Die Heiratsgebräuche stehen nach dem Glauben der Kajan unter der Obhut des Schöpfers Tamei Tingei und eine Übertretung derselben wird bisweilen auf eigentümliche Weise gesühnt, z.B. durch Herstellung von Menschenfiguren (te̥patong). Schliesst nach dem Tode eines der Ehegatten der überlebende Teil vor Ablauf der bestimmten Frist eine neue Ehe, so lässt man fusshohe Figuren, zwei männliche und zwei weibliche, als Opfer auf einem Floss (sahn) den Fluss abwärts treiben. Die Neuvermählten opfern bei einer me̥lā darauf Schweine und Hühner und richten ein allgemeines Gastmahl an.
Bei einem Ehebruch rächt sich Tamei Tingei an dem ganzen Stamm, indem er ihn mit Krankheiten und Missernten heimsucht. Die Kajan nehmen daher in diesem Fall ein “ne̥me̱ urib” vor, wörtlich: “Verbesserung des Daseins.” Sie setzen an Stelle der Holzbilder die beiden Schuldigen auf das Floss und lassen sie mit der Strömung abwärtstreiben. Ursprünglich wurden die Ehebrecher wahrscheinlich tatsächlich geopfert, gegenwärtig retten sie sich aber durch Schwimmen; aus Übermut treiben sogar manche freiwillig auf dem Floss ein Stück weit mit (Mehr hierüber [T. I p. 367]).
Von der Zeit vor seiner Geburt bis zu seinem Tode ist jede Lebensperiode eines Mahakambewohners an bestimmte religiöse Vorschriften geknüpft. Beide Eltern dürfen während der Schwangerschaft keine geschlachteten Hühner berühren; der Mann darf keinen Griff mit Guttapercha auf ein Schwert befestigen, keine Erde stampfen, z.B. beim Einrammen von Pfählen, da das Kind sonst nicht zum Vorschein kommen will. Eine Übertretung noch anderer Vorschriften hat zur Folge, dass das Kind bald nach der Geburt stirbt.
Am Mahakam geschieht es öfters als am Mendalam, dass man ein Kind, dessen Mutter bei der Geburt gestorben ist oder dessen Eltern auf irgend eine Weise erschreckt worden sind, in den Wald aussetzt, wo es umkommt oder von kinderlosen Eltern aufgenommen wird.
Während ein Kind heranwächst, durchläuft es mehrere, durch Opfer von einander getrennte Zeitperioden, die es allmählich den Vorrechten der Erwachsenen zuführen. Für Knaben muss z.B. im 12ten Lebensjahr geopfert werden, damit sie ein echtes Schwert tragen dürfen, später wird ein Huhn geopfert, damit der Griff mit kurzen Haaren verziert werden darf. Um lange Haare am Griffe anbringen zu dürfen, ist die Opferung eines Schweines erforderlich. Ein zweites Schwein verlangen die Geister, wenn der Knabe seine Kleidung durch eine Sitzmatte vervollständigen will. Diese Opfer werden mit be̥t lāli bezeichnet, ein Ausdruck, der allgemein die Aufhebung einer Verbotszeit bedeutet. Erst wenn alle Vorschriften erfüllt worden sind, wird der junge Mann zu den Erwachsenen gerechnet. Für Mädchen gelten ähnliche Bestimmungen.
Die Freien und Sklaven bringen diese Opfer nicht selbständig, zu beliebigen Zeiten dar, sondern sie warten hierfür grosse religiöse Zeremonien in der Häuptlingsamin ab. Wird dort ein ajo̱ (Kopfjagd) bei der Ablegung der Trauer oder beim Einzug in ein neues Haus gehalten oder ein dangei gefeiert, so gehen sie im be̥t lāli des Kindes einen Schritt vorwärts. Bevor dieses erwachsen ist, dürfen seine Kleider nicht beseitigt oder verkauft werden, sehr wahrscheinlich, damit die noch schwache bruwa des Kindes den Kleidungsstücken nicht folge, wodurch es krank werden würde. Aus demselben Grunde will man auch die hăwăt der Kinder nicht verkaufen; nur einige Male gelang es mir, die Tragbretter lang verstorbener Personen zu erstehen. Die Kajan trennen sich auch nicht von ihren Tragkörben, ingan dawan; die Long-Glat dagegen verkauften mir einige, aber zu hohem Preise.
In anderen Punkten sind die Long-Glat übrigens viel abergläubischer als die anderen Stämme; so verschieben sie z.B. das lāli parei wegen eines hadui (= me̥lā) bei Krankheit oder eines ajo̱ für ein neues Häuptlingshaus so lange, bis der Reis überreif auf der ladang abfällt. Ferner wagen sie auch beim grössten Nahrungsmangel nicht zu ernten, wenn auf dem Felde der Tragriemen eines Reiskorbes bricht oder dieser umfällt.
Krankheiten suchen die Mahakambewohner teils durch Schreckfiguren aus Holz, teils durch Beschwörungen zu vertreiben. Betrifft es einen ganzen Stamm, so werden über 1 m hohe menschliche Figuren beiderlei Geschlechts am Flussufer aufgestellt, um die bösen Geister in die Flucht zu jagen. Auch in jedem Privathause werden dann solche te̥patong, wenn auch in kleinerem Massstabe, verfertigt.
Wird nur eine Familie durch sehr schwere Krankheit getroffen, so wendet nur diese die te̥patong an.
Gefürchteter als die aus der Umgegend stammenden bösen Geister sind die aus fernen Gegenden, welche die Reisenden begleiten. Als mich im Jahre 1897 eine Gesellschaft vom mittleren Mahakam bei den Blu-u Kajan besuchte, zeigte sich keine Frau ausserhalb ihres Hauses ohne ein brennendes Bündel Plehidingbast, dessen stinkender Rauch die bösen Geister vertreibt.