Und wie schmerzlich ist der Fall für Ehrenstraßer selbst und seine Tochter!

Darf sich aber ein Richter von solchen Erwägungen leiten oder beeinflussen lassen? Die Antwort auf eine solche Frage muß ein starres Nein sein, die Amtspflicht kennt keine Rücksicht, darf sie nicht kennen.

Eine andere Frage drängte sich dem gepeinigten Richter auf, die Zeitfrage. Ist es zwingend notwendig, das Untersuchungsresultat schon heute bekannt zu geben?

Sonst vergehen oft Monate, bis eine Untersuchung abgeschlossen werden kann. Ist es nicht Zufall gewesen, daß Ehrenstraßer in so kurzer Zeit, binnen zwei Tagen, dem Selbstmord auf die Spur kam?

Hält der Richter mit der Bekanntgabe wenigstens einige Stunden zurück, so wird doch das kirchliche Begräbnis ermöglicht, und ein bitterer Schmerz bleibt der armen Familie erspart.

Aber was wird das in diesem Falle dupierte Pfarramt sagen, wenn es erfährt, daß das Gericht vom Selbstmord schon vor der Begräbnisstunde Kenntnis hatte? Wer kann den Untersuchungsrichter in dieser Beziehung kontrollieren? Niemand! Aber was sagt das eigene Bewußtsein, das Pflichtgefühl?

„O Gott! Es ischt qualvoll!“ stöhnte Ehrenstraßer und rang nach einem definitiven Entschluß um so heißer, je mehr er sich der Stadt näherte.

Im Bezirksgerichte herrschte rege Thätigkeit, hervorgerufen durch die unerwartete Ankunft des inspizierenden Präsidenten vom Kreisgericht. Die Kunde von dem Raubmord war durch den Telegraphen auch im Kreisgericht sehr schnell bekannt geworden und hatte den Präsidenten, der ohnedies eine Inspektion des Bezirksgerichtes beabsichtigte, veranlaßt, sich sofort in das Amtsstädtchen zu begeben. Da Ehrenstraßer nicht anwesend war, nahm der Präsident unterdessen die Inspizierung im Gerichte vor und ließ sich von dem Adjunkten über den überraschenden „Fall Ratschiller“ soweit als möglich informieren.

Als Ehrenstraßer in seiner Kanzlei erschienen war, wurde der Präsident sogleich verständigt, der nun den Richter aufsuchte und sich in den Fall vertiefte, indem er den Akt zu lesen begann mit wachsendem Erstaunen.

„Das ischt ein Fall von großem Interesse!“ rief der Präsident nach beendigter Lektüre und ersuchte um Mitteilung weiterer Untersuchungsergebnisse, die noch nicht zu Papier gebracht sind.