Einer der Landsknechte trat wohl vor, erklärte aber, des Urteils allein sich nicht gewachsen zu fühlen, weshalb er bitte, ihm noch vierzig Knechte zur Beratung beizugeben.

„Dem geschehe nach Brauch und Wunsch!“ verkündete der Weibel und bezeichnete vierzig Landsknechte, die aus dem Ring traten und abseit Besprechung untereinander pflogen.

Das dauerte eine Weile, dann kehrte die Schar zurück, worauf nochmals einundvierzig Mann zur Beratung abkommandiert wurden.

Beide Abteilungen wurden nun gefragt, ob sie das Urteil fertig hätten. Auf ihr schallendes „Ja!“ wandte sich der Weibel an den gesamten, wieder geschlossenen Ring und verkündete den Beschluß der zweiundachtzig Mann, der auf „schuldig“ lautete. „Ist das Regiment gewillet, sobemeldtes „Schuldig“ zu bestätigen?“ fragte er mit dröhnender Stimme die Soldateska, „so erhebe jeglicher Knecht, Mann und Fähnrich, die rechte Hand!“

Vielhundertfach flogen die Hände auf, die Schar schien ernstlichen Willens, die Missethat zu ahnden, um dadurch bei Fürst und Volk wieder zu einigem Ansehen zu gelangen.

Der Weibel verkündete: „Das Regiment hat gesprochen, der Übelthäter ist schuldig. Man führe ihn zum Beichtiger! Derweilen nehme das Wort ein Fähnrich nach Brauch!“

Das geschah in der Weise, daß einer der Fähnriche sich bedankte für die
Willigkeit, gut Regiment zuhalten. Hierauf hoben beide Fähnriche die
Fahnen wieder auf und entrollten sie im frischen Morgenwind.

Der Profoß übernahm jetzt den Befehl zur Exekution des Schuldspruches und ließ eine Gasse bilden, deren eine Öffnung die Fähnriche mit nach innen gefällter Fahne verschlossen.

Unter Trommelwirbel wurde der Verurteilte, dem ein herbeigeholter Priester die Beichte abgenommen, an den oberen Eingang der Gasse gebracht; die Knechte senkten ihre Spieße, so daß die Gasse ein eisenstarrender Engpaß wurde, aus dem es kein Entrinnen mehr giebt und der den sicheren Tod bringen muß.

„Hierher mit dem ‚armen Mann‘!“ befahl der Profoß, der nun den Delinquenten mit drei Schwertstreichen auf die Schulter im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes zum Todeslaufe weihte und dann der Soldateska verkündete, daß der Knecht, welcher den Verurteilten ausbrechen ließe, gleichfalls ins Eisen laufen müsse.