Wenige Wochen später sah Berlin ein zweites, womöglich noch größeres Leichenbegängnis. Paul Dentler, der verantwortliche Redakteur der „Berliner Freien Presse“, war ebenfalls an der Schwindsucht, aber unter so empörenden Umständen gestorben, daß ein Sturm der Entrüstung die Partei in Berlin und in ganz Deutschland ergriff. Dentler war wie Heinsch ein noch junger Mann, der mir in meiner Prozeßangelegenheit bereitwilligst eine Reihe kleiner Dienste erwiesen hatte. Eine hoch aufgeschossene schlanke Gestalt mit der bleichen Gesichtsfarbe und der zarten durchsichtigen Haut, wie sie Schwindsüchtige öfter zu haben pflegen, war er in seinem ganzen Wesen die personifizierte Liebenswürdigkeit und Gefälligkeit.
Dentler war am 18. Januar unter der Anklage, mehrere Majestätsbeleidigungen und sonstige Vergehen in der „Berliner Freien Presse“ begangen zu haben, in schwer krankem Zustand in Untersuchungshaft genommen und am 7. Februar von der siebten Deputation zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt worden, wogegen er die Berufung anmeldete. Dentler beantragte alsdann mit Hinweis auf seinen schwer kranken Zustand seine Entlassung aus der Untersuchungshaft, die infolge der Berufung fortdauerte. Das Gericht forderte den Gefängnisarzt zur Begutachtung des Falles auf. Woche um Woche verging; Dr. Lewin, so hieß der Ehrenmann, ließ sich ab und zu einmal in der Zelle sehen, fragte Dentler, wie es ihm gehe, und verschwand wieder. Alles, was Dentler schließlich erreichte, war, daß er kurz vor seinem Tode aus der Stadtvogtei in die Gefangenenabteilung der Charité gebracht wurde.
Von hier schrieb Dentler der Redaktion der „Berliner Freien Presse“:
„Mein Zustand verschlimmert sich jeden Tag, nach Verlauf einer Woche erinnere ich (an den Antrag auf Entlassung) — vergebens. Eine zweite Woche bricht an, geht zu Ende und am letzten Tage derselben — vierzehn Tage nach meinem Antrage — erscheint der Medizinalrat Wolff…. Nach einer sehr sorgfältigen Untersuchung geht Herr Wolff, nachdem er sich sehr bedenklich über meinen Zustand ausgesprochen hat. — Seit jener Untersuchung sind wiederum volle acht Tage verflossen, ich bin nach wie vor im unklaren über mein Schicksal, die siebte Deputation hat seitdem drei Sitzungen gehalten und ich — nun ich habe heute nachmittag in der Spazierstunde Blut gespien, nach meinen bisherigen Erfahrungen ein Vorbote starker, in kurzer Zeit darauf folgender Lungenblutungen. Daß ich jetzt eine Lungenblutung vom Schlage der beiden erlebten überstehen würde, halte ich einfach für unmöglich.“
Und der vorausgesagte Blutsturz kam. Am 24. April war Dentler eine Leiche. Am 28. April fand seine Bestattung unter immenser Beteiligung statt; sie war ein flammender Protest gegen die ihm widerfahrene Behandlung. Wiederum war das Bürgertum erstaunt und erschreckt über die Massen, die Dentler zu Grabe geleiteten. Dieser Ueberraschung gab jetzt die „Magdeburger Zeitung“ mit den Worten Ausdruck:
„Wer spricht noch von Arbeiterbataillonen Berlins angesichts dieses Leichenaufgebots? Das sind Regimenter, Brigaden, Divisionen, ja mehr, das sind ganze Armeekorps, welche ihrem sicherlich um die Sache hochverdienten Toten die letzte Ehre erwiesen.“
Seitdem hat Berlin noch manchen sozialdemokratischen Leichenzug gesehen, größer als jenen der Heinsch und Dentler, die der bürgerlichen Welt ein mene tekel upharsin zuriefen.
Der Reichstag Frühjahr 1878.
Mittlerweile war der Reichstag zum 6. April 1878 einberufen worden. Ich war durch meine Haft wieder von seinen Beratungen ausgeschlossen. Ein Antrag auf meine Beurlaubung hatte wie früher einen negativen Erfolg.
Die Fraktion war sehr fleißig in der Stellung von Anträgen. Sie beantragte die Abänderung des Artikels 31 der Verfassung — Freilassung der Abgeordneten auch aus der Strafhaft —, Aenderung des Reichstagswahlgesetzes: Einführung der Kuverts, Wahltag am Sonntag, gesetzliche Festlegung der Zahl und des Umfanges der Wahlkreise nach jeder Volkszählung, Aenderung der Bestimmungen des Strafgesetzbuchs in bezug auf Wahlbeeinflussungen; einen Gesetzentwurf betreffend das Vereins- und Versammlungsrecht, Antrag auf Aenderung des Freizügigkeitsgesetzes — Einschränkung der Ausweisungen —, Anträge zu dem Bericht der Kommission über die Einführung der Gewerbegerichte, Anträge zu dem von den Regierungen eingebrachten Gesetzentwurf betreffend Aenderung der Gewerbeordnung.