„Jeß marandjosef! Hat Er mich wirklich dertappt!“
„Freilich! Wirst wohl herin bleiben jetzt im Bezirksgericht! Aber derweil erzählst uns, wie es die Aignerin gemacht hat mit dem Vorladungszettel, gel!“
„Ich hab' eh (ohnehin) nicht recht wollen; ich hab' gleich g'sagt, der Richter kommt darauf!“
„Also verzähl' nur.“
„Ja, gewest ischt 's a so: Den Zettel mit der Vorladung hat decht wohl die Lusnerwitib 'kriegt und selle weiß so viel wie gar nixen. Die Aignerin war bei ihr und hat ihr zug'redet, sie soll sagen, wie's der Bauer 'trieben hat. Die Lusnerwitib hat aber nicht wollen. Aftn (hernach) hat ihr die Aignerin den Ladzettel ab'bettelt und ich hab' ihn aftn 'kriegt und einen Fünfer dazu. Und so bin ich halt herkommen für die Lusnerin.“
„Das ischt auch ganz schön von dir! Hab' mir's auch gleich gedacht, daß die Zeugin nicht ganz echt ischt.“
Nach diesen Worten schellte Ehrenstraßer dem Amtsdiener, der die „Zeugin“ zunächst ins Loch brachte, wo sie der Verurteilung wegen Irreführung harren kann. Und in derselben Stunde wurde der Verhaftbefehl gegen die Söldnerin Aigner der Gendarmerie zugestellt.
Kurz darauf meldete der Amtsdiener eine Bauersfrau, die inständig um eine Unterredung bitte, und sogleich vorgelassen sein möchte.
„Na, lassen Sie die Frau herein!“ befahl der Bezirksrichter.
Knicksend erschien eine bejahrte Bäuerin in ersichtlicher Verlegenheit, blickte sich scheu um und trippelte dann zum Tisch des Richters, wo sie nochmals knickste und dann anhub: