Eigentümlicher Weise stellen sich die Bahau, wie schon gesagt, auch die toten Wesen ihrer Umgebung beseelt und mit menschlichen Eigenschaften begabt vor. Aus diesem Grunde wirft ein Kajan, der schwer dazu zu bewegen ist, einen Gegenstand durch Verbrennen zu vernichten, ihn anstandslos in den Fluss, in der Überzeugung, dass er sich im Wasser doch noch durch Schwimmen retten könne.

Eine besonders rücksichtsvolle Behandlung erfahren bei den Mendalam Kajan und allen Busang sprechenden Stämmen am Mahakam die Seelen derjenigen Gegenstände, die im Leben des Menschen eine wichtige Rolle gespielt haben; sie werden zu Lebzeiten gesammelt und auch nach dem Tode ihres Eigentümers in einem grossen Packen, le̥ge̱n genannt, aufbewahrt. Zwar kümmert sich keiner weiter um den Packen, auch lässt man ihn beim Verlassen des Hauses unter dem Dache zurück; niemand würde jedoch wagen, ihn zu vernichten. (Siehe folg. Kap.)

Im vorhergehenden haben wir die Vorstellungen kennen gelernt, die sich die Bahau von sich selbst, ihrer irdischen Umgebung und den über ihnen stehenden Mächten gebildet haben; betrachten wir jetzt die Beziehungen, die zwischen der Geister- und Menschenwelt bestehen.

Das Bedürfnis, für ihren Lebenswandel eine Richtschnur und über ihre Zukunft einige Gewissheit zu erlangen, hat in den Bahau die Überzeugung entstehen lassen, dass ihnen die guten Geister des Apu Lagan durch die Vermittlung von Tieren und auffallenden Ereignissen den Willen und die Pläne Allvaters mitteilen. Aus dieser Überzeugung hat sich ein ausgebreitetes System von Vorzeichen entwickelt, das nicht nur bei wichtigen Unternehmungen, sondern auch im täglichen Leben, und zwar bei den verschiedenen Stämmen in verschiedenem Masse, eine grosse Bedeutung erlangt hat.

Die Zahl dieser Vorzeichen ist eine sehr grosse und ihre Arten sind sehr verschieden; die wichtigsten, welche unter allen Umständen bei den Bahau Gültigkeit haben, werden dem Vogelkluge entnommen. Es handelt sich hierbei hauptsächlich darum, ob gewisse Vögel rechts oder links vom Beobachter auffliegen oder ihre Stimme hören lassen. Die beiden massgebendsten der wahrsagenden Vögel der Bahau sind der hisit oder sit (Anthreptes malaccensis) und der te̥lăndjăng (Platilophus coronatus), beides auf Borneo sehr verbreitete Honigvögel. Die Kĕnjastämme legen ausserdem viel Gewicht auf das Erscheinen einer roten Trogonart (Trogon elegans) und eines verbreiteten braunen Falken mit milchweissem Kopf (Habiastur intermedia).

Zu den wahrsagenden Tieren gehören ferner auch das Reh, kidjang (Cervulus muntjac) und eine schwarze Schlange mit 4 weissen Längsstreifen und einem lackroten Kopf, Bauch und Schwanz (Doliophis bivirgatus Boie).

Da auch ein sorgfältiges Befragen und Befolgen der Vorzeichen den Bahau nicht genügend erschien, um sich Tamei Tingeis Wohlwollen und somit ein glückliches Leben ohne Krankheit und Unglück zu verschaffen, erfanden sie ein System von Verbotsbestimmungen, eine religiöse adat, die ihnen zwar jede Freiheit des Handelns benimmt, ihren ängstlichen Gemütern jedoch eine grosse Beruhigung gewährt.

Es würde zu weit führen, an dieser Stelle auf die zahlreichen Arten der Verbotsbestimmungen näher einzugehen; sie durchziehen das ganze Leben der Bahau derart, dass der Leser mit den Bewohnern von Mittel-Borneo gleichzeitig auch diese religiöse adat kennen lernen wird. Einige Beispiele mögen aber erläutern, was die Bahau im allgemeinen mit den ständig bei ihnen wiederkehrenden Worten “pe̥māli” und “lāli” bezeichnen.

Unter pe̥mali (Hauptwort) und lāli (Eigenschaftswort) wird in der Busangsprache alles, was sich auf religiöse Verbote bezieht, verstanden. Das Wort lāli hat die gleiche Bedeutung wie das polynesische tabu, wie das malaiische pantang und das buling im Kapuas-Malaiisch. Die Dajak legen dein lāli einen doppelten Sinn bei: das eine Mal bedeutet es “verboten” im allgemeinen, so wird z.B. beim Tode eines Häuptlings die Niederlassung und der Flusslauf für lāli erklärt, d.h. sie dürfen von keinem Fremden betreten werden; ferner ist es lāli, zu bestimmten Zeiten etwas Bestimmtes zu essen, zu tun, zu sagen. Das andere Mal wird lāli in dem Sinne von “geweiht” gebraucht, z.B.: “luma lāli” = “geweihtes Reisfeld”, das nur für religiöse Zwecke benutzt werden darf; “haureg lāli” = “geweihter Hut”, der nur bei religiösen Zeremonien aufgesetzt werden darf u.s.f. Wie dem Eigenschaftswort “lāli” kommt auch dem zugehörigen Hauptwort “pe̥māli” eine doppelte Bedeutung zu. Mit “pe̥māli” werden sowohl alle durch die religiöse adat vorgeschriebenen Verbotsbestimmungen als auch geweihte Gegenstände bezeichnet. Alle symbolischen Gegenstände, durch welche die Priesterinnen den Geistern ihre Wünsche vortragen, heissen “pe̥māli”, desgleichen alle Gegenstände, die überhaupt beim Gottesdienst gebraucht werden.

Obgleich die Bahau mit Hilfe der guten Geister und der Vorzeichen selbständig mit Allvater in Verbindung treten können, halten sie unter Umständen doch noch eine besondere Vermittlung durch berufene Personen für notwendig. Durch die Erfahrung belehrt, dass auch eine gewissenhafte Beobachtung der Vorzeichen und Verbotsbestimmungen nicht im stande ist, sie vor Krankheit und Unglück zu schützen, wenden sie sich in schwierigen Fällen lieber an Menschen, die ihrer Meinung nach der Geisterwelt näher stehen als sie selbst, um Rat und Hilfe.