[1] Dr. G.A.F. Molengraaff: Geologische Verkenningstochten in Centraal-Borneo (1893–94).
[2] Anthropometrische Untersuchungen von Dr. J.H.F. Kohlbrügge. Mittheilungen aus dem Niederl. Reichsmuseum f. Ethn.
Kapitel IV.
Lebenslauf eines Bahau bzw. eines Kajan—Geburt—Behandlung des Neugeborenen—Kindertragbrett (hăwăt)—Verpflegung des Kindes—Erste Namengebung—Zweite Namengebung—Namenänderungen—Das Kind bis zur Pubertät—Junge Männer und Mädchen—Tätowierung—utang—Künstliche Verunstaltungen—Beschäftigungen und Verkehr der jungen Leute—Mahlzeiten—Beirat—Stellung von Mann und Frau—Erbschaft—Tod—Trauer—Kopfjagden.
Bevor ein junger Kajan das Licht der Welt erblickt, haben sich seine künftigen Eltern zahlreichen Vorschriften der adat zu unterwerfen. Die Mutter darf keine Tiere töten und keine zu jungen Fische essen. Auch einige ausgewachsene Fische, das Fleisch des Schuppentieres (Manis javanica) und verschiedene Arten von Früchten und Gemüsen sind ihr verboten. Ferner muss sie sich hüten, während des Regens zu schlafen, geschieht dies doch, so wird sie geweckt.
Der Gatte darf vor und nach der Entbindung seiner Frau nicht auf die Jagd gehen, keine Pfähle einrammen und keine jungen Fische essen. Um die Geburt zu erleichtern, legt ein sorgsamer Ehemann während der Schwangerschaft seiner Frau seine Schnitzarbeit in Hirschhorn bei Seite; auch reisst er keinen Kattun, um sich ein Kleidungsstück herzustellen.
In der ersten Zeit ihrer Schwangerschaft geht die Kajanfrau ihrer gewohnten Arbeit im Hause und auf dem Felde nach. Sobald ihre Körperform im dritten oder vierten Monat auffallend wird, bedeckt sie zuerst den Leib und dann auch die Brust mit einem Tuche (djat butit).
Bei der Entbindung dürfen nur Frauen zugegen sein. Die Männer werden schon beim Beginn der Wehen aus dem Gemache entfernt und mit ihnen auch alle eisernen und schneidenden Gegenstände—wahrscheinlich um die Kindesseele nicht zu erschrecken. Die Mutter gebiert in hockender Stellung. Ist das Kind zur Welt gekommen, so schneidet ihm eine der Hilfe leistenden Alten mit einem Schwerte den Nabelstrang durch, nachdem er in einer Entfermung von 4 cm vom Kinde unterbunden worden ist. Dieses Schwert, das nie verkauft werden darf, wird als altes Familienstück pietätvoll bewahrt. Die Nachgeburt wird in den Wald geworfen und dort in der Regel von Schweinen und Hunden aufgefressen.