Der Begriff der Strafe, wie er vom Gesetzbuch verstanden wird, ist eine soziale Konvention, welche, um angenommen zu werden, als notwendige Voraussetzung die allgemeinen und besonderen Bedingungen hat, unter welchen im allgemeinen Verträge als giltig anerkannt werden. Dazu gehört in erster Linie die geistige Gesundheit des Kontrahenten.
In unserm Fall ist M… nicht gesund; folglich hat man mit Bezug auf ihn nicht von einer »Strafe« zu sprechen. Vielmehr hat der Irrenarzt sich zu fragen: Ist es möglich und wahrscheinlich, daß er unter denselben oder ähnlichen Umständen die That wiederholt, und glaubt die Behörde eventuell ein Mittel zu finden, ihn für die Gesellschaft unschädlich zu machen?
Auf diese Frage antworten wir: M… wird nie von seiner Krankheit gesunden und wird deshalb immer geneigt sein, die Verbrechen zu wiederholen, von denen seine Existenz bis heute voll ist. Und deshalb hat die Behörde, in der Ueberzeugung, daß in dem vorliegenden Fall den M… keine Schuld trifft und ihn darum keine Strafe treffen kann, dafür zu sorgen, daß er unschädlich gemacht werde.
Soll sie ihn in die Verbrecherirrenanstalt schicken?
Er müßte an einen sicheren Ort gebracht werden, den er nicht eher verlassen dürfte, bis er unschädlich ist.
Wird das nie eintreten?
Man wird im Ernst nicht glauben, daß das vermittelst der Heilkunst geschehen kann, aber vielleicht könnte in dem Laufe der organischen Entwicklung des M… ein Moment kommen, wo M… für die Gesellschaft unschädlich ist. Vielleicht könnte das Alter das herbeiführen.
Der erfahrene Mann, der mit der Überwachung des M… vertraut ist, könnte seiner Zeit beurteilen, ob der Fall eingetreten ist.
Und ohne den Makel der Schuld und ohne irgend eine Form der Strafe müßte M… der Öffentlichkeit die Sicherheit bieten, daß von ihm jetzt keine den Mitmenschen nachteilige Handlung mehr ausgehen wird.
Wenn übrigens der Gerichtshof die Sache anders auffaßt und M… zu einer langen Kerkerstrafe verurteilt, so würde der Irrenarzt sich dabei beruhigen, daß dem gefährlichen Menschen, wenn auch vermittelst des Gefängnisses, die Gelegenheit, weitere Verbrechen zu begehen, entzogen wird.