Das war ein schwerer Entschluß, der große Ueberwindung kostete. Eine ausgesprungene Nonne galt bisher für einen Schandfleck in der Familie. Der freie Austritt aber war nur durch päpstlichen Dispens mit großen Kosten und Mühen zu erreichen und eigentlich nur Gliedern fürstlicher Familien möglich. Freilich waren in dieser neuen, tieferregten Zeit schon Mönche aus dem Klosterverband ausgetreten und weltlich geworden; niemand wagte sie jetzt, wenigstens im kurfürstlichen Sachsen, anzutasten, ja, sie erhielten sogar Aemter und Stellen von Stadt und Staat. Aber der Austritt von Nonnen war fast noch unerhört, jedenfalls noch sehr ungewohnt[73]. Und wenn auch das Vorurteil der Welt und der eigenen Angehörigen überwunden war, so fragte sich doch: was sollten die ausgetretenen Nonnen draußen in der Welt anfangen, was thun und werden, womit sich erhalten und durchs Leben bringen?[74]

Wenn darum also auch die meisten, wo nicht alle Nonnen in Nimbschen das Klosterleben verwarfen, so haben sich doch nur die mutigsten entschlossen, den Schritt zu thun, den sie für recht und geboten erachteten, nämlich nur diejenigen, welche vermöge ihrer Bildung selbständig sich durchs Leben zu bringen im stande waren, wie die Staupitz und Kanitz, oder die noch jung genug waren, sich in ein neues Leben zu schicken, wie die beiden Schönfeld und Katharina von Bora. Es waren in Nimbschen neun Nonnen zum Austritt bereit: Magdalena von Staupitz, Elisabeth von Kanitz, Veronika und Margarete von Zeschau, Loneta von Gohlis, Eva Große, Ave und Margarete von Schönfeld und als zweitjüngste von ihnen Katharina von Bora[75].

Diese Kloster-„Kinder“ (Nonnen) thaten nun das Naturgemäßeste und Verständigste: „sie ersuchten und baten ihre Eltern und Freundschaft (d.i. Verwandte) aufs allerdemütigste um Hülfe, herauszukommen“. Sie zeigten genugsam an, daß ihnen solch Leben der Seelen Seligkeit halber nicht länger zu dulden sei, erboten sich auch zu thun und zu leiden, was fromme (brave) Kinder thun und leiden sollen“[76].

Aber freilich den Eltern und Verwandten war das Gesuch ihrer Töchter und Basen eine Verlegenheit. Einmal: der Versorgung wegen waren ja diese Töchter ins Kloster gethan worden — wie wollte man sie nun in den armen Familien unterhalten? Ihr Erbe war schon in Wirklichkeit oder in Gedanken verteilt, wer mochte es an diese weltentrückten, gesellschaftlich toten Familienmitglieder herausgeben?[77] Ferner waren solche Klosterfrauen der Welt entfremdet und taugten gar wenig ins Leben. Wenn endlich auch nicht noch religiöse oder kirchliche Bedenken abschreckten, so war es doch noch eine andere Furcht: die Lehen der meisten Anverwandten der Klosterfrauen lagen im Lande Herzogs des Bärtigen, der ein heftiger Feind der Reformation und des Wittenberger Doktors im besonderen war. Da konnte es wegen Entführung von gottgeweihten Klosterfrauen empfindliche Strafen geben oder doch Zurücksetzung bei Hofämtern. Kurzum das Gesuch der klosterflüchtigen Nonnen wurde abgeschlagen[78].

So standen die Aermsten von jedermann verlassen da, in nicht geringer Gefahr, daß ihr Vorhaben entdeckt und gehindert, die Beteiligten aber empfindlich gestraft würden, wie es z.B. der mehrerwähnten Florentina geschah, als ihr Vorhaben, aus dem Kloster zu treten, entdeckt wurde. Diese wurde von ihrer eigenen Muhme, der Aebtissin, unbarmherzig vier Wochen bei großer Kälte härtiglich gefangen gesetzt, dann in Bann und Buße in ihre Zelle gesperrt, mußte sich beim Kirchgang platt auf die Erde werfen und die anderen Nonnen über sich hinschreiten lassen, beim Essen mit einem Strohkränzlein vor der Priorin auf die Erde setzen; dann wurde sie bei einem neuen Versuch, sich an ihre Verwandten zu wenden, durchgestäupt und „7 Mittwoch und 7 Freitage von 10 Personen auf einmal discipliniert“, in Ketten gelegt und für immer in die Zelle gesperrt — bis sie durch Unachtsamkeit ihrer Schließerin doch entkam.

Solches oder Aehnliches ist im Kloster Nimbschen mit den lutherisch Gesinnten nicht geschehen; vielleicht schützte sie ihre große Zahl vor solchen Gewaltmaßregeln. Es war aber wohl auch die Gesinnung der verständigen Aebtissin, welche eine solche Bestrafung verhinderte: Margarete von Haubitz ist ja nachher mit dem ganzen übrig gebliebenen Konvent zur Reformation übergetreten, obwohl sie mit den älteren Frauen im Kloster blieb und das Leben darin nach evangelischen Grundsätzen einrichtete. Keineswegs aber konnte und wollte sie als Aebtissin schon 1523 den Klosterflüchtigen Vorschub leisten in ihrem Vorhaben[79].

Da nun die Nonnen an den Ihrigen keinen Anhalt fanden, so hatten sie gerechte Ursache, anderswo Hülf und Rat zu suchen, wie sie es haben konnten. Sie fühlten sich ja gedrungen und genötigt, ihre Gewissen und Seelen zu retten[80]. Wo anders aber sollten sie diese Hülfe suchen, als bei dem, der sie durch seine evangelischen Schriften und geistkühne Thaten auf diese Gedanken gebracht hatte? So machten sie's also wohl, wie nach ihnen noch manche andere, einzelne und ganze Haufen von Klosterjungfrauen: sie schrieben „an den hochgelehrten Dr. Martinus Luther zu Wittenberg, einen Klage-Brief und elende Schrift, gaben ihm ihr Gemüt zu erkennen und begehrten von ihm Trost, Rat und Hülfe“[81].

Und der Ueberbringer dieses Briefes wird jedenfalls niemand anderes gewesen sein als eben Leonhard Koppe von Torgau. Luther erkannte an, daß „sie beide hier haben helfen und raten können, und darum seien sie auch schuldig, aus Pflicht christlicher Liebe die Seelen und Gewissen zu retten“[82].

„Denn es ist eine hohe Not“, erklärte er weiter, mit Bezug auf die Nimbscher Nonnen, „daß man leider die Kinder in die Klöster gehen läßt, wo doch keine tägliche Uebung des göttlichen Wortes ist, ja selten oder nimmermehr das Evangelium einmal recht gehört wird. Diese Ursach ist allein genug, daß die Seelen herausgerissen und geraubt werden, wie man kann, ob auch tausend Eide und Gelübde geschehen wären. Weil aber Gott kein Dienst gefällt, es gehe denn willig von Herzen, so folgt, daß auch keine Gelübde weiter gelten, als sofern Lust und Lieb da ist; sonst sind im Klosterleben furchtbare Gefahren, Versuchungen und Sünden“[83].

„Aber wenn sich nun schwache Seelen an solchem Klosterraub ärgern?“ konnte man einwenden.