[250] Eine Schneiderrechnung: „1 Rock, Hosen und Wams Doktori Martino zu machen bei Schneider Cunz Krug 18 Gr.“

[251] Würze und Zucker durfte allein der Apotheker (Lukas Kranach) verkaufen. — 1 Loth Seide kostete 1 Gr. 6 ₰; 5 Ellen Barchent 21 Gr. 8 ₰. — „10 Ellen schwarz puritanisch Tuch vor 3 Schock 20 Gr. hat der Rat (1524) D.M.L. zum Rock geschenkt und Hier. Krapp (Melanchthons Schwager war ein Gewandschneider) bezahlt.“ Schild, Denkw. Wittenb. S. 27.

[252] Die Paten waren in Wittenberg sehr zahlreich, wie man schon bei Luthers Kindern sieht. Am 20. Jan. 1536 wurden neun Kinder auf einmal getauft; da war natürlich auch D. Martinus, ferner D. Pommer, M. Philipp und viele andere treffliche ehrsame Leute Gevattern. T.-R. IV, 146. Luther stand zahllose Male zu Gevatter. Er hatte es so oft versprochen, daß er einmal gar nicht mehr wußte, wem, und es seinem Famulus auftrug, es auszukundschaften. IV, 559. (Das erinnert an den vergebenen Traum Nebukadnezars, Daniel 2). Hochzeiten V, 570.

[253] Br. IV. 342. Mathes. 144b: In der Teuerung zur Pestzeit borgte L. beim Schösser etliche Scheffel Frucht und „wagte sie an die armen Leute“. T.-R. II, 212. Bezeichnend ist ein Zettel des Doktors (an den Stadtrat?) vom März 1539: „Lieben Herrn! Es muß dieser arme Gesell auch Hungers wegen davon. Nu hat er keine Zehrung wie die andern und muß fern reisen; weil er aber ein fromm gelehrt Mann ist, so muß man ihm helfen. So wisset Ihr, daß meines Gebens ohn das viel und täglich ist, daß ich's nicht kann alles erschwingen. Bitt derhalben, wollet ihm 30 Gr. geben; wo nicht so viel da ist, so gebet 20, so will ich 10 geben; wo nicht, so gebet die Hälfte. 15, so will ich die andere Hälfte geben. Gott wird's wohl wiedergeben. Martinus Luther.“ VI, 226.

[254] III, 157. V, 570.

[255] Cord. 1601.

[256] VI, 329.

[257] Cordatus Nr. 1057 hat nur 50 fl. Im Jahre 1537 aber bei der zahlreichen Familie und den vielen Kostgängern kann das lange nicht gereicht haben, wenn er auch nur die Barauslagen rechnet. Sonst wäre ja auch die Haushaltung nicht „wunderlich“. — VI, 331.

[258] Fürstemann, Denkmale D.M.L. errichtet. Nordh. 1846. S. 27.

[259] III, 111. 115.