So erlebte ich selbst, dass Uniang Anja, die zweite Frau von Kwing Irang, als sie von den Folgen eines Abortus nicht genesen konnte, sich von einer anderen Priesterin mit einem Geist der Tätowierkunst beseelen liess, nachdem sie früher bereits, für eine andere Krankheit, einen Geist der dājung hatte herbeirufen lassen.
Tätowierter Dajak vom Kahájan.
Die Frauen der Bahau und Kĕnja dürfen sich nur zu bestimmten Zeiten tätowieren lassen, da für die Dauer der Tätowierperiode die ganze Familie Verbotsbestimmungen unterworfen ist. Meistens wird nach der Reissaat, in der Jäteperiode, tätowiert, da für dergleichen dann am meisten Zeit vorhanden ist.
Bei den Kajan am Mendalam ist in der Saatzeit das Blutvergiessen verboten, daher auch das Tätowieren.
Befindet sich eine Leiche im Hause, so muss das Tätowierverfahren bis nach dem Begräbnis verschoben werden.
Zwei weitere Gründe, die eine schnelle und vollständige Ausführung der Tätowierung verhindern, bestehen, besonders bei den Mädchen, in der Furcht vor Schmerz und in dem Unvermögen, die für eine vollständige Tätowierung erforderliche Summe von 25–30 fl. aufzubringen. Die Prozedur wird ferner auch durch böse Träume, wie z.B. von Hochwasser, das starke Blutung bedeutet, aufgehalten oder vollständig unterbrochen, so dass man häufig unvollständig oder gar nicht tätowierten Frauen begegnet.
Eine Frau der Long-Glat muss an jedem Tage, an dem sie tätowiert wird, als Zuspeise für die Künstlerin ein schwarzes Huhn schlachten. Für die Männer sind die erwähnten Hinderungsgründe von weit geringerer Bedeutung, da ihre Tätowierung eine viel unvollständigere ist.
Bei den Kĕnja darf die Operation nicht im Hause, sondern nur in eigens zu diesem Zwecke erbauten Hütten stattfinden. Die männlichen Familienglieder müssen sich während der Tätowierperiode in Baumbast kleiden, auch müssen sie die ganze Zeit über im Hause anwesend sein. Befinden sich die Männer auf Reisen, so darf kein weibliches Familienglied tätowiert werden.
Beim Kĕnjastamm der Uma-Tow darf nur dann tätowiert werden, wenn sich gleichzeitig auch die Tochter eines vornehmen Häuptlings behandeln lässt. Ist diese aber, etwa infolge eines Trauerfalls, verhindert, sich der Operation zu unterwerfen, so dürfen sich die Mädchen des ganzen Stammes nicht tätowieren lassen.