Ein anderer Punkt der Tagesordnung bildete die Forderung nach Beseitigung der Hemmnisse, die der Freiheit der Arbeit entgegenstünden, über den Dittmann referierte. Seine Resolution forderte Gewerbefreiheit, Freizügigkeit und Beseitigung der Erschwernisse der Eheschließung. Ein weiterer Punkt der Tagesordnung betraf die Stellung der Arbeiter zu den Spar- und Vorschußvereinen, den Konsum- und Produktivgenossenschaften, deren Gründung der Vereinstag den Arbeitern empfahl. Desgleichen empfahl er Gründung von Genossenschaften zur gemeinschaftlichen Benutzung von Werkstätten mit Triebkräften, als das beste Mittel zur Förderung des nationalen Wohles und der bürgerlichen Selbständigkeit der Arbeiter. In dieser Resolution wurde besonders darauf hingewiesen, daß dieses alles nach Schulze-Delitzschen Vorschlägen durchgeführt werden solle. Auch sollten Arbeiter und Arbeitgeber gemeinsam das Zustandekommen solcher Genossenschaften fördern, eine Auffassung, die nur in einer auf kleinbürgerlichem Standpunkt stehenden Versammlung Zustimmung finden konnte. Endlich sprach sich der Vereinstag für Schaffung von Alters- und Invalidenversicherungskassen aus, die geeignet seien, „manche Sorge wenigstens teilweise zu beseitigen“. Hier lag wenigstens keine Ueberschätzung dieser Kassen vor. In der Organisationsfrage wurde die Gründung von Gauverbänden mit monatlichen Zusammenkünften der Delegierten befürwortet, um die Gründung neuer Vereine zu fördern und unter den bestehenden Vereinen den Verkehr zu unterhalten. Ich nahm bei diesem Punkte das zweitemal das Wort, um mich gegen die Zulassung von Vertretern freier Arbeiterversammlungen auszusprechen. Gestützt auf meine damaligen Erfahrungen führte ich aus, daß mir diese Versammlungen bisher nicht imponiert hätten. Es fehle den Teilnehmern die vorbereitende Aufklärung, die in den Vereinen erreicht würde, und so folgten sie dem augenblicklichen Eindruck, den ein gewandter Redner erziele. Die Fußangeln der Vereinsgesetze fürchtete ich einstweilen nicht, bisher hätte man uns wenigstens in Sachsen gewähren lassen, doch könne ein Rückschlag kommen. Gauverbände hielt ich für nützlich. Diese Ausführungen riefen meinen Leipziger Widerpart Bitter auf die Tribüne, der gegen mein Urteil über den Wert der Arbeiterversammlungen protestierte. Diese seien viel besser, als ich sie schilderte, und mit Rücksicht auf die Möglichkeit, daß man das Vereinsgesetz wieder scharf gegen uns anwende, müßten wir uns die Vertretung durch freie Arbeiterversammlungen als Rückendeckung sichern.

Die schließlich angenommene Organisation lautete:

* * * * *

I. Es sollen periodisch, in der Regel alljährlich, freie Vereinigungen von Vertretern der deutschen Arbeitervereine stattfinden, um durch einen lebendigen persönlichen Austausch von Ansichten und Erfahrungen unter den Arbeitern selbst das Verständnis ihrer wahren Interessen zu erweitern und diese Erkenntnisse in immer ausgedehnteren Kreisen zur Anerkennung zu bringen.

II. Gegenstand der Verhandlungen ist alles, was auf die Wohlfahrt der arbeitenden Klassen von Einfluß sein kann.

III. Zutritt zu den Versammlungen haben die Vertreter von deutschen Arbeitervereinen, welche sich als solche auf dem Vereinstag durch schriftliche Vollmacht legitimieren. Ausnahmsweise können auch Vertreter freier Arbeiterversammlungen zugelassen werden, wenn der ständige Ausschuß, dem überhaupt die Prüfung der Vollmachten obliegt, sie zuläßt. Verweigert der Ausschuß die Zulassung, so ist Appellation an den Vereinstag gestattet. Jeder Verein kann einen oder mehrere bis zu fünf Abgeordneten senden, hat aber bei Abstimmungen nur eine Stimme. Jeder Abgeordnete kann nur einen Verein vertreten. Die Vereine, welche an einem Vereinstag teilgenommen haben, werden jedesmal brieflich eingeladen. Gleichzeitig wird die Einladung in möglichst vielen Blättern, jedenfalls aber in der „Deutschen Arbeiterzeitung“ in Koburg und in dem Frankfurter „Arbeitgeber“ veröffentlicht. Jeder Verein, welcher sich auf dem Vereinstag vertreten läßt, hat einen Beitrag von zwei Taler für jeden Vereinstag zu bezahlen. Denselben Beitrag haben diejenigen Vereine zu leisten, welche zwar keinen Vertreter entsenden, doch aber alle Berichte und Drucksachen zugesandt haben wollen.

IV. Jeder Vereinstag wählt einen ständigen Ausschuß von zwölf Mitgliedern, welcher mit der Besorgung nachfolgender Geschäfte beauftragt ist: 1. Der Ausschuß bestimmt Ort und Zeit des nächstfolgenden Vereinstags, sofern darüber von der letzten Versammlung nicht ausdrücklich beschlossen worden ist, und trifft die nötigen Vorbereitungen an dem Orte der Zusammenkunft. 2. Er erläßt die Einladungen und Bekanntmachungen, nimmt die Anmeldungen entgegen, fertigt die Eintrittskarten aus, empfängt die Beiträge, bestreitet die Ausgaben und führt die Rechnungen darüber. 3. Er stellt eine vorläufige Tagesordnung auf und bestellt nach Maßgabe derselben die Berichterstatter und bildet die vorberatenden Kommissionen vorbehaltlich der Bestätigung oder Abänderung der Beschlüsse des Vereinstags. 4. Er sorgt in der Zwischenzeit bis zum nächsten Vereinstag für die Förderung der Zwecke und die Ausführung der Beschlüsse des Vereinstags. 5. Der Ausschuß ernennt seinen Vorsitzenden und bestimmt über die Verteilung der Geschäfte unter seine Mitglieder; er legt dem Vereinstag die Rechnungen zur Prüfung und Genehmigung vor. Die Sitzungen des Ausschusses finden immer am Wohnort des jeweiligen Vorsitzenden statt. Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist die Einladung sämtlicher, die Mitwirkung von wenigstens sieben Mitgliedern und die einfache Majorität der Abstimmenden erforderlich. Die Beschlußfassung kann auch auf schriftlichem Wege erfolgen. Eintretende Lücken ergänzt der Ausschuß und wenn die beschlußfähige Anzahl nicht zu erlangen sein sollte, der Präsident.

V. Die Geschäftsordnung für die Verhandlungen des Vereinstags wird von demselben festgesetzt.

VI. Der Vorsitzende des Ausschusses leitet bei den Vereinstagen die
Verhandlungen, bis die Versammlung ihren Präsidenten erwählt hat.

VII. Die Sitzungen des Vereinstags sind öffentlich.