Maschinenmeister, 570 Gießer und 6699 Lehrlinge. Die zweite vom 15. Oktober 1894 umfaßte 4152 Druckereien und ergab 1309 Faktoren, 759 Korrektoren, 21922 Setzer, 4382 Drucker und Maschinenmeister, 1056 Schweizerdegen, 548 Stereotypeure, mithin insgesamt 30022 Hülfspersonen, von denen 14517 dem Verbande angehörten, während 14464 demselben fern standen. Diesen Gehülfen standen 10253 Setzerlehrlinge und 2519 Druckerlehrlinge gegenüber. Die neueste Zählung vom Dezember 1898 erstreckte sich auf 3826 Druckereien und ergab: 1589 Faktoren, 902 Korrektoren, 26481 Setzer, 5393 Drucker, 1060 Schweizerdegen, 277 Stereotypeure und 168 Maschinensetzer. Von der Gesamtziffer zu 35870 waren 21217 Mitglieder des Verbandes, während 14653 ihm nicht angehörten. Außerdem gab es 8189 Setzerlehrlinge und 2371 Druckerlehrlinge.

Obgleich der große Streik die Mittel des Verbandes sehr geschwächt hatte, so daß der Vermögensbestand der Allgemeinen Kasse, der am 31. März 1891 412411,92 Mk. betragen hatte, am 31. März 1892 auf 3025,25 Mk. gesunken war, ist derselbe doch rasch wieder gestiegen, indem er betrug: am 31. März 1893 20769,35 Mk., am 31. März 1894 56567,53 Mk., am 31. März 1895 578197,13 Mk., am 31. März 1896 931082,18 Mk., am 31. März 1897 1204141,28 Mk., am 31. März 1898 1594201,26 Mk. und am 31. März 1899 2106822,89 Mk. Allerdings sind die drei zuletzt genannten Zahlen mit den früheren nicht unmittelbar vergleichbar; wie erwähnt, sind die beiden früher selbständigen Kassen, die Verbands-, Kranken- und Begräbniskasse und die Zentralinvalidenkasse 1892 und 1893 aufgelöst; dabei ist das Vermögen der Ersteren, wie oben hervorgehoben, infolge Verzichts der Berechtigten im Betrage von 276923,51 Mk. ohne Gegenleistung auf die Verbandskasse übergegangen. Die Invalidenkasse wird freilich zunächst noch fortgeführt, aber nur zu dem Zwecke, die bestehenden Verpflichtungen abzuwickeln. Der Vermögensbestand derselben betrug am 31. März 1896 947835,75 Mk., am 31. März 1897 883423,94 Mk., am 31. März 1898 825383,27 Mk. und am 31. März 1899 769365,16 Mk. Die Gesamtausgabe hatte im Jahre 1895/6 111573,35 Mk., im Jahre 1896/7 97978,01 Mk., im Jahre 1897/8 88742,81 Mk. und 1898/99 82660,60 Mk. betragen. Die Gesamtzahl der Invaliden war Ende Dezember 1895 auf 262, Ende Dezember 1896 auf 239, Ende Dezember 1897 auf 220 und Ende Dezember 1898 auf 199 herabgegangen. Seit Auflösung der Invalidenkasse fließen die Invaliditätsbeiträge in die Verbandskasse.

Schon die Stuttgarter Generalversammlung 1894 hatte den Vorstand beauftragt, ein graphisches Kartell d. h. eine Verbindung der Buchdrucker mit den Lithographen, Steindruckern, Buchbindern u. s. w. herbeizuführen. Die Verhandlungen hatten zunächst Schwierigkeiten darin gefunden, daß die übrigen Berufe die Zahlung eines Beitrages zu einer Reservekasse beanstandeten. Am 9. Mai 1896 wurde jedoch von den betreffenden Bevollmächtigten die Bildung eines Kartells beschlossen. Zur Bestreitung größerer Kämpfe sollte jedes Mitglied der beteiligten Organisationen vierteljährlich 30 Pf. in den Reservefonds einzahlen. Die Verwaltung desselben sollte gemeinsam durch Bevollmächtigte der einzelnen Berufe besorgt, Unterstützungen aber erst bezahlt werden, wenn der Fonds auf 30000 Mk. angewachsen ist; die Höhe derselben wird von der Verwaltung in Verbindung mit den Verbandsvorständen bestimmt. Bei Streiks einzelner Berufe in einzelnen Anstalten haben die kartellierten Berufsgenossen, die in derselben Anstalt beschäftigt sind, nach erfolgter Zustimmung ihrer Verbandsvorstände ebenfalls die Arbeit niederzulegen, sobald damit voraussichtlich ein Erfolg erzielt wird. Trotz dieses Beschlusses ist aber das Kartell nicht zustande gekommen und auch keine Aussicht eines besseren Erfolges für die Zukunft vorhanden. Der Grund liegt teils darin, daß die Lithographen und Steindrucker nicht imstande sind, die erforderlichen Beiträge aufzubringen, teils darin, daß insbesondere die Buchbinder sich der Auffassung der Buchdrucker, die dem Kartell lediglich praktische Aufgaben zuweisen wollten, widersetzen.


Die Streitigkeiten, welche zum Ausbruche des Streiks von 1891 führten, gaben zugleich Anlaß zur Gründung einer zweiten Gehülfenorganisation, die der Erwähnung bedarf, nämlich des „Gutenbergbundes[118]. Schon längere Zeit hatte unter den nicht zum Verbande gehörigen Gehülfen eine „Freie Vereinigung“ bestanden; ebenso gab es eine Reihe von örtlichen Unterstützungskassen. Die Einleitung des Streiks hatte zur Folge, daß auch eine Anzahl Mitglieder des Verbandes, die den Streik mißbilligten, austraten. Diese Nichtverbändler hatten nun einen Kampf nach zwei Seiten zu führen, nämlich einerseits gegen die schlecht zahlenden Prinzipale, andererseits gegen den Verband, von welchem gegen sie die schärfsten Angriffe gerichtet wurden. Das Bedürfnis, diesen doppelten Kampf mit Erfolg zu führen, hatte bereits die Schaffung eines besonderen Blattes für Nichtverbändler, des „Typograph“ in Stuttgart, zur Folge gehabt, und ebenso führte er im Herbst 1892 zur Gründung des „Berliner Buchdruckervereins“. Aber die Verhältnisse drängten dazu, eine feste Organisation für ganz Deutschland ins Leben zu rufen, und so trat am 3. September 1893 in Erfurt eine Anzahl Gehülfen zu dem „Gutenbergbunde zusammen, dessen Statuten mit dem 1. April 1894 in Kraft traten. Die Schwierigkeiten, die aus dem Verhältnisse zu der früheren „Freien Vereinigung“ sowie daraus erwuchsen, daß die bestehenden örtlichen Unterstützungskassen nicht geneigt waren, sich zu Gunsten des Bundes aufzulösen, hatten zur Folge, daß derselbe eine eigentliche Wirksamkeit erst seit dem 1. April 1895 entfalten konnte.

Die Statuten in der durch die Generalversammlung von 29./31. August 1897 festgesetzten Form bezeichnen die Aufgabe des Bundes in folgender Weise:

„Der Gutenbergbund bezweckt den Zusammenschluß derjenigen Buchdrucker Deutschlands, welche dem „Verbande Deutscher Buchdrucker“ oder der „Gewerkschaft Deutscher Buchdrucker und Schriftgießer“ nicht angehören.

Dieser Zweck wird erstrebt durch:

a)Gewährung von Unterstützung an arbeitslose und erwerbsunfähige (kranke) Mitglieder;
b)Gewährung von Unterstützung an dauernd erwerbsunfähige (invalide) Mitglieder;
c)Gewährung von Umzugskosten;
d)Vertretung der gemeinsamen materiellen und Berufsinteressen;
e)Vermittelung von Arbeitsgelegenheit durch Errichtung von Arbeitsnachweisen;
f)Herausgabe eines Organs: „Der Typograph“;
g)Pflege der Kollegialität.

Die Kassen des Bundes stehen Lohnkämpfen gegenüber auf völlig neutralem Boden; es darf die Bezugsberechtigung der Mitglieder von der Beteiligung oder Nichtbeteiligung an solchen nicht abhängig gemacht werden.

Der Abschluß der Gegenseitigkeit mit außerdeutschen Vereinen gleicher Richtung wird angestrebt und werden dementsprechende Abschlüsse durch den Hauptvorstand bezw. durch die Generalversammlung vollzogen.“

Der Beitritt zu dem Verbande oder der Gewerkschaft hat das Ausscheiden aus dem Bunde zur Folge. Der Bund gewährt Unterstützungen an Arbeitslose auf der Reise und am Orte, bei Krankheit (seit 1898) und Invalidität (seit 1895), sowie einen Zuschuß zu den Umzugskosten, jedoch haben die Mitglieder kein klagbares Recht auf dieselben, sie werden vielmehr nach dem jeweiligen Vermögen des Bundes festgesetzt. Nur für die Invalidenunterstützung wird ein besonderes Entgelt von wöchentlich 20 Pf. erhoben, die übrigen Unterstützungen werden durch den Bundesbeitrag gedeckt, der 1894 und 1895 25 Pf., 1896 und 1897 55 Pf. betrug und seit 1898 auf 65 Pf. erhöht ist. Der Sitz des Bundes ist Berlin; das Organ desselben ist der „Typograph“, der den Mitgliedern unentgeltlich geliefert wird.

Die bisherige Entwickelung des Bundes ergiebt sich aus folgender Tabelle.

Es ergaben sich am Schlusse des

JahresOrtsvereineMitgliederEinnahmen aus Beiträgen
Mk.
Geleistete Unterstützungen
Mk.
Vermögensbestand
Mk.
1894271200 9222 7400
189534142015176 231417495
1896401570368991403329919
1897571925462832410940909
1898692800640002800063000

Der seitens des Verbandes erhobene Vorwurf, der Bund stehe im Solde der Prinzipale und seine Mitglieder gäben sich zu Streikbrechern her, wird von ihm mit Entrüstung zurückgewiesen mit der Behauptung, daß auch seine Arbeitsnachweise Arbeit nur in tariftreuen Geschäften vermitteln und daß der Bund das Interesse der Gehülfen nicht minder wirksam wahre als der Verband, daß er vielmehr lediglich dem Terrorismus des letzteren entgegentreten und die freie Selbstbestimmung der Gehülfen bei etwaigen vom Verbande beschlossenen Streiks wahren wolle. Deshalb dürfe kein Mitglied wegen Teilnahme oder Nichtteilnahme an Lohnbewegungen aus dem Bunde und von der Beteiligung an dessen Kassen ausgeschlossen werden.

Es ist bei den widersprechenden gegenseitigen Darstellungen schwer, in dem zwischen Verband und Bund geführten verbitterten und gehässigen Streite ein unbefangenes Urteil zu gewinnen. Daß seitens des Verbandes ein starker Druck zum Eintritte auf die Gehülfen ausgeübt wird, ist nicht zu bezweifeln, und ebenso wird vom Standpunkte der persönlichen Freiheit aus das an die Mitglieder gestellte Verlangen, sich einem Beschlusse des Verbandes wegen Einleitung eines Streiks auch da zu fügen, wo sie ihn für unberechtigt halten, verwerflich erscheinen. Aber es ist zu bedenken, daß Ziele, die einer größeren Gruppe gemeinsam sind, sich einfach nicht anders erreichen lassen, als wenn eine solche Gruppe sich zu einer straffen Organisation zusammenschließt und der Einzelne sich den Beschlüssen der Mehrheit unterordnet. Insofern liegt auch dem heute so viel angeschuldigten „Terrorismus“ im wirtschaftlichen Kampfe, mag er auf Seiten der Arbeiter oder der Unternehmer geübt werden, eine gewisse geschichtliche Notwendigkeit und ein soziales Recht zu Grunde, das allerdings mit unserem gesetzlich anerkannten Rechte in Widerspruch steht, aber wesentlich deshalb, weil dieses auf dem Boden der die letzten 100 Jahre beherrschenden individualistischen Anschauung erwachsen ist. Die letztere steht zur Zeit im Begriffe, durch eine andere, die soziale, abgelöst zu werden, und von dieser aus betrachtet, muß Manches als Recht erscheinen, was wir bisher gewohnt waren, als Unrecht zu betrachten.

5. Die Bergarbeiter[119].

Die Bergarbeiter haben sich von jeher durch eine gewisse konservative Anschauung von den meisten Gruppen der Industriearbeiter unterschieden, wobei die durch ihren Beruf geförderte Neigung zu ernster Lebensauffassung und religiöser Stimmung wesentlich ins Gewicht fielen; ist es doch meist üblich, daß der Bergmann vor seiner Einfahrt in den Schacht ein kurzes Gebet spricht. In vielen Gegenden sind die Bergleute auch regelmäßig im Besitze eines eigenen Hauses. Die mit dem Berufe verknüpften Gefahren haben früh zu der Ausbildung von Unterstützungskassen geführt, die meist unter der Aufsicht der Behörden stehen, an denen aber den Arbeitern (Knappen) ein wesentliches Mitbestimmungsrecht eingeräumt ist. Dieses sog. Knappschaftswesen[120] ist der erste Ansatz zu einer Organisation gewesen. In neuerer Zeit haben sich aber daneben noch Bergarbeitervereine gebildet, in denen begreiflicherweise die verschiedenen Richtungen einander den Vorrang abzugewinnen suchen.

Die älteste Organisation dieser Art bestand im Königreich Sachsen, wo schon 1868 die „Zwickauer Gruben- und Tagearbeitergenossenschaft“ 3000 Mitglieder zählte, die sich 1870 auf 6000 vermehrt hatten. Nachdem die Genossenschaft unter dem Einflusse des deutsch-französischen Krieges sich aufgelöst hatte, bildete sich im Mai 1876 der „Sächsische Berg- und Hüttenarbeiterverband,“ der am 10. September 1876 seine erste Generalversammlung abhielt und am 9. Oktober 1877 die Rechte der juristischen Persönlichkeit erlangte. Die Mitgliederzahl betrug 1879 1502, 1880 1331, 1885 3332, 1886 3669, 1888 4224, 1889 5661, 1890 6976, 1891 7226, 1892 7731, 1893 8013, 1894 9225. Der Verband besaß, neben der Verbandskasse eine Beerdigungskasse und ein eigenes Organ unter dem Titel „Glück auf“. Aber nachdem derselbe sich der Gewerkschaftskommission angeschlossen hatte und angeblich sozialdemokratische Bestrebungen in ihm hervorgetreten waren, wurde er auf Veranlassung der sächsischen Regierung durch Beschluß des Amtsgerichts Zwickau vom 2. Februar 1895 auf Grund des sächsischen Vereinsgesetzes aufgelöst.

In Schlesien hatte 1868 Max Hirsch eine erfolgreiche Agitation entfaltet, aber nach dem unglücklichen Waldenburger Streik lösten sich die Vereine fast sämtlich auf. In den 1880er Jahren entstand im Waldenburger Revier unter den Bergarbeitern eine Bewegung, die den Zweck hatte, durch öffentliche Versammlungen auf eine Verbesserung des Knappschaftswesens hinzuwirken. Bald zog dieselbe aber auch die Lohnverhältnisse, die Behandlung der Arbeiter und andere Punkte in ihren Bereich, und da in den mehrfach begründeten Knappenvereinen bald sozialdemokratischer Einfluß sich geltend machte, so suchte man von anderer Seite ein Gegengewicht zu schaffen. So bildete sich zuerst im Mai 1891 in Hermsdorf ein „Reichstreuer Bergarbeiterverein“, der nach seinem Statute den Zweck verfolgt, „die Kameradschaftlichkeit unter seinen Mitgliedern zu erwecken und zu pflegen, auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Ordnung die Berufsinteressen der Mitglieder in friedlichem Einverständnis mit den Arbeitgebern und deren Beamten zu fördern und durch Vorträge über Gegenstände, welche den Interessenkreis der Mitglieder berühren, belehrend zu wirken“. „Insofern es sich um die Förderung christlicher Bildung und Sitte, sowie um Kundgebungen politischen Sinnes handelt, dürfen auch ausnahmsweise Religion und Politik in die Vorträge hineingezogen werden, dagegen sind Debatten über Religion und Politik ausgeschlossen.“

Dem Beispiel von Hermsdorf folgten andere Orte, und so entstanden reichstreue Bergarbeitervereine in Altwasser, Charlottenbrunn, Dittersbach, Fellhammer, Waldenburg und Weißstein. Diese Vereine hielten untereinander rege Fühlung und im Oktober 1896 wurde ein „Verband der reichstreuen Bergarbeitervereine im Bezirke des niederschlesischen Bergreviers“ begründet, der seinen Sitz in Waldenburg hat und den Beitritt allen Vereinen freistellt, die den oben bezeichneten Zweck verfolgen; ergiebt sich, daß ein Verein von diesen Grundsätzen abweicht, so kann er durch den Verbandsvorstand ausgeschlossen werden. Dem Verbande ist außer den genannten Vereinen auch der auf ähnlicher Grundlage beruhende ältere Knappenverein in Rothenbach beigetreten. Dem Vorstande steht ein Ehrenbeirat zur Seite, dessen Mitglieder von den Einzelvereinen aus den Reihen der Werksbesitzer, der höheren Beamten, der Vorsteher von Kriegervereinen und anderer Gönner der Sache gewählt werden. Die Vereine erhalten von den Werksverwaltungen Zuwendungen, mit deren Hülfe sie humanitäre Bestrebungen, z. B. Weihnachtsbescheerungen veranstalten. Die Mitgliederzahl des Verbandes betrug[121] am 8. Septbr. 1898 1138.

Im Saargebiete bestand bis 1889 keine eigentliche Organisation. Der große rheinisch-westfälische Streik von 1889 zog auch die Saarbergleute, von denen sich ihm 13000 anschlossen, in seinen Stromkreis, und nach dessen Beendigung versuchte man die einmal angeregte Bewegung in einer festen Verbindung der Arbeiter festzuhalten. Diese war der Rechtsschutzverein, der im November 1889 ins Leben gerufen wurde, damals 24000 Mitglieder zählte und unter dem Namen „Schlägel und Eisen“ ein eigenes Organ besaß. Der Verein stand anfangs durchaus unter geistlichem Einflusse, aber bald begann auch die Sozialdemokratie Boden zu fassen, und der Streit zwischen beiden Richtungen zog sich lange hin, bis Mitte 1892 der Sieg der sozialdemokratischen Elemente endgültig entschieden war. Anfangs verfügte der Verein über erhebliche Mittel und erbaute sogar mit diesen einen eigenen Versammlungssaal in Bildstock, aber vielleicht war gerade dies ein Fehler und ein Grund für den späteren Mißerfolg, da es die Mittel zu stark erschöpfte. Nachdem man nämlich zu Gunsten der in der Versammlung vom 4. Mai 1890 in Völklingen gefaßten Beschlüsse, unter denen neben einer Lohnerhöhung der wichtigste Punkt die Achtstundenschicht war, eine umfassende Agitation eingeleitet hatte, kam es endlich am 29. Dezember 1892 zum Streik, wobei die Handhabung der Wahlen zu den Arbeiterausschüssen, die Maßregelung von Arbeiterführern, die Häufung der Feierschichten und die Kürzung der Gedinge die Hauptrolle spielten. Am 2. Januar 1893 hatten von den 30000 Bergarbeitern des Saargebietes etwa 5/6 die Arbeit niedergelegt, aber eine Aussicht auf Erfolg war in Ermangelung ausreichender Mittel von Anfang an ausgeschlossen, und schon nach kurzer Zeit war der Streik verloren. Die Folge war, daß überall nicht allein seitens der Behörden, sondern auch seitens der Kriegervereine, evangelischen Arbeitervereine u. s. w. gegen den Verein vorgegangen wurde, und, nachdem schon seit dem Streik keine Beiträge mehr gezahlt waren, mußte er sich im Juli 1893 auflösen.

Der größte und wichtigste Bezirk des Kohlenbergbaues in Deutschland ist Rheinland-Westfalen und insbesondere das Ruhrgebiet. Hier bestehen auch in erster Linie die im Eingange erwähnten Verhältnisse, und so hatten sich die Knappenvereine zunächst unter Führung der Geistlichen beider Bekenntnisse entwickelt. Allerdings gab es neben katholischen und evangelischen auch gemischte Vereine, in denen an Stelle des religiösen Elementes mehr die Förderung der Berufsinteressen in den Vordergrund trat; doch abgesehen von einem freilich umfaßenden oder kurzlebigen Verbande, der 1878 von sozialdemokratischer Seite ins Leben gerufen war, hatte sich eine eigentlich gewerkschaftliche Bewegung bis zum Jahre 1886 nicht entwickelt. Damals gründete der Redakteur der „Westdeutschen Volkszeitung“, der jetzige Reichtagsabgeordnete Fußangel in Bochum den „Rechtsschutzverein“, der aber bald an Einfluß verlor und 1888 nur noch 4000 Mitglieder zählte.

Eine völlige Verschiebung der Verhältnisse brachte der große Streik vom Jahre 1889. Derselbe ist durchaus den Kreisen der Bergarbeiter selbst entsprungen, Einflüsse politischer Parteien sind dabei nicht nachzuweisen. Schon seit Anfang April bestand ein westfälisches Komitee zur Vertretung gewisser Forderungen der Bergarbeiter, unter denen neben einer Lohnerhöhung von 15 bis 25% die wichtigste die war, daß in die achtstündige Schicht die Zeit der Ein- und Ausfahrt eingerechnet werden sollte. Obgleich man anfangs eine Arbeitseinstellung nicht plante, vielmehr auf den 2. Juni eine allgemeine Delegiertenversammlung einberufen hatte, in der die erforderlichen Maßnahmen beraten werden sollten, brach doch infolge der Ungeduld der jüngeren Elemente schon in den ersten Tagen des Mai an verschiedenen Orten, insbesondere in Gelsenkirchen, der Streik aus und riß dann die Masse auch der älteren Arbeiter mit, so daß am 8. Mai 40000, am 10. Mai 70000 und am 14. Mai 100000 Bergleute die Arbeit, und zwar ohne Kündigung, niedergelegt hatten. Nachdem die in einer Versammlung in Essen am 12. Mai gewählten sog. Kaiserdelegierten Schröder, Bunte und Siegel am 14. Mai vom Kaiser empfangen und unter Zusicherung arbeiterfreundlicher Reformen aufgefordert waren, die Arbeit wieder aufzunehmen, führten die mit dem Vorstande des bergbaulichen Vereins eröffneten Verhandlungen am 19. Mai zu einem Abkommen, auf Grund dessen die große Mehrzahl der Streikenden zur Arbeit zurückkehrte. Einem Wiederausbruche des Streiks, der infolge der mißverständlichen Fassung des Abkommens vom 27. Mai drohte, wurde durch Verhaftung des Streikkomitees vorgebeugt, und so war am Ende des Monats die Arbeit überall wieder aufgenommen.

So wenig bei der Einleitung des Streiks ein Einfluß der Sozialdemokratie festzustellen ist, so hatte doch während dessen Dauer dieselben erheblich an Boden gewonnen, und vor allem wußte sie sich den Erfolg zu sichern, indem sie den „Verband zur Wahrung und Förderung der bergmännischen Interessen im Rheinland und Westfalen“ ins Leben rief, der freilich keinen ausgesprochenen politischen Karakter trug, in dem aber von Anfang an der sozialdemokratische Einfluß überwog. Der Verband war sogar bestrebt, sich über ganz Deutschland auszudehnen und berief deshalb den ersten deutschen Bergarbeitertag, der Mitte September 1890 in Halle a. S. tagte. In der That gelang es dort, einen „Verband deutscher Bergleute“ ins Leben zu rufen, der 1892 beschloß, auch Hüttenarbeiter aufzunehmen und dementsprechend seinen Namen änderte und in der „Berg- und Hüttenarbeiterzeitung“ sich ein eigenes Organ schuf; aber obgleich in dem „Glück auf“ vom 4. Januar 1891 die Mitgliederzahl für das Königreich Sachsen auf 4000 angegeben wird und auch in Oberschlesien ein Zweigverein ins Leben gerufen wurde, so blieb doch die Bedeutung des Verbandes im wesentlichen auf Rheinland-Westfalen beschränkt. Von Anfang an war derselbe natürlich für die Bergwerksbesitzer der Gegenstand der schärfsten Angriffe, und in der That war die bei der Gründung vorhandene Mitgliederzahl von 58000 bald wesentlich vermindert.

Bald nach dem Streik war auch katholischerseits der Versuch gemacht, die vorhandene Erregung auszunutzen, und im Mai 1890 wurde der „Rheinisch-westfälische Bergarbeiterverein Glück auf“ begründet, der aber nicht zu irgendwelcher Bedeutung zu gelangen vermochte und sich bald mit dem „Rechtsschutzverein“ verschmolz.

Der Erfolg des ersten Streiks in Verbindung mit der Fortdauer vieler Beschwerdepunkte bewirkte, daß unter den Bergleuten die Neigung Boden fand, eine neue Kraftprobe zu unternehmen, und so brachen denn im Winter 1890/91 in verschiedenen Orten Unruhen aus. Auf einem am 15. Februar 1891 in Bochum abgehaltenen Delegiertentage, auf dem sowohl die sozialdemokratischen wie die katholischen Elemente vertreten waren, wurde ein aus beiden Richtungen zusammengesetzter Ausschuß gewählt, um bestimmt formulierte 5 Forderungen, insbesondere Lohnerhöhung und Achtstundenschicht einschließlich Ein- und Ausfahrt durchzuführen. Wie das erste Mal, so brach auch jetzt der Streik aus, ohne daß ein entsprechender Beschluß gefaßt wäre, aber nicht allein erreichte er nicht den früheren Umfang, indem die genau zu verfolgende Zahl der Streikenden niemals über 18122 stieg, sondern er hatte auch keinerlei Erfolg und mußte, nachdem er vom 16. April bis 5. Mai gedauert hatte, wieder aufgehoben werden.

Die Schuld an dem Mißerfolge suchten die beiden Richtungen sich gegenseitig zuzuschieben, thatsächlich hatte der sozialdemokratische „alte Verband“, wie er meist genannt wird, den Nutzen davon, denn seine Mitgliederzahl stieg erheblich über ihre frühere Höhe und wird am 19. April auf 100000 angegeben. Aber der Aufschwung war von kurzer Dauer, und bald machte sich ein starker Rückgang geltend. Dazu trug bei einerseits ein völlig mißglückter Sympathiestreik zu Gunsten der streikenden Saarbergleute, der am 8. Januar 1893 ausbrach und an dem sich 11000 Mitglieder beteiligten, und andererseits der Verlust des größten Teils des Verbandsvermögens in Höhe von 16000 Mk., die in dem Konkurse eines gegründeten bergmännischen Konsumvereins verloren gingen. Auf der am 25. August 1895 in Bochum abgehaltenen 5. Generalversammlung wurde die Zahl der Mitglieder auf 11000 angegeben, bei einer Einnahme für das Jahr vom 1. Juli 1894/5 zu 11796 Mk. und einer Ausgabe von 14765 Mk., mithin einem Fehlbetrage von 2968 Mk. und einem Vermögensbestande von 3777 Mk. Auf dem Berliner Gewerkschaftskongresse wurden nur noch 9500 Mitglieder gezählt, in der Statistik der Generalkommission für 1895 nur 8000 und von gegnerischer Seite wurde auch diese Zahl als erheblich zu hoch bezeichnet. Auf der 8. Generalversammlung in Helmstedt am 18. April 1897 wurde ohne nähere Ziffernangabe erwähnt, daß die Zahl der Mitglieder erheblich gestiegen sei; die Jahreseinnahme wurde auf 15704 Mk., die Ausgabe auf 13304 Mk., der Kassenbestand auf 7685 Mk. angegeben. Die letzte Statistik der Generalkommission Vom 1. August 1898 verzeichnet 18000 Mitglieder, 48847 Mk. 70 Pf. Jahreseinnahme, 29923 Mk. 3 Pf. Jahresausgabe und 15554 Mk. 35 Pf. Kassenbestand[122]. Der Verband hat sich der Generalkommission angeschlossen. Der Vorsitzende ist der Bergmann H. Möller in Bochum, Redakteur des Verbandsorganes ist Hué in Essen.

In den letzten Jahren ist unter den Bergarbeitern eine neue Art der Organisation entstanden. War bis dahin das religiöse Element der Grund eines scharfen Gegensatzes unter den nicht sozialdemokratisch beeinflußten Bergleuten, so hat man jetzt den Versuch unternommen, die beiden Bekenntnisse zu gemeinsamem Vorgehen zu vereinigen, indem man dabei im Anfange besonders den Gegensatz gegen die Sozialdemokratie betonte. Als nämlich der 1894 abgehaltene internationale Bergarbeiterkongreß in Berlin aus dem Ruhrgebiete von 6 sozialdemokratischen Abgeordneten beschickt wurde, die sich als Vertreter der dortigen Bergarbeiter ausgaben, protestirte eine am 3. Mai 1894 in Essen abgehaltene Delegiertenversammlung der christlichen Knappen- und Arbeitervereine des Kreises Essen hiergegen und erklärte gleichzeitig, daß die Aufgabe der christlichen Vereine darin bestehe, gleichfalls die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu wahren. Eine niedergesetzte Kommission berief dann auf den 26. August 1894 nach der Rotenburg bei Essen eine von 424 Abgeordneten als Vertretern von 182 Vereinen besuchte Delegiertenversammlung, auf der eine Resolution gefaßt wurde, welche die gewerkschaftliche Organisation der christlichen Bergarbeiter des niederrheinisch-westfälischen Kohlenreviers für erforderlich erklärte und ein vorläufiges Statut annahm. In der am 28. Oktober 1894 in Essen abgehaltenen konstituierenden Versammlung wurde dann der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter für den Oberbergamtsbezirk Dortmund endgültig begründet.[123]

In der Versammlung war auch die Bergbehörde und die Knappschaftsdirektion vertreten, ohne sich jedoch an den Verhandlungen zu beteiligen. Ein in der Versammlung vom 26. August 1894 an den Kaiser gerichtetes Huldigungstelegramm war freundlich beantwortet. Der Hauptgrund der Unzufriedenheit der Bergleute lag in ihrer ungenügenden Beteiligung an der Verwaltung der durch ihre Beiträge unterstützten Knappschaftskassen. Nach einer gehaltenen Umfrage hatten von 88 Zechen des Oberbergamtsbezirkes Dortmund nur 26 entsprechende Bestimmungen; auf 34 Zechen geschah die Verwaltung und die Verteilung der Gelder ganz nach dem Ermessen der Grubenverwaltungen. Das Statut des neugegründeten Gewerkvereins betont deshalb diese Forderung, stellt aber neben sie noch einige andere Punkte. Als allgemeiner Zweck wird bezeichnet „die Hebung der moralischen und sozialen Lage der Bergarbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitern“. Insbesondere wird erstrebt: „1. Die Herbeiführung eines gerechten Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht, 2. die Einschränkung der Schichtdauer, soweit solche zum Schutze von Gesundheit, Leben und Familie geboten ist, 3. ein Mitbestimmungsrecht über die Verwendung der in die Zechenunterstützungskassen fließenden Beiträge, 4. eine Vermehrung der Kontrollorgane zur Ueberwachung der Durchführung der bergpolizeilichen Vorschriften unter Hinzuziehung praktisch erfahrener Bergleute, 5. eine zeitgemäße Reform des Knappschaftswesens“.

Als Mittel zur Erreichung dieser Zwecke sind bezeichnet „Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Lohnfragen und bei berechtigten Wünschen und Beschwerden, Eingaben und Petitionen an die Werkverwaltungen, Bergbehörden, Regierung, Parlamente, belehrende und bildende Vorträge auf dem Gebiete der Berggesetzgebung, des Bergbaues und der Bestrebungen der Bergarbeiter in anderen Revieren und Ländern“.

Der Verein steht treu zu Kaiser und Reich und schließt im übrigen die Erörterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten aus. Durch den Eintritt bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen.

Jeder Bezirk wählt auf je 100 Mitglieder ein Ausschußmitglied; die Gesamtheit der letzteren bildet die Generalversammlung und wählt den Zentralvorstand, der aus 16 Mitgliedern besteht, und zwar je 8 aus den beiden Konfessionen. Daneben besteht ein Ehrenrat, dem außer Bergarbeitern auch Geistliche beider Bekenntnisse als Ehrenmitglieder angehören. Im Vorstande wie im Ehrenrate findet Parität der Bekenntnisse statt. Neben einem Eintrittsgelde von 50 Pf. wird ein vierteljährlicher Beitrag von 25 Pf. bezahlt. Diejenigen Mitglieder, die wegen ihres Eintretens für die Interessen des Gewerkvereins ohne sonstigen Grund von der Zechenverwaltung entlassen werden, haben Anspruch auf Unterstützung aus der Vereinskasse, über deren Höhe der Vorstand nach den Mitteln derselben und dem Grade der Bedürftigkeit entscheidet. Das Organ des Vereins ist der „Bergknappe“, der anfangs monatlich einmal, jetzt monatlich zweimal erscheint. Der Vorsitzende des Vereins, Bergmann August Brust in Altenessen, ist zugleich Redakteur des „Bergknappen“. Seit Januar 1898 hat er seine Thätigkeit im Bergbau aufgegeben, um sich ganz dem Vereine zu widmen und bezieht ein Gehalt von monatlich 150 Mk.

Obgleich der Verein, wie bemerkt, durchaus auf dem Boden friedlichen Zusammenwirkens mit den Arbeitgebern steht, so fand er doch in deren Kreisen die erbittertste Feindschaft, und da er gleichzeitig gegen die Sozialdemokratie den Kampf aufgenommen hat, so hat er große Schwierigkeiten zu überwinden. So ist es denn auch erklärlich, daß, obgleich die 182 Vereine, welche am 26. August 1894 in Essen vertreten waren, angeblich über 30000 Mitglieder zählen sollten, und obgleich am 28. Oktober 1894 noch 137 Vereine teilnahmen, in der am 31. März 1895 in Essen abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung nur die Errichtung von 100 Meldestellen berichtet werden konnte, von denen 68 Listen mit insgesamt etwa 4000 Mitgliedern eingesandt hatten. Die Einnahme betrug bis dahin 1553 Mk. 75 Pf., das Vermögen 865 Mk.

In der am 16. Dezember 1895 in Altenessen abgehaltenen ersten ordentlichen Generalversammlung wurde mitgeteilt, daß die Mitgliederzahl sich inzwischen auf 5400 gehoben habe. Ein Sekretär im Nebenamte mit einer Vergütung von monatlich 30 Mk. ist angestellt. Die Einnahme hat 4261 Mk., die Ausgabe 3929 Mk. betragen, letztere einschließlich eines belegten Betrages von 1400 Mk.

Der Verein hat sich seitdem günstig entwickelt. In der am 1. Februar 1897 in Bochum abgehaltenen zweiten ordentlichen Generalversammlung betrug die Mitgliederzahl bereits 8270 mit 80 Anmeldestellen und einem Kassenbestande von 6000 Mk. Die am 26. Juni 1897 in Essen stattgehabte außerordentliche Generalversammlung konnte sogar auf eine Zahl von 15000 Mitgliedern mit 113 Anmeldestellen und einen Kassenbestand von 6300 Mk. zurücksehen. Am 1. Januar 1898 war die Zahl der Mitglieder auf 21439 und der Vermögensbestand auf 12682 Mk. gestiegen. Die dritte ordentliche Generalversammlung wurde am 16. Januar 1898 in Gelsenkirchen unter Anwesenheit von 286 Ausschußmitgliedern als Vertretern von 103 Zahlstellen abgehalten. Nach einer Notiz im „Bergknappen“ vom 15. Dezember 1898 betrug am 27. November 1898 der Mitgliederbestand 27983 und das Vermögen 14014 Mk. 15 Pf. In der vierten ordentlichen Generalversammlung, die am 8. Januar 1899 in Essen stattfand, waren 400 Vertreter anwesend. Nach dem Rechenschaftsberichte betrug die Mitgliederzahl 27983 und der Kassenbestand 16771 Mk.

In dieser gedachten Generalversammlung wurde übrigens von mehreren Seiten das schroffe Auftreten des Vorsitzenden Brust gegenüber dem alten Verbande getadelt. Brust hatte im Oktober 1868 seinen Rücktritt von seinem Posten erklärt, und man hatte dies vielfach auf den Gegensatz zwischen ihm und anderen Vorstandsmitgliedern hinsichtlich dieses Punktes zurückgeführt, doch hatte er seine Erklärung schon vor der Generalversammlung wieder zurückgenommen. In der letzteren wurde die Erhöhung des monatlichen Beitrages von 10 auf 20 Pf. und zugleich das wöchentliche Erscheinen des „Bergknappen“ vom 1. April 1899 ab beschlossen. Außerdem forderte man in einer Resolution: 1. Erweiterung der Zuständigkeit der Gewerbegerichte als Einigungsämter und Zulassung von Arbeitervertretern als Rechtsbeistände. 2. Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes, insbesondere Erhöhung der Renten. 3. Abänderung des Berggesetzes, insbesondere Zuziehung von Arbeitervertretern zu der Bergaufsicht. 4. Verleihung von Korporationsrechten an die eingetragenen Berufsvereine. 5. Errichtung von Arbeiterkammern. Auch erklärte man, daß die bisher eingetretene Erhöhung der Löhne den zu stellenden billigen Anforderungen noch nicht entspreche, war aber darüber einig, daß ein Lohnstreik zur Zeit nicht aussichtsvoll sei.

Aus der Thätigkeit des Verbandes sind insbesondere hervorzuheben die Bestrebungen wegen Reform des Knappschaftswesens in dem oben bereits bezeichneten Sinne; man ist dabei in scharfen Gegensatz zu der bisherigen Leitung der Knappschaftskassen getreten und hat ziemlich dieselben Forderungen gestellt, die auch von dem alten Verbande erhoben wurden. Da die Knappschaftskassen für Krankheit, Invalidität, Alter und Todesfall sowie für die Witwen- und Waisen Sorge tragen, so hatte der Verband keine Veranlassung, das Unterstützungswesen in dem Maße auszubilden, wie es bei anderen Arbeiterklassen geboten war. Immerhin hat er 2 Kassen errichtet, an denen die Beteiligung freilich freiwillig ist, den Mitgliedern aber dringend ans Herz gelegt wird. Die erste ist eine Krankengeldzuschußkasse, deren Zweck, wie der Name besagt, darin besteht, zu dem durch die Knappschaftskasse gesicherten Krankengelde noch einen Zuschuß zu gewähren, die andere ist eine Spar- und Sterbekasse, deren Aufgabe es ist, einerseits im Falle des Todes, der Invalidität oder sonstigen Bedürftigkeit durch die angesammelten Spargelder zu helfen, andererseits aber auch eine Vorsorge für Streikfälle zu treffen, indem bei solchen ebenfalls die Mitglieder in der Lage sind, ihr Guthaben anzugreifen. Die letztere Absicht ist bei den einschlägigen Beratungen ausdrücklich betont, wie denn auch in den Statuten der Kasse als deren Zweck „die Stärkung der Organisation“ bezeichnet wird. Uebrigens sind beide Kassen noch nicht in Kraft getreten, da, wie in der Generalversammlung am 8. Januar 1899 mitgeteilt wurde, das am 9. August 1897 eingereichte Statut noch immer nicht genehmigt ist.

Mehrfach hat der Verein in Eingaben an die Behörden und insbesondere den Reichstag und Landtag die Interessen der Arbeiter zu fördern gesucht, z. B. durch Vorschläge zur Reform der Unfallversicherung und Erweiterung der Rechte der Gewerbegerichte, insbesondere Einräumung der Befugnis, auch auf Anrufen nur eines Teiles einzugreifen und Ausdehnung der Einrichtung auf den Bergbau, endlich durch die Forderung von Arbeiterausschüssen und Beteiligung von Bergleuten an der Aufsicht im Betriebe, zu welchem Zwecke die Unabhängigstellung der hierzu berufenen Personen von der Werksverwaltung verlangt wird.

Die Stellung der Grubenbesitzer zu dem Vereine ist von Anfang an kaum weniger schroff ablehnend gewesen, als wenn es sich um ein sozialdemokratisches Unternehmen handelte, ja selbst die auch von unternehmerfreundlichen Blättern als durchaus berechtigt anerkannte Beteiligung der Bergleute an der Grubenaufsicht ist vom „Bergbaulichen Verein“ mit dem Bemerken abgelehnt, daß dazu kein Bedürfnis vorliege. Noch schlimmer ist es dem Gewerkverein mit seinen Bestrebungen um Erhöhung der Löhne ergangen. Auf die schon in Bochum am 1. Februar 1897 beschlossene Eingabe wegen einer allgemeinen Lohnerhöhung von mindestens 10% und eines Minimallohnes für die Hauer von jährlich 1500 Mk., die unter Ablehnung weitergehender Wünsche gefordert und durch ausführliches Material über die gestiegenen Kohlenpreise gerechtfertigt wurde, erteilte der „Bergbauliche Verein“ die Antwort, daß die Bergleute mit den einzelnen Zechen verhandeln mögen, lehnte also die Befugnis des Gewerkvereins zur Einmischung ab. Spätere Eingaben wurden überhaupt keiner Antwort gewürdigt.

Die Bergbehörde hat anfangs dem Vereine eine entgegenkommende Haltung bewiesen, der Berghauptmann Täglichsbeck hat regelmäßig persönlich an den Verhandlungen teilgenommen und über einzelne Beschwerdepunkte Auskunft gegeben, was von den Bergleuten stets anerkannt und durch öffentliche Aussprache des Dankes erwidert ist. In neuester Zeit freilich, wo der Wind in den Regierungskreisen in die gegen früher gerade entgegengesetzte Richtung umgeschlagen ist, hat sich auch die Haltung der Bergbehörden etwas geändert.

Ueber die Stellungnahme gegenüber dem alten Verbande hat in dem Gewerkvereine seit seinem Bestehen ein Widerstreit der Ansichten geherrscht. Schon bei der Gründung vertrat der auf katholischer Seite in erster Linie beteiligte Kaplan Dr. Oberdörffer den Standpunkt, daß man bei aller Betonung des christlichen Karakters und bei entschiedener Bekämpfung sozialdemokratischer Bestrebungen doch in praktischen Fragen mit dem Verbande zusammengehen müsse und dadurch am besten dahin wirken werde, Jenen von dem Einfluße der Sozialdemokratie zu befreien. Damals erlangte aber die von dem evangelischen Pfarrer Weber empfohlene Politik schroffster Ablehnung jeder Berührung mit der Sozialdemokratie die Oberhand, was wohl der Grund dafür war, daß Oberdörffer aus dem Ehrenrate ausschied. An seine Stelle trat der bekannte Zentrumsabgeordnete Hitze. Auch im Kreise der Vereinsmitglieder selbst fand die Neigung zur Anbahnung eines guten Verhältnisses zum alten Verbande Vertreter, insbesondere an dem zweiten Vorsitzenden Wahl-Wattenscheid, während der erste Vorsitzende Brust-Altenessen den Weberschen Standpunkt vertrat. Da Wahl evangelisch und Brust katholisch ist, so ergiebt sich, daß der Gegensatz mit dem Bekenntnisse nichts zu thun hat. Die Meinungsverschiedenheit fand schließlich in der Generalversammlung in Gelsenkirchen am 16. Januar 1898 ihren Abschluß dadurch, daß eine Resolution angenommen wurde, die jedes Paktieren mit dem alten Verbande verwarf und das Auftreten Wahls entschieden mißbilligte, infolge wovon er aus dem Vereine ausschied. In neuester Zeit hat übrigens auch hier das schroffe Auftreten der Grubenbesitzer seine einigende Wirkung auf die Arbeiterkreise dahin geäußert, daß in dem „Bergknappen“[124] mehrfach erklärt ist, es bleibe schließlich doch nichts übrig, als auf praktischen Gebiete gelegentlich mit dem „alten Verbande“ Hand in Hand zu gehen.

Seitens der Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine haben anfangs Annäherungsversuche stattgefunden, die aber ziemlich kühle Aufnahme fanden, und noch in neuester Zeit hat der Vorsitzende Brust mit Nachdruck erklärt, daß der Verein jede Berührung mit politischen Parteien, zu denen auch jener Verein zu rechnen sei, durchaus vermeiden müsse; daß Hitze in dem Ehrenrate sei, rechtfertige sich nur durch seine Stellung als hervorragender Sozialpolitiker.

Mit der Stellung gegenüber dem alten Verbande hängt diejenige zu der Frage der Streiks auf das engste zusammen. Das Vereinsstatut betont, wie oben angegeben, die „Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitern.“ Hiernach und nach der Persönlichkeit der leitenden Personen kann es gar keinem Zweifel unterliegen, daß die Absicht eines Gegensatzes gegen die Grubenbesitzer anfangs völlig ausgeschlossen war, wurde doch gerade darin von den Vertretern einer entschiedeneren Haltung der Hauptmangel des Vereins gesehen, indem man sogar so weit ging, die führenden Personen zu verdächtigen, daß sie unter dem Einfluße der Regierung ständen und beabsichtigten, die Bergarbeiter in deren Lager überzuführen. Aber die Verhältnisse erwiesen sich stärker als die Menschen. Schon in Bochum sprachen selbst diejenigen, die für die möglichste Mäßigung eintraten, sich dahin aus, daß man, falls die Grubenbesitzer auf ihrer Politik der schroffen Ablehnung auch der gemäßigtsten Forderungen beständen, sich mit der Möglichkeit eines Streiks vertraut machen müsse, auch gut thun werde, die Einrichtung einer Streikkasse ins Auge zu fassen, „um gegebenenfalls, wenn man den berechtigten Wünschen der Arbeiter nicht entspricht und alle sonstigen Mittel vergeblich sind, durch den gesetzlichen Ausstand eine Besserung der Lage zu erzwingen[125].“ Trotzdem bewahrte man selbst harten Zumutungen gegenüber die Ruhe und ging sogar so weit, daß man, als im Frühjahr 1897 auf der Zeche Osterfeld einige Mitglieder wegen ihrer Zugehörigkeit zum Vereine entlassen wurden, also dem Vereine in schroffster Form der Fehdehandschuh hingeworfen und eine Provokation ausgesprochen war, die nur den Zweck haben konnte, diesen zu einer Unbesonnenheit zu verleiten und dann zu vernichten, desungeachtet von einem Streik absah und sich darauf beschränkte, die Entlassenen zu unterstützen.

Aber es ist begreiflich, daß solche und ähnliche Vorgänge allmählich auch in den Vertretern der Mäßigung das Blut in Wallung brachten, und es liegt eine eigentümliche Ironie des Schicksals darin, daß gerade der Vorsitzende Brust, der z. B. die Befreiung des internationalen Gewerkschaftskongresses (1896) mit äußerster Energie bekämpfte und die Aufhebung eines schon gefaßten, für Beteiligung eintretenden Beschlusses erzwungen, der ferner, als auf dem Kongresse in Bochum am 2. Februar 1897 Naumann die gemeinsame gewerkschaftliche Thätigkeit mit dem alten Verbande empfahl, dies in der schroffsten Weise abgelehnt, der endlich aus der gleichen Veranlassung die Ausschließung Wahls durchgesetzt hatte, — daß dieser selbe Brust zum Führer einer großen Streikbewegung werden mußte, die ihn in scharfen Gegensatz zu Weber brachte und dessen Ausscheiden aus dem Ehrenrate zur Folge hatte. Das Ereignis, um das es sich handelt und das für die weitere Entwickelung der Dinge in der Bergarbeiterbewegung von der größten Bedeutung sein muß, ist der Streik am Piesberge.

