In der Sitzung vom 24. April erklärte der Reichstag Hasenclevers Wahl im sechsten Berliner Wahlkreis, die mit dreißig Stimmen Mehrheit erfolgt war, für ungültig, weil seltsamerweise eine Wählerliste aus Versehen in einem Wahlbezirk verheftet gewesen sei, so daß eine Anzahl Wähler nicht hätten wählen können. Die Fortschrittspartei hoffte bei einer Nachwahl den sechsten Wahlkreis wieder erobern zu können; sie täuschte sich. Wir warfen uns mit aller Energie in die Wahlagitation, und so siegte jetzt Hasenclever mit einem Mehr von über tausend Stimmen.
Bei einer Verhandlung über die Eisenzollfrage hielt Bracke eine gute Rede über Schutzzoll und Freihandel, als es aber zur Abstimmung kam, stimmte die Fraktion geteilt, eine Minorität stimmte für den Zoll.
Der Versuch, eine andere Fassung des § 46 der Geschäftsordnung herbeizuführen, um der fortdauernden Willkür bei der Stellung von Schlußanträgen ein Ende zu machen, mißlang. Der Antrag kam nicht mehr zur Verhandlung. Dagegen genehmigte der Reichstag den Antrag auf Einstellung eines Strafverfahrens gegen mich. Tessendorf hatte bei dem Berliner Stadtgericht wegen meiner Reichstagsbroschüre die Erhebung der Anklage gegen mich beantragt, und zwar wegen mehrfacher Beleidigung des Reichskanzlers und Verletzung des § 131 des Strafgesetzbuches. Dieser Paragraph lautet: „Wer erdichtete oder entstellte Tatsachen, wissend, daß sie erdichtet oder entstellt sind, öffentlich behauptet oder verbreitet, um dadurch Staatseinrichtungen oder Anordnungen der Obrigkeit verächtlich zu machen, wird mit Geldstrafe bis zu 600 Mark oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.“ Bei einer Haussuchung, die auf Antrag Tessendorfs am 12. Januar in der Expedition der „Berliner freien Presse“ vorgenommen wurde, waren nur noch 12 Exemplare meiner Schrift gefunden worden, die beschlagnahmt wurden.
Der Kongreß in Gotha 1877.
Wie schon im vorhergehenden Jahre, so berief auch für das Jahr 1877 die Reichstagsfraktion einen allgemeinen deutschen Sozialistenkongreß für den 27. bis 30. Mai nach Gotha. Auf der Tagesordnung stand: 1. Bericht der Reichstagsabgeordneten über ihre Tätigkeit; 2. Bericht über Gang und Stand der sozialistischen Bewegung in Deutschland; 3. Die sozialistische Organisation in Deutschland; 4. Die Parteipresse; 5. Das Parteiprogramm.
Aus dem wieder von Auer erstatteten Bericht ging hervor, daß die Partei in 175 Wahlkreisen von 397 eigene Kandidaten aufgestellt hatte. Die Zahl der Parteiblätter war auf 41 gestiegen. Es bestanden weiter vierzehn Parteidruckereien. Die Parteieinnahmen ergaben 54217 Mark, die Ausgaben betrugen 50635 Mark.
Den Bericht über die Tätigkeit der Fraktion erstattete an Stelle von Liebknecht, der wegen Krankheit in der Familie noch nicht eingetroffen war, Fritzsche. Ich traf wegen geschäftlicher Behinderung mit Liebknecht erst am 28. Mai in Gotha ein.
Ueber die Organisationsfrage berichtete Tölcke, der im Namen der gewählten Organisationskommission beantragte, folgender Resolution die Zustimmung zu geben:
„Mit Rücksicht auf die von preußischen Behörden mit unerhörter Dreistigkeit förmlich proklamierte völlige Rechtlosigkeit sozialistischer Vereine in Preußen nimmt der Kongreß von der Herstellung einer Organisation der Partei Abstand, auf welche die in Deutschland, besonders in Preußen bestehenden Vereinsgesetze angewendet werden können; der Kongreß überläßt es den Parteigenossen in den einzelnen Orten, sich je nach den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen zu organisieren.“
Diese Resolution wurde ohne Diskussion einstimmig angenommen.
Hervorgehoben zu werden verdient, daß damals fast die gesamte liberale
Presse, die fortschrittliche nicht ausgenommen, den Scherereien,
Plackereien und Gewalttätigkeiten der Behörden gegen die sozialistischen
Organisationen mit stoischem Gleichmut zusah und selten ein Wort der
Kritik hören ließ. Darin sahen natürlich die Behörden nur eine
Ermutigung ihres ungesetzlichen und gewalttätigen Vorgehens.