„Ich weiß auch davon, Herr Bezirksrichter!“
„Wie kamen Sie in sein Haus?“
„Ich wollte kontrollieren, es soll ein Landstreicher bei Weirather übernachtet haben. Bei dieser Gelegenheit bemerkte ich einige auf dem Wandklapptisch liegende Werkzeuge und darunter einen großen Schraubenzieher. Ich dachte, dieses Instrument könnte ähnlich demjenigen sein, mit welchem die Truhe erbrochen worden ischt.“
Ehrenstraßer ward nachdenklich; die Situation erfordert Vorsicht und Klugheit, ein Mißgriff muß vermieden werden. Nach einer Weile fragte der Richter. „Haben Sie sich in den Besitz des Schraubenziehers setzen können?“
„Nein! Ich wollte zuerst bei Ihnen anfragen.“
„Gut! Suchen Sie das Instrument zu bekommen, aber es muß ohne das geringste Aufsehen geschehen. Der Mann darf keine Ahnung von der Absicht und dem Zweck haben. Sie dürfen mit keinem Blick sich verraten. Vielleicht können Sie bei einem nächsten Patrouillengang eintreten und den Schraubenzieher in Abwesenheit des Besitzers ungesehen einstecken.“
„Das wird wohl nicht möglich sein, denn Weirather lebt ohne Dienstboten und ischt immer zu Hause.“
„Wie ischt mir denn? Der Mann soll sehr geizig sein? Hm! Machen Sie die Sache auf folgende Art. Sie sprechen vor bei Weirather, bitten ihn um irgend ein Stück Werkzeug, um eine Schraube an Ihrem Dienstgewehr fester anzuziehen. Vielleicht gelingt es Ihnen, das Instrument unbemerkt einzustecken. Dann kommen Sie damit sofort wieder zu mir in die Kanzlei. Achten Sie auch darauf, ob der Weirather etwa Plattfüße hat!“
„Zu Befehl!“ Der Gendarm blieb noch stehen.
„Haben Sie noch eine Bemerkung vorzubringen?“