Darauf antwortet die Abfahrtstelle:
Verstanden (Rufzeichen der Abfahrtstelle). Wird Zug 11 angenommen? (In telegraphischer Abkürzung: Z 11 ag?)
Ist die Ankunftstelle damit einverstanden, daß der Zug abgelassen wird, so antwortet sie:
Zug 11 ja!
Hierauf gibt die Abfahrtstelle ihr eigenes Rufzeichen und das ein für alle Male festgesetzte Bestätigungszeichen. Nun darf der Zug abfahren.
Wenn die Ankunftstelle den Zug nicht annehmen kann, so drahtet sie:
Nein warten!
Der Eingang dieser Meldung wird von der Abfahrstelle gleichfalls durch ihr Rufzeichen und das Bestätigungszeichen bescheinigt. Von dem Grund der Ablehnung hat die Ankunftstelle die Abfahrtstelle, soweit es erforderlich ist, in Kenntnis zu setzen.
Ist der Hinderungsgrund fortgefallen, dann meldet die Ankunftstelle:
Jetzt Zug 11 ja!