Nach Verlauf einer Stunde war man auf der Brücke, und scharf beobachtete Ehrenstraßer den Burschen, der jedoch ruhig blieb und keine besondere Angst oder Aufregung äußerte.
Der Gendarm mit aufgepflanztem Bajonett stand am Brückenende zur Bewachung.
Mit peinlicher Sorgfalt suchte Ehrenstraßer nach weiteren Anzeichen, insbesondere möchte er den Verbleib der Mordwaffe entdecken. Zufällig trat der Richter an das hölzerne, wettergraue, alte Brückengeländer und musterte dasselbe.
Seltsamerweise zeigte dasselbe just über der Stelle, wo am Boden Blutspuren ersichtlich sind, eine kleine, ganz frische Beschädigung, etwa wie wenn man dort am oberen Rande mit einem festen, kantigen Instrument heftig angestoßen hätte. Eine starke Kerbung des verwitterten Holzes ist dies, doch weiter absolut nichts zu sehen. Ehrenstraßer ward ob der ganz frischen Beschädigung dieses Geländerteiles nachdenklich. Dieser Umstand könnte vielleicht doch mit dem Mord in irgend einem Zusammenhange stehen und verdient daher Beachtung. Der Gedanke erweiterte sich denn auch sogleich zu der Mutmaßung, daß hier der Mörder etwas, vielleicht die Waffe, in das Wasser geworfen und dabei das Brückengeländer beschädigt hat. Ist dem so gewesen, so muß die Pistole im Tümpel oder sonst wo im Bachbett aufzufinden sein.
Neugierig hatte der Verhaftete dem Richter zugesehen und trat nun gleichfalls zu jener Stelle am Geländer.
„Was wollen Sie?“ fragte Ehrenstraßer barsch.
„Mit Verlaub, gnä' Herr! Wenn Ihnen die Sach' da am Geländer verinteressiert, so kann ich, mit Verlaub, schon Auskunft geben; ich bin nämlich Schreiner und versteh' 'was vom Holz!“
Gewohnt in langer Praxis, die geringste Kleinigkeit zu beachten, wies Ehrenstraßer die Einmengung des Verhafteten keineswegs zurück, sondern fragte ihn vielmehr, ob der Geselle die Kerbe im Holz des Geländers für frisch gemacht halte.
Der Bursche besah sich die Beschädigung genau und erklärte sie älteren Datums. „Wie alt dann?“
„Von heut' ist sie sicher nicht!“