R. A. VOGEL, Historia materiae medicae. Lugd. Bat. 1758, 1764, 1768.

C. ALSTON, Lectures on materia medica. 2 Vol. London 1770.

J. L. EBERMAIER, Taschenbuch der Pharmazie 1809.

J. B. TROMMSDORFF, Handbuch der pharmazeutischen Waarenkunde. Erfurt 1799. 2. Aufl. 1806. 3. Aufl. 1822. Die erste Pharmakognosie in deutscher Sprache.

TROMMSDORFF, der die Pharmakognosie als einen Teil der gesamten Warenkunde vortrug, und alle drei Reiche behandelt, ordnete die Drogen nach organographischen Prinzipien. Er begann mit den Cryptogamen, behandelte dann die Wurzeln, Stengel, Hölzer, Rinden usw.

F. GOEBEL und G. KUNZE, Pharmazeutische Waarenkunde. Eisenach 1827–1834. 2 B. mit zahlr. Taf.

J. W. C. MARTIUS, Grundriß der Pharmakognosie d. Pflanzenreiches. Erlangen 1832. Der Grundriß von MARTIUS ist nicht viel anderes als die Neubearbeitung des zweiten Teiles des Werkes von TROMMSDORFF (s. [oben]). MARTIUS beschränkt sich auf das Pflanzenreich.

J. W. und FR. DÖBEREINER, Deutsches Apothekerbuch, Abteilung: Pharmazeutische Technologie und Warenkunde. Stuttgart 1842.

Innerhalb der einzelnen Gruppen erfolgte dann die Anordnung meist nach dem Alphabet, so z. B. bei MARTIUS, GEOFFROY; was SCHLEIDEN das «unrein pharmakognostische oder pharmakognostisch-alphabetische System» nennt, später dann auch nach dem natürlichen Pflanzensystem.

Das «vollständig pharmakognostische System» wurde zuerst von BERG 1851 aufgestellt und besonders von SCHLEIDEN (1857) verteidigt. Es ist, wie SCHLEIDEN sagt, «durchweg den Drogen als solchen und ihrer eigentümlichen Natur entlehnt». SCHLEIDEN unterscheidet zunächst als erste Abteilung: Ganze Pflanzen oder Pflanzenteile mit den Strukturverhältnissen organischer Gewebe versehen. Die erste Unterabteilung umfaßt: Vollständige Pflanzen oder Drogen, die wenigstens alle diejenigen Organteile besitzen, welche zu einer vollständigen botanisch-systematischen Bestimmung der Pflanzen nötig sind. Diese Abteilung, die die Kräuter umfaßt, gliedert er nach dem natürlichen Pflanzensystem, «da wir die hierher gehörigen Pflanzen ganz wie Pflanzen behandeln dürfen». Die zweite Unterabteilung umfaßt: Teile der Pflanzen, welche zur vollständigen botanisch-systematischen Bestimmung der Pflanzen nicht hinreichend sind. Diese Unterabteilung enthält das Gros der Pflanzendrogen: die kryptogamischen Drogen, die Wurzeln, Stämme, Hölzer, Rinden, Blätter, Knospen, Blüten, Früchte, Samen, Teile von Früchten und Samen und Drogen mit organischer Gewebestruktur, die nicht als bestimmte Pflanzenteile erscheinen. Die weitere Einteilung dieser großen Klassen basiert SCHLEIDEN auf leicht erkennbare äußere Merkmale sowohl «empirische oder sinnliche» oder «wissenschaftliche», wie z. B. Farbe, Querbruch, Größe und Verteilung der Gefäße, Vorhandensein oder Fehlen von Korkwärzchen usw. Bei den Früchten, Blättern und Blüten legt er die botanisch-morphologische Einteilung derselben zugrunde, bei den Samen die Beschaffenheit des Keims, Vorhandensein und Fehlen von Endosperm u. a. m. Auch hier wird wieder die weitere Gliederung nach Pflanzenfamilien gemacht. Bei den Rinden dagegen benutzt er den Geschmack als Einteilungsprinzip.