Bisweilen vereinigen sich auch mehrere Pärchen, lassen sich fischend und kosend den Fluss abwärts treiben und kehren nicht vor dem folgenden Mittag zurück.

Auch die gemeinsame Arbeit auf dem Felde bietet den jungen Leuten günstige Gelegenheit, sich kennen zu lernen, besonders wenn die Eltern mit dem Verkehr ihrer Kinder einverstanden sind. Wenn dies nicht der Fall ist, wird die Standhaftigkeit der Liebenden oft auf harte Probe gestellt.

So erlebte ich einst, dass ein jungen Mädchen, mit ebenso schönem Äusseren als kräftig entwickeltem Willen, ihren Eltern einen Verlobten ins Haus brachte, der diesen nichts weniger als willkommen war, weil er für schwere Feldarbeit und den Bau von Böten noch keine genügende Leistungsfähigkeit besass. Auch nach der mit viel Aufwand von Energie durchgesetzten Heirat, hatte der junge Ehemann alle Mühe, im Hause der Schwiegereltern seinen Platz zu behaupten.

Bei allen Bahau herrscht nämlich die Sitte, dass der junge Gatte zuerst in die Wohnung seiner Schwiegereltern zieht und erst nach drei bis vier Jahren mit der Frau in sein eigenes Haus oder das seiner Eltern übersiedelt. Ist die Frau jedoch im Hause ihrer Eltern einmal entbunden worden, so darf sie dem Manne schon vor Ablauf dieses Termins folgen. Eine Übertretung dieser Sitte gestattet die adat dem jungen Paar nur gegen Bezahlung einer recht bedeutenden Busse. Nur wenn der einzige Sohn des Hauses ein Mädchen aus einer zahlreichen Familie heiratet, kommen die Eltern oft überein, dass die Schwiegertochter von Anfang = an in das Haus des jungen Mannes zieht.

Hie und da findet ein Pärchen in dem Zustand der jungen Frau, bei der die Folgen des freien Verkehrs nicht ausgeblieben, eine etwas unerwünschte Hilfe für die Erlangung der Heiratszustimmung der Eltern. Unter solchen Umständen wird das Verhältnis der jungen Leute baldmöglichst durch eine Heirat besiegelt; denn die Schwangerschaft einer Unverheirateten wird allgemein verurteilt. Ein Mann, der ein Mädchen sitzen lässt, wird sehr schief angesehen. So etwas kommt daher nur höchst selten vor und wird, wenn besondere Umstände eine Heirat unmöglich machen, mit einer ansehnlichen Busse an die Eltern der Verlassenen und den Häuptling gestraft.

Einen derartigen Fall erlebte ich bei meinem zweiten Besuch am Mendalam, als die beiden Häuptlinge in Tandjong Karang und Tandjong Kuda aus persönlicher Feindschaft ihren jungen Untertanen nicht gestatteten, sich mit einem Gliede des anderen Dorfes zu vermählen. Eines der Opfer, ein junges Mädchen, das ich gern hatte und das früher häufig zu mir kam, um sich in meiner Hütte auszuruhen, zeigte sich zwei Monate lang nicht mehr bei mir und als sie zum ersten Mal wieder erschien, wagte sie kaum die Augen aufzuschlagen, obgleich ich mir alle Mühe gab, ihr aus der Verlegenheit zu helfen; auch später besuchte sie mich nur noch einige Male.

Da die Frauen bei der Eheschliessung eine Hauptstimme haben, gehören Verlobungen in kindlichem Alter zu den Seltenheiten.

Obwohl Unverheiratete die grösste Freiheit geniessen und Verheirateten viele Beschränkungen und Pflichten auferlegt werden, nehmen die Kajan auffallender Weise gern das Ehejoch auf sich. Daher sind junge Männer, wenn sie nicht durch weite Reisen daran verhindert werden, mit 25 Jahren beinahe alle verheiratet; Mädchen verheiraten sich meist vor dem zwanzigsten Jahr.

Bei jeder Eheschliessung finden zwischen den beiderseitigen Eltern über die Mitgift und die Summe, welche der junge Mann seinen Schwiegereltern bei der Heirat ausbezahlen muss, Unterhandlungen statt. Leben die Eltern nicht mehr, so werden sie durch Angehörige oder den Häuptling vertreten.

Der Betrag, den der junge Gatte bezahlen muss, ist meist nicht hoch, mit einem Schwert oder einem Gong sind die Schwiegereltern gewöhnlich zufrieden; reiche Häuptlinge dagegen haben bis zu 300 Dollar zu bezahlen.