Bezeichnend für die damalige Situation im Reichstag war auch, daß der Abgeordnete Bamberger es wagen konnte, die sozialistischen Abgeordneten als geduldete Gäste zu bezeichnen, denen man das Hausrecht verweigern könne. Kleinlich war auch, daß man Liebknecht und mich während unserer Haft bei namentlichen Abstimmungen stets als „unentschuldigt“ in den Listen geführt, ein Unfug, der erst auf eine energische Beschwerde Vahlteichs in öffentlicher Sitzung ein Ende nahm.

Unter den Vorlagen, die den Reichstag beschäftigten, befanden sich mehrere von besonderer Wichtigkeit. So eine neue Militärvorlage, die eine erhebliche Erhöhung der Präsenzziffer, auf über 401000 Mann, ausschließlich der Einjährig-Freiwilligen, forderte, und zwar für die Dauer von sieben Jahren. Damals hatten die Liberalen einschließlich der Nationalliberalen noch konstitutionelle Bedenken gegen eine derartige Festlegung auf viele Jahre. Es kam zu scharfen Debatten, aber schließlich fügten sich die Nationalliberalen und nahmen an, nachdem Bismarck mit Niederlegung seines Amtes drohte. In der ersten Lesung nahm Hasenclever, in der Generaldebatte der dritten Lesung Motteler das Wort. Beide forderten die Miliz. In diesen Debatten äußerte Moltke zur Verteidigung der Vorlage die später oft zitierten Worte:

„Was wir in einem halben Jahre mit den Waffen in der Hand errungen haben, das mögen wir ein halbes Jahrhundert mit den Waffen schützen, damit es uns nicht wieder entrissen wird. Darüber, meine Herren, dürfen wir uns keiner Täuschung hingeben: wir haben seit unseren glücklichen Kriegen an Achtung überall, an Liebe nirgends gewonnen.“

Damit wurde bestätigt, was wir wiederholt in den Jahren 1870/71 vorausgesagt hatten. Nicht der Krieg an sich, aber seine Folgen, die Annexion von Elsaß-Lothringen, hatte in Europa eine Situation geschaffen, die die Lage immer gespannter machte, Rußland eine dominierende Stellung verschaffte und immer neue Rüstungen hervorrief. Zu unseren Milizvorschlägen äußerte Moltke: Meine Herren! Die Gewehre sind bald ausgeteilt, aber schwer wieder zurückzubekommen! (Heiterkeit.)

Der Abgeordnete Malinckrodt hatte den Antrag auf zweijährige Dienstzeit gestellt, dafür stimmte Vahlteich, dagegen Geib, der Abstimmung enthielten sich Most und Motteler. Hasenclever, Hasselmann und Reimer hatten den Antrag gestellt, 540000 Mann für zwei Monate und 18000 Mann für die weiteren zehn Monate zu bewilligen, ferner sollte die militärische Jugenderziehung vom 14. bis 20. Jahre eingeführt werden. Für diesen Antrag stimmten nur die Antragsteller. Diese Abstimmungen gaben kein erhebendes Bild von der Tätigkeit der sozialdemokratischen Abgeordneten.

Eine zweite für die Arbeiterklasse wichtige Vorlage war eine Novelle zur Gewerbeordnung, die in etwas abgeänderter Form die Vorlage aus der vorigen Session wiederbrachte. Man begnügte sich diesmal, den § 153 dahin zu verschärfen, daß Verletzung desselben statt wie bisher mit höchstens drei Monaten künftig mit bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft werden sollte. Dagegen hatte man in einem neuen § 153a die Bestrafung des Kontraktbruchs vorgeschlagen, dieser sollte mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Haft geahndet werden. Die Streiks, die in den Gründerjahren häufig unter Kontraktbruch vorkamen und nach ausgebrochener Krise wegen Lohnherabsetzungen und Arbeitszeitverlängerungen Abwehrstreiks unter Nichtbeachtung der Kündigungsfristen hervorriefen, hatten das Unternehmertum in die höchste Aufregung versetzt. Es inszenierte einen Petitionssturm an die verbündeten Regierungen und den Reichstag, um die kriminelle Bestrafung des Kontraktbruchs zu erlangen. Diesem Verlangen waren die verbündeten Regierungen durch den Vorschlag des § 153a nachgekommen. Im weiteren wurden die früher schon vorgeschlagenen Bestimmungen betreffend die gewerblichen Schiedsgerichte wieder in Vorschlag gebracht mit der kleinen Abänderung, daß die höhere Verwaltungsbehörde bestimmen könne, ob eine Wahl der Beisitzer durch die beteiligten Arbeiter und Arbeitgeber erfolgen solle. Zu dem Gesetzentwurf hielt Hasselmann eine gute Rede. In die Kommission wurde von unserer Seite Motteler gesandt, der sich aber an den Verhandlungen nicht beteiligte, sondern stummer Zuhörer blieb, was ihm von verschiedenen Seiten verdacht wurde. Die Kommission strich den Kontraktbruchparagraphen, ebenso wurde die Verschärfung des § 153 abgelehnt; sie beschloß ferner, daß die Wahl der Beisitzer in den Gewerbegerichten nur durch allgemeine Wahlen der Interessenten zu erfolgen habe. Der Entwurf wurde indes im Plenum nicht zu Ende beraten. Man war vorläufig seitens der Mehrheit des Reichstags zu Ausnahmebestimmungen oder Verschärfung der bestehenden Gesetze noch nicht geneigt.

Die dritte wichtige Vorlage war der Entwurf eines Preßgesetzes. In diesem hatte der vorjährige § 20 folgenden Wortlaut erhalten:

„Wer mittels der Presse den Ungehorsam gegen die Gesetze oder die Verletzung von Gesetzen als etwas Erlaubtes oder Verdienstliches darstellt, wird mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bestraft. Wer die im § 166 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich vorgesehenen Handlungen mittels der Presse verübt, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten und bis zu vier Jahren bestraft.“

Auch zu diesem Gesetzentwurf hielt Hasselmann eine gute Rede, außer ihm sprach Geib. Der § 20 fiel in der Kommission und im Plenum. Im übrigen beseitigte das Gesetz die Kautionen und verbot die Zeitungsstempel und die Inseratenabgaben, wo solche noch bestanden. Wirkliche Verbesserungen gegen den bisherigen Zustand brachte das Gesetz nur Preußen, Braunschweig und den beiden Mecklenburg, für Sachsen, die mitteldeutschen und süddeutschen Staaten schuf es hingegen verschiedene zum Teil erhebliche Verschlechterungen, so daß seine Annahme anfangs zweifelhaft war. Es ging hier wie bei allen wichtigen Gesetzen des Reichs, den Verbesserungen standen stets Verschlechterungen gegenüber; zu einem politischen Gesetz, das für alle eine wesentliche Besserung bedeutete, konnte sich der Reichstag nicht erheben, stets gab er dem Druck der Regierungen, das heißt Preußen nach, dem Stimmführer für alles Rückschrittliche.

Erwähnt sei, daß bei Beginn der Session auch wieder der Antrag auf meine Freilassung für die Dauer der Session gestellt worden war, jedoch mit demselben negativen Erfolg wie früher. Redner für den Antrag waren Vahlteich und Hasenclever. Die Fortschrittspartei verweigerte die Unterstützung des Antrags, weil es zwecklos sei, ihn zu stellen.