[3] Dr. A. Heusler (Mitglied des Kleinen Rathes), die Trennung des Kantons Basel, 2. Bd., Zürich 1842, S. 495.
[4] Vgl. Tscharner, Verhandlungen über die Theilungsfrage in Betreff der Universität Basel vor der eidgenössischen Theilungskommission als bestelltem Schiedsrichter, Aarau 1834 (Heft 1), Chur 1835 (Heft 2).
[5] z.B. in einigen Artikeln der Hannoverschen Zeitung: »Die Universität Basel eine Korporation«. Dargestellt von einem Mitgliede der Göttinger Juristenfakultät (abgedruckt in der Baseler Zeitung 1834, Nr. 49, 50, 51, 55, 59).
[6] Ueber die wichtigen Ausführungen des Rathsherrn Dr. A. Heusler in der Sitzung des Schiedsgerichts vom 28. Juli vgl. Tscharner, Verhandlungen, 2. Heft, S. 265 ff. und Baseler Zeitung v. 31. Juli 1834.
[7] Das Erziehungskollegium war anlässlich der Verfassungsänderung von 1833 an die Stelle des Erziehungsrathes getreten. Vgl. Reglement f d. Kleinen Rath vom 6. Christmonat 1833, § 68.
[8] Acta et decreta Regentiae Academiae Basileensis, tomus VII, pag. 19-21.
[9] So »Der Republikaner.« Vgl. Baseler Zeitung 1835, Nr. 43.
[10] Dieser »senatus academicus« — eine Versammlung der Mitglieder der Curatel und der Regentialen — war bestimmt zur feierlichen Einführung neu ernannter Professoren. Bis zum Ende dieser Periode wurde er, obwohl im Gesetze von 1835 nicht mehr genannt, im Anschluss an die Bestimmungen des Gesetzes von 1818, beibehalten.
[11] Seit 1822 werden diese Verzeichnisse deutsch veröffentlicht.
[12] Nur die zweite Redaktion dieses Schreibens kam zur Vertheilung und Versendung.