„Es liegt noch die Stalldirn drinnen in der Nacht!“

„Und diese hat auch nichts gehört?“

„Nein!“

„Hast nichts gefunden, was der Seppl in der Schlafkammer zurückgelassen hat?“

„Decht wohl! Ein rotes Tüchel hat er vergessen!“

Jetzt wußte der erfahrene Richter den Sachverhalt genau, den er der Dirne aufzählte: „Der abgewiesene Seppel wollte sich an dir rächen! Er ischt heute Nacht mit einer rot verhüllten Laterne[1] in die Kammer geschlichen und ihr Dirnen habt fest geschlafen. Zum Hohn und Spott hat der Seppel dir den Strohkranz auf den Kopf gelegt, den du beim Erwachen vorgefunden hast.“

„Sall ischt richtig! Ich bitt', gnä' Herr, verzählen Sie's nicht weiter, die Schand' ischt zu groß!“ bat die Dirne flehentlich.

„Schon gut! Vom Einbruch hast du nichts wahrgenommen?“

„Nichts, gnä' Herr!“

Das Verhör der Stalldirne ergab nur die Bestätigung, daß der Strohkranz vorgefunden wurde. Vom Einbrecher selbst fehlt jede Spur. Die Untersuchung wie das Protokoll wurden geschlossen und die Gerichtskommission verließ den Hemmernmooshof und dessen laut um sein verlorenes Geld jammernden Besitzer.