Zu jener Zeit marschierte auch Bayern in den Reihen der Reaktion. Der Parteiausschuß hatte für den 24. August 1873 und die folgenden Tage den Parteikongreß nach Nürnberg einberufen. Am 31. Juli erfolgte durch den königlichen Kommissar der Stadt Nürnberg das Verbot des Kongresses mit Hinweis auf Artikel 17 des bayerischen Vereins- und Versammlungsgesetzes. Auch sei zu befürchten, daß die §§ 110, 130, 131 und 360 Ziffer 11 des Reichsstrafgesetzbuches durch die Abhaltung des Kongresses verletzt würden. Eine Beschwerde gegen dieses merkwürdige Verbot wurde nicht erhoben, weil der Ausschuß sofort den Kongreß nach Eisenach einberief. Nun glaubte der Leipziger Polizeidirektor Rüder hinter dem Nürnberger Kommissar nicht zurückgehen zu sollen. Er verbot nunmehr auch den Besuch des Eisenacher Kongresses bei Strafe von vier Wochen Gefängnis im Falle der Zuwiderhandlung. In der Tat blieb infolge dieses Verbots Leipzig auf dem Eisenacher Kongreß unvertreten.

Auf diesem waren 71 Delegierte anwesend, die 9224 Mitglieder aus 132 Orten hinter sich hatten. Demselben präsidierten Geib und Motteler. Im Laufe der Verhandlungen kam auch die leidige Angelegenheit Memminger, die schon jahrelang die Nürnberg-Fürther Parteigenossen zerklüftet hatte, zur Sprache. Auf der Seite Memmingers stand Grillenberger, gegen ihn Auer und Löwenstein. Mit großem Mehr beschloß der Kongreß, daß Memminger sich ein parteischädigendes Verhalten habe zuschulden kommen lassen und durch eine Reihe von Handlungen sich außerhalb der Partei gestellt habe.

Die Verhandlungen über die Einigungsfrage, die ebenfalls auf der Tagesordnung stand, wurden sehr ungünstig beeinflußt durch die Haltung, die der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein auf seiner Generalversammlung im vorhergehenden Mai in Berlin eingenommen hatte. Auf dieser hatten sich Frohme, Hasenclever, Hasselmann und andere Redner sehr entschieden gegen einen Antrag, der die Vereinigung forderte, ausgesprochen. Schließlich war mit allen gegen 3 Stimmen ein Antrag Richter-Wandsbeck, den Tölcke, Harm-Elberfeld, Dasbach-Hanau usw. unterzeichnet hatten, angenommen worden, der lautete:

„In Erwägung: 1. daß die sogenannte ‚Sozialdemokratische Arbeiterpartei‘ ursprünglich auf dem Verbandstag der Schulze-Delitzschen Arbeiterbildungsvereine zu Nürnberg im Jahre 1868, beziehentlich auf dem Kongreß zu Eisenach im Jahre 1869, lediglich in der Absicht gegründet worden ist, die Arbeiterbewegung in Deutschland zu schädigen dadurch, daß neben dem Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein eine zweite angeblich sozialdemokratische Fraktion geschaffen wurde, welche nur deshalb ein anscheinend mehr politisch-revolutionäres Programm aufstellte, um durch dasselbe die Arbeiter anzuziehen und so die Spaltung der deutschen Arbeiter herbeizuführen;

in Erwägung: 2. daß das jetzige Zusammenwirken des Herrn v. Schweitzer mit den Führern der sogenannten ‚Sozialdemokratischen Arbeiterpartei‘ zum gemeinsamen Unterwühlen und zur Beseitigung der Organisation des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins den schlagendsten Beweis liefert, daß die Vernichtung des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins der Hauptzweck der Führer der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei ist, die sich nicht scheuen, sich zur Erreichung dieses Zweckes mit unstreitig reaktionären Elementen zu verbinden;

in Erwägung: 3. daß das Programm, die Organisation und die Taktik der
Sozialdemokratischen Arbeiterpartei durchaus unvereinbar sind mit dem
Programm und der Organisation des Allgemeinen Deutschen
Arbeitervereins,

tritt die Generalversammlung dem Beschluß des Vorstandes des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins vom 5. Januar d.J. bei, welcher also lautet:

In Erwägung, daß für die Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins in prinzipieller und formeller Beziehung durchaus keine Veranlagung vorliegt, an der Organisation des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins zum Zwecke einer Vereinigung mit der Eisenacher Partei eine Aenderung vorzunehmen, in fernerer Erwägung, daß es den Mitgliedern jener Partei freisteht, in Gemäßheit des Statuts des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins in diesen einzutreten, welcher eben durch seine starke Organisation sowie durch seine viel bedeutendere Mitgliederzahl die beste Grundlage zur Einigkeit der Arbeiter bietet,

geht der Vorstand über die sogenannten Einigungsvorschläge der Eisenacher Partei zur Tagesordnung über.“

Dem Kongreß lagen eine Anzahl Anträge, die Vereinigungsfrage betreffend, vor, die sich teils für, teils gegen eine solche aussprachen, teils unter bestimmten Bedingungen Kandidaten des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins bei den bevorstehenden Reichstagswahlen unterstützen wollten.