Den 1. September trat Vahlteich seine achtzehnmonatige Haft in Zwickau an, dem im nächsten Jahre Vollmar folgte. Am 1. Oktober erschien in Berlin eine Monatschrift unter dem Titel „Die Zukunft“, zu deren Erscheinen Karl Höchberg, der Sohn eines Frankfurter Bankiers, die Mittel hergab. Höchberg hatte sich, ich möchte sagen aus gefühlsphilosophischen Beweggründen der Bewegung angeschlossen; sein Privatsekretär wurde Eduard Bernstein, der infolgedessen seine Stellung in einem Berliner Bankgeschäft aufgab. Die unklare Stellung, die die Zeitschrift sowohl in Anbetracht der Anschauungen ihres Gründers und des Kreises ihrer Mitarbeiter, in dem alle Richtungen in der Bewegung vertreten waren, zum wissenschaftlichen Sozialismus, wie ihn Marx und Engels begründet hatten, einnahm, hatten von vornherein das Mißtrauen der beiden Alten in London geweckt, ein Mißtrauen, das um so lebhafter wurde, als der Gang der Ereignisse und die finanzielle Not, in die dabei die Partei geriet, die finanzielle Opferwilligkeit Höchbergs nach vermiedenen Richtungen in hohem Grade in Anspruch nahm. Marx und Engels, die die Dinge nur aus der Ferne sahen, Personen und Verhältnisse nicht näher kannten, sahen in dieser Opferwilligkeit Höchbergs schlaue Berechnung, einen kaltblütig ausgeheckten Plan, die Partei auf Abwege zu bringen, sie ihrer Aufgabe zu entfremden.

Das war eine durchaus irrige Auffassung. Höchberg hat nie den Versuch gemacht, seine finanziellen Mittel im Sinne der befürchteten Bestrebungen anzuwenden oder die Unterstützung derselben zur Bedingung seiner Hilfsleistungen zu machen. Er gab aus gutem Herzen und aus Interesse für die Sache, und nie, ohne mich oder andere Freunde, Geib, Liebknecht usw., zu Rate zu ziehen. Aber der Versuch, das Mißtrauen gegen Höchberg bei den Londonern zu beseitigen, gelang erst, als ich mich entschloß, mit Bernstein nachmals den in der Partei berühmt gewordenen „Kanossagang“ im Spätherbst 1880 anzutreten, um Marx und Engels klaren Wein einzuschenken. Darüber im nächsten Bande.

Ich selbst schrieb mehrere Artikel für die „Zukunft“, so einen über das Proportionalwahlrecht, eine Frage, die damals in der Partei noch wenig erörtert worden war. Die für mich selbstverständliche Art, wie dieses Wahlsystem ausgeführt werden müsse und tatsächlich auch nachher in der Praxis angewendet wurde, fand anfangs bei dem Hauptvertreter dieses Wahlsystems in der Schweiz, unserem altbewährten Genossen Karl Bürkli, einigen Widerspruch. Aber als ich mich im Herbst 1901 nach einem Mittagessen bei Professor Dodel in Zürich von ihm verabschiedete, äußerte Bürkli: Bebel, wir werden uns nicht mehr wiedersehen — er ging ins 79. Lebensjahr —, aber eins will ich Ihnen noch sagen, Ihr Vorschlag, den Sie seinerzeit in der „Zukunft“ machten über die Ausführung des Proportionalwahlrechts, ist der richtige. Wenige Monate später starb Bürkli; er hatte sein baldiges Ende richtig vorausgesehen.

Wieder reif fürs Gefängnis.