Der Piesberg ist ein dem „Georg- und Marien-Bergwerks- und Hüttenverein“ gehöriges, in der Nähe von Osnabrück gelegenes Bergwerk. Bei dessen Betriebe wurde seit Jahrhunderten an den sog. sieben kleinen katholischen Feiertagen nicht gearbeitet. Da seit November 1896 erhebliche Wassereinbrüche in die Gruben stattgefunden hatten, wünschte die Verwaltung, vom 1. Januar 1898 ab eine Beseitigung dieser Einrichtung und erhielt nicht allein die erforderliche polizeiliche Genehmigung, sondern auch unterm 27. November 1897 den bischöflichen Dispens gegen die Zusicherung, die mit Einrichtung eines Frühgottesdienstes verbundenen Kosten zu übernehmen. Aber die Bergleute sahen in der Entziehung der Festtage, soweit sie nicht nur zur Beseitigung einer augenblicklichen Notlage, sondern für die Dauer erfolgte, eine ungerechtfertigte Maßregel, indem sie geltend machten, daß sie vor einer anstrengenden Tagesarbeit nicht in der Lage seien, noch einen Frühgottesdienst zu besuchen, daß sie aber, abgesehen von diesem religiösen Gesichtspunkte, auch nicht geneigt seien, im Interesse einer Erhöhung der Dividenden auf die ihnen erforderlichen Ruhetage zu verzichten. Die Ortsgeistlichen stellten sich von Anfang an auf die Seite der Arbeiter, und schließlich hat auch der Bischof von Osnabrück unterm 29. Januar bezw. 24. Februar 1898 seinen Dispens zurückgezogen. Die Werkverwaltung hatte den ersten Festtag, den 6. Januar, vorübergehen lassen, ohne die Arbeit zu verlangen, hatte dann freilich für den 2. Februar 1898 eine Aufforderung zur Einfahrt an die Arbeiter erlassen, aber, als derselben keine Folge gegeben wurde, einstweilen von weiteren Schritten abgesehen. Als aber an dem folgenden Festtage, dem 25. März, eine unter Androhung der Entlassung erneute Aufforderung ebenfalls keinen Erfolg hatte, wurde am folgenden Tage 500 Arbeitern gekündigt. Am 30. März kündigten dann mehrere hundert Arbeiter ihrerseits, aber nicht allein war nach dem Statute eine Gesamtkündigung nur der Werkverwaltung, nicht den Arbeitern erlaubt, sondern am 12. April wurde auch von einer großen Anzahl Arbeiter die Arbeit ohne Kündigung niedergelegt. Obgleich am 17. Mai auf Grund einer von der Zentrumsfraktion gestellten Interpellation eine Verhandlung der Angelegenheit im Reichstage stattfand, bei der der Handelsminister Brefeld erklärte, die Grubenverwaltung solle die ihr erteilte polizeiliche Erlaubnis nur so lange behalten, bis die durch den Wassereinbruch hervorgerufene Notlage beseitigt sei und die Arbeiter sollten deshalb im Vertrauen hierauf die Arbeit wieder aufnehmen, wurde doch eine Verständigung nicht erzielt, da die Werkverwaltung auf bedingungsloser Aufnahme bestand, was von den Arbeitern in ihren Versammlungen vom 3. und 4. Juni abgelehnt wurde, und so fand schließlich der Streik erst dadurch seine Erledigung, daß die am 8. Juni tagende Generalversammlung der Aktiengesellschaft beschloß, die Gruben am Piesberge stillzulegen, d. h. den Betrieb aufzugeben. So hat keine Partei den Sieg davon getragen; die durch die Betriebseinstellung beschäftigungslos gewordenen Bergleute haben ohne Mühe an anderen Orten Arbeit erhalten.

In diesen Streik hat auch der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter durch seinen Vorsitzenden Brust in einer Weise eingegriffen, die ihm heftige Vorwürfe zugezogen hat; insbesondere hat Pfarrer Weber in einer öffentlichen Erklärung das Vorgehen Brust's, als im Widerspruche mit den Statuten und Beschlüssen des Ehrenrates stehend, angegriffen und ist, nachdem in der einberufenen gemeinsamen Sitzung des Vorstandes und Ehrenrates vom 17. April nur noch ein Mitglied auf seine Seite getreten war, die übrigen aber das Verhalten Brust's gebilligt hatten, aus dem Ehrenrate ausgeschieden. Der Verlauf der Dinge ist nach dem „Bergknappen“ folgender gewesen.

Als am 2. Februar (Mariä Lichtmeß) trotz der ergangenen Aufforderung 2/3 der Arbeiter nicht eingefahren waren und die Ergreifung von Zwangsmaßregeln zu erwarten stand, wandte man sich seitens der beteiligten Bergleute, obgleich bis dahin der Gewerkverein in dem dortigen Bezirke noch keine Mitglieder hatte, an diesen und ersuchte Brust, in einer Versammlung zu erscheinen. Diese fand am 27. Februar statt und hatte zur Folge, daß sofort 500 Bergleute dem Gewerkvereine beitraten. Brust forderte in ihr die Bergleute auf, sich die Feiertage nicht rauben zu lassen, stellte auch in Aussicht, daß der Gewerkverein eine Vermittelung versuchen werde. Diese erfolgte dann durch ein seitens des Vorstandes an die Zechenverwaltung gerichtetes Schreiben vom 17. März, in welchem unter Bezugnahme darauf, daß 500 der beteiligten Bergleute dem Gewerkvereine angehörten, um Zurücknahme der Anordnung ersucht und gleichzeitig um eine mündliche Besprechung des Generaldirektors Hermann mit Brust gebeten wurde. Diese fand am 19. März statt, hatte aber keinen Erfolg. In einer am folgenden Tage in Osnabrück abgehaltenen Versammlung berichtete Brust über die Lage, enthielt sich aber hinsichtlich der Frage, ob man am 25. März arbeiten solle, der eigenen Stellungnahme und erklärte vielmehr, die Entscheidung jedem einzelnen Bergmanne überlassen zu müssen. Als dann am 26. März infolge Nichteinfahrens gegen 333 Arbeiter die Kündigung ausgesprochen war, wurde Brust telegraphisch aufgefordert, am folgenden Tage in einer in Wallenhorst abzuhaltenden Versammlung zu erscheinen. Er that dies und trug nach Kräften dazu bei, die vorhandene Aufregung zu beschwichtigen, mahnte vor allem eindringlich, sich vor Kontraktbruch zu hüten und die gesetzliche Kündigungsfrist inne zu halten. Inzwischen hatte der Vorstand des Gewerkvereins in einer an den Handelsminister gerichteten Eingabe vom 24. März den Vorschlag gemacht, den Streik dadurch beizulegen, daß die Arbeiter sich nur insoweit zur Arbeit an Festtagen verpflichten sollten, wie die Wassergefahr es erfordere, doch wurde am 7. April durch das Oberbergamt im Namen des Ministers dem Vorstande eröffnet, daß ihm eine Befugnis zur Vertretung der beteiligten Arbeiter überhaupt nicht eingeräumt werde. Brust, der zum Zwecke einer persönlichen Audienz bei dem Handelsminister nach Berlin fuhr, erhielt die Antwort, daß dieselbe nicht bewilligt werden könne. Auch ein von dem Vorstande am 6. April an die Zechenverwaltung gerichtetes Schreiben gleichen Inhalts und eine Unterredung Brust's mit dem Generalsekretär Stumpf, in der er sogar versprach, sich dafür verwenden zu wollen, daß die Bergleute bedingungslos an den Festtagen arbeiten sollten, bis die im Bau begriffenen neuen Wasserhaltungsmaschinen fertig sein würden, hatten keinen Erfolg. Nachdem dann die Verhandlungen im Reichstage stattgefunden hatten, richtete der Vorstand am 23. Mai nochmals ein Schreiben an die Zechenverwaltung mit dem Vergleichsvorschlage, es sollten bis zum Mai 1899, wo die beiden Wasserhaltungsmaschinen eingebaut sein würden, die Bergleute an den Festtagen arbeiten, von da ab aber die Festtage frei bleiben. Auf dieses Schreiben, in dem zugleich um eine mündliche Unterredung gebeten war, erfolgte überhaupt keine Antwort. Unter diesen Umständen hielt es der Vorstand für seine Pflicht, sich der Streikenden nach Kräften anzunehmen, und es gelang ihm, insgesamt 54267,04 Mk. zur Verteilung zu bringen.

Es erschien gerechtfertigt, den Piesberger Streik etwas eingehender darzustellen, da er ein ganz besonderes Interesse verdient, wie ja auch die Verhandlung im Reichstage beweist. Zum erstenmale ist ein Gewerkverein, der nicht allein die Förderung des guten Verhältnisses zu den Arbeitgebern anstrebt, sondern zugleich auf ausgesprochen christlichem Boden und unter dem Einflusse der Geistlichen beider Bekenntnisse steht, in die Lage gekommen, einen Streik durchzuführen, und, wie schon bemerkt, wird dieser Vorgang nicht allein für die weitere Entwicklung dieses einzelnen Vereins von maßgebender Bedeutung sein, sondern es handelt sich auch zugleich um die Frage, welche Rolle diese neue Art von Gewerkvereinen in der sozialen Bewegung der Gegenwart spielen werden. Es kann ja keinem Zweifel unterliegen, daß gegen die streikenden Bergleute und deshalb auch gegen den sich ihrer annehmenden Gewerkverein erhebliche Vorwürfe zu erheben sind. Dazu gehört nicht allein die Nichtinnehaltung der Kündigungsfrist, sondern es war auch der Gegenstand des Streites von der Art, daß man nicht ohne weiteres den Bergleuten Recht geben kann. Religiöse Bedenken waren durch den bischöflichen Dispens erledigt und sind auch wohl kaum das treibende Motiv gewesen. Obgleich man nun die Bestrebungen auf Herabsetzung der Arbeitszeit grundsätzlich durchaus zu billigen hat, so ist doch der eingeschlagene Weg, 7 Feiertage, die nur in einem ganz beschränkten Gebiete bestehen, aufrecht zu erhalten, wenig glücklich, und wenn die hohen Dividenden der Aktionäre ins Feld geführt wurden, so ist durch die Reichstagsverhandlungen erwiesen, daß dieselben seit 20 Jahren nicht mehr als 3% betragen haben.

Wenn man trotzdem das Verhalten der Zechenverwaltung und noch mehr dasjenige der Regierung mißbilligen muß, so liegt der Grund hierfür darin, daß beide sich nicht darauf beschränkt haben, die Forderung der Arbeiter zurückzuweisen, sondern sich auf den Standpunkt des hochmütigen Unternehmertums gestellt haben. Inhaltlich war der Streit von dem Augenblicke ab erledigt, daß beiderseits erklärt war, bis zur Fertigstellung der Wasserhaltungsmaschinen solle an den Feiertagen gearbeitet werden, von da ab aber nicht mehr. Weshalb war trotzdem eine Einigung nicht möglich? Nun lediglich deshalb, weil die Grubenbesitzer es ablehnten, dieses Zugeständnis in die Form eines Vergleiches zu kleiden; bedingungslos sollten die Arbeiter sich unterwerfen, dann wurde ihnen Gnade für Recht in Aussicht gestellt. Die Begründung dieses Vorgehens war die oft gehörte, daß die Disziplin und das Recht, Herr im eigenen Hause zu bleiben, eine andere Erledigung ausschließe; der Arbeiter soll eben in dem Arbeitgeber seinen Herrn sehen, der, wenn er artig ist, ihn gut behandelt, der aber sich niemals so weit erniedrigt, sich mit ihm auf dieselbe Bank zu setzen. Aber noch zweifelloser ist das Unrecht der Grubenverwaltung hinsichtlich der Ablehnung der von dem Vorstande des Gewerkvereins angebotenen Vermittelung. Ein großer Teil der beteiligten Bergleute waren dessen Mitglieder; wenn also dessen Legitimation trotzdem bestritten wurde, so bedeutet dies nichts weiter, als eine grundsätzliche Stellungnahme gegen die gewerkschaftliche Organisation überhaupt und findet seine Erklärung lediglich in dem Gesichtspunkte, daß natürlich die Stellung des Arbeitgebers dem einzelnen Arbeiter gegenüber stärker ist, als gegenüber einer Vereinigung derselben. Dieses Uebergewicht wollten sich die Grubenbesitzer nicht nehmen lassen, wie ja auch aus der bereits erwähnten Bestimmung des Statuts hervorgeht, die den Arbeitern eine gemeinschaftliche Kündigung verbietet, während sie der Zechenverwaltung gestattet ist. Der Arbeiter soll vereinzelt bleiben, um seine Kraft zu schwächen. Auf denselben engherzigen und ungerechten Standpunkt stellte sich auch der Handelsminister, indem er die Einmischung des Gewerkvereins ablehnte; wir leben eben in der Zeit der sozialen Reaktion.

In neuester Zeit hat übrigens der Gewerkverein zum zweitenmal Gelegenheit gehabt, einen Streik zu unterstützen, indem er auf der am 8. Januar 1899 in Essen abgehaltenen Generalversammlung dem Niederrheinischen Gewerkverein christlicher Textilarbeiter in Krefeld als Beihülfe in dem von ihm unternommenen Streik[126] 1000 Mk. bewilligte. Selbst einen Streik in die Hand zu nehmen, hat der Verein bisher abgelehnt, obgleich er wiederholt für eine Erhöhung der Löhne bei der augenblicklich günstigen Geschäftslage eingetreten ist; der Grund ist aber lediglich der, daß man einen Streik zur Zeit als aussichtslos ansieht.

Wie bereits erwähnt, hat der Piesberger Streik innerhalb des Christlichen Bergarbeitervereins insofern eine Sezession zur Folge gehabt, als Pfarrer Weber und mit ihm das zweite evangelische Mitglied, Kaufmann Legewitt, aus dem Ehrenrathe ausschieden, weil sie die Beteiligung am Streik mißbilligten. Brust hat sich gegen die von Weber veröffentlichte Erklärung dahin verteidigt, daß Weber sich nicht auf einen Rath beschränkt, sondern sich ein Recht der Oberleitung angemaßt habe, das ihm nicht zukomme. In neuester Zeit hat dieser Streit eine weitere Folge gehabt durch den Versuch, eine Gegenorganisation in's Leben zu rufen. Am 7. April 1899 veröffentlichte nämlich ein Bergmann Fürkötter, der seit einem Jahre eine „Evangelische Berg- und Hüttenarbeiterzeitung“ herausgiebt, eine Erklärung, durch welche mit der Begründung, daß viele Bergarbeiter weder in dem alten Verbande wegen dessen sozialdemokratischer Richtung, noch in dem christlichen Gewerkvereine wegen dessen „ultramontaner Allüren“ ihre Befriedigung fänden, zur Gründung einer großen evangelischen Organisation aufgefordert wurde. In einer Versammlung des Evangelischen Arbeitervereins Mönchen-Gladbach vom 10. April in welcher Pfarrer Weber den Plan befürwortete, wurde dessen Unterstützung beschlossen. Aber in der zum Zwecke der Gründung auf den 7. Mai nach Bochum einberufenen Versammlung, in der sich nur 30 Personen als Vertreter von 15 Vereinen eingefunden hatten, mußte man sich überzeugen, daß der Gedanke einer Gegenorganisation keinen Boden fand, hatten doch am 16. April die 9 evangelischen Vorstandsmitglieder desselben einen Protest erlassen, in welchem sie die Behauptung, daß innerhalb des Vereins ultramontane Propaganda getrieben werde, für völlig unberechtigt erklärten. So beschränkte man sich denn nach einem Referate des Pfarrers Weber auf den Beschluß, der auch von dem anwesenden Vertreter des Gewerkvereins unterstützt wurde, einen lediglich zur Belebung des religiösen Bewußtseins bestimmten „evangelischen Knappenbund“ in's Leben zu rufen. —

Das Beispiel des Christlichen Bergarbeitervereins im Ruhrgebiete hat zur Folge gehabt, daß auch im Siegerlande[127] eine ähnliche Organisation ins Leben gerufen ist. Am 1. Juli 1897 wurde nämlich nach mehreren Vorverhandlungen der „Verein christlicher Berg-, Eisen- und Metallarbeiter, im Sieg-Haller Industriebezirk“ mit 8 Anmeldestellen und 400 Mitgliedern begründet.

Der Zweck des Vereins ist die Hebung der moralischen und sozialen Lage der Arbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Insbesondere erstrebt der Verein: a) die Herbeiführung eines gerechten Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht; b) die Arbeitsdauer, soweit solche zum Schutze von Gesundheit, Leben und Familie geboten ist; c) eine Vermehrung der Kontrollorgane zur Ueberwachung der Durchführung der berg- und gewerbepolizeilichen Vorschriften unter Hinzuziehung praktisch erfahrener Arbeiter; d) eine zeitgemäße Reform des Krankenkassenwesens.

Der Verein steht treu zu Kaiser und Reich. Im übrigen schließt er die Erörterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten aus.

Die Mittel zur Erreichung des Zwecks sind: Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Lohnfragen und bei berechtigten Wünschen und Beschwerden, Eingaben und Petitionen an die Werksverwaltungen, Bergbehörden, Regierung, Parlamente, belehrende und bildende Vorträge auf dem Gebiete der sozialen Gesetzgebung.

Durch den Eintritt in den Verein bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen. Der Zentralvorstand ist aus Vertretern beider christlicher Bekenntnisse in gleicher Anzahl zusammengesetzt; dabei sollen Berg- und Industriearbeiter möglichst gleichmäßig berücksichtigt werden. Mitglieder, die wegen ihres Eintretens für die Interessen des Vereins entlassen werden, haben Anspruch auf Unterstützung aus der Vereinskasse. Nach dem Statute soll auch ein Ehrenrat bestehen, doch ist ein solcher bisher noch nicht errichtet, wie denn überhaupt der Verein sich mehr, wie andere ähnlicher Art, allein auf die eigene Kraft der Arbeiterschaft verläßt und Elemente aus anderen Klassen fernhält.

Der Verein hatte sofort Gelegenheit, das Wohlwollen der Werksbesitzer kennen zu lernen. Der zum Vorsitzenden gewählte Bergmann Arnold Utsch in Mudersbach hatte nämlich in der am 5. September 1897 in Niederndorf abgehaltenen Generalversammlung die Aeußerung gethan, es sei richtiger, zu Knappschaftsältesten Bergleute und nicht, wie bisher, Beamte zu wählen, da diese weniger unabhängig seien, als die Arbeiter. Die Folge dieser staatsgefährlichen Aeußerung war, daß Utsch am 9. September 1897 gekündigt wurde. Der Grubenbesitzer Kommerzienrat Siebel in Kirchen, an den sich Utsch mit der Bitte um Rücknahme der Kündigung wandte, stellte als Bedingung, daß derselbe die Stellung als Vorsitzender des Vereins niederlege, nirgends mehr Versammlungen abhalte und die mißbilligte Aeußerung öffentlich widerrufe. Utsch lehnte diese Bedingungen ab und wandte sich um Vermittelung zunächst an das Oberbergamt in Bonn und dann an die Regierung in Arnsberg, doch beides ohne Erfolg. Natürlich hatte dieses Ereignis eine große Erregung der Bergarbeiter zur Folge, die in mehreren großen Protestversammlungen, u. a. am 3. Oktober in Gosenbach, am 14. November in Siegen unter Teilnahme des Hofpredigers Stöcker, des Vikars Brauns und des Bergmanns Wahl als zweiter Vorsitzender des christlichen Bergarbeitervereins im Ruhrgebiete und am 28. November in Mudersbach ihren Ausdruck fand. In der Letzteren wurde mitgetheilt, daß der Verein bereits 32 Anmeldestellen mit 2136 Mitgliedern besitze. Dem Vorsitzenden Utsch wurde für die Dauer seiner Beschäftigungslosigkeit eine Unterstützung von monatlich 100 Mk. bewilligt. Es wurde zugleich über den Anschluß an den christlichen Gewerkverein, dessen Vorsitzender Brust hiefür warm eintrat, verhandelt, doch wurde dagegen geltend gemacht, daß die Verhältnisse in beiden Bezirken wesentlich verschieden seien, da im Siegreviere der Kohlenbergbau zurücktritt und die Eisenförderung überwiegt. Man vertagte die Entscheidung auf eine andere Versammlung, die am 2. Januar 1898 in Siegen stattfand, in der aber beschlossen wurde, von dem Anschlusse abzusehen, auch ein eigenes Vereinsorgan zu gründen und das Statut dahin zu ändern, daß der Verein den ganzen Oberbergamtsbezirk umfaßt. Dementsprechend wurde der neue Name „Gewerkverein der christlichen Berg-, Eisen- und Metallarbeiter für den Oberbergamtsbezirk Bonn“ angenommen.

Das beschlossene eigene Organ ist unter dem Titel „Christliche Arbeiterzeitung“ mit dem 15. März 1898 ins Leben getreten.

Die erste ordentliche Generalversammlung des Vereins hat am 17. Juli 1898 in Betzdorf stattgefunden. Es wurde mitgeteilt, daß die Mitgliederzahl bereits 4000 bei 50 Anmeldestellen betrage und daß sich die Jahreseinnahme auf 4010 Mk., die Ausgabe auf 2220 Mk. und der Kassenbestand auf 1790 Mk. belaufe. Der Vorsitzende Utsch legte sein Amt nieder und wurde durch Breidebach ersetzt. Es wurde beschlossen, daß der Verein seinen Mitgliedern in Unfallsachen Erstattung von Reisekosten und ärztliche Gutachten gewähren soll. Ein Antrag, die Bekämpfung der Sozialdemokratie als besondere Aufgabe in das Statut aufzunehmen, wurde abgelehnt. Dasselbe Schicksal hatte der Vorschlag des Vorstandes wegen Errichtung einer Krankengeldzuschußkasse, doch ist man seitdem der Ausführung von neuem nahe getreten. Der Verein hat sich auch an dem Piesberger Streik durch Sammlung von Unterstützungsgeldern beteiligt. Bisher erhalten die Mitglieder des Vorstandes keine Vergütung, doch beabsichtigt man, demnächst einen besoldeten Sekretär anzustellen.

In einer am 27. November 1898 in Siegen abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung wurde beschlossen, den monatlichen Beitrag von 10 auf 20 Pf. zu erhöhen und die „Christliche Arbeiterzeitung“ zweimal monatlich erscheinen zu lassen. Außerdem richtete man eine Eingabe an den Handelsminister, in der um Errichtung eines Berggewerbegerichts gebeten wird. Die Mitgliederzahl betrug am 1. April 1899 6500. —

Der Versuch, eine alle Bergleute in ganz Deutschland umfassende Organisation ohne Unterschied der religiösen und politischen Stellung ins Leben zu rufen, ist bis jetzt erfolglos gewesen. Allerdings hatte der „Alte Verband“ zu diesem Zwecke den ersten nationalen Bergarbeiterkongreß berufen, der am 26. und 27. Dezember 1894 in Essen unter Beteiligung von 87 Abgeordneten tagte. Die letzteren waren jedoch fast ausschließlich aus Rheinland-Westphalen, nur drei aus dem Königreich Sachsen, einer aus Brandenburg, einer aus Ober- und einer aus Niederschlesien. Der christliche Bergarbeiterverband war zur Beteiligung eingeladen, aber nicht vertreten. Aus den Beschlüssen ist hervorzuheben: die achtstündige Arbeitsschicht einschließlich Ein- und Ausfahrt, einheitliches Berggesetz und Arbeitsordnung für ganz Deutschland, Wahl der Bergaufsichtsbeamten durch die Arbeiter. Der Antrag auf Nationalisierung der Bergwerke wurde abgelehnt, die Religion mit keinem Worte berührt, wie man überhaupt alles that, um den rein gewerkschaftlichen Karakter streng zu wahren und Anschluß allen Richtungen und Anschauungen offen zu halten.

Obgleich man beschloß, solche Kongresse jährlich stattfinden zu lassen, so vergingen doch zunächst über 2 Jahre, und erst am 19. und 20. April 1897 wurde in Helmstedt der zweite nationale Bergmannskongreß abgehalten, der von 57 Abgeordneten, und zwar 28 aus dem Ruhrgebiete, 7 aus dem Königreich Sachsen, 8 aus der Provinz Sachsen, 4 aus Sachsen-Altenburg, 4 aus Braunschweig, 1 aus Oberbayern, 2 aus Niederschlesien und 1 aus dem Saarbezirke besucht war. Man behandelte die Reform des Knappschaftswesens und der staatlichen Versicherung und forderte neben einem Maximalarbeitstage von 8 Stunden einschließlich Ein- und Ausfahrt einen einheitlichen Mindestlohn von 4 Mk. für ganz Deutschland, unter Ablehnung der weitergehenden Forderung von 5 Mk. Der Kongreß sprach sich ferner dafür aus, daß die gewerkschaftlichen Organisationen einen rein wirtschaftlichen Karakter haben müßten, so daß jedem Arbeiter ohne Rücksicht auf seine religiösen oder politischen Ansichten der Eintritt offen stehe. Deshalb seien einseitige religiöse oder politische Arbeiterverbindungen hierzu nicht geeignet.

Der dritte Kongreß hat vom 2. bis 4. April 1899 in Halle a. S. stattgefunden unter Beteiligung von 74 Abgeordneten. Gegenstände der Verhandlungen waren der Arbeiterschutz und die ungenügenden sanitären Einrichtungen in den Gruben, insbesondere die mangelhaften Reinigungsvorrichtungen, sowie endlich die Lohn- und Arbeitsverhältnisse; man forderte den achtstündigen Arbeitstag und einen Durchschnittslohn von täglich 5 Mk., sowie Regelung des Knappschaftswesens durch Reichsgesetz.

Der christliche Bergarbeiterverein für den Oberbergamtsbezirk Dortmund hat sich, wie bemerkt, an diesen Versammlungen nicht beteiligt, dagegen seinerseits den Plan ins Auge gefaßt, auf christlicher Grundlage eine Organisation über ganz Deutschland herbeizuführen. Der Verein hatte auf den 31. Januar, 1. und 2. Februar 1897 einen „Delegiertentag christlicher Bergarbeitervereine Deutschlands“ nach Bochum einberufen, an dem außer den Vertretern des Vereins noch 2 Abgeordnete aus Niederschlesien, 2 aus Oberschlesien, 6 aus dem Sauerlande, 5 aus dem Siegerlande und einer aus dem Sulzthale erschienen waren. Die Gründung eines christlichen Bergarbeitervereins für ganz Deutschland scheiterte vorläufig an dem Umstande, daß die einzelnen Vereine erhebliches Vermögen angesammelt haben, das sie nicht einfach aufgeben wollten, während die Bildung eines die einzelnen Vereine in ihrer Selbständigkeit nicht antastenden Verbandes derselben durch das Vereinsgesetz zur Zeit verboten ist, da die von den Vereinen geübte Thätigkeit von den Behörden als eine politische aufgefaßt wird. Doch wurde die Anbahnung engerer Fühlungnahme ins Auge gefaßt.

Die übrigen Verhandlungsgegenstände betrafen: 1. Arbeitszeit, 2. Sonntagsruhe, 3. Frauenarbeit, 4. Schutz für Leben und Gesundheit der Arbeiter, 5. Arbeiterausschüsse, 6. das Kassenwesen der Bergleute, 7. die Lohnfrage.

An den Verhandlungen nahmen auch als eingeladene Gäste neben dem Professor Hitze als Mitglied des Ehrenrates der Geheimrat A. Wagner und der Verfasser dieses Buches teil, indem sie Vorträge über ihnen gestellte Themata hielten. Sie alle, insbesondere aber A. Wagner, sind deshalb von der antisozialen Presse lebhaft angegriffen, ja gegen letzteren wurde sogar von dem Freiherrn v. Stumm bei dem Kultusminister die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beantragt, doch hat dieser ein solches abgelehnt. —

Die Bergarbeiterbewegung befindet sich zweifellos noch in einem Zustande der Gärung und der Unklarheit, und es ist schwer, über ihre wahrscheinliche Entwickelung eine Vermutung auszusprechen. Daß die vorhandene Zersplitterung der erfolgreichen Wirksamkeit nachteilig sein muß, liegt auf der Hand, und es sind dem Christlichen Bergarbeiterverbande wegen seiner Haltung von beachtenswerter Seite ernsthafte Vorwürfe gemacht, ja die ganze Schöpfung ist wegen ihrer ausschließenden Tendenz für ein totgeborenes Kind erklärt und behauptet, daß die heutigen Leiter des „alten Verbandes“ obgleich sie sich persönlich zur sozialdemokratischen Partei zählen, Selbstverleugnung genug besitzen würden, zurückzutreten und einer durchaus neutralen Leitung Platz zu machen, sobald Aussicht vorhanden sei, einen wirklich lebenskräftigen Verband zum thatkräftigen Schutze der Bergarbeiterinteressen zustande zu bringen. Es ist für den Fernstehenden schwer, die Berechtigung dieser Anschauungen zu prüfen. Wie oben dargelegt, besteht innerhalb des christlichen Gewerkvereins hinsichtlich der Grundanschauung und insbesondere des Verhaltens gegenüber der Sozialdemokratie eine wesentliche Meinungsverschiedenheit, wobei der weiterblickende und vorurteilslose Standpunkt als der richtigere anerkannt werden muß. Es ist ja gewiß berechtigt, den in der Sozialdemokratie herrschenden religionsfeindlichen und auf Verbitterung des Klassengegensatzes abzielenden Bestrebungen entschieden entgegenzutreten, aber den Schwerpunkt einer Arbeitervereinigung in diese Bekämpfung zu legen, ist verkehrt. Nicht allein ist ein solches bloß negatives Ziel nicht geeignet, einen Sammelpunkt für praktische Besserungsbestrebungen zu bieten, sondern unter der Flagge der Sozialdemokratie segeln auch sehr wertvolle Elemente der Arbeiterschaft, mit denen man wegen dieses einzigen Trennungspunktes die Verbindung nicht abbrechen sollte. Daß wenigstens zunächst die weitere Spaltung der christlichen Bergarbeiter durch Gründung einer evangelischen Gegenorganisation gescheitert ist, ist jedenfalls hocherfreulich als Beweis dafür, daß die Bergleute die Gefahr der Zersplitterung einsehen. Da auch der „alte Verband“ in den letzten Jahren in die gemäßigte und rein gewerkschaftliche Richtung eingelenkt hat, so ist die Hoffnung nicht aufzugeben, daß allmählich eine gegenseitige Annäherung stattfinden und die Möglichkeit gegeben sein wird, daß in rein praktisch-gewerkschaftlichen Fragen alle Bergarbeiter geschlossen vorgehen.

An sich sind ja offenbar Gewerkvereine auf religiöser Grundlage etwas Widersinniges, denn die Berufsinteressen sind von der Stellung zur Religion durchaus unabhängig. Sie erhalten ein relatives Recht nur als Reaktion gegen einen anderen Fehler. Genau so widersinnig wie religiöse Gewerkschaften sind politische, denn auch das politische Glaubensbekenntnis ist für die Verfolgung praktischer Berufsinteressen ohne Bedeutung. Solange also die in der Generalkommission vertretenen Gewerkschaften sich als Anhängsel der Sozialdemokratie betrachten, ist es eine natürliche Reaktion, daß sich antisozialdemokratische Gewerkvereine bilden, und da der gegen die Sozialdemokratie zu erhebende Vorwurf sich vor allem auf ihre Stellung zur Religion und die Monarchie richtet, müssen die hiergegen reagierenden Gewerkvereine gerade diese beiden Punkte zum Gegenstande ihres Gegensatzes nehmen. Da es nun aber bis jetzt außer der Sozialdemokratie eine Arbeiterpartei nicht giebt und deshalb die Arbeiterschaft sich gewöhnt hat, in ihr nicht die Sozialdemokratie, sondern die Arbeiterpartei zu sehen, so ist es begreiflich, daß gewerkschaftliche Vereinigungen, die sich zur Sozialdemokratie in Gegensatz stellen, dem Mißtrauen begegnen, daß sie überhaupt nicht oder wenigstens nicht mit dem erforderlichen Nachdruck die Vertretung der Arbeiterinteressen beabsichtigten. Diesem Mißtrauen können sie nur durch entschiedenes Auftreten die Spitze abbrechen. Setzte sich deshalb der christliche Gewerkverein, indem er für die vertragsbrüchigen Arbeiter von Piesberg Partei ergriff, ins Unrecht, so mußte er doch, falls er es nicht that, befürchten, dem bezeichneten Mißtrauen neue Nahrung zu geben, und es ist möglich, daß von den beiden Uebeln, zwischen denen er zu wählen hatte, die moralische Mitverantwortung für den Vertragsbruch als das geringere anzusehen war.

Aber die Schwierigkeiten, die sich für die Stellung des Vereins ergeben, sind hiermit noch nicht erschöpft. Wird er einerseits von kapitalistischer Seite der agitatorischen Verhetzung der Arbeiter beschuldigt, während, wie schon bemerkt, von anderer Seite gewünscht wird, daß er in praktischen Dingen mehr, wie bisher, sich dem alten Verbande nähern möge, so kommt dazu endlich noch die aus der Beteiligung von Arbeitern beider Bekenntnisse sich ergebende Schwierigkeit, die dadurch gesteigert ist, daß seit dem Ausscheiden Webers der evangelischen Seite eine rechte Vertretung fehlt, woraus bereits die Behauptung hergeleitet ist, daß in dem Vereine das katholische Element stark überwiege. Es kann als sicher angenommen werden, daß eine solche Einseitigkeit von der Leitung des Vereins nicht beabsichtigt wird. Daß die Haltung gegenüber dem alten Verbande unnötig schroff ist, muß als Mangel anerkannt werden, denn gerade jetzt, wo der Gewerkverein dem alten Verbande gegenüber der stärkere Teil ist, würde ein Zusammenwirken mit ihm auf praktischem Gebiete nur zur Folge haben, die spezifisch sozialdemokratischen Elemente in den Hintergrund zu drängen und den Verband auf die Bahn einer rein gewerkschaftlichen Thätigkeit zu leiten.

Es muß auch als durchaus wahrscheinlich angesehen werden, daß die Entwicklung sich in dieser Richtung vollziehen wird, denn die Verhältnisse sind nun einmal stärker als die Menschen, und in der That ist der christliche Gewerkverein trotz seines Gegensatzes gegen die Sozialdemokratie seit dem Piesberger Streik immer mehr in die entschiedenere Haltung hineingedrängt; manche Aeußerungen gegen das Unternehmertum, die der antisozialistische Brust in dem „Bergknappen“ anwendet, würden einem sozialdemokratischen Blatte keine Schande machen. Offenbar findet aber die entschiedenere Haltung den Beifall der Bergarbeiter und hat dazu gedient, das anfängliche Mißtrauen gegen den christlichen Verein zu zerstreuen, wie dessen steigende Mitgliederzahlen beweisen. Es bewahrheitet sich auch hier die oft beobachtete Erfahrung, daß Einseitigkeit auf der einen Seite stets als Reaktion die Einseitigkeit auf der andern hervorruft. Daraus läßt sich aber zugleich die weitere Entwicklung beurteilen. Der kurzsichtige Unternehmerhochmut, der in jeder Regung des Selbständigkeitsdranges unter der Arbeiterschaft sofort eine Gefahr der Staats- und Gesellschaftsordnung erblickt und gewerkschaftliche mit sozialdemokratischen Bestrebungen ohne weiteres in denselben Topf wirft, wird schon das Seinige dazu beitragen, die verschiedenen Gruppen in der Arbeiterbewegung Schulter an Schulter zu reihen; und die Ereignisse des letzten Jahres zeigen deutlich die Richtung, in der die Dinge in der nächsten Zukunft sich gestalten werden.

6. Die Postbeamten.

a) Allgemeines.

Die staatlichen Beamten befinden sich gegenüber ihrem Arbeitgeber, dem Staate, in einer wesentlich anderen Stellung, als die im Dienste von Privaten stehenden Beamten und Arbeiter. Insbesondere liegt dies daran, daß der Staat eben nicht nur Arbeitgeber und Unternehmer, sondern zugleich die Zusammenfassung der Gesamtheit ist. Freilich sollte man zwischen den aus beiden Eigenschaften sich ergebenden Befugnissen, den privatrechtlichen des Arbeitgebers und den öffentlich rechtlichen des Staates, streng unterscheiden. Aber das ist aus dem Grunde unmöglich, weil die Beamten vielfach Hoheitsrechte des Staates zur Geltung zu bringen haben und in dieser Eigenschaft eine Stellung einnehmen, die nur nach staatsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist, während in anderen Fällen die Thätigkeit keine grundsätzlich andere ist, als bei Privatangestellten.

Nun ist freilich durch diese Sonderstellung der staatlichen Beamten an sich kein Umstand gegeben, der ihre Zusammenfassung zu Berufsvereinen hinderte, denn diese verfolgen nach ihrem Begriffe kein anderes Ziel, als die Vertretung der gemeinsamen Interessen aller Berufsangehörigen, und solche sind vorhanden, mag das Wirkungsgebiet dem öffentlichen oder dem Privatrechte angehören. Aber trotzdem wäre es nicht unerklärlich, wenn das Bedürfnis zur Bildung von Berufsvereinen unter den staatlichen Beamten entweder gar nicht oder in geringerem Grade hervorträte, denn die Behörde, der gegenüber sie die Interessen der Mitglieder zu vertreten haben, steht diesen anders gegenüber als der Privatunternehmer seinen Beamten und Arbeitern. Läßt sich in letzterem Falle ein gewisser Gegensatz der Interessen nicht bestreiten, und mag man ihn auch hinsichtlich der verschiedenen Beamtenklassen gegeneinander und deshalb die Berechtigung eines sog. Ressortpartikularismus zugeben, so sollte doch bei verständiger Auffassung ein Gegensatz zwischen den Interessen der Beamten und denen ihrer Vorgesetzten nicht bestehen. Aber ein solcher Gedankengang hat nicht mit der psychologischen Thatsache des „Willens zur Macht“ gerechnet, der es mit sich bringt, daß der Durchschnittsmensch, wenn er in die Lage kommt, einen Untergebenen zu haben, eine Befriedigung darin findet, dieses Unterordnungsverhältnis in der Weise zum Ausdruck zu bringen, daß er ihn seine Gewalt fühlen läßt und selbst berechtigte Wünsche nicht erfüllt, um zu beweisen, daß eben er derjenige ist, dem die Entscheidung zusteht.

Aus dem Gesagten ergiebt sich ein doppeltes: einerseits, daß auch unter den staatlichen Beamten die Bildung von Berufsvereinen zum Schutze der gemeinsamen Interessen, also kurz gesagt von Gewerkvereinen, eine Notwendigkeit ist, die je nach der in den Kreisen der obersten Leitung herrschenden Richtung mehr oder weniger scharf hervortritt; andererseits aber auch, daß gerade da, wo die Notwendigkeit am stärksten ist, diese Bestrebungen bei den Oberbehörden den entschiedensten Widerstand finden werden. Notwendigkeit und Widerstand stehen, wie der Mathematiker sagt, im geraden Verhältnisse. Es ist deshalb begreiflich, daß bis jetzt die Gewerkschaftsbewegung in den Staatsbetrieben nur da hervorgetreten ist, wo die Leitung, am sozialen Maßstabe gemessen, die schlechteste war, wo insbesondere Bureaukratismus und Fiskalismus am stärksten sich geltend machte.

Nun ist aber, wie schon bemerkt, in Staatsbetrieben die Bildung solcher Vereine schwierig, da die Behörde, gegen deren Willen sie ins Leben gerufen werden, den Beamten mit ganz anderen Machtmitteln gegenübersteht, als sie der Privatunternehmer gegen seine Angestellten besitzt. Und zwar aus einem doppelten Grunde. Einerseits macht sich bei den meisten Staatsbetrieben die Monopolstellung des Staates geltend, d. h. ein anderer ähnlicher Betrieb, in dem der entlassene Beamte Arbeit finden könnte, ist nicht vorhanden. Andererseits verfügt die Behörde nicht nur über die privaten Machtmittel des Arbeitgebers, sondern zugleich über die öffentlich-rechtlichen des Staates. Wird durch diese Umstände die Lage der Beamten erschwert, so kommt ihnen dagegen allerdings als ein gewisser Ausgleich zu statten, daß die Handlungsweise der staatlichen Behörden in höherem Maße, als die der Privatunternehmer, der öffentlichen Kritik untersteht und es deshalb leichter ist, durch die Macht politischer Faktoren einen Einfluß geltend zu machen. —

Die oben bezeichnete Voraussetzung für die Notwendigkeit von Berufsvereinen trifft in erster Linie zu für die Reichs-Postverwaltung. Hat zwar von Stephan sich zweifellos um das Postwesen außerordentliche Verdienste erworben, so hatte doch nicht allein in seinen letzteren Jahren die frühere Elastizität des Geistes einer bureaukratischen Verknöcherung Platz gemacht, sondern selbst in seinen besten Jahren hat in der Fürsorge für seine Beamten nicht der Schwerpunkt seiner Thätigkeit gelegen. Es ist deshalb ebenso verständlich, daß diese den Versuch unternahmen, ihre Interessen durch Berufsvereine zu schützen, als daß diese den heftigsten Zorn des Chefs erregten und daß ihre Mitglieder in jeder Weise gemaßregelt wurden. Daß diese Verfolgungen nicht im stande waren, die Vereine zu vernichten, ist ein ehrenvolles Zeichen karakterfester Gesinnung.

Der jetzige Staatssekretär des Reichspostamtes v. Podbielsky zeigte im Anfange seiner Amtsthätigkeit einen wesentlich freieren Blick, als sein Vorgänger und schien insbesondere hinsichtlich der Organisation der Postbeamten eine vorurteilslose Auffassung zu verfolgen. Aber die Luft des Bureaus und der Staub der Akten übt einen Einfluß, dem selbst die besten Nerven nicht standhalten, und so scheint auch unter dem neuen Regimente die Furcht, daß durch eine Organisation der Beamten die Disziplin untergraben werde, das Uebergewicht erlangt zu haben.

Es giebt naturgemäß unter den Postbeamten eine Reihe von Abstufungen und Klassen, zwischen denen sogar zum Teil eine gewisse Rivalität besteht. Uns interessiert nur folgende Abstufung:

1. die oberen Beamten bis einschließlich der Sekretäre,

2. die Assistenten und Oberassistenten,

3. die Unterbeamten.

Die erste dieser 3 Gruppen kommt für unsere Frage nicht in Betracht. Allerdings bestehen an den meisten größeren Orten Postbeamtenvereine, deren Vorsitzende meist der Postdirektor ist, aber diese haben einen lediglich geselligen Karakter; Aufgaben, wie die Wahrung der gemeinsamen Berufsinteressen oder auch nur die Förderung fachwissenschaftlicher Kenntnisse liegen ihnen fern. Solche Ziele werden nur von den Klassen 2 und 3 verfolgt. Die einzige Ausnahme bildet der Bayrische Verkehrsbeamtenverein, in welchem auch die höchsten Beamten vertreten sind; er verdient deshalb eine besondere Darstellung.

b) Der Bayrische Verkehrsbeamten-Verein[128].

In Bayern wurden seitens der Beamten der Post-, Telegraphen- und Eisenbahnbeamten schon in den 70er Jahren Versuche zu einer Organisation gemacht, die sich allerdings zunächst auf die einzelnen Verkehrsgruppen und einzelnen Orte und Bezirke beschränkten. So entstand im Januar 1874 ein „Verein Münchener Telegraphenbeamten“ und Ende 1875 unter dem Namen „Postalia“ ein solcher der Münchener Postbeamten, der sich am 2. Januar 1876 zu dem „Verein Münchener Verkehrsbeamten“ erweiterte. Auch in Ingolstadt, Augsburg, Nürnberg und der Rheinpfalz bildeten sich ähnliche Vereine, die alle zunächst überwiegend geselligen Zwecken dienten, bald aber sich höhere Ziele steckten. Bald brach sich auch der Gedanke Bahn, daß eine Verschmelzung aller dieser Einzelvereine erforderlich sei, und so erfolgte am 13. Juni 1883 die Gründung des „Bayrischen Verkehrsbeamten-Vereins“, indem zunächst der Münchener Telegraphenverein und der Verein Münchener Verkehrsbeamten sich verschmolzen, doch konnte schon am 19. August 1883 eine von 80 Abgesandten aus ganz Bayern besuchte konstituierende Generalversammlung zusammentreten, die die Ausdehnung auf das ganze Königreich beschloß, indem ein Statut angenommen, ein Vorstand gewählt und ein Verbandsorgan geschaffen wurde, zugleich übernahm man die von dem Verein Münchener Verkehrsbeamten gegründete Spar- und Vorschußkasse auf den neuen Verein; schon 1884 wurde auch eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse ins Leben gerufen.

Der neue Verein erfreute sich ebenso, wie seine Vorläufer, der Gunst der Regierung, die nicht allein den Mitgliedern zu den Versammlungen freie Fahrt, sondern zugleich für das Vereinsorgan und Geldsendungen Portofreiheit bewilligte. Aber bald erfolgte ein Umschwung, hervorgerufen durch einige Artikel des Vereinsorganes über Personal- und Dienstverhältnisse, in denen nach Auffassung der Behörde das zulässige Maß freier Aussprache überschritten war. Zunächst wurde dem Verein die Zulassung als „anerkannter Verein“[129] verweigert, und am 17. Januar 1885 wurde derselbe von der Polizeidirektion München als politischer Verein erklärt; am folgenden Tage wurde auch die Portofreiheit entzogen. Diese Maßregeln hatten den Austritt vieler Mitglieder zur Folge, viele der Spar- und Vorschußkasse gegebene Kapitalien wurden zurückgezogen, und der Verein kam so stark in Rückgang, daß das Vereinsorgan aufhören mußte, zu erscheinen. Unter diesen Umständen schien nur der Weg der Unterwerfung übrig zu bleiben, und er wurde gewählt. Der Vorstand trat zurück und im April 1885 löste der Verein sich auf, um sich dann sofort von neuem zu bilden; andere Personen wurden zur Leitung berufen, die das gute Einvernehmen mit der Regierung als obersten Grundsatz betrachteten, und so begann jetzt die Zeit der Blüte, die noch heute andauert. Die Portofreiheit wurde wieder bewilligt, der Verein als „anerkannter Verein“ eingetragen und der Generaldirektor Schnorr v. Carolsfeld trat demselben als ordentliches Mitglied bei.

Die Mitgliederzahl ist seitdem ständig gestiegen. Sie betrug 1885 etwa 1400; 1888: 1865; 1889: 2160; 1890: 2789; 1891: 3867; 1892: 4429; 1893: 4960; 1894: 5207; 1895: 5568; 1896: 5742; 1897: 5772.

An Stelle des 1884 eingegangenen Vereinsorganes traten zunächst Vereinsberichte in zwangloser Folge, aus denen 1888 die „Monatsschrift des Bayrischen Verkehrsbeamten-Vereins“ entstand, die endlich vom 1. Juli 1892 ab den Titel „Bayrische Verkehrsblätter“ erhielt. Die Auflage betrug 1897 6800.

Die „Spar- und Vorschußkasse“ sowie die „Witwen- und Waisenkasse“ wurden 1893 von dem Verein formell getrennt und zu selbständigen „anerkannten Vereinen“ umgebildet, doch ist der Beitritt zu der letzteren Kasse für jedes Vereinsmitglied obligatorisch.

Seit 1895 hat der Verein auch Fachunterrichtskurse eingeführt, ebenso gibt er Fachwerke heraus und stiftet Preise für die Lösung von Fachaufgaben unter seinen Mitgliedern. Am 1. Juli 1897 hat er ein eigenes Vereinshaus mit Bibliotheks- und Unterrichtsräumen, in dem auch die Verwaltungen der beiden Kassen untergebracht sind, errichtet.

In den Statuten ist als Zweck des Vereins bezeichnet: „Die Förderung und Pflege der geistigen und materiellen Interessen seiner Mitglieder“ und als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes u. a. die Herausgabe eines Fach- und Vereinsorganes, die Schaffung von Einrichtungen, um den Mitgliedern bei ihrer beruflichen Fortbildung behülflich zu sein, die Anlegung einer Bibliothek, die Zirkulation von Fachzeitschriften, die Veranstaltung von Vorträgen und Diskussionen sachlichen und wissenschaftlichen Inhalts, die Pflege des geselligen Lebens und der Kollegialität, die Errichtung eines Unterstützungsfonds, Vermittelung von Versicherungsverträgen.

Als ordentliche Mitglieder können dem Verein beitreten alle im Dienste der bayrischen Verkehrsanstalten sowie der pfälzischen Bahnen stehenden Beamten, Aspiranten und Bahnärzte. Unterbeamte und Arbeiter werden nicht aufgenommen. Der Jahresbeitrag ist 8 Mk.

Wie die vorstehende Darstellung ersehen läßt, ist der gewerkschaftliche Karakter, der also auch die Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber der Verwaltung erfordert, seit der Katastrophe im Jahre 1884 fast ganz zurückgetreten.

c) Verband deutscher Post- und Telegraphenassistenten.

Der Verband wurde am 6. Juni 1890 gegründet und bezweckt nach seinen Satzungen, „unter seinen Mitgliedern allgemeine und Berufsbildung zu fördern, Vaterlandsliebe, Geselligkeit und Kollegialität, wirtschaftliche Vorteile für die Mitglieder herbeizuführen und die Interessen des Post- und Telegraphenassistentenstandes zu vertreten“. Aufnahmefähig ist jeder Angehörige des Post- und Telegraphenassistentenstandes. Außer Unterstützungen, die nach freier Entschließung des Vorstandes an bedürftige Hinterbliebene verstorbener Mitglieder gegeben werden, gewährt der Verband seinen Mitgliedern günstigere als die allgemeinen Bedingungen bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Außerdem ist in jedem Bezirke ein Familienbeirat errichtet, der den Zweck hat, bei Sterbefällen von Mitgliedern dessen Hinterbliebenen mit Rat und That zur Seite zu stehen, insbesondere besorgt derselbe die Abwickelung der für die Beerdigung erforderlichen Geschäfte, die Flüssigmachung der Gnadenbezüge, der Sterbekassen-, Lebensversicherungs-, Witwen- und Waisengelder, die Vermögensregulierung, die Einleitung der Vormundschaft, nötigenfalls die Erwirkung von Unterstützungen, Stipendien, Erziehungsbeihülfen und ähnlichen Zuwendungen.

