Endlich werden an die hăwăt auch noch die vorhin erwähnten geweihten Armbänder des Kindes und die Halsketten, welche die Mutter nach Ablauf der Verbotszeiten, gelegentlich der ersten und zweiten Namengebung, ablegt, gebunden.
Die Kajan freuen sich über die Geburt von Mädchen mehr als über die von Knaben; denn diese verlassen die Eltern, wenn sie heiraten oder weite Reisen unternehmen, jene dagegen helfen häufig während ihres ganzen Lebens bei der Arbeit und bringen ausserdem einen Schwiegersohn ins Haus.
Die Neugeborenen werden in den ersten Monaten ausschliesslich mit Muttermilch genährt; kann die Mutter diese nicht geben, so hilft eine andere Frau. Aus Gesundheitsrücksichten ist der Stillenden nur weich gekochter Reis als Nahrung erlaubt; scharfe Speisen darf sie nicht geniessen und im ersten Jahr auch nicht rauchen oder Betel kauen.
Die ersten zehn Tage ist der Wöchnerin jede Arbeit verboten; dann beginnt sie sich innerhalb des Hauses mit dem Haushalt und der Pflege des Kleinen zu beschäftigen.
Wöchnerin und Kind werden in den ersten Tagen zum Schutz gegen Krankheit mit dem Russ von Damaraharz eingerieben. Ausserdem darf, solange der Nabelstrang noch nicht abgefallen ist, ausser den Hausbewohnern niemand das Gemach betreten, da das Kind sonst krank werden könnte; als Warnungszeichen hängen zwei gekreuzte Holzstückchen vor der Tür. Der abgefallene Nabelstrang wird sorgfältig in ein Tuch gewickelt und in einem Bambusbehälter aufbewahrt; er bildet mit den Gerätschaften, die zum Durchstechen der Ohrläppchen und Durchschneiden der Nabelschnur dienten, den Grundbestandteil des le̥gén, einer Sammlung aller Gegenstände, die im Leben des Kajan eine Rolle gespielt haben. Das le̥gén wird nach dem Tode des Besitzers unter dem Wohnungsdache verborgen und als lālí (geweiht) seinem Schicksal überlassen. ([Siehe Kap. VI]).
In den ersten Monaten dürfen die neugeborenen Kinder nicht aus dem Hause gebracht oder im Fluss gebadet werden, eine Sitte, die für die unbekleideten Wichte nur zuträglich sein kann.
Vor Ablauf des ersten Jahres geht die Mutter nicht aufs Reisfeld; während dieser Zeit setzt sie das Stillen fort, bis die Milchabscheidung von selbst oder infolge einer neuen Schwangerschaft aufhört. Im dritten oder vierten Monat beginnt die Mutter dem Kinde etwas Bananen und dann weich gekochten Reis zu essen zu geben.
Die Mutter muss sich, hauptsächlich während des ersten Monats, solange das Kind noch keinen Namen erhalten hat, einer langen Reihe von Verbotsbestimmungen unterwerfen, welche sich vor allem auf Essen und Trinken, Arbeiten u.s.w. beziehen. Auch dürfen Mutter und Kind keinen Putz und besonders nichts Rotes tragen. Für die Ausstattung der Kleinen wird vorzugsweise gebrauchtes Material benutzt, selbst die hängende Decke aus Palmblättern über dem Schlafplatz muss bereits gedient haben. Weiter verlangt die adat, dass bei jeder Mahlzeit dem Kinde etwas Speise auf dem uwit lāli (geweihten Teller) gespendet werde; auch muss die Mutter sich nach dem Essen stets für kurze Zeit entfernen.
Auch die Väter haben nach der Geburt ihres Kindes verschiedene Vorschriften zu befolgen, sie dürfen sich in der ersten Zeit z.B. nicht weit vom Hause entfernen.
Um ihr Kind vor bösen Geistern zu schützen, trägt die Mutter verschiedene Amulette: um den Kopf ein schlichtes Band aus den Blättern einer Pandanusart, an denen long, Stückchen des Wurzelstockes von daun long (Aroïdeae spec.) befestigt sind; letztere Pflanze gilt als sicherstes Schreckmittel gegen böse Geister. Um den Hals trägt sie eine Kette aus den Früchten von drei Pflanzen (Coix-Arten) und aus verschiedenen Muschelarten. Begiebt sich die Mutter mit dem Kinde auf die Galerie oder in den folgenden Monaten ausserhalb des Hauses, so nimmt sie stets ein brennendes Bündel ple̥hiding mit, dessen unangenehmer Geruch die bösen Geister in die Flucht schlägt.