„O Gott, ich soll verdächtig sein!“ jammerte Hundertpfund.
„Es thut mir leid, doch kann ich es nicht ändern. Für das Gericht liegt der Fall zur Stunde ohne Ihre Aufklärung folgendermaßen: Sie unterhielten Beziehungen zur Dame, Sie lockten Sie hinauf, als Sie mutmaßlich des Verhältnisses überdrüssig geworden, —“
„Halten Sie ein! Ich kann dies nicht anhören! Nein, tausendmal nein! Sie verirren sich in Mutmaßungen!“
„So klären Sie die Sache auf! Oder ischt es Ihnen lieber, wenn ich nach erfolgter Gesundung die Dame vernehme?“
„Das wäre noch schrecklicher!“
„Ich muß aber klar sehen und erfahren, ob dem Falle Absicht zu Grunde liegt!“
„Sie wollen mich zu einer Indiskretion der Dame gegenüber zwingen!“
„Der Untersuchungsrichter darf übertriebene Rücksicht nicht üben!“
„Aber um Himmelswillen, ich kann doch nicht zugeben, daß öffentlich bekannt wird, was geheim bleiben muß.“
„Von einer öffentlichen Bekanntgabe ischt zunächst überhaupt nicht die Rede, es wird die Untersuchung durchgeführt. Ergiebt sich, daß der Verdacht hinfällig wird, so wird die Untersuchung geschlossen, und niemand erhält Kenntnis von den Aussagen der Vernommenen.“