In dieser Beziehung liegen dem Familienbeirat namentlich folgende Geschäfte ob:

Anmeldung der Beerdigung bei dem Geistlichen, Besorgung der Traueranzeigen, Beschaffung des Sarges, Bestellung des Leichenwagens und der Wagen für das Trauergefolge, Besorgung der Auszüge aus dem Sterberegister, des ärztlichen Totenscheines, der Heiratsurkunde, der standesamtlichen Geburtsurkunden der Kinder unter 18 Jahren, Wahrnehmung des Schriftwechsels mit den Lebensversicherungsgesellschaften, Stellung des Antrages auf gerichtliche Eröffnung eines etwaigen Testaments, Erstattung einer Anzeige an die Einkommensteuer-Veranlagungskommission behufs Herabsetzung der Steuern und einer Anzeige an das Vormundschaftsgericht, Unterstützung bei Anfertigung von Gesuchen u. s. w.

Von besonderer Bedeutung ist die vom Verbande errichtete Warenkasse nebst Warenhaus. In die Kasse muß jedes Mitglied monatlich mindestens 3 Mk. einzahlen, bis ein Bestand von 60 Mk. erreicht ist. Bei Bezügen aus dem Warenhause wird zunächst das Guthaben angerechnet; sonst wird es mit 4% verzinst. Das Warenhaus, das jetzt einen wesentlichen Teil der Einrichtungen des Verbandes ausmacht, verdankt seine Gründung dem Umstande, daß im Jahre 1891 der damalige Verbandsvorsitzende Funk, durch dessen Einfluß überhaupt der Verband ins Leben gerufen war, wegen dieser Thätigkeit von der Postbehörde seines Amtes enthoben wurde und der Verband den Wunsch hatte, ihm eine mit entsprechendem Einkommen verbundene Stellung zu verschaffen. Das Warenhaus hat jetzt eine erhebliche Bedeutung erreicht, es hat nach dem Abschlusse vom 31. Dezember 1895 während seines 4½ jährigen Bestehens für 920000 Mk. Waren umgesetzt. Die Waren sind ganz überwiegend Bekleidungsgegenstände; so entfielen auf diese im Jahre 1894/95 bei einem Gesamtumsatze von 360000 Mk. volle 320000 Mk., und den Vorwürfen gegenüber, daß der Verband durch sein Warenhaus die Kleingewerbetreibenden schädige, hat sich derselbe stets darauf berufen, daß diejenigen, denen er Konkurrenz mache, nicht diese, sondern etwa 40 große Konfektionsversandtgeschäfte seien, in deren Hände die jungen Leute bei Beschaffung ihrer Uniform fielen und die infolge des gewährten und selten wieder völlig getilgten Vorschusses den Betreffenden regelmäßig jahrelang zum weiteren Bezuge zwängen.

Das äußere Wachstum des Verbandes ist trotz aller Verfolgungen sehr rasch vor sich gegangen. Die Mitgliederzahl betrug Ende 1890: 1840; Februar 1892: 2197; Ende 1892: 2766; Ende 1893: 3923; Ende 1894: 5610; Ende 1895: 7703; am 6. Juni 1896: 8846; Ende 1896: 9710; Ende 1897: 12289; am 17. Oktober 1898: 14000 in 41 Bezirksvereinen und 87 Ortsvereinen. Da die Gesamtzahl der Assistenten 24000 und die der Gehülfen 10000 beträgt, so sind jetzt etwa 40% organisiert.

Der Umsatz der Warenkasse, die 11 Zweiggeschäfte besitzt, belief sich im Jahre 1897 auf 606939 Mk. Das Vermögen betrug Ende 1894: 77290 Mk., Ende 1895: 100776 Mk., Ende 1897: 136194 Mk. 60 Pf.

Der Vorsitzende des Verbandes ist Oberpostassistent Kahsnitz in Berlin. Das Vereinsorgan ist die „Deutsche Postzeitung“ die im 8. Jahrgange erscheint mit einer Auflage von 15800.

Der Verband hat bei den Beratungen des Reichstages über den Postetat im Frühjahr 1898 einen großen Erfolg erzielt, indem er durch seinen Einfluß auf die Abgeordneten es durchsetzte, daß bei der allgemeinen Gehaltserhöhung die in der Vorlage der Regierung gar nicht berücksichtigten Assistenten durch einstimmigen Beschluß des Reichstages mit einem Höchstgehalte von 3000 Mk. eingefügt wurden, obgleich die Regierung sich dem lebhaft widersetzte.

Im allgemeinen freilich ist an Stelle der früheren Verfolgung des Verbandes und Maßregelung seiner Mitglieder, die früher regelmäßig im Reichstage zu lebhaften Verhandlungen führte, jetzt das System der stillschweigenden Duldung getreten.

Um den grundsätzlichen Standpunkt des viel angegriffenen Verbandes authentisch darzulegen, mögen hier die „Leitsätze für die Mitglieder des Verbandes Deutscher Post- und Telegraphenassistenten“ abgedruckt werden, in denen die Grundauffassung desselben insbesondere auch hinsichtlich seiner Stellung zu den Behörden mit ausreichender Klarheit zum Ausdrucke gelangt ist. Dieselben lauten mit Auslassung eines hierfür nicht in Betracht kommenden Absatzes:

1. Der Verband Deutscher Post- und Telegraphenassistenten ist eine Vereinigung, die auf gesetzlicher Grundlage beruht und deren Wirken als ein staatserhaltendes und fortschrittförderndes bezeichnet werden muß.

2. Der Verband verfolgt die Hebung des Assistentenstandes der Reichspost- und Telegraphenverwaltung in dienstlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Beziehung. Er wirkt damit im Interesse sowohl seiner Mitglieder, als auch zum Wohle der Gesamtheit, letzterer insofern, als er ihr Kräfte nutzbar zu machen sucht, die unter den gegenwärtigen Verhältnissen gebunden sind. Die Besserung der dienstlichen und gesellschaftlichen Stellung des genannten Standes wird angestrebt durch sachgemäße und offenherzige, sich in angemessenen Bahnen bewegende Besprechung vorhandener Mißstände und durch dauerndes Hinweisen auf nicht mehr zeitgemäße Einrichtungen und Bestimmungen. Die wirtschaftliche Besserstellung des Assistentenstandes wird, soweit sie aus eigener Kraft erfolgen kann, erreicht durch gemeinschaftliche Einrichtungen, wie das Verbandswarenhaus, die Zweiggeschäfte des Verbandswarenhauses, die Warenkasse u. s. w.

3. Die Zugehörigkeit zum Verbande bringt die Mitglieder in keiner Weise mit ihren Pflichten als Beamte in Widerspruch, sie ist im Gegenteil geeignet, anregend auf den Einzelnen zu wirken, seinen Gesichtskreis zu erweitern und so, mittelbar, auch den Dienst zu fördern.

4. Es ist Ehrenpflicht eines jeden Verbandsmitgliedes, in dienstlicher Beziehung alles zu vermeiden, was ihn in Konflikt mit Vorgesetzten bringen könnte, damit aus vereinzelten Vorfällen nicht der Schluß gezogen werde, daß die Zugehörigkeit zum Verbande die Neigung zur Unbotmäßigkeit fördere oder den Wunsch erzeuge, den geordneten Organen der Verwaltung Schwierigkeiten zu machen. Ganz im Gegenteil liegt es durchaus im Sinne der Verbandsbestrebungen und entspricht nur der von der Verbandsleitung bisher stets beobachteten und empfohlenen Haltung, daß jedes Mitglied für seinen Teil danach trachte, den Vorgesetzten, und unseren Gegnern durch ernstes, pflichttreues Verhalten die höchste Achtung abzunötigen. Es muß dahin gestrebt werden, daß die Zugehörigkeit zum Verbande als eine Empfehlung, nicht als ein Nachteil gilt.

5. Wenn einerseits tadellose Dienstführung und angemessenes Benehmen gegen Vorgesetzte und Untergebene jedem Verbandsmitgliede zur Ehrenpflicht gemacht wird, so muß ihm andererseits empfohlen werden, auch seine staatsbürgerlichen Rechte in jeder Beziehung zu wahren, jeden Versuch einer Beschränkung derselben mit Festigkeit zurückzuweisen und Uebergriffen von Vorgesetzten in geziemender, aber nachdrücklicher Weise zu begegnen. Es suche ein jeder, dem Unrecht gethan worden ist, sein Recht noch bis zur höchsten Instanz, damit nicht, wie es geschehen ist, aus dem Fehlen berechtigter Beschwerden der Beweis für die Behauptung hergeleitet werde, daß Uebergriffe und Maßregelungen nicht vorkommen.

6. Es ist mit allen gesetzlich und moralisch erlaubten Mitteln der Agitation, soweit der Dienst dadurch nicht beeinträchtigt wird, die Gewinnung neuer Mitglieder zu betreiben. Es muß der Beweis geliefert werden, daß der Verband, sobald ihm freie Bahn zu seiner Entwickelung gelassen wird, mit großer Schnelligkeit wächst.

7. Die Mitgliedschaft ist stets und überall offen zu bekennen; schwache Gemüter mögen es sich gesagt sein lassen, daß zaghafte, schwankende Haltung oder gar Leugnen das letzte ist, was Achtung einflößen kann, und daß ein solches Verhalten ganz gewiß keinen besseren Schutz gewährt, als freimütiges Bekennen eines als richtig erkannten Standpunktes und offenes, in angemessener Form sich äußerndes Vertreten einer gewonnenen Ueberzeugung.

8. Jedes Mitglied möge sich stets bewußt sein, daß unser Heil in uns selbst, in unserer eigenen Kraft und Einigkeit liegt. Fremde Hülfe ist uns stets willkommen, wird dankbar angenommen und kann unseren Weg uns ebnen, finden aber und beschreiten müssen wir ihn selbst. „Selbst ist der Mann!“ Können wir uns selbst nicht helfen, so hilft uns auch sonst niemand.

9. Der Verband hat sich von jedem, auch dem leisesten Versuch einer politischen Stellungnahme auf das Peinlichste fern zu halten. Er beansprucht keinerlei Einfluß auf die politische Meinung seiner Mitglieder und überläßt es jedem derselben, sich eine solche selbst zu bilden nach seiner eigenen Ueberzeugung.

Daß man einen Verband, der solche Ansichten vertritt, der ungeachtet der bis an die Grenze des Möglichen gehenden Ausnutzung der Arbeitskraft bei kärglicher Bezahlung, wie sie im Postdienste stattfindet, so entschieden die Ehrenpflicht seiner Mitglieder betont, durch pflichttreues Verhalten sich die Achtung der Vorgesetzten zu erringen, — daß man einen solchen Verband mit allen gesetzlichen und ungesetzlichen Mitteln verfolgte und ihm noch jetzt ablehnend gegenübersteht, ist ein Beweis, daß unsere Reichsbehörden sich noch auf einer unglaublich tiefen Stufe sozialpolitischen Verständnisses befinden. Weiß man denn gar nicht, daß die Sozialdemokratie unter dem niederen Beamtentum reißende Fortschritte macht? Hat man die Absicht, diese Thatsache dadurch zu rechtfertigen, daß man den Beteiligten den Weg, im gesetzlichen Rahmen ihre Interessen zu vertreten, gewaltsam versperrt? Und welchen Grund hat man für dieses Verfahren? Es scheint keine andere Erklärung dafür zu geben, als ein auf die äußerste Spitze getriebener Bureaukratismus, der so weit geht, daß er schon in den bloßer Vereinigung der Beamten ohne Rücksicht auf deren Zwecke einen Akt der Auflehnung sieht, der die Beamten wie Maschinen oder wenigstens wie Kinder behandeln will, für deren Interessen nicht sie selbst, sondern ihre Vorgesetzten zu sorgen haben.

Daß unter dem Verbande tüchtige Kräfte enthalten sind, von deren Wirksamkeit sich ein weiteres Gedeihen erwarten läßt, beweisen gewisse Reformgedanken, die in neuester Zeit in dem Verbandsorgan[130] von einem Postassistenten unter dem Pseudonym Lohe erörtert werden; danach will man eine grundsätzliche Erweiterung des gewerkschaftlichen Rahmens durch Einbeziehung derjenigen Thätigkeit, die man bisher als genossenschaftliche zu bezeichnen pflegt. Insbesondere ist vorgeschlagen, die Thätigkeit des Warenhauses nicht, wie bisher, auf das Gebiet der Konsumtion zu beschränken, sondern auch die Produktion einzubeziehen und z. B. die Herstellung von Kleidungsstücken in eigenen Werkstätten, die Einrichtung einer Verbandsdruckerei und -buchhandlung, die Herstellung von Wohnungen für die Mitglieder u. dgl. seitens des Verbandes in Angriff zu nehmen. Aber die genossenschaftliche Thätigkeit soll nicht auf das wirtschaftliche Gebiet beschränkt bleiben, sondern auch das Bildungs- und Geselligkeitsleben z. B. durch Einrichtung von Verbandsschulen, Veranstaltung von Vorträgen, Einrichtung von Lesezirkeln und Anschluß an die Bestrebungen sozialreformerischer Vereinigungen, wie des evangelisch-sozialen Kongresses u. dgl., in seinen Bereich ziehen, um so zu der mittelalterlichen Form einer den ganzen Menschen umfassenden Personalgenossenschaft zurückzukehren. — Solche Pläne beweisen nicht allein die in dem Verbande enthaltene geistige Triebkraft, sondern sind in der That interessant als Ausblicke auf eine mögliche Zukunftsentwickelung des ganzen Gewerkschaftswesens. Allerdings passen sie nicht in das Schema der allgemeinen Dienstanweisung und werden deshalb die Sympathieen für den Verband in den Kreisen des Postregimentes nicht vermehren.

In neuester Zeit hat sich in dem Verhältnisse des Verbandes zu dem Staatssekretär des Reichspostamtes eine eigenartige Umgestaltung vollzogen. Der Letztere berief auf dem 25. März drei Vorstandsmitglieder zu sich um ihnen mitzuteilen, daß der jetzige Zustand nicht bestehen bleiben könne. Der Verband bilde einen Staat im Staate, da er die Interessen einer einzelnen Beamtenklasse vertreten wolle, während seine Mitglieder sich vielmehr als Teile der ganzen Verwaltung zu fühlen hätten. Dadurch werde die Neigung zur Unbotmäßigkeit gereizt. Er, der Staatssekretär, vertrete die Interessen der Assistenten ebenso, wie die der andern Beamten und müsse verlangen, daß dieselben volles Vertrauen zu ihm hätten. Der Kaiser wolle zufriedene Beamte haben, und er sei bestrebt, solche zu schaffen. Die auf diese Auseinandersetzung gestützte Forderung ging dahin, daß aus den Statuten die „Vertretung der Interessen des Postassistentenstandes“ als Aufgabe des Verbandes gestrichen werde. Die Entfernung des gegenwärtigen Redakteurs des Verbandsorganes wurde nicht verlangt, wohl aber, daß der Vorstand für dasselbe die Verantwortung übernehme. Eine maßvolle Kritik solle nicht untersagt sein, aber die Spitze derselben dürfe sich nicht gegen die Verwaltung kehren.

Der Vorstand, ebenso wie die auf den 7. Mai einberufene außerordentliche Generalversammlung, in der übrigens mitgeteilt wurde, daß der Mitgliederbestand auf 14600 in 94 Ortsvereinen gestiegen sei, nahm den gemachten Friedensvorschlag mit Dank und ohne Widerspruch an. In den Satzungen wurde die „Vertretung der Interessen des Assistentenstandes“ als Aufgabe des Verbandes gestrichen und durch die „Pflege der Kameradschaft“ ersetzt; ebenso wurde das Verbandsorgan der Durchsicht des Verbandsvorsitzenden unterteilt.

Es mag sein, daß dem Verbande kaum etwas anderes übrig blieb, als die von dem Staatssekretär gebotene Hand anzunehmen, zumal Jener für den Fall des Widerstandes die entschiedensten Maßregeln in Aussicht gestellt hatte. Aber eine andere Frage ist es, ob der Staatssekretär sozialpolitisches Verständnis beweist, wenn er den Grundsatz aufstellt, daß, weil er die Interessen der Beamten vertrete, eine Organisation derselben zu gleichen Zwecke entbehrlich und schädlich sei. Offenbar ist es der Geist des patriarchalischen Bureaukratismus, der aus dieser Auffassung spricht und sich in den schärfsten Gegensatz stellt zu der modernen Anschauung, daß auch der Beamte Staatsbürger ist und alle Rechte desselben ausüben darf, soweit er nicht zu den Pflichten seines Amtes in Widerspruch tritt. Diese Pflichten verbieten ihm aber nicht, Wünsche auf Verbesserung seiner Lage auf gesetzlichem Wege geltend zu machen, und der Umstand, daß die Beamten dies gemeinsam thun, kann die an sich berechtigte Handlungsweise nicht zu einer unberechtigten machen.

Jedenfalls hat der Postassistentenverband durch seinen jüngsten Schritt seinen gewerkschaftlichen Karakter im wesentlichen verloren und damit auch das hohe sozialpolitische Interesse, das er vorher verdiente.

d) Die Postunterbeamten[131].

Bis zum Jahre 1895 gab es in den größeren Städten eine Anzahl Unterbeamtenvereine, die aber rein geselligen Karakter hatten. Gewöhnlich war der Postdirektor oder ein anderer Vorgesetzter ihr Ehrenmitglied. In einigen Städten, z. B. Breslau, Hannover, Bremen, Hamburg, Köln, Dresden, Leipzig hatte man auch Sterbeunterstützungskassen, welche mit den Vereinen in Verbindung standen. In Berlin gab es zwei große Sterbekassen, die zusammen von den 10000 Unterbeamten etwa 9500 umfaßten. Endlich bestand auch noch für ganz Preußen die 1827 gegründete amtliche Sterbekasse für Postunterbeamte, der aber nur 2900 Mitglieder angehörten.

Die Versuche, eine Gesamtorganisation der Postunterbeamten für das Reichspostgebiet zu schaffen, gingen von zwei verschiedenen Seiten aus. Die erste war der „Deutsche Postbote“, der am 1. Dezember 1895 ins Leben gerufen wurde und nach kurzer Zeit über 20000 Abonnenten zählte. Sein Begründer und Eigentümer ist der frühere Postassistent Remmers, der aber in der Zeit der gegen den Assistentenverband gerichteten Verfolgungen seine Stellung verlor und, nachdem er eine Zeit lang in der Leitung des Verbandes und an der „Deutschen Postzeitung“ beschäftigt gewesen war, den Plan faßte, ein Organ zur Förderung der Interessen der Unterbeamten zu schaffen.

Die Gründung des „Postboten“ gab den Anstoß, auch eine eigentliche Organisation ins Auge zu fassen, und zwar war der Urheber dieser Bestrebungen der langjährige Vorsitzende der „Sterbekasse der Briefträger“, der größten der beiden oben erwähnten Berliner Sterbekassen, Postpackmeister a. D. Allert. Er hatte schon früher die Gründung einer großen freien Sterbekasse der Postunterbeamten Deutschlands ins Auge gefaßt, aber das Preußische Ministerium des Innern verweigerte die hierzu erforderliche Genehmigung mit der Begründung, daß die Uebersicht zu schwierig und die Organisation zu teuer werden würde. Immerhin gelang es, in Dresden, Dortmund und Hannover Bezirkssterbekassen ins Leben zu rufen, obgleich die Postbehörde sich dazu feindlich stellte und vielmehr versuchte, die alte amtliche Sterbekasse von 1827 wieder zu beleben.

Als sich der Gedanke einer allgemeinen Sterbekasse nicht zur Ausführung bringen ließ, faßte Allert den Plan, einen Unterstützungsverband und eine Witwen- und Waisenkasse zu schaffen. Dieser Plan ist in dem „Verbande der deutschen Post- und Telegraphen-Unterbeamten“ verwirklicht, der am 30. Januar 1898 gegründet wurde und im Oktober 1898 bereits 6000 Mitglieder zählte, wovon allein auf Berlin und Hamburg 3000 entfallen. Insbesondere in Hamburg hat die Bewegung fruchtbaren Boden gefunden, und eine von den Post- und Eisenbahnunterbeamten auf den 15. Februar 1898 einberufene gemeinsame öffentliche Versammlung erklärte sich für die Notwendigkeit einer selbständigen gewerkschaftlichen Organisation der in staatlichen Betrieben beschäftigten unteren Beamten und empfahl deshalb allen Beteiligten den Beitritt zu dem Postunterbeamtenverbande bezw. dem Verbande der Eisenbahner.

Der Verband hat nach seinen Statuten den Zweck: A. durch Gewährung einmaliger Unterstützungen an die Mitglieder, welche durch Schicksalsschläge und andere unvorhergesehene Unglücksfälle in Bedrängnis geraten sind, B. durch Errichtung einer Witwen- und Waisenunterstützungskasse, welche nach Maßgabe der verfügbaren Mittel den Witwen und Waisen der dieser Kasse angehörenden Mitglieder eine fortlaufende Unterstützung gewährleistet — die wirtschaftliche Lage der Unterbeamten zu verbessern.

Ein klagbares Recht erwächst den gedachten Personen aus den hiernach in Aussicht gestellten Unterstützungen gegen den Verband nicht, sondern die Unterstützungen werden nur gewährt, soweit die Mittel reichen.

Der Verband stellt sich ferner die Aufgabe: sonstigen geeigneten, auf die Hebung des Unterbeamtenstandes hinzielenden Einrichtungen oder Veranstaltungen, sowie dem auf die Pflege von Treue zu Kaiser und Reich, Vaterlandsliebe, Kollegialität und Geselligkeit gerichteten Streben der angeschlossenen Vereine seine Unterstützung angedeihen zu lassen.

Der Beitrag beläuft sich für die Unterstützungen unter A auf 10 Pf., für die unter B auf 25 Pf. monatlich. Der ersteren werden in Höhe von 25–100 Mk., der letzteren je nach der Dauer der Mitgliedschaft von 48–72 Mk. jährlich gewährt. Daneben hat der Verband in Uebereinstimmung mit dem Assistentenverbande die Einrichtung des Familienbeirates.

Der Verband überläßt dem „Postboten“ die Vertretung der eigentlichen Berufsinteressen und benutzt ihn lediglich als Organ für seine Veröffentlichungen.

Die Postbehörde, die unter Stephan den „Postboten“ nicht behelligte, hat jetzt gegen ihn ein Unterdrückungssystem ins Werk gesetzt, das die kleinlichsten Mittel nicht verschmäht. Nicht allein werden die Unterbeamten, die man als Besteller des Blattes ermittelt, von dem Postdirektor vorgeladen und unter entsprechenden Androhungen veranlaßt, dasselbe aufzugeben, ja in Hameln ist 19 Beamten wegen des Haltens des Blattes der Dienst gekündigt, sondern selbst die in dem Blatte aufgenommenen Familienanzeigen werden durchgesehen und die betreffenden Beamten auf Weisung der Oberpostdirektion hierüber zur Verantwortung gezogen[132]. Die Wirkung dieser Verfolgungen ist gewesen, daß die Abonnentenzahl des Blattes zunächst von 20000 auf 15000 herabging, doch beginnt sie schon wieder zu steigen, indem man statt des Postbezuges andere Wege findet. Gegen den Verband als solchen ist man bisher nicht eingeschritten, vielmehr sucht man auf seine Leiter einzuwirken, um ihn von dem Blatte zu trennen und dieses dadurch zu isolieren; bisher ist dies nicht gelungen.

Fragt man nach dem Grunde dieser Maßregelungen, so ist er nur in der grundsätzlichen Bekämpfung aller Organisationsbestrebungen unter den Beamten zu finden. Der Beamte soll bedingungslos in der Behörde seinen Vormund sehen, dem er einzeln demüthig seine Bitten vortragen darf, aber jeder Zusammenschluß bedeutet schon die „Hydra der Revolution“. In der Reichstagssitzung vom 4. Februar 1899 wußte der Staatssekretär des Reichspostamtes gegen den „Deutschen Postboten“ keinen anderen Vorwurf zu erheben, als daß er für die Postunterbeamten Gehälter fordern, die unmöglich gezahlt werden könnten. Also das ist ein Verbrechen einer Fachzeitung, das mit deren Tode gesühnt werden muß. Noch in den letzten Nummern schreibt das Blatt u. a.: „Die Entfernung derjenigen Elemente, die sozialdemokratischen Anschauungen Ausdruck geben, aus unsern Reihen, ist uns sehr lieb; ausgeschlossen aber sollte sein, daß jemand, der seine Rechte energisch verteidigt, zum Sozialdemokraten gestempelt und entlassen wird. Ein dergestalt Entlassener wird erst nach der Entlassung ein echter Staatsfeind und führt lediglich einige Dutzend neue Genossen dem Umsturz zu. —— Wir sind patriotische deutsche Männer, wir verfolgen keine unerlaubten Ziele, da sollte man uns bei unserer loyalen Haltung nicht in den Weg treten. Strengste Pflichterfüllung, unbedingte Unterordnung unter die Disziplin der Postverwaltung, treues Festhalten an Kaiser und Reich! In diesem Sinne werden wir unsere Thätigkeit fortsetzen. —— Unser Bestreben soll es sein, zu beweisen, daß wir loyale Männer sind, die nichts weiter wünschen, als die Vertretung der Berufsinteressen, wie sie jedem anderen Stande zugestanden wird.“ — Das sind jedenfalls für ein „sozialdemokratisches“ Blatt recht ungewöhnliche Erklärungen.

Die Wirkungen des Vorgehens der Postverwaltung auf die Stimmung der Beamten konnten natürlich nicht ausbleiben. In einem Briefe schreibt mir die Redaktion des „Postboten“: „Die Unterbeamten hingen mit geradezu kindlicher Liebe an dem neuen Staatssekretär, sind aber durch die falschen Maßnahmen der Behörde wieder so hochgradig erbittert, daß ein großer Teil wieder der Sozialdemokratie Material liefern wird, was fast ganz aufgehört hatte, solange der „Deutsche Postbote“ sich wirklich in energischer Weise ihrer Interessen annehmen konnte. Herr v. Podbielsky war schlecht beraten, als er eine nationalgesinnte, wenn auch dem Unterbeamtenstande entsprechend in etwas sehr freimütiger Weise geleitete Fachzeitschrift in der Weise angriff. Ein Teil Furchtsamer wird eingeschüchtert, ein großer Teil geht weiter links. Das sind die Folgen!“

Und dabei ist das derselbe Staatssekretär, der bei Antritt seiner Stellung erklärte, er verlange von seinen Beamten nur, daß sie ihre Schuldigkeit thäten; ihre persönlichen Angelegenheiten gingen ihn nichts an! Es muß wohl auch einem von Natur aus verständigen Menschen schwer werden, sich dem Einfluße der heute in den Regierungskreisen herrschenden antisozial-bureaukratischen Strömung zu entziehen.

Um den „Postboten“ zu unterdrücken hat die Postbehörde zugleich ein neues Konkurrenzblatt ins Leben gerufen, das unter dem Namen „Neue Post“ seit Oktober 1898 erscheint. Dasselbe will nach seiner Probenummer die Angelegenheiten der Postunterbeamten „in einer deren Interessen dienlichen Weise“ zur Erörterung bringen. Er will „kraftvolle Förderung des Wohles der Unterbeamten, aber mit der Verwaltung, nicht gegen sie.“ Auch die „deutsche Verkehrszeitung“ begrüßt das neue Unternehmen, für dessen Verbreitung auf amtlichem Wege lebhaft Propaganda gemacht wird. Man wird abwarten müssen, ob die Postunterbeamten das Urteil über die „ihren Interessen dienliche Weise“ der Erörterung ihrer Angelegenheiten ihren Vorgesetzten überlassen oder für sich selbst in Anspruch nehmen wollen.

Uebrigens sucht die Postbehörde auch ihrerseits an verschiedenen Orten Postunterbeamtenvereine ins Leben zu rufen, offenbar um dem Verbande Konkurrenz zu machen; auch hat man bereits Beamte gemaßregelt, die für den Verband agitiert hatten. In neuester Zeit ist der Kampf gegen ihn in aller Form aufgenommen durch einen Erlaß des Staatssekretärs vom 30. Mai 1899 in dem es heißt, daß Postunterbeamtenvereine, welche sich der Pflege kameradschaftlicher Geselligkeit und der Hebung der wirtschaftlichen Lage ihrer Mitglieder widmen, in vielen Fällen segensreich wirken können, aber nur insofern sie sich auf einzelne Orte und deren Umgebung beschränken, daß aber „bei der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse in den einzelnen Bezirken und in Hinblick auf die Größe des Reichspostgebietes die Ausdehnung solcher Vereine auf mehrere Oberpostdirektionsbezirke für unrichtig zu erachten“ sei. Zugleich wird bestimmt, daß „als Vorstände und in sonstige leitende Stellen nur solche Mitglieder gewählt werden dürfen, die noch in Dienst stehen“. Die Begründung mit der Verschiedenheit der Verhältnisse und der Größe des Reichspostgebietes ist das Muster einer Verlegenheitsphrase; weshalb sagt man nicht offen, daß solche Vereine nur solange geduldet werden sollen wie sie klein und machtlos sind und ihre Leiter der jederzeitigen Maßregelung ausgesetzt sind? Es wäre übrigens interessant, wenn sich einmal ein Vertreter dieses politischen Systems der Aufgabe unterziehen wollte, nachzuweisen, daß diese Beschränkung des Vereinsrechtes der Beamten, die doch auch sozusagen Staatsbürger sind, nicht in Widerspruch stehe mit dem Vereinsgesetze und der Verfassung, in welchen die Vereinsfreiheit aller Staatsbürger insoweit gewährleistet wird, wie sie nicht durch das Gesetz selbst beschränkt ist.

7. Die Eisenbahnbediensteten.
A. Beamte[133].

Dadurch, daß die Eisenbahnen in Deutschland in den letzten 3 Jahrzehnten ganz überwiegend in den Besitz des Staates übergegangen sind, haben sich auch die Verhältnisse des Personals verschoben, insbesondere hat sich ein gewisser Gegensatz zwischen den angestellten höheren und mittleren Beamten einerseits und den auf Kündigung angenommenen Arbeitern und Unterbeamten andererseits entwickelt.

Wie schon oben bei den Postbeamten bemerkt wurde, ist der staatliche Karakter des Arbeitgebers für die Beamten kein ausreichender Schutz, um die gewerkschaftliche Organisation überflüssig zu machen, obgleich solche Bestrebungen gerade da, wo sie nötig werden, auch den Widerstand und die Verfolgungssucht der oberen Behörden hervorzurufen pflegen. Ein Beispiel hierfür bieten auch die Eisenbahnbeamten, nur daß hier die Maßregelungen den Erfolg gehabt haben, der ihnen bei den Postbeamten zum Teil versagt geblieben ist, nämlich die oppositionellen Tendenzen völlig zu unterdrücken.

a) Deutscher Eisenbahnbeamtenverein.

Das Gesagte tritt, abgesehen von dem bereits oben behandelten bayrischen Verkehrsbeamtenvereine, der, wie dort bemerkt, Post- und Eisenbahnbeamte gemeinsam umfaßt, insbesondere hervor bei der einzigen Vereinigung der Eisenbahnbeamten, die nach ihrem Zwecke alle Klassen derselben umfaßt, nämlich dem „deutschen Eisenbahnbeamtenvereine“ in Hannover[134].

Anfang 1892 entstand in Hannover der „Rechtsschutzverein deutscher Eisenbahn-Verkehrsbeamten“, dessen Zweck darin bestand, „seinen Mitgliedern in allen auf den Eisenbahndienst bezüglichen Strafsachen, sowie in denjenigen Zivilprozessen, welche aus dem Eisenbahndienste heraus entstehen, den nötigen Rechtsschutz angedeihen zu lassen“, außerdem auf Verhütung von Eisenbahnunfällen hinzuwirken, die Einrichtung besonderer Eisenbahngerichte zur Untersuchung der Betriebsunfälle anzustreben und Wohlfahrtseinrichtungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Vereinsmitglieder in die Hand zu nehmen. Zum Beitritte waren berechtigt „alle dauernd angestellten Eisenbahnbediensteten von deutschen Lokomotiveisenbahnen mit Ausschluß der selbständig betriebenen Bergwerks-, Industrie- u. dgl. Bahnen, soweit sie zum Betriebe oder zur Bahnbewachung in irgend welcher Beziehung stehen“, und zwar sowohl die aktiven als die pensionierten.

Der Verein stand anfangs in Oppositionsstellung zu den Behörden, wurde von ihnen verfolgt und war im Begriffe der Auflösung, als man im September 1892 sich entschloß, diese Haltung zu ändern und an die Stelle des Oppositionsprinzipes das Loyalitätsprinzip zu setzen und die unruhigen Elemente zu entfernen. Man erweiterte den „Rechtsschutzverein“ zu dem „deutschen Eisenbahnbeamtenverein“, dessen Zweck nach dem am 8. Juli 1894 beschlossenen Statute dahin geht, „die wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Mitglieder zu fördern und die kollegialen und idealen Interessen, sowie den Sinn für Patriotismus und Pflichttreue derselben zu pflegen“.

Diese Bestimmungen sind auch in dem neuen Statut vom 15. Mai 1898 beibehalten, in dem überhaupt nur untergeordnete Punkte geändert sind. Der Verein hat wiederholt energische Beschlüsse gefaßt, um das Eindringen der Sozialdemokratie in seine Reihen zu verhindern und seine strenge Loyalität zu betonen; mehrere Eisenbahndirektionspräsidenten sind seine Ehrenmitglieder. Die ordentlichen Mitglieder zerfallen in aktive und passive, je nachdem sie noch im Dienst sind oder nicht. Der vierteljährliche Beitrag beträgt für die ersteren 50 Pf., für die letzteren 25 Pf.

Der Schwerpunkt der Vereinsthätigkeit liegt auch jetzt noch in der Rechtshülfe, insbesondere der Uebernahme der Verteidigung bei Anklagen gegen Vereinsmitglieder wegen Betriebsgefährdung. Solche Fälle wurden im Jahre 1898 90 erledigt. Daneben wird eine „allgemeine Interessenvertretung“ bezweckt, die sich auch auf das Verhältnis zu den vorgesetzten Behörden, Gehalt, Dienstwohnung, Pensionierung, Umzugskosten u. dgl. bezieht. Im Jahre 1898 wurden 130 solcher Fälle erledigt. Außerdem besitzt der Verein eine Unterstützungskasse, eine Spar- und Darlehenskasse und gewährt seinen Mitgliedern bei Unfallversicherung durch vertragsmäßige Uebereinkunft mit einer Versicherungsgesellschaft besondere Vorzüge. Die 1895 beschlossene Sterbegeldkasse hat wegen ungenügender Beteiligung noch nicht errichtet werden können.

Bis Ende 1896 hatte der Verein mit den Vereinen von Sachsen, Baden, Württemberg und Darmstadt hinsichtlich der Rechtshülfe eine gemeinsame Organisation, die aber seit 1897 aus dem Grunde aufgelöst ist, weil angeblich die Behandlung von Betriebsunfällen in den anderen Ländern eine viel mildere ist, als in Preußen, so daß durch die gemeinsame Rechtshülfe die außerpreußischen Mitglieder überlastet wurden. Auch die Zugehörigkeit des Vereins zu dem Verbande der deutschen und österreichischen Eisenbahnbeamtenvereine ist nach dem Beschlusse der am 16. Oktober 1898 abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung gelöst, dagegen wird die Errichtung eines Bundes mit allen Preußischen Eisenbahnbeamtenvereinen angestrebt.

Die Mitgliederzahl betrug Ende 1896 8146 in 217 Vertrauensmännerbezirken, aber obgleich 1897 1100 neue Mitglieder beitraten, ging die Zahl dennoch durch Bildung besonderer Vereine, insbesondere des Landesvereins für Elsaß-Lothringen, wodurch 2388 Mitglieder austraten, Ende 1897 auf 6858 herunter, doch war sie Ende 1898 wieder auf 7752 und am 1. Juli 1899 auf über 9000 gestiegen. In die Spar- und Darlehenskasse des Vereins waren bis Ende 1898 10120 Mk. eingezahlt. Vereinsorgan sind die „Deutschen Verkehrsblätter“.

b) Verein deutscher Lokomotivführer[135].

Der Verein ist im Jahre 1866 in Ludwigshafen von dem jetzigen Ehrenmitgliede desselben, Scotti, gegründet und zählte bei der letzten Generalversammlung am 14. Juni 1897 13640 Mitglieder. Aufnahmefähig ist jeder Lokomotivführer und zur selbständigen Führung einer Lokomotive Berechtigte, soweit ihm die Eigenschaft eines öffentlichen Beamten beigemessen ist, sowie höhere Betriebsbeamte solcher Bahnen, welche die deutsche Sprache als Geschäftssprache führen. Zweck des Vereins ist nach den Statuten die Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen, insbesondere aber die Fortbildung und Belehrung in gemeinnützig wirkender Weise und die Unterstützung der Mitglieder. Demgemäß steht die Förderung der Fachbildung durch Zeitschriften, Lesezirkel, Bibliotheken und Bezirksversammlungen, sowie die Unterstützungseinrichtungen im Vordergrunde, obgleich der Verein gelegentlich auch Eingaben an Behörden und Parlamente gerichtet hat, z. B. wegen Aenderung des Strafverfahrens und des Strafvollzuges.

Die Unterstützungen bestehen einerseits in Geldzahlungen an die Mitglieder in Notfällen, die teils zurückgezahlt werden müssen, teils nicht, und andererseits in Unterstützungen an Hinterbliebene, insbesondere Witwen und Waisen, bis zum Betrage von 50 Mk. Der Schwerpunkt des Vereins aber liegt in dem seinen Mitgliedern insbesondere im Falle ihrer strafrechtlichen Verfolgung wegen fahrlässig herbeigeführter Eisenbahnunfälle gewährten Rechtsschutze, der in einem Geldzuschusse für die Verteidigung bis zu 300 Mk. besteht. Auch die Vorträge in den Vereinsversammlungen behandeln meist diesen Punkt.

Der Verein besitzt eine eigene „Zeitschrift für Lokomotivführer“, daneben ist Vereinsorgan die „Deutsche Eisenbahnzeitung“.

Die Haltung des Vereins ist bisher eine streng loyale gewesen, und als die „Zeitschrift“ in einigen Aufsätzen Maßregeln der Behörden abfällig beurteilt hatte, wurde in der letzten Generalversammlung von einem Bezirksverein beantragt, die Mißbilligung der Versammlung darüber auszusprechen, daß neuerdings das Vereinsorgan Artikel aufgenommen habe, die geeignet seien, das Wohlwollen der Dienstbehörden in Frage zu stellen. Man ging freilich über den Antrag zur Tagesordnung über, aber nur, nachdem von allen Seiten betont war, daß solche Artikel verhindert werden müßten, und daß es die Aufgabe des Vorstandes sei, für das gute Einvernehmen mit den Behörden zu sorgen, da der Verein ohne deren Protektion nicht vorwärts komme.

B. Arbeiter.

Unter den Vereinen der Eisenbahnarbeiter sind zwei entgegengesetzte Richtungen zu unterscheiden, nämlich einerseits eine mehr loyale, die hauptsächlich von der Zentrumspartei begünstigt wird, und eine oppositionelle, die mit der Sozialdemokratie Fühlung sucht. In neuester Zeit haben auch die Eisenbahnbehörden die Bildung von Vereinen in die Hand genommen, sodaß man im ganzen 3 Gruppen unterscheiden kann. Da aber die letztgedachten Vereine Beamte und Arbeiter gemeinschaftlich umfassen, so sollen sie gesondert behandelt werden.

a) Verband deutscher Eisenbahnhandwerker und Arbeiter[136].

Der Verband ist am 1. Mai 1884 unter dem Namen: Verband deutscher Eisenbahnhandwerker gegründet, da aber nach dem Statut die Mitgliedschaft jedem bei den Eisenbahnen Deutschlands beschäftigten Handwerker und ständig beschäftigten Arbeiter offen steht, so war dieser Name zu eng; derselbe ist deshalb in der am 28./29. Mai 1897 in Kassel abgehaltenen III. Delegiertenversammlung in der aus der Ueberschrift ersichtlichen Weise geändert, doch gehören ungelernte Arbeiter dem Verbande nicht an.

Zweck des Verbandes ist: 1. Pflege und Förderung treuer vaterländischer Gesinnung sowie des Einvernehmens mit allen obrigkeitlichen Behörden. 2. Unterstützung für kranke, invalide, verunglückte und durch Alter erwerbsunfähige Mitglieder und deren Angehörige. 3. Unterstützung der Mitglieder im Sterbefalle der Ehefrauen. 4. Unterstützung der Hinterbliebenen, besonders der Witwen und Waisen. 5. Unterstützung in außerordentlichen Notfällen. 6. Hebung des Standesbewußtseins und Förderung des Handwerkerstandes durch geeignete Einrichtungen, Vorträge und Belehrungen aller Art. 7. Unterstützung arbeitslos gewordener Mitglieder zur Erlangung einer neuen Stelle. 8. Hülfe und Rat in allen unverschuldeten Notfällen und bei Fragen des öffentlichen Rechts. 9. Vertretung der Interessen des Handwerkerstandes in jeder Hinsicht. 10. Reger Verkehr der Mitglieder unter sich sowie unter deren Familienangehörigen zu diesen Zwecken. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Unterstützungen steht den Mitgliedern nicht zu; deren Bewilligung steht im Ermessen des Vorstandes.

Eine hauptsächliche Forderung ist die feste Anstellung nach 10jähriger regelmäßiger Arbeit.

Wie die mitgeteilte Aeußerung des Statutes ergiebt, steht der Verband in Gegensatze zu der Sozialdemokratie, wie denn durch §3 den Mitgliedern ausdrücklich zur Pflicht gemacht ist, „alle staatsfeindlichen Bestrebungen zu meiden und abzuwehren“. Deshalb ist er auch zu dem unten zu erwähnenden Verbande der Eisenbahner Deutschlands von Anfang an in scharfen Gegensatz getreten, der auf der Generalversammlung in Kassel nur von einzelnen Seiten getadelt wurde. Der Sitz des Verbandes, der eine Reihe von Ortsvereinen umfaßt, ist Trier, wo auch der bisher gewählte Vorsitzende Sattler Peter Molz wohnt. Das Organ des Verbandes ist die „Zeitung des Verbandes deutscher Eisenbahnhandwerker“. Die Mitgliederzahl betrug im Oktober 1898 20000.

b) Der Bayrische Eisenbahnerverband[137].

Schon seit mehreren Jahren hatte unter den bayrischen Eisenbahnarbeitern der Gedanke der Organisation Anhänger gefunden, und insbesondere der frühere Eisenbahnarbeiter Moritz Schmid hatte für denselben mit Erfolg gewirkt. So wurde, nachdem an allen größeren Orten in lebhaft besuchten Versammlungen Vertreter gewählt waren, Weihnachten 1896 in Regensburg ein Delegiertentag veranstaltet, an dem 17 Abgeordnete teilnahmen und auf dem der „Bayrische Eisenbahnerverband“ gegründet wurde. Der Zweck des Verbandes ist nach den Statuten, eine Verbesserung der Lage der Eisenbahnbediensteten und Arbeiter auf dem Boden der bestehenden Staatsverfassung mit allen gesetzlichen Mitteln herbeizuführen. Der Verband soll sich um religiöse und politische Streitfragen nicht kümmern und alle Eisenbahnbedienstete und Arbeiter aufnehmen, die mit treuer Pflichterfüllung das zielbewußte Streben verbinden, ihre materielle und geistige Lage zu verbessern.

Obgleich hiernach das Unternehmen gewiß nicht als ein „staatsgefährliches“ anzusehen war, so wurde es doch seitens der liberalen Zeitungen als solches bezeichnet, während es andererseits zugleich von sozialdemokratischer Seite heftig angegriffen wurde. Lediglich seitens der Zentrumspartei fand der Verband Unterstützung, und so ist es begreiflich, daß er an sie sich anlehnte, obgleich er nach seinen Statuten sich von allen Einflüssen der politischen Parteien fern halten will. Auch die Regierung stellte sich auf einen sehr vorsichtigen Standpunkt und forderte in dem sehr gemäßigten Statutenentwurfe bei Strafe des Verbotes mehrere Aenderungen, die den Zweck hatten, noch größere Sicherheit dagegen zu bieten, daß der Verband niemals versuchen werde, in Gegensatz zu den Behörden zu treten. Obgleich von sozialdemokratischer Seite versucht wurde, eine Ablehnung dieser Forderungen herbeizuführen und den Verband in die Oppositionsstellung zu drängen, gab derselbe doch der Regierung nach und beschloß auf seiner Ostern 1897 abgehaltenen Generalversammlung die verlangten Aenderungen. Das entsprechend abgeänderte Statut erhielt die Genehmigung des Eisenbahnministers. Nach demselben ist der Zweck des Verbandes:

a)Erzielung möglichst günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen;
b)Hebung des Standesbewußtseins, Pflege der geistigen Ausbildung und des geselligen Verkehrs der Mitglieder;
c)Schaffung von Unterstützungskassen.

Es heißt dann weiter: „Der Verein steht treu zu König und Vaterland.

Die Mitglieder sind sich bewußt, daß zu einem geregelten Betriebe Disziplin notwendig ist, daß Unterordnung und strenge Pflichterfüllung die wichtigste Aufgabe eines jeden Eisenbahnbediensteten ist. Deshalb wird jedes Mitglied des Vereins seine Arbeit, seinen Dienst pünktlich, treu und gewissenhaft erfüllen, denn nur treue Pflichterfüllung giebt ein Recht, Verbesserung seiner Lage zu fordern. Der Verein will aber die Lage seiner Mitglieder nicht verbessern durch ständigen Kampf mit den vorgesetzten Stellen, sondern durch Pflege des Einvernehmens mit allen Eisenbahnbehörden. Nicht Umwälzung, sondern soziale Reform ist das Ziel des Vereins. Deshalb bekennt sich jeder Eisenbahnbedienstete durch seinen Eintritt in den Verein als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen und verpflichtet sich getreu nach den im Statut niedergelegten Grundsätzen zu handeln.

Die Erörterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten schließt der Verein aus.

Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes sind:

Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehörden, an die Regierung und die Parlamente; Verhandlungen mit den Behörden in Lohnfragen und bei berechtigten Wünschen und Beschwerden; belehrende und bildende Vorträge auf dem Gebiete der Arbeiterschutzgesetzgebung in ihrer besonderen Beziehung zum Eisenbahnbetrieb, Vorträge über den Eisenbahnbetrieb und die Bestrebungen der Eisenbahner anderer Länder.“

Die eingeleitete lebhafte Agitation hatte zur Folge, daß dem Verbande schon Ende 1897 9500 Mitglieder in 48 Obmannschaften angehörten. Im September 1898 betrug die Zahl 11000, am 31. Dezember 1898 15919 und am 1. Juli 1899 17500 in 84 Obmannschaften.

Die Wirksamkeit des Verbandes hat sich bisher hauptsächlich auf das Gebiet der Lohnerhöhung beschränkt. Um eine in dieser Richtung unternommene Petition zu unterstützen, wurde eine umfassende Erhebung durch Fragebogen veranstaltet. Der Erfolg war nicht unerheblich, vor allem wurden 3000 Tagelohnarbeiter „in den Status aufgenommen“ d. h. fest angestellt und die Zahl der den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen auf 800 beschränkt. Auch sonst sind Lohnerhöhungen zugesichert. Die Leistungen der Krankenkassen sind erhöht; die Errichtung von Arbeiterausschüssen an allen Oberämtern ist zugesagt, die bei allen wichtigeren Anordnungen gehört werden sollten. Daneben erstrebt der Verband Herabsetzung der Arbeitszeit und Besserung der Wohnungsverhältnisse. Der Verband ist dem Volksbureau beigetreten und gewährt dadurch seinen Mitgliedern unentgeltlichen Rechtsschutz. Eine auf der Generalversammlung Ostern 1897 beschlossene Kranken-, Invaliden- und Sterbeunterstützungskasse ist am 1. Oktober 1897 ins Leben getreten und zählte im Juli 1898 3000, im Juli 1899 9000 Mitglieder. Daneben hat man Bau- und Sparvereine gegründet, von denen im Juli 1899 10 bestanden; auch hat man einen gemeinsamen Bezug von Steinkohlen eingerichtet. Man bemüht sich endlich, das jetzt bei dem Kohlenladegeschäft bestehende Zwischenmeistersystem abzuschaffen. Den anfänglich zu niedrigen Beitrag von monatlich 5 Pf. hat man auf 10 Pf. erhöht. Die Abrechnung für 1898 ergab 11081 Mk. an Einnahmen und 8982 Mk. an Ausgaben; das Baarvermögen betrug am 1. Februar 1899 2098 Mk.

Anfangs hatte man als Verbandsorgan den „Arbeiter“, das Organ der katholischen Arbeitervereine Süddeutschlands, gewählt, doch ist seit 6. Oktober 1898 in dem „Eisenbahner“ ein eigenes Organ ins Leben gerufen, das im Juli 1899 eine Auflage von 12500 hatte. Das Blatt will nach seiner Probenummer vom 29. September 1898 „ein gewerkschaftliches Organ sein, das für die Hebung und für die wirtschaftliche Besserstellung der Bahnbediensteten und der Bahnarbeiter eintritt“. Es will nur Standesinteressen und wirtschaftliche Ziele verfolgen, aber keine Politik treiben, auch auf die Unterstützung einsichtiger Männer aller Parteien zählen, aber „im Geiste der christlichen Weltanschauung gehalten sein“.

c) Verband bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und Betriebs-Arbeiter[138].

Der Umstand, daß der „Bayrische Eisenbahnerverband“, wie erwähnt, von der Zentrumspartei unterstützt wird, hat die Gründung einer Gegenorganisation zur Folge gehabt, die auf dem Grundgedanken beruht, die gewerkschaftlichen Ziele unabhängig von jeder politischen oder religiösen Richtung zu verfolgen. Die Anregung ging aus von dem Monteur Heinrich Winkler in Schweinfurt, der am 13. August 1898 einen Aufruf erließ, einen Verein auf dieser Grundlage zu errichten, der außerdem ausschließlich gelernte Arbeiter, also Handwerker aufnehmen sollte. In dem Aufrufe ist gesagt: „Wir wollen nicht den Umsturz, sondern soziale Reformen und das gute Einvernehmen gegenüber unseren vorgesetzten Behörden“; aber eine gewerkschaftliche Organisation sei erforderlich, um die bisher nicht erfüllten berechtigten Wünsche durchzusetzen. Nach längeren Vorbereitungen gelang es, auf der am 23. Oktober 1898 in Nürnberg abgehaltenen Versammlung, den in der Ueberschrift genannten Verein ins Leben zu rufen. Nach dem Statut hat derselbe den Zweck, alle Handwerker und handwerksmäßig beschäftigten Arbeiter der bayrischen Staatsbahnen in einer großen Verbindung zu vereinigen, die Angehörigen derselben gemeinsam zu vertreten.

Das Bestreben des Verbandes ist insbesondere darauf gerichtet:

1.Die Erzielung möglichst günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, sowie das gute Einvernehmen mit allen obrigkeitlichen Staatsbehörden zu unterhalten.
2.Durch Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehörden, an die Regierung und die Parlamente, Verhandlungen mit den Behörden in Lohnfragen bei berechtigten Wünschen und Beschwerden zu vertreten und überhaupt die Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen.
3.Einrichtungen von Unterstützungskassen, um erkrankten Mitgliedern ein Krankengeld, Hinterbliebenen Verheirateter im Sterbefall ein Begräbnisgeld und in außergewöhnlichen Notfällen eine Unterstützung zukommen zu lassen.
4.Gründung eines Verbandsorgans nebst Beschaffung von Fachlitteratur.

Der Verband und sein Organ dürfen sich nicht mit öffentlichen, religiösen oder kommunalen Angelegenheit beschäftigen.

Mitglied des Verbandes kann jeder bei der kgl. bayer. Staatsbahn beschäftigter Werkstättenarbeiter, sowie Handwerker und handwerksmäßige Gehülfen des Betriebes werden. Den Mitgliedern, welche in statutsmäßige Stellen eintreten, kann bei Fortzahlung der Beiträge ihre Mitgliedschaft gewahrt bleiben.

Durch Reskript der Generaldirektion der Eisenbahnen vom 10. Januar 1899 wurde dem Vereine auf Vorlegung seiner Statuten erklärt, daß gegen die Teilnahme des Eisenbahnpersonals vom Standpunkte der Dienstaufsicht im allgemeinen keine Einwendung zu erheben sei, doch sei zu dem mitgeteilten Punkte 2 zu bemerken, daß das Arbeiterpersonal Wünsche und Gesuche auf dem Dienstwege und unter Umständen durch die Arbeiterausschüsse vorbringen könne, die Eisenbahnverwaltung jedoch nicht in der Lage sei, mit Ausschüssen bestimmter Vereine über Petitionen des Personals in Verhandlung zu treten. Die hieran geknüpfte Aufforderung, die Ziffer 2 entsprechend abzuändern, ist aber in der Vorstandssitzung vom 22. Januar 1899 abgelehnt, da die Arbeiterausschüsse ihren Zweck nicht erfüllten und in vielen Werkstätten gar nicht vorhanden seien.

Der Verband erhebt einen Beitrag von monatlich 30 Pf. und hat auf seinem am 21./22. Mai 1899 in Nürnberg abgehaltenen außerordentlichen Verbandstage die Gründung einer Unterstützungskasse für Krankheit, Tod und außerordentliche Notfälle, sowie die Herausgabe eines eigenen Organs beschlossen; das Letztere erscheint seit dem 25. Mai 1899 unter dem Titel „Verbandszeitung bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und Betriebsarbeiter.“ Der Verband zählt etwa 1000 Mitglieder, = 25% der Personen, auf die er berechnet ist.

d) Verband badischer Eisenbahnbediensteter[139].

Nach dem Vorbilde des bayrischen ist auf seiner am 25. September 1898 in Karlsruhe abgehaltenen und von 24 Vertretern aus acht Orten besuchten Delegiertenversammlung der Verband badischer Eisenbahnbediensteter gegründet, der am 17. November 1898 1300 Mitglieder in neun Obmannschaften zählte.

Der Zweck des Vereins ist in den Statuten wörtlich übereinstimmend mit dem oben mitgeteilten Statute des bayrischen Verbandes bezeichnet. Ebenso ist die prinzipielle Stellung wörtlich ebenso, wie dort formuliert, mit der einzigen Ausnahme, daß der Satz fehlt, daß die Mitglieder sich ausdrücklich als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen bekennen.

Die Mitglieder eines Oberamtsbezirkes wählen jährlich einen Obmann; diese Obmänner bilden die Generalversammlung.

Organ des Verbandes ist ebenfalls der „Eisenbahner“.

Die Thätigkeit des Verbandes hat sich bisher auf die Agitation zum Beitritte beschränkt.

e) Der Verband der deutschen Eisenbahner[140].

Die zweite der oben bezeichneten Gruppen, d. h. die oppositionelle Richtung, vertritt der „Verband der deutschen Eisenbahner“, über dessen Verfolgung seitens der Eisenbahnbehörden die Tageszeitungen in den letzten Jahren eingehend berichtet haben. Nachdem einige im Jahre 1890 in Hamburg, Halle, Magdeburg und Berlin gebildete Vereine, obgleich sie in erster Linie Unterstützungszwecke verfolgten, durch Maßregelungen der leitenden Personen ein rasches Ende gefunden hatten, begann im Winter 1896/97 in vielen Orten Deutschlands, sowie in Oesterreich gleichzeitig und unabhängig von einander eine umfassende Organisationsbewegung der „Eisenbahner“, die zuerst in Hamburg zu einem greifbaren Erfolge führte, indem dort auf Grund des Beschlusses einer am 8. Dezember 1896 stattgehabten Versammlung in einer ferneren auf den 13. Januar 1897 einberufenen die Bildung eines Verbandes erfolgte, der sich später mit den gleichartigen in Sachsen, Bayern u. s. w. gegründeten Vereinigungen zu einem einheitlichen Verbande verschmolz. Der Sitz desselben ist Hamburg; Vorsitzender und Seele des ganzen Unternehmens ist Heinrich Bürger.

Der Verband umfaßt nach dem Statute die Personale sämtlicher staatlichen und privaten Eisenbahnbetriebe ohne Unterschied der Dienststellung. Als Zwecke werden aufgeführt: 1. Erzielung möglichst günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen; 2. Pflege der Berufsstatistik; 3. Hebung des Standesbewußtseins und Förderung der geistigen Interessen durch Errichtung einer Bibliothek und Abhaltung von Vorträgen beruflicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Art, sowie Gründung einer in diesem Sinne geleiteten Zeitschrift; der Verband soll eine Pflegestätte des geselligen Verkehrs der Mitglieder sein; 4. Schaffung von Unterstützungseinrichtungen, die den Mitgliedern nach Maßgabe einschlägiger Bestimmungen Schutz und Beistand in den verschiedenen Lebenslagen gewähren.

Der Verband besitzt in dem „Weckruf der Eisenbahner“ ein eigenes Organ, das seit 1. Juli 1897 zweimal im Monate erscheint und nach der eigenen Erklärung seines Herausgebers Bürger eine „keineswegs zahme Sprache“ führt. Der Verband hat sich den unter der „Generalkommission“ vereinigten sozialistischen Gewerkschaften angeschlossen, lehnt es aber durchaus ab, sozialdemokratische oder überhaupt parteipolitische Bestrebungen zu verfolgen, behauptet vielmehr, ausschließlich sich den wirtschaftlichen und sozialen Interessen der unteren Eisenbahner zu widmen.

Seit 15. April 1898 ist eine Zuschußkasse in Kraft getreten, die Krankengeldzuschuß von wöchentlich 4 Mk. und Zuschuß zu dem beim Tode eines Mitgliedes gezahlten Sterbegelde bis zu 40 Mk., außerdem beim Tode der Ehefrau eine Unterstützung von 25 Mk. und für Wochenbett 10 Mk. gewährt. Der Beitrag beträgt wöchentlich 15 Pf., doch kann durch Zahlung des doppelten Beitrages bei dem Kranken- und Sterbegeld, sowie der Unterstützung beim Tode der Ehefrau eine Steigerung der Leistungen auf das Doppelte herbeigeführt werden. Auch eine Gemaßregelten-Unterstützung sowie eine Unterstützung bei Krankheiten und Unfällen ist seit 1. Januar 1899 in Kraft getreten; eine Waisen- und Altersunterstützung wird geplant.

Ueber die Mitgliederzahlen und die Leistungen lehnt der Vorstand alle Erklärungen mit der Begründung ab, daß man „angesichts der verwaltungsseitig ins Werk gesetzten Unterdrückungsmaßnahmen und Maßregelungen mit Angaben in der Oeffentlichkeit sehr vorsichtig sein müsse“. Es ist in der That ein Zeichen des heute in den Kreisen der Regierung vorhandenen Maßes sozialpolitischen Verständnisses, daß man die Mitgliedschaft des Verbandes mit Entlassung bedroht und das Verbandsorgan verbietet, als ob die Unterdrückung aller Aeußerungen der Unzufriedenheit diese selbst beseitigen könnte, wobei es ganz ohne Bedeutung bleibt, ob sie begründet ist oder nicht. Wenn der Staat Arbeiter wegen ihrer politischen Gesinnung entläßt, so handelt es sich natürlich nicht um Ausübung seines Hoheitsrechtes, sondern um einen Akt der privaten Unternehmerthätigkeit, und wenn er hierbei sich den engherzigsten Unternehmern an die Seite stellt, so ist das ein Hohn auf die Forderung des kaiserlichen Erlasses, daß die Staatsbetriebe soziale Musteranstalten sein sollten. Gerade der Staat sollte doch in der Ausübung des gesetzlich gewährten Koalitionsrechtes eine Einrichtung sehen, die er nicht auf dem Wege der Verwaltung wieder hinfällig und inhaltlos machen darf.

Der Verband hat, wie es scheint, durch sein bloßes Bestehen und die dadurch bei den Eisenbahnbehörden begründete Furcht vor einer umfassenden sozialdemokratischen oder wenigstens oppositionellen Bewegung, sehr segensreich gewirkt, indem verschiedentlich Verbesserungen eingeführt sind und den Wünschen des Personals mehr, wie früher, Entgegenkommen bewiesen ist. Auch haben die Behörden mehrfach als Gegengift die Bildung „königstreuer Eisenbahnvereine“ in die Hand genommen, z. B. sind in dem Direktionsbezirke Altona im Frühjahr 1898 ein Verein der Rangiermeister und ein solcher der Weichensteller ins Leben gerufen, die nach ihren Statuten den Zweck haben „allzeit Ehre und Achtung vor König und Vaterland, sowie vor der vorgesetzten Dienstbehörde zu bekunden und ein festes Zusammenhalten der Kollegen herbeizuführen, um etwa unter ihnen sich einschleichenden, für Kaiser und Reich nicht wohlgesinnten Elementen energisch entgegenzutreten und so einen Stand von Beamten in jeder Hinsicht ohne Makel heranzubilden und Standesinteresse, gute Sitte, Bildung und Moral zu fördern und zu pflegen, sowie das dienstliche Wissen derselben durch Erörterung besonderer Vorkommnisse im Dienstbetriebe zu wahren“. Religiöse und politische Angelegenheiten sind strengstens ausgeschlossen. Der offizielle Karakter ist bei dem Rangiermeisterverein sogar durch den Titel: „Königlich Preußischer Eisenbahn-Rangiermeisterverein für den Direktionsbezirk Altona“ zum Ausdruck gebracht.

C. Gemischte Vereine.

Wie der Wunsch, oppositionellen Regungen durch Vereinigung der Arbeiter unter Leitung der Behörden entgegenzuwirken, zu der vorstehend erwähnten Bildung königstreuer Vereine geführt hat, so hat die gleiche Absicht zur Folge gehabt, daß an einzelnen Orten der Versuch unternommen ist, das gesamte Eisenbahnpersonal eines Bezirkes ohne Unterschied zwischen Beamten und Arbeitern in einem einheitlichen Verbande zusammenzuschließen. Naturgemäß muß dabei der gewerkschaftliche Karakter zurück und der bloß gesellige Zweck in den Vordergrund treten.

Der erste Versuch dieser Art ist von dem Eisenbahndirektionspräsidenten Ulrich in Cassel ausgegangen, auf dessen Anregung am 1. Januar 1897 der „Eisenbahnverein zu Kassel“ ins Leben getreten ist[141].

Derselbe ist nach dem Statut eine Vereinigung der bei der Staatseisenbahnverwaltung in Cassel beschäftigten Beamten und Arbeiter zu gemeinnützigen und geselligen Zwecken. Andere Zwecke insbesondere solche politischer oder religiöser Art, sind ausgeschlossen.

Demgemäß hat der Verein folgende Einrichtungen geschaffen:

1.Einen Vereinsbeirat, der den Mitgliedern und den Hinterbliebenen in Fragen rechtlicher und wirtschaftlicher Art Rat erteilt.
2.Eine Bibliothek nebst Lesezimmer.
3.Gemeinsame gesellige Vergnügungen.
4.Eine Spar- und Darlehnskasse.

Daneben besteht ein Eisenbahn-Haushaltungsverein. Er sowie die Spar- und Darlehnskasse sind selbständige Einrichtungen, an denen die Beteiligung den Mitgliedern frei steht.

Da die Zahl der am Vereine beteiligten Beamten und der Arbeiter annähernd gleich ist, so sind der Vorstand und die verschiedenen Ausschüsse je zur Hälfte durch beide Gruppen gebildet.

Die Mitgliederzahl war schon im ersten Jahre auf 1800 gestiegen und betrug am 1. Juli 1899 1856; sie umfaßt ziemlich das gesamte in Kassel stationierte Personal. Der Spar- und Darlehnskasse waren am 1. Oktober 1898 964 Mitglieder mit 1079 Geschäftsanteilen und einer Spareinlage von 7169 Mk. beigetreten: am 1. Juli 1899 war die Mitgliederzahl auf 1310 gestiegen. Die Kasse hatte im ersten Geschäftsjahre 31130 Mk. an Darlehen gewährt. Die Bibliothek umfaßte 1500 Bände.

Auch in Arnsberg, Göttingen, Paderborn und Soest haben sich gleiche Vereine gebildet, deren Mitgliederbestand am 1. Juli 1899 500 bezw. 1015, 600 und 700 betrug und die mit dem Kasseler Vereine insofern in einem festen Zusammenhange stehen, als sie mit ihm die Bücher der Bibliothek austauschen. Auch der Anschluß an die Spar- und Darlehnskasse wird vorbereitet. In Nordhausen und Holzminden sind gleiche Vereine in der Bildung begriffen.

Seitens der vorgesetzten Behörden ist das Beispiel von Kassel den anderen Direktionen zur Nachahmung empfohlen und ist demgemäß auch bereits in Breslau ein ähnlicher Verein gegründet, der in jeder Beziehung seinem Vorbilde entspricht.

8. Der deutsche Privatbeamtenverein[142].

Handelte es sich bei den Beamten der Post und der Eisenbahn um staatliche Betriebe, bei denen, wie oben[143] ausgeführt, das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stark mit staatsrechtlichen Elementen durchsetzt ist, so trifft dies nicht zu bei den Privatbeamten, da ihre Stellung ausschließlich auf privatrechtlichen Grundlagen beruht. Immerhin ist ihr Verhältnis zu den Arbeitgebern ein wesentlich anderes, als das der eigentlichen Arbeiter. Kann auch in Privatbetrieben von Hoheitsrechten im eigentlichen Sinne nicht die Rede sein, so hat sich doch das Verhältnis zwischen Arbeiter und Arbeitgeber weit über den rein privatrechtlichen Rahmen hinaus zu einem solchen der Ueber- und Unterordnung entwickelt, das mit demjenigen des Staates zu seinen Unterthanen eine erhebliche äußere Verwandtschaft zeigt. Dies beschränkt sich auch nicht auf Aeußerlichkeiten, wie die Formen des Verkehrs, die auf eine Höherstellung des Arbeitgebers hindeuten, zu der es in den rein vertragsmäßigen Beziehungen an jeder inneren Grundlage fehlt, sondern es findet auch in dem seitens der Gesetzgebung anerkannten Rechte des Arbeitgebers zur Verhängung von Strafen, die sich unter dem Gesichtspunkte der reinen Vertragsstrafe nicht erklären lassen, da sie ohne Richterspruch vollzogen werden, seine Bestätigung. Ruht nun die Fülle dieser gewissermaßen abgeleiteten obrigkeitlichen Macht selbstverständlich in den Händen des „Herren“, d. h. des Unternehmers selbst, so ist doch der Beamte in dem Verhältnisse zu den Arbeitern sein Vertreter, ein Abglanz der Herrscherstellung fällt auch auf ihn, und so ist es erklärlich, daß er nicht allein in der eignen Auffassung und derjenigen der Gesellschaft sozial weit über den Arbeitern steht, sondern auch bei einem Gegensatze zwischen diesen und ihrem Arbeitgeber ausnahmslos auf der Seite des letzteren steht. Gewährt diese Stellung dem Selbstgefühl Befriedigung, so hat sie freilich auch ihre Kehrseite. Naturgemäß können auch zwischen dem Geschäftsinhaber und seinen Beamten Interessengegensätze nicht ausbleiben, und bei ihnen sind die Beamten, da sie mit den Arbeitern nichts gemein haben wollen, auf sich selbst und ihre eigne Kraft angewiesen. Diese eigne Kraft kann aber, da in jedem Geschäfte naturgemäß nur eine geringe Anzahl von Beamten angestellt ist, nur gering sein, und so ist bei einem Streite mit dem Prinzipal der Beamte fast immer der schwächere und zum Nachgeben gezwungene Teil.

Es läge nahe, diesen Mangel dadurch auszugleichen, daß die Beamten umfassende Vereine bildeten, die das Interesse ihrer Mitglieder gegenüber den Geschäftsinhabern wahrzunehmen in der Lage wären. Aber das wäre nur zu erzielen, wenn die Vereine einen sehr großen Teil aller Beamten in sich schlössen, denn da die Thätigkeit der meisten von ihnen eine sehr ähnliche ist, so können sie sich gegenseitig verhältnismäßig leicht ersetzen. Bis jetzt ist ein solcher weitgreifender Zusammenschluß noch nicht erreicht, und deshalb haben auch die bestehenden Vereine die uns interessierende Seite ihrer Thätigkeit, die Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber den Prinzipalen, also die gewerkschaftliche Aufgabe, stark vernachlässigt und sich überwiegend mit geselligen, Bildungs- und Unterstützungszwecken beschäftigt.

Dies gilt auch von dem größten derartigen Vereine, dem Deutschen Privatbeamtenvereine in Magdeburg. Er steckt sich hinsichtlich des zugehörigen Personenkreises sehr weite Grenzen, indem er „alle in Privatanstalten, Gesellschaften und bei Einzelnen in kaufmännischer, industrieller, landwirtschaftlicher und ähnlicher Thätigkeit stehenden Privatbeamten, als Direktoren, Inspektoren, Buchhalter, Expedienten, Fabrik- und Werkmeister, Chemiker, Ingenieure, Lehrer u. s. w.“ umfassen will. Ja er geht selbst über diesen erweiterten Kreis noch hinaus und gestattet nicht allein öffentlichen Beamten, sondern auch „Kaufleuten und Privatleuten“ den Beitritt als vollberechtigten Mitgliedern. Indem er hiermit jede Grenze fallen läßt, verliert er eigentlich das für eine gewerkschaftliche Bildung erforderliche Moment des Klassenkarakters. Immerhin ist dies gewissermaßen nur ein wilder Zweig, der Schwerpunkt liegt in der Vertretung der Interessen der bei Privatleuten angestellten Beamten.

Als Zweck des Vereins ist im Statute bezeichnet: „die Förderung der Sicherstellung der Zukunft der Mitglieder und ihrer Familien.“ In dem jährlich ausgegebenen Kalender wird die Aufgabe, die der Verein verfolgt, noch genauer umschrieben, indem es dort heißt:

„Der Deutsche Privat-Beamtenverein hat es sich zur Aufgabe gestellt, den Privatbeamten, d. h. denjenigen in den verschiedensten Zweigen und Stellungen des privatwirtschaftlichen Erwerbslebens (Industrie, Handel, Verkehrswesen, Forstfach, Bergwesen, Schulfach u. s. w.) Angestellten, welche sich durch die Art ihrer Stellung und den Grad ihrer Bildung von den nur physisch Arbeitenden unterscheiden, zur Vertretung und Verfolgung ihrer gemeinsamen Interessen einen Mittelpunkt zu schaffen und namentlich dafür einzutreten, daß ihnen — ohne staatlichen Zwang auf dem Wege der Selbsthülfe vielleicht mit verständnisvoller Unterstützung der Arbeitgeber — diejenigen Sicherungen für die eigene Zukunft und die ihrer Familien bestellt werden, wie sie die Staatsbeamten und die Mehrzahl aller öffentlichen Beamten durch die Alters- und Invaliditätspension, durch die Witwen und Waisenversorgung bereits genießen.“

Daß kein Gegensatz gegen die Prinzipale beabsichtigt ist, wird mehrfach hervorgehoben durch den Hinweis, daß auch die letzteren ein eigenes Interesse daran haben, ihre Beamten in der bezeichneten Weise sichergestellt zu sehen. Es heißt dann wörtlich:

„Kein Privatbeamter und kein Arbeitgeber, auf welchem Gebiete privatwirtschaftlicher Thätigkeit er auch sein Geschäft betreibt, wird zwischen den Bestrebungen und Endzielen des deutschen Privat-Beamtenvereins und den Interessen der „Arbeitgeber“ (dieses Wort immer im weitesten volkswirtschaftlichen Sinne gebraucht) einen Gegensatz zu finden vermögen, der ihn abhalten könnte, diese Bestrebungen zu unterstützen, sondern nur eine Gemeinschaft der Interessen, die jedem die Unterstützung dieser Bestrebungen zur Pflicht macht.“

Hauptsächlich wird beklagt, daß die besser gestellten Privatbeamten kein Bedürfnis empfinden, dem Vereine beizutreten und an ihr Solidaritätsgefühl appelliert, da ohne ihre Mitwirkung das verfolgte Ziel nicht zu erreichen sei.

Die bezeichneten Zwecke erstrebt der Verein durch Unterstützung in Notfällen, insbesondere bei Krankheit, Tod und Stellenlosigkeit, durch Stellenvermittelung, Rechtsrat und gewisse Vergünstigungen. Während diese Vorteile unmittelbar mit der Mitgliedschaft verknüpft sind und keine besonderen Leistungen erfordern, andererseits aber die Unterstützungen in das Ermessen der Vereinsorgane gestellt sind, hat der Verein noch ferner eine Pensionskasse, eine Witwenkasse, eine Krankenkasse und eine Begräbniskasse, zu denen der Beitritt frei gelassen ist und die gegen gewisse Beiträge feste Rechtsansprüche gewähren. Auch mit Vertretung der Interessen der Privatbeamten im öffentlichen Leben beschäftigt sich der Verein, so mit der Frage der Kündigungsfristen, der Arbeitszeiten, des Lehrlingswesens, des unlauteren Wettbewerbes u. s. w., indem er zu denselben durch Beratungen und Beschlüsse, sowie Eingaben und Petitionen Stellung nimmt.

Das Recht auf die meisten Leistungen des Vereins, insbesondere auf Unterstützung in Notfällen, auf Rechtsrat und Rechtsschutz, auf Stellenvermittelung und Bezug des Vereinsorganes, sowie Rabattanteile in verschiedenen Geschäften und Begünstigung bei dem Abschlusse von Versicherungen erhält das Mitglied schon durch den Jahresbeitrag von 6 Mk. Die Pensions-, Witwen-, Begräbnis- und Krankenkasse sind auf versicherungstechnischen Grundlagen aufgebaut.

Die Mitgliederzahl betrug am 1. Oktober 1897 im Vereine 14201, in der Witwenkasse 1574, in der Pensionskasse 2763, der Begräbniskasse 2668 und der Krankenkasse 7362. Das Vermögen des Vereins belief sich am 1. Oktober 1897 auf 2435082 Mk. 38 Pf. Ende 1898 zählte der Verein 15234 Mitglieder, die sich auf 137 Zweigvereine und 86 Verwaltungsgruppen verteilen. Neben der Mitgliederzahl ist im verflossenen Jahre auch die Zahl derjenigen Firmen und Verbände erheblich gewachsen, welche ihre Angestellten — namentlich durch die Pensionskasse — versichern. Das Vermögen des Vereins und seiner Kassen belief sich Ende 1898 auf nahezu 3 Millionen Mk., wovon 286811 Mk. auf den Verein, 69646 Mk. auf die demselben gehörige Kaiser Wilhelm-Waisenstiftung, 1689851 Mk. auf die Pensionskasse, 635167 Mk. auf die Witwenkasse, 268900 Mk. auf die Begräbniskasse und 6277 Mk. auf die Krankenkasse entfallen. Direkt an die Mitglieder und deren Angehörige sind im Laufe des Jahres gezahlt: 14563 Mk. Unterstützungen an 144 Mitglieder, 2480 Mk. Waisengelder an 49 Witwen mit 112 Waisen, 20050 Mk. laufende Pensionen an 101 Rentenempfänger (31 Invaliditäts-, 70 Alterspensionäre), 14551 Mk. laufende Witwenrente an 113 Witwen, 26176 Mk. Begräbnisgeld in 49 Sterbefällen, ferner 61297 Mk. bares Krankengeld und 22735 Mk. Erstattung für Arzt und Arznei u. s. w. in 1293 Krankheitsfällen, zusammen 161856 Mk.

Das Vereinsorgan ist die „Privatbeamtenzeitung“, die 1899 im XV. Jahrgange erscheint.

Der Verein hat die Rechte der juristischen Persönlichkeit.

9. Der Deutsche Werkmeisterverband[144].

Beschränkte sich der Privatbeamtenverein auf „Beamte“ im Gegensatze zu „Arbeitern“, so bildet der im Jahre 1884 gegründete Deutsche Werkmeisterverband in Düsseldorf hier einen Uebergang, indem er auch solche Personen aufnimmt, die nach dem Sprachgebrauche zu den Arbeitern gerechnet werden. In der That ist die Unterscheidung zwischen beiden Klassen nicht mit irgend welcher Schärfe durchzuführen. Daß nicht etwa die Lebenslänglichkeit oder Kündbarkeit der Stellung eine Verschiedenheit begründet, ergiebt sich daraus, daß weitaus die meisten Privatbeamten auf Kündigung angestellt sind, ja selbst bei Staatsbeamten ist dies nicht selten. Gewöhnlich betrachtet man als maßgebend die Art der Zahlung der Arbeitsvergütung, die man in dem einen Falle als Gehalt, in dem andern als Lohn bezeichnet. Nun mag bei Beamten die monatliche Zahlung allgemein üblich sein; aber bildet auch bei Arbeitern die wöchentliche Zahlung die Regel, so sind doch vierzehntägige und auch monatliche Fristen durchaus nicht selten. Auch die Art der Beschäftigung bildet kein durchgreifendes Unterscheidungsmoment. Hat auch, wie oben hervorgehoben, der Beamte häufig gegenüber dem Arbeiter eine gewisse Aufsichtsstellung, so giebt es doch nicht allein viele Beamte, die, wie z. B. Buchhalter, niemand etwas zu befehlen haben, sondern ebenso haben vielfach Arbeiter in der Stellung als Vorarbeiter eine Aufsicht auszuüben und eine gewisse Verfügungsgewalt.

Nach dem Statut des Deutschen Werkmeisterverbandes ist aufnahmefähig „jeder Betriebs-Fachbeamte eines gewerblichen oder industriellen Etablissements, gleichviel ob dies Privat-, Kommunal- oder Staatsunternehmen ist“. Das Statut giebt dann eine umfassende Aufzählung derjenigen Personen, die als Werkmeister zu gelten haben und bezeichnet als solche:

1.Meister, welche in der Industrie oder einem Gewerbe einer oder mehreren Werkstätten selbständig als Werkmeister, Werkführer oder Fachmeister vorstehen. Als Fachmeister sind auch die Eisenbahnwerkstätten-Vorarbeiter anzusehen.
2.Vorsteher, Betriebsführer oder Obermeister, welche in den neueren Produktionsfächern als Leiter von Werkstätten, Werksälen, Werkplätzen, Werkhallen, Werften, Depots, Gießhallen, Laboratorien oder Bergwerken als Betriebsbeamte thätig sind.
3.Bezüglich der Aufnahmefähigkeit derjenigen Meister, welche in Absatz 1 und 2 nicht angeführt sind, entscheiden die Vereinsvorstände den örtlichen Verhältnissen entsprechend; in streitigen Fällen der Zentralvorstand.

Für die Aufnahmefähigkeit sollen folgende Grundsätze maßgebend sein:

Als Werkmeister sind stets Betriebsbeamte im Sinne des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes zu betrachten, welche einen Teil des Betriebes oder den ganzen Betrieb selbständig leiten. Hierbei ist stets vorausgesetzt, daß sie das Handwerk, welches in der Werkstatt betrieben wird, erlernt haben, oder daß sie die sonst in dem von ihnen geleiteten Betriebe oder Betriebsteile erforderliche fachmännische Bildung durchaus besitzen. Lediglich in der Spedition der produzierten Güter angestellte Betriebsbeamte, als Platzmeister, Packmeister, Expedienten oder im kaufmännischen Betriebe Angestellte sind ebenso wie Arbeiteraufseher ohne fachmännische Vorbildung nicht aufnahmefähig. Die Eigenschaft als selbständiger Meister setzt dann ferner voraus, daß demselben eine größere Anzahl von Arbeitern unterstellt ist, für deren Arbeiten er selbständig verantwortlich ist und deren Beaufsichtigung seine Hauptaufgabe ist.

Der Verband hat den Zweck, alle deutschen Werkmeister innerhalb einer großen Verbindung zu vereinigen, um die Interessen der Mitglieder dieser Vereinigung sowie der Angehörigen derselben gemeinsam zu vertreten, und zwar nicht allein in materieller Hinsicht, sondern auch in idealer Beziehung, indem er die geistige Bildung der Berufsgenossen durch Bibliotheken, Unterricht und Belehrung, sowie eine eigene Zeitschrift, die „deutsche Werkmeisterzeitung“, zu heben sucht. Die Förderung der wirtschaftlichen Interessen erreicht der Verband insbesondere durch Stellenvermittelung, Rechtsschutz und Unterstützung bei Stellenlosigkeit, Invalidität, Alter, Tod und in außerordentlichen Notfällen, sowie Witwen- und Waisengeld. Seit 1895 besteht eine besondere Pensionskasse. Unabhängig vom Verein ist eine eigene Sterbekasse, der aber alle Mitglieder bis auf 16 angehören.

Das Wachstum des Vereins ergiebt sich aus folgenden Zahlen: Es gab

18841885188618871888188918901891
Bezirksvereine 48 100 230 289 348 402 459 504
Mitglieder 2350 4800 87251265014260162681824020364
189218931894189518961897189831./III.
1899
Bezirksvereine 520 550 550 577 585 602 614 620
Mitglieder2180025300264272808729871318033438034962

Der Verein hat 1898 gezahlt: Sterbegeld 305400 Mk., Wittwen- und Waisengeld 144055 Mk., Invalidengeld 103305 Mk., Unterstützung von Fall zu Fall 25705 Mk. Während der 15 Jahre seines Bestehens hat der Verein insgesamt geleistet: an Sterbegeld 2501050 Mk. und an Unterstützungen 1282414 Mk. Der Verband besaß Ende 1898 ein Vermögen von 1231000 Mk., die Sterbekasse ein solches von 706000 Mk.

Der Jahresbericht für 1898 bemerkt, daß das gute Verhältnis zu den Behörden und der Prinzipalität erhalten geblieben sei und die letzteren nachgerade den Bestrebungen des Vereins Verständnis und Wohlwollen entgegenzubringen beginnen. Ob man versuchen solle, Beiträge der Prinzipale zu der Invalidenkasse des Vereins zu erlangen, wird die nächste Generalversammlung entscheiden, die Ostern 1899 in Eisenach stattfindet. Bisher sei reine Selbsthülfe das Bestreben des Vereins gewesen, wobei man allerdings manches Hemmnis durch gesetzliche Bestimmungen kennen gelernt habe.

10. Die kaufmännischen Vereinigungen.

Bildete der Privatbeamtenverein und der Werkmeisterverband einen Uebergang von den Beamten zu den Arbeitern, so stehen auch noch die kaufmännischen Vereinigungen im allgemeinen auf dieser Uebergangsstufe, indem sich ihre Mitglieder nicht zu den Arbeitern gerechnet wissen wollen. In der gesellschaftlichen Auffassung mag ein solcher Unterschied bestehen, und gerade darin, daß der Handlungsgehülfe sich sozial höher stehend betrachtet als der Arbeiter, ist der Grund zu suchen, weshalb die kaufmännischen Hülfskräfte sich der modernen Arbeiterbewegung, der politischen wie der gewerkschaftlichen, im allgemeinen fern gehalten haben. Volkswirtschaftlich ist ein Unterschied zwischen dem Handlungsgehilfen und dem gelernten gewerblichen Arbeiter nicht anzuerkennen; daß die Stellung des einen im Handelsgesetzbuche, die des andern in der Gewerbeordnung geregelt ist, bedeutet eine Willkürlichkeit, für die es keinen inneren Grund gibt, wie auch im übrigen zwischen beiden Gesetzbüchern kaum eine scharfe Grenze zu ziehen ist.

Kaufmännische Vereine, welche den Zweck verfolgten, die Interessen des Gewerbes und der Mitglieder zu vertreten, hat es schon seit langer Zeit gegeben. Als ältester ist eine kaufmännische Vereinigung in Stettin anzusehen, die bereits 1687 erwähnt wird. Im 18. Jahrhundert finden wir nur drei ähnliche Gründungen, und erst mit dem Wachsen des Verkehrs scheint das Bedürfnis reger geworden zu sein, so daß erst das jetzige Jahrhundert einen stärkeren Aufschwung zeigt. Ende der 60 er Jahre gab es im norddeutschen Bunde 70, in Bayern 6, in Baden 4, in Oesterreich 1, in der Schweiz 16 kaufmännische Vereine, die zusammen aber nur etwa 9000 Mitglieder hatten und 33 Bibliotheken mit 10000 Bänden, 23 Lesekabinetts mit 300 Blättern besaßen; 46 dieser Vereine hatten ein Vermögen von zusammen 160000 Thalern.[145]

Verfolgten die kaufmännischen Vereine früher überwiegend Bildungszwecke, so mag in dem bereits bezeichneten Umstande, daß der Gehülfe sich nicht als Arbeiter betrachtet wissen will, der Hauptgrund dafür liegen, daß die soziale Entwickelung auf kaufmännischem Gebiete noch einigermaßen rückständig ist. Die älteren der bestehenden Vereine umfassen nicht allein Prinzipale und Gehülfen und können schon deshalb sich nicht die Aufgabe stellen, die zwischen beiden Gruppen auftauchenden Interessenfragen zum Austrage zu bringen, sondern sie verfolgten anfangs grundsätzlich andere Zwecke, insbesondere solche der Geselligkeit, der allgemeinen wie der fachlichen Bildung, der Stellenvermittelung und der Unterstützung. Erst in neuester Zeit hat eine Bewegung begonnen, die auch die soziale Seite ins Auge faßt, sich der nun einmal vorhandenen selbständigen Interessensphäre des Gehülfen gegenüber dem Prinzipale bewußt wird und deren Vertretung zu ihrer Aufgabe macht. Dabei sind naturgemäß verschiedene Stufen vertreten, je nachdem man die bezeichneten gegensätzlichen Momente schärfer oder weniger entschieden betont und demgemäß die Regelung mehr im feindlichen Sinne oder im Wege des freundlichen Uebereinkommens anstrebt. Es ist begreiflich, daß zwischen dieser neuen Richtung und der älteren sich ein mehr oder weniger scharfer Gegensatz entwickeln mußte, der auch in offener Feindseligkeit hervortritt. Trotzdem haben unter dem Drucke der sozialreformerischen Elemente auch die älteren Vereine den von jenen aufgeworfenen Fragen ein größeres Interesse als früher widmen müssen, und so ist denn die ganze Klasse der Handlungsgehülfen in einem gegen früher wesentlich verstärkten Maße in die soziale Bewegung hineingezogen.

In der folgenden Darstellung sind die bestehenden Vereine nach dem vorstehend erörterten Gesichtspunkte gruppiert.

A. Die ältere Richtung.

a) Deutscher Verband kaufmännischer Vereine[146].

Die meisten Vereine der älteren Richtung haben sich seit 1890 zu dem „Deutschen Verbande kaufmännischer Vereine“ zusammengeschlossen. Hervorgegangen ist derselbe aus dem „Deutschen Verbande von Vereinen für öffentliche Vorträge“[147], der auf seiner Generalversammlung 1889 eine „kaufmännische Abteilung“ mit vorläufigen Satzungen ins Leben rief; diese Abteilung hat dann in der Versammlung vom 9. Juni 1890 in Frankfurt a. M. den in der Ueberschrift bezeichneten Namen angenommen und sich zu einem eigenen Verbande ausgestaltet. Der Grund für die Bildung eines solchen wurde von dem Vorsitzenden dahin bezeichnet, daß das frühere Verhältnis, nach welchem die Stellung der Handlungsgehülfen nur ein Uebergang vom Lehrling zum Prinzipal gewesen sei, nicht mehr zutreffe, viele Gehülfen zeitlebens in dieser Stellung blieben und deshalb ein eigener Handlungsgehülfenstand mit eigenen Interessen sich gebildet habe, so daß es angezeigt sei, eine eigene Standesbewegung ins Leben zu rufen, zumal die kaiserlichen Februarerlasse mit Recht die Notwendigkeit sozialer Reformen in den Vordergrund des politischen Lebens gerückt hätten.

Nach den Statuten ist der Zweck des Verbandes die Beratung und Förderung der Interessen der deutschen kaufmännischen Vereine, der Handlungsgehülfen sowie des gesamten Handelsstandes. Mitglied kann jeder kaufmännische Verein werden, der seinen Sitz im Deutschen Reiche hat, statutengemäß die Förderung kaufmännischer Interessen bezweckt und sich selbständig verwaltet. Versammlungen haben bisher stattgefunden 1. vom 7.–9. Juni 1890 in Frankfurt, 2. am 8. Juni 1891 in Braunschweig, 3. am 12. Juni 1892 in Köln, 4. am 4. Juni 1893 in Görlitz, 5. am 11. Juni 1894 in München, 6. am 10./11. Juni 1895 in Mainz, 7. am 8. Juni 1896 in Berlin, 8. am 14./15. Juni 1897 in Leipzig, 9. am 6./7. Juni 1898 in Hamburg, 10. am 5. /6. Juni 1899 in Eisenach.

Der Verband ist für die Ausdehnung der Krankenversicherung auf die Handlungsgehülfen und Lehrlinge, für statistische Erhebungen über die Arbeitsverhältnisse im Handelsgewerbe, für umfassende Sonntagsruhe, Regelung des Lehrlingswesens, für kaufmännische Fortbildungs- und Handelshochschulen eingetreten und hat sowohl in diesen Angelegenheiten, wie hinsichtlich der Regelung der Kündigungsvorschriften, der Konkurrenzklausel, des Zeugniszwanges u. s. w. wiederholt Eingaben an die Regierung und den Reichstag gemacht, wie er auch bei den Vorarbeiten für das neue Handelsgesetzbuch gutachtlich gehört ist. Die Fragen der Maximalarbeitszeit im Handelsgewerbe, der kaufmännischen Schiedsgerichte, der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes, der Versicherung gegen Stellenlosigkeit, der Stellenvermittelung, der Invaliditäts- und Altersversicherung für Handlungsgehülfen, der Frauenarbeit im Handelsgewerbe u. a. sind in den Verbandsversammlungen wiederholt behandelt, wobei naturgemäß starke Meinungsverschiedenheiten hervortraten, doch hat der Verband, gemäß seinem föderalistischen Karakter, stets Gewicht darauf gelegt, die Selbständigkeit der einzelnen Vereine nicht zu beeinträchtigen. Bei Aufnahme von Vereinen hat der Verband den Grundsatz befolgt, solche mit politischen oder konfessionellen Tendenzen abzulehnen; ein Verein mit angeblich sozialdemokratischer Richtung wurde ausgeschlossen und dem „deutsch-nationalen Handlungsgehülfenverbande“ wegen angeblich antisemitischer Richtung die Aufnahme verweigert.

Aus dem Schoße des Verbandes hat sich ein von ihm unabhängiger „Stellenvermittelungsbund kaufmännischer Vereine“ entwickelt der am 26. Januar 1890 gegründet wurde und dem sich die Mehrzahl der Verbandsvereine angeschlossen hat.

Dem Verbande gehören ausweislich des letzten im Mai 1899 ausgegebenen Verzeichnisses 98 Vereine mit insgesamt 127115 Mitgliedern an, unter denen sich 2 österreichische (Wien und Brünn) befinden. Von den Mitgliedern sind 24832 Prinzipale, 95528 Gehülfen, 4893 Lehrlinge und 1862 Nichtkaufleute.

Es ist nicht möglich, alle 98 Vereine hier näher zu behandeln, auch ist dies um so weniger erforderlich, als die Verhältnisse in denselben im wesentlichen gleichartig sind. Unter diesen Umständen muß es genügen, nur über die größeren und zwar diejenigen mit mehr als 2000 Mitgliedern nähere Angaben zu machen [148].

b) Verein für Handlungskommis von 1858[149].

Der älteste und zugleich der größte aller kaufmännischen Vereine ist der in der Ueberschrift genannte, der jetzt auf ein Alter von 41 Jahren zurücksieht. Die Mitgliederzahl betrug am 31. Dezember 1897 53951, am 31. Dezember 1898 56149, und im Juli 1899 über 58000 in 215 Bezirksvereinen, darunter 7500 Prinzipale und 363 unterstützende Mitglieder (z. B. Handelskammern) sowie 2500 Lehrlinge. Im Jahre 1898 betrugen die Einnahmen 313670 Mk. 2 Pf., die Ausgaben 313025 Mk. 31 Pf., das Gesamtvermögen 181394 Mk. 62 Pf.

Die Hauptaufgabe des Vereins ist die Stellenvermittelung; im Jahre 1898 wurden 6037, insgesamt bereits über 74000 Stellen vermittelt. Die Pensionskasse für Alters-, Invaliden-, Witwen- und Waisenversorgung umfaßte Ende 1898 7355 Mitglieder, einschließlich 1851 Ehefrauen; das Kassenvermögen betrug 4824023 Mk. 91 Pf. Die Kranken- und Begräbniskasse hatte 6943 Mitglieder; die Einnahmen betrugen 229162 Mk. 93 Pf., die Ausgaben 212272 Mk. 96 Pf., der Vermögensbestand 185960 Mk. 21 Pf. Daneben besteht eine Unterstützungskommission für Bedürftige, die 1898 5301 Mk. 35 Pf. auszahlte. Außerdem besitzt der Verein eine Abteilung für Fortbildung und eine solche für Geselligkeit.

In den letzten Jahren ist auch die Beschäftigung mit Fragen der Sozialpolitik mehr in den Vordergrund getreten. Zu der Frauenarbeit im Handelsgewerbe hat der Verein die Stellung eingenommen, daß er freilich die darin liegende schwere Schädigung der männlichen Handlungsgehülfen anerkennt, jedoch eine Beschränkung der weiblichen Arbeit als ungerecht verwirft und eine teilweise Abhülfe nur darin findet, daß die Frauen denselben Grundsätzen hinsichtlich der Ausbildung und des Gehaltes wie die Männer unterworfen und daß die Schutzbestimmungen der Gewerbeordnung für jugendliche und weibliche Arbeiter auch auf die Handelslehrlinge und Handlungsgehülfinnen ausgedehnt werden. Dagegen wird die Organisation der Gehülfinnen nicht begünstigt.

Für Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte ist der Verein eingetreten, indem er das dagegen geltend gemachte Bedenken einer Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Prinzipal und Gehülfen nicht als zutreffend anerkannte, doch lehnte er den Anschluß an die gewerblichen Schiedsgerichte wegen der damit verbundenen Agitation und Verschärfung der Gegensätze ab und forderte vielmehr eine Verbindung mit den Amtsgerichten, indem das Gericht aus dem Amtsrichter als Obmann und je einem Prinzipal und Gehülfen gebildet werden soll.

Der Verein ist dem Verbande für das kaufmännische Unterrichtswesen beigetreten und hat sich für Gründung von Handelshochschulen ausgesprochen.

Auch für den Acht-Uhr-Ladenschluß und den Beginn der Sonntagsruhe um 1 Uhr mittags ist der Verein eingetreten. In Eingaben an den Bundesrat hat er bei Beratung des neuen Handelsgesetzbuches für bessere Regelung der Kündigungsbestimmungen und der Gehaltszahlung, für Schutzbestimmungen hinsichtlich der Wohnungs-, Schlaf- und Geschäftsräume und für Einschränkung der Konkurrenzklausel gewirkt.

Obgleich der Verein in diesen Angelegenheiten die staatliche Regelung fordert, so steht er doch grundsätzlich auf dem Boden der Selbsthülfe, verfolgt sogar, wie hinsichtlich der Frage des Zwanges zum Besuche der Fortbildungsschulen, eine etwas manchnerliche Auffassung. Daneben betont er die Notwendigkeit des Zusammengehens mit den Prinzipalen.

Der Verein besitzt in dem „Hamburger Vereinsblatt“ ein eigenes Organ.

c) Kaufmännischer Verein in Frankfurt a. M.[150].

Derselbe ist am 19. Dezember 1864 gegründet und ist mit den am 31. Dezember 1898 vorhandenen 15787 Mitgliedern, worunter sich 14777 ordentliche, 535 außerordentliche und unterstützende Mitglieder und 474 Lehrlinge befanden, der zweitgrößte Verein des Verbandes.

Der Verein bezweckt Verbreitung kaufmännischer und allgemeiner Kenntnisse bei seinen Mitgliedern, Förderung der gemeinsamen Interessen des Kaufmannsstandes, insbesondere der Handlungsgehülfen, sowie Unterstützung von Bestrebungen, um deren wirtschaftliche und gesellschaftliche Lage zu verbessern, ferner Pflege des genossenschaftlichen Sinnes und des Bewußtseins der Zusammengehörigkeit unter den Mitgliedern und endlich deren Unterstützung in Fällen der Hülfsbedürftigkeit. Als Mittel sind u. a. bezeichnet Vorträge nebst Besprechung über kaufmännische und volkswirtschaftliche Gegenstände, Studienzirkel, Bibliothek, Stellenvermittelung, unentgeltliche Rechtsbelehrung, eine Kranken- und Begräbniskasse, sowie sonstige ähnliche Einrichtungen.

Im Vordergrunde steht thatsächlich die Stellenvermittelung, die Bildung und die Geselligkeit. Von den 1898 veranstalteten 22 Vorträgen behandelten nur drei volkswirtschaftliche Gegenstände; auch die „Diskussionsabteilung“, die stark besucht war, hat sich mit solchen Fragen nicht beschäftigt. Der Verein besitzt eine Fachschule und ein Lehrlingsheim, ist auch Mitglied des Verbandes für das kaufmännische Fortbildungsschulwesen. Er gewährt seinen Mitgliedern Rechtsauskunft und eine Reihe von Vergünstigungen in Geschäften; er besitzt ein eigenes Vereinshaus mit Bibliothek. Der mit dem Vereine verbundenen Kranken- und Begräbniskasse gehören 1368 Mitglieder an. Das Vereinsvermögen betrug am 31. Dezember 1897 107240 Mk. 65 Pf.

d) Kaufmännischer Verein in Mannheim[151].

