„Armer Teufel!“ flüsterte Ehrenstraßer, und fügte dann laut bei. „Das weitere wird amtlich verfügt werden. Der Steckbrief und Haftbefehl ist erledigt! Gehen Sie nur gleich zur Ruhe, Sittl! Sie werden müde sein!“

„Zu Befehl, ja! Nur gestatten Herr Bezirksrichter die Frage, ob mit dem Tode des Cajetan auch jene Fluchtbegünstigung durch den Einödpater erledigt ischt?“

„Dem Pater dürfte zweifelsohne das nötige Bewußtsein einer straffälligen That gefehlt haben und dadurch entfällt jede weitere Verfolgung der Angelegenheit. Wir können diesen Fall als erledigt betrachten!“

„Zu Befehl! Geruhsame Nacht, Herr Bezirksrichter!“

„Gute Nacht, Sittl! Erholen Sie sich nur recht gut von der strapaziösen Patrouille!“

Bald nach dem Abgang des Gendarmen entfernte sich auch Ehrenstraßer aus dem Gerichtsgebäude in der Absicht, seine Häuslichkeit aufzusuchen. Unterwegs traf er jedoch den Bezirksarzt, der ihn einlud, ein Dämmerschöpple im „Ochsen“ mitzutrinken.

„Topp, es gilt! Bin sonst zwar kein Wirtshausverehrer, aber auf ein oder zwei Vierschtele Röthel soll es nicht ankommen!“ erwiderte Ehrenstraßer.

Im Honoratiorenstübchen des „Ochsen“-Wirtshauses war eine kleine Tafelrunde von Beamten der Bezirkshauptmannschaft und des Gerichtes versammelt, welche die beiden eintretenden Herren freundlichst begrüßte und ihnen bereitwilligst Platz machte. Der Bezirkskommissar, ein lebhaftes Männchen, wendete sich sogleich an Ehrenstraßer mit der Bemerkung: „Herr Bezirksrichter kommen wie gerufen, um als unser bester Jurist eine heikle Frage zu entscheiden, über welche wir eben debattierten, ohne einen Ausweg finden zu können!“

Ehrenstraßer liebte nun das „Fachsimpeln“ am Wirtshaustische absolut nicht, doch wollte er sich nicht vorneweg ablehnend verhalten und fragte daher höflich: „Welche Frage ischt das, meine Herren?“

Lebhaft sprach der Kommissar: „Die Frage lautet: Ischt Selbstmord strafbar?“