Die zwischen Tod und Beisetzung verlaufende Anzahl von Tagen ist sehr verschieden, sowohl bei den einzelnen Stämmen als bei den Ständen. Je höher jemand steht, desto länger wird seine Leiche im Hause aufgebahrt, was zum Teil in der umfangreicheren Ausrüstung der vornehmen Toten seine Erklärung findet. Kinder und Personen einfachen Standes werden bei den Kajan bereits 1–2 Tage nach dem Tode begraben, Häuptlinge nach ebensoviel Mal 8 Tagen. Ähnliche Unterschiede gelten auch inbezug auf die Trauer.

Stirbt jemand während der Ernte, so setzt man die Leiche in einer provisorischen Hütte neben dem grossen Hause ab, aus Furcht, dass die bruwa parei (Reisseele) bei einer definitiven Bestattung mit in die Felshöhle ( liang ) ziehen könnte, was eine gänzliche Missernte im folgenden Jahre verursachen würde.

Die Kajan und auch die anderen Stämme begraben ihre Toten nicht in der Erde, sondern setzen die Särge an bestimmten Orten nieder, am liebsten unter einer grossen überhängenden Felsmauer oder in einer Felsenhöhle, wie es deren im Kalkgebirge am oberen Mahakam so viele giebt. Eine derartige Begräbnisstätte, die ich bei den Pnihing am Tjehan besuchte, ist aufTafel 73 und74 Teil I abgebildet. Die Särge, auf denen man die Deckel mit Rotang lose anbindet, werden nicht verziert, wohl aber die Behälter von sehr ähnlicher Form, in welchen den Verschiedenen ihre Ausrüstung mitgegeben wird. Die Verzierungen dieser Kisten bestehen hier aus schwarzen Figuren.

Für Angehörige der Häuptlingsfamilie und vornehme Tote werden Prunkgräber ( sālo̱ng, bila ) errichtet; im allgemeinen sind dies auf Pfählen ruhende Holzhäuschen mit weit vortretendem Dach und schöner Verzierung von Schnitzwerk und farbigen Figuren (Taf. 66 T. I ).

Sowohl Männer als Frauen begleiten den Sarg zur Grabstätte, letztere unter lautem Wehklagen. Auf dem Wege zum Begräbnisplatz wehrt ein neben der Leiche hergehendes Familienglied mit gezogenem Schwerte die bösen Geister ab. Bei den Kajan werden die früher Verstorbenen von den Hinterbliebenen angerufen. So hörte ich einst eine Frau beim Wegtragen einer Leiche “ Ino̤̱ alo̤̱ ko̤̱ (Mutter, hole mich)!” rufen.

Aus Furcht vor den ton luwa, die sich häufig auf Grabstätten aufhalten und der bruwa der Lebenden sehr gefährlich werden können, verlässt man diese nach der Bestattung so schnell als möglich.

Die Kajan schnitzen für ihre verstorbenen Häuptlinge hölzerne Hundefiguren ( aso̱ od. le̥djọ ), welche die bösen Geister von der lila fernhaften müssen. Die Figur wird mit Rotang unter dem Grabmal festgebunden, damit sie nicht davonläuft, auch steckt man ihr bisweilen einen Schädel ins Maul, damit sie nicht hin- und herläuft, sondern aufpasst.

Alle Teilnehmer an einem Begräbnis müssen sich abends durch ein Bad reinigen und ein Huhn opfern, um zu me̥lă und be̥t djă-ăk, das “Schlechte abzuwerfen.” Zwei Tage nach dem Leichenbegängnis dürfen sie nicht arbeiten, sondern müssen me̥lo̱ (ruhen).

Bei allen Bahaustämmen am oberen Mahakam ist dieses Begräbnis ursprünglich nur ein zeitweiliges gewesen. Später wurden die Gebeine, sobald die weichen Teile gänzlich oder grösstenteils verwest waren, gereinigt, in einen grossen irdenen Topf gelegt und dann in diesem in einer Grotte beigesetzt. Den Schädel verzierte man mit einer Maske, die vorn mit Blattzinn oder einem anderen Metall beschlagen wurde, weil man den Anblick von Augen und Nase in einem Schädel unangenehm fand. Am oberen Mahakam ist diese Sitte noch am meisten bei den Kajan im Schwange, bei den übrigen Stämmen minder und die Long-Glat, die ihr früher sicher auch folgten, begnügen sich gegenwärtig mit blosser Beisetzung ihrer Toten. Kwing Irang war gegen diesen Brauch, weil er ihn unangenehm und gefährlich fand und suchte ihn daher aufzuheben. Nach diesem definitiven Begräbnis richtet die Familie des Verstorbenen ein Festmahl an, zu dem jedermann willkommen ist.

Die eigentliche Trauerzeit beginnt erst nach dem Begräbnis. Nach dem Tode eines Häuptlings dürfen seine Untergebenen während der Zeit der tiefen Trauer keine Feldarbeit verrichten, nicht eine oder mehrere Nächte ausserhalb des Hauses verbringen, keine Näharbeit vornehmen. Die Kleider dürfen keinerlei Schmuck tragen; die Frauen schneiden die untere Hälfte ihres Rockes ab, die jungen Männer und Frauen ihre langen Haare bis zum Halse. Der trauernde Stamm darf während 1–2 Monaten nicht mit anderen in Berührung kommen, Fremde dürfen die Niederlassung nicht verlassen, der Fluss, an dem das Dorf liegt, wird für jeden abgesperrt.