Der am 11. Februar 1867 gegründete Verein verfolgt nach seinen Statuten als Zwecke: 1. Fortbildung und Hebung kaufmännischen und allgemeinen Wissens; 2. wirtschaftliche und gesellschaftliche Förderung des kaufmännischen Gehülfenstandes; 3. Pflege des gesellschaftlichen Sinnes und der Zusammengehörigkeit der Mitglieder. Er will diese Zwecke erreichen durch Unterrichtskurse, Vorträge, Bibliothek, Zeitschriften und Diskussionen, ferner durch Stellungnahme zur Gesetzgebung und Einwirkung auf dieselbe, soweit sie den kaufmännischen Gehülfenstand betrifft, durch Stellenvermittelung, eine Krankenkasse, eine Pensionskasse, durch Unterstützung hülfsbedürftiger Standesgenossen und unentgeltliche Rechtsberatung. Religiöse und parteipolitische Bestrebungen sind ausgeschlossen.

Ordentliche Mitglieder sind nur männliche Personen, die dem Handelsstande als Gehülfen, Beamte, Bevollmächtigte und Prokuristen angehören oder in gewerblichen Unternehmungen beschäftigt sind. Als außerordentliche Mitglieder können andere Personen, insbesondere selbständige Kaufleute aufgenommen werden; auch Lehrlinge können beitreten.

Am 1. April 1899 hatte der Verein 2896 Mitglieder, worunter 692 außerordentliche und 443 Lehrlinge. Das Vereinsvermögen betrug 41782 Mk. 39 Pf. Die Krankenkasse hatte 842 Mitglieder und 19771 Mk. 93 Pf. Vermögen. Neben ihr besitzt der Verein noch einen Unterstützungsfonds von 23349 Mk. 81 Pf. Der Verein gewährt Rechtsberatung und hat ein Uebersetzungsbureau, bietet auch Vorzüge bei Versicherungen. Die veranstalteten Vorträge haben sich überwiegend mit volkswirtschaftlichen Gegenständen beschäftigt, insbesondere haben die Professoren Max Weber und v. Schultze-Gävernitz Vortragscyklen über die wirtschaftliche Entwickelung und die Handelspolitik abgehalten.

e) Kaufmännischer Verein Union in Bremen[152].

Seine Erwähnung in diesem Zusammenhange verdankt der Verein nur dem Umstande, daß er dem „Deutschen Verbände kaufmännischer Vereine“ angehört und über 2000 Mitglieder zählt. Im übrigen ist er der Typus eines Vereins der alten Richtung, dessen Bedeutung auf dem Gebiete der Geselligkeit liegt. Nach den Statuten hat der Verein den Zweck, „seinen Mitgliedern einen Vereinigungsplatz zu bieten, auf dem sie Gelegenheit finden zur wissenschaftlichen Fortbildung durch Unterricht, Vorträge und Lektüre, sowie zur geselligen Unterhaltung“, doch nimmt die letztere in Wirklichkeit den ersten Platz ein. Selbst die Vorträge, die der Verein nach seinem Jahresberichte für 1897 gehalten hat, vermeiden durchaus volkswirtschaftliche Fragen und auch die Unterrichtskurse, die sich auf Sprachen, Buchhaltung, Schönschreiben, Rechnen, Geographie und Stenographie beschränkten, sind unvollkommen besucht gewesen. Die Stellenvermittelung hat 273 Stellen besetzt. Der Verein besitzt ein eigenes Haus nebst Bibliothek und Lesezimmer. Im Jahre 1897 ist eine kostenlose Rechtsauskunft eingerichtet, dagegen ist der Versuch, eine Unfallversicherung zu schaffen, gescheitert. Gegenüber der Handelshochschul-Bewegung hat sich der Verein ablehnend verhalten. Der Mitgliederbestand betrug am 1. Januar 1898 2369, wovon 1088 etabliert und 1281 Gehülfen waren.

f) Kaufmännischer Verein München[153].

Der am 9. Oktober 1873 gegründete Verein zählte am 1. Oktober 1898 2760 Mitglieder. Er bezweckt: 1. kaufmännische und wissenschaftliche Fortbildung, 2. Förderung der Interessen des Handelsstandes im allgemeinen und der Mitglieder im besonderen, 3. Pflege des kollegialen Sinnes. Als Mittel werden bezeichnet: Stellenvermittelung, Unterrichtskurse für fremde Sprachen und Fachwissenschaften, Bibliothek und Lesezimmer, Besprechungen von kaufmännischen und allgemein wissenschaftlichen Gegenständen, Vorträge, Unterstützung stellenloser Mitglieder, Rechtsschutz und gesellige Unterhaltungen. Gegenstände politischer und religiöser Natur sind von der Vereinsthätigkeit ausgeschlossen. Neben den ordentlichen giebt es auch unterstützende Mitglieder.

Der Schwerpunkt der Thätigkeit liegt in der Stellenvermittelung und der Förderung von Bildungszwecken durch die Unterrichtskurse und Vorträge. Diese zerfallen in populärwissenschaftliche und fachwissenschaftliche, doch sind auch unter den letzteren solche, welche sich mit sozialen Fragen beschäftigen, ziemlich spärlich vertreten. Der Verein besitzt außer einer Abteilung für Rechtsschutz nur eine Unterstützungskasse, deren Jahresausgabe aber nicht über 300 Mk. steigt, sowie eine Krankenkasse, auch ein Uebersetzungsbureau, dessen Benutzung auch Nichtmitgliedern offen steht.

g) Verein junger Kaufleute in Berlin[154].

Der Verein ist einer der ältesten, die in Deutschland bestehen. Im Jahre 1839 wurde gleichzeitig und unabhängig von einander, von einigen Handlungsgehülfen und von den Aeltesten der Kaufmannschaft der Plan gefaßt, einen Unterstützungsverein zu begründen, und nachdem die letzteren ein Grundkapital von 1500 Thalern zur Verfügung gestellt hatten, konnte die Vereinigung unter dem Namen: „Verein zur Unterstützung hülfsbedürftiger Handlungsdiener“ am 24. Juni 1840 mit 180 Mitgliedern ins Leben treten. Schon bald erweiterte derselbe sein Wirkungsgebiet über die bloßen Unterstützungszwecke hinaus, indem 1844 beschlossen wurde, handelswissenschaftliche Vorträge zu veranstalten. Die hierfür geschaffene und anfangs selbständige Handelslehranstalt wurde am 5. Februar 1846 mit dem Vereine verschmolzen. Dieser, dessen Mitgliederzahl bereits auf 450 gestiegen war, nahm dann am 8. Februar 1847 den jetzigen Namen an, um den erweiterten Wirkungskreis auch äußerlich zu bezeichnen. Am 21. September 1872 erhielt der Verein die Rechte der juristischen Persönlichkeit und erwarb ein eigenes Grundstück.

Nach dem Statute ist auch jetzt noch der Hauptzweck des Vereins die Unterstützung seiner Mitglieder, welche durch unverschuldeten Mangel, Krankheit oder Alter in eine hülfsbedürftige Lage gekommen sind.

Nur soweit die Mittel des Vereins hierfür nicht beansprucht werden, dürfen sie für die übrigen Zwecke: Fortbildung der Mitglieder in kaufmännischen und anderen Wissenschaften, Förderung der Kollegialität und Geselligkeit und Fürsorge für die Witwen und Waisen der Mitglieder verwandt werden. Ordentliche Mitglieder sind die in Berlin wohnenden Handlungsdiener, Handlungsbevollmächtigten und Prokuristen; als außerordentliche Mitglieder können selbstständige Kaufleute aufgenommen werden. Die Unterstützungsberechtigung der ordentlichen Mitglieder tritt ein, wenn sie nicht imstande sind, sich ohne Beihülfe des Vereins angemessen zu erhalten und zwar bei Krankheit, Stellenlosigkeit und bei Alter oder Gebrechen. Die Beerdigung bedürftiger Mitglieder geschieht auf Kosten des Vereins. Daneben wird durch eine Deputation von 2 Mitgliedern Leichenfolge geleistet. Außerordentliche Mitglieder erhalten Unterstützung, wenn sie 5 Jahre lang ordentliche Mitglieder waren; ausnahmsweise können auch Nichtmitglieder unterstützt werden.

Der Verein veranstaltet wissenschaftliche Vorträge, von denen aber ebenso wie von den Vereinsversammlungen staatspolitische und religiöse Gegenstände ausgeschlossen sind. Zur Verbreitung von Fachkenntnissen finden Unterrichtskurse statt. Daneben besteht eine Bibliothek. Für Vereinsmitglieder und ausnahmsweise auch für Fremde übernimmt der Verein die Stellenvermittelung.

Der Mitgliederbestand betrug am 1. Januar 1898 3537. Die Gesamtsumme der bisher verausgabten Unterstützungen belief sich auf 427182 Mk. für Mitglieder und 141174 Mk. für Hinterbliebene.

h) Kaufmännischer und gewerblicher Hülfsverein für weibliche Angestellte[155].

Der am 19. Mai 1889 gegründete Verein ist den Bestrebungen wohlmeinender Leute entsprungen, die das Bedürfnis einsahen, den vielfach hülflosen und schutzbedürftigen in kaufmännischen Geschäften verwendeten weiblichen Personen zur Seite zu stehen. Diese zunächst rein humane Aufgabe findet auch in den Statuten ihren Ausdruck. Danach bezweckt der Verein, seinen Mitgliedern, welche durch Krankheit, Stellenlosigkeit und unverschuldete Not in eine hülfsbedürftige Lage gekommen sind, mit Rat und That zur Seite zu stehen, ferner durch Unterrichtskurse, Vorträge und ähnliche Veranstaltungen die Mitglieder in ihrer Ausbildung zu fördern und in der Ausübung ihres Berufes zu unterstützen. Auch die Wirksamkeit der ersten Jahren entsprach dieser Auffassung. Man schuf einen Stellennachweis, eine Rechtshülfe-, Rat- und Auskunfterteilung, sowie eine gewerbliche und eine kaufmännische Handelsschule nebst einer Schreibmaschinenschule, Bibliothek und Lesezimmer, eine Krankenunterstützung neben einer besonderen als eingeschriebene Hülfskasse eingerichteten Krankenkasse, einen Darlehnsfonds, man veranstaltet Vorträge und Unterhaltungsabende, vermittelt Ferienaufenthalte und Sommerfrischen; auch hat der Verein einen Turnzirkel und einen Sängerbund.

Aber der Verein ist bei diesen humanitären Bestrebungen nicht stehen geblieben, sondern hat auch das soziale und insbesondere gewerkschaftliche Gebiet betreten, indem er durch Eingabe an Behörden und auf andere Weise für die Interessen des weiblichen Handelshülfspersonales eingetreten ist. Insbesondere hat er sich an den Bestrebungen zu Gunsten einer Ermäßigung der Arbeitszeit und Einführung des Achtuhr-Ladenschlusses, sowie der Einführung kaufmännischer Schiedsgerichte beteiligt.

Seit 1. Juli 1896 besitzt der Verein ein eigenes Organ, in den „Mitteilungen für weibliche Angestellte“. Die Mitgliederzahl, die bei der Gründung nur 500, jedoch am Jahresschlusse schon 1600 betrug, ist seitdem stetig gewachsen und belief sich am 31. Dezember 1897 auf 10423, Ende Dezember 1898 sogar auf 11362, wovon 10700 Handlungs- und Gewerbegehülfinnen, 275 Geschäftsinhaber und die übrigen Privatpersonen waren: Ordentliche Mitglieder können nämlich nur sein: „unter Ausschluß der eigentlichen Arbeiterinnen Mädchen und Frauen, die als Handlungsgehülfinnen bezw. Lehrlinge oder als solche Gewerbegehülfinnen angestellt sind, deren Beruf eine höhere Vorbildung oder eine besondere längere Ausbildung erfordert.“ Der Beitrag beläuft sich auf jährlich 3 Mk. Das Vermögen des Vereins betrug am 31. Dezember 1897 77769 Mk. 38 Pf. Für Unterstützung seiner Mitglieder hat der Verein im Jahre 1898 4439 Mk. aufgewandt; die Gesamtausgabe hat sich auf 232000 Mk. belaufen.

Der Verein steht mit den übrigen 11 zur Zeit in Deutschland vorhandenen Vereinen für Handlungsgehülfinnen, nämlich in Augsburg, Barmen, Breslau, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Kassel, Köln, Königsberg, Leipzig und München in freundschaftlichem Verkehr.


Die bisher erwähnten Vereine gehören sämtlich zu dem deutschen Verbande kaufmännischer Vereine. Aber es giebt noch einige bedeutendere Vereine, die sich diesem Verbande nicht angeschlossen haben und doch zu der im Eingange bezeichneten älteren Richtung zu zählen sind; von ihnen sollen die wichtigsten hier genannt sein.

i) Verband deutscher Handlungsgehülfen[156].

Er ist im Jahre 1881 gegründet und nächst dem Hamburger Verein von 1858 der größeste kaufmännische Verein, denn seine Mitgliederzahl betrug am 1. Januar 1898 47208 und am 1. Januar 1899 49406, wovon 356 stiftende und außerordentliche Mitglieder und 689 Lehrlinge waren.

Der Verband, der seinen Sitz in Leipzig hat, ist nach seinen Satzungen „eine Vereinigung von Kaufleuten zu gegenseitiger Hülfe und Hebung des Kaufmannsstandes“ und verfolgt als Zweck die Sicherung seiner Mitglieder in den Notfällen des Lebens durch Stellenvermittelung, Unterstützung bei Stellenlosigkeit, Rechtsschutz, Kranken-, Begräbnis-, Wittwen- und Waisen-, Alters- und Invaliditätsversorgung; will aber daneben auf Hebung des Kaufmannsstandes in sittlicher und sozialer Beziehung hinwirken und die Interessen der Handlungsgehülfen im allgemeinen und seiner Mitglieder im besonderen vertreten. Alle politischen und religiösen Bestrebungen sind ausgeschlossen. Der Verein hat das Recht der juristischen Persönlichkeit und besitzt ein eigenes Vereinshaus.

Eine wesentliche Aufgabe des Verbandes ist die Stellenvermittelung und die Unterstützung bei Stellenlosigkeit. Ferner besitzt er eine Witwen- und Waisenkasse und eine Altersversorgungs- und Invaliditätskasse, von denen am 30. September 1898 die erstere ein Vermögen von 360674 Mk. 59 Pf., die letztere ein solches von 249005 Mk. 71 Pf. besaß. Eine besondere Kranken- und Begräbniskasse hatte am 1. Januar 1898 17376 Mitglieder. Eine besondere Stiftung, deren Vermögen am 30. September 1898 auf 82977 Mk. 33 Pf. angewachsen war, bezweckte die Gründung eines Genesungsheimes, dessen Benutzung den Mitgliedern unentgeltlich gestattet ist. Der Verein gewährt Rechtsschutz und Vorzüge bei Versicherungen. Er besitzt in den „Verbandsblättern — Kaufmännische Reform“ ein eigenes Organ.

Der Verband hat in den neuesten Jahren bei der Beratung der für die Handelsgehülfen wichtigen Gesetze, insbesondere des neuen Handelsgesetzbuches und des Gesetzes über den unlautern Wettbewerb die Wünsche und Interessen seiner Mitglieder durch mehrfache Eingaben an den Reichstag und Bundesrat zu wahren gesucht; ebenso hat er über diese und andere sozialpolitische Gegenstände z. B. die Frage der kaufmännischen Schiedsgerichte, Regelung der Geschäftszeit, Lehrlingswesen und Frauenarbeit eine Reihe von Vorträgen veranstaltet.

k) Verband reisender Kaufleute Deutschlands[157].

Der Verband, der seinen Sitz ebenfalls in Leipzig hat, ist nach seiner rechtlichen Form eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Er bezweckt: 1. Pflege der Standesehre und Förderung der Standesinteressen, 2. Vermittelung gegenseitiger geschäftlicher Unterstützung durch Auskunft und Empfehlung; 3. Stellenvermittelung; 4. Gewährung von Rat und Belehrung bei geschäftlichen Rechtsfragen und Streitigkeiten; 5. Unterstützung der Mitglieder in Krankheitsfällen und für Fälle vorübergehender Notlage, sowie Gewährung einer Begräbnisunterstützung beim Tode eines Mitgliedes; 6. Unterstützung der Witwen und Waisen verstorbener Mitglieder; 7. Unterstützung altersschwacher und invalider Mitglieder; 8. Unterstützung der durch geleistete Kriegsdienste in Not geratener Mitglieder oder deren Familien; 9. Unterhaltung eines eigenen Preßorganes.

Neben den erwähnten Unterstützungen, die von dem Ermessen der Verbandsorgane abhängig sind und deshalb auch besondere Beiträge nicht erfordern, hat der Verband seit 1. Januar 1891 eine Kranken- und Begräbniskasse in der Form einer eingeschriebenen Hülfskasse, der jedes Mitglied beitreten kann.

Aufnahmefähig als ordentliches Mitglied ist jeder unbescholtene Kaufmann, welcher reist, gereist hat oder reisen läßt, die Handlung erlernt hat, in Deutschland wohnt und zwischen dem 21. und 40. Lebensjahre steht. Der Verband sucht bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und deren Prinzipalen zu vermitteln, und hat das anfängliche Vorurteil der letzteren überwunden, wie sich daraus ergiebt, daß ihm 664 außerordentliche Mitglieder, darunter 33 Handelskammern beigetreten sind.

Die Zahl der ordentlichen Mitglieder betrug am 31. Dezember 1898 8337 unter Einschluß von 28 stiftenden Mitgliedern in 69 Sektionen. Das Gesamtvermögen belief sich auf 1358331 Mk. 68 Pf. Davon entfielen 802025 Mk. 61 Pf. auf den Witwen- und Waisenfonds, 262490 Mk. 56 Pf. auf den allgemeinen Unterstützungsfonds, 194143 Mk. 88 Pf. auf den Altersunterstützungsfonds, 19146 Mk. 95 Pf. auf den Kriegsreservefonds. Der Verein gewährt Stellenvermittelung, Rechtsschutz und Vergünstigungen bei Versicherungen. Derselbe hat auch gelegentlich, z. B. bei der Neugestaltung des Handelsgesetzbuches, sowie bei den Versuchen einer Eisenbahntarifreform die Interessen seiner Mitglieder durch Eingaben an die Behörden zu fördern gesucht. Das Vereinsorgan ist die „Post reisender Kaufleute Deutschlands“ mit einer Auflage von 10200.

l) Kaufmännischer Hülfsverein in Berlin[158].

Der am 29. Oktober 1880 gegründete Verein verfolgt den Zweck, Handlungsgehülfen auf Ansuchen nach Maßgabe der Vereinsmittel einmalige oder zeitweilige Unterstützungen zu gewähren. Daneben erhalten die Mitglieder für ihren Jahresbeitrag von 6 Mk. unentgeltliche Krankenhülfe, Rechtsrat und Stellenvermittelung, während sie einer Sterbekasse mittels eines besonderen Beitrags von jährlich 4 Mk. beitreten können. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder, die nur aus Handlungsgehülfen bestehen, betrug am 31. Dezember 1897 8467, die der außerordentlichen (Prinzipale) 951, das Vereinsvermögen 92668 Mk. 42 Pf. Der Verein hat in den „Nachrichten des kaufmännischen Hülfsvereins in Berlin“ ein eigenes Organ, das in einer Auflage von 9400 erscheint.

B. Die neuere Richtung.

Das gemeinsame Merkmal der neueren Richtung ist die stärkere Betonung der sozialen Fragen vor solchen der Geselligkeit, der Bildung und der Unterstützung. Damit steht im Zusammenhange eine entschiedenere Vertretung des Interesses der Handlungsgehülfen auch da, wo es sich mit demjenigen der Prinzipale nicht deckt oder gar zu ihm in Gegensatz tritt.

Hinsichtlich des Grades, in dem diesen Gesichtspunkten Rechnung getragen wird, können die hierher gehörigen Vereine in einer gewissen Reihenfolge geordnet werden, und diese ist in der folgenden Darstellung innegehalten:

a) Verein der deutschen Kaufleute[159].

Derselbe ist ein Gewerkverein der Hirsch-Duncker'schen Richtung und gehört zu deren Verbande. Er steht deshalb auch auf deren grundsätzlichen Standpunkte und will die Interessen seiner Mitglieder thunlichst im guten Einvernehmen mit den Prinzipalen verfolgen. Noch den Statuten bezweckt der Verein „den Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder auf gesetzlichem Wege“.

Dieser Zweck soll hauptsächlich erreicht werden:

1.durch Vertretung der Mitglieder gegenüber dem Publikum, den Behörden und den Prinzipalen bei allen berechtigten Forderungen und Beschwerden event. durch Führung der Prozesse auf Vereinskosten, gemäß anhängendem Rechtschutzreglement;
2.durch Unterstützung derjenigen Mitglieder, welche unverschuldeter Weise ohne Stellung sind, laut den Bestimmungen über die Unterstützung der Stellenlosen, soweit die Kassenverhältnisse es gestatten, ohne klagbares Recht der Mitglieder;
3.durch kostenfreie nationale Stellenvermittelung;
4.durch Beförderung des handelswissenschaftlichen und volkswirtschaftlichen Unterrichts, besonders durch Unterstützung von kaufmännischen Fortbildungsschulen und sonstigen Bildungsbestrebungen;
5.durch Unterstützung in besonderen Notfällen;
6.durch Hinwirkung auf gerechte, zeitgemäße Regelung der Arbeitsbedingungen, in möglichster Verständigung mit den Prinzipalen und Beschränkung der Sonntagsarbeit auf das unerläßlich Notwendigste;
7.durch Hinwirkung auf Unterstellung der Handlungsgehülfen unter besondere oder allgemeine Gewerbegerichte, sowie Errichtung von Einigungsämtern;
8.durch Unterstützung von wirtschaftlichen Genossenschaften, insbesondere Produktiv- und Handelsgenossenschaften;
9.durch Verbindung mit den deutschen Gewerkvereinen zur gegenseitigen Förderung und Unterstützung;
10.durch Errichtung einer Kranken- und Begräbniskasse, sowie einer Kasse zur Unterstützung gegen Stellenlosigkeit;
11.durch Führung einer Arbeitsstatistik.

Als besondere Aufgaben sind in den Statuten hervorgehoben die Förderung der humanen Bildung durch Errichtung kaufmännischer Fortbildungsschulen verbunden mit volkswirtschaftlichem Unterricht und Gesetzeskunde, die Verbesserung des Lehrlingswesens insbesondere dadurch, daß Lehrlinge nur von solchen Prinzipalen gehalten werden dürfen, die eine kaufmännische Ausbildung besitzen und daß die Lehrlinge zum Besuche der obligatorischen Fortbildungsschulen verpflichtet sind, ferner die Förderung des Genossenschaftswesens und die Erledigung aller begründeten Beschwerden der Mitglieder gegen Prinzipale, Behörden und Publikum durch den Verein, wobei dieser selbst die Prozeßführung übernimmt; thunlichst soll hierbei ein schiedsgerichtliches Verfahren stattfinden. Der Verein hat neben einer seit 1885 bestehenden Versicherung gegen Stellenlosigkeit, in der gegen Zahlung von monatlich 1 Mk. bezw. 1 Mk. 50 Pf. eine monatliche Unterstützung von 30 Mk. bezw. 45 Mk. bis zur Dauer von 6 Monaten erworben wird, noch ferner eine Unterstützung gegen Stellenlosigkeit in Höhe von monatlich 30 Mk. bis zu 3 Monaten, für die außer den monatlichen Vereinsbeiträgen von 90 Pf. nichts bezahlt wird. Endlich besteht eine Stellenvermittelung. Neben dem Vereine besteht in der Form einer eingeschriebenen Hülfskasse eine selbständige Kranken- und Begräbniskasse.

Der Verein hat sich mehrfach mit der Agitation für gesetzgeberische Aufgaben befaßt, insbesondere bei Beratung des neuen Handelsgesetzbuches und des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, wo er gegen die Konkurrenzklausel und für erweiterte Sonntagsruhe, sowie Ausdehnung der Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung und der Gewerbegerichte auf die Handlungsgehülfen, für den Achtuhr-Ladenschluß und gegen das Verbot des Detailreisens, eintrat; ferner kämpft er seit Jahren für die gesetzliche Anerkennung der Berufsvereine.

Das Vereinsorgan ist die „Kaufmännische Rundschau“. Die Mitgliederzahl betrug am 31. Dezember 1895: 3849 in 46 Ortsvereinen; am 31. Dezember 1896 4229 Mitglieder in 58 Ortsvereinen, am 31. Dezember 1897 4409 Mitglieder in 57 Ortsvereinen und am 31. Dezember 1898 4382 Mitglieder. Im Jahre 1898 erhielten auf Grund der Versicherung gegen Stellenlosigkeit 33 Mitglieder 2761 Mk. 50 Pf., daneben erhielten Stellenlosenunterstützung 113 Mitglieder 5322 Mk. 97 Pf. Die Stellenvermittelung besetzte 776 Stellen bei 870 Bewerbern. Für Bildungszwecke wurden 2269 Mk. 37 Pf., für das Vereinsorgan 5340 Mk. 5 Pf. ausgegeben. Die Kranken- und Begräbniskasse zahlte 66564 Mk. 38 Pf. Das Gesamtvermögen betrug 149323 Mk. 32 Pf.

b) Deutschnationaler Handlungsgehülfenverband[160].

Der Verband ist insofern aus dem Vereine für Handlungskommis von 1858 hervorgegangen, als einige im Herbst 1893 aus diesem ausgeschlossene Mitglieder einen neuen Verband zu gründen unternahmen, sodaß schon wegen dieses persönlichen Verhältnisses der neue Verband in einem scharfen Gegensatze zu dem alten Vereine sich befand. Dazu kam aber auch eine andere grundsätzliche Auffassung. Der Verband betont mit Nachdruck die Notwendigkeit einer Vertretung der sozialpolitischen Interessen der Handlungsgehülfen und macht den älteren Vereinen zum Vorwurf, daß sie durch ungenügende Vertretung derselben den Rückgang des Standes verschuldet hätten.

Infolge hiervon ist auch das äußere Auftreten ein verschiedenes. Anklagen gegen den Geist des Mammonismus, und die daraus folgende soziale Zerklüftung, über den Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital und die Gefahr der Herabdrückung der Handlungsgehülfen in das Proletariat geben den öffentlichen Erklärungen des Verbandes ein ganz anderes, moderneres Gesicht, als den älteren Vereinen; der Sozialdemokratie steht es durchaus fern, scheint aber im Gegenteil die Elemente, die sonst vielleicht für sie zu haben sein würden, an sich zu ziehen, weshalb er von ihr heftig bekämpft wird. Einen einseitigen Karakter erhält der Verband durch die Bestimmung des Statutes, daß Juden von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind, wie denn auch die antisemitische Partei ihm ihre Unterstützung leiht, obgleich eine verletzende Form der Geltendmachung dieses Standpunktes bisher nicht hervorgetreten ist. Immerhin ist er der Grund gewesen, weshalb die Anmeldung des Verbandes zum Beitritte in den „Deutschen Verband kaufmännischer Vereine“ in dessen Generalversammlung vom Sommer 1896 zurückgewiesen wurde.

Aus den Statuten ist Folgendes zu erwähnen:

Der Verband steht treu zu Kaiser und Reich. Er hat den Zweck, durch Zusammenschluß der Berufsgenossen die soziale Lage derselben zu heben, deren Interessen überall, wo es notwendig ist und sie bedroht sind, thatkräftig zu vertreten und durch geeignete Maßnahmen für die Erhaltung des Ansehens des gesamten Handelsstandes zu wirken.

Der Verband erachtet es als seine besondere Aufgabe, in diesem Sinne auf Behörden und gesetzgebende Körperschaften einzuwirken.

Parteipolitische und religiöse Bestrebungen innerhalb des Verbandes sind ausgeschlossen.

Mittel zum Zweck sind dem Verbande ferner die Selbsthülfe zur Schaffung wirtschaftlicher Vorteile für die Mitglieder durch seine Abteilungen und seine Bestrebungen zur Durchführung sozialer Reformen im Handelsstande, und zwar:

1.Festlegung eines Maximal-Arbeitstages nach Eigenart der Geschäftszweige,
2.Einführung einer ununterbrochenen Sonntagsruhe von 36 Stunden.
3.Festlegung einer einheitlichen Geschäfts- und Ladenschlußstunde für die Gehülfen.
4.Einführung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen vor jedem Kalendervierteljahre, welche nicht durch Sonderabmachungen zwischen Prinzipal und Gehülfen verkürzt werden kann.
5.Eine vereinbarte längere Kündigungsfrist muß für beide Teile gleich sein.
6.Vereinbarungen mit Prinzipalen, die sich auf die Thätigkeit der Gehülfen nach Austritt aus dem Geschäfte erstrecken, sind als ungültig anzusehen.
7.Stellung der Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Gehülfen unter besondere kaufmännische Schiedsgerichte, die nach Art der bestehenden Gewerbegerichte einzurichten und diesen anzugliedern sind.
8.Schaffung eines bestimmten Verhältnisses zwischen der Zahl der Gehülfen und Lehrlinge in einzelnen Geschäften.
9.Obligatorischer Fortbildungs-Unterricht während der Tagesstunden in staatlichen Fachschulen für alle Lehrlinge und Handlungsgehilfen unter 18 Jahren.
10.Beschränkung der Verwendung weiblicher Arbeitskräfte auf solche Geschäftszweige, für welche besondere weibliche Fähigkeiten unumgänglich erforderlich sind.

Der Sitz des Verbandes ist Hamburg. Er zerfällt in Ortsgruppen und Gauverbände. Organ desselben ist die aus den ursprünglich begründeten „Mitteilungen des Deutschen Handlungsgehülfenverbandes“ hervorgegangene 2mal monatlich erscheinende „Deutsche Handelswacht.“

Die Mitgliederzahl ist von 76 am 1. Januar 1895 auf 570 am 1. Januar 1896, auf 2350 am 1. Januar 1897, auf 7735 am 1. Januar 1898, auf 18277 am 1. Januar 1899 und auf 28992 am 10. Juli 1899 in 367 Ortsgruppen gestiegen.

Der Verband betont in seiner hauptsächlich gegen die alten Vereine, insbesondere der Hamburger Vereine von 1858 und der Leipziger Verband gerichteten Agitation in erster Linie, daß diese das Uebel nicht an der Wurzel angefaßt hätten. Er legt deshalb das Hauptgewicht auf Beschränkung der Arbeitszeit durch die Einführung eines Maximalarbeitstages nach der Art der Geschäfte, des Achtuhr-Ladenschlusses und völliger Sonntagsruhe von Sonnabend Abend bis Montag Morgen. Daneben fordert man Beschränkung der Frauenarbeit auf solche Beschäftigungen, in denen diese aus Rücksichten des Anstandes geboten ist. Neben obligatorischen Fortbildungsschulen für die Lehrlinge soll die Zulassung zum Gehülfen von einer Prüfung vor einer Kommission abhängig gemacht und eine bestimmte Skala für das Verhältnis der in denselben Geschäfte zulässigen Gehülfen und Lehrlinge eingeführt werden, daneben ist der Verband für das Verbot der Konkurrenzklausel, für Aufrechterhaltung der bisherigen gesetzlichen Kündigungsfrist von 6 Wochen und für kaufmännische Schiedsgerichte eingetreten.

Obgleich der Verband hiernach die schärfere Interessenvertretung auch gegenüber den Prinzipalen betont, hat er doch 1026 derselben als unterstützende Mitglieder d. h. ohne Stimmrecht aufgenommen. Auch Stellenvermittelung und Rechtsschutz gewährt der Verband, wie die älteren Vereine.

Aus dem Geschäftsberichte für 1898 ist hervorzuheben, daß der Verband neben der Errichtung kaufmännischer Fortbildungsschulen, insbesondere Einführung des Schulzwanges und für Handlungsgehülfenkammern, auch für eine Umsatzsteuer auf Warenhäuser und Ramschlager eingetreten ist und auf dem zweiten vom 10–11. April 1898 in Leipzig abgehaltenen Verbandstage die Errichtung einer eigenen Verbandskrankenkasse beschlossen hat. Der Verband hat 18 besoldete Beamte und eine Versicherung gegen Stellenlosigkeit; er ist dem deutschen Verbande für das kaufmännische Unterrichtswesen, dem Verbande deutscher Arbeitsnachweise, dem deutschen Sprachvereine und dem alldeutschen Verbande beigetreten. Der Verbandsvorsitzende Schack hat bei den letzten Reichstagswahlen in 2 Bezirken kandidiert und 5106 bezw. 5065 Stimmen erhalten; 20 Abgeordnete haben sich als Kandidaten verpflichtet, für seine Forderungen einzutreten. Die Stellenvermittelung hat 1898 nur 214 Stellen vermittelt, doch betont der Bericht, daß eben der Verband den Grundsatz der alten Vereine, nur immer Hand in Hand mit den Prinzipalen zu gehen, um die Stellenvermittelung nicht zu schädigen, nicht anerkenne, daß er auch Stellen in jüdischen Geschäften, Stellen mit Konkurrenzklauseln, kurzer Kündigungsfrist u. dergl. nicht vermittele.

Der Verband hat auch die Schaffung einer Gesamtvertretung der deutschen Handlungsgehülfen in die Hand genommen durch Berufung von Handlungsgehülfentagen, von denen der erste am 6. April 1896 in Hamburg, der zweite am 19. April 1897 in Berlin, der dritte am 11. April 1898 in Leipzig und der vierte am 3. April 1898 in Kassel stattgefunden hat. Auf dem ersten waren 31, auf dem zweiten 185, auf dem dritten 326 und auf dem vierten 738 Städte durch etwa 800 Abgesandte vertreten. Gegen den Vorwurf antisemitischer Richtung wurde protestiert, auch waren in Kassel alle nationalen Parteien des Reichstages eingeladen, jedoch war nur die deutsch-soziale Reformpartei durch Abgeordnete vertreten. Man faßte Beschlüße zu Gunsten des gesetzlichen Achtuhr-Ladenschlußes, der Einführung kaufmännischer Schiedsgerichte unabhängig von den Gewerbegerichten und der Bekämpfung der Warenhäuser. Ebenso forderte man im Gegensatz zu dem Verbande kaufmännischer Vereine, der sich für Befreiung der Handlungsgehülfen von der Invaliditäts- und Altersversicherung ausgesprochen hatte, die Beibehaltung des Versicherungszwanges unter Ausdehnung auf alle Handlungsgehülfen ohne Rücksicht auf die Höhe des Gehaltes, ferner Einführung höherer Lohnklassen mit höheren Beiträgen und Renten und möglichste Herabsetzung der Altersgrenze sowie Zulassung der Selbstversicherung für selbständige Kaufleute. Endlich befürwortete man, daß die Handlungsgehülfen versuchen möchten, aus ihren Reihen Abgeordnete in den Reichstag zu wählen, daß sie aber jedenfalls ohne Unterschied der Parteistellung nur solche Kandidaten unterstützen sollten, die sich verpflichten, für die Forderungen des Standes einzutreten. Während man an den ersten drei Tagen Huldigungstelegramme an den Kaiser gesandt hatte, wurde in Kassel hiervon mit der Begründung Abstand genommen, daß man bisher niemals einer Antwort gewürdigt sei und man nicht den Schein der Aufdringlichkeit auf sich laden wolle. Der Vorsitzende erklärte unter stürmischen Beifalle, die deutsch-nationalen Handlungsgehülfen pflegten nicht zu antichambrieren, sondern würden mit aller Kraft den Augenblick zu erkämpfen versuchen, wo die Großen der Erde gezwungen seien, mit der Bewegung zu rechnen.

c) Verein für kaufmännische Angestellte[161]).

Der Verein ist hervorgegangen aus dem kaufmännischen Verein in Frankfurt a. M. Derselbe besaß die „Kaufmännische Presse“ als Vereinsorgan, das sich unter Leitung des bekannten sozialdemokratischen Redakteurs Dr. Quarck befand. Zwischen ihm und dem Vereinsvorsitzenden Schäfer war es wegen der Haltung des Blattes mehrfach zu Reibungen gekommen, die dazu führten, daß der Verein beschloß, das Blatt am 1. Juli 1894 eingehen zu lassen. Unter diesen Umständen thaten sich die Anhänger Quarck's zusammen, gründeten einen eigenen „Verein für kaufmännische Angestellte“ und beschlossen, die „Kaufmännische Presse“ unter Leitung Dr. Ouarck's als ihr Organ fortzuführen. Der neue Verein beantragte seine Zulassung zu dem „Deutschen Verbande kaufmännischer Vereine“, die auch in der Generalversammlung in München mit 44 gegen 41 Stimmen gegen den Widerspruch des „Kaufmännischen Vereins“ beschlossen wurde. Aber schon in der Generalversammlung vom 8./9. Juni 1896 in Berlin wurde der Antrag auf Ausschluß mit 78 gegen 27 Stimmen angenommen.

Der Verein wollte nicht als sozialdemokratisch gelten, aber es machte sich doch von Anfang an ein gewisser Gegensatz zwischen den sozialdemokratischen und den übrigen Mitgliedern geltend, insbesondere wurde von den letzteren gegen Quarck der Vorwurf eines zu radikalen Vorgehens erhoben. Dies führte dahin, daß in der Vereinsversammlung am 23. Juli 1896 der Beschluß gefaßt wurde, zu erklären, daß die Versammlung mit Ton und Haltung, wie sie in dem Vereinsorgane in der letzten Zeit zum Ausdruck gekommen seien, nicht einverstanden sei. Die Folge dieses Beschlusses war, daß Quarck seine Redaktion niederlegte, daß aber auch eine Anzahl seiner Gesinnungsgenossen mit ihm aus dem Vereine austrat. Da andrerseits zu Beginn des Jahres eine größere Anzahl Mitglieder wegen der von ihnen mißbilligten durch Quarck verfolgten Politik ausgetreten waren, so war das Ergebnis eine doppelte Schwächung des Vereins und ein Herabgehen der Mitgliederzahl von 439 auf 319.

Nach seinen Statuten ist der Zweck des Vereins „die Hebung der sozialen Lage der Handlungsgehülfen durch Zusammenschluß und Fortbildung derselben, sowie durch Einwirkung auf Behörden und Gesetzgebung“. Parteipolitische und religiöse Zwecke sind ausgeschlossen. Als Mittel hierzu sollen dienen: öffentliche Versammlungen, Herausgabe der „Kaufmännischen Presse“, kostenlose Stellenvermittelung, fach- und wissenschaftliche Vorträge, Unterhaltung einer Bibliothek, Erteilung von Rechtsauskunft und Vertretung vor Gericht, sowie Pflege der Geselligkeit. Mitglied kann werden, wer die Zwecke des Vereins anerkennt.

Daß der Verein eine größere äußere Bedeutung nicht gewonnen hat, mag die Folge seiner Stellung sein. Einerseits bekämpft er die alten Vereine, insbesondere den Hamburger und den Leipziger, denen er zum Vorwurfe macht, daß sie nur Geselligkeit und Unterstützungswesen betrieben, während er die energische Vertretung der sozialen Interessen des Gehülfenstandes sich zur Aufgabe gestellt habe, anderseits befindet er sich in Gegensatz nicht allein zu der Sozialdemokratie, sondern auch zu dem deutsch-nationalen Verbande, dem er zünftlerische Bestrebungen vorwirft. Die Wirksamkeit des Vereins hat sich deshalb bisher wesentlich auf Abhaltung von Agitationsversammlungen und Eingaben an Behörden beschränkt. Eine besondere von ihm erhobene Forderung ist neben den kaufmännischen Schiedsgerichten, der vollständigen Sonntagsruhe und dem Acht-Uhr-Ladenschlusse noch ferner die Anstellung von Handelsinspektoren. Die von dem Vereine veranstalteten Vorträge, zu denen er u. a. auch dem Pfarrer Naumann herangezogen hat, behandeln überwiegend sozialpolitische Gegenstände; schönwissenschaftliche Themata sind ausgeschlossen.

d) Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen Deutschlands.

Bis Ende der 80er Jahre hatten die sozialdemokratischen Anschauungen unter den Handlungsgehülfen wenig Boden gefunden, und nur in Berlin hatte sich Ende 1889 eine „Freie Vereinigung der Kaufleute“ gebildet. Nach ihrem Vorbilde wurden in den nächsten Jahren in Leipzig, Hamburg, Dresden, München, Stuttgart, Hannover, Elberfeld und Krefeld ähnliche „freie Vereinigungen“ ins Leben gerufen. Dieselben waren ausschließlich lokal organisiert und hatten zunächst keine Verbindung untereinander. Eine solche wurde erst hergestellt durch die Gründung des Blattes „Der Handelsangestellte“ in Berlin, dessen erste Nummer am 1. Oktober 1892 erschien. Dasselbe stellte sich auf den Boden der „modernen Arbeiterbewegung“ und trat offen für die sozialdemokratische Partei ein.

Gegenüber dieser Organisation entstand eine neue Bewegung, die freilich ebenfalls „auf dem Boden des Klassenkampfes“ stand und die Harmonie der Interessen zwischen Prinzipalen und Gehülfen bestritt, sich deshalb an die „klassenbewußten Handlungsgehülfen“ wandte und gegen den „Standesdünkel“ auftrat, der bisher die Handlungsgehülfen gehindert habe, sich als Lohnarbeiter zu fühlen, die aber die formelle Zugehörigkeit zur sozialdemokratischen Partei ablehnte. Die Anhänger dieser Richtung traten am 7. Juni 1897 in Leipzig zu einer freien Konferenz zusammen, auf der man nach Entgegennahme der Mitteilung, daß eine Verständigung mit den Berlinern ebenso wie mit den freien Vereinigungen in Stuttgart, München und Dresden nicht zu erreichen gewesen sei, den „Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen Deutschlands“ ins Leben rief, an dem sich zunächst nur die Gehülfen aus Chemnitz, Frankfurt a. M., Fürth, Hamburg und Leipzig beteiligten. Nach dem angenommenen Programm ist der Zweck des Verbandes die Erzielung möglichst günstiger Anstellungsbedingungen und gesetzlicher Beschränkung der Arbeitszeit, berufsstatistische Ermittelungen, Rechtsschutz und Stellennachweis. Parteipolitische Bestrebungen sind ausgeschlossen. Die Einführung einer Unterstützung für Stellenlose wurde vorläufig noch zurückgestellt. Der Verband trat mit dem 1. Juli 1897 ins Leben und hat sich der „Generalkommission für die Gewerkschaften Deutschlands“ angeschlossen. Er besitzt ein eigenes Organ in dem „Handlungsgehülfenblatte“, dessen erste Nummer am 5. Juli 1897 erschien.

In der am 30. Mai 1898 in Frankfurt abgehaltenen ersten Generalversammlung wurde berichtet, daß sich in Elberfeld, Krefeld und Breslau neue Ortsvereine gebildet hätten und die Mitgliederzahl 337, darunter 54 weibliche, beträge. Man nahm eine Resolution an, die den grundsätzlichen Standpunkt festlegen soll und folgenden Wortlaut hat.

„Der Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen Deutschlands erkennt, daß im Handelsgewerbe eine wirtschaftliche Entwickelung wirksam ist, welche dahin geht, einerseits durch immer kapitalkräftigere Verkaufsgeschäfte für die verschiedensten Artikel an den Mittelpunkten des Verkehrs (Bazare, Warenhäuser) die kleineren Geschäfte und damit auch die Möglichkeit zu vernichten, daß die Mehrzahl der Gehülfen selbständig werden kann, andererseits durch immer größere Arbeitsteilung in den Engros- und Bankgeschäften, sowie durch umfassende Heranziehung weiblicher Kräfte die Stellung der Handlungsgehülfen immer unsicherer und weniger lohnend zu machen.

Diese Entwickelung entspricht in vielen Punkten derjenigen in anderen modernen Gewerben und ist vom Standpunkt der von ihr nachteilig Betroffenen zu bedauern, aber durch keine Mittel aufzuhalten und nur durch schließliche Beseitigung des jetzigen Verhältnisses zwischen Kapital und Arbeit zu überwinden.

Für die nächste Zeit erscheint dem Z.-V. d. H. u. -G. D. der Schutz der in bezahlter Arbeit bei den Handelskapitalisten stehenden männlichen und weiblichen Kräfte durch einheitliche Organisation als das einzige Mittel, diese Kräfte vor dem Herunterdrücken auf eine immer tiefere Kulturstufe zu bewahren. Er empfiehlt deshalb allen männlichen und weiblichen Handlungsgehülfen Deutschlands das Eintreten für folgende Forderungen:

1.Einführung des gesetzlichen Achtuhr-Ladenschlusses; Verkürzung der Arbeitszeit auf acht Stunden unter Festsetzung eines Uebergangsstadiums.
2.Obligatorischer Fortbildungsschulunterricht während täglich zwei Stunden des Vormittags für Angestellte unter 18 Jahren.
3.Vollständige Sonntagsruhe von mindestens 36 Stunden.
4.Gesetzliches Verbot aller Abzüge vom Gehalt, außer derjenigen für Versicherung. Bessere Anpassung der Versicherungsgesetze an die Bedürfnisse der Handlungsgehülfen.
5.Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte im Anschluß an die Gewerbegerichte unter Hinzuziehung von Gehülfen.
6.Handelsinspektion nach Art der Gewerbeinspektion und im Anschluß an dieselbe.
7.Verbot der Konkurrenzklausel.
6.Gesetzliche Verpflichtung des Prinzipals, das Gehalt während militärischer Uebung des Gehülfen diesem bis zu sechs Wochen weiter zu bezahlen.

Damit diese Forderungen mit viel größerem Nachdruck als bisher vertreten werden können, ist es nötig, daß alle gesetzlichen und polizeilichen Beschränkungen des Vereins- und Versammlungsrechts fallen und daß die bezahlten Kräfte im Handelsgewerbe sich einheitlicher als bisher ohne Unterschied der Konfession, der Geschäftsstellung und des Geschlechts im Z.-V. d. H. u. -G. D. organisieren.“

Es wurde mitgeteilt, daß die Einigungsversuche mit den Vertretern des „Handelsangestellten“ wegen Aussichtslosigkeit aufgegeben seien.

Trotzdem ist eine Verschmelzung auf der am 2. Oktober 1898 in Berlin abgehaltenen Konferenz zustande gekommen, und zwar dahin, daß die beiden Fachblätter vereinigt werden und das neue Organ unter dem Titel „Handlungsgehülfenblatt“ in Berlin erscheint. Die „freie Vereinigung der Kaufleute“ in Berlin hat dann an einer an demselben Tage abgehaltenen Generalversammlung mit 37 gegen 12 Stimmen sich zu Gunsten des Zentralverbandes aufgelöst, wobei in den Verhandlungen die Ansichten darüber auseinandergingen, ob der bisherige Gegensatz nur ein taktischer oder ein prinzipieller sei. Auch die freien Vereinigungen in München und Dresden sind diesem Beispiele gefolgt. Die Mitgliederzahl des Zentralverbandes ist dadurch auf etwa 1000 gestiegen.

Der Verband führt einen lebhaften Kampf nicht nur gegen die alten Vereine, sondern auch gegen den deutsch-nationalen Verband, dem er vorwirft, sich durch seine zünftlerischen Bestrebungen in den Dienst der Prinzipale und der antisemitischen Partei gestellt zu haben, insbesondere habe er dies durch sein Eintreten für eine Umsatzsteuer auf Warenhäuser bewiesen. Auch gegen den „Verein für kaufmännische Angestellte“ nimmt der Zentralverband eine unfreundliche Haltung ein. Er beruft sich mit Nachdruck darauf, daß er die einzige Vereinigung sei, die Prinzipale nicht aufnehme und deshalb in der Lage sei, die Interessen der Gehülfen nachdrücklich zu vertreten.

11. Konfessionelle Arbeitervereine.
A. Evangelische[162].

Die evangelischen Arbeitervereine[163] bestanden in Bayern schon seit dem 50er Jahren, hatten dort aber wesentlich den Karakter der Männer- und Jünglingsvereine ohne soziale Ziele. Die Anregung, Vereine mit sozialpolitischen Zwecken zu schaffen, wurde erst dadurch geboten, daß in den bestehenden christlich-sozialen Vereinen, obgleich sie konfessionslos sein wollten, der katholische Einfluß sich in einer den evangelischen Interessen zuwiderlaufenden Weise geltend machte. Der erste Verein dieser Art wurde am 2. Pfingsttage des Jahres 1882 in Gelsenkirchen insbesondere unter der Führung des Bergmanns Fischer mit 57 Mitgliedern gegründet. Obgleich bei dem Beginne der Bewegung die evangelische Geistlichkeit nicht unmittelbar beteiligt war, hat sie sich bald derselben lebhaft angenommen und meist die geistige Führerschaft erhalten, obgleich man daran festhielt, die formelle Leitung den Arbeitern selbst zu überlassen. Im Jahre 1885 gab es schon 25 Vereine mit 11700 Mitgliedern, 1887 44 Vereine mit 17000 und 1890 95 Vereine mit 28000 Mitgliedern.

Während bis dahin die Bewegung vorzugsweise auf Rheinland-Westfalen beschränkt geblieben war, wo auch die Vereine 1885 sich zu einem Provinzialverbande zusammengeschlossen hatten, begann seit 1888 auch in dem übrigen Deutschland die Bildung von Vereinen und Verbänden, und am 6. August 1890 wurde endlich in Erfurt der Gesamtverband evangelischer Arbeitervereine Deutschlands begründet. Schon 1885 hatte man sich in dem „Evangelischen Arbeiterboten“, der in Hattingen a. Ruhr erscheint, ein Organ geschaffen, das demnächst von dem Gesamtverbande übernommen wurde.

Ganz genaue Mitgliederzahlen sind nicht zu erhalten. Nach Angaben der Beteiligten gab es 1893 230 Vereine mit 73000 Mitgliedern. Eine möglichst genaue Statistik, deren Zuverlässigkeit freilich von anderer Seite bestritten ist, hat im Winter 1895/96 der Redakteur des Evangelischen Arbeiterboten Holthoff durch Umfrage bei den einzelnen Vereinen unternommen und in Nr. 13–22 seines Blattes von 1896 veröffentlicht. Danach gab es damals folgende Verbände:

1.Rheinland-Westfalenmit118Vereinenund28245Mitglieder
2.Saargebiet 17 3114
3.Rheinpfalz 15 2338
4.Kurhessen 6 1250
5.Mittelrhein 14 2896
6.Mitteldeutschland 21 5196
7.Baden 18 2697
8.Württemberg 22 2358
9.Schleswig-Holstein 5 1123
10.Plauenscher Grund 2 254
Außerdem gehörten zum
Gesamtverbande als einzeln
stehend, d. h. nicht den
Landesverbänden
angeschlossen
19 4240
Der Gesamtverb. umf. also25753721
Außerhalb desselben standen
noch Vereine in Bayern, Sachsen,
Schlesien und an einzelnen
andern Orten. Die Statistik
zählt
inBayern 22 4788
Sachsen 15 3936
Sachlesien 5 689
an andern Orten 9 1312
insgesamt 5110725

so daß sich die Zahl aller Vereine auf 308 mit 64446 Mitgliedern belaufen würde, doch ist die Statistik aus Bayern unvollständig; die Mitgliederzahl des Bayrischen Verbandes wurde in der Generalversammlung von 1896 auf 8000 angegeben. Sachsen und Schlesien sind seit 1897 dem Gesamtverbande beigetreten.

Die neuesten Ziffern bietet ein von dem Vorsitzenden des Gesamtverbandes Pfarrer lic. Weber in Mönchen-Gladbach im Frühling 1898 gehaltener Vortrag. Danach gab es: in Ostpreußen 8 Vereine mit 2000 Mitgliedern, in Westpreußen 1 Verein mit 450 Mitgliedern, in Schlesien 8 Vereine mit 2854 Mitgliedern, in Pommern 6 Vereine mit 548 Mitgliedern, in Brandenburg 10 Vereine mit 2100 Mitgliedern, in der Provinz Sachsen 16 Vereine mit 4436 Mitgliedern, in Hannover 3 Vereine, in Schleswig-Holstein 7 Vereine mit 1186, in der Provinz Hessen 12 Vereine mit 3156 Mitgliedern, im Saargebiete 19 Vereine mit 3000 Mitgliedern, im übrigen Rheinland und Westfalen 116 Vereine mit 26641 Mitgliedern die in dem Provinzialverbande zusammengefaßt waren und daneben noch im Rheinland 18 Vereine mit 6135 Mitgliedern und in Westfalen 10 Vereine mit 1000 Mitgliedern, im Königreich Sachsen 16 Vereine mit 9000 Mitgliedern, in Braunschweig 1 Verein mit 106 Mitgliedern, im Großherzogtum Hessen 5 Vereine mit 1300 Mitgliedern, in Baden 20 Vereine mit 2400 Mitgliedern, in Württemberg 35 Vereine mit 2915 Mitgliedern, in der Rheinpfalz 23 Vereine mit 2889 Mitgliedern, im übrigen Bayern 23 Vereine mit 4988 Mitgliedern. Das giebt eine Gesamtzahl von 359 Vereinen mit 76998 Mitgliedern, von denen allein auf Rheinland-Westfalen 36776 Mitglieder entfallen. Da viele Vereine dem Verbande nicht angehören, so kann man die Gesamtzahl der Mitglieder auf eben 90 000 veranschlagen. Außer dem Evangelischen Arbeiterboten bestehen noch die „Württembergische Arbeiterzeitung“ und das „Sächsische Evangelische Arbeiterblatt“. Das frühere „Hamburger Volksblatt“ ist seit Herbst 1895 eingegangen. Ebenso hat die „Christlich-soziale Volkszeitung“ in Erfurt, die an die Stelle der mit dem 1. April 1896 eingegangenen „Erfurter Arbeiterzeitung“ getreten war, seit Anfang 1898 ihr Erscheinen eingestellt. Im Gesamtverbande bestehen 96 Bibliotheken. Die Vereine haben zusammen ein Vermögen von 152233 Mk. in baren Gelde, wozu noch Mobilien im Werte von 62858 Mk. und Immobilien im Werte von 337500 Mk. kommen.

Die Statuten der Vereine sind meist demjenigen des Gelsenkirchener Vereins genau nachgebildet und lauten in den wesentlichen Punkten:

Der Verein steht auf dem Boden des evangelischen Bekenntnisses und hat den Zweck:

1.unter den Glaubensgenossen das evangelische Bewußtsein zu wecken und zu fördern,
2.sittliche Hebung und allgemeine Bildung seiner Mitglieder,
3.Wahrung und Pflege eines friedlichen Verhältnisses zwischen Arbeiter und Arbeitgeber,
4.Unterstützung seiner Mitglieder in Krankheits- und Todesfällen.

Diese Zwecke sollen erreicht werden durch Verbreitung nützlicher Schriften, durch Vorträge und durch Gründung einer Kranken- und einer Sterbekasse. Mitglied kann jeder evangelische Berg-, Hütten- und Tagearbeiter, sowie jeder Handarbeiter des betreffenden Bezirks werden, der sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindet und eines unbescholtenen Rufes erfreut. Mitglieder, die das Versprechen katholischer Kindererziehung geben, werden ausgeschlossen.

In den Satzungen des Gesamtverbandes heißt es ferner:

§ 1.„Die deutschen evangelischen Arbeitervereine und ähnliche auf christlichepatriotischem Grunde stehenden Bürger-, Volks- und soziale Vereine, derenGrundkarakter evangelisch ist, bilden auf Grund der nachfolgenden Satzungeneinen Gesamtverband mit einer einheitlichen Spitze. Ueber die Aufnahmevon Vereinen entscheidet das geschäftsführende Komitee unter Vorbehaltder nachträglichen Genehmigung des Ausschusses. Vereine mitpolitischem Karakter sind ausgeschlossen.
§ 2.„Der Zweck des Gesamtverbandes ist:
a)den Zusammenschluß der Vereine nach Provinzial- und Landesverbindungenins Werk zu setzen, um so die schwächeren Vereine durchZusammenschluß mit den größeren zu stärken,
b)die Bildung neuer Vereine zu fördern,
c)die Presse zu beeinflussen,
d)über Maßregeln zur Hebung der wirtschaftlichen Lage und der sittlichreligiösen Haltung der arbeitenden Brüder zu beraten und zubeschließen,
e)den Kampf gegen die Irrlehren der Sozialdemokratie durch Volksversammlungen,Flugblätter und dgl. gemeinsam und planmäßig zuführen.“
Vereine mit politischem Karakter sind ausgeschlossen.

Um diese Aufgaben zu erfüllen, sind wiederholt von den leitenden Personen empfohlen: freie Diskussionen und die Errichtung einer Rednerbildungsanstalt, sowie die Gründung einer Arbeiterzeitung in großem Stile, Bildung von Hülfs-, Kranken- und Begräbniskassen, sowie von Arbeitervereinshäusern, gemeinsame Anschaffung von Lebensmitteln, Auskunftserteilung in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen und Gründung von Berufsabteilungen; doch ist von diesen Vorschlägen nicht viel verwirklicht. Immerhin haben die Vereine nach dieser Richtung, sowie zur Begründung von Spar- und Bauvereinen, Arbeitsnachweis, Volksbureaus, Aerztekassen und durch Eingaben an die Behörden und den Reichstag vielfach in sozialem Sinne anregend gewirkt. Die einzige gemeinsame Einrichtung ist die „Kranken- und Sterbekasse evangelischer Arbeitervereine, eingeschriebene Hülfskasse“ in Mönchen-Gladbach; neben ihr besteht eine besondere Sterbekasse des evangelischen Arbeitervereins von Dresden und Umgegend. Eine am 10. Oktober 1898 in Nürnberg abgehaltene und von 65 Vereinen beschickte Bundeskonferenz der Bayrischen Evangelischen Arbeitervereine hat beschlossen, eine Zentralkasse für Unterstützung bei Krankheit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit zu gründen.

Was den sozialpolitischen Standpunkt der Vereine betrifft, so läßt sich derselbe nicht für alle gemeinsam bezeichnen, vielmehr besteht in dieser Beziehung eine so große Verschiedenheit, ja Gegensätzlichkeit der Anschauungen, das dadurch sogar der Bestand des Gesamtverbandes ernstlich in Frage gestellt ist. Man kann im wesentlichen drei Richtungen unterscheiden.

Die erste stützt sich auf die Bestimmung des Statutes, die das friedliche Einvernehmen mit den Arbeitgebern betont; sie will alle sozialreformerischen Bestrebungen, soweit sie über bloße Unterstützungszwecke hinausgehen, möglichst fern halten und kleidet dieses Verlangen in die Form einer Betonung der religiösen Aufgabe. Die Hauptvertreter dieser Richtung sind der Redakteur Quandel und der Fabrikant Franken in Bochum; sie wird deshalb meistens als die „Bochumer Richtung“ bezeichnet. Der „Evangelische Arbeiterbote“ wird im wesentlichen in ihrem Sinne geleitet.

In scharfem Gegensatze zu ihr steht die zweite durch Naumann vertretene Richtung, die eine entschiedene sozialreformerische Haltung der Vereine fordert. Sie findet im allgemeinen ihre Anhängerschaft im Süden und wird durch die „Württembergische Arbeiterzeitung“ unterstützt. In neuester Zeit ist Dr. Maurenbrecher in einem Aufsatze der „Sächsischen Arbeiterzeitung“ für eine völlige Umgestaltung der Vereine im Sinne dieser Anschauungen und offene Loslösung von der älteren Tradition eingetreten; der Aufsatz hat viel Aufmerksamkeit erregt, aber in den sächsischen Vereinen überwiegend Ablehnung gefunden.

Diese folgen nämlich, ebenso wie die „Sächsische Arbeiterzeitung“ selbst im allgemeinen der durch den zeitigen Vorsitzenden des Gesamtverbandes lic. Weber vertretenen dritten Richtung, die einen Mittelweg zu gehen sucht, indem sie freilich die sozialreformerischen Aufgaben betont wissen will, aber nicht allein ein möglichstes Hand-in-Hand-Gehen mit den Arbeitgebern wünscht, sondern vor allem gegen die Sozialdemokratie den Kampf bis aufs Messer führen will und jedes Zusammenarbeiten mit ihr auch auf rein praktischem Gebiete grundsätzlich ablehnt. Die einzige Ausnahme hat Weber neuerdings für Baugenossenschaften zugestanden.

Der Standpunkt des Gesamtverbandes ist niedergelegt in dem sog. evangelisch-sozialen Programm vom 31. Mai 1893, das folgenden Wortlaut hat:

„A. Grundlinien für ein evangelisch-soziales Programm als Anhalt für Vorträge und Diskussionen in den Evangelischen Arbeitervereinen.“

Wir stehen auf dem Grunde des evangelischen Christentums. Wir bekämpfen darum die materialistische Weltanschauung, wie sie sowohl zu den Ausgangspunkten als zu den Agitationsmitteln der Sozialdemokraten gehört, aber auch die Ansicht, daß das Christentum es ausschließlich mit dem Jenseits zu thun habe. Das Ziel unserer Arbeit sehen wir vielmehr in der Entfaltung seiner welterneuernden Kräfte in dem Wirtschaftsleben der Gegenwart. Wir sind der Ueberzeugung, daß dieses Ziel nicht schon erreicht werden kann durch eine nur zufällige Verknüpfung von allerhand christlichen und sozialen Gedanken, sondern allein durch eine organische, geschichtlich vermittelte Umgestaltung unserer Verhältnisse gemäß den im Evangelium enthaltenen und daraus zu entwickelnden sittlichen Ideen. In diesen finden wir auch den unverrückbaren Maßstab rückhaltloser Kritik an den heutigen Zuständen, wie kraftvolle Handhaben, um bestimmte Neuorganisationen im wirtschaftlichen Leben zu fordern. Wir werden danach streben, daß diese Organisationen bei ihrer Durchführung in gleichem Maße sittlich erzieherisch wirken, wie technisch leistungsfähig und für alle Beteiligten nach dem Maße ihrer Leistung wirtschaftlich rentabel sind. Wir vermeiden es, unsere Forderungen aus irgend einer einzelnen nationalökonomischen Theorie herzuleiten. Dagegen erkennen wir eine unserer Hauptaufgaben darin, unsere Freunde vollständig und vorurteilslos über die schwebenden wirtschaftlichen Probleme aufzuklären. Wir erblicken in der wachsenden Konzentration des Kapitals in wenigen Händen einen schweren wirtschaftlichen Uebelstand, wir fordern daher vom Staate, daß er dieselbe nicht befördere, sondern ihr auf alle gesetzliche Weise entgegenwirke, auch auf dem Wege der Steuergesetzgebung. Unsere Forderungen werden wir formulieren von Fall zu Fall, nach dem Maße der wachsenden wissenschaftlichen Erkenntnis des Wirtschaftslebens.

Zur Zeit stellen wir im einzelnen folgende auf:

I. Für den Großbetrieb:

Wir erkennen die hauptsächlich durch die Fortschritte der Technik hervorgerufene Großindustrie als wirtschaftliche Notwendigkeit an, halten es aber für unsere Pflicht, die im Großbetrieb beschäftigten Arbeiter im Streben nach Erhöhung und Veredelung ihrer Lebenshaltung, um größere ökonomische Sicherheit und den Schutz ihrer persönlichen Güter in Leben und Gesundheit, Sittlichkeit und Familienleben zu unterstützen.

Als Stärkungsmittel sehen wir an:

1. die bisherige staatliche Arbeiterversicherung, deren Vereinfachung und Ausdehnung wir wünschen;

2. die bisherige staatliche Arbeiterschutzgesetzgebung, deren Ausgestaltung wir fordern in Bezug auf:

a) angemessene Kürzung der Arbeitszeit (Maximal-Arbeitstag),

b) Einführung einer Sonntagsruhe von mindestens 36 Stunden,

c) gesunde Arbeitsräume,

d) Einschränkung aller dem Familienleben, der Gesundheit und Sittlichkeit schädlicher Frauen- und Kinderarbeit,

e) Verbot der Nachtarbeit außer für solche Industriezweige, die ihrer Natur nach oder aus Gründen der öffentlichen Wohlfahrt einen fortlaufenden Betrieb nötig machen;

3. die Einführung obligatorischer Fachgenossenschaften, bezw. gesetzlich anerkannter Gewerkschaften;

4. die Sicherheit des vollen Koalitionsrechtes der Arbeiter;

5. die Einführung von Arbeitervertretungen oder Aeltestenkollegien in den einzelnen Fabriken;

6. die Umgestaltung der Staatsbetriebe in Musterbetriebe bei Gewährleistung der vollen persönlichen Freiheit der Arbeiter und Angestellten.

II. Für den Kleinbetrieb, sowie Handel und Gewerbe:

Die Vereine sind nicht der Meinung, daß der gesamte Kleinbetrieb dem Untergange verfallen ist. Sie treten daher für ihn ein, soweit er sich durch Ansätze energischer Selbsthilfe als lebensfähig erweist. Sie fordern:

1. für das Handwerk die Einführung einer korporativen Organisation und die Begründung und Förderung genossenschaftlicher Vereinigungen;

2. für den redlichen Handel und Gewerbebetrieb Schutz durch Beschränkung und Beaufsichtigung des Hausierhandels und der Abzahlungsgeschäfte, sowie durch Beseitigung der Wanderlager und Schleuderbazare;

3. eine Börsenordnung, durch die alle Börsengeschäfte soweit als möglich wirksamer staatlicher Aufsicht unterstellt werden und durch die besonders dem Mißbrauch der Zeitgeschäfte als Spielgeschäfte, namentlich in den für die Volksernährung wichtigen Artikeln entgegengetreten wird.

B. Arbeitsprogramm für die Evangelischen Arbeitervereine.

1. Die Vereine suchen die religiöse, geistige und sittliche Bildung ihrer Mitglieder zu heben.

2. Die Vereine fördern mit aller Kraft die Anhänglichkeit an Kaiser und Reich, Fürst und Vaterland.

3. Die Vereine suchen mit allen Kräften das Familienleben zu fördern, an dessen gottgewollter Ordnung sie festhalten. Sie treten darum nachdrücklich für Schaffung ausreichend großer, freundlicher, gesunder und billiger Wohnungen ein. Sie hoffen insbesondere die Unterstützung von Arbeiterbaugenossenschaften durch die Mittel des Staates (oder Altersversicherung), der Kommunen und reicher Kirchengemeinden.

4. Die Vereine nehmen sich auch der zeitweiligen wirtschaftlichen Notstände ihrer Mitglieder an durch Einführung von Darlehenskassen, Unterstützungskassen in Krankheits- und Sterbefällen, Arbeitsnachweisung, Arbeitslosen-Versicherung u. s. w. Diese Einrichtungen werden möglichst von Arbeitern selbst geleitet und sollen zugleich als Mittel dienen, sie in ihrem wirtschaftlichen Urteil zu schulen.

5. Sie wollen eine edle Geselligkeit und treue Kameradschaft unter ihren Mitgliedern pflegen.“

Als dieses Programm beschlossen wurde, standen die Beteiligten noch stark unter dem Einflusse der durch die kaiserlichen Februarerlasse eingeleiteten sozialpolitischen Strömung, die damals im wesentlichen noch als die herrschende anzusehen war. Es gab damals innerhalb der Evangelischen Arbeitervereine nur die beiden Richtungen, die man im allgemeinen als sozialkonserative und sozialliberale bezeichnen kann: die erstere war vertreten durch Weber, die zweite durch Naumann; auf einem zwischen jenen beschlossenen Kompromisse beruht das Berliner Programm. Die oben bezeichnete dritte, nationalliberale Richtung war noch nicht vorhanden oder wenigstens nicht öffentlich hervorgetreten. Aber je mehr der soziale Wind abflaute, kam sie zur Geltung und bald fühlte sie sich stark genug den Kampf aufzunehmen.

Bis zum Jahre 1896 war der Pfarrer Werth in Schalke, ein Mann der Vermittelung, Vorsitzender sowohl des Rheinisch-westfälischen Provinzialverbandes als auch des Gesamtverbandes gewesen. Bei seinem Tode trat im Provinzialverbande an seine Stelle der Fabrikant Franken. Im Gesamtverbande hätte die Besetzung des Postens eines ersten Vorsitzenden Anlaß zur Entfesselung des Streites geben müssen, allein das wurde verhindert durch die eigentümliche Stellung des Pfarrers Weber, der als stellvertretender Vorsitzender der gegebene Nachfolger zu sein schien. War er nämlich einerseits der Bochumer Richtung nicht willkommen, weil er ihr zu „sozial“ erschien, so galt er andererseits den sozialreformerischen Elementen schon deshalb als verdächtig, weil er in Anlaß des im Frühjahr 1896 erfolgten Ausscheidens Stöcker's aus dem evangelisch-sozialen Kongresse sich mit Stöcker solidarisch erklärt hatte und dadurch zum Kongresse und insbesondere zu der Naumann'schen Gruppe in einen ziemlich scharfen Gegensatz getreten war.

Die Folge dieser unklaren Verhältnisse war es, daß man auf dem Delegiertentage, der am 26./27. Mai 1896 in Frankfurt a. M. gleichzeitig mit dem evangelisch-sozialen Kongresse abgehalten wurde, von der Neuwahl eines ersten Vorsitzenden vorläufig absah. Daß übrigens die „soziale“ Richtung die Mehrheit hatte, ergab sich daraus, daß der von Weber eingebrachte und aus dessen angegebener Stellung zu erklärende Antrag, den nächsten Delegiertentag unabhängig vom evangelisch-sozialen Kongreß abzuhalten, auf erfolgten lebhaften Widerspruch zurückgezogen wurde.

Aus den übrigen Verhandlungen des Delegiertentages ist zu erwähnen, daß beschlossen wurde, vom 15. August 1896 ab die Wanderunterstützung einzuführen die allen Mitgliedern gezahlt werden soll, welche dem Vereine mindestens 6 Monate angehören. Den Vereinen wurde ferner empfohlen Diskussionsabende zu veranstalten und in den Gemeinden auf Errichtung sozialer Kommissionen hinzuwirken, welche alle auf die Verhältnisse der städtischen Arbeiter, die Vergebung von Arbeiten, die Bau-, Wohnungs- und Mietverhältnisse, Fortbildungsschulen, Volks- und Wohlfahrtseinrichtungen und dgl. bezüglichen Vorlagen der städtischen Kollegien nach sozial-ethischen Gesichtspunkten prüfen oder denselben Gutachten zugehen lassen sollen, auch durch das Gewerbegericht mit Arbeitgebern und Arbeitern Fühlung zu halten und sich durch andere geeignete Persönlichkeiten, sowie durch Vertrauensmänner der verschiedenen Arbeiterorganisationen zu ergänzen haben. Hinsichtlich der Wohnungsfrage wurde nach ausführlicher Erörterung des Lechler-Schäffle'schen Wohnungsreformplanes beschlossen, in dieser Richtung bei dem Ministerium und den Volksvertretungen vorstellig zu werden, auch bei den Behörden auf eine energische polizeiliche Kontrolle der Arbeiterverherungen hinzuwirken. Endlich wurde beschlossen, die Anstellung weiblicher Hülfskräfte bei der Fabrikinspektion und die Verwendung der Gelder der Invaliditätsversicherungsanstalten für ausgedehnte Krankenfürsorge insbesondere in Genesungshäusern warm zu unterstützen, sowie eine Vereinfachung der bisherigen Sozialversicherung zu fördern. Auf die an die Vertreter aus Bayern gerichtete Anregung, den Anschluß ihrer Vereine an den Gesamtverband herbeizuführen, erwiderten diese, daß ihre Vereine dann als politische betrachtet und ihnen die Veranstaltung der bisher sehr beliebten Familienabende verboten werden würde. Ein Protest, der das Vorgehen des Freiherrn v. Stumm gegen die evangelischen Geistlichen im Saargebiete entschieden verurteilte, wurde unter lebhaftem Beifall einstimmig angenommen.

Die Bochumer Richtung glaubte aber unter der Gunst der immer mehr herrschend gewordenen antisozialen Strömung ihren Kampf weiter führen zu sollen. Das von dem Redakteur Quandel geleitete „Rheinisch-westfälische Tageblatt“ brachte mehrfache Artikel, in denen nicht allein im allgemeinen die Ansicht vertreten wurde, daß „die ganze Oeffentlichkeit bewußt oder unbewußt, absichtlich oder unabsichtlich, freiwillig oder gezwungen um das große Kalb des Sozialismus tanze,“ sondern geradezu die Behauptung aufgestellt wurde, das evangelische Vereinswesen drohe in der fortgesetzten Behandlung uferloser Doktrinen zu versanden und durch seine kathedersozialistischen Neigungen die vorhandenen Gegensätze zu erweitern; „alle die sozialpolitischen Vorträge, Debatten, Resolutionen, Beschlüsse, Proteste, Berichtigungen, das ehrliche Bestreben, auf dem verführerischen Tanzboden sozialer Ideen sich mit ultramontanen, antisemitischen und anderen salonfähigen Sozialpolitikern in gleichem Tanze zu bewegen“, hätten aber bisher wenig Erfolg gehabt. Als Gegenmaßregel wurde in einem Aufrufe des Vorstandes des Bochumer Kreisverbandes am 17. Februar 1897 der Vorschlag gemacht, eine große humanitäre Verbandsanstalt zu begründen, die den greifbaren Mittelpunkt der gesamten sozialpolitischen Bestrebungen des Verbandes bilden und insbesondere den Zweck haben sollte, Feierabendhäuser für alte Arbeiter beiderlei Geschlechts, Rekonvaleszentenhäuser für erhaltungsbedürftige Mitglieder, Haushaltungsschulen für deren Töchter, Zusammenkunftsorte für Jünglinge, Erziehung der Waisen, Spar-, Kredit- und Lebensversicherungsanstalten, Arbeiterwohnungen u. s. w. in die Hand zu nehmen.

Gegen diesen Vorschlag wandte sich nicht nur Naumann, der ihn als den Versuch bezeichnete, die evangelischen Arbeitervereine zu Kleinkinderbewahranstalten zu machen, sondern auch Weber, der einerseits finanzielle und fachliche Gründe gegen denselben geltend machte, andererseits aber auch die Befürchtung aussprach, daß die Arbeitervereine dadurch von ihrer eigentlichen sozialen Thätigkeit abgelenkt werden sollten. Wie es scheint, war Weber durch die von der Stumm'schen Richtung gegen ihn erhobenen gehässigen Angriffe allmählich in eine schärfere Gegenstellung gegen den Unternehmerstandpunkt gedrängt, als früher, wie insbesondere darin hervortrat, daß er nicht allein sich an der Gründung des Christlichen Bergarbeitergewerkvereins beteiligt, sondern insbesondere gemeinschaftlich mit Hitze die Veranstaltung des am 1. Februar 1897 in Bochum abgehaltenen Bergarbeiterkongresses in die Hand genommen hatte.

Diese neue Gruppierung mußte natürlich in der nächsten Delegiertenversammlung ihren Ausdruck finden, ja er trat schon bei deren Vorbereitung hervor. Als nämlich der Ausschuß in seiner Sitzung in Kassel am 5. März 1897 den Beschluß, den Verbandstag am 20. April 1897 in Bochum abzuhalten, gefaßt und bereits die entsprechende öffentliche Bekanntmachung erlassen hatte, lehnte der Bochumer Kreisverein dies ab, so daß statt dessen Elberfeld gewählt werden mußte.

In seiner Eröffnungsrede betonte Weber, daß gegenüber dem kalten Winde der sozialen Reaktion der Verband sein soziales Programm nach oben und nach unten, nach rechts und links vertreten müsse und daß kein Unterschied der sozialen Richtungen, mögen sie christlich-sozial, evangelisch-sozial oder national-sozial sein, bestehen dürfe. Er erwähnte, daß aus dem Saarverbande zwei Vereine aus dem Grunde mit der Begründung ausgetreten seien, daß der Delegiertentag in Frankfurt „gegen den um die soziale Frage hochverdienten Freiherrn v. Stumm ein Mißtrauensvotum beschlossen habe“, eine Mitteilung, die mit großer Heiterkeit aufgenommen wurde. Ebenso hatte der Verein in Hersfeld seinen Austritt angezeigt, nachdem sein Antrag, die Nationalsozialen aus dem Verbande auszuschließen, abgelehnt war. Der Redakteur Quandel erhob scharfe Vorwürfe nicht allein gegen den von Professor A. Wagner auf dem Bergarbeiterkongreß gehaltenen Vortrag, durch den er angeblich zum Streik angereizt habe, sondern auch gegen Weber, der den Krieg gegen das Kapital erklärt habe. Es gelang mit Mühe, die hochgehenden Wogen der hierdurch verursachten Debatte wieder soweit zu glätten, daß die Referate über Gründung eines Unterstützungsfonds für die Verbandsmitglieder im Falle unverschuldeter Arbeitslosigkeit, über Einführung von Arbeitsämtern, die Sonntagsruhe der Post- und Eisenbahnbeamten, städtische soziale Kommissionen, Zentralisation des Arbeitsnachweises, Unterhaltungsabende und Aenderung der Unfallgesetzgebung angehört werden konnten.

Man beschloß, durch freiwillige Beiträge einen Fonds zur Unterstützung bei Arbeitslosigkeit zu gründen. Hinsichtlich der Arbeitsämter forderte man Instanzen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern mit folgendem Zusatz: »Insbesondere erkennen wir zur Verhütung von Streiks als notwendig an einerseits die getrennten Berufsorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch gesetzliche Anerkennung zu fördern, andererseits schon jetzt eine gemeinsame Organisation von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in's Auge zu fassen und durch gesetzliche Bestimmungen Garantie dafür zu schaffen, 1., daß beide Teile stets in engster Fühlung bleiben und 2., daß bei ausbrechenden Streitigkeiten Instanzen vorhanden sind, die das Vertrauen beider Teile genießen und zu Ausgleichsversuchen nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind.

Hinsichtlich des Arbeitsnachweises wurde eine ausführliche Resolution angenommen, in der die Schaffung eines zusammenhängenden Netzes von Nachweisstellen gefordert wird; diese sollen unter gemeinsamer Verwaltung von Arbeitgebern und Arbeitern stehen und sich in Lohnstreitigkeiten nicht einmischen, deshalb auch in solchen Fällen ihre Thätigkeit nicht einstellen. In betreff der sozialen Kommissionen wurde der Beschluß des vorigen Delegiertentages in mehrfachen Punkten ergänzt. Der von Naumann geäußerten Ansicht, man solle nicht neben den bestehenden sozialistischen Gewerkschaften besondere christliche gründen, sondern durch Eintritt der religiös und vaterländisch gesinnten Arbeiter in jene Einfluß zu gewinnen suchen, trat Weber entgegen und vertrat den Standpunkt, daß grundsätzlich ein Zusammenarbeiten mit der Sozialdemokratie zu verwerfen sei.

Daß auf dem Delegiertentage die Bochumer Richtung in der Minderheit war, ist schon daraus zu ersehen, daß die Wahl des Redakteurs Quandel in den Ausschuß abgelehnt wurde; Franken war nicht einmal vorgeschlagen. In der nächsten Ausschußsitzung, die am 28. Juni 1897 in Kassel stattfand, wurde sogar auf Antrag Weber's beschlossen: „Der Ausschuß erklärt, daß er jedem Versuche, die Rechtsbeständigkeit und Verbindlichkeit des evangelisch-sozialen Programmes der evangelischen Arbeitervereine (Berlin 1893) für die Mitglieder des Gesamtverbandes anzutasten, auf das allerentschiedenste entgegentreten wird und daß er diejenigen Verbände und Vereine, welche sich von diesem Programm lossagen sollten, nicht mehr als Glieder des Gesamtverbandes anerkennen kann.“ Dieser Beschluß wandte sich insofern gegen die Bochumer Richtung, weil aus deren Kreisen mehrfach das Berliner Programm und insbesondere die in demselben geforderte „Umgestaltung der Verhältnisse“ angegriffen und dessen Revision gefordert war.

Daß die Bochumer Richtung übrigens nicht einmal innerhalb des rheinisch-westfälischen Provinzialverbandes die Mehrheit hatte, zeigte sich auf dessen Verbandstage in Essen am 6. Februar 1898, indem hier bei der Neuwahl der bisherige Vorsitzende Franken und sein Gegenkanditat Niemeyer je 68 Stimmen erhielt. Nachdem Franken, zu dessen Gunsten das Los entschieden hatte, trotzdem zurückgetreten war, wurde Niemeyer gewählt. Auch Quandel lehnte die auf ihn gefallene Wahl ab.

Trotzdem setzten die Kreisverbände Bochum und Gelsenkirchen, die zusammen 27 Vereine umfassen, ihre Agitation fort und beschlossen auf einer Zusammenkunft in Bochum am 20. Februar 1898 das sog. Ultimatum, in welchem sie erklärten, fernerhin nur dann noch dem Verbande angehören zu können, wenn:

1.Die Bochumer Richtung eine genügende Vertretung in der Verbandsleitung erhalte,
2.der Kasseler Beschluß vom 28. Juni 1897 (wegen Verbindlichkeit des Berliner Programmes) in aller Form zurückgenommen werde,
3.der Verbandsagent Fischer nach seiner freien Ueberzeugung im Verbande thätig sein dürfe,
4.in spätestens 6 Wochen eine Verband-Vorstandssitzung zur Ordnung dieser Angelegenheiten berufen werde.

Punkt 3 bezieht sich darauf, daß gegen Fischer der Vorwurf erhoben war, daß er sich mehrfach in seiner Stellung als Verbandsagent in die Parteistreitigkeiten im Verbande eingemischt habe.

Um zu diesen Ultimatum Stellung zu nehmen, wurde am 9. März 1898 in Witten eine Ausschußsitzung des Provinzialverbandes abgehalten, in der man den aufgestellten Forderungen weit entgegen kam. Zu 1) wurde mit allen gegen 4 Stimmen (aus Bochum und Gelsenkirchen) erklärt, daß die letzten Wahlen nicht im Gegensatze zu Bochum und Gelsenkirchen gethätigt seien und man bereit sei, den genannten Kreisverbänden bei künftigen Wahlen entgegenzukommen sowie dahin zu wirken, daß sie im Ausschusse des Gesamtverbandes vertreten seien. Der Antrag, Weber möge zu Gunsten eines Vertreters aus Bochum zurücktreten, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Zu 2) wurde den Vertretern aus Bochum und Gelsenkirchen anheimgestellt, entsprechende Anträge auf Aenderung des evangelisch-sozialen Programmes einzubringen und dabei erklärt, daß dasselbe überhaupt niemals als bindende Norm für die gesamte Thätigkeit der Vereine, sondern nur als Grundlinie und Grenzlinie für soziale Verträge und Diskussionen aufgefaßt sei. Zu 3) wurde dem Agenten Fischer zugesichert, daß er nach wie vor ungehemmt und unbeschränkt nach seiner freien Ueberzeugung im Verbande thätig sein dürfe, auch betont, daß ihm dies niemals bestritten sei. Nach der Beschlußfassung zu 2) hatten 4 Mitglieder aus Bochum und Gelsenkirchen die Sitzung verlassen, während 4 andere geblieben waren.

Da die Bochumer sich hiermit nicht für befriedigt erklärten, so fand am 1. April 1898 in Bochum nochmals eine Ausschußsitzung statt in der es nach scharfen Auseinandersetzungen und nachdem innerhalb der Opposition selbst verschiedentlich die Gefahr einer Spaltung betont war, gelang, eine Einigung dahin zustande zu bringen, daß, nachdem Quandel erklärt hatte, daß er das soziale Programm durchaus anerkenne, der Verbandsvorstand seinerseits die Gegenerklärung abgab, die Bochumer Richtung als voll und ganz berechtigt anzuerkennen. An die Stelle von Fischer, der auf sein Amt als erster Schriftführer freiwillig verzichtete, wurde Quandel gewählt.

Nachdem so die Einigung herbeigeführt war, erhielt sie auf dem am 12./13. April 1898 in Kassel abgehaltenen Delegiertentage des Gesamtverbandes noch dadurch, daß man Franken in den Verbandsausschuß wählte, ihre Bestätigung. Andererseits wurde Weber jetzt endlich zum ersten Vorsitzenden gewählt und erhielt außerdem noch dadurch eine Stärkung seiner Stellung, daß auch Stöcker als Vertreter des in Berlin neu gegründeten evangelischen Arbeitervereins in den Ausschuß aufgenommen wurde. In den Verhandlungen trat freilich der Gegensatz der Anschauungen noch mehrfach hervor, insbesondere bei den Erörterungen der Stellung des „evangelischen Arbeiterboten“, gegen dessen Leitung von Naumann ein Vorwurf daraus hergeleitet wurde, daß er bei der Reichstagswahl für den nationalliberalen Kandidaten in Bochum eingetreten war. Naumann betonte dabei, die evangelischen Arbeitervereine trenne von den Ultramontanen ihre evangelische, von den Sozialdemokraten ihre nationale, von den Nationalliberalen ihre soziale Gesinnung. Nach erregten Auseinandersetzungen würde ein Vermittelungsantrag Weber angenommen, daß die Vereine für keine bestimmte Parteirichtung eintreten, aber von ihren Mitglieder voraussetzen, daß sie als evangelische, patriotische und soziale Männer sich an den Wahlen beteiligen. Der Antrag, daß der Verbandstag künftig wieder in Verbindung mit dem evangelisch-sozialen Kongreß stattfinden sollen, wurde gegen den Widerspruch Quandel's angenommen.

Die übrigen Verhandlungen betrafen 1. die Wohnungsfrage, 2. Koalitionsfreiheit und Berufsvereine, 3. die Bekämpfung des Alkoholismus, 4. die Einberufung eines nationalen Schutzkongresses und, 5. die Ausdehnung der Wanderunterstützung. Die hinsichtlich des zweiten Punktes angenommene Resolution lautet: »Der Gesamtverband evangelischer Arbeitervereine hält es im Interesse des sozialen Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und Kultur- und Machtstellung unseres Verbandes für dringend geboten, daß 1. in Ausführung der kaiserlichen Februarerlasse endlich gesetzliche Bestimmungen über die Formen getroffen werden, in denen die Arbeiter durch Vertreter, die ihr Vertrauen besitzen, zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern befähigt werden, und 2, daß auch dementsprechend die Arbeiter in der Ausübung ihres Koalitionsrechtes geschützt werden, indem a) den Berufsvereinen unter der Voraussetzung der staatlichen Einführung gemeinsamer Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Rechtsfähigkeit nicht länger vorenthalten bleibt, und b) die Vertretung ihrer wirtschaftlichen Interessen nicht durch Anwendung des politischen Vereinsgesetzes erschwert wird. Denn solange berechtigte Forderungen der Arbeiter unerfüllt bleiben, ist an eine erfolgreiche Bekämpfung der Sozialdemokratie nicht zu denken. Der Zusatz bezüglich der gemeinsamen Organisation beruht auf einem von dem Pastor Rahlenbeck gestellter Antrage.

Schließlich wurde noch ein Protest gegen die von Freiherrn v. Stumm im Reichstage gegen die evangelischen Arbeitervereine erhobenen Angriffe einstimmig angenommen. Der von Naumann gestellte Antrag, den Jahresbeitrag zur Verbandskasse auf den Kopf der Mitglieder von 3 auf 10 Pf. zu erhöhen, wurde späterer Beschlußfassung vorbehalten. Es ist bemerkenswert, daß sowohl der Oberpräsident wie der Regierungspräsident und der Konsistorialpräsident dem Verbandstage beiwohnten.

Auch die Verhandlungen der am 19./20. September 1898 in Wittenberg abgehaltenen Ausschußsitzung verliefen in demselben Geiste. Auf Antrag Weber's wurde folgender Beschluß gefaßt:

»Der Ausschuß sieht die in der Aeußerung seiner Majestät des Kaisers vom 6. Oktober 1889 betonte Notwendigkeit, „den Arbeitern die Ueberzeugung zu verschaffen, daß sie ein gleichberechtigter Stand sind und als solcher allseitig anerkannt werden,“ noch nicht als erfüllt an. Eine weitere Fortführung der sozialen Reform ist eine unabweisbare Notwendigkeit. Insbesondere hat diese Fortführung der Sozialreform sich zu erstrecken auf die Schaffung gesetzlicher Bestimmungen, welche eine wirksame Vertretung der Standesinteressen der Arbeiter durch Arbeiterausschüsse und Arbeiterkammern ermöglichen, auf die Begründung gemeinsamer Organisationen der Arbeitgeber und Arbeiter, auf die obligatorische Einführung von Einigungsämtern und Schiedsgerichten mit Urteilsprechung und eventuell mit exekutorischer Gewalt, auf ein arbeitsstatistisches Amt, auf strengere Beaufsichtigung der Hausindustrie, auf angemessene Kürzung der Arbeitszeit, soweit sie im Interesse der Gesundheit und des Familienlebens notwendig erscheint, auf weitere Beschränkung der Frauen- und Kinderarbeit und auf geregelte Durchführung der Sonntags- und Nachtruhe für die Arbeiter.

Hinsichtlich des nationalen Arbeiterschutzkongresses wurde beschlossen, sich an demselben, falls er zustande kommen sollte, zu beteiligen. Die Forderung eines Reichswohnungsgesetzes und wegen Einrichtung sozialer Kommissionen wurde wiederholt und daneben die Gründung von Baugenossenschaften empfohlen. Die Schaffung eines arbeitsstatistischen Reichsamtes und die Verbesserung der Invaliditätsversicherung im Sinne einer Herabsetzung der Altersrente und der Rentenzahlung bei teilweiser Invalidität soll angestrebt werden. Die Zentralisation des Arbeitsnachweises ist festzuhalten, doch soll er weder in den Händen der Arbeiter noch in denen der Arbeitgeber liegen, sondern unter gemeinsamer oder neutraler Leitung stehen.

Die am 23./24. Mai 1899 in Kiel abgehaltene Delegiertenversammlung bot noch einige Nachklänge der vorangegangenen Streitigkeiten, insbesondere erhob Naumann von neuem Angriffe gegen die Haltung des „Evangelischen Arbeiterboten,“ die durch die offizielle Erklärung ihre Erledigung fanden, daß das Blatt nicht Organ des Gesamtverbandes, sondern nur dessen Anzeigenblatt sei. Daraufhin hat der badische und württembergische Verband die frühere Verpflichtung seiner Vereine, den „Arbeiterboten“ zu halten, aufgehoben mit der ausdrücklichen Begründung, daß man mit dessen sozialpolitischer Haltung nicht einverstanden sei. Auf den Antrag Naumanns wurde übrigens in Kiel beschlossen zu erklären, „daß die evangelischen Arbeitervereine nicht bloß religiösen, sondern ebenso sozialen Karakter haben.“ Bei der Stellungnahme zu der „Zuchthausvorlage“ trat der Gegensatz der Auffassungen scharf hervor, doch blieb der von Franken vertretene, dem Gesetze günstige Standpunkt in der Minderheit, und es wurde beschlossen, daß freilich der Terrorismus, möge er von Arbeitern oder von Arbeitgebern ausgehen, zu mißbilligen sei, daß aber „die bestehenden Gesetze eine vollständig genügende Abhülfe böten und in ihrer Verschärfung eine bedenkliche Bedrohung der freiheitlichen Rechte der Arbeiter und eine Gefahr für unser Volksleben zu erblicken“ sei. Hinsichtlich der Errichtung von Arbeiterkammern begrüßte die Versammlung die von dem Abgeordneten Hitze und v. Hehl im Reichstage eingebrachten Anträge „als einen ernsten Versuch, die Frage einer gemeinsamen, der Verständigung dienenden und nach Berufen gegliederten Organisation der Arbeiter und Arbeitgeber der Lösung näher zu bringen.“ Die übrigen Gegenstände der Tagesordnung betrafen die alttestamentlichen Propheten, die katholischen Männerorden und das Krankenkassenwesen; in letzterer Beziehung wünschte man Aufhebung der freien Hülfskassen und Verallgemeinerung der Ortskrankenkassen unter fest angestellten beeidigten Beamten. —

Die Grundlage der evangelischen Arbeitervereine ist eine dreifache und wird dies bleiben müssen, nämlich 1. die religiöse, 2. die vaterländische, 3. die soziale. Damit ist gegeben, daß eine einseitige Betonung einer dieser Punkte dem Karakter der Vereine widerspricht, und dies gilt auch hinsichtlich der sozialen Stellung. Die Vereine zu reinen Arbeiterinteressenvertretungen umzugestalten, würde ihrem Wesen widersprechen, womit völlig vereinbar ist, daß sie das Menschenmaterial liefern, um Vereinigungen rein sozialer Art ins Leben zu rufen. Auch der Umstand, daß in den Vereinen sehr verschiedene Elemente gemischt sind, daß ihnen insbesondere auch kleinere und größere Arbeitgeber angehören, kommt hierbei in Betracht. Zweifellos ist dies eine Schwäche der Vereine, aber sie bieten dafür den Vorteil eines gewissen Ausgleiches und gegenseitiger Annäherung. Man kann sie in sozialer Beziehung als eine Schule bezeichnen, und das trifft zugleich insofern zu, als die Mitglieder sich ganz überwiegend noch auf der Stufe von Lernenden und Geleiteten befinden. Nicht allein bilden die treibende Kraft regelmäßig die Geistlichen, sondern auch die Anregungen sind stets von oben gekommen, nicht aber aus den eigenen Reihen der Mitglieder hervorgegangen. Die Ausschußsitzungen und Verbandstage sind die Gelegenheiten, wo von den leitenden Personen die in ihnen entsprungenen oder im Austausch mit anderen Kreisen gewonnenen Ideen den übrigen Teilnehmern als Anregungen geboten werden, um sie ihrerseits wieder in den einzelnen Vereinen weiterzugeben. Der Gang ist von oben noch unten, nicht umgekehrt. Die Vereinsmitglieder pflegen sogar solchen Anregungen gegenüber nicht einmal sonderlich empfänglich zu sein, wie sich darin zeigt, daß Versammlungen, die lediglich geselligen oder patriotischen Zwecken dienen, viel lebhafter besucht sind, als solche, in denen Vorträge und Diskussionen stattfinden.

Diese niedrige Entwickelungsstufe hat naturgemäß zur Folge, daß die intelligenteren und im besten Sinne zielbewußten Arbeiter auf die Vereine mit einem gewissen Gefühle der Ueberlegenheit herabblicken, in ihnen ihre Befriedigung nicht finden und sich ihnen fernhalten, was dann umgekehrt wieder ein Hindernis bietet, zu einer Besserung zu gelangen. Es ist deshalb heute noch nicht möglich, die evangelischen Arbeitervereine als Faktor des sozialen Fortschrittes sehr hoch einzuschätzen, aber es ist nicht zu verkennen, daß sie sich in aufsteigender Richtung bewegen, und es ist zu hoffen, daß ihnen noch eine Zukunft beschieden ist.

B. Katholische[164].

Die katholische Kirche hat von jeher ihre gewaltige äußere Macht aufgebaut auf einer Anpassung an die Verhältnisse des Lebens, wie sie die protestantische niemals erreicht hat und vielleicht nach ihrer Grundauffassung niemals erreichen kann. Dazu gehört einerseits die kluge Ausnutzung weltgeschichtlicher Entwickelungen und andererseits die enge Fühlung mit dem Volksleben. Beide Gesichtspunkte treffen zusammen bei der Stellung der katholischen Kirche zur sozialen Frage: sie hat früh erkannt, daß in der sozialen Bewegung der Gegenwart ein Machtfaktor allerersten Ranges geboten ist, und indem sie sich auf ihn stützt, macht sie sich ihn selbst dienstbar; sie kann dies aber um so eher, als die Fühlung mit dem Volksleben, die Fürsorge für die breiten Volksschichten und eine gewisse zwischen Leiten und Nachgeben gegen die Volksströmungen gemischte Haltung ihrem Wesen und ihrer geschichtlichen Entwicklung entspricht.

Von besonderer Bedeutung sind hierbei zwei Vereine geworden, die sich zu geistigen Mittelpunkten der katholisch-sozialen Bestrebungen entwickelt haben. Der erste ist der 1880 gegründete Verband katholischer Industrieller und Arbeiterfreunde, der die Förderung der religiösen, sittlichen und materiellen Interessen der Arbeiter verfolgt; die Mitgliederzahl betrug 1897: 1205. Vorsitzender ist der bekannte sozialreformerische Fabrikant Landesrat Brandts in Mönchen-Gladbach, Generalsekretär ist Professor Dr. Hitze. Die vom Vereine herausgegebene Zeitschrift „Arbeiterwohl“ mit 2400 Auflage ist ein wertvolles Organ für sozialpolitische Studien. Während dieser Verein sich mehr an die gebildeten Kreise wendet, hat der zweite Verein, der am 20. November 1890 gegründete „Volksverein für das katholische Deutschland“, die Masse des Volkes ins Auge gefaßt; auch sein Vorsitzender ist der genannte Fabrikant Brandts; er zählte Ende 1891 108000, Anfang 1898 schon 185000 Mitglieder, die Einnahmen betrugen 1895 142000 Mk., die Ausgaben 111000 Mk. Der Zweck des Vereins ist die Bekämpfung der Sozialdemokratie und die Verteidigung der christlichen Ordnung. Er besitzt eine „Soziale Auskunftsstelle“ in Mönchen-Gladbach, sowie eine ganze Anzahl von Volksbureaus und wirkt hauptsächlich durch Schriftenverbreitung, insbesondere durch die alle 14 Tage unentgeltlich an 240 katholische Zeitungen versandte „sozialpolitische Korrespondenz“.

Die ersten Versuche zu einer Organisation der Arbeiterklasse sind ausgegangen von dem „Vater Kolping“, der bereits Ende der 1840er Jahre die katholischen Gesellenvereine ins Leben rief. Dieselben erreichten bald eine große Ausdehnung und zählten 1891 974 Zweigvereine in allen Ländern mit 75000 Mitglieder und 190 eigenen Hospizen. Mitglieder können nur ledige katholische Handwerksgesellen sein. Vorsitzender ist kraft seines Amtes der Diözesangeistliche. Politik und religiöse Polemik sind von den Verhandlungen ausgeschlossen. An der Spitze des ganzen Verbandes steht der Generalpräses in Köln. Das Organ sind die „Rheinischen Volksblätter“.

Daneben giebt es etwa 110 Lehrlingsvereine mit 1000 Lehrlingen, die möglichst noch an die Gesellenvereine angeschlossen werden.

Die ersten katholischen Arbeitervereine sind aus den in den 60er Jahren von dem Bischof v. Ketteler gegründeten christlich-sozialen Vereinen hervorgegangen. Eine umfassende Statistik derselben ist 1897 von Benefiziat L. Huber in München veröffentlicht[165]. Danach giebt es insgesamt in Deutschland 790 Vereine mit 152969 Mitglieder, wovon auf die Rheinprovinz 231 V. mit 58800 M., auf Westfalen 161 V. mit 30400 M., Hessen-Nassau 11 V. mit 2200 M., Hannover 16 V. mit 1500 M., Provinz Sachsen 23 V. mit 1650 M., Brandenburg 19 V. mit 2220 M., Pommern 1 V. mit 145 M., Schlesien 35 V. mit 11000 M., Posen 1 V. mit 270 M., Westpreußen 3 V. mit 1000 M., Ostpreußen 2 V. mit 650 M., Bayern 122 V. mit 25362 M., Württemberg 29 V. mit 4371 M., Sachsen 2 V. mit 100 M., Baden 56 V. mit 7636 M., Hessen 58 V. mit 9500 M., Elsaß-Lothringen 23 V. mit 5800 M., Oldenburg 1 V. mit 100 M., Anhalt 1 V. mit 45 M. und Hamburg 1 V. mit 120 M. entfielen. Die Vereine Süddeutschlands bilden einen besonderen „Verband der katholischen Arbeitervereine Süddeutschlands“, der Ende 1898 281 Vereine mit 46535 ordentlichen und 6184 außerordentlichen Mitgliedern umfaßte und regelmäßige jährliche Verbandstage abhält. Außerhalb desselben stehen in Bayern noch 31 Vereine mit 4000 Mitgliedern, in Elsaß-Lothringen 22 Vereine mit 5000 Mitgliedern. Die hessischen Vereine bilden einen besonderen Verband. Rechnet man alle diese Vereine zusammen, so ergeben sich für Süddeutschland 340 Vereine mit rund 60000 ordentlichen Mitgliedern. Von den Vereinen besitzen 102 eigne Sterbekassen mit 22454 Mitgliedern, die 1898 25784 Mk. Sterbegeld auszahlten. In 105 Vereinen bestehen Krankenkassen mit 14597 Mitgliedern, die 1898 an Krankengeld 89835 Mk. verteilten. Sechs Vereine haben Häuser mit Wohnungen für die Mitglieder im Gesamtwerte von fast 2 Millionen Mark. Die in den Sparkassen der Vereine hinterlassenen Guthaben der Mitglieder betragen 430962 Mk. bei 3357 Einlegern. Das Vermögen aller Vereine einschließlich des Reservefonds der Kranken- und Sterbekassen beläuft sich auf 396750 Mk.

Das Hauptgewicht wird in den meisten Vereinen neben der Pflege religiöser Gesinnung und Vorträgen belehrender und unterhaltender Natur auf die Kasseneinrichtungen gelegt. In 79 Vereinen bestehen Sterbekassen, in denen 17407 Mitglieder versichert sind; 88 Vereine haben Krankenkassen mit 12197 Mitgliedern.

Der Gesamtverband besitzt eine „Zentralkrankengeldzuschußkasse der katholischen Arbeitervereine Deutschlands“ mit dem Sitze in Düsseldorf, der 28 Vereine mit 1923 Mitgliedern, und eine Sterbekasse, der 29 Vereine mit 2281 Mitglieder angehören.

Viele Vereine haben Spar-, Darlehns-, Mietzins- und Invalidenkassen, Kassen für Arbeitslose, Arbeitsnachweisestellen, Volksbureaus, Bibliotheken und Konsumvereine, 5 Vereine besitzen eigene Häuser. Das Vermögen aller Vereine beträgt 327504 Mk.

Außer den eigentlichen Arbeitervereinen bestehen schon seit den 50er Jahren noch zahlreiche Vereine junger Kaufleute, die sich im September 1897 in Mainz zu einem „Verbande der kaufmännischen Kongregationen und katholischen kaufmännischen Vereine Deutschlands“ zusammengeschlossen haben. Der Verband besteht aus 78 Vereinen und 9 Kongregationen mit 82000 Mitgliedern und besitzt in der „Mercuria“ ein eigenes Organ.

Sämtliche Vereinigungen dieser Art stehen untereinander in Verbindung durch die jährlichen Generalversammlungen der Präsides, durch ein ständiges Zentralkomitee und die von Dr. Oberdörffer herausgegebenen Kölner „Korrespondenz für die geistlichen Präsides katholischer Vereinigungen der arbeitenden Stände.“

C. Fachabteilungen.

Die evangelischen wie die katholischen Arbeitervereine sind nicht als wirkliche Gewerkvereine anzusehen, und zwar schon aus dem Grunde, weil sie keinen Unterschied nach der Berufsthätigkeit machen; außerdem pflegen sie auch mehr allgemeine Zwecke als die eigentlich gewerkschaftlichen Aufgaben zu fördern. Trotzdem kommen die Arbeitervereine als Vorstufen der gewerkschaftlichen Entwickelung in Betracht, da sie das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder ausbilden und im guten Sinn das Klassenbewußtsein entwickeln.

In neuester Zeit ist man im Lager beider Religionsbekenntnisse sich dieser Stellung der Arbeitervereine immer mehr bewußt geworden und hat als bestes Mittel, jene Entwickelung zu befördern, die Errichtung von Fachabteilungen oder Fachsektionen erkannt. Dieselben bilden, wie der Name besagt, nur Abteilungen innerhalb des Vereins und unterscheiden sich dadurch von wirklichen Gewerkvereinen. Alle Mitglieder der Abteilung sind auch solche des Vereines. Inventar und Vermögen gehört dem letzteren. Dagegen hat die Ableitung einen besonderen Vorstand, und die Fühlung mit dem Vereine beruht nur darauf, daß dessen Vorsitzender befugt ist, den Sitzungen der Abteilung beizuwohnen. Der verfolgte Zweck ist in erster Linie die fachliche und die allgemeine Ausbildung der Mitglieder; Lohnkämpfe sollen möglichst durch gütlichen Ausgleich vermieden werden, ist aber dieser nicht möglich, so soll auch vor Streiks nicht zurückgeschreckt werden. Gesellige Vergnügungen sind ausgeschlossen und bleiben dem Vereine vorbehalten.

Die Gründung von Fachabteilungen ist zuerst auf katholischer Seite ins Auge gefaßt und durch einen von Dr. Oberdörffer in der Kölner Korrespondenz von 1891, Nr. 1 und 2, veröffentlichten Entwurf vorbereitet. Durch den Beschluß des 1893 in Regensburg abgehaltenen Verbandstages wurde sie allen katholischen Arbeitervereinen warm empfohlen.

Ziele und Organisation der Fachabteilungen lassen sich am besten ersehen aus den von Dr. Hitze aufgestellten Leitsätzen, welche sowohl auf der Generalversammlung der Präsides der katholischen Gesellenvereine in Würzburg am 24. September 1894 als von dem Gesamtverbande der evangelischen Arbeitervereine in der Sitzung vom 11. Oktober 1894 in Köln angenommen sind und deshalb jetzt deren gemeinsames Programm bilden. Dieselben lauten:

I.Die Arbeiter haben ebensogut, wie andere Berufsgruppen, das Rechtwie das Bedürfnis, sich zur Wahrung und Förderung ihrer Berufsinteressenzusammenzuschließen.
II.Die bestehenden Berufsvereine (Gewerk- und Fachvereine) stehen fastausnahmslos unter sozialdemokratischem und liberalem Einfluß, sindso eine bedrohliche Gefahr für die christlichen Arbeiter.
III.Diese Gefahr kann nur dadurch beseitigt werden, daß entweder christlicheGewerkvereine gegründet werden, oder aber daß die christlichenArbeiter so geschult werden, daß sie den sozialdemokratischen bezw.liberalen Einfluß zu paralysieren vermögen.
IV.Der beste und sicherste Weg zur Erreichung einer gesunden, erfolgreichenOrganisation unserer Arbeiter — sei es selbständig, sei es imRahmen der bestehenden Organisationen — ist die Bildung von Fachabteilungenin den bestehenden katholischen (evangelischen) Arbeitervereinen.
V.Die Ziele dieser Fachabteilungen sind:
1.Förderung der Fachbildung durch:
a)Unterrichte, Vorträge, Ausstellungen u. s. w.;
b)Beschaffung einer Fachbibliothek;
c)Besprechungen, Vermittelung von entsprechenden Arbeitsstellen.
2.Gründliche Unterweisung bezüglich der bestehenden sozialen Gesetzeund Veranstaltungen; praktische Anleitung zu zweckmäßiger Mitwirkungbei Ausführung bezw. Verwaltung derselben.
3.Besprechungen und Erhebungen bezüglich der bestehenden Arbeiterverhältnisse,Klarlegung der Mißstände und der Wege zur Abhülfe;Mitteilung und Anregung entsprechender Verbesserungen und Einrichtungenbei den berufenen Instanzen. Diese Anregungen werden inder Regel und zunächst von den einzelnen Mitgliedern an zuständigerStelle (beim einzelnen Arbeitgeber in bescheidener, vertrauensvoller,bestimmter Aussprache, im Arbeiterausschuß, im Vorstande der Krankenkasse,im Gewerbegerichte u. s. w. angebracht, während in anderenFällen schriftliche oder mündliche Vorstellungen von Seiten der Fachabteilungals solcher sich empfehlen. Diese können gerichtet werden:
a)an die Vorstände der Krankenkassen, der Unfallversicherungsgenossenschaftenu. s. w.;
b)an die Handelskammer oder Arbeitgeber- und gemeinnützige Verbände(Aktien-Baugesellschaften, Vereine für Haushaltungsschulen,Ferienkolonieen, für Wöchnerinnenfürsorge, Volkskaffeehäufer, Badeanstaltenu. s. w.;
c)an das Gewerbegericht, welches nicht nur in Lohn- &c. Streitigkeitenentscheidet, sondern auch berufen ist, Vorschläge und Anregungenden Behörden und gesetzgebenden Faktoren zu unterbreiten;
d)an die Gewerbe-Aufsichtsbeamten (Fabrikinspektoren);
e)an die Gemeindebehörden (z. B. betr. ortsstatutarische Regelungder Lohnzahlung (§ 119a der Gewerbeordnung) oder die Ortspolizeibehörde(z. B. Verpflichtung zur Einrichtung von Wasch-und Umkleideräumen, von Eßsälen in Fabriken u. s. w. (§ 120dder Gewerbeordnung). Endlich kann in gegebenen Fällen auch
f)an die öffentliche Meinung appelliert werden durch ruhige, wohlüberlegte, maßvolle Darstellung der Mißstände und praktische, wohlbegründeteVorschläge zur Abhülfe in Zeitungen und Vorträgen.Gewiß kann und soll auch das letzte Mittel zur Erreichung berechtigterWünsche und Forderungen — der Streik — den Arbeiternnicht beschränkt werden, aber schon die lokale und konfessionelle Beschränkungder Organisation wird die selbständige Aufnahme undDurchführung eines solchen kaum möglich erscheinen lassen. Jedenfallswird der (geistliche) Präses und Vorstand des Vereins mitErfolg dahin wirken, daß
1.erst alle Mittel friedlicher Begleichung versucht werden;
2.nicht bloß die Gesichtspunkte und Gründe der Arbeiter, sondern auchdie Gegengründe der Arbeitgeber, die Schwierigkeiten und Gefahrendes Streiks zur vollen Erwägung kommen, daß
3.neben den Gegensätzen auch der Solidarität der Interessen, sowie derGesetze der Ordnung und Gerechtigkeit nicht vergessen werde; daß
4.der Friede immer das bewußte Ziel bleibt. Jedenfalls müssen vondieser Erwägung aus auch die Arbeitgeber und Behörden die selbstständigeFachorganisation der katholischen bezw. christlichen Arbeiter —als einziges Mittel, sie den sozialdemokratischen Organisationen undderen Einflüssen fernzuhalten und denselben auch im Augenblick desStreiks eine mäßigende Macht an die Seite zu stellen — freudig begrüßen;
5.Errichtung von Zuschuß-Krankenkassen, Sterbekassen u. s. w., Vermittelungguter Arbeitsstellen u. s. w.
VI.Die Fachabteilung wird von einem selbstgewählten Vorstande (Vorsitzenden,Stellvertreter, Kassierer, Beisitzern) geleitet. — Erfolg undGeist hängt wesentlich vom Vorsitzenden ab; deshalb empfiehlt es sich,für die Wahl die Bestätigung des (geistlichen) Präses vorzusehen. —Der Vereinspräses ist als solcher Mitglied des Vorstandes mit beratenderStimme.
VII.Die Thätigkeit der Fachabteilung beschränkt sich auf die Verfolgungder materiellen Berufsinteressen. Feste, gesellige Vergnügungen u. s. w.sind ausgeschlossen. Nur Vereinsmitglieder können in die Fachabteilungaufgenommen werden, andernfalls bedarf es der ausdrücklichenGenehmigung des Präses des Vereins.
VIII.Die Fachabteilung soll die Arbeiter mit den zu ihrem Besten geschaffenenGesetzen, Veranstaltungen und Einrichtungen bekannt machen,soll sie anleiten, nicht bloß zu raisonnieren, sondern positive, praktischeVorschläge zu machen, soll sie auf die Wege zur friedlichen Begleichungihrer Klagen, zur vertrauensvollen Aussprache ihrer Anschauungen undWünsche bei Vorständen, Arbeitgebern und Behörden hinführen, sollnicht der Verhetzung, sondern dem sozialen Frieden dienen.

Auf evangelischer Seite hat man sich dieser Anregung angeschlossen und, wie bereits erwähnt, in der Ausschußsitzung in Köln am 11. Oktober 1894 die Hitze'schen Leitsätze auch für die evangelischen Arbeitervereine angenommen. Aber der Beschluß scheint praktische Folgen bisher noch kaum gehabt zu haben, denn die einzigen Unternehmungen dieser Art, die durch Anfrage bei den bestorientierten Stellen zu ermitteln waren, sind in Erfurt vorhanden, wo sich im dortigen Evangelischen Arbeitervereine 1894 ein Gewerkverein der Schneider und 1895 ein solcher der Schuhmacher gebildet hat. Beide haben sich dem Hirsch-Duncker'schen Verbande angeschlossen, doch gehören ihre Mitglieder zugleich dem Evangelischen Arbeitervereine an.

Mit mehr Erfolg hat man die Sache auf katholischer Seite aufgegriffen. Insbesondere die beiden Vereine „Arbeiterschutz“ in Berlin und München verfolgen dieses Ziel. Nach den Statuten haben sie den Zweck, die materiellen Interessen der Mitglieder zu fördern, insbesondere

1.die geistige Ausbildung der Mitglieder zu pflegen und in allen wirtschaftlichen Fragen Aufklärung zu verschaffen, ganz besonders aber auf Abstellung von etwa bestehenden Mißständen in Fabriken, Werkstätten u. s. w. energisch zu dringen;
2.die Gründung von Fachsektionen zu fördern;
3.das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf den Boden des christlichen Rechts und der christlichen Liebe zu Stellen und eine gewerkschaftliche Gestaltung der einzelnen Gewerbe anzustreben;
4.in Rechtsfragen, welche die Berufsangelegenheiten betreffen, Beistand zu gewähren;
5.wenn es die Mittel erlauben, zureisenden Arbeitervereinsmitgliedern Reiseunterstützung zu gewähren, bezw. für billige Unterkunft zu sorgen.

Mitglied kann jeder unbescholtene Arbeiter über 17 Jahre werden. Die Fachsektionen wählen je einen Obmann, einen Kassierer und einen Schriftführer. Diese Personen sind zugleich Ausschußmitglieder des Vereins „Arbeiterschutz“.

In beiden Vereinen haben sich mehrfach Fachsektionen gebildet. So wurde in der von dem Berliner Vereine im Januar 1898 abgehaltenen zweiten Generalversammlung erwähnt, daß die Mitgliederzahl über 700 betrage und 5 Fachsektionen umfasse, nämlich Bau-, Holz- und Metallarbeiter, Schlachter, Schneider und Schneiderinnen. Die Sektion der Holzarbeiter und der Metallarbeiter haben die Arbeitslosenunterstützung eingeführt. Der Verein selbst hat jetzt die vorbereitenden Schritte gethan, um die gewerkschaftliche Organisierung der östlichen Provinzen Preußens anzubahnen. In München sind Fachsektionen gebildet für die Schuhmacher, die Schneider und Konfektionsarbeiter, die Bauhandwerker, die Schreiner, die Säger und an Holzbearbeitungsmaschinen beschäftigten Arbeiter, die städtischen Arbeiter, die Hafner, die Metallarbeiter und die nicht gewerblichen Arbeiter. Die Statuten fast aller dieser Sektionen sind wörtlich übereinstimmend und bezeichnen als Zweck, im Einvernehmen und mit Hülfe des Vereins „Arbeiterschutz“, 1. die materiellen Interessen der Mitglieder zu fördern und zu schützen; 2. die geistige Ausbildung derselben zu pflegen und in wirtschaftlichen Fragen Aufklärung zu schaffen; 3. bei Berufsstreitigkeiten Beistand zu gewähren. Die monatlichen Beiträge sind 20 Pf.

Auch das katholische Arbeitersekretariat in Stuttgart hat sich der Bildung von Fachabteilungen unterzogen. Es bestehen solche in Stuttgart für Bauhandwerker, Textil-, Metall- und Holzarbeiter in Rehberg für Bauhandwerker, in Ailingen für landwirtschaftliche Arbeiter. Die Statuten sind wörtlich übereinstimmend und bezeichnen als Zweck, 1. die Förderung der Fachbildung durch Unterricht, Vorträge, Bibliothek; 2. Unterweisung bezüglich der bestehenden sozialen Gesetze und Anleitung zur Mitwirkung bei deren Ausführung; 3. Erhebungen über die Arbeiterverhältnisse, die Mißstände und deren Abhülfe; 4. Beistand in Berufsstreitigkeiten; 5. Vermittelung von Arbeitsstellen und Unterstützung gemaßregelter arbeitsloser und durchreisender Mitglieder. Gesellige Unterhaltung ist ausgeschlossen. Bei Streiks und Aussperrungen sollen mit Hülfe des Arbeitervereins Mittel gesammelt werden.

Uebrigens bestehen auch innerhalb der katholischen Gesellenvereine (z. B. in Köln) Fachgenossenschaften. Sie bezwecken 1. Hebung des Standesbewußtseins und Pflege des Gemeinsinns; 2. die gewerbliche Fortbildung der Mitglieder; 3. die Vertretung der Interessen der Gehülfenschaft. Als Mittel werden bezeichnet: 1. wöchentliche Versammlungen zur Erörterung gewerblicher Fragen, insbesondere des Genossenschaftswesens; 2. Unterrichtskurse und Fachschriften; 3. Anregung und Vorschläge zur Abschaffung bestehender Mißstände im Wege friedlicher Vorstellungen bei den maßgebenden Stellen (Arbeitgeber, Innungsvorstand, Gewerbeinspektor), äußerstenfalls besonnene Anrufung der öffentlichen Meinung. Gesellige Veranstaltungen bleiben den Vereinen vorbehalten.

D. Christlich-soziale Gewerkvereine.

Es ist wunderbar, daß, nachdem zunächst beide christliche Bekenntnisse in der Begründung von Arbeitervereinen nicht allein getrennt vorgegangen, sondern bei ihrem Vorgehen geradezu durch einen konfessionell-propagandistischen Zweck geleitet waren, es möglich geworden ist, daß sie sich zur gemeinsamer sozialpolitischer Thätigkeit verbinden, ja daß von beiden Seiten und insbesondere auch von den Führern der Zentrumspartei, die doch zur Verteidigung der spezifisch katholischen Interessen begründet ist, offen die Parole ausgegeben wird, die „konfessionellen Zänkereien zu unterdrücken“. Auf dem IV. Delegiertentage der katholischen Arbeitervereine der Erzdiözese Köln in Essen am 23. Oktober 1898 wurde in einer Resolution ausdrücklich die Gründung von Arbeiterberufsvereinen auf christlich-interkonfessioneller Grundlage für dringend erforderlich erklärt. Es zeigt sich eben, daß in jeder Zeitperiode ein einziges, ihren Karakter bestimmendes Moment alle anderen überragt und zurückdrängt. Heute ist dies das soziale, hinter dem zeitweilig sogar das religiöse in den Schatten tritt.

Der Versuch, christlich-soziale Gewerkvereine zu gründen, in denen der Gegensatz des Bekenntnisses zu Gunsten paritätischer Behandlung zurücktritt, ist erst in den letzten Jahren gemacht. Das erfolgreichste Unternehmen dieser Art ist der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter, der wegen der engen Verbindung mit der allgemeinen Bergarbeiterbewegung in diesem Zusammenhange bereits oben[166] behandelt ist. Den Bergarbeitern sind die Eisenbahnarbeiter gefolgt, deren Vereine, und zwar sowohl der Verein Deutscher Eisenbahnhandwerker, wie der Bayrische und Badische Eisenbahnerverband ebenfalls bereits oben[167] ihre Darstellung gefunden haben. Der Gewerkverein der Ziegler, die einzige bisher von evangelischer Seite ausgegangene Gründung, ist später noch zu behandeln[168]. Die übrigen Bildungen dieser Art sind bis jetzt von geringerer Bedeutung, aber da es sich um eine erst jetzt neu einsetzende Bewegung handelt, so ist daraus nicht zu schließen, daß sie nicht die Aussicht habe, sich in größerem Maßstabe zu entwickeln.

Die bisherigen Vereine sind fast ausschließlich von katholischer Seite begründet und es ist deshalb begreiflich, daß in ihnen der Einfluß dieses Ursprunges sich geltend macht. Es liegt aber kein Grund vor, der Erklärung zu mißtrauen, daß eine einseitige Leitung nicht beabsichtigt sei; wie weit auch die evangelischen Kreise den bezeichneten Weg betreten werden, muß erst die Zukunft lehren.

Im folgenden werde ich dasjenige Material zusammenstellen, dessen Beschaffung mir gelungen ist; ich darf übrigens annehmen, daß dasselbe ziemlich vollständig ist. Die besten Quellen sind die christlich-sozialen Arbeiterblätter, insbesondere der in München erscheinende „Arbeiter“, das Organ des Verbandes katholischer Arbeitervereine Süddeutschlands und zugleich der meisten zu erwähnenden Einzelvereine, das 1899 im 10. Jahrgange und in einer Auflage 21000 erscheint.

a) Textilarbeiterverband Aachen, Burtscheid[169].

Am erfolgreichsten ist bis jetzt die Schaffung christlich-sozialer Gewerkschaften unter den Textilarbeitern gewesen. Der älteste Verein dieser Art ist der am 27. Dezember 1896 gegründete „christlich-soziale Textilarbeiterverband von Aachen, Burtscheid und Umgegend“. Er umfaßt die Arbeiter der Weberei und der verwandten Betriebe, Spinner, Wirker, Scherer, Walker, Färber, Rauher, Presser, Dekatierer, Appretierer u. s. w. und hat seinen Sitz in Aachen. Der Verband steht auf christlich-gläubigem und monarchischem Boden und verfolgt im Sinne der Zentrumspartei auf der Grundlage des Rechtes und des Gesetzes soziale Zwecke zur Förderung der Lage und der geistigen, moralischen und materiellen Interessen der christlich-sozialen Textilarbeiter in Aachen, Burtscheid und Umgegend.

Insbesondere erstrebt und bezweckt derselbe:

1.die Erhaltung und Befestigung friedlicher Verhältnisse zwischen allen Faktoren des gewerblichen Lebens, vornehmlich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft;
2.die Regelung der Lohnverhältnisse der Arbeiterschaft, die Erhebung und Erhaltung derselben auf einer Höhe, die dem Arbeiter und seiner Familie ein auskömmliches, geordnetes und sicheres Dasein garantiert;
3.die Besserung der Verhältnisse in den Fabriken und Werkstätten selbst, die Herstellung von ausreichenden Schutzvorrichtungen, die Mehrung der Lüftungs- und anderer die Gesundheit erhaltender Vorrichtungen, die Begrenzung der Arbeitszeit auf ein erträgliches Maß, die Trennung der Geschlechter in den Fabriken, die Einrichtung besonderer Ankleidungs- und Waschräume für beide Geschlechter, die Zulassung von Arbeiterausschüssen &c.
4.die Einsetzung einer Vermittelungsinstanz für die Fälle von Lohndifferenzen und Streiks, mit welcher zur Erzielung eines Ausgleichs die streitenden Parteien gegebenen Falles zusammentreten;
5.die Besserung der Wohnungsverhältnisse der Arbeiterschaft;
6.die Arbeitsvermittelung für die Mitglieder des Verbandes;
7.die Begründung einer Hülfskasse für besondere Notfälle jener Mitglieder des Verbandes, welche sich einer solchen Hülfskasse anschließen;
8.die Leistung von Rechtsschutz und die Vertretung der Mitglieder in Klagefällen, welche aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen und nicht der Kompetenz des Gewerbegerichtes unterstehen;
9.die Erstattung von Gutachten und Eingaben über besondere, das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffende Fragen, Rechte und strittige Interessen an die zuständigen Behörden &c. wie an die Parlamente;
10.die Vorbereitung und Durchführung der Gewerbegerichts- und Ortskrankenkassen wie die eventuelle Beteiligung an den Fabrikausschuß- und anderen Wahlen im christlich-sozialen Sinne.

Ausgeschlossen aus den Verhandlungen des Verbandes ist die Besprechung rein-politischer und konfessioneller Fragen.

Der Verband steht im Gegensatze zur Sozialdemokratie. Nach den Statuten hat sich jedes Mitglied bei seiner Aufnahme auf Ehrenwort auf die Statuten zu verpflichten und sich dadurch „feierlich und öffentlich als Gegner der Umsturzparteien aller Art zu bekennen“. Ebenso erlischt die Mitgliedschaft, wenn der Betreffende „als Genosse einer der Umsturzparteien erkannt wird“. Eine Anlehnung an alle zünftlerischen Einrichtungen tritt hervor in der Bestimmung der Statuten, daß einem verstorbenen Mitgliede bei dessen Beerdigung seitens des Verbandes die letzten Ehren zu erweisen sind. Gehört der Verstorbene der katholischen Konfession an, so wird für seine Seelenruhe auf Kosten des Verbandes eine Messe gelesen. Den Hinterbliebenen nichtkatholischer Mitglieder wird der Betrag von 2 Mk. überwiesen.

Neben dem Vorstande besteht ein Ehrenrat, dem 15 Verbands- und 5 Ehrenmitglieder angehören.

Der Verband hat eine Kommission gebildet, welche bei Gefahr eines ausbrechenden Streiks denselben prüft und eine Vermittelung versucht, aber, falls diese nicht zu erreichen ist und der Streik als berechtigt befunden wird, mit aller Entschiedenheit zu Gunsten der Arbeiter einzutreten hat. Bisher sind auf diese Weise bereits zwei Streiks beigelegt Die Mitgliederzahl betrug im April 1899 etwa 4000.

Neben dem Verbände der Textilarbeiter ist im Sommer 1898 auch ein solcher der Textilarbeiterinnen unter dem Namen „Verband der christlich-sozialen Textilarbeiterinnen von Aachen, Burtscheid und Umgegend“ gebildet, der im April 1899 300 Mitglieder zählte. Die Gründung eines besonderen Verbandes ist lediglich die Folge einer Rücksicht auf das Vereinsgesetz; beide Verbände wollen durchaus Hand in Hand gehen.

b) Textilarbeiterverein Eupen[170].

Gleichzeitig mit dem Aachener Verbande, Ende Dezember 1896, wurde in unmittelbarem Anschluß an ihn der „christlich-soziale Textilarbeiterverband von Eupen und Umgegend“ gegründet. Die Statuten stimmen wörtlich mit denjenigen von Aachen überein. Die Mitgliederzahl ist von den zunächst beigetretenen 350 bis zum April 1899 auf 500 gestiegen. Die unmittelbare Veranlassung des Verbandes war ein Streit der Arbeiter mit einer der dortigen Firmen über die Einführung des englischen Zweistuhlsystems, das die Arbeiter um so mehr ablehnten, als ohnehin schon 30% arbeitslos sind. Der Verband hat bis jetzt einen hierdurch verursachten Streik glücklich durchgeführt. Im übrigen hat seine Wirksamkeit sich auf eine bisher erfolglose Agitation zu Gunsten der Einführung eines Gewerbegerichts beschränkt; die Fabrikanten verhalten sich ihm gegenüber ablehnend und auch in der Bürgerschaft findet er wenig Entgegenkommen, dagegen hat der Verband nach der Mitteilung seines Vorstandes bei der letzten Reichstagswahl in Verbindung mit dem Verbande in Aachen es durchgesetzt, an Stelle des früheren Abgeordneten einen tüchtigen Sozialpolitiker durchzubringen.

Auch hier ist im Anschluß an den Verband ein solcher der Textilarbeiterinnen begründet, der im April 1899 150 Mitglieder zählte.

c) Textilarbeiterverein Düren[171].

Auch in Düren hat sich im Januar 1898 nach dem Vorbilde des Aachener ein christlicher Textilarbeiterverein gebildet, dem April 1899 800 Mitglieder angehörten. Die äußere Veranlassung bestand in der Absicht, Mißhelligkeiten zwischen den beiden vorhandenen Vereinen, einem Weberverein und einem Arbeiterverein, die beide vorwiegend die Geselligkeit pflegten, zu beseitigen und gleichzeitig ernstere Aufgaben zu fördern. Die Anregung zur Gründung ging aus von dem katholischen Volksverein in Mönchen-Gladbach und dem Bayrischen Textilarbeiterverbande, doch würde sie kaum gelungen sein ohne Mithülfe des Kaplans Küpper in Düren, der sich dadurch allerdings lebhafte Angriffe der dortigen Fabrikanten zuzog.

Die Statuten entsprechen denjenigen von Aachen-Burtscheid und bezeichnen als Zweck die Abwehr von Uebergriffen seitens der Arbeitgeber, Durchführung der Arbeiterschutzgesetze, Verbesserung der Lage der Mitglieder insbesondere bezüglich der Löhne und der Arbeitszeit; auch soll eine Krankenkasse und erforderlichenfalls eine Streikkasse ins Leben gerufen werden. Besprechung politischer und religiöser Fragen, sowie gesellige Vergnügungen sind ausgeschlossen. Personen, die einem sozialdemokratischen Vereine angehören oder sozialdemokratische Bestrebungen beförden, ist die Mitgliedschaft verboten. Neben dem Vorstande besteht ein Ehrenrat, dem u. a. der Vorsitzende des Webervereins sowie derjenige des christlich-sozialen Arbeitervereins angehören. Die Thätigkeit des Vereins hat sich bisher auf Versammlungen und Verhandlungen mit dem Landrat und dem Fabrikinspektor beschränkt. Organ des Vereins ist der „Christliche Arbeiterfreund“.

d) Niederrheinischer Verband christlicher Textilarbeiter.

In der Krefelder Weberindustrie war man bereits 1848 infolge von Verhandlungen zwischen den Webermeistern, den Fabrikanten, der Handelskammer und dem Gemeinderate zur Aufstellung einer einheitlichen Lohnliste gelangt, die am 27. März 1848 in Kraft trat, eingehende Bestimmungen zur Abstellung eingerissener Mißbräuche enthielt und vor allem die gleichmäßige Bezahlung nach einem festen Tarife sicherte. Aber schon nach einigen Jahren war sie außer Uebung gekommen, und dies hatte zur Folge gehabt, daß eine Lohndrückerei Platz griff, die auch von den wohlmeinenderen Fabrikanten als unerträglich anerkannt wurde.

Bis Anfang 1898 bestanden in Krefeld 6 Weberorganisationen, nämlich je eine Fachabteilung des katholischen und des evangelischen Arbeitervereins, die „Weberunion“, die Weberinnung, ein Hirsch-Duncker'scher Gewerkverein und eine sozialistische Gewerkschaft. Die erstgedachten 5 Organisationen hatten sich seit einigen Jahren zu der „Krefelder Webervereinigung“ zusammengeschlossen, die insbesondere auch der Lohnfrage ihre Aufmerksamkeit zuwandte und am 9. Dezember 1897 unter Vermittelung der seitens des Gemeinderates niedergesetzten „sozialen Kommission“ in Verhandlungen mit den Fabrikanten eingetreten war. Dieselben schienen aber wenig Erfolg zu versprechen und dies war wohl der Grund, weshalb die Weberinnung ohne Rücksicht auf diese Verhandlungen eigene Wege einschlug und unter Beteiligung vieler Mitglieder der übrigen Korporationen im März 1898 den „Niederrheinischen Weberverband“ gründete, der Ende 1898 etwa 3000 Mitglieder zählte und gewöhnlich nach seinem Gründer Lüttger benannt wird.

Von der katholischen wie von der evangelischen Fachabteilung wurde die Beteiligung abgelehnt, ja die erstere beschloß am 13. März 1898, mit der Begründung, daß die alte Vereinigung thatsächlich aufgelöst sei, nunmehr die Gründung eines allgemeinen niederrheinischen Textilarbeiterverbandes auf christlicher Grundlage in die Hand zu nehmen. Am 24. April 1898 wurde darauf in einer von 161 Vertretern aus 27 Orten besuchten Versammlung der in der Ueberschrift genannte Verband gegründet, der im April 1899 in 44 Ortsgruppen 6400 Mitglieder zählte.

Da die übrigen der genannten Organisationen sich aufgelöst hatten, so gab es also jetzt 3 Weberverbände, nämlich: 1. den christlichen Verband; 2. den sozialistischen „deutschen Textilarbeiterverband“; 3. den Niederrheinischen Weberverband (sog. Lüttger Verband).

Der christliche Verband hat nach seinem Statut den Zweck, auf dem Boden der christlichen Sozialpolitik und der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung auf gesetzlichem Wege die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu fördern. Die Erörterung konfessioneller und parteipolitischer Fragen ist ausgeschlossen. Als Mittel zur Erreichung werden bezeichnet: 1. Statistische Erhebungen über Lohn- und Arbeitsverhältnisse; 2. Verhandlungen mit den Arbeitgebern zur Herbeiführung eines gerechten und angemessenen Lohnes, welcher auch zum standesmäßigen Unterhalte einer normalen Familie hinreicht, sowie zur Beseitigung begründeter Beschwerden und Durchführung berechtigter Wünsche in allen Fabrik- und Arbeitsverhältnissen; 3. Eingaben und Petitionen an Arbeitgeber, Behörden, Regierungen und Parlamente; 4. Errichtung von Unterstützungs- und anderen nützlichen Kassen; 5. Regelung des Arbeitsnachweises und Raterteilung in Fragen des Arbeitsverhältnisses; 6. Versammlungen mit belehrenden und bildenden Vorträgen und Beratungen, besonders über praktische Fach- und Arbeitsfragen und über die soziale Gesetzgebung; 7. Herausgabe eines Verbandsorganes zur Besprechung von Fachfragen und Verbandsangelegenheiten.

Als Mitglieder können aufgenommen werden alle gelernten Arbeiter und Hülfsarbeiter der Seiden- und jeder anderen Textilindustrie, wenn sie auf positiv christlichem Boden und in ehrenhaftem Rufe stehen. Durch den Eintritt bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen. Neben Vorstand, Ausschuß und Generalversammlung besteht ein Ehrenrat aus 5 Ausschuß- und 4 Ehrenmitgliedern. Derselbe hat die Aufgabe, die Thätigkeit des Vorstandes zu überwachen.

Der Verband, der seit dem 15. Juli 1898 unter dem Titel „Der christliche Textilarbeiter“ ein eigenes, monatlich erscheinendes Organ herausgiebt, umfaßt sowohl Handweber, wie die Arbeiter in den mechanischen Webereien, Stoff- und Sammtweber und hat zugleich die Hülfsarbeiter, Färber und Appreteure einbezogen.

Die Hauptaufgabe des Verbandes war neben der Agitation vor allem die Stellungnahme zu den zwischen den Webern und den Fabrikanten bestehenden Streitpunkten, insbesondere die Herstellung einer festen Lohnliste. Da auch seitens eines der Fabrikanten (v. Beckerrath) die Gründung des Verbandes gerade aus dem Grunde öffentlich empfohlen wurde, weil nur so die Fabrikanten veranlaßt werden würden, zu einer Lohnerhöhung zu gelangen, so schienen die durch Vermittelung der Handelskammer und der „sozialen Kommission“ eingeleiteten Verhandlungen guten Erfolg zu versprechen. Allerdings erklärte die Handelskammer es für aussichtslos, die Bildung eines Fabrikantenvereins zu versuchen, wie es von den Arbeitern unter Berufung auf das Beispiel der Bielefelder Bandfabrikanten[172] gewünscht wurde. Trotzdem gelang es, einige im November 1898 ausgebrochene Lohnstreitigkeiten mit Erfolg für die Arbeiter beizulegen.

Aber inzwischen hatten sich 46 Firmen der Stoff-(Seiden-)Weberei zusammengeschlossen und veröffentlichten am 6. Dezember 1898 eine Erklärung, daß sie, um den wachsenden agitatorischen Bestrebungen nachdrücklich entgegenzutreten, beschlossen hätten, sobald eine von ihnen eingesetzte Kommission einen bei einer einzelnen Firma ausgebrochenen Streik für unberechtigt erklären würde, sofort den Arbeitern sämtlicher Firmen zu kündigen. Am 10. Dezember wurde mit der Begründung, daß ein schon früher in einer Firma ausgebrochener Streik als unberechtigt anzusehen sei, diese Drohung verwirklicht, was von den Arbeitern mit sofortiger Niederlegung der Arbeit beantwortet wurde. Schließlich gelang es aber doch der „sozialen Kommission“, eine Verständigung dahin herbeizuführen, daß eine „gemischte Kommission“, bestehend aus drei Fabrikanten und je einem Vertreter der drei Weberorganisationen (christlicher Verband, niederrheinischer Weberverband und sozialistische Gewerkschaft) versuchen sollte, eine gemeinsame Lohnliste aufzustellen und daß innerhalb der nächsten 3 Monate weder Arbeitseinstellungen noch Entlassungen vorgenommen werden dürften. Diese gemischte Kommission ist dann am 2. Januar 1899 unter der Abänderung in Kraft getreten, daß jeder der 3 Weberverbände 3 Vertreter gewählt hat.

Nachdem so die Streitigkeiten in der Stoffweberei ihren Abschluß gefunden hatten, schien die Hoffnung eines gleichen Ausganges auch für die innerhalb der Sammetweberei bestehenden Streitfragen berechtigt, aber diese Hoffnung wurde getäuscht. Die Fabrikanten (13 an der Zahl), die sich auch hier zu einem gemeinsamen Vorgehen verbunden hatten, veröffentlichten eine Lohnliste, die sie am 15. Januar einführen wollten, die aber nach Ansicht der Arbeiter Lohnherabsetzungen von 15–20% enthielt. Von dem christlichen Verbande wurde auch hier eine gemischte Kommission, von den beiden anderen Organisationen eine Anrufung des Gewerbegerichtes empfohlen, aber beide Vorschläge wurden von den Fabrikanten, die es offenbar auf eine Kraftprobe abgesehen hatten, abgelehnt und so trat denn am 16. Januar 1899 eine allgemeine Aussperrung ein, die etwa 3000 Arbeiter umfaßte. Auch die mehrfach gemachten Versuche gütlicher Einigung scheiterten anfangs daran, daß die Fabrikanten freilich verschiedene der seitens der Weber gegen die Lohnliste erhobene Angriffe anerkannten, aber deren Beseitigung künftigen Verhandlungen vorbehalten wollten und zunächst bedingungslose Annahme der Lohnliste forderten. Die Führer des christlichen Verbandes glaubten ihren Mitgliedern vorschlagen zu sollen, hierauf einzugehen und die Lohnliste probeweise einzuführen, doch wurde dieser Vorschlag in der Versammlung des Verbandes fast einstimmig abgelehnt. Von den beiden anderen Verbänden wurde die Sonderverhandlung des christlichen Verbandes scharf getadelt, der letztere wollte aber seine selbstständige Stellung wahren und hat deshalb auch die Teilnahme seiner Mitglieder an den gesammelten Streikgeldern abgelehnt. Endlich Ende April 1899 ist es gelungen, den Streik dadurch beizulegen, daß die Fabrikanten sich zu einer Erhöhung der in ihrer Liste festgesetzten Löhne um 10 Pf. entschlossen.

e) Textilarbeiterverband in Mönchen-Gladbach[173].

Seit dem 20. November 1898 hat sich auch für Mönchen-Gladbach und Umgegend ein christlich-sozialer Textilarbeiterverband gebildet. Zweck des Verbandes ist die Hebung der wirtschaftlichen Lage der Textilarbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage. Als Mittel werden im Statut bezeichnet: 1. Erhaltung und Förderung eines friedlichen Einvernehmens mit den Arbeitgebern; 2. zahlenmäßige Erhebungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Textilindustrie am Niederrhein; 3. Mitteilung an die Arbeitgeber von Beschwerden und Wünschen von Mitgliedern und gemeinsame Verhandlung hierüber; 4. Eingaben an die Behörden, Regierungen und Parlamente zur Erreichung des erforderlichen gesetzlichen Schutzes der Arbeiter; 5. Gegenseitige Selbsthülfe der Mitglieder in allen Angelegenheiten ihres Lohn- und Arbeitsverhältnisses besonders durch Einrichtung von Unterstützungskassen, der Arbeitsvermittelung und Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitseinstellung; 6. Belehrung über alle den Arbeiterstand betreffenden wirtschaftlichen Fragen durch Vorträge in Versammlungen und Haltung eines Fachorganes.

In dem Verbande, der im April 1899 etwa 3000 Mitglieder zählte, sind katholische und evangelische Arbeiter vertreten, doch bilden die ersteren die große Mehrzahl. Der Vorstand besteht aus 15 katholischen und 5 evangelischen Mitgliedern. Der Verband hat sich bis jetzt auf friedliche Beilegung einiger Lohnstreitigkeiten beschränkt. Verbandsorgan ist der „Christliche Textilarbeiter“ in Krefeld.

f) Bayrischer Textilarbeiterverband[174].

Auch in Bayern ist die Organisation in die Hand genommen und im Jahre 1897 der „Verband der Textilarbeiter und -arbeiterinnen in Bayern“ gegründet, dem im April 1899 etwa 4000 Mitglieder in 17 Industrieorten angehörten. Der Verband hat seinen Sitz in Augsburg. Sein Zweck ist nach den Statuten „die geistige Ausbildung und die Verbesserung der materiellen Lage der Mitglieder auf christlicher und gesetzlicher Grundlage“. Als Mittel hierzu werden bezeichnet: 1. statistische Erhebungen, 2. Verhandlungen mit den Arbeitgebern in Lohnfragen, sowie bei berechtigten Beschwerden und Wünschen der Mitglieder, 3. Eingaben und Petitionen an die Staatsverwaltungen, Behörden, Regierungen und Parlamente, 4. Einrichtung von Unterstützungskassen, 5. Einrichtung einer Bibliothek, 6. belehrende und bildende Vorträge. Dabei ist jedoch die Erörterung konfessioneller und politischer Fragen ausgeschlossen. Für Orte und Bezirke werden Obmänner gewählt, die die Generalversammlung bilden. Organ des Verbandes ist der „Arbeiter“. Der Beitrag ist monatlich 10 Pf.

Der Verband hat im September 1898 eine Krankenunterstützungskasse gebildet, der die Mitglieder beizutreten berechtigt, oder nicht verpflichtet sind. Daneben hat mit Rücksicht auf die Anfeindungen, denen die Mitglieder seitens der Fabrikanten ausgesetzt waren, die Generalversammlung im Mai 1898 beschlossen, eine Gemaßregeltenunterstützung von wöchentlich 9 Mk. zu zahlen. Eine Bibliothek ist ins Leben gerufen, auch erteilt der Sekretär Auskunft in Versicherungssachen und sucht Klagen der Mitglieder entweder persönlich oder durch Vermittelung des Fabrikinspektors zu erledigen. Der Verband hat im November 1897 eine Petition wegen Einführung eines Maximalarbeitstages für die einzelnen Industrien an den Reichstag gerichtet, auch mittels Fragebogen eine Erhebung über die Lage der Textilarbeiter veranstaltet. Die treibende Kraft im Verbande ist der Sekretär Schirmer, der zugleich Redakteur des „Arbeiters“ ist, ein früherer Schlosser.

Der Verband hat große Schwierigkeiten zu überwinden, da er gleichzeitig von den Fabrikanten und der Sozialdemokratie bekämpft wird und bei der gedrückten Lage der Textilarbeiter mit höchst beschränkten Mitteln arbeiten muß. Nach Ansicht des Sekretärs ist es sicher, daß „wenn mehr Mittel vorhanden wären und die bürgerlichen Kreise der christlichen Gewerkschaftsbewegung mehr Verständnis entgegenbrächten, die Sozialdemokratie sich bald nicht mehr als Vertreterin der Arbeiter aufspielen könnte“.

g) Gewerkverein der Maurer[175].

Im Herbst 1897 bildete sich in Köln eine Konferenz aus Geistlichen und Laien, die es sich zur Aufgabe machte, die christlichen Arbeiter zur Gründung eigener Gewerkvereine neben bezw. gegenüber den alten unter sozialdemokratischem Einflusse stehenden zu vereinigen. Die Konferenz arbeitete unter Zuziehung einzelner intelligenter Arbeiter ein Statut aus für einen Gewerkverein der Maurer, Steinmetzen, Stukkateure, Bau- und Grundarbeiter Kanal-, Ziegelei-, Tiefbauarbeiter, Töpfer, Kalkbrenner und verwandter Berufe, das auch für alle weiter zu gründenden Gewerkvereine das Normalstatut bilden sollte. Nachdem eine im Februar 1898 abgehaltene erste öffentliche Versammlung durch Streitigkeiten mit den erschienenen Sozialdemokraten vereitelt war, wurde in einer zweiten, in der nur gegen Eintrittskarten der Zutritt gestattet war, die Gründung des Gewerkvereins vollzogen. Derselbe ist als Zentralverband gedacht mit dem Sitze in Köln; die daneben bestehenden „Verwaltungsstellen“ haben keine eigne Kassenverwaltung, sondern besorgen nur die Aufnahme von Mitgliedern, die Erhebung der Beiträge und die Auszahlung der Unterstützungen. Solche Verwaltungsstellen gab es im April 1899 13 mit etwa 500 Mitgliedern. Der Beitrag beläuft sich auf monatlich 25 Pf.

Nach dem Statut bezweckt der Verein den Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen auf gesetzlichem Wege. Als Aufgaben werden bezeichnet:

1.Erzielung eines gerechten zur standesmäßigen Lebenshaltung des Arbeiters und seiner Familie ausreichenden Lohnes;
2.Herbeiführung einer angemessenen Arbeitsdauer, die dem Arbeiter die nötige geistige und körperliche Erholung, sowie die Pflege eines gesunden Familienlebens ermöglicht;
3. Schutz des Arbeiters nach Maßgabe der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und der Forderungen von Sittlichkeit und Gesundheit;
4.Vertretung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder, Unternehmern, Behörden und gesetzlichen Körperschaften gegenüber;
5.Unterstützung in Fällen der Not, soweit dieselbe innerhalb des Vereinszweckes liegt;
6.Geistige Hebung seiner Mitglieder durch Fortbildung der Fachkenntnisse, sowie Bekanntmachung mit allen das Gewerbe betreffenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften.

