Sorgfältig prüfte der Untersuchungsrichter nun auch die Innenseite des aufgesprengten Deckels und fand, daß an der Wirkungsstelle, wo das Eisenende den Druck ausübte, eine Figuration vorhanden ist, die zackig nach abwärts läuft. Sofort kombinierte der Richter, daß das Werkzeug kein normales Stemmeisen gewesen sein könne, eher eine Art Schraubenzieher, dessen eine Ecke an der Schneide abgebrochen sein mußte. Dieses Eckenteilchen war aber nicht zu finden, so sehr sich Ehrenstraßer auch abmühte. Nun wurden die Entfernungen der Druckstellen gemessen und die Resultate dem Protokollführer diktiert. Ohne das Instrument selbst zu haben, ist zu konstatieren, daß die Schneide jetzt 38 mm breit ist, daß sie vor dem Abbrechen der Ecke 41 mm breit war und daß das Stemmeisen 94 mm von der Schneide gegen das Heft hin gemessen, eine Breite von 54 mm haben mußte.
Weitere Erfolge konnten nicht erzielt werden. Gleichwohl nahm der gewissenhafte Richter nun noch die Verhöre der Dienstboten vor und zwar wurde zunächst die Küchenmagd Gretl, eine kräftige junge Person, citiert, die zitternd in der Verhörstube erschien.
Ehrenstraßer richtete die üblichen Vorfragen an die Person in hochdeutscher Sprache, bekam aber keine Antwort, daher er die Fragen im Dialekt wiederholte. Jetzt verstand ihn die Magd und gab ihr Nationale an.
„Hast du in der vergangenen Nacht etwas Besonderes wahrgenommen?“ frug der Richter.
Die Magd wechselte die Farbe, ward bleich, dann wieder rot, ein Beben lief durch den ganzen Körper, eine unverkennbare Angst war vom Gesicht abzulesen. Stotternd beteuerte Gretl: „Ich hab' ganz gewiß nichts g'stohlen!“
„Das glaub' ich ja auch! Aber du mußt mir schon sagen, was du in dieser Nacht beobachtet hast. Ischt jemand eingestiegen?“
„Sall woaß ich nuit!“
„Ischt jemand an deiner Thür' vorbei?“
„Sall schon!“
„Und was ischt dann geschehen?“