Der Rentherr entfernte sich wieder.
Nach einigen Tagen kam er abermals, kniete abermals nieder und bat mit gefalteten Händen um sein Weib. Dall schwor, daß er nicht wisse, wo die Frau sei, und daß er sie nicht zurückgeben könne.
Der Rentherr kam nach einigen Tagen noch einmal, tat dasselbe und bekam dieselbe Antwort. Dann kam er nicht mehr. Er verabschiedete seine Magd, er nahm das kleine Kindlein aus dem Bette, er nahm es auf den Arm, ging aus seiner Wohnung, sperrte hinter sich zu und ging fort.
Wenn Freunde zu dem Rentherrn kamen, um ihn zu besuchen, so hörten sie von den Leuten in dem Hause, der Rentherr sei fort, er müsse eine Reise angetreten haben; denn er habe das Kindlein mitgenommen und habe, obwohl es Sommer war, den Mantel angehabt.
So stand die Wohnung in dem vierten Stockwerke des Hauses auf dem Sankt-Peters-Platze leer, und das eiserne Gitter auf dem Gange war geschlossen.
Als ein halbes Jahr vergangen war und weder der Rentherr zurückgekehrt war noch auch jemand die Miete für die Wohnung bezahlt hatte, zeigte der Besitzer des Hauses den Vorfall bei der Obrigkeit an. Man ließ mehrere Freunde des Abwesenden kommen und fragte sie, ob sie dessen Aufenthalt wüßten; allein keiner wußte ihn. Man ließ nach und nach alle kommen, von denen man wußte, daß sie mit dem Rentherrn in Beziehung gewesen seien; aber kein einziger konnte eine Auskunft geben. Auf das Anraten des Gerichtes, und weil ihn sein eigenes Wohlwollen gegen den Rentherrn dazu trieb, entschloß sich der Hausbesitzer, noch eine Zeit zu warten, ob der Rentherr nicht etwa von selber zurückkehren würde. Nach der Aussage der Bewohner des Hauses und des Pförtners desselben hatte der Rentherr nicht das kleinste von seiner Wohnung fortbringen lassen; ja man erinnerte sich nicht einmal genau, ob er bei seiner Abreise einen Koffer gehabt habe oder nicht. Da man nun wußte, daß viele und kostbare Sachen in der Wohnung seien, so war es wahrscheinlich, daß der Rentherr nur verreist sei, daß ihn irgendein Zufall getroffen haben müsse, der ihn hindere, zurückzukehren oder eine Nachricht zu geben, und daß er schon wiederkommen werde.
Allein da bereits zwei Jahre vergangen waren, und da der Rentherr weder selbst zurückgekehrt war noch auch eine Nachricht von sich gegeben hatte, ließ man ihn amtlich durch die Zeitungen auffordern, daß er von sich Nachricht zu geben und sich auszusprechen hätte, ob er seine dermalige Wohnung auf dem Sankt-Peters-Platze noch ferner behalten und die Miete gesetzmäßig berichten würde. Wenn in einer gegebenen Frist keine Nachricht einginge, so würde man seine Wohnung als aufgekündet betrachten, würde seine Zurücklassenschaft versteigern, davon die angelaufene Miete bezahlen und den etwaigen Rest in gerichtliche Verwahrung nehmen.
Allein auch die Frist verstrich, ohne daß der Rentherr kam oder eine Nachricht eintraf oder jemand erschien, der sich um die Wohnung annahm.
Da schritt man zur amtlichen Öffnung derselben.
Ein Schlosser mußte das Schloß des eisernen Gitters öffnen. Die ältliche Magd erschien nicht mehr, die Leute in das Vorzimmer und in die Stube des Rentherrn zu geleiten; ihr Küchenfenster war nicht glatt und rein wie ehedem, sondern es war voll Staub und hing voll Spinngeweben. In der Küche war alles wie nach dem Gebrauche; die Magd hatte vor ihrem Weggange alles noch gereinigt und an seinen Platz gestellt; nur war jedes Ding voll Staub, und die hölzernen Küferarbeiten waren zerfallen, und die Reifen lagen um sie. In dem Vorzimmer waren die großen Kästen mit Kleidern gefüllt; von den wollenen flog eine Wolke Motten auf, die andern waren unversehrt. Es hingen auch die Sachen der Frau da und darunter schöne seidene Gewänder. In dem Speisekasten befanden sich die Eßgeräte und das Silbergeschirr.