Diese Zwecke sucht der Verband zu erreichen

1.durch Errichtung von Arbeiterausschüssen, die bezüglich der Lohnfrage, der Arbeitszeit und des Arbeiterschutzes mit den zuständigen Organen in Verbindung treten und bei etwaigen Differenzen oder Streiks die Vermittlung übernehmen;
2.durch Regelung des Arbeitsnachweises bezw. Pflege der Berufsstatistik;
3. durch Besserung der Wohnungsverhältnisse;
4.durch Leistung von Rechtschutz bei Streitigkeiten, welche aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen und nicht zur Kompetenz der Gewerbegerichte gehören, zumal durch Vermittlung der Volksbureaus;
5.durch Erstattung von Gutachten und Eingaben an die zuständigen Behörden bezw. Parlamente;
6.durch Vorbereitung und Durchführung der Gewerbegerichtswahlen im christlich-sozialen Sinne;
7.durch Errichtung einer Hülfskasse für alle besondere Fälle, die innerhalb des Zweckes des Verbandes liegen, bezw. Vermittlung des Anschlusses an andere bereits bestehende ähnliche Kassen;
8.durch Versammlungen und belehrende Vorträge unter Ausschluß jeglicher konfessionellen oder politischen Erörterung, sowie durch kostenfreie Zustellung des Verbandsorganes.

Der Verein bestreitet durchaus, in irgend welcher Beziehung zur Zentrumspartei zu stehen, sondern will parteilos sein. Er fordert von seinen Mitgliedern keine Erklärung über ihre Stellung zur Sozialdemokratie, betrachtet auch ein Zusammengehen mit dieser in rein wirtschaftlichen Fragen nicht als ausgeschlossen. Bei der Lohnbewegung der Maurer in Köln im Januar 1898 hat der Verband zusammen mit dem sozialistischen „Alten Verbande“ eine gemeinschaftliche Lohnkommission gewählt, die gemeinsam die erhobenen Forderungen gegenüber den Unternehmern vertrat. Die Bewegung ist friedlich verlaufen und hat teilweise Erfolg gehabt. In Kalk sind die Mitglieder beider Organisationen gemeinschaftlich in den Ausstand getreten, der ebenfalls teilweise Erfolg hatte.

Unterstützungskassen bestehen zur Zeit noch nicht, sind aber beabsichtigt. Auch ein eigenes Verbandsorgan ist noch nicht geschaffen, vielmehr bedient der Verein sich des „Christlichen Arbeiterfreundes“ der in Köln-Ehrenfeld erscheint und von einer aus 3 Präsidenten der Arbeitervereine bestehenden Kommission redigiert wird. Dem Kölner Vereine sollen die in Rheinland bestehenden kleineren Berufsvereine angeschlossen werden; ein in Aussicht genommener Delegiertentag der christlichen Gewerkvereine soll die Organisation weiter ausbauen.

In der am 16. April 1899 in Köln abgehaltenen ersten Generalversammlung wurde die Ausdehnung der Mitgliedschaft auf alle Bauhandwerker, einschließlich der Hülfsarbeiter, beschlossen und deshalb der Name „Gewerkverein christlicher Bauhandwerker und verwandter Berufe“ angenommen.

h) Gewerkverein der Metallarbeiter.

Aus der Thätigkeit der bereits genannten sozialen Konferenz ist auch der „Gewerkverein christlicher Metallarbeiter“ in Köln hervorgegangen. Derselbe bezweckt den „Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen auf gesetzlichem Wege“. Die Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sind im Statut wörtlich gleichlautend bezeichnet mit denjenigen des Gewerkvereins der Maurer. Der Verein ist erst im Sommer 1898 gegründet und hat deshalb eine Geschichte noch nicht aufzuweisen. Die Mitgliederzahl beträgt 80–100. Vereinsorgan ist ebenfalls der „Christliche Arbeiterfreund“.

i) Gewerkverein der Gastwirtsgehülfen.

Eine erfolgreiche weitere Gründung der mehrgedachten Konferenz ist der am 13. Oktober 1898 gegründete „Berufsverein christlicher Gastwirtsgehülfen“. Der Verein, dessen Sitz in Köln ist, der aber die Organisation der Kellner für ganz Deutschland anstrebt, bezweckt nach seinen Statuten den Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen auf gesetzlichem Wege. Er setzt sich zur Aufgabe: 1. Erzielung geregelter Arbeits- und Gehaltsbedingungen; 2. Herbeiführung einer angemessenen Arbeitsdauer; 3. Rechtsschutz der Mitglieder; 4. Unterstützung in Fällen der Not; 5. geistige Hebung seiner Mitglieder durch Fortbildung der Fachkenntnisse; 6. Ermahnung zur Pflichttreue im Berufe und im bürgerlichen Leben, zu ehrenhafter Gesinnungs- und Handlungsweise im allgemeinen. Diese Zwecke sucht der Verein zu erreichen: 1. durch Regelung der Stellenvermittelung mittels eines unentgeltlichen Arbeitsnachweisebureaus im Anschluß an kommunale oder behördliche Einrichtungen; 2. durch Leistung von Rechtsschutz mittels der Volksbureaus; 3. durch Erstattung von Gutachten und Eingaben an die Behörden bezw. Parlamente; 4. durch Verbreitung und Durchführung der Gewerbegerichtswahlen in christlich-sozialem Sinne; 5. durch Errichtung einer Hülfskasse; 6. durch Versammlungen und Vorträge unter Ausschluß jeglicher konfessioneller und parteipolitischer Erörterungen.

Der Verein ist als Zentralverein mit Verwaltungsstellen beabsichtigt. Die Mitgliederzahl betrug am 7. November 1898 etwa 200. Auf Veranlassung der Arbeitsstatistischen Kommission hat der Verein zwei Vertreter zum Zwecke der Erhebungen über die Lage der Gastwirtsangestellten entsendet. Vereinsorgan ist der „Christliche Arbeiterfreund“.

k) Gewerkverein kaufmännischer Hülfsarbeiter.

Von geringerer Bedeutung ist die letzte Gründung der Konferenz, der „Verband der Arbeiter im kaufmännischen Gewerbe“, der insbesondere die Packer, Hausknechte, Faktoren, Lagerarbeiter u. s. w., also ungelernte Arbeiter umfassen will. Das Statut ist demjenigen des Maurervereins nachgebildet, doch ist der Verband zunächst nur als ein Lokalverband für Köln beabsichtigt. Er ist hervorgegangen aus dem Kampfe um die Verwaltung der Ortskrankenkassen und ist deshalb auch von deren christlich-sozialen Mitgliedern ins Leben gerufen, um ein Gegengewicht gegen die Sozialdemokratie zu schaffen. Der Zweck des Verbandes ist hauptsächlich gegenseitige Unterstützung; der gewerkschaftliche Karakter tritt zurück. Auch dieser Verband hat als Organ den „Christlichen Arbeiterfreund“.

l) Schwarzwälder Uhrenindustriearbeiter.

Am 4. Dezember 1898 hat sich ein „Christlicher Uhrenindustriearbeiterverband Schwarzwald“ mit dem Sitze in Villingen gebildet, der alle Schwarzwälder Uhrenarbeiter und die Arbeiter verwandter Gewerbe umfaßt. Der Verband „steht auf christlich-gläubigem Boden und verfolgt auf der Grundlage des Rechtes und des Gesetzes soziale Zwecke zur Förderung der Lage und der geistigen, moralischen und materiellen Interessen der christlichen Uhrenarbeiterschaft (männlich und weiblich)“.

Insbesondere erstrebt und bezweckt derselbe:

1. die Erhaltung und Befestigung friedlicher Verhältnisse zwischen allen am gewerblichen Leben Beteiligten, vornehmlich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft;

2. die Regelung der Lohnverhältnisse der Arbeiterschaft, die Erhebung und Erhaltung derselben auf einer Höhe, die dem Arbeiter und seiner Familie ein auskömmliches, geordnetes und sicheres Dasein gewährleistet. Vereinbarung von Lohntarifen, soweit möglich;

3. die Besserung der Verhältnisse in den Fabriken und Werkstätten selbst, die Herstellung und Erhaltung von ausreichenden Schutzvorrichtungen, die Mehrung der Lüftungs- und anderer die Gesundheit erhaltender Vorrichtungen, die gerechte Regelung der Arbeitszeit, die Trennung der Geschlechter in den Fabriken, Einrichtung besonderer Ankleidungs- und Waschräume für beide Geschlechter, die Zulassung von Arbeiterausschüssen &c.;

4. die Einsetzung einer Vermittelungsinstanz bei etwaigen Lohndifferenzen und Streiks zur Erzielung eines Ausgleichs zwischen den streitenden Parteien;

5. die Besserung der Wohnungsverhältnisse der Arbeiterschaft;

6. die Herausgabe eines den Verbandsmitgliedern unentgeltlich zu stellenden Fachblattes (namentlich zur Arbeitsvermittlung und Hebung der Fachkenntnisse);

7. Einrichtung von Unterstützungs- und anderen Kassen, je nach Bedürfniß

8. Raterteilung, Leistung von Rechtsschutz, sowie Vertretung der Mitglieder in Klagefällen, welche aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen und worin das Gewerbegericht nicht zuständig ist;

9. die Erstattung von Gutachten und Eingaben über besondere, das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffende Fragen, Rechte und strittige Interessen an die zuständigen Behörden &c., sowie Parlamente;

10. die Vorbereitung und Durchführung der Gewerbegerichts- und Ortskrankenkassen-, wie die etwaige Beteiligung an anderen Wahlen, soweit der Verband dabei interessiert ist.

Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes wurden bezeichnet: Statistische Erhebungen über Arbeiterverhältnisse, Versammlungen und Vorträge über praktische Arbeiterfragen und die soziale Gesetzgebung, sowie Diskussionsabende und Unterrichtskurse. Durch den Eintritt in den Verband bekennt sich das Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen. Mitgliedern, die durch das Eintreten für die Interessen des Verbandes arbeitslos werden, kann aus der Verbandskasse eine Unterstützung bewilligt werden, über die der Vorstand entscheidet. Dieser hat alle Beschwerden der Mitglieder zu prüfen und geeignetenfalls die Schritte zur friedlichen Beilegung zu thun. Sind diese erfolglos, so hat eine sofort einzuberufende Generalversammlung über die weiteren Maßregeln zu beraten, die für alle Mitglieder bindend sind. Neben dem Vorstande steht ein Ehrenrat.

m) Christliche Gewerkschaft in Frankfurt a. M.[176].

Aus dem Grunde, weil in den meisten Gewerkschaften gelegentlich die Neigung hervortritt, sozialdemokratische Parteipolitik zu treiben, hat sich im Februar 1899 in Frankfurt a. M. eine „christliche Gewerkschaft“ gebildet, um denjenigen Arbeitern eine Stätte zu bieten, die hiermit nicht einverstanden sind. Der Zusatz „christlich“ soll nur in diesem Sinne verstanden werden; die Gewerkschaft will sich nicht mit religiösen, sondern ausschließlich mit wirtschaftlichen Fragen beschäftigen.

Nach den Statuten bezweckt die Gewerkschaft die Hebung der moralischen und sozialen Lage der Arbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Insbesondere wird angestrebt: a) Herbeiführung eines gerechten Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht; b) die Einschränkung der Arbeitszeit, soweit solche zum Schutze von Leben, Gesundheit und Familie geboten ist; c) eine Vermehrung der staatlichen Aufsichtsbeamten unter Hinzuziehung praktisch erfahrener Arbeiter. Als Mittel zur Erreichung dieses Zwecks werden angegeben: Errichtung von Fachsektionen, die je unter einem Obmann gebildet werden, sobald innerhalb der Gewerkschaft eine genügende Anzahl Mitglieder eines Faches vorhanden sind, ferner Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Lohn- und anderen Fragen, Eingaben an Behörden, Parlamente u. s. w., belehrende und bildende Vorträge, unentgeltlicher Rechtsschutz in allen gewerblichen Streitfällen, Arbeitsnachweis, Auskunft und Vertretung bei Klagesachen. Die Mitglieder der Gewerkschaft bekennen sich als Gegner aller Grundsätze und Bestrebungen, die mit dem christlichen Geiste im Widerspruch stehen; wer dagegen handelt, wird ausgeschlossen. Die Leitung der Gewerkschaft untersteht einem Zentralvorstand, der je zur Hälfte aus Mitgliedern der beiden christlichen Konfessionen zu wählen ist. Außerdem wechselt der Vorsitz alljährlich zwischen den beiden Konfessionen. Der Beitrag beläuft sich auf wöchentlich 15 Pf. Die Mitglieder erhalten bei Krankheit eine Unterstützung von wöchentlich 3 Mk. Organ ist das Frankfurter Volksblatt und der Nassauische Volksbote.

Die Anregung zur Gründung der Gewerkschaft ist von dem katholischen Arbeiterverein ausgegangen, doch hat sich auch der evangelische Arbeiterverein daran beteiligt. Die Zahl der Mitglieder betrug Mitte Mai 1899 etwa 400.

n) Gesamtverband christlicher Gewerkvereine[177].

So jung noch bis jetzt die Bewegung ist, so ist doch bereits der Gedanke aufgetaucht, in gleicher Weise, wie bei den Hirsch-Duncker'schen Vereinen und den sozialistischen Gewerkschaften einen Gesamtverband christlicher Gewerkvereine ins Leben zu rufen. Schon auf die Tage vom 4.–7. September 1898 hatte der Gewerkverein christlicher Textilarbeiter in Aachen-Burtscheid einen gemeinsamen Delegiertentag einberufen, aber eine vorher zusammengetretene Konferenz hielt es für nötig, ein solches Unternehmen erst noch besser vorzubereiten und zu diesem Zwecke Vorkonferenzen, und zwar getrennt für Süd- und Norddeutschland stattfinden zu lassen. Auf diesen sollten die zu behandelnden Themata und bestimmte Leitsätze festgestellt werden, um den Verbänden Gelegenheit zu bieten, zu ihnen Stellung zu nehmen.

Diese Vorkonferenzen haben am 8. Dezember 1898 in Köln und am 8. dess. Mon. in Ulm stattgefunden und sich über eine Reihe von Leitsätzen geeinigt, die hier auszugsweise mitgeteilt werden sollen:

1.Die Gewerkschaften sollen interkonfessionell sein, d. h. beide christliche Bekenntnisse umfassen, aber auf dem Boden des Christentums stehen. Die Erörterung konfessioneller Fragen ist strengstens auszuschließen.
2.Die Vereine sollen ferner unpolitisch sein, d. h. sich keiner bestimmten politischen Partei anschließen. Die Erörterung parteipolitischer Fragen ist fern zu halten, doch sind gesetzliche Reformen auf dem Boden der bestehenden Gesellschaftsordnung anzustreben.
3.Es sind thunlichst für die einzelnen Berufszweige und für geschlossene Industriebezirke Gewerkschaften zu gründen. Zur Durchführung der verfolgten Ziele ist die Verbindung gleichartiger Gewerkschaften zu empfehlen. Die Gewerkschaften setzen sich zusammen aus Ortsgruppen, deren Vertreter die Generalversammlungen bilden. Diese wählen die Zentralleitung, nämlich 2 Vorsitzende, 2 Schriftführer und 2 Kassierer. Den einzelnen Gewerkschaften bleibt überlassen, ob sie auch einen Ehrenrat unter Zuziehung von Nichtmitgliedern einrichten wollen. Bei allen Wahlen sind die beiden Bekenntnisse angemessen zu berücksichtigen.
4.Aufgabe der Gewerkschaften ist die Hebung der leiblichen und geistigen Lage der Berufsgenossen. Im Programm ist zu den wichtigsten Fragen des Gewerbes, insbesondere denjenigen des Lohnes und der Arbeitszeit, Stellung zu nehmen. In Ermangelung ausreichender gesetzlicher Versicherung gegen Krankheit, Unfälle, Arbeitslosigkeit und Invalidität, sowie der Regelung des Arbeitsnachweises haben die Gewerkschaften hier einzugreifen, insbesondere durch Kassen das Fehlende zu ersetzen. Ebenso ist durch Spar- und Konsumkassen der Sparsinn der Arbeiter zu fördern. Eine besondere Aufgabe ist, die Durchführung der zum Schutze von Sittlichkeit, Leben und Gesundheit der Arbeiter erlassenen gesetzlichen und gewerbepolizeilichen Bestimmungen zu überwachen und den Mitgliedern Rechtsschutz zu gewähren. Auch sollen die Vereine für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen, Arbeiterausschüsse, Gewerbegerichte u. s. w. eintreten.
5.Mittel zur Durchführung dieser Aufgaben sind Erhebungen über Arbeiterverhältnisse, Vorträge über die sozialen und gewerblichen Fragen des Berufes und ein eigenes Fachblatt. Die Erhebungen haben den Zweck, Material zu sammeln, um dieses bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern und bei Eingaben an Behörden, Parlamente u. s. w. zu benutzen. In den Vorträgen sind insbesondere die sozialen Versicherungsgesetze und die Arbeiterschutzbestimmungen, sowie die Lage des Gewerbes und die Bestrebungen der Berufsgenossen in anderen Gegenden und Ländern zu behandeln. Aus dem Vereinsorgan sind konfessionelle und parteipolitische Fragen fernzuhalten. Die Leitung ist einem praktisch erfahrenen Berufsgenossen zu übertragen, wobei sozialpolitisch und volkswirtschaftlich geschulte Kräfte als Mitarbeiter zu gewinnen sind.
6.Der prinzipielle Standpunkt ist niedergelegt in folgenden Schlußsätzen: „Es ist nicht zu vergessen, daß Arbeiter und Unternehmer gemeinsame Interessen haben, darauf beruhend, daß beide Teile nicht allein als zusammenhängende Faktoren der Arbeit der letzteren Recht auf angemessene Entlohnung gegenüber dem Kapital, sondern vor allem die Interessen der Erzeugung von Gütern gegenüber dem Verbrauche derselben zu vertreten haben. Beide Teile beanspruchen das Recht einer größtmöglichen Verzinsung ihres in der Erzeugung von Gütern enthaltenen Kapitales, der Unternehmer seines Kapitales und der Arbeiter seiner Arbeitskraft. Ohne beides, Kapital und Arbeitskraft, keine Produktion. Darum soll die ganze Wirksamkeit der Gewerkschaften von versöhnlichem Geiste durchweht und getragen sein. Die Forderungen müssen maßvoll sein, aber fest und entschieden vertreten werden.“

Bei den Verhandlungen wurde beantragt, zu bestimmen, daß bei Lohnfragen Fühlung mit anderen Gewerkschaften gesucht werden möge, wenn die Möglichkeit geboten erscheine. Doch wurde die Beschlußfassung dem Gewerkschaftskongresse selbst vorbehalten.

Der erste Kongreß christlicher Gewerkschaften Deutschlands hat am 21. und 22. Mai 1899 in Mainz stattgefunden unter Beteiligung von 30 norddeutschen und 18 süddeutschen Abgesandten als Vertreter von 37 Gewerkvereinen bezw. Fachabteilungen, wovon 19 mit 55661 Mitgliedern auf Norddeutschland entfielen[178]. Man war in allen wesentlichen Punkten einverstanden, insbesondere darüber, daß der konfessionelle und parteipolitische Gegensatz mit den gewerkschaftlichen Bestrebungen nichts zu thun habe und von ihm fernzuhalten sei. Die Grundauffassung, über die man einig war, wurde niedergelegt in folgenden Leitsätzen:

1.Die Gewerkvereine sind interkonfessionell und politisch unparteiisch.
2.Es ist die Vereinigung gleichartiger Gewerkvereine in Zentralverbändebehufs besserer Durchführung der vorgesteckten Ziele zu erstreben.
3.Die Aufgabe der christlichen Gewerkvereine besteht in der wirtschaftlichen,geistigen und sittlichen Hebung des Arbeiterstandes. Dieselbe istzu erstreben durch
a)Durchführung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und Förderungdes weiteren Ausbaues der Arbeitergesetzgebung;
b)durch genossenschaftliche Selbsthülfe (Ergänzung der Arbeiterversicherungdurch Unterstützungs- u. s. w. Kassen u. s. w.;
c)Sicherung der Rechte und Freiheit des Arbeiters beim Abschlussedes Arbeitsvertrages.
4.Die gesamte Thätigkeit der christlichen Gewerkvereine ist getragen vonder Anerkennung gleicher beiderseitiger Rechte und Pflichten von Arbeiternund Arbeitgebern. Arbeit und Kapital sind die aufeinanderangewiesenen Faktoren der Produktion.

Außerdem forderte man Aufhebung aller die Koalitionsfreiheit beschränkenden Gesetze und gesetzliche Anerkennung der Berufsvereine, erklärte auch die Schaffung von Arbeitskammern mit gleichberechtigter Teilnahme von Arbeitgebern und Arbeitern als ein wertvolles Mittel zur Ausgleichung der sozialen Gegensätze.

Es wurde dann ein Zentralausschuß aus sieben norddeutschen und sechs süddeutschen Mitgliedern gewählt, dem folgende Aufgaben zugewiesen wurden:

1.Ausführung der Kongreß-Beschlüsse;
2.Agitation zur Gründung christlicher Gewerkvereine. Die Aufwendung der notwendigen Geldmittel wird durch nähere Vereinbarung der einzelnen Gewerkvereine zu regeln sein;
3.die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der von ihm vertretenen Gewerkvereine, wobei er in besonderen Fallen ein gemeinsames Vorgehen der Arbeiterschaft anzuregen hat;
4.statistische Erhebungen über die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung, sowie über die wirtschaftliche Lage der Arbeiterschaft u. s. w.;
5.Herausgabe eines Gewerkschaftsorgans für die Verbände, welche noch kein eigenes Fachorgan besitzen.

Um die Fühlung und gemeinschaftliche Thätigkeit unter den einzelnen christlichen Gewerkvereinen eines besonderen Industriebezirkes oder Ortes zu fördern, empfahl der Kongreß, unbeschadet der Zentralorganisationen der einzelnen Gewerkschaften die Fachsektionen oder Ortsgruppen der Industriebezirke zu einem Verein „Arbeiterschutz“ zusammenzuschließen.

Die Textilarbeiter haben schon die Organisation in die Hand genommen, indem sie am 11. Juni 1899 in Mönchen-Gladbach eine Konferenz abhielten, in der beschlossen wurde, je eine Zentralstelle für Nord- und Süddeutschland zu schaffen. Die einzelnen Ortsverbände sollen möglichst selbständig sein, insbesondere auch über Streiks beschließen; nur dann, wenn sie dabei die Unterstützung seitens der Zentralstelle in Anspruch nehmen, müssen sie deren Genehmigung einholen.

Es soll eine gemeinsame Unterstützungskasse gegründet werden, in welche die Vereine für jedes Mitglied jährlich 1 Mk. einzuzahlen haben. Für Norddeutschland soll ein gemeinsames Fachorgan ins Leben gerufen werden.

Fußnoten:

[66] Eine umfassende Darstellung der deutschen Gewerkschaftsbewegung besteht nicht; die Litteratur ist deshalb bei den einzelnen Abschnitten angegeben. Außer den von mir behandelten Vereinigungen erwähnt Oldenberg im Handw. d. St.-W. I. (Ergänz.-Band, S. 395 und in Schmollers Jahrb., Jahrg. XX, S. 253 ff. noch: den Zentralverband deutscher Zuschneidervereine, den Bund deutscher Bierbrauergesellen, die beiden 1888 gegründeten Braumeistervereine, den 1894 entstandenen süddeutschen Bäckerverband, die organisierten Kellner, den deutschen Photographengehülfenverband und den Verein deutscher Versicherungsbeamter, sowie eine Reihe von Berg- und Hüttenarbeitervereinen. Teils schienen mir diese Vereine nicht wichtig genug, um eine eingehendere Berücksichtigung zu verdienen, teils, ist es mir nicht gelungen, Material zu erhalten, indem meine Anfragen unbeantwortet blieben.

[67] Die besten Quellen sind: Karl Walcker: „Die Arbeiterfrage mit besonderer Berücksichtigung der deutschen Gewerkvereine (Hirsch-Duncker)“ Eisenach 1881 und die in Veranlassung des 25jährigen Jubiläums der G.-V. von dem Verbandsanwalt Dr. Max Hirsch veröffentlichte Festschrift: „Die Arbeiterfrage und die deutschen Gewerkvereine“, Leipzig 1893, sowie das Verbandsorgan „Der Gewerkverein“, das jetzt im 31. Jahrgange erscheint. Vgl. außerdem Max Hirsch: „Die Arbeiterfrage und die deutschen Gewerkvereine“, Leipzig 1893. Eine Vergleichung mit den englischen Gewerkschaften enthält: Max Hirsch: „Die Entwicklung der Arbeiterberufsvereine in Großbritannien und Deutschland“. Berlin 1896.

[68] § 61.

[69] Vgl. unten [II. Abschnitt].

[70] Dazu gehören die Reepschläger, Vergolder und Kellner. Die letzteren bilden seit Anfang 1898 einen Gewerkverein.

[71] Das beste zusammenfassende Werk über die sozialistischen Gewerkschaften ist das Buch von Schmöle: Die sozialdemokratischen Gewerkschaften in Deutschland seit dem Erlasse des Sozialistengesetzes, Jena 1896 Fischer, von dem bis jetzt der erste, vorbereitende Teil, der übrigens im Gegensatz zu seinem Titel auch wertvolles Material aus der Zeit von 1878 enthält, und der zweite, den Zimmererverband behandelnde Band erschienen ist. Seit 1891 erscheint das Korrespondenzblatt der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, Redaktion und Verlag E. Legien Hamburg, als offizielles Organ der Zentralorganisationen. Ueber die drei Gewerkschaftskongresse von 1892, 1896 und 1899 sind im Verlage von E. Legien Hamburg, die offiziellen Verhandlungsberichte erschienen.

[72] Die Verhandlungen sind im Verlage von W. Brocke in Braunschweig im Druck erschienen.

[73] In dem in Aussicht genommenen II. Bande. Vergl. Vorwort.

[74] Schmöle in dem eingangs angeführten Werke; Einleitung S. XVI.

[75] Schmöle im Handw. d. Staatsw. I, S. 22.

[76] Vergl. unten.

[77] a. a. O. S. 144.

[78] a. a. O. S. 151.

[79] Nach Hinzurechnung der Stimmen der Bäcker, deren Vertreter bei der Abstimmung fehlte, aber nachträglich für den Antrag stimmte.

[80] Biermer im Handw. d. Staatsw., II. Erg. Band, S. 388, bezeichnet als Gegner der Generalkommission die auf ihre Selbständigkeit eifersüchtigen örtlichen Gewerkschaftskartelle.

[81] Vgl. unten S. [280] ff.

[82] Siehe oben S. [5].

[83] Siehe oben S. [202].

[84] Siebe oben S. [160].

[85] Siehe oben S. [220].

[86] Ein Beispiel bietet der Hamburger Hafenarbeiterstreik, bei dem die unmittelbar Beteiligten, die Rheder, ihrer Neigung, den Arbeitern entgegenzukommen, nur deshalb nicht folgen konnten, weil sie die Entscheidung in die Hände des Arbeitgeberverbandes gelegt hatten.

[87] Z. B. Leopold Sonnemann und die deutsche Volkspartei. Vgl. „Soziale Praxis“, VI, Nr. 45; VII, Nr. 1.

[88] Vgl. oben S. [12].

[89] Wer, wie ich bei der vorliegenden Arbeit, den bisherigen Mangel ausreichender Litteratur auf allen diesen Gebieten hat schmerzlich empfinden müssen (vgl. oben [Vorwort]), wird diesen Entschluß besonders freudig begrüßen.

[90] Vgl. oben S. [255].

[91] Der Bericht der Generalkommission giebt als Gesamtzahl nur 252044, doch scheint dies den mitgeteilten Einzelziffern nicht zu entsprechen.

[92] Vergl. unten die unter Ziffer 6–11 aufgeführten Vereinigungen.

[93] Der Verband der Eisenbahnarbeiter ist nicht aufgenommen, da er mit Rücksicht auf die Eisenbahnbehörden glaubt, Angaben nicht veröffentlichen zu dürfen.

[94] Ortsverbände.

[95] Für 1891 sind diese Ausgaben in der Statistik nicht geführt und bis 1896 ist die Invalidenunterstützung nicht getrennt berechnet, sondern in der Ausgabe für Krankenunterstützung enthalten.

[96] Der Reg.-Baumeister Keßler hat mir auf meine briefliche Bitte um nähere Angaben keine Antwort gegeben.

[97] Vgl. „Soziale Praxis“ VI, 874.

[98] Als Quellen und Materialsammlungen sind zu bezeichnen einerseits Karl Klimsch: Adreßbuch der Buch- und Steindruckereien des Deutschen Reiches und andererseits die vom Vorstande des Gehülfenverbandes herausgegebene Schrift: Zur Arbeiterversicherung. Geschichte und Wirken des Unterstützungsvereins Deutscher Buchdrucker von 1866–1881. Daneben kommen die beiderseitigen Organe in Betracht, nämlich einerseits der „Correspondent für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer“ der seit 1863 in Leipzig, und zwar jetzt dreimal wöchentlich erscheint und andererseits bis 1888 die „Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereines“ und seit 1889 die „Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker“, welche ebenfalls in Leipzig erscheint. Als litterarische Bearbeitungen sind in erster Linie zu nennen 1. Zahn: Die Organisation der Prinzipale und Gehülfen im deutschen Buchdruckgewerbe im 45. Bande der Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Leipzig, Duncker & Humblot. 2. A. Gerstenberg: Die neuere Entwickelung des deutschen Buchdruckgewerbes in statistischer und sozialer Beziehung, Jena 1892, Gustav Fischer. Die statistischen Angaben sind in erster Linie der zur Feier des 25jährigen Bestehens des Verbandes herausgegebenen Festnummer des „Correspondent für Deutschlands Buchdrucker“ vom 20. Mai 1891 entnommen; die neueren Daten verdanke ich den brieflichen Mitteilungen des Verbandsvorstandes.

[99] Wir werden uns mit dem deutschen Buchdruckerverein noch an anderer Stelle (vgl. unten [III. Teil]) zu beschäftigen haben; hier ist über denselben nur dasjenige mitzuteilen, was zum Verständnisse seines Verhältnisses zu der Gehülfenorganisation erforderlich ist.

[100] Nach derselben durften gehalten werden:

I. Setzer: II. Drucker:
aufbis 3Geh.1Lehrl. aufbis 2Geh.1Lehrl.
4 72 3 52
8123 6 93
13184 10144
19245 15205
25306
auf fernere 8 Geh. 1 Lehrl. mehr. auf fernere 6 Geh. 1 Lehrl. mehr.

[101] Nach den sehr wertvollen von dem Verbande geführten Tabellen hat die Zahl der Arbeitslosen in den Jahren 1880–1893 zwischen 5 und 9% geschwankt, ist aber im Durchschnitt stets gestiegen. Die an Arbeitslose gewährte Unterstützung belief sich 1890 auf 180000 Mk.

[102] Dieselbe wird vorzugsweise in den kleinen Druckereien betrieben. Nach der Reichsstatistik von 1895, Tab. XIII, kommt in Deutschland ein Lehrling im Großbetriebe auf 5,35, im Kleinbetriebe auf 1,33 Gehülfen. Die späteren Zählungen haben Lehrlinge und Gehülfen nicht getrennt, doch ist das Verhältnis zweifellos nicht günstiger geworden, viele kleine Druckereien arbeiten fast nur mit Lehrlingen. Vergl. hierzu die Seite 265 mitgeteilte Lehrlingsskala.

[103] Seitens der Prinzipale würde dies allerdings bestritten, indem man die §§ 40 und 42 des Tarifs, welche bestimmen, daß derselbe so lange in Gültigkeit bleibe, bis eine Aenderung beschlossen sei, dahin auslegte, daß der Tarif nicht einseitig aufgehoben, sondern nur durch eine beiderseitige Vereinbarung beseitigt werden könne. Diese Auffassung erscheint jedoch unberechtigt, zumal es dem Prinzipalverein keineswegs gelungen war, die Ausführung des Tarifes bei seinen Mitgliedern durchzusetzen. Vergl. Gerstenberg a. a. O., S. 170.

[104] Auf sozialdemokratischer Seite hat man später behauptet, auf das Bedenken der ungünstigen Zeitverhältnisse hingewiesen und vom Streik abgeraten zu haben. Vgl. A. Braun im Sozialpolit. Zentralblatt Nr. 4 vom 25. Januar 1892.

[105] Die vorstehende Darstellung stützt sich auf Gerstenberg a. a. O., S. 175 ff., wo das Nähere nachzulesen ist.

[106] Eine eingehende Darstellung des Streiks und der Verhältnisse, die ihm zu Grunde lagen, giebt Tiedemann in der Zeitschr. f. d. ges. Staatswissenschaft, Jahrg. 53, S. 209 bis 286. Der Verfasser macht den Gehülfen den Vorwurf, daß sie in Stettin ihre übrigen Forderungen aufgegeben hätten zu Gunsten des Zugeständnisses, künftig den Tarif durch Vereinbarungen der beiderseitigen Verbände festzusetzen. Dies sei allerdings ein äußerst wertvolles Prinzip, aber die Entwicklung sei in Deutschland noch nicht so weit vorgeschritten, daß es durchführbar erschiene. So habe denn auch der Erfolg bewiesen, daß die Durchführung seitens des Prinzipalvereins kaum ernsthaft versucht sei. Ferner hätten sie dadurch, daß sie den in Stettin vereinbarten Tarif auf 2 Jahre festgelegt hätten, den Prinzipalen die Möglichkeit gegeben, sich auf den schon damals zu erwartenden Streik in ausgiebigster Weise zu rüsten, was auch dadurch geschehen sei, daß, soweit irgend möglich, alle Aufträge vorher erledigt und so künstlich für die Dauer des Streiks eine Zeit der Geschäftsstille geschaffen sei. Das unbegreifliche Eingreifen des Preußischen Ministers des Innern sei darauf zurückzuführen, daß dort sich die später herrschend gewordene Politik der Bekämpfung aller Arbeiterorganisationen bereits damals geltend gemacht habe. In der That sei durch dieses Vorgehen, obgleich es bei der bereits eingetretenen Erschöpfung der Kasse einen wirklichen Einfluß auf das Ergebnis des Streiks kaum mehr gehabt habe, eine tiefe Erbitterung der bis dahin antisozialistischen Buchdrucker und ihre Ueberführung in das Lager der Sozialdemokratie bewirkt. Der Verband habe jetzt, unter dem Drucke der Verhältnisse, sein früheres und durchaus notwendiges Prinzip, nur solchen Mitgliedern Beitritt zu gestatten, die zu den tarifmäßigen Preisen arbeiteten, fallen gelassen und sei damit dem Ideale eines Gewerkvereins untreu geworden. Das Hauptziel müsse sein, der verhängnisvollen Lehrlingszüchterei entgegen zu wirken.

[107] Die Gaue sind folgende: 1. Bayern. 2. Berlin. 3. Dresden. 4. Erzgebirge-Vogtland. 5. Frankfurt a. M. Hessen. 6. Hamburg-Altona. 7. Hannover. 8. Mecklenburg-Lübeck. 9. Mittelrhein. 10. Nordwest. 11. Oberrhein. 12. Oder. 13. Osterland-Thüringen. 14. Ostpreußen. 15. Posen. 16. Rheinland-Westfalen. 17. An der Saale. 18. Schlesien. 19. Schleswig-Holstein. 20. Westpreußen. 21. Württemberg. Dazu kommt noch die selbständige Mitgliedschaft Leipzig.

[108] Eines derselben trug den viel versprechenden Titel: „Die Leitung des Buchdruckerverbandes während 8 Jahren, dienstbar der Polizei, den Unternehmern und der kapitalistischen Politik“, und gab den Anlaß zu einer von Döblin gegen Gasch erhobenen Privatklage.

[109] Nr. 87 vom 28. Juli 1896.

[110] Nr. 46 vom 15. November 1897.

[111] Die Höhe der Ziffern erklärt sich durch den großen Streik und die nach demselben verbliebenen Opfer.

[112] Die auffällige Abnahme erklärt sich daraus, daß vom 1. Januar 1893 ab das Krankengeld von 2 Mk. auf 1 Mk. 50 Pf. herabgesetzt wurde.

[113] Die Erhöhung gegen das Jahr 1895 hat ihren Grund fast ausschließlich darin, daß nach den Beschlüssen der Breslauer Generalversammlung die Karenzzeit von 150 auf 100 Wochen herabgesetzt und die Reiseunterstützung um täglich 5 Pf. erhöht ist.

[114] Die Mitgliederzahl am 31. Dezember 1898 betrug 26877.

[115] In den hier aufgeführten Beträgen sind auch die Leistungen der in Liquidation befindlichen Zentralinvalidenkasse enthalten.

[116] = 0,84% aller Erwerbsthätigen.

[117] In der neuesten Ausgabe von 1895 erklärt der Herausgeber, für die Zukunft auf die statistischen Mitteilungen verzichten zu müssen, giebt aber an, daß zur Zeit in Deutschland 4859 Buchdruckereien, 1242 Buch- und Steindruckereien, 1165 Steindruckereien und 75 Licht- und Kupferdruckereien beständen.

[118] Das verwandte Material verdanke ich privaten Mitteilungen; meine an den Vorstand des Bundes gerichtete Bitte um Auskunft ist unbeantwortet geblieben.

[119] Außer den im Vorworte bezeichneten allgemeinen Quellen und den an den einzelnen Stellen erwähnten besonderen Nachrichten habe ich die beiden Broschüren von Oldenberg und von Natorp: Der Ausstand der Bergarbeiter 1889 zu Grunde gelegt.

[120] Die Gesamtzahl der Knappschaftsvereine in Deutschland betrug Ende 1894 139 mit 477186 Mitgliedern, einer Jahreseinnahme von 36219972 Mk., einer Ausgabe von 31990215 Mk. und einem Vermögen von 76820206 Mk. Diese Vereine können, da sich ihre Zwecke wesentlich auf Unterstützungen beschränken, zu den gewerkschaftlichen Bildungen nicht gerechnet werden.

[121] Nach einer Mitteilung des Herrn Generaldirektor Dr. Ritter in Waldenburg, dem ich die vorstehenden Angaben verdanke.

[122] Oldenberg im Handw. der Staatsw. I. Erg.-Bd. S. 385 giebt folgende Zahlen:

Frühjahr1889162Vereinemit16902Mitgl.und 5278Mk.Vermögen
189020050000
Ende1890 58000
Frühjahr18911873398327682
Ende189129145000 5517
Frühjahr18922875877828040
März18922225000028000
Ende189216715000 955
Frühjahr189318416906
Ende189317111174 1113
Frühjahr18941691420821428
31. Juli1895 11000 3778

Hué, der Redakteur der „Berg- und Hüttenarbeiterzeitung“ behauptet in Nr. 4 des „Correspondenzblattes“ vom 24. Januar 1898, daß 15000 Mitglieder ihre Beiträge gezahlt hätten und berechnet unter Berücksichtigung der Säumigen die Gesamtzahl auf 18–19000.

[123] Die folgende Darstellung beruht auf dem „Bergknappen“ und dem mir außerdem von dem Vorsitzenden Brust zur Verfügung gestellten Material.

[124] Vgl. z. B. Nr. 6 vom 15. März 1899.

[125] Aus dem Berichte über den Bochumer Delegiertentag vom 1. bis 2. Februar 1897.

[126] Vgl. unten S. [401].

[127] Das Material für die nachfolgende Darstellung verdanke ich dem Vorsitzenden Bergmann Richard Breidebach in Eiserfeld.

[128] Das Material verdanke ich den Mitteilungen des Vereinsvorstandes, insbesondere enthält die Festschrift zur XIII. Generalversammlung des Vereins eine Uebersicht über die Entstehungsgeschichte.

[129] Dadurch erwirbt nach dem bayrischen Gesetze ein Verein die Rechte einer juristischen Person.

[130] Vgl. die Nr. 16–20 des Jahrganges 1895 und Nr. 2, 4–7 des Jahrganges 1896. Einen Auszug aus den Ausführungen giebt der „Genossenschaftliche Wegweiser“ in der Nr. 11 vom 30. Mai 1896.

[131] Das benutzte Material verdanke ich der Redaktion des „Deutschen Postboten“.

[132] Ich habe mich aus den mir vorgelegten Originalbriefen von der Wahrheit dieser kaum glaublichen Thatsachen überzeugt.

[133] Außer den hier erwähnten beiden Vereinen, die sich über ganz Deutschland erstrecken, giebt es noch eine Reihe von Landesvereinen, die aber an Bedeutung zurücktreten, sodaß es genügt, hier dieselben kurz anzuführen. Ich stütze mich dabei auf einen von dem Inspektor der österreichischen Nordwestbahn Sigismund Wolf in dem Klub österreichischer Eisenbahnbeamter in Wien am 10. Dezember 1896 gehaltenen und in der „Oesterreichischen Eisenbahnzeitung“ veröffentlichten Vortrag: „Ueber Eisenbahnbeamtenvereine.“ Eine andere Quelle ist der im Verlage von Robert Krause in Leipzig erscheinende „deutsche Eisenbahnkalender.“ Organ der meisten deutschen Eisenbahnbeamtenvereine sind die in demselben Verlage erscheinenden „deutschen Verkehrsblätter. Allgemeine deutsche Eisenbahnzeitung“, die in durchaus antisozialem Sinne geleitet wird. Die hiernach in Betracht kommenden Vereine d. h. unter Ausschluß bloßer Versicherungsvereine, Sparkassen und dergl. sind: 1. Vereine mittlerer Beamter des Stations- und Abfertigungsdienstes Preußischer Staats- sowie der Reichseisenbahnen mit dem Sitze in Berlin gegründet 1893 mit 78 Ortsvereinen und 5875 Mitgliedern. 2. Der Landesverein Württembergischer Verkehrsbeamten in Stuttgart, gegründet 1886 mit 20 Bezirks- und 64 Ortsvereinen und 950 Mitgliedern. 3. Der bayrische Verkehrsbeamtenverein in München, gegründet 1883 mit 5568 Mitgliedern. 4. Der Verein badischer Eisenbahnbeamten in Karlsruhe, gegründet 1890 mit 10 Bezirksvereinen und 900 Mitgliedern. 5. Der Verein der Beamten der Königl. Sächsischen Eisenbahnen in Chemnitz, gegründet 1885 mit 5 Bezirksvereinen, 71 Ortsgruppen und 6900 Mitgliedern. 6. Am 14. Juni 1896 ist auch ein Verein der Reichseisenbahnbeamten in Straßburg begründet, dem bei seiner Gründung 500 Mitglieder beitraten; Ende 1897 belief sich die Zahl auf 1000.

[134] Das benutzte Material verdanke ich dem Geschäftsführer des Vereins Herrn Schirmer in Hannover.

[135] Das benutzte Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden Herrn Zeughausvorstand Claus in Leipzig.

[136] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

[137] Das Material verdanke ich dem im Text genannten Verbandssekretär Schmid.

[138] Das Material verdanke ich den im Texte genannten Verbandsvorsitzenden Winkler.

[139] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden F. Eisele in Karlsruhe.

[140] Das Material verdanke ich teils den Mitteilungen des Vorstandes, teils habe ich es aus dem Verbandsorgane entnommen.

[141] Eine Darstellung über Entstehung und Wesen des Vereins findet sich in Nr. 10 der „Zeitschrift der Zentralstelle für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen“. Weiteres Material ist mir vom Herrn Präsidenten Ulrich brieflich geliefert.

[142] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

[143] Vgl. S. [316] f.

[144] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

[145] Diese Angaben sind der Festschrift des kaufm. Vereins München zur Feier seines 25jährigen Bestehens entnommen.

[146] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden Herrn Ludwig Schäfer in Frankfurt a. M.

[147] Derselbe hat später den Namen „Deutscher Vortragsverband“ angenommen und ist von dem Verbande kaufm. Vereine formell unabhängig, obgleich die meisten Mitglieder beiden Verbänden angehören.

[148] Die übrigen Vereine mögen hier wenigstens mit ihren Mitgliederzahlen aufgeführt werden; wo keine Bezeichnung angegeben ist, heißt der Verein einfach „Kaufmännischer Verein“.

Alsfeld 53; Apolda 166; Arnstadt 97; Augsburg 420; Augsburg (kaufm. V. f. weibl. Angest.) 188; Baden-Baden 77; Barmen 760; Berlin (Verein der Bankbeamten) 1590; Biberach 198; Bingen 98; Bochum 264; Braunschweig 520; Bromberg 196; Buchholz 89; Chemnitz 948; Cottbus 253; Crimmitschau 407; Danzig 624; Dresden 68; Eisenach 148; Eisleben 136; Elberfeld 509; Elberfeld (K. V. f. weibl. Angest.) 128; Eßlingen 288; Frankenthal 203; Frankfurt a. M. (K. V. f. weibl. Angest.) 642; Freiberg 146; Freiburg 228; Fürth, 538; Geisenheim 118; Gera 289; Glatz 100; Göppingen 405; Görlitz 534; Hamburg (K. V. f. Damen) 173; Hannover 250; Heilbronn 486; Herford 133; Höchst 125; Hof 172; Iserlohn 382; Karlsruhe 254; Kassel 770; Kassel (K. V. f. w. A.) 137; Köln 431; Königsberg 714: Löbau 82; Ludwigshafen 604; Lübeck 495; Magdeburg 841; Mainz 607; Minden 86; München (K. V. f. w. A.) 250; M.-Gladbach 57; Neisse 180; Nürnberg 148; Offenbach 425; Offenburg 169; Osnabrück 405; Passau 130; Pforzheim 921; Pillkallen 69; Plauen i. V. 679; Posen 853; Rastatt 80; Rathenow 128; Regensburg 100; Remscheid 375; Reutlingen 426; Sonneberg 267; Sorau 150; Stallupönen 84; Stendal 145; Stettin 1103; Stolp 54; Straßburg 155; Stuttgart 1238; Ulm 334; Wernigerode 138; Wetzlar 156; Wiesbaden 319; Wittenberge 60; Worms 326; Würzburg 292; Zwickau 430.

[149] Das Material verdanke ich dem Geschäftsführer des Vereins, Herrn Alwin Helms in Hamburg.

[150] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorsitzenden Herrn L. Schäfer in Frankfurt a. M.

[151] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

[152] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

[153] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

[154] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

[155] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

[156] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

[157] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

[158] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

[159] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

[160] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

[161] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

[162] Eine litterarische Bearbeitung abgesehen von einzelnen Artikeln in Zeitschriften besteht nicht. Das benutzte Material verdanke ich in erster Linie Herrn Pfarrer lic. Weber in M.-Gladbach, Herrn Pfarrer Niemeyer in Eichlingshofen und Herrn Professor Hüpeden in Kassel. Wertvolle Notizen enthält auch Göhre: Die evangelisch-soziale Bewegung, ihre Geschichte und ihre Ziele. Leipzig 1876 Grunow.

[163] Die Jünglings- und Männervereine, von denen 1480 mit etwa 75273 Mitgliedern bestehen sollen, sind als rein erbauliche Vereine hier nicht berücksichtigt.

[164] Eine zusammenhängende Darstellung des katholischen Arbeitervereinswesens giebt es nicht außer dem schon 1879 erschienenen Buche von Bongartz: Das katholisch-soziale Vereinswesen in Deutschland, Würzburg. Ich verdanke das benutzte Material der Vermittelung der Herren Prof. Dr. Hitze, Dr. Pieper, Generalsekretärs des kathol. Volksvereins in M.-Gladbach und des Benefizianten Huber in München, sowie der Redaktion des „Arbeiter“ in München. Die letztere Zeitschrift ist die beste Sammelstelle für die katholische Arbeiterbewegung. Daneben bestehen noch an Zeitschriften: „Der christliche Arbeiter“ in Zell für Baden, der „Christliche Arbeiterfreund“ in Köln-Ehrenfeld für Westdeutschland und „Der Arbeiter“ in Berlin für Nord- und Ostdeutschland. Seit 1. April 1899 erscheint die „Westdeutsche Arbeiterzeitung“ in Mönchen-Gladbach. Sie ist das Organ der katholischen Arbeitervereine der Erzdiözese Köln. Berücksichtigt ist das katholische Vereinswesen auch in der Schrift von L. v. Hammerstein: Das soziale Wirken der Kirche, Trier 1890.

[165] Unter dem Titel „Verzeichnis der katholischen Arbeitervereine Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz.“ München, Verlag des „Arbeiters“, 1897.

[166] S. [299].

[167] S. [335] ff.

[168] Vgl. unten [Teil III].

[169] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

[170] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

[171] Das Material verdanke ich Herrn Kaplan Küpper in Düren.

[172] Vgl. unten [Teil III].

[173] Das Material verdanke ich der Sozialen Auskunftsstelle in M.-Gladbach.

[174] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

[175] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

[176] Das Material verdanke ich Herrn Obermeister J. Bärrn in Frankfurt a. M.

[177] Das Material verdanke ich dem Arbeitersekretär Herrn Erzberger in Stuttgart.

[178] Die Ziffern aus Süddeutschland sind in dem Berichte nicht angeführt.