F. A. FLÜCKIGER, Lehrbuch der Pharmakognosie des Pflanzenreiches. 1. Aufl. 1867. 2. Aufl. 1883. 3. Aufl. 1891. Mehr Handbuch wie Lehrbuch, daher schon auf dem Titelblatte der II. Auflage als Pharmakognosie des Pflanzenreiches bezeichnet. Keine Abbildungen.
FLÜCKIGERS Pharmakognosie ist epochal für die Entwicklung der Drogenkunde. Die moderne wissenschaftliche Pharmakognosie datiert vom Erscheinen dieses Buches (vgl. [S. 12] und den Abschnitt [Geschichte]).
FLÜCKIGER gibt in der ersten Auflage seines Lehrbuches (1867) eine «Übersicht nach praktischen Merkmalen», die auch das Mikroskop berücksichtigt, sonst aber besonders auf Geruch, Geschmack, Farbe, Form, Dicke, Bruch der nach organographischen Grundsätzen angeordneten Drogen abstellt. Er benutzt jedoch diese Einteilung selbst nicht, sondern macht sich ein einfacheres System zurecht, bei dem allerdings auch wieder Geruch und Geschmack neben morphologischen Merkmalen die Hauptrolle spielen. FLÜCKIGER teilt z. B. folgendermaßen ein:
Halb oder ganz unterirdische Organe.
I. Rhizome und Wurzeln der Monocotylen: a) nicht aromatische, b) aromatische.
II. Rhizome und Wurzeln der Dicotylen: a) Wurzeln und Ausläufer von schleimigem und süßem Geschmacke, b) adstringierende Wurzeln, c) bitterliche oder bittere Rhizome, Wurzeln und Knollen: 1. nicht mit besonderen Saftschläuchen versehen, 2. von besonderen Schläuchen durchzogen; d) Wurzeln von kratzendem Geschmacke, e) aromatische Wurzeln und Rhizome: 1. amylumhaltige, 2. amylumfreie; f) Knollen von scharf brennendem Geschmacke.
Daß diese eines klaren einheitlichen Prinzipes entbehrende Einteilung besonders glücklich wäre, könnte man nicht behaupten. Sie ist wohl aus praktischen Bedürfnissen entsprungen.
FLÜCKIGER beschränkt sich nicht nur auf die Pharmakognosie des Pflanzenreiches, sondern behandelt auch nur eine relativ kleine Zahl von Drogen, diese aber nach allen Richtungen, besonders auch chemisch und historisch und nach den Handelsverhältnissen, alles auf Grund von Quellenstudium und eigener Anschauung.
FLÜCKIGER bemerkt (1867): «Die Pharmakognosie kann nicht anders gefaßt werden denn als eine gleichzeitige Anwendung verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen zum Zwecke einer allseitigen Kenntnis der Arzneistoffe. Welche Zweige der Naturgeschichte zunächst herbeizuziehen sind, springt in die Augen; zur Vervollständigung des Bildes einer Droge gehören aber auch noch die hervorragendsten Züge der Geschichte und der Handelsverhältnisse.»
«Mit nicht geringerem und nicht größerem Rechte beansprucht die Pharmakognosie eine Selbständigkeit als z. B. die Geographie, welche zu ihren Zwecken und auf ihre Weise in noch weit ausgedehnterem Maße sammelt, bearbeitet und erweitert, was andere Wissenszweige ihr zuführen. Die Pharmakognosie findet leicht ihre Grenzen da gesteckt, wo eine einzelne andere Disziplin ebensogut und besser eintreten kann.»