„Nun gut, ich nehme, so viel Grund er abgiebt. Den Preis soll er nennen. Aber wie gesagt, es muß nicht sein, denn aufgeboten ischt das Paar noch nicht. Ich weiß also nicht, ob es zum Villenbau kommt. Übrigens ein Prozent Provision und ein Trinkgeld, Sie wissen ja, wie immer!“

„Danke bestens, werde den Auftrag prompt besorgen. Der Grund gehört schon Ihnen! 'pfehl mich bestens, habe die Ehre, wünsche wohl zu speisen, gehorsamster Diener!“

Leicht grüßend verließ der Fabrikherr den Kommissionär, um sich nach Hause zu begeben.


IV.

Bezirksrichter Ehrenstraßer hielt in seiner Kanzlei den der Zeugin abgenommenen Vorladungszettel in der Hand, warf einen Blick in den offen ausgelegten Akt, bedeutete dem Aktuar, das Protokoll zu führen, und fragte. „Sie sind also die vorgeladene Zeugin Walburga Deng, Witib des vulgo Lusner?“

Die Zeugin nickte.

„Sie haben laut und vernehmlich zu antworten!“

„Ja, gnä' Herr!“

„Es genügt ja oder nein, alles übrige ischt überflüssig!“