Am 12. Juni 1877 stand endlich auch ich vor der berüchtigten siebenten Deputation des Stadtgerichts in Berlin als Angeklagter. Tessendorf hatte in meiner Broschüre nicht weniger als drei Bismarckbeleidigungen entdeckt, außerdem, wie ich schon erwähnte, eine Verletzung des § 131 des Strafgesetzbuchs gefunden. Bismarck hatte bereitwillig den Strafantrag gestellt. Es war richtig, ich hatte den Reichskanzler etwas unsanft angefaßt. Als ich die Broschüre schrieb, wurmte mich noch immer die beleidigende Rede, die er mir Anfang 1876 im Reichstag ins Gesicht geschleudert hatte, auf die zu antworten mich die Mehrheit durch Annahme eines Schlußantrags verhindert hatte. Wäre ich damals ausführlich zum Wort gekommen, höchst wahrscheinlich wäre mir die Reichskanzlerbeleidigung erspart geblieben, denn es waren die Vorgänge im Reichstag, auf die ich in den Angriffen auf Bismarck in meiner Broschüre Bezug nahm. Außerdem hatte ich in einem Angriff auf die Nationalliberalen diese gehöhnt, daß sie sich vom Reichskanzler hausknechtmäßig behandeln ließen, und dachte gar nicht daran, damit eine Beleidigung Bismarcks begehen zu wollen. Es war eben die Zeit, in der der Abgeordnete Bamberger in einem Augenblick anerkennenswerter Selbsterkenntnis wegen seiner und seiner Freunde Behandlung durch den Reichskanzler das Wort geprägt hatte: Hunde sind wir ja doch!

Die Verletzung des § 131 des Strafgesetzbuchs wurde in der scharfen Kritik gefunden, die ich dem Militarismus hatte angedeihen lassen, die aber ganz den von uns vertretenen Anschauungen entsprach. Ich empfand es als eine persönliche Beleidigung, daß man mich anklagte, erdichtete oder entstellte Tatsachen, wissend, daß sie erdichtet oder entstellt sind, öffentlich behauptet und verbreitet zu haben, um damit die Einrichtungen des Militarismus verächtlich zu machen; denn was ich geschrieben hatte, entsprach meinem Standpunkt und meiner Ueberzeugung.

Tessendorf als öffentlicher Ankläger machte sich sein Amt sehr leicht, er kannte ja genügend die siebente Deputation. Nonchalant, als pflege er eine private Unterhaltung, stand er vor dem Gerichtshof, die eine Hand in der Tasche einer hellgestreiften Sommerhose — die heute übliche Amtskleidung wurde erst später eingeführt —, angetan mit einem schäbigen schwarzen Frack, und beantragte nach einer kaum fünf Minuten langen Rede 9 Monate wegen Beleidigung des Reichskanzlers und 5 Monate wegen der Verletzung des § 131 des Strafgesetzbuchs, also 14 Monate Gefängnis, die er auf ein Jahr Gefängnis zusammenzuziehen vorschlug.

Die Art, wie Tessendorf die Sache behandelte, brachte mich noch mehr in Erregung, als es ohnedem schon der Fall war. Ich verteidigte mich selbst. In anderthalbstündiger Rede suchte ich die Anklage Punkt für Punkt zu widerlegen. Wolle man aus meiner Broschüre eine Beleidigung des Reichskanzlers herauslesen, dann müßten die Umstände berücksichtigt werden, unter denen ich zu meinen Ausführungen gekommen sei, und in Anbetracht dieser sei das beantragte Strafmaß viel zu hoch. Eine Verletzung des § 131 liege aber in allewege nicht vor. Ich betrachtete es als unerhört, mich auf diesen Paragraphen hin anzuklagen, da es doch gerichtsnotorisch sein müsse, daß die obendrein mit Tatsachen und Zitaten wissenschaftlicher und militärischer Autoritäten begründeten Ausführungen nur meinem Parteistandpunkt und meiner Ueberzeugung entsprächen.

Ich glaube, ich hielt eine sehr gute Rede, aber sie würde auch keinen Eindruck auf die Richter gemacht haben, wenn deren Aufmerksamkeit nicht durch ein ausgebrochenes Hagelwetter, dessen Körner gegen die Fensterscheiben trommelten, in Anspruch genommen gewesen wäre. Die Frage, in welchem Augenblick wohl die Fensterscheiben durch die Hagelkörner zertrümmert würden, war den Richtern offenbar wichtiger als meine schönen Ausführungen. Der Gerichtshof zog sich zurück, da Tessendorf es nicht der Mühe wert fand, mir zu antworten, und verkündete nach kurzer Beratung in allen Fällen meine Verurteilung zu neun Monaten Gefängnis.

Ich appellierte, und die Sache kam am 28. Oktober vor dem Kammergericht zur Verhandlung. Hier führte Staatsanwalt Groschuff die Anklage. Im Laufe seiner Rede machte er geltend, daß ich schon wegen meiner Vorstrafen keine milde Verurteilung verdiente; er beantragte Bestätigung des Urteils der ersten Instanz.