Einigungsverhandlungen.

Geib und Liebknecht hatten recht, als sie ausführten, die Neigung zu einer Vereinigung mit uns werde im Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein gefördert werden durch die Behandlung, die ihm jetzt gleich uns von oben zuteil wurde. Als vornehmster Träger dieser Verfolgungen erwies sich Staatsanwalt Tessendorf, der im Sommer 1873 von Magdeburg an das Berliner Stadtgericht berufen wurde. Er fand in der siebenten Deputation des Berliner Stadtgerichtes in den Herren Reich als Vorsitzender, v. Ossowsky und Giersch als Beisitzer drei kongeniale Geister, die seinen staatsretterischen Eifer nach jeder Richtung unterstützten und in einer längeren Reihe von Jahren in den Prozessen gegen eine große Anzahl Parteigenossen als wahre Blutrichter sich erwiesen.

Tessendorf hatte sich seinen Ruf als Sozialistentöter schon in Magdeburg erworben, allerdings mit der Wirkung, daß die von ihm verfolgte und gehaßte Partei nach jedem Schlage, den er gegen sie führte, immer stärker und kräftiger wurde. Er war einer der schlimmsten Streber in unserer an Strebern so reichen Zeit. Tessendorf zeigte schon im Jahre 1871, wie unglücklich er darüber war, daß er in unseren Hochverratsprozeß nichts hineinzureden hatte. Dafür zeugt folgender Vorfall, den ich etwas ausführlicher erwähne, weil er diesen fanatischsten aller Sozialistenfresser im rechten Lichte zeigt. Die „Magdeburger Zeitung“ hatte damals wiederholt in Leipziger Korrespondenzen uns, die wir hinter Schloß und Riegel saßen und uns nicht wehren konnten, in unqualifizierbarer Weise beschimpft. Als es dann in Zürich im März 1871 zu einem großen Krawall gekommen war anläßlich einer Siegesfeier, welche die in Zürich lebenden Deutschen in der dortigen Tonhalle veranstaltet hatten, sollten wir nach der Leipziger Korrespondenz in der „Magdeburger Zeitung“ die Urheber jenes Krawalls sein und unsere Züricher Parteigenossen die Täter. Nebenbei bemerkt, wurde später gerichtlich festgestellt, daß unsere Züricher Parteigenossen zu jenem Krawall in gar keiner Beziehung standen. Unser Anwalt Otto Freytag sah sich darauf veranlaßt, bei dem Magdeburger Stadt- und Kreisgericht einen Strafantrag gegen die „Magdeburger Zeitung“ zu stellen. Zu seiner nicht geringen Verwunderung meldete sich in einem langen Schreiben der Staatsanwalt Tessendorf, der es ablehnte, gegen die „Magdeburger Zeitung“ vom Amts wegen einzuschreiten. Dabei erging er sich in langen und gehässigen politischen Betrachtungen über unser Tun und Lassen. Freytag antwortete: es sei ihm nicht eingefallen, die Hilfe einer königlich preußischen Staatsanwaltschaft für uns anzurufen, wie der Wortlaut seines Strafantrags beweise. Im übrigen müsse er seine, Tessendorfs, Einmischung in politische Angelegenheiten, die ihn nichts angingen, als eine Anmaßung zurückweisen. Nach Verlauf eines Monats kam Tessendorf abermals in einem Schreiben an Freytag auf den Vorgang zurück, worin er das taktlose Geständnis machte, daß er bis jetzt vergeblich auf die Veröffentlichung seines Schreibens im „Volksstaat“ gewartet habe. Sollte die Veröffentlichung in Rücksicht auf seine Person unterblieben sein, so wolle er mitteilen, daß man diese Rücksicht nicht zu nehmen brauche. Freytag erteilte ihm unter dem 28. April eine gepfefferte Antwort, deren Schlußsätze lauteten:

„Ihr ganzes Verhalten in der vorliegenden Sache gibt mir den Beweis, daß Sie Ihre Karriere als königlich preußischer Staatsanwalt und Polizeimann machen werden, auch wenn Ihr strammes Auftreten gegen die Herren Bebel und Liebknecht nicht an die Glocke der Oeffentlichkeit gehängt wird. Vielleicht finden Sie noch einen anderen Weg, Ihre Zufertigung gedruckt zu sehen.

Und Tessendorf machte Karriere. Er wurde schließlich Oberreichsanwalt bei dem Reichsgericht zu Leipzig. Er starb aber, ohne seine Hoffnung und seine Sehnsucht, preußischer Justizminister zu werden, erfüllt zu sehen. Ein anderer streberischer Staatsanwalt lebte zu jener Zeit in Bielefeld, der unter dem 26. April 1871 sogar eine öffentliche Warnung an die Bevölkerung ergehen ließ, auf den „Volksstaat“ zu abonnieren. Eine Unverschämtheit sondergleichen.

