„Das glaub' ich auch!“
„Kennt Ihr den Haid?“
„Nein!“
„Wie könnt Ihr dann glauben, daß die Mütze dem Haid gehört?“
Der Wirt schwieg und senkte die Augenlider.
„Ihr könnt gehen, Rosenwirt!“
Unwillkürlich stieß dieser einen Seufzer der Erleichterung aus, den sowohl Ehrenstraßer wie der Aktuar hörten, und trollte mit auffallender Hast hinaus.
Ein verzwickter Fall: Verdächtige Anzeichen sind vorhanden, doch scheint eine Verhaftung doch verfrüht. Zum mindesten möchte Ehrenstraßer den Fall mit Haid vorher geklärt wissen.
Und diese Klärung brachte der nächste Morgen mit einem Schreiben des Nachbargerichts inhaltlich der Anzeige, daß vor jenem Gericht ein Bürger von dort angegeben habe, in fraglicher Nacht im Walde auf der Bergstraße gegen Mitternacht einem höchst verdächtigen Manne begegnet zu sein. In der Voraussetzung, daß in jener entlegenen Berggegend um Mitternacht der Unbekannte nichts anderes als räuberische Absichten haben konnte, sei jener Bürger auf den Räuber losgesprungen, habe ihm mehrere Hiebe verabreicht, worauf der Unbekannte die Flucht ergriffen habe.
„Wenn da nicht Haid und jener Bürger sich gegenseitig als Räuber betrachtet und geprügelt haben, will ich mein Geschäft aufgeben!“ rief Ehrenstraßer und lud beide Männer vor.