VERLAG DIE SCHMIEDE
BERLIN

EINBANDENTWURF
GEORG SALTER
BERLIN

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Der ewige Zwiespalt, der offenkundige unlösbare Widerspruch, der die Theoretiker einer revolutionären politischen Richtung von Jenen trennt, die diese Richtung in die direkte, persönlich unerbittliche Aktion umsetzen, kam wohl selten mit solcher Vehemenz zum Ausdruck wie gerade in der Periode „der anarchistischen Attentate“, von der hier die Rede sein wird.

Ich habe „anarchistisch“ gesagt, aber es ist nicht offenbar, es steht keineswegs unumstößlich fest, es ließe sich wohl darüber streiten, ob die Männer, die von 1891 bis 1894 in Frankreich jene Attentate verübten, Anarchisten waren. Politische Aktionen ähnlicher Art, individuelle Aktionen, die nur scheinbar durch ein System zusammengehalten sind, grenzen in ihrem Wesen nahe an Verzweiflungstaten von Menschen, die aus ihrem rein persönlichen Erleben heraus und nur bedingt aus den Motiven einer, vom politischen Gesichtspunkt als notwendig erkannten Richtung handeln. Wenn Aktionen dieser Art sich im Laufe der Zeiten gleichen, so kann man doch aus der Geschichte den ewig wechselnden Namen der politischen Richtung verfolgen, die jeweils mit diesen Aktionen verknüpft, ihnen eine Art Rechtfertigung zu geben scheint. Die Taten der Nihilisten in Rußland, der Sozialisten in den Anfangsjahrzehnten der Arbeiter-Organisation, der Anarchisten in Frankreich, sie entsprangen alle der Not des aufgewühlten Zeitgewissens. Im Grunde waren sie Manifestationen des stetig gleichbleibenden, seit Urzeiten in die Menschenseele versenkten revolutionären Triebes: das Unrecht aus der Welt zu schaffen. Die Auflehnung des Individuums gegen den Staat, der Kampf gegen die Gesellschaft, die das mitgeborene Recht des Individuums schmälert und vernichtet.

In seinem grundlegenden Werk „Der Anarchismus“ gibt Paul Eltzbacher ein kurzes Résumé der theoretischen Grundlagen der anarchistischen Lehren und ich will hier einen Abschnitt zitieren, der für den, wenn auch losen Zusammenhang der anarchistischen Theorie mit den Taten der Anarchisten, über die hier berichtet werden soll, wesentlich und wissenswert ist:

„Der Anarchismus,“ sagt Eltzbacher, „ist die rechtsphilosophische Verneinung des Staates, d. h. diejenige Art der rechtsphilosophischen Staatslehre, welche den Staat verneint.

Eine anarchistische Lehre kann nicht vollständig sein, ohne anzugeben, auf was für einer Grundlage sie ruht, was für einen Zustand sie im Gegensatz zum Staate bejaht, und wie sie sich den Übergang zu diesem Zustande denkt. Eine Grundlage, eine bejahende Seite und eine Vorstellung von dem Übergang zu dem, was bejaht wird, sind notwendige Bestandteile jeder anarchistischen Lehre. Mit Beziehung auf diese Bestandteile lassen sich folgende Arten des Anarchismus unterscheiden.

1. Der Grundlage nach: der genetische Anarchismus, welcher als höchstes Gesetz menschlichen Verhaltens nur ein Naturgesetz anerkennt und der kritische Anarchismus, welcher als höchstes Gesetz menschlichen Verhaltens eine Norm betrachtet; als Unterarten des kritischen Anarchismus der idealistische Anarchismus, dessen höchstes Gesetz eine Pflicht, und der eudämonistische Anarchismus, dessen höchstes Gesetz das Glück ist; und endlich als Unterarten des letzteren der altruistische Anarchismus, für den das Glück der Gesamtheit, und der egoistische, für den das Glück des Einzelnen höchstes Gesetz ist.