Tessendorf entsprach in vollem Maße den Erwartungen, die seine Vorgesetzten und speziell Bismarck auf ihn gesetzt hatten. Die Zahl der Verurteilungen, die in den nächsten Jahren in Berlin auf seinen Antrag durch die berüchtigte siebente Deputation vorkamen, ist Legion, und die Urteile wurden immer härter und grausamer. Aber mit der Verfolgung wuchs auch der Widerstand der Parteigenossen, und wenn Tessendorf und die Richter der siebenten Deputation am Ende ihres Lebens sich ehrlich Rechenschaft über ihr Tun und Treiben abgelegt haben, mußten sie sich sagen: wir arbeiteten ohne Erfolg; wir haben viele Existenzen vernichtet, viel Familienglück zerstört und manchen durch harte Verurteilung in ein frühzeitiges Grab gebracht, aber die Bewegung, die wir meistern wollten, meisterte uns. Wir sind die Unterlegenen. Die wir vernichten wollten, blieben Sieger.

Im Jahre 1874 wurde von der erwähnten Deputation Most in Berlin wegen einer Rede über die Pariser Kommune mit anderthalb Jahren Gefängnis bedacht. Der Schriftsetzer Genosse Heinsch, einer der besten Organisatoren Berlins, wurde wegen Abdrucks eines Gedichtes zu einem Jahre Gefängnis verurteilt. A. Kapell vom Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein erhielt neun Monate, die das Kammergericht auf drei Monate reduzierte, Frohme erhielt ebenfalls neun Monate, die das Kammergericht auf sechs herabsetzte. Eine ganze Reihe anderer Parteigenossen wurde mit gleich hohen und zum Teil noch höheren Strafen belegt, und in fast allen diesen Prozessen handelte es sich um Nichtigkeiten, die vor einem anderen Gericht mit wenigen Wochen Gefängnis oder einer Geldstrafe bedacht worden wären. Die Nervosität nahm in gewissen Kreisen immer mehr zu. In ganz Preußen wurden im Jahre 1874 in 104 Prozessen 87 Lassalleaner zu 211 Monaten und 3 Wochen Gefängnis verurteilt. Aehnlich war es in Sachsen, in dem ebenfalls die Urteile immer härter wurden. Wo sonst Monate genügten, wurden jetzt Jahre verhängt. Das Hauptkontingent der Verurteilten stellte unsere Partei.

Mit den gerichtlichen Verurteilungen gingen die polizeilichen Maßregelungen und Auflösungen Hand in Hand. In Berlin wurde Ende Juni der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein polizeilich geschlossen. Als dann Hasenclever, als Präsident des Vereins, den Sitz desselben nach Bremen verlegte, wurde er wegen Verletzung des Vereinsgesetzes zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Weiter verfielen in Berlin der Auslösung die Mitgliedschaft der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei, der Arbeitermädchen- und -frauenverein, der Allgemeine Deutsche Schuhmacherverein, der Allgemeine Deutsche Tischlerverein und der Allgemeine Deutsche Maurerverein. In Frankfurt a.M. folgte die Polizei ihrer Berliner Kollegin und löste gleichfalls die meisten der dort bestehenden Arbeiterorganisationen auf. Auch in Hannover, Königsberg i. Pr. und an anderen Orten verfielen sowohl der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein wie die Mitgliedschaften der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei der polizeilichen Auflösung. Sachsen und Bayern blieben hinter dem preußischen Beispiel nicht zurück. So fielen die Arbeiterorganisationen in München, Nürnberg, Erlangen, Hof. In München wurde gleichzeitig eine Reihe gewerkschaftlicher Organisationen aufgelöst, so der Allgemeine Deutsche Schneiderverein, die Gewerkschaft der Maler, Lackierer und Vergolder, der Allgemeine Deutsche Metallarbeiter- und der Allgemeine Deutsche Holzarbeiterverein.

Alle diese Vorgänge trugen sehr wesentlich dazu bei, selbst den widerstrebendsten Elementen klarzumachen, daß diesen Gewaltmaßregeln gegenüber, die beide Fraktionen ohne Unterschied trafen, erhöhter Widerstand nur in der Vereinigung gefunden werden könne.

Da, am 11. Oktober 1874, schrieb mir Liebknecht nach dem Zwickauer
Landesgefängnis einen Brief, in dem es hieß: