In seinem Ungestüm rief Wolf Dietrich: „Warum nicht jetzt? Wer kann mich hindern? Mein Wort hat Geltung allezeit und zu jeglicher Stunde! Ich will Farbe bekennen sehen! Und zugleich soll man die Leut' beschauen, so einer will zum Bürger aufgenommen werden in Salzburg. Soll mir keiner Bürger werden, er habe denn hundert Gulden im Vermögen zum mindest!“
Lamberg mochte wohl nicht näher seine Meinung erörtern, da der Fürst nicht selbst erkannte, daß die Geburt eines Sprossen wenig zur gewaltsamen Forderung eines Glaubensbekenntnis der Unterthanen passe; der Kapitular sprach daher nur sich dahin aus: „Es wird Euer Hochfürstlichen Gnaden sicher eine gute Vorbetrachtung sein, zu mandatieren über Prüfung bei Aufnahmen von neuen Bürgern und Mindestforderung eines festgesetzten Vermögens.“
Wolf Dietrich beruhigte sich ob dieser Versicherung, nur schien es, als horche der Fürst ab und zu auf, wie in Erwartung, daß Deputationen zur Gratulationscour erscheinen sollen. Da aber niemand sich melden ließ, bemächtigte sich des verletzten Gebieters eine gewisse Verdrossenheit, die den Kapitular veranlaßte, um gnädige Entlassung unter dem Vorgeben zu bitten, daß sogleich bezüglich der Citation die nötigen Ordnungen getroffen werden sollen.
Der Reihe nach im Rang fanden sich die Hof- und Kapitelbeamten ein, um ihre ehrerbietigen Glückwünsche zum erfreulichen Ereignis auszusprechen; die einen in überschwänglicher Weise, andere wieder gelassen und trocken, alle aber auf höflichste Art, demütig, wie es dem hochfahrenden Sinn des Fürsten entsprechen und gefallen mußte. Wolf Dietrich entfaltete, hiervon angenehm berührt, all seine fascinierende Leutseligkeit und lud die Herren zu einem Festmahle ein, um seinem fürstlichen Dank vollen Ausdruck zu verleihen.
Hatte der kluge, diplomatisch geschulte Graf Lamberg die Absicht, mit der befohlenen Glaubensexaminierung zuzuwarten, um den Gemütern der erregten Salzburger Zeit zu einer gewissen Beruhigung zu lassen, auf daß doch eine Restauration nicht unmittelbar auf die Geburt eines Kindes ohne gültigen Ehebund folge, — der Fürst, der das Warten nicht kannte, durchkreuzte solche feinfühlige Absicht durch scharfes Monieren, und so mußte denn der ad hoc bestellte Kommissar seine wenig angenehme Thätigkeit entfalten. Der Kanzler aller geistlichen Sachen im Erzstift citierte den Bürgermeister und die Stadträte in den Palast, legte ihnen das Trienter Glaubensbekenntnis vor und verlangte dessen feierliche Beschwörung. Die meisten leisteten den Eid ohne Zögern, einige der Handelsherren aber verlangten eine Frist, um sich klar zu werden über den Stand ihres Glaubens, und deuteten an, daß die Citierung ebenso überraschend sei, wie ein gewisses Ereignis am fürstlichen Hofe.
So in eine fatale Notlage gebracht, mußte der Kommissar den zögernden Kaufherren doch wohl eine kurze Frist gewähren. Dafür aber wurde am nächsten Tage von den übrigen Bürgern Erscheinen und Beschwörung verlangt, und zwar in einem schärferen Tone und unter Androhung der zu gewärtigenden Strafen. Die Scheu vor dem strengen Fürsten, die Liebe zur Heimat und die Furcht vor Verarmung, all' dies übte auf die Bürger einen Druck aus, unter welchem sie den geforderten Eid leisteten. Über zwanzig Bürger aber verweigerten das Jurament und verhielten sich ablehnend, auch als die Ausweisung angedroht wurde.
Eine abermalige Gärung in der Bevölkerung griff um sich. Wolf Dietrich zeigte sich erbost und erließ nach kurzer Zeit eine besondere Verordnung „zu verhütung mehreren unraths“ über den Wegzug der ketzerisch Gebliebenen, derzufolge diese Ketzer sofort ein genaues Verzeichnis ihres Besitzstandes einreichen und eine hohe Gebühr für die Erlaubnis zum Wegzug zahlen mußten. Wer diesem Befehl nicht nachkam, dessen Gut war dem Fiskus verfallen; ihre Güter im Lande mußten an Personen, deren Tauglichkeit und Glaubenstreue vom Fürsten zu betätigen ist, entweder schleunigst verkauft oder mit der ausdrücklichen Bedingung des baldigen Verkaufes verpachtet werden, widrigenfalls der Erzbischof über sie verfügen würde.
Die von dieser Verordnung Betroffenen waren großenteils Kaufleute und Wirte, denen nicht nur alle Rechte und Freiheiten entzogen wurden, sondern auch bei Konfiskation der Waren aller Handel im Erzstift verboten ward. Da nun auch Mündel von diesem Mandat betroffen wurden, übernahm die fürstliche Regierung die Vormundschaften unter Beifügung der Bestimmung, daß alle an ketzerischen Orten befindlichen Mündel sobald als möglich nach Salzburg zurückkehren müssen. Wer seine Geschäfte in Ordnung gebracht habe, solle innerhalb vierzehn Tagen die Stadt verlassen; der äußerste Termin wurde auf vier Wochen gesetzt.
Ein Weheruf ging durch das Land. Graf Lamberg fühlte Erbarmen mit den Leuten, seinen Bemühungen gelang es, daß der Fürst die Frist um weitere vier Wochen verlängerte. In dieser Zeit erfolgte unter dem furchtbaren Druck doch noch manche Unterwerfung, die aber, weil der Termin nicht rechtzeitig eingehalten, mit einer äußerlich sichtbaren Strafe dahin belegt wurde, daß diese Säumigen an Sonn- und Feiertagen im Dom mit brennenden Lichtern in der Hand Buße thun mußten.
Darüber vergingen Monde, und allmählich verliefen sich die Wogen der Erregung, zumal ein Widerstand gegen die fürstliche Macht und Gewalt ja doch aussichtslos erscheinen mußte. Die Leute durften mählich froh sein, wenn keine neuen Mandate erfließen, die bei diesen Zeitläufen förmlich in der Luft hingen und dem Regen gleich herabprasseln können zu jeglicher Stunde.