„Ja, Hochfürstliche Gnaden! Doch den Namen nannten wir nicht!“

„Gut! Ich hoffe, es ist für alle Bequemlichkeit Fürsorge getroffen, die Stube warm, das Lager gut. Man hat mich morgen vor der siebenten Stunde Beginn zu wecken; der Hofmarschalk hat in aller Eile die Fourierzettel stellen zu lassen, auf alle Fälle soll einfouriert werden über Golling bis nach Kärnten.“

„Wollen Hochfürstliche Gnaden selbst verreisen?“

„Nein, Mathias! Jedoch soll für eine plötzliche Reise alles parat sein! Du haftest mir mit deinem Kopf für unberührte Sicherheit der Dame! Du bewachst deren Thür selbst!“

„Mein gnädiger Herr möge beruhigt sein und guten Schlaf genießen! Dero treuer Diener wird wachen und sorgen!“

Eine praktische Einrichtung in der erzbischöflichen Residenz war unzweifelhaft die Anbringung der handschriftlichen Amtsbefugnisse jeder Dienerklasse in deren betreffenden Räumen, sodaß jede Schranze ihre dienstlichen Obliegenheiten jeden Augenblick vor Augen haben konnte, vorausgesetzt, daß der Diener des Lesens kundig war. So stand im Gelaß des Thürhüters nach dem Konzept Wolf Dietrichs wörtlich zu lesen[3]:

„Thuerhuetter.

Deß Thuerhueterß ampt ist vhor der Cammerer wartt Zimmer stetts auffzuwarten, vndt niemandt frembden ohngefragt in daß Wart Zimmer lassen, auch in allweg gutte achtung geben damitt sich außer der adelß personen vndt ettlichen fürnemen officieren geringe vndt schlechte officier oder Diener bey hoff in die Wart Zimmer nitt eintringen sondern heraußen pleiben, undt so sehr sy waß bei einem oder dem andern in den Wart Zimmern zu thuen haben sich durch die Thuerhuetter anmelden lassen, undt sollen der Thuerhuetter zwen sein, die sollen stetts wo nitt baidt doch der ein bey den Zimmern pleiben vndt mitt einander vnderweilen abwexlen.“

Die Kämmerer hatten dafür gesorgt, daß sothane Verordnung des Fürsten gebührende Beachtung und strenge Befolgung fand, und niemals fehlte der Thürhüter an seinem Platze, wenn freilich in der ersten Zeit nach dem Regierungsantritt Wolf Dietrichs es an Verstößen nicht mangelte. Häufige Kontrolle und Belehrung schulte aber auch dieses Personal, und so waren denn die beiden erzbischöflichen Thürhüter scharf darauf aus zu unterscheiden, wer von Distinktion ist und in das Wartezimmer zu den Kämmerlingen gelassen werden dürfe.

Wolf Dietrich hatte die Gewohnheit, an Wochentagen um die zehnte Stunde hervorragende Personen in Audienz zu empfangen, war aber meist ungehalten, wenn vorher Gehör erbeten wurde.